sowie bei der Frage der Zulassung zum Völkerbunde unterftützen. Die diplomatischen Beziehungen werden unverzüglich aufgenommen. Beide Staaten wirken diplomatisch und politisch für die Aufrecht erhaltung des Friedens zusammen beide wünschen die Wiederaufnahme
der gegenseitigen Handelsbeztehungen zu fördern. Der Staatskanzler teilte sodann mit, die wirtschafflichen Bereinbamngen in dem ge— troffenen Schiffahrtsübereinkommen bestimmen, daß österreichische Ware und für Oesterreich bestimmte Waren im Triester Freihafen keinen Einfuhr⸗, Ausfuhr⸗ und Durchfuhrzöllen unterworfen und wie ein— heimische behandelt werden sollen. Ueber seinen eigenen Bedarf an Schiffsraum hinaus erhebt Italien keine Einwendung gegen die Vereinbarungen, die die österreichische Regierung mit Triester Schiffsgesellschaften zur Beschaffung des notwendigen Schiffsraumes sür den österreichischen Berkehr sowie zur Feststellnng parittätischer e chte, treffen wird. Die österreichische Regierung verpflichtet ich dagegen, ihren Warenverkehr über Triest durch geeignete Vorkehrungen zu erleichtern und wenigstens 50 Prozent (ihrer Ueberseebezüge über Triest zu leiten. se italienische Regierung beschloß ferner, sich an einem interalliierten Kredit für Oesterreich mit 190 Millionen Lire zu beteiligen und wird Oesterreich Rohstoffe und Nahrungsmittel im Werte von 190 Millionen Lire liefern. Der Staatskanzler betonte schließlich: „Die getroffenen Vereinbarungen bahnen eine Durchführung des Friedensvertrages an, welche auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage Oesterreichs Rücksicht nimmt und einer dauernden Versöhnung beider Nationen Rechnung trägt.“
Ungarn. Nach einer Meldung des „Ungarischen Korrespondenzbüros“ hat die ungarische Royalistenpartei beschlossen, den
Unterrichtsminister zu ersuchen, in sämtlichen Schulen Vorträge über das Königtum, bezw. die Heilige Krone, halten zu lassen. Ferner wurde beschlossen, einen Aufruf an die Bevölkerung der befreiten Landesteile zu richten, in dem zum Auadruck gebracht wird, daß die Royalistenbewegung die Wiederaufrichtung im Zeichen der Heiligen Krone bejwecke. Der Landes verteidigungs⸗ minister wird ersucht, bei der Armee den Gedanken des ungarischen Königtums in den militärischen Abzeichen zum Ausdruck zu bringen.
Tschecho⸗ Slowakei.
Für die Wahlen für das erste Parlament der tschecho⸗slowakischen Republik, bei denen zunächst 300 Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt werden, haben laut amtlicher Statistik in 21 Wahlkreisen 22 Parteien im anzen 3285 Kandidaten aufgestellt. Von den deutschen
arteien treten folgende auf: Die deutsche demokratische Freiheitspartei, die deutsche Wahlgemeinschaft, bestehend aus der deutschen nationalen Partei und der deutschnationalen sozialistischen Arbeiterpartei, die deutsche sozialdemokratische Partei, die christlich⸗soziale Volkspartei und die deutsche freie soziale Partei und der Bund der Landwirte. Neben der magyarischen sozialdemokratischen Partei kandidieren in einem Wahlteis noch zwei andere magyarische Parteien. Wiewohl die Agitation aller Parteien eine sehr rege ist, steht zu er— warten, daß die Wahlen in vollkommener Ruhe vor sich gehen
werden. Großbritannien und Irlaud.
Die englische Re gierung hat nach einer Meldung des „Allgemeen Handelsblad“ der belgischen in einer Note ihr Mißfallen darüber gusgesprochen, daß Belgien Truppen nach Frankfurt am Main gesandt habe, ohne sich zuvor ch ö Auffassung in dieser Angelegenheit unterrichtet zu haben.
— Wie der Nieuwe Courant“ meldet, hat die Entente auf Ersuchen Frankreich Deutschland untersagt, Steinkohlen nach dem Auslande zu liefern, solange nicht die verabredete Men ge an drr reic geliefert ist.
— Die Lage in Irland bleibt im wesentlichen die gleiche. Es vergeht kein Tag, ohne daß Mordanschläge ge⸗ meldet werden. In Londonderry wurden vorgestern abend der Soldatenklub und die Polizeikaserne überfallen. Polizei und Militär wurden mit Schüssen und Steinwürsen angegriffen. Die Truppen erwiderten das Feuer. Die Unruhen dauerten vler Stunden. Ein Soldat, ein Polizist und neun Zivilisten wurden in das Hospital ,, In Kilmihill (Grafschaft Clare) griffen bewaffnete Männer drei Gendarmen mit Schüssen an. Ein Gendarm wurde getötet, der zwelte verwundet. Von den Angreifern ist einer tot und drei verwundet. Das Gericht, das mit der Untersuchung des Todes des Bürgermeisters von Cork beauftragt ist, hat einen Urteilsspruch gefällt, in dem der englische Premierminister Lloyd George, Lord French und andere hochstehende , . des vorbedachten Mordes angeklagt werden. Das Gericht setzt sich ausschließlich aus Tien zusammen. Der „Evening Standard“ berichtet, daß Lord French von seinem Posten als Vizekönig von Ir— land zurückgetreten sei.
Frankreich.
Der König von Schweden ist vorgestern mittag in Paris ei, ln sen und mit militärischen Ehren empfangen worden. Nachmittags stattete der Präsident Deschanel dem in der schwedischen Gesandtschaft abgestiegenen König seinen Besuch ab.
— . Der Ministerrat hat am Freitag eine Ein— schränkung der Ginfuhr beschlossen. Die Liste der aus⸗ geschlossenen Waren soll in einigen Tagen veröffentlicht werden.
— Der Ministerpräsident Millerand ist am Freitagabend mit Lord Curzon. Weniselos, Marschall Foch, Marschall Wilson nach San Remo abgereist.
— Der sozialistische Abgeordnete Ernest Lafont hat in der Kammer eine Interpellation eingebracht über den noch immer aufrecht erhalienen Ausnahmezustand in El saß und Lothringen, insbesondere über die polizeilichen und gerichtlichen Unterdrückungen der elsaß⸗lothringischen Arbeiter.
— Der Allgemeine Arbeiterverband veröffentlicht in der „Bataille“ einen Protest gegen die wei gung der Städte im Maingau durch französische Truppen, gegen koloniale Expeditionen, wie beispielsweise nach Syrien, und für die sofortige Entlassung der Jahresklasse 1918, um der lt zu beweisen, daß Frankreich den Frieden wolle. Es wird in dem Manifest ferner sür Abrüstung in sämtlichen Ländern eingetreten.
— Der Generalstaats anwalt hat dem „ Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge gegen Caillaux Verurtellung aus Artikel 77 und 79 des Strafgesetzbuchs zu einer polltischen Strafe, das heißt Verschickung oder Verbannung, beantragt.
Mußlaud.
Der Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten Tschitscherin hat der Prawda“ zufolge vom , . Aus⸗ wärtigen Amt ein Telegramm erhalten, in welchem die
englische Regierung jetzt zugibt, daß Denikin endgültig geschlagen sei. In dem Telegramm wird die Regierung 1 um weiterem Blutvergießen ein⸗
Ende zu machen, die militärischen Operationen in Südrußland einzustellen sowie eine allgemeine Amnestie zu veröffentlichen. In seiner Antwort erklärt Tschitscherin, daß die Ver⸗ pflichtungen Englands gegenüber dem zaristischen Rußland mit der Niederlage Denikins aufgehört hätten. Zwischen Ruß— land und England müßten nun neue Beziehungen angeknüpft
werden. Italien.
Die erste Frage, die auf der Konferenz in San Remo zur Sprache kommen wird, ist nach einer Mitteilung der „Agencia Stefani“ die türkische, da die alliierten Regierungen die Absicht haben, diese sowohl wie die kleinasiatische so schnell wie möglich zu erledigen. Nach Erledigung dieser Frage kommt die Abrüstung Deutschlands zur Beratung. Die Kon⸗ ferenz wird sich auch mit Rußland beschäftigen und mit der Regelung der Beziehungen zu diesem Lande. Ferner werden noch zahlreiche andere Probleme zu behandeln sein. Hinsichtlich der Adriafrage wird es Italien überlassen bleiben, zu ent⸗ scheiden, ob sie von der Konferenz behandelt werden soll oder nicht.
— Der Schatzminister Luzzatti ist während der Ab⸗ wesenheit des Ministerpräsidenten Nitti mit dessen Vertretung betraut worden.
— Bei der geplanten Herabsetzung der Heeres—⸗ bestände werden, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, von 500 Generalen etwa 300 verabschiedet werden, ebenso etwa 1000 Obersten, insgesamt 6000 Offiziere.
Schweiz. Der Zentralrat der sozialistischen Partei der Schweiz hat den Beitritt zur dritten Internationale mit 20 gegen 18 Stimmen genehmigt.
Türkei.
Die „Times“ bringt einen Bericht aus Konstantinopel, demzufolge am 256. März unter der armenischen Be⸗ völkerung der Distrikte Zangezur und Karadag ein Auf— st and gegen die Regierung von Aserbeidschan ausgebrochen sei. Die Armenier hätten eine Anzahl Dörfer erobert und zwei Bataillone der Regierung von Aserbeidschan gefangen
genommen. Asien.
Nach einer Meldung der „Chicago Tribune“ aus Peking ist es in der Mandschurei zu Kämpfen zwischen japa⸗ nischen und chine sischen Truppen gekommen.
Statistik und Vo lkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Die Gehilfen im Hotel und Gastwirtsgewerbe Berlins sind, hiesigen Blättern zufolge, am Sonnabend in den Aus st and getreten. Sie fordern vor allen Dingen die sofortige Anerkennung des Tarifvertrags, über den schon seit dem 4. November v. J. verhandelt wird, außerden eine Beschaffungsbeihilfe, Teuerungs⸗ zulagen, Bezahlung der Generalstreiktage sowie das Mitbestimmungs⸗ reicht bei Lern nff ingen usw. Gestern gepflogene Verhandlungen zwischen den beteiligten Organisatlonen sind als ergebnislos abge—⸗ brochen worden.
59 Magdeburg haben, W. T. B. zufolge, am Sonnabend die Straßen bah nangesteftten wegen nicht erfüllter Lohn⸗ forderungen die Arbeit niedergelegt.
In Beuthen ist, wie W. T. B. erfährt, der für heute beabfichtigte Ausstgnd der Gruben- und Hütten beamten, da eine Einigung zpischen Gruben und Hütten und den Angestellten zustande gekommen ist, vermieden worden.
Cine Versammlung der 5sterreichischen Südbahn⸗ bediensteten hat, wie ‚W. T. B. meldet, gefter, entgegen dem Beschluß des Exekutivkomitees der Vertrauensmänner der sozial⸗ demokratischen Eisenbahngewerkschaften, die Fort setzung des Ausstands bis zur Erfüllung ihrer Forderungen beschloffen. Nach der Neuen Freien Presse' hat auch in St. Poelten und Am stetten das Personal die Arbeit niedergelegt.
Laut „Algemeen Handelsblad“ meldet die „Times“, daß am 15. April in Serbien ein allgemeiner Transport⸗ arbeiteraus tand ausgebrochen ist.
Der Eisenbahnerausstand in den Vereinigten Staaten ist nach den letzten Meldungen des WB. T. B.“ als beendet anzusehen. Im We st en haben die Eisenhahner die Arbeit fast ganz wieder aufgenommen. Die Gesell⸗ schaften im Ost en, melden, daß der Reisendenverkehr wieder bei⸗ nahe normal ist. In Chieago haben die Ausständigen den Befehl erhalten, die Arbeit wieder aufzunehmen unter An⸗ drohung der Ausschließung aus den Gewerkschaften. In Phila—⸗ delphia, dem Mittehunkte der Ausstandsbewegung, sind viele Angestellte zur Arbeit n , . nachdem ihnen versprochen worden war, daß keine Maßregelungen stattfinden würden. Auch in anderen Cisenbahnmittelpunkten mehrt sich die Zahl der Arbeitswilligen. Am Sonnabend ist in einer Versammlung der Ausstand für beendet erklärt worden. Die Bektriebs— leiter der Eisenbahnen in New Jork und anderen Städten haben be⸗ kannt gegeben, daß, falls die Arbeit bis Sonnabend noch nicht auf- genommen würde, nur noch diejenigen Eisenbahner wieder eingestellt werden würden, die den Arbeitgebern genehm seien. = Der Aus⸗ stand der Hafenarbeiter an der Ostküste neigt sich ebenfalls zum Ende. Bei einigen großen Firmen ist bereits eine Einigung erzielt worden.
Wohlfahrtspflege.
Schwedische Hilfe für deutsche Kinder.
Die dankenswerte Hilfe, die uns Schweden im vorigen Jahre durch mehrmonatige Aufnahme von annähernd 2090 unterernährten deutschen Kindern . angedeihen lassen, ist noch in bester Erinnerung. Auch im laufenden Jahre beabsichtigt Schweden, in hochherziger Weise sich unserer notleidenden Jugend anzunehmen. Die Zahl der aufzunehmenden Kinder wird voraussichtlich die vorjährige noch übersteigen. Zur Durchführung der notwendigen Vorbereitungen ist in diesen Tagen ein Komitee gebildet worden, in dem u. a. das Zentralkomitee: der deutfchen Vereine vom Roten Kreuz, der Verein „Landaufenthalt für Stadtkinder., der Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenvereins sowie eine Anzahl deutscher und schwedischer Damen vertreten sind. Den Ehrenvorsitz haben der schwedische bi,, Freiherr von Essen und seine Gattsn übernommen, die bekannilich auch im Vorjahre schon so warmherzig für die Sache eingetreten sind. Die Verteilung der Plätze auf dle Städte erfolgt in engstem wen m ge, mit der für den Land- aufenthalt der Stadtiktnder bestehenden Reichgorganisation. Die Aus⸗ wahl der Kinder in den berücksichtigten Städten wird durch die Landau fenthaltsabteilungen der Wohn gemeinden der Kinder veranlaßt. Einzelgesuche an andere Stellen find daher
Verkehrs wesen.
Der Post⸗ und Telegraphendirektor für das polnische We st⸗ preußen teilt mit: In der Zeit vom 17. bis 26. April wird der ganze telegraphische Pritvatverkehr mit dem Auslande, den Abstimmungsgebieten und der Freistadt Danzig e ingestellt. Telegramme nach dort sind nicht anzunehmen, von dort abgehende erst am 27. April zuzustellen. Zugelassen sind nur staatliche und Diensttelegramme sowie solche der Polnischen Telegraphenagentur (P. A. T.) und der aus ländischen Missionen, insofern dieselben nicht privaten Charakter haben und für Privatpersonen bestimmt sind. Der Fern sprechverkehr mit dem Ausland, den Abstimmungsgebieten und der Freistadt Danzig wird gänzlich eingestellt. Ferner wird in dieser Zeit auch der ganze Poslverkehr mit dem Auslande, den deutschen Abstimmungsgebieten und der Freistadt Danzig eingestellt. Im Ver kehr mit dem Teschener Gebiet (früher Oesterreich⸗Schlesien) und den östlichen Landesteilen sind nur amtliche Sendungen zugelassen. Die letzten Postsendungen werden am 16. April abgefertigt.
Theater und Mufsik.
Großes Schauspielhaus.
Im Großen Schauspielhause wurde am Sonntag in einer Mittagsvorstellung eine Tragödie „Antigone“ von Walter Haßenclever aufgeführt. Der Verfasser hat aus des Sophokles unsterblicher Dichtung den Kern der Handlung, den Konflikt der Antigone zwischen Schwesternliebe und Tyrannengebot, äußerlich übernommen, er wird in seinem Drama aber dadurch erdeckt und verwischt, daß des DOedipus Tochter hier vornehmlich als. Kämpferin gegen den Krieg und als Fürsprecherin für Völkerfrieden und Versöhnung auftritt. Auf dem Theaterzettel findet sich der Vermerk, daß das Stück im Jahre 1916 geschrieben fei. Es hätte dieses Hinweises nicht bedurft, um an die Tagesbedeutung des Stückes zu erinnern, sie drängt sich dem Hörer in jeder Szene mit unliebsamer Absichtlichkeit auf. Nun sind die Ideale, für die Hasenclevers Antigone eintritt, zweifellos be—⸗ deutsam und dramatisch wohl verwendbar, aber abgesehen davon, daß es stets mißlich ist, ein Kunstwerk von überzeitlicher Größe für den Tagesgebrauch umzumodeln, versagt Hasenclevers Schaffenskraft bei der Aufgabe, die behandelten Probleme gedanklich zu ver- tiefen und dramatisch zu gestalten, vollkommen. Pathetischer Wortschwall und eine Häufung krasser Einzelheiten — der Kreon diese; Stücks ist das üble. Muster eines Theatertyrannen — täuschen über diese Mängel nicht hinweg, machen sie vielmehr noch auffälliger. Die Darsteller — Emil ,, spielte den Kreon, Raul Lange den Hämon, Gertrud Eysoldt die Antigone, Margarethe Christians die Ismene — paßten sich dem äußerlichen Pathos des Stückes an. Als Spielleiter machte Karlheinz Martin von den Scheinwerferbatterien allzu reichlichen Gebrauch. Die Volksmassen, die trotzdem oftmals schwer erkennbar im Dunkel standen, ließ er langsam und dichtgedrängt auftreten oder löste sie zu ballettartigen Gruppen, was dort einen schwerfälligen, hier einen opperettenhaften Eindruck hervorrief. Bei dem Publikum fand die Aufführung vielen Beifall. (.
Im Opernhause wird morgen, Dienstag, „Die Frau ohne Schatten“, mit den Damen Hafgren⸗Dinkela, Kemp, Branzell, Marherr⸗ Wagner, Hansa, Dietrich, Birkenström und den Herren Hutt, Armster, Habich, Henke, Sommer, Lücke und Krasa besetzt, zum ersten Male wiederholt. Birigent ist der Generalmusikdirektor Leo Blech, Spiel⸗ leiter Karl Holy. Anfang h. Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen zum 300. Male Minna von . unter der Spielleitung von Albert Patry gegeben. Anfan r.
fen Deutschen Theater findet am Mittwoch, den 21. d. M., die Erstaufführung von Paul Kornfelds Tragödie „Himmel und Hölle“ statt. Die , spielen die Damen Agnes Straub, Ama Lossen, Elsa Wagner Auguste Pünkösdy, Käte Nepill und ie Herren Werner Krauß. Paul Günther und Joseph Ewald. Spielleiter ist Dr. Ludwig Berger. Bühnenbilder und Gewänder sind nach Entwürfen von Rudolf Bamberger angefertigt.
Aeronautisches Observatorinm. Lindenberg, Kreis Beeskow.
17. April 1920. — Drachenaufstieg von 5 a. bis 74 a. . — — ; Relative Wind 9 cehöhe Luflhruc. Leutperrtur . . keit Sekund. . um ben unten J Richtung Sn 12 7hl, b . 80 SWzs 4 365 336 3 656 , Re 3 5060 718 985 63 67 Swzw 7 1060 hy 6 414 57 SWW 83 1660 zh 24 1,9 560 SW 16 2006 557 — 92 1,6 390 SK 12 26660 hö — 35 56,35 26 SKBzw 14 3006 . 93 20 SKRBzw is 3020 6 525 —— 6 9669 26 SWzW 1s
16 bedeckt. — Inversion zwischen 160 und 360 m von 9, 390 auf 139 J. — Zwischen 933 und 450 m überall 10,) 6. — Inverston woisqch 1830 und 2240 m von — 0,20 auf — O, 1 0.
(Fortsetzung des Nichlamtlichen in der Ersten Beilage.) /// /// /—— ——
Theater.
Opernhaus. (Unter ven Linden) Diengtag: reservesatz 25. Die Frau ohne Schatten. Anfang 5 Uhr.
Mittwoch: Fidelio. Anfang 7 Uhr.
Sch auspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Dienstag: 853. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Zum 300. Male: Minna von Barnhelm.
Anfang 7 Uhr. . Mittwoch: Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.
Karten⸗
Jamiliennachrichten. Verlobt: Frl. Ilse Diehle mit Hrn. Landwirt, Oberleutnant d. Res. Heinrich Mette (Quedlinburg). . Gestorbenz Hr. Studienrat Dr. phil Hermann Oskar Krüger Cin g — Frau Generalleutnant Thekla von Ilsemann, geb. relsin von Hammerftein⸗Equord (Darmstadt).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg,
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, chnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengerindc) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanftalt. Berlin. Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite, Dritte, Vierte, Fünfte und Sechste
zwecklos.
Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
arbeiter (H. D.),
vvertsbetriebe gemäß 82 der Verordnung vom B. Dezember 1918
Das . arbeitsministerium, Berlin Rwe Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
J zum Dentschen Neichsa
m S2.
Grste Beilage nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Montag, den 19 April
Amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Deutsches Reich. Bekanntmachung. Der Arbeitgeber verband
ihm, dem Reichsverband des gewerbes, Bezirksgruppe 8,
Zentralverband der
Zimmerer,
und Arbeitsbedingungen Baugewerbe
tein, Stelzendorf, Reichenbrand, Grima, Gislg item für allgemein 8 erklaren. nwendungen gegen diesen ; . ö . g s ag können bis .. B. R. 4123 an das Reichsarbeitsmini : zue in ge ' n hh ch ministerium, Berlin, Berlin, den 13. April 1920.
Der Reichs arbeltsminister. .A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Ver Zentralverband Deutscher Dachdeckermei ber Innnungsverband Bund Heeg! Here ser/ innungen, der Zentralverband der Dach decker Deut schlands und der Zentralverband der christ lichen Bauarbeiter haben beantragt, die zwischen ihnen am 23. / 24. Januar 1920 beschlossenen Aenderungen zu dem . verbindlichen Reichs tarifvertrage vom P. Juli l919 für das Dachdeckergewerbe gemäß 8 7 der Verordnung k ue . . S. 1456) für das
es gle en,, zu . ö. . nwendungen gegen diefen Antrag können bis
ö Yigg ö. er r n din . 5 . . an Reichsarbeitzminislerinm, 3 ee fe s gl. sterium, Berlin, Luisen⸗
Berlin, den 14. April 1920.
Der Reichsarbeitzminister. J. N.: Dr. Bu sfe.
t
Setktanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für den Einzelhanbel Groß Dres dens und der Deutsche a ,, verband, Verwaltungsstelle Dres den, haben bequtragt, den zwischen ihnen am B. Januar 1926 abgeschlossenen Tarif⸗
vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bebingungen für die im Handelsgewerbe beschäftigten Kutscher, ö. r, Hiarkthelfer, Hausdiener, Pförtner, Fahrstuhlführer, Kassen⸗
böten, Radfahrer, Lager⸗ und sonstigen Handelshilfsarbeiter und arbeiterinnen ., 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember , z S. , . . e,. der Stabt
. her eingemeindeten Vororte f bindlich zu erklären. ö K Einwendungen können big zum unter Nummer
egen diesen Ant 3. Mai 1920 erho ; k Berlin, Luisen⸗
I. B. R. 140 da hei ren 1 ; .
h n. an das Sarbeitsministerium
straße 38, zu richten. h. ö Berlin, den 14. April 1920.
Der Reichsarbeitgminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Betanntmachung.
Unter dem , zwischen dem Bezirksverband Niederschleften des Ge⸗ samtverbandes deuischer Metallin duftrieller C fe, Görlitz, dem Deutschen Metallarheiter verband, Bezirksleitung für Schlesien Breslau, dem Deutschen Holzarbeiterverband, dem Verband der Fabrikarbeiter Deuischlan ds, dem ,, r, der Ma⸗ Hiniften, Heizer und Berufsgenvssen Veutschlands, dem Ver— band ber Kupserschmiede, dem Getberkdereim Deutscher Metall= dem Gewerkverein der Deutschen Fabrtt⸗ und andarbeiter und dem christlichen Metallarbeiterverband am 1. Oktober 1919 abgeschlofsene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in den Betrieben der Metallindustrie wird, für den genannten Berufs kreis mit Ausnahme der Uhrenindustrie und der Hand⸗
— für das Gebiet des Regierungg⸗ bezirk Liegnitz, des Bezirks der Handelskammer zu Schweibnitz und der Kreise Neisse und Patschtau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. No⸗ vember 1919. Ihre Ausdehnung auf die Kreife Glatz und habelschwerdt sowie das Steinetal vom Kreise Neurode wird vorbehalten. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht uf. Arbeitsverträge, für die befondere Fachtarifverkräge in Geltung sind. Falls künftig für einen Betriebszweig der Me⸗ tallindustrie ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein ver⸗
dlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichteit aus bem Geltungsbereich des allgemeinen Tartf⸗
vertrages aus. Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Tarifregister und die Registerakten können im Reich—
Reichs Gesetzbl. E. 39
. für das Baugewerbe zu
Siegmar und Umgegend hat beantragt, . 6 Deutschen Tie fbau⸗ . dem Deutschen Bau⸗ irbeiterverband, Bezirksverein Chemnitz, und dem Geschäfts stelle FChemnitz und Umgegend, mit Wirkung 3 iel. 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ für die gewerblichen Arbeiter im (Vertrags gebiet Siegmar) gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezember 1915 (Reichs⸗Gejetz'l. S. 1456) ür das Gebiet der sächsischen Orte Siegmar, Nrustadt, Raben⸗ Mittelbach und
erhoben werden und sind unter Nummer
allgemein ver ·
6. April 1920 ist auf Blatt 860 des Tarif
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wird gemäß 5 2 der VB Reichs ⸗ Gesetzbl. S. 1456)
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und Umgegend G. V., werksrat zu Harburg,
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Großhandels mird gemãä ber 1918 (Reichs⸗Gese
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für allgemein verbindlich er keit beginnt mit dem 15. nicht auf Arbeitzverträge, für die besondere in Geltung sind. Falls künftig für einen Einzelhandelszweig rag für allgemein verbindlich er⸗ scheidet er mit dem Beginn der allgemelnen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltungsberei
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Regelung der Gehalts und Anste männischen und technischen Angestellten der Industrie und des 9 Verordnung vom 28. De⸗ Stadt Harburg (Elbe) für allgemein verbindlich erklärt. allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem J. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge,
der allgemeinen Verbindlichkeit a
allgemeinen Tarifvertrages aus.
Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregtfter und die Regifterakten können im .
arbeitsministerium, Berlin NV. 6, 5 358384, Zimmer 161,
während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisbertrag hufolge
des Reichsarbeitsministerlums verbindlich
von den Vertragsparteien einen Abdruck des T osten verlangen.
Berlin, den 6. April 1920.
Der Negister führer. Pf e if fer.
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kgewerbe bleibt vor
und Arbeitneh ärung des Reichsarbeitsmin
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolg . K . , , 6 6 . on den Vertragsparteien einen ruck des Tarifvertrags Erftattung der Kosten verlangen. e n.
Berlin, den 6. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 6. April 1920 ist auf Blatt 878 registers eingetragen worden: zwischen der Gewerbevereinigung Velbert E. V., dem andelsschutzherein Velbert, dem Verband der weiblichen und Büroangestellten E. V., Ortsgruppe Velbert, dem Deutschnationalen Handhumgsgehilfen⸗Verband, Ortsgruppe Velbert, und dem Gewerkschaftsbund der Angeflellten, Srtz— gruppe Velbert, am 12. Dezember 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts— bedingungen der laufmännischen Angestellten erordnung vom 23. Dezember 1918
kr ö Gebiet der Stadt Velbert ärt. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregifter und die Registerakten können im Reichsarbeits. , Berlin NW. 6, Luisen straße Jö / 8, Zimmer 161, wahrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der der Erklärung des n n ,,,, parteien einen Abdruck des ifvertra — stattung der Kosten verlangen. ten ö
Berlin, den 6. April 1920.
Der Reglsterfü
—
Sekanntmachung.
Unter dem 6. April 1920 ist auf Blatt registers eingetragen worden: Der zwischen dem Verein der dem Industrie⸗, Handels⸗ und Hand⸗ er Arbeitsgemeinschaft freier An⸗ estelltenverbände, Ortskartell Harburg, dem Gewerkschg ufmännischer Angestelltenerbände, Orts ausschuf Harhurg,ů Gewerkschaftabund der Angestellten, Drtsverbat h
eschloffene Tarifvertrag zur llun
sind.
Handelt⸗ ober Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, us dem Geltungsbereich des
ee n n anne.
Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 109 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
dem Gewerkschaftshund kaufmännischer An⸗ Ortsausschuß Münster, dem Gewerkschafls⸗ bund der Angeftellten, dem Reicht verband Deutscher Angestellten, der Arbeitsgemeinschaft freier An⸗ gestellten verbände und dem Arbeitgeherverbande der Kaufmann⸗ schaft zu Münster am 19. November 1919 abgeschlossene Zu⸗ (von beiden Vertragsparteien angenommene zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. Mai 1919 zur Regelung der Gehaltz⸗ und An⸗ fmännischen Angestellten wird für erufskreis mit Ausnahme der im Buch⸗ und Musikallen⸗ handel fowie im Bankgewerbe tätigen Angestellten geme der Verordnung vom 23. Dezember 1618 (Reichs⸗ S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. . Die allgemeine Ver⸗
20.
Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Reglsterakten können im Reichs. arheitsministerlum, Berlin NW. 6, während der regelmäßigen Dienststunden eingefehen werden. mer, führ die der Tarifvertrag infolge
; isteriums verbindlich ist, können
rtelen einen A
Erftattung der Koflen verlangen.
Berlin, den 7. April 1920. Der Reglfterführer.
—
äührer. Pfeiffer.
des Tarif⸗
und Anftellungs⸗ des Einzelhandels
Die allgemeine Verbindlich⸗ ie erstreckt sich zachtarifverträge
des allgemeinen Tarif⸗
Tarifvertrag infolge verbindlich ist, können
1920.
Bekanntmachung.
Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 885 Ifö. Nr. 1 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband für den Großhandel in Lippstadt, dem Verein selbständiger Kaufleute, Lippstadt, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten verbände in Lippstadt und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Lippstadt, am 20. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellunge bedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten des Einzel⸗ und Großhandels wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs—⸗ Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Lippstadt sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 15. Februar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung find. Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver— hindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗ vertrages aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregifter und die Registerakten können im Reichsarbeits= ministerium, Berlin NM. 6, Luisenftraße 3 / 34, Zimmer 161, währenb der regelmäßigen Dienstftunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, i. die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können bon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Eꝛrstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den J. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Sekanntmachung.
Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 882 des Tarif⸗ regifters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverhand für das Baugewerbe zu Peine und Umgegend E. V., Sitz Peine, dem Eentral⸗ verband der christlichen Bauhanbwerker und Bauhilfsarbeiter Deutschlands, Verwaltungsstelle Peine, dem Centralverband der Dach decker Deutschlands, Filiale Peine, dem Deutschen Bau⸗ arheiter⸗Verband, Zweigverein Peine, und der Zahlstelle Peine des Centralverbandes der Zimmerer Deutschlands am 1. April
877 des Tartf⸗ Arbeitgeher für Harburg
—
—
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gsbedingungen für die lauf⸗
1456) für das Gebiet der Die
für die besondere Fa Falls künftig für 5363
scheidet er mit dem Beginn
—
tst, können Tarifpertrags gegen
52 esetzbl. Münster i. W. Die Ausdehnung
eptember 1919.
—
u , 33/54, Zimmer 161,
druck des Tarispertrags gegen
Pfeiffer.
1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arheitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 Reich g⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Peine, der Orts- und Gemeindebezirke Groß Ilsede, Oelsburg, Stederdorff, Vöhrum, Dungelbeck, Schmedenstedt, Oberg, Gadenstedt, Adenstedt, Gr. u. Kl. Bülten, Haudorf, Rosenthal, Schwiechell, Berkum, l. r und Wollorff für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit em 1. März 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeits⸗ verhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarbeiten beschüftigt sind. Der Reichs arbeit minister. X X.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifreglster und die Regtsterakten Bnnen im Reichsarbeitz. miniftertum, Berlin MV. 6, Luisenftraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag kufolge der Erklärung des Reichzarbeiisminifteriuras verbindlich ist, nen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 7. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Betanrtmachung.
Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt N6 lfd. Nr. 2 und Blatt 891 des Varifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband der Kleinhandelspereine Chemnitz E. V., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestellten . Verbanbe, Ortsausschuß Chemnitz, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Chemnitz, und dem Gewerkschafts bund der Angestellten, Ortsverwaltung Chemnitz, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 5. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag vom 9. Dezember 1919 zur Re lung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der . schen Angestellten im Kleinhandel, mit Ausschluß der Drogisten, wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1915 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chemnitz und der Vororte Siegmar, Schönau, Reichenbrand und Neustadt ür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗
it beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 5. Juni 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere a n ,. in Geltung sind, Falls künftig für einen Kleinhandelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die sterakten können im Reichsarbeits⸗˖ ministerium, 66. NW. 6, Luisenftraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, , die der Tarifvertrag infolge der e, . 3 . , n n,, ist, können von den Vertragsparteien e ru artfvertrags ge Erstattung der Kosten verlangen. ö
Berlin, den J. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 838 des Tarkf⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Kaufmännischen Verein Goldap E. V. dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, Geschäfts⸗