1920 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

zirke des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S.

Aus dem Justizdienst sind geschieden die Gerichtsassessoren: Buff infolge seiner Uebernahme in die Staatgeisenbahn— verwaltung, Dr. Jost en, Dr. Masur, Max Niehaus und Dr. Nordbeck infolge ihrer Uebernahme in die allgemeine

Staatsverwaltung unter Ernennung zu Regierungsassessoren.

Den Gerichtsassessoren Dr. Franz Fuerth, Dr. Hans Hammer, Dr. Friedrich Ludwig, Dr. Maus, Dr. Hans Hermann Meißner, Dr. Moesch, Paul Schellack, Dr. Bernhard Stiller und Dr. Hans Zimmermann ist die

nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der Kreistierarzt, Veterinärrat Bauer in Hohensalza ist in die Kreigtierarzistelle in Horka im Kreise Rothenburg N. L. versetzt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kun st

und Volksbildung.

Der bisherige Privatdozent in der juristischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Professor Dr. Waldecker ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fatultät ernannt worden.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung a, e i,. vom Handel RGGBl. 1915 S. 603), sowle der Ausführungsbekanntma un zu dieser Ver⸗ ordnung vom 27. September 1915 und 2. August 1916 habe ich der Frau Maria Biermann in Altenbochum, Wittenerstraße, die Ausführung des Handels mit Gegenständen det täglichen Bedarfs, insbesondere den Handel mit Kar⸗ toffeln, sowie anderen Nahrungsmitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Untersagung tritt mit dem 15. Februar 1920 in Kraft.

Bochum, den 6. Februar 1920. Der Landrat. Stüůhmenper.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

In der am 14. Februar 1920 unter dem Vorsitz des Reichgsministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurden die Steuerkurse der zum Börsenhandel zugelassenen und die Steuerwerte der nicht zugelassenen Wert⸗ papiere endgültig festgesetzt.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volktz⸗ 9 und für Haushalt und Rechnung wesen hielten heute eine Sitzung.

Die Vermittlungsstelle Vaterländischer Ver⸗ bände hat dem Herrn Reiche präsidenten ein Schreiben Ü bermittelt, in dem unter Hinweis auf die Entehrung des deutschen Namens im Falle tiner Auslieferung von Deutschen an fremde Gerichte die „wartung autz—⸗ gesprochen wird, daß die Regierung die Kraft zu einer ein⸗ mütigen Ablehnung in der Auslieferungsfrage finden und sich keiner Ge valt beugen werde. Der Herr Reichspräsident hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge hierauf geant⸗ wortet:

Das Auslieferungsbegehren ist nicht nur eine unmenschliche, ge⸗ schichtlich kurzsichtige und mit den Voraussetzungen staatlichen Lebens absolut unvereinbare Forderung, sondern die Erfüllung dieses Be⸗

hrens ist vor allem auch tatsächlich vollständig unmöglich. Die . wird alles tun, damit die Regierungen der Entente hierüber rechtzeitig Klarheit gewinnen und so dem deutschen Volke und Europa schwere Prüfungen und Erschütterungen erspart bleiben. Sie wird sich in ihrer hieiaus notwendig folgenden Haltung durch nichts beirren lassen und weiß sich in der Behandlung dieser Frage, vor veren Ernst aller Zwist der Parteien verstummen muß, einig mit der gesamten Nation.

Vor einigen Tagen hat die Reparationskommission der deutschen Kriegslastenkommission eine umfassende Note zugehen lassen, um die Ausführung der Anlage III zu Arnkel 236 des Friedengvertrageg in die Wege iu leiten. In dieser sind die Bestimmungen über die

uglleferung der Handels⸗, Fischerei und Binnen⸗ , . und die Pflichtneubauten enthalten. Ueber ie zahlreichen Vorschläge, welche die Reparationskom mis⸗ sion in ihrer Note macht, sind, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, Beratungen im Gange. Ebenso wird das statistische Materiol, welches alltierterseitös gewünscht wird, vorbereitet. In kürzester Frist wird alsdann eine besonhers zu diesem Zweck entsandte deutsche Kommission mit den Alliierten über die Angelegenheit verhandeln. Bei den Verhandlungen wird es sich hauptsächlich um die Auslegung der gedachten Be⸗ stmmungen des Frieden zvertrages sowie darum handeln, die rakti che Durchführung derselben in wirtschaftlich erträglicher orm zu ermöglichen.

ür die Durchführung der von Deutschland auf Grund des Fiedensvertrags zu bewirkenden . von Kohlen und Kohlennebenprodukten 1 im Geschäflsbereich des Reichs⸗ ministeriums für Wiederaufbau eine besondere Stelle mit der Bezeichnung „Deut iche Kohlenkommission in Essen“ errichtet worden. Als Vorsitzender der Kommission ist Oberbergrat Schulz⸗Briesen in Essen bestellt worden.

Der Reichskanzler hat sich gestern abend in Begleitung bes Eisenbahn⸗ und des Arbeite ministers und des Unten staatg⸗ sekretärs Albert in das Ruhrgebiet zu Verhandlungen über die Erhöhung der Kohlenpro uktion begeben.

landes gerichts zu Cõln, Mäckel im Bezicke des Oberlaondes—⸗ . gerichts zu Düsseldorf, Schiefferdecker im Bezirke des Ober⸗ landesgerichts zu Königsberg i. Pr. und Dorendorf im Be⸗

In der am 12. Februar 1920 unter dem Vorsitz des Wirklichen Geheimen Rate Dr. Richter abgehaltenen Voll—⸗ sitzung des Reichs kalirats wurde wie Wolff Telegrayphen⸗ büro mitteilt, zu den aufgestellten Entwürfen der Verfahren der Kaliprüfungsstelle, Kallberufungsstelle, Kalilohnprüfungs⸗ stellen und der Landwirtschaftlich⸗technischen Kalistelle sowie zu dem Entwurf von Aus führungsbestimmungen zu § 71 der k zum Kaliwirtschaftsgesetz, betreffend Gewährung von Misteln für die inländische landwirtschaft— iche Kalipropaganda durch die Landwieischaftlich-technische Kalistelle, Stellung genommen und Anregungen für Zasätze und Abänderungen zu den vorgenannten Entwürfen bhehafs Verwertung beim Erlaß dieser Vorschriften durch den Hern Reichswirtschaftsminister gegeben. Ferner wurden der Vor⸗ anschlag des Reichekalirats und der Kalistellen für das Kalenderjahr 19290 sowie die Geschäftsordunng des Reichs—⸗ kalirats festgestellt und die Geschäftsordnungen der Kali— prüfungszstelle, Kaliberufungzstelle, Kalilohnprüfungsstellen und der Landwirtschaftlich⸗technischen Kalistelle auf Grund des 8 25 in Verbindung mit den 588 29, 30, 34 und 37 der Durch⸗ w zum Kaliwirtschaftsgesetz genehmigt.

uch wurde der Erlaß von Ausführungsbestimmungen zu 857 a. a. O. wegen Aenderung der Belannimachung vom W. Juni 1911 Reichs-Gesetzbl. S. 266, Abschnitt 2B) (Beiträge von Koslen zu den Probeuntersuchungen) beschlossen. Der Ein⸗ richtung einer „Kohlenbeschaffungsstell?“ und einer „Beratungs⸗ stelle für Kleinwohnungswesen in der Kaliindustrie“ wurde zu⸗ r t und über die bereits aufgenommene Tätigkeit der ohlenbeschaffungsstelle Mitteilung gemacht.

Es bestand Einverständnis darüber, daß zur Erhöhung der Produktion in der Kaltindustrie mit möglichster Be—⸗ schleunigung seitens des ReichskaliratJs weitere Schritte bei der Reichsregierung und den zuständigen Stellen unter— nommen werden müssen, um eine umfangreichere Belieferung der Kaliindustrie mit Kohlen und eine bessere Wagen⸗ gestellung zu erreichen. Es wurde einstimmig beschlofsen, einen demenisprechenden Antrag an den Herrn Reichskanzler und die n, in Frage kommenden Stellen zu richten. Seitens der Vertreter der Arbeiter wurde darauf hingewiesen, daß nur unter der Voraussetzung mit einer Mehrleistung der im Kalibergbau beschäftigten Arbeiter zu rechnen sein dürfte, daß von der Landwitrtschaft alles getan wird, um eine bessere Ernährung der Bergarbeiter zu ermöglichen. Bei diesem Anlaß wurde auf die Anregung eines Arbeütervertreters festgestellt, daß der seinerzeit im „Vorwärts“ veröffentlichte 2 über die 3. Sitzung des Reichskalirats Irrtümer

Schließlich wurde auf Anregung des Reichswirtschaft⸗ ministerlums zu der Frage der Vorlegung von Vorschristen über das Verbot des Abteufens von Schächten usw. und der Erhöhung der Mitgliederzahl des Reichskaliratw Stellung ge⸗ nommen.

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Zum 10. und 11. Februar hatte der Reichs kom missar für die Neu erganisalion bes Vermessungswesens den Arbeitgausschuß zusammenberufen, um in zwangloser Aus⸗ sprache die Richtlinien zu vereinbaren, die bei der Aufstellung des Arbeitsprogramms berücksichtigt werden müssen. Nach einem einleitenden Vortrag, der die verschiedenen in der Presse veröffentlichten Vorschläge beleuchtete und die Gründe darlegte,

r und gegen eine vollständige Verreichlichung des Ver⸗ messungswesens sprachen, wurden in einer eingehenden Aus⸗ sprache laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die maßgebenden Gesichtspunkte klargestellt.

Die sämtlichen Anwesenden stimmten darin überein, daß

1) die völlige Verreichlichung des Vermessungswesens vorläufig undurchführbar,

2) die Zusammen assung aller Arten von Vermessungen in eine

Ortshehörde (Kreisvermessungsamt) nicht zweckmäßig sowie

) die Gründung eines Reschsdirektortums der Vermessungen

irrt ist und den ersten Schritt zur Vereinheitlichung

en sol.

Dem Reichsdirektorium der Vermessungen wird die Auf⸗ gabe zufallen, für die Entwicklung des Vermessungswesens und der ihm dienenden a. der Wissenschaft und Technik zu sorgen. Zu den Aufgaben , ins hesondere: Die Vor⸗ bereitung der im Interesse der Vermessungen zu erlassenden Gesetze und Ausfüh ungsbestimmungen; die Vorschläge für die Herausgabe von Vorschriften grundlegender Art zur Aus⸗ führung von Neumessungen und zur ö. einheitlicher Kartenwerke; die Vorschläge für die Regelung der Vor⸗ und Ausbildung für den Vermessuagsdienst u. a.

Zum 24. Februar hat der Reichtzkommissar Vertreter der berussständischen Organisationen zu einer Besprechung ein⸗ geladen, um sich über die Ansichten und Wünsche dieser Ver⸗ einigungen zu unterrichten. Im März soll alsdann eine Be⸗ sprechung mit Vertretern der Landesregierungen statifinden.

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Gemäß § 2 Ziffer 1 der Aussührungsverordnung vom 16. Januar 1917 (Neiche⸗Gesetzbl. S. 4) ist die Einfuhr der auf Grund des 86 Ziffer 4 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902 vom Zoll befreiten, gebrauchten Gegenstände von Anziehenden zur eigenen Benutzung (Anzuge gut) sowie der als Ausstatlungsgegenstände, Braut- oder Hochzeiisgeschenke ein— , . neuen Sachen (Auestottungsgut) ohne Bewilligung gestattet. Dasselbe gilt laut Meldung des „Wolffschen Tele— graphenbüros“ gemäß einer Verfügung des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung (R. K. Imp. 1027, 19) für die Einfuhr der von zurückkehrenden Auslandsdeutschen mitgeführten Lebens⸗ und Genußmittel sowie sonstigen Konsumtibilien (Seife usw ), sofern diese Waren für den eigenen Gebrauch der Rückwanderer und derjenigen ihrer Angehörigen in der Heimat benimmt sind und sofern sie nicht über einen . für die einzelne Person hinaus gehen. Innerhalb dieses Rahmen s find die genannten Gegenstände auch beschlagnahmefrei. Als Nachweis, daß es sich um heim⸗ kehrende Auslandadeutsche handelt, und als Nachweis für die Bestimmung der Waren zum eigenen Gebrauch und dem der Angehörigen genügt eine Bescheinigung eines deutschen Konsulattz oder einer Gesandtschaft.

Vorstehende Bestimmungen verdienen die Beachtung der deutschen Zuwanderer, die gegenwärtig in wachsender Zahl aus uberseeischen Ländern, befonders aus den Vereinigten Staaten von Amerika, zu dauerndem Aufenthalt nach Deutsch⸗ land zurückkehren und meist Geld, in der Regel aber keine Vorräte, insbesondere nicht Lebensmittel, mit— bringen. Es liegt in ihrem eigenen Interesse, sich vor Be⸗

zu versorgen, um so mehr, als diese auch künftig noch stark im Preise steigen und in Deutschland selbst immer schwerer zu be⸗ schaffen sein werden.

Zur Aufklärung weitverbreiteter Zweifel, die über die Verpflichtung zur Einreichung einer Steuererklärung für die Veranlagung der Kriegsabgabe vom Vermögens⸗

uwachs und über die Art und Weise der Ausfüllung des Formulars entstanden find, wird laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenhüros“ amtlich folgendes bekanntgegeben:

1) Jeder, dem ein Steuererllärungsfor mular zugeschickt wurde,

ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Erreicht der Ver—⸗

anlagung zur Kriegsabgabe nicht vorgenommen.

gefordert hat. dann, wenn ein von der Bank aufgestelltes Verzeichnis vorgelegt

einzelnen ausfüllen. 3) Die

vom Vermögenszuwachs die Steuererklärung als Mu ster 2 be⸗ zeichnet worden ist. Für die Abgabepflichtigen ist die Bezeichnung Anlage zu Muster 2* ohne Bedeutung.

4) Unter 3, b und d des Formulars ist der sogenannte Drei⸗ Monats⸗Abzug vorgesehen. Hier ist zweifelhaft geworden, ob die Steuenpflichtigen trotz dieses Vordrucks nicht nur den Drei. Monats- Bedarf, sondern den Unterhalt für sechs Monate abzuziehen be⸗ rechtigt sind. Dies ist zu verneinen, denn das Gesetz läßt nur einen Abzug für drei Mongte zu und auch diesen nur unter besonderen Voraussetzungen. Wenn nach der zum Kriegsgbgabegesetz

erlassenen Vollzugsanweisnng ein Abzug für sechö Monate zugelassen werden kann, so soll damit 9 r n allen

flichtigen n, das Recht eingeräumt werden, ällen einen solchen Abzug zu verlangen. Die Finanzämter sind dom Reichsfinanzministerium vielmehr nur in ganz besonderen Fällen ermächtigt worden, nämlich dann, wenn die Versagung des Sechs⸗Monate⸗Abzugs für die Steuerpflichtigen eine besondere gur bedeuten würde, eine Auanahme von der gesetzlichen Regel Platz greifen zu lassen. .

Rentenzulagen. Nach einer im e , . , Jusammenstellung sind durch die Post und die

on deransialten gezahlt worden im Monat Septem ber 1919 als Zulagen

zu Invalidenrenten (monatlich 8 1) . 7911760 zu Krankenrenten (monatlich 8 S)). S52992 , zu Altersrenten (monatlich 8 M) .. 1 964 296 , zu Witwenrenten (monatlich 4 ich , ju Witwenkrankenrenten (monatlich 416) 14164

zusammen 11 180 824 M½.

Anmerkung; Ee feblen die Anggben der Oberpostdirektion Metz, Posen, Straßburg i E; sowie des Saarbrücker Knappschaftzvereins und der Pensionskasse der k. in Straßburg i. E. über die Renten.

zulagen im Seytember 1

2 Pren fen.

Die eie , n, . Ko mm ission in Allenstein hat vorgestern in deutscher und g hen prache einen Aufruf an die Beyölkerung des n,, Allenstein und des Kreises Oletzlio mit der M r Artikel 95 des Versailler Vertrags die Internationale Kom⸗

nommen hat.

Vorgestern vormlttag it der General Odry mit dem zweiten Transport der Besatzungstruppen in Memel

Mann, darunter den Stab des Generals Odry.

1

Wie die „Schlesische Zeitung“ meldet, hat die inter⸗ alliierte Kom misston für die Abstimmung in Oberschlesien angeordnet, daß die Vereldigung der Beamten des Ab⸗ stimmungsgebiets auf bie Reichsverfassung unterbleiben solle.

Französtsche Auslieferungsliste. Die 2. und 3. Fortsetzung der französischen Auslieferungs—⸗ liste enthält folgende Namen und Anschuldigungen:

1483) Pries und . . e.

149) der Chef der Kommandantur des preußischen Truppenteils vom 3. A. K., der gegen Mitte Oktober 1916 in St. Saulve war. Grausamkeiten, um junge Leute zur Arbeit zu zwingen (Anbinden an Pfähle, Fesselung der auf dem Rücken gekreuzlen Arme mit groben Tisendrähten, die von Zeit zu Zeit schärfer angezogen wurden, wenn der Betreffende sich nicht zur Arbeit bereit erklärtes. Die jungen Leute seien so? bis 3 Tage angebunden geblieben.

150 Der Oberstabsarzt der Kommandantur von Seden. Re. quisition von jungen Mädchen in Sedan und Umgebung, um sie gewalt⸗ sam in öffentliche Häuser zu bringen. Zeugnis des Dr. S.... der behauptet, ein derartiges Mädchen habe sich losgekauft, indem es einem deutschen Major und dem Herbergswirt 500 Fr. bezahlte.

zl). Hauptmann Richard, Komm. 8d. 3. Bataillons des 170. e,, Soll am 28. Januar 1915 drei frenffs Off ziere, die ich weigerten, Aussagen zu machen, eigenhändig erschossen haben.

des Pfarrers von Esternay Mirng am 6. September 1914.

153) Komm. Gen. d. 8. A. K. Verbrechen von Somme⸗Py am 3. September 1914. Schreckliche Metzelei. Inbrandsetzung des ganzen Dorfes; Franzosen in die brennenden Häuser i, usw.

154) General von Qugst, 9. Korps,. 156 Major Auer, 155) Major v. d. Schulenburg, 157 Major v. Wessig alle vom S9. Inf.⸗Regt. Absichtliche Brandstiftung. Hinrichtung von Zivilpersonen, Weg. schleppung von drei Greisen von 70-80 Jahren als Geiseln in Champygnon (Marne) am 6. September 1914.

158) Der Komm. d. 13. Inf Div. (. A. K. 73. n. 74. Inf. Regt) Plünderung von Loivre Marne) und verbrecherische Beband= lung von Einwohnern, die unter schweren Mißhandlungen nach Quedlin. burg abgeschoben worden seien. Sey tember 1914.

159) Komm. Gen. d. 3. Sächs. A. K. Inbrandsetzung von Blach (Marne) am 8. September 1914 unter der falschen Behauptung, daß man eine Feuerwaffe im Stroh versteckt gefunden habe.

160) Komm,. d. Z. Res - Inf⸗Regis. Plünderung von Couren bei Reims im Oktober 1914. Zeugnis: Notizbuch eines deusschen Sol— daten in dem es heißt. daß man wirklich von deutschen Barbaren sprechen könne. .

161] Leutnant Vikel, 116. bayer. Inf-⸗Regt. 5. Batl. Soll am 12. September 1914 in Givry en -Argonne unter Todesdrohungen die

treten desz deutschen Bodens mit Vorräten jeder Art reichlich

Auslieferung eines 16jährigen jungen Mädchens verlangt haben.

mission die Verwaltung des Abstimmungsgebiets über⸗

angekommen. Der Trangport umfaßte 15 Offiziere und 127

mögenszuwächs nicht die abgabepflichtige Höhe, so wird eine Ver. Dessenungeachtet ist aber eine Steuererklärung abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auf⸗ .

2) Ble in der Anlage zur Steuererklärung unter 1 und 2 vor.; gesehene Angabe der Wertpapiere im einzelnen erübrigt sich nur

wird, d. h. das Depotverzeichnis ist entweder der Steuererklärung beizufügen oder aher der Abgabepflichtige muß die Pos. 1 und 2 im

nlage zur Steuererklärung ist teilweise als Anlage zu Mu ster 2“ bezeichnet worden. Dies erklärt sich daraus, daß in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über eine Kriegsabgabe

eilung erlassen, daß gemäß ͤ

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153 Teutnant Bieberstein, 76. Inf. Regt 7. Nou. Grmordung

163) General von Kluck, Armeekommandant (mit dem Komman⸗ ]

Dur des 9. u. 16. Hus-⸗Regts., des RV. 42. 36. 49, 66, B. Inf. gts, des 127. Res. Irf. Negts, des 27. Inf.⸗Regts., des 32. Res.⸗ nf Regts und des 19. Drag.⸗Regts. Brandstiftung, Plünderung und Hinrichtung bon Zivilpersonen in Senlis (dacunter der Maire Odenh und zahlreichen Gemeinden des Departements Oise. Es wird behauptet, die deutschen Kolonnen hätten einen dichten Vorhang von Frauen und Kindern vor sich hergetrieben von denen viele 6 ver⸗ wundet worden seien, dann seien dre Türen erbrochen, die Häuser und Läden geplündert worden, wohlausgestattete Brandkolonnen hätten 8 Viertel Senlis in Brand n, Etwas später habe ein höherer ffizier den Befehl gegeben, den Maire, der als . verhaftet worden war, zu erschleßen. In dem brennenden Creil hätten die Deutschen Männer vor sich hergetrieben. r,, Notizbuch.) Am 36. August 1914 habe General von Kluck in Lassigny seinem Wirt, dem Appellationsgerichtspräsidenten Fabre aus Paris erklärt: Wir wollen Frankreich a. es muß verschwinden. In drei Tagen werden wir in Paris sein. Wir werden alle seine Kunstschätze und wirtschaftlichen Reichtümer wegschleppen, es plündern und verwüsten, es soll nichts übrig bleiben als Asche und Trümmer, Paris darf mi mehr existieren. y Revigny hätten Mannschaften des 127. Res.⸗ Inf-Regts. (4. Res. A. K) die vor der Feuersbrunst flüchtenden inwohner miedergemacht und ein deutscher General habe dazu ge⸗ rufen: Eine gute Lektion für die Einwohner. Im November 1915 habe der Res. Offizier Bergschmidt, Rechtsanwall in Berlin, bei der Kommandantur in Chguny erklärt, die Worte Mitleid und Mensch⸗ lichkeit sind aus dem Wörterbuch gestrichen.

1c Generalmajor vw. Koscielsky, Komm. d. T. preuß. Kab. Bri. gade. inrichtung von Zirilpersonen und Deportationen in Lagny und Porquericourt im September 1914.

16h Graf Haeseser, 11. oder 14. brand. Hl. Regt. (ebenso).

165) General v. Lochow, Komm. des 3. A. K. und seine General⸗ ,,,, Plünderung des Schlosses von Verdelot am 10. Sep- tember 1914.

166) Hauptmann Maache von der 15. , Landwehr⸗Div. ö. des Schlosses und der Gemeinde Morlaineourt, ver= recherische Deportationen.

167 Herzog von Mecklenburg, Möbeldiebstähle 1914 in Morlincburt. Zusammen mit ;

168) seinem Ordonnanzoffizier Goldenberg., Es wird dem Herzog ferner die Plünderung von Noyon und des Schlosses von Baboeuf 1914 und in den folgenden Jahren vorgeworfen. .

169) Leutnant Albrecht, Komm. der 245. Pionier⸗Komp., die in Noyon Diebstähle begangen haben soll. .

170) Varnhagen, Platzkomm. von Noyon. Plünderung der Biblio- thek und Entfernung der Möbel des Schlosses Mont Renaud.

II) Prinz Gitel Friedrich von Hohenzollern. Verant⸗ wortung fuͤr die Plünderungen von Nohon, der Schlösser von Abri⸗ court, Frétoy, Essouilly und Caulaincourt. Verletzung des diplo-⸗ matischen Privilegs. Als der Prinz aus dem Schleß pon AWvricourt in das von Frötoy umpöog, er in dieses neus Schloß eine große Anzahl anderswo gestohlener Möbel bringen lassen; serner seien hn Obstbäume abgescgt und mitgenommen worden, eine . Brunnen zugeschüttet, die Archive und der Katasterplan zerstört worden.

177) Hauptmann Babel, 44. Res. Div. Plünderung von Frötoy am 16. März 1917. ö

173) Der Oberst des 55. Landwehr Inf. Regt. Plünderma des Schlosses Charlepont, Verletzung von Grabdenkmälern.

LI) Braun oder Bruhn, Komm. des B. Inf. Regts. Ver⸗ wüstungen in Ourscamps und Plünderung des Schlosses. Verant- wor tlichkeit für diꝛ Plünderung von i.

1B) Hriptmann Traxpert. Chef der Kolonne & (. 2 Platz kommandant von Notre⸗Dame⸗de⸗Lisse, Plünderung von Marchais 1914 sowie von Notre⸗Dame⸗de⸗Lisse. Die gestohlenen Gegenstände seien in Straßburg und Frankfurt verkauft worden. Die Etgpyen⸗ kommandantur hahe die Diebstähle erlaubt und sich daran beteiligt.

176) General von Ehringen, 1916 in Laon, Pl ng von Laon und Schlössern. . .

177. General von Böhm. Plündernngen, verbrecherische Maß nahmen in Guiscard, Brandstiftungen, Dyngmitsprengungen, Depor⸗ tation von Einwohnern, Zwangsarbeit von Frauen und jungen Mäd- chen. Plünderung von Laon und des Schlosses von Soptmonts. Ge stohlen worden sei unter anderem ein Schreibtisch im Wert von 30 0 Francs. Salons und auch die Kathedrale seien als Pferdeställe be⸗ nutzt worden. 56 .

178) Hauptmann Berrfeld Garde). Plündernng der Bibliothek pon Laon im März 191st. ö

179) Dr. Osrar Michelsohn, Direktor des Lczgretts der 7. Armee in Effw, dann in Trellon und in Dizy⸗le⸗CGros. Wird verbrecherischer Handlungen beschuldigt, die den Tod vieler Kranker herbeigeführt hätten, ferner des Diebstahls von Nahrungsmitteln, Gewalttätigkeiten uw. Angefsihrt wird das Zeugnis eines Dr. P.. . der behauptet, M ... habe als ein wahrer Henker die ärztliche Ehre und die Gesetze der Menschlichkeit geschändet, wissentlich absichtlich und vlanmäßig die Sterblichkeit der Kranken gefördert usw.

ö , 2 w ß Ver⸗ brecherische Maßnahmen in Guise (Ajsne) 1914. ö

181) Kroepel, Doktor, Chef des Lazaretts in Guise. Verbreche⸗ rische Maßnahmen gegenüber Verwundeten. 1918. . 13) Sischelschmidt. Kommandgnturinspektor. Plünderungen in Vervinz und Fontainelès-Pervins (Aisne).

183) von Schenk (aus Hamburg), Major und Chef der TFomman—⸗ dantur, Bescklganahmungen, Deportgtionen während der Besetzung von Villequier⸗Aumont und Chauny Elisne).

164) Baugrmester Hauptmann und Chef der Kommandantur pon Ja Fere (7. Mob. Komm. V. A. „K., J. Armee), Zwangsarbeiten, Deportationen, Fortführung von Frauen in Danizy (Aisne).

185) Dietz, Leutnant, (ebensoh.

186 Gneist. Oberstleutnant und Etawhenkommandank von La Fere. Deportationen und Zwangsarbeiten. La Fere, 1916.

18) von Francois, General, Plünderung, systematische Brand⸗ stiftungen. Verwüstungen und Zerstörung aller nutzbaren Gegenstände in der Gegend von Sosssons, Oulchy⸗le⸗Chateau, Long Pont, Villers, Cotterets. Systematiscke Zerstörungen in Arcy⸗Sainte⸗Restitue, Chateau de Muret. August 1918. . ; .

185) von Titzche, Major, sieß den Reliquienschrejn von Sainte Restitue (Wert 1390) Francs) noch Deutschland schicken und machte sich aus dem Totenlaken der Gemeinde eine Bettdecke. August 1918.

169) von Nieber, General und Direktor eines Wirtschaftsaus schusses. Brandschatzung der Stadt Saint⸗-Quentin und methodische Vernichtung ihrer Industrie. Während der Besetzung von 1918. Als der Maire, der zugleich Fabrikdireßtor war fragte, wawum man seine Modelle zerbreche, habe man geantwortet: Damit Sie nach dem Kriege nicht mehr arbeihen können. Diesem Zerstörmmgedienst, den man als Wirtschaftsdienft bezeichnet hahe, sei guch Prinz Angust Wilhelm eine Heitlang zugeteilt gewesen. Was die Deutschen woll ten, were . Wort eines von ihnen bezeichmet: „Die Seele Frankreichs fen *.

190) Saint⸗Ange, General und Kommandeur der D. Res. Div. (ebenso).

1915 von La Chevallerie, General und Kommandeur der W. Dip. (ebenso). . .

19) Mumm, Befehlshaber der Kommandanhur von Saint Quentin, (ebenso). . l

1935 Kremer, ehemaliger Substitut des Meter Shaatganwalts (ebenso).

194) Angust von Hohenzollern, Sohn Wisbelm II. Bynand⸗ schatzung der Stadt Saint Quentin und ihrer Industrie, Plün. derung von Vervins und Fontaime⸗le⸗Verpins (Nisne). Soll das ,, . und ,, nach Berlin geschickt baben. Während der Besetzung von 1918.

1355 Prinz von Hessen, Plündernng des Schlosses Moyemourt und Härten gegenüber der Z ivilbepölkerung. 1917.

196) Großherzog von Hessen lebenso).

197) von Fleck, Kommandierender General des T7. Armeekorps. Plünderung von Ham und des Schlosses Movencoutt. März 1917. Ausplündernng des Hauses der Frau Bernot.

198) Reinicke, Oberleutnant im 10. Füselieneghment, soll in Wiesbaden gewohnt haben, befand sich im Dezember 1918 beim

3. deutschen agerregiment. Beraubung und Verbrennung des Museums von Peronne (Somme). 199) von Kuhne, General und Kommandeur der 13. Res.⸗ Div.

des . Armeekorps. Graufamkeiten vor Lüttich und Maubenge. August 191. Als Beweis wird ein angeblicher deutscher Bericht angeführt, in dem es heißt: Bei der Universität seien acht Frauen und einige kleine Kinder eingescharrt worden, erstere nur mit Hemd und Unterrock bekleidet, Man hahe jeden töten müssen. dem man begegnete. Im letzten Dorf vor Maubenge sei ein Soldat Jus dem Glied gesprumgen, hehe einer Fran ein Kind von einigen Menagten Hen. . Armen gerissen, es zu Boden geworfen und mit Füßen getreten. MM Kupwer. Haunnyhmann im 39. Res.⸗Ink Regt. (ebenso)¶ 201) Graf von Bismarck, el des Reichskanzlers. Aus⸗= peitschung und Niederschießung von Zivilpersonen sowie Brand- stiftung in Vicgigne Nord) August 1914. . 2E) von Mehring. Major. Greuellaten und Vemwüstungen in Orc g e g, ö M X. Landwehr · Inf. Regt. secenso) von Ditte ajor im B. *⸗Inf. Regt. o WX b) von Mehring. General und r,, . gen und systematische Deportationen in Valenciennes. Verbrecherische Maß

202 e) Derselbe, Ctappenkommandant. nahmen in Abesnes,

2h. Hubert, bayerischer Staatsangehöriger, Kommandenr des 2. Pionier⸗Regt. Hinrichtung von zahlreichen jugendlichen Personen in Bousbecque, Juli 1915. ö

2965) Zoell ner, Hauptgqugrtiermeister, unterstand dem Baron den. Freytag, Gengralstabschef. Deportztionen von Frauen und M chen in Lille, Roubaix, Tourcoing, April 1916. Als die Cin wohner von Lille, Roubalx und Tourcoing sich weigerten, Arbeiten für die Teutschen zu verrichten, sei am 22. April 19516 ein preußisches Regiment nach Lille gekommen. Die Einwohner der Häuser hätten Befehl erhalten, sich binnen einer halben Stunde in einem Zimmer zu versammeln. Dann habe ein Offizier die Familien mitleidloz aus. einandergerissen, die ausgewählten Opfer in den strömenden Regen hinausgefrieben, sie zusammen in (inen Fabrikraum gesperrt, wo Dirnen im Heme, rauchend und unzüchtige Lleder singend, sich herum trieben. Alle seien entwürdigenden ärztlichen Unterfuchungen unter⸗ zogen worden, schließlich in Viehwagen abtransportiert. Monatelang hätten sie mit ihren Familien nicht in Verbindung treten können und seien zu übermßiger Sklahenarbejt gezwungen worden.

206) von Graevenitz, General, Gouverneur von Lille (ebenso).

Y Himmel, Hauptmann bei der Kommandantur (ebensg).

„von Kramer, Oberstleutnant, Kommandeur der 64. Reserve⸗ . ) Deportabi onen von Frauen und Mädchen. April 1916. iille Nord).

209) e, . Kommandeur der 4. Gardedivision (ebenso). u. Mai 19165 Reoubaix, Tourcoing.

210) von Fintzel, Major und Führer des XW. Res. Inf⸗Regts. (. Gre /H oislon (ebenso) ö ;

211) Keßler, Bureauchef bei der Zivilvemwaltnng von Roubair, wohn te bor dem Kriege in Lille (ebenso). ö.

2127) Rand, Oberst, Kommandeur des 5. Gande⸗Grenadier⸗Regts. . Gardediy) (ebenso). . ö.

213) Schweinitz, Generell und Kommandenr der Division, zu der das 9s3. Inf. Regt, das 5. Garde⸗Regt. . F und das 5. Garde Grenadier⸗ Regt. gehoͤrten lebenso).

214) Lapeler, Hauptmann, des 2. Batl. 3. Res.- Regt. d Garde⸗Div.) (chenso) April und Mai 1916 (Roubaix).

215) Wolf, Leutnant, Führer der 5. Komp., 93 Res.⸗Negt. C Res.· Div.) sebenso).

216) Sassenberg, Leutnant, Fühwer der J. Domp. 93. Rel. Regt. C. Garde ⸗Dip.) (ebensoh -

217) von Tessin, Befehlshaber der Kommandantur Tonrcoing. Deportationen von Frauen und Mädchen, willkürliche Verhaftungen, verbrecherische Anordnung in Tourcoing. April 1916. Ferner syste⸗ matische Zerstörung von Fabrikanlagen (Roubair, Tourcging.

218) von Heinrich, General, Gouverneur von Lille. Plimdernmngen, Fortführung von Einwohnern, militärische Zwangsarbeiten, Sammel bestrafungen. Beschlagnahmungen ohne Gutschein usw.

2iG) Demmler, Professor, Konsernator gm Reifer Friedrich. Museum in Berlin. Plündemmg und Diebstahl von Gemälden im Liller Museum.

2 Buon von Stoltz ngen, von der Liller Pols zei. Plünderungen und Gemäldediebstähle im Liller Museum. Gemälde La Prazetta).

22) Lareinkowsk;. Poli zeioffizier (eben o.

2M) von Trotta, Generalinspektor der Etappe Nr. II. Spyste⸗ matische Verwüstung, Auferlegung militärischer Ambeiten, die die Zivilbevölkennng ausgufiÿhren hatte. (Lille).

223) von Blankenberg, Oberst, Kommandantur von Roubaix, Plünderungen, Deportationen, militärische Zwangsarbeiten (Roubagix). Einer Mutter von 9 Kindern, deren beide Eltern krank waren, habe man gesagt: „Sie sind eine Geisel, wie wir sie brauchen. Das wird um so mehr Eindnuck machen.“

2c Hofmann, Hauptmann, Chef der Kommandantzur. . ö militãnische Zwangschbeihen 1915. 1917, 1918 (Roubaix).

ö) von Kanz, General, scheint zur Kommandantur zu gehören. Fortführung der Zivilbevölkerung. Juni 1915 (Roubaixn.

226) Luckerath, Kapitän, Industrieller in Berlin wohnhaft, hatte sich in den Räumlichkeiben der Bank von Fwankreich in Roubair ein- gerichtet (ebenso). ; ö ;

D) Foerst, Kommandantur von Douai, Plünderung von Douagi, Eintreibungen unter der Zivilbevölkerung. Juni 1915 (Douci und Saint⸗Amand).

28) von Hellingwalh, (Oberst bei der Kommandantur von Saint Amand) und der Gendarmerie von Tourngi. Plünderungen, ver. hrecherische Maßnahmen über den Einwohnern. Oktober 1918 (Dougi und Saint ⸗Amant).

220) Der Genewl, der die zweite deutsche Armee 1916 befehligte. , Vemwüstungen, systematische Deportationen (Va⸗

ciennes).

230) Graf von Bernstorff, Kommandantur von Valenciennes

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231) von Sydow, Oberst, (ebenso). ö

re 6 von Denk, Geneynlleutnant, Inspektor der Etappe Nr. 6 no).

233) Frau Elsa Scheiner, Direktrice des g enge ch gnisf es in Valenciennes. Diebstahl, Plündemma, Mißhandlung von Frauen, von denen zahlreiche starben. 1916 Valenciennes. ;

Bc) Schmidt, Major, Gouverneur von. Maubeuge, Vize Päsident des Kaiserlichen Gerichtes in Berlin. Plümerungen, Deportationen, Mißhandlungen von Einwohnern während der Be setzung und August 1917 (Maubeug). . ö

25). Der General, der die 10. Inf.Div. befehligte. Plünderungen der Stadt Halluin (Nord), Oßtober 1918.

236) Diejenige oder diejenigen der Regienung und dem Großen Generalstab angehörenden Personen, die für die systematischen Ver⸗ wüstungen, Plünderungen und Zerstörungen sowie verbrecherischen Deportationen in dem besetzten rg. verantwortlich sind: ins- besondere in den Departements Dise, Somme und Aisne bei dem Rückzug des deutschen Heeres auf die Hindenbunglinie, Februgr⸗ März 1917.

237 von Hindenburg, Marschall, Chef des Großen Gene ralstabs (ebenso).

238) Ludendorff, (ebenso). ö

Zu 236, 237, 238. Angeführt wird zunächst das im „Ber⸗ liner Tageblatt“ vom 22. November 1914 veröffentlichte Inter⸗

General. Generalquartiermeister

view mit Feldmarschall von Hindenburg, in dem es heißt:

Das Land leidet.... das ist bedauerlich, aber es ist gut so. Mit Sentimentalität kann man keinen Krieg führen. Je uner⸗ bittlicher impitoyable) die Kriegführung ist, um so menschlicher ist sie in Wirklichkeit, denn sie beschleunigt das Ende des Krieges.“ Es folgt eine Schilderung der Verwüstung des bei dem Rückzug auf die Hindenburglinie geräumten Ge⸗ ländes, wo die Häuser und Kirchen in Brand gesteckt oder ge⸗ sprengt, hundertjährige Umen und Pappeln in der Höhe des Erdbodens, die Obstbäume in Manneshöhe abgesägt, die Brunnen durch Sprengungen verschüttet oder durch Dünger, Kreosot usw. verunreinigt wurden. Den Soldaten sei verboten worden, in ihren Briefen von diesen Befehlen zu sprechen. Aus aufge— fundenen deutschen Befehlen gehe jedoch hervor, daß diese Zer⸗ störungen bis ins einzelne auf dienstliche Anleitung vor⸗ bereitet und ausgeführt worden seien. Auszüge aus den be⸗ treffenden Befehlen werden wiedergegeben und eine Aeußerung des Intendanturoffiziers Kum vom 18. A. K. angeführt. Ein Leitmotiv, das jeden Augenblick wiederkehrte, wenn die Bevölke⸗ rung sich beklagte, habe gelautet: „Poincars wird euch bezahlen oder Pau, wenn er vorbeikommt. Das ist der Befehl unseres Kaisers. Ihr müßt fort, alles kaput, alles verbrannt.“ Die

deutsche Presse hahe Riese Verbrechen verherrlicht Queri im Berliner Nageblatt , Rosner im „Lokalanzeiger). Von den so zerstörten Gemeinden werden 165 mit Namen aufgezählt.

von Hindenburg und 2 werden sodann insbesondere für die Organisation der Zivilarbeiter⸗Bataillone und die Wegführung von Sinwohnern unter dem heuch— lerischen Vorwande, daß man die Zahl der Arbeitslofen vermin- dern wolle, verantwortlich gemacht. Die Organisation dieser Arbeiterlager sei ein fortgesetzter Verstoß gegen die Saager Konvention und die Berner Vereinbarung gewesen. Fast alle diese Bataillone seien in nächster Nähe der Front beschäftigt worden. Abgedruckt wird ferner ein telegraphische Be⸗ fehl Luden dorffs an die 8. Armee, in dem es heißt: Während des Schützengrabenkriegs sei es notwendig gewesen, die Möbel des Landes für die Unterkunftsräume der Truppen nutz⸗ bar zu machen. Dieses Bedürfnis sei nach dem Rückzug in be= wohnte Gebiete nicht mehr in demselben Maße vorhanden. Die Entente werfe dem deutschen Heere systematische Plünderung des Landes vor. Die Wegnahme von Möbeln solle auf das Not- wendigste eingeschränkt werden. Den letzten Punkt der Beschuldi⸗ gung bildet der Arbeitszwang für die Frauen des besetzten französ„ischen Gebietes. Angeführt wird ein Befehl vom 24 Mai 10917, in dem won diesen Weiberkolonnen“ die Rede ist und be tont wird, kein junges französisches Mädchen dürfe geringere Aweit leisten als unser Landsmännin. Infolge dieses Befehls seien Tausende von jungen Mädchen aus den Armen ihrer Mütter gerissen und zusammen mit Dirnen nach Marles und Verbins in Sklaberei gebracht worden. Bei Gehorsamsverweigerungen seien sie geschlagen und mit Arrest bestraft worden. Die nr en habe im November und Dezember bei eisigem Regen in zerrissenen Schuhen in Wasser und Schmutz geleistet werden müssen; dabei habe man ihnen den größten Teil ihrer Kleider genommen. Wegen dieser Dinge werden außerdem angefordert: 1 239) geen, bon . Heeresgruppe , eg, de. : enlegung Zwangs arbeiten für die Frauen in etzt⸗n fran⸗ an, ,. al, ber die Beer .

Beneral, die Beeresgruppe dor Cambrai im Mai 1917 befehligte (ebenso).

240) Bolze, General und Platzkommandant don Lambersart. Zwangsarbeiten ind Untersuchung von allen Frauen zwischen 14 und 60 Jahren.

241) Die verschiedenen Kommandanturchefs, die einander in Sn Nenwille le,. folgten, vor allem Hauptmann Wefer. Vergewalti⸗ Jungen, Arbeiterhatai lone, Un ersuchung don Frauen für die Zwecke des Kommandanturoffiziers. Verbrechen und Nünderungen in Neu⸗ ville 1918.

2427) Kleinschmidt, Sanptmann. Direktor der Fabrik du Maroc“, soll eine Brauer in Schurzingen haben, und unterstand dem Prinzen

umprecht von Bayern. , und de, e. von militaͤri- schen Arbeiten in der Nähe der Front (Marly⸗ es⸗Valenciennes Nord). Erklärung des Nudosf Lane, daß er alles lediglich auf Befehl des egier len Kriegsministers und des Kommandie Gene. rals getan habe. Er selbst sei zögernd und schonend vorgegangen. 2b) Diejenige oder diesenigen verantwortlichen 2 der Regierung und des Kriegsministeriums sowie ihre mit begrenzten Be= sfugnissen ausgestatteten Delegierten in den von der 1. 3. 5. und am deren Armeen besetzten Gebieten. Allgemeine und systematische Ver⸗ wüstungen von Fabriken und Abtransport von allem, was irgend 2e) Delegierter Nr. 2. 1, 3. 5. Armer. Postbezi rk 6 (ebenso; 242d) Delegierter Nr. 4. 5. Armee, Postbezirk 164 (ebenso). 22e) Delegierter Nr. . 1. Armee, Posthezirk 44 (ebenso).

, jer Cbeng⸗

242 mer, Major leben o i

2145 Schul ler, Leutnant (ebenso] . ö.

246) Kosten oder Koster, Hauptmenn sebenso. EEK b bis 2B während der Dauer der Feindseligkeiten in dem vom deutschen Heere besetzten Gebiet.)

26) Möller, Ingenienr, Delegierter des Abbaukonzerng Ausheutung von Eigentum der französischen Industrie. Hierzu heißt es: Die Wumba verteilte die industriellen Reichtümer, die französisches Eigentum waren. Deutsche Firmen mußten sich an sie wenden, um Material billig zu erhalten. Als Beweisstück dient ein Schreiben vom XV. Juni 1917, das Möller unterzeichnet hatte. In den Elgppen und Operationszonen durften drei deutsche Qrganisationen (Falfo,

flieg und Rohma) über Requisitionen entschelden. Die Wumbg hatte, die endgültige Entscheidung. So sejen am 31. Dezember 1917 für die Zerstörung von Fabrikation 1 444 000 einkassiert worden.

247 Meißner, Abt. M.. 1 Nr. 18 217 Deutsche Feldpost Nr. 1096. Zerstörung der gusgeraubten französischen Fabrikanlagen. Beweis: ein Befehl vom 7. Nov. 18 unterzeichnet Meißner.

248) Isaae Adler, Frankfurt a. M. Abtransport von alt Eisen aus ö. besetzten Gebiet, . am 12. November 1914 in Denain. AG Ernst Jung aus Magttingen lebenso) ind seine Teilhaber:

2560) Conrad Keing aus Hattinghen.

251) Carl Pauschert aus Niederschelden.

266) Hans Borgmann aus Crefeld. ;

263) Rudolph Neugebaucg (ebenso und Zerstörung der Fabrik⸗

anlagen in Arbeh. . . länder (Demontierung der Fabrikanlagen in Daut-

6M) Josef month). . ; Bö) Paul Weber, Direktor der „Illisgh Fabrick'. Beteisi⸗ gung an der Ausbeutung französischen Industrieeigentums für die deutsche Kriegswirtschaft. Deutsche Ingenieurg wählten in Valgn— ciennes. Noubairx und Tourgoing die besten Maschinen aus. Am 2. April 1915 intervenierte die Handelskammer von Tourering beim General. von Tessin, um die Requisttion u, a,. von Eisenbahnschienen ju verhindern. Hauptmann Luckerath erklärte, daß er von Berlin Befehl hätte, jeden Monat ein gewisses Gewicht Gußeisen zu liefern. Angeführt wird ein Befehl der Generalintendantur, in dem es u. a. heißt, man müsse zuerst zur Wegnahme von Kirchenglocken in den zer. störken Gebieten schreiten. Das ergriffen Metall aus den industriellen Unternehmungen sei nicht zu bezahlen. Ferner wird u. g. angeführt . . . ö Bürgermeister von Danizy, gewisse Kupfergegen . ände berbeizuschaffen. 256 Der verantwortliche , . deg Generalstabs des Großen Ham tguartiers in Mözieres Charley le (Deutscher Kron. prinz von Müller und Schröder. Marschall v. Hindenburg urd General Ludendorff) Fortnahme von Jacquard. Zeichnungen aus den Weberesen. Beweis: Auszug aus einem Befehl vom 22. Aug. 13. B7 b) Diejenige oder diejenigen. Personen der erung oder des Großen Generalstabes, die für die Befehle zur Zerstörung der

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