1920 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Or. Preller, Dr. Radtke, Friedrich Schroeder, Dr. Ulrich Schultze-Brocksien infolge ihrer Uebernahme in die Reich s⸗ fsnanzoerwaltung unter Ernennung zu Regierungsassessoren, Paul Backe, Lampert und Johannes Rothe infolge ihrer Uebernahme in die landwirtschaftliche Verwaltung unter Er⸗

nennung zu Regierungsassessoren.

Den Gerichlsassessoren Dr. Fritz Bender, Boie, von Brincken, von Campen, Carstensen, Dr. Danehl, Karl Fleischmann, Frederich, Dr. Heinrich Frie d⸗ lae nder, Gempp, Dr. Walter Jacob, Kelch, Gustav Koch, Dr. Liman, Dr. Joseph Meyer, Dr. Möbes,

unter Berücksichtigung der Beurteilung der wissenschaftlichen Abhand⸗

Müte, Dr. Pafchke, Prestel, Dr. Schubart, Siemsen, Straehler, , ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

assessor in den Justizdienst wieder aufgenommen.

Dr. Wellenstein und Heinrich

Der Rechtsanwalt Kayser in Unna ist als Gerichts⸗ auf dem die Abhandlung ausdrücklich als von der Landwirtschaftlichen

Vor der Aushändigung des Diplems hat der Bewerber nicht das

J

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen ;

und Forsten.

Die Ober försterste llen Reichen au, Reg⸗Bern Liegzitz, Kiel, Reg. Bez. Schleswig, und Spangenberg, Reg. Bez.

Cassel, sind vorauesichtlich bestimmt am 1. Juli 1920 zu be⸗ Bewerbungen müssen biz zum 10. Mat eingehen.

setzen. Die Oherförsterstelle Rehhof, Reg.⸗Bez. Marienwerder, ist nach beendeter Volksabstimmung zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1. Juni eingehen.

——

Ordnung für die Erteilung der Doktorwürde durch

die Landwirtschaftliche Hochschule zu Bonn⸗ Poppelsdorf.

9 51 Die Würde eines Doktors der Landwirtschaft wird durch dte Land wirtschaftliche Hochschule zu Bonn. Poppelsborf verliehen auf Grund einer von dem Bewerber in deutscher Sprache verfaßten wissen schaft⸗ lichen Abhandlung (Dissertation) über ein von ihm gewähltes Thema und einer eingehenden mündlichen , , Vie Abhandlung muß wisfen schaftlich beachtenswert sein und, die Fähigkeit des Bewerbers dartun, selbständig wisfenschaftlich zu arbeiten.

§ 2. Die Zulassung zur Promotion setzt voraus; 1. . , einer deutschen neunstufigen höheren Lehr- anstalt.

Mit Genehmigung der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten kann kin ausländisches Reifezeugnis als gusreichend angesehen werden, sofern die Gleichwertigkeit der Vorbildung im Aus lande gesichert erscheint, ;

2. den Nachweis eines mindestens vierjährigen Studlums der

Landwirtschaft an einer deutschen Universität, Technischen oder Landwirtschaftlichen Hochschule, von dem wenigstens drei

Semester an der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Bonn⸗ Poppelsdorf erledigt sein müssen,

Bel Landwirten und Gendäten (Kulturtechnikern) kann ein Studtenjahr durch eine dreijährige Praxis ersetzt werden. Die Anrechnung eines anderweitigen Hochschulstudiums bedarf der Genehmigung der zu 1 genannten Minister

3. den Rachwels der Ablegung der Prüfun ur das Lehramt der Landwirtschaft fe e all ie , fu oder der Ober- lehrerprüfung, der Prüfung für Nahrungsmittelchemiker, einer staatlichen in ,,. für Agrikulturchem ker oder Agrikultur⸗ potaniker oder enduͤch der landwirtschaftlichen Diplomprüfung,

sofern die Prüfungsordnung ,, daß die Diplomprüfung

grundsätzlich erst nach einem Studtum von sechs Semestern

abgelegt wird. 5§5 3

Das Gesuch um Zulassung zur Nektor der Landwirtschaftlichen Hachschule zu Bonn⸗ oppels dorf zu richten. Darin sind die Fächer zu bezeichnen, in denen der Bewerber geprüft zu werden wünscht. Dem Gesuch sind beizufügen:

J. ein deutsch abgefaßter Lebenslauf, der namentlich auch über

den Bildungkgang des Bewerbers Aufschluß 96.

2. die Schriftstücke in Urschrift oder beglauhigter Abschrift, durch die der Nachweis der Erfüllung der im S 2 Ziffer 1 bis 8 ge⸗ nannten Bedingungen erbracht wirb

3. eine wissenscha i. Abhandlung über einen Gegenstand, der einem an der Landwirtschaftlichen Hochschule durch einen ordent⸗ lichen Lehrstuhl vertretenen Fach angehört. Die Abhandlung muß mit der eigenhändig geschriebenen und unterschriehenen Erklärung des Bewerbers versehen sein, daß er sie, ah gesehen von den ausdrücklich zu bezeichnenden Hilfsmitteln, selb tändig verfaßt habe; ferner mit einer gleichen Erklärung darüber, ob er die Abhandlung in einer wissenschaftlichen Anstalt und in welcher er sie ausgearbeitet, sowie, ob und wo er sie bereits für ine Prüfung oder Promotion oder für einen ähnlichen

weck zur Beurteilung eingereicht hat,

4 kein Führungszeugnis der Hochschule oder der Uniyersttät oder, sofern der . nicht im matrikuliert ist, der Poltzeibehörde des letzten Aufenthaltsorts oder gegebenenfalls der vorgesetzten Behörde des Bewerbers.

h. eine . der Hochschulklasse über die Einzahlung der halben Prüfungsgebühr. ö

. Die Prüfungsgebühr beträgt für Inländer 340 , für Ausländer 510 . 64

Der Rektor überweist das Gesuch, falls die Erfordernisse des 3 erfüllt sind, an den Professorenrat. BDieser bestimmt, sosern sich keine Bedenken ergeben, die Abteilung. und diese benennt zur schriftlichen Begutachtung der Arbeit zwei erschterstatter, deren einer das Lehr⸗ fach vertreten muß, in das der in der wissenschaftlichen Abhandlung behandelte Gegenstand ausschließlich oder vorzugsweise fällt.

§ 5. Die wissenschaftliche Abhandlung und die von den Bericht⸗

erstastern abgegebenen schristlichen Gutachten sind bei sämtlichen

Mitgliedern des Professorenrats in Umlauf zu setzen. Hierauf ent scheiket der Professorenrat über die Annahme der Abhandlung. Wird die Abhandlung abgelehnt, so gilt die Yrüfung als nicht bestanden; wird sie angenommen, so bestimmt der e er rc die Zeit der mündlichen Prüfung. ö .

Der Restbetrag der Prüfungsgebühr ist vor der mündlichen Prüfung zu entrichten. 56

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf ein Hauptfach und zwei , . Hauptfach 1 dasjenige Fach, dem das Thema der wissenfchaftlichen Abhandlung entnommen ist. Ist die Abhandlung nicht dem Gedigte, der Landwirtschaft entnommen, so muß in Land⸗ wirtschaft als Nebenfach geprüft werden. Im übrigen fteht es dem Bewerber frei gls Neben fach jedes an der Hochschule durch ein Mit⸗ glied des Profefforenrats vertretene Fach zu wählen, andere an der

ochschule gelehrte Fächer nur mit Zustimmun des Professorenrats.

st die Landwirtschaft Hauptfach, so prüfen die Vertreter der Be⸗ triebslehre, Ackerbaulehre und Tierzuchtlehre. Ist sie Nebenfach, so prüfen zwei Vertreter der r, . Fächer.

Die Prüfung ft in elner Sitzung des Professorenrats statt, der die Prüfer nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmgngen zu er⸗ hat. Mitglleder des Lehrkörper können der Prüfung bei⸗ wohnen.

. .

romotion ist schriftlich an den

X

87 Nach beendeter mündlicher Prüfung. über deren Gang ein Prgtokoll aufzunehmen ist, entscheidet der Professorenrat über den Ausfall und

lung (5 5) darüber, ob und mit welchem der drei Urteile: bestanden!

gut bestanden! mit Auszeichnung bestanden“ die Gesamtprüfung als bestanden zu erklären ist.

2 Der Beschluß des Prũfungsautschusses wird dem Bewerber durch den Rektor mitgeteilt. Das Voktordiplom wird ihm jedoch erst ausgehändigt, nachdem er Vo Abdrucke der als wissenschaftliche Abhandlung anerkannten Schrift bei dem Rektor eingereicht hat.

Recht, fich Doktor der Landwirtschaft zu nennen. Die eingereichten Abdrucke mössen ein besonderes Titelblatt haben,

Hochschule in Bonn⸗Poppelsdorf zur Erlangung der Würde eines Doktors der Landwirt schcht genehmigte Dissertation bezeichnet ist und auf dessen Räückselte die Namen der Berichterstatter angegeben sind. Die wissenschaftliche Abhandlung muß in der vom Prüfungs⸗ ausschuß genehmigten Form unter Berücksichtigung der von den Be⸗ richterflattern gemachten Ausstellungen und Aenderungsvorschläge ge⸗ drückt! werden. Auf dem Titelblatt ist die Genehmigung des Pro⸗ sessorenrats zu erwähnen. Die Berichtigungsbogen für den Druck der Abhandlung sind nebst einer Papierprobe für den Reindruck dem Hauptberichterstatter zur Erteilung der Druckgenehmigung vorzulegen. Am Schluß ist der Abhandlung der Lebenslauf des Verfassers in dem vom Rektor ge⸗ nehmigten Wortlaut anzufügen.

Das Voktordiplom wird nach dem in der Anlage angegebenen - Mufler ausgestellt. Gin Abdruck des Diploms wird vierzehn Tage lang am Schwarzen Brett der wen,, ausgehängt. Eine Liste mit Angabe der Vor⸗ und Zunamen, eburtsorte und derzeitigen Wohn⸗ örte der neuernannten Doktoren, sowie der Titel der wissenschaftlichen Abhandlungen ist halbjährlich dem Minister einzureichen.

10. Von der Abweisung eines 6 oder dem Nichtbestehen der Prüfung ist sämtttchen deutschen Universitäten und Hochschulen Mit⸗ leilung zu machen. Eine abermalige Bewerbung oder Prüfung ist nur einmal, und zwar bei Nichtannahme der wissenschaftlichen Ab⸗ handlung nach einem Jahre, bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung nach sechs Monaten, zulässig. Dies gilt auch, wenn die erste erfolg⸗ lose Bewerbung oder Prüfung an einer anderen deutschen Hochschule ober Universität stattgefunden hat. War die erste Bewerbung an derselben Hochschule erfolgt und nach Annahme der wissenschaftlichen Abhandlung die mündliche Prü⸗ fung nicht bestanden so ist nur diefe Prüfung zu wiederbolen und nur die Hälfte der Prüfungsgebühr nochmals zu entrichten.

511.

In Anerkennung hervorragender Verdienste um die Förderung der Landwirtschaft kann auf einstimmigen Beschluß des Professoren⸗ rats unter Benachrichtigung der übrigen deutschen Universitäten und Hochschulen die Würde eines Doktors der Tandwirtschaft ehrenhalber als seltene Auszeichnung verliehen werden.

Berlin, den 8. April 1920.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Braun. Anlage Die Landwirtschaftliche Hochschule zu Bonn⸗ Poppelsdorf verleiht durch diese Urkunde dem Herrn. aus *. 2 1 1 2 1

die Würde eines Doktors der Landwirtschaft,

nachdem er bei der... Abteilung in ordnungsmäßigem Promotionsverfahren unter dem Vorsitze des derzeitigen Rektor Professors . durch seine Dissertation

sowie durch die vorgenommene mündliche Prüfung feine wiffen⸗ schaftliche Befähigung erwiesen 7 . das Zeugnis anden!

erworben hat.

k Landwirtschaftliche Hochschule zu Bonn⸗ Poppelsdorf. Der Rektor:

Ministerium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.

Der bisherige außerordentliche Profeseor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität in Kiel Dr. Fraenkel ist zum orbentlichen Professsr in derselben Fakultät,

der Pireftor des Rautenstrauch⸗Joest⸗Museums in Köln a. Rh. Professor Dr. 83 zum Honorarprofessor in der wirt⸗ . 9 sozialwisfenschaftlichen Jakultät der Uniyersität in

n un der Direllor des Botanischen Gartens in Köln a. Rh. Dr. Esser zum Honorarprofessor in der wirtschafls⸗ und , n , . Fakultät der Univerfität in Köln ernannt worden.

Bei der Uebernahme in die Verwaltung der Provinzial⸗ schullolleglen sind ernannt: :

der jurlstische Hilfgarbeiter bei dem Provinzial⸗ schulkollegium in Koblenz richtsafsefsor Dr. Zimmermann zum Regierungsrat und

die juristischen Hilfsarbeiter bei den Provinzlalschulkollegien in Schleswig und Magdeburg Dr. Schamvogel und Gock zu Reglerungsassessoren.

Bekanntmachung über Festsetzung von Kokspreifen.

Unter Abänderung der durch die Bekanntmachung des Kohlenverbandeg Groß Herlin vom 23. März 1920 J. Nr. L 5902 / 20 festgesetzten Höͤchstpreise für Koks werhen zuf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats über Er⸗ richtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung pom 235. September / J. November 1915 Reichs gesetzblatt S. 607 und 728) in Verb indung mit der Anordnung der Lande szentral⸗ behörden über die Errichtung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 2A. August 1817 für die Stadtkreise Berlin, Charlotten⸗ burg, Neukölln, Berlin⸗Schöneherg, Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗ Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltom und Niederbarnirn mit Genehmigung der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin die Preise für Kots wie folgt festgesetzt:

51. Preise für Küchen und O fenbrand.

) bei Selbstabholung ab Lager Y bel Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller.

8 9

8 2.

Preise für Kokslieferungen a gewerbe sowie für Zentralbeizun

30 Zentnern.

1) Gaskoks, grob...

2 Gagkokz, gebrochen IZ) Weftfaͤlischer oder Lichtenberger Schmelzkoks 4 Oberschlesischer Schmelzkoks .

sich, soweit der Koks von dem auf den Hof *

jahrenen Wagen durch den Wagenführer ohne

geworfen wird, um 25 3 je Zentner, bei Selb Verbraucher um 1 M je Zentner, bei Liefer

Berlin sowie frei Waggon aller Bahnhöfe im verbands Groß Berlin um 1,20 je Zentner.

§ 3.

machung unterliegen der Bestrafung gemäß

4. Nopember 1915.

Berlin, den 17. April 1920.

J. B.: Rei cke.

22,55 M je Ztr.

Die Preise gelten für Lieferungen frei Keller.

ladungen' ab Erzeugungsstelle im Geblet des Kohlenverbandz Groß

23,55.

n das FKlein⸗ gs6⸗ und Warm⸗

wasferbereitungsanklagen in Fuhren nicht unter

Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden;

22,20 M je Ztr. 1 2 22,50 . n 21 J J, Sie ermaͤßigen des Grundstücks ge⸗ Mitwirkung anderer

Arbeiter abgeworfen wird, um 15 3 je Zentner, soweit der Koks auf dem Straßendamm vor dem Grundftück des Verbrauchers ab⸗

stabholung durch den ung ganzer Waggon⸗

Gebiet des Kohlen⸗

Zuwlderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt⸗

Sz 17 Ziffer 2 der

Bekannimachung des Bundesrats über die Errichtung von Preis prüfungestellen und die Versorgungsregelung vom 25. September und

§ 4. Die Preisfestsetzungen des 5 2 finden auf alle seit dem 6. April 1820 ausgeführten Kokslieferungen Anwendung, Im übrigen tritt diese Bekanntmachung mit dem Tage der Verbffentlichung 6. Kraft.

Der Kohlenverband Groß Berlin.

Bekanntm achnun

Schwarzbach, wohnhaft in Frankfurt a. M., Hierdurch der Handel mit Gegen ständ

Frankfurt a. M., den 8. April 1920. Der Polizeiprasident.

Bekanntm ach un

habe ich dem Händler Heinrich

auf diefen Handelsbetrieb un tersagt. Die werden vom 19. d. M.

Gelsenkirchen, den 14. April 1920. Der Dberbůrgermefter.

dem Bäckermeister Heinri

habe ich durch Verfügung vom

Westfalenstraße 17, ö! andel mit nabesondere mit

bel Krusen eingetragenen Kunden werden vo

Bezug von Weißbrot AJ,

lichen Blättern trägt Krusen. Gelsenkirchen, den 14. April 1820.

ichtamtliches.

Deni sches R ei

der sozlalen Kriegs beschadigten⸗

personen und

ordnungen, betresfend Aenderung der

Postwesen des Deutschen Reichs, g.

für Steuer⸗ und Zollw pflege und die vereinigten Aug schüsf⸗

Das belgische

kommen die Unterzeichneten üner

kleinen Kreise

und Frauen aus dem zusammen und

lichen Demonftrationszug

ug wurde von bertttener Gendarmerie mit

Es dürfen für Koks, Gaskoks, gebrochen, folgende

Preise nicht überschritten werden:

knüppeln dreinschlugem auseinandergeltieben. der Führer und der Teilnehmer hat Blutver

keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb, unter sagt.

In der am 17. April 1920 unter dem Vorst postminifters Giesherls abgehaltenen Vollsitzung ratz wurde den Entwürsen a. eines Gesetzes über die Kosten und Kriegshinterbliebenen⸗ fürsorge, b. eines Gesetzes uͤber die Versor ging der Militaär⸗ ihrer Hinterblebenen bei Dienstbeschädigung, . eines Gesetzes über Postgehühren, d. eines Gesetzetz, be⸗ treffend Telegraphen⸗ und Fernsprechgebühren, s. zweier Ver⸗

Poslordnung, f. eines Gefeßes, betreff nd Aenderung des 8 9 des Gesetzes über das eines Gesetzes zur Aus- führung des Artikels 170 der Reiche werfaffung, betreffend den Uebergang der Post⸗ und Telegraphenvermwallungen Bayernz und Hürttembergs an das Reich, zugestimmt.

Die vereinigten Ausschüfse des Reichs rats für Poll wirtschaft und flir Rechtspflege sowie der vereinigten Ausschüsft Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechts; für Steuern und Zoll wesen und für Volkswirtschaft hielten heute Sitzungen.

Kreisen Eupen und Malmedy wird, wie ; büro mitteilt, durch nachstehendes Telegramm, das bei det Reichsregierung eingegangen ist, gekennzeichnet; . Da Eupen durch belgische Truppen hermetisch abgesperrt ist Wlesen, Waldwege und Moorland und melden: Der christliche Gewerkschaflssckretär ontzen ist in der Nacht vom 17. April verhaftet und nach Belgien entführt worden. Am 15. April fanden fich in Eupen 10 900 treudeutsche Manne Eupen zu einem frier. verlangten, ihr in

n . verbrlestes Recht der Abstimmun

6

Dem Wilhelm Brehl, geboren am . Juli 1870 in

Textorstraße W, wird en des täglichen

Bedarfs, wöbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, vom heutigen Tage ab wieder gestattet.

J. A.: F uch s.

k.

Auf Grund der Bundesrateverorbnung vom 2. September 1915, betreffend die Fern haltung unzuverläfsiger Personen vom Handel, 1 5 Rameil von Mühlen slraße 12, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Beda s, insbesondere mit Srot und Backwaren, wegen Unzuverlässigkeit in bezug

hier,

eingetragenen Kunden

ab dem Händler Uffelmaun, Mühlenstraße, äberwiesen. Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den borgeschriebenen amtlichen Blättern trägt Rameil.

FJ. V.: Sprenger.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundezratsperordnung vom 23. September 1915 betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ch Krusen von hier,

heutigen Tage den

egen ständen des täglichen Bedarfs, rot und Backwaren, wegen Unzuherlässig= Die bikther

M. ab ein schließlich der früheren Kunden des Bäckers Rehbein und der Kunden i. den der Bäckerei Wilhelm Adler,

aunerstraße oö, früher Schamher, Übermiesen. Die Kosten der Verbffentlichung dieser Bekanntmachung in den vorgeschriebenen amt ⸗·

m 19. d.

Der Oberhurgermeister. J. V.: Sprenger.

(Gortsetzung des Amtlichen in der Grsten Beilage] ( J

ch.

augzusben. Der

] .

* . K 5

des Reich · es Reichs

Vergewaltigung z system in den Volffs Telegraphen⸗ J

blanker Waffe und von

Infanterie und Militärpolizisten, die mit Gewehrkolben und Gumm!

Nur die Besonnenhei.

gießen verhindert. Va

6

maßlos gepeinigte Volk fleht die deutsche Regierung an um Schutz gegen die belgische Tyrannei und den unerhörten Bruch des Friedens vertrags durch Belgien. Die führenden Industriellen, Innungs⸗ porsitzenden, Gewerkschaftssekretäre, Arbeiterführer und Stadtverord⸗ neten stehen vor der Verhaftung und werden offen mit Ausweisung bedroht.

Absender des Telegramms sind die Zentrumspartei, die christlichen Gewerkschaften und der Verband der Eisenbahn⸗ arbeiter in Eupen.

Zu der Belanntmachmng des Reichsministers für Wieder— aufbau vom V. März 1930 über die Anmeldung von Rechten und Beteiligungen an öffentlichen Unter⸗ nehmungen ober Konzessionen nach Artikel 260 des Friedensvertrages (Reichsanzeiger Nr. 68) wird dem Wolffschen

elegraphenbüro“ zufolge mitgeteilt, daß als Gebiete, die früher Deutschland gehört haben und auf Grund des Friedens vertrages abgetreten werden müssen, im Sinne dieser Bekanntmachung nur diejenigen deutschen

Gesetze und Verordnungen, die in Dänemark als die Dänen. gerichtet betrachtet wurden, sowie solche, die sich gegen Reichs deutsche dänischer Gesinnung richteten, jur Jufhebmmg zu bringen. Sie hat dies in Aus führun des Art. 113 der Reichsverfassung und im Hinblick darau getan, daß den im Reichszgebiet verbliebenen dänischen Minderheiten ein möglichst weitgehender Sch ihrer

Selbfändigleit, namentlich auf kulturellem Gebiet gewäͤhrlesstet

werden wird. Zu diesen Gesetzen gehören inebesondere die viel angefochtenen Sprochenverordmmgen vom 18 Dezember 1888, die Verordnungen über eine schärfere Handhabung der Aus⸗

weisungsbefugnisse, über das Verkot des Gebrauchs von Ab⸗

Gebiete

anzusehen sind, die mit dem Inkrafttreten des Friedens ertrags

abgetreten worden sind, nicht aber die Abstimmungs gebiet und das Saargebiet. ner. sind von der Anmeldepflicht

nach dieser Bekanntmachung

ergehen wird.

Die ehemaligen deutschen Schutz gebleie gonnen.

zeichen und Flaggen sowie, des Singens und Verbreiten dänischer Lieder. Die preußische Negierung erwartet, daß auch in de Verwaltungs praxis, z. B. hinsichtlich der Boestätigung der Wahlen von Amts vor lehern, eine den veränderten Ver⸗ hältnissen und den Bedürfnisfen der Gegenwart angepaßte Uebung verfolgt wird.

Unter Betellignng ven Vertretern von 34 schleswig⸗ holsteinischen Städlen haben vorgestern in Schleswig die Ver⸗ handlungen des (chleswig⸗holsteinischen Städtetags be⸗ Wie „Wolffs Telegraphen büro“ mitteilt, wurde ein⸗

, ,, . fimmig eine vom Senator Harbeck⸗Alton zesc ; egenemmmeft ba län fe kein befondere Selanntma ung J g eine vom Senator Harbeck-⸗Altona vorgzeschlagene Ent⸗

Für Rußland, Ching, Oesterreich, Ungarn, Bulgarien, die Türkei und die zugehörigen Gebiete bieser . sind die

4 vom 1. August 1914 maßgebend. r Begriff „Rechte und Beteiligungen an öffentlichen

der deutschen Regierung alle Unternehmungen, die dem öffent⸗

lichen Nutzen dienen, (französischer Text: entreprise d utilitè

pholsteinische Stadlelag

publique), 3. B. Eisenbahnen, Straßenbahnen, Gas- Wasser⸗

und Elektrizllätswerke. , gegen die bezeichneten Unternehmungen, Hypotheken gl. Die Anmeldung hat bis zum 1. Mai d. J. zu erfolgen. Anmeldepflichtige, die ihren Wohnsitz, dauernden aer fe r

1461 * . Nick . 6 z . . ' 8. Nicht anzumelden find Buchsorde⸗ ergebais in der ersten Zene dehin berücksichtigt wird, daß das

Land bis zur Tiedjelinie bei Deuischland verbleibe.

oder Sitz in Preußen haben, haben die Anmeldung an den

Landesautzschuß der preußischen Handeletammern, (Klosterstr. l), zu richten. ö ;

——

a, f , , ,. mit: m 15. April spät Nachmittags erhielt der Reichsmehrministe— eine dringliche Mitteilung aus der Reichskanzlei. Hiese i ,

die der Reichskanzlei bon seiten führender Persönlichtelten der * len i J. S. P. zugegangen war, wies auf eine geheime Sitzung“ die prop fforhschen Listen

bin, die um 8 Uhr Abends in einern genau bezeichneten Zimmer des Reichswehrministeriums stallfinden sollte, und zwar zwischen eintgen namentlich genannten Offizteren und verschledenen Arbeiter- vertretern. In dieser Sitzung follte die Fortsetzung früherer Besprechungen stattfinden, die sich angeblich in der in

Freiheit? (Mergenblatt vom 17. April) angedeuteten Richtu gcwegt . haben. Angesichts der Gerüchte, die seit einer 56

von Tagen auch von sonst gut unterrichteter Seite der Reichsregierung über Verschmwörungen, Putschabsichten und ähnliches lugingen, saßte der Reiche wehrminister den Entschluß, persönlich den Vorgängen auf den Grund zu geben, die sich - Kenn auch nicht von seiten der Angehörigen des Reicht wehrministeriumt so doch in dessen Gebäude abspielen sollten. Es wurde zunächst sestgeslellt, daß der Anzeige entsprechend im Dienstzimmer des Hauntmanns tim, Stabe des HeichtwehrgruppenkoHmmmnandos 1 von Viebahr. ene Sitzung zwischen Offtzteren und Jivilpersonen stattfand. Der Reichs⸗ wehrminister ließ diese Sitzung aufheben, ordnete sofort die tele⸗ phonische Sperre üher das gesamte Reichswehrministerium an und 26 sich persönlich der Vernehmung aller an der Sitzung Be⸗ gten.

Daz Grgebnis dieser Vernehmungen war: daß einerseit? der Gegenstand der Besprechungen nichts für die Teilnebmer unmittelbar Belastendes enthielt, andererseins aber die scharf präßtsierten Angaben der Anzeige und die schweren r , gegen die militärischen Teilnehmer an der Sitzung nicht entkräftet waren. Die Aussagen und gaben der Vernommenen waren jur Stunde. weder erweiglich noch nachtuprüfen. Mit Rücksicht auf die vorliegenden seltsamen Verhaͤltnisse in Verbindung mit den zum Teil be⸗ flätigken Angaben der Anzeige, ferner auch um jeden Schein her parteilichen Behandlung dieser Angelegenheit zu vermeiden, entschloß fich der FReichswehrmintfter, die Teilnehmer an der Sttzung zwegk eingehender Untersuchung dem Staats kommissar für die 6 Ordnung zuzuführen. Barüber hinaus hatte der Reichgwehrmminlster . un Snteresse des Offizierkorps die Ahsicht, sowohl durch eine

ntersuchung von unbeteillgter Seite wie auch durch Gegenüber⸗ stellung von Anklägern un Yeschuldigten eine restlofe Aufklärung der Vorgange haldmöglichst herbelzu führen.

Am Vormittag des 16. April worde der Chef der Heeresleltung von den nächtlichen Vorgängen unterrichtet. Bei der von ihm wejter geführten Nachprüfung der Vorkommnssse erhielt er von dem Chef des Stabes des Reichs wehrgruppenkom mandos J, d. h. von dem Bienfvorgesetzten detz Hauptmanns von Piebahn, die Meldung, daß Hauptmann von Vlebahn seine vorgesetzte Dlenststelle über Zweck und Absicht der inkriminierten Sitzung unterrichtet und diese daher mit voller Billigung feiner Vorgesetzten abgehalten hatte. Durch diese Meldung wurden die Angaben, die Hauptmann von Viebahn bel der nächtlichen Vernehmung gemacht hatte, bestätigt.

Aufzuklären bleiben noch Charakter und Inhalt der Be—⸗ sprechungen, die früher so am 11. April in der Wohnung des Herrn Wegmann = stattgefunden haben, ferner die Gründe, aus welchen weitere Persönlichkeiten, wie z. B. Kapitänleutnant Altvater oder Herr Bartram an dieser Besprechung beteiligt wurden. Die 8 wird nunmehr durch ein gerichtliches Ermittlungs⸗ verfahren klargestellt, dessen Ergebnis baldmöglichst der Oeffentlichkeit mitgeteilt werden soll. .

Wie die „Thüringer Allgemeine Zeitung erfährt, ist hei der Reichsregierung ein Antrag der thüringischen Staaten ein⸗ gegangen , . eines Landes Thüringen unter Ausschluß aller preuß schen Gebietzteile, weil deren Ben kerung sch dagegen erklärt, Der Antrag hat das Kabinett bereits

chäftlgt, und es steht die Einbringung einer Vorlage beim Reichsrat und Parlament unmittelbar bevor.

Da die politischen Unruhen und Verkehrs störungen der letzten Zeit die Ablieferung non Getreide sehr erschwert haben, ist die Frist für die Zahlung der Höch stpräm ien von 300 S für die Tonne Brotgetreide, die ursprünglich bis zum 15. April beschränkt war, bis zum 15. Mai 1920 ver⸗ längert worden. Dementsprechend änhern sich auch die übrigen dazu erlassenen Bestimmungen der Reichsgetreidestelle.

Preußen. Entsprechend ihren früheren Zuscgen hat die preußische Regierung laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büraz / beschlossen, sämtliche für Rordschleswig geltenden

Berlin

schließung angenommen, die dem Obersten Rat in Paris ühermittelt werden soll. In diefer heißt es u. a., daß die An⸗ gehörigen der weiten Zone es sür selbslverständlich erachten, daß die zweite Zene endgültig bei Deutschland verbleibt. Gegen die Bestrebnungen, in Mißachtung des Abstimmungg⸗

; ; ; ergebnißses und im Widerspru it den Besüimmung; Unternehmungen! und Konzessionen“ umfaßt nech Auffessung Yrieber⸗ nn nn,,

Frieden g vertrages, die zweite Zene dech an Dänemark zu bringen oder zu internationalifieren, erhebe der schleswig⸗ stei auf „das nachdeücklichste Einspruch. Ferner erwarte er auf das bestimmteste, daß das Abstimmungs⸗

4

25 Interalliierte Komm ission in Marienwerber hat

am 14. April die Verordnung für die Voltsabstimmung in Marienwerder veröffentlicht und teilt, wie „Wolff

Tele ra phenbäro“ meldet, hierzu mit:

Vie Verorkbnung ist im Sinne der größten Unabbängigkeit ge⸗

halten, so daß die ganze Vorbere . Abst: 5 Das Reich swehrministerium teilt laut Meldung des dr, ,,,, n, , r

Becinfluffung durch die Behörden ahspielen wird. Es sind 4 Kontroll⸗ koemmtsfthmen bestimmt, die am 2 April 1120 ihre Tätigkeit beginnen. Die se müssen entscheiden, welche Gute bezirte mit weniger als 101 Cin⸗ wohnern an größere Gemeinden für die Abftimmung angegliedert werden sollen. Volkzabstimmungsgusschüsse haken die Aufgabe J mfr ellen. In diese. werden biz Juni 1955 im Amtenege eingetragen alle disenigen, die am . Zanuar 1914 ibren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Abstimmungsgebiet hatten. Alle diejenigen, die den obengenannten Bedingungen ent rechen und in die Ltsten nicht eingetragen waren können um ihre Cintragung einkommen. Gegen a e oder Auslassung in den Listen, die big 12. Junt 19206 öffentlich angeschlagen werden, kann bis 12. Juni 1920 Ganspruch erhohen werden. Pie Kontrollkommisstonen werden über diese Cin sprüche bis 28. Juni 1920 , 5 den. D . Kommission behält fich vor, der whstimmung . . indigen i 39

abt tim 4 auß sch ö 6 . * * r 122 . , . bilden. S009 Abstimmungsherechtigten komnrt ein Ahstirmnungsè⸗= hsttro m. In größeren Gemen den werden demgemäß mehrere Bürss errichtet werden. Aug 2 Liften, die von den Propaganda. ausschüssen der ? Landesnctionalitäten vorgeschlagen werden, ernennt die Ir terallilerte Kemmission in möglichst gerechter Weise die Ken trollkommissionen. Letztere ernennen die Lol f n ire fr, und wo mehrere Settionen errichtet find, werden auch die dazu not wendigen Abftinmungebüros immer nach denselben Grundsäten gebilbet. Die Mitglieder der Kontrollkommissionen und der Volke abftimmnngzaueschtsse werden eine Entschärigung erhalten. Im Notfalle werben die interallslerten Truppen bei der Abftimmung den Drda ung dienst versehen. Am Tage nach der Abstimmung wird die In terahlierte Koranisfion in einer Vollsitßung die Arbeiten für die Verkün digemg des Ergebaisses der Volkgabstimmrung beg ;

2.

innen.

Im Anschluß an die von der Interalliterten Kommiffton in Allen steirr veröffentlichten bim mungs beding J. für Dsprey gen gibt der Ostdeutsche Heimatsdienst, Ab⸗ tellrug für Pollgabst mmung, in Carlghof bei Raftenburg be⸗ lannt, daß sich für alle ab immungsberechtigten Ostpreußen im Reich, die sich bereits in Carlshol oder bei den von Carlshof beauftragten Stellen im Reich zur Abstim mung gemeldet haben eine Anmeldung bei den in mn e fe ihrer Heimat gemeinden erlbrigt. Die Eintragung in die Stimmlisten wird von Carla hof heartragt werden. Die betreffenden Stimm⸗ berechtigien inn Nelche erhalten über die ersolgie Eintwagung einen schristlichen Hescheid, der ihnen gleichzeitig als Neise⸗= autzweltg, dienen soll. Gin welterer Ausweis ist nach der Ab⸗ slimmrmgzverorknung ber Kommiffien nicht erforderlich.

Das Amtsblatt der Interalliierten Komm ifsion vem JI7. März, das jetzt erst ausgegeben wird, enthält dem „Wolffschen Telegraphenhßüro“ zufolge eine Verardrnmg üher die Finsetzung eines besonderen Gerichshofs für Hber⸗ 6 36 . strafbare e . 6 Art gegen die Einrich⸗ ung er Kommissare, Mitglieder, Beamten und A * Ie , r ; 1,

Militärpersonen der interaglliterten Truppen, gegen die im Dienste der e e n fenen, flehen den = . Polizei⸗ beamten nw. Ebenso ist das Gericht zuftändig bei strafbaren Handhm gen, wenn dabei ein polltacher, mit den gegenwärtigen Eincichtmmgen Oberschlesiens in Widerspruch stehender Zweck verfolgt wlid. Der Sitz des Gerichte ist grundsätzlich in Oppeln. Dle Sitzungen kännen nötigenfalls auch anderwärts statlfin den. 97 die Verfahren und die Urteile des be⸗ sonderen Gerichtshofs ist kein gerichtliches Nochtsmittel

In der Styeikangeleg enheit n die Ent . gefallen. . . 2 *. e n , elegramm geson r or ( uharren. Heute werben die Grüben⸗ und Hättengrbelter . Streik treten, der Bund techwisch⸗indu rie ller Beamten wird sich e ,

zul sig.

vom Dlengtag ab die Arbenl nie derle Die J

drohten den Elsen hahnern, falls *r den de, betrieb sihllegen sollten, bie Green h und die e Truppen einzulasfen. Es stehen tatsächlich starke polnlsche Heeregmassen an der Gr von biz nach Galiflen. Die polnische ü den polnischen Mittelftand vertritt und in der Korfu Führer war, hat fich von der polnischen Politik abgewendet un *

geschlosten hluter den Deuischen. Vas entschloffene

egierungs⸗ und Plebiszitlommisston, gegen

der Arbetter hat insofern schon einen Erfolg gehabt, als de . Kommandant die Offiziere, die a an der Miß⸗

lung beteiligt haben, veranlaßt hat, sich zu entschuldigen. Es wurde den Mißhandelten ein Schmerzensgeld von 1000

Aus dem preußischen Ministerlum des Innern erhält „Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Mitteilung:

Die Baffendepets der Einwohnerwehren im Landegpohtzelbezirk Berlin sind nach Anweisung des Poltlzeiprãsidenten von Berlin in Vern ahrung der Sicherheitspolizei zu nehmen. Die Zentrale für Ginwohnerwehren hat keinerlei Anord- nungen mehr zu erlaffen. Sie gilt als aufgelöft, Dem Minister des Innern ist die Abwicklungsstelle der Zentrale für Einwohnerwehren *. Sie hat den Abbau mit größter Beschleunigung durch⸗

——

Dau zig.

Vorgestern fand nnter dem Vorfitz des Ober bürgermeislers Sahm eine Sitzung des Staats rats statt, die sich vor⸗ zugswesse mit den durch die polnische Abschnürung hervor⸗ gerufenen Verkehrsschwierigkeiten beschäftigte. An der Sitzung nahmen Vertreter der Eisenbahn⸗ und Postbehörden teil. Der Vertreter des in Warschau weilenden Oberkommissars teilte mit, daß er bereits in Warschau vorstellig geworden sei, um Erleichterungen für Danzig herbeizuführen, und daß auch die allierten Kommissionen in Allenstein und Marienwerder Ein⸗ spruch gegen die Sperre erhoben hätlen.

Zur Au frech terhal tung des Verkehrs mit Deutsch⸗ land hat der Magistrat der Stadt Danzig die poln ische Regierung ersucht, reenigltens einen Zug am Tage für die Dauer der Sperre zwischen Danzig und Berlin verkehren zu lassen. Der Magistrat hat dabei der polnischen Regierung vorgeschlagen, ben Zug durch das polnische Gebiet so, wie er für die dentschen Sonderzüge vorgesehen ist, geschlossen zu

führen. Sagern.

In letzter Zeit haber sich nach einer von Wolffs Tele⸗ grayhenbüro⸗ verbreiteten Mitteilung der beyerischen Gesandt⸗ schaft in Berlin Anhaltspunkte dafür ergeben, daß in der re, , ,, Nieherschönenfeld zum Sturz der

egierung und Einführung der Räterepublik ein anscheinend weiloerzweigtes hochverräterisches Komplett geplant worden ist. Das im einzelnen festgelegte hochwerräterische Unternehmen sollte nach Entwaffnung der Einroohnerwehr ing Werk gesetzt werden. Cine am 17. 8. M. in der Festungs⸗ auftalt Niederschönenfeld bei den Gefangenen vorgenommene Durchsuchung hat diese Verdachts grün de bestätigt. Die Unter⸗ suchung ist eingeleitet. Die Deffentlichkeit wird über den Weitergang der Angelegenheit unterrichtet werden.

Sach sen.

Das Gesamtminiflerium hat gestern dem Entwurf der Verfassung des Freistaates Sachsen , Der Entwurf, der imserzüglich zer Volkskammer vorgelegt werden soll, behandelt, wie Wo Telegraphenbüro“ mitteilt, in 52 Artikeln die Staats gewalt, den Landtag, die Regierung, die Gesetzgebung und das Finanzwesen und bringt außerdem eine Reihe von Uebergange⸗ und Schlußbestimmungen. Die Volka⸗ vertretung erhält wieher den Ramen Landtag und besteht aus einer auf 4 Jahre gewählten Kammer. Die erste Landtags⸗ wahl muß vor Ablauf des Jahres 1920 siattfin den. Die Re⸗ gierung wird vom Staatemmnisterium geführt. An feiner

Spitze feht der vom Landtag zu wählende Ministerpräsident,

der die Bezeichnung Staatspräsihent führen soll Eine Aenderun seiner staats recht ichen Stellung ist jedoch damit nicht 2 Das Staatsminiflerlum kann über ein vom Tandtag an—⸗ genommene Gesetz einen Volksentscheid veranlafsen.

Die Lage im füdwestlichen Sach sen ist in der Sitzung des Gesam ministeriums amn 5 be⸗ sprochen worden. Wegen der noch notwendigen militärischen Maßaahmen steht die Regierung in Verbind mit dem , , , . 4. Die Streifunternehmungen im Vogtland wu fortgesetzt. Sbesondere wurden Reichenbach, tzsch kau und Elsterberg tzt und mehrere Mitglieder der (e, k 2 rn . verhaftet. Die Anor e abʒꝛuliefern, Sher nur in gering Umfange befolgt worden. 9 4

Vom Wehrkreiskorrmando 4 wird dem „Wol Telegraphenbüro / zufol ge gemeldet, daß nach er r he. Mitteilungen der tschech schen Grenzkommandos in Gradlitz und Breitenbach sowie der Militärpolizei in Eger lz vorgestern in Marienhad verhaftet und in das n , Eger eingeliefert worden ist. Hölz verweigerte Auskunft fiber selne Person und erklärte, erst vor dem chts hof in Prag Rede stehen zu wollen. Durch Gegenüberstellung mit einigen anderen im RKreisgerichtsgefüängnis befindlichen Ver⸗ hafteten wurde sedch leine Iden ttät festgestellt. Es wurden bei ihm noch etwa 130 000 66 vorgefunden. Mit ihm zufammen wurde ein Kemmunist namens feft genommen.

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Ve sterreich. Im Ausschusse der Vationalverfam mlung für aus wärtige Angetegenheßten berichtete der Staatz angle Renner über bie Er gebnisse feiner Reife nach Rom,. Laut Bericht des le ros“ fagte er:

Derselhe ech den ö im Degember und Febrnar in s, im Jannar in Prag verfolg! m n , . *

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