kaffe e. G. a. u. S. ia HGaselborf erfolgen durch 2 Mitglieder; die Zeich
elngeiragen: burch bie Genossenschaft Urtersen, den 6. Mai 1920.
nung geschlebt, indem die Zeichnenden der * err, . erfolgen jetzt Firma bre Ytamengunterschrift belfũügen. ichen Mitteilungen Alle öffentlichen Bekanntmachungen er⸗
gejelchnet von 2 Vorsiandgmitagltedern oder,
für Schleswig ⸗Holstein. mel, unter der Firma der Genossenschaft,
Das Amtegerlcht.
Vl, Dongu II7 806] Ju das Genossenschaftgregtfter wurde heute eingetragen: a. die Firma Geneinnntzige Bau-
wenn sie vom Auffichtsrat auge chen, unter
dessen Nennung und von seinem Vorsitzen⸗ den gezeichnet, in der Rhön⸗Zeitung in Nacha und in der Allgemeinen fe! Zeitung in Berlin; für den Fall, daß diese Blätter eingehen oder aus anderen
e, mn, r die Bekanntmachung in Ihnen
Gen ossenschaft mit bes
räunkzer Daft, nmönlich fein follte, tritt au ihre Stesle
pflichi, Sitz in ulm; Das Statut it der Deutsche Reichs anzeiger bls zur Be⸗
amn 20. Apr 18920 errichtet. Gegen stand
des Unternehmen ist die Uebernahme unb Ausführung von Bauarbeiten aller Art am Sitze und außerhalb sowle die Be⸗= schaffung der hlerzu erforderlichen Bau⸗ stoffe und Geräte. Durch ihre Arbeit will die Genossenschaft nicht allein ihren Mitglit dern einen augreichenden Lebeng-⸗ un erhalt verschaffen, sondern auch zur Bekämpfung der Wohnungguot, zur Hebung der Wohnungt kultur und zur 4 6 des Baugewerbeg beitragen. Sie will daher durch Erprobung und Vervolllommnung
stimmung eines anderen Blattez. Der Vorstand besteht aus: Fleischermeister Karl Lotz, Ileischermelster Konrad Güth und Kaufmann Edwin Merkel, alle in Vacha. Die Ginsicht der Liste der Ge. nofsen ist während der Diensistunden des Gerichts jedem geflattet. Vacha, den 5. Mai 1920. Amtsgericht.
Maid h Ing. 17808! Im Genossenschaftsregister Sand LV
Bl. 19 wurde heute eingetragen: Laadmirischastliche Brgugg⸗ und
der Bauweisen umd Arbeltgmethodtn und burch dir Ausbllbung der beruflichen
Fähigkeiten ihrer Mitglieder die Arbeits. pflicht.
Abfatz⸗Genossenschast, eingetragene Gens ssen l chast mit Seschränkter aft⸗ Sitz: Wathlingen. Satzung
sreubigkeit heben und ihre Arbritgseistung bm * ñ. Mär; I920. Gegenstand des steigern. Zu e. will sie durch Autzschaltuag Unternehmeng: gemeinschaftlicher Einkauf
ves Nnternehmergewinns zur Verhilligung dez Haueng beltragen. Die Bekannt⸗ ruachungen der Genossenschaft erfolgen unter deren Firma, gezeichnet von zwei Vorstandsmitglledern. Sie find in der HVonauwacht zu veröffentlichen. Die eich. nung deg Vorstand der Genossenschaft ist für diese rechtgverbindlich, wenn jwei Vorstandsmitglieder zu der Firma der Ge⸗ nossenschast ihre Namengunterschrift hinzu⸗ fügen. Der Geschaäfteanteil eines Ge⸗ nossen ist auf 160 66 und dessen Haft⸗ summe auf den gleichen Betrag für jeden Geschãftganteil Isst er tz Mehr altz 1006 Geschäftganteile eineg Genossen sind nicht julüssig. Zu Mitgliedern des Vor⸗ sfanda sind bessellt: I Karl Hof, Ge⸗ schäftsführer n Ulm, 2) Johann Schwab, Maurer in Neu Um, ö Philip Fetzer, Bauaufseher in Um. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienst⸗ stunden des Gerichts jedem gestattet.
b. die Firma Labwirtschasiliche Ge- zug uad Möbsatzgenoffenschast Ulm, ein getragene Geradssenschast mit He- schräntkter Haftpflicht, Bitz in Ulm. Das Statut ist am 3. März 1920 er richtet. Gegenstand des Unternehmengz ist: 1) gemelnschaftlicher Einkauf von Ver⸗ brauchtstoffen und Gegenständen des land⸗ wirischaftlichen Betriebs, 2) gemelnschaft⸗ licher Verkauf land wirtschaftlicher Erzeug⸗ niffe. Die bon der Genossenschaft aut⸗ gehenden öffentlichen Bekanntmachungen ersolgen unter der Firma der Genossen⸗
des lanbwirtschaftlichen Betriebs sowle n er Verkauf landwirtschaft⸗ licher Erjeugniffe.
Die von der Genossenschaft aufgehenden Bekanntmamungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gejeichnet von 2 Vorstandgmitgliedern, im Remtgtal- boten, Winnender Volkg. und Aneige⸗ blatt! sowte im Württ. landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaftgblatt !. Das Geschäfta. jabe läuft vom 1. Juli big 30. Juni folgenden Jahret.
Vorsitzender des Vorstandg: Hermann Rienhardt, Guttpüchter in Rermzeck, Gde. Neckarremgz, Stellvertreter: Karl Meyer, Schultheiß in Leutenhach; writere Vor. flandg mitglieder: Karl Klingler, Schultheiß in Hohenacker, Karl Off, Welngürtner in Winnenden, Paul Hahn, Schultheiß in Rettersburg, Jottlab Läpple, Landwirt in Sch wallhelim, Theodor Reichert, Landwirt in Waiblingen, Tarl Aldinger, Oberamtt⸗ sprrkassier daselbst.
Willenserklärung und Zeichnung erfolgt durch den Vorsitzenben oder dessen Stell vertreter und ein weiteres Vorstandgmit⸗
glieb.
Pie Ginsicht der Liste der Genossen ist während der Vienstftunden des Gericht jebem gestartet.
Den 3. Mai 1920.
Amtsgericht Waiblingen. Dberamttrichter G ex ok.
schast, gejeichnet von jwel Vorstandt mit. fiebern. Sie sind im Amtsblatt des entrka Mm und im Württ. Landw. Ge- nossenschaftablatt gufjunehmen. Belm
Wal denmBakg., & chan. I79h3]
In unser Genossenschaftgregtfter ist am 7. Mai 1920 bet Nr. 15, „ Gpar-⸗ und Bauvereln eie stein, eingetragene
Gingehen dieses Blattes tritt an dessen Stelle big jur nächsten Generalversamm⸗ lung, in welcher ein andereß Ver⸗ öffentlichungsblatt zu bestimmen ist, der Deutsche Reichganjetger. Die Willens⸗ erklärung und Zeichnung für die Ge—⸗ nossenschaft muß durch jwei Vorstan bes- miiglieber erfolgen, wenn sie Dritten gegenüber Recht́verbindlichkeit haben soll. Bie Jeschnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Fir nossenschaft ihre Namen gunter schrift hlnsu⸗ fügen. Die Haftsumme eines Genossen ist auf odo Æ für jeden rn e, Ge⸗ r ,, festgesetzt. Die höchste er * nteile, auf welche ein Ge—⸗ nosse si teillgen kam, beträgt 10. Zu Miigliedern des , sind bestellt: 1) Sito Bräͤuninger, Gutspächter in Oer⸗ Ilngen, Gde. Ulm, 2) Johaunes Braun, Bauer in Witthau, Gde. Hörvelsingen, D-⸗N. Um, 3) Christian Vürr, Bauer in Beimerstetten, O. X. Ul, * Johann ciů Fran. ESchuliheiß in Klibesn. D. J. Ulm,. 5) Christian Giebler, Gutpächter in Ulm, 6 Johann Nepomuk Härtel, Schultheiß in Westerftetten, O. A. Uim, 7) Raver Häußler, Schultheiß in Ein⸗ singen, OM. Um, 8) Martin Schleicher, Bauer in Altheim, O. A. Ulm, 9) Jo⸗ banneg Schmid, Schultheiß in Mährlngen, DO. A. Ulm, 106 Konrad Schmutz, Schult⸗ heiß in Horustabt, D.⸗ A. Blaubeuren, 11) Paul Maler, Kaufmann in Ulm. Die Gin ficht der Viste der Genossen ist während der Dieststunden deg GerichtKz jedem ge⸗ stattet Den 6. Mal 1920. Amttzgericht Um. Landgericht o rat Rü cker.
Va chn. 17807]
In unser Genossenschaftgregister wurde beute unter Nr. 24 die durch Statut vom 26. April 1920 errichtete Fleischer⸗Ge⸗
noffenschaft s. v. V. Verm.· Bezirt, ciugetragene Gengoffersch schrüukter Haftpflicht in Vacha, einge⸗ fragen. Gegenstand des Unternehmen ist dle Erwerhung und Vir wertung von Schweinen und Rindern oder einzelner Teile derselben,
aller Gingewelde von Geo und .
bieh und ,,. jur Wurstherstellung benötigter Pro
Wurst und die Verleilung. von Jleisch und Wurst an die Gewoss enschaftgmit⸗
glieder; der Geschäftghetrieb kann durch
Generalversamẽmlunm t beschluß jum Zwecke der Förderung des Erwerbs und der Wirt ˖
schaft der Mitglitder auf andere Zweige
ausgedehnt werden. Die Haftsumme Tes Genossen ist auf 1000 fesigesetzt. Di⸗
HVöch i jabl der Geschafigante le betrügt funf.
Die Willengerklürungen des Vorstandt
Zahl iie
stand autgeschieden.
ukte, di Herstellung von
ien ffenschaft unit beschrũwkter Haft⸗ pflicht in Weiß stein“, eingetragen: PHurch Generalvensammlungobeschluß vom 14. März 1920 in au Stelle des bigz⸗ herigen Statutg daß neue Gtatut vom 1. Mat 1920 getreten. Gegensland det Unternehmens ist: 1) der Bau, Grwerb und die Verwaltung von Wohn häusern jum Vermleten der Wohnungen aus- schließlich an die Genossen; 2) die An⸗
ma der Ge⸗ nahme hon Spareinlagen zur Verwendung
im Betriebe der Genossenschaft. Der gweck der Genossenschaft ist ausschließlich darauf gerichtet, minderbemlttelten Fam! n oder Personen gesunde und jweck⸗ mäßig ebngerichlete Wohnungen in eigens erbaulen oder angekauften er lee zu billigen Preisen zu verschaffen. Die Häuser
bleiben Gigentum der Genossenschast. Bet
der Vergebung von Wohnungen sinh die Müglteder nur insofern zu brrücksichtigen, alt ihnen eine Wohnung nach den 37 angegebenen Zweckbestimmungen gewährt werden kann. Vie Genossenschaft über⸗ nimmt ferner auch den Erwerb und bie Grrichtung sowie den Verkauf von Gerg⸗ manngwohnungen gemäß den Bestim⸗ mungen vom 21. Fanuar 1920 über die Gapährung von Beihilfen aus Reichs, miteln zur Errichtung von Bergmanng⸗ wohnungen und führt deren Verwaltung gemäß den dafür geltenden Bestimmungen. Das Anrecht auf diese Wohnungen wird durch Beltriit jur Gen ofen schaft erworben, Dle höchste Zahl der Geschäftsanteile ist von 10 auf 20 festgesetzt. Amit gericht Waldenburg, Schles.
Waldakamt. 17809
Gintrag zum Genofsenschafisregister Bd. II O.⸗3. 80 zur „Wänerlichen Ge⸗ zugs · und Ab satz gen offen schaft Sohen⸗ teagen e. G. m. D. S. Johann Muller
und Blasiuß Merkt sind auß dem Vor⸗
Hermann Amann in Hohentengen und Oskar Merkt in Herdern
aft mit be⸗ wurden in den Vorstand gewählt
Waldshut, den 4. April 1820. Bab. Amtsgericht. c ak e shut. 17810
Gintrag jum Genossenschaftsnezifter Bd. 1 B. 3. 1 zum Landwirtsch aft lichen Ktonfunmverein Kadelburg, e. Gz. in. v. P. August Hegmann, Peln⸗ rich Beicher, Emi Oberst, Adolf Thoma und Frisdrich Trischler sind aut dem Vor⸗ land auggeschleben. Wilhelm Brcher, Waisenras, Jakob Hässig (Häeligs), Land⸗ wirt, Hermann Gercher, Landwirt (Rechner), alle in Kadelburg, wurden in den Vor⸗ siand gewählt.
Waldshut, den 30. April 1920.
Bad. Ami sgericht. J.
von Verbrauch ssoffen und Gegensländen h
Volden. (I 7811]
Mol nn n R. Nr. 165 ist bel der Dam psmolkerei Lieb⸗
heschrüänkter Hasthflicht in Lied stedt heute eingetragen worben Die Landwirte Otto Fleischbauer und Karl Schaar in Lehsteßt sind aus dem Vorstand ausg⸗ geschleden. Der Landwirt Paul Kindler in Liebstedt ist wiedergewählt worden und jetzt Vorsteher. Neu in den Vorstand 53) gewäblt die Landwirte Andress ätze und Otto Tauhte in Löebstebt. Wein ay, den 26. April 1920. Amtggericht. Abt. 4b.
VM os hac, 17813) In unser Genossenschaftgregtfter ist hrute ei der unter Nr. 15 eingetragenen chenossenschaft „Landwirt chaftliegzer stonsam verein, eln getragene Gensgffen- schalt mit nebeschränkter Haftpflicht“, zu Bterstadt solgenbes enngetragen: Ludwig Seulherger und Moritz Schild sind aug bem Vorstand geschlehen und an deren Stelle die Lanbwirte Ludwig Fakoh Vogel und Wilhelm Seulberger zu Bier- siadt in den Vorstand gewählt. Wiesbaden, den 20. April 1820. Dos Amtggericht. Abt. 17.
Wies ha nen, 17814
In unser Genossenschaftscegister Nr. 17 ist heute bei der Firma Gerchit⸗ Gin—⸗ und Gerkanfs gen affenschast dern Tischler ⸗Inuann g von Wiesbaden
schränkter Hafepflickt“ in Wiesbaben eingetragen, . das Statut durch Be⸗ schluß der Generalversammlung von 27. März 1920 geändert ist. Die Firma lautet fortan: „Rieferun gen offen- Hin ber Gchseiner zu Wiesbaden
ingetrage ge Gengoffenschaft mit Be= schrünrten Haftyfslicht“ zu MWienbaderz. Gegenstand des Unternehmenz ist der ge⸗ meinsame Ankauf von Waren sowie Be⸗ darftarttkeln für Schreiner unb Abgahe derselben an die Mitalieder, ferner die Uchernehme von Arbeiten des Schreiner- ewerbeg und deren Herstellung durch die , Die Haftsumme (ist auf 00 M erhöht und die höchste Zahl der
Gekanntryadchur gen erfolgen fortan, falls dag neue Veut che Handwerkerblatt ein⸗ geht oder die Veröffentlichung in diesem unmöglich wird, bis jur Bestimmung eineß anderen Blatteß im Wienbadener Tageblatt. Wieshaden, den 23. April 1929. Da Amttzdlericht. Abtellung 17.
innig. i788] In unser Genofsenschafttregtster ist
schaft Gimmel, e. G. m. b. G. treffend, eingetragen worden:
Der Rittergut hesitzer Oskar Iũter aug Rayschen unh der Rittergut besitzer August Pintsch gus Dahme sind aus dem
der Rittergultzbafitzer Kurt Frömgdorf aut Tscheschen und der Ritter guttbefitzer Graupe aus Lendschütz getreten.
Amtsgericht Winzig. den 28. April 1920.
Wippen si nt h. 17815
Im Genossenschaftgreglster Nr. 23 ist heute bel dem Geneinnstzien Mau- nere in, ein getragene eugffen haft mit belcht ünkter Haftpflicht ju Wp hverfürig eingetragen worden:
An Stelle deß agusgeschledenen Kauf manng Gugen Drecker ist der Schremner⸗ meister Johann Wilhela Schnepper in Wipperfürth zum Botsitzenden des Vor⸗ stands gewählt worden.
Wipperfürth, den 23. April 1920.
Vat Amtggerichi.
VW orm a. 17817 Im Genossenschaftgregister des hiesigen Gerichts wurde beute bei der Firma „Giukaufs und Eieferun 8 gens ffen- seast der Schneiderneister von WGarms und Umgegend, eingetragene qh enn ffenschuft mit Sesche nter Paft⸗ pflicht“ in Worms eingetragen:
Durch Helchluß der General versamm-⸗ lung vom 24 September 1919 wunden S§ 15 und 20 den Statuts geandert.
Worms, den 6 Mai 1920.
Hess. Amtsgericht.
W ürnrn kb im g. 178181 Darlehen srafsenve eln Kist, ein ˖ getragene Genofsenschaft mit nun⸗ beschrüunlter 8afstyflicht, Stz Kist. Autzgeschieden find bie Voꝛstanbsmitglieber: Martin Latz, Karl Schneider, obann Werner, Georg Brech und Karl Weber. Als Vorsstanbömitglieder wurden neu⸗ gewählt: Michzel Krämer, Hauer, als Vorsteher; Veter Scheder, Tüncher, als Dor sehẽrstelldertret c Karl Schneider II, Tüncher, Georg König, Waaner, und Otto Kiesel, Tüncher, die drei letzteren alt Beisißzer, sämtlich in ist ür zr urg, 36. Anrtl 1820. Reglsteramt Wuriburg.
In daz Genossenschaftaregister wurde
In unser Genossenschaftsregister Bd. i steyr, eingetragene G enoff enschaft mit P
Eingetragene CGenoffenschast mit be⸗
Geschäfitzanteile auf 5 herabgesetzt. Dle
2 .
unter Nr. 16, die WMoltereigen offen.
Voꝛrstande ausgeschleben und an ihre Stelle
1 II 7819) Ginkem fe u. Siesernag sgeno fsen⸗
Würzbnrg, 1. Mal 1920. Reglsteranmt Würzdurg.
Zo p p οt. U7831 I
ö
worden. Amtsgerlcht Zoßpot, den 3. Mai 1920
—— —
w eil rie em. Geno senschaststegister. Firma P erde zucht g enoffensihaßst Schw ar zbachtal tu getsagengt Gr nwlsen chat nat un descht' nter Haft- pfl icht“. Sitz: Dellfeld. Durch Beschluß
1915 wurhe die Auflösung der Genossen
schaft beschlofsen, Liquidatoren; Anten
Semar, Landwirt in Gon tqwig, und Ludwig
„Schöpf, Rechner in Vellfelz.
gIweikrucken, J. Mal 1920. Nralggev chi.
9) Musterregister.
(Die ο 6 ndifäeR Muaster werden nnter E ei pz g Ktroffentiicht)
Amke as ch. . lia
In dag Musterregister wurde eingetragen
unter Nr. 218; Firma Cs wrd Ich en,
Rorbtugrenfabrit in Dinkelghähl, eln
Brie fumschlag, enthaljend 13 Abh dungen,
nnd zwar: Hocker Ne. 480, Korbsessei
Nr. 502, 5HI0, 522, 552, 533. àd53, 556 R.,
Korhtische Jr. 60! und 612, Blumen-
iürlppen Nr. 700 und 701, Blumenstäunder
Nr 760, Muster pölafrischr Ereugnisse
Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am
1. Mat 1920. Vormittag 11 Uhr. Kuähbach, den 1. Mal 1820.
Ants gericht.
Gun l geld, & nake-. 182131 In das Ntusterregifter ist eingetragen; Nr. 68. Firma M. Löffler, Müller eK
Wölfen, Metell wasenfahrit in
Gaglfelk, ein Briefumschlag, offen, ent⸗
haltend die Abbildung eines Löffels, von
der Rück und PVorderseite gesehen,
ylestischts Erzeugnis, Geschästanummer 1,
Schutz8rist 3 Jahre. Der Schutz erstreckt
stch auf die äußere Gestalt des Löffels in allen Giößen, Farhen und Nummern, an⸗ gemeldet am 7. Mai 1920, Ytachmittags
3 Ubr. Ga glfeld (Banle), den 8. Mal 1920. Amte gericht. Ahteilung 4.
19 Ronkurse.
Hör n. 18044 Ueber den Nachlaß der am 23. Oktober
donte Alwine verw mmeten Naurzan n, geborenen Gtppel, wir heute, am 8. Mai 1920, Vormlt ag IIZ Uhr, das KRonkurgversahren eröffnet. Konkurgvrr⸗ walter: Rötha. Anmeldefrist big zugt 1. Juni 1929. Wahl! nd Präfungsttrmin am S. Jui 1820, Bormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bit zum I. Juni 1920.
Rötha, den 5. Mal 18920.
; Amts gericht.
.
ner Lin. 18045 f Vaß Rankurgberfaßren über den Nachlaß des am 7. Mä 1917 zu Gerlin, Freun. bergstraße 13, verstothenen Mentis; Jälius Karge wird nach erfolgter Ah— haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. .
Werlin, den d Mal 1920.
Vas Amtsgericht Berlin Tempelhof. Abt. 8.
Heorkim. 18046 Das Konkurzverfahren über den Nachlaß des am 4 ttober 1918 zu Berlin,
mann Greim v. d. Becke wird nach
hierdurch aufgehoben.
Werlin, den 4. Mai 1920. Vas Amttgericht Berlin- Ti mpelhof. Abt. 8. ner iim. 18630
In Sachen, betreffend das Konkurtgver⸗ fahren über daz Vermögen des Ktanf⸗ manns Permann Sieglitz, Zu haber der Sieglitz Werke in Bentiu 8W. 68, Ritterstꝛ aße 2 (früher Marsillutfirsße 4/6, Berlin O. 27), ist Termin zur Slänhbigtr⸗
autschuss'eß auf den L898. Mat EB2z0, BVorminagz A0 Uhr, vor dem unter tzeichnelen Gericht, Berlin, Neue Friedrich, firaßze 1315, 11II. (drittetäz Stockwerk), Zimmer Nr 143, bestimmt.
Berlin, den 7. Mai 1820.
Der Gersichttzschreiber des Amt gerichte ö Berlin. Ieitie. Abreilung 163.
Gen w eä uktzt, Einer. 18047 In dem Korlursdersahren über bas Vermögen der Acrthlen. Licht ⸗KRe⸗ no fen schaft eingetragenen Genofsen⸗
Rerhtzanwalt Hr. Schotte in lenbungen erhöht.
Tempelhofer Ufer Ha, verstorbenen Kans. erfolgter Abhaltung des Schlußterming
versammlung zur Neuwahl des Gläubiger
Einsicht der Betelligten aus. Die Ver⸗ git ung des Ko kurs herwalterß wird ein⸗ , sämtlicher Auslagen auf 600 4 fesrge etzt.
Sto m eint (Eister), den 8 Mal 19820. ĩ Ftscher, Aris gerichtssekretär, Ger chile schreiber bez wat gerichle.
Nniiggericht Stuttgart Aut. Gerich gschreiber G reßler.
ber Generalversammlung vom 12. uni 123) Taris⸗ und
Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗ ee, laümen
KGütertgrif und Tarik für die Ge⸗ lösderaug von Seichen und lebenden Ties en fe JIntrrnativnalen Lokal- Verkehr der Solländil wen Gisenbahn⸗ Gese llchaft Teil .
Vorbehaltlich der Genehmt ung der e, ,, werden am 1. Mal b. J. . des Uebergangs der Strecke sälten
Irense Emmerich in den Betrltb der Pre ußlschen Staals bahnen, im Güter tarif auf Seite 6 unter c. Edelmetalle und dergleichen die Stationznamen Elten und Gmmerich und im Tarif für die Beförde⸗ zung von Lelchen und lebenden Tieren die Entfernungen und Frachtsätze für den Verkehr mit diesen Stationen gestrichen. Em kerdem., den 27. Aprll 1920. Generalbinr eł᷑t ip der Solländischen Gisenbahn.
118387 Dent s ther Gisendahn Küteztarif. Teil LKR (Tf. KE d), Rr höhnmug der . Macht ahnen Hstn. Mit „Hülttgkett vom 18. Mal 12209 wird bie Nach ahmeprobision (Abschnitt XI . Nehengehührentartfs] von 10,0 auf 2D oso erhöht. hoben: Gei Beträgen bit zu 5 MÆ 40 ,.
hei höheren Beträgen 60 3. Die friftlose Ginführung dieler Er- böhbungen gründet ch auf die vorüber⸗ gehende Aenderung dis 6 der Eisen⸗ bahnberkehrgordnung (. R. G. Bl. 1914 * 465.
mndesteng werden er⸗
Derlin, ben 8, Mal 1920. ⸗ Gi ten hann nhtrertinr Berlin, als geschã fis ũ ren de Verwaltung.
18631 Semen schafstlichts HGeft CRB Sta-
be · 1918 in Gzoßdenßen verflorbenen Ci, tin netariftafeln ulm.) — Tsw 200.
Mit Gültigkeit vom 13. Mal 1920 ab werden die im Vert eke nit den Hahn höfen der Dahre — Uckroer Eisenbahn zu erhebenden grachtzusch tge für Kohlen Näheres enthält die am 13. 5. 20 er cheinende Nümmer det Tarlfan zeigerg. Das altbaldige Inkraft⸗ treten der Erhöhungen gründet sich auf die vorüberge hrade Aenderung des 5 6 der ⸗ Gisenbahnverkehrtordnung (R⸗G./ GI. 1914 S. 456). Auskunft geben auch die beteiligten Gũterabfertigungen sowle das Aut kunfhbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz. Gerlin, den 8. Mal 1829.
. Ctsenbahukixełtioꝝ.
183981
— Gem ern schastlich 8x Hest C Nh
¶ Ctatio ndtantftafela ustn ), Tf. 2060. Atit Gültigkeit vom 20. Mair 19820
werden die auf Seite 21 unter Ifd. Nr. 77
Echmalspur bahnen hes Direttlionsbenirktz Rrfurt) aufg führten Umlade und Ro ll⸗ bockgebühren sätze eihöhr, und jwar; für die Güter der Gruppe 1 (Stein- gruß usw.) von 6 auf 8 8;
für die Güter der Grupp: 2 (Holi und
Holzwaren usw.) von 23 auf 30 g;
für die Güter der Gruppe 3 (sonstige
Wagen laduuge n) von 18 auf 24 .
⸗ In der Grüppe 2 wird hinter dem
Worte St: oh eingeschaltet: Salt.
WVag alsbalbige Inkrafttreten der Er⸗
höhungen gründet sich auf die voräber⸗
gehende Aenderung deg 8 6 der Eisenbahn-⸗
derkehrgordnung (R. G. Bl. 1914 S. 4565.
Gefurt, ben 10. Mai 1920.
ö Gisenbahudirektion.
(180431 Gs eisoswald Grim mener Gisenbahn
Mit Gülneteit vom 1. FZunt 1920 werden die Rrachtsätzk des Binnengüter⸗ verkehrs und bre besonderen Zusclags⸗ frachten des Wechselverkehrg mit anderen gziser bahnen weiter erhöht. Die beschleunigte Einführung der Erhöhung gründer sich auf die vorübergehende Aenderung des z 6 der E.. V. O. Nähere Auskunft erteilt dis zum Erscheinen des Tarifnachrags die Gesillschaft mit beschränkter Haftung Len & Co., Berli. NW. 7, Nene Wil'lh helmstr. 1.
Grimmen, den 4 Mat 1920.
Die Direkttion.
. . 1
1
Der Gezugapreis beträgt niertelsährlich 18 K. Alle Uostanstalten nehmen Gestellung an; für Kerlin anßzer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für elbstabholer U anch die Geschäftsstelle 8sW. 48. Wilhelmstraße 32. Einzelne Rummern hosten §s0 ff.
ie
Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheits- eile L, 50 , einer 3 gespaltenen Einheitszeile 2, 50 S6. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs— / . uon SO u. H. erhoben. Geschãftastelle
83
Anzeigen nimmt an: des Reichs und Staatsanzeigers, Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
1663. Reichsbankgirokonto.
. 2 —
=
Berlin, Sonnahend, den 15. Mai Abends. Postscheckkonto: Berlin 4182
1920.
r nr, nu =
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Harbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
des Portos abgegeben.
—
j
.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛe. Gesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden.
Bekanntmachung, betreffend die Wiederinkraftsetzung des Ar—
fikels 11 der Zusatzkonvention zum Friedensvertrage zwischen
Deutschland und Frankreich vom 12. Oltober 1871, sowle
die Wiederinkraftsetzung der Vereinbarung zwischen Deutsch⸗ land und Frankreich über den Verkehr mit Branntwein und alkoholhaltigen Erzeugnissen über die deutsch⸗französische zrenze, vom 13. Januar 1914.
Betkannimachung über die Anerkennung einer neu errichteten brechnungsstelle im Scheckverkehr.
Bekanntmachung, betreffend den in der Schweiz den deutschen Reichsangehörigen gewährten Schutz gegen den Verlust ge⸗ werhlicher Schutzrechte infolge des Krieges.
Verordnung, betreffend die Rückerstattung der Teuerungszulagen im Baugewerbe.
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachungen über die Anmeldung von Rechten oder Beteiligungen an öffentlichen Unternehmungen oder Konzessionen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertraas.
Bekanntmachungen, betreffend Anleihen der Lokomotiofabrik Krauß u. Co. A.⸗G. in München und der Schnellpressen⸗ , Albert u. Co. A.⸗G. in Frankenthal Pfalz).
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt Darmstadt.
Handels nerbot. Erste Beilage: Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staaisschulden und Reichsszschuldenverwaltung über die Ausreichung neuer Zintz⸗ scheinreihen. Aufhehung eines Handelaverbots. — Handelsverbote.
Erste Beilage. Bekanntmachung der in der Woche vom 2. bis 8. Mai zu
Wohliahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Werbungen von Mitgliedern.
j 123
Amtliches. Deutsches Reich.
Im Bereiche des Reichs verkehrsm inisteriums (Zweig— ste lle Preußen⸗Hessen) sind versetzt worden: der Regierungs⸗ baumeister des Eisenbahnbaufachs Kolslmann, bisher in Kirn, zur Eisenbahndirektion nach Frankfurt (Main) und der Regie⸗ rungshaumeister des Eisenbahn⸗- und Straßenbaufachs Unruh, bisher in Frankfurt (Main), als Vorstand der Eisenbahn⸗Bau⸗ abteilung nach Kirn.
Gesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden.
Vom 12. Mai 1920.
Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichs— rats hiermit verkündet wird:
51.
Wegen der Schären, die an beweglichem und unbeweglichem Eigen- tume fowie on Leib und Teben im Zusammenhange mit inneren Un— ruhen durch offene Gewalt oder durch ihre Abwehr unmittelbar ber— urfacht weiden bestehen Ersatzansprüche gegen das Reich nach Maß— gabe dieses Gesetzes.
Dies gilt nicht für Beschädigungen am, Eigentume des Reichs, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
§ 2.
Ein Anspruch quf Entsckädi gung ist nur gegeben, wenn und soweit ohne folcke nach den Umständen tas Fortkommen des Betroffenen un billig ersckwert würde. Seine gesamten Vermögens- und Erwerbs⸗ verhältnisse sind dabei zu berücksichtigen.
Als Betrossene gelten bei Sachschäden der Eigentümer oder wer fonst die Gefahr des zufälligen Unterganges der vernichteten oder be schädigten Sacke trägt, bei Persrnensckäden der Beschädigte und die H nterbliebenen des Infolge der Besckädigung Verstorbenen. Hinter⸗ bliebene im Sinne dieses Gesetzes sind die Witwe und die ehelichen oder legitimierten Kinder des Beschädigten und die unehelicken Kinder einer weiblichen Person sowie die unehelichen Kinder eines Mannes
dann, wenn die gesetzliche Unterhaltspflicht des Beschädigten festgestellt
ist oder wird. Als Hinterbliebener einer Ehefrau, die wegen Erwerbs- unfähigkeit des Ehemanns ihre Familie ganz oer überwiegend aus ihrem Anbeitsperdienst unterhalten hat, gilt auch der Ehemann.
Wirt Ersatz für Schäden an Grundstücken oder Gebäuden zu— gesprechen, so kann die Hahlung dahon abhängig gemacht werden, daß die Wiederherstellung der Grunsstücke oder Gebäude sichergestellt wird.
Bei Schäden an Leib und Leben wird dem Beschädigten Ersatz für die notwendigen Heilungskosten und für die Einbuße an Erwerbs⸗ fähigkeit, den Hinterbliebenen ein Ausgleich der Nachteile gewährt, die ihnen Lurch den Fortfall des Ernährers entstanden sind. Der Ersatz wird, soweit es sich nicht um Heilungskosten handelt, in Form einer monatlichen, im voraus zahllbaren Rente gewährt. Die Rente darf
nach Umfang und Dauer den Betrag nicht übersteigen, der dem Be— schädigten oder den Hinterbliebenen des Verstorbenen nach den am
31. März 1920 geltenden Milt täwersorgungsgesetzen zustehen würde, wenn der Beschädigte als Gemeiner eine durch den Krieg herbeigeführte
schriften über den Ersatz von Aufruhrschäden gegen Länder oder Ge⸗
v ,, n, erlitten hätte oder wenn der Verstorbene als de
emeiner im Felde gefallen wäre. Als Höchstbetrag der Rente für ein uneheliches Kind gilt der für ein eheliches Kind vorgesehene Betrag.
Einem beschädigten Kinde wird die Rente für die Zeit nach Voll— endung seines 14. Lebensjahres gewährt; für die Zeit vorher kann eine Rente gewährt werden, wenn das Kind infolge der Beschädigung einer besonderen Berufsausbildung oder dauernd besonderer Pflege und Wartung bedarf.
Die Festftellung der Rente wird auf Antrag der, von Amts wegen aufgehcben oder abgeändert, soweit in den Verhältnissen, Rie für die Feststellung maßgebend waren, nachträglich eine wesentliche Aende, rung eingetreten ist. Der Aushebungs⸗ oder Abänderungsbescheid hat den Jeitpunkt zu bestimmen, in dem er wirksam wird.
55. / Wenn bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden eines
Betroffenen mitgewirkt hat, so findet 8 B des Bürgerlichen Gesetz= buchs Anwendung. . .
Wer wissen ich fassche Angaben bei Aufstellung seiner Schadens- berechnung macht, geht seines Schadensersatzanspruchs verlustig.
Ueber den Ersatzanspruch sowie über die Aufhebung und die Abe
änderung der Feststellung der Rente (6 4 Abs. 4) entscheidet ein Aus⸗ schuß. Der Anspruch ist bei digsem vom Betroffenen anzumelden. Bei Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen kann die Anmeldung auch durch den dinglich Berechtigten erfolgen. ; . Die Anmeldung des Anspruchs muß binnen einer Ausschlußfrist pon drei Monaten seit dem Eintritt des Schadens erfolgen. Ist die Frist ohne Verschulden des Beteiligten versäumt worden, so kann der Ausschuß Wiebereinsetzung in den vorigen Stand hewilligen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist binnen zweier Wochen nach Beseiligung des Hindernisses bei dem Ausschuß anzu⸗ bringen. Gen die Entscheidungen des Ausschusses findet binnen einem . der Zuftellung bie Beschwerde an das Reichswirtschafts⸗ richt statt. ö Die Ausschüsse werden von den Landeszentralbe hörden nach Bedarf errichtet. Den Vorsitz im ,, eine zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienste befähigte Person führen, m übrigen erläßt die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats die Vor⸗ schriften über die Zusammensetzung der Ausschüsse und des Reichẽ⸗ wirtschaftsgerichts sowie über das Verfahren. . Das Verfahren vor den Ausschüssen und vor dem Reichswirt—⸗ schaftsgericht ist kostenfrei.
Bei den Ausschüssen und beim Reichswirtschaftsgericht ernennt der Reichsminister des Innern Vertreter des Reichsinteresses, die feinen Anweisungen nachzukommen haben. Die Länder und Ge—⸗ meinden können ebenfalls Beauftragte bestimmen, die ihre In teressen zu vertreten haben.
Dem Vertreter des Reichsinteresses und den Beauftragten der Länder und Gemeinden sind die Bescheide der Ausschüsse und des Reichswirtschaftsgerichts zuzustellen.
8. Das Recht der Beschwerde * dem Betroffenen, dem dinglich Berechtigten (5 5 Abf. 1 Satz 3) und den im 8 7 bezeichneten Stellen zu. 864
Die bei dem Verfahren ö, sind zur Geheim⸗ haltung der Verhandlungen und der dabei zu ihrer Kenntnis gelangten Verhältnisse der Antragsteller verpflichtet. Wer dieser ef f unbefugt zuwiderhandelt, wird, mit. Geldstrafe big zu eintausendfünf= hundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag des Verletzten ein.
§ 10. Die zur Befriedigung der ÄÜnsprüche aus den S5 1 bis 5 sowie
ur Bestreitung der Kosten des Verfahrens 6 notwendigen Mittel ler in Höhe von sechs Zwölfteln das Reich, in Höhe von vier Zwölfteln das Land, in dem der Schaden entstanden ist, und in Höhe
pon zwei Zwölfteln die beteiligte Gemeinde. Die Landeszentrgl⸗ behörde kann den Anteil leistungsschwacher Gemeinden höheren Ge⸗
meindeherbänden ganz oder zum Teil auferlegen. ;
Die Landeszentralbehörde kann bestimmen, daß wirtschaftlich und örtlich zusammenhängende Gemeinden für die Erstattung nach Abs. 1 als eine einheitliche Gemeinde zu gelten haben.
811. Wegen der nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verursachten Schäden können Ansprüche auf Grund der landesgesetzlichen Vor⸗
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meinden nicht mehr geltend gemacht werden.
§ 12. Falls dem Beschädigten oder Hinterbliebenen wegen desselben Schadens ein anderer gesetzlicher Anspruch zusteht, geht dieser mit dem Zeitpunkt der Zahlung der nach § 2 dieses Gesetzes festgestellten Beträge in deren Höhe guf das Reich und die übrigen gemäß 5§ 16 an der Aufbringung der Mittel beteiligten öffentlich rechtlichen Körper⸗ schaften nach dem Maße ihrer Beteiligung, im übrigen zu gleichen Rechten über. Dies gilt nicht für öffentlich-rechtliche Versorgungs—Q ansprüche aller Art.
8 18.
Soweit bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Ansprüche auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften über den Ersatz von Aufruhr schäden gegen Länder oder Gemeinden nicht bestanden. finden die Vor⸗ schriften der 55 JL bis 10, 12 auch auf die por dem Irkrafttreten dieses Gesetzes seit dem 1. Noember 1915 verursachten Schäßen der im 8 1 bezeichneten Art Anwendung.
§ 14.
Die S§ 1 bis 19, 12 finden auch Anwendung auf die Schäden an Leib und Leben, die seit dem J. November 1918 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes im Zusammenhange mit inneren Unruhen durch offene Gewalt oder durch ihre Abwehr verursacht find. Wegen dieser Sckäden können vom Inkrafttreten dieses Gesetzes Ansprüche auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften über den Ersatz von Aufruhr schäden gegen Länder oder Gemeinden nicht mehr geltend gemacht oder weiter verfolgt werden. Diese Vorschrift findet auf vie ben m Inkraft= treten dieses Gesetzes bereits vechtskräftig festgestellten Ansprüche keine Anwendung.
§ 15.
Für Vermögensschäden, die seit dem . November 1918 His zum
Inkrafttreten dieses Gesetzes im Zusammenhange mit inneren Unxuhen durch offene Gewalt oder durch ihre Abwehr verursacht sind, bleiben die bisherigen Gesetze maßgebend, doch kann der Ersatz mittelbaren Schadens und entgangenen Gewinns sowie der Ersatz für Gegen= tände, die dem Lupushedürfnisse des Betroffenen Nenen, nicht be—⸗ ansprucht werben. Rechlskräftig festgestellte Ansprüche bleiben unberührt. . Die hiernach zum Schadenzersatz erforderlichen Mittel haben die Gemeinden, soweit sie dem Geschädig len zum Ersatze verpflichtet sind, zunächst zu verauslagen. Sie können jedoch Ersatz ihrer Aufwendungen zu sechs Zwölfteln vom Reiche und zu vier Zwölfteln vom Lande insoweit beanspruchen, als die Entschädigung geboten war, um unter Berücksichtigung der gesamten Vermögenz⸗ und Erwerbsverhältnisse des Betroffenen eine nach den Umständen unbillige Erschwerung seines Fortlommens (8 2 Abs. I) zu verhüten. Die Vorschrift im § 10 Satz 2 findet Anwendung.
Ueber den Erstattungsanspruch der Gemeinde gegen Nich und Land wird nach Maßgabe des 85 entschienden.
Ansprüche auf Grund der bisherigen Gesetze können binnen einer Ausschlußfrist von drei Monaten vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an auch dann noch geltend gemacht werden, wenn auf Grund der bisherigen Gesetze Verjährung eingetreten oder die Ausschlußfrist abgelaufen war; jedoch sind für den Umfang und die Verfolgung der Ersatzansprüche die S§ Ibis 10, 12 dieses Gesetzes maßgebend.
§ 16.
„ Sowejt ein Ersatzanspruch zer Gemeinden gegen Reich und Land micht besteht, soll Gemeinden, die zur Zahlung der Schadenszersatz⸗ ansprüche nicht oder nicht völlig in der Lage sind, vom Reiche ein an⸗ . ener Betrag zur Bezahlung der Ansprüche zur Verfügung gestellt werden.
* Ein Rückgriffsanspruch der Gemeinden gegen das Reich wegen der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes verursachten Schäden der im 51 bezeschneten Art besteht inseweit nicht, als die Gemeinde auf Grund eines Versicherungsvertrags Ersatz heanspruchen kann. Die Gemeinden sind dem Reiche gegenüber zur Angabe der ihnen gezahlten Ver sicherungssummen vemrpflichtet.
Die Reichsregierung erläßt mitz Zustimmung des Reichsrats die Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes. Soweit dies nicht geschieht, können die Bestimmungen von den Landeszentralbehörden erlassen werden. . ;
Für die Fälle, in welchen zu dem für die Anmeldung des Schadens maßgebenden Zeitpunkt Ausschüsse noch nicht gebildet sind, treffen die Ausführungebeftimmungen Anordnung, bei welcher Behörde die An— meldung zu erfolgen hat. n .
Die im S 8 Abs. 2 Satz bezeichnete Frist Beginnt in den Fällen der 5 13a und 136 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes.
§ 19. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 12. Mai 1920. Der Reichspräsident.
Ebert. Der De n, nn des Innern. 0 ch.
Bekanntmachung,
betreffend die Wiederinkraftsetzung des Artikels 11 der 3Zusatzkonvention zum Friedensvertrage zwischen Deutschland und
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