1920 / 90 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Oberschlesischen Hüttenindustrie in Kattowitz, Mühl⸗ den zwischen dem Verband der dem Verband der christ lichen Metallarbeiter⸗ verband, dem Verband der Maschintsten und Heizer und dem Deutschen Bauarbeite . nuar 1920 abgeschlossenen Tarif Lohn- und Arbeite bedingungen der Arbeiter in ben Stein kohlen gruben gemäß § 3 der V 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 Veuthen⸗Stadt, Kattowitz, Stadt und Land, Könige hütte, Gleiwitz und Tarnowltz sür allgemein verbi Einwendungen gegen 10. Mai 1920 w Luisenstraße 33

Berlin, den 20. April 1920,

Der Reicharheitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

gwerkts⸗ und beantragt, polnischen Berufsvereinigung, Deutsch lands,

Deutschen Gewerkvereine (5⸗D., Gewerkschaften,

Bergarbeiter Deutschen

rverband am 31. Ja⸗ vertrag zur Regelung der

erordnung vom 23. Dezember für das Gebiet der Kreise

? Hindenburg, Rybnik, Pleß, Tost⸗ ndlich zu erklären. diesen Antrag können bis zum erhoben werden und sind unter Nummer n das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, zu richten.

Beuthen ⸗Land,

Bekanntmachung.

Unter dem 9. April 1920 ist und Blatt 905 des Lartfregisters e zwischen dem Verband Lübecksscher Kleinhandeltz— vereine, dem Konsumvperein für Lübeck sonstigen Lübecker

auf Blatt 125 If. Nr. 2 ingetragen worden:

und Umgegend unb Arbeitgeherverbänden, dem Gewerkschaftsbund der laufmän nischen Angeslelltenverbände, dem Gewerkschaftsbund der Angesnellten und der Arbeits gemeinschaft freier Angestellten— verbände an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifoertrags vom 16. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag vom 23. De⸗ zember 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs— bedingungen der kaufinännischen Angestellten wird gemäß g 2 vom 23. Dezember 1918 für das Gehiet des Stadibezirks Lübeck mit ein— gemeindeten Vororten für allgemein verbindlich ertlärt. Die allgemeine Verbindlichleit beginnt mit dem J. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt iritt die allgemeine Verbindlichtest des Tarisvertrags vom 16. Junl 1919 außer Kraft. Sie er— streckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere tarifverträge in Geltung sind. Handelt⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fach tarifvertrag allgemein verbindlich erklärt wird scheidet er dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem bereich des allgemeinen Tarlfvertrags aus.

Der Reichtzarheitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarffregtster und die Registerakten können im Reichsarbelte⸗= Berlin NW. 6, Luisenstraße 33,34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienslstunden eingesehen erden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlaͤrung des Reichsarbeitsmsnisterinmt verbindlich ist, können artelen einen Abdruck des TarisvertragJz gegen n verlangen.

der Verordnung (Reiche ⸗Gesetzbl.

Falls künftig für einen

Geltunga⸗

ministerium,

n den Vertrag rstattung der Ko Berlin, den 9. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

GSekanntmachung.

Unter dem 10, April 1920 ist auf Blatt 294 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband hadischer Ziegeleibesi Offenburg, dem Verband der Fabrikarbeiter Deu Gau 11 und 12, und dem Zentralverband christlicher Fahrik— und Trangportarbeiter Deutschlands, Bezirk Südwestbeutschland, mäß Beschluß des Schlichtungsausschusses für die badische iegelindustrie vom 22. September und 27. November 1919 getroffenen Aenderungen der Ortzklasseneinteilung Tarifvertrag 19. August 1919 zur Regelung der Lohn- und AÄArbeittz⸗

egeleiindustrie werden gemäß 8 2 der ezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) reistaates Baden gleichfalls für allgemein die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

verbindlichen

bedingungen in der Verordnung vom 26. für das Gebiet des verbinhlich erklärt. dem 1. November 1919. Der Neicht arbeltsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

ister und die Registerakten können im Reichtarbeite⸗ n. NW. 6, Luisenstraße 33 / , Zimmer 161, während elmäßigen Dienststunden eingese beitgeber und Arbeitnehmer, jür die der Tarispertrag infolge des Reichsarbeiteministerlums verhindlich ist, können ragepartesen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Das Tarlfre ministerium, Ber

der Erklärun von den Ver

Sekanntmachung.

Unter dem 12. April 1920 ist auf Blatt 917 des Tarif⸗ registers eingetragen worden;

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Braunschweig E. V., dem Deutschen Bauarbeiterverbande, Verein Braunschweig, ber Zahlstelle des Zentralverbandes der und dem Zentralverbande christ⸗ icher Bauarbeiter Deuischlands, Verwaltungsstelle Braunschweig, am 26. September 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Aibeitsbedingungen für die gewerb⸗ lichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456 raunschwelg, die Ortsbezirke Lehndorf, iddagshausen, Oelper, Rüningen, Melverode und Broitzem für allgemein verbindlich erklärt. Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Be— triebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungs« arbeiten beschäftigt sind.

Der Reichsarbeltsminister. J. A.: Dr. Sitz ler. . Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeiis.

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstira der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

immerer zu Braunschweig

8 2 der Ver⸗

für das Stadtgebiet Glies marode, Die allgemeine Februar 1920. Sie erfaßt

e 83 / 64, Zimmer 161, während

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 12. April 1920.

Der Registerfübrer. Pfeiffer.

GSetanntmachung.

registers eingetragen worden:

im Gastwirtsgewerbe

bindlich erklärt. dem 15. März 1920.

Der Reichsarbeilsminifter. J. A.: Dr. Sitz ler.

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. April 1920. Der Registerführer⸗

w

Bekanntmachung.

Pfeiffer.

de Tarisregisters eingetragen worden:

am 26 November 1919 abgeschlossent Na

ginnt mit dem 1. Februar 1920.

Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden.

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 15. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Ggekanntmachung.

des Tarifregisters eingetragen worben: Der zwischen dem

schaftsbund der Angestellten, Ortsgruppe Hildesheim, dem Reichsverband Veutscher Angestellten, Ortsgruppe Hildesheim, und dem Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Hildes⸗ heim, am 2X2. Dezember 1919 abgeschloffene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 26. Juni 1919 . Regelung der Gehalts⸗ und Ansiellunge bedingungen der aufmännischen Angestellten im Großhandel wird gemäß KX der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbi. S. 1456) für den Stadtbezirk Hildesheim für allgemein ver⸗ bindlich erklär. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs. arbeitsministerium, Berlin NW. 6, . 33. 34, Zimmer 161, während der regelmäßtsen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeimehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerlums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 165. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 15. April 1920 ist auf Blatt 158 lfd. Nr. 2 des Tarijregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Orts⸗ gruppe Harburg a. Elbe, den Firmeninhabern des Verbandes deutscher Detailgeschäfte der Textilbranche, Ortsgruppe Har— burg und dem Verein selbstständiger Kaufleute in Harburg am 28. November 1919 im . an den allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrag vom 9. April 1919 abgeschlossene Tarif— vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungt⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel wird für diesen Berufstreis mit Ausnahme des Eisenwaren⸗ und Werkzeugkleinhandels gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Harburg (Elbe, für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 28. November 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 9. April 1919 außer Kraft. Sie er⸗ streckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Hach tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Einzel⸗ handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, schelder er mit dem Beginn der

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriumz verbindlich ist, können bon den Pertrgggparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Unter dem 14. April 1920 ist auf Blatt 926 des Tarif⸗

Der zwischen dem Gastwirtsverein Cöthen und Umgegend E. V. und der Landeg⸗Arbeite gemeinschaft der gastwirsschaft⸗ lichen Angeslellten von Anhalt, Gruppe Cöthen, abgeschlossene, am J. März 1920 in Kiaft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Angestellten wir? gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1818 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Cöthen für allgemein ver— Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

Das Tarkfregister und die Regifteratten können im Reichsarbeitz= ministerium, Berlin NW, 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

Arbeitgeber unk Arbeitnehmer, die der Tarifvertrag infolge ber Ertlärung des Reichsarbeitsministeriumß verbindiich ist, können von den Vertragäparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Unter dem 16. April 1920 ist auf Blatt 625 lfd. Nr. 2

Der zwischen dem Reichsverband des deutschen Tiefbau gewerbes, Bezirksgruppe V Hannover, dem Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Hannover, dem Deutschen Bauarheiterverband, Bezirksleitung Hannover, dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutschlards, Bezirt Hannover, und dem Hentralverhand der Maschinisten, Heizer und verw. Berufsgerossen Veutschlanda, Zahlstelle Hannover, trag zu dem all— gemein verbadlichen Tarifvertrag vom 28. Juni 1919 zur Regelung ber Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiesbaugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung nom. 28. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Elsen bahnneubaustrecke Uslar— Schönhagen für all— gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reicht arbeitsministerium, Berlin NW. K, Luifenstraße 33/34, Zimmer 161,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtzarbeitsminssteriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck detz Tarisbertrags gegen

Unter dem 15. April 1920 ist auf Blatt 140 lfd. Nr. 2

rbeitgeberverband des Großhandels der Stadt Hildesheim, dem Gewerkschafte bund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Hilbesheim, dem Gewerk—

d

S. 1456 für das allgemein verbindlich erklärt. beginnt mit dem 1. April 1920.

allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge= meinen Tarifvertrags aus.

Der Reichsarheitsminister, J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs. arbeitsministerium, Berlin NW. 6, ö 3334, Zimmer 151, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerkums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 15. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 17. April 1920 ist auf Blatt 535 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Trangportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Breslau, und der Vereinigung Breslauer Arheitgeberverbände mit Geltung vom 1. Oktober 1919 ab— geschlossene Tarifvertrag nebst der am 20. Januar 1920 dazu abgeschlossenen nachträglichen Vereinbarung zur Rege— lung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Handeltz⸗ hilfs arbeiter wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ kreises Bret lau für allgemein verbindlich erklärt. Die all gemeine Verbindlichkeit des Haupttarifvertrags beginnt mit m 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die ollge—⸗ meine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 14 April 1919 und der Ergänzung vom 28. Juli 1919 außer Kraft. Die allgemeine k der nachträglichen Vereinbarung be—⸗ ginnt mit dem 5. Januar 1920.

Der Reichsarbeita minister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichtzarbeitz. ministerium, Berlin NW. 6, 3 33 / 84, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 935 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitageber⸗Verband der Batterie⸗ und Element⸗Industrie in Groß Berlin, dem Deutschen Metall⸗ arbeiter⸗Verband und dem Verband der Fabrikarbelser Deutsch⸗ lands abgeschlossene, am 15. Januar 1939 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbelts— bedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Batterle⸗ und Element⸗Industrie wird gemäß 8 2 der Vein rdnung vom 286. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

1. März 120. , Der Reichs arbeitsminister. Ji. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitz. ministerium, Hef NW. 6, Laier n n. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. . Arheitgeber und Arbeltnehmer, für die der Tarffvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 19. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 480 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände, Landesverband Frandenburg, in Berlin, dem Zentralverband ber Angestellten, Ortsverband Groß Berlin, dem Gewerkschaftshund der Angestellten, Orts verwaltung Groß Berlin, und dem Verband Berliner Kohlen⸗Großhändler E. V.

am 81. Januar 1929 abgeschlossene Tarifvertrag nebst den

dazu gehörigen Richtlinien vom 31. Januar 1920 wird im

Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom

12 Jult 1919 zur Regelung der Gehalta⸗ und Anstellungs⸗

bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Kohlen⸗ großhandel gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweck verbandes Groß Berlin allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkte tritt die allgemeine Verbindlich—= keit des Tarifvertrags vom 12. Juli 1919 außer Kraft.

r allgemein verbindlich erklärt. Die

Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reicht

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingefehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Garn, des Reichsarbeitsministeriums verbindiich ist, können von den Erstattung der Kosten verlangen.

Vertragtzpartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Berlin, den 19. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

——

Bekanntmachung. Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 938 des Tarif⸗

re gisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Textilarbeiter⸗Verband, Filiale

Berlin, und dem Verband der Sückerel-⸗Arbeitgeber von Derlin am 29. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Lohn- und Arbeilsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen im Stlckereigewerbe (Konfestiong⸗= stickereh wird mit Ausnahme des 8 15 des Vertrags gemäß

2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. ebiet des Zweckverbandes Groß Berlin . Die allgemeine Verhindlichteit

Der Reichsarbelts minister. J. A.: Wulff.

1915 äber die Fernhaltung unzuverlaͤssiger Per

AUnzerftr. 32,

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeite⸗ ministerium, Berlin RNw. 6, , , 33/84, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werben.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 19. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Berichtigung

zu der Verordnung über den Verkehr mit Süß igkei vom 160. Aprik erf. m,

Im 5 2 unter B. Konservekonfekt, Gruppe IIl, muß es beim Klleinhandelspreis heißen: statt „36 16“ „3640“, unter C. Fondants und Dessertfondant, Gruppe III, letzte Zeile, a es heißen: statt oder Fruchtkrem“ „oder Fruchtkrem⸗

ung!“ .

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Julius Siebler in Erzi i die unterm 7. August 1915 erteilte Erkaubnit . ö

handel mit Tabakwaren wegen Unzuverlä t auf den Handelsbetrieb emt zogen worden. ent n dan

Waldshut, den 19. April 1920. Bad. Bezirksamt: Dold.

Pren ßen. Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat den Stadtrat Dr. Pauly in Kiel, zurzeit in Meldorf, zum Landrat ernannt.

Dem Landrat Dr. Pauly ist das Landratgzamt im Kreise Süderdithmarschen übertragen worden.

Der Landrat Siemon aus Apenrade, zurzeit in Kiel, ift zum Regierungsrat ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Kann nr fn fh f ö

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Hadlich am städtischen Lyzeum nebst Studienanstalt in Stettin zum Direktor des städtischen Lyzeums nebst Qberlyzeum (Frauenschule) und der in Entwicklung begriffenen Stuvienanstalt in Siospri. Pommern

ist namens der Preußischen Staatsregierung bestätigt worden.

GSekanntmachung.

Der gegen die Eheleute Max Bleich, Köln, Mühlengasse 16, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. Sep⸗ tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuversässiger Personen vom ö ergangene Beschluß auf Untersagung dez

andes mit Lebensmitteln und Genußmitteln aller Art, nament— lich mit Speisen und Getränken, wird aufgehoben. Die Kosten der Veröffentlichung haben die Eheleute Bleich zu tragen.

Köln, den 27. März 1920.

Der Dberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

Bekanntmachung.

Die auf Grund der Bundegrattzverordnung vom 23. September . vom Handel er⸗ folgte , n für die Oberlgnder Handels, und Schiffahrtsgesellschaft habe ich mit dem 20. d. M. aufgehoben. Osterode, Ostpr., den 20. April 1920. Die Poltzeiverwaltung. Dr. Herb st.

GSekanntmachung.

Dem Schlachtermeister Adolf Spitzer, Altona, sst auf Grund der Bekanntmachung zur Fern⸗ unzuverlässiger Personen vom Handel vom 353. September 1915 (RGGBl. S. 668) der Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere der Handel mit Fieisch und Fleischwaren, untersagt worden.

Altena, den 20. April 1920. Das Polizeiamt. Dr. Goerlitz.

haltun

Bekanntmachung. Die Brotverkaufsstelle und Kolonialwaren , des Heinr. in der Heiden zu Hamborn, reiligrathstraße 16, ist auf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. September 1915 vom 24. April 1920 ab geschloffen. Ferner ist dem Genannten jeglicher Handel mit Lebens und Futtermitteln sowie jede Vermittlertätigkeit . untersggt. Die durch das Verfahren entstandenen Kosten

at der von der Anordnung Betroffene zu tragen.

Hamborn, den 24. April 1920.

Der Oberbürgermeister. Mülheus.

GSekanntmachung.

Dem Gastwirt Karl Wetzki, hier, Polnsschestraße 12, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung jur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 605) der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen , n,, . täglichen Bedarfs insbesondere die Abgabe von Speisen und Getränken im Gastwirtschaftsgewerbe wegen Be— reitung von Trinkbranntwein aus Brennspiritus untersagt worden.

Königsberg, den 20 Apikl 1920.

Pol izeipraͤsidium. Wucherstelle. Nitsch, Polizeiassessor.

Bekanntmachung.

Dem Schlachtermeister Hermann Depping in Nettelstedt Nr. 84 ist wegen ner ten der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins besondere Nahrung s⸗ und Futtermitteln aller Art so8 wie rohen Naturerzeugnissen, auf Grund der Bundes⸗ ratsverordnung vom 23. September 1915 (R. G. Bl. S. 603) unter« sagt worden. Gleichzeitig ist die Schließung seinez 6 9ta ßer ib emed angeordnet worden.

Lübbecke, den 13. April 1920.

Der Landrat: von Borries.

Bekanntmachung. Auf Grund des 5 1 der Verordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ gen Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist dem Fleischermeister Reinhold Kleinfeldt hier, Koch—

straße . von Montag, den 3. Mai d. It. ab der Handel mit Fleisch, Freischwaren aller Art und Vieh sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel untersagt.

Stettin, den 23. April 1920.

Der Polizeipräsident.

J. V.: Dr. Gürt en.

Aichtamtliches.

Deuntsches Reich.

. der am 2. April 1920 unter dem 6 ff des Reichs⸗ wirtschaftsministers Schmidt abgehallenen Vollsitzung des Reich srats wurde dem Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Teerwirtschaft und dem vom 6. Ausschuß der Nationalversammlung abgeänderten Entwurf einer Verordnung über den vorläufigen Reichswirtschafttztat mit einigen Aende—⸗ rungen zugestimmt.

Der Ausschuß des Reichsrats für Rechtspflege hielt heute eine Sitzung.

Durch die ausländische Presse gehen fur Zeit wieder falsche ahlenangaben über die Kopfstärke des deutschen eerez. Von amtlicher Seite wird dem „Wolfssschen elegraphenbüro“ zufolge dazu mitgeteilt:

Am 5. Februar betrug die Gesamtstärke der Reichswehr 254 234 Köpfe. Der Stand im März konnte wegen der Unruhen nicht vollständig ermittelt werden. Nach allen vorliegenden Meldungen ist jedoch die Zahl der Reichswehrtruppen andauernd gesunken. Wenn auch zunächst keine endgültigen Ziffern angegeben werden können, so muß nach dem bisher gewonnenen Ueberblick die Stärke der Reichswehr Anfang April auf nicht mehr alt 200 009 Mann geschätzt werden. Diese Zahl sollte aber erst Mitte Mai erreicht sein.

Der „Temps“ vom 2. April bringt offensichtlich er⸗ fundene Nachrichten über die Aufdeckung eines gegen Frankreich gerichteten deutschen Kriegsplanes. Da⸗ nach hätte die in Hanau einrückende französische Kavallerie Waffen und Munition in beträchtlichen Mengen vorgefunden sowie 200 000 Scheffel Hafer und eine Menge von Kisten mit der Aufschrift „Armee des Westens“ Außerdem hätten die Franzosen in Hanau umfangreiche Geheimalten gefunden von Manöverexerzitien, die auf der Karte von Offizieren der Reich⸗ wehr und der Sicherheitspolizei ausgeführt worden seien. Diese Mansver hätten gegen Frankreich gerichtete Operalionen ins Auge gefaßt. Von zuständiger Seile wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ dazu mitgeteilt:

Die Sensationen des Temps. beruhen auf einer böswilligen Ausbeutung gänzlich harmloser Funde. Als die Franzosen in Hanau einrückten, war dort lediglich Sicherheitspolizei anwesend, aber keine Reichswehr. Diese grüne Polizei war von der Entente für die neutrale Zone ausdrücklich genehmigt worden. Deshalb blieb die Sicherheitspolizei, die eben nicht Militär, sondern lediglich Polizei⸗ truppe ist, bei dem Einrücken der Franzosen ruhig in Hanau, obwohl sie mit Leichtigkeit vor dem französischen Ginmarsch mit allem Gerät und allen Akten hätte abniarschleren können. e Franzosen be⸗ handelten die Pollzeimannschaften aber dennoch als Militär und internierten sie in Griesheim. Waffen und Munition konnten die Franzosen nur in dem Maße finden, wie sie eins ordnungs⸗ emäß geführte ,, stets besitzt; von beträchtlichen Mengen ann keine Rede seln. Dle Lagerung von 200 00 Scheffel Hafer in Hanau lassen allein schon sen e traurigen wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse nicht zu. Daß Kisten mit Bezeichnungen von Truppen⸗ körpern gefunden wurden, erklärt sich wohl aus der Verwendung alter Kisten mit entsprechenden Aufschriften, die noch aus Kriegszeiten stammten. Ganz phantastisch ist der Bericht über die Geheimakten mit den gegen Frankreich gerichteten Kriegs pläuen. In den Städten Frankfurt, Homburg und Hangu lagen außer 1 bis 2 Bataillonen Re w reer das Detachement Neufville und etwa b0 Reiter eines Reichswehrkavallerieregiments, insgesamt etwa 1100 Mann Sicher—⸗ heitspolijei, und daß sich Frankreich durch diese Armee“ bedroht ge—⸗ fühlt habe, ist doch wohl kaum anzunthmen. Was die a n, Dperalionspläne anbetrifft, so handelt es sich wenn überhaupt etwas Derartiges gefunden worden ist jedenfalls um eine Manöveraufgabe aus der Zeit vor dem Kriege, bie Koffer eines ehemaligen Offiziers gelegen haben mag.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Herm es erläßt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ folgenden Aufruf an die Landwirtschaft:

In seinen Ausführungen über die Ernährungslage hat der Reichs— kanzler am 29. März 1820 in der Nationalversammlung mit be— sonderem Nochdruck erklärt, die künftigen ,, Aufgaben sollten und könnten nur gelöst werden mit der Landwirt⸗ schaft!! Die Relchtzreglerung ist entschlossen, unverzüglich danach zu handeln. Sie weiß, daß die dandwil schaft unter den Kriegs. wirkungen schwer gelitten hat und unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Herb lu fsen nach schwer leidet. Sie wird daher alleg daran setzen, diese Verhaͤltnisse für die Landwirtschaft zu bessern. Sie ist gewillt, der Landpirtschaft nach Kräften ju helfen und sie vornehmlich bei der Beschaffung und Zuführung der nötigen Betriebsmittel zu nnn So wird die Einfuhr von Roh— He det, und Futtermitteln mit Nachdruck gefördert werden. D Einfuhr von 1 Million Tonnen Mals zur Schweinemast ist gesichert. Gröhere Einfuhren von QOelkuchen und anderen Futtermitteln sind für die nächste Zeit in Aussicht genommen. Die Stickstoffdünger⸗

erzeugung soll guf die irgend erreichbare Höhe gebracht werben. Entsprechende Maßnahmen sind bereits in die Wege e⸗ leitet. Die Regelung des Arbeitsverhältnisses und die Er—⸗

haltung des Arbeitssriedenß auf dem Lande betrachtet die Reichsregierung als eine ihrer bedeutungsvollsten Aufgaben im Inter- esse der Landwirtschaft. Cbenso wendet sie der Beschaffung einer aureichenden Zahl von Arbeitern zur Sicherung des Hackfruchtanbaues und zur Bergung der Hackfruchternte ihre vollste Aufmerksamkeit zu. Um ferner dem Landwirt die Gewähr dafür zu geben, daß in den Höchstpreisen für die an die öffentliche Hand abzugebenden Er— zeugnisse auch die dauernd if ffn Kosten der Produktionsmittel berücksichtigt werden, sind zunächst für Getreide, Kartoffeln und Oel früchte Mindestpreise festgesetzt worden. Die Mindestpreise fußen auf den Produktiongunkosten des Monats Januar 1930. Im Reichg— ministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist eine Inderkommif⸗ sion, bestehend aus hervorragenden Vertretern der . und der Verbraucherschaft, in Bildung begriffen, die ihre Tatigkeit noch im . dieses Mongtt gufnehmen wird. Diese Indexkommission wird die Steigerung der rr gin fn die seit dem Monat Januar 1820 Lingetreten ist feststellen und die Zuschläge vorschlagen, die bei der Feststellung der endgültigen seochstpreise den bekanntgegebenen Mindestpreisen hinzugefügt werden sollen.

Die 6 glaubt auf der anderen Seite auch von Der deutschen Landwirtschaft erwarten zu können, daß Fie die Ernährung des deutschen Volkeg, insbesondere in den kommenden schweren Monaten, nach bestem Können sichern wird. Die Auslteferung von Getreide und Kartoffeln erfolgt vielfach nur sehr stockend. Soll die Ernahrung in der nächsten Zeit

nicht ernstlich gefährdet werden, so müssen die auf dem Lande noch

Reichswehr

vorhandenen Bestände mit Beschleunigung den Bedarfsstellen zu⸗ geführt werden. Die Milchlieferungen müssen steigen, wenn die Säuglingssterblichkeit mit Erfolg bekämpft werden soll. Trotz erheb⸗ licher Einfuhren kann die Bevölkerung in den nächsten Monaten nicht durchgehalten werden, wenn die Landwirtschafi nicht aus allen Teilen des Reichs ihre . erfüllt. Die Reichsregierung ist über⸗ zeugt, 6 die Landwirtschaft sich diesen Forderungen nicht verschließen wird, daß sie vielmehr als Volksteil das ihrige dazu beitragen wird, die Volksgesamtheit zu erhalten, wie auch die Reichsregierung ihrer⸗ seits alles aufbieten wird, der Landwirtschaft ihre Lage ju erleichtern.

Desterreich.

Im Einlauf der gestrigen Sitzung des Landtages befand sich eln Antrag der Steierischen Bauernpartei: der Landtag möge erklären, daß er im Anschluß Oesterreichs an das Dentsche Reich die einzige Möglichkeit der politischen und wirtschaftlichen Erhebung erblicke und an das Staatsamt 3. Aeußeres die dringende Forderung richten, bei dem bevor⸗ tehenden Inkrafttreten des Friedensvertrages entschieden die Aufhebung des Anschlußverbotes zu 4 Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuß zugewiesen

Ungarn.

Gegenüber einer Beschwerde der südslawischen Regierung darüber, daß ungarische Truppen in Transdanubien an der Demarkationslinie einen Angriff auf einen serbischen Posten ausgeführt hätten, erklärt der Generalstabschef der ungarischen Nationalarmee, dem „Korrespondenzbüro“ zufolge, daß der Angriff von serbischer Seite auf eine ungarische Patrouille erfolgt sei. Diese habe das Feuer erwidert, jedoch die Demarkationslinie nicht überschritten. Die in mehreren augländischen Blättern in Verbindung mit diesem Vorfall er⸗ schienenen Nachrichten über Angriffsabsichten der ungarischen Truppen entsprächen nicht der Wahrheit.

Die Nationalver sam mlung hat gestern den Staats⸗ haushalts vorans 14 augenommen. Das „Korrespondenz⸗ büro“ berichtet über die Verhandlungen folgendes:

Der Finanzminister Baron Koranyi wies aungesichts des Defisits von neun Milliarden darauf hin, daß die endgültige Sanierung des Staatshaushaltes nicht anders werde erfolgen können als durch gründliche Reform des ganzen Steuer wesent. Ungarn ver⸗ lange im Interesse ganz Europas nichts anderes als einen gerechten Frieden. Zur Judenfrage bemerkte der Redner, die Juden müßten im kulturellen und wirtschaftlichen Leben auf dasz Ausmaß deffen zurückgedrängt werden, wag ihnen nach ihrer Zahl gebühre. Nicht . Pogrome, sondern durch entsprechende Erziehung des Volkes fei die Judenfrage zu lösen. Im ungarischen Kultur, und Wirtschafig. leben müsse diejenige Rasse die Leitung übernehmen, die die eigentliche Arbeit verrichte. Wenn das Judentum sich mit ihr identifiziere wolle man auch mit ihm zufammenleben. Der esellschaftliche riede könne nur geschaffen werden, wenn die wirtschaftlich Schwächeren . den wirtschaftlich Stärkeren ge—= schützt würder. Ungarn habe nichts dagegen, wenn die sozial— demokratische Arbelterschaft ihre Gewerkschaften und Organisationen aufrecht halte, nur wolle man Garantten haben, * diese Organi⸗ sationen nicht zu destruttiven und antinationalen Zwecken Dienten. Der Minister des Außern Graf Tele ki erklärte, die Großmächte a ein gewisses Verständnig für die Lage Ungarns und begriffen

nsbeson dere, daß die Zukunft Osteuropas ohne Ungarn nicht ge ichert werden köͤnng. Der Minister verwies auf die Erklärung des Grafen

Apponyi, daß die Friedensdelegation den Friedengvertrag ohne wesent⸗ e Abänderungen nicht annehmen könne. 39791

Großbritannien und Irland.

Unterhause teilte Banar Law vorgestern im Unterhause mit, daß der Londoner Vertrag von 1915 ia einigen Tagen veröffentlicht werden wird. Bekanntlich ist

Italien auf Grund dieses Vertrags eiten der Allit in den Krieg eingetreten. k 6

Frankreich. der vorgestrigen Sitzung der Kammer hat der Ju

minister auf Anfrage eines royalistischen Abgeordneten m geteilt, das gegen den sozialistischen Deputierien Valllant⸗ Couturier wegen eines im „Populaire“ erschienenen Artikels, der die Soldaten zum ee e, g. aufgefordert haben soll, Strafantrag gestellt werden soll. Marcel Cachin, der den Antrag auf Aufhebung der Immunität erwartet, erklärt in ber „Humanito“, die Sozialisten würden sich mit Voillant· Couturier, der nur verlange, daß die Soldaten von heute nicht auf das Volk schießen sollen, solidarisch erklären.

Italien.

Die Alliierten haben sich in San Remo über die inte r⸗ nationale Sphäre in der Turkei dahin geeinigt, daß Frankreich, England und Italien in der ganzen Türkei in wirischaftlicher Hinsicht einander gleichstehen werden. Aber Italien wird das Recht zuerkannt, roße Gebiet zwischen dem Golf von Edremid und Konia ausschließlich für sich wirt⸗ , ,, des „Wolffschen Tel

a eldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat ich der Oberste Rat vor der Ihe . . ae 1 mit der Frage der Zer . des deutschen du ftsch iff⸗ materials und der rage der „Kriegsschuldigen“ be—⸗ a, . Es wird sedoch nicht bekanntgegeben, wel e Beschlüsse man in diesen beiden ragen gefaßt ber Der Oberste Rat hat fich ferner noch mit der Verlängerung des Augustabkommens beschäfti . Wie das „Journal“

mitteilt, werden die französischen und b? ischen Truppen den Main gau verldssen, wenn die eutsche

im Ruhrgebiet nur noch 20 Bataillone, h Schwadronen und 2 Batterien umfassen wird. Biz zum 10. Juni sollen diese Trunpen auf die Hälfte herabgesetzt und durch 5o0b Mann Pollzeitruppen ersetzt werden. Der Rest der Truppen soll dann am 16. Jull das Ruhrgebies räumen und ebenfalls durch 500 Mann Pollzeitruppen ersetzt werden. Wie die Daily Mail“ meldet, würden französischen Truppen Irantfurt besetzt halten, nicht nur bis die 3 Streitkräfte das Ruhrgebiet geräumt hätten, sondern bia Deꝛnschland die Entwaffnun . ausgeführt und di

12 00 Geschütze abgeliefert hätte, die es m, . 23 3 ese e entgegen dem Friedeng⸗·

O. Nach einem Telegramm des „Corriere della Sera“ aus Triest 7 sich in der Nacht vom 19. zum 26. April wischen dem General Caviglia und d'Annunzio ein neuer . an fall ereignet. Einige Abgesandte von Fiume be⸗ egten 46 Pferde mit Beschlag, die den Generals Caviglia gehörten, welche die Demarkationt linie 6 halten. Der General forderte urückerstattung der Pferde. Da der Ii, e nicht 3. en wurde, ordnete der General dle ie, , der Eisenbahnlinien an, so daß blockiert ist.

regulären Truppen des

Flume zu Wasser und zu