und Arbeitnehmer ober von beiden gemeinsam, von Innungen, Landwirtschaftkammern, Vereinen, Schulen und dergleichen unterbalten weden, und über die gewerbsmäßige Stellen⸗ vermittlung; die Regelung der Anwerbung und Vermittlung ausländischer
88
vermittlung unterhalten we ; 5. die Durchführung der Maßnahmen, die zur Bekämpfung. der Arbeitslosiakeit auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder 2ll= gemeiner Vemaltungeverordnungen von Reichs wegen getroffen werden spreduk tive Erwerbs losenfürsorge); die Sammlung der Tarifrerträge und ihre Auswertung; die Beobachtung der Aus stände und Aussherrungen; die Beobachtung der Gnmwicklung der Berufevereine von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern. Wellere Aufecben können dem Reichsamt durch den Reichsarbeits= minister mit Zustimmung des Reichsrals übertragen wewen.
O0 — 2
5 3. Das Reichsamt ist berechtigt, von den in Betracht kemmenden Stellen, insbesondere von den 1 — des Arbei iß nachweis e sens (52 Nr. 2, den Gemeinden und Gemeindeverbände Handels. Hand werks. und Landwirtschaftèkammern, den Krankenkassen und Kranken. kassenwerbänden sowie von den Berufgveteinen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die zur Durchführung seiner Aufgaben erjorderlichen Auskünfte zu verlangen.
4.
Das Reichsamt wird m e. mit Zustimmnng der obersten kandezbehönden se ne Aufgaben und Befugnisse auf Arbeits nachwe s · inrichtungen zu übertragen, die zwecks ammenfassung der Arbeits · nachweise eincz Landes oder mehrerer Länder ober größerer Benrke eines Landes unterhalten wenden Kandegarbeitsämter)
Die obersten Landesbehörden sind befugt, über en,. und Befugnisse dieser Landesarbeitsäm ter (Abf. I) nahere Vo rschrlften zu erlassen und ihre Errichtung und Unterhaltung Gemein everbänten dieser 6 zu übertwagen. Soweit hierüber bereits Vorschtif ten ergangen sind, behält es dabei sein Bewenden.
Ampofher⸗ hendlungen gegen die von ihm erlassznen Bestimmungen über die An⸗ werbung und Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer ( 2 Nr. 93) mit Getdsfrafe biz zu zehntausend Mark bestraft werden.
§ 5. . Das Reichsantt wird ermächtigt, zu bestimmen, da
—
§ 6. - Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Mai 1920.
Die Reichsregierung. Müller.
Ver ordnung über die Gewährung von Zulagen zu Renten aus der Unfallversicherung. Vom 65. Mai 1920.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über eine vereinfachte orm der Gesetzgebung für die Zwecke der Ueber gangswirt⸗ chaft vom 17. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 304) wird von er Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrais und des
auf Grund des § 5 zu zewahrende Rente beträgt, J alls die Rente nach dem durchschnittlichen Ja hresarbei t sverdienst anrwirkchaftl cken Arbeiters eder nach der durchschnitt. Monatshener der Besatzung von Seefahrzeugen berechnet einschließlich is einschließlich
einschließlich
worden ist bei Unsällen aus den 3 vom Hundert,
1900 1915 1919
60 vom Hundert bei Unfällen aus den 40 vom Hundert, in übrigen
bei Unfällen aus den 560 vom Hundert, bei Unfällen aus de 40 vom Hundert, bei Unfällen
20 vom Hundert des Monatsbe trags der laufenden Rente.
s einschließlich sin schließlich einschlie glich
6. Bei der Anwendung der 8 , 120, 1511, 1501 Abs. 2, 16511, 152, 1528, 1529, 1531, 154 l, 1542, 1544 der Neichsversicherungs ⸗· ordnung kommen die nach dieser Verordnung zu gewährenden Zulagen als Unfallentschsadigumgen nicht in Anrechnung.
8
neber die Gewährung der Zulage entscheidet der Ve iche rungs⸗ träger von Amts wegen lariftlich. Entscheidungen über die Versagung ret Julage sind zu begründen, 3 Bersicherungsträgers ist binnen einem an das Tberversichetungsamt cher den Sinspruch entscheidet dasjenige zu entschelden hätte, wenn es sich um eine vu masträgers handeln
und den Wegfall Gegen röe Engcheidung der
Epꝛucktammen) mi lchsig. be wer siche rungdamt, das zu ent hätte Berthung gegen einen Entibascheid des Versich
Samt ertscheidst endgültig. 5 1866 der lt entspreche nn. . erordnung ist ein Pauschbetvag an
Das Oberbersichernng Reich xe rsicke run goordnung gi Für Spruckhachen aus dieser V das Eberversicherungsamt nicht zu entrich Ueber Ersatzansprüche aus 5 ] Strei lf all das Neichsversiche vunge am and e owe rsic
1. Schlufssatz, entscheidet im e vungsamt).
abgelehnt worden, so
5 9. ; Ist die Gewährung der Jiage endgültig ch slände eintreten, die
ißt sie dennoch zu gewähren warn und sowe it ihre Gewährung rechtfertigen.
5§ 10. em Monatebe trage der Rente bevechnet iir den Monat aufgerundet. Sie fällt weg, wenn e. der
Die Zulage wind nach d und auf volle fünf 1 : nur für volle Kal Rente ruht oder wenn die nicht mehr gegeben Unterabs. 2, der Reichsve lagen entsprechend.
Sie ward enderme nabe gewährt. Vorgussetzungen für die Gewäh ru 5 G3, 614d, 615 Ats. 1 rsicherungoo rdanmng gelten für die Ju
auf Anweisung des Versiche= e Rentenzahlung zuständige Die Zahlstelle wird dem cherung träger mitgeteilt.
tin öffentliches Siegel m führen derlichen Bescheinigungen m
Die Zulage wird dem Berechtigten zrrägers vorschußwese durch die ür di anstalt gegen Quittur rechtigten von dem Ver
12 Jede Person, die berechtigt 3 ift befugt, die bei den Zahllungen ersor beglaubigen.
§ 4. ze Abtührurg der Becäge an die Post Gelten tir 55 Ti,
von der an, gebenden Deutschen Nationalversammlung gewählten Aus fe folgendes verordnet:
kö Verletzten, die auf Grund der reichsgesetz lichen Unfallversiche eine Rente von 55 vom Hundert oder mehr der Veh gente aus Anla pon Unfällen beziehen, die sich vor dem 1. Februar 1920 ereignet haben, wird für die Zeit vom 1. Januar 1990 kis zum 31. Dezember 1 Y*I eine monatliche, im voraus zahlbare Zu lage zu Ihrer Nen te gew hrt wenn sie nicht Ausländer sind, die sich im Ausland aufhalten. Das gleiche gilt für Verletzte, die Grund der veichsgesetzlichen Unfall. hersichekung aus Anlaß von Unkällen, die sich vor dem 1 Februar 1820 ereignet haben, me hye re Renten von je wenige; als 20 vom Hundert der Vollrente beziehen, wenn die Vomhundertsͤtze ihrer Renten zu⸗ ammen mindestens die Hel 56 ergeben. Benieht der Verletz te die enten von mehreren Versicherungs träger die Zulage zu der von ihm gewährten R 2.
8 ĩ ᷣ Verletzten rente betrãgt ⸗ i . Mere . em durchschniltlichen Jahres arbeitever
,, , den Jahren 1885 bis einschließlich 1900 ,, 386 Jahren 190 bis einschließlich 1915 en,, Jahren 1916 bis einschlleßlich 31. Januar o Hundert, im übrigen
bei Unfällen aus den Jahren 1885 bis einschließlich 1900 30 vom Hundert, J zeß' nnen re ben Jahren 1601 bis einichlichflich 1916
. 70 vom Hundert, ö J 9 bei Unfällen aus den Jahren 1916 bis einschließlich 31. Jannar
1920 40 vom Hundert des Monatsbetrags der laufenden Rente.
53. . Die auf Grund der 88 1 und 2 gewährten Zulagen treten vom 1. Januar 1920 ab an 5 der Zulagen nach der Verorknung über die Gewährung von Zulagen zu Verletztenrenten aus den Unfall ver⸗ sicherung vom 27. Nodember 1519 (Reichs Gesetzll S. 1921). Düese gewährt der bisher zühlungspflichtige Veisiche rungsträger bis zur Aus⸗ jahlung der auf Grund der 58 1 und 2 gewährten Zulagen weiter. Er technel die für die' Jeit nack dem 31. Dez mber 1918 gerahlten Julagen von monatlich zwanzig Mark auf die . an, die or auf 36. der SsFs 1 und 2 gewahrt, Sind mehrere Nersiche tunes äger beieiligt (6 1 Satz 3), so gilt dies entsprechend nach dem Verhältnis der Menchsbeträge der eingelnen Renten mit der Maßgabe. daß der bisher e n, ,,, n, ö den anderen Ver icherungsträgern anteiligen Grsgtz verlangen kann. ;
J Ist die auf Grund der SF 1 und 2 ju gewãäh rende mona fl iche Zulage niedriger als die bisher gewährte Zulage von mona lich 20 rt so ist sie in der bisherigen Höhe zu gewähren. Sind mehrere Verficherungs räner beleiligt C 1. Satz M. se gewähren sie die ef nach dem Verhältnis der Monatsbelräge der einzelnen Renten. bs. 1 gilt entsprechend. 84
Verletzten, die auf Grund der reicht esetzlchen Unfallyersiche rung Ren sen aus Anlaß von Unfllen beziehen, Lie fich nach dem z, Jan ug 1929 ercignel haben oder noch ereignen werden, wird eine Zulage nicht
mehr gewährt. 385 Witwen, Witwer, Kindern, Verwandten der aufsteigenden Linie
10s. in, die als selche auf Grund der reichsgesetzlichen und elternlosen Enkeln. die * 6. nn , 8 6
fallversick eine Rente dez ehe ,, J. Januar 1920 bis zum 31. Dezember 1921 eine monatliche, im voraus
aW, o bis 76G der siche vungbondbnmung entsprechend.
pf Grund ermisflung der Neichmwer⸗
. , eibhen des Den 'schen er nicht festftellbar ift, zum e (6 der lung Statt abgus uhren.
K Die Versicherungè träger sind berechtigt, in Hůöhe hren Änmweisungel ten dat rch ch näherer Bestimmung des Schuldpe vschreibu r Kriegsanl
dieser Verordnung nach Pest gezahlten Julagen ne sicheru n gsamts fü Io rderungen Neichs zum
sünfh roꝛe noi ge . und Scatzanwel sungen der? A nschenfu ngewreig oder, wo döies. Kurse von N vom Hundert bei MRelchmwe yslche run gbordnung) an
r die Gewährung der
§5 16. Die rn, , . ng. die *
Verfiche rungẽträgern, so gewährt jeder dieser ; ö ngen auf. 5 16. . - .
Das Neichtwersicherungs amt baftimmt gs Nähere über dae Dunrch⸗ führung dieler Verordnung und über das Verfahren.
Diese Verordnung brilt mit dem Tage ihrer Verkündung in Knaft.
Berlin, den 5. Mai 19290.
Die Reichsregierung. Müller.
Bekanntmachung Verbot der Ausfuhr von Waren
über das Fan ich
des Abschnitts Vll des Z3olltarifs
Auf Grund der kontrolle vom 20. Dez wird verordnet, was folgt:
§ 1. . cher Waren des Abschwitts t obne Ben Uigung det NR ewil igung verboten.
ukwaren).
Verordnung über die Außen handelt⸗ ember 1918 (Reichg⸗Gesetzbl. S. A WG)
ö 4
Die Ausfuhr sãmtli . ars
tarifs (Kautschukwaren) i
für us und Einsuhrb
r bisher auf
Belanntmachung trüt an die Stelle 6. Über die
crord nungen vom 31. Juli en, sowelt sie Waren des Ab egen tande haben, die insoweit
Grund der Kalserlichen B Ausfuhr erlassenen Bekanntmachung schnitts VII. des Zolltariss imm hierdurch aufgehoben werden.
83 Dlese Belauntmachtwg tritt mit dem Tage ihrer Verksindung in
Berlin, den 7. Mai 1920. Der Reicha wir ischafts m inmister. J. V.: Hirsch.
Verordnung
über Abänderung der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen, Seihilfen und Unter st il scher in Slsaß⸗Lothringen au Krieges oder ihrer Berdäun gun
(Gentralblatt für das Deut
für z Anlaßdetz anuar 1920 ei te 57.
Schäden Deut
22 der Richi inen für die Gewährung hilfen und Untenstü en aus Anla
S5 19 und von Vorschäfsen. B. Deuischer in Glsaß⸗Loih rin ihrer Verdrängung vom
das Deut che
ungen für Schäden das Krieges oder Januar 1920 (3intralblait für den aufgehoben. An ihre gende Be⸗
eick Seite 52) wer Stelle sreen als 83 19 nid W der Richten fol
hlbare Zulege zu ihrer Rente gewährt, wenn sie nicht Ausländer ka, be sich un Karlante aufhalten.
immun gen:
—
—
( . .
von Vorschüssen, Beihilfen oder soweit sie nicht bereits bei dem Rechsminister
für Elsaß⸗Lothringen, eingereicht sind, unter Beifügung etwaiger Beweig⸗ eidung örtlich zuständigen Ausschusse
Die Anträge auf E Unterstüßungen sind, det Innern, Abteiluna Angabe der Beweis . mkunden bei dem für die Entsch (6 22) einzureichen.
mittel und tun lichster
dem Reichsm nister gereicht siad, werden von diesem dem örtlich zuständigen Ausschusse ortlich nicht oder nicht mehr zuständigen so ist er von diesem unter zuständigen Aus⸗ der Bearbeitung bereits be⸗ st, und die weitere Erledigung durch den zunä Interesse des Antragstellers liegt.
Ist in Antrag bet einern Ausschuß eingereicht oder ihm zugeleitet. Benachrichtigung des Antragstellers an den zrtlich schaß abzugeben, es sei denn, reits begonnen i der Sache befaßten Ausschuß im Die Äbgabe hat zu erfolgen, wenn ste von dem Antragseller ver= langt wird.
Oerilich zusländig ist der steller zur Zeit der Siellung des Antrags Grmangelung eines solchen selgen Aufenthalt ort hat.
Für Gemeinden, Korporationen, Gesellschaften, oder andere Vereine, massen ist der Ausschuß örtlie Als Sitz ailt, wenn nicht ein ande wo die Verwaltung geführt wird.
Hat der Antragft⸗her feinen
Ausscheß, in dessen Bezirk der Anirag⸗ seinen Wohnsitz oder in
Genossenschaften Anstalten und Vermögens h zuständig, in dessen Bezirk sie ihren res erhellt, der Ort,
für Stiftungen,
Sitz haben.
Aufenthaltsort oder Sitz im Bezirk z, so ist der Autschuß in Berlin zuständig. diefer die Abgabe der Sache an eiten anderen Ausschuß im dez Antragstellets vöer aus einem sonstigen Grunde für geboten, so bestimmt auf seinen Antrag der Ozerausschuß unter Benachrichtigung des Antragstellerg den zustaͤn digen Auss
Besteht Zweifel über die örtliche Zu Falle des 5 13 Absatz 3 eine Einigung zwischen zwei Ausschüssen über einer Sachs nicht zustande,
eineß Auss
tändigkeit oder kommt im
so wird der
die weitere Bearbeitung Das gleiche
zustandige Ausschaß durch den Oberausschuß i gilt, wenn der örtlich zuständige Ausschuß verhindert ist oder die Verweisung der Gache an einen anderen als den örtlich zuständigen Ausschuß von dem Geschädigzen bsantra
Die Entscheidung des Absatze 3 und 4 durch Beschluß der Stimmengleich heit Vor der Heschlußfa heit zur Aeußerung zu geben.
es erfolgt in den Fällen der eamteten Mitglieder. bt die Stimme des Vorsttzenden den Ausschlag. ung ist dem Vertreter des Reichs interesses Gelegen⸗ Vie Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Der Absatz 1 des 8 10 der Richtlinien erhält folgende Vorschüsse, Beihilfen oper Unterstützungen können unter den oben angeführten Voraußsetzungen auch denjenigen aus Elsas - Lothringen Verdraͤngten bewilligt werden, welche auf Grund der Bestimmungen des Friedengvertrags die deutsche Reichtangehörigkeit verloren haben ober verlieren.
Berlin, den 6. Mal 1920. Die Neichareglerung.
Verordnung über künstliche Düngemittel. Vom 5. Mai 1929.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 Meichs— Gesetzbl. S. 401)j( 18. August 1917 (Reichs Cesetzbl. S. 82) 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 999) wird verordnet:
Artikel l. 3 Abs. 1 der Verordnung über fünstsiche Düngemittel vom uust 1518 (Reichs⸗Gesetzbl. S. Mh) in er Fassung des Artikel erorbnung vom 26. Februar 1930 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. XB0)
rhält fellgende Fassung Beim We tewerkaufe
i den Höchstpreisen
100 Filogramm folgende Beträge zugeschlagen werden:
2) bis gu 100 Pfennig, wenn in Mengen von weniger als 5000 Kilogramm verkauft wird;
b) bis zu 170 Pfennig zuzüglich 3 vom Hundert des Nechnungs. encbetrags, wenn die Ware vom Lager ab verkauft und ver⸗ andt wird oder wenn ab Waggon verkauft wird; im Falle bes Verkaufs ab Weggon ist jedoch ie Erhebung des Zu— schlags von 3 vom Hundert ausgeschlossen, wenn nicht däe Jadung an mehrere Bezieher verteilt wird.
Artikel I. Diese Verordnung ritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Mai 1920.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.:. Dr. Huber.
Verordnung
über eine Erhebung der Kartoffelflächen im Jahre 1920.
Vom 29. April 1920.
Auf Grund der Verordnung über Kriege sgernährung vom X. Mai
etreide⸗ und
maßnahmen zur 1916 (Reichs⸗
Sicherung der Vol Meichs Gesetzbl. S. S823)
Gesetzbl. . 401) / 18. Nugust 1917 wird varordnat:
§51. er Zeit vom 20. Mei big 5. Juni 10 findet neben der wesratgbesbluß vom 1. Mai 1911 angeom neten allgeme nen der von den oinzelnen Bewirtschaftern etreide⸗ und Kartoffelflächen statt. Es
sestruftellen die Mächten beim fesdmäßigen Anbau von
a) Winterf ruckt, b) Somme rf rucht; 2. Spelz — Dinkel, J Somme rfrucht);
a) Winterfricht, b] Sommerfrucht;
a] Winterfrucht, b) Somme rsrucht; 5. Gemenge aus den Gefridearten 1 bis 4
aug Getreide aller Art mit Hafer; 8. Korioffeln,
a Trübi arte fen b) Spätkartoffeln.
A nbawne rhebung eine eststellu Be trieb si nbabern) beftellten
esen — Emer und Ginko (Winter. und
oder unvollständig macht, wird mit Geldstr bestraft.
§ 2. — Die Grhebung erfelgt gemeinderreise (aufsbezirksweise durch Be
fragung der Bewirtschafter (Betriebsinhaber). Ihre Ausführung
t Hoffe der zu diesem Zwecke ernannten
bl jegt den Gemeindebehömen mi f Ver tiauangleute.
Sach hey standigen der
. ö 88. Die CEröebung erolgt durch Ortglisten nach dem beigefügten Muster. Alle Ernteflächen sind zur Ortsliste derjenigen Gemelnde
anzugeben, von der aus die Bewirtschaftung geschieht. 4
Die Gemeindebehörden beben die Richtigkeit der Flächeno
u überwachen und an der Hand der Grundstückskataster oder ähnlicher
nterlagen, der Feststellungen bei der Anbau. End Erntef lächen rhebung des Vorjahrg und durch sonstige geeignete Maßnahmen nach Muprüfen.
6.
Bewirtschafter satbwirtscat für Grundstllcke und ihre Stell vertreter sind verpflichtet, den mit der Grhebung Beauftragten über Len Anbau und die Größe der hestell ten Flächen alle geforderten Ulus. künfle gewissenhaft und wahrheitsgemäß zu erteilen.
. Auch die Grundeigentümer, die ihre Grundstücke nicht selbst be wirtsckasten, sind auf Befragen zur Auckum erteihng Ger die Gigen⸗ tum. Pacht- und sonstige Nutzungeverhältnisse sowie über die Art und Ghrdße der Grundstücke verpflichtet.
Die zuständ ge Behörde oder die von ibr beauftragten Personen sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben über die Ernteflächen die Grundstücke der zur Angabe verpflichteten zu betreten, Messungen vorzunehmen sowie die Geschäftshücher der Bewirtschafter einzusehen, auch ö der Größe der Grundstücke Auskunft von Behörden einzuholen.
— §5 6. Die Herstellung und Versendung der Drucksachen erfolgt durch bas
obersten Sandesbehörden.
z . 8 6 Die obersten Landesbehörden erlassen die Bestimmungen sur Aus · führung dieser Verordnung, Sie können bestimmen, daß neben oder an Stelle von Ortslisten Fragebogen zu verwenden sind; sie können die Erhebung auch auf andere Früchte erstrecken und sonstige Aenderungen der Fassung der Ortsllste vornehmen, insbesondere eln anderes Flächenmaß w
Die Ausführungsbestimmungen sind dem Reichs ministerium für
Ernährung und Tandavi rischaft bis zum 20. Mai 1920 einzusenden.
8. Die obersten Sandesbehõrden 3. eine noch Bezirken der unteren Verwaltungsbehörden gegliederte Zusammenstellung der Eigebnisse
der Erhebung dem Neichsministerjum für Ernährung und Landwirt⸗ schaft bis um 10. Juli 19290 einzusenden.
5 9.
Die stommunalrerbände sind veryflichttn, die Ergebnisse der (h en, über gie Cinteflächen beim feldmäß en Anbau don Fr; kartoffeln der Neichs kartosfelstelle unmittelbar biz zum 20, Juni 19620
itzuteilen. Die Reichskartoffelstelle erlaͤßt die näheren Be—⸗ nmmungen. 6 10.
Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er nach dieser Verochnung
gber den m ihrer Ausführung erlassenen Bastimmungen berpsflchtei ist, nicht oder wissentlich unrichtig oder uwmollständig macht, oder
wer der Vorschrift im 5 5 Abs. 3 zuwider das Betreten der Grund.
6 boder dle Einsicht in die Geschüstsbicher verweigert, wird mit
efängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe biz zu zehn.
tausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. ö w A . Angaben nicht oder ichtig undboll stä macht, ward mit Geldit i tausend Mark bestraft. ö 11
u. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Ver ordnun
Berlin, den 29. April 1920. Der . J Ernährung und Landwirtschaft.
: Dr. Hub er. Muster.
Grhebung der Getreide⸗ und Kartoffelflächen der einzelnen
Landwirte 29. Mal bis 5. Juni 1920. Staat: Verwaltungs bezirk: Bezirk der unteren Verwaltungtbehörde: (Kreig, Bezlrkgamt, Amts hauptmannschaft usw.) Gemeinde:; Gais bezirk: Ort zl ste.
Daß sämtsliche Bewirtschafter (Betriebsinhaber) der Gemeinde oder deren Stellvertreter die Flächen angegeben haben, die sie in der vorstehenden oder elner anderen Gemeinde mit Getreide oder Kartoffeln bepflanzt haben, bescheinigt
(Ort den 1920. Der Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorstand
Anleitung zur Ausfüllung der Ortsliste.
1. Auf Grund der Verordnung vom . April 1820 find saͤmtliche Hetrelde. und Kartoffelflächen nach Maßgabe des umstebenden Nachweisungsmusters durch Befragen der Bewirtschafter (Getriebe⸗ inhaber oder ibrer Stellvertreter festzustellen. Alle Angaben sind ir der Ortsliste dersnigen Gemeinde einzutragen, von der aus
SBewirtschaftun ( geschieht.
2. Die Aufnabme erstreckt sich nur auf den feldmäßigen Anbau. Gartenmäßiger Anbau bleibt außer Betracht.
B. Die, Ausführung der Erbeung obllegt den Gemeindegunts— bebörden mit Hilfe der zu diesem Zwecke ernannten Sachver⸗
ö , g , , ,, Bewin
„Zur Angabe verpflichtet Ind die Bewirgschafter (Betriebzinhab Der Grundstücke. Sie haben über den Anbau und di Größe . bestellten Flächen alle geforderten Auskünfte gewissenhaft und wahrheitsgemäß zu erteilen.
. Die Erhebung erfolgt in der Zeit vom 309. Mai bis 5. Juni 1870.
Ane Flächen angaben sind in dem im Kopfe der Drtsssfte be= zeichneten Flächen ugß einzutragen. Inner i eng gahen sind nicht zulässtg. 1 Hekkar — 4 Mergen — 10 Ar.
J. Die Ortsliste ist in den Spalten 8 biz 14 aufzunehmen und ab- , und sodanu mit der Bescheinigung de Gemeinde—⸗ . , n. e , . daß sämtliche zur Angabe Ber— pflich seten ihre Flächen angegeben haben. ie abgeschlosse beicheiniate Ortsliste ist spätestens X Ser n, w zuständige Behörde abzuliefern.
8. Die n,. Behörde oder die von ihr beauftragten Pgrsonen
sind befugg, zur Esmittlung richtiger Ungaben Über die nbau— und Ernteflächen die Grunbstücke der zut Angabe Verpflichteten zu betreten, Messnngen vorzunekmen zowie die Gasch ftgzbücher der Bewirtschafter Cinzuschen, duch hinsichtlich der Größe der Grund- ,, der lanbwirtschaftlichen Güter Auskunft von Behörden einzuholen.
8. Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er ngck der in Ilffer ] an .
führten Verordnung oder den zu ihrer Äusfstbruna erlgssenen
2
estin mungen verpflichtet ist, nicht oper wissentlich unrichtig oder nvollständig macht, eder wer der Vorschrift im § 5 ez '. erlordnung zuwider das Betreten der Grundstücke oder die ö
in die Geschäftsbücher verweigert, pird müt 8 se ns Monaten und mit Soeldstrafe bis ju zehniausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
is zu dreitau
Wer fahrlässa die im Ab. J genannten . nicht oder unrichtig afe ñ .
end Marl *
Die große Anzahl der selt dem Grscheinen der vierten
Ausgabe der Deutschen Arzneitare 1920 eingetretenen Preisänderungen hat einen weileren Neudruck der Armeitage notwendig gemacht. Diese fünfte Ausgabe wird binnen kurzem im Verlag der Weidmann'schen Buchhandlung in Herlin 8 W. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen. Sie kana von dan Besttzern der Ausgabe zum Presse von 7, 60 4 durch die Verlags buch⸗ handlung bezogen werben. .
Bekanntmachung. Dim unferm 23 Jannat 1920 in Nr. 28 des Dent schen Reicht. bekanntgegekene Schließung derehel.
des Flelischerei⸗ undhaß, kung vom 3. Mai
bettiebs Neubert, in Pohl ttz bei Greiz wird mit 1920 ab wieder aufgehoben.
Greiz, am 30. April 1920. Der Vorsitzende des Berirtsverbandes. Dr. Schwalbe, Landrat.
Bekanntmachung. Das Fleischerel geschäft des FGasthofsbesitzers Urno Gydam in Schönborn ift auf Grund von Iiffer 1 der ng des Sächsschen Wirtschaftsministertumß vom 30. De, ember 1917 äber die Autsichließung von der Beschäftigung in der 8. Mai 1920 ab geschlossen worden. em Inhaber sst der Fortbetrieb des Geschäfiz vom genannten Tage ab bis auf weiteres untersagt worden. Dres den · N., am ꝛũ. Mat 1920. Amts hauptmannschaft Dresden⸗Neusladt.
——— —
Gekan atmachung
leischversorgung vom erteilt
J. A. Schulze.
Die von hente ah ir Ausgabe gelangende Nummer S6 des Reichs Geseßz blatts enthält miter
Nr. 7488 ein Gesetz über die Wahl des Reichspräßidenten, vom 4 Mal 1920, und unter
Ne. 7489 ein Gesetz über bie Verlängerung der Gilt gkeitt= dauer des Gesetzes üher bie Bildung einer vorläufigea Reicht wehr vom 6. März 1919 und des Gesetzes über die Bildung einer vorläufigen Reichsmarine vom 16. April 1918, vom 31. März 1020.
Ber ln, den 6. Mal 1920.
Postzo lung samt. Krüer.
— — —
Die von here ab ir Ausgabe gelanger de Nummer 99) zblatts eathält unter:
Nr. 7400 ein Gesetz, betreffend die Grundschulen und Aus⸗ hebung der Verschulen, vom WB Aprd 1920, unter
; betreffend Aenderung des Gesehes über Weche hilfe und Wochensärsorge vom 26. Septem ber ᷣ T7), vom 30. April 1920, unter Nr. 44M eine Verordnung, bet effend vorläufige Regelmg der Luftfahrt, vom 90. Aprtl 1920, unter ö Nr. 7496 eine Værsrbaung über den vorldufigen Relchg⸗ wirtschaftgrat, vom 4 Mal 1920, unter 7494 elne Verordnung, betreffend Aenbernng der Vererdnrmeg über kinstliche Düngemittel, vom 4 Mal 1920,
über Abändermg der Be⸗ parult von Grennstoffen und De jember 1916 13855), vom 19. April 1929, und unter — en,, . , nee, der lber Grwerbslosenfürserge vom 26. Janngr 1920 eh, f ful S. 98), vom 6. . 1920.
Berlin, den J. Mai 1920.
Vo slzelhim ggaml.
des Relchtz⸗8B at
Ne. J49I1 em Gesetz 1619 Re che-. etzn. G
Nr. 7495 eine Verorhnun lannimochung, betreffend die Er Beleuchtu Gesetzbl. Nr. 7406 eine
Brenßßen.
Den HFestischen Kleinbahnen, G. ; Herten i. W, denen dle Genehmigung zum Bau nnd Be— triebe von Straßenbahnen 1) von Recklinghaufsen über Marl nach Dorsten mit Ab⸗
zweigung von Marl nach Brassert, Y von glicklinghansen über Eudarmich und Henrichmburg
nach Datteln. 8) von Recklingharisen über Herten nach Wanne und von Buer lber Polsum na t worden ist, wird auf ihren ir Entziehung und 3 nlager in Anspin
hier it verliehen.
Berlin, den 30. April 1920.
Im Namen der pe ffn Gtaatarogiernng:
Ministerium des Innern.
Die Preußische Staalsgregiernmng hat auf Grund des iz von 530. Juli 1883 (g.⸗S. Schweckendieck in Mitglieds des Begir ka⸗ auer seinaz Hauptamt am
deg Sandegver wal mn g ggese G8. 195) den Regierung assesser Dr. um (te Lver treter bez er auaschusses in Stettin auf die Sitze hes Bezirkaaugschuffes ernannt, Die Prem ßische Staataregierung hat den elsaß⸗lothringilchen Negierungaassessor Oer. Luthmer ka Jüterbog und den Arbeiter⸗ auzburg zu Landräten ernannt. berregitrungaral Dr. Stölzel ist zum or wal un gs⸗
ekretär Gülonm in Der Geheime Mitgliede der Prüfungstommifflon für höhere beam fe ernannt worden. Dem Landrat Dr. Luthmer ist das Landratsamt im Krelse Jüterbog⸗Luckenwalde und dem Landrat Hülom das Landratdamt im Frelse Frangburg übertragen worden.
is zum 20. Junk 1620 an die
Fusigzmini steri nm.
Der Lanbgerichts rat Mülfarth in Breglan und dar Amts gerichtsra? Münch in Oltmachau siad zu Oborlandeg⸗ gerichtaräten in Breslau ernannt.
Zu Landgerichts d
. räte: Nickol aus
irekioren sind ernannt die Landgerich tä⸗ gen i. W. in Dortmund und Westp hal önigsberg i. Br andhgerichts dire ttor Dr. Gros feld in Dulshurg nach Essen, dir Amtg gerlchtsrat Kullmann in Hreslau altz Landgerichtsrat und die AÄAmtgrichter Ko choch Wenzel im Breslau als Landrichter an Landgericht daselbst, der Amtarichter Zandrichter an bas Landgericht daselbst, der Dr. Krüger in Stelp als Landgerichtsrat an dag Landger daselbst, der , g,. r, , in Beuthen i. O. S ng rlitz,
rsetzt sind: der
in Köln als mis gerich ig vat
als Amtsgerichts rat Gaertner in Oppeln nach Zobtem Goebel in Dortmund als Amtggeri . der Landrichter De Specker in M. Gladbach als trichter nach Geldern, die Amts genlchtszräte Dr. Kückhouen in Daum
AUmig gerichta rat der Landgerichts ret
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und G6ron in Waxweller nach Aachen, der Amtsgerichtsrat
Thöne in Recklmag hausen nach Dortmund, der Amtsgerichit⸗ rat Gröning in Saarburg und der Landrichter Vr. Bartels in Hagea i. W. als Amterichter nach Münster, der Amts⸗ gerichtsrat Reibig in Lützen nach Halle a. S., dir Amtgs⸗ erichtsrat De wel in Kalbe a. S und der Amterichter Schůtze n Pförten nach Magdedurg, der Amtsrichter Otto in Wefer⸗ lingen nach Saehausen, der Amtsgerichtarat Dr. Hoffmann aus Koschmin nach Welßenfelg, der Amtzrichler Dr. Jahnke in Tempelhurg nach Gollnon und der Amtstgerichtarat Röh⸗ like in Finsterwalde nach Siolp. Dem Amtagerichtsrat Bartels in Peine ist die nach⸗ chte Diseistentlassimg mit Ruhegehalt, dem Landrichter r. Mehl in Wiesbaden die nachgesuchte Dienstentlassung
Zu Landrichtern find ernannt: der Hilf.zrichter Ploeger, der Hilfostaats anwalt Roßkam sowie die Gerichtsasse ssoren Den ecke und Paul Mme] in Dortmund, der Gerichtsassessor Dr. Peter Dhein in M Gladbach, die Gerichtgassessoren . Dr. Löffelmann und Tümler in Essen nd der Gerichtga fessor Tauchnitz in Magdedurg.
Zu Amtsrich tern find ernannt: die Hilfarichter Dr. Caspar in Alfelh nnd von Bremen in Blumenthal, die Gerlchtzaaffessoren Seldenschnur n Charlottenburg, Walter Echwenke in Mittenwalde, Dr. Wit ton in Neustadt
m O. Gl, Hinkel in Duis barg, Dr. Stepkes in M.⸗
Gladbach, Clemeng Bartmann in Fürstenberg i. W. und Breißer in Kalbe 9. S.
Gu Hondeltzricht'rn sind ernannt: der Kaufmann Heinri Wosssoßn in Gharlotter burg bei dem Landgericht 1
in Herlin, der Fabritbesitzer Friedrich Stelzenberg in Gharloftenburg bei dem Landgericht I in Berlin,
der Bankier Siegfried Müller in Hannover, der Tuch⸗
fahrikant Albert Erasmus in Jachen, der Kaufmann Edunarb
Ros in Frankkurt a. M. nud der Kaufmann Karl W olhke ia Stralsund, wiederernannt: die Kaufleut?: Dr. Hugo Hey⸗
mann in Berta und Paul Hahlo in Gharlottenburg bei
dem Jandgericht I in Berlin, dle Kaufleute Wilhelm Kühne umd Feliz Frankfurther in Charlottenburg bel dem Land⸗ richt LI in Berlin und der Kaufmann Albert Heuser in amen. gu Kollvertretanden Handelsrichtern find ernannt: der Kaufmann Franz Lindau in Berlin bei dem Landgericht
in Berlin, der Kaufmann Arihar Werther in Charlottenburg
kel dam Landgericht III in Berlin, der Kaufmann Eduard
Koopmann in Hamngber, der Kaufmann Michael Geisel in Aachen, die Rauf rute Peter Kamper und Josef Sim ons in
Neuß, Soulg Gans in Düsseldorf, Otto Richartz⸗Stindt in
BHurscheid und der Fabrikbesitzer Theobor Wuppermann in Schlebusch⸗Manfort bei dem Landgericht in Dusseldorf, der Kaufmann Ferdinand Dreyfus in Frankfurt 4. M. und der Kaufmann e e Pieritz in Stralsund, wiederernannt: der Direktor Gäorg Elsner in Berlin⸗Dahlein bei dem Lande
gericht JL in Berlin, der Ingenieur und Fabrikant Gustas Henkel in Gassel, der Bergwerks direktor Hermann Schorn⸗ ein in Aachen und der Fabrikant Heinrich Rosenbaum in rmen. Dem Grslen Staatz anwalt, Geheimen Justizrat Brossok
in Siolp und dem Staatsanwalt Bulcke bei der Amtsanwalt⸗ schaft in Essen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhe⸗ gehalt erteilt.
Der Gefchgnuisdirekkor Dr. Doß mann aus Wronke ist
Mm Staatsanwalt in Magdeburg ernannt.
Der Amtssltz ist angewiesen den Notaren: Justizrat Künstler aus Gummersbach dersenlge Teil von Berlin, der zum Bezitk des Amtsgerichtz in Berlin⸗Schöneberg gehört,
Settan aus gandsberg i. O. Schl. in Kanth, Cohn aus Gnesean in Waldenburg J. Schl., Kar kut aus Tirschtlegel in
Unruhstadt, Dr. Giese aus Briesen in Kolherg und So en⸗ derop aus Pyritz in Stargard i. Bomm. 6 Notaren find ernannt: die Rechtsanwälte Alfred
Jansen in Rerpen, Werner Deniges in Warmhrunn ntrag das Ente ig nun a8 dauernden Beschränkung des für u nehmenden Grundeigentum
Amtsgerichts begirt ir zn Justizrat Hermann Bork r. Walter stülß, Heinrich Schneider in Marburg, Fẽledrich WMiehold in Celle, Dr. Alfred Matthies in Peine, Justkzrat Hermann Stahl in Dillenburg, Richard Wenzel in Höchst a. M, Gduard Fitzan und Dr. Rudolf Ulrich in Torgau. In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechtsanwälte: In itzr Dr. Kuhlenheck bei dem Ober- landes gericht in Naumburg a. S., Dr. Friedberg bei den Landgarichtaa J, II( und II in Bertin, Braun⸗ . bel dem Amtsgericht und dem Landgericht in Neisse, Dr. Zille ssen bei dem Amtsgericht und dem Land⸗
gericht in Saarbrücken, Justiztat Starck bei dem Amtsgericht
nad dem Landgericht in Stettin, Blümel bei dem Amtsger in Freystdt, Lettan bei dem Amtsgericht in Landgberg 1. O. Schl, Karkut bel dem Amtsgerlcht in Tirschtiegel und
S cen de rop bei dem Amttgaricht in Pyritz.
Mit der Löschung der Rechtsanwälte Dr, Friedberg in arla un? Braunsein in Nelsse in der Rechts anwalttzliste ät auch ihr Amt ala Notar erloschen. ⸗‚
Jn die te der Rechtzanwälte sind ee, e. der Sand gerichtzrat a. D Grete dei dem Amtt gerlcht und dem Landgericht ia Düsseldorf, die Rechtgzanwälse: Dr. Friedher aus Berlin bei dem Oberlandesgericht in Celle, Dr. Wei aus e ,. i. G. bei dem 1 L in Berlin ng Bab eus Posen bei dem Umtsgericht und em 141 in Breglan, Walter Franz 6 aus Berlin bei dem Urntagericht und dem Landgericht in Halberstadt, Goenderop aus Pyrtz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in GStargar9 i. Pemm., Kurt Schwarz, bisher bäi den Landgerichten J, II. und III in Berlin, auch bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Lettan Guß Landsberg i. O. Gchl. bei dem Amtsgericht in Kanth, Beund Cohn autz Gnesen bei dem Amtsgericht in Walden burg, Karkut aus Tirschtiegel bei dem Amtsgericht in Unruhsla Dr. Giese ens Briesen bei dem Amtgtz⸗ 6 in yr der frühere Nechta anwalt Rt Menn kcke dem Sandgericht in Halle a. S., die Gerlchtaassefse ren: Dr. Erich Caro bei dem Landgericht in Berlin, Fraedrich bei dem Landgericht 1 in Berlin, Dr. Quit dem Amtggericht und dem Landgericht in Nlegnitz, Hoppe dei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hannover, Dr. Sonn bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ ericht in Frankfurt a. M, Dr. Friedrich Můller bei dem kn her ih und dem Sandgerlcht n Wiesbaden, Dr. Jun g⸗ hang bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Altona, be nn, be dem Amiggerlcht und dem Landgericht in a. S., Bethge bei dem Amtagericht in Prenglau,