1920 / 105 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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2 Im 5 53 Abs. 1 fallen die Worte „und höchstens jehn

Mark sort.

3. Ber 5 114 Abs. 1 Satz 2 wird durch folgende Vorschrift

ersetzt: . . ; Der einzelne Pauschsatz beträgt dreißig vom Hundert der

zum Ansatze gelangenden Gebühr, jedoch mindestens eine Mark.

4. Im § 117 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „eine Mark bist zwei Mark fünfzig Pfennig“ dürch die Worte „drei Mark bis acht Mark!“ ersetzt. .

16. Die Gebührenordnung für . wird wie folgt geändert: 1. Im 5 3 Abs. 1 Saß 1 und 2 werden die Worte „eine Mark fänfnig Pfennig“ durch die Worte „sechs Mark“ ersetzt. 2. ö 20 Abs. 1 Satz 2 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: zer einzelne Pauschsatz beträgt dreißig vom Hundert der zum Ansatze gelangenden Gebühr, jedoch mindestens eine Mark. § 8. Das Gesetz, enthaltend die landesgesetzlichen Vorschriften über die Gebühren der Rechtsanwälte und der dahin geändert:

1. Im Artikel 15 Aps. 2 erhält der Satz 1 folgende Fassung: Der einzelne Pauschsaß beträgt dreißig vom Hundert der 6 Ansatze gelangenden Gebühr; in den Fällen der Artikel 4 is 7 heträgt er mindestens drei Mark, im übrigen mindestent

eine Mart fünfzig Pfennig. 2. Der Artikel 15 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Stehen dem Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die nach den Artikeln 8 bis 11 anzusetzenden Gebühren mehrfach oder nebeneinander zu, so beträgt der Pauschsatz von dem gemäf Artikel 19 und 12 zu berechnenden Gesamtbetrage der Gebühren mindestens vier Mark fünfzig Pfennig.

§ 9.

Die Vorschriften der 1 bit 3, 7 und 8 finden Anwendung

auf alle zur Zeit den Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht hbeendigten Geschäfte, die Vorschriften der 55 4 und 6 auf alle zur Zeit des Inkrgfttretens des Gesetzes noch nicht fällig gewordenen Gerxichiskosten. Mit dem Ablaufe des 31. Dezember 192] tritt das Gesetz 66 Kraft. Die Gebühren und Pauschsätze für die vor dem Tage des Außerkrafttretens erteilten Aufträge und die vor diesem Tage bereits sällig gewordenen Gerichtskosten sind nach den Vorschriften der 55 1 bis 8 zu berechnen.

*

Ministerium für Vollaweohlfahrt.

Der Ässistent der Unterrichtganstalt für Staatsarzneikunde an der Univerfität Berlin, Professor Or. Fraenckel ist zum Gerichts arzt für den Kreis Teltow ernannt worden.

Bekanntmachung. Der Händler Franz Linse, Paderborn, Quer- weg Nr. 34 ist um Handel mit Eiern, Obst, Geflügel, Wild und Fischen wieder zugelassen. Paderborn, den 15. Mat 1920. Handelzerlaubnisstelle Paderborn. Der Vorsttzende. J. V.: Weder, Kreigsekretär.

Bekanntmachung. Auf Grund des §5 2 Abs. 2 der Bundegratfwerordnung vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuver⸗ läͤssiger Personen vom Handel, ist das gegen den Händler Chr. Volkmer in Deimern erlassane Verbot det Handelt mit Gegenständen des täglichen Bedarf, ingzbesondere

Lebens⸗ und Futtermitteln, vom 13. Februar 1820 L. 1068

aufgehoben worden. Soltau, den 12. Mai 1920. Der Landrat. Dr. von Rappard.

Bekanntmachung.

Der Fleischermeister Reinbold Sam bale in Strehlen ift zum Handel mit Fleisch und Fleischwaren scwie jeglicher mittelbaren oder unmittelbaren Betätigung an einem solchen Handel vom 3. Mai 1920 ab wieder zugelassen worden.

Strehlen, Schles., den 12. Mai 1920.

Ver Vorsitzende des Kreigautsschusses: J. V. Neumann, Mitglied des Kreisausschusset.

Bekanntmachung. Den Händler Kurt Hammlerschen Eheleuten in Secken burg, Kr. Niederung, habe ich auf Grund der Bekannt. machung zur Fernhaltung unjuverlässiger Personen vom Handel vom

Gerichtsvollzteher, wird

Sekanntmachung. Auf Grund der Bundegralsveroronung vom 23. September 1915

kamp in Unna, Hertingerstr. Nr. 1, d heutigen Tage den Handel mit Gegen ständ. lichen Bedarfs, insbesondere mit Weinen, Likören und Branntwein, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelz⸗ betrieb untersagt.

Unna, den 15. Mai 1920.

Die Polizeiverwaltung. Brüller, Erster Bürgermeister.

(RG Bl. S. 603) haben wir dem Kaufmann H

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Rundegratzverordnung vom 23. September 1915 betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGwBl. S. 603), baben wir dem Händler David Szobel und seinen Kindern Maxund Lina Sobel zu Dort mund, Steinstraße Nr. 27,29, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässiakeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgeblet. Die Kosten der amt— lichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 11. Mai 1920.

Wucherstelle der Polizeiherwaltung. J. A.: Schwarz.

——

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Aichtamlliches.

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Titeratur.

Sammlung „Wissenschaft und Bildung“ ist als 156. Bändchen ein Abriß der geistigen Entwi Profe ssor Karl Bühler Dresden erschienen. Inhalt dieser lesentwerten Schrift, die

den Lehrern in Mülheim une Essen der seelischen Kräfte des Kindes wird logischen und anthropologischen 3 gergebnisse von der Geburt bis in die ersten i frre

Leser, der sich eingehender mit den behandelten Problemen beschäftigen will, findet sie ausführlicher in desselben Verfassert geistige Entwicklung des Kindes. (Verlag von G. Fischer in Jend) dargelegt. Ja derselben Sammlung ist

ehalten hat. Die Entwickelung

bas Bändchen 113 Gin“ führung in die Volkswirtschaftslehre“ von Professor Dr. Wygodzinski in dritter durchgearbeiteter Auflage und dat II. „Ginführung in Goethes Faust“ von Prosessor Dr. F. Lienhard in vierter Auflage erschienen. Jenes tostet 3 M, dieses 2,50 A).

Josef Panten: Fungfräulichkett.

Geschlchte einer ugend und Llebe. Neue Fassung als 7. Auflage.

(Karton. 4A 7,50.

zuläßt, wird hier offenber. fahr, ibr Heiligstes in dem Erotischen zu verliere über. In des Mäßchens Mund legt der Verfasser zuletzt befreiende, versöhnenbe, wenn auch wehmütige Worte mütterlicher We lsheit, die sich allerbings mit dem Begriff eines so jungen Mädchens von ein⸗ sächster Bildung und Herkunft kaum vereinen lassen.

, zieht an uns vor⸗

Thegter unh Musik.

Sptelnylanänderung im Opernbause. Ein⸗ getretener Hindernisse wegen muß die für heute angesetztf Erst⸗ aufführung der beiden Ballettneuheiten „Licht! und Kostüm hall“ Und der tkomischen Oper „Versiegelt“ auf übermorgen, Donnerstag, den 20. d. M., verlegt werden. Gegehen wird statt dessen heute ‚Madame Butterfly, mit den Damen Batteux⸗ Catopol, Birkenstiöm und den Herren Kirchner, Armster und wen in den Hauptrollen hesetzt, unter der Leitung von Dr. Fritz Stiedrv. Anfang 7 Uhr. Die Karien der Kaufplatzinh aber zur heutigen 103. Dauerbezugsvorstellung daben Gültigkeit für die nunmehr am V. d M. stattfindende Erstaufführung, die a n der Kaufplatzinhaher der 105. Vauerbezugsporstellung (Dounertztag) haben Gültigkeit für die in der nächsten Woche an einem noch bekannt zu gebenden Tage er—

25. September 1915 RGGBI. S. 605 den Handel mit Lebent⸗ und Futtermirte!n aller Art untersagt. Heinrichzwalde, den 8. Mal 1920. Der Landiat und Vorsitzende des Kreisausschusses: J. A Pawlowski.

Bekanntmachung.

Der Händlerin Auguste Mey⸗Skaisgirren babe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlaͤssiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 den Handel mit Lebensmitteln aller Art untersagt.

Heinrichswalde, den 12. Mai 1920.

Der Landrat und Vorsitzende des Kreigausschusses: Behrendt, Kreledeputierter.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Hundetratg vom 23. September 1919 MGBl. S. 603), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, haben wir der Händlerin Agnes Tschentscher von hier durch Verfllgung vom beutigen Tage jeglichen Handel mit Leveng, und Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit un tersag t. Die Kosten der Bekanntmachung trägt die .

Hirschberg i. Schl. den 13. Mai 1920. Die Polizeiverwaltung. Dr. Ri ckelt.

Bekanntmachung.

Der Händlerin Frau gouise Wolff, geb. Vogel, hier, Schsubergerstraße 16, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund det g 1 der Bundesratsverordnung zur Fern— haltung unzuverlässtger Personen vom Handel vom 28. Geptẽic her 1915 (MGi. S. 603) der Handel mit Tebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden.

Königsberg, den 7. Mai 1920.

Pol yeiprasidium. Wucherstelle. Nitsch.

sol gende erste Wieder kolung Sie können jrdoch auch an der Kasse des Opernbauses gegen Erstattung des Kauspreises zuzüglich des amtlichen Aufgeldes zurückgegeben werden, und zwar die Kaufkarten der 104. Dauerbezugsvorstellung an der heutigen Abendkasse bi 7 Uhr Abends und die der 10h. Dauerbezugsvorstellung an den Vormittagskassen bit Donnerttag einschließlich und am Donnerstag⸗ abend bis iz Uhr. Eine spätere Zurücknahme ist ausgeschlossen. 3 Dauerbezieher nehmen an der Verlegung der Vorstellungen nicht teil. Ihre Karten behalten viclmehr für den ursprünglich vor— gesehenen Tag Güstigkeit, nämlich: die 1093. Dauerbezugsvorstellung sür heute und die 105. Dauerbezugsvorstellung für Donnerstag, den 20. d. M. Für Käufer zur heutigen „Butterfly ⸗Vorstellung gilt der 31. Reservesatz Morgen, Mittwoch, wird „Die Fledermaus“ mlt den Damen Schwarj, Birkenström, Sar und den Herren Henke, Schützendorf, Sommer, Boettcher, Lücke und Vespermann in den Hauptrollen gegeben. Musttalischer Leiter ist Dr. Carl Besl. An⸗ sang 7 Uhr.

Im Schauspielbause geht morgen an Stelle der ursprüng⸗ lich angesetzten Aufführung deg ‚Maskenschaltzers“ „Maria Stuart“ in bekannter Besetzung in Szene. Anfang 7 Uhr

Im Deutschen Künstler⸗ Theater beginnt unter der Leitung von Max Adalbert am 1. Juni die Sommerspielzeit mit der Derr fahrn eines Schwanks „Die bessere Hälften von

Franz Arnold und Ernst Bach. Dag Berliner Philharmonische Orchester hat,

wie W. T. B.“ erfährt, unter der Leitung von Professor Arthur Nikisch gestern abend sein viert ägiges skandinavisches Gast spiel abgeschlossen. An den beiben ersten Abenden wurden in Kopenhagen Werke von Beethoven, Schubert, Richard Strau

und Tschatkowsky aufgefüibrt. Die dritte Aufführung sand in Malm

statt. Her gestrige letzte Abend in Kopenhagen war Richard Wagner gewidmet. ie die früheren Reisen nach Skandinavien, so brachte auch diese wieder dem Orchester und seinem berühmten Dirigenten einen r. künstlerischen Erfolg. Der deutsche Gesandte Freiberr von Neurath und Gemahl! veranstalteten nach dem ersten Konzertabend in den Räumen der Gesandtschaft ju Ehren Pro—⸗ sessor Nikischs eine Festlichkeit, zu der auch eine größere Anjabl Vertreter von Kunst, Wissenschaft und Presse in Kopenhagen ge— laden waren. .

(Der Konysjerthericht befindet sich in ver Ersten Beilage)

e inz Hoppen . Verfügung vom * 1 1den des täg⸗

kn maln Kon Quelle und Menar in Bahre er khh re, 'i g , de ,. ;

In der im Perlg von uss unt Nieder in Leipzig rsckeinenden Tälnehmer gemacht habe. Diese Eindrücke ließen sich dahin zusammen.

,, len, 26 . n. ö nichts anderes D e ö 16 ö * alt r

Gch dm an e, auche, gerechte Entscheidung auf Grund der bstimmung, und

Eltern und Erziehern

empfohlen sei, ist aus Vorträgen bervorgegangen, die ihr Verfasser

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au Genn, n, ohm der interglliierten Kommiss

verfolgt. Der

Bld *r Cn persõnlichen Meinungsaustausch wurde auf die Gefahren hingewiesen, 4 die in einer Entscheidung entgegen dem Volkswillen oder gar in

einem gewaltsamen Eingreifen .

unterstrichen, wie unerläßlich eine friedliche und gerechte Lösung für

den Wiederaufbau nicht nur des Ostens, sondern des ganzen Deutschen

——

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ituttgart, Deutsche Verlagg⸗ Anstalt. Das Erstlingswerk des Dichters tritt uns hier in neuer, seiner Reife entsprechende afsung entgegen, ohne an Ucrsprünglichkeit und über⸗ chäumender Ingendkraft eingebüßt zu bdaben. Der Konflikt des edel gearteten, sirebenden Menschen jwischen seinem Ideal und der Wirklichkeit, die eine Vollkommenheit auf Erden nicht

Aller Zauber junger Liebe, und die Ge⸗

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durch Unteischrift angeschlo

Studenten in

v Mannigfaltiges. Mai. (W. T. B.) Die Reichs⸗ d 9

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Swinemünde, 17

ntralstelle für Kriegs- und Zivilgefangene teilt mit: Der erste Heim kebrertransport mit

200. Reichs deutschen und 260 österreichisch ungarischen Kriegs und Zivilgefangenen zus Sowjet, Rußland ist am Sonntag—⸗ nachmittag über Narwa wohlbehalten in Swinemünde eingetroffen. PMofessor Fritjof Nan fen, der im Auftrage des Völkerbundes zu Besprechungen über die sichere Durchführung der Heimbeförderung der Kriegsgefangenen aus Rußland und Deutschland nach Berlin gereist war, ist nach Besprechungen mit den zuständigen Regierungsstellen zur Begrüßung der Heimkebrer in Swinemünde eingetroffen. In seiner Begleitung befinden sich Oberstkorpsékommandant Wildbol; vom inter⸗ natsonalen Roten Kreuz, Geheimer Legattongrat von Maltzan vom Auswärtigen Amt und der Stellvertretende Vorsttzende der Reichs« zentralstelle für Krieggn und Zivilgefangene, Schlesinger, der den Heimketzrern die herzlichsten Willkommengrüße des Reichzpräsidenten überbrachte.

Ma xjen werder, 17. Mai. (W. T. B.) Nach den „Neuen Westpreußischen Mitteilungen“ sind die auf einer Fahr durch die ost⸗ und westpreußischen Abstimmungsgebiete begriffenen Vertreter der deutschen Presse am Freitag bier eingetroffen. Am Abend fand eine Begrüßungsfeier statt, zu der der Reichs kommissar für das westpreußische Abstimmungs⸗ gebiet von Baudissin die Vertreter der . und ber Arbeits⸗ gemeinschaft der politischen ,. sowie die Spitzen der Hehörden eingeladen hatte. Am Sonnabendvormittag wurde ein Rundgang durch die Stadt gemacht und der Dom besichtigt. Am Nach⸗ mittag begaben sich die Pressevertreter gemäß einer an sie ergangenen Ein⸗

lad eng ju dem Vorsitzenden der interallikerten Kommisston Ferre Später wurden in der Kgserne die unter Befehl des Obersten Fernando Po stebenden italienischen Truppen besichtigt, alsdann wurde in den Kasinoräumen der Kaserne der Tee eingenommen. Gegen 8 Uhr fuhren die Pressevertreter in Dienstwagen nach arienburg weiter. Bei dem Hesuch der interalllierten Kommission sprach der Redakteur Gomoll im Sinne der Pressepertreter der Kommission gegenüber von den starken Eindrücken, die die ausgedehnte Fahrt durch Dorf und Stadt in allen Teilen des Absttinmungsgebiets auf die

daß zur Vermeidung einer weiteren Verschärfung der nationalen Gegensätze die Festletzung eines möglichst nahen Abstimmungstagen im dringendsten allgemelnen Interesse liege. Der Vorsttzende ion Pavia antwortete, daß die Entscheidung über den Abstimmungttag in Paris liege, und betonte wiederholt, das „Prinzip der Gerechtigkeit, von dem sich die Kommission auch weiter leiten lassen wolle In dem sehr eingehenden

iegen würden. Endlich wurde stark

Reichs und damit Europas sei.

Marienwerder, 18. Mai. (SH. T. B.) Die „Neuen Weft preußtschen Mitteilungen melden: Am Sonntag fand bier eine polnische Kundgebung statt, an ber etwa 16066 bis 1700 Polen teilnahmen. Die Polen hatten, da sie sich im Abstimmungs gebiet gegenüber den Deutschen weitaus in der Minderheit befinden, Zuzug aus Pomeiellen herangezogen. Dieser Umstand hatte die Einwohnerschaft von Marien⸗ werder sichtlich erbittert. Im Verlaufe der Kundgebung kam es wiederholt zu schweren Ausschreit ungen, bei denen mehrere Personen verwundet wurden. Die Ruhe wurde erst durch das Einschreiten der italienischen Besatzungstruppen wieder hergestellt. Die Untersuchung der ganzen Angelegenheit liegt in den Händen der Huteralltierten Fommission Marienwerder.

Flenghurg, 17. Mai.

W. T. B.) Dem Ginspruch der gegen die Internarionali⸗ zweiten ! one haben sich weitere 5323 Personen

en, so daß die Gesamtzahl der Unter⸗

sterung der schrifien 37 139 beträgt. .

Breslau, 17. Mai. (W. T. B.) Der Schlesischen Zeitung“ juselge hat eine mit Knüppeln bewaffnete Menge am Sonntagmittag schwere Ausschreitungen gegen die hren Sonntagshummel veranstaltenden farbentragenden der Schweidnitzer Straße begangen; den Studenten wurden Mützen und Bänder abgerissen und mehrere derletzt.

Le Mans, 17. Mai. (W. T. B.) In einem ehemaligen Gefangenenlager ist ein Schuppen mit 4oo 000 kg Pulver in Brand geraten und in die Luft geflogen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Grsten Beilage)

a eech gern ner ge.

Theater. (Chpernhant. (Unter den Linden. Mittwoch: 104. Dauer—

bezugsvorstellung. Donnerstag:

Anfang 7 Uhr. Sch nu spielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 104. Dauer⸗

bezugsvorstellung. Maria Stunrt. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Friedrich der Große. J. Teil: Der Kronprinz. An fang 6 Uhr.

Die Fledermaus. Anfang?? Uhr.

Das Licht. Versiegelt. Kostümball.

Fa miliennachrichten.

Verlobt; Gräfin Elisabeth Bentinck mit Hrn. Hauptmann z. D. und Flügeladjutant Sigurd von Ilsemann (Amerongen).

Verehelicht: Hr. Major 4. D. Hang Dofmann mit verw. Frei. frau Anna von Wangenheim, geb. von Seydewitz (Braunzsdorf b. Triptie).! Hr. Major Kurd von Bismarck mit Freiin Gabriele von Haerdtl (Berlin Lichterfelde).

che storben Hr. Generalleutnant z. D. Alexander v. d. Knesebeck y 8. w 3. D. Max von Platen (Prenz⸗ au). Hr. Kammergerichtsr Geheimer Justizrat Dr. Hu Treuter (Gerlin). 366 J

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tw rol Charlottenburag—

Verantwortsich für den Wm figfte l, Der Vorstehg der Geschäfttstelle, Rechnungsrat Mengering in Bersin.

Verlag der Geschäftsstelle Menaerind in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdrudkterei 1nd Verlaagganstalt Berlin. Wilbelmstraße 32.

Sechs Beilagen leinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbellage Nr. 40) nad Grfte, weite une Dritte Fentral⸗Handelgregi ter ⸗Heilage

zum Deutschen Reich a⸗ 8 1 5.

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sanzeiger und Preußisthen Staatsanzeiger. Berlin, Dienstag, den 18 Mai

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Einschließlich ven Kronen, zu deren Brägung d

standsetzungsarbeien be

Setanntmachung.

Unier dem 3. Mal 1920 ist auf Blatt 1010 des Tarij—⸗ registers eingetragen worden: . .

Der zwischen dem Ostpreußischen Arbeltgeberbezirksverband für das verbe, dem Deutschen Bauarbeiter verhand, Zweigoerein Königsberg i Pr., dem Zentral verhand chrisllicher Bauarbeiter Deutschlands, Verwaltungsstelle Königsberg, und dem Jentralverband der Zimmerer und verwandten Berufs genossen Deutschlands. Zahlstelle Königsberg, am 2. April

1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Bau⸗ gewerbe wird gemäß 8 2 der Versrdnung nom 26 Dezember 1918 (Reiche⸗G z. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Ostpreußen a leßlich Königsberg, und folgender Orte: Vororte bis Ringchaussee, sämtlicher Forts nebst allen uußerhalb de haussee liegenden fortifikatorischen Zwischen⸗ it Warthen, Gut Gr. Karschau, God inen, au, Altenberg, Hut Julienhof. Gut Neusorge, (6 ; Gut Adl. Neuendorf, Gut Kraußenhof, Gut Kraußen, Gut Palmhurg, Gut Moosbude, Gut Mühle Lauth,

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bauten, Haffstrom, Hut Hoch Karsch

Lauth, Gut Neudamm, Gut Neu iegelau, Gut Mandeln, Gut Neuhnusen, Gut Quedngu, Gut Fräuleinhof, Gut Beydritten, Schießstanb Fritzener Forst, Gut Tannenwalde, Gut Char⸗ lotten burg, Get Amallenhof, Gut Halbe Hufe, Gut Wald⸗ G. ht Lehranstalt, Gut Gr. Friedrichsberg, Gut Metgethen, Holstem, Wehrdamm, nein verbindlich erklärt. Die all⸗ t mit dem 15. Februar 1920. verhältnis von Bauarbeitern, die Baubetrieb ist, dauernd mit In⸗

gemeine Verbinhlichkeit Sie erfaß in einem

nicht das Ar

Betriebe, ber

Der Reichzarbeitsminister. A.: Dr. Sitzler. Das Tartfregister und die Registeratten können im Reichs arbeita⸗

miniftersum, Berlin Nw. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reich ministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 3. Mai 1920. Ver Registerführer.

Bekanntmachung. Unter dem 4 Mai 1920 ist auf Blatt 1013 des Tarif⸗

tegisters eingetragen worden: .

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmäansscher An⸗ gestellten⸗ Verbände, Orisgruppe Bochum, und dem Verein der Brauereien von Bochum und Umgegend E. V. zu Bochum am 9g. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs bedingungen der kaufmännischen An— gestellten im Hrauereigewerhe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Handelskammerbe irk Bochum für allgemein verbindlich erklärt. Bie allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.

Pfeiffer.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sitzler.

Vas Tarifreglster und die Registeratten können im Reichsarbelts⸗ istertum, Berltn NW. 6, Luisenstraße 33 / 4, Zimmer 161, während äßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitnehmer, für die der Tartsvertrag infolge

Berlin, den 4. Mai 1920. Der Registerführer. Betanntmachung.

Unter dem 4. Mai 1920 auf Blatt 150 lfd. Nr. 3 und Blatt 1020 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Fabritantenverein für Hemer und Umgegend E. V, dem Gewertoerein Deutscher Metallarbeiter 966. Geschäftestelle Iserlohn, dem Deutschen Meiallarheiter⸗ verband, Verwaltungs slelle Iserlohn, und dem Christlichen Metall⸗ arbelterverband. Ortsverein Iserloha, am 13. Februar 1920 abgeschlossen« Zu fatzvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 15. November 1919 gar gem der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Metallin dustrie wird gemäß 3 2 der Vererdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzhl. S. 1456) für den Bezirk des Amtes Hemer in West⸗ falen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920.

Der Reichtzarbeitsminister. J n ,. Gitzl er.

Das TFarifregister und die Registergtten können im Reichg⸗ arheittzminifterium, Berlin N V. 8, Luisenstraße 33 / 4, Simmer 161, während der regelmäßigen Bienststunden eingesehen werden. .

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragtzparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 4. Mai 1820.

Ver Registersührer.

Pfeiffer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 4. Mai 1920 ist auf Blatt 1019 des Tarif⸗ registers eingetragen worben:

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Trier, und dem Arbeitgeherverband G. V. zu Trier abgeschlossene Tarifvertrag vom 18. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbelts bedingungen der Trantzport⸗ arbeiter wirh für die Speditions⸗, Speicherei⸗, Kolonial-, Kohlen⸗, Molkerei, Papier⸗, Pappen⸗, Holzhandlungs⸗, Chemitalien⸗ und

1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet, des Stadt⸗ bezirks Trier für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt m/ dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits ostge für die besondere Fachta rif⸗ verträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Betriebs—⸗ weig ein besonderer Fachtarifoertrag für allgemein verbinz ich erklärt mird, scheidet er mit dem Hezinn der allgemeinen Ver⸗ bindlichteit aus dem Geliungsbereich des allgemeinen Tarif— verirags aus. . Der Reichs arbeitsminister.

J. A.: Dr. Sißler.

Das Tartfregtster uad die Registeratten können km Reichzacheits⸗ minifterium, Berlin NM. 6, Luisenstraße 33s 34, Zimmer 161, während der reg-lmäßigen Vienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarhfvertrag infolge der Erklärung des Relchsarbeitsministerlums verbindlich ist, können bon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarlfvertrags gegen Erstattung der Kosten ver langen.

Berlin, den 4 Mai 1220.

Der RNegisterfũhrer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 7. Mai 1920 ist auf Blatt 1024 des Tarlf⸗ registers eingetragen worden: . , Dle zwischen der Interessengemeinschaft der Lüdenscheider Angestelltenverbände und dem Arbeitgeberverein für Läden⸗ scheid und Umgegend am 30. Mai 1919 abgeschlossenen Ver⸗ einbarungen nebst Nachträgen vom 6. November 1919

und 7.14. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen der technischen Angestellten eigschlleßlich

der Werkmeister wird gemäß § 2 der Veroronuag vom 25. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Lüdenscheid für allgemein verbindlich erklärt. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf die Land⸗ gemeinde Lüdenscheid im Rahmedetal bis Altroggenrahmede und auf Mählenrahmede bleibt vorbehalten. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeilsverträge, für die besondere Fachta verträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Gewerbe— zweig des Berufskreises ein besonberer Fachtarifoerirag ur allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifoertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. g. n R n

Das Tarktfregister und die Registerakten können im Reiche⸗ arbeitsminifterium, Berlin NW. g, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tariwwertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. Mai 1920.

Der Registerführer.

BSetkanntmachung.

Unter dem 7. Mai 1920 ist auf Blatt 1025 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: . .

Das zwischen der Zentralstelle der vereinigten Angesnellten⸗ verbände in Mannheim und dem Kartell der Mannheimer Acheitgeberverbände am 7. November 1919 abgeschlossene Mantelabkommen zur Regelung der Gehalts⸗ und An—⸗ stellungs bedingungen der kaufmännischen und technischen An— geftellt'n wird gemäß 8 2 der Verordnung dom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Fesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezir? Mann⸗ heim für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit bedinnt mit dem 15. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach arifoerträge in Geltung sind. 34. künftig für einen Wirtschaftszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemeln verbindlich erklärt wird, scheldet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlich⸗ keit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifver⸗ trages aus.

Pfeiffer.

Der Reichs arbeltsminister. J. M.; Dr. Gig ber.

Vas Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbebte= ministerium, 3 jf NW. 6, , 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienfistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, a die der e n infolge der Erklärung des Reichgarbeitsminifteriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den J. Mal 1920.

Der Reglster führer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 7. Mai 1920 ist auf Glatt 1032 des Tarif⸗ registers eingetragen worden. .

Der zwischen dem Deuischen Metallarbeiler⸗Vercband, Be⸗ zirlsleltung des IV. Hezirts Dresden, dem Deutschen Holz arbeiter⸗ Verband, Gauvorstand Leipzig, und der Volkswirts 9 lichen Vereinigung für Jndustrie, Handel und Gewerbe E. in Aue / Erzgebirge unter Beitritt oes Zentralserbandes der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Bezirk Chemnitz, und des christlichen Metallarbeiterverbandes, Verwaltungsstelle Aue, am 14. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbelts be⸗ dingungen für die gewerblichen Arbeiter in den Betrieben der Mertallindustrie wird für den genannten Perufetreis gemäß §82 der Verorbaung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gehiet der Amtshauptmannschaft Schwarzen⸗ berg fär allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem J. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf die Ärbeitsverträge, für die der von dem Verband

Gisenwarenbetriebe sowie für Kauf⸗ und Warenhaäͤuser und Huch⸗ handlungen gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember

der Metallindustriellen im Bezick Zwickau abgeschlossene Tarif⸗ vertrag Geltung hat. Sie erstreckt sich auch nicht auf Arbeits⸗

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