der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in dem Bengt, für den sie bestellt sind, oder in Teilen des Bezirks zu treffen. Wer diesen An⸗ ordnungen zuwiderhandelt oder zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis oder Haft oder Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft.
§ 2.
Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden vorübergehend außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins⸗ und Versammlungsrechts, Beschränkungen des Brief⸗, Post⸗, Tele⸗ graphen⸗ und Fernsprechgeheimnisses, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.
6
Alle Zivilverwaltungsbehörden des Bezirks haben den Ersuchen des Regierungskommissars im Rahmen ihrer Zuständigkeit e . zu leisten.
Bedarf der Regierungskommissar zur Durchführung seiner Auf⸗— gaben in Unterstützung der polizeilichen Organe militärischer Hilfe, so ersucht er darum das Genn n , g. oder bei Gefahr im Verzuge die örtlichen Befehlsstellen. Die Regelung der Befehlsgewalt inner⸗ halb der Reichswehr wird hierdurch nicht berührt.
§5 4.
Gegen die Anordnungen des Regierungskommissars, die im Einzelfall auf Grund der 85 1, 2 ergehen, steht die Beschwerde an den Reichsminister des Innern offen.
Gegen das Verbot periodischer Druckschriften ist die Beschwerde an einen Ausschuß zulässig. Die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter wählt der Reichsrat aus seiner Mitte. Der Ausschuß entscheibet in der Besetzung von sieben Mitgliedern, die nach eigener freier Ueberzeugung erkennen. Den Vorsitz im Ausschuß führt ohne Stimmrecht der Reichsminister des Innern oder ein von ihm bestimmter Stellvertreter. Die Beschwerde ist beim Reichsminister des Innern einzureichen; dieser hat sie, falls er ihr nicht stattgibt, dem Ausschuß zur Entscheidung vorzulegen.
§ 5.
Auf Beschränkungen der persönlichen Freiheit findet das Gesetz, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes, vom 4. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1329) entsprechende Anwendung. An die Stelle des Reichsmilitärgerichts tritt ein Ausschuß von sieben Mit— liedern. Die Mitglieder, von denen vier zum Richteramte befähigt ein müssen, werden vom Reichsminister des Innern ernannt. Die Vorschriften des 5 4 Abs. 2 Satz 4 und 5h. finden Anwendung.
§ 6. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. April 1920. Der Reichspräsident. Ebert. Der Reichskanzler. Der Reichsminister des Innern. Müller. . Koch
Bekanntmachung,
betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der inter⸗ nationalen Messe in Frankfurt a. M.
Vom 6. April 1920.
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in Frankfurt a. M. in der Zeit vom 2. bis 11. Mai 1920 stattfindende internationale Messe.
Berlin, den 6. April 1920. Der Reichsminister der Justiz. J. V.: Dr. Jo s l.
———
Bekanntmachung,
betreffend das Außerkrafttreten der 8 1 u. 2 des Ausführungsgesetzes zum Friedensver⸗ trage vom 31. August 1918 Reichs- Gesetzbl. S. 1530 gegenüber dem Serbisch⸗Kroatisch⸗ Slowenischen Staate.
Vom 7. April 1928.
Auf Grund des 83 des Ausführungsgesetzes zum Friedens—⸗ vertrage vom 31. August 1919 (Reichs Gesetzbl. S. 1530) und des Erlasses des Reichspräsidenten, betreffend die Errichtung und den Geschäftskreis des Reichsministeriums für Wieder—⸗ aufbau, vom 7. November 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1876) wird hiermit bekanntgemacht: . :
Der Serbisch⸗Kroatisch⸗Slowenische Staat hat sich innerhalb der im Artikel 2966 des ,, sest ge ehen Frist nicht für die Anwendung des Artikel 296 und seiner Anlage entschieden.
Mit dem Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung treten daher die Vorschriften der 55 1 und 2 des e n , 36 Friedensbertrage vom f August 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1530) * ö zum Serbisch-Kroatisch⸗Slowenischen Staate außer
raft.
Vorstehende ,, m, Reichs⸗Gesetzblatt von 1920 S. kanntmachungen.
Berlin, den 7. April 1920.
Der Reichsminister für Wiederaufbgu. J. B: Müller.
ergeht im Anschluß an die im 71 und 252 veröffentlichten Be⸗
Bekanntmachung.
Auf Grund des Beschlusses des Reichskohlenverbandes vom 1. April 1920 wurden die Kohlenvertaufspreise je Tonne einschließlich Kohlen⸗ und Umsatzsteuer mit Wirkung vom 1. April 19260 wie folgt erhöht:
a) für den Bezirk des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats: k b) für den Bezirk des Niederschlesischen Steinkohlensyndikats: K 68 c) für den Bezirk des Niedersächsischen Kohlensyndikais: 1. Gesamtbergamt in Obernkirchen:
ESchmiedekohlen . . 29.60 4 k 9 e 6 6 . 14 Nachsetz. und Schlammkohlen ... 820 . Großkoks * 1 0 1 1 1 * 51 6 0 5 5 36, 70 . Brechkoks 1 1 2 4 2 1 1 1 *. 21 1 2 42, 80 21 Perlkoks J , , 36, — *. Koksgrus . d , 13,70 *. Magerförderkohlen .. . 23,20 . NMagernußkohlen.?.. . . 28,40 . Britetts, l, 25. kg. ö 89,40 *. Beckedorfer Förderkohlen J 24,20 *
2. Preußische Berginspektion in Barsi Fördertohlen 1 26, 70 40
3z. Preußische Berginspektion 1, in Ibbenbüren: 1 24,40 k ; 29,60 , K 533 0 . J R ö Gewaschene Feinkohlen... 2320 J Püsselbürner Förderkohlen (Buchholzkohlen) 24,40 , J, 2866
4. Steinkohlenbergwerk Osterwald: Förderkohlen RJ 25, 70 s Gruskohlen .. 24.
ö. Steinkohlenbergwerk in Münchehagen;
. 2 25, 70
6. Gewerkschaft Preuß. Clus in Meißen: MJ 640 Nußkohlen ; , Feinkohlen d
7. Steinkohlenwerk Plötz bei Löbejün: Förderkohlen d Förderkohlen stückreich 7 J 26 Briketts, 15 kg . 89, 40 ,
Berlin, den 10. April 1920. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Stutz. Brecht.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 69 des Reich s⸗-Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7409 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ord⸗ nung im Bezirke des Reichswehraruppenkommandos 1 nötigen weiteren Maßnahmen, vom 19. März 1920, unter
Nr. 7416 eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ord⸗ nung für das Gebiet der Reiche wehrbrigade 11 nötigen weiteren Maßnahmen, vom 25. März 1920, unter
Nr. 7411 einen Erlaß des Reichspräsidenten, betreffend die Aufhebung von Standgerichlen, vom 25. März 1920, unter
Nr. 7412 eine Verordnung des Reichspräsidenten, be⸗
Groß Berlin und die Provinz Brandenburg auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit getroffenen weiteren Maßnahmen, vom 27. März 1920, und unter
Delsaaten der Ernte 1920, vom 1. April 1920. Berlin, den 10. April 1920. Postzeitungsamt. Krüer.
Pren fen.
Verordnung
über die Genehmigung von Grunderwerb durch außerpreußische juristische Personen.
Vom 25. März 1920.
Auf Grund des Artilel 7 2 Abs. 1 des Ausführungs⸗ , zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 20. September 1899 esetzsamml. S. 177) wird in Abänderung des Artikel 6 der zerordnung zur Ausführung bes Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 (Gesetzsamml. S. 567) und der diesen Artikel abändernden Verorbnung vom 29. November 1911 (Gesetzsamml. S. 217) folgendes bestimmt:
Die zum Erwerbe von Grundstücken nach Artikel 7 52 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erforderliche Genehmigung wird juristischen Personen, die in einem anderen Bundesstaat ihren Sitz haben, vom Regierungsz⸗ präsidenten, in Berlin vom Polizeipräsidenten erteilt. Würde die juristische Person, wenn sie am Orte des zu erwerbenden Grundstücks ihren Sitz hätte, nach den bestehenden allgemeinen Bestimmungen einer anderen staatlichen Aufsichtsbehörde als dem Re gierungs⸗(Polizei⸗) Präsidenten unterstehen, so ist diese andere enn. sür die Genehmigung zuständig. In allen
ällen ist für die örtliche Zuständ igkeit die Sage des Grund⸗ tücks maßgebend.
Berlin, den 235. März 1920. Die Preußische Staatsregierung.
Hirsch. Fischbeck. Braun. Haenisch. Südekum. Heine. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald.
—
Hm inisterium fär Handel und Gewerbe.
Versetzt worden find: der Regierungsbaumeister Liebich, bisher bauchtechnisches Mitglied der Bergwerksdirektion in Saarbrücken, nach Bückeburg als Baubeamter für den neu⸗ gebildeten, die Berginspettionen in Ibbenbüren und am Deister, bas Saljamt und die Badeverwaltung in Bad Oeynhausen lit das Gesamtbergamt in Obernkirchen umfassenden Bau⸗
rt, j der Regierungsbaumelster Schwarz, bisher auftragsweise in Obernkirchen, nach Palmnicken als Baubeamter der Bern⸗ steinwerke in Königsberg i. Pr.
Ministerium des Innern.
Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des 3 2 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.S. S. 195) den Regierungsassessor Dr. Altem öller in
Sigmaringen auf Lebenszeit ernannt.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Trümpelmann in Salzwedel und den Regierungzassessor Dr. Voigt in Hanau zu Landräten ernannt.
Der kommissarische Polizeipräsident Richter in Char⸗ lottenburg ist mit der kommissarlschen Wahrnehmung der Ge⸗ schäfte des Polizeipräsidenten in Berlin beauftragt.
Dem Landrat Trümpelmann ist das Landratsamt im Kreise Salzwedel, dem Landrat Dr. Voigt das Landratsamt
im Landkreise Hanau übertragen worden.
Sigmaringen zum zweiten Mitgliede des Bezirksausschusses in
treffend die Aufhebung der am 19. März 1920 für den Bezirk
Nr. 7413 eine Verordnung, betreffend die Preise für
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. ( . .
nghausen: inisterinm für Landwirtschaft, Dem änen 5,
und Forsten. Der Kreistierarzt Veterinärrat Grupe in Malmedy ist in die Kreistierarztstelle zu Mörs versetzt worden.
Bekanntmachung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, betreffend Verleihung der Rekttorats⸗ verfafsfung und des Promotionsrechts an die Land— wirtschaftliche Hochschule zu Bonn-Poppelsdorf.
Vom 8. April 1920.
Auf Grund des Staats ministerialbeschlusses vom 2. Oktober 1919 und des Beschlusses der verfassunggebenden Preußischen Landes versammlung vom 5. November 1919 habe ich im Ein⸗ vernehmen mit dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung der früheren Landwirischaftlichen Akademie, jetzigen Landwirtschaftlichen Hochschule zu Bonn ⸗ Poppelsdorf, namens der Preußischen Staatsregierung heute die Rektorats⸗ verfassung und das Promotionsrecht mit der Maßgabe verliehen, daß den Satzungen rückwirkende Kraft vom 1. April 1920 bei—⸗ gelegt worden ist.
Berlin, den 8. April 1920. Der Minister für , . Domänen und Forsien. Braun.
RMinisteri nm für . Kun st und Volksbildung.
Dr. Georg Lenz ist zum Bibliothekar bei der Akademischen
Hochschule für die bildenden Künste in Charlottenburg ernannt
worden. Die Wahl des Direktors des städtischen Lyzeums in Culm
Ludwig Langbehn zum Direktor des städtischen Lyzeums in
——
—
——
Personen vom Handel vom 23. September 19185
—
Rastenburg ist namens der Preußischen Staatsregierung be— stätigt worden.
Bekanntmachung.
Dem Schankwirt Rudolf Schmidt, Charlotten⸗ burg, Kurfürstendamm 22, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung des Landespolizeiamts vom 9. Oktober 1919 (R. A. Nr. 242, Amtsblatt Stück 43) untersagten Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des 6 Abs. ? der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestat tet.
Berlin, den 7. April 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
Bekanntmachung.
Dem Schlachtermeister Carsten Rasmussen, Altona, Bürgerstr. 59, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhal tung unzüverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere der Handel mit Fleisch und Fleischwaren unter sagt worden.
Altona, den 17. März 1920.
Das Polizeiamt. Dr. Görlitz.
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Betanntm achun g. Dem Schlachtermeister 6 Ahrens, Altona, Gr. Roosenstr. 113, ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep—⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere der Handel mit Fleisch und Fleischwaren, untersagt worden. Altona, den 17. März 1920. Daß Polizeiamt. Dr. Görlitz.
— —
Bekanntmachung. .
Dem Schlachtermeister Carl Niemann, Altona, Adolfstr. 26, ist auf Grund der Bekanntmachung zur n unzuverlässiger e vom Handel vom 253. September 191 (RGBl. S. 605) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins besondere der Handel mit Fleisch und Fleischwaren, un tersagt worden.
Altona, den J7. März 1920.
Daß Polizeiamt. Dr. Görlitz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur . unzuverlässiger GBl. S. 663)
habe ich der Kaffeeinhaberin Alma Abraham, geb. Kauffmann, in Charlottenburg, Spybelstr. 10, durch Verfügung vom . Tage den Handel mit Gegenständen dez täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.
Berlin, den 236. März 1920.
Der Poltzeipraͤsident, Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
— —
Bekanntmachung.
Den Metzgern August und Heinrich Bickmeyer in Pa derb garn, Heiergstraße Nr. 33, wird der An und Ver? . von Vieh, Fleisch und Fleischwaren aller Art owie jede andere Betätigung des Metzgerhandwerks wegen Unzuverlässigteit in bezug auf dieses Gewerbe untersagt.
Paderborn, den 8. April 1920.
Handelterlaubnisstelle. v. Laer, Landrat und Vorsitzender.
Die von heute ab zur Ausgabe gelaugende Nummer 18 der Preußischen Gesetzsamm lung enthält unter
Nr. 11 862 ein Gesetz über weitere Beihilfen zu Kriegtz⸗ wohlfahrte gusgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zur Verbilligung von Lebensmitteln, vom 13. November 1919, unter
Nr. 11 863 ein Gesetz über weitere Beihilfen zu Kriegs⸗ wohlfahrtsausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie zur Verbilligung von Lebensmitteln und zur Unterstützung öffentlicher Notstandsarbeiten, vom 13. November 1919, unter
Nr. 11 864 ein Gesetz, betreffend die einstweilige Regelung der Staatshaushaltsausgaben für das Rechnungsjahr 1920, vom 31. März 1920, unter
Nr. 11 865 eine Verordnung über die Erhöhung der Eisen⸗ bahnfahrkosten bei Dienstreisen der Offiziere, Oberwachtmeiner . Gendarmen der Landgendarmerie, vom 3. März 1920, unter
.
—
Nr. HL S686 eine Verordnung. betreffend Aenderungen. des Statuts der Spar⸗ und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande vom 10. August 1888, vom 5. März 1920, unter
Nr. 11 867 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Ausbau der Hoch⸗ und RNiederspannungsnetze der Brandenburgischen Kreiselektrizitätswerke, vom 2. März 1920, und unter
Nr. 11 868 einen Erlaß des Ministers für Volkswohl⸗ fahrt, betreffend Aenderung des Tarifs für die Gebühren der Kreisärzte sowie des Tarifs für die Gebühren der Chemiker für gerichtliche und medizinalpolizeiliche Verrichtungen.
Berlin, den 10. April 1920. Gesetzsammlungs amt. Krüů er.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage]
Aichtamtliches,
Dentsches Reich.
Der Reich zr at versammelte sich heute zu einer Vollfitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für innere Verwaltung, der Ausschuß für Vollawirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Haus⸗ halt und Rechnunggzwesen und für Rechtspflege sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Rechltzpflege Sitzungen.
Bel einer ,, höherer französischer Offiziere des Oktupationsgebiets, die am 9. Aprll in Mainz stattfand und die der Deuischland gegenüber zu be— folgenden Politik galt, wurden laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Richtlinien aufgestellt, die in Nebersetzung wiedergegeben werden:
Die Rheinlinie ist nötig, um uns dauernde Sicherheit und die Gewißheit zu geben, daß wir vor Reyanche⸗Ideen der dentschen PMilttärkreise geschket find. Wohl ist die Beschung des linken Rhemm— uferg von großer Bedeutung, aber mit Ausnabme von Cöln, dem elch Sektorabschnitt und einigen sonstigen Kapitalzentren bestndet
auf dem linken Rheinufer kein großer fundterter Reichtum
reußens. Deshalb müßte dem Pufferstaat auch derjenige Teil des rechten Rheinufers angegliedert werden, der Frankfurta. Main und Umgegend, das Ruhrgebiet und die Dü sseldor fer In du strie umfaßt. CFöln wird in 4 Jahren geräumt, Koblenz wohl auch. Wenn vorher die rechte und linke Seite des Rheins nicht angegliedert sind, können wir es erleben, daß wir Mainz und die 3 auch aufgeben müssen. Bis dahin sind die Schulden nicht bezahlt, ist Deutschland wieder hochgekommen und bildet eine Gefahr, befonders durch seine Kohlen, seine n nn, . und den Rhein, der der Kanal fur die Rohstoffe nach Rheinland, Westfalen und Süd⸗ deutschland ist.
Jede Verlegenheit Denischlands ist daher zu benutzen, um damit Vorteile für unt zu erringen. Da sich England nicht allzuweit von der Küste engagieren will und wir die Landnachbarn sind, Amerktka aber genug mit Japan und England zu tun hat, müssen wir, solange wir freie Hand haben, alles kun, um unt sestzuseßzzen und unsere Alliierten vor eine vollendete Tatsache zu stellen. Vom nächsten Weltkrieg werden wir weniger berührt als England, Amerika und 6 Innere Unruhen politischer Art sind kaum zu befürchten, wobei Elsaß⸗Lothringen stark entgegenzukommen ist. Ol Sozialisten sind 9 schon bei uns zurückgedrängt.
eut schland wäre am besten in 5 bis 6 größere Bundesrepubliken zu zerlegen, und zwar: 1) Bayern, Baden und Württemberg. 2) Rheinische Republik mit beiden Ufern. 3) Im Norden Pommern, Mecklenburg, Hannover, Oldenburg und Schleswig ⸗Holstesn, die in der Hauptsache agrarisch sind; die Hanse⸗ städte sind dann belanglos. 4) Thüringen und Sachsen als Industrie⸗ zentren und als Mitteldeutsche Republik. 5) Berlin mit Schlesien und einem kleinen Teil Pomerns mit der Mark als kleine Republik in der Art wie Wien und Budavest.
Insbesondere ist die innere Unmöglichkeit der Koalitionsregierung, die die Gegensätze vom Zentrum bis zum Mehrheitssozialismus um— faßt und dabei gegen die adeligen Offiziere und Beam tenreagktionäre zu kämpfen hat, klug zu benutzen, sowohl positiv wie negativ. Im Bunde mit dem schwer zerstörten Belgien können wir auf Grund verschiedener Paragraphen des Friedensbertrags einmarschieren und uns festsetzen. Zugleich müssen wir die mittlere kapitalistische Richtung in Deusschland und die U. S. P. für uns interessieren, als negat ve Bundesgenossen gegen die Berliner Regierung, und sie glauben machen, daß ihr Elend von Berlin kommt, damit sie auf Berlin und die Regierung marschieren. Dann können wir, wenn im Ruhrgebiet Unruben entstehen, mit den Belgiern als Nachbarn und am meisten Interessierten dort ein⸗ rücken. Bis dahin ist der rechte Flügel befestigt und administrativ beruhigt. Haben wir aber die beiden Flügel, so fällt die Mitte egenüber dem englischen und amerikanischen Abschnitt wie aus einer . uns von selbst zu, und damit wäre die Rheinische Republik geschaffen, aber auf beiden Seiten des Rheines. Der Generalstreik ohne Ü. S. P. und Bürgerliche ist in der Rheinischen Republit un⸗ möglich, besonders unter dem Belagerungszustand. Er fällt auf die Mehrheitssozialisten und eventuell die Demokraten zurück. Jiel⸗ bewußte kluge Politik setzt uns in 1 bis 2 Jahren in Besitz dessen, was Foch will, nämlich der militärischen Rheingrenze mit starken . . ohne ernstlichen Widerstand Deutschlands und unserer
iierten.
—
Unter der Begründung, daß der Friedensvertrag für die Dauer der Interalliierten Regierung die politische Zuge⸗ hörigkeit Sberschlesiens zu irgendeinem Staate vor— läufig aufgehoben habe, hatte die Interalliierte Kommission mitgeteilt, daß alle Abgeordnetenmandate der in DOberschlesien ansässigen Personen suspendiert seien, evtl. die Wiedereinreise oberschlesischer Abgeordneter, die künftig trotzdem an Tagungen der Nationalversammlung, der Preußischen Landetzversammlung oder des Provinziallandiages teilnehmen, verhindert werden würde. Gleichzeitig hatte die Interalliierte Kommission in einem offiziösen Pressekommuniqus erklärt, daß die ober— schlesische Bevölkerung an der Wahl des Reichs präsidenten und an den Reichstagswahlen nicht teilnehmen könnte.
Der deutsche Bevollmächtigte in Oberschlesien, Fürst den fel; hat gegen diese Maßnahmen der Interallllerten ommission beim General Le Rond sogleich energisch Ein⸗ spruch erhoben unter dem Hinweis, . Oberschlesien, solange nicht etwa auf Grund der Abstimmung seine rechtliche Lösung aus dem Deutschen Reich erfolgt sei, ein Teil des Deutschen Reichs bleibe und kein selbständiges völkerrechtliches Gebiet bilde; ebenso bestehe die Souberänität des Deutschen Reichs fort, wenn auch die sich aus ihr ergebenden Befugnisse innerhalb der Grenzen des Friedenavertrags vorübergehend von der ö Daraus
Oberschlesier in vollem Besitz aller
Interalllierten Kommission wahrgenommen werden. ergebe sich auch, daß die
ihrer staatsbürgerlichen Rechte bleiben und bie Vertreter der
oberschlesischen Bevölkerung nach wie vor befähigt und be⸗ rechligt seien, in den deutschen, preußischen und provinziellen Kammern zu sitzen. Dies treffe nicht nur für die⸗ jenigen Abgeordneten zu, die die der Kontrolle der Interalliierten Teiles von Oberschlesien vertreten, sondern in stärktem Maße noch für Abgeordnete aus Wahlkreisen, die teilweise im Abstimmungsgeblet, teilweise außerhalb des⸗ selben liegen, wie z B. Neisse, Grottkau, Falkenberg und Neu⸗ stabt. Eine Protestnote, in der nochmals eingehend gegen die Maßnahmen der Interalliierten Kommission Einspruch er⸗ hoben und der Standpunkt der Reichsregierung an Hand juristischer Ausführungen eingehend begründet wird, ist zur Kenntnis der interalliierten Kom misstion in Oppeln und des Obersten Rates in Paris gebracht worden.
— —
Die Verhältnisse in Gotha haben es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge erforderlich erscheinen lassen, unter Verhängung des Ausnahmezustands nach Sachsen- Gotha einen Reichskommissar zu entsenden, der für die baldige Wiederherstellung verfassungsmäßiger Zustände Sorge tragen soll. Bereits vor dem Kapp Putsch hatte die Re⸗ gierung in Gotha verfassungswidrig einen widerrechtlich zustande⸗ gekommenen Beschluß deg Gothaer Landtags zur Durch⸗ führung gebracht und die wiederholte Verfügung des Reichs⸗ ministers des Innern auf Unterlassung des verfasfungswidrigen Vorgehens unbeachtet gelassen. Während des Kapp⸗Putscheg hat sie ihre Pflichten vernachlässigt, ins besondere . ihre hauptsächlichsten Hefugnisse ver fassungswidrig auf einen Vollzugs⸗ rat übertragen. Ohne daß die Regierung eingeschritten wäre, ist in Gotha außerdem Reichseigentum im Werte von vielen Millionen zerstört worden. Die Abgeordneten aller Parteien, von der sozialdemokratischen bis zur deutschnatianalen, mit Ausnahme der Abgeordneten der unabhängigen Partei, haben wegen der Verletzung der Verfassung durch die Regierung in Gotha ihr Mandat niedergelegt. Eine ordnungsmäßige Tagung des Landtags ist nicht möglich, und die von der Regierung verweigerten Neuwahlen müssen vorgenommen werden. Die Aufgabe des Reichs kommlssars sell es vor allem sein, mit möglichster Beschleunigung Neuwahlen zum Sandtage herbeizuführen, damit eine verfafsungsmäßige Regierung ge⸗ bildet werden kann. Der Regierungskommissar ist angewiesen worden, sich zu bemühen, die gegenwärtige Regierung zur sach⸗ gemäßen Mitarbeit bei Erfüllung seiner Aufgabe herauzuzlehen.
——
Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Ein⸗ kommensteuergesetzes vom 31. März 1920 (RNGBl. S. 428) wird der Tag des Inkrafttretens der S8 46 —52 des
Kommission
Interessen des unter stehenden
ver⸗ ; Stellvertreter des Premierministers bestellt worden.
3
Einkommensteuergesetzes (betr. den Abzug von 10 vH bei der Lohnzahlung durch den Arbeitgeber) vom Reichs⸗ minister der Finanzen demnächst bekanntgegeben. Erst mit
dem Inkrafttreten der genannten Bestlmmungen beginnt der Lohnabzug, auf bereits erfolgte Lohn- und Gehalte zahlungen erstreckt sich der Abzug nicht.
Pren ßen.
Ne ;
Oppeln hat, wie ber „Oberschlesische Wanderer“ meldet, be⸗
stimmt, daß Gemeinde und Kreis Hindenburg O. S. den Namen Zabrze (Hindenburg O. S.) zu führen hat.
——
Bauern. Die „Bayerische Staats zeitung“ hat auf Veranlassung des Ministerpräsidenten gestern abend folgende Mitteilung ver⸗ öffentlicht:
.
j
interallierte Ab stimmungskommission in
Der Aufforderung zum Generalstreik ist in Plauen nicht Folge geleistet. Sämtliche Betriebe arbeiten. In der Stadt herrscht Ruhe.
Großbritannien und Irland.
Wie die englischen Blätter melden, ist während der Ab⸗ wesenheit Lloyd Georges von London Bonar Law zum
— Das „Reutersche Büro“ erfährt, daß die Antwort auf die franzöflsche Rote ernenl vel sichert, daß bie britische Regierung entschlossen ist, die Durchführung des Friedens⸗ vertrages mit Bezug auf die Abrüstung, die Wiedergutmachung, die Kohlenlieferungen und andere ähnliche Fragen in vollem
usammenwirken mit den anderen Alliierten zu erzwingen. ie bemerkt jedoch, daß die augenblickliche Neinungsverschieoen⸗ heit mit Frankreich nicht die Durchführung des Friedens⸗ vertrags, sondern die Lage betrifft, die aus dem Ansuchen der dentschen Regierung, Truppen zur Herstellung der Ord⸗ nung in die neutrale Zone senden zu dürfen, entstanden sei. Es sei belannt, daß die von den anderen Allüerten geteilte Ansicht der britischen Regierung die gewesen sei, daß dem An⸗ suchen stettgegeben werden solle, wenn Bürgschaften dafür ge⸗ geben win den, daß die Neutralität nach Ablauf dieser Frist wieder hergestellt würde. Die britische Regierung sei vollauf bereit gewesen, diese Bürgschaften zu erzwingen. Andererseits sei die französische Regierung der Ansicht gewesen, daß die deutschen Truppen die Erlaubnis, die neutrale Zone zu be⸗ treten, nur unter der Bedingung erhalten könnten, daß die Truppen der Alliierten zur Besetzung deutscher Städte vor⸗ rückten. Dleser Politik hätten fich die Alliierten einmütig widersetzt, und daraufhin hätten die Franzosen beschlossen, selbständig zu handeln.
— Im Unterhause gab Bonar Law in Beantwortung der Anfrage zweier Abgeordneter, betreffend die zwischen der britischen und französischen Regierung entst andene Meinungsverschieden heit, laut Meldung der „Agence Havas! / folgende Erklärung ab:
Die brltische Regierung bedauert die Meinungsverschieden heit zwischen ihr und der französischen Regierung. Aber der Notenwechsel, der zwischen London und Paris stattgefunden hat, rechtfertigt den Glauben, daß die belden Regierungen mehr denn je die Notwendig⸗ keit anerkennen, bei der Regelung der ernsten Fragen ein enges und herzliches Einvernehmen zu bewahren. Die nächste Konferenz der allilerten Regierungshäupter wird zweifellos das völlige Einvernehmen der beiden Regierungen bestätigen und festigen. Unter diesen Um⸗ ständen möchte ich veranlassen, daß keine Debatte über diese Frage vorgenommen wird weder in öffentlicher Besprechung, noch in der Form von Anfragen und Antworten. Es braucht kaum hinzugefügt
werden, daß die durch gewisse Blätter verbreitete Nachricht, die einungen im englischen Tabinett gingen auseinander, jeder Grund⸗ lage entbehrt.
Auf die weitere Heeg ob ein Protest an die deutsche Regierung bezüglich ihrer fortdauernden Verletzung bes Friedensvertrages gerichtet erklãrte Bonar TLaw nach dem „Telegraaf“:
Dies sei gerade die Art von Fragen, die nicht gestellt werden dürften. Die Unterteile der Frage könnten nicht besprochen werden, obne die e, , , zur Sprache zu bringen. Wenn diese An⸗
legenheit allein das britische Volk angehen würde, so würde die 6 ug bereitwilligst eine Debatte darüber annehmen. Es sei möglich, daß der Lauf der Ereignisse es wünschenswert machen werde, im Unierhause darüber zu beraten. In diesem Falle würde die Regierung dazu vollkommen bereit sein. Er glaube, daß die Behaup-=
worden sei,
tung, daß Deutschland mehr als jwei Millionen Mann unter d
Waffen habe, vollkommen unbegründet sei, und er hoffe. daß d Reichswehr und die Baltikumtruppen bald aus dem Ruhrgebiet
zurückgezogen werden.
Die Münchener Post“‘ bringt in Nr. 88 vom 12. April Gr⸗
klärungen, die der Ministerpräsident zu einer Ab- ordnung der BSezirksführer der Münchener Gin⸗ Diese Erklärungen sind
wohnerwehr abgegeben haben soll. — wiedergegeben. ir sind
in wichtigen Punkten nicht richtig zu der Feststellung ermächtigt, daß der Ministerpräsident sich keineswegs, dahin. geäußert hat, daß Bayern nötigen⸗ falls seinen Weg selbst auf Kosten einer vorübergehenden Trennung Baverns vom Reich weiter gehen werde. Auch der weitere Satz: ‚Die Lage ist überaus ernst. Was die nächsten Tage, ja Stunden bringen können, wissen wir nicht. Wir wissen aber, daß, wenn die Reichsregierung auf unsere Vorstellungen hin nicht ent⸗ sprechend handelt, unsere Wege sich von denen des Reichs trennen werden und mit einem vorübergehenden Ausscheiden Baverns au dem Reicht verband gerechnet werden muß“ entspricht nicht den Tatsachen. Der Ministerpräsident steht fest auf dem Boden
des Reichs und hat sich nicht in vorstehendem Sinne geäußert.
Es liegt hier ein sehr bedauerliches Mißverstãn dnis vor. Auch in der Cinwohnerwehrfrage wurde der ver fassungs mäßige Weg, der Weg der Vorstellung bei der Nelchsregierung, niemals verlassen.
Sachsen.
—
Wie dem „Leipziger Tageblatt“ von zuständiger Stelle
mitgeteilt wird, sind einzelne Truppenteile von Leipzig aus am Sonntag nach dem Vogtland in Marsch gesetzt worden. Der Kommunist Hölz, der vorgestern früh mit 200 Rot⸗ gardisten in Klingenthal ank am, verhandelte Vormittags mit dem Bürgermeister und dem kommando über seinen Nebertritt nach der Tschecho⸗
flowakei. Die Verhandlungen zerschlugen sich jedoch. Wie die „Ascher Zeitung“ gemeldet, erhielt Hölz bei den Verhandlungen von der böhmischen Behörde
den Bescheid, daß er als Internierter zu gelten habe und auf Verlangen Ventschlands ausgeliefert werden würde. Da etz der Plan Hölz' ist, über Klingenthal — Tad Elster ins
ischecho⸗slowakischen Grenz ⸗
gestrigen kurzen Meldung berichtet,
Böhmische zu flüchten, sind die Grenzwachen verstärkt worden.
Von den Klingenthaler Fabrikanten verlangte Hölz eine Million Mark zur Bildung der Roten Gande, die bis
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gestern abend in seinem Besitz sein sollte. Da die Klingenthaler
Filiale der Vogtländischen Bank die ganze Summe nicht vor⸗ rätig hatte, sollten zwel Bankbeamte 600 000 c von der Vogt— ländischen Bank in Plauen abholen. Die beiden Beamten trafen gestern im Automobil dort ein und wurden, als sie auf der Bank die Summe abheben wollten, mit dem Chauffeur von der Plauener Polizei verhaftet. In Klingenthal wurden Abends große Versammlungen abgehalten, in denen gegen die Ver⸗ haflung des Hölzschen Automobilführers durch die Plauener Polizei pręgtestiert und gedroht wurde, daß genau so verfahren werden ah wie in anderen Orten, z. B. in Falkenstein. Unter dem Druck dieser Drohung ist die von Hölz verlangte Summe von einer Million Mark von der Vogtlaändischen Bank zur Ver⸗ fügung gestellt und nach Klingenthal abgeschickt worden.
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unter dem Vorsi
Lord Robert Cecil gab darauf seinem Bedauern Aus⸗ druck, daß bezüglich der Haltung der britischen Regierung in der Frage des Vormarsches der französischen Truppen die Prem se früher unterrichtet worden sei, als das Parlament. Bou ar Saw erwiderte hierauf, daß zwei oder drei Tage lang die
resse dem Lande nur die eine Seite der Frage hargestellt abe, und da das Parlament keine Sitzungen gehalten habe, sei es für richtig gehalten worden, eine Darlegung des britischen Standpunktes zu veröffentlichen. In . auf eine An⸗ frage, ob die britische Regierung die Absicht habe, die zwischen ihr und der französischen Regierung gewechselten Noten zu ver⸗ öffentlichen, antwortete Bonar Law, das hinge nicht allein von der britlschen Regierung, sondern auch davon ab, ob die Bundes⸗ enossen Englands mit der Veröffentlichung einoerstanden seien. r. Law erklärte außerdem, eine öffentliche Darlegung der Differenzen im Parlament könnte als Kritik an der Haltung der Bundesgenossen aufgefaßt werden und die Deutschen zu der Ansicht bringen, daß keine vollksammene Uebereinstimmung zwischen den Alllierten bezüglich der Durchführung des Friedens vertrags bestehe.
— Der irische Gewerkschaftskongreß hat obigen Quelle zufolge im Verein mit der irischen Arbeiterpartei als Protest gegen die Behandlung der politischen Gefangenen, darunter auch die Sinnfeiner, durch die Engländer eine a! l⸗ gemeine Arbeits nie derlegun verkündet. Aus⸗ genommen davon sind allein die Arbeiter in den Zeitungs⸗ betrieben, das Personal der Telegraphenämter, die Backer, das
ospitalpersonal und alle bei der Lebens mittelversorgung und
üüterung des Viehes beschäftigten Arbeiter. Alle Betriebe und Verkehrsmittel in Irland sollen unterbrochen werden, bis die polltischen Gefangenen in Freiheit gesetzt sind.
Frankreich.
Der Rat des Völkerbundes hat in seiner vorgestrigen, von Léon Bourgeois abgehaltenen vierten olffs Telegraphenbüro“ in Ergänzung der das ihm angebotene Mandat über Armenien abgelehnt und die Ansicht aus⸗ gesprochen, ein zivilifierter Staat müsse den Schutz über⸗ nehmen. Es sei aber notwendig, vorher dle militärischen und finanziellen Fragen zu regeln. Ueber den Schutz der Minderheiten in der Türkei will sich der Völkerbund end⸗ gültig erst aussprechen, wenn der für kische Friedensvertrag eschlossen ist. Dann wurde dem Anirag stattgegeben, über die ommunalwahlen in Danzig den Vorschlägen des englischen DOberkommissars Sir Reginald Tower zuzustimmen. Endli hat der Völkerbund eine Persönlichkelt ernannt, die den Auf⸗ frag erhalten soll, die Verpflegung und den Rücktransport der Kriegsgefangenen, die sich noch in Rußland befinden, durch— führen. nächste Sitzung detz Rates des Völkerbundes ndet im Mai in Rom statt.
— Der Botschafterrat ist gestern vormitlag unter dem Vorsitz von Jules Cambon zu einer Sitzung zusammengetreten. Da er sich nicht mit deutschen Angelegenheiten beschäftigte, wohnte ihm der englische Botschafter Lord Derby bei. 2
Sitzung, wie „