Tarifvertrag vom 30. April 1920 zur Regelung der Lohn—
Hamburg⸗AUltong E. B. haben beantragt, den zwischen ihnen
und Arbeiltzbeding ungen der im photographischen Gewerbe be—
VI. R. 778 / 1 an das
. Gehiet der Stadt Erfurt für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
Vl. R S3 an das Reich sarbeitaministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. Berlin, den 12. Mai 192. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
t
Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband für den Großhandel in
der Stadt Hildesheim E. V., der Teutschnationale—
Handlungsgehilfen-⸗Verband, Ertsgruppe Hildes—⸗ heim, dei GewertschaftsUbund der Angestellten, Orts⸗ gruppe Hildesheim, der Zentralverband der An— gestellten und der Verband der weiblichen Handels— und Büroangestellten kaben beantzagt, den zwischen ihnen am 27. Februar 1920 abgeschlossenen II. Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 26. Juri 1919 und dem allgemein verbindlichen J. Nochmag vom 22. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalta⸗ und An⸗ stellungshedin gungen der kfanfmännischen Angestellten im Großbandel gemäß § 2 der Lerordnurg vom 25. Tezember 1918 (Reicht⸗Geserbl. S. 1466) jür den Stadtbezirt Hildes heim gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Amrag tönnen bitz zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI k. 466 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33 zu richten.
Berlin, den 12. Mai 1920.
Der Reichsarbelte minister. d . r, n
Betkannumachung.
Der Wirtschaftsverband Zauch-Belzig in Belzig
und der Deutsche Landarbeiterverband, Gau Brandenbung, haben beantragt, den zwischen ihnen am 17. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Landarbeiter gemäß 82 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reich g⸗Geletzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Zauch⸗Belzig für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können biz zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer LV. H. 1686 an dat; Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisensiraße 33 zu richten.
Berlin, den 12. Mai 1920.
Ver Neichtzarbeiltzminister. J. N.: Dr. Bußsse.
Setanntmachung.
Der Wirtschaftt verband für Landwirte und Gärtner im Kreise Teltow G. V. in Hwerlin, Königin⸗ Augustastr. 21, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Landarbeiterverband und dem Zentral— verband der Forst⸗, Land- und Weinbergsarheiter Deutschlands am 21. April 1920 abgeschlossenen Tarif— vertrag zur Regelung der Lohn! und Arbeitshedin ungen der Landarbeiter an Stelle des allgemein verbindlichen Tarif— vertrag nom 28. Juni 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezembee 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des Kreises T9stow für allgemein verbindlich zu erklären.
Cinmer ungen gegen diesen Antrag fönnen bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. Hi. 584 an das Reichsarbeitgministerium, Berlin, Luisen— straße 383, zu richten.
Berlin, den 12. Mai 1920.
Ver Reichs arheitsminister. J. A.: Dr. Busse.
—
Betannlimachun g.
Der Deutsche Tran sportarbeiterverband, Sekt.], in Berlin, Engeluser 15, und die Ortsgruppe Herlin des Arbeitgeberverbands ves Eisen⸗, Eisenwaren⸗, Gußwaren«, Draht- und Drahtstifte⸗, Stahl-, Röhren- , Wertzeus⸗ und Werkzeugmaschinen Handels haben beantragt, den zwischen ihnen in Forisetzung des allgemein verbis dliche⸗ , vom 12. Moi 1919 nebst Nachtrags vom 12. Novemßer 1919 abg schlossenen
und Arheitsbedingungen für die Arbeiter des Eisen-, Ei en— waren, Gus warer⸗, Draht, und Draktsiifte⸗, Stahl-, Röhren⸗, Werkz un⸗ und Wertzeumaschinen ha dels gemäß 8 2 dei Vero nung vom 23. Vezember 1918 (Reichs-Gesetzbl S. 1456) für das Gebiei des Zweckverbandes Groß Verlin für allgemein verbind ich zu erklänen.
Cing endungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben merden und sind unter Nummer VI. , 107 an dot Reid gan beitsminisserium, Berlin, Luisen— straße 33 zu richten.
Berlin, ben 12. Mai 18620.
Ter Reicht arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Betan n imachun g.
Der Verband der Lithographen, Steind rucker und vera. Berufe, Zahlstelle Hamburg, Besenbin dei— hof 57, und die Photographische Vereinigung von
am 246. April 1929 abgeschlossenen Nach irag 11 zu dem
allgemem verbindlichen Tarifvertrag vom 97 August 1919 * * 6 ö 2 *
nebst Nachtrag vom 9 Dezember 1919 zur Regelung der Lohn—
schäftiglen Gehilfen, Gehilfinnen und Hilfskräfte gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 3. Helen de eo S 1466 für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und en,. ür allgemein verbindlich zu erklären. Umäwendungen geçrn diesen Antrag tönnen bis zum 10. Juni 1920 erhoben en, ö. ind unter . Reichtzarbeitsministerium n Luisen siraße SJ, zu richten. k Berlin, den 15. Mai 1920.
Der Neichs arbeitsminister.
Setanntmachunng.
Der Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes für Württemberg E. V. in Stuttgart, Charlotten⸗ stroße 21, und der Deutsche Transportarbeiter⸗ verband, Ortsverwaltung Stuttgart und Um⸗ gebung, haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvermwages vom 9. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom 15. April 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der im Groß— und Kleinhandel beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Tezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl S. 1466) für das Gebiet der Stadt Stuttgart und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 10. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
straße 33, zu richten. Berlin, den 15. Mai 1920. Der Reichs orbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Seklanntm achung.
registers eingetragen worden: Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandten Ferufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chem⸗
Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bereich der Bäckerinnung Limbach i. S. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920. Ver Reicht arbeitsminister. d w . Gitzler.
Daß Tarifregister und die NMegisteratten können im Reichz⸗ arbeiteminiflerium, Berlin NW, g, Lnisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der segelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
von den Erftattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. Mat 1920. Der Regtstersührer. Pfeiffer.
GBetannumachung.
Unter dem 14. Mai 1920 ist auf Blatt 817 lfd. Nr. 2 des Larifregisters, betneffend den Tarifvertrag vom 21. Ok— tober 1919 sür die gewerblichen Arbeiter in den Färbereien,
Kunsiwoll- und Streichgarnspinnereien, Zwirnereien, Tuch, Filz! und Fil tuchfabriten, anch für die Webereien im Gebiet
der sächsischen Orte Lengenseld, Rodewisch, Eich Schönbrunn, Wolfe psütz, Grün und Walskiechen, eingetragen worden:
Der allgemein verbindlicke Tarispermag vom 21. Oktober 1919 wind mit Wirkung vom 15. April 1920 auch sür Webereien im gleichen Tarisgebiet für allgemein verbindlich ertlärt. Der Reid sarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. Vag Taxifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW; 6, Luisenstroße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienstssunden eingesehen werden.
der Erklärung des Reichsarbeitéministeriums verbindlich ist, können
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. Mai 1920. Ver Registerführer Pfeiffer.
— ——
Betannt machung. :
VI. HF. 698 an das Reichtzarbeitsministerium, Verlin, Luisen⸗
Unter dem 14 Mai 1920 ist auf Blatt 1097 den Tarif⸗
nitz, und der Häckerinnung Limbach 1 S. am 21. Februar 1920 abgeschlossene Tarifpertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen im Bäckergewerbe wird gemäß § 2 der
ber Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, tönnen Vertrgçtparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
F Daß Tarifregister und die Regiflerokten können im Reich, . arbeitsministerium, Lerlin NW; 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161 während der regelmäßigen Cienststunden eingesehen werden.
Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag in solge der Erklärung des Reicktarbeitsministeriums verbindlich ist, können pon den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 15. Mai 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Sekanntmachung.
Unter dem 15. Mai 1920 ist auf Blatt 10653 des Tarif⸗ registers eingetragen worben: Der zwischen dem Dentschen Trans portarbeiterverband
!
— — —
in Flensburg am 16. Januar 1920 abgeschlossene Tarif
2 vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die im Kohlenhandel belchäftigten Kutscher und Arbeiter wird
gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Vezember 1918 (Reiche— Gesetzbl. S. 1456) für ras Gebiet der Stadt Flenshurg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920. Der Reich sarheite minister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregifter und die Regtsteratten können im Reichtarbelts- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingeseben werden.
Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertragt gegen GEr— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 15. Mai 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekannumachung
über die Verladung minderwertiger Brennstoffe im Bereich der Amtlichen Verteilungsstelle für vie Stein— kohlenzechen des Deisters und seiner Umgebung.
— Zufolge der vom Herrn Reichstommissar für die Kohlen—
verteilung unter dem 18 November 1919 (Nr. II 1190. 11 19)
auf Grund der §§ 1, 2, 6 der Verorduung bes Bundesrats
über Regelung des Vertehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917
und der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers über die
Bestellung eines Reichskommissars sür die Kohlenverteilung
vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 167 und 193) mir erteilten
Ermächtigung bestimme ich für den Bezirk der Amtlichen Ver—⸗
teilungsstelle für die Steinkohlenzechen des Deisters und einer
Umgebung (Oberntirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.)
folgendes:
1) Minderwertige Brennstoffe dürfen, sowohl auf dem Bahn⸗ als auch auß dem Wasserwege, nur mit meiner besonderen Ge— nehmigung versandt werden, gleichgültig, zu welchem Zwecke sie Ver= wendung finden sollen.
Als minderwertige Brennstoffe im Sinne dieser Anordnung gelten Schlamm koble, Mittelprodukte, Waschberge, Feinwaschberge, Stein feingries, Kotsgrus, Korslöjsche (Generatorrückstände), Flu asche und andere ähnliche Produkte, gleichviel welche Bezeichnung sie rragen.
2) Die Anträge auf Genehmigung der Versendung sind schrift— lich hierber einzureichen und sollen enthalten: den Namen des An—
—
teragstellers, Lieferer und Empfängers sowie Angaben über Menge
und Art des Brennstoffes (Bezeichnung im Frachtbriefe), über den Beförderungsweg (ob Cisenbahn oder Wasserweg), Beslimmungsort und Zeitraum, innenhalb dessen die Lieferung erfolgen soll.
3) Bei Bahnversand sind die erteilten Genehmigungen der Güter— abfertigungsstelle bei Auflieferung der Frachtbriese vorzulegen.
4) Zuwiderbandlungen gegen diese Anordnung werden nach §?7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) bestraft.
von den Vertragkparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
5) Diese Bekannimachung itt mit dem Tage ihrer Veröffent—
lichung im Reichsanzeiger in Kraft.
Hannover, den 17. Mai 1920. Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlenzechen des Deisters und seiner Umgebung. Schlösser.
Unter dem 15. Mai 1920 ist auf Blatt 1052 desz Tarif⸗
Der zwischen dem Veutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungs stelle Flensburg, und dem Arbengeberverband E. V. Flene burg am 20. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeie bedingungen der Kutscher und Aibeiter in Holzhandlungen wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 238. Tezember 1918 (ͤeichs-Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Stadt Flene burg für allgemein verbindlich ertlärt Die allgemeine Veibindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920. .
Der Reichs arbeitsminifler. J A. Tr n r.
Dat Tarifregister und die Registergtten können im Reichsarbeits- min isterium, Berlin NW. , , 33/34, Zimmer 161, während der legelmäßigen Tienststunden eingesechen werden.
ihertgeber und Arbeitzehmer, jür die der Tarisvertrag infolge der Ertlärung des Reichtarbeiteministerinmt verbindlich ist, können bon den Vertregsporteien einen Abdrud des Tarifvertrags gegen Er— tattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 15. Mai 1920.
Ver Registerführer.
—
Pfeiffer.
Betanntm achung.
Unter dem 15. Mai 1920 ist auf Blatt 684 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zuischen dem Arbeitgeberverband des Handels für Görlitz und Umgebung E. V. und dem Teutschen Transport⸗ arbeiterverband in Görlitz am 10. März 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem ellgemein verbindlichen Tarifverirag vom 13. Tezember 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeittz⸗ bedingungen der Fürodiener, Kassenboten, Geschäftsdiener, Packer, Fahrstuhlsührer, Portiers, Wächter, Radfahrer, Lager⸗ arbeiter, Kutscher und gewerblichen Arbeiterinnen, aus schließlich der im Speditions- und Fuhrwertsbetrieben tätigen, wind gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Görlitz und die Vororte Moys, Biesnitz (Groß⸗ und Kleinbiesnitz, Leschwitz und Rausch⸗ walde für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗
bindlichleit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Sißler.
J. A.: Dr. Busse.
. —
registers eingetragen worden:
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 111 dez Reichs⸗Gesetzhlattis enthält unter:
Nr. 75388. eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen, vom 19. Mai 1920,
Nr. 7539 eine Vero daung zur Ausführung des Gesetzes über die durch innere Unruhen verursachten Schähen vom 12. Mai 1920 (Reichs Gesetzbl. 5. 941), vom 19. Mai 1920, und unter
Nr. 7540 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung üher die Errichtung einer Herstellungs⸗ und Verirsebsgesellschaft in der Seifenindustrie vom 9. Juni 1917 (Reichtz⸗ Gesetzbl. S. 485), vom 8. Mai 1920.
Berlin, den 20. Mai 1920.
Postzeitungs amt. Krüer.
Preunsßen.
Ministeri um der öffentlichen Arbeiten.
Versetzt: Regierungsbaumeister Potyka von Küstrin, Wasserbauamt, nach Freienwalde als Leiter der Bauahteilung Hohenwutzen, Regierungsbaumeister Becker, bisher zur Reichs— koloniglverwaltung beurlaubt, nach Magdeburg, Elbstrom bau—
verwaltung, Regierungsbaumeister Heinrich Wilte von Inster—
burg, Bauamt L für den Masurischen Kanal, nach Haltern (Kanalbauamt Datteln).
In den Ruhestand getreten: Hitzacker.
Baurat Atzpodien in
Ministerium für Volkswohlfahrt.
Der . elsaß⸗lothringische Kreisarzt Dr. Pinders in Wesel ist zum Kreigarzt in Wesel eraannt.
Minist er ium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Die preußische. Staatsregierung hat den ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Halle Dr. Waetoldt zum Geheimen Regierungsrat und vor—
tragenden Rat im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und
Vollsbildung ernannt.
Verwaltungsstelle Flensburg, und dem Arheltgeberverand E. V.
Zentralgenossenschafts kasse. ⸗ Der bisherige Kassierer bei der Preußischen Zentral⸗
genossenschaftskasse, Rechnungsrat Wißmann, ist zum Ab— dieser Kasse,
teilun 16vorsteher bei
der bisherige Buchhalter bei der Preußischen Zentral⸗
Preußische Generallotteriedirektion.
zur 16. Preußisch⸗Süddeutschen (242. Preußischen) Klassenlotterie,
bestehend aus 428 000 Stammlosen und 40 000 Ersatzlosen mit 214 000 in 5 Klassen verteilten Gewinnen und zwei Ueher— gewinnen (Prämien).
—
Plan
steher bei dieser Kasse ernannt worden.
genossenschaftskaße Willy Schwarz kopf zum Abteilungsvor⸗
Grste Klasse. Ziehung am 13. und 14. Juli 1920.
Zweite Schluß der Erneuerung: Klasse. Freitag, 6. August 1920.
—— ——
Gewinne 66 2 zu 100 6060 . 60 669 . 30 009 . 10 90090 . 5 000 . 3000 . 1600
, 500 80 . 400 . 309 1060 200 9800 140
Ziehung am 12. u. 13. August 1920.
J
„S Gewinne 6 n.
200 909 à zu 100 09090 200 690
100 0990 1 50 0690 100 006
60 090 9 80 0090 60 000 20 009 4 20 9009 40 000 10 0900 . 10 090 20 6900 12 000 4 5600 20 000
6 6000 6 , 3 0060 Iĩ8 0
5 000 10 1000 10000
5 6600 26 höß 16 600 15 000 50 , 400 20 000 260 00 100. 360 Jo 65
1372 000 9800 08 2038 400
10000 Gewinne
15828 000 10000 Gewinne
2 666 400
Dritte Schluß der Erneuerung: Klasse NFieitag, 3. Sep tbr. 1926.
ö 4 Vierte Schluß der Erneuerung: Klasse. Freitag. J. Otibr. 1920.
Ziehung am 9. und 10. Septbr. 1920.
Ziehung am 7. u. 8. Oktober 1920.
Gewinne 6 6 Gewinne 160 ö 3 zu 196 6969 2900 G09 2 zu 1lo0b 000 200 009 J do oo. og go
ö 46 ob zh od = ö 20 O09 40 0900 83 . 40 000 S0 0009. . 16 666 26 009 2, ab oo 460 00. . 56066 30 0009 4. Ib hid 6 66g 2 5 609 30 900) 16. 5 660 dõ G0 26 1 666 z6 6066 26 5 665 ob ö do . 500 5 600 506. 1666 ho Oo
16 409 10 0060 1060 , 566 50 O00
300 360 go O66] zo 166 120 066
9h66 275 2 625 655 bos, 344 3 270 757
10000 Gewinne
3 288 656 10000 Gewinne
4 060 752
Fünfte Klasse. Schluß der Erneuerung: Sonnabend,
Iiehung Hm 5. Nobember big J. Delen ber 1939.
30. Oktbr. 1920.
Uehergewinne 4 4 (Prämien) 3 zu 00 Oos 1000909 Gen ine , 2 ju b00 000 1000006 . gh hoh bog G66 . 290 0090 400 09009 ö 100 0090 2090 009 . 756 000 160 0090 — 66 60g z46 oog 5 1 0 900 300 06090 1 40 000 400 009 890 80 909 900 609 50 , 15 009 750 609 159 . 16 000 1500009 00 5 000 1500000 4000, 3 0090 12 000 000 8 2600 1009 260 0065 5378, 500 4 655 000 10 363 di 3 gi 174 000 Gewinne und 2 Uebergewinne (Prämten) 86 O69 28 Abschluß. Einnahme. . 3 33 e i a, e. Ar Schreibgebühr und der . ; 4 . Reich stempel abgabe Inz⸗ Klafse.¶ der zu begebenden für die gesamt . ; Stamm⸗ Ersatz⸗ Stamm Ersatz⸗ lose lofe lose. lose. H H. 40 1. 428 000 — 18 689 333 — 18 689 333 2. 418 00 10000 18 262 667 873 333 19126000 3. 418 000 10 000 18 252 667 1310000 9 562 667 4 418000 10 000 18 252 666 1746667 19 959 333 5. 418 0090 10 000 182652 667 2183 33 20 456 00 Jum Ausgleich d. Echlußsumme 5 * 3 NUeberhaupt 91 700 000 6113333 97 818 336 Aus gabe. Betrag der baren Gewinne Klasse. insgesamt 66 . 1828090 2. 2 566 400 3. 3 288 656 4. 4 060 752 d. 86 65 23 NUeberhaupt 97 813 336
Die Lose erster Klasse dieser Lotterie werden von den Fuständigen Lotterieeinnehmern vom 4. Juni 1920 ab autz⸗
gegeben werden. Berlin, den 19.
Preußische Generallotteriedirektion.
Mai 1920.
.
Ulrich. Gramms.
mit
Bekanntmachung.
Den Kaufleuten Paul und Leo Tin mer jr., Ziegelstraße 12 wohnhaft, ist wegen Unzuverläfsigleit jeder Handel sämtlichen Gegenständen des täglichen Be— darfs unter sagt worden. — Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die Gebr. Timmer zu tragen.
Barmen, den 14 Mai 1920.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Hartmann.
————
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich:
a. der Schankwirtin Frau Elisabeth Kempa, geb.
Grutz a, Berlin, Zimmerstraße 29, b. der Vertreterin Fräulein Margarethe Zajusch, Neukölln, Warthestraße 60, bei Jungmann,
o. dem Geschäftsführer Herrn Erich
Berlin, Tempelherrnstraße 6a, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigtelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 15. Mai 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W.
—
Siebert,
J. V.: Heyl.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir auch der Ehefrau Golde
Szobel, Dortmund, Steinstraße Nr. 27129, durch Verfügung
vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit fonstigen Gegenständen des täg« lichen Bedarfs unter sagt. — Die Untersagung wirkt für das
Reich gebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Ver.
ügung im Reichsanzeiger und i ntli kreisbl i Nl , ind 8 fügung. im Neichs anzeiger und im amtlichen Kreizblatt sind von der Blättermeldun gen zufolge den zuständigen Stellen amtlich mit⸗
Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 13. Mai 1920. Wucherstelle der Polizeiperwaltung.
——
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsperordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir dem Bäcker Wilhelm Wasser in Dortmund, Mühlenstr. ), durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen
J. A.: Schwarz.
Bedarfs wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handels.
betrieb untersagt. — Die Untersuchung wirkt für das Reichs gebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung
im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Be— troffenen zu tragen. Dortmund, den 12. Mai 1920. Wucherstelle der Polizeiverwaltung.
—
J. A.: Schwarz.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,
betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 608), haben wir dem Bäcker Wilhelm Raßin Dortmund, Steinstraße 31, durch Verfügung vom heutigen Tage
sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amt= lichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 12. Mai 1920. Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.
Bvetannt m ach ung,
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSG. S. 603), haben wir dem Konditor Felir Fuß Un Dortmund, Kursürstenstraße 5, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels— betrieb unter sagt. — Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die Kesten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 12. Mai 1920.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schw ar.
me gn nin e
Auf Grund der Bundezratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), baben wir dem Bäcker Josef Frisch in Dortmund, Mallinkrodtstr. 57, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Handels- betrieb unter sagt. — Die Untersagung wirkt für das Reichsgebtet. — Die Koslen der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reich zanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 12. Mai 1920.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.
— —
Bekanntmachung.
Lebens⸗ und Gegenständen des
Hamborn a. Rhein, 12. Mat 1920. Der Oberbürgermeister. MN ülhens.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
In der am 19. Mai 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. Hermes abgehaltenen Vollsitzung des Reichs rats wurde den Entwürfen a. von Richtlinien für die Fesisetzung von Eutschädigungen aus Anlaß der Durchführung
non Vestlmmungen des Friedengvertrags, b. eines Gesetzes
; : ; ö. . ; ; Ners e —ͤ 9 Mor. 8 ( den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit laubts Ver sammlungzn, Mord, Raub, Interalliierte Kommission
könne aber noch
über patentamtliche Gedugren, e. einer Verordnnng über die Aufbringung der Mittel für die Kohlenwirtschafts stellen, d. einer Verordnung über die Zuständigteit der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, . einer Reichs getreideordnung für die Ernte 1920, f. einer Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920, g. eines Gesetzes, betreffend die Beendigung des Kriegszustandes zwischen Deutschland und Costa Riea, h. eines Gesetzes, betreffend das Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der JLettlschen Republik über den gegen⸗ seitigen Gefangenenaustausch, i. eines Gesetzes, betreffend das Abkommen zwischen dem Deuischen Reich und der Russischen Föderativen Sozialistischen Sowjetrepublik über die Heim⸗ schaffung der beiderseiigen Feiegsgefangenen und Zivilinternterten, zugeslimmt.
Der k versammelle sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Steuer- und Zollwesen, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, ür Haus—⸗ halt und Rechnung wesen und für Volkswirtschaft sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege Sitzungen.
Preußen.
Bei der von der internationalen Kommission angeordneten. Neuwahl des Bürgermeisters und des Magistrats von Sonderburg wurde der bisherige Bärgermeister Dr. Petersen wiedergewählt. Außerdem wurden vier deutsche und zwei dänische Stadträte gewählt.
Oester reich. Der englische Geschäftsiräger in Wien, Lindley, hat
teilen lassen, daß, obwohl der Friedenszustand zwischen Eng⸗ land und Oesterreich noch nicht in Kraft getreten sei, der so⸗ fortigen Wiederaufnahme der diplomatischen Be⸗ ziehungen zwischen den beiden Staaten keinerlei Hindernisse im Wege ständen.
— Tie Nationalversammlung hat gestern mit der Annahme des Finanzgesetzetz in 2. und 3. Lesung die Budget⸗ debatte beendet.
— Wie die „Korrespondenz Herzog“ aus Innsbruck meldet, sprach sich in einer sehr stark besuchten Versammlung der amerikanische Oberst Emerson für die Rückgabe Deutschsüdtirols aus. Emerson erklärte ferner, er wie auch Hoover seien der Ansicht, daß der Anschluß Deutschösterreichs an Deutschland die einzige annehmbare Lösung des Wirrwarrs in Mitteleuropa sei; auch die amerikanische Regierung nehme in der letzten Zeit eine ähnliche Stellung ein. Die Versamm⸗ lung schloß mik einer erhebenden Kundgebung für den Aanschluß ganz Tirols an Deutschland.
— Die Interalliierte Kommission in Teschen ver⸗ öffentlicht eine Verordnung vom 19. Mai, wonach Zivilpersonen zeitweilig wegen bestimmten Straftaten der Militärgerichtsbar keit unterstellt werden. Diese Straftaten sind Störung der öffent⸗ lichen Ruhe und Ordnung, Aufruhr gewaltiges Vorgehen gegen Totschlag usw. Die ordnet an: Im Hinblick auf die Unruhen im Teschener Land werden die Bestimmungen der Artikel 8, 9, 10, 12 und 13 des österreichischen Staats grund- gesetzes vom Jahre 1867 aufgehoben.
Ungarn.
In der Nationalversamm lung interpellierte der nationaldemokratische Abgeordnete Paul Sandor über die Erhöhung der Eisenbahntarif« in der Tschecho⸗ Slowakei. Er verlangte dem „Wolffschen Telegraphen büro“ zufolge eine Erhöhung der ungarischen Staatsbahntarife, da das Defizit der ungarischen Staatsbahnen sich in einem Jahre auf ungesähr eine Milliarde stellen würde. Durch die bill igen Tarife subventioniere Ungarn das Ausland beim Transit⸗ verkehr durch Ungarn. Die Erhöhung der tschechischen Kohlen⸗ tarife um 150 Prozent bedeute eine Umgehung des Friedeng⸗ vertrages, demzufolge der Kohlenausfuhr der Tschecho⸗Siowalei lein Zoll auferlegt werden dürfe.
Großbritannien und Frlaud.
Im Oberhause brachte Lord Newton rorgestern die Frage der noch in Legypten internierten deutschen und österreichischen Staatsangehörigen zur Sprache, die früher in Palästina wohnten.
Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ teilte er mit, daß es sich um annäheind 2000 Menschen handle, darunter eine große Anzahl alter Leute sowie Frauen und Kinder. Es seien größtenteils Personen, die zu der Sekte der Templer gehörten und sich als Kolonisten in Palästina niedergelassen hätten. Es sei die hoffentlich unrichtige Behauptung aufgestellt würden, daß die Internierten olan e gefangen gehalten würden, bis sie ihr Einverständnis mit der Rück⸗ sendung nach Deutschland erklärten. Namens der Regierung er widerte Lord Stanmorc die Regiecung hätte sich mit der e der Rückkehr der ternierten nach Palästing bereits befaßt; er ne endgültige Mitteilung darüber machen. Lord Rew ton bezeichnete die Antwort als unbefriedigend und erklärte, die Frage demnächst von neuem zur Sprache bringen zu wollen.
— Im Unterh ause richtete ein Mitglied an den Präsidenten des Handels amts eine Anfrage über die Deutschland im Friedensvertrag vorgeschriebene Errichtung eines 8 learing⸗ Hauses zur Regelung der feindlichen Schulden. Ein Vertreter der Regierung antwortete, eine amtliche Mit⸗ teilung über die Errichtung eines solchen Glegring-Hauses sei eingegangen und die erste Serie britischer Forderungen, zu⸗ are e n got an Zahl, sei durch das englische Clearingamt am 12. Mai nach Berlin gesandt worden. Im Verlauf der Sltzung erklärte Bonar Law auf eine Anfrage, soweit ihm bekannt sei, unterstehe der General Wrangel in Südruß⸗ land derselben Regierung wie Denitin, doch sei diese Regle= rung von England nicht anerkannt. Die englische Re⸗ gierung unterhalte keine amtlichen Beziehungen mit dem Ver⸗ ireter der südrussischen Regierung in London.
Laufe der allgemeinen Aussprache vor Beginn der fingstferien kam Bonar Law auf die Konferenz von ythe zu sprechen und sagte: = ;
Iweck der Zusammenkunft war nicht, Deutschland Vorschläge äber die Festsetzung des Gesamtbetrags der Gntschädigung zu machen, sondern es handelte sich darum, eine Grundlage zu finden, um die Voischläge der deutschen Regierung in Spaa zu üfen und zu kritisieren. England hat steté die schweren Mühsale und Leiden Frankreichs während des Krleges anerkannt. Wir haben vorgeschlagen, diese Ansprüche in der Weise zu regeln, daß, soweit J und
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