1920 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Unter dem 25. April 1920 ist auf Blaft 988 des Tarlf⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Baugeschäfte von Groß Berlin (G6. P.) und dem Deutschen Baugarbeiterverband 3Zweig⸗ verein Berlin, am 15. Oktober 1919 ahgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der in den Gipsbaubetrieben beschäftiaten Arbeimehmer wird für den genannten Berufsfreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezemher 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für fol⸗ ende Stadt⸗ und Ortsbezirke für allgemein verbindlich erklärt:

dlershof Alt Güenicke, Baumschulenweg, Berli, Bie dorf, Bohnsdorf, Borsigwalde, Britz, Buckow, Charlottenhurg, Cöpenick, Dahlem, Friedenau, Fiedricks berg, Friedrichsfelde, Friedrichshagen, Frohnau. Groß Lichterfelde, Grünau, Grune⸗ wand, Haselhorst, Heinersdorf, Hennigs dorf, Hermsdorf, Hohen⸗ schönhausen. Johannisthal, Jungfernheide, Karlshorst, Kauls— dorf, Lantwitz, Lichtenberg, Lichten ade, Mahlsvorf, Marien⸗ dorf, Marienfelde, Neukölln, Niederschöneweide, Niederschön⸗ hausen, Nicolassee, Nordend, Oberschöäneweide, Pankow, Plötzensee, Reinickendorf, Rosenthal, Rudow, Rummelsbumng, Saalwinkel, Schlachten see, Schmargendorf, Schöneberg, Schön— holz, Spandau, Steglitz, Stralau, Südende, Tegel, Teltow, Tempelhof, Treptow, Waidmannslust, Wannsee, Weißensee, Lestend, Wilhelmsruh, Wilmersdorf, Wittenau und Zehlen⸗ dorf. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Ja⸗ nuar 1920.

821

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißt ler.

Das Karlfregister und die Registerakten können im Reichsarbeitz⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33134, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reid garbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des TarifvertragJ gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. April 1920

Der Reglsterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. April 1920 ist auf Blatt 16 If5. Nr. 3 und Blatt 990 den Larifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Leipziger Verband des Einzelhandels E. V. und dem Deutschen Transportarbelter⸗Verband Ver⸗ waltungsstelle Leipzig, am 5. Februar 1939 abgeschlossene Tarifbertrag zur Regelung der Lähn- und Arbeits hedta— gungen für die gewerblichen Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen im Einzelhandel, ausschließlich ber Spezialgeschäfte der Lebens— mittelbranche, wird gemäß 5 2 der Veroronung vom 23. De⸗ zember 19138 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Leipzig einschließlich eingemeindeter Vororte für allgemein ver—⸗ binolich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Mit dem gleichen Zeipunkt trltt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 3. Sep⸗ tember 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. Dr, Giß ler.

Das Tarlsregister und die Registerakten können im Reicht, arbeitsministerium, Berlin NW. t, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, tönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck det Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. April 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 80. April 1920 ist auf Blent 992 deg Tarif⸗ registers eingetragen morden:

Der zwischen dem Reichsverband des Teutschen Tief bau⸗ ewerbes E. V., Bezirksgruppe VIII, dem Arbeitgeberverband . das Baugewerbe zu Rue und Umgegend, dem Teutzchen auorbeiterverbang, Bezirkaverein Aue, und dem Zentralverband Der Maschinisten, Heizer und verw. Berufs genossen Teutschlands, Geschästestelle Zwickau am 4. Juli 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag nebst Nachtrag zur Re elung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird emäß § 2 ber Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) sür das Gebiet der Stadt Aue und ber Amie heuptmannschaft Schwarzenberg einichl. des Amts— gerichtsbezin is Harten sten sowse der Städte Zwöyitz und Elter⸗ sein sür ellgem ein verbindlich erklärt, Die allgemeine Ver—

kindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Ver Reichsarbeissmmister.

J. A.: Dr. Si gler.

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Relchsarbeite. miniflersum, Ber in RV. 6, Luisenstraße 33/34, Simmer 161, während der regelmäßigen Vienstslunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeltnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neid tarbeitsministeriums verbindlich ist. können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tartsvertrags gegen Erstattung der Kösten verlangen.

Berlin, den 30. April 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 230. April 1920 ist auf Blatt 295 des Tarĩf⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dern Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Verussgenosen euisch lands, Zahlsielle Chemnitz. und der Bäcker⸗Zwangginnung zu Crimmitd au am 2. August 1919 abgeschlossene Tarifverlrag gebt. Auh ang zur Fiegelung der Lohn und Arbeils bedingungen im Bäcker gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Re che Gesetzbl. S. 1456 lür den Bereich der Vackern nung Crimminchau für allgemem dberbindlich ertlärz. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 18. März 1920.

Der Neichsarbeits miner. J. A.: Dr. Sitz ler. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeite.

sfserlum, Berlin NW 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 161, . der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.

.

——

Arbeitgeber und Arbeltnehmer, für die der Tarifrertrag der Erklärung des Reichs arbeiteminisieriums verbindlich

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* * N/bphruck ve 7Tari 4trerns ed

von den Vertragapant Abdruck des Varispertrags geger

1

Bekanntmachung. —— . 2 ö 1 9 Unter dem 3. Mal 1920 ist au Blatt 1008 des Tarif⸗

stattung der Kysten perl ö. u. reg ens eingetrage Hold 1 . . . Berlin a. 30. April 192 Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Gasthaut⸗ . ge MRealsterfihbrer, & a r aff angestelllen zu Erfurt und der Anbeite gemein schaft der Gast⸗

JI und Schanlmirte ven Esurnt und Umgegend om 13 Nover her 2 Ig9sig abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lokn⸗ und Arbeits he dingungen für die Ange elle im Ganuwrts⸗

* etktanntm ach un g. und Arbeite be dingunge ö ] s n im Ga 1

Unter dem 20. April 1920 ist auf Blatt 99g des Tarif⸗ registers eingetragen worhe . . Der zwischen dem Bund der lechnischen Angestellten und

2

Beamten Ortsverwaltung Chemnitz, dem Deuischen Werk meiste⸗Verband, Ortspermastung Chemnitz, und em Chem⸗

nitzer Bezirfsperband Deutscher Meigllindustriller am 7. Ve⸗ zember 1919 argeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen für die technischen An⸗ gestellten in den Betriben der Metallindustrie wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reicht⸗ Gesetzbl. S. 14656) sür den Stadthezunk Chemnitz und die Vororte Harthau, Schönau, Neustadt und Siegmar für ich ertlärl. Die allgemeine Verbindlichkeit November 1919.

allgemein verbindlich beginnt mit dem 1

Der Reiche en beitsminister. J. A.:

Das Tarlfregister und die Negistertten können im Reicht arbeitsministerium, Berlin NW., Luisenstraße 3354, Zimmer 161, während der regermäßigen Tienststunden eingesehen werden

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertigg infolge der Ertlärung des Reichsarbeittministeriums verhindlich ist, könne von den Vertrage parteien cinen Abdruck des Tarispertrags geger Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. April 1820.

Der Registerführer. Sarassa.

1 8

Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 999 des Tarff⸗ registers eingetragen worden:

Oberpfalz und Niederbayern in Regensburg, dem Zentra— verband der Forst⸗, Land⸗ und Weinberg a beiter

Der zwischen dem Deutschen Lan darbeiter-Ver band, Gau! 1

lands, Landesgeschästestille Bayern r. d. Rh., und dem K dauernd mis Instan setz. n gsat beiten beschäftigt sind.

verband land- und forstwirtschostiicher Arbeitgeber ber Ober pfalz am S0. Janvar 1920 ah geschlossene Tarisvertrag zur Reglung der Lohn⸗ und Arbeite bedinguygen für land- und forstwirtscaftliche Arbeiter wind g mäß § 2 der Lerordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetbl. S. 1466) für das Ge⸗ biet des Kreises Obeipfalz für allgemein verbindlich er llärt. Die allgemeine Verbindlichfeit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reiche grbeitsminister. . M, Dr,. ier.

Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reichg— arbeilsministerium, Berlin NW. tz, Luisenstraße 33.ñ 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. April 1920. Ver Registerführer. Sarassa.

Gelanntmachung.

Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 998 detz Tarif— registers eingetragen worden J

Ter von dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deusschlands, Zahlstelle Chemnitz, und ber Bäckerimnung zu Planitz und Umgegend am 8. Tezemher 919 anerkannte Schiersspruch des Schlichtungsausschusses Zwi au vom 3. Oktober 1919 neb st Anhang zur Regelung der Lohn- und Arbeite beringungen im Bäckergewerhe wird gemäß 5 2 der Perorbnung vom 235. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Bereich der Räckerinnung zu Planitz in dei Amtehauptmannschast Zwickau allgemein verbindlich erklärt. Tie allgemeine Verbindlich «n beginnt mit dem 15. März 1920.

Der Reichs arheifsmini ßer. Jm. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifreglster und die Vegisteratten önnen im Kelch sarbeit. minifserlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmini fleriums verbindlich ist, können pon den Vertragtrarteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. April 1920.

Der Negisterführer.

Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. April 1820 ist auf Blaft 997 des Tarif⸗ registertz eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralrerband der Schuhmacher Deuischland in Nürnberg der Schuhmacherfachg rurpe und dem Bezirksgusschuß des Handwertes Aue (Abteilung der Volke wuhschaftlichen Vereinigung) am 5. November 1919 ab— geschlessene Stunden lohn⸗un ett ordlohn⸗Tarisvertrag zur Regelung der Lohn- und Arberls bedingungen im Schuh— machergewerbe wird gemäß s 2 der Rererhnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) sür das Gebiet der Amte haupimannschast Schwarzenberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920.

Der Reichsarheitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Dag Tarifregister und die Megisteratten können im Reschtarbeits · minifsersum, Berlin NW.. 6, Luisenstraße 35.34. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienfststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag snfolge der Giklärung des Meichsarbeineminssteriums verbindlich isi, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Kerlin, den 30. April 1920.

Der Negister führer. Sarassa.

eutsch⸗ .

gewerbe wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23 Dezember

2

stadt-⸗ und Landkreis 2

1456) für den S verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗

ö . 498 M 61. 1918 (Reichs⸗Geseßbi.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler Das Tarlfregister und dle Negisteraften konnen im Reichsarhelltzr minifferium, Berlin NW. 6, Luisenstiaße 33 / 34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Tiensistunden eiCngesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge rung kes Reichsarbeitsminifteriums verhindlich ist, können von den Versragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Gy⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 3. Mai 1820. Der Register führer.

Sa rassa. geiannimachung. Unter dem 3. Mai 1920 ist auf Blatt 1011 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Aibeitgeberverband sür das Bau⸗

aewerbe der Staßt Melle und Umgegend E. V. in Melle, dem Deutschen Bauarbeiternerband, Zweigverein Melle, und dem

Zentra verband christlicher Bauarheiter Veutschlands, Ver⸗ waltungsstelle Melle, an 1. Mai 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn- unh Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugemerbe wird mit Bezug auf die am 1. April 1920 getroffene Vereinbarung über die Ver⸗ längerung der Geltunge dauer des Neichstarifoertrags für das Baugewerhe his zum 28 Mai 1920 gemäß 8 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür den Bezirk der Gemeinde Melle für allgemein ver bindich ertlärt. Die allgemeine Verbindlichkeit heginnt mit, dem 15. Härz 1970. Sie erfaßt nicht das Arbeusnerhälmis von Bauarbeilsern, die in einem Retriehe, rer nicht Baubeirleb ist

Der Reichsarveitsmininer. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregißter und die Viegiseretten tönnen im mir arbeinsministerium, Berlin NW; 6, Luisenstraße 33 / 34, Itmmer 161, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Aibeltneb mier, für die der Tarispertrag imolge der Erklärung des Rein sarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertragt gegen Gistattung der Kosten verlangen. Berlin, den 3. Mai 1820. Der Regiser führer.

Sarassa.

Bekanntmachung. Unter dem 3. Mai 1920 ist auf Blatt 1005 des Tarlf⸗

registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Texlil-Inbustrie zu Chemnitz und dem Zentralverband der Angestellten. Bezirk Leipzig, am 29. Januar 1920 ahge⸗ schlofssene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellunge bedingungen für die kaufmännischen Angestellten in den Färbereien und chemischen Waschanstalten wird gemäß 8 2 Jer Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzhl. S 1456, sür das Gebiet der Amtshauptmannschaft Leipzig ür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 15. April 1920.

Ver Reichs arbeitsminister, NJ A.. Dr. Sißl ern

Das Tarifregifler und dle Registerakten können im Reichgarheitsz« minlfserium, Berlin NW. b, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingelhen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtarbelttzmninisteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 18920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 3. Mai 19290 ist au Blatt 1006 des Taris⸗ reglsters eingetragen worden: ; Der zwischen dem Verband der Schneider und Schneide⸗ rinnen und Wäsch-arbelter Deutschlands. Filiale Dessau, und dem Interessenverband der Vextilwarenhänöler für Stadt und Kreis Dessau E. V. am 26. Janngr 1920 abgeschlossene Tarifoertrag nebst ner ab 1. März 1920 vereinbarten Teuerungszulage zur Regelung der Lohn- und Aibeits⸗ beringungen für die Anbeitnehmer der Putzbranche wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezemher 1918 (Reichs⸗ Gesetzhl' S. 1456) für das Gahiet der Stadt und des Kieises Dessan für allgemein ger bindlich ertlärt. Die allgemeine Ver= bürhlichleit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reicharbeitsminister. J. A.: M. Gier

Datz Tarifregister und die Regisseretten können im Reichgarbekts ministerium. Berlin NW,. 6, Luisenstraße 33123, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arteitnebmer, für rie der Tarisvertrag lfolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragkparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 1920.

Ver Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung. Unter dem 3. Mai 1920 ist auf Blatt 1006 des Tarif⸗ reglsters eingetragen worden: ̃ . Der zwischen dem Verband der Baugeschäste von Groß Berlin E. V. und dem Deutschen Tauarbeiter⸗-Verband, Zweig⸗

verein Berlin, Sekiion Gips- und Zementbranche, unter Zu⸗

ziehung des Zentralverbandes christlicher Bauarbeiter, Oris⸗

vom 14. April 1919 außer Kraft.

verwaltung Berlin, abgeschlossene Tarifvertrag 18. Junt 1919 nebst Nachtrag vom 15. Osftober 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeit s bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Beton⸗ und Eisenbeton gewerbe wird jür den ge⸗ nannten Berufskreis mit Ausnahme der Betonarbeiten im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Te⸗ zember 1918 (Reich s⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Orte: Adlershof, Alt Glienicke, Baumschulen weg, Berlin, Biesdorf, Bohnsdsorf, Borsigwal de, Britz, Buckow, Charlotten⸗ burg, Cöpenick, Dahlem, Friedenau, Friedrich sberg, Friedrichs— felde, Friedrichehagen, Frohnau, Groß Lichterfelde, Erünau, Grunewald, Haselhorst, Hein ersdorf, Hennigsdorf, Herms— dorf, Hohenschönhausen, Johannis thal, Jungfernheide, Karls horst, Kaulsdorf, Lantwitz, Lichtenberg, Lichtenrade, Mahlsdorf, Marienborf, Marienfelde, Neukölln, Nieder schöneweige, Nieder⸗ schönhaäusen, Nikolassee, Nordend, Oberschöneweide, Pankow, Plötzensee, Reinickendorf, Ro senthal Rudow, Rummelsburg, Saatwintel Schlachtensee, Schmargendorf, Schöneberg, Schön⸗ holz, Steglitz, Strolau, Süd ende, Tegel, Teltom Temtselhof, Treptow, Waidmannslust. Wa nnsee, Weißen see Westend, Wil⸗ helmsruh, Wilme sdorf, Wüte nau und Zehlendorf sür ollgemein verbindlich erklärt. Die allge meine Verbinolig keit beginnt mit dem 1. November 1919. Sie erfaßt nicht das Arbeitt⸗ verhältnit von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht , . ist, dauernd mit Instanbsetzungtzarbeiten beschäftigt ind. Der Reichtzarbeitsminister. J U: Vr, Sitzle n

Das Tarifregister und die Regifteratten konnen im Relchsarbelts⸗« mlnistetlum, Berlin NW. 6, Luisenstragze 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeilsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 4. Mai 1920 ist auf Blatt 26 ls. Nr. 2 und Blatt 1017 ves Tarifregisters eingetragen worden:

Das zwischen dem Deutschen Metallarbeiter Verband, Bezirkeleitung X. Bezirk, dem christlichen Metallarbeiter-Ver— band, Bezirtsleilung Nürnberg, der Bezirtsteuung des Gewerk— vereins deutscher Metollarbeiter (H. D.), dem Verband Baye— rischer Metallindustrieher, Orte gruppen Nürnherg, Auge burg und München, dem Bayerischen Ink ustriellen-Verband, Orts—

gruppen Nürnberg, Augsburg und München, der Vereinigung . l .

der Spiel-⸗ und Metallwaren⸗Fabrikonten von Nürnberg, Fürth und Umgebung und der Veremigung für Feinmechanik und Optik am 24. November 1919 abgeschloßene Kollettiv⸗ abkommen zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen in der Metallindustrie ausschließlich des Handwerks wird für den genannten Ferufe kreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl S. 14656) für das Gebiet der Städte Augsburg, Fürth, München und Nürnberg sür all— gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 24. November 1919. Mit dem gleichen Zeit— punkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags

l Die all gemeine Verbind⸗ lichkeit erstreckt sich nicht auf die Augsburger Uhrfederindustrie. Ihre Ausdehnung auf diese bleibt vo behalten.

Der Reichsarbeitsm inister. J. Ae; Dr. Gitzl er.

Das Tarifregister und die Negisterakten nnen im Reichsarbelts. ministerium, Berlin Nw. 6, Luisenstraße 33 / 4, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienslstunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Torisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmin isteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdrusck des Tarispertiags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 4 Mai 1920.

Ver Registerfübrer. Sarassa.

——

Betanntmachung.

Unter dem 4. Mai 1920 ist auf Matt 119 1d. Nr. 3 des Tar mr ergistertz, betreffend ben Tarifhente ag vom 6. Fehruar 1920 für die Stoffhandschuhindustrie im Ge biet des Freisiaate

Sachsen und für die in dem Oite Rußdorf in Sachsen⸗Rlten⸗

burg gelegenen Betriebe der Stoffhandsch uhindustrie, einge agen warben:

Die am 6. Februar 1920 abgeschlossene Tarifverein⸗ barung zu dem für allgemein verhindlich erlarten Tarif— vertrag vom 8. November 1919 wird für denselben Berufä— kreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirtung vom 16. Januar 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsm inister. J. A.:; Sie fart.

Dag Tarifregister und die Reg serckten können im Reiche arbeitsmintsterium, Berlin RW. 6, Luise nstrafe 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeits ministeruumt verbindlich ist, können von den Veirtragäpar eien cinen ÄAbdruck des Tarispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 4. Mai 1920.

Der Reglisterführer. Sarassa.

Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.]

Gachsen.

Nach einer Mitteilung des Wehrkreiskommandos 4 sind bie im Auftrage der jächsischen Regierung durchgeführten mislitärischen Maßnahmen in Südwestsachsen im wesentlichen beendet. Die sächsische Regierung hat den über die Kreishauptmannschaft Zwickau und über die Amts⸗ hauptmannschaft Glauchau perhangten Ausnahmezustand mit dem 12. d. M. wieder aufgehoben.! Der größte Teil der Truppen ist inzwischen abbesörgert. Plauen, Glauchau und Frankenberg bleiben bis auf weiteres mit stärkeren Truppen⸗ abteilungen belegt. Diese Abtellungen sind befähigt, jederzeit Streifen in das umliegende Gebiet zu unternehmen, um

vom ] etwaigen neuen Versuchen verbrecheriscker Elemente, die Ruhe

und Eicherheit zu stören, sofort mit Nachdruck entgegentreten zu können.

Oesterreich.

Der Staalssekretär für Finanzen unterbreitete vorgestern in der Nationalversammlung den dritten Nachtrag zum Finanz gesetz, darunter auch die Erhöbung der Staate aug⸗ gaben um 8594 Mienen auf 16873 Millionen, der Staalt⸗ einnehmen um 1857 Millionen auf 6295 Millionen und des Abganges um 1739 Millionen auf 10579 Millionen. Zur Dedung der nererli en Erhöhung soll der Stoals⸗ kretär jür Finanzen, wie ‚Wolffe Tele grophenbüro“ meldet, zu weileren Kreditoperatjonen bis zum Höchstibetrage von 1730 Millionen ermächtigt werden. Als außerordentliche Aufwendung sür die Einführung von elektrischer Zugförderung sind im Nachtrag 565 Millionen vorgesehen.

Ungarn.

In der Nationaloper sammlung forderte der frühere Minister Szterenyi im Laufe der Aussprache über das Ministerverantwontlichkeitsgesetz, daß die Mitgli eder der Regierung Karolym von den ordentlichen Gerichten zur Verantwortung gezegen würden, da sie eine gesetzwidrige Re⸗ gierung gebildet hätten. Szterenyt sagte dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolse u. 9. „Wir sind eine königstreue Nation und dem gekrönten König zur Treue veipflichtet.“ (Stürmischer Beifall und Händetlaischen hei den Christltch⸗ nationalen, Widerspruch bei den kleinen Landwirten. Präsident Rakeaptzky: Hier darf man nicht gegen den gekrönten König sprechen. (Großer Beifall bei den Christlichnationalen, Rufe bei den kleinen Landwirten: Wo ist denn der König?) Piäsident Rafopszky Jesensalls ist er irgendwo. Abgeordneter Keretkes erklärte, er sei royalistisch gesinnt, aber gegen die Habsburger. Die Vorlage wurde schließlich angenommen.

Im Ausschuß für Aeußeres betonte Andrassy bei der Besprechung des Friedens vertrags, wenn man diesen Frieden annehme, ohne daß dies unbedingt notwendig sei, dann setze man die Zukunft der Nation aufs Spiel, wenn man ihn aber zu einer Zeit nicht annehme, wo man ihn an—⸗ nehmen müsse, weil Ungarn nicht stark genug sei, um mit den Folgen der Nichtannahme zu rechnen, so würde die Nation in gen Tod getrieben werden. Er sei überzeugt, daß ein frucht— soser und ergebnisloser Versuch auch die letzten Kräfte der Nation erschoͤpfen würde. Der Piäsibent der ungarischen Friedensdelegetion Graf Albert Apponyi informierte dann den Aus schuß eingehend über die Tätigkeit der Friedeng⸗ delegation.

Eine stark besuchte Versammlung von Vertretern ungarischer Rereine und Körperschasften im großen Saal der Aklabemie der Wissenschaften in Budapest zum Einspruch gegen den Gewaltfrieden entsandte Abordnungen zum Relchsverweser von Horthy zum Ministerpräsidenten Sim onyi⸗ Semedam und zum Piäsidenten der ungarischen Friedens⸗ delegation, Grafen Albert Apponysi. Ter Reichsverweser von Horthy sorderte zum Zusammenbalten und zur gemein⸗ samen Arbeit auf, zu welcher der unerschütterliche Glauben an Ungarns gerechte Sache und Zukunft Kraft geben werde. Der Ministeipräsident Simonyi⸗Semadam antwortete in ähn⸗ chem Sinne und Graf Albert Apponyi betonte die ge⸗ schichtlichen Rechte Ungarns.

Großbritannien und Irland,

Das jetzt veröffentlichte Gesetz über die britische Staaisangehörigkeit und die Stellung der Aus⸗ länder bestimmt, dem „Reuterschen Büro“ zusege, daß ein Aue länder weder ein Lotsenattest im Vereinigten Königreich erhält, noch als Kopisän, Erster Offizier oder Oberingenieur auf einem englischen Handelsschiffe oder Fuscherfahrteug tätig sein darf, außer in den Fällen, wo solche Schiffe in der Regel zwischen nichtenglischen Häien verkehren. Ausländer, die eine Beschemigung darüber vorlegen können, daß sie während des Krieges auf britischen Schifsen Lute Vienste geleistet haben, sind von der letzteren Maßnahme ausgenommen.

Im Unterhaus mumnde vorgestern der Staats haushalts⸗ voranschlag in zweiter Lesung angenommen. Auf eine Anfrade erwiderie Bonar Law, daß dei vom Völkertkund einberufene Finanz ton ferenz wahrscheinlich Ende Mai oder Ansang Juni in Brüssel stanfinden werde. Jedensfahs werde sie nach er Zusommen kunft von Spag sitatifinden. Ter Schatzkanzler Chamberlain teilte dem Hause mit, daß die Wieder⸗ gutmachungskommission beabsichtige, von Zeit zu Zeit eins Uebersicht über die Einnahmen aus den feindlichen Ländern und die on feind iche Länder geschuldeten Beträge zu veröffentlichen. Ein Mitglied des Hauses stellie im weiteren Verlauf der Sitzung wieberum eine Anfrage, betreffend zie Auslieferung des vormaligen deutschen Kaisers, worauf der Unterstaate sekreläns im Auswärtigen Amt Cecil Hanmsworth antwortete, ein besonderer Bericht über diese Angelegenheit sei noch nicht eingegangen. Die Regierung sei sich aber der Wichtigkeit der Frage vollkommen bemußt und behalte sie dauernd im Auge. Auf veischiedene Anfragen an bie Regierung über ein Telegramm des Königs an Pilsuhsti erklärte Bona Law, die Regierung hatte schon vor Be ginn der polnijc en Gegen ofsensive die Absendung dieses Telegiamms beschlessen. Es stehe nicht im Zusammenhang mit bem militärischen Auftreten Polens in der Ukraine, von dem die englische Reglerung keine Vorkenntnis gehabt habe.

; RFrankreich.

Der Botschafterrat beschäftigte sich vorgestern vor⸗ mittag unter dem Vorsitz Jules Cambons mit dem Hondele⸗ regime in Veutschland und bestimmte, daß die in Artikel 3847 des Veisailler Wernogs vorgesehene interngtlonale Don au⸗ kommission demnaächst zusammentreten soll. Ferner ge⸗ nehmigte er das Abkommen, das der Oberkommissar von Danzig, Sir Reginald Tower, mit den Vertretern Polens über die Verpflegung Polens abgeschlossen hat. Die nächste Sitzung des Votschafterrats findet heute statt.

Nachdem die deutsche Regierung offiziell mitgeteilt hat, daß die deusschen Truppen im Ruhrgebiet auf die ver— einbarte Stärke herabgesetzt seien, läßt, wie bereits gemeldet, der General Nollet eine Nachprüfung vornehmen. Wie „Wolfsss Telegiophenbüro“ meldet, werden die sranzösischen und belgijchen Truppen, wenn dos Ergebnis der Nachprüfun mit den offiziellen deutschen Angaben überemm stimmt, die künzlich

auf dem rechten Rheinufer besetzten Städte wieder räum en. .

Die parlamentorische Gruppe der Sozialisten, der Nafionalrat der sozialistischen Partei und deren ständiger Ver⸗ waltungs aus schuß ezlassen einen Protes gegen den Beschluß der Regierung, eine Untersuchung mit der Absicht auf Auflösung gegen den allgemeinen Gewerk⸗ schafts bund (Confédération Gér6érale du Travail) ein⸗ zuleiten. Tas Volgehen der Regierung wird als ein Gewalt— streich bezeichnet. Auch die „C. G. T.“ hat einen Protest erlassen, in dem sie erklärt, sie habe eine legale Exipenz, die sie sich nicht nehmen laß. Auch das Zentralkomitee der Liga sür Menschenrechte protestiert gegen das Vorgehen. Die Untersuchung gegen die „C. G. T.“ ist kamit hegennen worden, daß an ihrem Sitze sowie bei ihren fünf führen den Gewerk— schaftsführern, darunter auch bei Jouhaux, Haut suchungen gehalten wurden. Es wurden überall Papiere beschlagnahmt. Im Laufe des Dienstags sind übrigens sowohl in Paris als auch in der Provinz viele Verhastungen von Streitführern vorgenommen worden.

Rußland. Die Sowjetregierung hat nach Meldungen englischer

Blätter der ar menischen Regierung mügettilt, sie sei bereit, Armenien unler solgenden Bedingungen an zu⸗

erkennen: Armenien enthält sich aller feindseligen Hand⸗ lungen gegenüber Rußlond, Handels⸗ und diplomatische Be⸗ ziehungen werden angetnüpft. Die gefangenen amenischen Kommunisten werden in Freiheit gesetz. Die Sowjettegierung ihrerseits betrachtet alle Moßregeln, die durch as frühere zaristische Regime gegen Armenien getroffen wurden, als gauf— gehoben und verpflichtet sich, der armenischen Republik ihren Anteil aus dem iussischen Staalsschatze auszuzahlen.

Italien.

In der Kam mer brachten die sozialistischen Abgeordneten am Dienstag einen Antrag, beireffend die Zwischenfälle, die sich kürzlich bei dem Personal der Postoverwaltung ereignet haben, ein. Der Ministerpräsibent Nittiverlangte die Ablehnung des Äntrags und stellte, wie Wolffs Telegrapher büso“ meldet, die Vertrauensfrage. Die Mitglieder der Volkeportei kündigten an, daß sie für den von den sozialistischen Parteien eingebrachten Antrag siimmen würden. 309 Abgeordnete waren anwesend. Bri namen thcher Absiimmung stimmten für den Antrag 1938, dagegen 112 Abgeordnete, bei vier Stimm⸗ enthaltungen. Ter Kammerpräsident teilte daraufhin mit, daß der Ministerprösident am Mittwoch bei Beginn der Sitzung die Demission des Ministeriums bekanntgeben würde. ö

Der König hatte am Mitiwochnachmiittag wegen der Ministerkrise eme Besprechung mit Nitti, Tittoni und Orlan da.

Volen.

Nach einer Reutermeldung aus Warschau haben die Streit⸗ kräfte der Bolschewisten, verstärkt durch Truppen aus dem Norden und Süden, am 106. Mai den Di jepr überschritten und die polnische Stellung, die den Zugang zu Kiew schützt, angegriffen. Die Polen hielten ihre Stellungen und nahmen zwei feindliche Bataillone gefangen. Feindliche Flug⸗ zeuge haben Kiew mit Bomben belegt. ;

Tschecho⸗ Slomakei. Abgeordnetenkammer und Senat werden am Mitt⸗ woch, den 26. Mat, zufammentreten. Eine gemein same Sitzung der beiden Kammern zur Wahl des Präsidenten der Republik

wird am 2A. Mal stattfinden.

Dänemark.

Da der deutsche Gesandte in einer Note vom 11. Mai die Aufmerksamkeit des dänischen Minislers des Aeußeren darauf lenkle, daß er bei seiönem Besuch im Ministerium des Aeußeren am 7. Mai den Minister des Aeußeren gefragt habe ob die dänische Regierung bereit sei, eine Uebereintünst mit der deutschen Regierung, betreffend den Schutz der schleswigschen Minderheiten abzuschließen, hat der Minister bes Ueußeren Scegventus laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbü os“ am 12 Mai dem deut⸗ schen Gesandten mitgeteilt, die bei der genannten Gelegenheit vorgebrachten Aeußernngen seien von ihm nicht als Vor— schlag, sondern r als zufällige Bemerkung in der genannten Sache aufgefaßt worden. Der Ministec habe daher die Sache seinen Kollegen nicht vorgelegt, was andernfalls geschehen wäre. Weiter wurde dem deuschen Gesandten mitgeteilt., daß der Minister des Aeußeren, da jetzt aus der obengenannten Note hervorgehe, daß die ihm am 7. gemachten Aeußerungen als igentlicher Vorschlag, betreffend den Abschluß eines Uehber— einkommens über die Rechtsstellung der Minderheiten, ver⸗ standen werden sollten, die Sache mit seinen Kollegen erörtert habe und daß die dänische Regierung im gegenwärtigen Zeit⸗ punkt bedauere, sich nicht imstande zu sehen, Verhandlungen mit Deuischland in dieser Frage aufzunehmen.

Amerika.

Der Präsident Wilson hat dem „Reuterschen Büro“ zu⸗ folge eine Hill unterzeichn't. die eine Abänderung zum Deportations gesetz darsiellt und die Deportation von Deut⸗ schen und anderen Ausländern, die wahrend des Krieges interniniert waren, zuläßt. .

Der bisherige Direltor für das Eisenbahnwesen, Hines, ist im Begriff, mit einem vertraulichen Auftrag des Präsidenten Wilson nach Europa abzureisen. Der Zweck seiner Entsendung ist obiger Quelle zufolge, die Besitzrechte an den Schiffen festzustellen, die gegenwärtig unter deutscher Flagge auf der Donau, der Elbe, dem Rhein und der Oder verkehren. Die an der Angelegen⸗ heit interessierten Natlonen, Belgien, die Tschecho⸗Sllowakei und s . hatten Wilson um Ernengung eines Schiedgrichters gebeten.

Der Senats ausschuß für Reußeres hat in einem Bericht einstimmig eine Entschließung bejürwortet, die den Präsidenten auffordert, Kriegsschiff und Marine⸗ soldaten nach Batum zu senden, um das Leben und Eigentum der Amerikaner in Botum und anderen nach Baku führenden Eisenbahnen zu schützen.

Aus Texas wird gemeldet, daß unler den in Mexiko durch den General Marguia Hingerichteten sich auch der Schwiegersohn Carranzas, Genera Arguila, defand. Das revolutionäre Haup quartier erklärt, daß sich die neue Re⸗ gierung tonsolidie re. Huerta sei das Haupt der zat— ächlichen Regierung und General Salvatore habe die Finanzen übernommen.