1920 / 120 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

ö

und Verwendung der Rohstoffe und über den Verkehr mit Schwefel⸗ säure für die Schwefelsäureindustrie zu erlassen, soweit es sich um

Schwefelsäure aus nländischen Erzen oder ausgebrauchter Gas—

reinigungsmasse handelt.

Weitere Befugnisse können ihm vorübergehend durch den Reichs⸗

wirtschaftsminister übertragen werden.

**

Der Ausschuß hat Preise fül die Abgabe von Schwefelsäure, die aus inländischen Erzen oder aus ausgebrauchter Gasreinigungsmasse erzeugt wird Verbraucherprels und die dem Erzeuger zu kommenden Beträge sowie die Lieserungsbedingungen für solche Schwefelsäure festzusetzen. Die Festsetzung bedarf der Genehmigung

des Reichswirtschaftsministers.

Abreden, die den von dem Ausschuß et e ten Lieferungs⸗ bedingungen oder Preisen zuwiderlaufen, sowie solche Abreden, die eine Umgehung dieser Bedingungen oder Preise bezwecken, sind nichtig.

sind im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichen. 55.

Der Reichswirtschaftsminister und der Reichsminister für Er— nährung und Landwirtschaft können je einen oder mehrere Bevoll— mächtigte dem Ausschuß bezeichnen. Die Bevollmächtigten sind zu allen Sitzungen des Ausschusses unter Mitteilung der Beratungsgegenstände rechtzeitig einzuladen und find jederzeit in dem Ausschuß zu hören. Der oder die Bevollmächtigten können gegen Beschlüsse des Ausschusses, wegen Verletzung des Gesetzes oder der Geschäftsordnung sowie gus dringenden Gründen des öfsentlichen Wohles bei dem Ausschuß Ein— spruch einlegen mit der Maßgabe, daß die Ausführung des bean⸗ standeten Beschlusses zu unterbleiben hat. Bestätigt der Reichswirt⸗ schaftsminister nicht binnen einer Woche den Einspruch, so gilt er als

nicht erfolgt.

. Die Länder, vertreten durch die Mitglieder des im Reichsrat ge⸗ bildeten volkswirtschafllichen Ausschusses, find befugt, an den Sitzungen des Ausschusses ohne Stimmrecht teilzunehmen. Die Mitglieder des volkswirtschaftlichen Ausschusses sind zu den Sitzungen unter Mit⸗—

teilung der Beratungsgegenstände rechtzeitig einzuladen. 87 ö

Die Gewerkschaft Sachtleben in Meggen (Cenne) ist berechtigt,

1

einen Vertreter mit beratender Stimme zu den Sitzungen des Aus— schusses zu entsenden. Ferner gehören dem Ausschuß zwei vom

schaft mit beratender Stimme an.

Diese Mitglieder mit beratender Stimme sind zu den Sitzungen des Ausschusses unter Mitteilung der Beratungsgegenstände recht⸗

zeitig einzuladen.

eee Sie haben das Recht, ihre Auffassung, soweit sie von den,. Be— schlüssen abweicht, gesondert zu Protokoll zu erklären. Die Erklärung

ist dem Vertreter der Reichsregierung unverzüglich vorzulegen.

§8 8

Schwefelsäure (wässerig und rauchend) jeder Grädigkeit in reiner, unreiner (Abfallsäure) und vermischter Form (Mischsäure), welche aus inländischen Erzen oder ausgebrauchter Gasreinigungsmasse erzeugt wird, darf mir mit Genehmigung des Ausschusses oder der von ihm

bestimmten Personen oder Stellen veräußert werden.

ö gleichen Genehmigung bedarf derjenige, der, solche Schwefel säure erwerben oder derartige Erwerbs oder Veräußerungsgeschäfte

vermitteln oder dazu auffordern oder anbieten will.

§ 9. Der Ausschuß ist ermächtigt, zur Deckung der Kosten seiner Ver⸗ waltung oder der Kosten der von ihm eingerichteten Stellen Gebühren

zu erheben.

Die Gebühren können auf Ersuchen des Ausschusses nach den reichtsrechtlichen Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Ab⸗

gaben beigetrieben werden.

hunderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird, sofern ni ö. . Bestimmungen eine schwerere Strafe venvirkt i zestraft, wer es unternimmt, dem Verbote des § 8 zuwider Schwefel säure zu erwerben, zu veräußern oder derartige Erwerbs⸗ oder Veräußerungsgeschäfle zu vermitteln oder dazu auffordert oder sich anbietet. . Neben der Strafe kann auf die Einziehung der Stoffe erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Rücksicht, ob sie dem Täter gehören oder nicht. §11. . Der Ausschuß kann eine Srdnungsstrafe bis, zu hunderttausend Mark festsetzen gegen denjenigen, welcher den gemäß §8§ 3 und 4 er⸗ gangenen Bestimmungen zuwiderhandelt. „Die Ordnungsstrafe wird nach den reichsrechtlichen Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben beigetrieben. Gegen die Festsetzung der Ordnungsstrafe steht dem Betroffenen der ordentliche Rechtsweg offen. Die Klage ist binnen einem Monat nach Zustellung zu erheben. Die Erhebung der Klage hat keine aufschiebende Wirkung, Die Vorschrift des 5 543 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Bürgerlichen ,. findet entsprechende Anwendung. zird die Anordnung, durch die die Ordnungsstrafe festgesetzt worden ist, abgeändert oder aufgehoben, so ist der Ausschuß zur Rück=— erstattung des beigetriebenen oder des zur Abwendung der Beitreibung gezahlten Betrags nebst vier vom Hundert Zinsen seit dem Tage der Beitreibung eder der Zahlung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Betroffenen bleiben unberührt. ö Der Ausschuß ist ermächtigt, auf Antrag Ausnahmen von den Vorshhriften der 8 4 und 8 zuzulassen. . Wird der Antrag abgelehnt, so steht dem Antragsteller binnen einer Frist von einer Woche seit Zugang des Bescheids des Ausschusses die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist bei dem Ausschuß oder Reichs⸗ wirtschaflsminister einzulegen. Der Reichswirtschaftsminister ent- scheidet über die Beschwerde endgültig. § 1. Die Bekanntmachung über Höchstpreise für in , und Dleum vom 3. März 1920 Reichs⸗Gesetzbl. S. 304) tritt außer Kraft.

S 14. In den Uebersichtstafel zu der Bekanntmachung Nr. Ch. I/. 3. 16 K. R. A., betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Chemi⸗

8 10. Mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und mit Geldstrafe bis J t,

e g und ihre Behandlung, vom 1. März 1916, fällt die Klasse e . sich die Bestimmungen nicht auf Elementarschwefel n.

§ 15. Der Reichewirtschaftsmsnister ist ermächtigt, nach Anhörung des Ausschusses Ausführungsbestimmungen zu erlafsen. ;

. 516.

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichswirtschaftsminister bestimmt den Se dn welchem die Verordnung außer Kraft tritt.

Berlin, den 31. Mai 1920.

Die Reichsregierung. . Müller.

Ver ordnung

über die Aufbringung der Mittel für die Kohle nn rn d ar sen e n .

Vom 31. Mai 1920. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über eine vereinfachte

vom 17. April 1919 (Reic ichsregierung mit Zustimmung de der verfassunggebenden wählten Ausschusses folgendes verordnet:

Die von heute ab zur Auc gabe gelangenden Nummern

121 und 122 es Reichs⸗Gesetzblatts enthalten: Nummer 121 unter

Ar, 7574 eine Verordnung über die Aufbringung der Milte! fär gie Kohlenwirtschaftsstellen, vom 31. Mat 1920, Nr. 7575 eine Verordnung, betreffend die Zulgssung von ztundigen im Vorhereitungsdienste zur Stellvertretung dechtsagmälten, vom 1. Juni 1920, Ne. 7576 eine Betanntmachung zur Verordnung über Er—⸗ hehung eines Branntweinmonopolautzgleichs und über Ergänzung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 3. Mai 1920, vom 28. Mai 1920, Ar, 7677 (ine Verordnung über künstliche Düngemittel Juni 1920, Nummer 122 unter Richtlinien

reichs rats und des von ialversammlung

*

Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, zur Deckung der Aus führungsbestimmungen über die Regelung der Kohlenwintschaft vom 2 Gesetzbl. S. 1449) geschaffenen der von ihnen zur Mitarbeit herangezogene;

—— 89

. 1919 (Reichs⸗ llen (Kohlen t

R , Srennstoss⸗

dürfen ein Drittel Prozent des nach 8 6l der erwähnten Ausführungs- bestimmungen festgesetzten Verkaufspreises der Brennstoffe nicht über⸗

§ 5. Die Bestimmungen des Ausschusses (6 3 Abs. 1 und 2 und § 4) f er Reichswirt , R , J Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, Vorschriften zur nung zu erlassen. Er wird fe

. . ig der Beitrag

1 bie Festsetzung von Ent⸗ schädiaungen aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen der Ar 2 202 und 233 des Friedensvertrags mit Ausnahme der Entschägigung für Vieh (Abrüstungtz⸗Entschädi⸗ gungsrichtlinien) vom 27. Mai 1920. Berlin, 3. Juni 1920. Posizeitungsamt. Krüer.

tung dieser Vero

rung er ermächtigt, die Befugnis zur Auferl

auf die Länder zu über⸗

der Artifel 169, zerordnung tritt mit dem JI. Berlin, den 31. Mai 1920. Die Reichsregierung. Müller.

geo in Kraft.

Preußen.

Gesetz, betreffend die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920.

; verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz , das hiermit verkündet wird:

Der S 31 , Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Bunhesgesetzes über den Unterstützungswohnsi . Gesetzsamml. S. 130 in der Fassung des vom 11. Juli 1891 Gesetzsamml. S. 300 erhält folgende

Die Landesarmenverbände in der Provinz Ostpreußen der Landarmenverband der Probinz sind verpflichtet, für Bewahrung, Kur und Pflege der hilfsbedürftigen Geistes⸗ kranken, Idioten, Epileptischen, Taubstummen, Blinden und Trüppel, soweit sie der Anstaltspflege bedürfen, in geeigneten Anstalten Fürsorge zu treffen. Jahren umfaßt der Krüppel.

B Zulassung Vorbereitungsdienste vertretung von Vom 1. Juni 1920. ö Auf Grund des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der i (Reichs⸗Gesetzbl. S. 36 regierung mit Zustimmung des verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung gewählten Ausschusses folgendes verordnet: Artikel. J. der Rechtsanwaltsordnung wird ; U und 3 gn Stelle der Worte „zwei „ein Jahr und drei Monate“ treten. Artikel I. §z 139 der Strafprozeßordnung wird dahin abgeändert, daß an Stelle der Worte „zwei Jahren“ die Worte „einem Jahre und drei Monaten“ treten.

betreffend

U Rechts ku digen im

X

Rechtsanwälten.

zwirtschaft vom

17. April 191 ) wird von der Reichs⸗

März 1871

h e tschen 20 y tschaf Srat 31 5 no Nor tro 85 nnd r . M e ,,,, Deutschen Landwirtschaftsrat zu benennende Vertreter der Landwirt lrtikels J des Gesetzes

ahin abgeändert, hre“ die V

daß in Abf.

. ; Bei. Krüppeln unter achtzehn diese Fürsorge auch die Erwerbsbefähigung

§ 2.

Die Fürsorge für Krüppel unter 18 Jahren, die nicht der An⸗ staltepflege bedürfen, und die Maßnahmen zur Verhütung der Ver— krüppelung gehören zu den Aufgaben der Land- und Stahdtkreise. Aussichtsbehörde ist befugt, diese Kreise nötigenfalls zur Erfüllung der Verpflichtung anzuhalten.

Artikel III. Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Juni 1929. Die Reichsregierung. My 8 8. (1) Ein Anzt, der in Ausübung seines Berufes bei einer Person

unter achtzehn Jahren eine Verkvüppelung wahrnimmt, ist verpflichtet, onat unter Bezeichnung des Krüppels und

hiervon binnen einem M der Verkrüppelung Anzeige zu erstatten.

(2) Wer als Arzt oder Hebamme Geburtshilfe leistet, ist ver pflichtet das mit seiner Hilfe geborene Kind auf die Anzeichen von Verfrüppelung zu untersuchen und, falls solche sich vorfinden, die gleiche Anzeige

ö, zur Verordnung über Erhebungeines Brannt⸗ wein monopolausgleichs und über Ergänzung das Branntwein monopol vom 3. Mai 1920.

Vom 28. Mai 1920.

Auf Grund des 8 11 Abs. 2 der Verordnung über Er— hebung eines Branntweinmonopolausgleichs und über Er⸗ gänzung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 3. Mai 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 898) bestimme ich:

Verordnung tritt, soweit sie nicht gesetzt ist (3 11 Abs. L der Ver⸗ ordnung), am 14. Juni 1920 in Kraft. Berlin, den 28. Mai 1920. Der Reichsminister der Finanzen. J. V.:: Moesle.

Gesetzes über u erstatten. . nzeigepflicht besteht nicht wenn eine nach diesem Ge—⸗ setze ausreichende Angeige bereits früher erstattet worden ist.

erletzungen der Anzeigepflicht werden einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bis zu vier Wochen bestwaft.

§ 4.

() Vehrer (Lehrerinnen), welche gelegentlich des zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht erteilten Unterrichts oder des Ersatzunter⸗ richts hierfür hei ihren Schülern Verkrüppelungen wahrnehmen, sind verpflichtet, diese Schüler namhaft zu mache

(2) Die näheren Vorschriften zur Durchführung dieser Bestim⸗ mung erläßt der Minister für Volkswohlfahrt im Verordnungswege. Die Verordnungen sind durch die Regierungzamtsblätter derjenigen Be⸗ zirke bekannt zu machen, in welchen sie kreten mit dem achten Tage nach Ablauf desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Amtsblattes ausgegeben ist, in Hraft. die Nichtbefolgung der in der Verordnung gegebenen Vorschriften können Geldstrafen bis zu einhundertfünfzig Mark oder Haft bis zu vier Wochen angedroht werden.

( Verletzu mit Geldstrafe bis zu

Die genannte bereits in Kraft

Geltung erlangen sollen, und

Ver or onung über künstliche Düngemittel.

Vom 1. Juni 1920. . Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen, zur Sicherung der Volksernährung vom Gesetzbl. S. 401) / 18. August 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 823) und des 3 10 der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 999) wird verordnet:

Artikel JI.

In der der Verordnung üher künstliche Düngemittel vom 3. August 1918 (Reichs -Gesetzhl. S. 909) anliegenden Liste der Düngemihtel und Preise in der Fassung der Verordnung vom 265. Februar 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 259) erhält Abs. 4 Satz 2 der Bestimmungen unter B folgende Fassung: „Der Hersteller von 1 bis 11 hat dem Händler einen Preignachlaß bis zu 400 Pfennig für je 100 Kilogramm Ware zu gewähren.“

§ 5.

Aerzte, sowie solche Krankenpflegepersonen und sonstige Fürsorge⸗ organe, welche gelegentlich ihrer Berufsausübung bei jugendlichen Personen unter achtzehn Jahren die Anzeichen drohender Verkrüppelung Mai 1516 (Reichs⸗ beobachten, sind verpflichtet, diese der in S6 dieses Gesetzes bezeichneten Stelle namhaft zu machen. h en Anzeigen sind an das zuständige Für den Zeitraum, bis alle Stadt⸗ und . kreise auf Grund gesetzlicher Bestimmungen Jugendämter haben, bestimmt der Minister für Volkswohlfahrt im Verordnungswege die Stelle, an welche die Anzeige zu richten ist. ö! Auf diese Verordnung finden die Bestimmungen des § 4 Abs. 2 Anwendung. ;

8 Die in S5 3, 4, 5 vorgesehen Jugendamt zu richten.

87 Auf Grund von Anzeigen, die nach, § 5. eingehen, kann die unter Umstanden auch zu wiederholende Beibringun nisses angeordnet werden, ob die nötigen Maßnahmen zur Verhütung dauernder Verkrüppelung getroffen sind.

eines ärztlichen Zeug⸗ Artikel I. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Juni 1920. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Heukamp.

S8 8. der Stadt⸗ und Landkreis hat mindestens eine Fürsorgestelle für Krüppel zu schaffen oder sich einer solche . dieser Fürsorgestelle wird Beratu Personen unter 18 Jahren erteilt, die der Gefahr der Verkrüppelung ausgesetzt sind. Die Baratungsstelle beantragt die notwendig erscheinenden Maßnahmen.

n anzugliedern.

Einleitung der Druckfehlerberichtigungen.

In dem Gesetze, betreffend den Staatsvertrag über den Uebergang der Stagatseisenbahnen auf das Reich (Reichs⸗Gesetzbl. S. 773, Nr. 65 des Reichs—⸗ anzeiger), ist

a. auf Seite 795 unter C Ziffer 7 Zeile 4 an Stelle von Zentralverwaltungen“ zu setzen „Zentralverwaltung“;

f Seite 796 Zeile 1 an Stelle von „Landes kinder“ zu setzen „Landesangehörige

e) auf Seite 773 Inhaltsangabe Zrile 2 hinter „S. 773“ einzufügen: „Schlußprotokoll zum Staatsvertrag über den Ueber⸗ gang der Staatseisinbahnen auf das Reich S. 791“ und d) auf Seite 791 als Ueberschrift über dem Worte „Schluß⸗ protokoll“ zu setzen: „(Nr. 7480 a) Schlußprotokoll zum Staatsvertrag über den Uebergang der Staattzeisenbahnen auf das

8 9.

Eine Verfrüppelung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn eine Person (Krüppel) infolge eines angeborenen oder erworbenen Knochen-, Gelenk,, Muskel- oder Newenleidens oder Fehlens eines wichtigen Gliedes oder von Teilen eines solchen in dem ihres Rumpfes oder ihrer Gliedmaßen nicht nur vorübergehend behindert ist, daß ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeits- markte voraussichtlich wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 19. Mit der Ausfüh un di es Gel 8 wird der Mi en Volk wohlfahrt y ies setze nister für

11. I Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1920 in 2 Soweit den im 8 1 bezeichneten Verbänden g stalten in ausreichender Anzahl nicht zur Verfügung stehen, kann der Minister bis zum 31. März 1996 Befreiung von der Veipflich⸗ tung zur Anstaltsunterbringung gewähren. Berlin, den 6. Mai 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Stegerwald.

Severing. Lüdemann.

Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft

/

Der Gemeinde Metternich im Landkreise Koblenz wird hierdurch auf Grund des Gesetzetz vom 11. Juni 18174 (Gesetzsamml. S. 221) das Recht verliehen, die für die Wasserleitungs anlage der Gameinde henötigten Grundstücke Gemarkung Metternich Flur 2 zu 1400658 etc., 127656, 147115651 und 1472s66 im Wege E eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer

dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 29. Moi 1920.

Im Namen der Preußischen Staattzregizrung. Zugleich für den Minister ze offentlichen Arbeiten:

Ver Minister ( nern. Severing.

Finanzministerium.

Durch Verordnung der Reichsregierung vom 13. 1920 (RGBl. S. Hal) ist die Einziehung und Außer⸗ kurssetzung der Reichs silbermünzen mit einer Feist zur Einlösung bei den Reicht- und Landes kassen bis zum 1. Januar

92l beschlossen. . ö . ergebenst ersucht, die unterstellten Kassen anzu— weisen, die vorhandenen und innerhalb der obigen Frist einge⸗ lösten Silbermünzen in gleicher Weise wie nicht mehr ur ilauss⸗ sählge Reichs münzen dem Münzmetalldepot des Relchtz bei der sigen preußischen Münze zuzuführen. uch ist wegen Ver⸗ osffentlichung der Verordnung durch Ah druck in den Amtshlättern, pen Kreisblättern und den sonstigen zu den amtlichen Belannt⸗ machungen der unteren Verwaltungs behörden dienenden Tages⸗ zeitungen alsbald das Erforderliche zu veranlassen.

Berlin, den 26. Mai 1920. Der Finanzminister. J. A.: Sachs.

An die nachgeordneten Behörden.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat den A beiterselretär egierung in

König aus Dortmund zum Praäͤsidenten der Arnsberg und

den Major Haack in Cassel zum Polizeipräsidenten in

Cassel ernannt.

Der Regierungsrat Oppenheimer vom Bezirks ausschuß in Verlin unde der Regierungsrat Dr. von Leyden vom Bezirksausschuß in Potsdam sind zu stellvertretenden ¶Nit⸗ gliedern des Schiedsz gerichte; für die Auseinandersetzung zwischen zer neuen Stadtgemeinde Berlin und den Restverbänden der Kreise Teltow, Niederbarnim und Osthavelland sowie der Provinz Brandenburg auf Grund des Gesetzes vom 27. April 1920 (Gesetzsamml. S. 125 über die Bildung einer neuen

Stadtgemeinde Berlin ernannt worden.

Ver bisherige elsaß⸗lolhringische Regierungsamimann Dr. Rech in Ottweiler ist zum preußischen Regierungsrat ernannt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und For sten.

Die Oberförsterstel le Flörsbach im

bezirk Cassel ist zum 1. August 1920 zu besetzen. müfsen biz zum 20. Juni 1920 eingehen.

Ministerium . Wissenschaft, Kun st und

olksbildung.

Bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung sind der expedierende Sekretär und Kolkulalor bei dem chin Institut in Rom Schönßeld, der Provinzialschul⸗ sekretär Thiele der Re zierungssekretär Plank, der Uni⸗ versität sekretär Sand eck und der Regierungssekretär Biester

Histori

zu Ministerialsekretären ernannt worden.

Die von , ab zur , ,, ö 23 ; ischen Gesetzsamm lung enthält unten .. . 96. das m betreffend die Bereitstelluug von Mitteln zu Dlensteinkommentverbesserungen, vom 7. Mal 1920, Nr. 11 S592 das Gesetz, hetreffend Errichtung vo gerichten für Unterliederbach, Sindlingen und Zeilsheim, vom

z6. Ipril 1920,

Ar 11 893 das Gesetz, betreffend die öffentliche Krüppel⸗

fürsorge, vom 6. Mai 1920

Nr. 11 894 einen Grlatz der Preußischen Staatzregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs verfahrens bei der Herstellung von Leitun Sanlagen durch das Kraftwerk Oppeln, Attiengese schaft in Neiße, vom 24.

1920,

Danzig, vom 26. April 1920, und unter

Nr. II 895 einen Erlaß der ,,, ,, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent , . treis Hönau, den Kreis Geluhausen mid den Zwe . Fulda⸗Hünfelb⸗Schlüchtern in Fulda, vom 17.

bei der Herstellung von Elektrizitäts leitungen

1920. Berlin, den 3. Juni 1920. Gesetzsammlungs amt. Krüer.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Vichtamtliches. Deuntsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heule zu einer Voll⸗ ĩ ; sschuß für Volkswirtschaft sowie sitzung; vorher hielten der Ausschuß ö. ö en und für Hausholt und Rechnungs⸗

bie vereinigten Ausschüsse ö. Verkehr wesen, angelegenheiten, für Seewe 3 Sitzungen.

Hinblick auf den Erust der Zeit und die augenblicklich

* zallchen AUufgaben hatte der Reich swehr⸗

bevorstehenden möglichen n . erale der Reichs-

e mei ns a mer webenden Fragen

minister gestern die sämtli wehr aus allen deutschen Gauen zu ö gründlicher Aussprache über alle s

ung und zum Volksganzen, Recht und Gesetz und dem s t, ist eine Aufgabe, die in Ihren Meine Herren, ich habe volles

sterium versammelt. zeit, die das sche Staats- und Wirtz jachen müsse und die der Reich Vertrauens bezeichnete, betonte Dr. rse Offizieren gegenüber, daß der wieder die Frage der Reichswehr in den Mittel örteyungen gestellt habe, und fuhr dann dem Wo graßhenbüro zufolge fort: den Nachwehen heute, denn seine Wir

in Reichswe . wortung für ; ür das Baterland und dessen Zukunf er übrigen Führer Händen ruht.

Verständnis für die heuti

Abbau des alten Heeres SLebensarbeit eingesetzt hat. neuen Heere steht, kommt in der langen schaftlicher j herau. s. ö mit Fürsorgemaßnahmen entgegengewirkt. . . kon an, wi oft unter schwierigen Verhältnissen und Opfern die Reichs hrer und Mannschaften bisher für die Sicherheit und t haben. Die Erhaltung der Ruhe

chafts leben

zwehrminister

der Eni⸗

dieses Putsches leidet Deuts⸗ kungen gehen weit über das hinaus, Mit dem gesamten Volke

wehr Erhaltung des im Innern ist die e Erstarkung uns e 8 , sei ß, erreichen wir aber nur durch ruhöge Entwickelung auf

Boden der Verfaffung und der Gesetze; nur so können wir Vater⸗ land und Volk vor Not und Vernichtt Herren Generale, diesen

n Ihren Befehlsbereich ü rd die Reichswehr, vom V Volksschichten umschlossen, us unseyes Vaterlandes sein.

Vaterlandes geleiste rste Voraussetzung

1

en und ihren inneren Halt z

sie wieder zu oꝛdn er Regierung dar ö Schutz der Verfassung gewährleist und feste Fühlung zwischen Fül

über der persön Haupterfordernis. Die Führerf gte sich hier von ausschle rade die innere Lage des Of insbesondere auch durch die Ereig ordentlich schwierige war. Ich persönl unterlassen, zu betonen, daß auch die Gejam Verständnis haben muß. Der größte Teil des Anschauungen der früheren Staatsform erzogen. Zweifel, daß es gerade charg ohne inneren Kampf in neue 3

Es darf im Qffitzi keine Gesinnungsschnüj hochzuhalten, haben w selbst, so mi Es geht nicht an, Kameraden irgendwie niemand ein öffer

1ggebender Bedeutung. Es ist klar, zerkorps seit Ausgang des Krieges se der Revolution eine außer;

ich habe es bei keiner Gelegenheit Gesamtheit des Volkes hierfür

Offizierkorps ist in den s unterliegt keinem

rn schwierig wird, sich Das muß hervorgehoben

r Reichswehr

ö

Bezüglich der nach der pflichtigen. Handelsschiffe war im Vertrage diese Schiffe zwecks Telegraphenbũro schen Schiffa ische Rechnung fertig sertigen Schiffen

Deutschland dagegen nur 1 die zurzeit den ge murden dagegen 45 000 Tonnen an Deut Erwartang Ausdruck gegeben in Würdigung der

ktervollen Männ eiten zu finden. korps wie überhaupt in hswehr Die politifche Glaubensfreiheit

Bennsprucht man sie für, sich enden zubilligen.

llen Anlaß. a nan sie aber auch politisch Ande ker s republikanisch gesinnte Offiziere von i zurückgesetzt werden. 5 Amt bekle seine dem Staate gegenüber Das müssen wir

hrisdelegation gestellt. Die Alliierten erhalten 225 000 Bruttoregistertonnen, O00 und leider nur diejenigen, keilts grad aufweisen. Abgelehnt die Anträge auf Ueberlassung von westeren schland. Es muß jetzt um so mehr der den, daß die Reparations⸗ in dem zweiten deutschen nachdrücklichst hervorgehobenen Verfügung trifft, daß ein Teil n Schiffsraums Deutschland be⸗

mnst der deul mehr auf deu von diesen

Eins freilich: den, der nicht bereit ist, unter allen dadurch übernommene Pflicht edem militärischen Führer eine Versöhnung

ringsten Fertig

insbesondere von jedem meine Hauptaufgabe darin, Bei useinandergehenden Anschauungen herbei

zwischen oft weit r nden Anschauun zu wirken, daß die Reichswehr

und vor allem dahin : Volke als Fremdkörper empfunden wird. er soll aber auch nicht hinter ar s deutschen Volke

nicht im eigenen

dat braucht keine ckzustehen brauchen.

Beurteilung der

kom mission Memorandum noch Momente in kärzester Frist des noch ablieferungspflichtige lassen wird.

schwierigen Lage und immer w

gangener Woche

einzelnen Tarteien e, n,

mit Vertretern

gestört werden. ga wirken, ß gegenseitigen

J inwirken, daß alle

wischen den beiderseiti

dazu . alle Angehörigen Innehaltung . —t t Das Wiederauf lanntmachung vom

deutscher Forderungen Forderungen im

für diefe Forder Niederlegung vertrages durch und 4, N und III 2 Griechenland an Stelle des 10.

hinzuweisen. Verhältnisse Reichswehr von

im Interesse r bei meinen

Immer und immer wieder ist mir am stärksten in die Erscheinung getreten wirtschaftlicher Unsich mich die Regierung Tagen meinen Dienst wir in der Wehrmacht zu ge wir dieser Unsicherheit ein Ende machen. nicht behoben, ehe wir nicht wissen, werden. Darüber soll in Spga ent dortigen Verhandlungen ü aber die Erhal Ich habe gestern mit dem« Herren antworten sollte, wenn gn mich d wenn nach den Wahlen eine neu kommt? Darauf ist mir die A eine verfassungsmäßige Außerdem hat nach der Verfassung d gewalt über alle Truppen der Herr N

zesuchen der Truppe as dort herrschende Gefühl Was wird aus mir? Wird r ich in den schwersten den einzelnen. en, so müssen

Die Frage: auf die Straße setzen, de geleistet habe? bewegt je zu geordneten Ver

hältnissen gelang Sie ist aber für den einzelnen ß wir 200 00 Mann behalten schieden werden. Damit es zu den . ist eine Hauptbedingung Deutschland. prochen, was ich den stellt würde: e Regierung nicht ntwort geword Reglerung. gebildet ie oberste Kom mando⸗ nt. Schon aus der Regierungsbildung keinerlei . Der sich gegen die

Regierungs⸗ Bewerbungen

berhaupt kommt,

he und Ordnung in Gebührenerhöh

ing der inneren Ru Herrn Reichskanzler ges e Hage gg Der von der Reichsre vorgelegte Entwurf eines

Gebfhren, ist unverändert t, die der Vorlage zu Kreisen daran besteht, s neuen Vorschriften unterrichtet zu stehend die fünf Parag nebst dem zugehörigen es Gesetzes steht, wie w hen noch zwei Wochen,

Was geschieht, gleich zustande

Wichtigkei

raphen, aus Tarif zum Abdruck. Die amtliche Ver⸗ ir hören, nahe bevor. Als⸗ bis das Gesetz in Kraft tritt.

etzes über patentamtliche e bühren.

Reichswehr entstehen. Reichspräsidenten wendet, verstößt unter Wenn die Eigenschaften, haben: Pflicht, Treue und Kamerad zrmacht erhalten bleiben, dann werden r alle Schwierigkeiten hinweg⸗ Mir selbst hat als den Augen gestanden [ls das Wohl der Reichs nseres deutschen Vater⸗ f die Mitarbeit eines jeden Ein—⸗

Schwierigkeiten für die Befehlsgewalt des Herrn allen Umständen gegen welche die alte Armee großgem schaft auch in der heutigen Weh wir meiner Ueberzeugung nach üb kommen. Dazu erbitte ich Ihre Unterstützung. Reichswehrminister nie etwas und wird auch künftig nicht stehen, Farine und vor allem das Wohl u landes, das heute mehr denn je au zelnen von uns angewiesen ist.

präsident benutzte die Besprechung, e Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage chnen und darauf hinzuweisen, daß nur Volkskraft auf dem Boden seren Zukunft führen

ie Verfassung.

kfündung d dann verge

ines Ges Entwurf ein 9

anderes vor

g von Orts⸗

Wird die tarifmäßige Gebühr für ilt der Antrag als nicht nicht als Antrag im S

um auch seinerseits Deutschlands zu ken en . ,, zusammenfassende Arbeit aller , mn n, der Verfaffung und Gesetze zu einer bes . Führt die Anmel

ammelten Generale richtete der Chef tragung, fo wird die

Als Vertreter der vers t Seeckt, an den Herrn Reichs⸗

der Heeresleitung, General von präsidenten folgend. Die obersten

Nr. 11 895 einen Erlaß der Preußischen Staalsregierung,

betreffend Auflösung der Landwirtschaftskammern Posen und nn rngse.

hrer der Reichswehr versammelt, um in ernster Aussprache vo

im Wollen und Vollbringen zum So begrüßen wir es dankhar, in unserer Mitte erschienen das deutsche Volk neu gegeben hat, Si Unser allen gewiesenes ?

sind heute hier in Berlin lle Einigkeit im Denken ohle des Ganzen ß Sie, Herr Präsident, die Verfassung, die t e an die Spitze seiner Weh iel ist klar: es ist die Ge⸗ seres Vaterlandes Wir alle sind der fes sten, wohldisziplinierten

atz? des Gesetzes

und Handeln 12. Mai 1894 in der

tums vom 31.

gewerblichen Eigen S. 441, 1913 S. keine Anwendung.

em Beschlusse, ch entschieden wird, kan inwieweit einem Verfahrens zur Last fallen.

Gebührentarif.

Ez beträgt die Gebühr:

1. Bei Patenten.

vom 7. April 1891 Reichs⸗Gesetzbl. S Anmeldung (z ö ;

Patentjahr (6 24 Abs. I) .. 80 .

bei Nachzahlung einer weiteren

r 6 8 Abs.

ür die Einlegung der Bes

ür den Antrag a

auf Zurücknahme o

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ebung n

ür die Anmeldung der 6

sind, nachdem

macht stellte. J J sundung und Wiedererstarkung un nung und Arheit führen muß. rfür der Staat einer fe in der selbst Ordnung und Arbeit Wehrmacht herzustellen, i viel bleibt noch zu tun.

trauens und des ; Als dessen Verlrelung ung die R Herr Präsident, gelten, eben wir dafür als Pfan reue zu der beschworenen Ve Auf dem Boden anderer, uns in der E aufgewachsen, durch

durch einen ehrenvo

en Ueberzeugur

Grmessen bestimmen,

Aufgabe. Manches liegen die Kosten des

rfen für unsere Arbeit des Ver⸗ amten, Volles rer Spitze S dieses Vertrauen bitten, so d däie Versicherung unserer entschl Vemflichtung auf Gese

Verständnisses weiter

Wenn wir um

und Verfassun (Hatentgese te Schule des Soldaten angen, sind wir Schule ein ö. . des ,,, it Volk er wi eins werde: ö Ger e den Geist der Treue, Mann ein Wort eichspräsident das Wort. ine Worte gedankt

simerte und von pflicht⸗ Feiten der Gärung und isation dieses Heeres füllen mit dem Geiste der Treue

die harte und doch ll durchfochtenen Kr bereit, dem neuen Veer zupflanzen, den Geist der alle Stän Vaterland liebe, der Disziplin u wieder gilt im

Nachdem er hatte, fuhr er fort: Fine unbedingt ver tt di bewußten Offizieren geführte Truppe ist in Entwickelung notwendiger denn Je. sst geschaffen; sie nun auch gang zu en

deutschen Land: ein nahm der Herr R dem General von

ssungstreue, gut di

spruchs C 21 db. 23. . . 5 33 Abs. 1) . b00 Il. Bei ,,,

end den Schutz von Gehrauchsmustern, vom 1891 ö 6 z⸗Gesetzbl. S. 290 ) r die Anmeldung (68 ür die Verlängerung

Seeckt für

(welch h

. der Schutzfrist G 8 Abs. I) 180

. Gefühle der Verant⸗

Hedanken selbstloser Hingabe

'

ige schwierlge Lage des Offiziers. Mit dem verschwindet sein Beruf, für den er seine

Und der kleine Teil der ffiziere, der im gen Uebergangsze'd nicht aus wirt⸗

es möglich, haben wir dem Ich erke dankbar Ich erkenne auch dankbo

für die Wiederbelebung und Ziel, das uns allen gemein⸗

g schützen. Tragen Sie, meine chen Anschauung des einzelnen

pflichtbewußten Arbeit am

berall hin, pflegen und erhalten Sie

ertrauen aller mitgrheitenden

in wichtiger Grumstein des Wiederauf—

* n Friedensvertrage ablieferungs⸗ Bau befindlichen deutschen von inggesamt 25 0900 Bruttoregistertonnen die Frage offen geblieben, auf wessen Kosten Ablieferung fertigzustellen sind. Wie „mitteilt, werden nach Vereinbarung

in London diese Schiffe nun⸗

haben in Berlin Verhandlungen tegierung über die Grund—⸗ Wirtschaftsverkehrs statt⸗ iffschen Telegraphenbüro“ zufolge ist gen Delegierten eine Einigung erzielt

bauministerium ergänzt seine Be⸗ il 1920 über die Anmeldung beim Reichs ausgleichsamt hinsichtlich der Verhältnis ungen der 30. März 1920, der Tag der kunde über die Ratifikation des Friedens⸗ Griechenland, maßgebend ist. In 53, 13 und Z tritt also im Verhältnis zu Januar 1920 der 30. März

zu Griechenland dahin,

ung in Patent-, Gebrauchs muster— d Warenzeichen fachen.

ierung der Nationalversammlung esetzes, betreffend patentamtliche angenommen worden. Bei der zukommt, und dem Interesse, das o hald als möglich über die

werden, bringen wir nach⸗ denen der ba, besteht,

Die in dem anliegenden Tarif angeführten Gehühren sind in Höhe . daneben ongegebenen Beträge an das Reichspatentamt zu

einen Antrag nicht gezahlt, so

Die Anmeldung eines Schutzrechts nne dieser Vorschrift anzusehen.

eines Gebrauchsmufters nicht zur Ein⸗ Ifte der tarifmäßtgen Anmeldegebühr er⸗

i 2 Abf. 3 Satz 2 und im 5 246 Abs. 2 K . Schutze der Warenbeneichnungen vom . des . ,. . ö . ö. (evidie ĩ berei vom un zum e de repidierten Pariser Uebereinkur ö 1 ö . 256) finden auf die tarifmäßigen Anme degebühren

5. durch * über einen Einspruch oder einen n das Reichspatentamt nach freiem

Beteiligten im Falle des Unter⸗

79 . . . 80 S6

29

chwerde C6 26 Abf. i). 56; uf Erklaͤrung der Nichtigkeit oder der auf Erteilung einer Zwangs⸗

2. 300

O 6.

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8

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