von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 8. April 1920. Der Regifterfũührer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 9. April 1920 ist auf Blatt 110 lf. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Angestelltenausschuß für Ludwigalust, de m Dꝛutschnationalen Handlungsgehllfenverband, dem Zentral⸗ verband der Handlungsgehilfen und dem Handelsverein in Ludwigslust am 2. Januar 1920 abgeschloffene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 6. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten wird gemäß 5 2 der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezember 1918 (Reicha⸗Gesetzbl. S. . für den Stadtbezirk Ludwigslust für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.
Der Reichtzarbeitsminister. J. A.: Dr. Si tz ler.
Das Tarifregister und die Reglstergkten können im Reicht— arbeitsministerlum, Berlin NW. 65, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststun den eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fürr die der Tarifhertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertratzs, gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 10. April 1920 ist auf Blatt 915 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ver⸗ waltung Hamburg I u. III, dem Verband der Böttcher Deutsch⸗ lands, Verwaltungsstelle in Hamburg, und dem Arbeitgeber⸗ verhand des Großhandels in Hamburg E. V. am 18. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die im Großhandel beschäftigten Lagerarbeiter, Packer, Boten, Hausdiener, Fahrstuhlführer, Portiers, Wächter, Arbeiterinnen, Kutscher und die im Wein⸗ großhandel beschäftigten Küfer und Arbeitzrinnen wird für diesen Berufgkreitz ausschlleßl. der industriellen Betriebe, mit benen Großhandelsbetriebe verhunden sind, gemäß § 3 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Geblet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbel für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichketi beginnt mit dem 15. März 1920. Sie erftreckt ich nicht auf Arheitsnerträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls tünftig für einen Großhandelszweig ein besonderer Fachlarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrages aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35 / . Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunben eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arheitnehmmer, für die der Tarifbertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von ben Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ ftattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 10. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
ö
Bekanntmachung.
Unter dem 10. April 1920 ist auf Blatt 916 des Tarkf⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband ländl. Genossenschaften, dem westpreußischen Butterverkaufgverband, dem Verband west⸗ preußischer Hartkäsefabrikanten, dem Verband der Molkerei⸗ fachleute Westpreußens und dem Verband Deutscher Molkerei⸗ fachleute, Sitz Berlin, Gauverband Westpreußen, am 2. De⸗ zember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen der Molkereifachleute im Molkereigewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. , für das Gebiet der beim preußischen Staat verbliebenen Teile der früheren Provinz . für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920.
Der Reichgsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßlgen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfhertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 10. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. Unter dem 12. 6 1920 ift auf Blatt 920 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: ni . Arbeitgeberverband der Rheinreedereien in Duisburg, dem Arbeitgeberverband der Hafengebieie Mann⸗ heim⸗Ludwigshafen E. V. und dem Jentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Mitgliedschaft Rheinschiffahrt, am 1. Oktober 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelmng der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen des fahrenden Maschinenpersonals auf Schiffs⸗ fahrzeugLen mit Ausnahme der Pei sonenschiffe und der ug bagger wird mit Ausschluß der Bestimmungen in Abschnitt XII, fer 2, des Tarifvertrags gemäß 2 der Verordnung vom XB. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzll. S. 1456) für das Gebiet des Rheines und seiner Nebenwasserstraßen für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf die Schlepp⸗ schiffahrt auf dem Neckar sowie auf die staatlichen Wasserbau⸗ verwaltungen. Ihre Ausdehnung auf die erstere bleibt vor⸗
behalten. Der Reichsarbeits minister. . V.: Geib.
Vas Tarifreglfter und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗
ministerium, Berlin NW; 6, isenstraße 33134, Zimmer 161. während der regelmäßlgen Dienststunden eingesehen werden. Arheltgeber und Arbeltnehmer, für die der Tarisbertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 12. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. April 1920 ift auf Blatt 918/919 des Tarlfregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Orte gruppe Bremerhaven, dem Kaufmänni⸗ schen Verein von 1858 Hamburg, Ortsgruppe Bremerhaven, Geestemünde und Lehe in Bremerhaven, dem Deutschnationalen 2 Hamburg, Ortegruppe Bremerhaven,
eestemünde und Lehe, dem Verband deutscher Handlungs⸗ gehilfen zu Leipzig, Ortsgruppe Bremerhaven, Geestemünde und Lehe, dem Verhand weiblicher Handels⸗ und Büroange⸗ stellten E. V. Berlin, Ortsgruppe Unterweser, dem Ange⸗ stellten⸗Kartell der freien Angestelltenverbände, dem Zentral⸗ verband der Handlungsgehilfen Berlin, Ortsgruppe Bremer⸗
hoven, dem Verband der Büroangestellten Deutschlands, Oris gruppe Unterweser, dem Kaufmännischen Verein Geestemünde C. V., dem Ärbeltgeberverband . das Baugewerbe an der Unterweweser, dem Arbeitgeber⸗
verband der Landbetriebe der Metallindustrie a. d. Weser⸗ mündung, der Ortsgruppe für das Unterwesergebiet des Ver⸗ bandes deutscher Textilgeschäfte E. V, Sitz Geestemünde, dem Kaufmännischan Verein in Lehe, dem Verhand deutscher Eisen⸗ warenhändler, Bezirksgruppe Bremerhaven, Geestemünde und Lehe E. V., dem Verein der Drogenhändler a. 8d. Unterweser, dem Arbeitgeb
im Unterwefergebiet, dem Verein der Brauerelen der Unter⸗
weserorte unh dem Verein der am Hafenverkehr zu Bremer⸗ aven⸗Geestemünde interessierten Firmen, unter Ausschluß der
irma Kühne u. Nagel, Bremerhaven, am 10. Juli 1919 ah—⸗ seschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalte und
nstellungsbedingungen für die kaufmäͤnnischen Angestellten wird ür diesen Rerufskteis mit Ausnahme der Angestellten der hi i er und der Banken gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Unterweserorte Bremerhaven, Geestemünde, Lehe und Wulshorf für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Berbindlich⸗ leit beginnt mit dem 15. November 1919. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf die Bankangestellen bleibt vorbehalten. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für dle besondere Fachtarisverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fach⸗ tarifvertrag für allgemein verbtndlich erklärt wird, scheldet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichgarbe its minister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichg⸗ arbellßministerkum, Berlin NW. 5, Lusenstraße 33.343, Zunmer 161, während der regelmäß gen Vienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Wbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem 12. April 1920 ist auf Blatt 544 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Papier ver⸗ arbeitenden Industriellen, Fachgruppe Tapeten und Buntglag⸗ papier⸗Fabrikation, und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutsch⸗ lands am 9. Oktober 1919 abgeschlofssene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen . vom 4. Juni 1919 für die Tapeten⸗ und Buntglapapier⸗Fabrikation wird gemäß ö. der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichgz⸗Hwesetzbl.
1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. November 1919.
Der Reicht arbeitsmnister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Regiflerakten können im Reichsarbeits- ministerlum, Berlin NW. 6, e . 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststun den eingese hen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, * die der Tartfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbertsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck deg Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. April 1920.
Der Regifterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 12. April 1920 ist auf Blatt 64 lfd. Nr. 3 und Blatt 921 detz Tartfregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für Industrie, Hand⸗ werk und Handel E. V. in Elbing und der Arbeitsgemeinschaft technischer und kaufmännischer Verhände in Elbing im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 9. Aprtl 1919 abgeschlofssene Tarifvertrag vom 9. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten in Privatbetrieben, mit Ausnahme der Metallindustrie, des Bankgewerbes und der Firma Loeser und Wolff, wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 26. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Elbing für allgemeln verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 9. April 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die hesondere Fachtarifver⸗ träge in Geltung sind. Falls künftig für einen Zweig des Berufskreises ein besond'rer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird scheidem er mit dem Beginn der allge⸗ meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitzler.
erverband des Fischhandels und der Fischindusirie
6 ers
Verfügung.
m edy durch
; Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
! Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtarbeiteministeriums verbindlich ist, können gi n. r einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
ung der en verlangen. Berlin, den 12. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer. S NI SEB SE 5 1 * 11111111 35 568 . 8 * . ? 3 * n ,, ö — 3 9a 8 8 g , 2 ö . . . x 2 Q D 2 3 33 3B. 2 55 211IIIIIL 33 23 * W 28 213 82 3 D S 35 K X S . 1 *111111ih zg 6s J 33 8 ] d — 2 X 8 — st
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inn Deutschen Reichsanzeiger
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Aichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.] Deutsche Nationalversammlung. 166. Sitzung vom 2. April 1920, Nachmittags 1 Uhr.
Gericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) *)
Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen. Auf Anfrage des Abg. Du sche (D. V. erklärt ein Re⸗ gierungspertreter, daß eine gesetzliche Bestimmung nicht heabsichtigt sei, wonach die durch die Unruhen im März nicht eingehaltenen Notfristen entsprechend verlängert
verden. Die bestehenden Vorschriften seien genügend, und eine Ueberlastung der Gerichte mit Anträgen auf Wiedereinsetzung
in den vorherigen Stand sei nicht zu befürchten.
Abg., De glerk (D. Nat.) beschwert sich über zu weit⸗
gehende Befugnisse, die der bisherige praktische Arzt Köbisch als Reichskommissar für Breslau und die nicht besetzten Teile
Schlesiens er alten habe. Bei den Bekanntmachungen sei ,, als Mitglied der Demokratischen Partei bezeichnet worden.
Ein Vertreter der Regierung erklärt: . en ng an den Reichskommissar Köbisch bezieht auf die Haftentlassung von Personen des Heeres, die aus Anlaß letzten Greignisse inhaftiert sind. Diese von einer formellen Verordnung abzusehen, da es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handele. Die Bejelchnung der politischen Zugehörigkeit zu einer, der drei Regierungspartelen erfolgte lediglich, um. beruhigend auf die infolge des Kapp-⸗Putsches aufgeregte Be⸗ völkerung zu wirken. (Unruhe rechts) Wenn der ö
Beamten - und Arbeitergewerkschaften die Feststellung von Personen
übertragen hat, die der Beteiligung an der S
; ̃ taatsstreichbewegung inen, und ihnen zur Vorladung
Reichsregierung finden.
Auf eine Anfrage des Abg. Schiele (D. Nat.) erklärt
Reichtzkommissg. Stücken: Die Reichsregierung . unab⸗ lässig bemüht, die Rückkehr der immer noch in en derbliebenen , . Krlegẽge fon genen zu e . Inzwischen sind mit . ö. ; hi
na ibirien ge worden. Infolge der dortigen politi u⸗ stände konnten nur die Kriegsgefangenen in id en . werden. Mit dem Abtransport dur worden, der notwendige Schiffsraum zum Abtransport steht Die Reichsregierung . keine Kosten für den . er kostet nicht weniger als 159 Millionen Mark, das sind 30 Mark pro Mann. Die Verhandlungen mit Sowjetrußland
haben gestern zur Unterzeichnung eines Abkommens geführt, das als⸗
bald ratifiziert werden wird. , . än auch dahin Lebens- ,, stücke und Medikamente ab. Wegen des Abtrans.« ports der in
urkestan befindlichen Kriegsgefangenen wird glei falls mit der Sowjetregierung verhandelt werden. Der 2 für die Beendigung des Abtransport kann noch nicht , . werden, da das Transportwesen in Rußland geradezu katastrophal darniederliegt.
Auf eine Frage des Abg von Gräfe (D. Nat.) 7 e
der Erschießung des Leutnants Grafen Kalnein durch französt Soldaten erklärt ein Vertreter des Auswärtigen Amts, es sei zeugeneidlich festgestellt worden, daß die Be⸗=
hauptung der Franzosen, Graf Kalnein sei nach wechselseitiger Schießerei gefallen, den Tatsachen nicht entspreche. (Hört, hört! Durch den deutschen Geschäftsträger in Paris sei der
rechts. n n. Regierung gegenüber die Erwartung ausge— prochen, daß die schuldigen französischen Heeresangehörigen zur Verantwortung gezogen würden. Eine entsprechende Note sei Überreicht worden, durch die auch die französische Regierung für alle Folgen haftbar gemacht worden sei, die sich aus Ausschrei⸗ tungen bei der Besetzung deutschen Gebietes ergäben.
Auf Anfrage des Abg. Erkelenz (Dem.) erwidert Unterstaatssekretär H uber, daß die Versorgung des rheinisch⸗ westfälischen Industriebezirks mit Brotgetreide während der dortigen Wirren allerdings ins Stocken geraten sei. daß danach aber die Mehlzufuhren schon wieder so zugenommen hätten, daß rz Pfund Brot pro Woche gegeben werden können. In die Lieferungsverträge, welche einzelne Kommunen während des Aufruhrs abgeschlossen hätten, werde die Reichsgetreidestelle ein= treten, es müsse aber daran festgehalten werden., daß die Einfuhr von Brotgetreide nur im Rahmen der allgemeinen Einfuhr⸗ politik erfolge.
Auf Anfrage der Abg. Frau Dr. Schirmacher 3 Nat.) erwidert Ministerialdirektor Behrendt, daß der eichsregierung kein Fall bekannt geworden sei, daß unzweifel⸗ hafte Reichs angehörige zum polnischen Heeresdienst heran⸗ gezogen seien; polnischerseits sei auch erklärt worden, daß das nicht beahsichtigt sei, anderseits werde jeder Fall einer Ein⸗ siehung von Optionsberechtigten zum polnischen Heer energisch verfolgt werden. Es folgt die Interpellation aller e der Unabhängigen wegen der st im mun
rg thenen mit Aus⸗ rschwerung der
aßnahmen der belgischen Behörden. Es wird in der Interpellation darauf hingewiesen, daß die Stimm⸗ kÜsten nur in den beiden Städten Eupen und Malmedy ausgelegt find, daß dadurch der Landbevölterung die Abstimmung un⸗ möglich gemacht wird und daß durch die mangelhafte technische Handhabung der Listen bestenfalls ein Drittel der Stimmbe— rechtigten sich eintragen könne, daß ferner die treudeutsche Be⸗ dölkerung wegen 6 Abstimmung wirtschaftlich ruiniert Pird, daß durch die Beanspruchung der Bahn Kalterherberg — Staberau im Kreise Monschau seitens Belgiens . Gebiete verloren gehen und in weiterer Folge hiervon die , meren des Landkreises Aachen schwer gefährdet rd.
Abg. Meerfeld (Soz) begründet die Interpellation: Cle⸗ menceau hat eine böllig freie, unbeeinflußte Abstimmung zugesichert und die Abstimmung ö unter Leitung des Völkerhundes vor sich gehen. Wir haben also bestimmte Be pe hub en, für die Freiheit
9 Mit Ausnahme
lor wiedergegeben werden.
— .
6
rmãchtigung erfolgte, um
l zwecks Vernehmung ankovollmachten erteilt hat, so kann dies nicht die Billigung der
idungsstücke und Medikamente,
drei Dampfer ist begonnen
.
gelassen dieses
in den Kreisen Eupen und Mal⸗
Fünfte Geilage
April
der i n n, Die Praxis sieht aber ganz anders aus, und wir haben schwere Anklagen zu erheben; ein nalionaler Volksteil im — Westen wird vergewaltigt in einer Weise, daß es wie eine Poffe aus— sähe, wenn es nicht so bitterernst wäre. Die Abstimmungslisten sind nur in den beiden Städten Eupen und Malmedy ausgelegt worden; dadurch wird die ganze Abstimmung zur Farce. Die gisten liegen nur von = Uhr Nachmittags aus, so daß in den sechs Monaten der Abstimmung schon der Zeil wegen nur ein Drittel der Stimm⸗ berechtigten sich eintragen könnte.
Berlin. Mittwoch, den 21
sogar diejenigen, die fur Deutschland stimmen mit Ginsperrung be⸗ droht, auch . andere offene und versteckte Drohungen werden die Ahstimmenden beeinflußt, namentlich durch wirtschaftliche Drang. salierungen bei der Einwechslung der belgischen 3 bei Zu⸗ weifung der belgischen Päsfe zur Erreichung der Arbeitsstätte uüsw. (Hört, hört) Bas ist ein ganz brutales Mittel der Aushungerung, ö. skrupellose Anwendung der Macht. Die schwergeprüfte Be—⸗ völkerun e, wilt, Der Kreis Eupen hat nur 70 wa a. Einwohner, die ganze übrige Bevölkerung ist deutsch. Belgien tragswidrig einen kerndeutschen Teil des Kreises Monschau. Abtretung darf nun und nimmer geschehen. (Lebhafte Der Verlust der Bahn Kalterherberg Staberau würde den Kreis Menschau wirtschaftlich ruinieren. (Sehr richtig) Dadurch würde auch der Kreis Aachen sein wichtigstes Versorgüngsgebiet verlieren, en wird dieser Kreis aus dem Niederschlagsgebiet der Dreilägerbach⸗Talsperre mit Wasser versorgt. Das . ih eine grausame Verhöhnung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. — 6. ae g, Jedes Menschenrecht wird hier vermißt; wo bleiben die Gebote der Menschlichkeit? Die bedrängte Bevölkerung ist in den Generalstreik eingetreten sie ist einig in der Abwehr. Ein Zug, der sich gebildet hatte, um sich zur Abstimmung zu begeben, wurde
nanmentli
von den belgischen Gendarmen mit
Abstimmung! Wir erwarten demgegenüber Regierung eine feste und starke Politik. mit uns friedlich und nachbarlich leben, aber die walthaber, die der Hafer sticht, müssen wir anklagen. Die genannte Eisenbahnlinie wird nur aus militärischen Gründen von Belgien verlangt, den mili⸗ tärischen Interessen Belgiens soll ein kerndeutscher Teil unserer Be— Cehlert werden. Wir müssen von hier aus den ent Widerstand der dortigen Bevölkerung unterstützen. (Leb⸗ hafter Beifall.) — Hierauf nimmt der Reichsminister der auswärtigen An- gelegenheiten Dr. Köst er das Wort, dessen Rede wegen ver⸗ . 2 des Stenogramms erst in der nächsten ummer d. Bl. im Wortlaut wiedergegeben werden wird. MPräsident Fehrenbach: Fine Besprechung der Interpellation ist nicht beantragt worden, ich nehme an, daß das ganze Haus einmütig hinter der Begründung und Beantwortung der Interpellatign steht. (Widerspruch hei den ll. Sz.) Bei der übemwiegend großen Mehrheit des Hauses ist es der Fall. Wir können unseren Brildern an der WVestgrenze nur unsere Anerkennung aussprechen für das männliche Ausharren in diesem harten Kampfe. Cebhafter Beifall)
Die Interpellation wegen der Absperrung Ost⸗ preußens durch die w wird von der Tages⸗ ordnung abgesetzt, weil die Regierung ste heute noch nicht be— antworten kann; die Beratung wird morgen stattfinden.
Es folgt die erste . des , , . über die Befriedung der Gebäude des Reichstags und der Landtage.
Abg. Koenen (. Soz.: Wir sind gegen dieses Gesetz, das die Versammlungs freibeit be een und ein Ausdruck der spzialen Gegen⸗ säe ist. Die Regierung will verhindern, daß das Parlament der Demokratie von der Bevölkerung belästigt wird. Es sind nur dle Arhbeiterkreise, die durch dieses Gesetz getroffen werden sollen. Di Nationglversammlung soll der wirkliche Ausdruck der Volksmeinung sein. Dieses Parlament ist ja mir dunch eine Masse ng ent⸗ standen, der Reichstag und die Landtage sind von den Massen aus- einandergejagt worden. Kapp und K dasselbe versucht, aber ihnen ist es nicht gelungen. Der Rätekongreß war nicht so
wie die Regierung und hat Massenkundgebu die mit Fahnen erschienen. Die Regierung beruft fich * Gesetz auf die Gesetzgebung von Frankreich und England, aber was dort vor Jahrhunderten beschlossen ist, paßt heute nicht mehr. Diese alten Einrichtungen in Frankreich und England werden ni mehr anerkannt und durchgeführt; es finden in unmlttelbarer Nähe des Parlaments Versammlungen statt, und in England sind sogar Frauen⸗ deputationen in das Parlament gedrungen, die englischen Paulamentarier haben vor diesen Frauen den Hut gezogen. Bei uns derwendet man dagegen Maschinengewehre. Warum beruft man sich auf die reaktionären Bestimmungen des Auslands und nicht auf die alten deutschen Mark. . in denen das ganze Volk zusammenkam? Nach einem Vorschlage des Berliner Polizeipräsidenten Einst ollte das preußische Sandtagsgebäude soweit abgesperrt werden, daß zwschen dem Molken. markt und dem Kleinen Stern und zwischen dem Neuen Tor und dem , , Tor keine Straßenversammlung stattfinden dürfte. Ueber. retungen der Anordnungen des Pwräsidenten der k über das Betreten des Reichètagsgebäudes oder über das Verhalten in dem Gebäude sollen mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 bestraft werben. Das kann sich unter Um- ständen auch mal gegen einzelne ordnete richten. ir sind gegen bieses Gesetz, weil es der Verfassung widerspricht und eine Aenderung der Verfassung bedeutet. Es ist eine Gelegenheitsgesetzmacherei, zu der sich die Natjonglversammlung nicht hergeben sollte. Man sollte dieses verächtliche Gelegenheitsgesetz Lex Lüttwitz nennen. Diese Kerle woll damals die Schießerei vor dem Reichs tagsgebäude am 13. Januar, um ihre Bewegung für den 13 März durch Provokation vorbereiten zu können. Man wollte einen Putsch bon links veranlgssen. um sich dann als Retter des Vaterlandes gufspielen n können. Dieses d n, den Geist eines Lüttwitz. Die Reaktionären bonnten, als nbung und Ludendorff vor dem Untersuchungsausschuß erschlenen, ganz richig or dem lament ihr Unwesen, treiben und Nieder mit den Dieses Gesetz ist ein Ausnahmege ö gegen die pro H. bei den
ö deshalb lehnen wir es ab ætari ichten; e wir ö U. Soz. — Zischen rechts.)
Reichsjustizminister Dr. Blunck: Meine Damen und Herren! Der Herr Vorredner hat dieses Gesetz als ein konterrevolutionäres
und ein reaktionäres bezeichnet. Ich will ihm darin nicht folgen, seine Phantasie war sehr lebhaft beschwingt. (Sehr gut! bei den
von der deutschen
völkerung schlossenen
empfindlich wie
Deutschen Demokraten) Ich muß sagen: sie hat ihn sehr weit getragen.
Es ist mir ganz unmöglich, ihm auf allen diesen Flügen zu folgen. Aber gegen einige von seinen Bemerkungen muß ich hier doch ein paar Worte sagen. Der Herr Vorredner hat damit begonnen, daß er behauptete, wir hätten bei ausländischen, veralteten Demokratien eine
Anleihe gemacht, um hier nun entsprechende Maßregeln in Deutsch⸗
land vorzuschlagen. Wenn der Herr Vorredner in der Geschichte des
der Reden der Herren Minister die im Wort⸗
deutschen Volkes zurückblicken wollte, dann würde er finden, daß es sich um uralte deutsche Rechtsbegriffe handelt, die wir hier verwirk ⸗
Die .
affen und Gummiknüppeln
gewaltsam auseinandergetrieben. Das ist die garantierte völlig freie Machtmitteln des Staates geschützt werden.
Die belgischen Behörden haben
und Preußischen Staatsanzeiger.
1820b.
8 * ; 32 lichen wollen. (Hört! hört! bei den Deutschen Demokraten. — Zu⸗
rufe von den Unabhängigen Sozialdemokraten) Kein Volk hat die
Versammlung der Gemeinde, kein Volk hat die Zusammenkunft der
Männer, die über das Geschick des Landes zu bestimmen hatten,
jemals heiliger gehalten und besser umfriedet, als es alte deutsche
Sitte gewesen ist. Jede derartige Versammlung begann damit, daß
ausdrücklich ein solcher Frieden geboten wurde; das geschah mit der
alten Redewendung: ich gebiete Lust und ich verbiete Unlust. Und
von dem Augenblick dieser Befriedung an wurde jeder Friedens—
brecher mit den allerschwersten Strafen verfolgt. Das ist nicht anti⸗
ruft nach der Hilfe der Reichsregierung und der National
eansprucht ver ⸗ . Diese ustimmung.)
demokratisch, sondern das ist erst die Vollendung der Demotra* (Lachen bei den Unabhängigen Sozialdemokraten) Denn die Demo— kratie, die dahin geht, daß der organisierte Wille des Volkes in dem Parlament seinen Ausdruck findet, muß verlangen, daß die Volks—⸗ vertreter auch ohne jeden äußeren Zwang ihrer Pflicht gegenüber dem Volke nachkommen können. Gustimmung bei den Mehrheitsparteien) Sie dürfen bei Beratungen, bei Abstimmungen in keiner Weise ge⸗ zwungen oder auch nur bedroht werden. Das ist nicht gegen den Geist der Verfassung, sondern, was wir hier beschließen wollen, ist die Erfüllung und die notwendige Ergänzung der Verfassung. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten. — Zurufe und Lachen bei den Unabhängigen Sozialdemokraten) Eine Verfassung, die darauf aufgebaut ist, daß das Parlament die Verkörperung der Souveränität
des Volkes ist, kann nur dann ihre rechte Erfüllung finden, wenn die
Vertreter des Volkes auch gegen jede äußere Störung mit allen (Sehr richtig! bei den
Deutschen Demokraten.)
Das belg ch Volk will
diese Aufputscherei von links oder von rechts betrieben wird.
handelt. Man kann nicht unreifen Burs⸗ das Volksparlament zu sprengen. Wir wollen gerade die Provokation
Im übrigen wundert es mich, daß der Herr Vorredner ausgerechnet auf die Verhandlungen des Rätekongresses Bezug genommen hat. Mir ist nichts davon bekannt, daß die Vertreter der Arbeiter⸗ und Soldaten—⸗ räte, als fie im Winter 1918 zu 1919 in Berlin tagten, dem ganzen Volk frei den Zutritt zu ihren Versammlungen gestattet hätten. (Zurufe von den U. Soz.: Jawohl!) Sie hatten, sovielf mir bekannt ist, das Gebäude auch so gut abgesperrt, wie es nur irgend möglich war (Sehr richtigl bei den Deutschen Demokraten. — Widerspruch bei den U. Soz), und sie haben nur diejenigen zu ihren Versammlungen zugelassen, über die sie vorber beschlossen hatten. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten. — Lachen bei den J. Soz.)
Ich kann mir auch nicht denken, daß Sie (zu den U. Soz.) in der Tat gewillt sein könnten, jemals irgendeine Versammlung unter dit Diktatur des Pöbels und der Straße zu stellen. (Zurufe von den U. Soz.: Nanu, Pöbel? Unglaublich! — Heiterkeit und Zurufe von den Deutschen Demokraten.)
Meine Damen und Herren! Auf der einen Seite hat der Vor⸗ redner gesagt: man kann doch durch solche Demonstrationen dem Parlament klarmachen, wie die Mehrheit des Volkes denkt, und man muß — so hat er sich wörtlich ausgedrückt — den wirklichen Willen des Volkes zum Ausdruck bringen; und auf der anderen Seite hat der Herr Vorredner hier selbst davon gesprochen, daß die Teute, die am 13. Januar so ganz harmlos und friedlich hierher gekommen wären, von Herrn Lüttwitz aufgeputscht und auf diese Weise also in ein ganz falsches Fahrwasser gelangt wären. (Sehr gut! links. — Widerspruch bei den U. Soz) Was war denn nun eigentlich der Mehrheitswille des Volkes, der zum Ausdruck gebracht werden sollte? Das ist es ja gerade: wir wollen solche Aufputschereien jedenfalls vor dem Reichstag und um den Reichstag herum unter allen Umständen unterdrücken. (Beifall bei den Deutschen Demokraten) Wir verzichten darauf, von aufgeputschten Massen uns Vorschriften machen zu lassen, gleichdiel, ob uruf von den U. Soz.: Feiger Parlamentarismus.)
Der Herr Vorredner has sich dann noch ganz besonders gegen den § 4 gewandt. Ich möchte rieinen, daß gerade die Bestimmung des 8 4 wonach die Zuwiderhandlung gegen Anordnungen des Herrn Präsidenten über das Verhalten innerhalb des Gebäudes mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bedroht ist, außerordentlich notwendig ist. Ich möchte vor allen Dingen einmal daran erinnern, wie die Verhältnisse hier bei uns tatsächlich im Laufe der Jahre sich gestaltet haben in Bezug auf die, ich möchte sagen, geradezu empörende Beeinflussung der Mitglieder des Reichstages bei der Vorbereitung der gesetzgeberischen Arbeiten. (Zuruf von den U. Soz.: Steuervorlagen) Ja, gewiß, insbesondere bei den Steuervorlagen. Wir haben es schon im alten Reichstag erleben können, wie sich die Interessenten in Scharen vor den Ausschußzimmern drãngten, und wie man kaum ohne Belästigung aus den Ausschuß⸗ zimmern herauskommen konnte. Das ist in dem alten Reichstag so gewesen, und wir haben es erlebt, daß es auch in der National. versammlung wieder so begonnen hat. Ich meine, die Demokratie muß stark und entschlossen sein, mit einem derartigen Mißbrauch ein für alle Mal und gründlich aufzuräumen. (Sehr richtig! bei den Mehr⸗ heitsparteien) Ich boffe und erwarte mit aller Bestimmtheit — und die Regierung ist ingbesondere gerade deswegen genötigt gewesen, diesen S 4 vorzuschlagen — daß der Präsident endlich einmal die Möglichkeit erhält, durch entsprechende scharfe Strafandrohung dafür zu sorgen, daß das Gebäude des Reichstags von derartigen Dingen gesäubert wird. Sehr richtig) Wir bitten Sie, rasche Arbeit zu machen im Interesse der Herbeiführung geordneter und ruhiger Beratungen der gesetzgebenden Körperschaften. (Bravol bei den Mehrheitsparteien. — Lachen bei den U. Soz.)
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er n. . Zeit von e von . . ilgt. Gerade wenn man den Willen des Volkes achten wilt, muß man das Parlament schüben. Beim Räßtekongreß erregten die De— utationen, die im Saal erschienen und in Form eines itimatums . stellten, so großen Umillen, daß sie nicht mehr zugelassen, 26 ihr: Wünsche nin in einem Nebenrgum entgegengenommen
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w ? in diesem revolutionären Parlament wollte man nicht, daß jeder mitspiele. Bei den turbulenfesten Auftritten in der — 1 wurden sogar Stadtve ordnete miß⸗
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des Volkes vermeiden, das etz richtet sich also nicht gegen die