Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die be⸗ sondere Fachtarifgerttäge in Geltung sind. Falls kü ftig für einen Hetrie de zweig ei besonderer Fachtarifoertrag sü— allge⸗ mein verbindlich erklärt wird, scheldet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifvertrages aus.
der RMeichsarbeltsminister. J N. PYVr. Ge
Das Tarifregisler und die Registe aten können im Reichsarbelts. minifsersum, Bersin RW. 6, Luisensträtze 33 34. Zimmer 161, während der tegeiméßigen Dienfistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sür die der e, n, infolge der Erklärung des Mei earbeiteministerlumt verbindlich st, können von den Vertragtparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 14. Mai 18920.
Ver Registerfübrer. Pfeiffer.
B ekann um ach ung.
Nat 1920 i 5 Blatt 1051 des T Unter tem 15. Mal lgh0 ist qu 6 ae. haide bei Ronneburg, S. A., dem die Verfügung des
registere eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Trangportarbeiterverband, Verwaltunge stelle Fleas burg, urd dem Arbeitgeberverband E. L. in Fleneburg am 13 Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeilt bedingungen der Kutscher, Lagerarbeiter, Haus diener und Arvdeiterinnen in Handels-, Groß⸗ und Klei betrieben wird gemäß § 2 der Ner—⸗ ordne yg vom 28. Tezember 1918 (Re c. 8. Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Flensburg sür allgemein verbinblich
erklärt. Tie algemeine Verbinvlichkeit beginnt mit dem 15. April
I9g20. Sie ersreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die be—⸗ besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Fahs kuͤnstig für einen Hantelszweig ein beson derer Fachter vermag für ollgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit kem Beginn der allge⸗ meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich bes allgemeinen Tarjsoertrags aut Der Reichsarbeltsminijter. J Dr. Gn en.
Das Tarifreglster und die Negisteratten können im Reich arheits⸗ mmtftertum, Rerlin NW 6, xuisenstraße 33/334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tienststunden eingeseben werden.
Arbeiigeber und Arbeitnehmer, ür dite der Tarifvertrag infolge der Erklärung detz Neichtarbeitt ministerlumt verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 13. Mai 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 15. Mal 1920 ist auf Blatt 289 lsd. Nr. 2 und Blatt 1059 Les Tartfregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Bauorbeiter verband, Zweig⸗ verein Cüstrin und dem Arbeitgeberverband für das Bau⸗ gewerbe zu Cüsirin am 28 Februar 1920 abgeschlossene Nach⸗ trag, betreffend Teuerungszus läse zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifverrrag vom 17. Apr 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeits hedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß F 2 der Verordnung vom 25. De⸗ zember 1918 (Reiche⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Tarifgebiet des Tari vertrages vom 17. April 1919 sir allgemein ver⸗ pindlim erktlämt. Tie allgemeine Verbindlichkeit beginn! mit dem 13 Februar 1920. Tie ollgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf die Arbeste serhälteisse solcher Bauambeiter, die innerholb eines Betriebes, der nicht Kauherrieb ist, ständig mit Instandsetzungsarbeiten beschäftigt sind.
Der Reicht arbeits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Vat Larifrenister Und die degiscretten tönnen im Reich garbeltt. minisserium, Veriin RW. 6, Luisenstraße 33/84 Zimmer 161, wäbrend der legeslmäsigen Tiensstunden eingesehen werden.
Arbeitgeker und gibitnel mer, für die der Tarsertrag sinsolge der Ertläruryg des eic eairheittn ini ewume ver indlick sst, können von den erirestrerteien eren Äbdrud des Tarispertrags gegen Er⸗ statlung der Loßin verlangen.
Berlin, den 15. Mai 1820.
Ver Regislerfübrer. Pfeiffer.
—
erkannumachung.
Unier dem 15. Mai 1920 ist auj Blatt 1049 des Tarif⸗ regi sters eingetragen werden: 5.
Der zwijch en den Zwed verband land wirtschajtlicher Kö per⸗ schalten wistelfꝛiankens in Ecchstätt Bayern). dem Deutschen Landarbelterverbanb, Gau 30, und dem Jentr alperband der Forst. Land und Weis berg carbester Denischlan ds. Beni ks—⸗ sekreiar ia! Nürnberg, am 30 Januar 1920 ab ech ossene Tarifvertrag nebst Süsgß vom 24. Februar 1970 zur Regelung der Lot urd Krbeinsbebingungen ür land⸗ und sorsiwirtschastliche Arhriter wird gemätz sz 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gese bl. E. 1466) für das Gebier des Regierungsbezirss Metelfranten sür allgemein ver: binde erflors. Tie algemine Verbindlichteir beginnt mit dem 15. April 1929.
Der Neich sarbeltsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Tas Lariß hier unt bie UeKstezatten önnen im Reicht. arbeisin mnisterium' Verlin RW. 6, Lpuicenftrake 33 / 34, Zimmer 161. wäl rent Ter rein cfiget Teersisiurder einge eben nenden.
Tieiteeber Und rikeitnemer, ür die der Terifverngg insolge der CErtkerung Ti Did ter eite msnisseriums verbindlich sst, können vor der Vertragtrartcten einen Abdruck des Tarnvertrags gegen Ersiattung den Kester verlangen.
Berlin, den 15. Mai 1920.
Ver Yiegistersührer. Pfeiffer.
—— —
Bektangztmachung.
Unter dem 15. Mal 1920 ist auf Blatt 1055 des Tarif⸗ registers eingetragen wo den:
Der zwischei! oem Ardeilnehmervearband des Frlseur⸗ und Haarge verbes, Zweigverein Veipsig, und dem Zweckberband für Fas Rarbier, Filseur⸗ und Perück'nmacheig werbe zu Leipst und Umgegend am 27. Januar 1920 aogeschlossene ***. vertrag zue Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen im Perückenmacher⸗ und Friseur sewerbe wird gemäß 8 2 der Veroronung vam 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466)
dem 1. April 1920.
—
— —
für das Gebiei der Siadi Leipzig und der eingemeindeten Vor⸗ te Jowle der Orte: Böhltz⸗Chrenkerg mil Barneck Gautzsch, Großzichoch r. Win orf, Leußsch, Möckdu, Detz ch Martleeberg Pauns dorf, Wahren Taucha und Markranstädt für allgemein verbinelich' erklätr. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
27. November 1919 (RGBl.
Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit vorläufig untersagt. Berlin, den 12 Mai 1920. Der Erste Staatsanwalt bei dem Landgericht II. J. X.: Gentz.
Nachgenannter Person,
Das Tarlfreglster und die RMegisterakien können im Relchts⸗ arbeissminssterium, Berlin RW. 6, Luisenstraße 583/34, Zimmer 161. wahrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklörung der Nieichsarbeittministeriums verbindlich ist, können von den Vertragtpartesen einen Abdruck des Tausvertragät gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 15. Mai 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Sekanntmachung. Dem Fleischermeister Karl Fuchs in Friedrichs
Landtalgamis vom 18. Februar d. J. den Handel mit Vieh Fleisch und Wurstwanen uüuntersagte, wird dieser Handel vom heutigen Tage ab wieder gestattet. Ronneburg, S.A., den 20. Mai 1920. Das Landratbamt. Lem ke.
Bekanntmachung.
Dem Koblenhändler August Hannemann, hier, Madamen wen be, habe ich vom J. Juni 1830 ab den Handel mit Heijsstoffen — Kohlen, Holij und Torf — wegen Unzuverlässigkeit auf Grund der Bunde draizberordnung vom 23. Sep-
lember 1SI5 untersagt.
Braunschweig, den 16. Mai 1820. Die Polijeidirektion. Licht.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 112 des Reichs⸗-Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7541 das Gesetz über die Versorgung der Militãr⸗ personen und ihrer Hinterbliebenen bei Diensibeschädigung Reichs versorcungsgeseß), vom 12. Mai 1920,
Nr. 7542 (in? Vekannimachung über Abänderung der Preise für Kleie und die bei de Lieferung von Kleie ver— wendeten Säcke, vom 19. Mal 1920, und unter
Nr. TPäa8s cine Belannimachung über Diuckpapierpreise, vom 18. Mai 1920.
Berlin, 21. Mai 1920.
Postzeltungsamt. Krüer.
Prenßen.
Finanzministerium.
Auf den Bericht vom 16. April 1920.
Die bisher zum Geschästs bereiche der III. Abtellung dec Regierung gehörigen Geschäfte der K atanerverwaltung sind nach Ziffer III des Runderlasses vom 29. März 1920 1 299 — dem Reglerungspräsidenten übertragen norden.
In Ergänzung des genannten Runderlasses wird hiermit bestinsmt, daß die Kreiskassen mit dem Zeispunkte, mit welchem die Präsidenten der Landesfinanzämter nach der noch aug⸗ stehen den Bestimmung des Herrn Reichs ministers der ö die ihnen nach der Reichsabgabenordnung zustehenden Geschäfte von den Oberbehörden übernehmen, dem Regierungspräsidenten unterstellt werden.
An die Regierung in Breslau. Abschrift zur gefälllgen Beachtung.
Berlin, den 11. Mai 1920.
Der Finan minister. Lüdemann.
An sämtliche Herren Voisitzenden der Ein kommensteuer⸗ berufungskommissionen.
Ministerium des Innern. Vie Preußische Staatsregierung hat die Regierungt⸗ assessoren Br. Schte ven in Westerburg und Nülle in Wohlau
zu Landräten ernannt. . Tem Landrat De. Schleren ist das Landratsamt im
Kreise Westerburg, dem Lantrate Nülle das Landratsamt im Kreise Wohlaa übertragen worden.
Bekanntmachung.
Das an b. März d. J. gegen den Kolonkalwaren⸗ bandler Win der Beet in Oberbausfen, Siöckmann⸗ straße 68, erlassene Oandelsverbdot wird mit Wirtung vom beutigen Tage ab aufgeboben.
Oberhausen, den 12. Mai 1820.
Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeistet. J. V.:; Menne.
—
Bekanntmachung.
Nachgenannten Personen; a. dem Schlosser Karl Kannenbera , b. der Arbeiterin Karoline Kannen berg, beise in Berlin, Gra festr.?, ist durch Urteil des Wucher; gerichts beim Wndgericht Il in Berlin vom 10. April 1920 II. W. J. 56. 29) auf Grund der Betannimachung jur Fernhaltung unzuverlässtaer Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1918
GB. S. 603) in der Fossung des Art. 1II der Verordnung vom 27. November 1919 (RGB. S. 1908) der Handel mit Lebens⸗ mitteln wegen Umzuverläsigteit untersagt.
Berlin, den 12. Mai 1940. Der Erste Staatsanwalt bei dem xandgericht II. J. A.: Gentz,
—
Bekanntmachung.
Nachgenannter Person, dem Säckerm eister Werner Ku . in 9 Moßtzsir. 30. ist durch Besch laß Tes Wuchergerichtz bei dem Land gericht il in Herlis vom 8 Mair 1820 (II. S. J. lcd 20) auf Grand der Betaunimachung zur Fernbalsung un zuverlässiger Nersosgen den Handel vom 25. Geptember 19515
(GBI. S. Cos) in der Sassung det Art. III der Berordnung vom
berg in Neukölln, gerichte bei dem ; I KX. J. 38. 2M) auf Grund der Betanntimachung zur Fernhaltung ig m Handel vom 23. Septen ber 1915 JG Bl. S. 653 in der Fassung des Art. 11 der Verordnung RB. S. 1499) der Handel mir Rahrungsmitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Berlin, den 12. Mat 1920. Der Erste Staatsanwalt bei dem Landgericht II. J. A.: Gentz.
— —
unzuverlässiger Personen
vom I7. November 1919
Nachgenannter Neukölln,
Wuchergerichts bei dem La
ersonen vom Hande
ständen des täglichen
in bezug auf diesen
Auf Grund der Bekanntm personen vom Handel vom 23. Geschäft l Berlin Schönederg, Akazienstr. 7a, durch Verfügung vom Handel mit Gegenständen des tägitchen Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in vezug auf diesen lzbetrieb untersagt. Bekanntmachung
verbrauchs vom 28. Oktober
Auf Grund der Bek
burg, Ankbacherstr. 6, b. dem Schankwirt Bülomwstr. 31, ; durch Versügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ anden des tägkichen Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in ezug auf diesen Handelsbesrieb un tersagt. Berlin O. 27, den 17. Mai 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. d B.:; Senn
Betanntmachung. Au“ Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Handel vom 23. September 191) ist durch Verfügung Deo dem Metz ger meist zr Ludwig Schmit Ni derbogerstraße Nr. 2, der Handel mit und Wurst waren unterfagt
Personen Rem vom 14. Mail in Eschwege, N Ich, Flei lch Kosten dieser B Schmidt zu tragen. Eschwen‘, den 14. Mai 1920. Die Polizeiveiwaltung. Dr. Stoljenberg.
—
Bekanntmachung. Dem Bäckermeister Georg Schmidt, geboren am 15. Jinuar 18506 in Frankfurt a. M. wohnhast in Franksfurna. Kalbächergasse 6, wird bierdurch der Han del mit Gegen, Bedarfs, insbesond ere und Futtermitteln aller Art, sowie jegliche Beteiligung an einem solchen Hande weg n Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb un ter⸗
täglichen Nabrungs. mittelbare oder unmittelbare
Bundesratsverordaung vom 23. RGB. S. 605) der Handel mit Fenn mit Blumen⸗ und Gem äüsle⸗ Eiern und Geflügel, wegen Unlu⸗ t. — Die Kosten die er BVekann machung
mirteln, insbesondere sämereien, Obst, verläͤssigkeit un ter ag dat der Genannte zu tragen.
Herzberg (Eister, den 159. Mai 1920.
Der Landrat. von Pappenheim.
S. 190) der Handel mit
Bekanntmachung.
dem Kaufmann Hermann Gold⸗ Bergnr. 154, ist durch Urteil des Wucher— Landgericht 11
in Berlin vom 10. April 1920
Bekanntmachung.
dem Schaust eller Hernrann Thomatntr. 33. ist durch Urteil des ndgericht Il in Berlin vom 15. April 1920 (II. W. J. 78/19. 20) auf. Grund der Bekanntmachung zur, Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen . 1915 (RGGBl. S. 603) in der Fassung des Art. IIl der Verordnung vom 27. November 1918 (RGBl. S. 19689) der Handel mit Lebensmltteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Berlin, den 12. Mai 1920.
Der Erste Staatsanwalt bel dem Landgericht I. J. A.: Gentz.
— — —
vom Handel vom 25. September
Get anntmachung. Nachgenannter Person, dem Neukölln, Weserar. 205, bei dem Landgericht 11 in Berlin v auf Grund der B sonen vom Handel vom der Fassung des Art. III RG Bl. S. 1909) täglichen Bed
Berlin, den 12. Mat 1920. Der Erste Staatsanwalt bei dem Landgericht II. J. A. Gentz.
—
Arbeiter Otto Methner in
ist durch Urteil des Wuchergerichts
om 10. April 1920 (II. „ . J. 19 20)
ekanntmachung zar Fernhaltung unzuverlissiger Per— 23. September 1915 (RGXl. S. 603) in der Verordnung vom 27. November 1919 der Handel mit Gegenständen des ars wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzu verlassiger vom 23. September 1519 (RGB. S. oz) de m Lotalinhbab er Emil Koch, Tantenerstr. 25,
durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen, Bedarfs wegen lin perl ü
Handelsbetrieb un tersagt. Berlin O. 27, den 14. Mai 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. FJ. V.: Heyl.
gkeit
Bekanntmachung. achung zur Fernhaltung unzuverlässiger
September 1919 (MG BI. S. 6663) gfüährer Richard Weber,
Gleich eitig ist auf Grund des 88
zur Einschränkung des Fleisch⸗ und Fete 1918 (RGGBl. S. 14) die Lin liche Schließung der Schankwirtschal! Stolzen fels“, Berlin, Mobrenstr. 47, angeordnet worden. Berlin O. 27, den 14. Mai 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung U.. J. V.: Heyl.
— —
Bekanntmachung. anntmabung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 R , S. 6065)
aufmann Willi Strobel, Charlotten— . Kurt Dißelbach, Berlin,
etanntmachung hat Vtetzgermeister Tudmih
N
Frankfurt a. M., den 16. Moi 1920. Der Polizeipraͤsident. J. V.: Dr. Neuber. Betanntmachung.
Dem Handels mann walde ist auf Grund der
Paul Lindner in Schdne, Sey!
ö 18
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
Aichtamtlich es. Deutsches Reich. Die Kundgebung des Herrn Reichspräsidenten an die
Nationaloper sammlung ist von folgendem Schreiben an den
Präsidenten der Nationalversammlung begleitet gewesen:
An dem beutigen Tage, wo die Rationalversammlung ihre
Arbeit beendet, ist es mir ein lehbaftes Bedürfnis, der National⸗ perfammlung, der ich in der ersten Zeit selbst angehörte, und deren Vertrauen mich zu meinem behen Amte berußen hat, in einigen AÄbschiedsworten meinen Dank und meine bohe Anerkennung für das von ihr Geichaffene auszusprechen. Ich babe diesen Dank und diese Anerkennung in dem anliegenden Schreiben zum Ausdruck
gebracht und bitie Sie, daslelhe vor Schließung der Tagung im
Hohen Hause bekanntzugeben. Ich benutze diese Gelegenbeit, um auch Fhnen, bod vercbrter Herr Präsident, für Ihre hervorragende Tätigkeit und all die großen Verdienste, die Sie sich in der Zeit Ihrer Präͤsi—= dentenschaft um das Vaterland erworben haben, meinen bernschsten Pant und meine ganz besondere Anerkennung auszusprechen; in der Geschichte des erssen Parlaments des sich selbst bestimmenden deutschen Boltz wird Ihr Name an erster Stelle genannt werden und in spaͤteren Geschlechtern weiterleben.
Der Herr Reich spräsident hat laut Meldung des „Wolffschen Telearaphenbüros“ die auf Grund des Artikels 48
erlassenen Auanahmevorschriften für folgende Bezirke aufgehoben: Rerlin, Brandenburg, Pommern. die Reste ber früheren Provinzen Westpreußen und Posen, sür Schleswig⸗Holstein Hannover,. Hessen⸗Nossau sowie fuͤr die Rheinprovinz außer dem Regierungsbezirk Düsseldorf; ferner für Hessen, Meülenburg, Braunschweig. Oldenburg, Anhalt, Waldeck, Lippe⸗Detmold, Schaumburg-Lippe und die Hanse⸗— stäßtt. Im Freistaat Sachsen, in Württemberg, Baden und in Thüringen mit Ausnahme von Gotha hestehen Ausnahme⸗ vorschriften nicht. Ueber Ostpreußen, Schlesien und die Provinz Sachsen wird noch ein näherer Bericht vor der Ent
scheioung abgewartet. Die Entscheidung soll in den nächsten
Tagen erfolgen.
In der am 2A. Mal 1920 unter Vorsitz des Reichs— ministers De. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichs rats wurde zunächst beschlossen, gegen zehn Gesetze, welche die Nationalversammlüng in den letzten Tagen beschlossen hatte, keinen Einspruch zu erheben. Sodann wurde den Ver— ordrungen über die Auflösung eingetragener Genossen—⸗ schafst, über Tenerungtzuschläge zu den Gebühren für Zeugen und Sachversländige sowie zu den Tage— eldern und Reisekosten der Schöffen und Geschworenen, ann den Richtlinien für die Festsetzung von Entschädi⸗ gungen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Friedensvertrags mit Ausnahme der Entschädigung für Vieh,
endlich einer Neichs getreideor dnung für die Ernte 1920 in der Fassung zugestimmt, welche der VI Ausschuß der National⸗ versamm lung beschlossen halte. Ferner wurde den Entwürfen
a. einer Verordnung, betreffend Beschaffung von Papierholz für
Zeitungsdrrcknapier, b. einer Bekanntmachung über Das Ver— fohren zut Feststellung der nach dem Gesetze vom A. März 1920 zu gewährenden Vergütungen von Requisitionen und Keie glelstungen im besetzten und geräumten Reichsgebiete die
Zustimmung erteilt.
Ueber die Verwendung farbiger Truppen im be— etz ten Gebiet erfährt „Wolffs Telegraphenbüro“ an zu—
sständiger Stelle:
Unter „farbigen französtschen Truppen“ sind Schwarze (Neger), Braune (Nordafrikaner, Algerier, Tunester und Marokkaner) und Gelbe (Anamtten. Tongtinesen, chinesische Arbeits truppen) zu ver— stehen. Im besetzten deuischen Gebiete liegen nach bier vorliegenden
Nachrichten:
2. Sckwarie Truppen (Neger); 1) Senegalschũtzenregiment 10 und 11, Senegalbrigader ginent 19 stebt in Mainz, Megiment 11 in Wormz. 2) Cin madagassisches Jägerregiment. Die Madagassen,
B wobner ven Nakagagtar, sind aus veischiedenen Eévölkerur gt. bestandleilen zusaämmengesckt: aus den Hova, einem Mischvolk auß metajischen und afrikanijcer Elementen, und aus den Sakate ven.
Das Regiment stebt in Ludwigs hafen. Speier und Germersheim.
verteilt auf das ganze besttzte Rheinland.
C. Gelbe (Asiaten Truppen liegen im besetz ten deutschen
Gebiet nicht.
In der deutschen Presse werden sämtliche farbige Truppen meist
ker ol. Angabe, kaß die Eelben? Truppen französische Bürger seien, ist nach hier vorliegenden Nachrichten unrichtig. Wohl gibt es unter den Fahnen befigdliche algerische und tunesische Gingeborene, die als naturalisier“ französische Bürger geworden sind. Die Masse ist aber nach dem Dekret vom 14. Juli 1865 nur „‚Franzosen?, da Algier und Tunis teine „Kolonien? sind, sondern zum französischen Matterland gebören. De marokkanischen Tirailleurregimenter, die Senegalregimenter und dag madagassische Jägerregiment sind we der
mit dem Sammellamen „schwarze Truppen? belegt. Die
Franzosen noch französische Bürger.
Vom Reichswehrmintsterium wird dem „Wolffschen
Telegraphenbüro“ mitgeteilt:
Ter nrersuchungtzausscuß im Wehrministertum bat weitere b) Fälle erledigt, die vom Reichswehrminister entschteden sind. Auf Denstenthebung und Ueberweisung der Akten an den Ober⸗ reichzanwall sst erkannt in den Fällen des: Obersten Czettritz, Oberst⸗ zcutnantg Nofnagel, Oberstleuinants Guhr Majors von Falken. haufen, Majors Bomke, Hpt. Hallmeister, Spt. Waas, Lt. Schmidt, TJ. Scheele, Lt. Nettet heim, Vizeadmirals von Trotba. Kapt. zur See Wossidlo, Kpi. zur Ser Förtsch, Kontergdm. von Lebetzow, Oblt. zur See Paul. In weiteren 25 Fällen ist unter Ueberweisung der Akten an den Dberreichsanwalt die Beurlaubung autgesprochen. Verfetzt werden 6 Offiziere. In 13 Fällen it, das Verfahren ein
geftellt worden. Im ganzen sind 88 Falle erledigt.
Prenszen.
Das Staatsminißterium hot beschleßsen, die Mittel lan dkanalporlage alsbald der Landes ver sammlung auf der
Grundlage der Mittellmie zugehen zu lassen.
GHayern.
In der vorgestrigen ersten Sitzung des neugewählten pfälßzischen Kreistags wurde nach längerer Erörterung
folge her Antrag zum HBeschluß erhoben:
Der Kreistag benutzt die ersle Gelegenheit, um vereint dem Treugelöbnig zu Bayern und dem Reich Ausdruck zu verleiben. Er weiß sich in diesen Gefühlen vollkommen eins mit dem gesamten
pfälzischen Volk.
Braunschweig.
Ungarn. Da erst bei Durchführung des Friedens vertrages festgeslellt werden wird, wie weit der ungariscke Staat für die vor dem
31. Oktober 1918 gemachten Schulden verantwortlich ist, ordnet ein Regierungserlaß dem „Ungarischen Telegraphen⸗ büro“ zufolge an, daß Kapital und Zinsen von Staatsschulden und staatlich aewährleisteten Papieren vorläufig nicht gerichtlich
geltend gemacht werden können, ebensowenig Forderungen ö ehemaligen gemeinsamen Einrichtungen in Liqui⸗ ation.
Regierung verordnung über Aufteilung der neuen Ernte spätestens Ende nächster Woche erscheinen werde, und sogte:
gehoben, doch werde eine progressioe Getreideabgabe erfolgen müssen.
wieder bergestellt werden. Die Ausfuhr aber werde ein staatliches Monopol bilden. In Ungarn sel eine gute Mittelernte zu erwarzen,
Getreide liefern werde, müßten ihm aber Waggons und Kohle liefern, denn sonst sel es nicht in der Lage, den Export abzuwickeln.
Großbritannien und Irland.
Ministerrat abgehalten worden in dem der polnisiche Krieg und die Konferenz in Spaa besprochen wurden. — Nach einer Meldung des „Telegraaf“ wird von zuver⸗
kommissar Tschitscherin gegenüber den Wunsch kundgegeben
roten Heeren Rußlands hergestellt werde. Der englische Staats sekretär des AÄrußern sei bereit, an etwaigen Verhand⸗ lungen mit Wrangel auf der Krim englische Offiziere teil⸗ nehmen zu lassen.
— Die Regierung hat im Parlament einen Gesetz⸗
entwurf für Förderung der Landwirtschaft eingebracht
bestimmungen über das Pachtverhaͤltnis geboten, während für die Landarbeiter Mindestlöhne festgesetzt werden und ein Lohn⸗
rat für die Landwirischaft errichtet wird. Der Staat erbält le der . daß die Leiter des Ausstandes behaupteten, sie hätten die Regierung
das Recht, eine angemessene Bebauung des Bodens zu fordern und entsprechend den Interessen des Landes Bestimmungen über die Art der Bebauung zu treffen.
— Im Unterhause erklärte Bonar Law in seiner Rede über die hevorstehende Konferenz in Spaa obiger Quelle zufolge:
Sowohl die französische wie auch die englische Regierung legten
den größt n Wert auf die Entwassnungsfrage, die in erster der Richtung auf den allgemeinen Frieden getan sein würde. Was
meine die englische Regierung, daß es bei aller Nücksichmabme auf
Frankreich nicht billig gegenüber der britischen Nation und besonders 2 . . ; zosischen Negiermng, wenn dag franzöͤsische Parlament ibre Handlunas, iner der Alliierten den Vorrang erhalten soll. Die Besprechungen weile billige. Millerand verbreitete sich aach über das soziale Werk
gegenüber den Dominion sei, die so viele Opfer gebracht hätten, daß
in Spaa würden einen Martstein auf dem Wege zu normalen
Beziehungen mit den vormaligen Feinden bedeuten. In Epaa oz . 9 den , „ raune Truppen (Rorcafrifaner etwa I6 Schütz nregimenter, sollle ein off enherßiger Gedantenautztausch stattfinden, und wenn ne w. habe. Die joziale Politik der Regierung sei eine Politik
die deutsche Regierung dorthin mit der aufrichtigen Absicht komme, den Frieden vertrag auszuführen, so werde die Konferenz gute Früchte tragen. Unmittelbar nach dem Waffenstill—
stand sei Unmögliches von Deutschland verlangt worden, aber die Stimmung schlage jetzt in das andere Extrem um. Dte englische
Regierung werde niemals damit einverstanden sein, daß Länder, denen der Krieg aufgedrungen worden sei, finanziell schlechter daständen als die Änstifter. Ueber Polen sagte Bouar Law: die englische Re—
gierung babe dieses Land in keiner Weise zum Kriege angestiftet, viel⸗
mehr habe Lloyd George im Januar dem polnischen Minister des
Äeußern in London erklärt, die britische Regierung könne die pol⸗
der es heiße: „Wenn wir mit Tenitin abgerechnez haben, werden wir? uns mit gewaltigen Reserven auf die polnische Front werfen. Wenn Polen aufrichtig versuche, fuhr Bonar Law fort, mit Rußland Frieden zu schlleßen, und die Bolschewisten sich weigerten, so würde England veipflicktet sein, Tolen nach hestem Vermögen beizuftehen. Ber Obersie Rat habe sich in gleichem Sinne gas gesprochen, und mehr könnten England und die alliierten Re⸗
(, nich! lun. Bonar Law erklärte zum Schluß, die
eglerung stehe dem Völkerbund keineswegs kühl gegenüber und
wünsche nichts mehr. als den Bund so schnell wie möglich in Wirt⸗
samkeit treten zu seben. Seine Intervenrion anzurufen, werde aber durch die Haltung Amerikas nicht gerade leichter gemacht Tor Bonor Law hielt Lord Robert Cecil eine Rede, die
großen Eindruck machte. Er sagte;
In den autwertigen Angelegenheiten sei ein sehr kritischer Augen- blick Rekommen. Der Völkerbund bezwecke Sicherung und Erhaltung des Friedens. Warum sei seine Vermittelung in der polnischen An⸗ gelegenheit nicht angerufen worden? Er, Cecil, hahe sein Bestes getan, die Regierung dazu zu veranlassen, daß sie die Inter vention des Völkerbundes anriefe, um einen Krieg zwischen Polen und Rußland zu vermeiden. Es gingen Gerüchte, daß auch Finnland und Rumänien beabsichtigen, den Krieg gegen das bolschewiftische Rußland wieder guszunebmen. Das müsse vermieden werken. Taz Eingreifen des Völkerbundes könne auch noch den Krieg jzwischen Rußland und Polen anhalten.
Den enaglischen Blättern zufolge erklärte Clynes im
Unter hause, die Arbeiterpartei werde sich an der weiteren
Beratung des Homerulegezetzes nicht mehr beteiligen,
da sie überzeugt sei, daß das irische Problem auf der Grund
lage der gegenwärtigen Vorlage nicht gelöst werden könne.
Abteilung Reiterei dur
— Die militärische Besetzung der unruhigen Bezirke von Irland wird allmahlich erweitert. Eine harke chstreifte die Umgebung von Dublin in
—
— —
einem Umkreise von zehn Meilen und besetzte die Hügel, die
Bei der Wahl zur braunschweigischen Landes⸗ die Stadt umeeben. Aug den besetzten Bezirken Irlands
versammlung am 16. Mei wurden nach amtlicher Fest⸗ stellung ins gesamt 230 727 gültige und 345 ungültige Stimmen abgeg ben. Es entfielen auf die Liste der sozial⸗ demokratischen Partei 84 228, des Landes verbandes (bürgerl che ohne Demokraten) S6 (G67, er demokratischen Partei 21 896, der kommunistischen Partei 2423 und der unabhängigen sozial⸗ demokratischen Partei 86 126 Stimmen. Die Sitze verteilen sich wie solat: Unabhängige 25. Mehrheitsso ialisften 9, kom⸗ munistische Partei keinen, Landeswahlverband 26, demoktatische Partei 6 Sitze.
laufen dauernd Meldungen über neue Brandstifungen ein. Laut Meldung des „Telegreaf“ hat in Bellinrobe (Ir⸗
land) die erste öffentliche Sitzung eines unter den Auspizien des revolutionären irischen Parlaments gebildeten Gerichts⸗
hofes stattgesun den. Es handelte sich dabei um Regelung gewisser lan dwirtschafllicher Fragen. Der Vorsitzende, das Mit⸗ . des Unterhauses O'Connor, erklärte, die Beschlüsse des
erichts seien reckts kräftig und könnten daher im Notfalle mit
Gewaltanwendung durchgesetzt werden.
Frankreich.
Der Botschafterrat besprach gestern vormittag im Heisein des Marscholls Foch die Volksabstim mung in den Regierungs⸗ besirken Allenstein und Marienwerder, erwog eine Ver—
stär kung der Polizeikräfte in diesen Bezirken und siellte die
Antwort an die deuische und die polnische Regierung über die Volkaabstimmung fen. Diese soll nach dem Temps“ etwas verschoben werden. Detz Botschafterrat billigte schließlich das provsorisge Abkommen vom 23. April mit der polnischen 1nd
der deutschen Regiermng in betreff der Eisenbahnen und der
Zölle. Die Frage der Schulden der aus Danzig und Memel stammen den Deutschen ist der Wirtschafts tommission über⸗
. . wiesen worden. — In der gestrigen Sitzung der Nationalpersamm⸗ lung tellte der Ackerbaummister Rubinek mit, daß eine
— Der Vertreter der ungarischen Friedensdelegotlen,
Praznowsti, in geßern vormittag aus Vudapest in Paris eingetroffen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ließ er
, ti n n Obersten i mitteilen, d Hen bib äige Lrserf ber Gehteide beschlagnahue werke. auf der Friedenskon ferenz durch den Obersten Henri mitteilen, daß
die ungarische Regierung die Bedingungen des
Die auf diese Weise verfügbar werdende Menge solle in erster Reihe Frieden svertrags ann ehm; Die Unterzeichnung erfolgt zum Kesten der Armee, der Beamten und der Arbeiter verwendet
kenden. leut? Hedung bet Jabretbedarsg werde ber freie Vertcbr garischen Bevollmächtigten Baron Lern.
hemnächst im Trianon⸗Palast⸗Hotel in Verfailles durch den un⸗
— Die deutsch-französischen wirtschaftlichen Be⸗
und es stebe zu hoffen, Faß die Valulaverhälinisse sich jugunsten prechtn gen , . vorgeßern und gestern vormutag sert⸗ Ungarns wesentlich bessern würden. Die Staaten, denen Ungarn Lesetz; Die Cinzelhesprechungen der Sachwversländigen haben
obiger Quelle zufolge vielfach Berührungspunkte ergeben und
den Wansch entstehen lasffen, diele Verhandlungen auf breiterer Grundlage fortzuführen. In der gestrigen Plenarsitzung, der
auf französischer Seile wiederum der Handelsminister Mage
Unter dem Voisitz von Lloyd George ist gestern ein und auf Heutscker Seite der Geschäftstwäger Dr. Mayer vorso ßen, ind der auch der Minister Seydoux und der Ministerlalbirekler Serrure sowie deutscherseits der Ge⸗ heimrat von Lesuier beiwohnten, wurde über das Ergebnis
lässiger Selte beställgt, daß Lord Curzon dem Sem jei⸗ er Ginzelberatungen berichtet. Nach kurzer Aus sprache
wurde beschlossen, drei Unterkommissionen zu bilden, für die
kabe, baß der' Friede zwischen den weißen und den Schwerindustrie, elektrische und Maschinenindustrie, eine zweite
für die Texlilindustrie und eine dite für verschiedene Zweige
ker chemischen Indnstrie. Die erstgenannte Unterkommission soll in der zweiten Hälfte der vächsten Woche, die zweite und
dritte um den 12. Juni ihre Sitzungen beginnen. Hierzu werden weitere Sach verständige vorgeschlagen werden. Auch die Frage einer Unterkommisfion für den Großhandel ist an⸗
Dem „Tele graa“ zufolge werden darin den Landwirten geschnitten, schlisßlich aber offen gelassen worden. Sicherheiten durch Verbürgung von Genreidepreisen und Schutz⸗
— Die Kammer setzte gestern die Hesprechung der Interpellation über den Ausstand fort.
Der Minister der öffentliben Arbeiten Le Troéegucur recht-
fertigte den Standpunkt der Regierung und verwahrte sich dagegen,
ezwungen, ibren Gesetzentwurf über die Reorganisierung der Eisen⸗ ahnen vorzulegen. Auch der Ministerpräsident Millerand rechtfertigte in längerer Rede den Stan dpuntt der Regierung gegen⸗ über dem Allgemeinen Arbeiterverbond und dem AUusftand. Die Leiter der C. G. T. hätten, um an der Macht zu bleiben, den
gtremen Elementen nachgegeben und Autstand über Ausstand erklärt. Vie
Regierung kabe nicht anders bandeln können gegenüber einer Bewegung, die, wenn sie gegückt wäre, eine Hungersnot über das
Linie in Spaa besprochen werden sollte, womit ein erster Schritt in Land gebracht hätte. Die Maßnahmen der Gerichte seien keine
Kriegserklärung gegen dag Gewertschaftsrech! und die arbeitenden
die Prloöritaͤtszfrage bei der Wiedergutmachung betreffe, a Klassen. Millerand tadelte auch, daß die C. G. T. sich an die ger werlschaftliche Internationale in Amsterdam gewandt habe. Auf das
Telegramm der Internationale erwirerte er, es genüge der fran—
der dritten Rerublit und erklärte, daß es Frankreich gewesen set, das
Bürgschaften sur soziale Gerechtigteit in den Friedensvertrag kinein⸗
pyaler, vertrauensdoller Zusammenarbeit mit den Arbeiterllassen.
Die Kammer billigte das Vorgehen des Ministerinms Millerond während des Ausstands und sprach ihm mu 526
gegen 90 Stimmen ihr Vertrauen aus.
Der Abgeordnete Fleury⸗Ravarin brachte in der Kammer einen Gesetzentwurf ein, nach dem zukünftig
Streiks nur dann erlaubt sein sollen, wenn alle interessierten
Arbeiter, auch die nicht gewertschaftlich organisierten, sich in geheimer Abstimmung mit absoluter Mehrheit für den Aus—
nische unmöglich zum Kriege ermungen. Vie Bolschewisten hätten land erklären. Alle acht Tasse solle sodayn eine Abstimmung Polen deutlich genug herausgefordert und bedroht. Gr erinnere fiattfinden, um festzustellen, oh der Stieik fortgesetzt oder abge⸗
an die Botschaft Trotzkls an die sranzösischen Soldaten, in brochen werden solle.
— Die Senatoren und Deputierten der ehe⸗
maligen Kampfzone, die sich zu einer interparlamen— tarischen Gruppe zusammengeschlossen hatten, haben folgende
Entschließung angenommen:
Die Gruppe der verwüsteten Departements ist der Ansicht, daß der von Ter englischen und sranzösischen Regierung in Aussicht ge—=
nommene Pauschbetrag in Wirklichkeit nichts anderes ware, als eine Verminderung der deutschen Schuld. Sie verlangt deshalb voll⸗
tändige Ausführung des Vertrags von Verfailles, der nur vom arlament abgeändert werden kann.
An der Auesprache beteiligten sich Loucheur, Poincaré, Ribot, Klotz und Louis Marin.
Loucheur erklärte, nachdem er mehrere wichtige Dokumente ver— lesen batte, Frankreich solle im Laufe der Verhandlungen, die jetzt 66 würden, geopfert werden, und wandte sich in äußerst energischer
eise gegen den vorgeschlagenen Pauschbetrag Er entwickelte als. dann ein optimistisches Bild der Zukunft Frankreichs. An Hand von Zablen versicherte er, daß Frankreichs wutschaftliche Reichtünser es Pm erlaubten, in jeder Hinsickt die Lage mit Kaliblütigkeit ins Auge zu jassen. Poincars erklärte, er billige vollkommen die von doucheur aufgestell te These. Nach seiner Ansicht sei der hauptsächlichste Daseinszweck diesen Kommission, den Betrag der Kriegsentschädigung in finanzieller Hinsicht abzuschätzken. An dem Tag also, an dem man den Grundsatz des Pauschbetrags annehme, glaube er, daß die Rolle des Wiedergutmachungtausschusses so gut wie beendet sei.
— Die „Agence Havas“ berichtet, daß Haus suchungen bei entlassenen Eisenbahnẽern eine Reihe von Plänen über die Einsetzung einer Sowjetregierung in Frankreich
zutage förderten. Haus suchungen bei verhafteten Reisenden haben den Bewels erbracht, daß in der gegenwärtigen Streil⸗ bewegung führende russische Bolschemisten die leitenden Ele⸗
mente sind.
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