1920 / 93 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ginwendungen gegen diesen Antrag önnen bis 9 32 . r d . n und sind unter . B. R an das Reichsarbeitsministerium, Ber straße 38, zu richten. 9. 8666 Berlin, den 20. April 1920. Der Reichs arbelts minister. J. A.: Dr. Bu sse.

ltenverbände haben beantragt, den allgemein veibmdlichen 1919 nebst Ergänzungen vom 9 im Dezember 1919 abge chlossenen Regelung der Gehalts⸗ und Anste Schirmindustrie gemäß Reichs⸗Gesetzbl.

Breslauer Angestel zwischen ihnen in Tarifvertrags vom 4. Apri 227 Juli und 7. Ai Tarifvertrag zur bedingungen der Ang Sz 2 der Verordnung vom S. 1456) für das Gebie für allgemein verbindlich zu

Einwendungen 15. Mai 1920 B. R. 4513 an Luisenstraße 33 zu richten.

Berlin, den 20. April 1920. Reichs arbeitaminister. J. A.: Dr. Bu sse.

iten der Reichsdruckerei

Die mittleren und unteren Beamte . triebsrätegesetzes zu be⸗

sind als Angestellte im Sinne des Be Fortsetzung

„Kann die Zahlkarte beim Postscheckamt geschrieben werden, so wird der Betrag an den zurückgezahlt. Im § 2 Abs.

„Für jede dem L eine Nebengebühr von 30 P m § 7 Abs. XIV wird statt „2 Pf. 8 3 Äbs. 17 Ziffer 3 wird statt

8 Rass ; 5 ; ö . ö Satz folgende, Fassung: Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung

X erhält der dritte . . Zahlkarte ist

andbriefträger übergebene f. vorauszuentrichten. gesetzt 50 Pf.

estellten in de 3. Dezember 1918

pril 1920. des Stadt- und Landkreises Breslau

Berlin, den 27. A Der Reichspostminister.

Giesberts.

r

Bekann machung.

Der Zentralverband der Bäcker, Konditore Berufsgenossen Deutschlands,

und die Bäckerinnung l den zwischen ihnen am b. Aovem ber 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Anhang zur Regelun der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen im Käckergewerbe gemä 8 2 der Verordnung vom 265. Tezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) nicht nur für das Gebiet der Stadt Annaber sondern für das Gebiet der gesamten Amts hauptmannscha Annaberg für allgemein verbindlich zu erklären. gegen diesen Antrag ö . jum, Be

. B. E. 3911 an das Reichgarbeitsministerium straße 35, zu richten. , R BVerlin, den 21. April 1920.

Der Reichs arbeits minister. J. A.: Dr. Bu sse.

können bis zum

0 Pf., für je nd unter Nummer

ber Bartz 360 pt e 10 Stück“ und statt der die Worte „50 Pf. für je

34 Abs. V werden statt! II Skück“ die Worte „1 4M für i Worse „15 Pf. für je 10 Stück“

8. Im 5 6. A die Worte „2 V0 6 k .

öt.

h : . VI letzter Unterabs „40 Pf.“ 50 Pf.“ und statt,

8 8 Abs. V wird, gesetzt: Ziffer Z statt „25 Pf..

3 statt „40 Pf.

werden und . das Reichsarbeitsministerium,

eo r dnunng Befreiung von der Ver⸗ ldungabei Ueber⸗

verwandten stelle Chemnitz, haben beantragt,

über die zeitweilige Annaberg

pflichtung zur Ko zo“ die Zabl

den gesetzt statt Pf.“

z 2 werden statt der Worte „75 Pf.“ nkursanme

schuldung. Vom 28. April 1920. Gesetzes über eine vereinfachte Uebergangswirtschaft 394) wird von der Reichsrats und des von Nationalversammlung ge—

Satz? wird statt der Zahl ,

Auf Grund des 51 des die Zwecke der

ae n

Bekanntmachung.

Breslauer Arbeitgeberver⸗ Breslauer den zwischen ihnen n Tarifvertrags vom Juli und 7. Auaust chlossenen Tarifvertrag zur dingungen der k etallindustrie

Form der Gesetzgebung sür vom 17. April 1919 (Reichs ⸗Gesetzbl. S.

Reichsregierung mit Zustimmung des der verfassunggebenden s wählten Ausschusses folgendes verordnet:

Vereinigung und die Tarisfgemeinschaft Angestelltenverbände in Fortzetzung des allgemein verbindlich 4 Ap il l9tg nebst Er gänzun 1919 im Dezember 1919 abge Gehalts⸗ und Anstellungsbe stellten in der M 23. Dezember das Gebiet des Stadt⸗ und dlich zu erklären. lönnen bis zum und sind unter Nummer Berlin, Luisen⸗

können bis zum

Einwendungen unter Nummer

in Ziffer 4 Im z 98 Abt 1 werden statt, der Pf.“ die Worte 50 Stück f ; X wird statt des ir das Ausstellen des Doppels Hebühr von 5 Pf. erhoben, die auf dem D Freimarken zu verrechnen ist.

9 Abs. XII Satz 3 wird statt „25 364 wird statt „25 Pf. tatt „40 Pf katt der Jahl „20“

Worte „50 Stück für ̃ haben beantragt, letzten Satzes gese

wird vom Empfänger gen vom 2

y e , ö. d Aktiengesellschaft, einer Kom=

Beruht die Ueberschuldung einer f f beschränkter

manditgesellschaft Gesellschaft Regelung der männischen und technischen Ange Verordnung Neichtz Gesetzbl. S. 1456) für 1w”für allgemein verbin diesen Antrag

eingetragenen 1 Person, eines Nachlasses Gütergemeinschaft darauf, der in Reichsmark lautenden Schuld

der des Gesamtguts einer fort⸗ daß sich infolge Veränderung des ausgedrückte Wert einer auf gegenüber dem Werte bei so finden folgende Vor— bhtung, bei Ueberschuldung die Eröffnung gen, sowie das Verbot von Zahlungen f bis auf weiteres k

. r Pf. gesetzt 59 Pf.“ Im 3 8 Ab. XII Saf 5 10 Abs. Il wird 5 2 der §5 11 AUbs. 1 wird

nderungen treten am 1. Mai 19

daß die bei den Post

henden Bestellungen. au

stehend angegebenen er Berlin, den 26. April 1920.

Der Reichspostminister. Giesberts.

Unrech nungskurses ausländische Eingehung der Verbindlichkeit schriften, soweit sie die Verpflie des Konkursverfahrens Eintritt der Anwendung;

* gesetzt . M0 Befanniumachung.

Der Arbeitgeberverband der Fabrikanten von verwandten g, hat heantragt, den zwischen ihm, neiderinnen und iale Berlin, und

Landkreists Breslar

Einwendungen erhoben werden Reichs ar beits ministerium,

20 mit der Maßgabe in Artikeln

dem 30. April 1920 e Kostümen

Berlin, Genthinerstr. 2 dem Verband der Schneider, Wäschearbeiter Deutschlands, dem Verband der Angestellten der Blusen⸗Kleider⸗ Konfektion und verwandter Artikel 1920 abgeschlossenen Nachtrag lichen Tarifvertrag vom 25. Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der in der Blusen⸗ und Kosümfabrikation gemä ordnung vom 28. Lezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466 für daz Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antra 3 k e,. mer ken B. R. 4455 an dos Reichs arbeitsministerium, Berl zu straße 33, zu richten. ö ; ö

Berlin, den 21. April 1920.

Der Reichs an beitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

z zu beantra Ueberschuldung

3 240 Abs. 2, des

checkämtern nach verkäufliche Vordrucke zu führt werden.

J. B. R. 4524 an das straße 35, zu richten. Berlin, den 20. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

höhten Preisen ausge Vorschriften des bs. 3 . 3 7 325 Rr.

am 5. Februar u dem allgemein verbind⸗ ril 1919 zur Regelung der

äaäherinnen und Plätterin nen

lsgesetzbuchs; Y die Vorschriften der S8

die Gesellschaften mit beschr 3) die Vorschriften 388 . betreffend 45*160 Noöors

64, 71, 86 des Gesetzes, betreffend änkter Haft

6, 142, 148 des Gesetzes,

Bekanntmachung.

Breslauer Arheitgeberver⸗ einschaft der Bre st⸗ beantragt, den zwischen lichen Tarifvertrags vom 22. Juli und bgeschlossenen Tar if⸗ d Af stellun gs bedingungen ngestellten in der Holz 23. Dezember 1918 et des Stadt⸗ und

Bekanntmachung Eher den Verkehr mit ausgebrauchter Gasreinigungsmasse. Vom 25. April 1920.

Auf Grund des Gesetzes, betref er Bekanntmachung März 1917 eich 1917 S. 253) in Ver Aenderung des Gesetzes, 1930 Reichs⸗Gesetzbl. S. 94 Demobilmachung betreffenden es, betreffend Auflösung des. bilmachung, vom 26.

——

die Erwerbs. und Vereinigung bände und die Tarifarbeitsgem auer Angestellten verbände haben ihnen in Fortsetzung des allgemein verbind vom 4. April 1919 nebst Ergänzunger 7. August 1919 im Dezember 1919 vertrag zur Regelung aufmännischen und techn! ie gemäß 8 2 der Ver S. 1456) für für allgemein verhindlich zu er

des 5 89 Abs. 2, des ͤ 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Tage der Verkündung in Kraft. können bis zum

Diese Verordnung tritt mit li 19 wann sie wieder außer

Der Reichsminister der Justiz bestimmt, Kraft tritt. Berlin, den 28. April Die Reichsregierung. Müller.

nd Höchstpreise, in der 7. Dezember 1914 und bl. für 1914 S. 516 und für der Verordnung über die preise, vom 17. Januar die wirtschaftliche efugnisse, wird nach Maßg Reichsministeriums April 1919 (Reichs⸗

bindung mit der Gehalis⸗ um

betressend Höchst ordnung vom

(Reichs ⸗Gesetzbl. Landkreises Breslau Cinwendungen gegen diesen 1920 erhoben werden JI. B. R. 4522 an das Reichtzarbeits straße 33, zu rich Berlin, den 20. April 1920. Der Reichsarbeilsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

Vekanntmachung. Vereinigung Breslauer hände und die Tarifarbeiisgemeinsch hände haben beantragt, de verbindlichen

des Erlass wirtschaftliche Demo Gesetzbl. S. 438) verordnet, wa

und sind unter Nummer = ministerium, Berlin, Luisen⸗ Bekanntmachung.

Die Oberschlesische Tarifgemeinschaft der An⸗ estellten verbände in Kattowitz O⸗S., Holtz estr. 30, al beantragt, den für verbindlich erklärten Schieds spruch ebruar 1920 zum allgemein verbindlichen Regelung der

Arbeitgeber ver⸗ oft der Sreslauer n zwischen ihnen

Tarifvertrages gen vom 2W. Jult und eschlossenen Tariỹ⸗ Anstellungtz⸗ der Tabotindusrrie gemäß 23. Dezember 1918 und Land⸗

Angestellteno er setzung des Ayril 1919 nebst Ergänzun im Dezember 1919 abg

§ 1. rauchter Gasreinigungsmasse durch die icht überschritten werden: in der Originalmasse: 25 vH. Schwefel

Beim Verkaufe von gusgeb Erzeuger dürfen fo

1 a) für ] Ki 35 Pfennig bei einem einschließlich, Pfennig bei ein

lgende Preise nich logtamm Schwefel Gehalte von weniger als

Schwefel ausschließlich Schwefel ausschließlich Schwefel ausschließlich Schwefel ausschließlich Schwefel ausschließlich r als 55 vH. Schwefel;

Original messee. au einschließlich,

vom 28. F Tarifverkrag vom 17. Dezember 1919 zur Gehalts« und Anstellungs bedingungen der kaufmännischen An⸗ stellten in Groß und Kleinhandelsgeschäften, einschlie ßlich der areneinkaufsgenossenschaften und Konsumvereine der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reicht⸗ S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Beuthen des Landkreises Kattowitz,

7. August 1919

be dingungen der Anges Verordnung vom das Gebiet des Stadt⸗ erbindlich zu erklären.

können bis zum und sind unter Nummer nisterium, Berlin, Luisen⸗

Bekanntmachung.

Breslauer die Tarifarbeitsgemei Breslauer Angestelltenverbänd zwischen ihnen Tarifvertrags vom 4. 22. Jull und 7. Augu Tarifvertrag zur bedingungen der kaufmännischen und Schaͤsteindustrie gemäß 2 der zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. Siaht⸗ und Landkreises Bresl

em Gehalte von 25 vH. el einschließlich,

einem Gehalte von. 30 Schwefel einschließlich, einem Gehalte von. 35 vH.

te von 40 vH.

8 2. der SGesetzbl. S. 1466) für glau für allgemein v

Einwendungen gegen 15. Mai 1920

gemäß 8 2

Vereinigung Arbeitgeber⸗

kreises Bre ; verbände

beantragt, den allgemein verbindliche. 1919 nebst Ergänzungen vor Dezember 1919 abgeschlossenen Gehalis⸗ und Anstellungs⸗ stellten in der Schuh— erordnung vom 23. De⸗ 1456) für das Gebiet des au für allgemein verbindlich zu

esen Antra werden und

des Stadt kreises

und Gleiwitz, arnowitz und Rybnit

Königshütte sowie der Kreise Hindenburg, für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen bdiesen Antra erhoben werden LB. R. 4408 an das Reichtzarbeitsministerlum, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 21. April 1920.

Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

bis 40 vH. Schwefel ein Pfennig bei einem Gehal bis 50 vy. Schwefel ein ei einem Geha bis 55 v. H. Schwefel ein 6e Pfennig bei einem b) sür ein Kil

S0 Pfennig bei eine

erhoben werden JL. B. R. 4519 an das Reichsarbeitsm straße 383, zu richten. Berlin, den 20. April 1920. Der Reichs arbeitsminisler. J. A.: Dr. Busse.

in Fortsetzun

st 1919 im

Regelung der können bis zum

Ge halte ler m ;

ramm Blau in der te von 3 vH. bis 4 vH. Blau. ind unter 4 vH. Blau ausschl

5 vH. Blau ausschließlich bis Blau ausschließlich bis

mehr als 7 vH. Blau. ckte Ware frei Bahnwagen,

nem Gehalte von lau einschließlich, bei einem Gehalte von lau einschlie 110 Pfennig bei einem Ge 7 vH. Blau einschließlich, bei einem Gehalte von reise gelten für unverpa ladestalion der Erzengungsstelle 2. Händler dürfen einen unter Ziffer 1 fest Diese Preise Höchstpreise.

§8 2. brauchte Gasreinigungs ma her sich schriftlich verp Selbstverbraucher ist, da en Betriebe veiwenden wird Händler ist, daß er die erbraucher verkaufen wird.

Ggekanntmachun g.

Breslauer Arbeitgeberver⸗ beitsgemeinschaft der Bres⸗ haben beantragt, den zwischen alla: mein verbindlichen Tariswertrags jungen vom 22. Juli und enen Tarif⸗ Anstellungz⸗ utindustrie gemäß 8 2 der Reicht Gesetzbl. S. 1456) reslau für all⸗

100 Pfenni können bit zum unter Nummer

38 Reichs arheitsministerium, Berlin,

Einwendungen gegen di 15. Mai 1920 erhoben I. B. R. 4526 an Lulsenstraße sß, zu richten. Berli, den 20. April 1920. Der Reichsarbeitsm inister. J. A.: Dr. Busse.

Vereinigung

bände und die Tarifar lauer Angestellten ihnen in Fortsetzung det vom 4. April iol9 nebf 7. August 1919 im Dezem

halte von 6 vH. verbände Bekanntmachung.

Unter dem 21. April 1920 ist auf Blatt 946 lf. Rr. 1 bes Tartfregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitaeherverband f Nienburg a. Tzeser, dem Deutschen Bauarbeiter verband verein Nienburg a. W., und dem Zentralverband der Zimmerer Nienburg 4. W., am 1 April 1919 abge⸗ der Lohn⸗ und Arbeins⸗ ter im Baugewerbe wird 1918 (Reichs⸗ Stadt Nienhurg a. W. Berhind ich⸗ faßt nicht das die in einem Betriebe, der dauernd mit Instandsetzungsarbeiten be⸗

120 Pfenni . t Ergänz ; Zuschlag von höchstens 8 vH. auf die ber 1919 abgeschloss

des Gesetzes, betreffend

esetzten Preise berechnen. ür das Baugewerbe

nd Höchstpreise im Sinne Angestellten in der H

bedingungen der 23. Vezember 1918

Verordnung vom ür das Gibiet ves Stabt⸗ V gemein verbindlich zu erklären. Einwendungen 15. Mai 1920 erhoben J. B. R. 4520 an das Reich straße B, zu richten. Berlin, den 20. April 1920. Ver Reichs arbeit minister. J. A.: Dr. Bus se.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung Breslauer Tarifarbeitsgemeinschaft ände haben beantragt, llgemein verb njun gen vom 22 J schlossenen Tarif llungs bedingungen d

dkreises 8

Deutschlan dt, Zahlstell⸗ ene Tarifvertrag zur Regelung bedinqungen der gewerblichen Are er Verordrung vom 23. Dezember

sse darf nur abgesetzt werden, Arbeiigeberverbände

der Breslauer den zwischen ihnen indlichen Tarifvertrages vom ull und 7. August 1919 vertrag zur Regelung er kaufmännischen A

ß § 2 der Verordnun z⸗Gesetzbl. S. 1456) für da es Breslau für allgemein ver

können bis zu unter Numme

Reichgarbeilsministerium, Berl

die sen Antrag können bis zum und sind unter Nummer garbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗

wenn der Erwerb a) sosern er

b) sofern er einen Selbsto

Mit Geldstrafe b einem Jahre oder mit die im F 2 vorgeschrie reinigungsmasse abs übernommenen Verpf neben ist die Einzichung der Geg Handlung bezieht, zul

Die Gegenstände, können von dem Reichsw verfallen erklärt werden o hören oder nicht

te Ware nur und die Angestelltenverh in Fortsetzung des a 4. April '19l9 nebst Ergä im Dezember 1919 ab der Gehalts⸗ und Anst len in der Textilin zustrie 2X3. Dezember I918 (Reich Gebiet des Stadt⸗ und Landkreis bindlich zu erklären. Einwendungen 15. Mai 1920 erhoben w J. B. R. 4516 an das Luisenstraße 83 zu richten. Berlin, den 20. April 1920. Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

ß er die gekauf

gemäß § 2d S. 1456) für den Bezirk der far allgemein verbindlich erklärt. keit beginnt mit dem 1. Arbeitsverhällnis von nicht Hanbetrieb ist, schäftigt sind.

re nur unmittelbar an Die allgemeine

März 1920. Sie er

3

Mark und mit be, . bie n

n wird bestraft, wer ohne ö rung ausgebrauchte Gas. Arbeitern, r einer der nach n unternimmt, die sich die strafhare ücksicht, ob sie dem Täter gehören

ie strafbare Handlu nister zugunsten des Nei ob sie dem Täter ge⸗

5 is zu 50 0500 M. einer dieser Strafen bene schriftliche Erklä oder wer als Erwerbe lichtungen zuwi enstände, auf

Der Reichs arbelttzmiinister. J. A.: Wulff.

Registeratten können im Reichtarbeits⸗ 33 / 34, Zimmer 161, während

Bekanntmachung. Breslauer Ta rifarbeitsge bände ha

Arbeitgeber⸗ meinsch aft ben beantragt, den emen verbindlichen Tarif⸗ Ergänzungen vom 8 abgeschle enen Anstellungz⸗

Vereinigung verbände und die Breslauer zwischen ihnen in For se vertrages vom 4. Apr 2X Juli und 7. August 1919 Tarifvertrag zur bedingungen der kau Kartoffel,, handlungen sowie in der ordnung vom 23. Dezer ür das Gebiet des Stab bindlich zu erklären Einwendungen gegen 15. Mai 1920 erhoben J. B. R. 4513 an das R straße 33, zu richten. Berlin, den 20. April 1820. Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

diesen Antra

erden und Das Tarifregister und die

ministerlum, Beilin NW. 6, Luisensirg der regelmäß gen Dienstsiunden einges Arbeitgeber und der Erklärung detz von den Vertragspartesen einen kattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. April 1920. Der Reglsterfhrer. Pfeiffer.

Angestelltenver tzung des allge 1 1919 nebst im Dezember 191 g der Gehalts- und männ ischen Angestellte

auf die sich d irtschaftsmi hne Rücksicht darauf, Reichswirtschaftsministen regelt die Verwendung der für ver⸗ fallen erklärten Gegenstände.

Die Anordnu B 2144/2. 18. K.

S8 5. Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 265. April 1920.

Der Reichswirtschaftsminister. n Vertretung.

r. Hirsch.

Tarifvertrag infolge snifleriumz verbindlich ist, können Abdruck deß Tarifvertrags gegen Er-

Arbeitnehmer, für die der Neicht arbeitsm

und Dün gemittel⸗ emäß 82 der Ver⸗ Gesetzbl. S. 14656) Breslau für all⸗

4. des Kriegsministeriums (Nr. Bst-m-A bzw.

A) werden aufgehoben. . Bekanntmachung.

Der Verband der Haus Stuttgart, hat beantragt, den band der Stuttgarter Ha

Frauenverein, bund, Orts gruppe S rauenbund Deutschlands, Verein evangelischer Hau gart und dem Verband Ortsgruppe Stuttgart am Hausdiensi⸗Tarisver 1920 zur Regelung der Haus angestellten

1918 (Reichs⸗Gesetzbl⸗ ezir ks Stuttgart fur all

Mühlenindustrie g nber 1918 (Reichs⸗ t⸗ und Landkreises

Berichtigung er Nr. 67 vom 30. März 1920 ammenstellung

angestellten, Ortsgrupr zwischen ihm, d en E. V, dem sch dem deutsch⸗evangeli tutt gart, dem katholis Zweig verein Stuntg sgangestellten Str r katholische Hausan ; 66. April 1919 abe Nachtrag vom 2 M Arbeitsbedingungen Ss 2 der Verordnung vom. 3. S. I456) für das Gebiet gemein verbindlich zu ertl

zu der im Reichs anzeig veröffentlichten Waren, für die es am 28 Fe

fuhrbewilligung bedurfte

In der zweiten B

Nr. 679 vom 30. März Statistischen Warenverz calcium“ das Wort Berlin, den 30. April 1920. Der Reschswirt

.

gemein ver derjenigen bruar 1920 einer Autz⸗

„. vom 1. März 1920.

eilage, Spalte 1, des „Reichs anzeigers“

1920 ist bei der Nr. 3176 des hnisses au Stelle des Wortes „Chlor— Chlo kalium“ zu setzen.

iesen Antrag können den und sind unter eichsarbeitsminisierium, Berlin,

Verordnung es Betriebsrät Reichs ⸗Gesetzbl.

rung d ruar 1920.

Vom A. April 1920.

8 13 des Betriebsrätegesetzes vom Gesetzbl. S. 147) wird von der

.

trag nebst

Bekanntmachung.

Breslauer arifarbe its gemeinschaft

Arbeitgeber⸗ ö a nr

Auf Grund des 4. Februar 1929 (Reichs Reichs regierung beltimmt:

Vereinigung verbände und die

Bekanntmachung.

Mit Minister alentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Mühldorf a. Inn mit 4 von Hundert verzinsliche Schuldyerschrei bungen auf den Inhaber im Gesamihetrage von 500 go9 ch, und zwar Stücke zu 2000 , 1000 6, 500 4, 200 M und 100 M, in den Verkehr bringt. . München, A. April 1920. Staatsministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.

Bekanntmachung,

hetref fend Ausgabe von Sch uldverschreibungen auf den Inhaber.

Den Industrie⸗Werken A⸗G. in Landsberg a. S. wurde die Genehmigung erteilt, 200 000, 41a lige, in Stücke zu S 1900, eingeteilte, halbjährlich verzingliche, hypottekarisch versicherte, beginnend mit dem Jahre 1981 in sahrlichen Teilbeträgen von mindestens 6 4060 üllabare In haberschuldverschreihungen auszugeben.

München, den . April 1920. Slaatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe. Jß. A.: Dr. Lindner.

Bekanntmachung.

Die am 16. Januar d. J. angeordnete Schli der Bäckerei der Bäckermeisters , Zerbst, Wegeberg 38, wird mit Wirkung vom heutigen Tage ab aufgehoben. Zgerbst, den 235. April 1920. Der Magistrat. Cassier.

Bekanntmachung.

Dem Fleischer und Schankwirt Ernst Otte hi ist der Beirieb der Fleischerei und der andel . Fleisch waren bis auf weiseres un tersagt worden.

geulenroba, den J. April 1920.

Der Stadtgemeindevorstand. G. Wet tengel.

Die von heute ab zur Aus nahe gelangende Nummer 8358c. des Keichs⸗Gesetzblatts enthalt unter Nr. 7461 ein Gesetz zur Ausführung des Artikels No

der Reichs erfassung, vom N. April 1920, und unter . J, . n, mn ,. die Zuständigkeit der ost⸗ und Telegraphenbehörden ayern und Württem vom 29. April 1920. . .

Berlin, den 29. April 1920.

Postzeltungs amt. Krüer.

Prenkhzen.

Gesetz,

betreffend die Erweiterung und Ginschlensung des Fischereihafens zu Geestem ünbe.

Vom 238. April 1920.

Die verfassun ggebende Preuhische Landes versammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

81.

Die Staatgregierung wird ermächtigt, für die Grwelterung sowle für die sturmflutfreie Cindeichung und Ginschleusung des Fischerei⸗ hafens zu Gerftemü nde 16 020 006 (Fünfzehn Millionen zwanzig⸗ iausend Mack nach Maßgabe des von den zuständigen Ministern festzustellenden Plans zu verwenden. ;

5 2.

1) Der Finanzminister wird . . zur Deckung des im 1 angegebenen Kostenbetrags im Wege der Anlelhe eine ent⸗ b, . Anjahl von Staats schuldverschreibungen auszu⸗ geben.

Y An Stelle der Schuldver sckreibungen können vorübergehend Echatzanwei ungen ausgegeben werden. Der Fälligke itstermin ist in den Schatz anwei ungen anzugeben. Der Finanzministsr wird ermächtigt., die Mittel zur Ginlösung dieser Schatz anwelsungen durch Ausgabe von neuen Scha ganw ei ungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nen betrage zu beschaffen.

3) Die Schatzanweisungen können wieder holt ausgegeben werden. Scha tzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Ein⸗ lösung von fällig werdenden Schatzanuweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staateschulden ouf Anordnung des Finanzæ inisterg dierzebn ö vor dem Fälligkeitstermin zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neren Schald= . darf nicht vor dem Jeitpunkt beginnen, mit dem die

erzinsung der einzulösenden Schatz anweisungen aufhört.

) Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Jinefuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Echaßanweisungen und die Schuh⸗ herschreibungen ausgegeben werden sollen, bestimmt der inanz⸗ minister.

6) *r übrigen kommen wegen Verwaltung und. Tilgung der

nleihe sowie wegen Verjährung der ian, die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Tesember 1869 esetzsamml. S. 1197 des Ghesetzes vom 8. März 1807 Gesetz samml. S. 436) un bes Gesches pom 3. Mai 18903 (Hesetzlamml. S. Ib6) zur Anwendung. 56

Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die justůndigen Minister. Berlin, den 25. April 1920. Dle Preußische Staatgregierung. Braun. . Haenisch. Dr. am Zehnhoff. Oeser. tegerwald. Severing. Lüdemann.

2

Der Werschen⸗Weißenfelser Brauntohl en⸗Aktien⸗ gesellschaft in Halle a. S. wird hlermit das Recht ver⸗ lieben, die Parzellen Gemarkung Trebnitz im Kreise Weißen⸗ fels Kartenblat! 1 Nr, 9 und Kartenblatt 2 Nr. B, sowelt ste zur Erweiterung des Tagebaues der der Aliiengesellschaft ge⸗ hörlgen Braunkohlengrube Emma bei Trebnitz erforderlich sind, auf Grund des Gescßzeg über die Enteignung von Grundelgen⸗ tum vom 11. Junl 1874 (Gesetzhsamml. S. Ml) im Wege ust

Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausrei einer r n , rg, m zu 222 6 Berlin, den 19. April 1920. Im Namen der Preußischen Staats regierung. Der Minister für Ha J. L.: A Der Minister der öffentlichen Arheiten. J. A.: Kirstein.

Der Minifler des Innern. J. A.: Meister.

ndel und Gewerbe.

Finanzministerium.

Der Buchhalter bei der Generalstaats kasse, R nungsrat ellmund ist zum Geheimen Kanzleidirekter beim Preußischen nanzmini sterium ernannt worden, ͤ

Der bisherige Geheime Kanzleisekretär ben

Finanzministerium Conrad ist zum Geheimen Kanzleun pekltor ernannt worden.

Der Kataster kontralleur,

Berlin ist zum Katallerinspelktor arnannt worden.

. 834 Peeußischen

Steuerinspeklor Wimmer

Ministerium für Handel und Gewerbe.

. Dis nachstehenden Vorschriften über die Aus⸗— bildung und Prüfung für den höheren tech—⸗ nischen Staalsdienst im der seitherigen Vorschriften vom 18. Seyptemh ichen Kenntnis gebracht.

Berlin, den 6. April 1920. Der Minister für Handel und Gewerbe. Fischbeck. riften') über die Ausbildung und Prüfun den höheren technischen Staatsdienst ü m ; Bergfach. Vom 6. April 190.

LAIIgemeine Sestimmungen § 1. 1. Die Befähigung für den höheren kechni cken. Staats. . Einschluß des Dienstes auf den Hütten und nen des Staates] wird durch die Ablegung jweier Prüfungen

nachgewiesen.

oder an einer ichtung des Hergbaues abge e z Prüfung ist die bor dem 9fach in Berlin abgelegte Staatsprüfung.

1 Der Staatsprkfurg hat ein zweie inhalbjähri

lechnischen Dienst auf den Bergwerken, zachlenntnisse ey= diese Kenntnisse

Bergfach werden unter

zur öffent

ienst im Bergfach

ste Prüfung ist die an der Bergakademie in Clausthal der Technischen Hochschulen in Berlin oder legte Diplemprüfung. Průfungsausschuß für das

ger staatlicher

Die zweite

usbildungsdienst voranzuge S. Stellungen im böͤheren ütten und Salinen des Staa tes die besondere Personen übertragen werden, die si

dern, kbnnen J ; ö * ren als den hier borgesehenen Bilkungegang emwerben

ch einen ande

; JZulass ung zum staatlichen Nusbi dung? ffer 4) ist binnen sechs Monaten nach dem Bestehen der bel einem Oberbergamt zu ellen.

trage sind beizufügen:

ein Lebenslauf;

das NReifexeugnis der Schule;

die Abgangszeugn der besuchten die Jeugnisse über die haup prüfung der Woꝛrtlau bei der Meldung zur

die Urkunde über die Ernennung zum Diplomimnganieun: rungsze ugnis; . Jeugnit, wonach der Gewerber d lichen Gebrechen und wahrnehmbaren A Krankheiten frei ist und genüqendes sowie fehlerfreie Eprache besitzt; Nachweise über die vom rdnungen vorgeschrjebeng err wenn der Bewerben die L r staatlichen Bergbehörden gien Tagebücher und

Bewerber im Interesse sejner Neisen und Lehrausflüge, lber onderen Lehrgä

3

e schulen mit einem Verzeichnis esungen und Uebungen; Diplomvorprüfung und die Diplom

Aufgabe für die

e der Hoch

9 m r

6 der Oiplomaufgabe und der uptprüfung vorgelegten geolsgischen

ein amtlich ein amtsärztli

o, m.

Seh und Höwarmögen

nber abgelarststa, in den brige prattische

rückgelegt hat, die amtlich bescheini

lugarbei tungen vorzulegen;

Kne Noberficht über die vom Ausbildung unternommenen seine Teil nahme an bes

Dag Oberbergamt veranlaßt den Bewer

2s Antrags nicht von dern

ichen Vorstellun für Handel und 83. Im Falle den Genehmi

Mint'fter die Leilung und Beau fsichtigun

einem Obarbergam te. Dieses ernemit den

veferender und bewirkt seine Vereidigung. ulassung zum Auckbe eine sichere Anwar tschaft auf

H. Ausbildungs dien st.

: alls die Prüfung

herein zur RWblehnung ührt, zur Fersß und Überreicht den Antrag ini

gwerbe mit Hericht zur Entschewdung.

zung des Antrggesn) lherträgt der

. Nusbihkungodignstes lomingenieur zum

Rungesdienst begründet weder

§ 4. Die dere Verwendung

im Staal sdi

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längerung iedns Beschäfti gu

der ier . t rfällt in folgende Abschwitte: aatewerken, rung und Besichtigung von

10 he, g , n Oberbergamte

) Die Vorsch ,

6 Monate Be 6 Monate G

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im lage von Wilbelm Erust rahe 90, erschienen und durch alle

ben..

; Mater über die eingehenden Anträge nur entscheiden kann, wird unter Umständen l Zur Vermeidung von Zeitverlu der Bewerber nach Ablegung der Riplompr erg aufnimmt, deren id eiae beantragen k

sten empwfleblt s ig daher, da fung albbalz eine Beschäftigung Anrechnung auf den