der Arbeitnehmerverband des Friseur⸗ und Haar— gemwerbes, Zweigverein Ludwige burg, haben beantragt, den wischen ihnen am 1. April 1920 obgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen im Friseurgewerbe gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebier der Stadt
Ludwigsburg für allgemein verbindlich zu erklären.
wird emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Bremer⸗
Einwendungen gegen diesen Antrag tönnen biz zum haven, Gerslemünde und Lehe für allgemein verbindlich 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem J. B. R. 4632 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin 1. Oftober 1919. Sie erstrecktt sich nicht dus Arbeitsverträge,
Luisenstraße 33 zu richten. Berlin, den 21. April 1920.
Der Reichs arbeitsminlfter. J. A.: Dr. Bu sse.
Sektannimachung.
De Wirtschaftliche Vereinigung kaufmännischer und technischer Privatangestellter und Beamten für Stadt und Kreis Wetzlar in Wetzlar hat beantagt, das zwischen ihr und den namentlich im Tarifver— ; Handelsnereins Wetzlar E. V. Wetz lar am S0. Januar 1920 abgeschlessene Gehalte iarif Regesung der Gehalt, und Arstellungsbedingungen der ausmärnischen Aygesiellten des Klein bondels und der offenen Ladengesckäste gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reiche⸗Cesetzbl. S. 1466) sür die Stadt und den Kreis
trag
aufgeführten Firmer des
Kollektivabton men u
(Rahmen vertzog) nebst
Wetzlar für allgemein verbimdlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag tönnen bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer JL. B. H. 4629 an das Reich arbeiteministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 21. April 1920.
Der Reich g arbeitsmintfter. J. A.:: Dr. Busse.
— —
Betaun machung. Der Arbeitgeberverband i enn gn Kau fleute im Handels kammerbezirk Wiesbaden E. V. und die
Arbeitsgemeinschaft sreier Angestelltenverbände, Ortstartell Wres baden, haben beantragt, den zwischen ihnen und dei Vetricbe gemeinschaft kousmännischer Verbände (Gewerkschaftsbund kausmännischer An— gestellten verbände), Geschäftssielle Wiesbaden, dem Gewerktschaftsbund der Angestellten, Orte verband Wiesbaden, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarif— vernags vom 17. Juli 1919 abgeschsessenen Tarifvertrag vom 265. März 1920 zur d e. ber Gehalts⸗ und Anstellungz⸗ bedingungen der taufmännischen Angesellten gemäß 82 her Verordnung vom 25. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 14656) für das Gebiet des Har delskammerbezirt- Wies haden für all⸗ gemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. H. 4324 an das Reichs arbeitsminislerium, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten. Berlin, den 21. April 1920. Der Reichs arbeits minister. J. A.: Dr. Hu sse.
Sekannnmachung.
Der Gewerkschaftabund der Angestellten, Landes⸗ eschäfisstelle Herlin, Sckützenstraße 29, hat beantragt, en jzwischen ihm, dem Gewerischaftsbund tauf— männischer Angesrelltenverbände, dem Verein der
Lilörfabrikanten und Branntwein-Interessenten von Groß Berlin und dem Verein der Weingroß— händler von Groß-Herlin am 5. Februar 1920 abge⸗ schlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertraage vom 10. September 1919 nebsi Nach⸗ trag vom 26.7. September 1919 zur Regelung der Ge⸗ halts und Anstellungs bedingungen für die faufmännischen An⸗ estellten der Likörfabrikation, des Weingroßhandels und der pn itusindustrie emäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des e Groß Berlin sür allgemein verbindlich zu er⸗ ren,
Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4563 an das Reichtarbeltaministerium, Berlin, Luisenstraße 35, zu richten.
Berlin, den 21. April 1920.
Der Reichs arbeits minister. J. J.: Dr. Busse.
GSetanntm achung.
Oer Zentralverband christ licher Textilarbeiter Oeutschland8 in Düsseldorf, Kon kondiastr. 7, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Textil— arbeiterverband und dem Arbeiigeberverband der Terxttlindustriellen im oberbergischen Bezirk E. V. am 10. Dezember 1919 , , , Tarifvertrag nebst Branchentarisen sür die Sireichaarnweberei, Bre weberei, Reißerei und Spinnerei, Kunstlederfabrik, Strickerei und Wu kerei)h, die Vereinbarungen über Heimarbeiter, sowie den Nachtrag vom 28. März 1620 zur Regelung der Lobn⸗ und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arbeinher in der Textil⸗ in dustrie nn, * der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) für das Gebiet der Kreise Gummertz⸗ ach und Waldbröl für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Annag tönnen bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. R. 757 an das Reichtarbells minisierium, Berlin, guijensitraße 38 zu richten. .
Berlin, den 21. April 1920.
Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Unter dem 19. April 1920 i auf Blatt 457 Id. Nr. 2 und Blatt 944 des Tarn eegisters eingetragen worden: Die zwichen dem Deutschen Metallarbeiteroerband, Ver⸗
Greiffenberg, Günterbeig, Grünow, Golm, Groß und Klein
Serwest und allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeits verhältnig von Arbeitern, die in einem Beiriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Instand⸗ setzungsarbeiten beschäftigt sind.
für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für emen Betriebs weig ein besonderer Fachtarifvertrag abgeschlossen wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbmdlichkeit aus dem Eeltungebereich des allgemeinen Tarif⸗
vertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Vas Tarkifregister und die Registeratten können im Reichsarbeits,« ministerium, Bersin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienstssunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmei, für die der Tarssvernag insolge der Erklärung des Reich tarbeinsministeriums verbindlich ist, können don den Vertragtparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 19. April 1920. Der Registerführer.
—
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 937 des Tarkff⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Asbeitgeberverband der Molkereibetriebe in der Propinz Schlesien, dem Reichsverband Praltischer Molkereifach leute, Fachgruppe im Reiche verband land und sorsiwirtschaftlicher Fach und Körperschafts beamten zu Güstrow, dem Neiband Teutscher Molkereifachleuse, Sitz Berlin, und der Gehilfe norganisation des Bunzlauer Verbandes am 2. Februar 1920 obgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Ansiellungsbedingungen des Molkereipersonals im Molkerei⸗ gewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinzen Ober- und Niedeischlesien und der Teile der Provinz Posen, welche dem Verwaltuns sbereich der Provinz Schlesien zugeteilt sind, für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarüfregister und die , , e. können im Reichsarbeits⸗ ministersum, Berlin RW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reick tarbeitsministeriums veibindlich ist, können von den Vertragäparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 19. Ape 1920. Der NRegisterführer. Pfeiffer.
—
Betanntmachung.
Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 9389 des Tarlf⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen der Vereinigung gärtnerischer Arbeitgeber von Kiel und Umgebung und dem Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Ortsverwaltung Kiel, am 2. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeils bedingungen der Gehilfen. Arbeiter und Arbeiterinnen in Handels⸗, Gemüse⸗, Landschaftg⸗ und Privatgärmereien und Vaumschulen wird gemäß 8 2 der Perordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1466) für folgendes Gebiet für allgemein verbindlich erklart: den Stadtkreis Kiel, die Gemeinden und Gutsbezirke Neumühlen⸗Dietrichsdorf, Mön ke⸗ berg, Schönkirchen, Heikendorf, Neuheikendorf, Schrevenborn, Kronshagen, Suchesdorf, Elmschenhagen, Klausdorf (Kreis Plön), Raisdorf, Rönne, Tänischenhagen, Klaus dorf (Kreis Eckernförde), Schilksee, Eichhof, Uhlen horst, Holtenau, Pries, Knoop, Friedrichsort und Stift. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die e , können im Reicht arbeltsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erkläͤrung des Reichtarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragtparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 19. April 1920. Der Registerführer. Pfei ffer.
— —
GH ektkanntmacung.
Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 936 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeiigeberverband für das Baugewerbe Angermünde, dem Vorsland des Zwelgvereins des Deuischen Bauarbeisterverbandes in Angermünde und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufs genossen Deutschlands, 39 lelle Angermünde, am 21. Oktober 1919 abgeschlossene arifverirag zur Regelung der Lohn⸗ und Aibeijss⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird emäß § 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichtz⸗ esetzbl. S. 1456, für das Gebiet der Orte Angermünde, Dobber in, Herzsprung, Kerkow, Crussow, Mürow, Pinnow, Sternfelde, , Bölkendorf, Alt⸗ und Neukünken⸗ dorf, Frauenhagen, Gellmersdorf, Henriette hof, Görlsdorf, Scmargendorf, Schöneberg, Schönen mark, Welslow, Wolletz,
Louisenfelde,
iethen, Bruchhagen, Passow, Die
y, n,. ui riest für allgemein verbindlich erklärt.
betriebe der Metallindustrie an der Wesermündung am 17. Ja⸗ nua 1920 abgeschlossene Nachtrags vereinbarung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 2 Mai 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Metall⸗ verarbeitunge benieben mit Ausnahme der Handwerke betriebe
1918
Das Tarltfregister und die Registerakten können im Reichgarbeltg. ministerium, Berlin RNw. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tiensistunden eingesehen werden
Arbengeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Verktrogeparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Fefe verlangen.
Berlin, den 19. April 1920.
Der Registerführer.
——
Bekanntmachung.
Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 419 lfd. Nr. und Blatt g43 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband der Industrie⸗ und Handelt firmen der Stadt Hagen und der Wobeitsgemeinschaft der Privatangestelltenverbände Hagen abgeschlossene 3. Nachtrag vom h. November 1919 zu dem allgemem verbindlichen Taris⸗ vertrage vom 28. Juni 1919 und dem allgemein verbind— lichen 1. und 2. Nachtrage zur Regelung der Gehalts, und Anstellungs bedingungen für die kaufmännischen und tec nischen Angestellten im Groß und Kleinhandel wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Hagen i. Westfalen gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich keit beainnt mit dem 15. Oktober 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls tfünstig für einen Handelszweig ein besonderer Frachtarifvertrag sür allgemein verbindlich erklart wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver— bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗
vertrags aus. Der Reichsarbelts minister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reiche. arbeite ministerium, Berlin RW. 6, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des ö. verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 19. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
GSekanntmachnng.
Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 510 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Die zwischen der Vereinigung der Weiß⸗ und Feinblech verarbeitenden Industrle von Breslau und Umgegend und dem deutschen Metallarbeiterverband, Verwaltungs stelle Bren lau, am 18. November 1919 und 21. Januar 1920 abgeschlossenen Nachträge zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 30. Jum 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und A eits⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Weiß⸗ und Fein⸗ blechindustrie werden gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reschs⸗Gesetzbl. S. 1456 für den Stadibezirk Breslau gleichfalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allge⸗ meine Verbindlichkeit des Nachtrags vom 18. November 1919 beginnt mit dem 1. Dezember 1919, die des Nachtrags vom 21. Januar 1920 mit Beginn der bei Vertragsabschluß laufenden
Lohnwoche. Der Reichs arbelts minister. J. A.: Wulff.
Dag Tarkfregister und die Registerakten können im Reichgzarbelts. ministerkum, Berlin NW. 5, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin. den 19 April 1920. .
Der Registerführer. Pfeiffer. Bekanntmachung des Reich skohlenverbands“ betr. Brenn stoffverkaufspreise. Auf Grund der Beschlüsse des Reichskohlenverbands vom 10. und vom 28. April 1920 gelten für alle Brennstoffe, die nicht im Kleinverlauf (6 117 der Ausführungsbestimmungen zum ,, . abgesetzt weiden, vom 1. Mai 1920 ab 1 a n,. Brennstoffverkaufspreise (8 61 d. a.
Pfeiffer.
gd
Die Preise verstehen sich je Tonne einschließlich der vom Reich erhobenen Kohlen⸗ und Umsatzsteuer und einschließlich der behördlich festgesetzten Zuschläge für die Errichtung von Berg— mannswehnungen und für die Beschafsung von Lehensmitteln ür die Bergleute. Die Preise gelten, sofern nicht eine andere Frachtgrundlage angegeben ist, 6 Eisenbahnwagen ab Weit. Dle Preise darfen weder von den Syndilaten noch vom Handel überschritten werden, wenn der Käufer keine Kreditgewährun
Jen sonstige besondere Leistungen des Verkäufers in gan nig nimmt.
L Für Brennstoffe des Rheinisch⸗Westfälischen
Der Reichs arbelis minister.
waltung Bremerhaven, und dem Arbeitgeberverband Jer Land⸗
J. A.: Wulff.
Kohlensyndikats. Fett kohlen:
oͤrdergruskohlen... . . 194,70 4
örderkohlen I, 198,40 *
delierte , 209, 70 1 Bestmelierte . Stückkohlen 1 1 9 9 6 1 0 1 9 9 9 1 232, 30 1 Nuaßtohlen 1 . . 238, — . Nußkohlen . , 238. — *. Nußkohlen III. 0 9 99 238, — *. Nuß kohlen IV e . 228,70 2 Nußkohlen ,, . . 219,20 2 Kokrstohlen 2 8 35 1 1 60 . 14 202, 20 14
Gas- und Gasflamm kohlen:
k oö Flammförderkohlen ... . 168,40 . e, , , e, g. ö Seneratortohleng ... 215449 Gastoblen. . 224, 80 0 / Gew. Nußkohlen 3 , , 238, — * Gew. Nußkohlen a W 238, — * Gew. Nußtohlen II... 238—y Gew. Nußkohlen d 228 70 *. Gew. Nußkohlen V . 1 2 9 90 2 2 * 219,20 12 Nußgrus J 194,70 . Gew. Feinkohlen 2 9 49 2 202, 20 1
Eßkohlen: J Foͤrdergrus 10 !)7].. 3 . 194704 Förderkoblen 205 /o w 196,59 * 1 k
hestmeliette 0 9, 216,40 . Stücke . 1 * 1 * 1 4 * . 1 * *. * 232,3 0 Nußkohlen 1 d Nus vblen II a . 2162, 0 * Nu Se en 1 251,0 . Ni en 17. . Fein *n J 190,90 * Magerkohlen, östl. Revier: Förder rus 1009 . . . . 2 * * . 19470 4 Förderkohlen 25 0 /o 4 196,50 *. Fördertohlen 35 0 /o 8. 8. * 8. 28 2 8. 8 188,40 *. HVestmelierte 0 79... . 207180 . Stücke JJ , , 238. — *. Nußtohlen 1. i , . 2h68 - — * Nußfohlen . 268, — * Nußkohlen 1II . 4 6 201, 10 * Nußtkohlen J . 228,70 * Ungew. Feinkohlien . 187,10 .
Magerkoh len, westl. Revier:
) Förcergrus io o J.. 192,80 4 ö 25 /g 11 196 50 5. J örderkohlen 35 0 /o i 195,19 1 Melierte 45 0/0 J ./) 202.20 *. J Änlhrazitnußkohlen J.. 263650 Anthraziinußkohlen II . 4. 295,10 * Anthrazitnußkohlen . 26230 . Anihrazitnußkoblen II... 21350. Ungew. Keintohlen K . * 185,30 . Gew. Feinlohlen... ; ö ö;
lamm ⸗ und minderwertige Feinkohle—
8 Minderwertige Felnkohlen. 765,80 4 Schlammkohlen . 70 80 ö. Mittelprodukt⸗ und Nachwaschkohlen.. 139 ö. Feinwaschberzgecc··· , 260 ,
o kö:
ö Großkoks IJ. Klasse wd 28,90 Großkoks II. Klasse . . 2 . 236469 *. Großkokls III. Klasse J 83349 . Gießereitoks. JJ 30040 * Brechkoks J 3 3430 n Brechtoks II ö d 345. 0 *. Brecht oks 1II 1 2 1 1 1 2 2 1 a . 0 3260 3 Brechtokts IJ. 285320 . Koks, halb gesiebt und balb gebrochen. . . 300,20 Knabbel⸗ und Abfallkotrs. . 288,30 Kleinkoks . J . 29449 *. 6 i 283,20 .
loksgrus . k 2 5 111,90 . riketts:
ö. J. Klasse J 6. 365, 10 II. Klasse JJ 363. 10 III. Klasse . ö. 28 j ö ö. ue
i n den gem §z 125 ff. der .
Bel Preieverelnbarungen 9g de ,.
hrungsbestimmungen zum Kohlenwirtschaftégesetz gütig ll, . . .
Aufgoitgewag ngewiß ,
i Catharina ¶ Nülheimerglũck
Charlotte mit Vincenz,
Ver. . ‚
eigenbaum,
. Glbraktar Erbstollen,
Ber. Glückauf (Jeche Verlorener Sohn), .
Gutglück Wrangel mit rielinghaus, Ver. Hermann, St. Jo⸗
hannes Erbstollen und Ver. Hardenstein,
ortensia, Cre e sterbusc 6 lga, 8 lane . derte Im (Schöne Auesicht und Klelne Winduüähle) Stöcker Dreckbant, . . Ges., zohlverwahrt, 2 Becker (Zeche Ver. Präsident),
Langenbrahm Syndikat die diesen Preisvereinbarungen entsprechen, ,, Sg t auf . Grennftoffverkaufsprelse festgesetzt
den Zuschläge und a j lonicht zuungunften des Käufeis ändern darf. ,, ; eine Abänderung dieser
Neichskohlenderband kEgt das Recht, n . ö verlangen. Der Reichs lohlenverband ist auf Anfrage 1 Kausers zur Auskunft über die Höhe des sestgesetzten Zuschlags oder Abzugs verpflichtet.
H. Für Brenn stoffe des Niedersächsischen
Kohlensyndikats. amtbergamt in Obernkirchen:
ö 5 e Nußkohlen . . 223 * 1 204,30, Tiesbauförderkohlen ... 161,40 , Nachsetz, und Schlammkohlen * 8719 ö Magerförderkohlen JJ 19349 * Magernußkohlen JJ . * Beckedorfer Förderkohlen . 4 1 ö. 9 Großtoks d . 3 4 Brechtoks J 82424 . * Perltoks J, . *. Kotsgrus J 365 g * ö
Preußische Berginspektion in Barsinghausen: e n 208, 70 M
Preußrsche Bergin spektiogn 1 in Ibbenbüren;
ordertoblen d . , n ,, 2333 * Nußtohlen d os s . Nußkoblen J * 10. . k III J 163 3 *
wc ger irre Förderkohlen (Buchholzkohlen) . . Schlammkohlen . n Briketts, 3 kg.. 9 ö . . 3564,50
Steinkoblenbergwer erwald: ; Fördertohlen 9 0. 2. . . 9 9 * 9 . 1 , . Grus kohlen . ö 10.
Steint rc, m berg wertk'in Rünchebagen,
För oh 1 — * 1 1 * . . . ö * .
Förder lohlen . . . 9. erkschaft Preuß. Clus in Meißen: ; 9895 Förderkoblen “ 216894
JJ , 271,40 . k 219,40 , Steintoblenwerk Pplötz bei Lobejün; . hör er e enn ö. 233 ö stückteichtczc c · , . ö e , . Briteitz, 15 K.. 80
m. Für Brennstoffe det Sächsischen Steinkohlen⸗Syndikats.
Zwickauer Werke.
— ; Erzg. Stk. Att. Ver.
Morgen · Brücken · Wilhelm. Bürger Zwick. Ver. Steinkbr.
v. Arnim Fl. Kastner . = Planitz Vertrscht. Alt gem. K Co. stern berg schacht schacht einsgl. C. G. Käst. 4. n,, * 3 . . 4 ö 3 1, 10 311,560 317, 10 317, 70 317,50 . 316,380 319,80 310,9 302,40 310,80 311, ; 53147 . . k 66 dib S6 310 20 — — * . zie 31350 zi do 162 15.60 — — — — ** 36d z0 ] z31eo 15 re. d,, — 317,70 308,10 301,80 308, 10 308, 34930 5 51, 30 . ö — 316, S0 307,50 301,20 306,90 307,50 os. 16 1 . 1c. Waschknörpel L. .... — 314, 10 . . ö ö . . ö n, i , , . . zor zo Wr, ro o wann,, . . */ ! ! ; 301. 80 3066 36 307,50 — Waschnus I 3 306,90 — ö 300,90 300,90 ö * 306,5 50 i ö. J — 304 20 299,40] 291,60 2 2 298.50 . t zor do Waschklare I...... — 298, 80 294 — 287, 10 — — — 296, gew. gi ob kohle 23 10 . . Melierte Kohle ..... 304,8 277, 89 277,90 — — 2 . 33 9. * Gemischte Kohle 6 — — 2 — — 2. ,, . g. e 6 h — — — — 2 . . 18530 . St. uhtohle ö 4 5 . . . 2 9. . . 06 . — Sh e dei? ug ng, und ao, , , o e 1 . 2 Stückkoks. 2 7 . 36,60 63 43 . 233. 50 43535 56 . . . Brechkoks 4 2 9 2 2 459, 55 ö. . ö. 4539 55 435956 . . . Brechkoks IJ... — 459,59 — — n ö n. tea 2 re,, — 439,90 . * 3 . . . 2 Brechko 8 2 2 2 i. . 3 6 907 3 * . ö. 2 Kot grun . — 180,70 — — — 180,70 ] 180,10 ü Briketts. . — — K (p. Hausheinr. Wences las). 587 10 4 3 1 3 23 2 K V. Für Brennstoffe des Ostelbischen Syndikats. w 5 * 15 ** IE Nieder lausitzar Gruppe, , Gene s 868 3 38 87 18 * Briketts im Hausbrand⸗ und größeren Industrie⸗ 8 & d ** ö 6 . format MJ 211, - A6 41 6 0 6 4606 16 M6 Briteits im kleineren Industrieformat .. 2e. . — ; ̃ ö Brikettspäne JJ 4e. (
1 ͤ4q 50 3 3 Naßpreßsteine. . . = — Gatpechstücke. 323. 40 313,80 — — 331 50 3153. 331169 e, n., . 64,50, rr e. 318. 30 305,40 308,107 — 32. 39 3600, 60 25,99 , . ; . . Waschwürfel J 320,70 311, 10 310 80 306, — 28,69 31230 328 30 Sinner fehle ĩ . . ⸗ 66. Waschwürsel I] 320 70 311, 10 310,80 306, — 328,50 312,30 328 0 Sina oel J . . Ke pe ißä We Fö ss s ä, e, es zi ss, g g can Enn eigen vpe Waschkusrpel III 16,50 306, — 306, 70 300,80 321,30 30, 90 2370 garktu d im . und arberen Jnbufftte⸗
Wajchnuß J . 3153 20 304550 305.20 6 336 . d Wäschtlate I.] zo, 6 zo. zH zoo.=— 29 20 316 20 zo, 30 318, i , . zol O6 25d s 25s. 8M go 16 zii. i 256, 50. — w , w Schlamm] Staub. Staub . Etauß Renger . ; w, Melterte Kohle ] 11,10 157, 8 ISz,8o1 — 1 — 1 — 1201,70 ö d Lugauer Werke. J . er geht ö J 14 r z Vertrauen taubkohle. . . gl, 409.
Gas , Forster Gruppe. . * 2 Briketts im wausbrand⸗ und größeren ,, ö.
ö s nne Hapechtücke. HJ . 87 Briketts im kleineren Industrieformat. 250,20 , Rußstücke , , 303.69 63 Britettspäne K K 8 180, — . Waschwürfel ll... 303,0 30840 Raßpreßsteiien . 249 20 . Wase würfel I WJ 306,10 30340 örrerkohle ö 82,20 ö Waschknörpel ...... 30420 307 26 . , Wal rel ll . 2 22 300. 6 3903 I Waschnuß ö 1 *. 0 1 1 8 1 1 2 . 2085,30 6 Staubkohle . . ö . . ö . ö. 3 30 60 ö. k 296,20 . G z3r1I e e rl k
z it n r * ö 290,70 11050 ö . 5 ? nr, Dresdner Werke 1 kleineren Industrieformat.. . ö — Brike d , . Zauckerode Burgh. Naßypreßsteinevrr— . 1 H 4. , , kJ , rg * 6 6 . , . . 5 5 Stück kohle J , 89539 . Hasstück . 6 6 ei m eb , VJ; 5 l 60 291,560 VI. Für Brennstoffe des Mitteldeutschen Ve r r örfel . . 291,60 231.659 Braunkohlensyndikats. Waschwürsel lIꝛlI. .... 290 . . De b tn J Waschknörpellc.t. 4 . Briketts (Hausbrand und größere Induftrieformate) 3. Waschknõ 28880 285 39 ine Industriesormateec. 221, — zaschknörpel ö,, 36 23336 Kleine ; nz ustrie ; i 3 vii Waschnuß . !? .. 2335650 ** Bel Vieferungen nach Empfangsplätzen nör Waschklare!! . 235233 286. und wejtlich der Strecke Forge. . Waschklare I.. 5 nh Helle Sberröblingen am. See — Querfurt Staub r Bitzenburg = Memtsdorf — Breileben = Grie stedt, Schlanmw l 16. 11690 einschließlich der an dieser Linie gelegenen ] Stationen; Luftlinie Kriefstedt = Dohene bra; IV. Für Brennstoffe det Nie der schlesischen Bahnlinie Hohenebra— Son ders hausen. - Wolt⸗
Stücke
Erbs gesiebt
Kleine. Grieß uns.
Schlamm David H
Neuroder Kohle. Rudolf Kleine
Weneeslaus Wenceslaus
Koks. Stückkoks . Brech⸗Würfel Brech⸗Nuß 1 Brech⸗Nuß II Erbskoks 1. Erhbstoks 11.
KTotsgrus.
Würfel gesiebt Würfel gewaschen . Ruß 1 gewaschen. Nuß II gewaschen. Erbs 1 gewaschen. Erbö II gewaschen Eibs 111 gewaschen Gibs 10 22 gewasche order gesiebt e ungesiebt.
Rudolf Staub ge 62 . U. Joh. Bapt. Kleine Förder 1 .
gewaschen Staub 1 gewaschen Staub II gewaschen .
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Dapid Tiefbau Förder . artauer Kleine. Schmiede / Nuß gewasch Schmiede ˖· Erbs
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Wenceslaus Kleine Wences laus Kesselkohle. Wenctslaus Förder gewas Wencez aus Förder 11 gewaschen Wenceslaus Rohstaub ...
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Schmit de⸗Erbs I gewaschen. Schmiede⸗Lrbs 1I1 gewaschen
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Steinkohlensyndikats. Waldenburger Kohle.
1 1 2 1 1 6 1 1 1 1
268, 0 S 268, 80 30h, 60 , 309,60
6,
314,10.
313,10 ,
258,99, 6nd ld. 258. . 261,40 . 260,20 . 268, 20. 267.70 303,30 . 30210. 266,650.
Abh. 20. 467, 0 . 467,70 . A465, 80 425,70, 421,40 . 100.409 ,
ame hausen = Leinefelyne — Eschwege⸗ Malsfeld, einschließlich der an diesen Eisen abnlinien ge legenen Stationen, erfolgt die Lieserung auf Frachtgrundlage Luckenau, bei Lieferungen nach rechtgelbischen Enpfangesplätzen westlich der Linie Wittenberge Schwerin Wismar, einschließlich der an vleser Linie gelegenen Stationen, auf Frachtgrundlage Senftenberg.
Hirn nn,,
di n, Candle denen,, Naßpreßstein e.
Naßpreßstelne 2. H 211, — 46
Roh kohlen. Mitteldeutsches Gebiet.
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iebkohle .
1 26 8 . 66. — M00. 2 * 2. 2 3 8. 1 * * 72,50 .
tückko le * 9 9 9 9 14 8 9 2 . .
95 3h, hien aus Werken des Geiseltales
nnd dus Werken der Riebeckschen Montanwerke
im Oberröblinger Revier wurden auf Fracht-
grundlage Frankleben verkauft.
Magdeburger, Helm stedter und Anhalter Revier. . i n. wd / // 79, — 4 iebkohle und Kohle 1 3 . 87. 3. . ĩ 3 9b. — . GCGasseler Revier.
Förderkohle JJ , n Siebkohle 1414 8 2 * 1365 *. Stůũckkohle 1 . 2 6 1 7 1 3 a 1 2 8 9 [2
rudekok s. Grudel old No, h0
Die Lieserungen von Nachterstedter und Pfännerhallkoks erfolgen
dlage Luckenau. . 92 . ö aus Braunschweigischen, Anhaltischen und Alten
burglschen Werken erhöht sich der Preiz um den Betrag der Landes
teuern. lern Für reg eff des Rheinischen Braun⸗
ohlensyndikate.
Briketts. . 141.75 mit Frachtgrundlage Liblar Doofbriketts . ö. 145, 76 *. *. 9. 2 Förderkohle.. 39,20
Siebkohle 82 43, 10 *