bie von ihnen anerkannten Schiedssprüche des Schlichtunge⸗ ausschusses Würzhuig vom 9. Januar und 31. März 1920 als Ergänzung des allgemein verbindlichen Tarif— vertrags vom 16. Jule 1919 zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstelungsbebingungen für die kaumärnischtn Ang este Lien im Kleinhan del gemäß § 2 de Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reich⸗-Gisetzbl. S. 1466) sür das Gebiet der Siadt Würzburg und der eingemen deten Vororte ebenfalls sür all— gemein verlkindeich zu erklären.
Einmendungen gegen diesen Antreg können bis zum 26. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
J. B. B. 4944 an datz Reich Een beitt minifierium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. Berlin, den 29. April 1920. Ter Reiche arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
——
Bekanntmachung.
Die Interessengemeinschaft der Angestellten⸗ Verbände und Vereine Würzburgs in Würzburg, Jakobstr. , und der Würzburger Arweitgeber⸗ verband für Handel, Gewerbe und Industrie haben beantragt, bie von ihnen anerkannten Schiedssprüche des Schlichtung ausschusse Würzburg vom 9. Januar und 31. März 18920 als Ergänzung des allgemein ver—⸗ bindlichen Tarifvertrags vom 21. Juni. 1919 zur Regelung der Gelall⸗ und Anstillungsbedingungen für die teufmännischen Angestellten im Großhardel und in der In⸗ dustrie gemäß 5 2 der Verorbnung vom 2B. Tezemmber 1918 (Reichtz⸗Gesetzbi G. 1466) sür das Gehiet der Stodt Würzbung und her eingemeindeten Vororte ebenfalls für allgemein ver⸗ bindlich zu er tlären.
Einwendungen gegen diesen Antag können kig zum 25. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. H 4645 un I1c6 Reid gor beit miniflerimm, Ser lin, Luisen⸗ siraße 33 gu richten.
Berlin, den 29. April 18920.
Der Reichtzarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Betanntmachung. Sektion Dresden des Sächsischen Photo— graphen⸗Bundes in DresLden, Plauenscher Ring 31, und die Photographen⸗-Gehilfen-Sektior Dresden im Verband der Lithogrophen, Steindrucker und ver— wandten Berufe haben banlragt, das zwischen ihnen am 7. März 1920 abgeschlosftne Uebereinkom men fu dem ver⸗ bindlichen Varifvertrage vom 9. Oktober 1919 zur Rege⸗ lung der Arbeits bebingungen der Gehilfen und Gehilfinnen in pbotographischen Ateliers und Handlungen mit photo⸗ graphischen Artikeln, die zugleich fachphotographische Arbeiten gewen blich aus führen, gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Te⸗ ember 1918 (Reich s⸗Gesetzbl. S. 1456) sür vas Gebiet der Stadt Dretznhen und der Vororte, soweit diese innerhalb des gegenwärtigen Straßenbahnnetzes liegen, für allgemein per⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können biz zum 25. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. E. 5669 an das Reichgarbeiteministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.
Berlin, den 29. April 1920.
Der Reichtzarbeite minister. J. A.: Dr. Bu sse.
Die
Bertanmntmachunng.
Unter bem 21. April 1920 ist auf Blatt 949 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Schuhmacher⸗Zwangsinnung Essen, den Schuhnnacherinnungen Alteressen, Borbeck. Kertwig, Sioppen— berg, Wel ben und Steele, dem Zentralverband chrislicher Lederarbeiter Deutschlands und dem Zennalverband der Schuh⸗ macher Deutschlanbe am 10. Apr 158919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag nebst Zusatzner trägen vom 10. November 1919 und 12. Februar 1920 zur Regelung der Lohn« und Abeiitz⸗ bedingungen im Schuhmachergewerbe wird mit Ausnahme det § 2 des Zusoötzverlregs vom 109. November 1819 gemäß sz 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 14656) jür das Gebiet detz Stadt⸗ und Landkreises Essen 9. Ruhr sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920.
Der Reichsarbeitém inister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Hegisterakten können im Neichsarbeits, ministerium, Berlin NW. 6, , . 33/34, Zimmer 161, wahrend der regeln äßigen Tiensstunden eingeschen werden.
Arbeitgeber und Libeitnebmer, sür die er Tarifvertrag infolge der Erklänng des Reichtarbeutministeriums verbindlich ist, können von den Qertragtzrarteren einen Abdruck detz Tarifvertrags gegen Er— statiung der Kosten verlangen.
Berlin, den 21. April 1929.
Ter Register führer.
— ——
Getanntmachung.
Unuier bem 21. April 1920 ist auf Blatt 948 des Tarlf⸗ registers eingetragen worden:
Die zwischen dem Hafer betriebs⸗Verein in Bremen G. V. und dem Deutschen Tranz portarbeiter⸗»Verband. Orta verwaltun Bremen, am 22. Deßember 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ verträge:
a. Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Aibeits⸗ bedingungen für nicht stäudige Hafenarheiter, ; b. Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für festangestellte Hafe narbeittr, c. 3 zue Regelung der Lohn, und Arbeits⸗ bedingungen für Vororteiter in Stauereibetrieben und Oberarbeiter (Borch beiter, Näger, Kranführer, Hand⸗ werker, Heizer) in Landbettieben, d. Stücklohntarif zur Regelung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen der Hafenarbeiter, 6. die ab 6. Februsr 1920 gültige Nachtragsvereinbarung zu den Tarifverträgen von a — d werden aemäß § 2 der Verorbnung vom WB. ezemn ber 1918 (Reichtz⸗Gesetzbl. S. 1456) für das
X.
Pfeiffer.
allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichren beginnt mü dem 1. April 19 V. Der Reich 6arbeits minister. J. N.: Wul ff.
Das Tarifregisier und die Regtsterakten können im Reich tarbeits, ministerium, Berlin RW. 6, Luisenstiaße 33/34, Zimmer 161, während ber regelmäßigen Tien siß unden eingeseben werden. ö
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertzrag infolg
der Erklttung des RHeichszarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck detz Tarifvertrags gegen Er⸗—
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 21. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem 22. April 1920 ift auf Blatz 955 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: ö
Vie zwischen dem Arbeitgeberverband kes Handelsgewerbes
25 ĩ * . . 06 1 * , fuͤr Württemberg E. V, Bezir is gruppe U m, dem Denisch⸗ nationalen Handlunge gehilsenverboand, dem Gewerkschafte hund der Anagestellten, dem Reiche nerband Deutscher Angestelllen, Beziri stelle 14, dem Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten E. V. u
and dem Zentralverband der Ange⸗ stellltn am 20. Tezember 1919 abgeschlossene Vereinbarung zur Regelung es Arbeitevei hältnissetz zer . gestellln in Gaoß⸗ und Kleinhandelt betrieben, mit Ausnahme der Leben tmittelbran che, des Drogenhandel und der optischen Branche, wird gemäß 5 2 der Verorbnung vom * zmber 1918 (Reiche⸗Gesctzbl. S. 1466) für dos Gebiet der Orte Ranenehurg, Fri dricht hafen, Bibercch, Rh. Laupheim, Gelglingen, Si. Leustirch, Teitnong. Wangen, Allg., Saulgau, Wurzach und Och senhausen für allgemein ner bindlich erllärt. Die allgemeine Verbindlichlei beginnt mit dem 1. Ar il 1920. Sie erstreck sich nicht auf Arbeils verträge, für dit besondere Fechtarifverträge in Geltung sind. Folls künftig für einen
Hanbe g zweig ein besondener Fachtartspertrag für olleemeln
mit dem Begun der
verbindlich erklärt wird, schtiet er mit J Geltungsbereich detz
allgemeinen Verhindlichleit aus dem allgemeinen Tarisvertrags aus. Der Reichsarbeit minister. J. A.: Dr. Sitzer.
Das Tarifregister unt bie Megiserokten können im Reiche, arbeitsministerium, Berlin KW. 6, Luisen straße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tiensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sür die der Tarijvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck det Tarispertrags gegen Erstattung ber Krsten verlangen.
Berli, den 22. April 1920.
Der Regisierführer.
—
Bekanntmachung.
Pfeiffer.
Urter dem 22. April 1929 ist auf Blatt 953 des Tarif⸗
registers eingetragen worben:
Die zwiscen dem Arbeiitgeberverband des Handels⸗ gewen bes für Württemberg G. V., Bezirksgruppe Um, dem Deutschnanon len Handlungè gehilfenver band, dem Gewertschafttz⸗ hund der Angestellten, vem Reichs verband Deuischer Ange⸗ stellten, Bezirke stelle 14. dem Verband der weiblichen Hondels—⸗ und Büroangestellten E. V. und dem Zentralverband der An⸗ gestellten am 51. Dezem ber 1919 ahgesclossene Vere lnbarung zun Regelung der Arbeits verhältnifse der kausmännischen Ange—⸗ stellten in Groß⸗ und Kleintzandelsbetr eben, mit Ausnahme der Lebens mitse branche, des Drogenhandels und der optischen Branche, wird gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Siadt Weingarten für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginn mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung find. Falls künftig für einen Hanzels—
zweig ein besonderer Fachfartsvertrog für allgemein per bin lich erklär wird, scheibet er mit dem Beginn der allg meinen Ver⸗
bindlichkeit aus dem Geltung bereich des allgemeinen Tarif— veitrags aus. . ö Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und rie Piegisteratten können im Reichs⸗ arbeiisminiflerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/384 Zimmer 161, während der regelmäßien Tienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Eiklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags, gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 22. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer,
Bekanntmachung.
Unter dem 22. April 1920 ist auf Blatt 956 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Die zwischen dem Arbeiigeberverband des Handelsgewerbes für Württemberg E. V., Bezirkegruppe Ulm, dem Deutsch⸗ nalionalen Handlungsgehilsenver band, dem Geweikschaftsbund der Angesiellten, dem Reichsverband Tenutscher Angenellten, Be5trtssielle 14, dem Verband der weihlichen Handels⸗ und
Büroangestellten E. V. und dem Zentra verband der Ange⸗ stelltn am 14 Jaruar 1920 abgeschlossene Tarif verein⸗
barung zur Regelung der Arbeitsverhäitnisse der kauf⸗— männischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrleben, mit Ausnohme der Lebengmittelbranche, des Drogenhandel und der optischen Branche, wird gemäß 5 2 der Verordnung
vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das tadt Heiben heim, Brz., für allgemein verbindiich
Gebiet der erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit bem 1. April 1820. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, tür die be⸗ songere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig sür einen Handels zweig ein beson derer Fachtarifverm ag für al gemein verbindlich ertlär! wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichteit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzl er.
Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.
vo * 1 Arbeitgeber und Aibeltnehmer, für die der Tarifvertrag infolge ebiet der Stadt Bremen lür der Ertlärung des Neid sarbeitsministeriums verbindlich st, können
laufmönn ichen An
23. De⸗
— — —
vor den Vertragkpartelen einen Abdruck des Tarifhertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 22. April 1920. Ver Regiserfübrer.
Pfeiffer.
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et ann imachun g.
Unter dem 23. April 1820 ist auf Blatt 483 1fd. Nr. 2 und Blatt 960 des Tarifregisters eingetragen worben: Die zwiscken dem Arbeitgeberverband für To tmund und
dem Gesamiwerband denscher Angestellten⸗Gewerkschafiten und dem Gemerftichef sSbund der Angesellten am 23. Jannar 192 abgeschlossene Vereinbarung zu der allgemein verbindlichen Tarufvereinb auung vom 14. Auguf 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungßbedingungen der Angestellten in der Eisen⸗ und Hir fü. wird gemäß 5 2 der Ver⸗ ordnung vom 25. Dezember 1918 (Reicht⸗Gejeßbl. S. 1456) für das Gehiet der Stedt⸗ und Londkreie Tormund und Härde, mit Ang nahme der Gemein de Annen der Orte Schwerte, Westhofen Wondhofen, Vall gst, Holzen, Gein cke und Lichten⸗ dorf, für ellge men verbindlich er klärt. Die Ausdehmu, ker ollemeinen Verbindlichken auf die Gemeinde Annen bleibt vor he halten. Die ellae meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 18920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeiteverträgt, für die besontere Fachtarifrerträge in Geltung sind. Falls kürstig für emen Betriebszweig der Eisen⸗ und Metallin dunmrie ein belonttrer Fachtarlfvertrag für allgemein verbindlich erlärt wärn, scheidet er mit dim Beginn der allgemeinen Verbindlich⸗ keit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichs arhe itaminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Regfsterakten können im Reicht arbeitsministerium, Berlin Rwe; 6, Luisenstraße 35 / zs, Zimmer 161. wahrend der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden.
Arbeitgeber und Arbeimebmer, für die der Tarifvertrag infolge ver Erklärung des Reichtarbeitemmintsteriums veibirtlich ist, können ron den Vertragexarteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. April 1920.
Der Register führer. Pfeiffer.
m/ /
Bekanntmachung.
Unter dem 23. April 1920 ist auf Blatt 962 des Tarlf⸗ registers eingetragen worden:
Der zalschen der Grrppe Bayern des Reichsverbanbes detz Deutschen Tie fhaugewerbes E. V. in München, dem Süd⸗ bayrischen BVezirks⸗PVerband der Arbeitgeber für das Hau⸗ gewerbe, Sitz München, und dem Leatschen Bauarbeiter⸗ peiband, Beztrksausschuß München am 15 Oktober 1919 ab⸗ geschlossene Lohn- und Arbeitstarifoertrag zur Regelung det Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tie fbaugewerbe wind für Tiefbauarbeiten heim Fau der Leokalbehn Faufbeuren und Schongau gemäß § 2 der Ver-
ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gele tz. S. 1456) für allgemein verbindlich ertlärt. Die allgemeine Verhindlichteit beginnt mit dem 1. März 1920. Der Reichaarveitsminlster. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tartfregister und die Registeratten können im Reichg⸗ aarhbeitsministerium, Berlin NW. t, Lutsenftraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tiensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag lufolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriunms verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bren ßen. Ministerium für Handel und Gewerbe. .
Der Dipl⸗Ing Farstmann ist zum Oberlehrer an ber höheren Schiff ⸗ und Maäschimnenbauschule in fiel und ver Dr. phil. Schil lo zum Oberlehrer an der Maschmenbauschule mi Essen ernannt worden.
-. ; Bekanntmachung.
Zur Erledigung der dem preußischen Bergfiskus im Saar⸗ gebiet nach der Uebergabe der dortigen Grubeg an Frankreich noch verbliebenen Aufgaben ist in Saarbrücken eine be— sondere Abwicklun gsstelle mit der dienstlichen Bezeichnung „Preußische Bergwerksdire ktion (Abwicklungsstellej in Saarbrücken“ ins Leben gerufen worden. Der Ab⸗ wicklunge stelle ist eine stasse angegliedert, die den Namen „Preußische Bergabrechnungtsasse“ führt.
Berlin, den 6. Mal 1920.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Fisch beck.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Eg sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der Eise baundirektio en: den Regierunas⸗ und Bamäten Rump in Berlin und Graetzer unter Ver⸗ setzuna von Kreuzburg (Oben schles.) nach Katto nutz; für Vorsiände ver Enenbahnbetriebr ämter: den Negiernngs⸗ baumeistern des Eisendahnbeufach, Leine mann in Crefeld und Hans Berg in Conbus; für Vorstände der Eisenbahnmaschinenämter: dem Sisenbahn⸗ ingenieur Adolf Adler in Beuthen (Oberschles); für Regiermasbaumeister: dem Regierungsbaumeister des Eisenhahnbaufachs Riem enschneider in Sangerhausen. WVersetzt sind: die Regierungs⸗ und Bauräte Schwemann, bisher in Berlin, als Miglied der Eisenbahndirettion nach
Elberfeld, Martin Rosenfeld, bisher in Elberfeld, als Mit⸗
glied der Eisenbahndirektion nach Berlin und Ertz, big her imnf Hangover, als Mitalieo des Eisenbahnzentralamis nan Herlin, die Negieran asbaumeister des Ei enbahn baufachs Eul er. bisher in Kirchmeyhe zum Eisenbahnbetriebsamt 2 nach Bremen und Wahler Hartmann, bisher in Frankfurt (Main), zur Eisenbaln— direktion noch Münser /Westt.) und die Negierun ge hrenmeister des
Maschinenbanfachs Hemrich Eggers, bisher in Euskirchen,
als Vorstand hes Eisen hahamaschinenamta 5H wach Berlin und Hermann Luther, bisher in Berlin, nach Charlottenburg, als
Umgegend, der Arbeitsgemeinschast sreier Angesiellte nverbän de,
Voerstand sauftrw) eines Werkstãttenamts bei der Elsenbahn⸗ hauptwerkstãtte Berli⸗ Srunemald.
Uebermi⸗sen ist: der Nenierungsbaumeister des Esenbahn⸗ baufachs Michel in Neuwied dem Eisenbahnbetriebsami l daselbit.
Ernannt sind: zum Sisenbahnhanptkassenrendanten: die Eisenbahnobersetretäre Wilhelm Blume in Steitin und Ernst Bach in Frankfurt (Man) unter U bertrogung der St lung des Rendanten der Haupikasse der Eisenbahnoirettion daselbst.
Dem Geteimen Baurat Kamorek, Mitglied der Esen⸗ bahndirektion in Könissberg (Pr.), dem Eisenbahndireltor Bahn, Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts in Rouitz, und dem Eisenbahnhauptkassen cendanten. Rechaungsrat St oye in Stetlin ist die nach gesuchte Emlassung aus dem Staaidienste mit Ruhegehalt erteilt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Im Ministerium für Lannwirtschaft, Domänen und Forsten sind der Regierungssektetär Schrebler, der Landes kulturamts— sekretär Bange aus Hannoner, der Kulsuramtsohbersekretär Siegner aus Treysa, der Landezsfulturamte hürodiätar Klemm aus Berlin und der Lanbrentmeister Fraatz aus Posen zu Geheimen expedierenden Sekrelären und Kalkuülatoren mowie
der Kuituramtesekretär Reinhard aus Geisenheim zum Geheimen Registrator ernaunt worden.
U inisterium für Wissenschaft, Kun st und Volksbildung.
Der bisherige ordentliche Prosessor an der Technischen Hochschule in Heslau, ortentliche Honorerprofessor an der dortigen Universilät Dr. Steinitz ist zum ordentlichen Pro— fessor in der philosophijchen Fatullän der Unlersität in Kiel ernannt worden.
Die Preußische Staatsregierung hat den Oberlehrer am Gymnasium in Stade Dr Menge zum Eymnasigaldireltor er⸗ nannt. Ihm ist die Dir ektlon des Dom gymnasiums in Verden übertragen worden.
Bekanntmachung.
Dem Gastwirt Alexander Meyer in Hanau a. M., wohnhaft Römerstraße 12s16, wird hierdurch die unter dem 21. März v. J. — F. 1895 — untersagte Führung des Gast⸗ und Schankwirtschaftsbetrlebes wieder gestattet. Die Kosten der Veröffentlichung hat Meyer zu tragen.
Hanau, den 30. April 1920.
Der Polizeidirektor. Voigt.
Gekannt machung.
Das am 15. Januar 1920 an den Kaufmann Otto Struensee in Wirtst ock und seinen Geschäftsführer Gürtler daselbst ærlLassene Verbot zum Handel mit Lebens. und Futtermitteln ist gu fgehoben und der Firma Otio Struensee in Wittstock die Genehmigung zum Handel mit Lebens und Futtermitteln wieder erteilt worden.
Kyritz, den 29. April 1920.
Der Landrat. J. V.: Dr. Coest er.
— —
GSetanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sextember 1915 (RGS Bl. S. 663) babe ich dem SchantUwirt Franz Stendel, Herlin, Keibelstr. 18, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglich«én Hedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 28. April 1920.
Der Polizeipräsident. Abt. W. J. V.: Heyl.
Jichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt. Deutsches Reich.
In der am 6. Mal 1820 unter dem Vorsttz des Reichs— ministers der Justiz Dr. Blunck abgehaltenen Vollsitzung des Reichs rats wurde den Entwürfen a. einer Verordnung über das Reichs wirtschafitzserlicht nach den Beschlüssen des VI. Aus schussesz der National versammlung, b. einer Verordnung, betreffend Aenderung der Elsenbahnvertehrtz erdnung, e. einer
Verordnung, ben effend Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der Eisen bahn eamten des Reichs, d. eines Gesetzez, betreffend die Ergänzung zum Neichs gesetze
über die vorläufige Regelung des Reichshéuehalts für das Rechnungsjahr 1120 e,. eines Geseges, hetreffnd Erweiterung der Verordnung über eine militäriche Amaestie, f. eines Ge— setzes, betreffend Wiederausnahmeverfahren gegen Urteile der außerordentlichen Kriegs gerichte, g. einer Verordnung, be⸗ treffend Regelung des Verfahreng zur Festseßumg der Ent⸗ schädigungen für die auf Grund bes Friedens vertrags zu ent— eignenden Gegenständt und zu treffenden Maßnahmen, zu⸗ gestimmt, ö
Der Ausschuß des Reichsrats für Volkswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Vo kswirischaft und für Rechtspflege sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungs— wesen und für Steuer⸗ und Zollwesen hielten heute Sitzungen.
—
Am 4 b. Mia. haben im Auswärtigen Amt Ver⸗
handlungen mit Vertretern der tschecho⸗slowakischen
Regalerung begonnen, durch die, wie „Wolffs Telegrophen⸗
büro“ mitteilt, in erfter Lie in Fortzetzung der s. Zt. in Tetschen gepflogenen Verhanosnn gen Transportjragen, die sich aus den r Verkenrgverhäl nissen in den beiden Staaten ergeben haben, geregelt werden sollen. Daneben 1 Vern⸗ handlungen aber auch zum Ziele, für den Handelssgerkehr wischen Deutschland und der Tschec o⸗Slowakei, der sich seit der = im Hen bste 1916 ohne jede rechtliche Grundlage abspielte, allemeine Richtlinien vertraglich fenzulegen .
Die Verhandlungen, die druische seits unter dem Vorsitz des Ministerlaldlrektors im Auswärtigen Amt gon St ock⸗ hammern, tschechoslowatsscherseits von dem Staate sekretär Dr. Schuster vom Handelsministerium in Prag geführt
werhen, bewegen sich im Geisse der seit Jahrhunderten zwischen den beiden benachbarten Staaten bestehenden vielseiligen und engen Handelsbeziehungen. Bei dem auf beiden Seiten offen⸗ sichllich bestehenden guten Willen, ben beider seitigen Bedürf⸗ nissen Rechaung zu tragen, ist zu erwarten, daß die Verhand⸗ lungen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangen werden.
Die neuen französtschen Ein fuhrbestimmung en, die zur Hebung der frangöstschen Valuta dienen ollen, wenden seit vorgenern auch im Saargebiet angewandt Friedensvertrag die Einbezichung des Sanargebieis nur in den frarzöfischen Zolluen band, nicht aber in das französische Wirt⸗ schafts ystrm vorsieht. Laut Meldung bes „Wolffschen Tele⸗ araphentzüros“ umfassen viese französischen Einfuhrverbose nicht nur Luxusgegenstände, sondern auch Artikel, die zum Lebentz⸗ bedarf unbebingt notwendig sind, wie die Wegenstände der Bekleihunge kranche beinahe restlosz, fast alle Textil⸗ waren, fast alle Möbel, fast alle Haus haltung gegen⸗ stände, Lederwaren, wichtige Lebensmittel uf. Da das Saargebiet jür den Bezug seiner Verbrauchs gegenffände nahezu vollständig auf Denischland angewiesen ist, so bedeutet diese Aoschne bang einerseits einen Man gel an notwendigen Bedarfsartikeln, andererseits eine weitere Steigerung der ohne⸗ hin bereits jehr hohen Preise. Eine Regierung kommission wird fich in diesen Tagen nach Paris begeben, um die Ab⸗ sie lung der für das Sagrgebiet verhängn e snollen Beftimmungen zu erlangen und dem Völkerbund ein Protestschxeiben zu überreichen. Ginen zweiten Protest wird der Wirtschafts rat des Soargekiets, der vorgestern in dieser Angelegenheit tagte, ö. zu Händen des Vor sitz'nden des Völkerbundes gelangen lassen.
Der Deutsche Ausschuß für Schleswig hat dem dentschen Vertreter bei ber Internationalen stommission eine Ertlärung gegen die Jnternationalisierung mit 36 000 Unterschristen aus der ,, Zone übersandt, die laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut hat:
Wir haben durch die Abstimmung am 14. März bewiesen, daß wir Veutsche sind und bei Deutschland bleiben wollen. Wir weisen alle Versuche von seiten der Taͤnen und gewisser Kriegsgewinnler, unt trotzdem an Dänemark auszuliefern ober hier einen Freistaat zu errichten, mit Entrüstung zurück. Die dänischen Behauptungen über Unterdruͤckungen durch uns Deutsche sind erlogen. Wir haben früher mit den Dänen in Frieden geleßt und werden auch in Zukunft mit ihnen in Frieden leben. Wir wieverholen: Deutsch sind wir, deutsch wollen wir bleihen!
Zur Frage der Lbwicklung des alten Heeres wird dem „Welffschen Telegraphenbüro“ von zusländi ger Seite mit⸗ geteilt.
Für Zwecke der Heeresabwicklung wurden im zweiten Halbjahre 1919 drei Milliarden bewilligt. In den Haushalt des Reichs sür 1920 21 sind für denselben Zweck 2 Milliarden eingestellt worden. Den Bedenken, die gegen diese Gtatskonen in Parlament und Presse geäußert wurden, wird zur Aufklärung am besten eine Uebersicht über die Vertellung der Abwicklungstosten und über Umfang und Ziele der Abwicklungsarbeit entge engestellt werden. Die erwähnte Gesamt⸗ forderung von 55 Milliarden für die Zeit vom 1. Ottober 18919 bis zum 1. April 1820 setzt sich aus folgenden Einzelposten zusammen:
Für Rückführung unserer Kräegsgefangenen aus den Entente ländern und für Kosten, die uns die noch in Deutschland befindlichen und von uns zu unterhaltenden Kriegsgefangenen (200 000) verursachen, waren zwei Milliarden Mark anzusetzen. Die Abgeltung der Ver⸗ träge auß Kriegslieferungen, die Ablösung der Kriegsgleistungen und der Verbint lichkeiten des Milttärfistus erfordern 2 Millarden Mark. Für die Unterbaltung detz Verwaltungsapparats der Heertsahk wicklung, der den Heimkehrdienst der Kriegegefangenen und den Dien an den russischen Kriegsgefangenen einschließt, ist eine Summe von 4 Milliarden Mark ersorderlich, einschließlich eines Betrags von 150 Millionen Mart für Gebührnisse noch nicht abgesfundener Versorgungs— berechtigter. Zu bedenten ist, daß Zweck der Abwicklungstätigkeit die Abrechnung über die Gesamtausgaben für Herreszwecke ist, die für die ganje Dauer des Krieges auf 126 Milliarden schätzungtweise zu ver- anschlagen find. Weder das finanzielle Interesse des Reichs noch die aus dem Kriege abzuleitenden rechtmäßigen Aunsprüche der Staats bürger gestatten es, daß die gewaltige Arbeit der sachgemäßen Abwicklung der alten Herresverwaltung übers Knie gebrochen wird. In Anbetracht des ungeheuren Umfanges des interessterten Personen—⸗ kreises und der Riesenzahlen der Kriegsausgaben sind die Verwaltungk⸗ unkosten in Höhe von nicht ganz t Meilliarven in anderthalb Jahren durchaus nicht unverhältnismäßig. Die Abwicklungsaufgabe wird gelöst von den Behörden des alten Friedensheeres auf dessen im Verhältnis geringen Umfang die der Größe der Ri senarn ee ent. sprechende Zahl der Kriege formationen mit der Demobilmachung zurückgeschraubt wurden. Gs werden z. B. von 751 Abwmwicklungt⸗ stellen 17 893 Feldformationen abgewickelt. Zudem wird der Ab- wicklunge apparat dauernd weiter abgebaut. Am 1. April 1920 ist im gesanmen Bereich der Heeresabwicklung eine Personalverminderung von 119 920 auf 63 868 Köpfe, also um 45 o, eine Dienstellen⸗ verminderung von 2206 auf 1629 Stellen, also um 25 0½, eingetreten.
ĩ
obschon der
Bis zum J. Ottober 1920 wird eine weitere Verminderung an Personal um 70 ol, an Vienststellen um 93 0 eintreten. Beim Abschiedsappell der deutschen Flieger⸗
truppe richtete der Bereral von Seeckt laut Melpung des „Wo ffschen Teltgraphenbüros“ folgende Ansprache an die versammelten Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften:
Mit dem heutigen Tage legt eine kampsbewährte, junge Waffe nach ruhmpollem Bestehen still und stolz die Waffen nieder.
Am
83. Mal 1920 vollenden die deutsche Fliegertruppe die im Friedens⸗
vertrag von unt n . restlose Ad flösung aller ihrer Formationen und Slämme. le
ertennung, die ihr der Gegner von gestern widerwillig zollt. Im Frühsommer 1910 auf dem historischen Uchungofeld von Uöbenitz von wenigen tatenfrohen jungen Offizieren in Leben gerufen, hat die junge Waffe in den zehn Jahren ihres Bestehens eine ungeahnt schnelle und gewaltige Guta scklung genommen. Im Weltkrieg hat fie sich mit ihren Talen und Erfo gen würdig den alten Stammwaffen der denischen Armee beigesellt. Erfüllt von der Pflicht, den auf der Erve schwer ringenden Schmesterwaffen , r , . bringen und allein für ihren Seeg zu wirken und ju streiten, hat die Truppe zugleich hoch oben in der Luft einem an Zahl meit überlegenen Gegner siegreich ge= trotzt und ihn im ritterlichen Kauf Mann J Mann unzählige Mal kraftvoll geschlagen. Groß sind die Leistungen und Taten der Wasse im Kriege gewesen! Groß war vie Zahl der blutigen Opfer, die die Truppe in freudiger Hingabe dem Vaterlande gevracht bat. Der Helteutod gerade so vieler, mit der höchsgen deutschen griegsauszeichn ung geschmückter Flieger spricht eine stumme Eprache jür den opferfrohen Geist der Truppe. Das Andenken an einen
ie Forderung der Auslöͤsung ist die letzte An.
Goelcke, Richthofen und all die anderen toten Helden der
Luft ward die Armee stets heilig pflegen. In stolzer Trauer nimmt die deutsche Armee und da- deutsche Volt. Abschied von feinen trruen Kameraden der Laft. In der Geschichte der dentschen Armee wird das Rusnietblatt der Fllegerwaffe nie welten! Due Waffe ist nicht tot, ihr Geist lebt!
Bqhern.
3 Landtag wurde gestern die Interpellation der Sozialbemotraten über den Stand der ver mögensrecht⸗ lichen Verhandlungen mit dem früheren Königs haus beraten.
Laut 21 — des „Wolffschen Telegraphenbüros“ erklärte der Staarssetretär Dr. Krausneck dazu u. a.ůů daß diese Verband⸗ lungen in Bayern wegen der eigenartigen Lage größere Schwierig⸗ keiten bereiten als anderswo. Immerhin sei es das Empfinden weiter Kreise des Voll, daß der Staat gesenüber einem Herrscher⸗ haus, das sich, wie die Wittellbacher, al m ., hindurch unab⸗ streitbare Verdienste, inkbesondere auf dem Gebiete der Kunst und Wissenschaft, erworben habe, nicht bloß den einseiligen Rechts standpunkt herauskehren, sondern in der Behandlung der ganzen Angelegenheit em gew sses Entgegenkommen zeigen müsse. Der Abg. Dr. Süh⸗ heim (Soz.) erklärte die Außführungen des Staatssetretärcs für nicht befriedigend. Der Abg Schrepfer (Demokrat) führte aus, leine Partei stehe auf dem Stanppunkt, daß ein Aaspruch auf Gut⸗ schädigung für den Verlust der Herrscherwürde nicht anerkannt werben könne, wohl aber müsse es als pflicht des Saates betracht werden, dem früheren Königshaus ene angemessene Gutschäpigung für die in den Staatgaesitz gelangten Vermögensteile aus dem Privatvermögen des sfrüberen Königs oder seinck Hauses zumnerkennen. Der unabhängige Abg. Tü bel lehnre es ab dem vormallgen Regierenden von Bayern auch nur das gecingfte Opfer auf Kosten der Allzemeinheit des bayerischen Volkes zu bringen. Der Abg. Walz (Mitte p artet) ver⸗= trat die Anfimht, daß die Mitglieder bet früheren Königshauses eine ausreichende Carschadigung erhalten müssen. Abg. Tim m (Eoz.) bedauerte, deß der Vertreter dir Regierung als Partenrann gesprochen habe. Der Staatssekretär Dr. Krausneck erwid dagegen, daß er nur die rechtliche Lage objektiv dargelegt habe. D mit war die Besprechutg der Interpellation beendet.
Die Tagezordnung der nächsten Vollsizung des Landtags enthält einen Antrag der weiblichen Abgeordreten säamtlicher Parteien, die Stagteregierung möge Schritte bei der Reichs⸗ regierung einleiten wegen ber Zu rückziehung der sckwarzen Truppen aus dem besetzten Gebiet mit Rücksicht auf die schweren Sittlichleltaverhbrechen, die wiederholt an dentschen r und Müdchen begangen warden sind und bie zu einer Schmach an ber weißen Rasse werden.
Der
Großbritannien und Srlanh
Im Unterh ause erklärte Hon ar Law, daß nach Ansicht der englischen Kegierung die van der japanischen Regierung in Sibirien unternommenen Schritte nicht falcher Art seien, daß die alliierten Regierungen ihr ausdrücklich Zustimmung dazu erklären müßten. Darauf wurde die Frage der Organi⸗ sation der Reichsverteidigiinz erörtert.
Nach dem Nieuwe Courant“ erklärte sich Lord Haldane gegen einen großen Generalstab und trat für die Errichtung be— sonderer Stäbe für die milttärtsche, die maritime und die Luft⸗ vertetdigung ein, wärend die Kommission für Reichsvertetdigung für die nötige Einhetrlichteit sorgen müsse. Der Staattsekretär des Aeußern Lord Curzon gab zu, deß es notwendig gei, sestzustehllen, welche von den organisatorischen Einrichtungen, die während des
rieges geschaffen wurden, beseitigt werben können. Die Kommisston fär Reichtzverteidigung werde so lange arbeiten, bis die Friedenskonferenz ihr Wert beendet habe. Es sei klar, daß später die Verteidigungs⸗ mittel Englands eingeschränkt werden müßten. Wenn man indessen berücksichtige, wie groß die Teile der Welt seien, die durch den türkrschen Frieden berührt werden, so werde man versteben, was für außergewöhnlich schwierige Probleme für die Reichsvertetdigung in Frage kämen. Wenn man erst aus dem Stadium des Vertrag⸗ machens heraus sei und die Lage sich kläre, dann werde es leichter sein, die englische Politik festzulegen und die Arbeit der Verteidigungz⸗ tomuiission alt der der entsprechenden Lbteilung des Völkerbundes in Zusammen hang zu bringen.
Zur Ernährungsfrage führte der Lebensmittel minister Me Curry, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, aus:
Wir müssen uns klar machen, Miß die Hoffnungen und Er⸗ wartungen von vor 17 Monaten auf unsicheren Grundlagen beruhten. Es ist teine Aussicht vorbanden, daß in der Lieferung und Prers⸗ gestaltung des Zuckers eine Aenderung (intritt. Während der naäͤchsten 12 Monate stehen wir einer verminderten Welternte an Weizen gegen⸗ über. Die Weizenaussuhr ber Vereinlgtten Staaten wird um vier Millionen Tonnen geringer als in lad fenden Getreidejabre. Wenn die Regterungen der Ausfuhrländer nicht klug und vorsichtig verfahren, so ist zu befürchten, daß eine Preissteigerung in Weizen eintritt, die ihre Rückwirkung auf die Preise aller e deren Bedarfzartttel ausübt. Es ist unmöglich voraußzusehen, wann eine Aussicht auf merkliche Besserung des allgemeinen Mangels in her Welt besteht.
Vrantreic]l 10
Der Batschafterrat hat geßern vormittag unter dem Vorsitz von Inles GCambon eine ' tzung abgehalten, der Ge⸗ neral Weygand hbeimohnte. Die Föerhandlungen drehten sich 1 um den Fe elstaat anzig. Heute wird der Rat wiederum eine Sitzung abhalten und sich mit der Frage von Schleswig beschäftigen.
— Die ungarische Friede ns delegation hat vor⸗ gestern Abend Versallles verlüffen und sich nach Budapest be⸗
ben, um die Antwort auf die Gegenvorschläge zu Üüber⸗
ingen. . — Die int erparlamentarjs che Handelsun ion hat gestern ihre Schlußsitzung ab9gehaltim und laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbäürot“ in weiner Entschließung den Wunsch zum Uu druck gebracht, paß an den im Frieden tzvertrag von Versamllegz fengesegzten Wieden gin machungen keine Aenderung vorgenommen werde. Ferner olle die Wiedergutmachungs⸗ kommission ersucht werben, zur W willigung von Goldbonds zu schreiten, die unter die Länder, d ie Schaden erlitten haben
verteilt werden sollen, und Der en Bevorzugung dure die Signatarmächt des Vertrages und durch andere die dem Völken bund angehären, erleichtei t werden soll. Ueber
den Frieden a verrrag von Versallles (ntstand eine lebhafte Er⸗ ör erung, weil vie italierrischen Deleg ierten beantragt hatten,
den weniger fategorisch zu halten. Als von französischer und er Seite dagegen protest iert wurbe, zogen die
lener ihren Antrag hurück Die nächste Zusammen⸗ kunft der Hanvelsun ion findet in Lissabon statt. Es sollen zu ihr auch bie neutralen Stat nen, die den Wunsch äußern, zugelassen wer dem.
In der seier lichen Schlußsitzung am Nachmittag hielt der Ministerpräsidem Miller and eine Anssprache, in der er an die Soli der Völler appellierte und sagte, kein Volk könne leiden, ohr daß die anderen in Mitleidenschaft gezogen mürden. Dag Unglück des einen bedenne das Ungiück des andern. Deshalb wäffse die Ginheit Emmer stürker auf finanziellem, in dustriellemm und dem Heng dels gebiet fawie in dinioamatischer Hinsicht betont werden. Ma nm müsse aus dem Völkerbund eine Realität aachen. Milleranz betonte auch, daß Frankreich arbeite, und daß während der Uetzten drei Monate