1920 / 89 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

das heißt einem verfassungsmäßig festgefügten Landtage und seinem Exekutionausschusse, der Regierung, durchgeführt werden können. Diesen Landtag und die se Regierung gilt es, in dem vorgelegten Verfassungsentwurf organisatorisch zu regeln.

Die staatsrechtlichen Vorarbeiten für den deutschen Einheitsstaat werden einen dreifachen Gegenstand haben, nämlich I) eine befrie—⸗ digende örtliche Gliederung derjenigen Selbstverwaltungskörper, die

den Unterbau der Reichszentralgewalt bilden sollen, das heißt eine

Gliederung nach dem lands mannschaftlichen Zusammengehörigkei ts⸗ gefühl oder dem wirtschaftlichen Notwendigkeiten der beteiligten Be⸗ wölkerungskreise, ) eine Ausei nantersetzung zwischen Reich und Selbft⸗ berwaltungèkörpern über die Verteilung der Steuerberechtigungen, welche die finanzielle Tragfähigkeit dieses Unterbaues des Neichs zur Lösung der den Selbstverwaltungskörpern übertragenen Aufgaben sicherstellt, einen Aufbau des Behördenorganismus, der gleichzeitig den Forderungen einer starken Reichszentralgewalt und derjenigen einer Beteiligung der Selbstwerwaltungellöwper an der Erledigung der Reichsgeschäfte Rechnung trägt. ( Es ist einleuchtend, daß die Durchführung dieses Programms siur dutch ein Zusammenwirken des demnächst zu wählenden Reichs⸗ tags mit einem verfassungsmäßigen Landtage und der Exe kutions⸗ ausschüsse dieser Parlamente, das heißt einer Reichs- ünd einer ber— fassungsmäßigen preußeischen Regierung, möglich ist.

Von diesem Standpunkt aus bettachtet brauchen wir in Preußen eine Verfassung. .

Noch eine zweite Frage gewärtige ich warum kommt der Ent— wurf der Verfassung so spät?

Det Entwurf ist bald nach Verabschiedung der Reichsverfassumg = diese abzuwarten, erschien wegen der vielfachen Beziehungen des beiderseitigen Inhalts am Platze aufgestellt und in wiederholten Berhandlungen mit Vertretern der Mehrheiklsparteien, soweit die schwierige Frage des „retardierenden Faktors“ in dem Einkammer— system in Betracht kam, erörtert worden. Wenn es auch hierbei nicht gelungen ist, zu einer vollen Einmütigkeit zu gelangen, so ist boch in dem „Finanzrat“, mit dem sich die Paragraphen 50 ff. des Entwurfs beschäftigen, eine Organisation entworfen worden, die den weitvetbreiteten Wünschen der Freunde einer tätigen Mitwirkung unserer Provinzen an der Staatsverwaltung und an der staatlichen Gesetzgebung in weitem Maße Rechnüng trägt. Die Verhand— lungen mit den Parteivertretern, die diesem Organisaklionsprojekt vor— aufgingen, beanspruchten um so mehr Zeit, als der Finanzminister und mit ihm die gesamte Staatsregierung gerade bei die sem Anlaß zie schwere Verantwortung für die Sicherstellung einer geordneten Finanzverwaltung gegenüber den Eigentümlichkeiten des Einkammer— systems mit den Anforderungen der provinziellen Autonomie zu ver einigen hatten.

Endlich kann man fragen, meine verehrten Damen und Herren, ob es nicht angesichts der politischen Gesamtlage und im Hinblick auf das keineswegs allseitig befriedigende Ergebnis der Verhandlungen mit den Parteivertretern besser gewesen wäre, den Entwurf zurück. zuziehen und ihn nach den Wahlen in neuer Fassung vorzulegen. Diese Frage wäre nur dann mit einem unbedingten Ja zu beantworten, wenn dem Entwurf in neuer Fassung ohne weiteres eine bessere Aus— sicht auf schnellere und größere Zustimmmnng der Landesversammlung deschleden wäre. Darüber aber gebe ich mich keiner Täuschung hin, daß selbst der nach der Auffassung der Slaattzregierung idealste Ent= wurf von der Landespersammlung abgeändert werden könnte und auch wohl abgeändert iwerden würde. Ist dieser Gedankengang aber richtig bann dürfte es sich empfehlen, nicht erst einen neuen Entwurf ab— zuwarten, sondern an dem vorliegenden alle erforderlichen Verände⸗ rungen im Ausschuß vorzunehmen. Man hat die bureaukratisch juristische Sprache des Entwurfs be mängelt. Das ist gewiß nicht ganz unberechtigt. Wie schwer es aber ist, in der Sprache eines Gesetzgebungswerks immer die richtigen Aus— brücke zu treffen, das wollen Sie daraus erkennen, daß dem Entwurf ber Reichsverfassung im vergangenen Jahr deklamatorischer Ueber= schwang vorgeworfen worden ist. Worauf es ankommt, ist meines Erachtens die Klarheit des Ausdrucks; diese ist, wie ich annehmen möchte, im Entwurf gewahrt.

An der Spitze des Entwurfs steht die Charakterisierung Preußens als einer Republik. Diese Kennzeichnung entspricht derjenigen des Reichs, mit der die Reichsverfassung beginnt. für, alle Zeit von der Monarchie zur Republik übergegangen ist, so

ll das gleiche für Preußen ein für allemal verfassungsmäßig festgelegt

werden. (Sehr richtigl bei den Sozialdemokraten.) Träger der Staatsgewalt ist wie im Reiche so in Nreußen das Volk. Sein ensorgan ist der Landtag, der aus einer einzigen Kammer besteht. Die Staatsregierung, repräsentiert vom Staatzministerium, führt Hie Staatsgeschäfte nach den vom Landtage au fgestellten Grund ätzen / nd bedarf seines Vertrauens.

Der Entwurf siehr dewon ab, einen Slaateprästdenten zu schaffen.

So nahe es einer theoretischen Auffassung läge, für die Erneuerung

ber Minister, für ds Berufung und Auflöfüng des Land agg einen Staatchräsidenten u bestellen, der durch Volkswahl im Valke selbst berankert wäre únd daher dem Landtag gegenüber eine selbständige Stellung in Anspruch nehmen könnte, fo erschien es praktisch ausge— schlossen, einen preußischen Staatepräsidenten neben den Reschs⸗ präsidenten zu stellen. Die Reibungsmöglichkeiten, die damit im Ver⸗ hältnis der beiten Oberhäupter des Reichs und Preußens zueinander geschaffen würden, müßten der Erreichung des Jieleg, zum Einheitgstaat u gelangen, abträglich, ja verhängnisvoll werden. Der mögliche Ausweg, Reichs und Staatspräͤsidenlen in Personal union gu vereinigen, konnte sich nicht empfehlen, da ein von dem gesam ten deutschen Volke, also auch dem nichtpreußischen, gewählter Reichepräsident nicht ohne weiteres als det Repräsentant des preußischen Volkes gelten könnte.

Erschien es hiernach praktisch ausgeschlossen, einen Staats- praͤsidenten zu schaffen, so mußte das logische Bedenken, daß die Auflösung des Landtags schwerlich von einem Staats ministerium vorgenommen werden kann, das doch des Vertrauens eben dieses Landtags bedarf, in Kauf genommen werden. Steht doch das gleiche Bedenken dem Auflösungsvecht des Reichspräsidenten gegenüber dem Reichstag insofern entgegen, als der Auflösungsakt des Reichsprãsi⸗ denten die Gegenzeichnung des Reichskanzlers erfordert, der dadurch die Verantwortung für diesen Akt gegenüber dem Reichttag über- nimmt, dessen Vertrauens er gleichfalls bedarf, wie die preußischen Minister des Vertraueng des Landtags bedürfen. Ez besteht hier

Hinsichtlich der Zusammensetzung der Rechte und der Aufgaben des Landtags hat sich der preußische Verfassungsentwurf eng an die Reichsverfassung angeschlossen.

Für das Wahlrecht, das sich von Grund aus verschieden von dem kapitalistischen Dreiklassenwahlprinzip auf der breitesten demo⸗ kratischen Grundlage aufbaut, ist im einzelnen wie im Reich ein Wahlgesetz vorbehalten. Hervorzuheben ist die Analogie mit der Reichsverfassung insbesondere auf den Gebieten des Wahlprüfungs— gerichts, der Wahldauer, der Untersuchungsausschüsse und der Ent— schädigung für die Mitglieder.

Bezüglich der Im munitätsrechte der Landtagsmitglieder bedurfte der Entwurf keiner besonderen Vorschriften, da hier die Reichsverfassung das Erforderliche auch für die Landtage der Länder mit geregelt hat. Ebenso erschien bei der ausgiebigen Normierung der Grundrechte in der Reichsverfassung eine Aufzählung der⸗ selben in der preußischen Verfassung entbehrlich.

Die Abschnitte „Staatsministerium“, „Gesetzgebung“ und „Finanzwesen“ werden einer grundsätzlichen Erörterung nicht be— dürfen. Im Ausschusse, den Sie zur Beratung des Entwurfs wohl niedersetzen werden, wird hier das einzelne zu besprechen sein. Ebenso liegt es bei den Abschnitten Selbst verwaltung“, St aatsbeamten“ und bei den „Uebergangs⸗ und Schlußbestim mungen“.

Zum Schluß die umstrittenste Frage des Entwurfs, die des „Finanzrats“!“ In ihm ist das „retardierende Moment“ gegenüber solchen Beschlüssen des Landtags verkörpert, die eine be—⸗ sondere finanzielle Tragweite haben. Im einzelnen bestimmt hier⸗ über 5 55 des Entwurfs das folgende:

Die Zustimmung des Finanzrats ist einzuholen:

I) wenn der Landtag Ausgaben beschließen will, die über den von der Staatsregierung vorgeschlagenen oder bewilligten Betrag hincntsgehen,

für neue Steuern,

) für die Aufnahme von Anleihen und Uebernahme von Bürg— schefften,

für Ausgaben, für die noch keine Deckung vorhanden ist oder für die die Deckung durch Anleihen erfolgen soll.

Der Finanzrat soll also auf den Gebieten seiner Obliegenheiten kein gleichwertiges Votum neben dem Landtage haben, er soll keiüme erste oder zweite Kammer sein. Vielmehr steht ihm nur ein suspensives Veto gegenüber den Landtagsbeschlüssen zu. Im Falle der Beanstandung soll er nur eine erneute Beratung des Land— tages herbeiführen; seine Beanstandung soll nur dann durchdringen, wenn düiese erneutze Beratung nicht zur Aufrechterhaltung des beanstan⸗ deten Landtagebeschlusses mit Zweidrittelmehrheic führt. Die Tatsache, daß der Finanzwat keine Hammer neben dem Landtage ist, spricht sich auch darin aus, daß er nicht öffentlich berät.

Die Zusammensetzung des Finanzrats regelt 5 50. Er geht von dem Gedanken aus, daß darim denjenigen Propinzialvertretern, die mach der Reichsperfasfung Mitfführer der preußischen Stimmen im Reichs— rate sind, die Hähffte der Sitze gebührt. Die andere Hälfte wählt abgesehen von vier vermöge ihres Amtes berufenen Mitgliedern der Landtag, der dabei an seine Abgeordneten nicht gebunden ist.

Die Gesamtzahl wird gurzeit 28 zählen. Zu erwähnen ist hierbei, daß das Ausführungsgesetz zum Artikel 63 der Reichsverfassung über die Beteiligung der Probinziallvertreter am Reichsrat dem Land tees enmem Purer, Frist Sorngenrtzt werden sollbe. Das ist jetzt ja gesckchen, die Arbeit befindet sich in der Kommisssiomn umb wir werden sehen, inwieweit der ursprüngliche Plan mit den Beschllüssen der Kom— mission in Einklang zu bringen ist. Durch die Einväumung der Hälfte der Sitze im Finanzrat an die Provinzhalvertreter wird die Autonomie der Probinzen erheblich erweitert. Sie haben ein bedeutsames Recht an der Mitverwaltung des Staate, Hienmitz macht die Staats« regierung einen weiteron Schritt auf dem Wege, den sie durch den Gntmwurf des Autonomjegesetzes betreten hat.

Meine Damen und Herren, die Staatsregierung empfiehlt Ihnen die möglichst beschleunigte Durchberatung des Entwurfs, damit die Landecpersammlung bald zur Lösung ihrer eigentlichen Aufgabe, die Verfassung zu geben, gelangt.

. Ich darf vielleicht, nachdem ich mich dieses Auftrages der Staats⸗ regierung entledigt habe. hinzufügen, daß ich nicht ein Kind, sondern ein Er he zu vertreten habe, und daß, falls ich an dieser

Wie das Reich ö

Stelle die Pflicht hätte, eine Meinung zu vertreten und nicht in dieser besonderen Mission ein Amt, mit Ihnen, meine Herren, in der Kritik des Entwurfs vielleicht in manchem einig wäre. Gört, hört! Abg. Adolph Hoffmann: Dann hätten Sie die Erbschaft ablehnen sollen) Ich darf aber einen Wunsch der Staatsregierung, den sie mir ganz besonders mit auf den Weg gegeben hat, mit dem meinigen vereinen, daß es nämlich der Zusammenarbeit mit den Re— gierungsvertretern und den Vertretern der Parteien in der Kommission gelingen möge, bald schnelle, gute Arbeit zu machen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) . . .

Abg. Hauschild (Sog): Diese so bedeutsame Vorlage sollte von uns schon am 16. März in Angriff genommen werden, der ruchlose Putschversuch hat das verhindert. Allen Versuchen zuf Wiederaufrichtung des alten zerbrochenen Staatsgebäudes der Hohenzollern geben wir mit S1 endgültig den Abschied; die Frage, oh Monarchie oder Republik, ist vor wenigen Wochen nochmals und definitiv durch den siegreichen Generalstreik zugunsten der letzteren entschieden worden. An dem uns vorgelegten Entwurf werden wir ja noch manches ändern müssen, alles in allem aber haben wir anzuerkennen, daß er sich zu dem früheren preußischen Ver— fassungszustund verhält wie ein sonniger Früblingstag zu einer trüben, wolkenschtweren Novembernacht. Er enthält auch ein un⸗ üumwundenes Bekenntnis zum deutschen Einheitsstaat; er löst auch das vor jũhrige Versprechen ein, den demokratischen Ge⸗ danken so unzweideutig wie irgend möglich zum Durchbruch zu bringen. Das Volk hat in Preußen den Landtag zu wählen; es soll aber auch die oberste Souveränität haben, und so gebührt ihm auch das Recht des Referendums. Daher verlangen wir ohne sede Nebenabsicht die Volksabstimm ung. Gegen das unbedingte Recht der Regierung, den Landtag aufziütlösen, haben wir ernste Bedenken; hier wird eine Korrektur einzutreten haben, eventuell wäre daran zu denken, dem Landtagsbräsidenten, der ja so recht eigentlich der Vertrauensmann des Volkes ist und dem ja auch die Ernennung der Regierung zusteht, auch das Recht der Auflösung zu übertragen. Dem neuen Finanzrat bringen wir als Anhänger des Einkommensystems keine Sympathie entgegen, wir sehen nicht ein, wozu dieses „retardierende“ Element in die Verfassung hin⸗ eingebracht werden soll; es würde sich doch bloß für den Landtag um einen Vormund handeln. dem ein höheres Verantwortlichkeits⸗ gefühl zugeschrieben wird. Auch in allen finanziellen Fragen soll

Also zwischen der Konstruktion der Reichs. und der preußischen Ver⸗ lassung im Cärunde nur ein formaler Unterschied.

üund müß der Landtag die letzte Entscheidung haben. Natürlich leihen wir den Wünschen, die auf eine erste Kammer gerichtet sind, überhaupt kein Ohr. Hinein in die Versassung gehört auch

eine Bestimmung, daß die Gemeindewahlen auf Grund des Land— tagswahlrechts vollzogen werden müssen. Nach der Verabschiedung der Verfassung müssen sofort durchweg in Preußen Neuwahlen angeordnet werden.

Abg. Dr. von Kräies (D. Rat) Wir sehen heute bei einem so überaus bedeutungsvollen Anlaß den Ministerpräsidenten nicht hier, dem doch die neue Verfassung zu vertreten obgelegen hätte. Auch was Herr Severing sagte, klang wie ein Echo des Gedankens „Preußen ist ja doch erledigt“. Wir sind dieser Auffassung nicht. Die Vorlage kommt viel zu spät; sie wärd erst erledigt sein, wenn die Wahlen vor— über sind. Nach § J wird die republikanische Staatsform festgelegt. Wir sind dieser Auffassung nicht, wir sind und bleiben Anhänger der Monarchie. Die prinzipielle Frage ist allerdings auf dem Boden der Reichsverfassung auszutragen. Wir fordern aber den Schäatz der schwarz⸗weißen Farben und des derzeitigen Staatsgebiets in der Ver— fassung nach dem vorbildlichen bayerischen Muster. (Unruhe links) Wenn die Sozialdemokraten jetzt doch noch Abänderungen in Vorschlag bringen wollen, so dürfen wir wohl hoffen, daß auch Vorschläge von anderer Seite im weiteren Verlaufe der Beratungen geneigtes Ohr finden werden. Wir fordern auf unserer Seite Volksentscheid und Volksbegehren; wir halten es nicht für ausreichend, daß das Volk nur alle vier Jahre einmal den Stimmzettel abgibt. Wir fordern Volks— abstimmung u. a. auch für den Landespyäsidenten, den wir durchaus für erforderlich halten, als den ruhenden Pol im ganzen Staatswesen, den ein Staatswesen von 40 Millionen notwendig braucht. Ein preußischer Staatspräsident muß sein, weil Preußen bis zu einem gewissen Grade auch eine Politik machen muß, sonst wird der Staat aktionsunfähig. Es ist eine unmögliche Konstruktion, daß der Land⸗

tagspräfident die Regierung ernennt und daß dann diese den Landtag samt seinen Präsidenten nach Hause schicken kann. Wir verlangen ferner das Zwei lammersystem,. Selbst

ö. und die Tschecho sowakei führen es jetzt ein. Gerade weil alle, Kulturstaaten das Zweikammersystem haben, müssen auch innere Gründe dafür sprechen. Der zweite Faktor der Gesetz— bung kann nicht aus allgemeinen Wahlen hervorgehen, für die Forkt— ildung des Zweikammersystems kommt nur die berufsständische Ver— tretung in Frage. Derselbe Gedanke liegt dem Rätesystem zugrunde. Die Volkskammern sind mehr als bisher zu wirtschaftlichen Interessen⸗ vertretungen geworden. Deshalb wäre eine Zweite Kammer entbehr— lich. Es ist gewiß richtig, daß gelegentlich in den Volkskammern einseitige Berufsinteressen, und zwar nicht zum Vorteil des Ganzen zu sehr in die Erscheinung getreten sind. Aber es ist nicht u ver⸗ kennen, daß in großen wirtschaftlichen Fragen die Volksparlamente lediglich nach politisch taktischen Gesichtspunkten entscheiden, wie gerade die Geschichte der Deutschen Nationalversammlung zur Genüge beweist. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß eine berufsständische Zweite Kammer in Preußen nicht entbehrt werden kann. Das wirt— schaftliche Moment, das hätte berücksichtigt werden müssen, ist bei der Beratung der Steuergesetze zu wenig beachtet worden. Will man neben den Landtag einen Staatsrat setzen, so darf er nicht nach dem Vorbilde des Reichswirtschaftsrates gebildet werden. Es dürfte der Struktur des preußischen Staates entsprechen, wenn der berufs— ständische Gedanke etwas Hesprochen würde und auch die landschaft⸗ lichen Interessen der einzelnen Provinzen in dem Staatsrat ihre Vertretung finden. Die Zahl der probinziellen Vertreter ist zu gering bemessen. Mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtages datf der Staatsrat nicht zählen. Der Finanzrat, den die Regierung vorgeschlagen hat, enthält das grundsätzliche Eingeständnis der Not⸗ wendigkeit einer Zweiten Kammer; er trägt aber diesem in einer Weise Rechnung, die die allerschärfste Kritik herausfordert. Schon die Zu— sammenstellung dieses Finanzrates charakterisiert ihn als eine ge—⸗ mischte Kommission des Parlgments, Das Wahlalter, welches den betreffenden Wählern die höchsten staatspolitischen Rechte gewährt, darf nicht niedriger gesetzt werden als das Alter der bürgerlichen Mündigkeit. Die Bestimmungen, die der Reichsverfassung entlehnt sind, müssen wörtlich in. der preußischen Irrsfsang stehen. Der Fz 63, der über die Zustimmung der drei Minister in evangelieis handelt, bedarf einer durchgreifenden Aenderung. Die k änderung darf nicht derartig erschwert werden, wie es der 5 66 tut. Die Regierun svorlage bedar einer erhehlichon Nwarboi tung. Wir werden nach Kräften rezarbelten, um Preußen eine gute Verfassung an Heben, , zökt werden nach Kräften mitwirken, da k ein solches Rückgrat erhält, daß es sich wieder emporarbeiten kann. Beifall. Abg. Stöcker a. Soz): Wir sehnen den Tag herbei, wo reußen gufgehen wird in einen einheitlichen deutschen sozialistischen Staat. Wie wir früher gegen die Kirchtumspolitik, besonders der ö gekämpft haben, so wenden wir uns . den persönlichen Partikulgrismus, der auch heute in einzelne undesstaaten hervor⸗ tritt. Wir brauchen ein einheitliches Deutschland, politisch und wirt— schaftlich einheitlich, und daneben eine weitgehende Selbstverwaltung. Preußen könnte durch eine einheitliche Verwaltung vel günstiger und billiger wirtschaften, als es heute durch die zahllosen Einzelstaaten geschleht. Schon seit langem sind wir für die proletarische Diktatur eingetreten. Die bürgerlichen Parteien haben bisher immer noch eine Diktatur der Besitzende fe getz eine Diktatur der Junker von Gottes Gnaden. Wir wollen Die sozialistische Demokratle, die proletarische Demokratie. (Zuruf: Die Demokratie, wo die andern nichts zu sagen haben) Die kapitalistische Profitwirtschaft muß durch eberwindung der Bourgeoise beseit gt werden. Wir wollen die Einführung der soziglistischen Wirtschaft, das Privatkapital muß aus⸗ 6 chaltet werden. Das ist dasselbe Ziel, das auch die Rechtzsozia⸗ isten haben. Wir unterscheiden uns nur durch die Art ind Wesse, wie wir dies Ziel erreichen wollen. Es widerspricht aller geschicht⸗ lichen Erfahrung, anzunehmen, daß wir auf dem Wege über die Demofratie ruhig und organisch in die sozialistische Gesellschaft hineinkommen. Gerade der Feudaladel und die Bourgeoisie haben blutige Kämpfe um ihre Klasseninteressen ih und haben rück sichtslos die Diktatur errichtet. Was hat die Demokratie bei uns bisher erreicht? Die Macht des Kapitals ist in keiner Weise er— schüttert worden; die Presse ist noch i. ganz in Händen des Kapitals. Es ist nichts gesckehen, um diese Macht der Presse den Händen des Bürgertums pu nehmen und in die des Proletariat; hinüberzuführen Nicht einmel eine gleichmäßige Verteilung des Papiers 9 erzielt werden. Die Arheiterpresse fristet nach wie bor ein sehr kümmer— liches Dasein. während, die bürgerliche Presse auf Grund ihrer 6 macht einen unheilvollen Cinfluß auf die Volksmassen ausüßt. uch die Waffen sind. der Reaktjon ausgeliefert worden; die Ar— beiterschaft ist planmäßig entwaffnet worden. Ich wüuͤnsche nicht, daß der Geist von 1843 maßgebend würde. Sie haben sehr wen g gelernt von Lassalle. Die Macht des Kapitals ist in den letzten anderthalb Jahren, in keiner Weise erschüttert worden. Zweck und Bedeutung des Rätesystems siegen darin, daß die politischen Rechte in die Hand derjenigen gelegt werden, die auch wirklich alle Kultur⸗ arbeit schaffen, in die Hand der werktätigen Masse, in die Hand der a und Kopfarheiter, und daß ausgeschlossen werden alle jene faulen rohnen, alle ir Nutznießer und Ausbeuter der Arbeiter. Zurum: Was 3 Sie bisher gearbeitet! Wir denken nicht daran, eine Minder⸗ eitsherrschaft zu errichten. Die i, ,,. Diktatur wird die ,, der übergroßen Zahl aller Arbeiter und Angestellten sein. aller derjenigen, die produktiv arbeiten. In der Zeit der kommenden ptoletar schen Diktatur wird nicht der hundertste Teil der Greuel⸗ aten begangen werden, die der Militarismus begangen hat. Den r r., der doch nur das Zweikammersystem einschmuggeln will, szbnen wir ah. Die Wahlperlode von vier Jahren ist viel zu lang. Verfassungsänderun sen müssen schon mit . Mehrheit be— schlossen werden können. en die Mehrheitssozialisten der Bourgeoisie weiter ,, leisten, sie werden die Ent⸗ wickelung nicht aufhalten, die uns zum Siege führt. Hierauf wird um 146 Uhr die Beratung auf Dienstag, 12 Uhr, vertagt (vorher namentliche Schlußabstimmung über die Vorlage, betr. Groß Berlin, und Anträge wegen der Mai—⸗ feier; nachher Anträge wegen Auflösung der Einwohnerwehren).

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; Kraftlogerklärung der wird.

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. gekommenen Schuldyers . Y prolentigen

23801 28 10 779 639 äber je ᷣob A und Nr. 7 559 a6

. 4 Inhaber als den obengenannten

1. unte uchungssachen.

2. Aufgebote,

4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

6. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktie ngesellschaften.

7 Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen n. dergl.

loo?

I. Auf die Anträge von: 1) Anbreaz Hintz, Söldner in Merklingen, O.⸗A Blaubeuren, 2) August Zeeb, Stadtpfleger in Freudenstadt, 35 Baͤlbine Unfried in Valhingerhof bei Neuktich, D. A. Rott well, Prozeßbebollmächttater: Rechigan⸗ walt Rieß in Rottweil, 4) Marta Sigel, Witwe in Wellheim u. T., Projeßhedoll. mächiigter: Karl Ulmer, Gärtner in Wellheim u. T., 5) Oskar Lohrer, Pfarrer a. D. in Mosbach (Baden), 6) Peter Binder, Privatier ia Sul;, O. A. Nagold ist daß Aufgebotzberfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung folgender auf den Inhaber lautender und nicht auf Namen umgeschrlebener Urkunden eingeleitet worden:

Württemb. Staatgschuldverschrelbungen

zu 1: Lit. N Nr. 5E 13 üher 800 A, auggestellt auf 1. Juli 1881 mit den Zinzterminen 1. August und 1. Februar, verninglich zu 3 o,o;

zu 2: Lit. O Nr. 103 003 über 200 , auggestellt auf 1. Juli 1881 mit hen Zingßterminen 1. Mal und 1. Noyember, verzinslich zu 34 oo;

zu 3: Lit. O Nr. 87 459 75721 und 97 653 über je 200 46, au pgnstellt je auf l. Februar 1885 mit den Zins terminen h ö und 1. August, verzintzlich zu

o;

ju 4: lt. N Nr. 223 032 und 31211 über je 500 M, ausgestellt auf 1. Jul 1881, verz'nalich zu 35 0,0, mit den Zing⸗ terminen für N 22632: 1. Mär un 1. September, N 31211: 1. April und 1. Okt.; Lit. V Nr. 027 über 509) 4, autgestellt auf 1 Mat 1880 mit den Zinzterminen 1. Mat und 1. November, verzinglich ju 34 0o / g;

zu 5: Lit. O 92 700 über 200 S, aus- gestellt auf 1. Juli 1881 mit den Zinz⸗ lerminen 1. Januar und 1. Fult, ver⸗ zinglich zu 30/0;

ju 6: Wurtitemb. Hypothekenbank. Pfandbeief Ser. B IV Nr. 3h 857 über 200 mlt den Zintzterminen 1. Jmnuai und 1. Juli, verztntzlich zu 30/0, auß gestellt am 1. Oktober 1879,

II. Aufgebotstermlu vor dem Amtt⸗ garlcht Stuttgart Stadt, Arch wstraße 15 J. Stock, Zimmer 28, ist hestimmt auf Ganstag, den S. Jannar 1921 Vormittags LO Uhr.

III. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestengz im Aufgebottz. termin ihre Rechte anzumelden und di— Urkunden vorjulegen, wödrigenfalls die e n,, der Urkunden erfolgen würde.

zulegen, widrigenfallg die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Wies bkaben, den 17. April 1920. ; Amttggericht. 13.

II1671] Auf gebot.

Der Karl Hoin in Köln, Jahnstraße 8, beitreten durch den Recht anwalt Paul Pottgteßer in Köln, hat das Aufgebot

I) der Schuldverschreibung bes Pro- binnalverbaudeß der Proyinz Westfalen, 6. Ausgabe Stück Nr. 8245 über 500 M und Coupon 1. 9. 1919 und folgend;

2) der Schuldverschreibung deg Pro⸗ vlnsialverbaydeg der Provinz Westfalen, 6. Ausgabe Stück Nr. 16 426 über 1000 M und Coupons 1. 9. 1919 und folgende beantragt.

Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestenz in dem auf den 12. Otiober 1920, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ . immer 1, anberaumten Auf ⸗˖

gebotztermine selne Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die

lirkundẽn erfolgen

Müͤünster, den 14. April 1920.

: Das Amtggericht.

1UUIi618 Zahlungs sperre.

Auf Antrag des r. und Speierel⸗ bändlers Nitolaug Weiler III. in Lorch⸗ hausen wir der Reicht schulden verwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden eibungen der Anleihe des Deutschen (Rriegganleihen) Nr. 26095784, 2 801 353, 3 626 511 und

ö

Reich

über 100 A verboten, an einen anderen

erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen ** dergh. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2e.

nfall · and a e

be sondere neue Zinsscheine oder Erneuerung schetn augzjugedben. WBerlin, den 20. April 1920.

Amts gericht Berlin · Mitte. Abteilung

(116171 Zahlungs sperre. KLuf A Dr. Caroline Frenzl, geb. Berlin Lichterfelde, Zeh lendorferstraß wird der Relchsschulden verwaltung Berlin betreffs der angeblich abba 1mkommenen Schuldyerschteibung der 5

Inhaher stellerin eine Leistung zu bewirlen,

Berlin, den 21. April 1920.

116197 Zahlungs sperre.

schen Reichs Ren. 4 372 796 bis 788 4372 801 bis 802 über je 1000 ,

berboten, an einen anderen Inhaber

scheint oder einen Grneuerungsschemn zugeben. 84. E. 412. 1920. Werlin, den 23. April 1920.

11620] Zahlungefperre.

Meliyr in Göttingen, Schildweg 8, der Reichsschulden verwaltung in B

haber als den obengenannten

Berlin, den 23. April 1920.

Zah inn ge sperte.

11621 Antrag der Obenpost dire

Auf

Inhaber alg die obengenannte An stellerin eine Leistung zu bewirken,

Berlin, den 23. Aptil 1920.

Ger an kt a th nnꝶ.

11905 Abhanden gekomm⸗n:

Nr. 100 234,

str. 200 u. 21 P. Berlin, den 26. 4. 1920. Der Polijeipräsident. Abteilung 1

(11665 Nufgebot.

1

ttuxscheineß Nr. 763 der Gewerk

neten Gericht

Ackunde vorzulegen, widrigenfalls Kraftlogerklaärung der Urkunde erf

vird. Lüchow, den 12. April 1920. Das Amtsgericht. J.

ii6 765 Nufged or.

Herrn Wilhe Bar singhausen, unterm n, Police 3000 40

72. März L 1535 555

. oljhändler lo. Mäez 1913

L 152 841 über sicherungisumine sind kommen. Der gegenwärtige genannter Polleen wird hiermit

ausgeertigte 3000 4 abhanden

bei ung ju melden, verlorenen Pol cen und an deren Stelle den Anttagst neue Policen ausgeschrieden werden. Berlin, den 21. pril 1920. Freia Bremen⸗Haunoversche

Antrag⸗ sieller eine Leistung ju bewirken, in-

, Fi we r 5 e dem Fördermaschin errn Otte ju Scherlebeck, feüher in

Ditteln, am 6. Januar 1902 autzge

einen

ntrag der verwitweten Frau Bergmann, in

jentigen Anlelhr bes Deutschen Reichs von 1915 J. J. (2. Kriegsanleihe) C 1699 092 äber 1000 4 verboten, an einen anderen als die obengenannte Antrag⸗

besondere neut Zingscheine oder einen Er⸗ aeuerungsschein auszugeben. S1 F. 108. 1920.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 81.

Auf Antrag des Händlers Christoph paßaänger in Anreppen, vertreten Durch den Rechtsanwalt Dr. Toeller in Delbrück (Wens), wird der Reicht schuldenverwal⸗ ung in Berlin beteeffs ber angeblich ab— handen gekommenen Schuldver schrelbungen der H prozentigen Kriegganleihr des Deut.

Ran. 8 255 210 bis 211 über je 500 &

den obengenannten Antragsteller elt Lel= tung zu bewirken, insbesondere neue Jing⸗

Imtsgericht Berlin⸗ Mitte. Abteilung 84.

Auf Antrag det Generals d. Jaf. 3. D.

dzetreffs der angeblich abhanden gekommenen Sc;uldherschreihungen der 5 Prozentlgen kriegtzanlelhe des Deutlchen Reicht Nr 3 428741 über 2000 S6, Nr. 6 071 074 iber 500 4 verboten, an einen anderen In⸗ Antrag steller eine Leistung zu bewirken, ingbe⸗ sondere neue Ilusscheine oder einen Ei—= neuerungtzschein auszugeben. 84. F. 375. 20.

Imtzgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84

Magdeburg wird der Reichsschuldenverwal⸗ ung in Herta betreffs der angeblich ab. handen gekommenen Schul vverschreibu agen her H prozentigen Kriegszanleihe des Deut. schen Reichs Nin. 1764 331 u. 6 339 857 über je 00 υ und Nrn. 1 563 482 big 486 iber J. 100 A verboten, an einen anderer

hesondere neue Jinsscheine ober einen Cr neuerunatschein auszugeben. S4. FE. 312. 1920.

Umtggerlcht Berlin Mitt. Ahtellung 84

S 1000, Dt. Ueber see Elektr. Attier 2000, Jeserich Asphalt Aktien 2 Wp. 114

Grkennung dien st Wertyavieꝛr sperrftelle.

Mie Gewerkschaft Wenbland in Wustrom H, vertreten durch ihren Grubenvor— stand, Vorsitzender Rechtsanwalt Dr. H. Schmidt L, Hannover, Georgstraße 43 hät dag Aufgehot des verloren gegangener

Wendland in Wustrow i. H. beantragt Der Inhaber der Urkundt wird aufge—⸗ fordert, spätesleng in dem auf Mitt woch. ben 23. Juni 1920, Bor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich, anberaumten Aufgebota⸗ termine seine Rechte anzumelden und dl⸗

Die bon der Bremer Lebentzbersicherungd⸗ Bank , , n . auf das Leben dei m Wiensiug. Landwirt ir

erfiherungssumme und die von der Bremen. Hannoverschen Lebentzversiche rungg Bank Aktiengesellschaft auf dat 8 Heinrich Mensing.

Barsinghausen, unterm Polle⸗

Inh gefordert, sich innen halb zweier Monat

widrigen falls die für krafilor erklär

debentdersicherungs · Bank Aktiengesellschast.

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Pollee Nr. 99 114 über Æ 4000, Ver. sicherungzsumme ist angeblich abhanden gekommen. Wir werden die Polser für kraftlogz erklären und eine neue aug. stellen, wenn sich nicht inserhalb zweier Monate ein Polie ninhaber bei uns melden sollte

Ber lin Schöne h erg. den 2. April 1320.

Nordstern rebeng. Versicherungtz⸗ Aetlen⸗ Gesellschaft. Die Direktion.

Hackelßer⸗Löbbinghoff. Gerecke—

(1040 Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: De. Ofkar Gniden in Hamburg, Papenhuderstraße 261. vertreten burch die hiesigen Richtganwälit Dr. Basedow und Röder, hat das Auf⸗ atbot beantragt zur Krafflozerklärung dei von der Ftrma J. 8. Völckets & Sohn in Hamburg am h. Januar 1920 au. gestellten, auf die Vereint bank in Ham, burg gezogenen und auf den Inhaber ge— stellten Scheck. Buch 99 860 Ne. 36, üben Æ 50 009). Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreibere! des Amtsgerichts in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, Dammthorwall 37, J. Stock, Zimmer Nr. 131, spätestenß aber in dem auf Freitag, den 10. Dezemßer 1920, Vormittags IRI Uhr, anberaumten Aufgebotgtermin, Stalhof, Kaiser Wilhelm Straße Nr. 70, J. Stock (2 Treppen), anzumelden und die

Zimmer Nr. 24, eld Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen

wird. Hamburg, den 16. Februar 1920. Der Gerichts chreiber des Amtsgerichts.

11612 Aua ge bot.

Die Firma van der Zypen u. Wissenen Fisenhütten H. Gd. in Köln-Deutz in Wissen, vertreten durch R.⸗A. Stock schlaeder, Wifsen, hat dag Aufgebot der Yläubigert 1 I der in Band 19 Blatt 15 des Berggrundbucht von Altenkirchen in Abt. III Jr. 2 eingetragenen Sypothel iber 1000 4, der das. Abt. III Nr. 3 eingetragenen Hypothek über 4500 4, 2) der in Band 19 Blatt 17 des Berg. arundbuchs don Altenkirchen in Abt. III Rr. 2 eingetragenen Hypothek über 1000 M, der das. ia Abt. III Nr. 3 eingetragenen Hypothek über 4500 beantragt. Die Hypotkek zu 1 u. 2 sin zie gleichen. Alt Glaäubtger ist der Kauf, nann Josef Cordevener in Brüssel ein, zetragzn. Er ist vor langen Fahren ge⸗ storben. Seng Erben sind unbekannt. Die Rechtznach olger de eingetragener Fläubigertz werden aufgefordert, spätestens in dem auf den E44. September L920, Baornmiitags g Uhr, vor dem unter⸗ seichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, an‚ zeraum ten Aufgrbotstermine ihre Rechtt anzumelden, widrigenfalls sie mit ben brypotheken autgeschloffen werden.

Alienkirchen, den 22. April 1920.

Amt gericht. Güsgen.

11672 Vas Amtsgericht Bremerhaven hat am 20. April 1520 folgendes Aufgebot er⸗ lassen: 1) Der Wiet Erast Vogel in Gremerhapen, Grünestraße Nr. 43, 2) der Händler Franz Piotraichke in Bremer⸗ haven, Thulesiutsteaße 20, beide vertrelen zurch die Rechtganwälte Dr. Bargmaur ind Buse in Bremerhaven, haben dat Lufgebot der Hypothekenbriefe: ju 1 über die im Hrundbuche von Bremerhaven, Henk II Blait 423 Abteilung 111 Ne. 4 ür die Akilenbrauerti Feldsch ößchen iy Miadtn i. W. elngetragen? Darlehnz⸗ orderung von 15 0066 M, zu 2 über die im Grundbuche von Bremerhaven, BGe⸗ irk 1 Blatt 397 Abteilung III Nr. 5 ür die Gremerhayener Sparkafse in Bremerhaven eingetragene Darlehung, orderung von 775 M heanträagt. Di Inhaber der Urkunden werden aufgefordert vätestens in dem auf Mitwoch, den 23. Februar 1921, Mittags L2 uhr, vor dem Amtzgericht Breme havr an, betaumten Aufgebotgtermin ihre Recht amjumelden und die Urkunden vorzulegen, vldrigenfallz die Kraftlogerklärung der Urkunden erfolgen wird. Bremerhaven, den 22. April 1920. Der Gericht ischreiber bes Amttgerichtz: Höppner, Sekretär.

(9574 Aufgebot.

Die Witwe bes Bildhauers Gustav Doltzmann, Marte geb. Hofmelster, bon Cassel, vertreten durch Justhrat Dr. Carl KWeig zu Cassel, hat das Lufgebot den Hypothekenbrleffß vom 19. Mär 1902 uber de im Grundbuch von Cassel Gand 13 Glatt 250 unter Nr. H eingetragene Hypo⸗ het von 20 000 M für den Blldhauer meister Gustav Holtzmann in Cassel, ver. zingllch zu o/o Jährlich an den Quartals. ersten fälligen Raten, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgeforbert, spätestens in dem auf den E10. MHagunßt 18920, Vormittags LH Uhr, vor dem unterzeichneten Gerscht, Zimmer Nr. 48, hohes Erdgeschoß, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelben und die Uckunde vorzulegen, widrigenfalls di ,, der Urkunde erfolgen wird.

(11661 AUuf gebot. Die Firma Wilhelm Werhahn iu Neuß, eingetr. y vertreten durch Peter und Fran Werhahn in Neuß, bat daz Aufgebot des verloren gegangenen Hvpothekenbtriefeg vom 29. Dejember 1905 äber die im Grundbuche von Loevenich Band XIV Blait 700 Abt. III lfoe. Ur. 4, Band II Art. 93 Abt. II] lfde. Ne. 4 und Band 21 Art. 1025 Übt. III Ifoe. Nr 2 für die Antragste llerin eingetragene, mit h vom Hundert verzlatllche Schuldsumme von 5600 M beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, svätestens in dem auf den 20. Inli EL9zo, Vormittags LO uhr, dor dem unterzeichneten Gericht an. beraumten Aufgehotg termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung der Urkunde erfolgen wird. Erkelenz, den 6. April 1220.

Amts gericht.

15154

Das Amtsgericht Schöppenstedt hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Witwe des Fabrikanten Otto Fuhrmann, Emma geb. Schaper, in Schöppenstedt hat daz Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefßt vom 6. April 1883 über die auf dem Hrundbuchblatte des früheren Wohnhauses No. ass. 260 in Schöppen⸗ stedt im Grundbuche von Schöppenstedt Gand V Blatt 73 unter Nr. 1 sür den Fabrikanten Otto Fuhrmann in Schöppen⸗ stedt eingetragene, zu 4 0;0 verzinslich⸗ Darlehn schuld von 1740 A beantragt. Der Inhaber der Uikunde wird aufge⸗ forbert, spätesteng in dem auf den 22. Ve⸗ zember 1920, Vormittags 10901 Uhr, zor dem Amlisgericht Schöppensteot an⸗ beraumten Aufgebotgtermine seine Rechte mzumelden unh die Urkunde vorzulegen, vldrigenfallß die Kraftloserkltrung der Urkunde erfolgen wird.

Schöppenstedt., den 30, März 1920. Der ,, . Amttgerichtg: el.

9579

Der Postbote Willy Erich Veit in Ali⸗ valdenburg hat dag Aufgebot zur Aus— schließurg der Gläubiger der auf Blatt ö deg Grundbuchs für Altwaldenb arg in Übteilung III unter Noe. 41I1 am 24. August 1852 eingetragenen Rechte, als a. swoölf Taler Patengelder für Ghristiant Thert sie, Karl Gottlob, Augufte und Friedrich Herrmann, Geschwister Thiem: auß Aliwaldenburg, b. jwanzig Taler desgl. und väter lickeg Erbteil Ernft Friedrich, Grnestine, Geschwister Thieme aus Altwalbenburg, c. 33 und Erztehuag für die sub b Genannten, d. Herberge zu gewissen Zeiten für die suh a und b Genannten, beantragt. Die HSiäubiger werden aufgtfordert, spätestenz in dem auf Dienstag, ben 22. Inn 1920, Vormittags ER Uhr, vor dem unterzeichneten Amt gericht anberaumten Aufgebotgtermine ihre Rechte anfumelder, viditgenfalls sie mit ihren Rechten aug. geschlossen werden.

Walden Surg, am 15. Aprll 1920.

Sãchsisches Amtsgericht.

11622]

Auf Brund der Verordnung der Preuß! schen Staatzregierung, betreffend Pie Aenderungen von Famlliennamen, rom 3. Nopember 1919 G.⸗S. S. 177 ermächiige ich den Packer Hermann Paul Gonserorogki in Berlin ⸗Llchtenberg, Freutzlgerstraße 12, geboren am 27. Fe⸗ bruar 1887 1 Bromberg, seiner Ehefrau, Anna Frlederlke Auguste geborene Neu⸗ mann, geboren am 5. Juli 1893 zu Berlin (die Ehe ist am 23. Dejember 1912 vor dem Stande amt Berlin 70 geschlossen), sowie seine Tochter Hildegard Lotte Gina, geboren am 4. April 1913 ju Berlin, Stande zamtsbeznk 13, fortan an Silelle des Familiennamens Gonserowzki (Gen- e den Famlltennamen Gonse zu ähren.

Berlin, den 7. Febryar 1920.

Der Justiminister. Im Auftkage: Kübler.

(II623

Der Elisabeth Anna Maria Nolzen und der Marla Nolzen aus Hochum isi durch Erlaß des Jastizmlnisterg vom 6 April 1920 die Grmächtigung erteilt worden, an Slelle Ihres jetztigen Famllien⸗ namens fortan den Familiennamen Hahne seld zu führen. Amttgericht Bochnnt, den 20. Aprll 1920.

11624 Der Emma Anna Kowalewehll in Alten bochum ist durch Erlaß deg Justlzmlnistert vom 6. April 1920 die Ermächtigung er⸗ teilt worden, an Sielle des jetzigen Familiennamens fortan den Familien namen Gchrldt zu führen. Amtggericht Vo chum, den 20. Aprll 1920

(116261

vom 6. April 1920 die teilt worden, an Stelle Famillennameng fortan

Tickel ist durch Erlaß des ö

. ber ellt.

Caffel, den 23. März 1920. Dai Amtagericht. Abteilung X VIIaI.

Srmrerhg. and Wirts ssens chaften ö. Niederlassung ꝛc. don ten. .

Sffentlicher Anzeiger.

Knzeigenvreis filt den Fanm einer 5 sespaltenen Einteitszeisle 1, s 45. Anerben wird anf den Anzeigenvreis ein Teuernngszuschlag von 8O v. H. erhohen.

Dem Bergmann Wilhelm Widowakl in (10923

ächtigung er i, ner, d

iditätz. 1c, Versichernwa,

16. Verschicdene Betanntmachaugen. l. Privatantelgea

(11626

Dem Faufmann Friedrsch Max Dem⸗ bing ty Cohn in Hamburg 8, Steckel hörn 19, geboren am 30. Januar 1890 zu Brezlau, sst die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Famtllennamens Friedrich Max Dem⸗ bingky Cohn den Familiennamen Frledrich Max Dembin zu führen.

Amtigericht Breslan, den 17. 4. 1920.

11628

Durch Ermächtigung des preußischen

Justijministers vom 25. März 1320 1st

der Hilfgarbeiter Bruno Adolf Richaid

Pischel in Düsseldorf ermächtigt worden,

an Stelle des Famillennamens Plschel

den Famillennamen Heber zu führen.

24a a 720.

Düfseldorf, den 20. April 1920. Amtsaerichi.

11629 Durch Ermächtigung des preußischen Juftimsinisterv vom 35. Mär 1920 ist der Schnelder Walter Leonhard Oito Pischel in Düsseldorf ermächtigt worden, an Stelle des Familiennameng Pischel cen Famillennamen Seher zu führen. Düffeldorf, den 20. April 1920. Amtsgericht. 24a Xa 6s20.

11630

Auf Grund der Verfügung des Herrn Justtjmtuisterß vom 6. April 1929 ist dem Seilergesellen Karl Viktor Kiy in Belsen kirchen, Garten straße 8, geboren am 14. August 1392 zu Braubauerschaft, jetzt Helsenkirchen, die Ermächtigung erteilt, an Stelle deß Familtennameng Kiy den Familiennamen Krause zu führen. ; Gelsenkir Hen, den 14. April 1920.

Das Amtsgericht.

(11156 Der Preußische Jastiminister hat am J. Aprit 1829 den Friseur Johann

Mathias Jakob Gottlieb Ferkel in Frank⸗ furt 4. Main, Gaußstraße 24. ermächtigt, an Stelle des Familiennamens Ferkel den Familiennamen Frenkel zu führen. Frankfurt a. Main, den 19. April 1920. Amtagericht. Aht. 17.

(11631 Der Herr Justijmlnister hat den In⸗ genteur Wilhelm Georg Karl Lampe in Dannoher⸗Linden, Ricklingerstraße 50, ge⸗ boren am 16. Oktober 1889 zu Hannover, ermächtigt, an Stelle des Famlliennamenz Lampe den Familiennamen Poelke ju führen. ö. Hannusver, den 20. April 1920.

Das Amtggericht. 4.

Ge ssell.

Autgefer igt: Stiene,

als Gericht schreiber des Amtzgerlchtt.

(11627

Durch Entscheidung des Herr Justii⸗ ministers vom 13. April 1920 ist die un—= derehellchle Aana Cäcilie Gerteud Wolten in Köla⸗ Lindenthal, Bachemer ftraße Ne. 172, geboren am 25. August 1896 ju Föln, ermächtigt worden, an Stelle der Vornamen Auna Cäecilie Gertrud die Vornamen Paula ana Cäecilie Ger- trud zu führen.

Köln. den 22. April 1920.

Das Amtsgericht. Abt. 1.

IIIb 321

Der Justtiminlster hat durch Verfügung vom 14. Aptil 192090 den am 7. Juni 1919 in Osternburg (Oldenburg) geborenen Heinz Anton Hermann Min zen ermäch⸗ igt, die Vornamen Adalbert Heinz Anton Hermann zu fübren.

Leer, den 21. April 1920.

Amtg gericht.

(116331

Der Herr Justimminister hat auf Grund der Verordnung vom 3. Nooember 1919 dem Bäcker August van Edig zu Selm, Beifang Krelsstraße Nr. 38, geb. am 14. Juni 1893 iu Tanten, die Ermäͤch⸗ tiaung erteilt, sich deg Famlliennament Echmitz an Stelle den Familiennamens van Edig zu bedienen.

Lädinghausen, 18. April 1920.2 3.1 Vas Amtgaericht. 11

11634

Durch Verfügung des Herrn Justij⸗ mlnisters vom 25. Februar 19209 ist die Ermächtigung erteilt, daß den Vornamen de Erlch Bruno Märtens hier, Grelte⸗ weg 26, geboren am 12. Mal 1918, der . Vorname „Günther“ vorgesetzt wlrd.

Magdeburg. den 9. Avrll 1920.

Vas Amtigericht A. Abteilung 12.

Ils 35] Getanatmachnng.

Den Eheleuten Arbeiter Fran Soblraygski in Salikotten, geboren am 5. Juli 1898 in Horst, und Elisabeith, geb. Karnine, eboren am 10. September 1899 in Verne ! Gkreig Büren), ist unter dem 10. April 1920 durch den Justtimlnister die Gr⸗ mãaͤchtlgung erteilt worden, an Stelle des FJamlliennamens Soblrays tt den Famillen⸗ namen Waffer zu führen. tten, den 20. Aprll 1820. Preußisches Amtagericht.

J An gebot. ( olljeldiener 6 Eichenlaub von Schweighofen hat als gerichtlich bestelter.

eger beantragt, seine Pfleglinge Ludwig

ertzlusft, geb. 18. 8, 18644, und Kaspar Mertzlufft, geb. 16. ber 1845,

d . Li zu führen.! Amts ger icht ana, den n. April 1920.

belde in Kraygweyer gevoren und get