1920 / 116 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

3 sorschriften des 3 1 und 2 dieser bis zu einem Jahr und mit Geld-

Zuwiderhandlungen gegen d Verorpnung werden mit Gesäng! strafe bis zu 15 000 M oder mit einer dieser Strafen belegt.

5 4 Diese Verordnung tritt mit der Verkündigung in Kraft. Berlin, den 23. Mai 1920. Der Reichsverkehrsminister.

Bekanntmachung, betreffend weitere Aug führungsbestimmungen zu die Außenhandel skontrolle Hesetzbl. S. 2128),.

der Verordnung vom 20. Dezember 1919 (Reichs

Auf Grund der 59 und 12 der Augführun as bestim— mungen vom 58. April 1920 (Reicht ⸗Gesetzbl. S. H00) zu der Verordnung üher bie Außenhandelekontrolle vom 20. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2128) wird bestimmt:

eier J.

Der Tarif wird für den 16. Abschnitt, edle Metalle und Waren daraus, bezüglich Tarifnummer 771a und 771, wie folgt geändert: 771 a Glatte Ketten, Armbänder, Etuis, Taschen, Börsen,

Griffe und Ringe, ganz aus Gold, ferner Waren, ganz

aus Gold, in Verbindung mit Edel- und Halbedel⸗ Sonstige Waren, ganz oder teilweise aus Gold, ander welt nicht genannt, soweit sie nicht durch die Ver bindung mit anderen Stoffen unter ande

do

7716 Waren, ganz aus Platin, in Verbindung mit Edel- und

Halbedelste inen JJ

So nastige Waren, ganz oder teilweise aus Platin und

den sogengunten Platinmetallen, soweit

durch die Verbindung mit anderen

andere Nummern fallen. write n

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juni 1920 in Krast.

Berlin, den N. Mai 1920.

Der Reichswirtschaftsminister.

J. A.: Flach.

Bekanntmachung.

Unter dem 19. Mai 1920 ist auf Blatt 99 lfd. Nr. 3 und Blatt 1072 des Tarffregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für den Einzel⸗ Stadt Hildesheim, Handlungsgehilfenverband, Zentralverband der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund der ildesheim, und dem Verband der roangestellten am 18. Februar 1920 zu dem allgemein vom 25. Juni 1919 und dem allgemein ver⸗ hindlichen Nachtragstarifvertrag vom 20. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedin männischen Angestellten

ffen unter

Der Reilchsminister der Finanzen. J. J.: Fischer.

YVeutschnattonalen Ortsgruppe Hildesheim, Angestellten, Ortsgrupp weiblichen Handelg⸗ und ahgeschlossene Nachtrag verbindlichen Tarifvertra qungen der kauf⸗ im Einzelhandel wird gemäß Verordnung vom 2B. Dejember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. 14656) für den Stadtbezirk Hildesheim gleichfalls erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit ! Sie erstveckt sich nicht die besondere Fachtarifverträge in ; Falls künftig für einen Einzelhandelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich er— klärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ hindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗ vertrages aus.

allgemein verbindlich beginnt mit dem JI. Februar 1920. Arbeits verträge Geltung sind.

Der Reichs arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Registerakten können Iin NW. 6, Luisenstra während der regelmaͤtzigen Dienststunden eingesehen wer den.

̃ rbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbettsminisieriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 19. Mai 1920. Der Registerführer.

im Reichs p e 3334, Zimmer 161,

Das Tarifregister und die arbeitsministertum,

Arbeitgeber und

Pfeiff er.

Bet anntmachung.

Unter dem 25. Mai 1920 ist auf Blatt 1080 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Hamburgischen Anwaltsverein, der Ham⸗ burgischen Notariatskammer, dem Zentralverband der Ange⸗ stelllen, Ortsgruppe Groß Hamburg, Fachgruppe der Rechts⸗ anwalts⸗ und Natariats⸗Angestellten und dem Verein der Deutschen Rechtsanwalts⸗ und Notariats⸗Bureau⸗Beamten zu Hamburg⸗Altona⸗Wandsbek, Ortsverein des Leipziger Ver⸗ bandes, am 22. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der

zur Regelun §z 2 der Verordnung vom

Anwaltgangestellten wird gemäß 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtabezlrks Hamburg für all erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit 15. März 1920.

Der Reichsarheits mlaister.

emein verbindlich eginnt mit dem

Das Tarlfreglster und die Registerakten können im Relchz. arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, en Dienststunden eingesehen werden. beitnehmer, für die der Tarlfvertr ag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsminssteriums verbindlich ist, können von den Vertragtpartelen einen Abdruck des Tarifvert rags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

während der regelmä Arbeitgeber und

Sekanntmachung.

Unter dem 25. Mai 1920 ist auf Blatt 1086 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .

Der zwischen dem Gewerkschafisbund der An gestellten, Breslau, und dem Lüben Schl. E. V. am 4. Februar 1920 abgesch lossene Tarif⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Handel und in der Industrie wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetbl. S. 11456) für das Gebiet Stadt Lüben für allgemeln verbindlich erklärt. Die allaem eine

Geschãftsstelle

Kauf männischen

der Gehalttz⸗

ar n , ni . 190995 1959 S ye ck Verbindlichkeit beginnt em 1. Moi 1920. Sie erstreckt 16 14 28 . ö 7 ** 0 san we mön aer

sich nicht auf Arbeits ver ür die besondere Fach⸗

oder Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für all⸗

gemein nerbinlich erkls id, mit hem Beginn der allgemminen Verhind Se ltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrag?

k 1. Wen

.

. Das Tarlfregifler ur . 3

arbeltsministeri

während der tegen jßi

Arbeitgeber und ÄArheif 1g

ver Erklärung des Reichearbeitz sj

von ten Vertragsparteien zinen Abdruck rispertrag6 gegen

GEGrftattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Mai 190.

Der Registerfuührer fei ffer

. ———

Bekanntmachung. Urter dem 25. Mai 19820 ist auf Blatt 1083 des Tartf⸗ registertz eingetragen worden:

Der zwischen den landwirtschafilichen

Gemeinden Balje, Freihurg und Oederquart

Viehwirtschaft weiben, und dem Dtutscken Läandarbelterverband,

Kreisgruppe Kehvpingen it Wirkung April 0 ah⸗

1 Er 1 . geschlossene Tariiver

rbelttz⸗

bedingungen der Lan iter 3 58 2 der Verordnung ** 52 G2 5 5 h 8 . . vom 23. Trzembe (Reicht Gesetzbl. S. 1456) für das cebiet des Kreists ngen for el ü ' ers ** Nor Hin klIi 57 . ug 8 Vie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem ö * 5 gar Bat 9 . Der Reichtza

1 29 Daß Tarifregister und können im Rescht⸗ arbeltsministeriun, Berlin NW 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßiger

Arbeitgeber und zrcag lufolge der Erklärung des Reichzarbeitsminister chin ist, können von den Vertragtpartelen einen Abdruck deg Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Mai 18920

Der

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 75. Mol 1920 ist auf Blatt 1088 deg Tarif⸗ registers eingetragen worden:

1 * *“ 2 zg rHnn* 21 Mi mr rm a. 8 4441 3 ö Der zwischen dem Verband zur Wahrung der sozialwirt⸗ 1511. Ran HLoraßd d ** 23 ha krone * . 213 ann 9

schastlichen Interessen der Putzbrauche in Berlin und dem

V

Zentmn lverband der Angestelten am 12. Januar 1920 abge⸗

nuar 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs—

bedingungen der kaufmännischtn Angestellten der Fabrikations⸗

und Engroghetriebe rer Tamsrhu⸗, Mumen⸗ unh Federn⸗ branche wird gemäß § 2 der Verorbmmg vom 23. Dezember 1918 (Reicha⸗Cmrsezbl. S. 1456) für das (Gebiet des Zweck⸗ verbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920. Der Reich am beila niinifter. J. L.: Wulff.

Das Tarifregister unh die Reglslergkten önnen im Relihz— arheitsministerium, Berlin RW; 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnekmer, für die der Tarivertrag infolge ber Erklärung des Reichsgarbeitsministeriums verbinlich ist, können von den Vertragtparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2B. Mai 1920.

Der Regislerfükrer. Pfeiffer.

1

Beltanntmachung.

Unter dem 25. Mai 1920 ist auf Blatt 1084 des Tarif⸗ regi sterg eingetragen worden

Der zwischen dem Dentschen Landarbeiter-⸗-Verband, Gau Oberpfalz und Niederbayern in Regensburg, dem Zentral⸗ verband der Forst⸗, Land⸗ und Weinberggarbeiter Duutschlandtz, Gau Nlederbayern, und dem Kreisnerband land⸗ und forst⸗ wirtschaftlicher Arbeitgeber für Nieherbayern am 13. Februar 1820 abgeschlossene Tar(s vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedingungen sür die land⸗ und forstwirtschaftlichen Arbeiter (Taglöhner) auf (Kitern wird für den genannten Berufskreis gemäß s 2 der ererdnung vom 25. Der emben 1918 (Rei che⸗Gesetzbl. S. 1466) für dag Gahiet des Kreises Nieder⸗ bayern sür allgemein verbindlich erkärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 18920.

Der Roichgarhbeitsgminister. Y N.; Mu lff.

Das Tarifregister und die ,, ,. können im Reichsarbeltz. ministerlum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/64, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien sistunben eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichtarbeitministeriuns verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Mai 1920. ; Der Registersührer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Die in meiner Bekanntmachung vom 18. Oktober 1917 („Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 249 vom 19. Oktober 1919) bekamntgogebene Bestellung der Herren Generalsekretär Dr. Dettmar und Direktor Dietrich zu meinen Stellvertretern für den Bereich der Abteilung für Elektrizität bezw. der Ab⸗ teilung für Heizung ist infolge Ausscheidens der Genannten aus meinen Diensten erlo chen.

Berlin, den 26. Mai 1920. Der 6 für die Kohlenverteilung. lutz.

Bekanntmachung.

Zufolge Enischließung des Bayerischen Staatemisteriums des Innern vom 17. April 1920 wurde vom 1. Mai lfd. J. an der Obeiregierungarat bei der Regierung von Oberfranken, Kammer des Innern, und Düeklor des Oberversicherungsamis

sür einen Handel .

schlofsne Tarifvertrag nebst Zusazprotokoll vom 12. Ja⸗

Bayreuth Heinrich Rauchalletz zum Regierunggdireklor bei der Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern, be⸗ fördert und als heamtetetz Vorstands mitglied und PVorsitzender des Votstands der Landesversicherungsanstalt Oberbayern bestellt.

München, den 17. Mai 1929. Der Vorstand der Landesversicherungsanstalt Oberbayern.

J. V.: Ehrlich.

Dir von hente ab zur Rußgahbe gelangende Unmmer 118 des Reichs⸗-Gefetzblatte enthält unter tr. 7566 das Gesetz über Ahänderung der Leistungen und der Beiträge in der Invalidenversicherung, vom 20. Mai 1920, Nr. 7567 eine Verordnung über Aenderung der S8 537 und 624 der Reichgversicherungsordnung, vom 25. Mai 1920,

Nr. 7563 eine Verordnung über bas Inkrafttreten der Vorschriften der 55 45 bis 52 des Einkommensteuergesetzes vom 29. März 1920 (Reiche⸗Gesetzbl. S. Z59), vom 21. Mai 1920 und unter

Nr. 7569 eine Bekanntmachung, hetreffend Außer kraft⸗ seJzung der zur Wiederherstellung der öffemlichen Sicherheit und Ordnung auf Grund det Artikels 4858 Abs. 2 der Reichs⸗ verfassung erlassenen Vorschriften vom 11. April 1920 (Reichtz⸗ (Gesetzhl. S. 479) für die nachstehend aufgeführten Bezirke, vom 28. Mai 192. Berlin, den 29. Mal 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatzregierung hat den Polizeipräsidenten z. D. und früheren Staataminister Eugen Ern st zum Polizei⸗ präsidenten in Breslau und

den Stadtrat Grützner, zurzeit bei der Reichgfleischstelle in Berlin, zum Präsidenten der Regierung in Düsseldorf ernannt.

(

Ju stizministeri um.

landesgerichtsrat in Köln ernannt. J

Dem Landgerichts präsidenten, Geheimen Oberjustizrat

Westphal in Halle . S. ist die nachgesuchte Dienstenilassung

mit Ruhegehalt erteilt. .

Der Landrichter Dr. Heukamp in Essen ist infolge soinor Erne an 3n Mir fits r 9e a, 8 .

seiner Eraennung zum Ministerialrat im Reichsministerinm

für Ernährung und Landwirtschaft autz dem Justizdienst ge⸗

schieden.

Dem Amtgrichler Heinemann in Heydekrug ist die nach⸗

h 7 4937

gesuckte Dienstentlassung erteilt. .

BVersetzt sind die Amtsrichter: Reiner in Memel nach

panda, König in Namslau nach Ottmachau, Gun st in

Werne nach Neuwied und Spilcke in Tönning nach Flengbärg.

Der Huüfzrichter Tauchnitz ist zum Landrichter in Magde⸗

burg ernannt.

ͤ

Zu Amtzrichtern sind ernannt: der Hilfsrichter Meyer zum Gottesberge in Dulghurg, der Gerichtsassessor Dy cker⸗ afl in Bochum und der Hilfsrichter Karl Krebs in Weser⸗ lingen. Der Landgerichtsrat, Geheime Justizrat Middendorf in

Göitin gen und der Landrichter Hossenfelder in Stolp sind gestorhen.

Den Staatsanwälten Dr. Schütze aus Hagen i. W. und Heinzmann aut Saarbrücken ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung erteilt.

Der Amtssitz ist angewiesen: dem Notar Max Eron⸗ heim aus Schrlmm in Görlitz und dem Notar Off aus Soldau in Rastenburg.

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Dr. August Appel, Dr. Theodor Dellevie, Otto Heldmann, Rudolf Hempel, Dr. Jaseph Katzen stein, Dr. Julius Kaufmann,

Dr. Julius Levy, Otto Löwenstei m, Dr. Bruno Müller, Dr. Hermann Rocholl, Hermann Trauner, Dr. Karl Vilmar und Dr. Josef Weber in Cassel, Dr. Siegmund Doernberg und Lothar Henning in Eschwege, Bernhard Heuer in Esens, Dr. Olto Weihe in Bünde i. W., Mathias Epping in Buer i. W., Max Klaholt in Gütersloh, Herbert Niemeyer in Vlotho, Dr. Wilhelm Hedler, Dr. Hantz He ine, Johann Georg Krüger, Vr. Kurt Lüer in Halberstadt, Dr. Hans Hicsch, Walter John und Dr. Albert Müller in Halle a. S., Dr. Ludolf Penkert in Merseburg, Martin Schrader in Quedlinburg, Dr. Thomas Prehn in Schkeudiź und Justizrat Rudolf Emmrich in Suhl.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Jehser bei dem Kammergericht, Justizrat ug Levy hei den Landgerichten I, II und III in Berlin,

eltz bei dem Amtsgericht in Allendorf, Dr. Leemhuis bei dem Amtsgerichi in Emden, Dr. Swart bei dem Amtsgericht in Münster i. W., Dr. Haas bei dem Amtsgericht in So⸗ lingen und Kale . bei dem Amtsgericht in Sobernheim.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Teltz in Allendorf ö. 8 Liste der Rechtsanwälte ist auch sein Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechtsanwälte: Justizrat Landsberg aus Posen bei dem Aberlandesgericht in Naumburg a. S, Dr. Otto Pohl aus Altona bei dem Landgericht J in Berlin, Jehser aus Berlin bei dem Landgericht in Guben, Dr. Lazarus aus Düssel dorf bei dem Landgericht in Essen, Max Cronheim aus Schrimm bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Görlitz, Dr. Gerlach aus Duisburg bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Düsseldorf Off aus Soldau bei dem Amtsgericht in Rastenburg, die früheren Rechtsanwälte: Dr. ere l bei dem Amtsgericht in Wegberg mit dem Wohnsiß in Beeck, Dr. , bei dem Amtagericht in Boppard, die Gerichtsassessoren: Gors ki und Dr. Franz Lange bei dem Kammergericht, Dr. Hans Alfons Simon bei dem Landgericht J in Berlin, Dr. Heinrich n und Dr. Kraft Haedecke bei dem Landgericht in Berlin, von Hugo bei dem Landgericht in Verden. Dr. Fritz Oppen⸗ heim er bei dem Landgericht in Frankfurt a. M. Pfeiffer bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hildesheim, Dr. Hugo Hoffmann bei dem Amts— gericht und dem Landgericht in Frankfurt a. M.,

Dr, Schoem ann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in

Köln, Vr. Zirkler bei dem Amtsgericht und dem Landgericht

in Magdeburg, Sartory bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in Greifswald, Altvater bei dem Amtsgericht in Bad Homburg v. d. H., die früheren Gerichtsassessoren: Dr Herbert Nuer bach und Dr. Heinrich Freund bei dem Landgericht 1 in Berlin und Dr. Martin Meyer bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Landsberg a. W.

in Berlin, Justtzrat Höiltermann in Ssterode (Harz, Justizrat Butz in Schönebeck (Elbe) und Dr. Steinweg in Plettenberg sowie die Rechtsanwälte Instizrat Mosse in FPerlin und Scharpenseel in Bochum sind gestorben.

Heinttz und Dr. Crisolli im Bezirk des Kammergerichtz, Hr. Zsesinger im Bezirk des Oherlandesgericht, zu Düässel— dorf, Thie sen im Bezirk des Oberlandesgericht; zu Kiel, Hermann Schrader und Walter Schneider im Bezirk des Dberlandes gerichts zu Naumburg g. S.

ö

* Ministerlum für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt.

Der Landgerichtzrat Dr. Brück in Bochum ist zum Ober⸗

Dle Recht zanwälte und Notare Justizrat Paul Schmid

57

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referenbare

*

Aus dem Justizdienste sind geschleben die Gerichtsassessoren:

Arno Schroeder infolge seiner 1917 erfolgten planmählgen Aunstellung als FPezirksemtmann im Kalonlaldienste, Reinickt infolge seiner Eruennamg zum Regierungsrat und sländigen Hilfsarbeiler im Reicht wir fscha fis min stenum, Coenen, Emundts, Rost, Paul Schmidt und Dr. Viertel infolge ihrer Uebernahme in die Reichsfinonzverwaltung unter Exr⸗ nennung zu Negiermgbassesssren, Bar nheckter und Dr. Stiff infalge ihrer Uehernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zu Aegierungsassessoren.

Den Gerichtsassessoren Halster, Dr. Bräuer, Dr. zrunnenberg, Bruns, Döhm ann, Dr. Grechtmann,

Hanel, Dr. Paul Hartmann, Arnold Herzfeld, Sieg⸗ fried Katzenstein, Dr. Kaut, Kilp, Dr. Kocher, Dr. Kornalewski, Georg Krieghoff, Krische, Dr. Ned der⸗ mann, Or. Ghligschlaeger, Ol ben, Papendick, Dr. Pfafferott, Ritgen, Dr. Rombach, Otto Rühl, Dr. Gam wer, Volprecht, Wer und Dr. Zwillenberg ist die nachgesuchte Entlaßung gus dem Justizdienst erteilt.

eme, ,. /

Der frühere Gerichtzaßesser Gempp ist altz Gerichts=

assessor in den Insnzdienst wieder aufgenommen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten.

Die Preußlsche Staatsregierung hat den Präsidenten des ber landes kulturamts Articus zum Ministerialdirekter im

Ministerium für Wissenschaft, Kun st

und Volksbildung.

Der Privatdozent in der philosophischen Fekultät der Univerfität in Königsberg i. Pr, Profesor Dr. Wreszinski igt zum ordentlichen Honorarprofessor in derselhen Falultkt,

der bisherige Prwaldozent Dr. Schönfeld in Wür burg zum außerordentlichen Profsessor in der medizinischen FSakultẽt der Universität in Greifswald emannt warden,

Dem Professer Mente in Berlin ist bie planmäßige Stelle eine Abteilnngtvorstehers beim Photochemischen Institut der Technischen Hochschule daselbst und .

dem Prrwoatdozenten Professor Dr. Tann häuser in Berlin die planmäßige Stelle eines Abteilungsvorstehers beim Minerq⸗= logisch⸗Geologischen Institut der Technischen Hochschule daselbst verllehen worden.

Bekanntmachung über Festsetzung von Kolspreisen. In Abänderung der durch die Bekanntmachung des

Kohlenverbandeg Groß. Berlin vom 4. Mai 19830 Jar. L. SoM /20 festgese gten Höchslpreise für Koks werden auf Grund ber Pelannfmachmmg des Bundezrats über Er⸗ richtung von Preisprüfungsstellen und bie Versor gun ge regelung vom 25. September / . November 1915 Reicht⸗Gesetzbl. S. 607 und Fes) in Perbis dung mit ber Anordnung der Lan begzentrgl= behörden über die Errichlung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 21. August 1517 für die Stadtkreise Berlin, Charlotten⸗ burg, Neukölln, Berlin-Schöneberg, Berlin⸗-Lichten herg, Berlin⸗ Wilmersdorf sowie die Lanbkreise Teltow und Niederbarnim mit Genehmigung der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin die Pralse ü6r Kols wie folgt festgesetzt:

§1.

Bei Lieferung von niederschlesischem Schmelikots (frei Keller) an das Kleingewerbe sowie für Zentralhelungs und Warm⸗ wasserbereitungsaulagen in Fuhren nicht unter 30 Zentnern, darf der Preis von 30,65 je Zentner nicht überschritten werden.

Der Preiß ermäßigt sich, soweit der Koks von dem auf den Hof hes Grundstücks gefahrenen Wagen durch den Wagenführer ohne Mit- wirkung anderer Arbeiter abgeworfen wird, um 15 4. je Zentner, foweit der Kokz auf dem Straßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers abgeworfen wird, um 25 4 je Zentner, bei Selbst˖ abhofsung' durch den Verbraucher um 1 A je Zentner, bei Lieferung ganzer Waggonladungen ab Erzeugungsstelle im Gebiet des Kohlen⸗ verb ands Groß Berlin sowie frei Waggon aller Bahnhöfe im Geblet des Kohlenverbands Groß Berlin um 1,20 6 je Zentner.

5 2. uwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt⸗ H unterliegen der Bestrasung gemäß S 17 Ziffer 2 der Befannimachung des Bundesrats über die Errichtung von Preis— prüsungsstellen und die Versorgungzregelung vom 26. Siptember und 4. November 1915. 82

Die Preisfestsetzungen des 8 1 finden auf alle seit dem 4 Maj 6 a fen r ne, Anwen nung, Im übrigen tritt diefe Bekanntmachung mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Berlin, den 29. Mai 1920.

Der Kohlenverband Groß Berlin. Wermuth.

Bekanntmachung.

Dem Hündler Georg Hoppebrock in Melle, Hafer⸗

ich die Ausübung des Handels mit Lebens- 46 . . Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September

gi5 äber die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel . t 9 6. ö Verbot har den Verlust des Wandergewerbe— scheins in bezug auf den untersagten Handelsbetrieb ohne weiteres zur Folge. Melle, den 22. Mai 1920. Der Landrat v. Bar.

NUren sen.

Bom Oberpräsidium in Königsberg wirb m gregierung, um der Kreditnot in den Abstimmungsgebieien Ost- und zuhelfen, auf Grund hringender des preußischen Volktzstaates ber Rommunalverbände bis zu dem hohen Betrage von 59 Die Verteilung auf die Stahl und Landkreise Oberyräsidenten.

sich die Reich

ach einer Mittei 8 „Wolffschen Telegraphenbũrog /

sich in der

etzten Zeit 1 zur Entlaffung hestimmten oder ähnlicher For mationan zusammen⸗ d zu leisten oder auf⸗ Um diesen Vorgängen, iischland im

gefährden, Bevoͤlkerung

ehbrigen

e) eine Reichs garantie O00 000 16 zu übernehmen. erfolgt durch die

per Frei Staht⸗ und Landkreis der Freit orps * äh zuschließen, um der Auflösung W Verbände wieder zu vereinigen. ; welche nicht nur die Ausführung der von Friedens verirag

ühernommenen pflichtungen

err ö 3 nierasitertz Regler de- ud V Beunruhigung Die interalliierte Regierungtz⸗ und

Breslau bestimmte, daß ab 1. Juni

Abstimmung? gebiet der Personaläauzweis versehen zu it der Regierung seinen Heimatlandes bezro. der zustä⸗ polizeihehörde aus gestellt nil Konsularbehörden tr

hüzltkom mission

Reichspräsident auf Grund des Artikels 438 Reichaverfassung in einer Verordrn sonbere Maßnahmen angegrnntet. e u wird die Aufforderung an frühere oder derzeitige Angehörige ber Freikorps zu vereintem Ungehorsan oder gewallsan Widerftand gegen Anorbnungen her zusfändigen Dienfftellen, en Anorduungen üer Auflösung, Verringerung rbände, oder der Wider⸗ ordnungen mit Zuchttzaus bis zu milhernder . Die gleiche Strafe trifft denjen! es unternimmt, ehne Genehmigung der zu zerbänden miktrischer oder po oder wer an rminister ist ermächtigt, zur Ahn Bedarf außersrdeniliche Gerichte

Deny 59 ö. ; Durch diese Verordnung ,, daß Visum der fränzösschen

ren Bereich er wohnt.

gewallsamen

inshr ondere geg unn und Umgliederung der bestehenden R stand gegen solche

9 d h r Zu den Nocht ichen Hanne ver t

Gescagnis bestraft. größer Har

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vehrminister u . Ww Garnisonen chawehrminister unterstellten der verfassungsmäßtgen J Truppen bereit sind, die gewaltsamen Umsturz, komme er von wee muß auch mit den . auch dem Herrn Reie Der Reichtzwehrm Mit Befriedigung Loyalität entgegen. nächsten Wochen m

292 42 können. Meine 5

Berlin geben dem Herrn Re Grklärung ah, daf bedingungslos hinter mit unseren

rung stehen un Verfa ung gegen jeder oder links, wenn es sein r hitten, diefe

en zu schützen. räsldenlen zu unterbreiten.

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chische Städtetag hat eine Ent—⸗ in mel der Forberung nach dem

schließung ange ehesten Anse gegeben wird. Nach 1èWlen ein Ausschuß bildet, welche die er cschland hben alles vorbereiten leichtern kann.

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kameradschaftliche haue auf Ihr vort de n der heute noch dem Herrn Mer 1 Yeeldung e statten.

FIM wit wöaonk klärung mit Dank

ö 44 834 ö. ĩ 3. 9 * 135 ar 21 und Befrieblgung entgegen. n wach erhallen

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Ein polnischer Fun kspruch aun. Warschau an Alle vom Mai bringt u. 4. folgende Nachricht: 3 Biß zum 6. Mai ist es den Deutschen gelungen, in Oberschlesten 25 650 Mann an Truppen einzuführen. Unter ihnen befindet sich die berühmte Marinedipvision Ehrhardt. r und Nosdzien haben deutsche Truppenühbungen sta Deutfchen erklären, sie würden Oberschlesien nicht fretr cher würden ste die alllterten Truppen entwaffnen. Hierzu wird dem „Wolffschen Telegr

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In Myslowitz, Siopien ze

dillig räumen,

büro“ zufolge

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Reichswehr befindet sich im Wöstimmungsgebiet Oberschlesten über- haupt nicht, so daß die Angahen über Truppenübungen Erfindung beruhen. h sich zur Auflösung im Munsterlage!. Die von den Pole meldete Tatsache, daß die Interalliierte Kommission bis jetzt noch keine Maßnahme getroffen hat, um die ser „heimlichen deufsckeg Ju⸗ vaston! entgegenzulreten, beweift am besten die Haltlosizkeit der

un freier Kriegsgefangenen wisse 1. L Die Marinebrigade Ehrhardt hesindet

olen selbst ge⸗

: Amerika fahren, um Fefangenen von dort aus zu ver⸗ ds sei durch das ht hervorgerufen, ndlungen gegen

38 48 ö 3 ende Haltung Ruß

zestreute Gerü n Kriegsh

Fland teilnehme.

Groh brttunnien und Irland.

prüsean britische Regierungs⸗ hen Sektion des Krassins in bezug auf

Nach den von den Kommissaren der Reichsregierung im ff Feststellnngen ist, Nech einer Havasme ellen auf Ohersten Ra 7 Rußlands Fähigkeit zur

Ruhrgebiet vor einigen Tagen getr wie „Walffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die 3ahl der wegen Beteiligung an den Märzunruhen verhafteten Per⸗ sonen beträchtlich zurückgegangen. So hat sich in ble Hesamtzahl der Untersuchunge gefangenen von etwa 700 auf 246, in der Gefangenensammelstelle Dortmund van etwa 200 auf 50 verringert. ie Er⸗ miltlungtzsachen weitere Haftentlassungen gerechtfertigt sind, schreltel fort; denach ist mit einer welteren Verringerung der Zahl der in Haft befindlichen Personen zu aechnen.

Soweit Verurteilungen vorliegen, hat der Herr Reichs⸗ präsident in einer beträchtlichen Zahl von Fällen von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch gemacht. die Bearbeitung der Gnadensachen von den beteiligten Dienst⸗ stellen mit der größten Beschlennigung durchgeführt.

virtschaftli

rn nkreieh,

Der in Pariz eiggetroffenene König von Griechen⸗ Mlinisterpräsiden ten

Vie Nachyrüsung, nachmittag dem Mil lerand einen Besuch abgestattet. Botsch afterrot zungen geregelt, unter denen die im Frledentz⸗ vertrag vorgesehenen Volksahstimmungen in den Bezirken Falmedy stattfinden sollen, und si ber Volttzabstimmung in Klagen furt bes Ueberwachungskommision für diese ernannt. Die türkische Friedensdelegation hat in einer Note eine Verlängerung der Frist bis zum 11. Juli nach— gefucht, um Gegenbemerkungen zu den Friedengvorschlägen zu

vorgestern

vorgestrigen Sitzung die Vedi Im übrigen wird Eupen und igt und die

Nach einer Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ werden seit einiger Zeit von umverantwortlichen Personen An⸗ gebote in Gewehren, und zwar in Mengen von 50 0900 bis 5 Millionen Stück, von Munitlon bis 70 Millionen Stück von voll sändigen Jusrüstungen big zu 100 090 gemacht. Alle diese Angebote enibehren jeder Grundlage, von derartigem Maierial lediglich

Der Rat des Völkerbundes trilt am N. Juli in San Gebastian zusammen.

Der Ministerrat genehmigte der „Agence Hava“ zufolge vorgestern endgültig das Beamtenreglement, das eingebracht werden wird. Ministerrat beschloß. den Beamten mitzuteilen, daß sie er⸗ mächtigt werden sollen, ausgedehnte Gruppierungen vormu⸗ nicht an irgendeine Organisation ange⸗ schlossen werden dürfen, deren Interessen von den ihrigen ab⸗

da zu Verläufen die Reich streuhand⸗ Auftrage des Reichsschatzministeriums befugt en Stellen nicht ergangen sind Es wird aus⸗

daß gemäß Artikel ezeichneten Gegenstände

eutschen Regierung entzogen sind an Private weitergegeben werden Angebote machen bezw sich der Gefahr der Verhaftung aus und r Vaterland in erheblichem Maße. Es kann nicht solchem Unfug gewarnt werden.

gesellschaft im im der Kammer wäre und Angebote von dies und auch in Zutunft nicht ergehen werden. drücklich darauf aufmerksam gemacht, 170/171 des Friedensvertrags hie vorb der Verfügungsmacht der und folglich auch nicht

Personen, die solche Die Beamtenvereinigungen, die sich dem Allgemeinen

Gewerkschaftsbund (C. G. T) angeschlossen haben, erklären, paß sie den Regierung sentwurf ablehnen, der diesen Auch die Vereinigung der Postbeamten erklärt, daß sie sich von der Arbeiterklasse nicht trennen werde.

Der Senat hat beschlossen, die Luxus steuer bei⸗ zubehallen und für die Umsatz teuer U /n vH fest juseßtzen.

Die Vertrauenstagesordnung der Kammer für das Ministerium Millerand. lautet nach „Wolffs Telegraphenbüro“: .

Die Kammer ist der Ansicht, daß der Vertrag von Versailles die völlige Wiedergutmachung der an Personen und Sachen verübten Beschädigungen Deutschland auferlegt.

ben, 3

* Anschluß verbietet. dringend genug vor

Heft 1 des 19. Jahrgangs der lichungen des Reichs aufsichtsamts versiche rung nebst einem Anhang, in dem weitere auf dem Gebiete des Versicherungswesens ergangene Gerichtsentschei⸗ dungen abgedruckt sind, ist soeben erschienen. Das Heft ist von dem Verlage der Firma „Vereinigung wissenschaftlicher Ver⸗ leger Walter de Gruyter u. Co. in Berlin W., Genthiner⸗ straße 38“, zu beziehen.

Veröffent⸗ für Privat⸗

Sie hilligt die Erklärung der

Regierung und hat das Vertrauen, daß sie die Rechte und die Inkeressen Frankreichs wahren werde, indem sie im Einverständnis mit den Alliierten alle Garantien aus dem Friedenspertrag sicherstellt.