1920 / 99 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

5. Für die mittelveutsche Braunkoh . dinks der Elbe), mit Ausnahme der unter 6 genannten:

Amtliche Verteilu lle für den mitteldeutschen Bra kohlenberg baun in lle a. G., Magdeburger tr. 66

6. Für Brauntohle t) aus den Freistaaten Sachsen und Sa fen Altenburg sowie für vöͤh möische, nach Deutsch land (außer Gavern ein führte Kohle nnd für sächsis che Steigt« hen:

Kohlenausg leich Vresden, Yresden-A. 24, Bis marckwler

7. Für rheinische Sraunkohleg: Amtliche Berteilungt elle fi Köln, Untersachsenhausen 8.77)

72. Für Graunkeblef) aus dem dem Westerwalz und zem Freistaat

das besetzte wenl

Hessen⸗:

Kohlaneusgleich Mannheim, Hartring 7/26, Erpgeschsß. 8. Für Stein) und BSraunt ehlef) aus dem

rechtsrheinischen Bavern und

für böhm ische, GSayern eingeführte Kohler):

Amtliche Werteilungsstelle für den Koblenberg bau im rechts—

rheinischen Bayern, München, Ludwigstraßze 16. 9. Für Steintoble) des Deistere und Umgebung (Obernkirchen, Barslinghausen, büren ns w.): Amtl che Verte ilun ge ien Deistertz und seiner Umgebung, Hannover, 10. Für die Gteint ole“) Lothringen und der baverisden Hfalz: Kohlenausg leich Mannheim, Mann heim, * 11. Für Gastots **)

12. Für andere als böhmische Auslandgbren nstoffe §5 7. Art der Meldung.

1. Die Melrupngen, die mit doutllche⸗ rech igyerl Namengunterschrift (Firmennnterschrift) des Meldepflichtigen

le n rn en

ESrühlstr.

für die Eieinkoh

erging 7 / 9.

siehe 5 5, VI.

Sache * ohe v Y,

sein müssen, vürsen nur auf amtlichen Juntmelße an 1 werden, die jeder Meldepflichtige bel der zuftändigen Ort. oder Bezi kskohlen telle, beim Fehlen einer solchen bei ver zuständigen Kreigwirtschaftsstelle, wenn auch viese fehlt, Fei der zu ländigen Zivilverwaltungsstelle z F h, I, 2 (im besetzten Geblet bei Fer Amtlichen Verteilungsstelle für das besegte westliche Gebiet, Köln, siehe 5 6, 7 gegen eine Gebühr ven O, So für cin Heft zu 5 Karten beziehen kann. Für Bezirke gemäß z 65, I und 1V find . zu 6 Karten gegen eine Gebühr von C60 vorgesehen. Anch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (stehe §5, 1: und“, S5 5, I, III und 8*) sinz dort für 9, 10 S das Stadl

erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriche an vorsch denen Orten oder in verschiedenen Tellen des gleichen Orte, so müssen sör jede Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat Lie für ihn in Frage kommen Verbrauchergruppe (Vorverseite der Karte) durch Durchkrenzen ken zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nam der Art seinetz ge lichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergzrunpen gehört, ist maß— ebend, zu welcher Verbrauchergrupve der wesentlichste Lei . Ger nebel gehört. Ist ihm vom Reichskoblentommissar eine Ver= . angewiesen worden, so hat er diese zu di Ge ist unzulässig, mehrere Verbra uchergruppen zu durchkr

144 1rcht

Su zen.

194 ö . he Cc ah zt,

Oillgebiet,

nach

seiner IJhben⸗

VII.

eines

des

aus dem Gaarrevier,

kreuzen.

ß 3. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung

der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichliger keinen Lieferer zur Annabme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichs komm ifsar bestimmten Meldekarte auch die für den Kieferer bestimmte dem Reichtkommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzulenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lis ferer weitergegeben wurde und welcher Lieferer vorgeseßlegen wird.

§5 9. Weitergabe der Meldungen Surch die Lieferer.

1. Jeder Lieferer, dem eine Melvdekarte zugegangen ist, hat in ver dasu bestimmten Epalte der Vorderseite der Karte dle

reichen von Meldetarten nicht berechtigt.

dem Einverstãn! der Parteien die Genehmigung der Zi zaltungs tiefer § 5, 1 voniegt. Sollen zu selchen l zen Gisenbaß wagen benutzt werden, so bedarf die L

n der Genehmigung der

iefe *

alle (sieße 5 6). 3. Gin Haun liofere (5 8. 1) darf ausn ebmeweise beim Ver liegen

einag wichtigen Grundes an slett zurtz den Händler, welcher in der

zern Ha nptlieferer gemäß F 8, 1 zugegantzzenen Melhsekarte verzeichaet

dur einen anderen Händler liefern. Auf letzteren findet in

aan . M, ss jn wan z by die 8 . n J

am Fasle die Bestimmung, daß ikm die or nungz mäßige Melde- karfe vorgelcgen haken muß 1, 1 und 27), teine Anwendung. Gs genünt die einschlägige Rittellung das Hauptlieferers.

4. Die nachträgliche Melö⸗ung der gemäß Ziffer 2 und 3 nden Qirfsrnngen ist in 5 Ba cgeregeli. §S12. Anfragen und Anträge.

*

Anfragen und Antzräge, die diese Bekanntme soweit nicht anderes bestimmt ist, an den Reig Rol Sorlin, zu richten.

ohlenverttilung

* w 313.

g betreffen, mimnisser für die

Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.

Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrteb eines gewerb⸗ lichen Nerbraucharg beßogen find, kommissars in den Hanzel zu bringen oder für Hausbrandzweecke ab— zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch z 3a, .

§ 14.

Verbraucher, die nicht der Meldepflicht unterllegen, sind zum Göa— Neue meldepflichtige Ver— braucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlen— wirtschaftsstelle oder dem gil e e lente n e als meldepfl ich tig

cnertankt worben sind.

5 15. Strafen. . widerhandlunen gegen biese Bekannt'mackung werden nach

ch 7 der Bekanntmachung vam 36. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit elesstrase bis zu zehntausend Mark oper mit einer dicser Strafen, bei Fahrlässigkelt gemäß § . Ahs. 3 der Yerardnung des Gundebzat vom 18. Jull 1917 mit Geldstrafe biz

zu S000 ark bestraft. 2. Neben han delns auf Gi die Suwize ören oder nicht. 5 16. Wirkung unterlassener Meldung. Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht der nicht srista eracht gt oder falsche oder unpoöllständig« Angaben macht, at nebe der Bestrafung gemäß § 16 zu gewärtigen, daß er von der Helisferung ausgeschlossen wird. 5 Inkrafttreten. Diese Beknnnatwachung teitt am 1. Juni 1980 in Kraft. Berlin, 6. 1820

ay e- , .

sFentigt

17 3160.

Mal 1

cht smmissar für die Kohlenwerie lung. Stutz.

) Eine Abänderung bestebender Lieferungs beziehungen soll durch diest Bestim mung nicht begünstigt werden.

1 // ,,, . . g95rY =. g n 1 50h . n 1 166 65.

für tsetzung auß dem Hauptkat.) Deuntsches Reich.

obne Genebmigung des Reichg⸗

zuständigen Natlichen Vesteilungè⸗

statt ·

stad .

Der Nun schtß detz Reichs rats für Verfassung und Ge⸗

schäfteordenng Halt berce eine Sitzung.

eigene

Firma und die Firma des Korlteferers einzutragen und die Karte

ohne Verzug seinem eigenen Lteserer weiterzugeben, bi sie zu dong Hauptlieferer' gelangt. Hauptlieserer ist das liefernde Wert (Zeche, Kot eanstalt, Brikeltfabrik! oder, wenn und soweit es einem Dritten (Verkaufskartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion Üüberlassan hat, dieser Dritte. ö .

2. Falls ein Lieferer (Händlar) die in einer Mesdakarte aufgze— führten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Melxetarte weiter, sondern vertel ; auf so viel neue Häͤndlermeldelarten, wie Vorlieferer in Frage kom non. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer wetterzuqaben. ö.

I

verteilt deren Inßalt

zum . —ᷣ n. diesatz Mal nicht nach Lage der Dinge die Berabschiedung der

Mengen der neuen aufgeteilten Feldetarten dürfen zusammen nicht

mehr ergeben als die der urschriftlichen Karge. Jsde nout Melde

karte hat:

a. die auf die Karte entfallende Mange,

p. die auf die anderen Karten vertellten Rostmengen der ng⸗ schriftlichen Karte mit Nennung der Lieserer und der von

jedem bejogenen Einzelmengen und Eorten zu entbaltzs.

Die neuen Meldatarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“

und dem Namen der aufteilenden Firma zu versshen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. April 19223 auffubewahren. .

83. Jeder Lieferer (Handler), einem

der von

Pen Offißteren ven ihrer Verabschiedung Kenntnis g-

lber Kemammis zu gehen, . sorgfällig färlske Eielle der unabänderlichen Notmengigkeit gegesnher,

lw NUußglande

wohnenden Liefersr böhmische Kohlen bericht, hat die beteeffen den

Meldekarten nicht an den außländtschen Lleferer, sondeyn, falls es ich um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben perrühren, an die Amtliche Vertstlungs telle München (z 6, 8), andern fulls an den Koh lenausglesch Dresden (5 6, 6) zu senden. Handelt es sich um endere als höhmische Aus landebrennstoffe, so sind die Karten an die, Einfuhrabteilung, Berlin W; 62, Kurfärstenstreße 117*, zu senden. Me Karten für solche aus ändiscen Lieferungen sind möt der Aufschrift uslandekohle“ zu versehen. .

4. 3 von ameritanischer Kohle kaben den Being dieses Brennstoffetz nur auf den Meldekarten zu vermerken, die dem Reicht— kommissar für die Kohlen verteilung eingereicht werden.

§S 16. Un zulässigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derselben Bedarftzmenge bei mehreren Lieferer ted serboten. ß 1. Autßnabmebestim mungen (A ushilfslieferun g. 1. Abgabe und Bezug von Brennstosffen außerhalb der oerdnun g=

mäßigen Monats me dekarlse (6 6 1 und 2) bedürfen der Anwertsung eder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe 5 S),

aus deren Bezirk dieser Bezu r der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufunz an der Meichskom m ssar ulässig. ie Genehmigung wid nur cus nahe g weise eim Vo r⸗ ö eines besenders wichtigen Grundes ertellt. . ür die Abgabe und den Bezug von Brennsteffen, welche für

das Absatz gebiet der Rhemniscken Kohlenbandelg. nad Meder, Ge. m. b. O. (Roblenkontor Mannkeim] destimmt find, tritt hinsichtilch der gemäß bsatz erforderlichen Anwelsung oder Genehmigung für Ruhrkohle an 5 . der Amtlichen Verle(lungsstelle in Glan der Kohlenausgleich Mannheim. . 5

dern, . 1 (létzter Satz) und § 10 wird hingewiosen.

2. Aushilfelleferungen zwischen zwe Verbrauchenn sowe Ant⸗ bilfslieferungen eines , , aug Mengen, bie beneltJ bei han grelfbar sind, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wenn neben

92 Brit tis, Schlammkohle und Koks. ö 3 . k „ͤsche ned dergzleichen Abfall arzeugniffe, so wie Koks ru brisetts. . Auch Brikett, Naßzpretsteine und Gruderrs 2 th Wegen der PNieldepflicht in den Fesegten Gadieten vergl. 5, III.

erfolgen sol. Gegen die Entsche s nng gran hen bur sr

derzeitigen Probuklionskasten ju ermitteln.

———

wir sche filichen

Am 15. Mai 1990 wied die uns minderung der Heeresstärke auf 200006 Mann durchgeführt sei. Piese weitere Gteppe im Ubbau unseret lten, rußmtreichen Heeres bedingt wie kernm, wie bergich irg

die Jahres, die Verabschledung der Offltiare, San nätg⸗, Gelerinarssfigziere und Fühnriche zam 165. Mal 1920, die nicht für Ctatzstellen daß Uebergang öbhegres vorgssehn stnz. Wie dem „Malffschen Teer aphen bir; motgetellt wid, kann Be lanern der ntständigen militürlschen Stelle auch

r F n * 2388 Mralz Biesds

Offizlere eine namentliche sein. lmehr wird die AÄyschserg⸗ verfügung fr die betroffenen Offtzlere gameinsam vollzogen. Die Wehrkreiskommaaos werden mit junlichster Beschltunigung ben. Eg schmerzlich es ist, alten, treuen Dienern des Staats auf diese Welse osn der Losnng ihrer Verpflichtaagen der Aemee gag se siiht dech die maßgebende mil

bie Haeresverminderwmecg zu dam von unseren einstigen Feinden festgeseßten Jäeitpunkt durchzuführen. HGöæfichtlich itzter Wh⸗ finhung wit Pension kezw. Gebührnissen nach dem O. CG. 6. sowie der Arcräge auf milttärische Vergastigungen finden Re Unssührungsbestimmungen zu der Ver erdanng vom 12 März 1680 fina gam cße Auwendweng.

——

Am J. April 1940 hat der Reichsminister für Ernährrmg und Londwirischaft Herne in seiner Rede in der Natijonal⸗ voersammlung basendert Hervorgehoben, daß die Förderung der anbwirtschaflliche⸗ Erzeugung einn Lenderung in der Preigpealitit erforderlich mache. Während nech im vorlgen Jahr die Häöchstzieise für die öffentlich bewirtschafteten land⸗ Grrangnißse kurz vor der Grnte fastgesetzt

wurden, stnd dielzeé abr bersitz durch Verorzamng vom 18. Merg vorläufige Preise (Mindofmwreise) für rede

und Kartoffain eus der Grate beg Jahres 1920 befanmt=

geben werden. Die so frühzeitige Veröffentlichum, der

reise erfolgte, un den Lanewirzen eite Fewisse , . hinstchtlich der Preis gesal mig za gebes. e „Wolffs Vele⸗ mitteilt, berußan dbiase gegen dag Vorjahr wesentlich erhöhten Preise auf Berechwangen, lie zu Anfang dieseg Jahreé angäsallt esrben waren, um den Stand der der erwähnten Vererbtamg wird engorgcklich botont, daß die endgltige Faft⸗= seßung der Freise vis zum Begin der Grrk unmtor engsprechener Bi n e, ung dec bi ann en ssern pan en Prohußilsa a sosten erfelgen soll. Diesee Varfahren, die landwntscha ftliche Pro⸗ dukijen dadurch iu fördern, dam Landwirt die Sichen hebt getzehen wind, in daa Preisan zer Grzeugnisse die von ig anf— genmendetan Koscen zurlckerstattet zu erhalten, fend auch die Yill⸗ gung der i san Verhandlungen Über rie Praigses sagung hig gezegenen Herbrguchszkraise. Diese saßgen ein, daß im Inte resse der Verbraucherschaft die inländische Predsltisa auf eimen möglichst hohen tand gebracht werden muß, . wenn dies nur unter Grhöhung der Preise für zie landwlrtschaftlichen Erxzengnisse mögllch ist, da die Kaßten für eingeführte

auferlegte Ver⸗

——

w

( 48 5 prüfen hat

Nahringzmnittel sich auch bel erhöhten inländischen Preisen um ein Menrfaches döher stellen als diese.

6n zor mung vom 13. März müssen Steigerungen der rs url is soll mit Hilfe don Inde rg alusg des Mmi⸗ steriumz ist einig Tage besendere Index⸗ om missten us hervsrragenzan landwirtschaftlichen Sach ver⸗ stänn ien nad Be ker Verbraucherschaft geblldet worden. In i ita e zu Stellung ge⸗ nem 3 ern ermittelt

tar und Leistungen

g und Land—

161 , e la genen 5

(

V ssiön tritt in wa l a Fo 8 9 .

n unterbreitet

unter Leitung des parlamentarischen Unterstoats—⸗

retürß im R hrministerium arbeltenbe Unter⸗

chun 88am älle erledigt. Auf Grund des

Ustersuch nagt Reichswehrmů Geßler 8 o“ zufolge entschieden:

zerltutnant Lüdecke, da sich die wider ihn er⸗

Beschaldigungen als völlig haltlos erwiesen

; varanlassen. 2) Za einem Tiupganteil außerhalb Berling ist zu Fanupimana We ber.

2) Hie Akten sind dem Oberreichs anwalt zu über weisen in 286 Xa ge 8 8 Seuüntmannes Bwergnht inn Saszf 6e 3 5 n 698 DkFüdimmans 3 ren 1 66 VE Innung

ö , 86

Heihernn von Grffa.

6 M . . amn, wr 1 an Sh 4 Unter Ueberweisun der Kkten an den O

J 9, 6 P ö 7 * zur Beendigung des gerichtlichen Verf—

ö beurlanbm: von Stephany, mmerfeld, Hauptmann on Som ; ister ter. Zu den in der Nelbung vam 4. Mai erwähnten Fällen des Dherstläutnants gon Fabeck und Majors Wille, dir wagen mangelnder Gewei niedergeschlagen wurden, wird

ergünsend ben nich! beigebracht werden kan

e, , m. ie dier heh

ö 1a! nber ain eg 4 ig material he haupt 8 w * 71 RweIHar . 566d a

ite, das Verhalter der Offiziere

D Reichs 7 in is eri; nimmt Hint chtt'tz h * Datz Reichspestministerium nimmt hiansichtlich der Beteiligung der Post- und Telegraphenbeamten, Hilfskräfte und Arbeiter am Ge it im ver⸗

garn enen März folgende C

Der Reichktpostminister hat am 14. März auf einstimmigen Be⸗ schluß des Kabinetttg durch Kreistelegtamm angeordnet, daß bei der Reichs- Post⸗ und Lelegraphenverwaltung der Tele graphen⸗ und Fernsprechdienst zum Schutze des Gemeinwohls mit allen Mitteln aufrechterhalten weiden und daß nur der Po st⸗— vetrieb da, wo Gefahr für Leben und Gesundheit der GSeamten ode für igentum der Post bestand, ruhen sollte. Venjenigen Beamten usw., die dieser Aufforderung gefolgt üind und ihren Dienst weiter verrichtet haben, darf deshalb in Vorwurf den

von Seite ein gemacht werden. Wo von Gewerlschafien und den Beamtenverhänden in einzelnen Orten r seralstreit ausgesprochen worden ist obwohl eine ung des gesamten Betriebs der Reichs-Post, und Tels— graphenverwaltung gerase die Kreise am meisten schädigen mußte, denen man durch den Generalstreik Hilfe zu ge— währen vermeinte soll mit Rücksicht auf die durch die Ünruben herporgerufene Berwirrung denjenigen Beamsen, Hilfskräften und

Arbeitern, die sich am Götreik beteiligt haben und dem Dienst fer ęblieben sind, hieraus ein Nachteil nicht erwachsen; nur wegen grober NRusschreitun en oder gesetzwisriger Handlungen würde einzuschreiten ssin. Gegen diejenigen . usw., welche die gegen die ver⸗ fa sungsmäßige Fiegierung gerichteten Bestrebungen unkerstützt oder

Zur

J

gefbröert baben, ist dagegen durchweg entschieden vorzugehen. ,,. dir aus Anlaß der Märzunruhen im Bereiche der Reichs Host⸗ und LTelegraphenverwaltung vorgetommenen Verfehlungen it aus Vertretern des Reicht posiministeriums und des Beamtenbeirats ein Autschutz gebt der nach einheitlichen Grundsätzen zu b ein Einschreiten geboten ist, und nach dem Er⸗

lvel won den

der

gebait der Matersuchnag Worschläge für die Erledigung abzugeben hat. Das polnische Generalkonsulat in Berlin gibt bolannt:

Bis zur Grrichtung selbständiger Konsulate werden mit dem 1. Mai d. J. in BHretlau und Hamburg Paßstellen des eneralkonsulats in Berlin errichtet. Dle Zuständigkeitsbezirke dieser Paßstellen sind: . a. für Breslau die Provinz Schlesien mit Ausnahme des Ab— himwmungögebietß von Oberschlesien. J b. . Hamburg die Freistädte Hamburg, Lübeck und Bremen, bie bei Deutschland verbliebenen Gebietsteile von Schleswig Folstein, ferner die Regserungsbezirke Stade und Lüneburg der 5 Hannsver und der Freistaat Oldenburg. n sachlicher Geziehung werden diese Paßstellen ermächtigt: a. Zur Ausstellung von Pässen und Erteilung von Sichtvermerken an volnische Gtaatsangehörige, . b. zur Grteilung von Sichtvermerken zur Einreise nach Polen är nicht polnische Staatgangehörige, e. ur Geteilung bon Durchreisebewilligungen durch den polnischen korr idor. Das reisen ge Publikum

wird daher ersucht, je nach der Zu— gehörigkit zu ehem der vorerwähnten Gebietstelle ab 1. Mal d. J. wegen Grteilung eines Paßvisums sich nicht mehr an das General konjulat der Polnischen Republlk in Berlin zu wenden, sondern an vie vorerwähnten Paßstellen. Die Adresse der Paßstelle in Breslau lautet: Neue Gaße 18, die der Paßstelle in Hamburg: Michaelis⸗ styagße 18. 3

Bren sßen.

ür dag abgelenefene Nechnungssahr haben aus den im Haushaltsplan dar Gisenbaßnverwaltung zur HZe⸗ lohnung nützlicher Erfindungen vorgesehenen Mitteln 35 Heamtan ad Arbeitern der Staatse senbahnvermaltung Helsbnungen im Gesamtbetrage von 22 000 für Er⸗ sindurzger Und Warbesserungen, die zur Erhöhung der Betrieb

sicherhelt ur LBirtschaftlichteit bottragen, bewilligt werden kõnnen.

Hente beginnt der 48 sindige polnische Allgemein⸗ aut tand im 3verschlesiscken Absimmungs gebiet wegen Richterflllucg der am 20. Apr aufgestelllen Forde⸗ run gen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mütteilt, droht der Mug dard fich jedoch längtr auszudehnen. Das deutsche Kommifsariet ür rie Velksabstimmung warnt in einem Auf— 6 die boutsczen Arbeiter und Angesteltan vor der Beteiligung aran.

zum Deutschen Neichsanzeiger und

n 99.

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.) Pren szische Landesversammlung. 144. Sitzung vom 7. Mai 1920. Nachtrag. Die in der vorgestrigen Nummer d. Bl. auszugsweise wiedergegebene Rede, die nach der endgültigen Annahme des

Entwurfs stellung von Mitteln zu Die das Diensteinkom men der Beamten usw.

hatte folgenden Wortlaut: Meine Damen und Hercenl

eines Gesetzes, betrefsend die Bereit⸗ zu Diensteinkommens⸗ verbesserungen, und der Gesetzentwürfe über in dritter Lesung der Finanzminister Lüdemann gehalten hat,

Staate eine zufriedene, arbeitsfreudige und schaffenslustige Beamten schaft zu erhalten. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß sich die Wirkungen dieser Gesetze auf viele Jahre hinaus geltend machen

werden.

Trotz dieser großen Bedeutung und trotz der zahlreichen Ginzel

*

bestimmungen, die diese Gesetze enthalten, hat das Haus davon abge⸗ sehen, sich in eine weitgehende Einzelberatung dieser umfangreichen Gesetze zu vertiefen und damit eine ganz besondere Anerkennung ver—

dienende Selbstentäußerung geübt.

verzichtet, in vollem Umfang zunächst dafür zu sorgen, daß für die bisher bewilligten Ausgaben auch die nötigen Mittel bereitgestellt würden, eine Selbstentäußerung, die allewings wahrscheinlich dem Hause etwas leichlet gefallen sein wird, als die vorhin erwähnte. Immerhin, meine Damen und Herren, glaube ich, es den Beteiligten

schuldig zu sein dieses Bemühen der Landesversammlung, den Beamten so schnell wie möglich zu den ihnen gedachten neuen Besoldungen zu verhelfen, ausdrücklich festzustellen und Ihnen namens der Regierung

für diese entgegenkommende Erledigung der Gesetzentwürfe, dann aber auch vor allem namens der Beamtenschaft herzlich zu danken für das damit bekundete Bestreben, möglichst schnell den Beamten die

Möglichkeit zu geben, ihre neuen Bezüge zu erhalten.

Ich habe bereits, meine Damen und Herren, bei der Einbringung

ö

der Vorlage kurz auf die wichtigsten Merkmale der Neuregelung de

Beamtenbesoldungen hingewiesen. Ich möchte mich nicht wiederholen und will nur kurz hervorheben, daß allein die Zusammenziehung der Beamtenschaft aus 45 Besoldungsklassen in 13 Besoldungsklassen, die unteren, mittleren und höheren Beamtenschaft, die Schaffung zahlreicher Auf⸗ stiegsmöglichkeiten und die Tatsache der erheblich stärkeren Au fbesserung der Besoldungen in den niederen Klassen Merkmale dieser Neuregelung find, die den tiefen sozialen Charakter und die weitgehende Umgestaltung

Beseitigung der bisherigen starren Grenzen zwischen der

der Bestimmungen dieser Gesetze deutlich erkennen lassen.

Inzwischen kann man auch erkennen, wie außerordentlich weil gehend die Neuregelungen sind, die getroffen worden sind mit Bezug auf die Bezüge, die in Zukunft den Pensionären und den Hinterbliebenen Mit Rücksicht auf die be⸗ sondere Bedeutung dieser Seite der Angelegenheit möchte ich kurz einmal feststellen, welche sehr umfangreiche Besserung die Pensionäre des Staates durch dieses Gesetz des Staates erfahren werden. Die Ruhegehalts,, Wartegeld⸗ und Hinterbliebenengeldempfänger aus dar Zeit vom 9. November bis jetzt werden den nach dem 1. April 1920 ausgeschiedenen Beamten und ihren Hinterbliebenen in ihren Bezügen völlig gleichgestellt, das heißt, sie werden also jetzt so behandelt werden, als wenn der betreffende Beamte bei seinem Ausscheiden aus der zuletzt von ihm bekleideten Stelle bereits nach diesen neuen Sätzen besoldet worden wäre. Es werden ferner allen übrigen Wartegeld. und Ruhe—⸗ gehaltsempfängern und Hinterbliebenen aus der früheren Zeit ohne Prüfung ihrer Bedürftigkeit und ohne Antrag zu ihren bisherigun gesetzlichen Bezügen einen Zuschuß erhalten, der in der Höhe der

verstorbener Beamten zukommen werden.

Hälfte des Unterschiedes zwischen ihren bisherigen gesetzlichen Ver=

sorgungsbezügen und den Versorgungsbezügen, der ihnen entsprechenden

Neupensionäre liegt. Also auch diese Altpensionäre des Staates werden ganz wesentliche Aufbesserungen erhalten. Darüber hinaus werden zu allen Wartegelde, Ruhegehalts, und Witwengeldbezügen weitere Ju⸗ schläge als Ausgleich für die herrschende Teuerung gezahlt werden, und zwar auch diese ohne Prüfung des Bedürfnisses, ohne besonderen Antrag in der Höhe der Hälfte desjenigen Betrages, den der Beamte zu dem zuletzt von ihm bezogenen Diensteinkommen als Ausgleichs zuschlag erhalten haben würde, wenn er beim Ausscheiden aus dieser Stelle nach den neuen Bezügen besoldet gewesen wäre. Diese Aus—⸗ gleichszuschläge können sogar auf Antrag in besonderen Fällen auf die ganze Höhe dieser Teuerungézuschläge gebracht werden. Ferner wind allen Empfängern von Wartegeld, Ruhegehalt und Hinterbliebengn—⸗ bezügen, also auch den Altpensionären, die Kinderbeihilfe in derselben vollen Höhe gewährt werden und nach denselben Voraussetzungen, möe den aktiven Beamten.

Das alles sind so wesentliche Veibesserungen in der Lage unserer Pensionäre, der Neupensionäre wie der Altpensonäre, daß ich geglaubt habe, darauf nochmals besonders hinweisen iu müssen, besonders auch darauf, daß wir mit dieser Regelung der Pensionärfragen dem Vorgehen des Reiches vor angeeilt sind. Denn im Reiche sind diese Fragen bisher noch nicht geregelt worden. Außerdem ist es dar erste Fall, daß die Bestimmung einer neuen Beselkungsvege lung mit der Regelung her Bezüge der Pensionäre in Verbint ung gebracht ist; es ist das erste Mal, daß den Pensionären auch die beträchtlicke Herausfetzung der Besoldung der aktiven Beamten mit zugute kommt.

Sie haben durch die einstimmige Annahme der Gesetze, die nunmehr hier verabschiedet worden sind, ein Gesetzgebungswerk zustande gebracht, dessen Bedeutung zweifellos weit hinausragt über die Bedeutung sehr vieler anderer Gesetze, die die preußische Landecwersammlung in den letzten Monaten verabschiedet hat. Dieses Gesetzgebungswerk soll dazu dienen, die Arbeits, Besol⸗ dungs · und Versorgungsverhältnisse der Beamtenschaft des preußischen Staates auf eine ganz neue Grundlage zu stellen. Durch diese Gesetze wird die Möglichkeit geschaffen, auch in Zukunft dem preußischen

Das Haus hat außerdem darauf

30

2

Zweite GBSeilage

Berlin, Montag, den 10. Mai

Genüge zu leisten, daß

wirklich Erfüllung zu geben.

women sind, bin ich noch besonders

vertricben worden sind.

ö. 3 z ö =. 3

dieser neuen Besoldungsordnung zustehen würden. von der Regierung alles aufgeboten werden, um unter gang besondens mißlichen

.

leidenden Beamten zu helfen.

Schließlich noch ein letztes Wort. Die Herren und Damen sind um die Auszuhlung dieser neuen erhöhten Bezüge an die Beamten,

2 *

Mei

sonderen Vorschuß anzuweisen. Meine Damen und Herren, ich glaube ich stimme wohl mit jedem im 5 zhlter sein

würde, als das durch die Not des Krieges gangswirtschaft geborene System der Vorschuß⸗ und auch nur einen Tag länger aufrechtzuerhalten, als

ondia is Yi as. NMorschiuß 1 8 wendig ist. Diese Vorschuß⸗ und Zuschußwirtschaft

unbedingt not⸗

1

möchte ich auch nicht die Hand dazu bieten, um in dem Augenblick, wo diese neuen Besoldungsgrundsätze die Zustimmung dieses hohen Hauses gefunden haben, durch Anweisung neuer Vorschilsse bereits wieder eine Durchbrechung der angestrebten Neuordnung herbei⸗ äführen. Ich glaube daher, durchaus nicht nur in Ihrem Sinne, sondern namentlich auch im Interesse der beteiligten Beamtenschaft zu handeln, wenn ich nicht solchen Wert darauf lege, ei nen neuen Vor—⸗ schuß anzuweisen, sendern alles aufbiete, um die Auszahlung der neuen Beamtenbesoldung so schnell als möglich in die Wirklichkeit umgu⸗ setzen. (Sehr gut) In dieser Beziehung ist das Erforderliche bereits von mit veranlaßt worden. (Bravoh Der vorläufige Entwurf liegt hier bereits in meiner Mappe, und er wird hoffentlich noch heute, sätestens aber morgen, aus meinem Amte herausgehen. Alle Be— hbörden werden angewiesen werden, mit der größtmöglichsten Be⸗ schleunigung die neuen Gehaltssätze auch den Beamten zukommen zu lassen. Ihnen werden genaue Weisungen erteilt werden, wie sie sich im eimelnen gegenüber auftretenden Schwierigkeiten zu helfen haben, ihnen wird im besonderen gesagt werden, daß die Neuregelung des Dienstalters und ähnliche Dinge bis zur endgültigen Regelung im neuen Quartal zurückzustellen ist, und daß auch, wenn aus andern Gründen kleine Differenzen auftreten sollten, die Differenzbeträge

zwischen dem neuen und dem alten Gehalt unbeschadet dieser Differenzen zunächst auszuzahlen sind, und daß die dann noch übrigbleibenden Differenzen bei der Gehaltsjahlung im andern Quartal aus- zugleichen sind.

Ich glaube, meine Damen und Herren, Sle können somit mit dem ruhigen Bewußtsein nach Hause gehen, daß nicht nur von Ihnen, sondern auch von der Regierung alles geschehen ist und auch ferner geschehen wird, um diese Neuregelung der Beamtenbesoldungen in einer Weise zum Abschluß und zur Durchführung zu bringen, daß keiner der im preußischen Staatsdienst stehenden Beamten sich darüber zu beklagen hat, daß nicht alles geschehen sei, um seinen Interessen ge⸗ vecht zu werden. In der Grwartung, daß dieses weitgehende Gefühl einer begründeten Zufriedenheit in der Beamtenschaft Platz greift, erlaubesich mit Ihnen nochmals namens der Beamtenschaft den Dank dafür auszusprechen, daß Sie in dieser entgegenkommenden Weise die Gesetzesborlagen zur Erledigung gebracht haben. (ebhafter Beifall)

Sach sen.

Das Gesamtministerium hat in seiner Sitzung am Freltag dem Etat für ig 20/21, der ersimals für die Periode April bis Mär] läuft, die Zustimmung erteilt. Der Etat schließt dem „Wolffschen Telsgraphenbüro“ zufolge in Ein⸗ nahmen und Aus gahen mit 1 006 390 530 S ab; außerdem sin) in den außrordentlichen Etat noch 858 668 000 (6 ein—⸗ estellt. In mate cieller Beziehung unterscheidet sich der neue tat wesen lich von früheren Haushalttzplänen, namentlich in⸗ folge der Ueberleitung der Siaatseisenhahnen sowie der Ver—⸗ waltuẽmg der direkten Steuern auf das Reich. Nach dem Stande vom 31. März 1920 beliefen sich die sächsischen Staateschulden auf 992 354 400 S fundlerte Schulden und 712704000 schwebende Schulden. Der Haushalt schließt mit einem Fehl⸗ betrage von 126 Milllonen Mark ab.

Bremen.

Die Bremische Nationalversammlung hat vor— gestern in erster Lesung die neue Verfassung für die freie . Bremen beschlofsen. Laut Meldung des „Wolfsschen

elegnaphenbüros“ soll die wtaate gewalt vom Volke aug gehen und ausgsübt werden unmlttelbar durch die ien ßen der stimmberechtigten reichsdeuischen Ein wohner des bremischen

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Staates, die lhren Willen durch Abstimmung Vollsentschelnd) und durch Wahl einer Volkevertrelung (Landtag) äußert, mltiel ar durch Landtag (Hürgerschaft) und Landeßregierung Senat) Bei Meiaungsverschiedenheiten zwischen Senat und Bürgerschaft lann Volksentscheid herbeigeführt werden. Die

so darf ich es wohl ausdrücken bis zur Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit tes preußischen Staates gegangen ist. Ich bin mir vollkommen im klaren darüber, daß trotzdem sehr viele Beamte noch nicht mit allem zufrieden sein werden, was hier goschaffen worden ist. Im ganzen wind aber zweifellos anerkannt werden müssen, daß alles geschehen ist, um berechtigten Ansprüchen

Außer dieser Frage der Pensionäre, die ich kurz berührt habe, und derentwegen im Ausschuß mehrere Anfragen an mich gerichtet gefragt worden, wie sich die Re⸗ gierung zu denjenigen Beamten stellt, die aus den besetzten Gebieten Ich möchte deshalb hier kurz erklären, daß diese aus den besetzten Gebieten, jetzt namentlich aus den besetzten polnischen Gebieten vertriebenen Beamten genau so behandelt werden wie die übrigen aktiven Beamten, das heißt: sie bekommen ihr volles Gehalt weiter gazahlt und wemen ebenso schnell wie die übrigen Be⸗ amten auch die vollen neuen, erhöhten Bezüge erhalten, die ihnen nach Im übrigen wird namentlich diesen, Umständen zum Teil sehr schwer

Lehrer usex besorgt gewesen, und es ist an mich die Forderung gerichtet worden, den Beamten auf diese neuen Bezüge noch einmal einen be— / Hause darüber überein, daß nichts ver— und der Ueber⸗ Zuschuß zahlung

Breußischen

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Ich glaube also, von den Beteiligten wird wohl anerkannt werden Häfen des bremischen Slaaleg werden von einer öffentlich recht⸗ müssen, daß alles geschehen ist, um berechtigten Ansprüchen wirklich Üchen Körperschaft unter gu sicht des Staates verwaltet. Zur

muß so schnell

als möglich abgebaut und vollkommen beseitigt werden, und deshalb

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Förderung des Wirsschastä lebens werden verschiedene Kammern eingerichtet, die bei behörzlichen Maßnahmen Mithesimmung⸗ recht haben. Die Verfassung soll am 6. Juni 1920 in Kraft treten.

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Ve gerveich. Der Herichlerstatter des Ausschussez der fraazosischen Kammer für den Friedensznerttag. Margaine, ist vor gestern vormittag in Wien eingetrsff n, um sich hier über die einzelnen Fragen zu informieren und Bericht on die Kammer zu erstatten Der christlich⸗-soziale Landesparteitag hat dem „Korrespendenzbüro“ zufolge in einer Entschließung die bald ge Schaffung einer endgüllisen Verfassung, und

zwar den Bundesg⸗

. Ul staat mit weitgehender Selbstästgkeit der Länder und den

1 Anschluß an Deutschland gefordert.

Hngarn.

In dem Begleitschrelben zu den ungarischen Friedensbedin gungen telßt es, dem „U garischen Korre⸗ spondsrn büro“ zufol ge: „Der Oberste Rat erwartet die Antwort der Friedens delegation, ob sie Vellmachlen habe, den Friezen unter den mitgäteilten Zezingungen zu unterschreiben.“ Aus diesem Satz folgert daß ein muerlicher Noten Fsel statthalt ist, der sicherlich

mehr als zehn Tage in Aaspruch nehmen wird. Jeden⸗ falls wird um eine Verlängerung der zur Beant⸗ worte gesteckten Frist ven zehn Tagen nachgesacht

werden. Die Antwort Friedens delegation wir

per sönlich nicht in

des Grafen Appanyi als Führer der d wahrscheinlich dahin lauten, daß er

nich der Lage sei, den Vertrag zu unterzeichnen, weil der Oberste Rat den ungarischen Wanschen nach Volks⸗ abstimmung nicht Naum gegeben babe. „Nemzeti Ujsag“ macht den Vorschlag, die Friedensdelegatian möge Millerand mittellen. weder die Regierung nech die National⸗ versammlung senn in der zur Unterzeichnung des

sei 1

; 19 Lage,

Friedens vertrags. Vollmachlen zu erteilen, und zwar aus dem Grunde, wall in ger Nationalversamm lung

die besstzten Gebiete Ungarns nicht vertrelen sind, ja nicht ein⸗ mal alle Teile jenes (-Hebiets, das Ungarn im Friedens vertrags⸗ . entwarf zugesp ochen wiro; denn einzelne Lanbstriche sind von

dea fremden Besatzun sttuppen noch immer nicht geräumt

worden. Ohne die Vertreter dieser Gebiete fühlt sich die . Nattonalversammlung nicht ermächtigt, im Namen det ganzen

Landes der Friedens delegation Vollmachlen zu erteilen.

Eine von der Geblete⸗Schutzliga in Budapest ver⸗

anstaltete Ma ssenversammlung zagle vorgestern unter Teil⸗

nahme zahlreicher Beraine uad Aborhnungen aus den besetzten

Geb aten, deren biremmung der Friedens gertrag beab—

sichtigt. Wie „We säo“ berichtet, sprachen auf

Wie „Wolffs Telrgraphen . der Versammiung gertreter der Szekler Nation und der sieben⸗

zu untzerschreiben und auf dem Standpunkt ungarischer Gin heit

Curzon, eh die Frage der

bürgischen Ungarn, ferner der oberungarischen, südungarisa en tend westungarischan 3iga, der Ilnler ünd der ruthenischen Be— völkerung und Prefessoren der Uaibersität uns des Poly⸗ technkkums. Die Versammlung faßte den ein stimmigen Be⸗ schluß, die Regierung autzu orden, den Friedensverlrag nicht

zu beharren, und zoeg herauf vo dem Versammlungslokal in bedemsterter Stimmung auf den Petoefiplatz, wo ebenfalls eine VMassenvet sam m lung ahgehallen warne.

Im

CG'öro E boitan inn und Irland. englischen Unterhause erkundigte sich Viscount . „Kriegsverbrecher“ in San gekommen sei. Bonar Law erwiderte, h : Fall köre, würden in Paris in der Angelegen⸗ doch sei es besser, keine un gokkommenen

Rems zur Sprache dem Wolfsschen Tel araphenbürs“ zufolze, dies fei der ewesen, und wie er eit Schritte getan,

. zu geben. Die Regierung müsse erst endgültig . wösen, was geschehe. In Eiwilyoerung ener anderen Ankrage .

sagte Bongr Lam, nach axmtlichen französischen Berichten selen bel dem Beemarsch im Maing au 7683 Gewehre, 6 Geschütze und 115 Meschinenge wehre au ige fanden worden. Dies werde nicht als eine sehr bedeutende Menge angesehen. Auf eine weilere Frage erklärte Bonar Lew, daß den Polen, soweit die englische Regierung in Betracht kame, bei ihrem Angriff auf Raßland teine moralische oder materielle Unker⸗ stüßung gewährt worven sei.

Die in der vorgestrigen Meldung berichtete Besprechun der Sandegvertelblgung (Rrden von Halkane 949 ,, im Oberhause uns nicht, wie de „Nieuwe Courant“ irr⸗ tämlich meldete, im Uaterhause statt.

W Auf der Ver sam mung der liberalen Partei in Lamington, hei der etwa 600 Delegierte aus Gag land und Wales anwesend weren, brachte rthur B ambton eine Eat— schlie ßung ein, die Agquith als Leiter der liberalen Partei bestätigt, und die Einladung Lletz- Georges die Liberalen möchten in enge Zesammeng beit mit der kon servativen Partei treten, zur ückwelst. Der Miaister far Gesundheittzwesen Addisen erklärte, die Entsichljeßung bedattte die Aus lo. ung treuer Aberaler aus zam lberalen Verbande. Auch Mat Nam ara, der mit großem Lärm empfangen wurde, bekämpfte die Gatschli gung. Alle Anzänger der Koalition verließen dawuf geschlosser den aal und bielt'n im Siadihause eine

elgene Versammluag ab. Die Gätschlie ßung, wurde darauf angeuommen,. Die Amsterdamer Zeltang „Telegraaf“ be—

mertt, hiermit sei die Spaltung der liberalen Parte endgůltig gewoꝛr den.

Einer Rentermeldung zufolge haben etwa 100 be— waffaeie Signfeiner vie Polizsistation in Cloyge an⸗ gesrzffen. Die Besatzang von 6 Polt eibeamten mußte sich 9a heftigem Kampf ergebeg. Gin Pol zist warde lebens gefähr⸗ lich verwundet. Die Angreifer steckten das Gebäude in Brand und sprengten es darauf in Re Luft. Drei Nachbarhäuser gingen in Flammen auf. Sinige Blätter veröffentlichen Depeschen aus Belfast, nach denen die irische Polizei in