1920 / 101 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

genossen Deusschlands zu Braunschweig und dem Zentralverband

chrinlicher Bau nrheiter Deutschlands, Verwaltungsstelle Braun⸗

schweig, abge chlossene, vom 1. Ot ober 1919 ab gültige Tarif⸗

1

vertrag zu Regelung der Lohn- und Arbeite bedingungen für

die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezemher 1918 (Reichs⸗Gesekbl. S. 1456) für das Gebiei folgender Orts- und Gemein debezirke: Lehndorf, Gliesmarode, Rddagshausen. Oelper, Rüningen, Melverode, Veltenhof, Rautheim Kl. Stöckheim. Mascherode Röhme, Querum, Wenden, Wag aum, Kienrode, Thune, Volkmarode, Schapen, Weddel, Kl. Schöppenstedt, B venrode, Hond lage, Dibbesdorf, Wendhausen, Lehre, Flichtorf, Gr. u. Kl. Brungz⸗ rode, Bey nrode, Ho dor Essebof. Abbenrode, Gardessen, Destedt, Hemkenrode, Erkerode, Lucklum, Hötzum, Gr. u. Kl. Velsiheim, Schulenrode, Sickte, Schan delan und Cremlin en für allgemein verbindlich e klärt. Die all emeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1 März 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeittz⸗ verhältmmiz von Bauarbestern, die in einem Betriebe, der nicht

sind. Der Reicht arbeitgminister. J. A.:. Dr. Siß ler.

Vas Tarifregister und die Megisteraften können im Reichs. arbeitsministerium, Berlin RW, ß, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Viensistunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Aibeitnebmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertraçtrarteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. April 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 27. April 1920 ist auf Blatt 986 hes Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Textllarbeiter verband, Gau— leitung Sachsen, dem Zentzaloerband der Maschi isten und Heier und dem Verband von Arbeitgebern der Sächuschen Textil-Industrie zu Chemnitz unter Zuziehung der Tarif— kommission für die Polster und Ve bandwattefabriken am 30. September 1919 (bgeschloßene Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Lohn- und Abeite bedinc ungen sür die gewerblichen Arbeiter in den Polster⸗ und Verbandwastesahriken wird ge— mäß § 2 der Vero dnung rom 23 Dezember 1918 Reichs⸗ Gesetzbl S. 14656) für das Gebiet des Freistaates Sachsen ür allgemein verbindlich kiärt. Die allgemeine Verbind⸗ ichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

Der Reschsarbeissminister. J. A.: Sitz ler.

Daß Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits« ministerium, Berlin RNWw. 6, , 3384, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeit geber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen ÄÜbdruck des Tarifvertragtz gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. April 1920.

Der Registerfübrer. Pfeiffer.

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BSekanntmachung.

Unter dem 27. April 1920 ist auf Blatt 958 lfd. Nr. 4 und auf Blatt 982 es Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralausschuß Dretzdner industrieller und kaufmännische! Vereine, dem Zentcgloerband der Angestellten, Ortsgruppe Dreeden, dem Gewerkschaftsbund kaufmänanischer Angestelltenverbände, Origaus schuß Dresden, dem Kauf— männischen Verein von 1858, dem Verband deutscher Hand⸗ lungsgebilfen und dem Verein deutscher Kaufleute am 14. No⸗ vember 1919 abgeschlossene Tarifvertneg zur Ergänzung des allgem in verbindlichen Tarifvertrages vom 27. März 1919 nebst Nachtrag vem 21. Cfiober 1919 wird für die auf⸗ männischen Angestellten im Großhandel, Industrie, Verkehr, Schisfahrt, Lagerei und Fuhrwesen mit Wirkung vom 1. Ot— sober 1919 für das Gebiet der Stadt Dresden und der Amttz⸗ haupimannsckaften Dre den- Alistadt und Dregden⸗-Neustadt für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeltsminister. J. A: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Ren ifteratten können im Relchgarbeits.« minifterlum Bersin RV; 6, Lussenstraße 33 84, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge ber Erklärung deg Reicht arbetttministerium verbindlich ist, können von den Vertrogtpartesen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. April 1920.

Ver Reglsterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Aprll 1920 ist auf Blatt 901 / Isd. Nr. 2 des Tarifregisters, belseffend den Tarifvertrag vom 15. Ok⸗ tober 1919 für die gewerb ichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe im Freistacte Sachsen, eingetragen worden: Der am 15. Sep— tember 1919 von dem Reichsverbaad des Deutschen Tiesbau⸗

ewerbes E. V., Bezirkasruppe VIII. und dem Deutschen

uarbelte verband, Bezirksverein Dresden, abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 15. Oktober 1919 wird für den seslben Berufskreis und das gleiche i , i. mit Wirkung vom 1. März 1920 sür allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tartfreglster und die Regsstergkten können im Relche. arbeltßsminisserium, Berlin RW. h, ö. 33/34, Zimmer 161, wäh rend der regelmäßt en Tienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag snfolge der Eillärung des Reichtarbeitsministeriumg verbindlich ist, können von den Vertraçtzparteien einen Abdruck des Tarifvertragt. gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. April 1920.

Der Negister führer. Sar assa.

1

Bekanntmachung.

Unter dem 28. April 1920 ist auf Blatt 889 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband Deutscher Lederwaren⸗ Indun eller, Sitz Offe bach a. M, dem Bund deutscher Leder⸗ warenfahrisanten, dem Verband der Sattler und Portefeu ller,

Sitz Herlin, und dem Zen raloerband christlicher Lederarbeuer 5 Reich s⸗

Deutschlandß am 22 August 1919 abgeschlossene

**

Das Tarifreglster und die Regisserakten können im Relchsarbeitg- minifserlum, Versin RW. 6, Luisenstiaße 35 / , Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienstßunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Aibeftnebmer, für die der Tarifvertras infolge der Erklärung des Reicksarbeitsminister ums verbindlich ist, können von den Verirageparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kossen verlangen.

Berlin, den 30. April 18920. Der Registerfübrer. Sarassa.

tarifvertrag nebst Nachtrag vom 22. Januar 1920

zur Regelung der Lohn- und Aibeinsbedingungen der ge⸗

weiblichen Arbeiter ia der Lederwaren«,, Reise⸗ und Sport⸗ arütelindustrie wird mit Auenabhme der über das Lehräungs—

wesen getroffenen estimm ngen für den genannten Berufskreis

gemäß § 2 der Vero dnung vom 28. Dezember 1918 (riteicht⸗ Gesetzbl. S. 1456 sür allgemein verbindlich erklärt

Der Reich arbeitsminister. Schlick e.

Das Tarifregister und die Regtsterakten können im Reichsarbelts⸗ ministerium, Berlin Nw. 6, Lursenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tiensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarhsvertrag infolge der Erklärung des Reichs aorbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. April 1920.

Der Registerführer.

GSekannumachung.

Sa ras sa.

Unter dem 29. April 1920 ist auf Blatt 113 If. Nr. 2

des Tarifttgisters eingeiragen worden:

Der zwischen dem Zertzra verband des deutschen Groß⸗ handels E. V., Bezirke gen ppe Ch mniß für Erzgebirge und Vogtland, dem Zentraloerband der Angestellten, Orisgruppe Chemnitz, dem Gewerkscaftsbund tausnännischer Angeslelllen⸗ ves bände, Kreise Chemn z und Plauen, und dem Gewerkschaftz⸗ hund der An estellten, Bun des geschäftssielle Chemnitz und Zwickau am 23 Januar 1920 abgeichlossen. Tarif verirag zur Jtegelung der Geholte⸗- und Arstellungsbeningungen für die kaufmännischen Angestellten im Großhandel wird gemäß § 2 der Verorbnung om 23 Dezember 1918 (Reicha⸗(hesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der streishauptmannschasten Chemnitz und Zwickau für allgemein verbindlich erklärt Hie allgemeine Verbinblichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Z itpunkt tritt die allgemeine Verbindlichteit des Tarif— verirags vom 15. April 1919 außer Kraft.

Der Reichs arbensmintster. n n Br, Gislet.

Dasz Tarlfregtstet und die Registerakten können in Relchzarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tiensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag insolge

der Crtlärung des Reid sarbeitéministeriums verbindlich ist, können von den Veriragsparteien einen Abdruck des Tarlsvertragt gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 29. April 1920. Der Register führer.

Bekanntmachung.

Sarassa.

Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 1000 des Tarif⸗

registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Kreis ausschuß Dessau des Landes verbandes anhaltischer kaufmännischer und gewerblicher Vereine E. V. und dem Deutschen Tiansportarbeitetoerband, Ver—⸗ waltungsstelle Dessau, am 8 März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn und Arbeits⸗ bedingungen für die Transporta beiter in Dessauer Handels—⸗ geschäfien wird für den Einzelhandel sowie den Großhandel und dle Landspedition gemäß § 2 der Verordnung oom 25. Dejember 1918 (Relcht⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet der Stadt und des Kieises Dessau für all emen verbigwlich ertlärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Dat Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbestz. minlslerium, Berlin NW. B, Luisenstraße 3334, Zunmer 161, wäbrend der regelmäßigen iensistunden eingeseben werden.

AÄrbellgeber und AÄrkeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reid barbeitsministeriumt verbindlich ist, können von den Vertragtzparteten einen Abdtuck detz Tarispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. April 1920.

Der Registerfübrer

Bekanntmachung.

ö ; Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 991 des Tarif⸗ registers eingetragen worden; Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗

Sarassa.

gewerbeg E. V, Heznrksgruppe VIII, dem Deutschen Bau⸗

arbeiter⸗Verband, Zweigverein Meißen, und dem Zentral— verband der Maschinisten, Heizer und verwandten Beruss⸗ genossen Deutschlands, Geschäftsstelle Dresden, am 2. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn— und Arbeits bedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tilef⸗— baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23 De⸗ sember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet lberüg Altlommaßsch, Alisattel⸗Barmenitz Arntitz, Badersen, Beicha, Berntiß, Bir menlitz Churschüß, Daubnitz, Dennschütz, Doberniß. Dobschüt.z, Vörchütz, Doösitz, Eulitz, KGeisberg

Graupziß, Ibanitz Jessen, Käbschütz, Klappe dorf, Krepte Lautzschtn, TLeippen. Leuben, Löbschüß, Lommaßzsch, Lossen,

Marschür, Meila, Mertitz, Metfelwitz, Mögen, Neckanitz, Nel⸗ . Nie derstancha,. Nieberstößwitz. Oberstaucha. Paltzschen Petzschwitz.Püschütz Planitz⸗Deila Pinlomstz, Piskowitz, Poititz n Pröda, Prositz bei Schieritz, Prosiß hei Staucha,

aßlitz Rauba, Roitzsch Scheel au Schleinitz, Schweimnltz Schwochnu, Sieglitz Steudten, Striegn itz, Trieben, Trogen Wachnitz. Wauden, Wejtzschenhain, Wilschwitz Wuhnitz, Ziegen⸗ hair, Zöthain Z cheilitz und Zschochau für, allgemein verbind— lich erklärt. Vie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

das Gebiet des Dutschen Reichs für Die allgemeine Verbindlichkeit des Hauptlarifvertrags und des Nachtrags beginnt mit dem

Baubetrleb ist, dauernd mit Instandsetzungs arbeiten beschäftigt 1. Februar 1920.

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Haupiblatt.) Oester reich.

Im obe rösterreichischen Landtage besprach der Stell= vertreser des Landeshauptmanns die vorqestrilen Ereignisse in Linz und betonte, daß die besonnene, an tändige Bevö kerung sich von den Demonstraionen ferngehalten habe. Die Menge sei durch von auswäcts zugerelste Hetzer aufgereizt wo den.

Die Landesregierung bedaure aufs tüiefste die gestrigen Er⸗ eignssse.

In Meran wurde eine Kundgebung für die Selbständigkeit Deutech⸗Südtirels und gegen jede Verbindung mit Trient unter zahlreicher Bete ligung ab⸗ gehnlten; eine dabei gefaßte Eutschließung weist jede Ein⸗ mischung der Trientiner in die Angelegenheiten Deutsch⸗ Südtirols zurück, protestiert gegen jede willkürliche Verwendung der deutschen Steuerne der für das Trentino und verlangt von der italienischen Regierung die Gewährung der Selbst⸗ verwallung Deutsch⸗Sädtirols.

Hngarn.

In der gestrigen Sitzung der Nationalversammlung sprach der Mnister des Aeußen Telek! über den Friedans⸗ verttag. Er führte, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗ olge, aus:

t Kein Mensch, in dem noch ein Funken von Menschlichkeit und Unparteilichkeit vorhanden sei, werde die Eatrüstung der Nation an— gesichis dieser Friedens bedin ungen für übertrieben halten. Wobl wülden auch im feindlichen Auslande immer mehr Stimmen laut, die den von der Fr edenskonferenz begangenen Fehler bekämpften; er verweise bloß auf den am ritanischen Frieden delegierten Bullet, den englischen Friedenssdelsgierten Keynes und den amerttämi— schen Senat. Trotzdem zeige auch der ungarische Friedensvertrag, daß sich die Kriensmentalität nicht geändert habe. Der Friede, der von Europa ersehnt werde, und der auf dem Papier geschaffene Frieden seien gegensätzliche Begriffe gerochen. Das Leben werde aber das, was die Kriegepsychose geschaff:! , wieder korrigieren, gebe der Himmel mit möglichst wenig Euchütterungen. r sage das nicht mit irgend einer feindseligen Absicht, denn Ungarn wünsche Frieden, den es zu seiner Ertarkung brauche. Beifall.. Der Minister besprach sodann den Inhalt des Friedensvertrags. Die ungarischen Wänsche bezüglich der Grenzen wärden ohne Begründ ang abgelehnt. Den Pass is des Begleitschreibens, daß tausendjähriger Besitz kein Rechtsmittei sei, wenn diefer Besitz unrechtmäßig geworden oder unrechtmäßig erscheine, müsse er urückweisen. (Lebhajter Beifall). Auch die Behauptungen des Begleitschreib az über die Besch üsse der ungarländijchen Nationalitäten in Herbst 1918 seiea niht stichhaltizg. Die Natio⸗ nalltäten hätten sich damals nach rechts und links ausgesprochen, speztell die Deutschen hätten sich ür Ungarn erklärt. Der Meinister besprach sodann die wenigen Milderungen; so werde Ungarn die Auf- nahme in den Völkerbund ohe Feststellung des Zeitpunktes für den Fall loyaler Erfüllung der Friedensbedingungen zug sichent. Die Lov lität hänge aber sehr oft von materiellen und moralischen Voraussetzungen ab. Ferner würden Konzessio en hinsichtlich des Standes des Heeres, der Manitionsfabriken und Kriegsfahrseuge gem icht. Ein gew sses Wohlwollen komme darin zum Ausdruck, daß bei der Wiedergut⸗ mächang die durch den Bolsch,'w smas und die rumänisch. Besatzung . Schäden berücksichtigt wärden. Der M nister schleß: „Der Frieden vertrag ist schlecht, sehr schleht; der höfliche Tog. in tem er überreicht warde, än ert daran nichts. Die gegenwärtige Generation ist unglücklich. Ja manchen ist sogar der verzweifelte Gedanke aufgetaucht, daß vielleicht eine völlige Aufteilung bsser wäre; lieher das Shscklal Poleas! Das darf aber nicht geichehen. Ungarn fleht nicht um sein Lehen, soadern ist vom Willen zum Leben ducch)cungen.“ (Lebhafter Beifall und Hindeklatschen.)

Auf Vorschlag des Ministers wied sich zunächst der Ausschuß für Acußeres mit dem Friebenso rtrag beschäfti zen. Parallel damit wird die Frieden d'legation die Antwort an den Obersten Rat feslstellen. Da; Parlament selbst wir) sich mit dem Friedenavertraa erst beschäftigza, wenn es durch die noch vorzunehmenden Wahlen ergänzt ist.

Großbritannien und Irland.

Die Berichte des Apmicals Troubridge und des Generals Gorton über die Lage Ungacns sind in einem Weißbuch veröffentlicht worden. Wie der „Neuwe Courant“ meldet, wird darin der Auffassung, daß in Ungarn weißer Terror besteht, entschieden widersprochen.

Im Unterhaus teilte Bonar Law mit, daß zwischen der englijchen und kanadischen Regierung ein Abkommen ge— schlossen wo den ist, wo nach der König einen Gesangten für Kangda in Washingion ernennen wird, der in Abwesenheit des britischen Hotschafters auch die Interessen des bejtischen Reichs wahrnehmen wird. Von dem Grunosatze der Einheit⸗ lichkeit des diplomatische Dienstes des britischen Reiches soll jedoch dabei nicht abgewichen werden.

Frantreich.

Der türkische Friedensvertrag ist gestern den fürki⸗ schen Delegierten am Quai d'Orsay überreicht worden. Er be⸗ steht aus 13 Teilen. Der eiste Teil behandelt laut Meleilung des „Wolffschen Tele raphenbüroz“ den Völkerbund. Der zweite setzt oe neuen Geenzen der Türkei in Europa und Asien fest. Der aus 13 Kapiteln bestehende dritte Teil zwingt die Türken, die politischen Veränderungen, die in Earopa und Asien getroffen wurden und noch getroffen werden können, an— zuerkennen. Er enthält eine Spealkogoention für die Meer⸗ engen, sieht die Autonomie und eventuell die Unabhängig⸗ keit von Kurdistan vor, und schofft ein Sonderregime sür die Stadt und den Bezirk ogg Smyrna, die unter türkisch'r Herrschaft bleiben obwohl sie unter die Verwaltung von Grie genlagd gestellt werden. Er verlangt ferner die An—⸗ erkennung der beiden neuen Staaten Heojas und Armenien, die vorläufige Anerkennung von Syrien und Mesopotamien als unabhän ige Staaten unter dem Heistand eines Mmimwatars, die Uerwaltung Palästinas durch einen Mandatar sowie die Arwendung de Erklärung der brüischea Re ie ung von 1917, betreffend die Errichtung einer nationalen , ., für das sjädische Volk in Palästina. Der dritte Teil verlangt auch von

bilden sollen.

der Türkei die Anerkennung der burch den Krieg in Aegypten, im Sudan, in Cypern und auf den Inseln des Aegäischen Meeres geschoffenen Lage sowie ferner die Anerkennung des französischen Proteiforats über Marotto und Tunis. Aurerdem muß die Türkei darauf verzichten, irgendeinen Eigfl⸗ß auf die Mujelmanen in Nordafr ka auszuüben. Der vierte Teil beschästigt sich mit dem Schutze der Minderheiten in der Türkei sowie mit der Wiedergutmachung für die während des Krieges verur— sachten Schäden. Der fünfte Teil enthält die militärischen und maritimen Klauseln, setzt die Zusammensetzung der hersönlichen Wache des Sultans sen, regelt die ottcmanische Geuda merie und bestimmt, daß die obligatorische Diensipflicht in der Türkei abseschafft wird. In den Meerengen müssen die Befesligungen geschleift werden. Außerdem können Frankreich, England und Italien Seestreükräfte sowle milttärische und Lufi— sreiik ; afte dor unterha ten. Die türtische Marine wird be—⸗ schränkt auf Fischer⸗ und Rewachungsschiffe. Luftstreinkräfte düů fen nicht unterhalten werden. Der sechste Teil regelt die Kriegsgefangenenfrage, der siebente die Bestrafung von Krieggbeschuldigten. Der achte setzt die Fin anz— regelung fest, der neunte Teil behandelt die wirtschaft⸗ lichen Fragen und stellt Grundsätze für Konzessionsgesell⸗ schaften in der Türkei und in den von ihr abgetretenen Gebieten fen. Die andere Teile behandeln dle internationale Hafen⸗ kontrolle, die Kontrolle über die Flußschiffahrt und über das Eisengahnwesen, beschäst gen sich aber auch mit dem eventuellen Hinzutritt Rußlands zu den kontrahierenden Staaten.

Der Ministerrat hat gestern den Jastizminister auf— geforderi, eine Untersuchung gegen den Allgemeinen Arbeiterverband C. G. T. zum Zwecke seiner Auflösang ein leiten, und zwar auf Grund der Arnkel 3, 5 und 9 des Gesttzes vom 21. März 1884, die den Syndikaten und den Vereinigungen der Berufsgenossenschasten nur das Recht auf Bea beilung und Verteidigung von Beruftzinteressen geben.

Nach der Sitzung des Ministerrats gab der Minister— präsident Mille rand den Vertretern der P ssc über das ein⸗ . Straspe fahren ge en den Allgemeinen Arbeiteroerband

rklärungen ab. Er sagte, obiger Quelle zufolge:

Die Vereinigung der Gewerkschaften habe seit Tagen die Arbeit in einer großen Reihe von Betrieben, deren Tängkeit für das wirt— schaftliche Leben des Landes notwendig set, aus ausgesprochenen politischen Gründen stillgelegt. Die Bewegung sei eingeleitet worden, um eine Reform zu erlangen gegen den Willen der Regierung und des Parlament. Die Regierung denke nicht im entferntesten daran,

irgendeiner Weise die Rechte der Gewerkschaften und der Kon förerationen anz tasten. Die Strafverfolgung bedeute nur, daß

Jtepublik den Gehorsam vor dem Gesetze allen auferle ge.

Nuß land.

Die „Times“ meldet über einen in Tiflis zwischen der Sowjetregierung und den türfischen Nationalisten abgeschlossenen Militärvertrag folgen e Einzelheiten:

Die türkischen Unterzeichneten veipflichten sich, in allen Ländern ;

dieselbe Verrassung einzaführen, wie sie in Sowmjetrnßland hesteht. Das türkische Heer wird sosort militärische Operationen in Mosul an der jürkisch⸗armenischen Grenze beginnen. Die nach der Türkei geflüchteten Hochverräter weren der Sywjetreg erung ausgeliefert. Das Geblet von Konstantinopel bleibt türkisch. Die Besestigungen am Bosporus und in den Dardanellen werden geschleift. Sowjet« rußland unterstützt die Türkei moralisch und materiell und hilft ihr bei der Verteidigung dir Unabhängigkeit und des Selbstbestimmungs—⸗ rechts der muselmanischen Länder.

Die „Times“ bemertt dazu, weder Georgien noch Armenien hätten bisher das Ultimatum Sowjetrußtands auf Einführung der So vlewersassung und Auslieferung von Flüchtlingen au⸗

genommen. Italien.

Gestern haben in Pallanza die slawischen Verhandlungen begonnen.

Laut Meldung bes , Messaggero“ sendet dr Allge⸗ meine Landwirtschaftsbund eine Mission nach den Ländern des ehemaligen russischen Reichs zum Studium der do tigen Verhältnisse im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen.

italie isch⸗ ju go⸗

Niederlande.

Laut Meldung des „Telearaaf“ befindet sich der nie der⸗ ländische Konsul in Archangelsk, der nach einer Mel⸗ dung von Bo schewisten verhaftet sein sollte, an Bord des holländicchen Regi⸗rungsdampfers „Lingestroom“, der gestern mit holländischen Flüchtlingen aus Sowjeirußland in Amsterdam erwariet wurde.

Dänemark

Zwischen den dänischen Fischoerkgufszgenossenschaflen und den deuischen Beörden ist dem „Wolfsschen Tetegraphenbüro“ susolge ein Ankommen getroffen worden, wonach die dänische

ischaus führ nach Deutschland teilweise wieder aufgenommen wird. Datz Abkommen bet ifft die Ausfuhr des dies jährigen Frühjahrsherings fanges. Es bestimmt, daß Deutschland für die eine Hälfte des Betrages der Austuhr einen dreijährigen Kredit und für bie andere Hälste einen vier ährigen Krerit erhält. Deutschland verzinst den Betrag und stellt als Sicherhrit deutsche Staaisschuldpaplere.

Schweden.

Nach einer Me dung detz „Wolffschen Telegraphenbüros“ beschäftigte sich gestern ber Minwiserpräfibent Branting in einer Ansprache mit der Hil fsarbeirn, vie nach dem fuicht— baren Krige folgen müßte. In Kepenhagen und Paris seien Kon sserenzen abeehallen worden, und eine neue Konferenz werde in Blüssel vorbereitet, wo auch Schweden seinen Anteil an der Wader erstelung der Welt nehmen werde. Der Vöͤlterhaß müßte mit allen Mintel bekämpft werden, und es sei Schwedens Recht und Pflicht, gegen das Verhalten der schwarzen Truppen im Rheinland zu protestteren. Ein sehr wichtiges hiied in der Wiederher siellung sei die Hilfa⸗ arbeit für die Kinder, die in der Zukunft gute Früchte mogen werde. Hierdurch könne Schweden den ihm zukommenden Plat im Völkerbund erringen.

Türkei.

Nach einer Timesmeldung erklärte Mustafa Kemal . in der gesetzgebenden Versammlung in naora, der Saltan sei micht freier Herr seiner Entschlüsse, daher bestehe kene gesetzliche Regierung. Da etz ferner unmöglich sel, in Angtolien eine gesetzliche Regierung zu bilden, so schlage er vor, daß er und scine Kollegen vom Komitee zur Verteidl' ung der tünkischen Rechte eine vorläufige Regierung

und Klauen seuche vom

die Gebührensätze des Weltpostvereins gelten.

Rmeritka.

Nach einer von Reuter verbreiteten Mitteilung des Gene⸗ rals Ohregon an Huerta haben die mix kanischen Auf— siändigen die Eskorte Carronzas eingeholt und zerstreut. Obre on bestätigt, daß Murcuia vor seiner Flucht aus der Stadt Mexiko die Mililäß gefangenen habe niedermetzeln lassen, aibt die Einnahme von Puebla bekannt und erklärt, daß weitere Staaten sich der Revolution angeschlossen hätten. Nach den Zeitungen der Stadt Mexiko is Carranza zusammen mit dem ehemaligen amtrikanischen Gesa⸗ dien in Washington, Bonillas, durch die eigenen Truppen gefangen genommen worden. Die Haupfstaot, zu deren Kommandanten der General Trevino ernannt worden ist, ist ruhig.

Aten.

Englische Blätter melden, daß Ibn Raschid, der Emir von Hail, einer der beiden mächtigsten Fürsten Arabieng, ermordet worden sei. Während des Krieges war er Gegner der Alliierten. Da keine erwachfenen Verwandten vorhanden sind, befürchtet man den Ausëbruch von Unruhen. Der „Daily Telegraph“ welt darauf hin, daß der Stab des Emir, Fesser Kriegsstärke 50 000 Menn betrage, eines Tages die englische Position in Mesopotamten von der Flanke be— drohen könne.

Nach einer Timermelbung überfielen Araber christliche Dörfer in der französischen Zone südlich von Tyrus. In AUin-Ibl sollen 00 Menschen getötet worden sein. Ter Strom der Flöchtlinge ergießt sich in die englische Zone. 2000 von ihnen haben Sased erreicht und 700 Haifa.

Die vorgestern von, Reuter“ verbreitet Nachricht, wonach einige japanische Divisionen in Verkleidung nach Sibirien gesandt worden seien, wird von dem japanischen Geschäftzträger in Berlin. Debuschi, kalegorisch in Abrede gestellt. Er erklärte, daß diese Divisionen in Wirtlichkeit schon längst in Sibirien siländen, und daß es gerade diese Divisionen seien, die nach einer neulich bekannt⸗ gegebenen Entschließung seiner Regierung bis auf den letzten Mann aus Sibirien zurückgezogen werden sollten, sobald die ischecho⸗llowakischen Truppen Sibirien geräumt hätten und sobald ferner die politische Lage in den an Korea und die Mandschurel grenzenden Gebieten genügend geklärt sei, um

Ruhe und Sicht, heit für Leben und Eigentum der Kort meilenden jopanischen Staatsangehörigen zu gewährleisten.

Debuschi erklärte ferner, daß das kürzlich verbreitete Gerücht, als habe Japan der Sowjetregierung den Krieg erklärt, gänzlich ohne irgend welche Grune lage sei, und legte ganz beronderen Wert auf die Feststellung der Talsache, daß Japan an die Sowfsetregierung weder den strieg erklärt habe, noch irgend eine dahin gehende Absicht hege.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Dem Reichgzgefundh itsamt ist das Erlsschen der Maul- Ka Viebhof in München am 6. Mai 1920 gemeldet worden.

Nachweisnng über den Stand von Biehseuchen in Oesterreich am 28. April 1920.

(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

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Zusammen Gemeinden (Gehöfte):

Rotz 1 (1), Maul, und Klauenseuche 120 (449) Räude der Ginhufer 451 (12.9), Schweinepest (Schweineseuche) 36 (43), Rotlauf der Schweine 19 (20).

Rußerdem Lungenseuche des Rindviehs im Sperrgebiet Nr. 12 in 3 Gemeinden, 3 Geböften.

Pocenseuche der Schafe und Beschälseuche der Zuchtpferde sind nicht aufgetreten.

tertedremefen.

Neue Postwertije nchen. Infolge der . ist der Verbrauch der Marken zu 30, 40. b und S9 * so groß, da diese Marken um die Herstellung zu beschleunigen, nicht mehr zwei⸗ farbig, sondern einfarbig ausgefübrt werden sollen. Da nach den He. stimmüngen des Weltpostvertragßz die 20 40 und do gz⸗Marken grün, rot und blau werden müssen, also mit anderen bisher vorhandenen Werten farblich zusammen allen würden, ist im wesentlichen eine Farben änderung der ganzen Reihe erforberl ch geworden?. Wle Uistempel find bereitz Jeschnitten, galvanssch veivielfälligt und die Farhen bei Tageß= ficht und künstlichem Licht eiprobt, so daß mit dem Erscheinen der Marken in etwa 4 Wochen zu rechnen ist. Die neuen preisgekrönten Marfen werden zurzeit von den Künstlern entsprechend den An⸗ regungen des Preisgerichtss vervollkommt und zum Erztelen einer ge— wissen Einheitlichkeit umgearbeitet. Altdann sollen die Arbeiten sür die mechanische Herftellung mit belonderer Beichleunigung Lurch eführt werden, Jo daß die ersten Marken, namentlich zunächst die 4 Werte, voraussichtlich in? bis 3 Monaten erscheinen können.

Es wird erneut darauf bingewiesen, daß im Verkebr mit der tschecho⸗slowakischen Republik für Brlefsendungen

Freigeblhr für Briefe bis 20 g beträgt also jetzt 89 4 und für jede welteren 20 g 60 A. Postkarten unterliegen einer Gebübr von 40 4. Die genaue Beachtung dieser Sätze ist anzuraten, damit nicht die Empfaͤnger der Sendungen hohes Nachschuj porto zu zablen bahn. ür die offenen Binden chriftsendungen nach der tschechoslomakischen kepublik werden dieselben Sätze wie im innerdeutschen Verkehr erhoben. Pie niederländische Postverwaltung hat zur Sprache gebracht, daß ihr häufiger B riessendungen aus Beurschland zugeken, die entgegen den Vorschristen des Welt⸗ postvertraga zjolrltlpflichtige Waren enthalten. Das Publikum wird darauf hingewiesen, daß derartige Brief ndungen nicht an die 6 mpfänger ausgehändigt, sond ern von der niederländischerr Poftverwaltung nach dem Aufgabeorte zurückgesand! werden.

Postabgänge nach New Jork mit Holländischen Dampfern finden statt wit den Dampsern „Nieuw Amsterdam; und Rotterdam am 12. und 19. Nai von Rotterdam; Postschluß in Emmerich am 19. und 17. Mai Vormittags und in Hamburg am 8. und 15. Mal Abends. 86.

Boes manns Telegraphisches Büro meldet; Der Nerddeutsche Lloyd hat beschlossen, im Anschluß an die Eisenbahnverbindung Ber lm = Steitin Swinemünde eine regelmäßige Passagier⸗ dampferltnie Swinemünde Zoppot Danzig und umgekehrt einzurichten. In beiden Richtungen ist wöchentlich zwei⸗ malige Verb endung voergeschen, und zwar Mittwochs und Sonnabendt ab Swinemünde, Montas's und Donnerstags ab Dan ig. Die Be⸗ nutzung deg Seewegs Swinemünde Danzig sichert eine vollig unbebelligte Reisemèglichteit ohne jegliche Paß⸗ uns Zollschwier g= Tten.

Mannigfaltiges.

Im amtlichen Teil der heutigen Nummer des Blattes ist (unter reußen) eine Bekanntmachung der Kohlenstelle Hroß Berlig voWm 11. d. M. über die Freigabe weiterer Abschnitre zur Entnahme und Abgabe von Kohlen vperöffenilicht. In den Schwarzen Meerhäfen befinden sich zurzeit höch ens noch 100 deut iche Kriegsgesangene, die dem mit dem Abtransport ter Gefangenen aus dem Schwarzen Meergediet Beauftragten erklärten, dort bleiben zu wollen. In Odess!́a befinden sich noch eiwa 50 Kriegs und 209 Zwilgefangene. Der Gewährsmann weist nachdrücklich darauf hin, daß alle Gerüchte, die von einer besonders traurigen Lage der deutschen Gefangenen am Schwarzen Meer sprechen, unzutreffend sind, da es den wentgen dort verbliebenen deutschen Kriecsgefangenen den Umständen entsprechend recht gut ginge. Dieses beziehr sich naturgemäß nicht auf die in Turkestan und im Kaukasus befindlichen Gefangenen. (W. T. B.)

Hamburg, 11. Mat. (W. T. B) Der Verein der Gastwirte von Groß Hamburg stellt zuͥ́ Vermeidung des Fremdenzuges nach Hamburg, entgegen anders lautenden Nachrlchten, hierdurch nochmals sest, ö sämtliche Hotels in Hamburg und Altona restlos geschlossen sind.

Linz, 11. Masf. (W. T. B) Die Zahl der Opfer der gestrigen Ausschreitungen ist Pbisber mit sieben Toten, darunter drei Frauen und 21 Verwundeten, festgestellt word n. Sle dürfte sich aber noch erhöhen. Zwei Voltswehr—⸗ offiziere und vier Mann sowie einige Gendarmen erlitten Ver⸗ letzungen. Durch Zeugen ist einwandfrei festgestellt, daß zuerst aus den Reihen der Kundgebenden geschossen worden ist. Nach 11 Uhr Nachts ereigneten sich keine Zwischen fälle mehr. Einige Haupträdels fübrer wurden verhaftet. Als einer der Haupt chuldigen an dem Blutvergießen wird ein aus München hierher geflohener Kommunist bezeichnet.

Handel und Gewerbe.

Wie „W. T. B von zuftändiger Stelle erfährt, sind die Richtlinien, nach denen die Enischädigungen für die dem nächst zu beschlagnab menden Wertpapiere bemessea werden, nunmehr dem Reichsrat zugegangen. Danach soll für Werct— papiere, die nach 10 der Anlage zu Artikel 298 und nach Artikel 145 des Friedengperkrags enteignet werden, eine Entschädig ang in Höhe des Liguijdaizonserlösez gezahlt werden. Die Entschädigung fär die Schantungvahn joll nach dem Werte erfolgen, den das gesamte Eigentum der Schantung Eisenbahn A.-G. in Cbina am 25. Juli 1914 in mexikanischen Dollars, umgerechnet in Reichswährung zum Tageskurs, gehabt hat.

Berlin, 11. Mit. (B. T B.) Elektrolytkupfer. (Notlerung d. Ver. 6. d. dt. Elektro. Notis 2281 .

Wagengestellung für ztehble, Kots und Brikett z am 10. Mai 1920. —— *

Oberschlesisches Revier

Ruhrrevter Anzah! der Wagen

Gestellt:

am 9. Mai. 4871

am 196 Mat. 189 377 2837 Nicht gestellt:

am 9. Mai..

am 106. Maöt. Beladen zurück⸗

gestellt: am 9. Mat. 4629 am 10. Maß. 18 661 2754

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

London, 10 Mal. IW. T. B.) 25 6/0 Enngltsche Konsolg 48k, b oso Argentlnter von 1856 89, 4 o Brastlianer von 18537 44, 4 5 Japaner von 1839 53 50 Mexskantsche Goldanleihe von 1898 42, 3 0/9 Portugtesen 366, o eo Russen von 1906 23, 49 os Russen von 1909 17t, Harne, and Ohio 43 Ganadian Paeifte i5l,

ennsplvania 5l, Southern Paeifie 124 Unton Pactfie 153, Untred taten Steel Corporation 125, Rio Tinto 36. De Beers ga, Goldfsteld 16 Randmineg 21516.

London, 10. Mat. (KB. T. B.) Wechsel! anf Dentschland 195 0), Wechse! auf Amsterdam kurz 1948, Wechsel auf Part z Monate 50 30. Wechsel auf Brüssel 7,30). Prioatdis kont 68, Silber lolo 615, do auf Lieferung —.

Paris, 10. Mai. . C. B.) S og en g. Anleihe 87 60, d oso Französtsche Auleibe 71,55, 3 dio Franzdstsch« Rente 57,5, 4 o, Span. äußere Anleihe —, d I Nussen von 1906 = 3 elo Russen von 1396 4*l0 Türken unlf. Euei⸗ kanal 8h00, Rio Tinto 2167.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Etver vor 10. Mai. (K. X. B. E anm ont, KUumsag boo Ballen, Ain fuhr 241830 Ballen, dubon 1Rerttantiche Gau m- wolle Ballen. Für Mai 265. 63, für Juni 26. 40, für Jult 2. 13.

Amerikanische teilweise 1 Punkt niedriger, Brasiltanische 51 Punkte niedriger, Aegvptische unverändert. ;

GHradsord 10. Mal. W. L. B. Am Woll markt war der Verlauf des Geschäftg ruhig. Die Pieise blleben unverändert;

jeder Art mit alleiniger Ausnahme der offenen Blindenschrtstsendungen

Die Garnpreise waren sest.

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