Angestellten im Einzelhandel gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 29. Februar 1950 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 1530 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. . Berlin, den 4. Februar 1920. Der Reichsarbeilsminister. J. A.: Dr. Busse.
—
Bekanntmachung.
Die Vereinigung Deutscher Gartenarchitekten und Landbschaftsgäriner im Verband deutscher Gartenbaubetriebe E. V, Gruppe Groß Berlin, der Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Gruppe Landschafts gärtnerei, Verwaltung Groß Berlin, und der Deutsche (nationale) Gärtner⸗ Verband, Ortsverwaltung Berlin, haben beantragt, den züischen ihnen am 20. November 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Gärtner, Arbeiter und Arbelterinnen in den Landschafts⸗ gärtnereibetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Wilmere dorf, Neu⸗ tölln, Lichterfelde, Pankom Lichtenberg, Weißensee, Friedenau, Reinickenborf, Treptow, Tempelhof, Lankwitz, Britz, Marien⸗ felde, Mariendorf, Schmargendorf, Grunewald, Dahlem, Heer⸗ straße, Johannisthal, Niederschöneweide, Tegel, Wittenau, Niederschönhausen, Hohenschönhausen, Friedrichsfelde, Ober⸗ schönewelde, Stralau, Frohnau, Plötzensee, Heinere dorf, Steglitz, Grunewalo⸗Forst, Zehlendorf, Nikolaszsee, Wannsee, Hermsdorf, Tegel⸗Forst⸗Nord mit Schulzendorf, Tegel⸗Schloß, Jungfernheide, Rosenthal, Buchholz, Wuhlheide, Cöpenick, Potsdam und Spandau mit Siemensstadt für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 1316 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. —
Berlin, den 5 Februar 1920.
Der Reicht arbeit minister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau— ewerbes E V. in Berlin hat beantragt, den zwischen em Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes
G. V. in Berlin, Bezirksgruppe V, Sitz Hannover, dem Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Hannover, dem Deutschen Bau— arbeiterverband, Bezirksverein Hannover, dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und Be⸗ rufs genossen Deutschlands, Bezirk Hannover, und dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutsch⸗ lands, Bezirk Hannover, am 30. Dezember 1919 abge⸗ schlossenen Nachtrag zu dem für allgemein verbindlich er⸗ klärten, vom 23. Mal 1919 ab gültigen Tarifvertrag nebst Nachtrag vom 16. September 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Bau⸗ gewerbe gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Baustrecken des Mittellandkanals von Hannover bis Peine, Lose 1—6, und für die Zweigstrecken von Sehnde bis Hildesheim, Lose Nord und Süd, gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Februar 1920 een werden und sind unter Nummer I. B. R. 1268 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 5. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
arhe ler und dem Gewerkyerein der Deutschen Fabrik- und
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Februar 1820 ist auf Blatt 575 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: ; Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Chemischen In⸗ dustrie Deutschlaads, dem Verhand der Fabrikan heiter Deutsch⸗ lands, dem Zentralverband christlicher Fabrik⸗ und Trans port⸗
Handarbeiter am 19. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeinsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in der chemischen Industrie wird für die Be⸗ tribe, die der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie angeschlossen sind, im Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbin 1 erklärt gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. De⸗ ember 1518 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456). Die allgemeine Ver⸗ rm hten beginnt mit dem 1. November 1919. Sie erstreckt
sich nicht auf die Betriebe der Seifen⸗ und Kaliindustrie und
ber Oelmühlen. Falls für einzelne Fachzweige der chemischen Industrie tünftig besondere Reichstarifverträge abgeschlossen werden sollten, fcheiden diese Fachzweige mit dem Beginn der allg- meinen Verbindlichkeit des besonderen Tarifvertrags aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Reichstarifvertrags aus. Der Reichtzarheltsminister. Schl icke. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reicht a , Berlin NW. 6, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für, die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarheiteministeriumts verbindlich ist, können von den Vertrage parteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt b67 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Haus frauen-Verein Leer, dem Zentral⸗ verband der Hausangestellten Deutschlands und dem Reichs—⸗ verband weiblicher Hautangestellten Deutschla nds, Ortsgruppe Loga⸗-Leer, am 1. Oftober 1819 abgeschlossene häusliche Dienstvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen für die weiblichen Hausangestellten in städtisch geführte Haushaltungen wird gemäß s 2 der Verordnung vom 25. Dezember 19518 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet Leer, Loga und Heiefelde für all⸗ emein verbindlich erklärt. en, mit dem J. Januar 1920.
Der Reichs arbeitsminister. J. V.: Geib.
Dag Tarifregisser und. dle Negisterakten können im Reicht ⸗ arheitgministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regel mäßigen Dienststunden eingesehen werden.
der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung. Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt 565 des Tarif⸗
Arbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
Bekanntmachung. Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt 570 des Tarif
registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Leipziger Verband des Einzelhandels G. B. und de Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiterinnen Deutschlonds, Filiale Leipzig am 20. No⸗ vember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der
Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Wäschemaßanfertigung und
Detailkonfektion wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 De⸗
jember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk
Lespzig einschl der eingemeindeten Vororte für allgemein ver⸗ binblich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Der Reichtarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarslfregister und die Registerakten kön1nsen im Reichs« . Hen NW. 6, e eg 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Aibeitnehmer, für die der Tarlfvertrag infolge der Erklaͤrung des Reich zarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blait 56) des Tarif⸗ registers eingetragen worden: . Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Payier⸗ Pappen⸗, Zellstoff und Holzstoff Industrie, Gruppe Sachsen, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau Sachsen, dem Zentralverband christlich⸗nationaler Fabrik⸗ und Trantz= portarbeiter und dem Gewerkyerein Deutscher Fabrik⸗ und andarbeiter (9. D) am 24. November 1919 abgeschlofsene arifvertrag (Gruppentarif) zur Regelung der Lohn⸗ und r,, der , ö der n tz appen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗Industrie wird gema r , vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Freistagts Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. Der Reichtzarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbeites⸗
Die allgemeine Verbindlichkeit minifferium, Berlin NM. 6, Luisenstraße 83 84 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeittzministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt 566 des Tarif⸗
registers eingetragen worden;:
Der zwischen dem Zentralverband der Glaser, Zahlstelle Hamburg 1, und dem Mecklenburger Glaser⸗Innungsderbande am 3. Oftober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbensbedingungen im Glasergewerbe wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗
registers eingetragen worden:
Der zwischen der freien Vereinigung der selbständigen Damenschneider und Schneiderinnen Augsburgs und Umgebung, dem Verband deutscher Schneider, Schneiderinnen und Wäsche⸗ arbeiter, Filiale Augsburg, und dem Verband christlicher Schneider, Schneiderinnen und verwandte Berufe, Zahlstelle Augsburg, am 15. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits hedingungen im Damenschneidergewerbe wird gemäß 5 vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Siʒadt Augsburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.
Der Reichtarbeitsminister. J. V.: Geib.
Der Deutsche Metallarbeiter-Verband, Ver⸗ waltung stelle Berlin, hat beantragt, den zwischen ihm und der Arbeitgebergruppe der Gesellschaft für Chirurgie⸗MMechanit (Verband für Chirurgie⸗ mechanik E. V.) am 25. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arheiter in den Beirieben der Chirurgie⸗ mechanik gemäß S 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 Meichs . Gesetzhl S. 1456) für das Gebiet des Zweckver⸗ bandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklaren.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer JI. B. R. 1448 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 5. Februar 1920.
Der Reichsarbeilsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband deutscher Textilgeschäfte E. V., Ortsgruppe Königsberg i. Pr., und der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Sektion der Putzarbeiterinnen, Zahl⸗ stelle König hr haben beantragt, den zwischen ihnen am 21. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedin gungen der Putzarbeiterlnnen gemäß Zz 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Königsberg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R. I529 an das Reichsarbeitgministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 36, ju richten. Berlin, den 5. Februar 1920.
Der Reich arbeits minister. J. A.: Dr. Bu sse.
t
Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reicht⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, ö 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag lufolge der Erklärung des Reichsarbeitsm wnisteriums verbindlich ist, können
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. Februar 18920. Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Februar 1920 ist auf Blatt 68 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: ö Der zwischen der Seltion Dresden des Sächsischen Photo⸗ graphenbundes und der Photographen⸗Gehilfen⸗Sektion Dresden im Verband der Lithographen, Stein drucker und verwandten Berufe am 9. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Arbeite bebingungen der Gehilfen und Gehilfinnen in photographischen Ateliers und Handlungen mit photo⸗ graphischen Artikeln, die zugleich fachphotographische Arbeiten r, w ausführen, wird gemäß § 2 der Verordnung vom Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und der Vororte, soweit diese innerhalb des gegenwärtigen Siraßenbahnnetzes liegen, für allgemein
dem 1. Dezember 1919.
Der Reichsarbheitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reichgarbeitz.= ministerium, Berlin NW. 6, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeit geber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
2 der Verordnung
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Freistaaten Mecklen⸗ burg⸗Schwerin und Mecklenburg⸗Strelitz für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der e, , ö
2
—
—
Geib.
ministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsmintsteriums verbindlich ist, können von den Verkragöparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der ere. verlangen.
Berlin, den 9. Februat 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Pren ßen.
Ministerium des Innern.
Vie Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Eckardt in Königsberg zum Oberregierungsrat ernannt; er ist als solcher dem Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen zugeteilt worden.
Die Preußische tg nn,, hat den Regierungs⸗ assessor von Bar in Melle zum Landrat ernannt. Dem Landrat von Bar ist das Landratsamt im Kreise Melle über⸗ tragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Osburg im Regierungsbezirk Trier ist zum 1. April 1920 zu besetzen; Bewerbungen müssen bis zum 1. März eingehen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der Eisenbahndirektionen: dem Regierungsrat Dr. jur. Thomas in Königsberg (Pr.) unh dem Regierungs⸗ und Baurat Engelhardt in Elberfeld;
für Vorstände der Eisenbahnwerkstätten⸗ usw. Aemter: dem Baurat Seidel in Osnabrück unter Uebernahme aus dem Reichseisenbahndienst in den preußischen Staatswienst.
Der Regierungt⸗ und Baurat Füchsel, bisher in Dort⸗ mund, ist zum Eisenbahnzentralamt nach Berlin versetzt.
Versetzt sind: die Bauräte Hardt vom Wasserbauamt in Aurich an die Regierung in Osnabrück, Rellensmann von der Regierung in Gumbinnen an die Regierung in Arnsberg und Vogt vom Hochbauamt in Ostrowo an das Hochbauamt in Oels und die Regierungsbaumeister Salomon vom Hoch⸗ bauamt in Marggrabowa an die Regierung in Breslau,
Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reichsarbeite⸗ ⸗
Melchereck vom Fenbguamt in Kempen an das Hochbauamt s vor ein deutsches Gericht, wohin sie ja durch die Anordnung des
in Northeim und
berg i. Pr.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Dem in die erste Pfarr⸗ und Ephoralstelle in N berufenen Superintendenten Lohoff, ae n in ile a
das Ephoralamt der Diözese Naugard übertragen worden.
—
Betanntm achung.
Auf Grund des 5 38 der Prüfungsordnung vom 24. De⸗ Z. DI. S. 2) bringe ich hierdurch zur Kenntnis, daß mit der Abhaltung der Tierärztlichen Fach⸗
zember 1912 (R.⸗ prüfung am 15. April 1920 begonnen wird.
Die Melbungen zu dieser Prüfung sind gemä 38 de Prüfungaordnung bis spätestens 1. März d. 5 . 16
zeichneten Rektor einzureichen. Berlin, den 12. Februar 1920.
Der Rektor der Tierärztlichen Hochschule. Eberlein.
Bekanntmachung.
Dem Schankwirt Emil Zimmermann, Charlotten- burg, Kurfürstendamm 202, habe ich die Wiederaufnahme des durch Ver ügung vom 10. Mai 1219 (R., A. Nr. 110), Amtsblatt Stück 21, untersagten Haadels mit Gegenständen des täglichen Be— darft auf Grund des 5 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen
Tage ge stattet. Berlin, den 5. Februar 1920. Der Polizeipräsident, Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
— ,
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zuverlässiger Personen vom
und 18, durch Verfügung vom heutigen Tage den Gegenständen des täglichen
Einschränkung des
ingeordnet. Berlin, den 13. Februar 1920. Der Polijeipräsident, Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
.
GSekanntmachung.
Dem Böckermeister Wil belm Voßkuhl in Bochum, Steinkuhlstraße 26, ist auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September ) 915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — RSHBl. S. 60 — der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmttteln aller Art, sowie die Vermittlertätigkeit hierfür wegen Un⸗ zuverlässigkeit un tersagt worden.
Bochum, den 11. Februar 1920.
Die Stadtpoltzeiverwaltung. J. A.: Rau.
——
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schanlwirt August Srtoof in Põo ts dam, Saar- munderstraße 8, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzupenlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb bis auf weiteres untersagt.
Potsdam, den 11. Februar 1820.
Der Polizespräsident. von Zitzewitz.
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister WilUhelm Kühn, Schwerdnitz, Feldstraße 38, ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Backwaren aller Art, auf Grund des 5 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 — RGBl. S. 603 — wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden.
Schweidnitz, den 31. Januar 1920.
Die Polizeiverwaltung. Cassebaum.
Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilaga]
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Vollswirtschaft eine Sitzung.
—
Beim Herrn Reichspräsidenten laufen auch weiterhin täglich autz allen Volke kreisen zahlreiche Kundgebungen gegen das Auslieferungsbegehren der Entente ein. Wie „Wolffs J berichtet, haben in vielen Orten des Reichetz Versammlungen unter freiem Himmel stiatt⸗ gefunden, und die angenommenen Entschließungen stellen einmütig den Willen der gesamten Einwohnerschaft der Gemeinden und Städte fest. Die Kundgebungen stammen aus allen Teilen des Reiches, besonders verdienen aber die 6 aus dem besetzten Rheinland und aus den Ab- limmungsgebieten von Schleswig, Oberschlesien, Ost⸗ und Westpreußen hervorgehoben zu werben. Eine große Zahl von Organisasionen der verschiedensten Art hat zu der Frage Stellung genommen, u. a. auch die Vereinigungen ehemaliger Kriegsteilnehmer und die Verhände der Kriegsbeschädigten. In allen diesen Entschließungen wird zum Ausdruck gebracht, daß die Regierung, wenn sie dem Auslieferung sbegehren der Entente Folge leistet, den Bürgerkrieg in Deutschland entfess eln würde. Ferner wird immer wieder dargelegt, daß durch eine derartige Zumutung der früheren Gegner der geistige Wiederaufbau so⸗ wohl unseres Volkes als auch der Welt unmöglich gemacht würde. Wenn Verbrechen begangen worden seien, so gehörten sie
Kohlhagen vom Hochbauamt in Templin an das Oberpräsidium (Hauptbauberatungsamt)h in Königtz⸗
zur Fernhaltung un⸗ vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich den Schankwirten Gustav Durnio und Otto Dessau in Charlottenburg, Marburgerstr. 2 Handel mit e in d. Bedarfs wegen Un— zuverlässigkeit in bejug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzeitig habe ich auf Grund des F 8 der Bekanntmachung zur — leisch und F tiverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (MGBl. S. 7l4) die dingliche Schließung der Schank⸗ und Speisewirtschaft in der Marburgerstr. 18
Reichsjustizministers auch verwiesen worben seien. Niemals aber dürfe der Kläger zugleich Richter sein. An diesem obersten Se aller Rechtsordnung müsse die Volksregierung unbedingt festhalten. Eine Bestrafung könne nur , . auf Grund. des Gesetzes vom 18. Dezember, und ein Verhandeln über die Auglieferungsfrage sei nur möglich im Sinne unserer Note vom 25. Januar d. J. Endlich wird die Regierung in zahlreichen Entschließungen aufgefordert, nunmehr auch die Liste der Kriegsoerbrechen und verbrecher aus den Reihen unserer früheren Gegner zu veröffentlichen. ;
Die französische Ausliefe rungsliste enthält ferner folgende Namen und Anschuldigungen:
II) und 2) Coeringer, bayerischer General, und Lidl, bayerischer Oberst und Etappenkommandant. Brandstiftungen und Plünderungen in Lunspille. Zivilpersonen verbrannt, 1065 Häuser aAbsichtlich in Brand gesteckt. B. August 1914. U. a. wurde die Synagoge in Brand gesetzt, wobei der Geistliche und sein, Tochter umkamen.
73) Hauptmann Geßner, Führer der 26. Feldeisenbahner⸗Komp. und eines Detachements des 112. und 117. Infanterieregiments. In= brandsetzung und Plünderung der Waggon fabrik Lungville, Befehl, die Arbeiterhäuser der Fabrik in Brand ju setzen. 28. August 1914.
Ich. Generalmajor von Behr, Kommandeur der 32. Brigade. Mordtaten, Brandstiftungen. August 1914 in Eimwille.
75) Freiherr von Gebsattel, Führer einer Einheit, un der das 3. Chebaulegers⸗Regiment gehörte. Verbrechen in Dalhain, Gimville, Saint; Benolt und Maire. August 19814 und Mai 1916.
I6) Generalleutnant von Breitkopf, Kommandeur der 3. bayer. Div. Brandstiftungen und Hinrichtungen in Maixe. 22. August 1914.
77) Oberst Kreyenberg, 132. Inf-Regt. Verhrechen in Magnisres am 24. August bis L. September 1914. Alle Häuser ohne Ausnahme wurden geplündert. Die Kirche und 258 Wohnungen in Brand geseßt, u. a.
IBV) Oberst Steiner, 5. bayer. Inf. Regt. Verbrechen in Rehain⸗
viller. Das Dorf wurde der Plünderung und den Flammen über⸗ liefert. Die Dentschen erschossen den Abbs und einen Greis von 67 Jahren. 23. August 1914.
79) Generalm jor Lang, Führer der 11. bayer. Inf.-Brig. Ver brechen in Vitrimont. 22. bis 25. August 1914. 32 Häuser wurden absichtlich in Brand gesetzt, ein Greis von 69 Jahren wurde vor seinem Hause erschossen.
80M) Oberst Weiß, Kommandeur des 10 bayer. Inf.Regts. Ver- brechen in Vitrimont wie Generalmajor Lang.
sI) und 81a) General v. Open, der frühere Gouverneur von DYreß und der General, der die Einheit kommandierte, zu der das 4.,, 8. und 68. bayer. Inf.-Regt. gehörten (siehe Riedel). Verbrechen in Nomény, Jarny, Jaulny und Saint-Julien⸗les⸗Metz. Hinrichtung von Zivilpersnen, Branzstiftungen, Plünderungen im August 1914, u. a. Dorf Jarny mit Petroleum in Brand gesetzt, Häuser und die Kirch 30 Zivilpersonen wurden erschossen, darunter Italiener, der Bürgermeister und der Pfarrer. Ein Junge von 3 Jahren wurde im Arm seiner Mutter getötet, usw. Die Fälle werden als Auszug aus der Aussage eines Deutschen bezeichnet.
82) Roth, Platzkom. von Thlaugourt. Verbrechen in Thiaucourt:
Kirche geplündert.
Plünderungen, Jerstörung von Gebäuden, Diebstäble n. a. Sep- lember 1914.
, latzkommandant von Thiaucourt 1918. Weil auf seinen Befehl hin Glocken, Orgel und Kultgegenstände aus der Kirche
entfernt und nach Deutschland gesandt wurden. Ferner weil französische , Gefangene ohne Deckung und Nahrung dem Feuer aus gesetzt wurden.
ͤ Komm. des 23. Drag.⸗Regts. Massaker in Bazailles (Meurtheæet⸗Moselle) und Verbrennung von 45 .
85) Die Kommandeure des 22. und schlesischen 388. Res.⸗Inf. Regts. Tötung von Zivilpersonen.
S6) Die Kommandeure des 12 und 15. bayr. Sandw.⸗Inf. Regts. Verbrennung des Dorfes Saint⸗Maurice und seiner ge⸗ samten , , ;
87) Baron v. Gemmingen. Platzkommandunt. Plünderungen Deportationen und Morde in Onville.
85) Rheinhardt, Unteroff. im. 138. preuß. Inf. Regt. Nieder metzelung von Verwundeten in Vic⸗sur⸗Seille.
80) Der Komm. des 16 bayer. Regts. Tötung von Zivil- personen, Brandstiftung und Maschinengewehrfeuer auf. Ambulanzen in Badonvdiller im August 1914. Fort , der weiblichen Gin= wohner von Parux über 13 Jahren, am 14. August 1914.
80 Der Komm. des Ersatzbatls. der J. Garde⸗Inf.⸗Wuig. Niedermetzelung der Einwohner eines Dorfes bei Blamont. Sep. tember 1914. .
MI) Schmidt, Seutnont im 122. schles. Lin. Inf.Regt. Morde und Dr ft gf, in Fresnoy⸗la⸗Montagne (Meurthe⸗et⸗Moselle) am 253. August 1914. .
92) Der General, dem die deutschen Inf.⸗Regter. Nr. 121, 122 (Leutnant Schmidt), 123 und 125 unterstanden und deren Kom— mandeure n,. ;
93) Grundherr, Generalmajor im bayerischen Heere. Kom- mandanturoffizier. Sein Adjutant war der Leutnant von Falken⸗ hayn, Sohn des Generals.) Brandstiftung und Tötung von Zivil personen in Chanteheux. 265. August 1914.
) Manger, Stabsarzt jm 13. Inf. Regt. eg , 95) von Korn, komm. Gen des 21. A. K. Plünderung in Moven (Meurthe⸗ei⸗Moselle) und anderen Dörfern. 24. August 1914.
96) Komm. des 3. bayer. Inf.⸗Regts. 2. bayer. A. ö Ver⸗ brennung von Parux und anderen thwingi schen örfern. 10. August 1914.
M7] Komm. des 9. bayer. Regts. Ermordung von Zivil- sonen in Hörimenil Hie , ere Plünderung und andstiftung. August⸗September 1914. Ebenbo
Io).
98) von Dewitz, . Gardehauptmann. 99) Der Oberst und Komm, des 144. Inf⸗Regts. (67. Brig.
Livry⸗Circourt Meurthe-⸗et⸗Moselle). Ferner Grausamkeiten in
Eton. August 1914. .
. ,,,, o).
101) Der baver. General, der am 24. August in Baccarat den
Oberbefehl hatte. Plünderung und Brandstiftung in Bacoarat.
24. /25. August 1914. ; 9 ius, Art. Komm., im 14. A. (ebenso). er
K. 9 103 Komm. des 121. württ. Inf⸗Regts. Gemetzel in Gorcy Meurthe⸗ et ⸗Moselle). 22. August 1914. 104) Komm. des 11. Pionierbatls (August 1914). Zerstörung des Dorfes Langepiller und Tötung von gil en,. August 1914. (Auf Grund deutscher iere.
105) von Kayser ö. im G. (Territorigl?)! Inf.⸗Regt., der h 2W. Koblenzer Inf.-Regt. gehört haben soll. erbr in Pagny-sur⸗Moselle. Ermordung von 18 Personen in Jarny⸗-Conflans, eines Arztes in Pont⸗à⸗Mousson nachdem er dessen Automobil fort-
genommen hatte. (August 1914.) 106) Der Komm. des 65. ,, Tötung von e,, und Zerstörung des Dorfes ley und Pagny. Uu gu ö
10) Der Oberst und Komm, des 4. bayer, r, ma von Zivilpersonen. (Gmberménil, Anfang Nove 106 Der General, der die Cinheit befehligte, zu der das 5. Ba. taillon Jäger zu fu rte Verbrennung eines Dorfes (Pillon, Meuse 10. August 1914. 10) Kloehl, Major und Komm. des 2. Batl., des 98. preuß. Inf-⸗Regts. Einäscherung der Meierei Sorel bei Loison und Ver brennung von 260 dort befindlichen französischen Verwundeten. 1914.
; 110) Der Komm. des 51. deulschen Inf Negts. Mord und Brandstlftung in Sommeilles. 6. September 1914. 111) Der Komm, des 42. oder 46. Ulanen⸗Regts. Plünderung, . und Brandstiftung in Rouvres und Jarny. 24. . 119 Der Komm. des 1357. Inf⸗Regts. (ebenso). gel ien 6 der die 4 , . Ein⸗ rung un lünderung der Dörfer Revi d Wa wt. J 8. . ng tevigny un assincour r' Komm. des 116. deutschen Inf⸗Regts. (ebenso). 115) von Dorsner, General. Plünderung und ö des ,, e, 1a . iemann, Leutnant, 986. Inf. Regt. ünderung und Ein⸗ ,, 8. , ,, , . . ᷣ I), Der General, der lols die 5. Armee befehligte. Ver⸗ brecheri sch Maßnahmen in Montmęédy⸗ le Haut im ? e tf Ber 118 Prinz von Wittgenstein, . eines Ulanenkorps. , ,. und Brandstiftung in Clermont en⸗Argonne. Sept. 119 „v. Durwach', Komm. des 13. swürtt) A K. 12. ᷣ Inf Negt wie 1I86. k 120 Prinz von Württemberg. n und Gemetzel in Triaucourt un? Evres, September 1914. Auf die Klage des Geist⸗ lichen soll der Prinz erwidert haben: „Was wollen Siel Wir haben ch . . uns wie . ene ral v. Kirschbaum, Komm. der 12. bayer. Brig. Er mordungen, absichtliche randstiftungen, ir edu, des ; 8* ,,,, und Stn e lel, September 14. eutnan rudner, atz' Komm. in St. ihiel, Plü ö. . . . tz komm. in St. Mihiel, Plün⸗ I23) General b. Strantz 5. A. K. Am 2. August 1914 habe ein pommersches Regiment daz mit Verwundeten gefüllte französische Lazarett im Dorfe Ethe⸗Gomery besetzt, der Feldwebel Matz habe etwa 80 Leichtwerwundete heraugführen und beim Aug. gang des Dorfes erschießen lassen; inmischen sei das Laggrett an- gesteckt worden. 1060 bis 120 Verwundete, die sich herausschleppten, seien h worden, alle anderen, etwa 300. lebendig verbrannt. 124) aschmuth oder Wachmuth, Oberst des 3. Nieder⸗ schlesischen Inf⸗Regt,. Nr. 50. CGimnäischemmg von Ethe am 22. August 1514, Erschießung von Alb Personen, dannmtber 3 Frauen
und 16 / . 9 4 uptmann Boldtz Mjutant der V3. Brigade, soll schie den wer erschossen werden solle und wer nicht. e .
4126) Genemal Liebeskind, Kommandeur der 19. Brigade. Er schießungen von acht frangösischen Gefangenen sowie der k und k uUsw.
27) Feldwebel Matz vom 5. Grenadier⸗Regt. ssig . 128) General v. 35 Kommandeur der al ö . 5 klamation in Lüttich vom 2. August 19814, wonach die Inbrand= setzung und die Erschießung von etwa 100 Personen mit Zustimmung des Generals v. Bülem erfolgte. Plünderung von Aerschot. Befehl, e,, zu erschießen, Ermorbung von französischen Soldaten ugust 1914. Verantwortung 63 die Beschießung Kathedrale bon, Reims, und der Stadt. September 1514. Die französischen Artillerieoffiziere sollen den Eindruck gehabt haben, als ob das Feuer 3 , , Plünderung von Megnil⸗sur⸗ ger (Diarne) 5. bis 11. September 1914 und des Schlo Marchais im Laufe der Besetzung. . leg) Hauptmann Niemann 140. Inf. Negt. Tötmmn von fünf g ,, bes 1a. Inf envich, Kommandeur 40. Regts. ehl Frschießung von Einwohnern in erschot e e a, 1. Auf die Bemerkung eines deutschen Unteroffigiers, daß man nicht im Krieg sei. um Zuf Zigilisten zu schie ßen, habe der Leutnant Swink emwidert: So ist s Beehl, dieses Voll von Schweinen muß er⸗ schossen werden. Der Obeyrst Jenrich soll ewa 560 Jivillisten haben enschießen lassen, Ebensg habe er Befehl gegeben, fortan alle Ver⸗
16. A. K.. Verbrennung von Ambulanzen, Niedermetzelung von Einwohnern. Aneignung von pPersönlichen Eigentum mzösischer Aerzte, Befehl, verwundete Turkos zu töten. 22. August 1914 in
wundeten zu töten. Major Memel oder Emmel, OSberseutnant Wapele, Leutnent Krüger, Feldwebel leu lnant Kautsch sollen 2 entsprechende Amoeisungen gegeben haben i angene sollen
ausgefagt haben, sie Hatten den Befehl erhallen., alle Vermundelen
zu töten. 131) Kommandeur des 71. Res-⸗Inf⸗Negts. (9. A. K. hrandsetzung und Plünderung von Dörfern. (is 2 Zivilisten, im August und Schtember 1Fid in Belgien und Nord= fwankreich, Benris, Aus zie aus Notizwüchern deutscher Solf ler. 132) Komm. General des I2. 5. R. außerbem Kommen eure
des 28. und 64. Artl.- Regts. des 100. 191. IM., 105., 108. 194. 171. 178. Inf-Regts) Khäcnderung und Inbrandsetzung von Rethel Ardennen) Und Dinant (Wien), Beweis: Notizbuch eines Offiziers 3. Komp., sowie des Hahner R. vom
178. Inf.⸗Regts. 177. a . 1 ö c n. 6. Inf. von Below, Komm. Gen. der 17.
) und der 1. Armee. Plünderungen, Deportation von , wangsarbeit, Kolleklivstrafen, Requssstionten ohne Hutfscher ne, Wer; schlechterung des Geldes ufw. jn Lille und den besetzten Gegenden. — von Douai und Veschießung von St. Amand im Sktober a, , . , Plünderungen in Rethel. Beweis: otizbuch eines deutschen Leutnants mit Bemerk ü ie Plü derung einer Mädchenschule. n , .
134) Platzkommandant Maret von Rethel wegen derselben Vor⸗
gange.
135) Hauptm. Haaß wegen Plünderung seiner mpagnie i
ö 1917. . 3 ö ö. * 3 156) Komm. des 160. Inf.-Regts. 8. A. K. Plünderung und ub e rn von ,. 1 . . ö. 29 omm. 8. Inf.-Regts. (12. A. K.) Teil den Ermorgungen in Perthes le. Chatelet. Verantwortung ier Br. brechen in Rethel. Verbrechen in d Hossuß (Arhennen), Aug. und Sept., 1914. Beweis: Ans zit ge aus deutschen Notizbüchern.
138) Komm. Gen. des 8. A. K. (dazu die Kommandeure des 29. 5. 6h. 3. Sen fen e enfin l en don Jivilisten in Dörfern tã . j lun S* ' ttz cawgtü, 13. ij ö ö 4 . .
er owski, 13. Inf. Regt. 1. ⸗ = setzung von Dörfern, Plünderungen und ö von n . sonem ö ,, ö in: w 3 11. 2 1914. 9 Von Katte, 3. 1 . Anzünden don 10 Häusern am X. Aug 1814. . ,,,, Gef zu machen, die Verwu n und die si , m. r i g rl e göht gr geen G . jor Kleis. 9. Inf. Befehl zu vier Einwohnern, die sich in einem Gehöl
145) Qberst Greser, 34. Sr e, . ö
141) Major Walerd von demselben Regiment. Verbrennung von 109 Zivilisten. Greisen, Frauen und Kindern in einer Scheunk angeor det pon Maior W. in Gegemwark des Dbersten. Erschie fung von etwa 20 Personen, die sich in eine Kirche geflüchtet hatten, auf Ber fehl deg Otsrsten durch Soldaten des 9. A. R. am 29. August 1914.
145) Major von Marquarzent, 16. Inf-⸗Regt. Inbra setzung des Dorseg Maison Rouge am 98. Seyt 1914. Plünderung von Mau⸗ mn, , , n.
eutscher Kronprinz. Befehl, alle Dörfer sich franizsische Soldaten 3 4. August 1914. i n n e n eines Soldaten, der erklärt habe, zur Amee deg Kronprinjen zu ge⸗ hören.) Ii, . Verantwortung fr das Gemetzel von Cthe⸗Gomery am 22. Aug. 1914 sowie für die verbrecherischen Urteile eines Kriegs. erichts, indem er am 98. Seyt. 1914 in Gelis, Fontaine den VB , die am selben Tage voll streckt wurden. Zusammen
147) Komm. Gen. der 3. deutschen Armee im Jahre 1914 wird
der Kronprinz ferner verantwortlich gemacht fü lünde i Méziores-Charleville und im allgemeinen ö . bal 6
für die Deportation von Einwohnern, für planmäßige Ver⸗
r Erschießung von
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