§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft und tritt spaͤtestens am 1. Ottober 1922 außer Kraft. Berlin, den 25. Mai 1920. Die Reichs regierung. Müller.
Bekanntmachung. Die Bekanntmachung, betreffend Sitz und Geschäfts⸗
bereich der Spruch kommissionen vom 17. Januar 1920
(Reichsanzeiger Nr 18 vom W. Januar 1920) wird dahin ab— geändert, daß die in Ziffer UI vorgesehene Befugnis fortab dem Reichs kommissar fuͤr Auslandsschäden zusteht. Berlin, den 22. Mal 1920. Der Reichsminister für Wiederaufbau. J. V.: Müller.
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Bekanntmachung.
Dem Giroverband badischer Gemeindesparkassen ist durch Entschließung vom Heusigen im Ginvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und bem Ministerium der Finanzen die Genehmigung zur Ausgabe von zu 4 Proz. ver— zinslichen Schulͤdverschreibungen auf ben Inhaber im Nennwert von 50 000 000 S sowie zur Ausgabe der zu⸗ gehörigen Zinsscheine erteilt worden.
Karlsruhe, den 19. Mai 1920.
Ministerium des Der Ministerialdirektor: J.
— —
nern. Dr. A. Jung.
Bekanntmachung. Der Beschluß vom 26. September 1919, durch welchen dem Großhändler Amandus Duncker, Norderftraße E / s
der Handel mit Lebens, und Futtermitteln untersagt war,
wird hierdurch aufgehoben. Hamburg, den 19. Mai 1920.
Die Teputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Bekanntmachung. Gemäß Verfüqung des Kreisamts Gießen vom 19. Mal 1929 ist der Metzger Heinrich Zecher in ain zlar ah 19. Mai 1920 wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren zugelafsen. Gießen, den 19. Mai 1920. Kreisamt Gießen. J. V.: Welcker.
— —
Bekanntmachung.
Das Konditoreigeschäft nebst Kaffeeschank— wirt schaft des KonditorsKarl Lummer in Gera R. Schloßstraße 6, wird auf Grund der Bekanntmachung zur Fern— haltun, unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 vom 31. Mai 1920 ab bis auf weiteres geschlosen. Der Betroffene hat die Kosten dieses Veifahrens und der Veröffentlichung zu tragen. z
Der Stadtrat zu Gera — Polizeiamt —, am 22. Mai 1920.
Dr. Trautner.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 118 und 114 des Reichs ⸗Gesetzblatts enthalten:
Nummer 113 mier
Nr. 7544 eine Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920, vom 21. Mai 1920,
Nr 76545 eine Bekanntmachung der neuen Fassung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920, vom 21. Mai 1920,
Nr. 7546 eine Verordnung über die Zuständigkeit der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, G. m. b. H., vom 21. Mai 1920.
Nr. 7547 eine Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920, vom 21. Mai 1920,
Nummer 114 unter
Nr. 7548 das Gesetz, betreffend Gewährung einer Ent—⸗ schädigung an versetzte Beamfse und von Umzugskosten beim Wohnung wechsel am Orte, vom 21. Mai 1920,
Nr. 7549 das Gesetz über die Versorgungsbehörden, vom 15. Mai 1920,
Nr. 7560 das Gesetz, betreffend Abänderung der Verord⸗ nung der Reichsregierung über Aenderung des Verfahrens in Militärversorgungssachen vom 1. Februar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 149), vom 15. Mai 1920,
Nr. 7551 das Gesetz über die Kosten der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegs hinterbliebenenfürsorge, vom 8. Mai 1920,
Nr. 7552 eine Verordnung über Teuerungszuschläge zu den Gebühren für Zeugen und Sachverständige sowie zu den Tage— geldern und Reisekosten der Schöffen und Geschworenen, vom 2. Mai 1920,
Nr. 75538 eine Bekanntmachung, betreffend die ar Fassung des Gesetzes über Wochenhllfe und Wochenfürsorge, vom 22. Mai 1920,
Nr. 7554 eine Bekanntmachung über die Bewirtschaftun und den — 8661 von Leichtöl, Rohbenzol, Benzol und Toluol, vom 22. Mai 1920,
Nr. 7555 etne Bekanntmachung zum Gesetze zur Ab⸗ änderung des Schaumweinsteuergeseßes vom 21. April 1920, vom 22. Mai 1920, und unter ciel n tn , y . ,, der
Verkehrtzordnun Gesetzbl. L ! . vom 17. Mai 1920. ö ff)
Berlin, den 213. Mai 1920.
Poftzeitungsamt. Krü er.
—
Preußen. Bekanntmachung.
Nach Artikel 5 Ziffer 3 der Verordnun Aus fü des Betrlebträtegesetzes vom 4. Februar 1 e, n ghd ö i 4 * . y,, S. 57) ist für e Siaa n en n aus schuß zu errichten. .
Von listen, bie von den heteiligten Tmirtschaftlichen Vereinigungen der
Die Vertreter der Arbeitnehmer in diesem Ausschuß sind mir zu berufen soweit möglich auf Grund von Vorschlage—
Arbeitnehmer eingereicht werden können.
Ich stelle daher den genannten Vereinigungen anheim, mir his zum 15. Juni b. J. je 2 Vertreter der glei ien, und 2 Stellvertreter zur Berufung in den Zentralschlichtung⸗ ausschuß vorzuschlagen. Bei Einreichung der Vorschläge ist gleichzeitig der Nachweis zu erhringen, daß die vor⸗ schlagende Vereinigung beteiligt im Sinne der angeführten Bestimmung ist.
Berlin, den B. Mai 1920.
Der Präsibent des Preußischen Staatsministerlums.
J. V.: Göhre.
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2
Finanzministeriunm. Der Regierung bürgdiätar Dagse vom Staatsfteueramt Berlin ist als Sekretär bei der Preußischen Generallotterie— direktion angestellt worden.
Daz Kataßteramt Emmerich ist zu besetzen.
Ministerium des Innern.
Der Regierungssekrelär Schröder von der Ministerial⸗ Militär- und Bau kommission in Berlin und der Polizeisekretär Wetzel vom Polizeipräsidium in Berlin sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Ministerium des Innern ernannt worden.
— —
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen . und Forsten.
Die Oherförsterstelle Oberreifenberg im Regie⸗ rungzz bezirk Wiesbaden ist zum 1. Juli 1920 zu besetzen. Be⸗
6
werbungen müssen bis zum 15. Juni 1920 eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volt sbildung.
Der bisherige Reltar Louis Pretzel ist zum Regierungs⸗ und Schulrat ernannt worden.
Ver Regierungs- und Schulrat Pretzel ist der Regierung in Potsdam Überwiesen worden.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur , nn. unzuverlãssiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) babe ich dem Lokalinhaber Alfred Krebs, Martin Lutberstr. Sl, durch Verfügung vom . Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un— zuperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt. Berlin O. 27, den 10. Mai 1920. Der Polizeipräfident zu Berlin. Abteilung WV. F. V.: Heyl.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel Reichs⸗Gesetzbl. S. os), ist dem Altmetallhändler Mori Katz, in Gleiwitz, Nikolaistraße Nr. 6, wohnhaft, der Hande mit Altmetallen untersagt worden. — Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Katz zu tragen.
Gleiwitz, den 25. Mai 1920.
Die Polizeirerwaltung. Jeenel.
Bekanntmachung.
Gleiwitz, den 25. Mai 1920. Die Polizeiverwaltung.
d e.
Bekanntmachung.
(Kreis Stormarn) ist der Handel m Feuerungsmate⸗ riaFien aller Art auf Grund des § 1 der Bekanntma chung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 258. Sep- tember 1915 im Reichs-⸗Gesetzblatt Nr. 129 des Jahrgangs 1915 bis auf weiteres untersagt.
Wandsbek, den 25. Mai 1920.
Der Landrat des Kreises Stormarn. Knutzen.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 der Preußischen Gesetzsamm lung enthält unter
tr. 11 887 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung . Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1920, vom 6. Mal
Berlin, 26. Mai 1920. Gesetzsammlungs amt. Krů er.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Grsten Beilage.)
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
Zu der Reutermelbunß, daß der Botschafterrat verlangt habe, das deutsche Mitglied der Grenzlommission für das Saargebiet, Oberstleutnant Ritter von Tylan der, abzuberufen, 6. n „Wolffschen Telegraphenbüro“ von zuständiger Stelle mitgeteilt: =
Es ist richtig, daß ein derartiges Ersuchen an die deutsche Re gierung gerichtet worden ist. Die Note des Botschafterrats berubt Indes auf einer einseitigen und nach deutscher Auffafsung unzutreffenden ö des Sachverhaltz. Sie hat sich mit einer von der deutschen Regierung am 21. Mai in derselben Angelegenheit über⸗ gebenen Note gekreuzt. Demnach ist der Beschluß des Botschafter⸗
— —
—
rats ohne Kenntnis der deutschen Sachdarstellung zustande gekommen. Es kann mit Bestimmtheit angenommen werden, daß der Bot⸗ schafterrat nach Empfang der deutschen Note die Angelegenheit einer neuen Prüfung unterziehen wird, die ibn zu einer Revision seines
Standpunkts veranlassen dürfte. Die deutsche Regierung wird ihre Auffassung von der Angelegenheit auch weiterhin mit Nachdruck vertreten.
Verkehrswesen. Ueberwachung von Telegram men nach dem Aus⸗ lan de. Auf Veranlassung des Neichs finangministeriums ist
auf Grund der noch in Kraft befindlichen Verordnung vom 15. November 1918 im Steuerinteresse und aus wirt⸗ schaftlichen Gründen die Ueberwachung des Privat⸗ telegrammverkehrs nach dem Ausland wieder eingeführt worden. Für die Handhahung der Ueberwachung, die vor allem zur Bekämpfung der Kapital⸗ und Steuerflucht, wie auch zur Durchführung des Verbots der Aus⸗ und Durchfuhr von Gold und der Aus uhr, Veräußerung und Verpfändung aus ländischer Wertpapiere nach dem Ausland dienen soll, sind sollende Maß⸗ nahmen getroffen: Die Telegrammüherwachung erfolgt durch die Annahmebeamten der Telegraphenanstalten. Telegramme, bie nach ihrem Inhalt eine Huwiderhandlung in dem oben bezeichneten Sinne vermuten lassen und daher verbächtig sind, werben zwar ohne Verzug befördert, jedoch wird eine Abschrift des Telegrammtz der nächsten Postüberwachungsstelle zugesandt. Telegramme über Handelsgeschäfte, die sich im Rahmen dez ö kaufmännischen Geschästs bewegen, werden als unver— dächtig angesehen. : Ueherwachung nicht eingeführt, eine politische Ueberwachung ist ausbrücklich ausgeschlossen. Der Absender eines Prwat⸗ telegrmmtz nach dem Ausland muß zur Ermöglichung von Nachforschungen usw. entweder in der Unterschrift oder am Rande des Telegramms seinen Namen unh seine Wohnung angeben und fich, wenn dem Annahmebeamten nach Lage der Verhältnisse eine Aufklärung nötig erscheint, über seine Person aus weisen. . .
Finnland auf weiteres
ten na
Die Beförderung von Postpake ach Lübeck ist bis
auf dem direkten Seeweg über L* einge stellt.
k ü
Theater und Mustk.
Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Iphigenie auf
den Damen Hafgren⸗-Dinkela, Marherr⸗Wagner, Guszalewiez, Jörn und den Herren Kirchner, Schwarz, Kraus und Krasa besetzt, unter der musikalischen Leitung von Max von Schillings aufgeführt. Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen Der Marquis von Keith“ mit Fritz Kortner in der Litelrolle und Tilla Durieux als Gräfin Werdenfels unter der Spielleitung von Leopold Jeßner wiederholt. Anfang 7 Uhr.
Tauris“, mit
Aeronantisches Sbservatorinnm. Lindenberg, Kreis Beeskow.
27. Mai 1920. — Ballonaufstieg von 5I a bis 6B a.
3 ///
Relative Wind Seehöhe Luftdruck Temperatur C60. Feuchtig⸗ ö. t leit Richtung Xr.
m mm oon 6 /g Meter
122 750,9 17,4 93 WSW 2
300 735 17,4 70 WNW 5
500 718 16,3 70 W 6 1000 678 14,3 73 Wz S 4 1500 637 11,3 73 WSW 4 2000 599 8, I . WSW 4 2600 564 4,2 80 sw 4 3000 531 0, 8 87 WSW 4 3180 520 — 0,6 88 WSW 4 36500 WSW 4
Bewölkt. Nebel. Sicht: Em. — Jnversion jzwischen 1960 und 280 m von 15,7 auf 17,5 3. — Zwischen 510 und 720 m überall 16,3 0.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Dem Koblenhändler Chr. 6a in Hellbroo? mann nn n
Theater. Gpernhanz. (Unter den Linden Sonnahend: 112. Dauer⸗
bezugsvorstellung. Iphigenie auf Tauris. Anfang ? Uhr.
Sonntag: Lohengrin. Anfang 4 Uhr.
Schauspitlhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab.: 114. Dauer ; bezugsvorstellung. Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Nachmittags: 45. Volksvorstellung zu ermäßigten
2 Minna von Barnhelm. Anfang 25 Uhr. — Abends: ir i der Große. JI. Teil: Der Kronprinz. Anfang 2
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Hanna von Gersdorf mit Hrn. Oberleutnant Anton von Krosigk ann, , — . Elisabetb von Massenbach mit Hrn. Diplom⸗Ingenieur Walter Cram (Aachen — Wetzlar).
Gest or ben: Hr. Generalmajor a. D. Ludwig Lust (Berlin). — Hr. Rechtganwalt und Notar Wilfried Lettau (Neisse).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tvrol. Charlottenburg.
tlich für den Anzeigenteil: Der Vo der Geschãftsstelle⸗ hn, a , n gf ngering 9 . .
Verlaa der Geschäftsstelle ( Menagaerina) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin. Wilbelmstrase 32. . Fünf Beilagen leinschlleßlich Börsenbeilage und Warenzelchenbetlage Nr. 45) und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-Handelsreagister⸗Beilage
sowie die Inhaltsangabe Rr. 20 zu Nr. 8 des öffentlichen Anzeigers.
Ver kehrsbeschränkungen sind aus Anlaß der
9 .
hen N
***.
** — —
Uiulliches. (Fortsetzung aus dem Haupthlatt. Deutsches Reich. . 5e kanntmachung. Der Gewerkschaftsbund der
Berlin 8wW. 68, Schützenstraße 9/80 hat beantragt, den
zwischen ihm, dem Verein der Weingroßhändler von
Berlin und der Prorninz Brandenburg E. V., dem Verein der Likörfabrikanten und Branntwein— . von Groß Berlin und der Provinz Brandenburg E. V. der Spiritus⸗Zentrale G. m. 6. H.
eithsanzeiger un 2 2 X
ver din dlichen 1. t gesckh lossener Angestellten in J
und acht Einzelfirmen am 29. Aprll 1920 abgeschlossenen
Tarifvertrag zur Regelun
behingungen für die kaufmännsschen und technischen Angestellten
im Spiritus⸗, Sprit⸗ Likör-⸗ und. Wein gewerbe in Fortsetzung des allgemein verbindlichen Tarifoertrags vom 10. Septer her 1919 und der Nachträge vom 26. 27. September 1919 unh 5. Februar 1920 6 8 2 der Verordnung vom 238. He⸗ zember 1918 (Reicht⸗Cesetzbl. S. 1456) für den genannten Berufskreis im Gebiete des Zweckverbandes Groß Berlin ein⸗ schließlich der Orte Adlershof. Cöpenick, Erkner, Spandau, rriedrichs hagen, Oranienhurg, Grünau, Königswuslerhausen, Rudow und Wildau für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können 10. Juni 1920 erhoben werden und sind unter VI. R. 597 an straße 33, zu richten. Berlin, den 18. Mai 1920. Der Reichsarbeits minifler. r n sfe.
Sekanntmachung.
Der Arbeitgeber⸗-Verband des Sinzelhandels EC. P. Frankfurt a. M., Goethestr. B, der Arbeitgeber⸗
verband des Frankfurter Großhandels und der Deut sche Transportarbeiterverband, Orts ver⸗ waltung
. a. M., haben durch den Deutschen Trangportarbeiter⸗Uerband, Sitz Berlin, in Berlin S0. 16 Engel⸗Ufer J, beantragt, den zwischen ihnen am 26. Aprll 1920 abgeschlofsenen Nachtrag zum Tarifvertrag vom 20. März 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen der Handels⸗ und Transportarbeiter und Arbeiterinnen in Handelsbetrieben, für die keine Fachgruppentarife besteh en, emäß 5 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs—⸗ Ce hl S. 1466) für das Stadtgebiet Frankfurt a. M. gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können big zum 10. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 56 an dag Reichtzarbeitsminist etium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.
Berlin, den 19. Mai 1920.
Der Reichs arbeits minifter. 6 n Dr. Gu sse.
—
Bekanntmachung.
Der Leipziger Berband des Einzelhandel, E. V.
in Leipzig, Zeitzerstraße 14, der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Leipzig, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landesgeschäftsstelle Leipzig, und der GewerkschaftsGbund Kaufmännischer Ange— stellten⸗ Verbände, Landesausschuß Sachsen, haben beantragt, den zwischen ihnen am 25. März 1920 abgeschlossenen Tarifnachträag zu dem allgemein verbindli chen Tarifverträge vom 8. Oftober 1919 zur Regelung der 9 und An⸗ stellun gs bedingungen für die faufmännischen Angestellten im Ginzelhandel, einschließlich der Warenhäuser von Konsurn⸗ genossenschaften, ausschließlich der Spesialgeschäfte der Leb enz⸗ mittel⸗ und Yrogenbranche, an, §z 2 der Verordnung vom 2 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Geviet der Stadt Leipzig und der eingemeind eten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. .
Ginwandungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juni 1920 erhaben werden und 6 unter Nummer VI. E. 8 an bas Reich zarbeitzm inister lum, Berlin, Lnsen⸗ straße 36, zu richten.
Berlin, den 19. Mai 1920.
Der Reichtzarbeitß mini fer. J M: Dr. nf
b —
Bet annutmachung.
Der Deutsche ,,, Sitz Berlin, in Berlin 80. 16, Sngelufer 21, hat heantragt, den zwischen dem Arbeitgeberverband Magdeburg, der Fuhrwerksvereinigung Magdeburg, de m Kehlen⸗ händler-Verein zu Magdeburg und dem Oeut schen Trans portarbeiter verband, Grtsverwaltung Magde— burg, am 18. März 1920 abgeschlessenen Nachtrag zum allgemein oerbindlichen Tarifvertrage vom 30. September 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitshedingungen für die in den Schwerfuh werks, Abfuhr⸗, gemischten und reinen Spehitienghetrieben sewie in den Kohlenhandlungen beschäftigten Geschireführer, Arbeiter, Kranführer, Stalleute, Wächter, Schmiede, Stellmacher und Arbeiterin nen gemäß 35 2 der Ler⸗ orbnung oom B. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet der Stadt Maghe burg für allgemein ver bindli za er llären. J .
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. i 1940 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1260 an dag Reichsarbeltzm iaisterium, Berlin, Luisen⸗ straße , zu richte.
Berlin, den 19. Mai 1920.
Der Reichaarbeitsmintster. J. A.: Dr. Bu sse.
ber Gehalts⸗ und Anstellungs⸗
bit zum 9 . , . nter Nummer datz Reichsarbeitsministerium, Herlin, Luisen⸗
Berlin, Freitag, hen 28 Mai
d Bren tisch
k ä ää ä ä „ä a R n m a chu
und der Veutsche Lrantportarbeiter⸗ vallungzstelle Leipzig, haben beantragt, ihnen im Anschluß an den allgemein Tarifsertrag vom 1. August 1919 ab⸗ Tarifvertrag vom 5. Februar 1920 zur Regelung der Lohne und Arbeitsbedin gungen für Merkthelser,
* 93 * 91 ö vers anbh, Ver
. Lagergrheiter, Portiers, Fahrstuhl führer, Radfahrer, * ' am 51 4 c . z z 2. * 6 ö Kutscher uns Albeiter in Großhanhels hetrleben gemäß 5 2 der
Verordnung vom B. Dezge mber 1918 (Rreichs-Gesetzb S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig für allgemein vt! bindlich zu erflärere.
am 3. Nopember 1919
e Arbeitgeberverband des Leipziger Groß⸗ der Ert handels E. V.
Berlin, der
19. Mai 1980. egister führer. nt machung. Unter dem 19. Mai 1920 it auf Blatt 1076 des Tarif⸗ egisters eingetragen wo Der zwischen dem Zentralverbanb Deutscher
kanten E V. in Berlin und d
Sarassa.
Yz .
bar Knopf fabri⸗ m Veutschen Holarbeiterverbanb abgeschlossene Reichstarifvertrag
Göttlin und Rhinow für allgemein verbindlich zu erklären
. Einwendung en gegen dieler Antrag tönnen bia zum 15. Juni 1960 erhoben werben und sind unter Nummern
VI. K. 2V)I an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luise⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 21. Mai
1920.
hSarbeitsmmister.
Dr. Busse.
————
BSetanntm achung.
Die Vereinigung der Arbeitgeber Rathenow und Umgegend G. V. hat beantragt, den zwischen ihr und dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, Ortsverwaltung Rathe now, am 20. April 1920 abgeschlofsenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungshedingungen der technischen Angestellten in der Industrie und m Großhandel gemäß § 2 der Verordaung vom 2B. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Rathenow und die Gemeinden Neue Schleuse, k Göttlin und Rhinow für allgem ein verbindlich zu
ären
TCinwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
VI. K. 1698 an das Reichtzarbeitsministe rium, Berlin, Luisen⸗ ftraße 33 zu richten. Berlin, den 21. Mai 1920. Der Reichs arbeit min ister. J. W.: Dr. Busse.
BSektkanntmackunng.
.Der Verein selbständiger Kaufleute Kon— stadt O. S. und der Gewerkschaftsbund der An—
,, . in Kattowitz, AÄugust Schn eiderstraße 2, haben eautragt, den zwischen ihnen am 22. April 1920 abgeschlessenen Tarifvertrag zur Regelung der Geha lts⸗ und AÄnstellungtz— bedingungen der kansmännischen Angestellten gemäß 3 2 der Verordnung vom 2. De ember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. . 1466) für das Pebiet des Stadtkreises Konstadt O. S. für alle amein verbindlich zu erklären. . ;
Giawmenhungen gegen biesen Antrag können bit um 15 Juni 1920 erhoben werden und sind mater Num mer JI. R. 1689 9 .. Reicht arbeiltzm inisterkurm, Bar lu, Luisenstraße 26, zu richten.
Berlin, den 21. Mai 1920.
Ver Reichaarbeilsminifter. J. A.: Dr. Busse.
Set aa uIM ach ung.
Unter dem 19. Mal 1920 ist auf Blatt If9g lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zülschen der Prlvatbeam ten Vereinigung C. V. Zella— Mehlis und bern Verkanh Thüringer Metalllndustrieller, Drts— gruppe Zella⸗Mehlis, am 19. Februar 120 abgeschlossene m zu dem allgsmelnn verbind ichen Tarifvertrag Sm X. . 1918 . Regelung der Gehaltg⸗ und Anstellun ge bo ding r bie faufmännlsetzen uad technischen Angestelllen und die Wer lmeister wird , 5 2 der Verordnung dom XW. Dezember 1918 (teicht⸗CPesetzbl. S. 166) für das Gebiet der Stadt gella Mehlis für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemelne Verbindlichkeil hegt mit dem 1 Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitserüräge, für die besondere 6 in Geltung find. . künftig für einen
ande la⸗ oder Inhustriebetriehs weig eln besanderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemeln verbindlich erklärt wird, scheldet er mit dem Beginn der allgemeinen Uerhindlichkéit aus dem Geltungä⸗ berech des allgeme tren Tarifrectrags aus. Der Reichs arbeits mini ster J. A.: Dr. Sißle r.
nannter
anwendungen zett bien Antrag können hi zun 5 ; ĩ ; ; (
15. . 1 n g. wer den ö . . a. lung der Lehn, und M batab dingungen für die in der VI. R. 801 au dag, Neichtarbellam nistertnm Herli. e muttel= , . Stem uß- und Horntudustrie beschäftten Hafen fraß. zs n rin. : ; Arbeiter unn Arbeiterinnen wird ür den genannten Berufs— werlin den A. Mal 194 kreis e üß . der Veror hrung vom B. Vezember 1918 121. Mai 162000. (Reiche⸗Ge etzzhl. S. 1466 für das Gebiet des Deutschen Ver d zich tar keltgm i ifter. Reiches für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver— J. A.: Dr. Gusse. bindlichteit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt sich K nicht auf die Beintnopfindustrit und ferner nicht auf Arheits— 8 aätannt mach ung. verträge, für die ,. Fachtarifvertrãge in Geltung find.
Die Vereinigung der Arbeitgeber ẽKathenows . e,, ,.
und Umgegend C. V. in Rathenow hat beantragt, den .
zwischen ihr, dem Gewerkschafts bund der An— Vas Tarisregister an die Jegisterattea tönnen im Neichsarbeitt. gestellten, dem Gewerkschafts bund aufm ännischer min istertu n NW. 6, Luisenstrage 33/34, Zimmer 161, während
Angestellten verbände und dem Zentralverband der en Tiensststunden eingesehen werden.
Ange ellten an pril 1930 abgeschlofsenen Tarif⸗ , n,, , vertrag an Slelle des allgemein verbindlicher Tarifvertrags d , , . . vom 17. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellun s. Ftattuns der Roten ver langer J heningungen der taufmännischen Angestellten im Großhandel Berlin, den 19. Mai 19 und in der Inzustrie gͤmäß s 2 der Verordnung vom 75. De⸗ w, 8 6 zember 1918 (Reichg⸗Gesetzbl 14656) für das Gebiet der ,
Stadt Rathenom und die Gemeinden Neue Schleuse, Semlin, . a untmachun g.
Unter dem 19. Mai 1920 it auf Blatt 73 lfd. Nr. 2
Tarif cegisters eingetragen worden:
Der zwoischen dem Verband zur Wahrung der sozialwirt⸗ chaftlichen Interessen der Putzbranche in Berlin, dem Ange— Felltenverband der Putze und Modeindustrie und dem Deutschen Hutarbeiterverband, Ortsverwaltung Berlin, am 7. Februar
1 2 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen
* r rn — 31 LE
rtrag vom 17 Inni 1919 zur Regelung der Lohn— und Arheitsbedingungen der gewerblichen Putzarbeiterinnen in den Hutfabrik⸗ und Hut- Engres betrieben wird für den ge⸗ Berufs kreis gemäß z 2 der Verordnung vom 235. Dezember 1918 (Reichs⸗Geseßbl. S. 1456) sür das Gebiet des Zweckverbandes Groß⸗Berlin gleichfalls für all—= gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt it dem J. Januar 1920.
Der Reichs arbeittz min ster
A.: Dr. Sitzler.
Vas XLartfr egi und die Registeratten können im Rei arheitsministertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / za, Zimmer 181, wäh rend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arheitgeber und Arbeitnebmer, ür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichzarbeltemsnistertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen EFrstattung der Kosten verlangen. .
Berlin, den 15. Mai 1920.
Der Regifterführer.
—
SHS etaununt machung.
Unter dem 22. Mai 1940 ist auf Blau 288 If5. Nr. 2 Tarifregifters eingetragen worden: .
Der am 17. September 1919 abgeschlossene, mit Wirkung vom 15. Oktober 1919 für die Attienbanken für allgemein ver⸗ bindlich erklärte Tarifvertrag wird für das gleiche Tarif⸗ gebiet mit Wirkung vom 1. Januar 1920 für das gesamle bayerische Bantgewerbe für allgemein verbindlich erklärt.
Der Jeichtzar heits vin ifter J. V.: Siefart
Das Tarifregister und die Negisteral len können im Reichsarbeitg⸗ ministeriun, Berlin NV. 6, Eil fee e e. 35/54, Zimmer 161, während der regelmäßigen Denststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeltaebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des , n,. verbindlich ist, können on den Vertragfpartejen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen tattung der Kosten verlangen. Berlin, den 22. Mai 1920.
Der Registerfürer. Pfeiffer.
BSetannuimachung.
Unter dem 22. Mai 1620 ist auf Blatt 138 lsd. Nr. 2 des Varifregifters eingetragen worden: Die allgemeine Verhindlichkeit des Tarifoertrags vom 17. Juli 1919 für die Portier und Haugreiniger in Wohn⸗ häusern im Gebiete detz Zweckverbandes Groß Berlin wird mit Wirkung vom 1. Mai 1720 auf das Gebiet der Stadt Berlin Ver
beschrän kt . ö Reich zar beitg mi in ster J. A.: Hautzm ann.
Das Tarifregister und die , , ,, tönnen im Reichs arheits- ninister hum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 38/34, Zimmer 161, während der regelmäßlgtn Dien ststunden eingesehen werden. .
Arbeitgeber uud Arbeltnehmer, für die der n,. nfolge ber Erklärung des Reichzarbeltzminkstertums verbindlich ist, können don den n ,,, einen Ahdruck deg Tarifvertrags gegen Er. stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den XT. Mai 1820.
Der Registerführer.
GS ar assa.
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Pfeiffer.
Set anntm achung.
Vas Vartfregrter und die Re gisteratien können im Reichsarbelte⸗ mipisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien sistun den cingesehen werden.
AUnter dem 23. Mai 1940 ist auf Blatt 1078 des Tarif⸗ rogifters eingetragan worden: