betreffs Vorschußleistung an Beamte, Lehrer usw. wegen der verspäteten Einbringung der Besoldungsordnung und des neuen Pensionsgesetzes werden für erledigt erklärt.
Die vorgeschlagene Entschließung gelangt zur Annahme.
Et folgt die Beratung der Anträge der Abag. Schüling (Zentr.) und Genossen, der Abgg. Haas (Soz.) und Genossen, der Abgag. Geil (Zentr.) und Genossen auf Gewährung von Teuerunges - und Besatzungszulagen für die Beamten, Ruhestandsbeamten usw. in den besetzten Gebieten.
Der Antrag des Ausschusses für die Beamtenbesoldungs—⸗ frage lautet: ie verfassunggebende Preußische Landesver⸗ sammlung wolle beschlleßen: die Staatsregierung zu ersuchen, bei der Reichsregierung dahin vorstellig zu werden, daß die für die Beamten des Reichs in den besetzten Gebieten in Aussicht genommenen sogenannten Besatzungszulaaen auch den Beamten der Länder in den besetzten Gebieten aus Reichs mitteln baldigst gewährt werden.
Nach kurzer Begründung durch den Abg. Ne um ann⸗ Magdeburg (Soz.) wird der Ausschußantrag angenommen.
Nächste Sitzung Freitag, 7. Mai, 12 Uhr: Kleine An— fragen. Besoldungsvorlage, Eingaben.
Schluß nach 31 Uhr.
Statistit und Volkswirtschaft.
Arbeit s streitigtetttn.
des Ausstandt der Binnenschiffer liegen, wie . B.“ mitteilt, in Magdeburg 200 Lasttähne und Schlepper fest, mit insgesamt 1590 000 Tonnen, darunter 20 000 Tonnen Lebensmittel, die dem Verderben ,, sind. — In Magdeburg sind einer weiteren Meldung des W. T. B.“ zufolge die Hilfsangestellten des Magisrrats gestern in den Ausstand getreten, da der Magistrat es abgelehnt hat, ihnen die Kartoffel und Mehlzulage zu gewähren, welche die Angeslellten von Vandel und Industrie erhalten.
In Bochum und in Essen haben, wie W. T. B.“ erfährt, die Bankangestellten die Arbeit niedergelegt.
In London ist, wie . W. T. B.“ meldet, gestern ein Ab- kommen zwischen den Transportarbetiterverbänden und den Arbeitgebern der ß fenbetriebe unterzeichnet worden, wo⸗ nach in den großen englischen Häfen ein Stundenlohn von 16 Schilling täglich bei 44 stündiger Arbeitszett in der Woche gezablt wird.
Nach einer von W. T. B.“ übermittelten Havagmeldung aus Paris wird dort in amtlichen Kreisen bestätigt, daß die 4 erung vor der allgemeinen Wiederaufnahme der Arbeit in keine Unterhandlungen eintreten wird. Ueber den Stand der allgemeinen Ausstands bewegung wird ge— meldet, 3 die Lage auf allen Gisenbahmnen günstig semn soll. Auf der st⸗ und der Nordbahn werde der normale Verkehr aufrecht eihalten. In Lille hatten die Eisenbabner
r gestern die Wiederaufnahme der Arbeit ertlärt. n Valenciennes haben sich die Eisenbahner der Bewegung nicht angeschlossen. In Le Havre haben die Metallarbeiter aus Solldarität mit den Eisenbahnern den Ausstand beschlossen. Von 10 000 Arbeitern feiern dort etwa 75600. Aus den Hafenstädten
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wird berichtet,: In Toulon hat eine Anzahl von Arbeitern des Arsenals sich am Mittwoch für den Ausstand erklärt. Dort sind mehrere Streikführer verhaftet worden. In Bordeaux soll sich die Lage wesentlich gebessert haben.
Wegen Entlassung von drei Angestellten durch die Bock, und Lager häuserGesellschaft in Marsellle haben alle Angestellten dieses Unternehmen auß Solidarität den Streit erklärt. C Vocks sind eschlossen. Im Bergbau ist die . ziemlich unverändert. *, sind die Arbeiter in den Schieferbrüchen von Angers in den Aus tand getreten. — Die Metallarbeiter der umgebung von Paris haben den Generalstreik beschlossen. Die Confédsratien gönérale du Travail hat aber die Metall- und Bauarbeiter von Paris und Umgegend aufgefordert, nicht in den Aus— stand zu treten, sondern erst den Bier der Leitung abzuwarten. Die Verhaftungen werden fortgeseßt. Man spricht von der Ver haftung des bekannten sozialistischen Agitators Verfeuil. Nach „Gcho de Paris“ sind 76 Gisenbahnarbeiter entlassen worden, gegen 10 wurden Strafverfolgungen eingeleitet.
Knunufst und WMissenschaft.
Seit man erkannt hat, daß Vorträge vor den Kunst— werken selbst besonders geeignet sind, in das Verständnis sür bildende Kunst einzuführen — denn jede Abbildung isi nur Ersatz und das Lesen eines gedruckten Führers hält die Betrachtung auf — pflegen volletumliche Vorträge und Aussprachen mehr und mehr in den Kunstsammlungen selbst . . ist eine wirkliche Förderung aber nur bei einer nicht zu großen Teilnehmerzahl, damit möglickst jeder das Kunstwerk in ni eht, von dem die Rede ist. ö ist auch eine nicht allzu verschiedene Vorbildung der Hörer und verwandte, etwa durch den Beruf bedingte Interessen. Die Verwaltung der Staatlichen Museen . deshalb zunächst durch ihre wissenschaftlichen Beamten keine e,. Fuͤbrungen für eine zufällig und wahllos zusammen⸗ gekommene Hörerschaft veranstalten, sondern sich in erster Linie an mnterej sierte
litglirder einzelner Berufsgruppen und ähnliche . vereine wenden. 8 8⸗
Kür den Verband per Staaisarbeiter (Charité, Rei
druckerei D die Typographische Vereinigung, den Zentralverband der
Kaufmännischen Angestelten, den Berliner Lehrerverein, den Kunst⸗ ewerbe⸗Verein Albrecht Dürer, die Zentralstelle für Volkswohlfahrt, den
ildungsverein Neukölln, den Verein für Jugendpflege in Neukölln,
die Frele Turnersckaft in Wilmersdorf und die Unterrichtekurse der Reichswehr in Spandau-⸗Ruhleben sind in den letzten Monaten der- artige Führungen veranstaltet worden. Der Museumsverwaltung ist ede Anregung auf diesem Gebiet willkommen. Wünsch um ührungen und sonstige Anfragen sind an Fräulein Prosessor Schott⸗ müller im Kaiser Friedrich-Museum zu richten.
Literatur.
Der Verlag von F. A Brockhaus in Leipzig hat ein Buch von Fridtjof . . t leben“ herausgegeben (geb.
10 S6). Der berühmte Nordbpolfahrer gibt „den deuftschen Lesern“ in dieser Schrift den an sich beherzigenswerten Rat, der Fieberkrisis, in der die mensch—
zur n auß liche Gesellschaft 9 gegenwartig befindet, zur Natur zurück- ehren“. Den ju dieser Jurücktehr wesst er dann in einer eihe von Schilderungen froßber Sport. und Jagdfahrten, die er in den heimatlichen nordischen Bergen und auf Jäland unternommen at. Das harte Log der Deutschen durfte shnen, wenigstens in Wrer großen Mehrzahl, in absebbarer Zeit kaum die Möglichkert ge— währen, den guten Rat Nansens praktisch zu befolgen; auch bietet er ibnen nichts Neues, standen in Deutschland vor dem Kriege boch das Wandern, Alpensport, Schneeschuhlaufen und ähnliche Betätigungen in hoher Blüte. Auch an einschlägiger guter Lteratur ist bei uns
kein Mangel. Verkehrswesen.
Die Bestimmung, daß die deutschen Aus- und Einfuhr⸗ verbote auf alle durch den Friedensvertrag aus dem Veutschen Reich ausgeschiedenen Gebiete Anwendung finden haben, tritt von üg an auch für den Postverkehr mit dem Freistaat Danzig und dem Memelgebiet in Kraft.
Anmeldeschein,
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Infolgedessen muüssen die Pakete künftig von einem statistischen von einer Zollinhaltsertlärung in deutscher Sprache und einer Ausfuhrertlärung begleitet sein. Zu den Paketkarten sind die Vordrucke für den Auelandaverkehr zu verwenden. Postpakete aus den genannten Gebieten werden den 6 . Zollstellen zur Verzollung und Prüfung der Einfuhrfähigkeit zugeführt.
Theater und Musik.
Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, Carmen“, mit den Damen Artöt de Padilla, Sax, Birtenström, von Catopol und den Herren Kirchhoff, Armster, Bachmann, Habich und Sommer besetzt, gegeben. Musikalischer Leiter ist der Generalmusikdirektor
Leo Blech. Anfang 65 Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen Der Kron⸗ prinz! in bekannter Besetzung unter der Spielleitung von Dr. Reinbard Bruck (Anfang 64 Uhr) wiederbolt. — Bei der am Sonntag, den 9. d. Mts., im Staatlichen Schauspiel⸗ bause statffindenden letzten Mittagsveranstaltung hält Julius Bab den einleitenden Vortrag. Mitwirkende sind außer—
dem: Josefine Dora, Tilla Durieux, Angela Sax, Mathilde Sussin, Ludwig Hardt, Wolfgang en. Werner Rafael, Jalob Tiedtke, Heinz Efthofen. Die Vorstellung beginnt pünktlich um 11 Uhr Vormittags.
Eine Manuskriptsonate für Violoncello und Klavier von B. Groß⸗ mann wird durch Felix Robert Mendelssohn und Walter
Karl Meißner bei ihrer Mitwirkung im Liederabend von Fohanna Plockroß em 12. d. M. in der Hochschule für Mu sik aufgeführt werden.
Mannigfaltiges.
Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird am nächsten Dienstag Professor Franz Goerke, Abends 8 Uhr, zum ersten Male einen durch zahlreiche Lichtbilder ausgestatteten Wortrag Der Mensch und die Natur, Kulturbilder aus Deutschlands Ver— angenheit und Gegenwart“, halten und ihn am Donnerstag und , . noch einmal wiederholen. Am Sonntag, Montag und n wird Frl. Emma Kottmann ihren Vortrag „Frühling am
eckar“ halten, und am Mittwoch spricht Dr. Potonis noch einmal über die Entftehung und Gewinnung der Kohlen. Außerdem findet am Himmelfahrtstage eine Wiederholung des Vortrags „Thüringen“, Nachmittags 44 Uhr, zu kleinen Preisen statt.
In der Treptower Sternwarte finden in den nächsten Tagen folgende Fllm, und Lichtbildervprträge siatt: Sonntag, Nach—ↄ mittags 3 Uhr: „Aus Großstadtmauern in den Schwarzwald“, 5 Uhr: „Im Lande der Schwarzen“, Abends 7 Uhr: „Duich den Schwarzwald ins Donautal“; Dienstag, Abends 7 Uhr: „Die Szern— bilder und , Anleitung . usfindung“ (Lichtbildervortrag des Direktors Dr. Archenbold); Donnerstag (Himmelfahrt) Nachmittags 3 Uhr: „Polarjagden (Seelöwen, Renntiere und Elchkeh, 5 Uhr: Aus Großstadtmauern in den Schwarzwald“, Abends 7 Uhr: „Das bayerische Hochland und die Königsschlösser;; Sonnabend, den 15. Mai, NachmittagZs 5 Uhr: ‚Vom Monte Rosa zur afritanischen Küste“. Beobachtungen mit dem großen Fernrohr können . bei tlarem Wetter von Eintritt der Dunkelheit an bis 11 Uhr Abends vor— genommen werden. Führungen durch das astronomische Museum
nden täglich in der Zeit von 2 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends statt.
lich aus dem ö geschossen. beamter er s cho seinen Wunden erlag.
Rotterdam, 6. Mai. (W. T. B.) Aus Wladbiwostok
melden die englischen Blätter, daß der Hilfszug des eng lischen Roten Kreuzes im Fnnern des Landes an gehalten und das Personal gefangen genommen oder
erschossen wurde. und Kleider für Flüchtlinge wo Hillfe dringend nötig ist.
Am sterdam, 6. Mai. (W. T. B.) Blättern zufolge meldet ein drahtloses Moskauer Telegramm, daß 14 Schiffe mit russischen bürgerlichen Flüchtlingen gus Süd rußland auf dem Wege nach Kleinasien auf dem Schwarzen Meer im Sturm untergegangen seien.
Der pig führte Verbandamgterial, Heilmittel ei sich und war sür Irkutsk bestimmt,
Handel und Gewerbe.
— Die Wirkungsdauer der Hilfskasse für gewerbliche Unternehmungen beim Reichsschatzministerium, die gewerbliche Unternehmungen insbesondere durch Gewährung von Darlehen unter- stützen soll, ist laut Meldung des ‚W. T. B. bis 31. März 1921 berlangert worden. Vie e gha flerb b ie der Hilstkasse befinden sich jetzt: Berlin 8s W. 11, Dessauer Straße 1.
— In Essen ist laut Meldung des W. T. B.“ am 1. Mat eine Baustoffbeschaffungsstelle zur Verwaltung der amllich bewirtschafteten Baustoffe: Ziege!l, Zement, Kalt ein . tet worden. Die Stelle untesteht einstwetlen dem Staats- ommissar für Bergmannewohnungen, später dem Prasidenten des Siedlung verbandes Ruhrkohlenbezirk.
— In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der Ludw. Loewe C Co Actiengesellschaft, Berlin, wurde laut
Meldung des W. T. B. . der am 8. Juni stattfindenden Generalversammlung 18 190 (gegen 20 vo im Vorjahre) vonuschlagen. — Der auf den 24. Juni v. J. ,. en Hauptversamm⸗ lung des J. D. Riedel Aktiengesellschaft Chemische . und Drogengroßhandlung, Berlin, soll nach ornahme der Abschreibungen und Rückstellungen die Verteilung in , vy und einer Sonderausschüttung von 10 vH vorgeschlagen werden.
— Die Arenbergsche Actien⸗Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb fordert zur Zeichnung von 7200 600 M neue Aktien auf, deren Ausgabe in der am 30. 6. d. J. abgehaltenen Generalversammlung beschlossen wurde. Die Aktten werden den bisherigen Aktionären zum Kurse von 156 vH in der Weise angeboten, daß auf zwei alte Aktien eine neue bezogen werden kann. Die neuen Aktien nehmen vom 1. Januar 1921 ab in voller Höhe an der Dividende teil, . sordert die Gesell⸗ schaft ihre Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die vorbezeichneten 4869 Stück neuen Aktien jum Kurse von 160 vH in der Zeit vom 7. Mai bis 15. Zuni d h bet Vermeidung des Ausschlusses auszusiben. Die 6 hat bei der Deutschen Bank in Berlin oder der Essener Credit Anstalt in Essen während der Geschäfts⸗ stunden zu erfolgen.
Paris, 6. Mai. (WB. T. B.) Der Internationalen Konferenz für Welthandel unterbreitete der belgische Delegierte Baron Deschamps Anträge, betreffend die Herab⸗
setzung dez Pa piergeldumlaufes und die Ausgabe von Geldbontz. Der englische Delegierte Stephens schlug vor, internationale Noten der internatio
nalen Finanzkommission auszugeben, die als unver- zinsliche Handelspapsere behandelt werden. Der Wizcpräͤsident der belgischen Deputiertenkammer Chelvnek legte dle Lage des Landes dar, das durch Ausgabe von 76 Milliarden Franks Gutscheinen während der deutschen Besetzung einen Verlust von ungefähr 10 Mil⸗
liarden erlitten habe. Sodann erörterte der frühere Präͤsident der britischen Handelskammer Paris Waler⸗Berren sein System, wonach Bons auf Lebensmittel, und Rohstoffbeschaffung ausgegeben werden sollen, die nach fünf Jahren zu pari eingelöst werden müßten.
——
Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikett
am 5. Mai 1920. — — — — —
r w — Ruhrrevier DOberschlesisches Mevler Anzahl der Wagen k — 7748 Nicht gestellt.. — — Beladen zurück⸗ gestellt . 19390 —
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 6. Mai. [(W. T. B.) GEnglische Noten 20200 bis 203 50, Französtsche Noten 31600— 322,00. Belgische Roten 337, 00 –— 343, 05, Holländische Noten 1905 00— 1935,00, Rumaͤnische Noten — —, Amerikanische Noten 0, 00 – 2, 00, Schweiz. Noten 920, 00 — 930, 00.
Wien, 6. Mai. (W. T. B.) Die für heute anaesagte kom⸗ munistische Vemonstration veranlaßte die Börse zur Zurückhaltung, so daß der Verkehr schleppend war. Trotzdem waren die Kunse an— fangs gut behauptet, gaben aber schließlich zumeist nach. In S koda= aktien zeigte sich eine lebhafte Aufwärtsbewegung, da Käufe, angeblich für französische Rechnung, vorgenommen wurden. Südbahnwerte lagen schwächer, da sich bei den Verhandlungen mit Südslawien Schwierig keiten ergeben hatten. Im Schranken überwogen bei geringfügigen ,, die Einbußen. Am Rentenmarkt wurden ungarische Renten evorzug
Wien, 6. Mai. (W. T. B.) Türkische Lose 1870,90, Staatg⸗ bahn 4345, 00, Südbahn 607, 00. Oestenreichische Kredit 10928 00, Ungarische Kredit 1560,90, Anglobank Sö2,. 09. Unionbank 94200, Bantverein 893,00. Länderbank 1125.00, Oesterr. Ungar. Bank 53830, C0, Alpine Montan 4125,00, Prager Eisen 74 0, 00, Rima— Muranyer 3485,00, Skodawerke 2896, 0, Salgo Kohlen 6940, 00, Brüxer Kohlen — —, Galizia 14 480,00, Waffen 3700, 00, Lloyd⸗ Aktien 22 000 00, Poldihütte 2820, 00, Daimler 1450, 00, Oester⸗ reichische Goldrente —, —, Desterreichische Kronenrente 90,60, Februarrente 96, 00. Mairente 95.00 Ungarische Goldrente 266 00, Ungarische Kronenrente 12125, Veirscher 154,00, Merkur 1661,00.
Paris, 6. Mal. W. T. B.) 5 O 8e n f Anleihe 87,55, 4 os r n fh Anleihe 71,50, 3 oso ,,, che Rente 57 00, 4 0 er. äußere Anleihe ——, 5 oso Russen von 1906 52,00, 3 oo Russen von 1896 30,50, o/ Türken untf. 89, 0, Suez⸗ fanal 8885, Rio Tinto 2380.
Am sterdam, 6. Mai. (K. T. B.) Wechsel auf London 1067 Wechsel auf Berlin 5,30 Wechsel auf Perg 16,776, Wechsel au Schweiz 8 60, Wechsel auf Wien 1,321, Wechsel auf Kopenhagen 46,65, Wechsel auf Stockholm 58,25, Wechsel au Christiania 63 Wechsel au Few Jort 275, 13, Wechsel au Brüssel 7 3, Wechset auf Madrid 456, 5, Wechsel auf Italien 12.60. — 5 oo Niederländ. Siaatsanleihe von 1915 8Sbr/is, 3öd/o Niederländ. Staglzanleihe baz, Königl. Niederländ. Petroleum 953, Holland Amertka, Linie 5is, Tiederländisch⸗Indiscke Handelgbant 3463, Atchison. Topeka & Santa Föé 885. Rock Island 689, Southern Pacifte 1033, Southern Rail⸗ way — Union Paeißie 130, Anaconda 1345, United States Steel Corp. J083, Franzöfisch⸗Englische Anleihe —— Hamburg⸗Amerika⸗ Linie ——. — Tendenz: Behauptet.
Nr. 36 des 6 ,, der Bauverwaltung“ heraurgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten am J. Hal 1920 bat folgenden Inhalt: Amtliches: Erlaß vom 26. April 1920, betreffend die Zahlung von Vorschüssen an die Beamten. — Dienst⸗ nachrichten. — Nichtamtlickes: Der Ausbau des Königsberger See⸗ hafens. — Die Kraftversorgung Württembergs. — Die Beleuchtung des Zimmers durch Tageslicht. — Vermischtes: Würde eines k,, ehrenhalber. — Wettbewerb um den großen Staatspreis für Architektur. — Mitwirkung technischwirt⸗ schaftlicher Sachverständiger bei der Neuordnung des Reichsverfehrs⸗ wesen. — Vereinigung der technischen Oberbeamten denutscher Städte. — Westansicht des Regensburger Doms im Jahre 1251. — Buͤcherschau.
—
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der zweiten Beilage)
Theater. Opernhans. (Unter den Linden) Sonnabend: 94. Dauer⸗
bezugsvorstellung. Carmen. Anfang 64 Uhr. Sonntag: Die Frau ohne Schatten. Anfang 5 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt. Sonnab.: 97. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Friedrich der Große. J. Teil: Der Kronprinz. Anfang 6 Uhr.
Sonntag: Nachmittags: 40. Volksvorstellung zu ermäßigt
reisen: Maria Stuart. Anfang 21 Uhr. ö bern ten Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Wilhelmine Algen mit Hrn. Oberlehrer Dr. Wil⸗ helm Kupsch (Ruzolstadt Oranienburg). — Frl. Ruth Jaeschke mit Hrn, Dr. med Erich Eichhof (Hirschberg, Schles. Breslau)] — Frau Hildegard Stieler von Heydelampf, geb. von Rauschenplat, mit Hrn. Major Hans Stieler von Heydekampf Braunschweig
Gotha).
Gestorben: Hr. Reichsgraf Otto von und zu Westerholt Gysenberg (Sythen bei Haltern, Westf.). — Hr. Re au 8 von Thielen Rosenthal. = Hr. Landgerichte direktor a k
eheimer Justizrat Franz Fritz (Berlin⸗Wilmersdorf.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: D . glechr n ge ifi gftenl; Ter J er Geh tastelle
Verlag der Geschäftsstelle ( Mengaerin a) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags anstal Berlin. Wilhelmstraße 32. ,
Acht Beilagen (einschließlich Börsenbellage und Warenzeichenbeilage Nr. 37 A und B)
und Erste Zweite, Dritte und Vierte Zentral ⸗ Handels tegister. Bei lage sowie die Inhaltsangabe Nr. 17 zu Nr. 5
des öffentlichen Anzeigers.
Verleihung der
Ses
zum Deutschen Neichs
(
* * 7.
— 8
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 7. Mai
NUuitliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Den tsches Reich. Be soldungsgeset. Vom 30. April 1920. Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat
das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichs— rats hiermit verkündet wird: . Das der Berechnung der Pension zugrunde zu legende Dienst⸗ einkommen der Reichsbeamten besteht unbeschadet der Bestimmungen des Reichshaushaltẽplans aus a) dem Grundgehnlt (Abschnitt h, b) dem Ortszuschlag (Abschnitt IH. Reben diesem Diensteinkommen erhalten die Beamlen a) Kinderzuschläge (Abschnitt III) b) Teuerungszuschläge (Abschnitt IV). In gleicher Weise werden die Soldaten der Wehrmacht nach den Vorschriften dieses Gesetzes abgefunden.
1. Grundgehalt. § 2.
Den planmäßigen Reichsbeamten und den Soldaten der Wehr— macht wird das Grundgehalt nach der beiliegenden Besoldungs⸗ ordnung l, den Beamten des Reichstags nach der beiliegenden Besoldungsordnung II gewährt.
8 3.
Laufende Bezüge dürfen den Beamten aus dom Hauplamt nur gewährt werden, wenn sie in diesem Gesetze vorgesehen sind.
Die Eisenbahnbeamten der Besoldungsgruppen J bis d, soweit sie dem Bahn⸗, Stellwerks⸗ und Wagen-Unterhaltungsdienste sowie dem Zugbegleit⸗ Weichen, Verschiebe Betriebsaufsichts⸗ und Loko— motivdienst angehören, erhalten für die Dauer der Beschäftigung in einem dieser Dienstzweige eine durch den Reichshaushaltsplan aus— zubringende pensionsfähige jährliche Betriebszulage von 400 (.
Im übrigen dürfen Zulagen nur insoweit fortgezahlt ober be⸗ willigt werden, als der Reichshaushaltsplan dies bestimmt oder be⸗ sondere Mittel, dazu zur Verfügung stellt. In gleicher Weise können in Ausnahmefällen Vergütungen für Nebenämter und Nebenbeschäif⸗ tigungen gewährt werden. 3.
Die Grundgehälter der planmäßigen Beamten mit Ausnahme der Beamten des Büros des Reichspräsidenten und der Reichs— kanzlei werden, soweit nicht Einzelgehälter vorgesehen sind, nach Dienstaltersstufen geregelt. .
Sie steigen von zwei zu zwei Jahren bis zur Erreichung des Höchstgehalts. Die Dienstalterszulagen werden vom Ersten des Monats an gezahlt, in den der Eintritt in die neue Dienstalters⸗ stufe fällt.
Die Beamten des Büros des Reichspräsidenten und der Reichs- kanzlei werden in die Gehaltsstufen nach dem Ermessen des Reichs präsidenten oder des Reichskanzlers eingewiesen.
8 5.
Das Besoldungsdienstalter der planmäßigen Reichsbeamten be— innt mit dem Tage der Anstellung in der jeweiligen planmäßigen telle, soweit nicht auf Grund dieses Gesetzes ahwas anderes hestimmt
oder zugelgssen ist. Von diesem Zeityunkt ab sind die Zeitabschnitte für das Verbleiben im Anfangsgehalt und für das Aufsteigen in die höheren Gehaltsstufen zu rechnen. Als Tag der planmäßigen Anstellung gilt der Tag, von dem ab das Diensteinkommen der Stelle bezogen wird. . ö
Die diätarische Dienstzeit darf fünf Jahre, bei Militäranwärtern
vier Jahre, bei den bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes ange⸗
—
Uebertꝛitt aus Gruppe XII in Gruppe XIII nicht um mehr als
sechs Jahre verkürzt werden. Werden bei eine. Beförderung Be— soldungsgruppen übersprungen, so ist, das Besoldungsdienstalter so
festzusetzen, wie wenn der Beamte zunächst in die dazwischen liegenden ruppen eingetreten wäre.
Beim Uehertritt aus einer höheren in eine niedrigere Besol— Dungsgruppe wird das Besoldungsdienstaller durch die oherste Reichs- 2. im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen fest. gesetzt. .
Dá Hesoldungsdien staster der Soldaten der Wehrmacht, welche unter Veibleiben in derselben Besoldungsgruppe befördert werden, wird um zwei Jahre vorgerückt.
Bei der Uebernahme von. Soldaten der Wehrmacht in den Zivil. dienst wird das Besoldungsdienstalter nach 58 5, 7 festgesetzt. § 8
Abs. J bis 3 gilt nicht. § 9.
tigung im Reichsdienst Diäten nach Maßgabe der beiliegenden Diätenordnung. . Dienstalterszulagen werden vom Ersten des Monats an gezahlt, in den der Eintritt in die neue Dienstaltersstufe fällt.
.
„Als Zeitpunkt für den Beginn der diätarischen Beschäftigung (Diätariendienstalter) gilt bei den Beamten, welche ihre Laufbahn als Zivilsupernumerare oder von einem ähnlichen Verhältnis be— gonnen und bestimmungsgemäß einen Vorbereitungsdienst zu voll—
genommenen Beamten der Ablauf von drei Jahren seit dem Antritt des Vorhereitungsdienstes. Diese Zeit verlängert sich um so viel, als der Beamte die etwa vorgeschriebene Prüfung durch eigenes Ver— schulden verspätet abgelegt hat.
nommenen Post⸗, Telegraphen⸗ Fernsprech⸗ und Schreibgehilfinnen
acht Jahre nicht übersteigen, Die Zahl der einzustellenden Anwärter ist allsährlich von den zuständigen Ministern im Einvernehmen mit dem Reichs minister der Finanzen festzusetzen.
Den Militäranwärtern wird bei der ersten planmäßigen An⸗
stellung, wenn 5 im Heere oder in der Marine .
a) neun Jahre oder weniger gedient haben, die tatsächlich ab= geleistete Dienstzeit bis zu einem Jahre, .
b) über neun Jahre gedient haben, außerdem die Militär- oder Marinedienstzeit, soweit sie und die nachfolgende Zipildienst—- zeit neun . übersteigt, mit der darüber hinausgehenden
eit, höchstens aber mit weiteren vier Jahren auf das Besoldungsdienstalter angerechnet.
Militäranwärtern kann bei der . Beförderung in Stellen einer höheren Besoldungsgruppe die Militär oder Marine— dienstzeit insoweit angerechnet werden, altz nicht schon die bei der ersten planmäßigen Anstellung in einer niedrigeren Besoldungsgruppe stattgehabte Anrechnung zu einer gleichen Verbesserung des Dienst— einkommen in der neuen Besoldungsgruppe führt, (
Die Militär, und Marinedienstzeit der Militäranwärter wird neben der diätarischen Dienstzeit angerechnet. ö.
Die vor dem vollendeten siebzehnten Lebensjahre liegende Mili, tär⸗ und Maxinedienstzeit bleiht außer Betracht, soweit es sich nicht um eine tatsächlich geleistete Kriegsdienstzeit handelt.
§5 6.
Das Besoldungsdienstalter der Soldaten der Wehrmacht beginnt
mit dem Tage des Dienstantritts.
S 7.
Ob und wieweit zum Ausgleich von Härten die außerplanmäßige Dienftzeil in einem anderen Jweige des Reichsdienstes, eine außer— halb des Reichsbeamtemerhältnisses zurückgelegte Dienstzeit oder die Zeit einer praktischen Beschäftigung auf das Besoldungsdienstal ter angerechnet werden kann bestimmt die oberste Reichsbehörde im Einbernehmen mit dem Reicksminister der Finanzen. Die Anrech— nung der Zeit, die nicht im Verhältnis eines Reichs. oder Landes beamten verbracht ist, darf die Hälfte der Gesamtaufrückungszeit der Besoldungsgruppe nicht an , in der der Beamte planmäßig angestellt wird; darüber hinaus kann in besonderen Fällen eine Vor— rückung des Besoldungsdienstalters aus Billigkeitsgründen zugelassen werden.
58 8.
Beim Uebertritt aus einer Besoldungsqgruppe in eine höhere erhält der Begrnte stets den nächsthöberen Gehgltssatz. Er verbleibt in ihm die volle für das weitere Aufsteigen im Gehalt vorgeschriebene Zeit. Wäre er jedoch in der verlassenen . schon Dor Ablauf dieser Zeit in den nächsthöheren Gehaltssatz aufgestiegen und damit in den Bezug eines Gehalts gelangt, das uber das ihm in der neuen Gruppe gewährte hinausgcht oder ihm geichkommt, so steigt er auch in der neuen Besoldungsgruppe in den nächsthöheren Gehaltesatz bereits zu derselben Zeit, zu der er in der verlassenen Gruppe aufgestiegen sein würde.
Das Besoldungsdienstalter darf bei einem Uebertritt in die nächsthöhere Besoldungsgruppe nicht um mehr als bier Jahre, beim
Als diätarische Beschäftigung gilt auch eine volle Beschäftigung gegen Lohn oder Schreibgebühren, die der Beamte im privatrechtlichen
Vertragsverhältnis eines Dienstverpflichteten geleistet hat, sofern er t Aussicht dauernde Verwendung ständig und hauptsächlich mit den Dienstverrichtungen eines Beamten betraut gewesen ist und
mit Aussicht auf
diese Beschäftigung in unmittelbarem Anschluß daran bei dem gleichen Dienstzweig zur Uebernahme in das Beamtenverhältnis geführt hat.
zeit bleibt hierbei unberücksichtigt. § 1.
Der Beamte ist von der Festsetzung seines Besoldungsdienstalters
schriftlich zu benachrichtigen.
Die Entscheidungen der Venwaltungsbehörden über die Fest⸗ Mit einem Amte verbundene Nebenbezüge, namentlich Feuerungs
setzung des Besoldungsdienstalters sind fur die Beurteilung der vor an, Gerichte geltend gemachten vermögensrechtlichen Ansprüche maß— gebend.
mäßigen Beamten einen Rechtsanspruch. Der ein förmliches Disziplinarverfahren oder wegen eines Verbrechens * . ein Hauptverfahren oder eine Voruntersuchung webt. Führt das Verfahren zum Verluste des Amtes, so findet eine Nachzahlung des zurückbehaltenen Mehrgehalts nicht statt.
II. Ortszuschlag. 5 15 Die planmäßigen Beamten erhalten, wenn sie ihren dienstlichen Wohnsitz im Deutschen Reiche haben, einen Ortszuschlag nach dem als Anlage 4 beigefügten Tarife. Die außerplanmäßigen Beamten erhalten bei voller Beschäfti= . im Reichsdienst vom Beginne des Diätariendienstalters an vom Hundert des Ortszuschlags, den sie in der ersten Gehalts⸗ stufe der Tesoldungsgruppe, beziehen würden, in der sie beim regel- mäßigen Verlauf ihrer Dienstlaufbahn zuerst planmäßig angestellt werden. S 18.
Bei CGjnräumung einer Dienstwohnung wird diese dem Beamten, falls das Anfangsgrundgehalt seiner Besoldungegruppe siebentausend Mark nicht überschreitet, mit 30 vom Hundert, falls es siebentaufend
Mark, aber nicht elftausend Mark überschreitet, mit 40 vom Hundert,
im übrigen mit 50 vom Hundert des höchsten Ortszuschlags seiner
, einschließlich des Teuerungszuschlags (5 17 auf den ihm zustehenden Ortszuschlag angerechnet. 51 außerplanmäßigen Beamten wird der Anrechnung der höchste Oriszuschlag der Besol⸗ dungsgruppe zugrunde gelegt, in der sie beim regelmäßigen Verla ihrer Hienstlon zahn zuerst planmäßig angestellt werden. Wird na 5 12 der. Ortszuschlag nur mit 8 vom Hundert gewährt, so wird der für die Dienstwohnung anzurechnende Betrag nach dem gefürzten Irn, . bemessen. —
irscheint die Regelung nach Abs. 1 im Einzelfall unbillig, so kann der 4 Betrag auf. Antrag pee e ngen von der zuständigen Behörde unter Mitwirkung der örtlichen Boamtenver⸗ tretung anderweit festgesetzt werden.
58 14.
Der Ortszuschlag wird nach dem Ortssatz des dienstlichen Wohn- sitzes gewährt.
Bei einer Versetzung erlischt der Anspruch auf den dem bisherigen 2 entsprechenden Satz des Ortszuschlags mit dem Zeitpunkt, mit welchem der Bezug des Gehalts oder der Diäten der bisherigen Dienststelle aufhört.
Bei Dienstleistungen, die eine Verlegung des dienstlichen Wohn itzes zur Folge haben, wird der Drker e, vom Ersten des auf die enderung des dienstlichen Wohnsitzes folgenden Mongts nach dem Ortesatz des Dienstleistungsorts gezahlt. ö. die Aenderung des dienstlichen Wohnsitzes am Ersten eines Monats statt, so tritt der Wechsel im Ortésgtz schon mit diesem Monat ein.
Hat die Verlegung des dienstlichen Wohnsitzes gemä . 2 und 3 an einen Ort, der zu einer niedrigeren Ortsklasse gehört, eine Verminderung des Ortszuschlags zur . so wird hierdurch ein Entschädigungsanspruch nicht begründet.
5§ 15.
Der Bemessung der Pension wird der Durchschnittssatz des vollen OrtszuschlagsZs für sämtliche Ortéklassen zugrunde gelegt, auch falls der n einen Ortszuschlag nicht oder nur teilweise bezieht.
Abgesehen von der i r n ü der, tatsächlich bezogene
tszuschlag als Bestandteil des Gehalts, soweit nichts anderes be=
timmt ist. P III. Kinderzuschlãge. 5§5 16.
Die Beamten erhalten für jedes unterhaltsberechtigte Kind einen Kinderzuschlag. Dieser beträgt für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebenéjahre monatlich vierzig Mark, bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre monatlich fünfzig Mark und bis zum vollendeten einund— zwanzigsten Lebensjahre monatlich sechtig Mark
Der Kindersuschlag wird jedoch für Kinder vom vierzehnten bis zum einundzwanzigsten Lebensjahre nur gewährt, wenn sie nicht eigenes einkommensteuerpflichtiges Einkommen haben. Uebersteigt das eigene Einkommen des Kindes den steuerfreien ä um weniger als den Betrag des Kinderzuschlags einschließlich des Teuerungs- zuschlags 6 17), so wird der Kinderzuschlag gewährt, jedoch gekürzt
Die außerplanmäßigen Beamten erhalten bei voller Beschäf ⸗
enden haben, sowie bei den als Post- und Telegraphengehikfen an⸗
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um den. Betrag, um den das eigene Einkommen des Kindes den steuerfreien Ginkommensteil übersteigt.
Unterhaltungsberechtigt im Sinne des Abs. 1 sind: eheliche Kinder;
2. für ehelich erklärte Kinder; 3. an Kindes Statt angenommene Kinder; 4. . Kinder, soweit der Beamte ihren Unterhalt be— streit 1 ö , , . . unehelichen Kindes diesem nterhalt gewährt, erhält den Kinderzuschlag nur, wenn seine Vater— Kr erg , . . Die Kinderzuschläge fallen fort mit dem Ablauf des Vierteljahr, in dem das für den Wegfall des Zuschlags maßgebende Ereignis sich zugetragen hat. ) IV. Teuerungszuschläge. 86 . Zur Anpassung des Grundgehalts, des Ortszuschlags und der Jinderzuschlag. der planmäßigen Beamten, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Deutschen Reiche haben, an die Veränderungen in der allgemeinen Wirtschaftslage ist den Beamten ein veränderlicher DTeuerungszuschlag zu gewähren. Art unt Höhe des Teuerungs⸗ nuschlagg werden durch den Reichshaushellsplan bestimmt. Abs. 1 gilt sinngemäß für die außerplanmäßigen Beamten. V. Gemeinsame Vorschriften.
. §1.
Beamten, die gleichzeitg mebr als eine Stelle im Reichsdienst bekleiden, werden das Niensteinkommen, die Kinder, und die Teue— rungszuschläge nur der Stelle gewährt, welche auf den höchsten Satz Kö gibt. .
eamte, die im Reichsdienst nur ein Nebenamt bekleiden, er— halten keine Orts, Kinder- und Teuerungszuschläge. . Verheiratete weibliche Beamte erhal len den Srtszuschlag zur Hälfte. Die Zuschläge für gemeinsgme Kinder werden ihnen nur gewahrt. wenn der Ehemann bei Berücksichtigung seiner fonstigen Verpflichtungen Außerstande ist, ohne Gefährdung des standes mäßigen
Unterhalts der Familie diese zu unterhalten.
aus Reichsmitteln bezahlten Grundgehalt entspricht.
. . . . angemessenen Betrag auf das Diensteinkommen angerechnet Auf die Gewährung der ,,, haben die plan ⸗- H n, . Anspruch ruht, solange
D n. Bezieht ein Beamter ein Grundgehalt a —ͤ i ĩ Die vor dem vollendeten zwanzigsten Lebensjahre zurückgelegte Dienst⸗ . ö
uugleich aus Landesmitteln, so erhält er von den Orts- Kinder- und euerungszuschlägen aus Reichsmitteln nur den Teilbetrag, der dem aus Reich ; g Die Höhe des Ortszuschlags richtet sich nach dem höchsten Grundgehalt.
§ 19.
und Beleuchtungsmiitel, Dienstkleidung, Jagdnutzung, Nu vo Dienstgrundstücken und dergleichen werden . ö . 2x. * 6 * 1 . f . Die öhe dieses Betrags wird von der obersten Reichsbebörde im Gin— vernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen festgesetzt. . Mannschaften und Unteroffiziere erhalten neben der Besoldung Dienstbe ? leidung, in der Marine Dienstbekleidung oder Kleidergeld. Deckoffiziere und Offiziere bis zur Besoldungsgruppe XIII ein- schließlich erhalten neben der Besoldung eine Entschädigung für be— ,, der Dienstbekleidung nach näherer Bestimmung ö 2 gleiche 6. für ö der Wehr. „die wie Offiziere zum dauernden Tragen der Dien ij , , Vie Soldaten der Wehrmacht bis zur Besoldungsgruppe XIII einschließlich haben Anspruch auf freie ärztliche Behandlung sowie nach Maßgabe des Reichshaushaltsplans Anspruch auf freie Kranken= hauspflege und auf Gebrauch von Heil, und Kurmitteln. Ihre Ehe— frauen und die nach 5 16 ö, , Kinder haben An⸗ Pruch auf freie ärztliche handlung durch den Truppen oder ,,, ö ür die in Natur gewährte Veroflegung und kasernenmäßi Unterkunft werden den Angehörigen der Wehrmacht 3 . durch den Reichshaushaltsplan festzuseßenden Höhe einbehalten.
. . ö. ö , der Marine und an Maschinenpersonal der in Dienst gestellten Kriegsfahrzeuge w durch zen ö , 9 ö
Die nach 5 Abs. 2 bis 4 den Angehörigen der Wehrmacht gewährten Naoturalbezüge und Entschädigungen fallen ee. §8 18 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 29. März 1920 Meichs⸗ n,. S. 350), nicht, dar egen Dienstwohnungen und, Teile des Diensteinkommens, die für Verpflegung und kasernenmäßige Unter kunft einbehalten werden. 3 2
Das Diensteinkommen sowie die Kinder- und Teuerungszuschl. werden an außerplanmäßige Beamte sowie an Fe, , r Untezoffiziere monatlich im voraus, im rigen bel Ueberwelsfung auf ein Konto vierteljährlich, andernfalls monatlich im voraus gezahlt.
Alle einzelnen Zahlungen sind auf volle fünf Pfennig nach oben
abzurunden. VI. Uebergangsvorschriften. 8 21. Den in Abnwoicklungsämtern oder Abwicklungsstellen beschẽftig wie denjenigen Beamten, deren Stellen künftig wegfallen, . ehalt nach der beiliegenden Besoldungsordnung III ge= währt, soweit sie nicht in der Besoldungsordnung 1 a fee cht sind.
§ 22.
Auf Mamte, die seit der Umgestaltung des Staat
eng ei weilen in den Ruhestand versetzt worden find, finden die .
schriften
Aieses Gesetzes mil der Maßgabe Anwendung, daß ihr Wartegeld mit
Wirkung vom 1. April 1926 neu festgesetzß wird. Die Reufestsetzun ist von der obersten Reichsbehörde pormmneßmen oder, wenn i . mehr besteht, von derjenigen obersten Reichsbehörde, der die für die Regelung des Wartegeldes e . Behörde untersteht.
Abs. 1 t ,, ür Beamte, die seit Beginn des Krieges 1914/1918 ,. in den Ruhestand getreten, aber ohne Unter- brechung als Beamte im Reichsdienst weiterverwendet worden sind. sowie für Beamte des auswärtigen Dienstes, die infolge des Ausbruchs des Krieges oder des Abbruchs der diplomatischen Beziehungen einst- weilen in den Ruhestand versetzt worden sind.
Auf Beamte, deren Pension unter e , des in diesem 2 f vorgesehenen Dienstenkommens berechnet wird, ist das etz, , n , weer n mer gn g e , fa. undsechzigste ns jahr ende n, vom 12.
Hen geh. S. 1653) nicht anzuwenden. § 283.
Beamte, die infolge einer Umbildung der Reichsbehörden aus Anlaß der Umgestaltung des Stgatswesens aus dienstlichen Rück. sichten in Stellen von geringerem Diensteinkommen vewendet werden, erhalten während der Dauer dieser Verwendung das Grundgebalt, das sie in . früheren Stelle nach den Vorschriften dieses Gesetzes be— zogen en.
Abs. 1 gillt nicht für die Soldaten der Wehrmacht. § 24.
Dig zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Dienste befind« sichen Beamten werden in diejenige Gehaltsstufe der neuen Be. soldungsgruppen eingereiht, die ihrem Besoldungsdienstalter in dem
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