1920 / 91 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

VI. Für Brennstoffe des Kehlensyndikats für das rechtsrh. Bayern.

Bayerische Braunkohle.

C

Sch Schwidg Det . Groß * Schwan⸗ . z e t⸗ aue FR⸗ Brennstoff ; 4 Schwur ; . ö passau sorten 9 zenfeld tingen burg wei M 16 ö Ib Mb M6

oörderkohle. 70 30 78,90 111,90 161,90 132, 10 ort. Förder⸗

. 88, 103,45 389,90 138,80 160,50 ,,, 209,59 2383,90 Brikettspäne . 140,90 107,890 291,10 Klarteichkohle 100, 70 10875 Kohlengrus .. 82 30 103,60

Oberbayerische Pechkohle. . Penzberg, Peißenberg, Marienstein. Gil über nh mmm 227,60 M

G z G Würfel 25/50 mm G 226, 10 2 Nuß 1 12125 mm w . Nuß II 6 / 12 Imnm J , 205,50 *. Hascherieß ge mmi , 16 k 186 Abfallkohle * J 161, *. Staub ö J 187,40 5 Schlamm * *. 1 1 2 1 1 1 4, 40 *. Stockheimer Steinkohle

ö,, 228941860 60 Gastkohle . , 235, 10 * Förderlohle * * * 6. 2 2. 2 2 8. 210,30

Klarkohle 1 1 1 90 . 1 1 1 . 186, 60 2

Sonderbestim mungen.

1) Für besondere Marken tönnen von den Syndikaten entsprechende Zuschläge und Abzüge auf die Brennstoffverkauft⸗ preise festgesetzt werden, die der Handel nicht zunngunsten des Käufers ändern darf. Der Reiche kohlenverband hat das Recht, eine Abänderung dieser Festsetzungen zu verlangen. Der Reichs⸗ kohlenverband ist auf Anfrage des Käufers zur Auskunft über die Höhe des sesigesetzten Zuschlags oder Abzugs verpflichtet.

Y. Die Preise ab Umschlagsplatz oder Stapel⸗ platz sind gleich den Preisen ab Wert, vermehrt um einen Aufschlag, der die Kosten und das Risiko bis zum Versand ab Umschlagplatz oder Stapelplatz deckt.

Auf Verlangen des Reichskohlenverbandes oder des Syndifais ist der Verkäufer verpflichtet, die Angemessenheit des Aufschlags nachzuweisen. Der Reichskohlenverband ist auf Anfrage des Käufers zur Auskunft über die Angemessenheit des Aufschlags verpflichtet.

3) Bei Werken ohne Eisenbahnanschluß gelten die Brennstoffverkaufspreise ab Werk.

Berlin, den 28. April 1920. Aktiengesellschaft Reichs kohlenverband. Stutz. Keil.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 85 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 7455 eine Verordnung zur Aenderung der Bekannt⸗ machung vom 15. November 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1891), betreffend Verfahren für die Zuwendung von Reichsmitteln an Deutsche für Schäden im Ausland, vom 20. April 1920, unter

Nr. 7456 eine Bekanntmachung über Druckpapierpreise, vom 24 April 1920, und unter

Nr. 7457 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Friedensvertrags zwischen Deutschland und den alliierten und assoziterten Mächten duich Griechenland und Portugal, vom 24. April 1920.

Berlin, den N. April 1920.

Posizeitungsamt. J. V.: Horn.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 86 und 87 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:

Nummer S6 unter

Nr. 7458 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung zur Autzführung der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichs -⸗Gesetzbl. S. 41) in der Fassung der Verordnung vom 22. März 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 357), vom 24. April 1920,

Nr. 7459 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Höchstpreise für Cumaror harz vom 18. Februar 19260 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 249), vom 23. April 1920,

Num mer 87 unter Nr. 7461 ein Reichswahlgesetz, vom 27. April 1920. Berlin, 28. April 1920. Postzeitungsamt. J. V.: Horn.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dem Oberförster Reussch in Trier ist die Oberförster⸗ stelle Ooburg übertragen worden. Der Forstassessor Otto in Berlin ist zum Oberförster zu⸗ nächst ohne Uebertragung eines Reviers ernannt worden.

Die Oberförsterstelle Waldau im Regierungsbezirk Cassel ist zum 1. November 1920 zu besetzen und müssen Be⸗ werbungen bis zum JI. Juni eingehen.

Ministerium für Volkswohlßfahrt.

Der bisherige Regierungshaumeister Vr. phil. Wall⸗ brecht in Frankfurt a. O. ist zum Regierungs⸗ und Baurat ernannt. Ihm ist die planmäßige Stelle des Bezirks⸗ wohnung zaussichtsbeamten für die Regierungsbezirke Stettin und Stralsund mit dem Amtssitz in Steitin vom 1. April 1920 ab übertragen worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich beute zu einer Voll— sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volks⸗ mirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse jür Volkswirtschafst und für Steuer⸗ und Zollwesen, der Ausschuß für Volkswirtschaft, die vereinigten Aueschüsse für Verkehrs⸗ wesen, für Haushalt und Rechnur gswesen und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Volkswirtschaft sowie die vereinigten Ausschüsse für Volks⸗ wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen Sitzungen.

Durch den italienischen Geschäftsträger Botschafter de Martino ist, wie „Wolffs Telegraphenburo“ mitteilt, gestern mittag dem Reichskanzler die Einladung der allilerten ö zu den Besprechun⸗ gen, die am 25. Mai in Spaa beginnen sollen, übergeben worden.

Die Internationale Kommission für Nordschles⸗ wig hat laut „Rendsburger Tageblatt“ mitteilen lassen, daß ihre Tätigkeit vor frühestens drei Monaten nicht beendet sein würde. Die Uebergabe der Staatshohelt an die in Betracht kommenden Staaten Deutschland und Dänemark auf Grund der Entscheidung des Obersten Rates in Paris könne demnach vor Mitte oder Ende Juli nicht erwartet werden. Es steht nunmehr bestimmt fest, daß Schleswig⸗Holstein am 6. Juni nicht für den Reichstag wählen kann; voraussichtlich werden die Wahlen hier erst Anfang November stattfinden können.

Ueber die . Frankfurts hat die Deutsche Liga für Völkerbund an das Sekretariat des Völkerbundes in London folgende Denkschxrift gerichtet, deren Wortlaut gleichzeitig den Berliner ausländischen Ver⸗ tretungen sowie den Völkerbundligen der neutralen und früher , Staaten übermittelt worden ist. Dem Wolffschen ĩ , . zufolge lautet sie:

Seit die Satzung des. Völkerbundes ihre jetzige Fassung erhalten hat, ist mannigfache Kritik an ihren Bestimmungen geübt worden. Aber einstimmig wurde als ae ff und verheißender en hn an⸗ erkannt, daß forlan kein Krieg geführt werden darf, wenn nicht vorher alle friedlichen Mittel erschöpft worden sind. Artikel 11 der Völker— bundsatzung beginnt mit folgendem Satz:

Ausdrücklich wird hiermit festgestellt, . jeder Krieg und

jede Bedrohung mit Krieg, mag davon unmittelbar ein Bundes—

mitglied betroffen werden cher nicht, eine Angelegenheit ,

Bundes ist, und daß dieser die zum wirksamen Schutz des

fviedens geeigneten zu ergreifen hat.“

Wenn also nach den Ausführungen Der französischen Note über den Einmarsch, die am 7. April 1920 dem Botschafterrat mitgeteilt wurde. das deutsche Vorgehen im Ruhrgebiet ein „Casus belli“ war, so 3 der Völkerbund die geeigneten Maßnahmen zum Schutze des Völkerfriedens ergreifen. Diese . des Bundes abzuwarten, ö . Bundesmitglieder verpflichlet, denn Artikel 12, Absatz 1, autet:

Alle Bundesmitglieder kommen , eine etwa zwischen

ihnen entstehende Streitfrage, die zu einem Bruche führen könnte,

entweder der Schiedsgerichkäbarkeit oder der nn , den

Rat J unterbreiten. Sie kommen ferner überein, in kejnem Falle

vor Ablauf von drei Monaten nach dem Spruch der Schiedsrichter

oder dem Berichte des Rates zum Kriege zu schreiten.“

Ausdrücklich ist im Artikel 18 bestimmt, daß ein Bruch dieser Vorschrift als eine Kriegshandlung gegen alle anderen Bundesmit⸗ glieder anzusehen sei. Die Anwendung dieser zunächst nur für Bundes mitglieder gültigen Bestimmungen dehnt Artikel 17 Absatz 1 auch auf Streitigkeiten aus 6. einem Mitgliede des Bundes und einem Nichtmitglied. Hier heißt es:

„Bei Skreitfragen zwischen einem Bundesmiiglied und einem

Nichtmitglied oder zwischen Staaten, die Nichtmitglieder sind, wer den der Staat oder die Staaten, die Nichtmitglieder sind aufge⸗ fordert, sich für die . der Streitfrage den den Bundes⸗ mitgliedern obliegenden Verpflichtungen zu unterwerfen, und zwar unter den vom Rat für gerecht erachteten Bedingungen. ird dieser n., Folge geleistet, so gelangen unter Vorbehalt der Aenderungen, die der Rat für erforderlich erachtet, die Be—= stimmungen der Artikel 12 bis 18 zur Anwendung.

Daturch ist ein kriegerisches Vorgehen eines Mitaliedes des Völkerbundes guch gegen ein Nichtmitglied vor Ueberwe sung des Falles an den Rat uniersagt, Selbst wenn der Bund die Gefährlich. t des Konfliktes nicht rechtzeitig erkennen sollte, ist ein selbständiges kriege nisches Vorgehen vor dem Versuche fwedlicher Streitschlichtung unter allen Umständen ausgeschlossen. Alt daher die Franzosen am s. April 1920 ohne Befragung des Völkerbuntes in deutsches Gebiet einmarschierten. , sie gegen Bestimmungen der Bundessatzung. Frankreich behauptet, daß Deutschland den Artisel 43 des Versailler Ir ede ngperlages und die im August 1919 hierzu ahgeschlossenen Sonderabkommen verletzt habe als es über die ihm gestattete Zahl hinaus Truppen ins Ruhrgebiet sandte. Es beruft sich dabei auf Arti kel 4 des Versgiller Frier ensvertrages wonach ein Verstoß gegen Artikel 43 als feindlicke Handlung gegenüber den Signatarmächten und als Versuch einer Störung des Weltfriedens zu betrachten sei. Wenn nach , . Auffassung auf deutscher Seite ein Bruch des Artikels und damst der Versuch einer Störung zes Weltfriedens vorlag, so durfte Frankreich doch nicht eigenmächtig kriegeriscke Handlungen vornehmen, bevor die Angelegenheit dem Völkerbunde unterbreitet worden war. Der Einmarsch in fremdes Staatsgebiet ist unzweifelhaft als eine kriegerische Handlung amu— sehenz denn er verletzt aufs sckwerste das Recht des betroffenen Staates auf Selbsterbaltung. Es ist für die rechtliche Betrachtung gleichgültig, daß Deutschland aus rein tatsächlichen und politischen Gründen die französiscke Gewaltanwendung nickt mit Gewalt erwidert hat. Wenn es sich um einen anderen Stagf bangelte, der nicht im Vergleich zu seinen Nachbarn jeder militäriscken Macht beraubt wäre, so hätte die Besetzung eines Teiles des Staatsgebietes durch ftemde Truppenmacht unzweifelhaft kriegerische Gegenmaßnahmen zur Folge gehabt. Auch aus der besonderen Natur der sogenannten neutralen Zone kann Franf= Teich eine Rechtfertigung seines Verhaltens nicht ableiten. Die Städte 3 Darmstadt usw, liegen, tretz ihrer Einordnung in diese

one, im deutscken Hoheitebereich. Selkbst wenn man aber einräumen wollte, daß über die rechtliche Qualifikation des französrschen Ein. marsches verschiedeng Ansichten möglich seien, so durfte ein Zweifel hierüber nur vom Völlerbunde gelöst werten. Deutschland bat die Völkerbundsatzung mit den Friedensbedingungen ange nommen und bat einen Anspruch darauf daß die Satzung des Völkerbundes ebenso ge= w ssenhaft geachtet wird wie die übrigen Artikel des Friedencwertrages. Es hat ten Völkerbund amllich von dem Streitfall mit Frankreich in Kenntnis gesetzt. . Aus all dem ergibt sich, daß der deutsch-französische Zwischenfall unbedingt Sache des Völkerbundes war: der Bund mußte gemäß seiner Satzung, von selbst eingreifen, und Frankreich war Gepe dem Bund die Angelegenheit . unterbrel ten. Nackdem aber Frankreich durch sein selbstänt iges Vorgehen die übrigen Stagten vor eine vollendete Tatfache gestellt hat, ist es erst recht Aufgabe des Böller. bundes, sich mit dieser Frage zu befassen. Gerade jetzt kommt alles darauf an, daß der Völkerbund sejn Ansehen in der Welt durchsetzt;

ölker⸗

denn er soll die Grundlage tes Friedencwertrages und das Fundament des Friedenszustandes der gamen Welt in Zukunft sein. Das Ver⸗

trauen in seine politisch⸗wirksame Kraft rann nicht besser ,.

werden, als wenn er über das sranzösische Vorgehen eine arundsätzliche Enischeidung fällt ahne Rücksicht auf die divlomatische Erledigung durch en Obersten Rat.

Die Deunscke Ligg jj Völkerbund hat sich die Aufgabe gesetzt. in Deuitschland für den Völkerbundgedanken zu wirken. Sie hätte ge wünscht, daß schon nach Verweigerung der Einmarscherlaubnis diese 7 der Vertragsauslegung dem Völkerbund übergeben wor en wäre. Sie begrüßt aber auch jetzt zie Tatsache, daß die deutsche ? aierung den Völferkund angerufen hat, und sie möchte mit allen Kräsj darauf wirlen, daß in diesem entsckeidend wichtigen Augenblick der Colkerbund zur Geltung kommt, dessen Satzung angenommen worden ist „ur För⸗ derung der Zusammenarbeit der Nationen und zur , ie n des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit“.

Im Reichsanzeiger (Nr. Sl) vom 17. April 1920 ist eine Bekanntmachung des Reichs ministeriums für Wiederaufbau vom 14. April 1920 veröffentlicht worden, wonach die Rechte und w deutscher Reichsangehöriger sowie die Anwarischaften deutscher Reichsangehöriger auf Rechte oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder Konzessionen in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee anzumelden sind. Die Bestimmung findet, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, auch auf die Ueber⸗ einkommen Anwendung, die mit deutschen Reichsangehörigen wegen Ausführung oder Betrieb von öffentlichen Arbeiten in den genannten früheren deutschen Schutzgebieten abgeschlossen worden sind, sowie auf Unterkonzessionen oder Abschlüsse, die mit deutschen Reichsangehörigen im Verfolg dieser Ueberein⸗ kommen getätigt worden sind. Dabei macht es keinen Unter— schied, ob die Rechte oder Beteiligungen schon ausgeübt worden sind oder nicht. Die Anmeldung hat bei dem Reichsministerium für Wiederaufbau in Berlin W. (Wilhelmstr. 62) zu erfolgen. Die Anmeldefrist läuft am 15. Mai 1920 ab.

Mit der Leitung der in Döberitz aus Formationen aller Wehrkreise zu bildenden Brigade ist, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“, der General Reinhardt be⸗ aft worden.

zie erinnerlich, hatte der Herr Reichspräsident das beim Rücktritt des Reichswehrministers Noste von dem früheren Chef der Heeresleitung eingereichte Abschiedsgesuch nicht genehm gt und General Reinhardt gebeten, sich dem neuen Reichswehr⸗ minister zu besonderer Verwendung zur Verfügung zu stellen. In dieser Stellung hat General Reinhardt während der letzten Wochen im Auftrage des Ministers Geßler zahlreiche Truppen im Osten und Westen besichtigt und wird sich nun in nächster Zeit vor allem der Ausbildung der Brigade Döberitz widmen. Sie 6 zu einer vorbildlichen a n. gestaltet werden, die im Rahmen der Reichswehr als Reserve der . leitung eine wertvolle Verstärkung des Rüghalts der verfassungs⸗ mäßigen Reichsregierung 3 wird. Als Inspekteur dieser Wehrbrigade wird General Reinhardt dem Chef der Heeres⸗ leitung unmittelbar ö im übrigen aber zur besonderen Verfügung des Reichswehrministeriums bleiben. Es entspricht dem Wunsche des Generals nach seiner Tätigkeit im Reichs wehrministerium, sich der praktischen Arbeit bei der Aus— bildung und Erziehung einer Lehrtruppe aller Waffen widmen zu können und dadurch weiter an der zeitgemäßen Vervollkomm⸗ nung der ganzen Reichswehr mitzuarbeiten, deren Organisation er seinerzeit als preußischer Kriegsminister geschaffen hat.

Auf Grund eines Kabinettsbeschlusses soll in den Staats- betrieben den Arbeitern und Beamten am 1. Mai Urlaub gegen Weiterzahlung des Lohnes gewährt, in den Verkehrsanstallen aber mindestens Sonntagsdienst aufrecht erhalten werden. Das ne ,, hat deshalb verfügt, daß a m 1. Mai der Post⸗, Telegraphen⸗ und Fern⸗ sprechdienst wie an den allgemeinen Feier⸗ tagen zu regeln ist. Diese Verfügung entspricht der Not wendigkeit, für die Post⸗ und Telegraphenderwaltung die Mai⸗ feier einheitlich zu regeln. Ein geordneter Betrieb ist nicht auf⸗ recht zu erhalten, wenn bei dem zahlreichen Personal der Post—⸗ und Telegraphenverwaltung Beurlaubungen von Fall zu Fall erfolgen müssen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

—— ——— ———— Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden) Freitag: reservesaz 26. Tristan und Isolde. Anfang 5 Uhr. Sonnabend: Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freltag: 31. Dauer bezugsvorstellung. Alkestis. Anfang 7 Uhr.

6 Othello, der Mohr von Venedig. r.

Karten⸗

An fang

Familiennachrichten.

Verlobt: Frau Irmgard von Zastrow, geb, von Wedel, mit Hrn. Major von Behm (Hirschberg Frl. Lu von Uslar mit Hrn. Ritimeister Wedig von dem Knesebeck (Schwerin Ludwigelust). Freiin Vera von Wolff mu Hrn. Rittmeister Dr. jur. Carl Gustap von Platen (Berlin) Frl. Frieda Meinshausen mit Hin. Prosessor Dr. Otto Veit (Rostock-Marburg a. d. E.).

Gest erben; Hr. Stabtsarzt d. Res. Dr med. Carl vehmann (Berlin Lichte felde)])è Hr. Justizrat Paul Schmid (Berlin). 5 . . Baurat und Postbaurat Heimann Robrade

tes lau).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenbura, m er , den An ihhnteil Der Vorsteher det Geschäftsstelle⸗ Rechnungs rat?

6engering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle(Menaerindg) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt. Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen leinschließlich Börsenbellage und Warenzeichenbeilage Nr. 33 A und B)

und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral ˖ Dandelnreaister ·˖ Beilage.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 29 April

91.

Aichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Haupiblatt.) Dentsche N A ati onalver sammlung. 172. Sitzung vom 27. April 1920. Nachtrag.

Die in der gestrigen Nummer d. Bl. auszugsweise wieder- gegebene Rede, die nach Begründung des Antrags der Abgg. Dr. Beyerle 636 und Genossen, als einmalige Ausgabe 3 Millionen Mark für Förderung wissen« schaftlicher Uniersuchungen und Veröffent⸗ lichungen zur Verfügung des Verbandes der deutschen wissenschaftlichen Akademien neu zu bewilligen, der Reichs— finanzminister Dr. Wirth gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut:

Reichsminister der Finanzen Dr. Wirth: Meine Damen und Herren! Es ist notwendig, daß ich einem Satze des Herrn Vor— redners energisch widerspreche. Er hat ausgeführt, daß es sich ja hier nur um einige Millionen handele, was nicht in Betracht komme gegenüber den Riesensummen des Etats. Ich widerspreche diesem Satze. (Sehr guth „Wer die Million nicht ehrt, ist der Milliarde nicht wert!“ (sehr richtig! und Heiterkeit), hat schon einmal in diesem Saale ein Finanzminister auseinandergesetzt. Ich meine also, es kann nicht davon ausgegangen werden, daß es sich hier nur um die Lappalie von einigen Millionen handele. Ich verkenne die Notlage, in die die Akademien gekommen sind, durchaus nicht, und wäre auch bereit, zunächst in einer anderen Form dieser Anregung Rechnung zu tragen. Allein ich stelle zunächst einmal fest, daß die Eingabe der Akademien ich will sie vorlesen: Preußische Akademie der Wissenschaften in Berlin, Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Stif— tung Heinrich Lanz in Heidelberg, Sächsische Akademie der Wissen— schaften in Leipzig, Bayerische Akademie der Wissenschaften in München im Haushaltsausschuß nicht einmal besprochen worden ist, und meine, es geht doch kaum an, daß man nun hier im Plenum über eine so weittragende Frage der Akademien einen Beschluß faßi, ohne sich vorher über die Konsequenzen klar geworden zu sein. Es handelt sich darum, daß nun plötzlich in wenigen Minuten das Haus vor eine Entscheidung gestellt werden kann, die sich bei der Beratung des Haushalts beliebig oft wiederholen kann. (Sehr richtig) Nach meiner Auffassung ist das Reich gewiß verpflichtet, der kulturellen Entwicklung unseres Vaterlandes seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Nach dem Zusammenbruch der Militärmacht und bei dem Darnieder⸗ liegen der industriellzn Produktion ist gewiß die Erhaltung der Wissenschaft in Deutschland für uns eine Lebensfrage, und es ist not— wendig, den letzten Pfennig aufzuwenden, um das geistige Leben in Deutschland zu pflegen. Allein ich frage Sie, meine Damen und Herren: ist nun für diese Fragen zunächst das Reich zuständig? Haben wir denn den Einzelstaaten in den letzten Wochen und Mo. naten nicht im gewissen Sinne ihre Lasten abgenommen? (Sehr richtigl bei den Deutschen Demokraten) Ich erinnere an die Aus⸗ führungen des Herrn Abgeordneten Dernburg, der mir soeben zuruft. Was für Kritik haben wir zu hören bekommen bei der Abfindung der Länder für ihre Eisenbahnen? Haben nicht gerade die Herren von der demokratischen Partei meinen Herrn Vorgänger im Am so schaif kritisiert, daß er bei dieser Abfindung die Länder zu liberal behandelt habe?

Weiter haben wir beim Landessteuergesetz den Ländern die Aus— gäben für die Familienunterstützung abgenommen. Zählen Sie einmal diese Summen zusammen, und Sie werden auf die erschreclende Tat⸗ scche stoßen, in wie riesenbafter Form dadurch in den nächsten Mo— naten die Schuld des Reiches vermehrt wird.

Sie können es deshalb dem Reichsfinanzminister nicht übel, nehmen, wenn er jetzt der Auffassung ist, daß in dieset Kulturfrage die Länder, nachdem wir sie doch quasi schuldenfrei gemacht haben, die Führung übernehmen sollen (lebhafte Zustimmung), und daß es am Platze wäre, wenn man erst in der Haushaltskommission darüber be. raten hätte, inwieweit sich nun die Länder an der angeforderten Summe von 3 Millionen beteiligen würden. (Zuruf: Und die Kon. trolle) Doch die Kontrolle ist ja insofern gegeben, als dieß z Millionen dem Verband Deutscher Akademien zur Verfügung gestellt werden. Das Reichsministerium des Innern wäre in der Lage, die Verteilung zu kontrollieren. Also daran würde die Sache nicht scheitern. Aber ich meine. wenn man der Anregung entgegenkommen will, so müßte diese Frage zunächst im Haushaltsausschuß durch= beraten werden. (Sehr richtig Es wäre dann auch zu fragen, inwieweit die Länder noch Beiträge darüber hinaus geben könnten.

Ich bin also der Auffassung, man sollte diesen Antrag in eine Resolution umwandeln: die Regierung zu ersuchen, mit den Ländern in Verbindung zu treten, um dann etwa einen Anteil des Reichs zu bestimmen zur Erhaltung und zur Weiterführung der Akademien, und einen solchen Betrag dann in den Haushalt dieses Jahres einzustellen.

Nun mache ich aber noch auf ein Zweites aufmerksam. Auch wenn Sie heute die 38 Millionen annehmen, so kommt der Artikel 8 der Verfassung in Betracht, in dessen Absatz 4 es heißt:

Der Reichstag kann im Entwurf des Haushaltsplans ohne Zustimmung des Reichsrats Ausgaben nicht erhöhen oder neu ein . setzen.

Es ist also zu diesem Antrag die Zustimmung des Reichsrat erforder · lich. (Zuruf) Bei Frankfurt auch, selbstverständlich. (Erneuter Zuruf: Bei Frankfurt ist es gerade so unberechtigt! Ich habe jletzt zum Antrag Frankfurt nicht mehr zu sprechen, der Antrag Frank⸗ furt ist angenommen und unterliegt nicht weiter der Diskussion. Ich sage ja nur, es sind das außergewöhnliche Vorgänge, wenn in der Nationalversammlung, ohne Beratung im Daushalttausschuß der · artig weitgehende Anträge eingebracht werden. Sehr richtig Ich werde noch wiederholt heute oder vielleicht morgen zu derartigen An. regungen Stellung zu nehmen haben, wir haben noch Anträge mit 500 Millionen und andere Anträge die auch plötzlich hereinregnen. (Sehr richlig) Es liegen Anträge vor, bezüglich deren wir gemeint

haben, daß wir in der Kommission einig sind, und jetzt kommen plötz⸗ lich Anträge, die in die Millionen gehen. Wir müssen daran fest— hallen, daß auch bei Ausgaben von Millionen, und wenn es nur wenige Millionen sind, eine vorherige sorgfältige Prüfung im Haushalts- ausschuß eintreten muß. (Sehr richtigh

173. Sitzung vom 28. April 1920, Vormittags 11 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger) *)

Der Reichspostminister hat die vom Reichsrat gestern ab⸗ geänderte Vorlage über die Postgeb ühren der National— versammlung erneut vorgelegt; sie soll nach einer Mitteilung des Präsidenten Fehrenbach schon heute abend im Haushalts— ausschuß und sodann morgen im Plenum wiederum beraten werden.

Der Geschäftsordnungsausschuß beantragt, auf den An⸗ trag des Magistrats Berlin-Lichtenberg auf Erteilung der Ge— nehmigung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Abg. Dr, Maretzky (D. V) wegen Beteiligung am Kapp-Putsch diese Genehmigung zu erteilen.

Abg. Graf zu Do hna (D. V. bittet, dem Ausschußantrag statt⸗ ugeben. Das Disziplinawerfahren sei von Marxetzky selbst beantragt, ö. ebenso wie seine Fraktion Gewicht darauf lege, daß er seine Un⸗ schuld dartun könne. . .

Abg. Geyer Leipzig (a. Soz) erwidert, daß auch in solchen . wo der Beteiligte die Genehmigung selbst gewünscht habe, das

aus grundsätzlich die Genehmigung versagt habe.

Der Ausschußantrag wird gegen die Stimmen der Un— abhängigen angenommen. .

Der Abg. Colshorn (Zentr) hat gegen seine am 16. März 1920 durch Reichswehrtruppen in 6er der, orn. ö Einspruch erhoben; die Fraktion der Deutschnatio⸗ nalen Volkspartei hat gegen die am 22. März 1920 durch Beamte des Polizeipräsidiums zu Berlin versuchte Verhaftung des Abg. Schiele (D. Nat.) Einspruch erhoben.

Der Geschäftsordnungsausschuß beantragt: 4. den be— troffenen Mitgliedern das Bedauern des Hauses über die Vor— kommnisse auszusprechen; 2. den Reichskanzler zu ersuchen, das „Erforderliche zu veranlassen, daß die Bestrafung der Schuldigen . rt und der Nationalversammlung von dem Ge—⸗ chehenen Mitteilung gemacht werde.

Berichterstatter Abg. Dr. Pfeiffer schildert zunächst ausführ lich die Vorgänge in beiden Fällen. Der Ausschuß hat beide t⸗ gänge als außerordentlich bedauerlich angesehen. Der General v. Hülsen in Hannover hat generell die Verhaftung der Welfenführer angeordnet, aber dem Polizeipräsidenten von Hannover die Auswahl der Personen überlassen. Die Militärbehörde hat also mit der dem Reichsamt des Innern unterstehenden Holizeibe horte usammengewirkt. Aus⸗ schuß ist aber nur ein Vertreter des *,, . des Innern, aber kein Vertreter des Reichswehrministeriums erschienen. So war es unmöglich, die Verantwortung im Fall Colshorn festzustellen. In beiden Fällen war der Ausschuß der Meinung, daß von einer strafbalen Handlung bei beiden Abgeordneten nicht die Rede sein kann. Auch füt die Frage, ob eine Schutzhaft zulässig ist, befindet sich in der Verfassung nicht ein einziger Artikel. Der Ausschuß verneinte diese Frage und entschied, daß die Präsenzziffer des Hauses das oberste etz ist und das Haus sein sämtlichen ditglieder zur Verfügung haben muß, daß also für eine Schutzhaft mindestens die Genehmigung des Parlaments erforderlich ist. Im Fall Col shorn hat es sich auch nicht um Schutz= haft gehandelt. Die Welfenführer hatten sich sogar gegen den Kapp- Putsch ausgesprochen. Man weiß nicht, auf, welcher politischen Seite General Hülsen überhaupt stand und aus welchen Gründen er die Fest⸗ nahme der Welfenführer anordnete. Der Abg. Schiele ist auf Grund einer Photographie festgestellt worden. Es ist aber eine Personemer, wechselung entstanden, die nicht aufgeklärt werden konnte. Es scheint fogar, als ob es sich nicht einmal um eine Verwechselung handelte, sondern als ob man den Abg. Schiele gerade verhaften wollte. Im Ausfchuß ist auch kein Vertreter des preußischen Ministeriums trotz Aufforderung erschienen, und es war daher eine Klarheit nicht zu schaffen. Der Ausschuß hat also lediglich sein Bedauern aussprechen und die Bestrafung der Schuldigen verlangen können. Diesc He strafung muß unbedingt balp erfolgen. Wir verlangen, daß diese An= gelegenheit schleunigst erledigt und die Schuldigen. gleichviel ob sie zur Reicheverwaltung oder zu den preußischen ehörden gehören, Le straft werden. Es muß absolut Genugtuung für die beiden Ab- geordnesen und für die in ihrem Recht verletzte Nationalversammlung gegeben werden. (Beifall.)

Reichsminister des Innern Koch: Meine Damen und Herren! Ich kann mich namens der Reichsregierung dem Ausdruck lebhaften Bedauerns auch meinerseits durchaus anschließen. Das Ersuchen, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, ist der Reichsregierung unter dem 19. April zugegangen, und bei dem bundesstaatlichen Charakter des Reichs ist es nicht möglich gewesen, eine bereits voll befriedigende Auskunft seitens der preußischen Regierung über die beiden Vorgänge zu erhalten. (Hört. hörth

Was die Frage des Herrn Abgeordneten Schiele angeht, so ist der Fall in doppelter Beziehung bedauerlich, erstens deshalb, weil es sich hier um eine reine Personenverwechslung handelt, die, ehe die Befehle ergingen, hätte aufgeklärt werden können, und zum anderen,

Abgeordneten handeln solle durchaus vertraut gewesen ist. (Sehr richtig! rechts) Ich babe aus diesem Grunde dem Herrn Abgeordneten Schiele mein Bedauern über diesen Vorfall besonders jum Ausdruck gebracht. Unrichtig und unerwiesen ist, daß die Reichsregierung an diesem Vorfall irgendwie beteiligt gewesen sei. Der Polizeipräsident von Berlin hat kraft der Befugnisse, die ihm zur Verfolgung der Beschuldigten zustanden geh indelt und hat dabei im Uebereifer seine Befugnisse überschritten.

Was den Fall Colsharn angeht, so ist, wie mir scheint, die Ver . antwortung des kommandierenden Generals entweder nur eine ge ringe, oder sie ist überhaupt nicht fesizustellen. Denn das er seinerseits den Befehl gab, die welfischen Führer zu verhaften, mag, wenn man in die Prüfung der tatsächlichen Notwendigkeit der Sache eintritt, sich vielleicht als übereilt und falsch eweisen. Daß er aber an die Verhaftung eines Abgeordneten bei dieser Gelegenheit nicht gedacht hat und daß das nicht in dem Bereich seines Willens gelegen hat, das wird man ohne weiteres feststellen. Man kann nicht annehmen, daß er bei dem Erleß eines Befehls sich ausdrücklich überlegt hat,

) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wort

laut wiedergegeben werden.

Das Volk würde es

weil man mit der Tatsache, das es sich bei der Verhaftung um einen

22

daß er den Polizeipräsidenten darauf aufmerksam machen mußte, daß Abgeordnete gemäß der Reichsverfassung nicht zu verhaften seien. Die Verantn ortung scheiat also auch hier den Polizeipräsidenten zu treffen.

Ich bin bereit, in beiden Fällen auf eine Bestrafung der be— teiligten verantwortlichen Stellen hinzuwirken, und halte es für eine meiner vornehmsten Aufgaben, dafür zu sorgen, daß auch in Zeiten einer solchen Verwirrung die Immunität eines Abgeordneten nicht verletzt wird.

Der Antrag des Ausschusses wird einstimmig angenommen.

Es folgt der Bericht des Geschäftsordnungsausschusses, be⸗ treffend den Fall Braß.

Berichterstatier Abg. Warmuth: Während bei der Verhand— lung des Ausschusses an Material in diesem Falle nur ein Telegramm des Oberreichzanwalts und der Bericht über die betreffende Plenar- verhandlung vorlag, ist uns jetzt neues Material vom Oberreichsanwalt erer und zwar aus dem „Le Jou rnai' vom 15. April 1920. Dieser

rtikel, der einen ausführlichen Bericht über eine einstündige Dar— legung des Abg. Biaß einem französischen Journal sten gegenüber wiedergibt. läßt darauf schließen, daß die Besetzung Frankfurts nicht stattgefunden hätte, oder daß sie sehr bald, ein Ende gefunden hätte, wenn nicht durch Braß der fianzösischen Auffassung der Politischen Lage eine besonder? Nabrung zugeführt worden wäre. Ine Ausschuß wurde geltend gewacht, daß das starre Festhalten am Immun tätspänzip bei politischen Delikten dazu führen müsse, daß Abgeordnete der National- versammlung mit Rücksicht auf den Uebergang der Nationalversamm- lung in den neuen Reichstag gegebenenfalls dauernd einer Bestramung entzogen werden könnten, was der ratio des Immunitätsgedankens widersprechen würde. Das dem Ausschuß vorliegende Material war außerordentlich dürftig, deshalb sellte der Oberreichsanwalt um weiteres Material gebeten werden. Der Ausschuß beantragt, die , Genehmigung nicht zu erteilen. Weiter hat der Ausschuß bescklossen, hier aussprecken zu lassen, daß die Genehmigung zur Strafverfolgung eines Abgeordneten noch nickt die Genehmigung in sich schließe, den Abgeordneten in Strafe zu nehmen, daß zur Verhaftung vielmehr die Genehmigung besonders nachzusuchen sei.

Abg. Bryodauf (Dem.): Mit dem Antrag des Ge(chäftzordnungs. ausschusses ist meine Fraktion nicht einverstanden. Wir beantragen die nachgesuchte Genehmigung zu erteilen. Die „Deutsche Tageszeitung“ hat unsere neuliche Beratung ganz falsch dargestellt; sie sagt, der Be—⸗ richterstatter Warmuth hätte den seiner eigenen Auffassung witer— , n, Beschluß vertreten müssen, und die Demokratie habe den

ut gehabt, ibre Hehlerei für den unabhängigen Landesverrat zu ver treten. In Wahrheit hat aber der Abg. Warmuth selbst im Ausschuß die Versagung der Genehmigung beantragt. Der Vorwurf der Hehlerei für den unabhängigen Landesverrat trifft also die eigene Partei der „Deutschen Tageszeitung“. Von uns war die Genehmigung beantragt worden. Der Ausschuß hat nach alter Uebung die Genehmigung in politischen Dingen versagt. Man darf aber nicht schematisch verfahren und nur aus dem Grunde, weil es sich um ein politisckes Delikt handelt, die Genehmigung verweigern. Sonst hätte man das gleich in die Ver⸗ fassung bäeneinschreiben sellen. Wir müssen von Fall zu Fall prüfen. . nicht verstehen, wenn wir bei der eines Hochverrats oder Landesverrats die Ver⸗ folgung nicht zulassen. Die allgemeinen Interessen müssen den Interessen des Parlaments und des Abgeordneten vorgeben. Beim Hochverrat oder Landesverrat hat übrigenz der Abgeordnete selbst ein dringendes Interesse daran, daß die Sache aufgeklärt word. besonders wenn er sich unschuldig weiß. * Versagung der Ge⸗ nehmigung ist noch keine Reinigung, diese kann nur im Gerichts- verfahren erfolgen. Wir haben nur zu prüfen, ob das vorliegende Material eine ausreichende Grundlage sst, eine Untersuchung ein- zuleiten. Das möchte ich in diesem Falle bejahen, zumal nach dem vom Berichterstatter vorgetragenen neuen Material. Wenn es wahr ist, waz in dem Pariser Jounnal steht, so hat Braß in grober Weise fe die Interessen des Deutschen Reichs gewirkt. Die Unter uchung soll feststellen, ob er Geheimnisse verraten hat. Die jetzige Sitzungsperiode der Nationalversammlung dauert bis zum Zusammen⸗ tritt des neuen Reichstags, und wenn Braß wiedergewählt wird, vergeht eine lange Zeit, bis die Untersuchung eingeleitet werden kann, denn die erste Sitzungeperiode des neuen Reichstages wird sehr lange dauera. Die Einleitung der Untersuchung schließt noch nickt unsere Genehmigung zur e n in sich. Ich behalte mir eine Resolution in diesem 8. vor. Die Genehmigung im Falle Traub ist auch ein wichtiges Argument für die Genehmigung in Liesem Fall.

Abg. Graf zu To h aa (D. V.): Die Uebung des alten Reichs- tags, bei politischen Del kten immer die Strafverfolgung zu versagen, ist von der Nationalversammlung 6 zweimal durckbriochen. Unter ausdrücklicher Berufung auf die alte Tradition haben win der Aus lieferung des Kollegen Traub widersprochen. Wenn im Fall Traub die Genehmigung erteilt, aber hier . wird, so trägt das den Makel partelspolitischer Willkür an sich. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkzpartei) Heute ist für uns maßgebend, daß die Be— onderheit des i,. die alleinige Richtschnur abgeben darf; dabei cheiden parteipolitische Erwägungen aus. Das Vorliegen des Landes. verrats veranlaßt uns, gegen den zu ö damit . wird, o b . schuldig ist. Wir würden auch in diem

e

Anschuldigung

alte den alten Brauch festgebalten baben wenn er nicht durch den all Traub durckbrocken worden wäre, Wir stehen unmittelbar vor er Vertagung, Braß würde also durch die . Parlo⸗ ment nichl entzogen werden, und der neue Reichstag könnte ja di Sistierung des Fella beschließen. Abg. Eichhorn (J. Soz ); Die Parteipolitik darf nicht maß . bend fein. Die politischken Machtverbältnisse können sich ändern. rüher war ein Hochwerräter, wer gegen die Monarchie war, heute. wer die Monarchie wieder einführen will. ** . Opposition kann zur Macht gelangen und eine RachepcMwik treiben wie Graf Dohna, der Braß ausliefern will, weil Traub n , ist. In der Fonflsttszeit waren die Fortschrittler unter Virchow und Forckenbek entrüstet über die Verletzung der Immunität durch. Bismaick, heute rtrümmern sie die Volksrechte. Das ist eine politischs Entartung, le man nicht einmal mit dem Cpigonentum des Herrn Brodauf ent schuldigen kann. Stürmische fortgesetzte Rufe bei den Demokraten: Jur Srdnung! Zur Ordnung! Vizepräsident Löbe: Ich werde im Stenogramm nachprüfen. was der Redner. * bat,. Wir lehnen grundsätzlich die y ,, bei politsschen Delikten ab.

it der Entsche dung von Fall zu 5 macht sich das Parlament zum

ichter über die Sache selbst. Die Begründung der Auslieferung diebknechts war bereits eine Vowwetznahme der gerichtlichen Ent. Fteidung Daß Braß den Anlaß zum Einmarsch in n, . und . gegeben habe, ist absolut unwabr; HZraß hat bloß über die Flüchtlinge aus dem Ruhrgebiet mit der Rbeinlandkommission verhandelt. ö. die Zahl der Truppen im Ruhrgebiet ist über haupt nicht gefprochen worden. Die gange Sache stellt sich trotz aller Ableugnung als Spitzelarbeit heraus. Ein Intewiew kann niemals als Beweizstück gelten, , nicht, wenn es Cinem ranzösischen Jcurnal sten gewährt women ist. Was Rer Bericht des durnal enthält, sind offenkundige Dinge und keine Geheimberichte, ch beantrage, grundfätzlich die Strafverfolgung abzulehnen. edentuell Reue Bewelzerbebungen vorzunehmen und solange die Entscheidung

auszusetzen. Abg. Eichhorn hat in bezug auf den

Vizepräsident Löbe; Abg. . gesagt: Man kann der Epigone einer großen Zeit