und Anstellungshedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten der Elektrizitätsbranche wird gemäß § 2 der er⸗
ordnung vom 23. Dezember 1918 Meichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Cottbus. Sandow und Ströbitz far allgemein verbindlich erklär. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der Neichsarbeitzminister J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗
arbeitsministerium, Berlin NW. J, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161,
während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, 3 von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 24. März 1020 ist auf Blatt 7 fh. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg, der Ortsgruppe Bergedorf des Arbeltgeber⸗ derbandss des Einzelhandels und dem Zentralverband der Angestellten, Sitz Berlin, Ortsgruppe Bergedorf, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 21. März 1919 abgeschlossene Tarifvertrag vom 290. Dezember 1919 uur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen der aufmännischen Angestellten im Einzelhandel wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1818 (Reichs,Gesetzbl. S. 1456) für das Geblet von Bergedorf⸗Sande bei Hamburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 1. November 1919. Gleichzeitig tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 21. März 1919 außer Kraft.
Der Reichtzarbeits minister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichsarheits= minisserlum, Bertin N Ww. 6, Luisenstraße 33/34. Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reich arbeilsm snisteriums verbindlich ist, können von den Vertragtparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. März 192). Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Mär 1920 ist auf Blatt 844 des Tarif⸗ reglsters eingetragen worden;
Der zwischen den Arbeltgeber⸗ und Arbeitnehmer ⸗ Gruppen
des Landes⸗Bduern⸗ und Landanbeiter⸗Rates für Lippe, dem Deutschen Landarbelterverhand, Gau Westfalen Lippe, und dem , der Fors⸗, Land⸗ und Weinber gsarbeiter
eutschlands am 23. Dejember 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag ren, ,,, zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen der Lanbarbeiter wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Freistaats Lippe für allgemein verbindli erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem l. Marz 1920.
Der Reichtzarheitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die e , können im Reichs arbeit miniflerlum, Berlin RW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien sistunden einge hen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarhfhertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministerkums verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 29. März 1920 ist auf Blatt 853 des Tarif⸗ registers eingetragen wor ben;
Der zwischen dem Arbeltgeberverband der Margarine⸗ und Speisesels werke E. V. in Berlin, dem Verband der Fobrik⸗ zrbeiter Denmschlands, Sitz Hannover, dem Zentralverband christlicher Fabril⸗ und Tran'sportarbeiter in Aschaffenburg, dem Zemralverband der Nahrung - und Genußmute indu strie⸗ Arbeiler in Düsseldorf und dem Gewerkverein der Deutschen
abrik- und Handarbeiter in Berl am 5. April 1919 abge— chlossene Reichstarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ vnd gewerblichen Arbeiler in der Margarine⸗ und Kunst pesse fettin dastrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Tezember 1918 Reich z⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Deuischen Reichs sür ah gemein verbindli erllärt. Die ollgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Reichs arbeite minister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarlfreglster und die Negisteratten können im Reichtarbeite⸗· minifsersum, Berlin NV. 6, Luisenstigße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartsvertrag infolge der Erklärung des Reichtzarbeitsministertums veihindlich ist, können von den Verfragäparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 29. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
1beitsbedingungen jür die
Setanntmachung. Unter dem 29. März 1920 ist auf Blatt 849 des Tarif⸗ tegisters eingeiragen worden: Der zwischen dem Anrbeitgeberverband für das Baugewerbe r Eilenburg und Umgegend, Beutschen Tiefbaugewertzes E. V. Bezu ks gruppe VII, dem Deutschen Bauarbelterverband, Zweigverein Düben, und dem entraloerband der Zimmerer und verm. , De fersenrn ahlstelle Düben, am 10. Juni 191 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Loha⸗ und Ar⸗ beitsbedingungen für die gewerblichen Arheiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 235. Dezember 1918
dem Reichsverband des
Der Reichsarbensminister. Jß. A.: Dr. Sitzler.
Berlin, den 29. März 1920. Der Registerführer⸗
ü
Pfeiffer.
BSelanntmachung.
Unter dem 30. März 1920 ist auf Blatt 855 des Tartf⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Lohnkommissien der Gasthausangestellten Teipzigs und der Arbeitsgemeinschaft der vereinigten Gastwirte Leigzig⸗Stadt und Land am 31. Dezember 1919 abgeschlossene Lohntarifvertr ag zur Negelung der Lohn- und Arbheits— bedingungen im Gastairtsgewerbe wird gemäß 5 2 der Ver⸗ ordnung vom 25 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und Amishauptmannschaft Leipzig ür allgemein verbindlich ertlärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit heginnt mit dem 1. März 1920.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarlfregister und die Registerakten können tin Relchsarberlts⸗ ministerlum, Berlin NW; 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der , zen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeilsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertragtz gegen Grstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. März 1920.
Der Registerfühter.
—
Pfeiffer.
GSetkanntmachung.
nter dem 30. März 1920 ist auf Blatt 569 lfd Nr 2 detz Tartfregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 24. No⸗ vember 1919 für die gewerblichen Arbeiter der Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoffindustrie im Gebiete des Frei⸗ staats Sachsen, eingetragen worden:
Die am 20. Januar 1920 von den bisherigen Vertrags⸗ partelen, zu denen der Zentraloerband der Maschinisten und Heizer Deuischlands hinzugetreten ist, vereinbarten Aenderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarifpertrage vom 24. No⸗ vember 1919 werden für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Januar 1920 für all⸗ gemein verbindlich erklärt.
Der Reich arherts minister. J. V.: Geib.
Das Tarifrenister und Die Registerakten können im Reichs- arbeltsministerium, Berlin NW. 6, , ,. 33 / 84, Zimmer 161, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmintsteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abbruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlcmgen.
Berlin, den 30. März 1820.
Der Regi ler führer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 30. März 1920 ist auf Blatt ö 4 des Tarif⸗ registers eingetzagen worden:
Der zwischen der Gastwirte⸗Innung Darmstadt und der Arbeils gemelnschaft der gastwirtschaft ichen Angestellten⸗ Verbände am 2X. April 1919 obgeschloßene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsverhästnsse der seellner und der zwischen der frelen Gastwin te⸗Innung, Sitz Darmsiadt, dem Verband der Gastwirtssehtlfen, Ortsverwallung Darm⸗ stabt, und dem Deutschen Kellner hund, Bezirke verein Darm⸗ stadt, am 28 Juli 1919 ahbgeschlossene Zufatz Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitshedingungen sür das männliche und weibliche Hilfspersonal im Gastwirts gewerbe wird gemäß
2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reich⸗Gesetzbl. S. 1456) für datz Gebiet des Stadtbezirks Tarmsiadt für allgemein verbindlich erklärt. Dle allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Relchs arbeite minister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifreglster und die Regksterakien können im Reichsarhette, ministerium Berlin NM. 6, oe, e,, 3334, Zimmer 161, während der egelmäßigen Diensistunden eingesehen werden,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichgarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrggspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. März 1920. Der Registerführer.
Pfeiffer.
Pfeiffer.
Betfanntmachung.
Unter dem 30. März 1920 ift auf Blati 856 bes Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Oitskariell der Ange stellten⸗Verbände Alzey und der Vereinigung der Alzeyer Kaufleute am 31. De⸗ zember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungshedingungen für die kaufmãnnischen Ängestellten wird gemäß s 2 der Verordnung vom 23. De⸗ jember 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreiseäz Alzey für allgemein verbindlich erklart Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, sür die besondere Fachtarifver träge in Geltung sind, Falls künftig für einen
Papier⸗
1920
Handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein
verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allge⸗
meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifvertrags aus. Der Reichtzarbellsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reicht arberlgminfflerium. Berlin NW. 6, Lutsenstraße 35134, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeilnchmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerlums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. März 120.
Der Registerführer. Pfei ffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 31. März 1920 ist auf Blatt 858 des Tartf⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Bezirksgruppe Berlin des Verbandes Deutscher Eisenwarenhändler E. V. und dem Gewerlschafts⸗ bund kaufmännischer Ange stelltenver hände am 253. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und AMnste llungs bedingungen für die faufmännischen Angeñtellten im Eisen⸗Einzelhandel wird gemäß 8 2 der Verordnung vom
z Veember igi8 (Reichs ⸗Geseßbi. S. 1456 für ein Gebiet,
bas begrenzt wird durch eine Verbindungslinie zwischen den Orten Pots dam, Grünau, Cöpenich Buch, Hennigtzborf, Spandau Potsdam, — einschließlich dieser Orte — jedoch unter Ausschluß von Tellom, für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbinblichkelt beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Der Reichs arbeits minister. J. V.: Geib.
Das Tarsfregister und die Registerakten können im Reichsarberts⸗ ministerium, Berlin NV. 6, Luisen ue. Z3 34. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklaͤrung des Reichsarbeitämlnistertums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags geger Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. März 1920.
Der Registerführer. Pfei f fer⸗
Bekanntmachung.
Unter dem 31. März 1920 ist auf Blatt 859 des Tariß registers eingetragen worden; ᷣ
Die zwischen dem Lokalverein Berliner Spediteure E. V. und bem dentschen Trantzportarbeiter⸗Verband, Bezirk Groß Berlin, am 30. Dezemher 1919 vereinbarten Aenderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 6. Sep⸗ tember 1915 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen für die in den Spebitlonsbetrieben beschäftigten Arbe lter werden in dem Umfange für den Tarifvertrag vom 6 Sey⸗ tember 1919 ausgesprochenen allgemeinen Verhindlichtei gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) ö das Tarifgebiet des Tarifvertrags vom 6. September 1919 gleichfalls für allgemein verhinolich erklärt. Die allgemelne Verbindlichkeit beginnt mit dem
1. Januar 1920. Der Reichs arbeitsminifter. J. A.: Sitzer.
Das Tartfregister und die Registerakten können im Reicht ⸗˖ arbellsministerium, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 35/ 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeltgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolg⸗ der Erklärung des Reichsarbeitsmin steriumt verbindlich ist, können bon den Vertragtzparteien einen Abdruck des Tarifvertrags geger Ersiattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Gekanntmachun g.
Unter dem 31. März 1920 ist auf Blatt Sö7 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Banerischen Grundbesitzerverband E. V., München, dem Bayer ischen Waldbesitzerverband G. V, München, und dem Reichsverband land- und forstwirtschaftlicher Fach⸗ und Körperschaftsbeamten (früher Reichsverband deutscher Gutsbeamten), Bezirksverein Bayern in München, am 18. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag ar Regelung der Gehalls, und Ansiellungsbedingungen für die land⸗ und forstwirischaftlichen Fachbeamten wird für die landwirtschaft⸗ lichen Fachbeamten gemäß s 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzol. S. 1456, für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheines für allgemein ver⸗ hindlich erklärt. Die allgernelne Verbendlichkeit ben innt mit dem 15 Dezembec 1919. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkelt auf die forstwirtschaf. lichen Fachbeamten bleiht
vorbehalten. Der Neichsarbelte minifter. J. V.: Geib.
Das Tartfregister und die Registeratten können im Reichs arbelte- mintfferium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werben.
Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarisvertrgg insolge der Erkluͤrung des Reichsarbeitsministerlumm verbindlich ist, können von den Her gag arte en einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ siattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 31. März 1920.
Der Registerfährer. Pfeiffer.
Bekanntmacung.
Unter dem 1. April 1920 ist auf Blatt Ss2 des Taris⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Orts⸗ gruppe Stettin, dem Gewer kichafts bund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbäude, Ortsausschuß Stettin, und dem Verband des Stettiner Einzelhandels am 30. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Aastellun gs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Eisenwaren einzelhanbel wird gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Resetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Stettin und den Vorort Züllchom für allgemein verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März
Der Reicht arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarlfregister und die Registerakten kõnnen im Reichsarbeits. teile das frevelhafte Spiel des Putsches auch in das Ruhrrevier trugen.
min isterkum, Berlin NM. 6, Luisenstraße 33 34 Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
rh eitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrgg infolge . — 8666 des e,, nn, n .. , . ist, können on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. ö
Berlin, den 1. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 831 des Tarif⸗ registers eingetragen worhen⸗
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Pelzwarenbranche von Berlin und dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, abgeschlossene, am 1. Januar 1926 in Kraft ge⸗ tretene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und An⸗ stellungsbebingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten der Pelzwarenbranche wird gemäß 58 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1915 (Neichs⸗Hesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Februar 1920.
Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Sitz ler. Das Tarifregister und die Registers ten können im Reiche,
arheitsministerium, Berlin We 6, Luisenstraße 33/ c, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlvertrgg infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragspartelen einen Abdruck detz Tarifvertrag gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 7. April 1920.
Der Regifter führer. Pfeiffer.
2 Aichtamtliches. KFortsetzung aus dem Hauptblalt! Deutsche Nationalversammlung.
159. Sitzung vom 12. April 1920, Nachmittags 3 Uhr. (Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) )
Die Tribünen und die Regierungtzestrade sind überfüllt, das Haus ist gut besetzt.
Präsident Fehren bach: Es sind folgende Benachrichtigungen an mich eingeaan en: Der Abgeordnete Ulitzka⸗Ratibor depeschiert: Nach Veröffentlichungen in der Presse verbletet die Entente⸗ fommission den oberschlestschen Abgeordneten die Ausübung ihres Röandalz. (Lebhastes Hört! hört) Wir erwarten baldigst Be⸗ scheid, wie wir uns herhalten sollen. Beachtenswert ist, daß wir auch Bevölterungste ile vertreten, die nicht zum Abstimmungsgeblet hören.“ Der Abgeordnete Dr. Harlmann-⸗Könige hütte telegraphiert, ak all! Mandate der in Ober schlesien domiztltenten Abgeordneten futpendiert eien. (Lerhaftes Hört! hört) Gs ist, mir auch mit ⸗ eteilt worden, daß Abgeordneten vom Schlesischen Provinz al⸗ andtag die Teilnahme insofern unmöglich gemacht wurde, als ihnen dann die Rucktehr in die Heimat untersagt wurde. (Lebbastes Hört! bört h) Ich stelle fest, daß solche Maßnahmen unseres Wisf ns in Schleswig nicht getroffen worden ind. (Mit erhobener Stunme:) Ich spreche im Namen des deutschen Vo kes, wenn ich egen diese unerbörten Eingriffe der Gntente in die politischen Rechte es deutschen Volles und seiner Vertreter von dieser Stelle aus den allerschärfsten Widerspruch erheb⸗ (lebhafter Beifall, und wenn ich die Regierung bitte, mit allet Raschheit und Schärfe alle möͤgli zen Maßregeln ju ergrelfen, um diesem dölferrechta widrigen Verhalten der Entente ein Ende zu machen. Eteft Belfall.) Wir werden vorautsichtiich nicht länger als in die nächste Woche hinein tagen. Vel Acbeitsstoff ist noch in den Aus schüse⸗ aufgespeichert. Wir kö, nea nicht alle diese Sachen auf die nächste Woche verschiehen. Ich muß die Herren bitten, von morgen ad energisch in die Arbeit zu jreten, Jo daß wir die Stoffe, die keiner größeren Um ang haben, noch im Verlaufe die ser Woche erledigen können. Ich bitte die Vorsitzenden der Ausschüsse, danach ju handeln.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Entgegen⸗ nahmeeiner Erklärung der Regierung.
Reichskangler Müller: Meine Damen und Herren! Der Herr Präsident der Nationalberscmmlung hat soeben den schärfsten Protest im Namen der Volksvertretung eingelegt gegen das derfassungs ⸗ und pölkerrechtswidrige Vorgehen der Entente in Oberschlesien, die den gewählten Abgeordneten der Nationalversammlung das Recht bestreitet, ihr Recht auszuüben. Aehnliche Versuche sind in den Abstimmungs⸗ gebieten oben in Masuren ebenfalls seitens der Enten tekommissionen gemacht worden. Es scheint also jetzt ein ähnliches Vorgehen vorzu⸗ Hegen, das angeblich gestützt ist auf Beschlüsse der Boschafter konferenz
gen, 1 . 6 1 ö in Paris. Ich kann namens der deutschen Regierung versichern, daß wir mit allem Nachduuck gegen dieses Vorgehen protestieren werden und die Rechte des deutschen Volkes mit seiner Volkksbertretung wahren werden. (Brabo !]
Meine Damen und Herren! Vor knapp dierzehn Tagen in meiner letzien Rede in der Nationalversammlung habe ich als das vornehmste Jil unserer auswärtigen Politit bezeichnet: Abkehr oon allen Kriegs ⸗ mitteln und allen Kriegsanschauungen in der auswärtigen Politik. Heute wissen wir, daß jenseits unserer Grenzen diese Abkehr von den Kriegsmitteln nicht vollzogen, ja nicht einmal gewollt ist. (Sehr richtig); Heute leiden wir mitten im Frieden unter den Gewaltsam= keiten eines im Kriege erstarkten übermächtigen Militarismus, dem wir nichts entgegensetzen können als unser gutes Recht. Am Main ist der französische Militarismus eingerückt wie im Feindesland. Sehr richtig) Senegalneger liegen in der Frankfurter Universikät und be— wachen das Goethehaus. (-Hört, hört h Ueber dem Maingau flattert die französische Trikolore. Meine Damen und Herren! Woher auch die französische Regierung ihre Scheingründe für ihten Einbruch im deutschen Lande, für ihre Besetzung deutscher Städte nimmt — lassen Se mich einen kurzen Ueberblick über die Entwicklung im Ruhrgebiet geben.
Das verhrecherische Abenteuer der Kapp, Lüttwitz, Jagow, Traub
hatte, wie überall, so auch im Ruhrgebiet, die gesamle Bevölkerung
zum Abwehrkampf geeint. Ganz besonders die Arbeiterschaft ohne Rücksicht auf ihre Parteizugehörigkeit schloß sich zu einer schlagkräftigen Macht zusammen und verhinderte, daß konterrebolutionäre Truppen⸗ .
) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wort⸗ laut wiedergegeben werden.
Es ist ein Bekenntnis zur Republik, das dort in geschlossener Front abgelegt wurde, und zugleich ein drohendes Welter zeichen für alle, die jetzt oder in Zukunft unter Mißbrauch von Teilen der Reichswehr
an eine Vergewaltigung von Volk und von Verfassung denken. Das
einige Volk ist stärker als alles und alle! Kapp und seine Spießgesellen waren dabongejagt. Seine Hinter
männer von der Rechten rücken mit bemerkenswerter Geschwindigkeit
von den Putschisten und ihrem Nichtberfolg ab. (Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien) Aber die Tatsache, daß der Putsch mm dunch die
lätung gewisser Kreise der Reichswehr überhaupt möglich war, daß er im bollsten Sinne des Wortes eine Offiziersrevolte war, ließ sich von heute auf morgen nicht aus der Welt schaffen. Die Reichswehr hatte das Vertrauen weiter Volkskreise verloren, und ganz besonders der Arbeiterschaft. Lütbwitz und Genossen hatten das mill tärische
Instrument der Republik zum großen Teile ruiniert und in Verruf gie re, 31 n 6 * (Sehr wahr! Sehr richtig! bei den Mehrheitewarteien) verwurdet 19 Offiziere, 328 Unteroffiziere und Mannschaften. Gõrtl
gebracht. Mit tiefstem Mißtrauen sah die Arbeiterschaft an der Nuhr den Vorgängen innerhalb des Militärs zu. Sie konnte in diesem
Y;
Eidbrüchigen verführte Truppen vor sich hatte. Diese Atmesphäre bon berechtigtem und von unberechtigtem Mißtrauen machten sich die⸗ jenigen zunutze, denen es bei der ganzen Aktion nicht um die Ver⸗
die Gelegenheit zum Putsch ergreifen wollten, um ihre politischen Ziele durchzusetzen. (Sehr richtigl bei den Mehrheitsparteien.,)
Verbrechen der Kappisten, daß sie den Boden schufen, auf dem die D
heitsparteien. — Lachen rechts), daß sie das Sprungbrett für die Desperados der äußersten Linken abgaben, nachdem sie die gesamte Staatsordnung in Frage gestellt hatten. Guruf rechts: Wahlredel) — Herr Abgeordneler v. Graefe, wir werden ähnliche Reden bei den Wahlen auch noch halten, und ich boffe, daß sie Ihnen übel be⸗ kommen werden. (Sehr richtig! links.)
den Kapp⸗Tagen.
angenehm.
greifen. (Sehr richtig! links)
Die Dinge im Ruhrgebiet haben sich feildem ich im hohen An die Stelle der imposanten Arbeiterbewegung trat allmählich die Rote Armer,
Hause zuletzt darüber sprach, vollständig verändert.
die organisierten Arbeiter kebrten zu den Zechen und in die Fabriken zurück. Unter den Waffen blieben die verblendeten Vertreter der Rätediktatur, die sich durch den Massenjanhagel des Reviers er- gänzten, der nichts sah und nichts wollte, als verb recherische Aus⸗ nutzung des gesetzlosen Zustandes. Dieser Situation und keiner großen politischen Bewegung stand die Reichsregierung gegenüber, als sie das Zeichen zum Einmarsch in die neutrale Zone gab. Ende
Marz häuften sich die Hilferufe aus den nördlich der Ruhr ge⸗ Magistrate, Behörden, Ver⸗
legenen Städten der neutralen Zone. treter aller Parteien, Handelskammern, vereinigungen, kurz, das ganze Volk in allen Schichten schrie nach Hilfe vor dem Terror des Verbrechens und der Räuberei. Es handelte sich nicht darum, dem im alten Obrigkei ls⸗ staate mißverstandenen Prestigeverlangen der Regierung oder einer Behörde Genugtuung zu verschaffen, wo es sich lediglich um Aus⸗ schaltung der verfassungs mäßigen Organisationen handelte, um
Gewerkschaften, Beruft⸗
Da wurde von uns der Weg der Verständigung beschritten und ver⸗
sucht, mit Vertretern der Arbeiterorganisationen ein Abkommen auf
Wiederherstellung verfassungs mäßiger Zustände zu schaffen. So haben wir in Bielefeld, so haben wir in Münster verhandelt, weil wir den Ursprung der Bewegung nicht verkannten, weil wir die un⸗ geheure Schuld der Berliner Putschisten, Aufruhrboden geschaffen, Aufruhrstimmung ins Volk getragen zu haben, nicht mit dem Blute der Ruhrarbeiler bezahlen lassen wollten (ehr richtig! links), weil wir der Arbeiterschaft und ihre der Verfassung geleisteten Dienste nicht verquicken wollten mit dem Verbrechen des Gesindels, das jetzt unter der Flagge des Kommunismus plünderte. Dieses Gesindel galt es niederzukämpfen. (Sehr richtigl bei den Mehrheitsparteien) Oeffnung von Gefängnissen, Plünderung von Läden, Lager und Haus- haltungen, zahllose Morde, Erpressung bei Banken, bei Post und Stadthauptkassen im Betrage von mehreren Millionen Mark für den Sold der Roten Armee waren die Heldentaten in der neutralen Zone. Kein Vollzugsrat, keine Rote Heeresleitung, keine Partei organisation hatte irgendeinen Einfluß mehr auf die bewaffneten Haufen, die sich an kein Bielefelder Abkommen kehrten, die die Berg⸗ arbeiter mit Maschinengewehren am Einfahren verhinderten, die mit Sprengung der Bergwerksschächte drohten, und denen gegenüber in Städten wie Duisburg, Oberhausen und Essen alle Parteien mit Ein⸗ schluß der Unabhängigen das Einrücken der Truppen forderten, ebenso wie der Vorsitzende des Zentralrats in Essen Dr. Stern vor seiner Flucht den Einmarsch des Militärs als unerläßlich erklärte, do der Zentralrat jeden Einfluß auf die Rote Armee verloren hatte. So war die Lage, als die Reichsregierung in Paris den Einmarsch forderte, ihr Einmarschverlangen immer und immer wiederholte. (Hört! hört! bei den Mehrheitsparteien.)
Wir haben dem hohen Hause eine Zusammenstellung auf Druck sache B43 über die Hilferufe zugehen lassen, die zu uns gedrungen sind und in denen sich das ganze Volk vereinigt hat in seinem Necht auf Schütz und Sicherheit und Arbeitsmöglichkeit. Nicht enthalten sind in dieser Zusammenstellung, die Ihnen vorliegt, Berichte über die herz bewegenden Klagen, die uns hier von Deputationen aus Essen, Dort⸗ mund, Gladbeck, Duisburg, Dinslaken, Recklinghausen, Bottrop, Ober- hausen über den Terror der Syndikalisten vorgetragen worden sind. Angehörige aller Bepölkerungsschichken in diesen Bezirken baten uns dringend, die Truppen die Entwaffnung dieses Gesindels durchführen zu lassen. Wo kein militärischer Schutz gefordert wurde, insbesondere im Wuppertale und im Bergisch⸗Märkischen Lande, wurde auch niemand bingesanbt. Dont sind mit Hilfe der Arbeiterschaft ver
zwischen Volk und Reichswehr kommen.
Durcheinander, in das die revolutionären Rebellen das Reich ge⸗ verfassungẽ mäßiger
stürzt hatten, kaum mehr erkennen, ob sie verfassungstreue oder von
seinen Klassen und mit der nobwendigen Aktion zu lang
Regierung keinen Einfluß gehabt. Aktionen hat lediglich die Politik zu entscheiden.
fassungsmäßige Zustände hergestellt worden. Wir hoffen, daß es dort den verfassungsmäßigen Behörden gelingt, die Waffenabgabe restlos durchzuführen. Niemandem wird das lieber sein als der Regierung, die so wenig als möglich Militär zu Polizeiaktionen verwenden will. Nicht zuletzt liegt das auch im Interesse der Reichswehr selbst, die ein Teil des Volkes sein soll und deshalb nur im äußersten Notfalle gegen andere Teile des Volkes geführt werden darf. (Sehr gut! bei den Mehr heitsparteien) Wir müssen zu einer seelischen Uebereinstimmung Beide müssen Verständnis füreinander gewinnen. Dann wird das Heer seine schweren Aufgaben erfüllen können, und das Mißtrauen des Volkes wird restlos ver⸗ schwinden.
Wie schwer die Aufgabe der Reichswehr im Ruhrrevier war, das
besagt beweiskräftig die Verlustliste. Es wurden bis gestern gezählt: Tot 15 Offiziere, 142 Unteroffiziere und Mannschaften (hört! hörth.
vermißt 6 Offiziere, 93 Unteroffiziere und Mannschaften (hört! hörth.
hört) Das ist ein Gesamwenlust von rund 60 Köpfen. (Lebhafte Rufe: Hört! hörth Die Opfer, welche die Reichswehr zur Herstellung Zustände gebracht hat, sollte sie vor den Schmähungen schützen, die oft wahllos gegen sie vorgebracht werden. (Sehr richtig! bei den Mehrheitewarteien. Wenn im Einzelfalle Aus-
schreitungen vorkommen, wird ihnen nachgegangen werden. Niemand verurteilt Ausschreitungen mehr als die Regierung. Aber was wollen
fassung gegangen war, nicht gegen die Putschisten, sondern die selbst denn die Ausschreitungen einzelner besagen gegenüber den schweren Ver
brechen, die massenhaft von dem Janhagel begangen wurden, gegen den
die Reichswehr eingesetzt werden mußte. (Bebhafte Zustimmung bei
c ; 1 — : ö ; h , 4 66 kart wer bie Rei Ganz gewiß, diese Drahtzieher des Kommunismus hatten sich von den Mehrheilspartelen Das richtige Urteil Ger die Reichswehr
langer Hand vorbereitet (sehr richtig! rechts), aber es ist ein weiteres
und ihr Auftreten wird unzweifelhaft von der Bebölkerung der ge- brandschatzten Gebiete gefällt werden können. Nach zuverlässigen Nach
; ,. t ; ift . ; * rick 81 3 zun j ehem wu im C md Dui Lnksputschisten erst operieren konnten (sehr richtig! bei den Mehr- richten, Vie uns zußingen und zugehen, wurde im Essener und Yuis.
burger Bezirk die Reichswehr als der Befreier von unerträglichem Druck begrüßt. (Hört! hört! rechts) Die Bevölkerung atmete auf, als die Reichswehr ihren Cinug gehalten hatte. (Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien) Die Herren Abgeordneten aus diesen Bezirken werden Gelegenheit haben, das in der Nationalpersammlung zu be⸗ stätigen. In dem Gebiete nördlich der Ruhr haben Angehörige aller
; 1 ——/) . P Soꝛialisten auf Anfrage aughrückli a n n Die Entartang im Ruhrgebiet ist nichts als eine Erbschaft aus Parteien, auch Sozialisten auf Anfrage augdrücklich erneint, kaß ein
(Seht richtig! bei den Mehrheitsparteien) Ohne Kapp⸗Putsch kein Generalstreik und keine Anarchie im Ruhrgebiet. . . r,. r (Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien. Zuruf rechts: Das ist aus dem einstimmigen Beschluß der Essener Stadtoerordnetendersamm ⸗ Ihnen unangenehm — Nein, Herr Schultz, das ist uns nicht un ⸗ Ich versichere Ihnen, daß, wenn noch einmal ver⸗ brecherische Militaristen sich zu diesem Zweck hergeben sollten: das deulsche Volk würde ohne jede Aufforderung zu demselben Mittel
Heilungsprozeß von innen heraus möglich sei. (Hört, bört! rechts.) Wie die Reichsregierung handelte und enischied, das ersehen Sie
lung vom . April, der folgendermaßen lautet:
Erst als Plünderungen und Gewalttätigkerten gegen die grohe Masse der arbeitswilligen Bevölkerung und gegen Einzel personen den Ruhrkohlenbezirk an den Rand des Ab⸗ grundes brachten, hat die Reichsvegi erung anf dringendste behördliche und private Notrufe den neutralen ¶ Teil des Bezirkes mit Reichswehr belegt, so auch die Stadt Essen, in der die Verhältnisse unerträglich geworden waren. Wir bekunden vor aller Welt, daß der Reichsleitung kein anderer Ausweg mehr blieb, woll be sie uns nicht elend zugrunde gehen lassen. Mit heißem Mitempfinden grüßen wir die Volksgenossen in den unbetei⸗ ligten Städten, die daraufhin von Frankreich besetzt woiden sind. Wir erheben feierlich Ginspruch gegen das Vorgehen der Franzosen, das zedem Recht und auch jedem menschlichen Empfinden Hohn spricht, auf das auch der Besiegte Anspruch hat, zumal nach Abschluß des Friedens.
So der Beschluß der Essener Stadtwerordnetendersammlung.
Ez ist nun der Regierung der Vorwurf gemacht worden, daß fie e gezögert hätte. (Sehr richtig! rechtz) Wir bestreiten in Beurteilung der Gesamtlage die Berech tigung dieses Vorwurfes. Solange etz noch eine Möglichkeit zu geben schien, die Lage friedlich zu entspanner, mußten wir zuwarten. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) Womit schließlich zu rechnen war, das hat doch die Besetzung des Mairgaues durch die Franzosen gezeigt
Gigenmächtigkeiten von Vollzugsräten, um angemaßte Amtsbefugnisse. Allein das rechtfertigt vor dem deutschen Volke das Zögern der Re⸗
gierung. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten) Bevor wir die Zu⸗ stimmung zum Einmarsch in die neutrale Zone gaben, mußten wir die Sccherhelt haben, daß alle Schichten und Parteien dieser Gebiete den Schutz durch Truppen verlangten. Weil die gesamte Bevölkerung des Ruhrgebiets — Bürgertum, christliche und sozialistische Arbeiter — das Eingreifen des Militärs unbedingt für nötig hielten, tragen heute die schwergeprüften Bürger des Maingaues patriotischen Sinnes im Interesse unserer großen gesamtdeulschen Sache die Leiden der Ofku⸗ pation.
Die Hilferufe aus dem Ruhrgebiet waren kurz vor Ostern so dyingend geworden, daß es für die Regierung nur sweierlei gab: helfen oder abdanken! Sie mußte helfen; denn sie hatte die Mittel dazu. Die Regierung jedes geordneten Staatswesens hat die Pflicht, ihre Staats- bürger vor Raub und vor Plünderungen zu schützen. (Sehr richtig.) Ihr diese Pflicht zu wehren, ist mit nichts zu rechtfertigen.
Die Einleitung der mit militärischen Mitteln auszuführenden Polizeiaktion im Ruhrgebiet war — ich stelle das ausdrücklich fest — bedingt lediglich durch die Hilferufe der Zivilbevölkerung. Irgend welche Wünsche militärischer Stellen haben auf die Entscheidung der Neber die Notwendigkeit solcher Ich brauche auf die Lebensnotwendigkeit der militärischen Aktion nicht weiter einzu⸗ gehen; wer sehen will, der sieht sie. Wir hätten ein längeres Zögern mit einer Gefährdung des Weiterbestandes zu bezahlen gehabt. Wir haben uns zum Einmarsch enischlossen, um die Einheit der Republik nicht zu gefährden.
Wir sind einmarschiert, ohne die Zustimmung Frankreichs erlangt zu haben, das die Aktion für unnötig und gefährlich bezeichnete.
Zwei Worte zu dieser französischen Behauptung! Wann Leben und Eigentum von Deutschen gefährdet ist und zu schützen sei, das zu beurteilen, muß Sache der deutschen Regierung sein. (Lebhafte Zustimmung Ein Vertrag, der dieses elementare Recht, im eigenen Tande Ordnung zu schaffen, unterdrücken wollte, könnte von keiner Dauer sein, weil er sich damit mit jedem geschriebenen und unge. schricbenen Recht in striktesten Widerspruch setzen würde. (Sehr richtig) Es ist aber nur eine böswillige Willkür, den Artikel 44 so auszulegen. Gewiß: wir dürfen nach Artikel 4 und 43 des Friedensvertrages in der neutralen Zone keine Befestigungen haben und keine bewaffneten Kräfte versammeln, weil darin eine feindliche Haltung gegen die Signatarmächte und der Versuch einer Störung des Weltfriedens liegen würde. Ist diese Bestimmung aber getroffen, um eine Aktion zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung zu