Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeltsmintstertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, wäh rend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsmiuistertums verbindlich ist, können
Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen vom 3. Juni 1919 außer Kraft.
von den Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 23. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
— !
Bekanntmachung.
Unter dem 23. März 1920 ist auf Blatt 378 lfd. Nr. 2
des Tarifregistertz eingetragen worden:
Der zwischen der Kölner Konvention der Glasereien und
Glaehandlungen und dem Zentralverband der Glaser, Zahlstelle
Cöln am 6. Oktober und 27. Dezember 1919 abgeschlossene Nachtragsvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 5 Moi 1919 wird gemäß § 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzb. S. 3 für den gleichen Berufskreis und fül das gleiche Tarifgebiet (vergl. Bekannt⸗
machung in dem Reichsanzeiger vom 29. 12. 1919 Nr. 297)
für allgemein verbinolich erklärt. Die allgemeine Verbhindlich⸗ kelt beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Der Reichsarbellsminsster. J. A.: Dr. Sitzler.
Vas Tarifregister unh die Riegißterakten können im Reichtsarbeite⸗ ministerijum,. Berlin NM. 6, Luisenstigße 3s / 4 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienstsß unden engesehen werden.
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 23. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
——
Bekanntmachung.
Unter dem 23. März 1920 ist auf Blatt 99 lfd. Nr. 2 des Tartfregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels der Stadt Hilbeshelm, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An gestellten⸗Verbände, Oytsausschuß Hildesheim, dem Gewerk⸗ schaftäbund der Angestell len, Ortsverband Hildestzeim, dem Reichsverband deutscher Angestellten, Ortsgruppe Hildesheim, und dem Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Hildeg⸗ [e, am 20. Dezember 1919 abgeschlossene Nachtrag s⸗
arifvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 25. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom B. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1466) für das Gebiet des Stadtbezirks Hildesheim für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere
achtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen
inzelhandele⸗-Zweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allge⸗
mein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn
der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrages aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reich- arbeltsministerium, Berlin XW. 6, Lutsenstraße 35/34, Zimmer 161, während der n, . Dienstslunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag kufolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragtpartelen elnen Abdruck des Tarifvertrage gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
1
Bekanntmachung.
Unter dem 24. März 1920 ist auf Blatt 35 lfd. Nr. 2 detz Tarifregisters eingetragen worden:
Der zuwischen dem Verein selbstständiger Kaufleute E. V. in Gelsenkirchen, dem Zentralverband der Angestellten in , . dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ e . erbänbe, Orttzgruppe Gelsenkirchen, und dem
ewerkschaftahund der Angestellten. Orttz gruppe Gelsenkirchen,
am 30. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag
dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 28. März i919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmäunischen Angestellten im Handel, mit Ausnahme
der Lebensmittel⸗ und Papierwarengeschäfte, wird gemäß 52
der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Neichz⸗Hesetzbl. S. 1456) für den Stantkreis Gelsenkirchen für allgemein
. .
verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
dem 1. Dezember 1919. Sle erstreckt sich nicht auf Arbeits—
verträge, sür die besondere Fachtartsverträge in Geltung sind.
Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheldet dieser mit hem Beginn der allgemelnen Verbindlichkeit aus dem Geltungsberelch des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeltsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Des Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits. miniflerkum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/864 Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingeschen werden,
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die von den Nerkragspartensen einen Abdiuck des Tarifvertrags gegen Gr= stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 24. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
GSetannt machung.
. der Tarifvertrag infolge der Erkläͤrung des Reichsarbeitgministeriumãz verbindlich ist, können
Unter dem 26. März 1920 ist auf Blatt 178 lfd. Nr. 2
des Tartfregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Wäschereiverband für egg und Um⸗ egend und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und äschearbeiter Deutschlands, Gau V, Sitz Leipzig, am 10. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen für die im Wäschereigewerbe beschäftigten gewerblichen Angestellten und Arbeiter wird gemä F der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
S. 1456) für das Gebiet der Stadt und Amtshauptmannschaft Lelpzig für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifoertrages
Der Neichs arbeiltzminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- muintstertum, Berlin NV. 6, Luisen sftraße 33. 34, Zimmer 161, während
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Heichcarbeitzmilnifferinmts verbendlich ift, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarizbertragü gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Rekanntmachung. Unter dem 25. März 1920 ist auf Blatt 647 fd. Nr. 2 des Tarifcegister? betreffend den Tarifvertrag vom 30. Juni 1919 nebst Nachtrag vom 22. September 1919 für
— .
die gewerblichen Arbeiter in der Metallindustrie der Amtz⸗
hauplmannschaft Annaberg eingetragen worden; Der am 15. Dezember 1919 von den bisherigen Ver⸗ tragsparteien, zu denen der Gewerkverein deutscher Metall⸗
arbeiter (5. D.) hinzugeireten ist, abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifoertrage vom 30. Juni 1919
Lrtengeber unt. 1beitn ehmer, är die der Tartswwertrag infolg: nebst Nachtrag vom 22. September 1919 wird für denselben
der Erklärung des Reichsarbeittmsnisterlums verbindlich ist, können — von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Gr⸗
Berufskrels und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Februar 1920 sür allgemein verbindlich erklärt. Der Reichs arheitsm inister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das i, und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ minifterkum, Berlin NW. 6, Luitsenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. März 1920
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. März 1920 ist auf Blatt 842 des Tarif⸗ registers 6 worden:
Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker und Kondi⸗ toren und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Orttz⸗ gruppe Nürnberg und Fürth, der Bäckerxinnung Nürnberg und der Bäckerinnung Fürth am 29. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Anbeitshedingungen im Bäckergewerbe wird gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Nürnherg und Fürth ausschließlich der einge⸗ meindeten Vororte für allgemeln verhindlich erklärt. Die all—⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf die einge⸗ meindeten Vororte der Städte Nürnberg und Fürth bleibt vor⸗
behalten. Der Reichs arheits minister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reichsarbert⸗˖ ministerlum, Berlin NV. B, i e 33 / 4, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ift, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. März 1920.
Der Reglsterführer. Pfeiffer.
=
Bekanntmachung.
Anter dem 26. März 1920 ist auf Blatt 843 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweig⸗ verein Spandau, und dem Arbeitgeberverband für das Bau⸗ gewerbe zu Spandau und Umgegend am 17. Mai 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Hoch⸗ baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Ortz⸗ und Gemeindebezirk Spandau Spandau⸗Land, Pichels⸗ dorf, Pichelsberge, Pichelswerder, Ruhleben, Staaken, Neu Staaken, Seeburg, Seegefeld, Neu Seegefeld, Falkenhagen,
inkenkrug, Falkenhain, Neu Finkenkrug, Gatow, Clgdom, r. Glienicke Döberitz, Dallgow, Rohrbeck, Schildhorn, Wang⸗ dorf und Wustermark für allgeinein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Autz⸗
besserungtzarbeiten beschäftigt sind.
Der Reichs arbeils minister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarlfregister und die , können im Reichsarbeits⸗ ministerkum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/384. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. März 1920.
Der Registerführer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem XT. März 1920 ist auf Blatt 848 des Tartf⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen , e . zu Chemnitz, dem deulschen Textilarbeiter⸗ Verband und dem deutschen Werkmeister⸗Verhand Düsseldorf am 18. September 1919 abgeschlossene Tarifvertrag i Regelung der Gehalts- und Anstellungs bedingungen fuͤr die Werkmeister in der . wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dejember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen für allgemein verbind⸗
Pfeiffer.
lich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Der ., , dn J. V.: Geib.
Das Tarffregister und die Reglsteratten können im Reichg⸗· arbeilzmin fstertum, Berlin RW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichs arbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Bertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. März 1920 ist auf Blatt S4 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: k
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sãchsi⸗ schen Textil-⸗Industrie zu Chemnitz, dem Deutschen Textil⸗= arbeiterver band, dem Zentralverband christlicher Tertilarbeiter und dem Gewerkoerein deutscher Textilarbeiter (9. D. am 10. Dezember 1919 abgeschlofsene Tarifoertrag zur Rege⸗ lung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in den Zaumwoll⸗ Woll⸗, Leinen⸗, Seiden⸗ Halbwoll⸗ und Halbleinenweberelen wird gemäß 2 der Verordnung vom 25. Hezember 1918 (Reichg⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates m östlich der Elbe für allgemein ver⸗ binolich erklärt. Die allgemeine Verbindlicht-it beginnt mit dem 15. Februar 1920.
Der Reichs arheits minister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichts⸗ arbellsministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Relchsarbeitsministeriums verbindlich tist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Taripertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem A. März 1920 ist auf Blatt S5 detz Tarlf⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verein der Landschastégärtner von Dresden und Umgegend, dem Verband der Gärtner und Gärtnereiarbelter, Bezirk Dresden, und dem Deutschen (natie⸗ nalen) Gärtnerverbanb, Orte gruppe Groß Dretzden, am 11. Oł⸗ tober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in den Landschafttz gärtnereibetrieben wird gemäß 5 2 Der Ver⸗ ordnung vom 238. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 14656) für das Gebiet der Kreis hauptmannschaft Dresden für allgemein verhindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 16. Februar 1920.
Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Sitzle r.
Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichs arbeits- ministertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33s34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, iar die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr⸗ stattung der r. verlangen.
Berlin, den I. März 1920. Der Registerführer.
————
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem N. März 1920 ist auf Blatt 846 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Säch⸗ sischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz und dem Deutschen Textil⸗ arbeiterverband am 3/65. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits- bedinzungen für die gewerblichen Arbeiter in den Färbereien unh Appreturanstalten (mit Ausnahme der Kleider färbereien), in den Warenbleichereien, Strangbleichereien, Strangfärbereien, Blaudruckereien und , ne, wird gemäß § 2 der Ver⸗ orbhnung vom 238. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen östlich der Elbe mit Ausnahme der Stadt Dresden für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkelt beginnt mit dem 15. Februar
1920. Der Reichsarhelts minister. J. V.: Geib.
Das Tarkfreglster und die Registerakten können im Relcht« arbeilsministerkum, Berlin NW. 6, 3 . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden. .
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmtnisteriums verbindlich tst, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. März 19820.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 29. März 1920 ist auf Blatt 852 detz Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, und dem Verband Deuischer Privathandeltz⸗ schulen, Ortsgruppe, Groß Berlin, am 29. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Privathandelsschullehrer und ⸗Lehre⸗ rinnen wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl, S. 1456) für das Gebiet der Orts und Gemeinde hezirke Berlin, Adlershof, Britz, Dahlem, Friedenau, Friedrichsfelde, Hohenschönhausen, Johannisthal, Lankwitz, Lichtenberg, Lichterfelde, Niederschönhgusen, Niederschöneweide, Oberschöneweide, Mariendorf, Marienfelde, Pankow, Reinicken⸗ dorf, Rosenthal, Schmargendorf, Schöneberg, Steglitz, Stralau, Tegel, Tempelhof, Treptom, Baumschulenweg, Weißensee, Wilmersdorf, Wittenau, Charlottenburg, Neukölln, Plötzensee, Spandau, Siemensstadt, Südende und Zehlendorf für allgemein
verbindlich erklärt. Die mit dem 1. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Sitzler.
Das Tartfregister und die Registerakten köynen im Reichtzarbeits⸗
ministertum, Berlin NW. 6,
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 23. März 1920. Der Register führer
— —
Pfeiffe
Berl
anntm ach un
Unter dem 23. März 1920 ist auf Blatt 850 hes
reglsters eingetragen worden:
.
allgemeine Verbindlichkeit
Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminifteriums verbindlich ist, können von den Vertragkparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
* **
g.
der in ben Haupthergbaubezirk
/
. ö
Art und Beztrk des Bergbaut
ö
/ / / 8
beginnt — und. Landschafts gärtner im Ver hand hetriebe E. V., Gruppe Groß Berl
Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Gruppe — Verwaltung Groß Berlin, und dem Deutschen (nationalen)
Gärtner⸗Verband, Ortsverwaltung Ber 1
und Arbeits bedingungen für Gärtner,
S. 1456) für das Gebiet der Onte Schöneberg, Wilmersdorf, Neukölln, Lichtenberg, Weißensee, Friedenau,
Tari lde
hausen, Friedrich Plötzensee, Heinersdor
rinnen in den Londschaftagärtnereibetrieben der Verordnung vom 25. Dezember
dorf, Grunewald, Dahlem, Heerstraße Schöne welde, Tegel. Wittengu, Niederschönhaufen felde, Oberschöntwei t ; f, Steglitz, Grunewald⸗Forst, Zehlendorf,
Der zwischen der Vereinigung Deutscher Gartenarchitekten
Deutscher Gartenhau⸗ in, dem Verband der Landschaftsgärtnerei,
lin, am 29. November
1919 ahgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗
Arbeiler und Arbelte⸗ wird gemäß § 2 1918 (Reichs⸗Hesetzbl. Berlin, Charlottenburg, Lichterfelde,
Tempelhof, Lankwitz Britz Marienfelde, Mariendorf, Schmargen
de, Stralau,
Pankow, Reinickendorf, Treptow,
9
Hohenschön⸗ ö . Frohnau,
— . ö ö. . , . Leer 33 Ma * . Nikolassee, Wannsee, Hermsdorf, Tegel Forst, Tegel⸗Nord mit
holz, Die allgemeine Verbindlichkeit 1930. Siemensstadt bleibt vorbehalten
J 9 96 F .
ministerkm, Berlin NM. während der regelmäßigen D Arbeitgeber und Ar
z der Kosten verlangen.
— 1631 1Udtiung
Berlin, den 29. März 1920.
Der Register führer
e Der Reichsache 28 X
Sitzl er.
Schulzendorf, Tegel⸗Schloß, Jan Wuhlheide und Köpenick für allgemein li beginnt mit dem 15. Ihre Ausdehnung auf Potsdam und Spandau mit
Das Tarifregister und die Registeta
rli 5 Luisenstraße 33 / 8, Zimmer 161, ienststunden eingesehen beitnehmer, für die der Erklärung des Reichsarbeit- ministeriums verbindlich ist
Johannisthal, Nieder n den Vertragsparteien einen Ahdruck des Tarispertrags gegen Er—
9
sernhe lde, Rosenthal, Huch⸗ verbmblich erklärt. Februar
aminister.
1811
erakten können im Reichsarheits.
werden. der Tarifvertrag infolge bindli können
Michtamffid Aichtamtlich
/ /
6 *
FFortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Ztatistit und Go lkswirtscha ft.
N ac wei sung
J. Durchschnittslöhne sämtlicher Arbeiter.
en Preußens im JV. Vierteljahre 1919 verdienten Bergarbeiterlöhne.
esomtzahl ? Arbeite — Gesamtz ahl der Arbeiter auf 1 Arhelter
V 8 1 25.54 . 1970
9 2 = . 1abanerundel e —
Berfahrene Arbeitschichten
* r read e, .
Verdiente reine Löhne (nach Abzug alle
eiträge)
sowie der Versicherungs he
1 verfahr
. r w 06 J IV. V.⸗J. III. B.⸗-F. J
——
1919
2. Steinkohlen bergbau n Oberschlesten n Nieder schleßen . im Oberbergamtsbezkck Dortmund:
a. Nördliche Reviere)?
b. Südliche Reviere?) H Summe O.⸗B.⸗A. Dortmund (a, b und Reyhier
Hamm)) ö. ; bei Saarbrücken bei Aachen . . am linken Niederchein ö.
b. Braunkohlenberghau tm Oberhergamtsbezirk Halle ; mkzrheinischr
e. Sal zbergbau im Qberbergamte hertet Halle im Oberbergamtsbezirk Clausthal
d. Erzbergbau ln Mansfeld ( Kupferschlefer) . im Oberharz K in Siegen. in Nafsau und Wetzlar. onstiger rechtsrheintscher ile nf . ö
Staatawerke) .
*
o 2 29
2
und *) siehe ) Hinzu tritt
10 4860 3 0650 6 580 1641
2190
—
de K — O do Ca
—
Anmerkung )) und ) der unteren Nachweisung. . der Wert der wirtschaftlichen Beihilfen, ingbesondere Bꝛotkornzuldge: int
—— LV. 8
III.
* * . 1 Jahresmittel 1918
Durchschnittslöhne der einzelnen
.
Ar
196 219 033 49 729 560
154 4901 353 35 137 200
426 595 256
116302571
693 945163 S5 5 ih hb 23 292 045 27 841 002
1066 963 602 365 881 608
15 487 668 14 351 017
13 028 909 3 619 722 20 1833 834 7 462 093 1723 738 2 497 954
110 mim ** 4 7 19549 * V, 6* . 191 ö 1919
beiterklassen auf
höhß 241 541 63 Nh 10l 17 575 611 23 607 592
12 047 234 11 839 124
10 263 324 3 009 8783)
17481526 6 066911 1446 459 1801173
für 1 Schicht.
Tagedauen heschäftigten
cht der Bergarbeiter im engeren
auer einer Schi
Kr und Beztrt deß Berghaus
untertrdisch und in
D
— 13 Sinne)
Stunden
1
— ö — 8
Unterirdisch und in beschäftigte Bergarbente engeren Sinne
ge n. Sonstige unterirdisch und in 1
reiner * von der Sen, Ge ant. Tahre
RI Ke zahl der
von der Gesami⸗ zahl der Arbeiter ef . . 4 — — — . — ᷣ — 6 h
168 IV. V. J. Jah
IV. V. J.
a2. Steink ohlenber ghau in , ; . in Niederschlesiten im Oberbergamtsbezirk Dortmund: a. Nördliche Reviere!) b. Südliche Reviere?)
Summe O.⸗B.⸗ A. Dortmund (a, PF und Revier Hamm). bei Saarbrücken (Staatswerke). j am linken Nieberrhein. .
b. Braunkohlenbergbau im Oberbergamtsbezirk unterirdisch Halle in Tagebauen
Tagebauen beschäftigte Arbelter
reiner Vohn
Ueber Lage beschäftigt.
welblichen
ö rem rde
ausschl. ber jugendlichen und
unter 16 Fahren
— — von der
reiner Lohn
von der reiner ohn
zahl der Arbeiter von
Jugendliche männliche Arbeiter
GSesamt⸗ JJahres⸗
Summe linksrheinischer . 6c. Salzhergbau bn Dherbergamtshezirk Halle imm Dberbergamteberlck Glausthal d. ECröberg hau 9 . (Rupferschiefer). Oberharz. . in Siegen. in Nassau und Wetzlar son tiger rechtsrheintscher . links cheinischer
= — ——
3 Ausschließlich der Ein und Au z Gesamtzahl der Arbeiter vergl.
2 156 vy: bis 8 Stunden; oH, vH: bis 3 Stunden. bis 6 Stunden; 92,8 vh: bis 7 Stunden; bis . , . db, vh: 9 ö 1 bis 6 Stunden; 91,1 vh: bis 7 Stunden; i 8 Stu . . . ; Lünen, Dortmund II, Dortmund II, Ost⸗Recklinghausen, West⸗Recklingh Dortmund 1, Witten, Hattingen,
2,0 v ) 90,3 vy: ) 2.1 vy; 1 Rördliche Reviere: Südliche Reviere; 3 Slehe Anmerkung?) bel 1.
e 80 = O0 o
87 ** =
.
—
—
E683
—
a aber einschließlich der Pausen.
palte 2 von J.
5,2 vH: bis 8 Stunden. 13, vH: bis 8 Stunden. 6,3 vo: bis 8 Stunden.
Sid ⸗ Bochum, Essen 1, Werden.
zusen, Nord Bochum, Herne, Gelenkirchen, Wattenscheid, Essen Ml,
— — — —
— . * 2 — O
—
D D D do L do
8
& & O ge C0 O8
—
Essen II, Oberhausen, Duisburg.