Bekanntmachung.
Der Bund der technischen Angestellten un d Beamten, Ortsverwaltung Ehemnitz, und der Ge⸗ werkschaftsbund Kaufmännischer An gestelltenver⸗ bände, Ortsausschuß Chemnitz, haben beantragt, die zwischen ihnen, dem Arbeitgeber schutzverhand der Eisen⸗ und Metallindustriellen im Freistaat Sachsen, Bezirk Chemnitz, dem Deutschen Wert— meister⸗Verband, Ortsverwaltung Chemnitz, dem Zentralverband der Angestel lten,. Ortsgruppe Fhemnitz, und dem Gewerkschaftsbund der An— genellten Berlin, Geschäftsstelle Ehemnitz, ab⸗ geschlossene Vereinbarung vom 17. Dezember 1919 zu dem am 7. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen für die technischen Angestellten in der Metallindustrie gemäß 82 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Chemnitz und die Vororte Harthau, Schönau, Neustadt und Siegmar für allgemein verbindlich zu erklären. ESinwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 16. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Numm er J. B. R. 2851 II. Ang. an das Reich zarbeitgministerium, Berlin, Luisenstraße 33 zu richten.
Berlin, den 15. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
—— —
Bekanntmachung.
Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, und der Gewerischafts bund tkauf⸗ männischer Ängestelltenverbände, Landesverband Brandenburg, haben zugleich für den Arbeitgeber⸗ verband des Außenhandels und den Gewerkschafts⸗ bund der Angesteilten beantragt, den zwisch en diesen Verbänden am 16 Januar 1920 abgeschlossenen Taris⸗ vertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstellun gsbedingungen der faufsmär nisdchen Angeslellten des Aus⸗ und Einfuhrhandels „2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs⸗
, für dos Gebiet der Orte Adlershof Baum⸗
Gesetzbl. S. 1456) ilenweg, Berlin, Borsigwalde, Britz, Buchholz, Chan lotten⸗ sch n lenmeg, i Grunewald, Halen⸗
bär, Cöpenick, Friedenau, Friedrichsfelde, see, , ,, Johannis hal, Karlshorst, Lau kwitz, Lichtenberg, Lichterfelde, Mariendorf. Marienfelde, Neukölln, Niederschöneweide, Niederschönhausen, Oberschöneweide, Dranienburg, Pankow, Plötzensee, Reinicken dors⸗Ost, Reinicken⸗ dorf⸗West, Rosenthal, Rummel burg, Schmargendorf, Schöne⸗ berg, Siemensstadt, Spandau, Steglitz, Stralau, Südende, Tegtl, Tegelort, Tempelhof, Treptem, Wannsee; Weißen see, . Wilmersdorf und Wittenau für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
. gegen diesen Antrag können bis zum 5. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. EB. 4074 on das Reichtarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
siraße 33 zu richten. Berlin, den 15. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Sekanntm achung.
Der Fabrikarbeiter⸗Verband, Zahlstelle Sonne⸗ berg und Umgegend, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband der Thüringer Spielwaareninter— essenten, den Vereinigten Fabrikanten und Haus— gewerbetreibenden der Spielwaren, und Pu ppyen— Indu strie E. G. m. b. H., Sonneberg SM. und Neu⸗ stadt bei Coburg, am 25. Februar 1920 abgeschlossenen Druckertarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedin gungen in der Spielwarenindustrie gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Sonneberg S⸗M. Amts gerichts⸗ bezirkes Eisfeld und des Freisaatetz Coburg für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4229 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 16. April 1920.
Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
er-
Sekannim achung.
Der Deutsche Landarbeiterverband, Gau Stettin, hat deantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkverein der Land. und Forstgrbeiter dem Verband ländlicher Arbeitgeber des Kreises Demmin und dem Pomm e r⸗ schen Landbund, Kreis gruppe Dem min, am 1. . 1826 abgeschloffenen Tarifvertrag an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 1. August 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen fur die landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 253. Desem ber 1918 Reichs⸗Gesetzl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Demmin 6. allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Mai 19230 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 4115 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 383, zu richten. . Berlin, den 16. April 1920. Der Reichsarbeitsminlster. J. A.: Dr. Bu sse.
Der
GSekanntmachung. Die landmirtschaftliche Provinzial⸗Arbeits⸗ emeinschaft der Provinz Ostpreußen hat beantragt, 363. zwischen dem Landwirtschaftlichen ÄArbeitg eber— und Wirtschafts verband der Provinz Ostpreußen, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau Ost—
reußen, und dem Zentralverband der Forst? Land⸗ 64. Weinbergsarbeiter Deutschlands am 381. März 19820 abgeschlossene Zusatzabkom men zu dem allgemein verbinolichen Tarif v an , vom J. Juni 1919 nebst Ab⸗
vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Ostpreußen mit Ausnahme des östlich der⸗ Nogat gelegenen Teils des Kreises Elbing gleichfalls für all⸗ gemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nemmer J. B. R. 4389 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten. Berlin, den 16. April 1920.
Der Reichs arbeit sminister.
J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Die soziale Arbeitsgemeinschaft der kaufmänn: schen und technischen Angestellten-Verbände, Hirsch—⸗ berg, hat beantragt, den zwischen dem Bund Nieder— schlesischer Industrieller E. V, der Kaufmanns Societät zu Hirschberg, dem Verein zum Schutze von Handel und Gewerbe, dem Rabatt-⸗Spar-Verein, dem Waren⸗-Einkaufs⸗Verein für Hirschberg und Umgegend, der Kaufmännischen Vereinigung Hirsch⸗ berger Textilwaren-Geschäfte, dem Bezirksverband Niederschlesien des Gesamtverbandes deutscher Me— tallindustrieller, Ortsgruppe Hirschberg, dem Arbeit⸗ geberverband für das Baugewerbe, dem Verband der Holzindustriellen in den schlesischen Gebirgen, dem Gewerkschafts bund der Angestellten, dem Deut sch— nationalen Hanblungsgehilfen-Verband, dem Katho— lischen Verband der weiblichen kaufmännischen An— gestellten und Beamtinnen, Berlin, dem Bund tech— nischer Angestellter und Beamter, dem Verband der weiblichen Handlungs- und Büroangestellten, Berlin, und dem Zentralverband der Angeßstellten, Berlin, am 10. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts, und Anstellunge bedingungen der kauf— männischen und technischen Angeslellten im Handel und in der Industrle gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs⸗Gefetzbl, S. 1456) für das Gebiet des Handelt⸗ . Hirschberg i. Schlesien für allgemein verbindlich uu erklären.
; Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 10 Moi 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. E. 4196 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 16. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. S. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Verband Deutscher , ,, ,, und der Verband der Lithographen, Steindru cker und verwandten Berufe haben beantragt, die zwischen ihnen abgeschlossenen Nachtrags vereinbarungen, den am 15. Oktober 1919 abgeschlossenen Nachtrag J und den am 11. Januar 1920 abgeschlessenen Nachtrag L, zu dem allgemein verbindlichen Tarispertrage vom 81. Mai 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen der Gehilfen im Lithographle⸗ und Steindruckgewerbe gemäß 8. 2 der Ver⸗ ordnung vom 236. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)
linksrheinischen Gebiets, gleichfalls für allgemein verhindlich zu er klãren. .
Einwendungen gegen diesen 6 können bis zum 15. Mal 1926 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 3496 II. Ang. an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 23, zu richten.
Berlin, den 17. April 1920.
Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband weiblicher Hautzangestellten Deusschlonds in Dresden⸗N. hat beantragt, den zwischen ihm, dem Dresdner ,, der Haus⸗ rauengruppe des Landesverbandes für christlichen
rauendienst und dem Zentralverband der Haus— angestellten am 8. März 1920 abgeschlossenen Tarifver⸗ trag zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen der weiblichen Hautzangestellten gemäß 8 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden, der Amtshauptmannschaft Dresden⸗A1Altstadt und Dresden⸗Neustadt, für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag tönnen bie zum 10. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
straße 33, zu richten. Berlin, den 17. April 1920.
Der Reichtzarbeitsminister J. A.: Dr. Bu s se.
,
BSekanntmachung.
Unter * 9. r, 1920 ist auf Blatt 285 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worben:
3 den beteiligten Arbeitgebern und Arbeit⸗ geberverbänden in Halle g. S., der Arbells gemeinschaft freier Angestelltenverbände, Halle a. S., dem Gewerkschaftsbund der Angestellten in Halle (Saole) und dem Gewertschafts bund kaufmännischer Angestellten⸗ Verbände in Halle (Saale) am 19. Januar 1920 vor dem Schlichtungs ausschuß in Halle a. S. getroffenen Vereinbarungen zu dem ollgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrag vom 23. Juli 1919 zur Regelung der Gehaltg⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Handel und in der Industrie, mit Augnahme der chemischen Industrie, der Gas⸗, Wasser⸗ und Elettrizitätz werke, der reinen Afzidenz oder Buchdruc ereien und des Buchhandels, werden . * der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Halle a. S. und die Orte Ammendorf, Böllberg, Büsch⸗ dorf, Biemitz, Dölau, Nietleben und Wörmlitz gleichsalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919.
Der Reich arbeitsminister.
kommen vom J. Ottober 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeilgbedingungen fur Landarbelter gemäß 5 2 der Verordnung
für das Gebiet des Deutschen Reichs, mit Ausnahme des
J. B. B. 4459 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs, arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge sehen werden. Arbeitgeber und Arbertnehmer, jür die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsminifteriums verbindlich ist, können von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 9. April 1920 ist auf Blatt 296 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Das zwischen der Konditoren⸗Zwange⸗Innung Frankfurt a. M., dem Verein der Kaffeehansbesitzer in Frankfurt a. M. und dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und Berufs genossen Diutschlands, Zahlstelle Frankfurt a. M. am 16. Januar 1920 abgeschlossene Nachtrag sabkommen zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 15. Sep— tember I9I9 zur Regelung der Lohn⸗ und Anbeitsbedingungen sür die Konditorgehilfen in Konzitorelen, Cafés, Gast⸗ und Schankwirischaften, Warenhäusern, Speiseanstalten und sonstigen gewerblichen Betrieben wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 2B. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt— . Frankfurt a. M. gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem
1. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitz—, ministertum, Berlin NW. 6, Lan f i. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag insolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerkums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrag, gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
w ——
Betanntm achung.
Unter dem 10. April 1920 ist auf Blatt 911 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .
Der zwischen dem Bund der Arbeitgeber für Stadt und Kreis Bunzlau E. V., dem Verein der Bunzlauer Kaufmann⸗ schaft E. V., dem Gesamwerband deutscher Angestelltengewerl⸗ schasten, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Zentral⸗ verband der Angestellten, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten und dem Deutschen Werkmeisterverband am 27. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und AÄnstellungs bedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten wird i, §z 2 der Verordnung vom 265. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Bunzlau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Gewerbezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungz⸗ bereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarkfreglster und die Registerakten können im Reicht arbeitsministerium, Berlin NW. 6, ö 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ö die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsminifteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 10. April 1920.
Der Regifterführer. Pfeiffer.
w
Bekanntmachung.
Unter dem 12. April 1920 ist auf Blatt 15 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 19. April 1919 für die Angestellten bei Rechle— anwälten für das Gebiet des Landgerichtsbezirks Dresden, ein= getragen worden: .
Die am 6. und 23. Dezember 1919 von den bisherigen Vertragsparteien abgeschlossenen Nachträge zu dem allgemesn verbindlichen Tarifveitrag vom 19. April 1919 werden für denselben Berufskrels und das gleiche Tarifgebiet mit Wirlung von 1. Dezember 1919 für allgemein verbindlich erklärt.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das , . und die Registerakten können im Reichtarbeitz; miniflerlum, Berlin NW. 6, . Zz / zg, Zimmer 166, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, . die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertiaggpartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
J —
Betanntmachunng.
Unter dem 18. April 1720 ist auf Blatt 922 des Tarhj registers eingetragen worden:
Der zwischen der AÄrbeiisgemeinschaft der Dresdner Banh, angestellten⸗Organisationen, der Allgemeinen Deutschen Credin Anstalt, Abteilung Dresben, der Deutschen Bank, Filial Dres den, der Dresdner Bank, der Dres dner Handels ban Altiengesellschafi. der Mitteldeuischen Privat- Bank Nltzengesel. Hat der Sächsischen Bank zu Dresden und der Sächsischen
odencrchitamtall am 21. Mal I9lg abgeschloffene Tarif, vertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstellungs bedingungen der Banfangestellten wird für bie Angeslelllen der Aktien danken gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Nei Gesetol' S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresben und (in gemeindeten Vororte für allgemeln verbindlich erklärt. 3 allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919.
Der Reichsarbeitsminister.
J. W.: Dr. Sitzler.
J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tartfregister und die , können im R ministerium, Berlin NW. 6, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können Abdruck des Tarifvertrags gegen
von den Vertragsparteien einen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 13. April 1920. Der Registerführer. P fe iff er.
Bekanntmachung. Dem Taver Seligeier, Landwirt in Lottstetten ist die unterm 14. November 1916 Handel mit Kartoffeln, Obst,
eichgarbelts⸗ uienftroße 3c, immer en, O
*
erteilte Erlaubnis zum Stroh und Holz
wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb entzogen
werden. Waldshut, den 9. April 1820.
Bad. Bezirksamt. Henninger.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 78
des Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7438 eine Verordnung über die Aufhebung der Stand⸗ gerichte in den Regierungsbezir ken Düsseldorf, Arnsberg und
Münter, vom 8. April 1920, unter Nr. 7439 eine
Verordnung des Reichgpräsidenten auf
Grund des Artikel 43 Abs. 2 der Reiche verfassung, betreffend
die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und
zrd⸗
nung im Gebiete der Regierungshezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster nötigen weiteren Maßnahmen, vom 10. April
1920, unter
Nr. 7440 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage O zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 19. April 1920,
und unter
Nr. 7441 eine Bekanntmachung, betreffend Inkrafttreten der Ss§ 7 bis 14 der Aus führungsbestimmungen vom 8. April 1920
Geichs⸗Gesetzbl. S. 500) zu der Verordnung über die Außen⸗ handelskontrolle vom 20 Dezember 1919, vom 19. April 1920. Berlin, den 21. April 1920.
Postzeitungs amt. J. V.: Horn.
—
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 79 bes Reich s⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7442 eine Verordnung über Zuckerrübensamen, vom 19. April 1920, und unter
Nr. 74435 eine Bekanntmachung zur Abänderung der Ausführungshestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 14. Oktober 1919, vom 26. April 1920.
Berlin, den X. April 1920. Postzeitungsamt. J. V.: Horn.
Preußen. Finanzministerium. Prenßische Generallotteriedirektion.
Die 5 und die 3 zur 5. Klasse der 15. 3 sch⸗Süddeutschen (241. Preußischen) lassenlotterie sind nach den 85 5, 6 und 185 des Lotterie⸗
plans unter ,, der Vorklasselose bis zum 1. Mai d. J., e
Abends 6 Uhr, be rlusi des Anspruchg zu entnehmen.
Die Ziehung der 5. Klasse beginnt 7. Mai d. J, Morgens Ssis/ Uhr, im Ziehungssaale des Lotterie gebcuhes, Jäger⸗ straße Nr. 56.
Berlin W. 56, den X. April 1920.
Preußtsche Generallotteriedirektion. Ulrich. Gramms.
— ——
Der bisherige Sekretär bei der Generallotteriedirektion Theuerkauf ist zum Buchhaltereivorsteher bei dieser Behörde
ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und rn n t
Der . am 8 in Berlin⸗Tempelhof Dr. Karsen ist zum Oberstud len direktor ernannt worden. Ihm ist die Direktion der Staatlichen Bildungsanftalt in Berlin⸗Lichterfelde übertragen worden.
Der Studienrat Dr. Güssow in Naumburg a. S. ist um Studiendirektor ernannt worden. Ihm ist die Direktion er Staatlichen Bildungsanstalt in Naumburg a. S. über⸗ tragen worden.
Der . am Seminar in Halberstadt S 441 ist um Studiendirektor ernannt worden. Ihm ist die Direktion er Staatlichen Bilbungsanstalt in Wahlstatt übertragen worden.
Der Schultechnische Mitarbeiter bei dem Provinzialschul⸗ lollegium in Königsberg i. Pr. Dr. Tom ins ki ist zum Studiendirektor ernannt worden. am ist die Direktion der Staatlichen Bildungsanstalt in Köslin übertragen worden.
Der Studienrat Dr. Wächter in Berlin ⸗Lichterfelde ist zum Studiendirektor ernannt worden. Ihm ist die Direktion der Staatlichen Bildungsanstalt in Potsdam übertragen worden.
Der Studienrat an der DOberrealschule der Franleschen Stiftungen in Halle a. S. Wienb eck ist hum Studiendirektor ernannt worden. Ihm ist die Direktion der Staatlichen Bildungs⸗ anstalt in Plön übertragen worden.
Der Oberlehrer Dr. Gaede am Gymnasium in Bunzlau ist zum Oberstudienrat bei der Staatlichen Bildungsanstalt in Wahlstatt ernannt worden.
Der 1 Direktor der Deutschen Schule in Mexiko Do bro sch ke ist zum Oberstudienrat bei der Staatlichen Bildungt⸗ anstalt in Köslin ernannt worden.
Der Studlenrat am Pädagogium des Klosters Unser Lieben Frauen in Magdeburg Dr. Frantz ist zum Oberstudienrat bei der Staatllchen Bildungtzanstalt in Potédam ernannt worden.
Der Studienrat Dr. Bull ist zum Oherstudienrat bei der Staatlichen Bildungsanstalt in Berlin⸗Lichterfelde ernannt worden.
Der Oberlehrer an der Klosterschule in Roßleben Dr. Satz st zum Oberstudienrat bei der Staatlichen Bildungganstalt in Berlin⸗Lichterfelde ernannt worden.
Der Studienrat Dr. Haßler in Köslin ist zum Ober⸗
, e, bei der Staatlichen Bildungs anstalt in Plän ernannt
burg a. S. ernannt worden.
Staatlichen Bildungs anstalt worden.
—
. für Gesanglehrer
24. Juni 1920 festgesetzt. Die Prüfungs gebühr ist von Teilnehmer erhöht worden. Berlin, den 7. April 1920.
Der Rechnungerat bei dem Ministerium Kunst und Volkähilbung Keil ist zum Verwaltungs direktor der in Berlin⸗Lichterfelde ernannt
Der Oberlehrer Dr. Grosse in Berlin⸗Lichterfelbe ist zum berstudienrat bei der Staatlichen Bildungs anstalt in Naum—
für Wissenschaft,
Bekanntmachung.
Den Beginn der nächsten im Institut für Kirch en⸗ musik in Charlottenburg, Hardenbergstraße 386, abzuhaltenden
und ⸗lehrerinnen an
öheren Lehranstalten in Preußen habe ich auf den
20 auf 30 M für jeden
Der Minister für wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A: Trendelenburg.
*.
Milch heutigen Tage wegen Unzuverlaͤs unter sagt worden.
Gleiwitz, den 16. April 1920. Vie Polizeiverwaltung.
gkeit in bezug auf den
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 253. September 1915, betr. Fernhal lung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Mol ereibesitzer Gustav RNiepel ĩ und , .
1
der Handel mit durch 6 vom Milchhandel
Jeenel.
kreises Geestemünde, vom 30. Märg
bahnfahrosten bei 8. April 1920, und unter
1. September 1916 (Gesetzsamml.
S. 53 —, vom 8. April 1920. Berlin, 21. April 1920. Gesetzsammlungaamt
Friedensdelegation in
übersteigt
gelegenen Ortschaften läßt, kleine Verbände zu verwenden.
mitteilt, gebeten, daß die zulässige früheren Anträgen lediglich na
die Ordnung aufrechterhalten kann.
antwortung immer wieder darauf
industriellen Lebens bildet. Werden Friedensvertrag gefährdet werden. Dem Vorsitzenden des
meter⸗gone übermittelt worden.
— — —
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“
schäftigt. Tie Frage der Sei
—
Mächte ein gemi
Das N
U
Nr. 11 875 eine Bekanntmachum
Paris der Friedenskomm issi on übergebenen Note ist darauf hingewiesen worden, daß infolge der bis zum 21. April durchgeführten Verminderung die Kopfstärke der Truppen in der 50⸗Kilometer⸗Zone die zulässige Zahl nicht mehr daß nur noch die gahl 2
10/5 Infanteriebataillone und 10 Batterien Überschritten ist. Die weitere Verminderung der Verbände ist im gegenwärtigen Augenblick nicht angängig, da die Durchführung der polizei⸗ lichen Maßnahmen in den stark bevölkerten, dicht beieinander es besonders
Köpfen bemessen werde. züglich der Artillerie ist um Belassung von 11 Batterien in der 50⸗Kilometer-⸗Zone gebeten worden. Die deutsche Regierung glaubt, daß sie mit den am 21. April vorhandenen Truppen
daß dem Prasibenten der Friedens kommi schrift übergeben worden ist, die sich mit der Stärke des uns nach dem r , , verbleibenden Heeres be⸗ ehaltung des Großen General⸗ stabs ist in dieser Denkschrift jedoch nicht berührt worden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 der Preußischen Gesetzsamm lung enthält unter Nr. 11 8738 ein Gesetz, betreffend Erweiterung des Stadi—
1920, unter
Nr. 11 874 eine Verordnung über Erhöhung der Eisen— Dienstreisen der Staatz heamten,
vom
zur Verordnung vom S. 120), betreffend Ab⸗
aͤnderung des Verzeichnisses der Wasserläufe erster Ordnung Anlage zum Wassergesetze vom 7. April 1913 — Gesetzlamml.
Krüer⸗
Nichtamtliches. Deuntsches Reich. einer von dem Vorsitzenden der deutschen
dem Präsiden ten
r Ber bände um
vorteilhaft erscheinen Unter diesen Umständen
hat die deutsche Regierung, wie „Wolffs n,
Truppenzahl entsprechend Be⸗
Insbesondere rechnet sie
mit der Hoffnung, südlich der Ruhr ohne gewaltsames Ein⸗ schreiten zu geordneten Zuständen zu kommen. aber mit besonberem Ernst und im Bewußtsein ihrer Ver⸗
Sie muß
hinweisen, wie wichtig
es ist, immer wieder für die Ruhe, Sicherheit und Ordnung in dem Gebiet einstehen zu können, das den stern des deutschen
ihr in dieser Hinsicht die
ände gefesselt, so muß sich unvermeidlich jede Störung der uhe auf das ganze Reichs gebiet übertragen. das Land immer wieder an den Rand des Abgrunds gebracht und dadurch würde auch die Erfüllung der Bestimmungen det
Dadurch wird
interalllierten Ueberwachunga⸗ ausschusses für das Landheer, General Nollet, it außerdem eine genaue Uebersicht der Truppenverbände in der 5o⸗ilo⸗
bestätigt es si sion eine Den k⸗
5
Nach Artlkel 304 des Friedensvertrags ist zwischen Deutschland und an der alliierten und assoziierten chter Schiedsgerichtshof zu bilden. Dieser Schiedagerichtshof ist im wesentlichen zu 3 9 Streitigkeiten über Vorkriegsschulden, die nicht im Ausgleichs⸗ verfahren beigelegt werden können, für Streinigkeiten über Vorkriegsverträge, soweit nicht die Zuständig keit der ordentlichen Gerichte der gegnerischen Länder begründe ist, für Entschädi⸗ gungsforderungen von Angehörigen der allilerten und asso⸗ zlierlen Staaten an das Reich wegen ihrer von n Kriegtz⸗ maßnahmen bettoffenen Pripatrechte sowle endlich f Streitigkeiten auf hem Gebiete der gewerblichen e n g Ihen. ergibt sich aus den Bestimmungen der Abschnitte bis VII des Teils X des Friedensvertrages. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist ein solcher Schiedsgerichts⸗ hof bisher nur zwischen Deutsch eingesetzt worden. Dieser Gerichtshof besteht einstweilen aus
r bestimmte
land und Frankreich
nach dem F
zösischen Richter sowie einem ne Der Gerichtshof 6 Paris. Ort und sind nach dem Frie zu bestimmen. Das Verfahren vor dem gemischten Schiedsgerlchtshof ist riedensvertrag von diesem selbst festzusetzen. Der deutsch⸗französische Schieds gerichtshof hal ein? sehr eingehende Prozeßordnung erlassen, die durch eine Bekanntmachung“ des Reichs ministers des Auswärtigen vom 17. April 1936 in Rr. 77 des „Neichsgesetzblaties“, ausgegeben am 26. April, veröffent⸗ licht worden ist. Von großer Wichtigkeit sind namentlich die Horschriften der Prozeßordnung, wodurch für die einzelnen Arten der Klageansprüche bestimmee, verhältnismäßig kurz bemessene Ausschlußfrifsten festgesetzt sind, die zum großen Teil vom Tage der Veröffentlichung der Prozeßordnung an umlaufen. Ferner ist noch darauf hinzuwessen, daß die deutsche de, en. in der Klage oder der Klagebeantwortung eine Zustellungs telle in Pact zu bezeichnen hat. Als solche lann die deunsche Geschäftsselle des Amts für private Güter, Rechte und Interessen in Frantreich benanmt werzen. Die Adresse dieser Heschäfts elle ist bis auf weiteres Paris, Avenue de la Bourdonnais 50. Von hesondeter Bedeutung ist nach der Projeßorhnung die Tätigkeit des sogengunten Stagts— vertreters, der gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrags von jeder beteiligten Regierung bei dem gemischten Schlehtz⸗ gerichtshof zu bestellen st. Zum deutschen Staats⸗ vertreter bei dem deutsch⸗franzöfischen gemischten Schiedt⸗ gerichtshof ist der Minifterialdireksor z D., Wirkliche Jeheime Rat, Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht in Naumburg a. S. Dr. Johannes ernannt worden. Er wird seine Tätigkeit zunächst in N̊numburg ausüben und ist in der Lage, über alle einschlägigen Fragen Auskunft zu erteilen.
— —
Vorsitzenden besetzt sind hat seinen Sitz und sein ständiges Büro in eit der Tagung der einzelnen Abteilungen ensvertrag von dem neutralen Vorsitzenden
In der gestrigen Sitzung des Beirats des Reichskommissars für die besetzten rheinischen Gebiete, an welcher zahlreiche Parlamensarier und Mitglieder der Zentralbehörden teilnahmen, berichtete der Reicht kommissar ausführlich über seine Tätigkeit und über bie Lage im besetzlen Gebet. In der anschlie ßenden Autsprache kam, wie Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, ellseitig der Wille der Volkvertretung zum Ausdruck, daß bei der weiteren Behandlung der 1heinischen Angelegenheiten Furch die Behörden, insbesondere in Personenfragen, in Berlin und der Provinz der Eigenart der rheinischen Verhältnisse weitgehend Rechnung getragen werden müsse, und daß Einheitlichkelt der politischen Richtung erforderlich sei. Der Vertreter der Reichsregierung erklärte, daß von einer Verlegung des Reiche kommissariats nach Berlin nicht die Rede sein könnte. Für das Reich komme nur die n , ,. einer engeren Fühlung zwischen den Reichs⸗ und
andesressorts in rheinischen Angelegenheiten in Frage. In der weiteren Diskussion wurden insbesondere auch die Frage der Ausgestaltung des parlamentarischen Beirats im Sinne einer Beleiligung der Vertreter der wichtigsten Berufestände an seinen Arbeiten und die Möglichkeiten einer Verwirklichung des Gedankens erörtert. Ein Vertreter des Reichsschatzminssterlums machte eingehrnde Mitteilungen über die Maßnahmen zur Ab⸗ hilfe des Wohnungs mangels, der durch die Einquartierung der Offiziersfamilien entstanden ist, und zur Versorgung der Be⸗ völkerung mit Hausgerät.
parlamentarischen
Im Reichswehrministerium fand gestern unter dem Vorsitz des Reichswehrministers und in Anwesenheit des Unter⸗ sraats ekretärs sowie des stellvertretenden Cheftz der Admiralität einge Re sprechung statt mit den Vertretern der Marinebehörden von Kiel und Wilhelmshaven, ferner der Oldenburgischen Regiern eg und mit dem derzeitigen Zivilgouvernenr von Kiel. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde festgestellt, daß die einander widersprechenden Meldungen über die Zustände in den n , wie sie vielfach verbreitet werden, nur wecklos die Gemüter im gan en Volke erregen und eine objektive Beurteilung trüben, die wünschenswerte Entwicklung der Verhält⸗ nisse zu einem ordnungsmäßigen Dauerzustand aher erschweren. Es — 1 zurzeit sowohl in Kiel wie auch in Wilhelmshaven uhe und Ordnung. Alle Teile sind sich darüber flar, daß auf die Dauer ohne Offiziere ein regelrechter Dienst⸗ betrieb nicht möglich ist. Es herrscht indessen auch darin Nebereinstimmung, daß kein durch die Ereignisse kompro⸗ mittierter Offizier zum Dienst wieder zugelassen werden darf. Die . der Vorlommnisse in der Marine wird durch das Untersuchungsamt des Wehrministeriums mit großer Be—⸗ schleunigung und nur durch dieses durchgeführt. Ein parla⸗ mentarischer Ausschuß 6 und begutachtet die Untersuchungg⸗ ergebnisse, deren Haff ichung dann sofort erfolgen wird.
Nach einer im Reichs versicherungsamt gefertigten i,, . sind durch die Post und die Sonder⸗ . . gezahlt worden im Monat Dezember 1919 altz Zulagen: zu Invalidenrenten (monailich 20 S6). . . 18 950 076 A, zu Krankenrenten (monatlich 20 F) ... 2 064744, zu Altersrenten (monatlich 20 M) ... 4 601 761 , zu Witwenrenten (monatlich 10 66) ... 8A 889, zu Witwenkrankenrenten (monatlich 10 6) . 38 1850 ,
zusammen .. 26 481 620 6.
Anmerkung; Es fehlen die Angaben der Oberpostdirektionen Metz, Posen, Straßburg i. E. sowie des Saarbrücker Knappschaftevereins nd der Penstonskasse der m , mbahnen in Straßburg i. E. über die enzulagen im 18.
ezember 1
Pren hen.
Das Staatsministerium hat beschlossen, den von dem Dom⸗ lapitel in Paderborn ö. Kapitularvikar gewählten bisherigen Generalvilar, Domkapitular Kaspar Klein in Paderborn Ausübung der ihm als Kapitularvikar zustehenden bischöflichen Rechte und Verrichtungen zuzulassen.
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Nach einer von „Wolffs , , . verbreiteten amtlichen Mitteilun nden beim Minister des Innern etzt Besprechungen fir die einzelnen Provinzen statt, die der
örterung der Frage dienen, oh und inwieweit Personal⸗ veränderungen erforderlich sind, um in einzelnen Ver⸗ waltungsbezirken das bisherige Vertrauens verhältnis zwischen
wieberherzustellen.
vier Abteilungen, die mit je einem deutschen und einem fran⸗
Behörden und den verfassungstreuen Schichten der Bevollerung