1920 / 108 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

und Arbeiltzbeding ungen

Wandsbek für allgemein verbindlich zu erklären.

2. das Gehiet der Stadt Erfurt für allgemein verbindlich zu ertlaren.

Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum 5. Juni 18920 erhoben werden und sind unter Nummer

VI.. R SS an das Reichsarbeilsminifierium, Berlin Luisen— straße 33, zu richten. Berlin, den 12. Mai 1920.

Der Reichs arbeitsminifter. J. g;: Tr wn fe.

——

Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband für den Großhandel in

der Stadt Hilbesheim E. V., der Teutschnationale

Handlungsgehilfen⸗-Verband, Ortsgruppe Hildes— heim, der Gewerkschafts bund der Angestellten Orts— gruppe Hildesheim, der Zentralverband der An— gestellten und der Verband der weiblichen Handels— und Büroangestellten kaben beantz agt, den zwischen ihnen am 27. Februar 1920 abgeschlossenen II. Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 26. Juni 1919 und dem allgemein verbindlichen J. Nochmag vom 22 Dezember 1919 zur Regelung der Gehalta⸗ und An⸗ stellungshedin gungen der kanfmännischen Angestellten im Großbandel gemäß § 2 der LTerordnung vom 25 Tezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456 jür den Stadtbezirt Hildesheim gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Amrag tönnen bitz zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI RK. 466 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. ö

Berlin, den 12. Mai 1920.

Der Reichs arbeitg minister. J. U.; Dr. Bu s fe.

BSetktkannimachung. Der Wirtschaftsverband Zauch-Belzig in Belzig und der Deutsche Landarbeiterverband, Gau Brandenbung, haben beantragt, den zwischen ihnen am

17. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung

der Lohn- und Arbeits bedingungen der Landarbeiter gemäß 82 ber Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reich t⸗Hesetzbl. S. 1456) für dos Gebiet des Kreises Zauch⸗Belzig für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und find unter Nummer V. k. 1685 an das Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 383 zu richten.

Berlin, den 12. Mai 1920.

Ver Neichtzarbeittzminister. J. N.: Dr. Busse. ! Set annimachung. Der Wirtschafté verband für Landwirte und

Gärtner im Kreise Teltow E. V. in Hwerlin, Königin— Augustastr. 21, hat beantragt, den zwischen ihm, Deutschen Landarbeiterverband verband der Forst⸗,R Land- und Weinbergsarbeiter Deutschlands am 21. April 1920 abgeschlossenen Tarif⸗— vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits hebin ngen der Landarbeiter an Stelle des allgemein verbindlichen Tarif— vertrags nom 28. Juni 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Ge biet des Kreisetz Teitow sür allgernein verbindlich zu erklären.

Einmen ungen geger diesen Antrag fönnen bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

VI. H. 584 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen, straße 33, zu richten. Berlin, den 12 Mai 1920.

Ver Reichs arheitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Betannumachun g.

Der Deutsche Tran sportarbeiterverband, Sekt. l, in Berslin, Engeluser 15, und die Ortsgruppe Herlin des Arbeitgeberverbands des Eisen⸗-, Eisenwaren«, Gußwaren«, Draht- und Drahtstifte⸗, Stahl—⸗, Röhren⸗, Wertzeug⸗ und Werkzeugmaschinen— Handels haben beantragt, den zwischen ihnen in Forisetzung des allgemein verbindliche Tarisperrags vom 12. Moi lgi9 nehst Nachtrags vom 12. Novemfer 1919 abg'eschlossenen Tarifoertrag vom 30. April 1920 zur Regelung der Lohn— und Arbeitsheringungen für die Arbeiter dit Eisen⸗ Ei en⸗ waren⸗, Guß warer⸗, Draht- und Drahtstifte⸗ Stahl-, Röhren⸗ Woerkz un⸗ und Wentzeusm aschinen han dels gemäß 8 2 dei Verol nung vom 23. Vezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Zweckverbandes Groß Verlin für allgemein verbind ich zu erklénen.

Einnendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai i920 erhaben weiden und sind unter Nummer Vl. 1. 107 an das Reich garbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 12. Mai 1620.

Ter Reicht arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Betannimachun g.

Der Verband der Lithographen, Steindrucker und verw. Berufe, Zahlstelle Ham durg, Besenbinder⸗ hof 57, und die Phöotographische Vereinigung von Hamburg⸗Altons E. KB. haben beantragt, den zwischen ihnen am 24. April, 1920 ubgeschlosse nen Nach rag 11 zu dem alla mein verbindlichen Tarifvertrag vem 9 August 1919 nebst Nachtrag vom 9 , 1819 zur Regelung der Lohn— er im photo raphis He = schäftigten Gehilfen, Gehilfinnen . . k der Verordnung vom 25. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456, für das Gebiet der Städte Han burg, Altona und

ö . gegen diesen Antra Juni erhnyben werden und sind unter Nummer VI. E. 778.1 an as Reichsarbeitgministeriumn, Luisen straße 83, zu richten. ,, Berlin, den 15. Mai 1920.

Der Reichs arbeitsminister.

können bis zum

Betanntmachung.

für Württemberg E. V. in Stuttgart,

stroße 21, und Deutsche

der

allgemein verbindlichen Tarifvermagetz vom 9. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom 15. April 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der im Groß⸗ und Kleinhandel beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. Tezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl S. 1456) für das Gebiet der Stodt Stuttgart und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Aytrag können his zum 10. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

nraße 33, zu richten. Ver lin, den 15. Mai 1920. Der Reichs arbeitsminister. M ne , Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 14 Mai 1920 ist auf Blatt 1047 den Tarif⸗ registers eingetragen worden: . Der zwischen dem Zentralverband der Väcker, Konditoren

Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetbl. S. 1466) für den Bereich der Bäckerinnung Limbach i. S. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J , slr.

Das Tarifregister und die RMegisterakten können im Reicht arbeiteministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, wäbrend ber regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

von den Vertigeeparteien einen Abdruck des Tariswertrags gegen Erftattung der Kossen verlangen.

Berlin, den 14. Mat 1920. Der Registersübrer. Pfeiffer.

Betannimachung.

Unter dem 14. Mal 1920 ist auf Blatt 812 lfd. Nr. 2 des Larifregisters, betzeffend den Tarifvertrag vom 21. Ok— tober 1919 sür die gewerblichen Arbeiter in den Färbereien, Kunsiwoll! und Streichgarnspinnereien, Zwirnereien, Tuch⸗,

dem und dem Zentral⸗

J. A.: Dr. Busse.

der sächsischen Orte Lengenseld, Rodewisch, Eich Schönbrunn, Wolfe pfütz, Grün und Walskiechen, eingetragen worden:

Der allgemein verbindliche Tarisvertrog vom 21. Oktober 1919 wird mit Wirkung vom 15. April 1920 auch sür Webereien im gleichen Tarifgebiet für allgemein verbindlich ertlärt. Der Reid sarbeitsminister. J NM: Dr. Gig ler.

Tat Taztfregistet und Ries Reg isiratten, können im Reichaarheité. abfertigungsstelle bei Auflieferung der Frachtbriese vorzulegen.

ministerium, Berlin NW 6, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reiche arbeitsministeriumé verbinblich ist, können

Der Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes Charlotten⸗ Trausportarbeiter⸗

verband, Ortsverwaltung Stuttgart und Um⸗ gebung, haben beantragt, den zwischen ihnen an Stelle des

VI. F. 698 an das Reichszarbeitsministerium, Verlin, Luisen⸗

und verwandten Ferufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Coem⸗ nitz, und der Bäckerinnung Limbach 1 S. am 21. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen im Bäckergewerbe wird gemäß §2 der

Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Flensburg für

ö Das Tarifregister und die Registerakten können im Reicht,

arbeiteministerium, Berlin RW; 6, Luisen straße 33,34, Simmer 161

während der regelmäßigen Tienstsiunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge

der Erklärung des Reicktarbeitsministeriums verbindlich tst, önnen

von den Vertrageparteiey einen Abdruck des Tariswertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 15. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

BSekanntmachung.

.

Unter dem 15. Mai 1920 ist auf Blatt 10653 des Tarif⸗

registers eingetragen worben:

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverhand, Verwaltungsstelle Flensburg, und dem Arhellgeberverand E. V. in Flensburg am 16. Januar 1920 abgeschlossene Tarif— vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die im Kohlenhandel belchäftigten Kutscher und Arbeiter wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Vezember 1918 (Reichs—⸗

allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920. Der Reich sarheite minister.

J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Regtsteratten können im Reichtarbeltg.

ministeritum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums beihindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck det Tarifvertrags gegen Gr⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 15. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer. Bekannumachung

über die Verladung minderwertiger Brennstoffe im Bereich der Amtlichen Verteilungsstelle für die Stein⸗

.

kohlenzechen des Deisters und seiner Umge bung. Zufolge der vom Herrn Reichslommissar für die Kohlen—

verteilung unter dem 18 November 1919 (Nr. II 1190. 117149) auf Grund der 1, 2, 6 der Verordnung bes Bundesrats

ber Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

ö

.

Filz⸗ und Fil tuchfabriten, auch für die Webereien im Gebiet

über Regelung des Vertehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917

und der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlerüs über die

Bestellung eines Reichs kommissars sür die Kohlenvertellung vom 28. Februar 1917 (GBl. S. 167 und 193) mir erleilten Ermächligung bestimme ich für den Bezirk der Amtlichen Ver⸗ teilungsstelle für die Steinkohlenzechen des Deisters und einer Umgebung (Oberntirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.) folgendes:

1) Minderwertige Brennstoffe dürfen, sowohl auf dem Bahn⸗ als auch auß dem Wasserwege, nur mit meiner besonderen Ge— nehmigung versandt werden, . zu welchem Zwecke sie Ver⸗= wendung finden sollen.

Als minderwertige Brennstoffe im Sinne dieser Anordnung gelten Schlemn koble, Mittelprodukte, Waschberge, Feinwaschberge, Steinfeingries, Kotsgrus, Korslösche (Generatorrückstände,, Flu asche und andere ähnliche Produkte, gleichviel welche Bezeichnung sie tragen.

2) Die Anträge auf Genehmigung der Versendung sind schrift— lich hierber einzureichen und sollen enthalten: den Namen des An

tragstellers, Lieferers: und Empfängers so ie Angaben über Menge

und Art des Brennstoffes (Bezeichnung im Frachtbrief), über den Beförderungsweg (ob Eisenbahn oder Wasserweg), Bestimmungsort und Zeitraum, innerhalb dessen die Lieferung erfolgen soll.

3) Bei Babnversand sind die erteilten Genehmigungen der Güter⸗

4) Zuwiderbandlungen gegen diese Anordnung werden nach 5 ?7

der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) bestraft.

5) Diese Bekanntmachung itt mit dem Tage ihrer Veroffent⸗

lichung im Reichsanzeiger in Kraft.

von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. Mai 1920. Ver Registerführer Pfeiffer. Betannimachunung. Unter dem 15. Mai 1920 ist auf Blatt 10652 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen Verwaltungs stelle Flensburg, und dem Arbeingeberverband E. V Flene burg am 20. Jenuar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeite bedingungen der Kutscher und Aibeiter in Holzhandlungen wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Tezember 1818 (Rieichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Stadt Fleng burg für allgemein verbindlich ertlärt Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920.

Der Reichs arbeitsminifler. J. An: Dr Gitzl er.

Das T arifreglster uub dig Regisergtten können im Reichsarbeits⸗ min isterium, Berlin Nw. 6, , 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tiensistunden eingesehen werden.,

Aihengeber und Arbeit ebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeite minisieriums verbindlich ist, können von den Vertregsporteien einen Abdrud des Tarifvertrags gegen Er⸗ tattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 15. Mai 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

Betanntmachung.

Unter bem 15. Mai 1920 ist auf Blatt 634 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zu ischen dem Arbeitgeberverband des Handels sür Görlitz und Umgebung C. V. und dem Deutschen Transport— arbeiterverband in Göllitz am 10. März 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem ellgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 13. Tezember 1919 ur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der FHürodiener, Kassenboten, Geschäftsdiener, Packer, Fahrstuhlsührer, Porliers, Wächter, Radfahrer, Lager⸗ arbeiser, Kutscher und gewerblichen Arbeiterinnen, auschließlich der im Speditions- und Fuhrwerksbetrieben lätigen, wird gemäß 5 2 der Verorbnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 14656) für den Stadtkreis Görlitz und die Vororte Moys, Biegnitz (Groß⸗ und Kleinbiesnitz, Leschwitz und Rausch⸗ walde für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichleit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

——

dem Teutschen Transportarbeiterverband,

Hannover, den 17. Mai 1920.

Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlenzechen des Deisters und seiner Umgebung. Schlösser.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 111

des Reichs-Gesetzhlatts enthält unter:

Nr. 7638. eine Verordnung des Reichspräsidenten auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen, vom 19. Mai 1920,

Nr. 7539 eine Vero daung zur Ausführung des Gesetzes

über die durch innere Unruhen verursachten Schähen vom

12. Mai 1920 (Reichs Gesetzbl. S. 941), vom 19. Mai 1920,

und unter Nr. 7540 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung üher die Errichtung eiger Herstellungs⸗ und

Vertrebsgesellschaft in der Seifenindustrie vom 9. Juni 1917

(Reicht⸗Gesetzbl. S. 485), vom 8. Mai 1920. Berlin, den 20. Mai 1920.

Pofstzeitungs amt. Krü er.

Preußen.

Ministerium der 5sffentlichen Arbeiten.

Versetzt: Regierungsbaumeister Potyka von Küstrin, Wasserbauamt, nach Freienwalde als Leiter der Bauabteilung Hohenwutzen, Regierungsbaumeister Becker, bisher zur Reichs—

kolonialverwaltung beurlaubt, nach Magdeburg, Elbstrombau⸗ verwaltung, Regierungsbaumeister Heinrich Witte von Jaster— burg, Bauamt L für den Masurischen Kanal, nach Haltern (Ganalbauamt Datteln).

In den Ruhestand getreten: Baurat

Hitzacker.

Atzpodien in

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Der ehemalige elsaß⸗lothringische Kreisarzt Dr. Pin ders in Wesel ist zum Kreigarzt in Wesel eraannt.

Ministerium für Wissenschaft, Kun t und Volksbildung. Die preußische Staatsregierung hat den ordenilichen . in der philosophischen Fakultät der Universität Halle r. Waeßoldt zum Geheimen Regierungsrat und wor

tragenden Rat im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volls bildung ernannt. ö

Zentralgenossenschaftskasse.

.

ꝑè *

teilun gsvorsteher bei dieler Kasse, der bisherige Buchhalter bei der Preußischen Zentral⸗

steher bei dieser Kasse ernannt worden.

genossenschaftskasse Willy Schwarzkopf zum Abteilungsvor⸗

Preußische Generallotteriedirektion.

Plan

zur 16. Preuß isch⸗Süddeutschen (242. Preußischen) Klassenlotterie,

bestehend aus 428 090 Stammlosen und 40 000 Ersatzlosen mit 214 000 in 5 Klassen verteilten Gewinnen und zwei Ueber⸗ gewinnen (Prämien).

. . ; . ö ; 3. ( Der bisherige Kassierer bei der Preußischen Zentral⸗ genossenschaftekasse, Rechnungsrat Wißmann, ist zum Ab⸗

Grste Klasse. Ziehung am 13. und 14. Juli 1920.

. Zweite Klasse.

Schluß der Erneuerung: Freitag, b. August 1929.

Ziehung am 12. u. 13. August 1920.

k H Gewinne 6 „S Gewinne 6 16 2 zu 1600 900 200 9009 2 zu 100009 200 060 —ĩᷓ. 660 069 100 0900 . 50 009 100 000 —ᷓ . 30 0600 60 000 . 30 00 60 000 . 16 000 20 009 ö 20 0990 40 000 ö h 000 10 009 . 10 667 30 000 . 3 000 12 000 3 5000 20 000 5 1000 6000 . 3 000 18 000 k 00 5 000 10 , 1000 A0 000 ö 400 S 00 20 , 500 10 000 ö 300 16 000 50 , 400 20 000 100 200 20 000 100 , 300 30 000 9800 , 140 1372 000 9800 208 2038 400 10000 Gewinne 1828 000 10000 Gewinne 2 b66 400

Dritte Schluß der Erneuerung: Klasse. Freitag. 3. Septbr. 1920.

Vierte Schluß der Erneuerung: Klasse. Freitag. 1. Otibr. 1920.

Ziehung am 9. und 10. Septbr. 1920.

Ziehung am J. u. 8. Oktober 1920. .

Gewinne 0 e Gewinne . 6 3 zu 100 0609 30h G09 2 zu 100 0900 200 009 2 b dbb Joh bos i n ö 2 50 009 196 06090 ö 46 60 dg ooo 1 30 ogh zb 69606 2 10600 0 bog. . 10 660 20 0090 3 . 26 006 6 00 . 5 000 20 000 . 10 09090 40 0090 16 3 0600 zo 060 16 6069 do 000 26 10600 6 000 209, 3006 bo 6606 50. 00 25 C0 56, 1000 o G00 16909 400 160 00 109, 00 do 0s 300 300 o O60 300 , 09 120 060 gh0z 6 2 623 556 ooos 344 3 270 757 10000 Gewinne 3 288 556 10000 Gewinne 6 060752

Fünfte Klasse. Schluß der Erneuerung: Sonnabend, 30. Oktbr. 1920.

Ilehung vom 5. Nobember bis J. Deen ber 1920.

Uebergewinne (Prämien)

3 zu

Gen inne,

n n e , e en, n e, , n, n m n.

151 863

16. 00 000

600 000 300 009 290 000 100 009 I5 0090 60 000 b0 000

606 1000909

10000060 600 0090 400 0090 209 0090 150 0089 240 9090 300 000 400 0690 900 0969 756 6900

1500609

1500000

12 000 000 8 200000 4 689 000

52 240 528

Na 000 Jewinne und? licher gewinne (Prämien) g o bas

Abschluß. Einnahme. * k 3. . . Au; Schreibgebühr und der e ö ö. 5 Reichs stempel abgabe Ins⸗ Klasse. der zu begebenden für die gesamt . Stamm Ersatz⸗ Stamm Ersatz lose lose lose. lose. . 0. 0 1. 428 000 18 689 333 18 689 335 2. 418 000 10000 18 262 667 373 333 19 126 000 3. 418 0090 10000 18252 667 1310000 19 562 667 4. 418000 10 000 18252 666 1746 667 19 969 333 5. 418 000 10 000 18 252667 2183 33 20 4536 000 Jum ungleich d. Schluß summe 3 NUeberhaupt 91 700 000 6113333] 9 8158 3536 Aus gabe. Betrag der baren Gewinne Klasse. insgesamt 66 ö.. 1828000 2. 2 666 400 3. 3 288 666 4. 4060 762 5. 856 698 525 NUeberhaupt N 813 336

Die Lose erster Klasse dieser Lotterie werden von den zuständigen Lotterieeinnehmern vom 4. Juni 1020 ab autz⸗

gegeben werden. Berlin, den 19. Mai 1920. Preußische Generallotteriedireltion.

2

Ulrich. Gramms.

1

mit

1915, betreffend die Fe

Bekannt acnng.

Den Kaufleuten Paul und Leo Timmer jr., Ziegel straße 12 wohnhaft, ist wegen Unzuverläfsigkeit jeder Handel sämtlichen Hegenständen des täglichen Be⸗— darfs unter sagt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die Gebr. Timmer zu tragen.

Barmen, den 14 Mai 1920.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Hartmann.

Bekanntm achung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich: .

a. der Schankwirtin Frau Elisabeth Kempa, geb.

Grutza, Berlin, Zimmerstraße 29, b. der Vertreterin Fräulein Margarethe Zajusch, Neukölln, Warthestraße 60, bei Jungmann, o. dem Geschäftsführer Herrn Erich Berlin, Tempelherrnstraße 6a, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen ständ en des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt. Berlin O. 27, den 15. Mai 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

D

Siebert,

J. V.: Heyl.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegrates verordnung vom 23. September 1915,

betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir auch der Ehefrau Golde Szobel, Dort m und, Steinstraße Nr. 27129, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täg« lichen Bedarfs untersag t. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. ie Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Ver—

sägunge,im, Teich anzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von der Blättermeldun gen zufolge den zuständigen Stellen amtlich mü—

Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 18. Mai 1920. Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsperordnung bom

A.: Schwarz.

(RGBl. S. 605), hahen wir dem Bäcker Wilhelm Wasser in Dortmund, Mühlenstr. 9, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art

sowbie mit sonst igen Gegenständen des täglichen

Bedarfs wegen Unzuverläffigkeit in bezug auf diesen Handels—⸗

betrieb unt ersag t. Die Untersuchung wirkt für das Reichs- j * 8 ? 1 386 1 81 ; D gebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung

im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Be—

teroffenen zu tragen.

Dortmund, den 12. Mai 1920. Wucherstelle der Polizeiverwaltung.

J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGGBl. S. 608) haben wir dem Bäcker Wilhelm Rain Dortmund, Steinstraße 31, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuperlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amt lichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 12. Mat 1920.

Wucherstelle der Polizeiperwaltung. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSGBl. S. 603). haben wir dem Konditor Felix Fuß In Dortmund, Kursürstenstraße 5, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkest in bezug auf diesen Handels betrieb un ter sag t. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 12. Mai 1920.

Wucherstelle der Pollzeiverwaltung.

J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir dem Bäcker Josef Frisch in Dortmund, Mallinkrodtstr. 2, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuvperlässigkeit in bezug auf diesen Handels—⸗ betrieb unter sagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reich zanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 12. Mai 1920.

Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: S chw a ri.

Bekanntmachung.

Die Srotverkaufgsstelle des Dominikus Schnell in Hamborn, Schlachthofstraße 11, ist wegen Unzuverlässigkeit

des Inhabers vom 29. Mai 1920 ab geschlossen. Ferner ist dem Schnell jeglicher Handel mit Lebens- und Futtermitteln so wie mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und jede Vermittlertätigkeit

bierfür un terfag t. Der von vorstehender Anordnung Betroffene hat die Kosten der Bekanntmachung zu tragen. Hamborn a. Rhein, 12. Mai 1920. Der Oberbürgermeister. Mülhens.

ü

VAichtamtliches. Deutsches Reich.

In der am 19. Mai 1920 unter dem Vorsitz des Reichtz⸗ ministerz Dr. Hermes abgehaltenen Vollsitzung des Reichs rats wurde den Entwürfen a. von Richtlinien für die Festsetzung von Eutschädigungen aus Anlaß der Durchführung von Bestimmungen des Friedengvertrags, b. eines Gesetzes

nung vom 25. September rnhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel

über patentamtliche Gevugren, e. einer Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Kohlenwirtschaftsstellen, d. einer Verordnung über die Zuständigleit der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, 9. einer Reichszgetreide ordnung für die Ernte 1920, f. einer Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920, g. eines Gesetzes, betreffend die Beendigung des Kriegszustandes zwischen Deutschland und Costa Riea, h. eines Gesetzes, betreffend das Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Lettischen Republik über den gegen⸗ seitigen Gefangenenaustausch, j. eines Gesetzes, betreffend das Abkommen zwischen dem Deuischen Reich und der Russischen Föderativen Sozialistischen Sowjetrepublik über die Heim⸗ schaffung der beiderseinigen eie gsgefangenen und Zivilinternierten, zugeslimmt.

Der Reichszat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher ü n der Ausschuß für Steuer⸗ und Zollwesen, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Haus⸗ halt und Rechnung wesen und für Volkswirtschaft sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege Sitzungen.

Preußen.

Bei der von der internationalen Kommission angeordneten, Neuwahl des Bürgermeisters und des Magisrats non Sonder burg wurde der bisherige Bärgermeister Dr. Petersen wiedergewählt. Außerdem wurden vier deutsche und zwei dänische Stadträte gewählt.

Oesterreich. Der englische Geschäftsträger in Wien, Lindley, hat

teilen lassen, daß, obwohl der Friedens zustand zwischen Eng⸗ land und Oesterreich noch nicht in Kraft getreten sei, der so⸗ fortigen Wiederauf nahme der diplomatischen Be⸗ ziehungen zwischen den beiden Staaten keinerlei Hindernisse im Wege ständen.

Tie Nationalversammlung hat ge Annahme des Finanzgesetzes in 2. und 3. Lesun debatte beendet.

Wie die „Korrespondenz Herzog“ aus Innshruck meldet, sprach sich in einer sehr siark besuchten Versammlung der amerikanische Oberst Emerson für die Rückgabe Deutschsüdtirols aus? Emerson erklärte ferner, er wie auch Hoover seien der Ansicht, daß der Anschluß Deutschösterreichs an Deutschland die einzige annehmbare Lösung des Wirrwarrs in Mitteleuropa sei; auch die amerikanische Regierung nehme in der letzten Zeit eine ähnliche Stellung ein. Die Versamm⸗ lung schloß mit einer erhebenden Kundgebung für den Anschluß ganz Tirols an Deutschland.

Die Interalliierte Kommission in Teschen ver⸗ öffentlicht eine Verordnung vom 19. Mat, wonach Zivilpersonen zeitweilig wegen bestimmter Strastaten der Militärgerichtsbarkeit unterstellt werden. Diese Straftaten sind Störung der öffent⸗ lichen Ruhe und Ordnung, Aufruhr gewaltiges Vorgehen gegen erlaubte Versammlungen, Mord, Raub, Totschlag usw. Die Interalliierte Kommission ocdnet an: Im Hinblick auf die Unruhen im Teschener Land werden die Bestimmungen der Artikel 8, 9, 10, 12 und 18 des österreichischen Staatggrund⸗ gesetzes vom Jahre 1867 aufgehoben.

stern mit der g die Budget⸗

Ungarn.

In der Nationalversamm lung nationaldemokratische Abgeordnete Paul Sandor über die Erhöhung der Eisenbahntarife in der Tschecho⸗ Slowakei. Er verlangte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge eine Erhöhung der ungarischen Staatsbahntarife, da das Defizit der ungarischen Staatsbahnen sich in einem Jahre auf ungesähr eine Milliarde stellen würde. Durch die billigen Tarife subventioniere Ungarn das Ausland beim Transit⸗ verkehr durch Ungarn. Die Erhöhung der tschechischen Kohlen⸗ tarife um 150 Prozent bedeute eine Umgehung des Friedeng⸗ vertrages, demzufolge der Kohlenausfuhr der Tschecho⸗Slowakei lein Zoll auferlegt werden dürfe.

interpellierte der

Großbritannien und Frland.

Im Oberhause brachte Lord Newton rorgestern die Frage der noch in Aegypten internierten deutschen und österreichischen Staatsangehörigen zur Sprache, die früher in Palästina wohnten. . .

Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbäros“ teilte er mit, daß es sich um annähernd 2000 Menschen handle, darunter eine große Anzahl alter Leute sowie Frauen und Kinder. Es seien grötztenteils Personen, die zu der Sekte der Templer gehörten und sich als Kolonisten in Palästina niedergelassen hätten. Es sei die hoffentlich unrichtige Behauptung aufgestellt würden, daß die Internierten olan e gefangen gehalten würden, bis sie ihr Einverständnis mit der Rück« sendung nach Deutschland erklärten. Namens der nn er⸗ widertè Lord Stanm ore, die Regierung hätte sich mit der Frage der Rücktehr der ternierten nach Palästina bereits befaßt; er könne aber noch kelne endgültige Mitteilung darüber machen. Lord Re w ton bezeichnete die Antwort als unbefriedigend und erklärte, die Frage demnächst von neuem zur Sprache bringen zu wollen.

Im Unterhause richtete ein Mitglied an den Präsidenten des Handelsamts eine Anfrage über die Deutschland im Friedensvertrag vorgeschriebene Errichtung eines Clearing⸗ Hauses zur Regelung der feindlichen Schulden. Ein Vertreter der Regierung antwortete, eine amtliche Mit⸗ teilung über die Grrichtung eines solchen Clearing-Hauses sei eingegangen und die erste Serie britischer Forderungen, zu⸗ sammen Ingo an Zahl, sei durch das englische Clearingamt am 12. Mai nach Berlin gesandt worden. Im Verlauf der Sitzung erklärte Bonar Law auf eine Anfrage, soweit ihm bekannt sei, unterstehe der General Wrangel in Südruß⸗ land derselben Regierung wie Denikin, doch sei diese Regle⸗ rung von England nicht anertannt. Die englische Ro— gierung unterhalte keine amtlichen Beziehungen mit dem Ver⸗ ireter der sübrussischen Regierung in London. .

Im Laufe der allgemeinen Aussprache vor Beginn der

fingstferien kam Bonar Law auf die Konferenz von ö ythe zu e,. und sagte: . ;

weck der Zusammenkunft war nicht, Deutschland Vorschläge

äber die Festsetzung det Gesamtbetrags der Gntschädigung zu machen,

sondern es handelte sich darum, eine Grundlage zu finden, um die

Voischläge der deutschen Regierung in Spaa zu prüfen und zu

kritisieren. England hat stets die schweren Mühsale und Leiden

Frankreichs während des Krleges anerkannt. Wir haben vorgeschlagen, diese Ansprüche in der Weise zu regeln, daß, soweit J und