Unzuverlässigkeit in berug auf diesen Hanbelstetrieb unter sagt. Dem
Genannten ist der Wandergewerbeschein entzogen.
Lüneburg, den 9. April 1920.
Der Landrat. Albrecht. Bekanntmachung.
Dem Fleischermeister Max Werner in Witten be rg, Minelstraße 4, st guf Grund vorgekommener Unregelmäßig⸗ keiten der Handel mit Fleisch und Fleischwaren aller Art wegen Unzuverlässiakeit (5 1 der Bundesratsverordnung vom 2s. September 1515, 3ffer 3 der Ausführungsanweisung vom 1. September 1916) von heute ab auf die Dauer von 6 Wochen untersagt und gleichzeitig der Fleischereibetrieb ge⸗— schlofsen worden. — Die Kosten der Veröffentlichung der Ver— fügung sind ihm zur Last gelegt worden.
Wittenberg, Bez. Halle, den 14. April 1920.
Die Polizeiverwaltung. De. Not tebohm.
— —
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage) 1 ä Aichtamtliches.
Veutsches Reich.
In der am 15. April 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde den Entwürfen 1) einer Verordnung, betreffend das Verbot des Tronnens, Schneidens und Sortierens von Hadern und Lumpen aller Art in der Hausarbrit, 2) einer re, das Reichswirischaftsgericht, 8) eines Gesetzes üher die Befriedigung der Gebckude des Reichstags und der Landtage, 4) eines Gesetzes, betreffend Gewährung einer Ent⸗ schädigung an versetzte Beamte und von Umzugskosten an Wartegeldempfänger, zugestimmt.
Der Reichsrat trat heute wieder zu einer Vollsitzung zu⸗ sammen; vorher 1. die vereinigten Auaschüfse für Volkswirt⸗ schaft, für Haushalt und Rechnungswesen, für innere Verwaltung, für Rechtgpflege und für Reichswehrangelegenhelten, die ver— einigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und . die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnung wesen, für Reichawehrangelegenheiten und für See— wesen, die vereinigten Ausschüßse für Verkehrswesen, für Haus⸗ halt und Rechnungswesen und für Rechtspflege sowie bie ver⸗ einigien Ausschüsse für Steuer und Zollwesen und für Volks⸗ wirtschaft Sitzungen.
Die von der , Presse verbreitete Nachricht, daß 8000 Mann neuer Reichswehrtruppen in die neutrale Zone des Ruhrgebiets eingerückt seien, ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ falsch. Eg ist im Gegenteil 6 daß die Truppenzahl in der neutralen Zone andauernd vermindert wird. Mehrere Batterien sind bereits zurück—⸗ gezogen worden und weitere Truppen sind zum Abtransport bereitgestellt.
Der ehemalige französische Minister Albert Thomas, hi Sekretär des Arbeilgamts des Völkerbundetz, und der
täsident der Internationalen Arbeitstonserengß Fontaine trafen vorgestern in Saarbrücken ein und hatten elne Be⸗ sprechung mit den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Durchführung der im 18. Tell des Friedensvertrag vorgesehenen ternallonalen Regelung der Arbeiter⸗ schutzgesetzgebung und der Arbeiterversiche⸗ run gsgesetze. Die Besprechung fand unter dem Vorsitze des Grafen Moltke, Mitglleds der Saarregierung, statt. Wie „Wolffs Tele lraphenbnr p meldet, legten Thomas nd Fontaine dar, daß E sc, auf einer Jaformations⸗ und , . befanden, um die Beschlüsse der .
rbeitskonferenz der gesamten Arbeiterschaft bekanntzugeben. Von den Vertretern der Arbeiterschaft wurde die restlose Ein⸗ führung auch der nach der e . des Saargebiets in Deutschland in Kraft getretenen sozialen Gesetze an der Saar gefordert. Dem Vernehmen nach beabsichtigen die Vertreter des Arbeitsamtes des Völkerbundes demnächst auch mit der reichs deutschen Arbeiterschaft Fühlung zu nehmen.
Gegenüber dem zurzeit en,, dr, Gerücht, daß das Reichspostpersonal aug der Uebernahme der , . und württembergischen Post auf das Reich u. a. Nachteile zu gewärtigen habe, wud vom Reichspostministerium erklart, daß
Theater. Opernhaus. (Unter den Linden.)
Sonntag: Kart vesatz 22. t
en r eb e ö 14 283 Pandora. — Abends 71 Uhr: Stella.
Anfang 4 Uhr. Montag, Dienstag n , Montag: do. Dauerberngs vorstellung. Slellg — Mittwoch: Die deutschen
Der Waffenschmied. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmen maꝛrtt. , r, . Karten⸗ reservesatz 64. 38. Volksvorstellung zu er- mäßigten Preisen: Nathan der Weise. Anfan
der Pandora.
Anfang ? Uhr.
er weiße Heiland.
n tj , 63. Peer w nt. Anfang r. . ga n, ,, , , . Berliner Theater. Sonntag (z Uhr):
ohne Schatten. — Miltwoch: Fidelio. Bummelstudenten. —
— Donnerstag: Der Barbier von Sevi lla. — . Die Frau ohne Schatten. — Sonnabend: Der Trouba⸗ dour. — Sonntag: Mittags: Bajazzi. — Abends: Die Frau ohne Schatten.
Schauspielhaus. Dienztag: Minna
— Abends 71 Uhr:
Dientzztag, Mittwoch
Marquis von Keith. — Donnerstag:
um ersten Male: Altestis. — Freitags. Rzuig Ulkestis. — Sonnabend: Der Marquis Wetterstein. von Keith. — Sonntag: Nachmittags: Die Rabensteinerin. — Abends: Der Marquis von Keith.
—
Uhr: Dame Kobold. — Montag, Dienstag und Freitag: Dame Kobold. abend? Mittwoch: Zum ersten Male: Himmel G
ewer
und Hölle. — Donnerstag und Sonn⸗ abend: Himmel und Hölle.
Kam merspiele. Sonntag (2 Uhr): Die Büchse der bls Sonnabend: Der Herr Minister.
und Freitag:
Kleinstüdter. Donnerstag: Frühlings ; z Erwachen. . Hur J Uhr;: Menagerie. — Montag bis
Großes Schauspielhaus. Am Zirkuz = Karlstraße — Schiffbauerdamm.
e, ne, , , an nm gie, m, fin zn 4. Ukr. 3 ̃ Antigone. Aben : Der weiße fein Ring. i dla , er Marquis von Keith. Heiland. — Montag blz Gerne, neg. Montag: Gyges und abendlich 76 Uhr:
Allabendlich 7 Uhr: Der letzte Walzer.
Theater in der Aaniggräher Straße. Sonntag (' Uhr): Erdgeist. Schloß. Wetter ⸗ von Barnhelm. — Mirtrwoch?! Der stein. Mentag u, Freitag: „Sie“. — Tochter.
und Sonnabend: icolo. — Donnerztag: Schloß
Cesstngtheater. Sonntag (z Uhr): Der 4 a — Abends 71 Uhr: Dentsches Theater. Sonntag, Abende , . e , den, und Freitag: Pygmalion. — Sonn— m ersten Male: Frau Warrens
dies nicht der Fall sei. Die Staateverträge über die Bedin⸗ gungen, unter denen das bayerische und württembergische Perjonal in den Neichsdienst übergehen soll, werden demnwächst der Nationalversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Reichspostministerium wird feiner auf eine Verbesserung der Anstellungs⸗ und Beförderungsverhältnisse des bisherigen Personals der Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung hin⸗ wirken, soweit sich dies mit den dienstlichen Bedürfnissen und den finanziellen Rücksichten vereinbaren läßt.
Preußen. Den Archivhilfsarbeitern Dr. Gollub in Berlin, Dr. Dehio in Münster und Dr. Keyser in Danzig ist der Amts⸗ titel Archivassistent beigelegt worden.
In Artikel 1 des Abstimmungsreglements für den Regierungsbezirk Allenstein . den Kreis Oletzko vom 14. April 1920 steht, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mitteilt, daß die Stimmzettel bei der Abstimmung entweder den Vermerk Ostpreußen (Prusz Wshony) oder Polen (Polska) tragen müssen, derart, da „Ostpreußen“ den Wunsch, bei Ospreußen zu verbleiben, und „Polska“ . den Wunsch, mit Polen vereinigt zu sein, ausdrückt. Es fällt auf, daß hiernach die Deutsch⸗ gesinnten des Bezirks nicht einen Stimmzettel mit dem Ver⸗ merk „ Deutschland“ abgeben sollen. Die Kommission hat diesem hegreiflichen Wunsch der deutsch gesinnten Bewohner des Ab— stimmungsbezirkts im Einverständnis mit der Kommission in Marienwerder deshalb nicht Rechnung getragen, weil im Frieden vertrag Artikel 94 und 95 nur von „Ostpreußen“ und nicht von Deutschland die Rede ist und die Kommission sich eng an den Friedengzvertrag gebunden glaubt.
Der Minister für Handel und Gewerbe hat unter dem 6. April d. J. neue „Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Stagts— dienst im Bergfach“ an Stelle der bisher geltenden Vor— schriften vom 18. September 1897 erlassen. Der Aushiltungs— gang der Bergbeamten erfährt damit eine Reihe wichtiger Aenderungen.
Das den Anfang der Ausbildung bildende praltische Lehrjahr
bleiht bestehen, kann aber, wie es für die Anwärter auf den Privat⸗ dienst schon länger ,. gewesen ist, in der Art geteilt werden, daß nur ein halbes Jahr geschlossen vor dem Studium abgeleistet und das zweite Halkjahr auf die Hochschulferien verteilt wird. Eine beschränkte Annahme von Bergbaubeflissenen zu Beginn der Laufbahn findet nicht mehr statt. Vielmehr wird jeder reichsdeutsche Bewerber, der im Besitze des Reifezeugnisses eines deutschen , Realgymnasiums oder einer deutschen Oberrealschule ist, auf die bei einem n, ,. anzubringende Meldung hin zu der von den Bergbehörden geleiteten und ,, , praktischen Lehrzeit zugelassen. Eine „Anweisung für die praktische Beschäfti⸗ Ein . ergbaubeflissenenꝰ regelt die planmäßige Durchführung er Lehrzeit.
An Stelle des bisherigen dreisährigen , n, n das mit der Ablegung der Bergrefrrendarprüfung abschloß, tritt, wie bisher schon bei den Diplomprüfunge bewerbern, ein vlerjäͤhriges Studium mit Abschluß durch die Diplomprüfung.
Die Bergreferendare werden in beschränkter Zahl aus den Diplomingenieuren außgewählt. Die Ausbildungszelt der Berg⸗ referendare wird von drei Jahren auf zweieinhalb Jahre abgekürzt. Die n, ,,, am Schlusse der Ausbildung bleibt in der bisherigen Weise bestehen.
Durch die Neuordnung wird die Spaltung der Studierenden des Bergfachs in Anwärter fir den Staatsdienst auf der einen und den Privatdienst auf der anderen Seste, die bisher zu unliebsamen Erschwerungen des Studienbetriebs führte, in gleicher Art beseitigt, wie es für die Studierenden des Baufachs schon im Jahre 19635 geschehen ist. Die Verlangerung des Studiums der Staatsdienst⸗ anwärter auf vier Jahre gibt die Möglichkeit einer Vertiefung der Hochschulausbilbung, umsomehr als sie von einer zeitgemäßen Aus— gestaltung der Lehspläne und der Diplomprüfungsorbnungen der drei hauptsächlich in Betracht kommenden Hochschulen, der Bergakademie in , und der Technischen Hochschulen, Abteilungen . Berghau in Berlin und Aachen, unterstützt wird. Die Auswahl der Slaats—⸗ dienstanwärter aus den Diplomingenieuren bietet Vorteile gegenüber den e n. aus den noch ungerelften Abiturlenten der hoͤheren Lehr⸗ anstalten.
Uebergangsbestimmungen dienen zur Verhütung von Unbilligkelten für die schon in der Ausbildung stehenden jungen Leute. Kriegs teilnehmern werden wle bisher angemessene Erleichterungen gewährt.
Der 261 der neuen Vorschriften kann von Carl Heymann's Verlag in Berlin W. 8 (Mauerstr. 48/44 bezogen werden.
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2
Nentsches Kunstlertheater. Sonu⸗ tag (3 Uhr): Dies irae. — Abends
Sonnabend: Menagerie.
NVolkabihne. (¶ Theater am Bũlom- latz) Sonntag (3 Uhr): Gyges und
sein Riug. — Dienstag: Paul Lauge Hermelin. und Tora Parsberg. — Mittwoch: Der Liebestrank. — Donnerstag: Götz
ersten Male: Das Käthchen von Heil⸗ ⸗ bronnu. — Sonnabend: Das stäthchen . von Heilbronn. geliehte.
Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt. Abends 7 Uhr: Die verlorene — Montag, Dienstag und Jh Uhr: Mittwoch und Freitag: Die verlorene rung. Tochter. — Donnerstag: Alt⸗Heidel⸗
Meineidbauer.
ö tag (z Uhr): Zähmung. — Dienstag: Cavall-orin die , , Ge, * . 64 6 runticama. Hierauf: Die Schwätzerin dieb“.
2 . von Saragossa. — Mittwoch: Der Iz Uhr. Der Derr Ministet, Montag Prophet. — Donnerstag: Der Wider⸗ wachsene ein angehöriges Kind auf allen
spenst gen Zühmung. — Freitag: Der Freischütz. — Sonnabend: Tiefland.
— — —
Komische GH per. Sonntan (34 Uhr: Schmarzwaldmädel. — 7 Uhr: Wenn Frauen träumen.
Theater des Westens. Sonntag Abends 7 Uhr: Nach (3 Uhr): Die lustige Witwe. — All-
von Berlichingen. — Freitag: Zum k ,
74 Uhr:
Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend (G34 Uhr): Narziß. ;
Custspielhaus. Sonntag, Abends Zwangseinquartierung. —
Sonnabend: Die Rabensteinerin. — Allabendlich 71 Uhr: Zwangseinquartie⸗
berg. aliatheagter. Sonntag (6 Uhr): Mittwoch und Sonnabend 6 Uhr): Der , Allabendlich 7 .
Amor auf Reisen.
t nnd X iffens cha i
In Stuttgart fand auf Einladung des Reichsministers des Innern eine Besprechung von Vertretern des Reiches und der einzelnen deutschen Bundes staaten über den Sch utz von Kun stwerken und Kun stdenkmälern statt. Sie wurde, wie wir der ‚Korrespondenz für Kunst und Wissenschaft“ entnehmen, vom Unterstaatssekretär Dr. Lewald geleitet, einem der Mitglieder der Kommission, die über die Ausfuhr der durch besondere Liste geschützten bedeutendsten Kunstwerke im deutschen Pripatb sitz zu entscheiden hat. In der Stuttgarter Besprechung wurde Uebereinftim= mung darüber erzielt, daß eine Verordnung erlassen werden soll, die den Kunstbesitz der Körperschaften, Anstalten und Stiftun en schützt und besonders seine Verschleuderung ins Ausland hindert. Es handelt sich dabei um Kunstwerke, die zum großen Teil öffentlich zugänglich sind und einen unersetzlichen Teil unseres alten Kulturbesitzes aus— machen. Fällt doch darunter der ganze Besitz der Kirchen, die be— sonders im Westen und Süden des Reichs Werke von allerhöchstem Range und Werte ihr eigen nennen; erinnert sei nur an Stephan, Lochners Werke in Cöln, die goldemaillierten Schreine des Mittel alters am Rhein, die Schätze der Nürnberger Kirchen. Die vor— jäührige erweiterte Ausschußsitzung des Tages für Denkmalpfl ge in. Berlin hatte in ausführlichen Beratungen zu den Ge— fahren Stellung genommen, die infolge der Trennung von Staat. und Kliche dem Schutz des Besitzes der kleineren und ärmeren Kirchen erwachsen. Fällt die finanzielle Aus— einandersetzung ungünstig für die Kirchen aus, können diefe ihren gottesdienstlichen Aufgaben, aus flüssigen Mitteln nicht mehr voll genügen, so richtet sich bei manchem Kirchen, pfleger der Blick sehr rasch auf einen gotischen Kelch oder eine Abend mahlskanne aus der Renaissance, und es besteht Gefahr, daß ver— schwiegen und darum ,,, Stücke verkauft werden, und eine Forderung kirchlicher Ueberlieferung ebenso wie der Denkmalpfl-ge hintangesetzt wird. Hier muß ein Riegel vorgeschoben werden. Aber wie der halten soll, wenn man diese Körperschaften in ihrer Finanzkraft aufs stärkste schwächt, das wird noch im einzelnen Gegen—= stand schwerer Eiwägungen sein. In Deutschland selbst kann das schlimmste auf diesem Gebiete wohl noch verhütet werden. Aber schon werden Besorgnisse laut, ob z. B. die geldlich nicht günstig gestellte Kirchengemeinde von St. Marien im „Freistaat“ Danzig Memlings Jüngstes Gericht, ihren stolzesten, aus den Hansetagen des 15. Jahrhunderts überkommenen Besitz auf die Dauer wird wahren können. Der Oeffentlichkeit erwächft hier die Pflicht zu schärffter Aufmerlsamkeit.
Vom 20. d. M. ab sind die Berliner Museen bis auf weiteres täglich von 10 bis 3 Uhr geöffnet. Das Alte, das Neue, das Kaiser⸗ Friedrich das Kunstgewerbe⸗Museum und die Samm« lungen jür Deutsche Voltskunde sind der Reinigung wegen Montags, dab Völkerkunde⸗Museum Dienstags geschlossen. Eine allgemeine Neuregelung der Oeffnungszeiten der Museen steht bevor.
Theater und Masik.
Im Opernhause wird morgen, Sonntag, Nachmittags 4 Uhr, zum ersten Male Richard Strauß Oper in drei Akten „Vie Frau ohne Schatten“, Dichtung von Hugo von Hofmannzthal, aufgeführt. Die Besetzung der Nollen ist folgende: Kaiser Robert Hutt; Katserin: Lilly Hafgren⸗Dinkelg; Amme: Karin Branzell; Barak: Karl Armster; sein Weib: Barbara Kemp; der Einäugige: Emil Lücke; der Einarmige: Rudolf Krasa; der Bucklige: Kurt Sommer; Geisterbote: Eduard Habich; Grscheinung eines Jünglings: Waldemar Henke; Stimme des Falken; Ethel Hansa; Hüter der Schwelle: Elfriede Marherr⸗Wagner Dienerinnen: Ethel Hansa, Ilse Dietrich, Annemarie Birkenström; Kinderstimmen; Ethel Hanfa. Ilse Dietrich, Therese Bergel, Clise Lichterfeld, Else Schmeling; Wächter: Eduard Hahich, Rudolf . Musikalischer Leiter ist der Generalmustk— direttor Leo Blech, Spielleiter: Karl Holy. Die dekorative Gesamt⸗ einrichtung ist nach Cntwürsen und unter Feitung von P. Arapantinos hergestellt die Gewänder sind nach Figurinen und unter Leitung von Brung Köhler a sestißt die Requisiten von Eugen Quaglio, die Beleuchtungseinrichtungen von Theodor Barth. De Aus“ führung der Gesamtarbeiten erfolgte in den Werkstätten der Staatsoper. — Am Montag wird der , . mit den an ö eg, . ,. . ö er . den Herren
ützendorf, Henke, Krasa, Lücke besetzt, gegeben. Dirigent ist Otto Urack. Anfang 7 Uhr. . ;
Im Sch guspielh au se wird morgen, Nachmittags 21 Uhr, zu ermäßigten Preisen (als 38. Volksvorstellung) „Nathan der Weife⸗ unter der Spielleitung von Dr. Reinhard Bruck gegeben. Abends wird „Der Marquis von Keith“ in bekannter Besetzung unter der Spiellettung von Leopold Jeßner aufgeführt. Anfang 7 ÜUhr. — Für Mentag (außer dem Dauerbezuge) ist ‚Peer Gynt“ in be— kannter Besetzung angesetzt. Anfang 64 Uhr.
Der Konzertbericht befindet sich in der Zweiten Beilage.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der G und Zweiten . 9
— — . d —
Pantomime „Der Wild. Außerdem das neue April Programm. (Nachmittags hat jeder Er⸗
neue
Sitzpläßen frei; jedes weitere Kind zahlt halbe Preise.)
Montag und folgende Tage: Das großartige Zirkus⸗Brogramm. Außer⸗
d J 2 1 1 AnBenbtich dem zum Schluß: „Der Wilddiebs.
Jamiliennachrichten.
Gestorben: Hr. Generalleutnant z. D. Traugott von Sauberzweig (Cassel. — Hr. Gustav Wilhelm Philipp Graf ech Wartensleben (Berlin ⸗Wlilmers⸗
orf).
Die Frau im
Der Viel⸗
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle(Mengerina) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlogsanstalt, Berlin, Wilhelm straße 32
Neutsches Opernhaus. Sonntag (23 Uhr): Die verkaufte Braut. — Abends z Uhr: Lohengrin. Montag: Zum ersten Male: Der Widerspenstigen
Dirkus Kusch. Sonntag: 2 große Vorstellungen, Nachmittags 33 Uhr und Abends 71 Ühr. In beiden Vorstellungen
Sechs Beilagen leinschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
5. Mai 1920
schaften
.
Amtliches.
fFortsetzung aus dem Hauptblail ] Dentsches Reich.
Bekanntmachung.
Die Freie Vereinigung der selbständigen Damen— schneider und ⸗Schneiderinnen g rg und Um⸗ gebung hat beantragt, den von ihr, dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Filiale Augsburg, und dem Verband christlicher Schneider und Schneiderinnen, Orts— gruppe Augsburg, anerkannten Schtedsspruch des Schlichtungsausschusses Augsburg vom 26. Februar 1920 als Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif— vertrag vom 15. Oktober 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Damenschreidergewerbe gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reich⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Augsburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum erhoben werden und sind unter Nummer 1. B. . 4290 en das Reichsarbelts ministerium, Berlin, Lulsen⸗ straße 3, zu richten.
Berlin, den 13. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
——
Betanntmachung.
Die Ortsgruppen Cöln des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe, des Verbandes der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, des deutschen (nat. Gärtner— verbandes und des Verbandes deutscher Privat— gärtner haben durch den Herrn Regierungspräsidenten in Cöln den Antrag gestellt, den zwischen ihnen abgeschlossenen, vom 10. Fe⸗ hruar 1920 ab nültigen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den gärtnerischen Betrieben, ein⸗ schließlich der Prioatgärtnereien, die keine gewerblichen Unter⸗ ehmungen sind, jedoch mit Ausnahme der gärtnerischen Nebenhetriebe von landwirtschaftlichen Betrieben, gemäß „z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reich⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ und Landkreis Cöln, mit Ausnahme der Gemeinde Brühl, den Landkreis Mühlheim und dle Ge⸗ , . Wiesdorf und Leverkusen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bie zum 5. Mat 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 4037 an das Reichsarbelts ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 13. April 1920.
Der Reichsarbeitsmlnister. J. A.: Dr. Busse.
Betlanntm achung.
Die Bäcker-Innung Harburg a. Elbe und der Zentralverband der Häcker und Konditoren, Zahl— stelle Harburg, haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 26. No⸗ vember 1919 abgeschlessenen Tarifvertrag vom 7. März 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im HBäcker— nd Konditorengewerbe gemäß 8 2 der Perordnung vom 23. Dezember 1918 , ,, S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Harburg 4. Elbe mit Ausschluß des Kommunalverbandes Wilhelmsburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 4312 an das Reichtarbeltsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 3, zu richten. Berlin, den 13. April 1920. Der Reichsarbeitminister. J. M; Dr. Bu ss e.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Nahrungs- und Genuß⸗ mittel⸗-Industrie⸗Arbeiter Deuntschlands und der Zentralverband der Bäcker und Konditoren Dentsch— lands, Bezirk Essen, haben beantragt, die zwischen ihnen, dem Verband deutscher Brotfahrikanten E. V., beim Verband der Innungen von Rheinland und Westfalen und dem Verband der Kon sumgenossen⸗ in Rheinland und Westfalen abgeschlossene Lohnvereinbarung vom 11. November 1919, soweit sie die Kleinbetriebe betrifft, . die Kleinbäckereien, das heißt solche Betriebe, die drei und weniger Gehilfen beschäftigen, gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ desetzbl. S. 14566) für das Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldorf für allgemein verbindlich zu erklären.
Cinwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Mai 1920 mhh werden und sind unter Nummer J. B. R. 2371 an das Reichgzarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 13. April 1920.
Der Reichsarbeitsminifler. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntm achung.
Unter dem , 1920 ij auf Blatt 50 lfd. Nr. 2 des Tarlfregisters eingetragen worden:
3 k 66 6 Deutschnatlonalen Handlungsgehilfen⸗ verband, srtsgruppe Breslau, und 14 anderen laufmännischen und technischen Angestellten⸗öVerbänden von Breslau, dem
— —
Crste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
M S1.
Berlin, Sonnabend, den 17. April
r *
Arbeitgeberverband der Herren⸗ und Knabenkleider⸗Fabrikanten Deutschlandsg, E. V., Ortsgruppe Breslau, sowie 45 sonstigen Arbeitgeberverbänden in Industrie. Groß⸗ und Kleinhandel von Breslau am 22. Juli und 7. Augrst 1919 vereinbarten Er⸗ gänzungen zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 4. April 1919 zur Regelung des Arbeitsverhältnisses der kaufmännischen Angestellten in Handel und Industrie sowie der technischen Angestellten in der Metallindusirie werden gemä §z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Sie erstreckt sich nicht auf die Firma E. F. Ohles Erben Akt.⸗Ges., Zinnwalzwerke, in Bres lau. Die Ausdehming der Verbindlichkeit auf diese Firma bleibt
vorbehalten. Der Reichsarbeitsminister. J. V.; Geiz.
Daz Tarffregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW; 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden.
Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für, die der Tarifyertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tartfvertrags gegen Gr— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 13. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 29. März 1920 ist auf Blatt 851 lfd. Nr. 1 des Tarifcegisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Westdeutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe E. V., dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes, Bezirksgruppe VI, dem Deutschen Bauarbeiter⸗ verband, dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutsch⸗ lands und dem Zentralverband der Zimmerer und vermandten Berufsgenossen Beutschlands am 260. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedin gungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 3 2 der Verordnung vom XB. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für den Kreis Beckum (ausschließlich Hessen und Dolberg), die Gemelnde Walstedde im Kresse Lüpinghausen, den Kreis Soest, die Städte Lippstadt und Paderborn, die Gemeinden Lippspringe, Neuhaus, Elsen. Wewer, Bernhausen, Borchen und Dahl sowie den Ort Salzkotten für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Februar 1920 Sie erfaßt nicht das Arbeits⸗ verhältnis; von Arbellern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungaarbeiten beschäftigt find.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin RW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeher und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 29. März 1920.
Der Reglsterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 1. April 1920 ist auf Blatt 860 lfd. Nr. 1 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das. Bau— gewerbe zu Hildes heim, der Zahlstelle Hildez heim des Zentral⸗ verbandes der Zimmerer Deutschlands, dem Deutschen Bau⸗ arbeiternerband, Bezirksverein Hildesheim, und dem Zentral⸗ verband christlicher Bauarbeiter Deutschlands, Verwaltungsstelle Hildesheim, am 1. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits hedingnugen der
werblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 52 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orltz- und Gemeindebezit k: Großdüngen, Egenstedt, Söhre, Dietholzen. Kleindünggen, Heinde, Listruigen, Hoekeln, Itzum, Leehstedt, Wessein, Marien burg und BVarsen— rode für allzemein verbindlich erklärt. z J
Vie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arheitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarbenen beschäftigt sind.
Der Neichtzarbeits minister. J. A.: Dr. Sitzer.
Daß Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arherts· ministerinm, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33s34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienstsiunden eingesehen werden. ⸗
Ärbeitgeber und Arbeltnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Crflärung des Reichsarbeitsministerjums verhzindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifverlrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 1. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
3 Bekanntmachung.
Unter bem 1. April 1920 ist auf Blatt 549 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden. .
Der zwischen dem Königsberger Drogistenverein E. V. und dem Verband junger Dragisten Deutschlands E V, Ortsgruppe stönigsberg, am B. Oktober 1919 abgeschlofftne Er gänzungs⸗ vertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vem 21. September 1919 zur Regelung, der Gehalts⸗ und An—= stellungsbedingungen . die Angestellten im Dro engroß⸗ und Kleinhandel einschließlich der Parfümerie⸗ und Seisenbranche wird gemäß § A der Verordnung vom 25. Desember 1918 Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Königg⸗
1920.
allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Jannar 1920.
Der Relchsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reicht arbeitsministerium, Berlin RW. , , 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den J. April 1920. Der Regifterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 6. April 1920 ist auf Blatt 81 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: — .
Der zwischen der Arbeitgeber⸗Vereinigung für Industrie und Großhandel Großenhain und Umgegend, dem Verein für Handel und Gewerbe für den Amtsgerichtsbezirk Großenhain, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfen⸗Verband, Ortsgruppe Großenhain, dem Gewerkschaftshund der Angestellten, Orie⸗ verband Großenhain, und der Arbeitsgemelnschaft freier An⸗ gestellten verbände, am 15. Dezember 1919 abaeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen. für die kaufmännischen und technischen Angestellten wird gemã Sz 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirls Großenhain für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbir d⸗ lichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ und Industrie= zweig ein besonderer Fachtarifvꝛrtrag für allgemein verbind ich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver= bindlichkeit aus bem Geltungsbereich des allgemeinen Tar!f vertrages aus. JJ
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregist er und die Registerarten können im Reichs arbelttzministerium, Berlin XW. , Luisenstraße 33/34, Zimmer 151. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ‚.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag lnfolge der Erklärung des Neichsarbeitsministerkums verbindlich ist, tönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. April 1920. Der Register führer.
— —
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem G6. April 1920 ist auf Blatt 870 des Tarkf— registers eingetragen worden: - -
Der zwischen kem Arbꝛitgeberverband für Güstrow und Umgegend C. V., dem Gewerkschafts bund kaufmännischer Ar⸗ gestelltenverbände, Ortaausschuß Güäßstrow, dem Gewerischaftz⸗ hurd der Angestelllen, Ortsverband Güstrow, und dem Zential— verband der Angestellten, Ortsgruppe Güstrow, am 12. No— vember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An— gestellten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 9g (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Gistrom für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemelne Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Sie er⸗ streckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Foch⸗ larifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handel? oder Industriebetriebazweig ein besonderer Fachtarifgertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verpindlichkeit aus dem Geltungäbereich bes allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichgarbe id · ministersum, Berlin NW. 6, Lufen ftraße 33134, Zimmer 161, wäbrend der regelmäßlgen Dienststunden eingesehen werden. .
Arbeitgeber und Arbeitneßmer, für die der Tariftertrag infolge der Erklörung des Rescharbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 6. April 1920.
Der Registerführer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 6. April 1920 ist auf Blatt 875 des Tarik registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Zweckverband der Glaswarenfabrikanten in Neuhaus am Rennweg und Umgegend E. V. und den Orte⸗ gruppen Neuhaus am Rennweg, Oberweißbach, Altenfeld, Haselbach, Lauscha S. M. und Ernstthal des Zentralverbandes der Glagarbeiter Deutschlande am 15. Januar 1920 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die Arheiter und Arbeiterinnen in der Glas⸗ industrie wird gemäß 3 2 der Veroꝛ dnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet der Landrate⸗ bezirke Königsee (Schwarzburg⸗Rudolstadt), Rudolstadt, Saal⸗ feld S.⸗M., Sonneberg S⸗M. und Gehren (Schwarzburg⸗ Sondershausen) für allgemein verbindlich erklärt. Die allge⸗ meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Be⸗ triebszweig dieser Industrie ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des . Tarifvertrages aus.
Der Reichsarbeitsminister.
berg i. Pr. und der eingemeindeten Vororte gleichfalls für
J. A.: Dr. Sitzler.