1920 / 85 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

IJ. B. R. 2352 an das Reichsarbeltsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 15. April 1920. Der Reichsarbeiteminifter. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung. Der Gewerkschaftsbund der Angestellten,

Bundes geschäftsstelle Plauen i. V, und die . gemeinschaft für Handel und Gewerbe in Greiz i. B. haben beantragt, den zwischen ihnen am 25. Februar 1920 ab⸗ eschloffsenen Tarifvertrag on Stelle des allgemein ver bind⸗ ichen Tarifvertrages vom 16. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts. und Anstellungsbelingungen für die kausmämnischen und gewerblichen Angestellten des Kleinhandels gimäß 5 2 der Verordnung vom 23 Teen ber 1918 Reich s⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Greiz für allgemein verbindlich zu erklären.

Ginwer dungen gegen diesen Antrag lönnen his zum 10. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. B. 4261 an dos Reichgarbeiteministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 15. April 1920. =

Der Reich garbeitg minifler. J. A.: Dr. Buffe.

Betanntmachung.

Der Reiche verband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes, G V., hat beantragt, den zwischen der 6rtsgruppe Groß Berlin des Reichsverbandes des Deutschen Tiefbaugewer bes und dem Bund der iechnischen Angestellten und Beamten im November 1919 abgeschloßsnen Tarifvertrag zur Negelwng der Lohn⸗ und Arbeilsbedin gungen der 6 Angestellten im Tief⸗ baugewerbe gemäß 2 der Verordnung vom 28. Dezember 19183 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) für die Stadt, und Gemeinde⸗ berrke Adlershof, Alt Glienicke, Baumschulen weg. Berlin,

esdorf, Bohns dorf, Borsigwalde, Britz, Buckow, Char lotten⸗ burg, Cöpenick, Dahlem, Friedenau, Friebrichsberg, Friedrichs⸗ felde, Friedrichshagen, Frohnau, Großbeeren, Groß Lichterfelde, Grünaa, Grunewald, Haselhorst, Heiligensee, Heinersdorf, , n, , Hohenschönhausen, 2 al, Jungfernheide,

arle hoyst, Kaulsdorf, Kietemal, Lantwiß, Lichtenberg, Lichten⸗ rade Mahlsdorf, Marien dorf, Marienfelbe, Neukölln, Nieder⸗ . Niederschönhausen, Nikolassee, Nordend, Ober⸗ , ,, Pankow, . Reinickendorf, Rosenthal,

udow, Rummelsburg, Saatwinkel, Schlaͤchtensee, Schmargen⸗ dorf, Schöneberg, Schön holz, Schulzendorf, Spandau, Steglitz, Stralau, Südende, Tegel. Tempelhof, Teltom, Treptom, RWaidmanne lust, Wann see, Weißen see, Westend, Wilhelmsruh, Wilmersdorf, Wittenan und Zehlendorf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum b. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. E. 4042 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.

Berlin, den 15. April 1920.

Der Relchgarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

8 ekanntm a chung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Zentralverband der Ungestellten, Ortsgruppe Groß Hamburg, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 1. Oktober 1919 n, Tarif⸗ vertrag vom 15. Februar 1920 nebst protokollarischer Fest⸗ legung zur Regelung der Gehalttz⸗ und Anstellungs bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Textilwaren⸗Einzelhandel gemäß 8 2 der Veroronung vom 238. Dezember 1918 (Reiche⸗ Gesetzbl, S. 1456) für das Gebiet der Stadt Hamburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 106. Nai 19207 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. E. 37786 an das Reichs arbeitaministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 15. April 1920.

Der Reicht erbeiisminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband der Deutschen Presse, Be⸗ zirksCverband Berlin-Brandenburg, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband für das Berliner Zeitungs gewerbe am 24. Janna 1920 ab— geschlossenen Tarifbertiag zur Regelung der Gehelte⸗ und Anftellungsbeßingungen für Redakt ure und festangestellte Mit⸗ arbeiter der Tages zeitungen gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (zeichs⸗sesetzhl. S. 1456) für das Gebiet der Drte: Aolershof, Berlin., Britz. Dahl em, Frieden au, k mit Karleéhorst, Grunewald, Jehanniathol,

inkwitz, Lichtenberg, Lichterfelde,? tariendorf mit Südende, Marienfelde, Niederschönrweide, Niederschö nhausen mit Schön— holz, Oberschöneweide, Paékom, Reinickendorf, Rosem hal, Sch margen dorf, Schöneberg, Steglitz, Snalau, Tegel, Tempelhof, Treptom, Welßenste, Wümergdors. Wilten au, Char otienburg Neukölln, Rikoigs see, Plötzensee, Rudow, Siemen sstadt und Zehlendorf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 16. Mai 1920 erhoben werden und fd unter Nummer J. B. E. 3689 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 38, zu richten.

Berlin, ben 16. April 1920.

Der Rejichearbeitsminister. J. A.: Dr. Bu s se.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, Fachgruppe 9, hat beantragt, den , . ihm, dem Großberliner Ärbeiigeberverband des

roßhandels, dem Gewerschafts bund kaufmännischer AUngestellten verbände, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Verein kaufmännischer An⸗

gestellten der Leder⸗, Lederwaren⸗, Häute⸗

Schuhbranche E. V. und . kemmission der Lederwirtschaft des Groß Berliner Arbeitgeberverban des am 12. Februar 1920 im Anschluß an den Tarifvertrag vom 6. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anslellungs⸗ bedingungen der kaufmaͤnnischen Angestellten der gesamten Lederwirfschaft gemäß 8 2 der Verordnung vom . De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14656) für das Gebiet des Zweckverbandetz Groß Berlin für allgemein verbindlich zu ertlären.

Finwenbungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Mai 1920 erhoben werben und sind unter Nummer

LB. E. 4178 an das Neichs ar beilsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 36, zu richten. Berlln, ben 16. April 1920. Der Reichs ar beitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Bekanntmachung.

Unter dem 7. April 1920 ist auf Blatt 108 lfd. Nr. 2 deg Tarifregisters eingetragen worden:

Datz zwischön dem Ange stellienausschuß Peine und der Kaufmanns gilde Peine am 15. November 1919 abgeschlossene Zusatzabkommen zu dem allgemein verbindlichen Tarifver⸗ frag' vom 10. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts und Anflellungs bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Handelsgewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl, S. 1456, für das Gebiet der Stadt Peine und der Orte Groß Ilsede und Groß Bülten leichfalls ö. allgemein verbindlich erklärt. Die a gemeine ber d lich eit beginnt mit dem 1. November 1919.

Der Reichs arbeitsmmister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Mags Tarlfreglster und die Registergkten können im Reichtarbeits miulfterlum, Berlin NM. 6, Lu senftraße gz s4, Simmer 161, während der regelmäßigen Dienftftunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Heichs arbeltsministerlums verbindlich ist, können von den Verkrageparteten einen Rhdruck deß Tariwertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den J. April 1920.

Der Reglsterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. April 1920 ist auf Blatt 88 des Tarlf⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Altlgemesnen Arbeltgeberverband für Göttingen und Umgegend E. P., dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orte gruppe Einbeck, und dem Gewertschaflsz⸗· bund kaufmännischer kit d lsie en Orts gruppe Einbeck, am 15. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag, zur Regelung per Behaltg. und Anstellungs bedingungen der kaufmänn ischen Angestellten des Handels und der 3 wird gemäß 8 2 ber Verordnung vom 25. Dezember 1918 Reichtz⸗Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Einbeck K allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarifvertraͤge in Geltung sind. Falls lan stia für einen Handels- und Indust iezweig ein desonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbind⸗ lichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tan if⸗

vertrags aus. Der Reicht arbeitgminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten knnen im Reichs arbelssminifferium, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 35 / zu ginmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der 1 infolge der Erklärung des Reichtarbeitsminssteriums verbind ich ist, können hon den Bertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. April 1920. Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Aprll 1920 ist auf Blatt 839 des Tarif— registe h eingetragen worden; Ver zwischen dem Industrie⸗ und Gewerbeverband, Oberes Rhein und wiesenthal, Schopfheim, dem Verein der Textil⸗ ubustriellen des Wiesenthals und dessen Umgebung in Lörrach, der Kleinhandelsorganisatien der Kreise Lörrach und Waldshut, er Anbeitsgemeinschaft kausmännascher Angestellten des Wiesen⸗, Wehra⸗ und Rheinthale, Lörrach, und dem deuischen Werk⸗ meisterverband am 10. Nope mier 1919 abgeschlofsene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmängischen und technischen Angestellten im Handel und in der Industrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 26. Dezember 1918 (Reiche ⸗Gesetzbl. S. 14656) für das Ge⸗ biet der Kreise Lörrach und Waldshut für allgemein verbindlich erllärt. Die ꝗlgemeine Verbin dlichlei beginnt mit dem 16. * meer igz0 Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fechtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels, und Insustrien eig ein besonderer Fach⸗ sarifvertrag? für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichs arbe te minister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Regifteratten können im , arbellsministerium, Berlin NW. 6, Lutfenstraße 38134, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tiensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Eiklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grftattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. April 1920.

Der Reglsterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. April 1920 ist auf Blatt 81 lfd. Nr. 2 des Tarifreglflers eingetragen worden;

Der hen der Biele felder Kaufmannschaft des Einzel⸗ handels C. V. und dem Deuischen Trangportar beiter⸗Verband,

und der Tarifverhandlungs⸗

Orts verwaltung Bielefelb, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 19. Juni 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag vom 3. Februar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen für die Hilfsarbeiter im Einzelhandel wird gemäß 5 2 der Verordmng dom XB. Dezember 1918 (Reicht Gesetzbl. S. 1456) für den Stadibezimk Bielefeld für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkein beginnt mit dem J. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 19. Juni 1919

außer Kraft. Der Reichs arbeitsminister. Jß. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Regssterakten köngen im Reichs arbeitz⸗. ministerkum, Berlin NW. 6, a , 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden,

rbeitgeber und AÄrbeitmehmer, für die der Tarifvertrag infolge der e ,. des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragtpartelen einen Abdruck des Tarifvertragg gegen Er—

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 9. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Sekanntm achung.

Unter dem 9. April 1920 ist auf Blatt 871 fd. Nr. des Tarifreglsters elagetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Orts ruppe Stettin, dem Gewertschafts bund der Angestell ten, Ge⸗ her e h Stettin, dem Gewerkschafts bund taufmännischer Angestellten verbände Orts ausschuß Stettin, und dem Verband des Stettiner Einzelhandels achgruppe der Webstoffgeschäfte, am 24. Oltober 1919 abge chlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 7. Juni 1919 ur' Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen für ki kaufmännlschen Angestellten in den Webstoffgeschäften und Warenhäusern wird gemäß 3 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Geseßzbl, S. 1456) für den Stadtkreig Stettin umd den Vorort Züllchow für allgemein verhtndlich erlläri. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 185. Oktober 1919.

Der Reichs arbeitsminister. 2 A.: Dr. Si tz ler.

Das Tarkfregister und die Regssterakten tönnen im Relchg⸗ arbellsministerlum, Berlin NW. 6, Lui 3 33/34, Zimmer 161, wäh rend der regelmäßigen Dien ststunden einge ehen werden.

Arbeitgeber und Ürbeitnehmer, far die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reicht arbeitsministerlumg verbindlich ist, können pon den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertragg gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. April 1920.

Der Reglster führer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. April 1920 ist auf Blatt 907 lfd. Nr. 1 des Tartfregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Schutzverband der bergischen bau⸗ gewerblichen Betriebe E. V. in Barmen und dem Bund der lechnischen Angestellten und Beamten, Nebengeschäfts stelle Glderfeld am 153. Oltober 1919 abgeschloßsene Gezir star if⸗ vertrag zjur Regelung der Gehalt, und Anstellungsbedin, gungen ber technischen AÄngestellten im Baugewerbe wird gemůß 5* ber Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

1456) für das Gebiet der Orte Elberfeld, Harmen, Voh⸗ winkel, Cronenberg, Gruiten, Langerfeld i. W.,. Solingen, Wald, Gräfrath, Köhscheid, Ohligs, Kernscheib, Wermelskirchen, Born, Lennep, Luättrin gshausen, Radevormwald, Mettmann, Velbert, Neviges. Wülfrath, Haan, Heiligenhaus, Hückeswagen, , d. . W. Schwelm, Milgpe, Gevelsberg, Vörde, Haßlingshausen und Sprockhövel für allgemein verbindlich er⸗ lar. Die allgemeine Verbindlichkett beginnt mit dem 15. Fe—

bruar 1920. Der Reichs arbeitsminister J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die e te können im Reicht⸗ arbellsmtnssterlum, Berlin NW. 6, Lui i, 3334, Zimmer 16l, wahrend der eg e , Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, füt die der Tarifvertrag in folge der Erklärung des Reichsarheitsmintsteriums verbindlich ist, können von den Rertragspartelen einen Abdruck des Tarifpertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. April 1820.

Der Registerfũhrer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. April 1920 ist auf Blatt 912 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewertschaftsbund laufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Orts ausschuß Stettin, dem Gewertschafts⸗ hund der Angestellten, Ortsverband Steltia, dem Zentyalver⸗ band der , ,. Orts gruppe Stettin, und dem Verein der Industriellen Pommerns und der benachbarten Gebiete ar 12. Dijember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Rege lung der Gehalts⸗ und Unste sbedingungen der fam an chen Angestellten in der Lebengmittel, Genuß mittel⸗ ettoerarbeitungge, chemischen. Zement. und Papler i dustrie wird gemäß g 2 der Verordnung vom 28. Degemher 918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stawt Stettin und der Orte Alt⸗ und Nenbuchholj Altdamm, Bollinten, Beunn, Cavelwisch, Finlenwalde, Frauendorf, n,, Glambeck, Glienken, Gotzlow, Güstow, Hammẽlstch, Heuers hof, . Klüß, Kreckow, Messenthin, Möhringen Nemitz, teuendorf, Podejuch, Pölitz, Polchow, Pommerens zor), Scheune, Scholwin, Schwarzow, Stolzenhagen, Kratzwie Sydowgaue, Völschendorf, Vogelsang, Warsom, Wenndor Wussow, Tir liz fen und . für allgemein verbindlich ertlärt. Pie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1520. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits ertrage für die' besondere Fachlarifveriräge in Geltung sind. Falls lüuftig für einen Industriezweig ein besonderer Jachlaris⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet die ser mit dem Beglun der allgemeinen Verbindlichtelt aus dem Geltungtzbereich des allgememen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

ister und die Registerakten können im Rel 6⸗

Das Tarifreg arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Lui 2 33 / 4, Zimmer 1 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tari vertrag hnfolge der Erklärung des Reic garbeitsministeriums. verbindlich ist. kunnen bon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Frstattung der Kosten verlangen.

Herlin, den 10. April 1920.

Der Registerfübrer.

Drucsfehlerberichtigungen.

) Im Artikel . der Verordnung. betreffend Ue be r⸗ gangs vorschräften zur Angestellten ver sicherung vom Januar 1920 (Reichs Ge etzbl. S. 181, Nr. 28 det Neiche⸗ onse gers“) muß eK in der leßzten Zeile des ersien Absates statt S. 1079 heißen:; S. 1087. ;

2 In Per Ueberschtist der Verordnung über die Ein⸗ tragung von Hypot ken in aus ländischer Währung Rei he Geseßbl. 1820 S. WTI, Nr. 41 des Reichs ange igerg.) muß es statt 18. Februar 1913 heißen: „16. Februar 1920“.

———

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Inhaberschuldver⸗

23

schreibungen.

Die unterm 16. Februar 19290 Nr. 8968 der Lanz⸗ Bery⸗Mähmaschinen fab rit A. G. in Zweibrücken erteilte Genehmigung, 2 500 900 M 4M og ige Inhaber⸗ chuldverschreibun gen auszugeben, wird hiermit alt ge genst andslos zurückgenomm en.

München, den 16 April 1820.

Staalsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Dr. Lindner.

Pfeiffer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenbe Nummer 77 des Reich s⸗Gesetzblaite enthält unter

Rr. 74387 eine Bekanntmachung, betreffend die Prozeß—⸗ ordnung des k Gemischten Schiedsgerichts

hofs vom 17. April 1920. Berlln, den 20. April 1920. Postzeitungsamt. Krüer. Preußen.

Verordnung

üäher Erhöhung der Gisenbahnfahrkosten bei Dienst⸗ reisen der Staats beamten.

Vom 8. April 1920.

Auf Grund des Artikel III des Gesetzes über Erhöhung der Eisenbahnfahrkosten bei Vienstreisen der Staats beamten vom 9. August 1918 (Gesetzsamml. S. 148) verordnet die Prenßische Staalsregierung, was folgt:

Bei Dienstreisen, die nach dem 29. Februar 1920 an⸗ getreten werden, erhalten die Beamten an Fahrkoslen an Stelle ber im 5 3 Abs. J1 Ar. 1 und Ab. 4 des Reisel o slengesetzetz vom 2s. Juli 1910 (Gesetzsamml. S. 150) in der Fassimg der Verordnung vom A. Ditober 1919 (Gesetzsamml. S. 171 vorgesehenen Fahrkostensktze

im Falle des 88 Abs. 1 Rr. 12 HalbsJtz 1. b8 Pfennig, albsat 2. 28.

Nr. 1b Halbsaß 1. 2B

Halbsaß 2. 18.

JJ .

im Falle des 53 Abs.. 4. .

Bei Dienstreisen, die vor dem 1. März 1920 angetreten worden sind, gilt das gleiche für Eisenbahn⸗ oder Schiffa fahrten, die an diesem Tage ober später zurückgelegt werden.

Berlin, den 8. April 1920.

Die Preußische Staatgregierung. Fisch beck. Haenisch. am Zehn hoff.

Deser. Lüdem ann.

Braun.

Auf Grund des Gesetzedg vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 21] wird dem Landkreis Köln hierdurch das Recht verliehen, zur Erwetterung der Kreis sparkasse in Köln die auf der Uebersichte karte bes Kreislandmessers zu Köln vom 1. Juni 1917 rot schraffierten, mit den roten Buch staben A B

6 ö5 kE EFG HJ KK A umschriebenen Teile der an der gelegenen Grundstücke Flur 21

lbertusstraße in Köln r. 382,182, 1094 / 186 und 360 / sss im Wege der Gnieignung zu erwerben. Berlin, den 19. April 1920. Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Zugleich für den Minister der öffentlichen Arbellen. Der Minister des Innern. Severing. Bekanntmachung fir Verordnung vom 1. September 1916 (Gesetz⸗ ammlung S. 129, zeichnisses der Wasserläufe erster Ordnung (An⸗ lage zum Waffergeseße vom 7. April 1918. Gesetz⸗ sammlung S. 58 .

Vom 8. April 1920.

Als Zeitpunkt der Fentigstellung der Durchdãm mung der

Wuhblitz bei Uetz wird der 1. Januar 1820 sestgesetzt. Berlin, den 8. April 1920.

Zuglelch im Namen des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und For sten

und des Ministers für Handel und Gewerbe.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Bredow.

Mintsterium des Innern. Bekanntm achung.

Gemäß S 1 der Verordnung üben die Bllanzierung der

Kriegsanleihe! vom 24. März 1620 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 3686) sst die Mär kische schaft a. G. zu Bersin von mir als gemeinnütziges Unternehmen anerkannt warden. Berlin, den 20. April 1920.

Der Preußlsche Minister des Innern.

berelt, die baverischen Großschiffabrtgpläne ebenso finanziell zu fördern Lusban des Neckar, sobald Bavpern die sche Vorlage

einung au

1 r Wissenschaft, Kunst olksbildung.

Der bisherige Pfarrer Wehrung in Hunaweler (Cssaß) um ordentlichen Professor in der evangellsch theologlschen tät der Universität in Münste

der bisherige außerordentliche aatswissenschaftlichen Fakultät der Unldersi r Koellreutter zam orbentlichen Professor in derselben

ber bisherige außererdenlliche Professor Fakultät der Unswerstlät in Marb essor in derselben ergrbentliche Professor in der philo⸗ Univer sitctk in Greif wald Dr. Rich ter eben FJakultüt ernannt

Ministeri um

und zu beschleunlgen wie den Vorausetzungen nachwelst, wie fle für die württemb als ausrelchend ang nommen wurd en.

I

Nach einer Mitteilung der ung Berllu sind folgende ungarische Kons land errichtet:

Es sei die 86 . 2 e, rt op lanen = Auffassun Profe sor in der rechts⸗ und v um e g

ät Halle⸗Wit ten berg ischen Vertretung in arischen e

ulate in Deutsch⸗

1) Ja Berlin, Qälemstraße 21 (Fern sprechanschlu Lũtzow bös0) füt den Amtebenirt Preußen mit Augnahme der in 86. A des Konsulatg Hamburg sallenden Gebiete, Lahalt, Braunsckrocig und die thüringhschen Freistaaten,

n Köln, Richard⸗Wagnerstraße 2, biet und die unhesetz ten

) Sam burg, Benekestraße 458, für Damburg, Bremen, Lübeck, Slbenburg, Mecklanburg, die Yreußischen Provinzen Hannover, Schlezwig⸗Holslem und Westfalen, Waldeck, Schaumburg-Lippe und

Schsönfeldstraße 3e, für die Freistaaten

in der suristischen Dr. Engelmann zum ordentlichen Prof bisherige auß sophischen Fakultt der zum ordentlichen Peosessor in der

Der ordentliche berg i. Pr. it in g

reistaat Sachsen,

für das gesamte ebiete der Rheinprovinz. cofassor Dr. Brackmann in Königs⸗ dichter Cigenschaft in die philosophische kltät der Univerfität in Marburg nersetzt worben.

Nameng der Preußlschen Staats regierung ist die Wahl des Studienrats.; Pr. Venatier an der Oberrealschule in Breslau zum Direktor der evangelischen Realschule L in Brea lau bestätigt worden.

Lip pe⸗ De imold. n M ü n ch 6 n . ürttember und Baden.

BGrannschweig. Sitzung der Lan des ver sammlung enklärle der Justizmlnister Ham pe, wie „Wolff Telegraphen⸗ buro“ melket, baß er sein Mandat als Landtagsabgeom dneter niederlege und von seinnen Miaisterposten zur ücktrete. Dadurch hat sich eine Abstimnmung ber den Antrag der Unabhängigen dem Minister das Vertrauen zu eut⸗ ehen, weil unter feier Lellung die Jastiö zu einem rument des Kempfes gegen weil er den Aufruf der manar lächsischen Partei unter schtleben habe.

In der gestr gen Parochlalregelungsurkundbe. Mit Genehmigung des Heren Müinisters für Wifsenschaft, und des Evangellichen Ober Fichenrats sowie nach Anhörung ber Vetziligten wird von den unter⸗ zeichneten Behörden folgendes sestgesetzt:

Kunst und Vollabild

erührigt, der dabia gin,

ö . eine Klasse geworden sei evangeltschen Kirchengemeinde 96 : lgijch · nieder⸗ ö Kirchengemeinden ift chen braunschme chr

te Birkenwerder, Dibzese

Die pfarramtliche Verbindung der Hohen ⸗Reuendorf Birkenwerder und Pin now, Paro Berlin ⸗Land U, wird ausgehoben. mean, Die Bürgerschaft hat die Einholun achtenß des Reichsgerichts darüber be Rech e per fafsang Reli giensunterricht wirser einuflihren und damit die Ver⸗ ordnung des Arbeiter⸗ md Soldatenrats aufguheben.

eines Rechts gui⸗ chlofsen, ob schon jetzt den

§ 2. er Kirchengemeinde Hohen Neuendorf wird eine Psarrstelle

nech der verpflichtet sei,

——

5 3. Diese Urkunde tritt am 1. April 1820 in Kraft.

Berlin, den 16 Mär 1920. Potsdam, den 81 März 1920.

ü Q

Regierung, Abteilung für Kirchen⸗ und Schulwesen. von Bardeleben.

Gyangelischesz Kon sistorium

ark Brandenburg, Abteilung Her D. Ste in hau sen.

8 (ar xæich.

Ja der Nationalversammlung führte der Staats bei der Fortsetzung der Erörterung Wolffschen Telegraphen⸗

„Frisch wie am ersten Tage ist der Schmerz unseres Vylkes, ihm bersagt wurde, in un sesem Muttervolk aufzugehen. Funtte bleibt uns nur der Alsweg, an den Völkerbund Die Natlonalver fam lung wird, fobald der Friede rati Beit zit in den Völkerbund beschlleßzen, um das legale Ferum für die Vertretung ihres Her zeug mwunlehes zu frei, als die seellsche ntellnahm

NReicheg. Unsere auem Revision des Friedensvertrags haben, wollen wir mit bestem Wollen im Rahmen uns führen, um unsere ehemaligen Feinde zu überzeugen, da che Volk in selnem innerst e ist unfer U

kanzler Dr. Renner des Staatshaushaltplans dem büro“ zufolge aas:

Bekanntmachung.

Gtaatsregierung hat den Provinzial⸗

Die Preuß sche aregieru We falen nunmehr auderwell zum

landtag der Prorinz 2. Mai d. J nach Manster berufen.

Der Landtag wird an diesem Tage um 1 Uhr im Landeg⸗ hause zu Minster eröffnet werden.

Muüänster, den 20. April 1920.

Der Landtagelomnm iss

appellieren. ziert ist, den

zewianen. Zurzeit fleht uns nichts üntellegirn. an den Geschicken des Deuischen artige Holltt᷑ 967 2 2 sein y 2 36 9a. D frieden, den wir unterzeichn

ar, Oberpräsibent der Praving Westfalen. 1 j r. Wuer meli e w fie mg. en Qrten frledliebend ist. Dbersten Rate, der Botschafter⸗ egen übergetreten, wiederholt nach

enemt dem eparationskommission iste ist die Abordnung unserer N ngen. Unser Außenamt bat in dem ndnssen reiche, zu beiderseitigem Unheil verwi gangenheit abzuschließen, dea Weg aach Prag ein leichen Absichten haben wir Ver handlungen mit dem tumänr len und Polen ausdehnen.“

Bekanntmachung.

Der Zigarrenhändler Otto Draber Handel mit Tabakwaren wieder zu gela

7. Aurll 1020. Die Pollzeidbeektion. Dr. Müän kel.

ier ist zu m

en word en. n, und mit

chen Rönig⸗ reich ange kn np ft und wollen sie auch auf] In Besprechung seiner Komreise erklärte der Staatskanzler, dabei den Gindruck emp ange, daß der und nicht bloß jwischen den die Absicht der italienischen weitgehende nationale Selbstreglerung zu gewähren, werthollen wirtschaftlichen und kommerglellen Vereinbarun Der Staatskanzler dankte Bereitwilliglest englisch am ; rikan schen l i der Konferenz von

rede jwischen den Völkern Neglerungen fich vorbereite. Er erwähnte Jiegierung, den Deutschen Südtirols und wies auf die

Vichtamtlich es

Ventsches Reich.

e den Reichsrat Haushalt und Rech⸗

je vareinigten Auntz⸗ sen, für Volkswirtschast und für

der italientschen Regierun

ohstoff bhife

Die verelnigten Aus schü Durchlührung des Frieden vertrage, für innere Ver walturn g

. Nemo als A ur d wirtschaftlicher Not aufzutreten. die gleiche wirtschaftliche Annäherung lalter gegen aber allen unseren Nachbartaaten zu der itgllen ichen Regierung lich Amerlka sowie allen 6 und den internationalen wenn diese ammlung ihre Haupt⸗

6 wesen und für He , n. polttischer Steuer⸗ und Zollweß ; ö e die Vereinigten Nusschüsse für innere Ver⸗

chaft hlelen heule Sitzungen.

d dabei der Zustimmun lec dantte sch SGetreldebeihl stofffredit sowie für die Liebegwerke und erklart chaft bleibe, werde die Nationalve e große Vermögengabgabe und i. die Aufrichtung der der neuen öster⸗

je koaltierten

ispflege sowi n wallung unh sür Vollawirtf

ächten für d ch dem besetzten

ur Genehmigung ber Einreise na k französischen Kon⸗

ent verlangen die Paswisum, sondern erschweren die Er e die Antragfteller

sen können, reform sowle die politische Republik als freien Bundesstaats, reichischen Schweiz neben der e artelen die Aufgabe ihrer A nuten ruhig vor die Wählerschaft treten. mittag ist in Linz hie Länderkonferenz der Deleglerte aller polltischmn ichen Ländern Oesterreichs teilnehmen. unggentwlnse des Staatssekretärs Mayr Vereinigung besprochen. Die Redner sämt⸗ Partelen erhoben Ginw en des Mayrschea Entwurfz. landigte die devorsie atischen Verfassun ayr betonte, der vorlieg entwurf, der eine .

anlchanungen ßortgesetzt.

Gebet Dberschlesi ulate nicht nur eln . bes Visums auch dadurch, daß si Außerdem wird für das Visum eine Hiergegen ist bei dem franzö⸗ er Cinspruch erhoben worden. A die inzbesondere das fronzösische em Reiseverkehr nach dem besetzten Gebiet Ober⸗ find bel dem französtschen Geschäftoträger

Dann würden

Alng warten lassen. rbelts gemeinschaft gelöst haben und

bähr von 67 verlangt. schen Geschäftsträg ie Schwierig in Brealau d schlesteng bere tet, Vor sellungen gemacht worden.

Gestern nach worden, an

wurden die Verfass der Großdeutschen licher politischen

Besnnmung

betreffend Abänderung des Ver⸗

endun egen die Der r hende Veröffentlichung eines

twurfs an. Staats ern etär nur ein Vor⸗

ersuchung der Vorgänge im März dieses gweit Angehörige des Heerts und der Marine ein besonderes Amt im Reich des Unterstaatzsekret Wie „Wolffs Telegraphenbüro⸗ in mehrere Dezernate, die unter pari⸗ inrßz Stabtossiziert und eines Vertreters die eingegangenen Beschwerden löschuß einem Aus schuß em Austzschuß haben die e Gimmenzahl Be⸗ des Hecreg id der Marine h Putiches

. . 18 1st,

darin verwickelt wehrminist eri geblldet wenden meldet, gliedert es si tütischer aus dem sie ver vollständige gutachtung äberweisen. spllen Vertreter die au egen Angehgrige wegen Vorkom mn sse im Marz 1920 sind mit ort an das erllu W. 10 (

e Gatwurf sei zwischen den verschledenen Partei= Die Beratungen werden heute

um unter Aussicht

eilung eln

Gro szbritaunien und Irland.

erklärte Winston Churchill im Unter⸗

meisten Müglieder der Rußland zurückgezogen selen. der Sowjetregierung an

n und nach

schen Militär⸗ Das Auswärtige

aus schlaggebe mission aus

Amt habe Verhandlungen mit um womöglich das Leben einer großen Anzah Frauen und Kinder aus der getan werden, um zu Krim einrücken.

soll eine weitverzweigte Ver⸗ el verfolge, im und nada lamme aus dem Hauptquartler er als Kriegskasse zwei Mlllionen genten seien aus Amerlla nach den ern abgegangen.

Tagen des Kapp⸗Lüttwi Unterschrist und Ar ntersuchungaszmt für die März⸗ Känigin⸗Augustastraße 40) zu richten.

daten sowle Inzwischen solle alles mögliche olschewisten in die

. verhindern, daß die

Laut „Go chwörung entd ni Aufstände in ervorzurufen. Der Plan d e e in r Dan terlin Be. verschledenen

en ag Standard“ eckt worden sein, die das

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Stellungnahme des Reichgver ke ministers zur Reckarvorlage wird von o gemel vet:

eichsverlehrsminister Dr. bel der Weratung der Neckarporlage darprojektes kann die Durchflührun riepläne nicht beeinträchtigen. Die Ne

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Bell hat am Sonnabend im erklärt: Die