1920 / 112 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

und Heizer sowie verw. Berufsgenossen Deutsch—⸗ lands am 12. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Nachtrag vom z. September 1919 zur Regelung der Lohn und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß z 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 Reichs⸗Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Start Plauen nebst der Vorstädte, sämtlicher Orte der Amts haupimannschaften Plauen und Auerbach, ausschließlich der Orte Altrollmannsdorf. Brockau, Brunn, Kuchwald z. T., Cunsdors, Erlmühle, Foschenroda, Friesen, Haupimanns⸗ arün, Lambzig, Lauschgrün, Limbach, Mühlwand, Mylau, Netzschkau, Neumarl, Oberheinsdorf, Obermylau, Ober— neumark, Reichenbach, Römersgrün mit Raumfeld, Roischau, Schneidenbach, Schönbach, Unterheintdorf, Unterneumark Elsterberg, Noßwitz, Sachswitz, Coschütz, Losa, Feldwiese, Scholas, Hohndorf, Tremnitz, Görschnitz, Kleingera, Reuh, Pansdorf, Jocketa, Christgrün, Reimersgrün, Ruppertsgrün, Helmsgrün, Liebau, Trieb und Steindorf, für die Stadt Oelsnitz und sämtliche Orte der Amts haupt⸗ mannschaft Oelsnitz sowie die Ortschaft Gutenfürst für all⸗ gemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI R. 1459 an das Reichsarbeitaministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 3. zu richten. Berlin, den 19. Mai 1920. Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband in Bingen a. Rh. und die Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen An— gestellten-Verbände, ingen a. Rh, haben beantragt, das zwischen ihnen am 25. April 1929 abgeschlossene Abkommen zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 28. Ja⸗ nuar 1920 zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungtz⸗ bedin jungen der kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel gemäß g 2 ber Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Hesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreisstadt Bingen a. Rh. gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juni 1920 erhohen werden und sind unter Nummer VI. R. 1362 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 19. Mai 1920.

Der Reichs arbeltsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung der Arbeitgeber Rathenows und Umgegend E V. in Rathenow hat beautragt, den zwischen ihr und dem Werkmeister-Bezirks-Verein Rathenow und Umgegend am 20. April 1920 abge— schlosfsenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn und Acbeit -bedingungen der Werkmeister in der J dustrie und im Großhandel gemäß 5 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. 5. 1456) für das Gebiet der Stadt Rathenow und der Gemeinden Neue Schleuse, Semlin, Göttlin und Rhinow sür allgemein verbindlich zu erilären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 10. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Rummer VI. RH. 298,2 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 19. Mai 1920.

Der Reichs an beiltzminister. J. N.: Dr. Busse.

gekanntmachung.

Unter dem 18. Mai 1920 ißt auf Blatt 849 lfd. Nr. 2 des Tarif cegisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verein der Perleberger Kaufmannschaft, Abt. Arbeittz nemeinschaft des Ein elhandels, dem Deutnnch⸗ nationalen Handlung gehilfen verband Zweigverein Perleberg, und dem Ge verkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Perlebern, am 26 Februar 19290 ang schlossere Nachtrag zu dem allgemein verb endlichen Tarifoel trag vom 29 Sep⸗ tember 1919 zur Re selung der Gehalts- und Anstellungs— bed ngungen der kanfmängsschen Angestellten im Einzelhandel ausschließlich des Bastg werbes, wird gemäß § 2 der er⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichg⸗Céesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Siadt Perleberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkéit beginnt mit dem 1. Fe—

bruar 1920. Dar Reichs arbeitgmintster. J. A.: De. Sitz ler.

Das Tarifregtster und die Registeralten können im Reiche⸗ arbeitsminlsterlum, Berlin NW. tz, Luisenstraße 33/84, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsministersums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck deg Tartfvertraggs gegen Erstattung der Kosten verlangen. =

Berlin, den 18 Mai 1920. Der Registerfühcer. Sarassa.

Bekanntmachung. Unter vem 18 Mai 1920 ist auf Blatt 197 lfd. Nr. 2 dee Tartfceguters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitarberverband des Einzelhandels, Fach gruppe Lotte i kollekteure, Sig Hambarg, dem Zentral⸗

Tags Tarifregister und dle Reglsterakten können im Reich. arbeitsministerinm, Berlit XW. t, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161. während rei : egelräß igen Tienststunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbeitnekbmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums veihindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 15. Mai 1920.

Der Regifterführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 3. Mai 1920 ist auf Blatt 1014 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung der Naßbagger-Unter⸗ nehmungen Sitz Hamburg, dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes 6. V, dem Zentraloerband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands und dem Deutschen Transpo larbeiterverband am 16. August 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeilsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Naß baggergewerbe wird für den genannten Berufstreis gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf solche Naß— baggerunternehmungen, die lediglich zur Gewinnung von Sand und Kies betrieben werden, ferner nicht auf staatliche Betriebe. Ihre Ausdehnung auf erstere bleibt vorbehalten.

Der Rel ear beitsminister. J. V.: Geib.

Das , , g und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berl X. der regelmäßlgen Dienststunden eingesehen werden.

Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Grklärung des Reichearbeitsministertumt verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erst attung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 1920.

Ver Registerführer Sarassa.

Bekanntmachung.

des Tartfregisters eingetragen worden:

Die zwischen dem Arbeitgeber verband für Nordhausen und Umgegend, der Interessengemeinschaft der Privatangestellten Nordhauseng und dem Verein der Angestellt'en im Kautabak⸗ ewerbe, Sitz Nordhausen, am 20. Dezember 1919 abge⸗ , Vertragsänderung zu dem allgemein verbind⸗ lichen Tarifvertrage vom 3. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungebedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Industrie, Hansel und Gewerbe einschließlich des Einzelhandels wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Re schs-Gesetzbl. 5. 1456 für das Gebiet

gemein verbindlich erklärt. Vie allgemeine Verbinvlichkeit be⸗

verhand der Handlungsgehilfen, Gezirk Hamburg, Altona und Umgegend, dem Gewerkscheftsbund faufmännischer Angestellien- verbände und dem Gewerkschaflghund der AÄngestellten am 23. Mär, 1920 aogeschlossene Tarifvertrag nebsi protokol— larischer Festlegung zur Regelung der Gehaliß. und An— stelluün bedingungen der kaufmännischen Angestellien bei Lotteriekollekieuren wird gemäß F 2 der Verordnung vom 23. Deiember 1918 (Reiche⸗Reseßbl. S. 1456 für das Gebiet der Stad! Hamburg für allgemein verbindlich erklärt. Die all emeint Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeispunkt trin die allgemein. Nerbindlichteit des Tarisvertrages vom 51. Mai 1619 außer Kraft. Der Neiche an belttzm inister. J. A.: Sigl er.

Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung

Unter dem 18. Mai 1920 it auf Blatt ANI lfd. Nr. 2

des Sitadikreises Nordhausen und des Ortes Salza für all⸗

ginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf

vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs⸗

bereich des allgemeinen Tarifvertrages aus.

Der Reichsarbeitsmmister. J. A.: Dr. Gih ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits‚ ministerium, Berlin RW. 6, Luisenstraße 33. 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienftstunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 18. Mal 1920.

Ver Register fuůbrer.

Bekanntmachung.

Sarassa.

Unter dem 17. Mai 1920 ist auf Blatt 427 lfd. Nr. 2

de Tartftegisters eingetragen worden:

1

sind. Falltz künfiig für einen Hanßels⸗ oder Industriezweig ein

Der zwischen dem A beitgeberverband der Industrie des e, , , , , Karlsruhe, dem Ortskartell der Freien ingestellten⸗Verbände, der Arbeitsgemeinschast der kauf⸗ männischen Verbände und der Arbeitsgemeinschaft der tauf⸗ männischen Vereine für meibliche Angestellte in Karlsruhe am 19. Febluar 1920 abgeschlossene zweite Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 30. Mai 1919 zur Reselung der Gehaltt⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmäuntschen und technischen Angestellten in der Industrie wird gemäß § W öder Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗wesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtsbezirke Karlsruhe, Durlach und Ettlingen sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Ja—⸗

RN w. 6, Lussenstraße 33.34, Zimmer 161, während nuar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsoerträge, für die

besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Industrie weig ein besonderer Fachtarifvertrag für all gemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Gellunggbereich des all⸗ gemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reichtarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Vas Tarkfregister und die Registerakten können im Reichtarheits. ministerlum, Berlin N W. 6, Luisenstrate 33. 34, Zimmer 161, während der reg mäßigen Dlenstftunden eingesehen werden,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertrggtpartelen einen Abdruck des Tartfvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 17. Mai 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 17. Mai 1920 ist auf Blatt 707 Ifö. Nr. 2 deg Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen bem Arheitgeberverband für das Baugewerbe in Rathenow, dem Bezirksverein des Deutschen Bauarbeiter⸗ verbandes zu Rathenow und der Zahlstelle des Zentralverbandes der Zimmerer zu Rathenow am 10. März 1930 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 28. April 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeite⸗

beson derer Fachtarifvertrag für ollgemein verbindlich erklärt wird, bedingungen der ,,, im Baugewerbe wird

scheibet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus für diesen Beru 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466 für das Tarif⸗

bem Geltungsberelch des allgemeigen Tarifvertrags aus. Der Nelchgarbeits mm igter. l J. A.: Dr. Sitzler.

Dag Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbeite⸗ ministerlum, Berlin Nw. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Vienststunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Kartfverrrgg infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministerlums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 15. Mai 1920.

Der Regtsterführer. Sara ssa.

Bekanntmachung.

Unter dem 18. Mal 1920 ist auf Blatt 1068 des Tarif⸗ regisers eingetragen worden:

Der zwichen dem Arbeitsaugschuß der Frankfurter Gast⸗ wirtg vereine, der Arbeite gemeinschast der gastwirtschaftlichen Angestellten ver bände, Ortsausschuß zu Frankfurt a M. und dem freien und christeichen Gewerkschaftskartell in Frankfurt a. M. am 24. September 1919 abgeich ossene Tarifvertrag

zur Regelung der A beitet berivgungen im Hotel-, Gast⸗ Schankwirischasis⸗ sowie Kaffeehausgewerbe wird gemäß § 3 der Verordnung. vom 23. Tejember 918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 14656) für das Gebiet ber Stabt Frankfurt a. M. und die eingeme ndtten Tororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920.

Der Reichsarbeita minister. J. MW: Dr. Gier.

Das Tarifreglster und die Registerakten können im Reichsarbeite⸗ minifserlum, Berlin RW. 6, Luisenstraße 35/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Tlenftsß unden eingeseben werden.

Rrkestgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der CErtlüärung Les Reid sarbeitennisterlums verbindlich ist, können

skreis gemäß § 2 der Vero dnung vom

gebiet des Tarifvertrages vom 26. April 1919 für allgemein verbindlich ertlärt Dle allgemeine Verbindlichkeit heginnt mit dem 31. Oktober 1919. Die allgemeine Berbindlichkeit erstreckt fich nicht auf die e bei d er ne f solcher Bauarbeiter, die innerhalb eines Betriebes, der nicht Baubetrieb ist, ständig mit Instandsetzungsarbeiten beschäftigt find. Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Dat Tarifreglster und die Registerakten können im Reichsarbelts⸗ mintstertum, Berlin RW. 6, Lulsenstraße 35. 34, Zimmer 1651, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden

Arbeitgeber und Arbeitnepmer, ür die der Tartsvertrag infolge der Erflaͤrung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Mai 1920. Ver Registerführer.

*

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 17. Mai 1920 ist auf Blatt 695 lfd. Nr. 2 des Taritregisters eingetragen worden:

Der wischen dem Arbeitgeber verband der Hamburger Damen konfektiongindustrie, Orte gruppe II Hamburg, und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Waͤschearbeiter Deutschlands, Filiale Hamburg und Umgegend, auf Grund des

Schier sspruches des Schlich ungsautschusses Hamburg vom

21. Januar 1220 abgeschlossene Nachtrag und der gemäß Schiedsspruch vom 1. März 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbinelichen Tarifvertrag vorn 25 Ok— lober 1919 zur Regelung der Lohn- und AÄrbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in den Hetrieben der Damenmaßschneiderei und stonfektiongänderungen werden 6 § 2Wder Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichtz⸗

esetzbl. S. 1466 sür das Gebiet der Stäote Hamburg,

von den Vertrogeparteien einen Abdruck des Tarispertiags gegen Er⸗ Altora und Wandtbek für allgemein verbindlich erklärt. Die

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 18. Dai 1520.

Ver Reglster führer. Sarassa.

GSekanntmachung.

Unter dem 18 Mai 1920 ist auf Blatt 1069 des Tarif⸗ tegisters eingetragen worben:

Der zwischen dem Allgemeinen Arbeilgeber⸗Verband für Kleicherode und Umgebnng. dem Gewerkschaftés bund der An— gestelltlen Ortsverband Bleicherode, und dem Gewer kschasts · hund der Angestellten Landes ver bend Thüringen, am 28. Fe⸗ bruar 1920 abgesch ofsene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts, und Anstellunge bebingungen für die kaufmännischen Angestellten in der Indußrie, im Gewerbe und Handel wird

gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (RNeichs⸗ Gesetzbl! S. 1466 für das Gebiet des Stadtkieises Bleicherode und des Ortes Niedergebra für allgemein verbindlich erklärt. Die alllameme Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeite verträge, für die be— sondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fachtarif⸗

allgeme ne Verbindlichkeit beginnt für den ersten Nachtrag mit

dem 22 Januar, für dea zweiten Nachtrag mit dem 23. Fe⸗

bruar 1920. ; Der Reichs arbeitsminister. R n r Gihler.

Das Tarifregister und die Reqisterakten können im Reichsarbetts. mintsterium, Berlin NW. tz, Luisenstcaße 33s 34, Zimmer 161. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jr die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichgarbeltsministeriums verbindlich ist, können

don den Vertragaparteien einen Abdruck deg Tarifvertrags gegen Er stattung der eff verlangen. Berlin, den 11. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Zu der 5. Aus gabe der Deutschen Arzneitaxe 14220 wird binnen kurzem ein Nachtrag im Vellage der Weid—⸗ mannschen Bachhandlung in Berlin Sw. 68. Zim merstraße 9e, erscheinen; er ist zum Pieise von 1,40 M für das Stück durch den Buchhandel zu beziehen.

Bekanntmachung

über die Aufhebung von Höchstpreisen für Marmelade.

Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von

Gemiüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 46) wird bestimmt:

. Sämtliche Höchstpreise für ungestreckte Inlandsmarmelade werden mit Wirkung vom 26. Mai 1920 ab aufgehoben. 52. Mit diesem Tage treten die Bekanntmachungen vom 1. Februar

1920 . Reichsan zeiger! Nr. 29 vom 4 Februar 920 und vom 25. März 1920 ( Reichsanzeiger“ Nr. 66 vom 29. März 1920)

außer Kraft. Berlin, den 20. Mai 1920. Reichsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. Klein. ppa. Tavarnier.

Bekanntmachung.

Das am 23. Februar 192209 gegen den Bäckermeister Hermann Schulze in Fehr ß Altebrücke 27, au gge⸗ sprochene Handels verbot mit Backwaren und Mehl wird aufgehoben.

Zerbst, den 18. Mal 1920.

Der Magistrat. J. V.: Cassier.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. ernhaltung . Personen vom Handel, wird hierm t dem andelsmann Wrnst Hermann Knoblauch in hemnitz, Brühl 14, der Handel mit Lebensmitteln

wegen Unzuberlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbetrjeb unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens im Reichsgebiet untersagt.

Chemnitz, den 21. Mai 1920.

Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Bürgermelster.

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Bekannt m ac ung.

Dem Kaufmann Arno Schöspke in Döbeln ist mit Verfügung vom beutigen Tage der Handel mit Sucker wegen Unzuverlässigkeit un tersagt worden.

Döbeln, am 19. Mai 1920.

Der Stadtrat. Stadtrat Dr. Uhlig.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratéverordnung vom 26. Seytember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel, haben wir dem Kaufmann Louis Weisenhbach in Leib- gestern durch Verfügung vom heutigen Tage den Betrieb den Gewerbes als Furage⸗, ehlhändler im kleinen, Seifen,, Maschinenslt,. und Wagenfetthändler wegen Unzuverlässigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.

Gießen, den 13. Mai 1920.

Kreis amt Gießen. J. V.: Welcker.

Bekanntmachung.

Der Kolonialwarenbändler Gustav Schöne in Großröbrsdorf Nr. 29, ist wegen Ve gehens gegen die Vor⸗ schriften über die Zuckerverbrauchgregelung vom Zu cerbandel mit Wirkung vom 50. Mal d6. Is. ab ausgeschlossen worden.

Amt zhauptmannschafte Kamenz (Sa.), am 21. Mai 1920.

Graf Bitzthum.

Pr enßen.

Set anntmachung.

Der Schankwirtin rau Tugendreich Habn, Berlin- Schöneberg, Innsbruckerstr. 16, habe ich die Wieder aufnahme des durch Verfägung vom 1. Ottober 1919 unter. sagten Hardels mit Gegen stẽ nden des täglichen Bedarftz auf Grund des 5 2 Abf. 2 der Bundetrats verordnung vom 253. Sex= tember 19I5 (RGBl. S. 508) durch Verfügung vom heutigen Tage ge stattet.

Berlin O. AN, den 18. Mai 1920.

Der Polizelpräsldent. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung. Das gegen die Kohlenhandlung dolf Schnabel in Fehlendorf, deren jetziger Inhaber der Kaufmann Wil lv K.uschnitzkv ist, erlassene Handelsverbot vom 4. De ember 1915 wird, soweit es die Firma selbst betrifft, hlerdurch aufgehoben. Berlin, den 20. Mai 1920. Der Landrat des Kreises Teltow. von Achenbach.

Bekanntmachung.

Dem Gäckerwelster Konrad Hägerich, geboren gm 9. Sep- tember 1576 in Gerode. wohnhaft in Frankfurt a, M., Ecken. heimerlandstraße 85, wird hierdurch der Handel mit . ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere ah⸗ rung sg, und Futtermitteln aller Art, vom heutigen Tage Tage ab wieder gestattet.

Frankfurt a. M., den 18. Mai 1920. .

Der Poltzeipräsident. J. A.: Dr. Neuber.

——

Bekanntmachung. ö. ö Der gegen die Firma Vertrieb emisch tech ˖ nischer Hes en G. n. b. G K Aquinostraße b, Lo wie deren Gesellschafter: Mar Köln, , . h, 5 r 9. ö. ch ö. e Köln, Gereonsbof 39, Fraͤulein Mar Aq al ostraße R, ferner den Archstekten David Nagel schmidt, Köln Domstrahe 45, auf Grund der Bundesrat verord nung bom 23. September 1915, betreff nd Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß auf Unter sagung des Oandels mlt Gegenständen des täglichen Be⸗

barfs aller Art, namentlich Lebengmitteln Seife usw', wird a uf⸗ , Die Kosten der Verbffen lichung des Beschlusses

haben die Beteiligten zu tragen. Köln, den 19. Mai 1920. Ver Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Gillste in.

Bekanntmachung. Dem Schlächtermeister Adolf Rieb aus Meichow habe ich auf Gcund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver lässiger Personen vom Handel vom 23. Seplember 1915 (RGGl.

S. 603) in Verbindung der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmung vom 27. September 1915 wegen der von ihm vorgenommenen Geheim- schlachtungen und wegen unberechtigten Verkaufs rationlerter Lebens« mittel (Fleisch den Gewerbebetrieb untersagt. Angermünde, den 24. April 1920. Der Landrat. Frhr. von Erffa.

Bekanntmachung.

Dem Kutscher Gustav Stein, Kollenbuschstraßze 12 wobnhast, ist am 3. Mai d. J. wegen Unzuverlässigkeit (Schleich handels) jeder Handel mit sämtlichen Gegen ständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Din Kesten dieser Bekanntmachung bat Stein zu tragen.

Barmen, den 21. Mai 1920.

Die Poltzeiverwaltung. Dr. Hartmann.

* .

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Am 1. Jun 1920 tritt folgende Neugliederung des Reichswehnministeriums in Kraft:

Dem Reichswebrminister unmittelbar unterstellt ist seine Ad sutantur, die Nachrichtenstelle und ein Haupibüro.

Im übrigen wird das Ministerium in drel Gruppen gegliedert, an deren Spitze gleickgeordnet für das Heer der „Chef der Heeres— leitung! und der „G eneralquartiermeister', für die Marine der „Chef der Admiralität“ stehen.

Dem Chef der Heere sleitung unterstehen das Personal⸗ amt, das Trupbenamt, das Wehramt und die Inspekteure, ein⸗ schließlich der Inspektionen für Waffen und Gerät und der Waffen⸗

ulen. ö Dem Generalguarttermeister unterstehen eine Zentral⸗ abteilung, das Verwaltunge amt, das bisherige Autzrüstungtamt, jetzt Waffendmt genannt, die Sanität. und Veterinärin spettion, die Rechtsabteilung und die Justitiare.

An der bisherigen Vrganisation der Admiralität hat fich nichts geändert.

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte als Chef der Heeresleitun ist Generalmajor von Seeckt, als Generalquartiermeister General. major von Feldmann, als Chef der Admiralität Konteradmiral Michaelis beauftragt.

Der dem Reichewehrmintster auf Wunsch der Nationalversamm— lung koömmissarisch zugeteilte parlamentarische Staats, fekretär leitet gesondert die gesamte Untersuchung fämtlicher mit den Märzereignissen zusammenhängender Vorgänge.

Der Litauische Geschäste träger. Ministerresident Dr Pu⸗ ryckls hat Berlin verlasfeag. Während feiner Abwesctheit führt der Legatlongsetretär von Gailius die Geschafte der Gesandtschaft.

Der Reichswehrminister hat on die i. und die Abordnungen der Marinetruppenteile in Wsilhelme⸗ haven folgende Ansprache gehalten:

In einem äberaug bedeutungsvollen Augenblick trete ich vor Sie. Ich erscheine im Auftrage des Herrn Reichepräsidenten und der Reichsregierung, um in der Mar ine die verfassungsmäßigen Ver hältnisse wieder herzustellen. Nirgend hat das verbrecher iche Aken⸗ teuer bon Kapp-Lättwitz verhängnk voller gewirkt als in der Maxine. Dadurch, daß der Lamalige Chef der Admiralität sich diesen Männern zur Verfügung stellte, und eg der verfa ssungs« mäßigen Regierung nicht gleich gelang, gegenüber den falschen Nachrichten aus Berlin den wahren Sachverhalt bekannt zu geben, entstand an der Wasserkante ein besonderz bobeg Maß von Unklarheit und Verwirrung. Auf der einen Seite standen weite Kreise des Seoffizierkorps, die ,,, ihren recht- mäßigen, vom Reiche prẽsiden ten einge setzten orge ez ten zur Auf⸗ rechleraltung von Rahe und Ordnung Gehorsam lessten zu mässen; e. der anderen Seite enistand bei einem großen Teil der Unter⸗ ebenen der Verdacht, daß dos Seeoffizierkorpt in seiner Gesamtheit sich den Usurpatoren zur Verfügung stelle. Dadurch kam es in KWilbesmsbaven zur vorläufigen Festnahme der Ofstsiere, die soweit sie zu Unrecht erfolgte, bedauert werden muß. Das hat zur Folge, daß niht nur seit Wochen kein Offizier mebr Dlenst zut, son dern auch beide Teile sich mit einem täglich wachsenden Gefühl des Mißtrauen und der Verbitterung gegenäbersteben, waz auf der einen Seite durch— aus verftändlich und begrelflich ist, auf der anderen Seite aber Zu—⸗ stände geschaffen hat, die unerträglich sind und bei ihrer Fortdauer ber Martne an den Lebensnery gehen. Ich habe mich big jetzt jeg—⸗ licher Stellungnahme entbalten, weil ich mir des schweren a . konflik'z beider Leile bewußt war, und nur dahin gedrängt, daß der eingesetzte Untersuchnungsaue schuß seingg Amtes raschestens walte. Jetzt it der Zeltrunkt gekommen, wo der Untersuchtn gaaugschuß mir auf Grund (instimmig gefaßten Heschlusses sowobl für Wilhelmt— baben wie / die vollfländig unbelastet aus dem Verfahren hervorgegangen sind. Die Regierung darf nunmehr nicht länger zögern. Nicht nur

ba deutscke Volk bat Anspruch auf iederher tell ung ver. Verhältnisse, sondern auch die als unbelastet

rhältnisse, ervorgegangenen Peisönlichkeiten haben Anspruch auf die Wieder⸗ einsetzung in ikre Stellung und Rechte. Nur sie werden im Äuf⸗ trage detäz Herrn Reichep äsiden ten von mir 2 werden. Für fie kann ich deshalb vie Bürgschaf übernehmen, daß sie als Männer von Charakter böllig auf dem Boden der Verfassung steben und bereit ud, fich gegen jede gewaltsame Aenderung der Verfassung zu wehren und den i n, ,. Organen des Reichs bedingunhs— loß zur Verfügung siehen, Für sie muß ich aber ebenso fordern, daß ihren Dien sibeseblen vell und ganz unter Aubschluß allg. Neben- einflüsse CGöehorsam geleistet wird. Dafür 3 e die e ie

mit ihrer ganzen Aptorität ein setzen. Gegen rigen Offiziere, die sich dur ö Teilnahme am Kapp-Unternehmen belastet haben, und gegen jene Deckosfiziere, Unterosstsiere und Mannschaften, die

sich während dieser Vorgänge Ungehörigkeiten haben zuschulden ö lassen, wird das Verfahren des Untersuchungtzausschusseg ortgesetzt.

9 ung aber, die wir uns hier jusammengefunden haben it es jetzt im In letesse des Vaterlandes, daß wir unter die Grelan sse der letzten Wochen entschlosen einen Strich ziehen. Richten wir den Blick vormärtg, machen wir uns klar, worauf es ankommt: Es gllt, dem Vaterlande die bescheidene Webrmacht jur See, die ung der Friedenevertrag läßt, in besrer Qualität zu erhalten. Diese . ft schwlerig. Es ist nicht nur technische . . i,

er selbst⸗

sondern vor allem auch die Rückkehr zu den

verständliche soldatischen. Tugenden, treuer r re und selbülesn , rn, Dazu muß auch allsettig mit den bisher Lestehenden orurteilen ensschlossen aufgeräumt

werden, unter Umständen auch mit Opfern Vertrauen und Achtung können nicht orfohlen, fie müssen vielmehr durch harte Pflicht⸗ erfüllung wieder ewworben werden. Wenn ung diese Aufgabe manch= mal ju en, erscheint, so denken wir an die toten Helden vom Ska errak, deren Gedächtnis wir in diesen Tagen begehen, und geloben wir, daß wir ihr Erbe auch in trüben Tagen in Treue verwalten.

J!

nicht . uns, sondern auch vor allem für unsere Kinder und Gnkel. Mehr all je muß das deutsche Volk in setner tiefsten Not von seinen Söhnen verlangen, daß jeder Mann seine Pflicht tut.

far Kiel eine große Anzahl Offiziere vorschlagen konnte,

Der beim Reichs ministerium für Ernährung und Lan d= wirischaft fagende, die Oberste beratende Behörde für die Důngestickkoffwirtschaft bildende . . laut Meldung bes „Wolffschen Telegraphen büroz“ folgendes annt:

Die Stickstefferzeugung ift im Anstieg begriffen und bei den augenblicklichen Verlehrsgverhältrissen macht schon das Ab⸗ fahren der laufend anfallenden Erzeugung Schwierigkeiten. X Herbst tritz erfahrungsgemäß eine ungewöhnlich starke

eanspruchung der Bahn ein. Wenn in den Sommer—⸗ mongasen nicht laufend ven den Werken abgefahren wind und sich infolgedessen Bestärde ansemmeln, so wird es völlig un— möglich sein, in der Bedarfszeit, die enßerdem die Zeit des größten Warenmangels ist, neben der laufenden Erzeugung auch noch Bestäude abzufahren. Aus biesem Grunde und in der walteren Erwägung, daß im Hinblick auf das Steigen der Gen ehungs osten mit einer Senkung der Preise für die Stickstoffzüngemittel nicht zu rechnen iß, gibt der Duüngeßickaoffausschuß den Abnehmern von Slickstefftüngemitteln den dringenden Rat, in ben Sommermonaten laufend abzunehmen, damit zur Ver wendungs zeit der nätlge Stickstoffdünger beim Landwirt zt.

Mit Genehmigung der zuständigen Regierungsstellen ist den bei der Reichs gesell chaft Obstkonser ves und Marme⸗ laden m. b. H. koningentierten Fabriken vom 26 Mai 1920 ab die Herstellung und der Absatz von Marmelade aus Obst der Ernten 1918 und 1919 unter bestimmten Vocaussetzungen freigegeben worden, sodaß weitere allge⸗ meine Marmeladenverteiluugen nicht mehr stattfinden werden. Die besretzenden Höchstpreise siad mit Wirkung von dem selben Tage auf ehohen

Die Reichsgesellschaft für Obstkenserven und Marmeladen m. b. wird für den Rest des laufenden Wirischafts jahres nur noch den Zucker an die Marmelabenfabriken verteilen und eine stontrolle über die Verwendung des Zucker ausüben. Ueber die gusammensegzung der Marmelade und über den Zuckergehalt sind keine Vorschriften erlassen.

3 ist anzunehmen, daß die Marmeladenfabriken im freien Verleßr in nächtter Zeit den Bedarf der Bevölkerung an Marmelade aus reicher d hecken können und daß durch bie Ginschaltung det erfahrenen Fachhandels auch die nötige Sicher heit gegeben ißt, daß die Verbraucher nur eine cinwanh⸗ freie und r d. Marmelade erhalten.

Wee das Reichsarbeits ministerium in einem Telegramm an die Regierungen der Länder zum Auadruck gebracht hat, ist die Arbeitslosigkeit, die durch den gegenwärtigen Umschwung der wirtschaftlicͤchen Konjunktur ver⸗ ursacht wird, als Kriegsfelge im Sinne des 5 65 der Verord- nung über die Crmerbslosenfürsonge anzusehen. In derartigen Fällen ist daher Erwerbslosenunter stüßung zu ge—⸗ wahren.

Telegramme und Briefsen dungen an den Reich s⸗ wahlleiter siad mehrfach ver spätet eingetraffen, weil sie an den Stagisminister Dr. von Delbrück, Berlin, adressiert waren. Es wird daher erneut darauf hingewiesen, daß Sendungen für den Reichs wahllelter zu richten sind an den Reichswaßl⸗ leiter Herrn Präsidenten Delbrück, Berlin W. 10, 8äßswußfer 8.

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GSamburg. Der über Hamburg verhängte Ausnahm ezustand ist mk dem gestrign Tage aufgehoben werden.

Ungarn.

. „Ungarisch? Korrespenden büro“ veröffentlicht den amtlichen Text der durch den außerordentlichen Gesandten und Bevellmächkigten Minlsler Ivan von Prasaosszky am 21. Juni in ee überreichlen Noten. Die eine legt die Gründe dar, wet halb die ungarzsche Friedengdelegation fich nicht far ermächtigt? erachte, die Verantwortung für die Uaterfalchnung des Feiedensvvortrages in der

gegenwärtigen Fassung n übersnhmen, und weist sodann darauf hin, daß, trotzen manche Anregungen der unga⸗ rischen Frledengdelegatien wirtschaftlicher nad finanzieller Natur Biachtung gefunden hätten, doch die wartschaftliche

Lage des Gebielß, welches im Sinne des Vertrags als Ungarn verbleibe, auch fortab nicht weniger verzweifelt seh würde. Die natürlich; Lusgäage des Landes seien weber nach dem Adrlatischen noch em ée narzen Meer gesichert, Ungarn bleibe mit unerfüllbareea finanziellen Forderuntzen belasset? Die ent—⸗ scheidende Tatsache sei jedech die unveränderte Aufcschter haltung der Ungarn zer stückeln den Gebets maßnahrnen und bie Ablehnung der Volksabstimmung. Der Friedensvertrag verletzte ein un be⸗ streitbares Recht der Völker, die, ohne ihren Willea kundgeben zu können, neuen Staaten mugesprochen würden.

Die zweite Note legt dar, daß die ungarlsche Regierung ch bem Proteste der Friedens belegatton anschließe, ins besondere m Car die a . Ve letzung beatz Selbsibestimmun gs rechts

ölker, nur bieser Grundsaß geeignet sei, Ver⸗ wicklungen. vorhnubeugen. Die für das ruthenische Gebiet in Aug sicht 8 um fassende Autonsmie lasse auf die ernste Absicht Entente mächte schließen, daß das ruthenische Volk frei und . jehle Beelnflussung über sein Schicksal und selne Zugehörigkeit solle entscheiden können. Die Ententemãachte seien ö sicherlich voll bewußt, wie schwer die Ungarn auferlegten Bedingungen selmn. Die ungarische Regierung hege die Uebergeugung, daß dia in der Entwicklun begriffene Annäherung sich in allen darch den Vertrag 4 geworfenen Fragen geltend machen wer de. In dieser 2 etzung und im vollen Hewußtsein der schweren Lage det Landes glaube die ungarische Regierung der Unterfertigung des Friedengvertrags nicht autzwelchen iu können. Sobald die ungarische Regierung von dem Zeitpunkte der Aug—⸗

fertigung des Friedensvertrags Kenntnig erhalte, werde sie ohne Verzug einen mit den gehörigen Vollmachten versehenen Vertreter behuft Unterzeichnung des Friedengvertrags er⸗ nennen.

Die Blätter betonen, daß die Regierung, dem Zwang ge= horchend, den Frledengvertrag unterzeichnen mosse, die ungarische Ratlon aber die im , , ihr aufer legten Verpflichtungen nicht erfüllen könne und den Zustand, der

durch den Vertrag geschaffen wird, nicht als zu Recht bestehend aner kenne. ö

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