1920 / 120 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

II. Bei Warenzeichen.

(Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894

M Reichs⸗Gesetzbl. S. 441 —; führung ber rebidterten zum Schutze des gemer lichen Eigentums Reichs, Gesetzhl.

vom S. 236 —ĩ

1) Für die Anmeldung (5 2 Abf. J .. 7 ... 100 2) für die Anmeldung eines Verbandszeichens (5 24 . ; 500 ,

3) fů⸗ die Erneuerung 6 2 Abs. . ö ; . ö 100 4 9 die Erneuerung eines Verhandszeichens (95 246 z .

i 5) ür die Nachholung der Erneuerung (5 8 Abs. 3) . 26 ö 6) für die Einlegung der Beschwerde ö 68360 7 ür die Erhebung des Widerspruch 8 5 Abf. I) . 50 ( 8) für den Antrag auf Löschung im Falle det 58 R 6680 IV. Bei Patenten, Gebrauchsmustern und Warenzeichen. I) Für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen 222095 2) . 1 auf Eintragung einer Aenderung in ie Rolle: 2. bei einer Aenderung in der Person des Inhabers 20, b. bei einer AEnderung anderer Art.. . ö

. Anmerkung zu a und b: 1) Die Sätze gelten auch für einen Antrag,

Schutzrechte bemrifft. Schutzrecht um fünf Mark.

2) Die Gebühr ist, wenn der Antrag sich auf mehrere loü für jede Rolle gesondert zu berechnen. 3) Wird der Antrag vor der Eintragung des Schutzrechts

Rollen erstreckt,

. gestellt, so ermäßigt sich die Gebühr auf die Kätfte. 3) für den

Urkun ne über das eingetragene Schutzrecht. 10 46 4) für den Antrag auf Erteilung eines Rollenauszugs 160 5) für den Antrag auf Ausfertigung eines Prior stätgz⸗

J 6657 ö 6) für den Antrag auf Erteilung einer sonstigen Be⸗ JJ 666 ö.

——

Der Geschäftsbericht amts für das Jahr zugegangen. richten des Reichsversicherungsamsitz 1920

ichs ungsg (Verlag Behrend u. Co, Berlin) veröffentlicht.

Preuszen.

Das Wehrkreiskommando in Stettin veröffentlicht folgende Ertlärung:

Sämtliche Truppenführer der Reichswehrbrigade 2 in allen Garnisonen der Probinz Pommern und der Grenzmark Westpreußen⸗ Von haben erklärt, daß sie mit ihren Truppenteilen, vom ältejten O fizier bis zum jüngsten Mann, geschlossen auf dem Boden des Auf⸗ rufe ihres Militärbesehlshabers un des Obeipräsidenten vom J. Juni stehen und fest gewillt sind, die Verfassung und die verfassungsmaßige Regierung gegen jeden Angriff von rechts oder links zu schützen.

COesterreich.

Die Note der Pariser Wiedergutmachungs⸗ kommission hat trotz der darin enthaltenen Erleichterungen des Friedensvertrages von St. Germain tiefe Niedergeschlagen⸗ heit hervorgerufen, da die darin enthaltenen Bedingungen nach der allgemeinen Ansicht die vollständige finanzielle und wirt— schaftliche Abhängigkeit Oesterreichs von der Entente bedeuten. Dieses Gefühl kommt auch in den Pressestimmen zum Ausz— druck. Die Zeitungen ermahnen die Bevölkerung, mit aller Kraft einträchtig zu arbeiten, um den Staat so rasch als möglich aus der Bevormundung zu befreien.

Nach einem Bericht der „Sozialdemokratischen Korre—⸗ spondenz“ nahm der in Wien tagende Reichsarbeiterrat mehrere Anträge an, nach denen er dem russischen Proletariat seinen brüderlichen Gruß entbietet, und die Einstellung aller Lieferungen von Kriegsgerät an Polen und Ungarn fordert. Ferner beauftragte er den Reichtvollzugsausschuß, alle prole⸗ tarischen Parteien in Frankreich, Großbritannien, Italien und den Vereinigten Staaten auf die Gefahr aufmerksam zu machen, daß von diesen Ländern aus Kriegsgerät gegen Sowjetrußland ahgeht. Der Reichsarbeiterrat verlangt ferner baldmöglichste Wiederherstellung der normalen . und wirt⸗ schaftlichen Beziehungen zu Rußland, sodann bie Durchführung des Boykotts über Horthy⸗Ungarn, sobald ihn die internationale Gewertschaftszentrale verhängt haben wird, und energisches Eingreifen der ößerreichischen Regierung zum Schutze aller Opler der ungarischen ,,, on in Deutsch⸗Westungarn. Dur Sicherung der Republik verlangt der Reichsarbelterrat eine Demokratisierung der Verwaltung sowie Kommunallsierung der Polizei und daß die proletarischen Vertrauensmänner in der Regierung demissionteren sollten, wenn nicht in der National⸗ ver ammlung der Gesetzentwurf über die Vermögensabgabe noch vor den Sommerferien im Sinne der sozialistischen Minder⸗ heitszanträge erledigt werde.

Ungarn.

Die Verhandlungen über den Kriegsgefangenen— aus rtausch zwischen den Bevollmächtigten der ungarischen Re⸗ gierung Dr. Michael und Junberth und dem Bevollmächtigten der ffn und der ukrainischen Sowjetregierung Litwinow sind dem „Ungarischen Telegraphenbüro“ zufolge am 30. Mai in Kopenhagen günstig abgeschlossen worden. Die getroffenen Vereinbarungen werden den Regierungen zur Genehmigung vorgelegt.

Großbritannien und Irland.

Auf Anfragen über die Verhandlungen mit Krassin antwortete der Premierminister Lloyd George im Unter hause der „Agence Hava“ zufolge:

Der Beschluß, die wirischaftlichen Beziehungen mit Rußland wieder anzuknüpfen, sei vom Obersten Rat am 16. Januar in Paris

faßt und am 24. Februar in London bestäligt worden. Der Oberste

at beschloß dann in San Remo am 26. April, die asstierten Vertreter zu ermächtigen, mit Krassin und der ruffischen Delegation, die sich zu jener Zeit in Kopenhagen befanden, eine Zusammenkunft zu vereinbaren, die den Zweck haben sollte, die Handelsbezlehungen zwischen den alliierten Ländern und Sowjet- Rußland durch Vermittlung der rufsischen Kon sumgenossenschaften., baldmöglichst wiederaufzunehmen. Auf die

. Artikel 111 des Gesetzes zur Aus.

Paxiser Uebereinkunft vom 2. Juni 191

31. März 1913 die rau] sei die Freisassung aller brüischen Militär- und Zivilgefangenen ohne

auch f der mehrere, aber weniger als sechs in derselben Rolle eingetragene Sie erhöhen sich für jedes weitere

Antrag auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung der

des Reichs versiche rungs⸗ 1919 ist der Natzonalver ammlung Der Bericht ist in Nr. 3 der Amllichen Nach— von

machte der Minister des Aeußern eine Mitteilung über den Verlauf der holländisch⸗helgischen Verhandlungen bezüglich der Frage von Wielingen und erklärte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“:

gegeben. Im Verlauf der Verhandlungen über den Wirtschaftsvertrag von Ende 1919 habe die belgische Velegatton den Wunsch geäußert, daß jeder Zweisel behoben werde an der Erklärung des Territoriums von Wielingen als unbestreitbares belgisches Gebiet. Die holländische Delegation hatte ihre Zustimmung hierzu nicht gegeben, schlug aber verschiedene Lösungen vor, die jedoch belgischerseits nicht an—

rung die Haltung und schlug vor, daß die Frage unenledigt bleibe. Dies wurde von der niederländisg en Delegatlon angenommen. 21. Mai 1920 jedoch kam die belgische Regierung über alles Erwarten auf. die Frage zurück und teilte dem Prässdenten der Kommässion den Abbruch der Unterhandlungen mit, ohne die niederländische Delegation zu befragen oder zu benachrichtigen. die niederländische y, eine Repision annimmt, die einzig die belgischen n rf berücksi

Beziehungen der ist

Verhandlungen das Abkommen nicht abgeschlossen wurde, fällt auf die Niederlande teine Verantwortlichtett.

bundes hat im Einvernehmen mit dem Generalrat der inter— nationalen Transgportarbeiter föderation, der am 31. Mai und 1. Juni in Amsterdam zusammgetreten war, heile ge beschlossen, vom Sonntag, dem 26. Juni, an den voll—

diesem Tage an soll jeder Verkehr mit Ungarn durch Eisenbaha, Schiff, Post, Telegraph oder welcher Art jonst als Protest gegen die Verfolgung der ungarischen Arbeiterschaft vollständig Hillgelegt werden. Tran szporltarbeiter⸗ und Eisenbahnerorganisationen werden ent⸗ sprechende . zugesandt.

Länder gerichtetes M

hahen, für die ihnen durch das ungefetzliche Vorgehen der Sowjets

entstandenen Venluste Entschädigung leiste, antwortete Lloyd George: für angebracht, während des Verlaufs der Ver handlungen darüber Austunst zu geben. Die Grundbedingung für

er halte es nicht die Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen mit Sowjet Rußland Unterschied ihres Ranges.

Fruntreich. Der Internationale Ausschuß für die Kredit—

bem „Wolffschen Telegraph-⸗ubüro“ zufolge mit, daß die Wiederdufbautredite sür Polen, Jugoflawien, bie baltischen Staaten, Armenien, Georgien, Oesterreich und Ungarn endgültig festgelegt worden sind, und zwar namentlich in Form von Lebensmittel-, Rohstoff⸗ und Mannfakturwarenlieferuf gen. Diese Kredite werden gewährt von Dänemark, Em land, Holland, Norwegen, Schweden und der Schweiz. Fran kreich wird bei seinem Parlament Kredite verlangen., wie gieses bereits in Argentinien und Italien geschehen ist, um om Wiederaufbaup ogramm mitzuwirken. Pian hofft, daß Belglen und Kanaha demnächst teiln-hmen werden. Spanien hat noch nicht geantwortet, und die Vereinigten Staaten, bie sich nicht offi ill beteiligen, erleichtern die Kreditgewährungen durch ihre Zusammenarbeit mit den Kabinetten. Jedes Land ge— währt seinen Kredit dem von ihm bestimmten Staate, wofür es als Sicherheit gemeinschaftliche Gutzcheine erhält. . Der Senat hat vorgestern mit 298 gegen 5 Stimmen die neuen Steuengesetze angenommen, die infolge der Ab— änderungen des Senats an die Kammer zurückgehen müssen. Der Bet ag der vom Senat bewilligten Ste uein bentägt g/ Milliarden Francs.

In der Kamm er wurde im Laufe der Budgetberatung über Elsaß-Lothringen gesprochen.

Bei diesem Anlaß erklärte der Ministerpräsident Millerand, laut Bericht des „Wolfflchen Telegraphenbüros“, daß es bis jetzt schwer gewesen sei, die Verwaltung von Elsaß Lothringen mit den perschiedenen, Ministerien in Einklang zu brisgen. Seit einigen Monaten seien jedoch Fortschritte gemacht worden in bezug auf die Annaherung der beiden Gesetzgebungen. Man dürfe aber nicht glauben, daß die französische Gesetzgebung nunmehr die Gesetzgehung von Elsaß— Lothringen in sich aufnehmen solle. Im Gegenteil, die französische Gesetzgebung könne vieles von der anderen Gesetzgebung lernen, und er fasse vielmehr ein Werk der gegenseitigen Durchdringung ins Auge. Eine ganze Reihe von Abgebrdneten aus Elsaß⸗Lothringen brachten Beschwe den vor. Unter anderem erklärte der Abg. Müller, es dürse nicht wieder vorkommen, daß man den Elsaß Lothringern sage: Gebt eure Bochesmeihoden auf! Wenn euch unsere Methozen nicht gefallen, dann überschreiset den Rhein! Der Generaltommissar für Elsaß-Lothringen, Al'apetite, der der Sitzung beiwohnte, er— klärte, daß es sein Bestreben sei, es dahin zu bringen, daß die franzö⸗ sische Verwaltung nicht weniger wert sein dürse als die deutsche Ver— waltung. Er werde sich bemühen, den Wünschen der Bebölferung Rechnung zu tragen. Auch sei es sein Bestreben, den Beamten in Esaß⸗Lothringen ein Statut zu geben, daß ihren Wünschen entspreche. Auf eine Anfrage des gemäßigt sozialistischen Abgeord— neten Levasseur, welche Bezüge die Mitglieder des Wieder gutmachungsausschusses erhielten, erklärte der Minister für auswärtige Angelegenheiten Pichon, das fran— zösische Budget werde durch den Wiedergutmachungsausschuß mit keinem Centame belastet. Deutschland habe die Kosten zu tragen, und die Beratungen des Wiedergutmachungtsausschusse⸗

gewährung zum wirtschaftlichen Wiederaufbau teilt

Amerika.

Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Meldung aus Laredo (Ttxas) hat Villa die ganze Eisenbahn⸗ mie zwischen Partal und Jimenez (Chihuahua) zerstört, um den Regierung truppen die Verfolgung zu erschweren.

Einer Meldung aus Guatemala zufolge wurden vom Kriegsgericht mehrere Militärpersonen wegen der Beschießung der Stadt während der Aprilrevolution zum Tode durch Erschießen verurteilt, darunter General Chajon und ein Unterbefehlshaber.

Kohlennot und

Lehmbau

zu beziehen.

Großwesir:

Erna Sycow;

Mancke.

Lehrstellen

werklichen Techniten wieder um machen, hat der Misister für Lehr⸗ und Versuchsstellen für

wiederaufgenommen. Lehrstellen sind gegen Einsendung von 1 gesellschaft Niederbarnim, Berlin

Dirigent: Fritz Sliedry. Ludwig Hörth. Anfang 7 Uhr. Im Schauspielhause geht morgen, Marguis von Keith“ mit Fritz Kortner in der Spielleitung: Leopold Jeßner.

Banmesen.

für

Naturbauweisen.

Infolge der

des dadurch bewirkten Mangels an gebrannten Ziegel

Theater und Mufit.

Omar sein Sohn: Lola Artöét de Padilla, und Dunyazade: Ilse Dietrich, Mufair: Kämmerer (für Desider Zador a. G., Schatz meister: Hermann Bachmann, Sberstallmelster: Rudolf Krasa; dret Banjo⸗ vpielerinnen: Annemarie Birkenström, Genia Guszalewicz, Grete In Szene gesetzt von Franz

Anfang 7 Uhr.

steinen werden die sogenannten Naturbauweisen, vor allem der LE hm“ bau, beso ders für ländliche und vorstädtische Siedlungen in größerem Umfange herangezogen werden müssen. Die vielfach noch gegen den bestehenden Bedenken werden verschwinden, wenn duch Wiederaufnahme der alten Techniken eine sichere Gewähr für eine gute und dauerhafte Ausführung gegeben ist.

Um die alten hand

Diese

Allgemeingut des Bauhandwerks zu Volkswohlfahrt die Begründung von n rsuch Naturbauweisen angeregt. Solche Lehr= ellen sind mit staatlicher Unterstützung zurzeit in Zepernick, Kreis Niederbarnim, und in Sorau N. 2. eingerichtet. haben die Reste der alten handwerklichen U— und führen ihre ;

Lehrstellen

berlieferungen gesammelt Bauten unter Verwendung dieser bewährten Tradition aus. In Sorau, wo ein erster Lehrgang unter starter Beieiltgung am 15. Mai eröffnet worden ist, hat man 'die Herstellung des alten, bereils von Gilly beschriebenen Lehmfchindeldaches Nähere Bedingungen über den Besuch dieser F durch die Siedlungs⸗ NW. 40, Alexander⸗User 1 11II, und und durch die Gemeinnützige Heimstätten⸗Genossenschaft Sorau N..

Im Opernhguss wird morgen, Sonnabend, zum ersten Male Bernhard Sekles“' dreiaklige Oper „Schahrazade⸗ (nach dem Drama von Gerdt von Bassewitz) aufgeführt. : Leo Schützendorf, eine Töchter Schahrazade: v; Saad, Tachler eines Emirs: Max Kapplick a. G., Obereunuch: Kurt Sommer, den erkrantten Herrn Habich):

Kalif: Karl Armster, Josef Mann,

U, Sonnabend, der Titelrolle in Szene.

Aeronautisches Observatorinne.

Linden berg, Kreis Beeskow.

3. Juni 1920. Drachenaufstteg von 5 A bis 74 a.

seien geheim einschließlich der Fragen über sein Persona!l Die Summen, die Deutschland für den Betrieb des Wiedergut— machungsausschusses zahlen müsse, würden von der Summe, die es als Wiedergutmachung schulde, nicht abgezogen.

Nußland. Die „Agence Havas“ meldet, in Südrußland sei ein nicht unbedeutender Bauernaufstand blutig niedergeschlagen worden. Hunderte von Bauern seien getöset und viele Dörfer vollständig zerstört worden. Belgien.

Zwei Beamte des Ministeriumg für Auswärtige An⸗ gelegenheiten sind nach London ahgereist, um die letzten Ver— handlungen über Deutsch-Ostafrika zu führen. Be— kanntlich erhält Belgien die Provinzen Ruanda und Urundi sowie auf der Elsenbahn Tabora— Daressalam Vorzugstarife.

Niederlande. In der Beantwortung einer Frage des Deputierten Troelstra

Die Frage habe früher praktisch zu keinen Schwierigkeiten Anlaß

genommen wurden. Ansangs März wechfelte die belgische Regle—

Am

Man kann nicht verlangen, daß rücksichtigt. Obwohl es im Interesse der eiden Länder bedauerlich ist, daß nach so langen

Das Büro des internationalen Gewerkschafts—

obiger Quelle ommenen Boykott gegen Ungarn zu verkünden. Von Allen gewerkschaftlichen Landeszentralen,

Ein an die Arbeiter aller anifest wird im Laufe der Woche erscheinen.

Türkei. Nach einer Times“ meldung aus Konstantinopel hat General

Frage, ob die Regierung, bevor sie auf Besprechungen mit Sowjet. Rußland eingegangen sei, von Rußland verlangt habe, daß es allen französischen und englischen Gesellschaften, die in Rußland Besitz

Gouraud, yrien, zwanzigtägigen Waffenstillstand mit den Nationalisten in Cilicien abgeschlossen.

Oberkommissar Frantreichs in Syrien, einen

Bewölkt. Sicht:

,, Seehöhe Luftdruck Temperatur der htia Cel m md : ei Richtun , m mm oben unten o/o - ö 13 749,2 10,3 77 Wz N 68 300 733 8,5 85 N w 10 500 716 6,4 93 N Wi Ww 11 1000 673 2,3 100 WNW 15 1500 633 0,7 109 WMW 16 2000 595 2,0 31 WMW 16 2500 558 0, 7 42 Wz N 18 3000 524 3,0 63 Wz N 19 3450 495 4,4 27 WzN 20

über 30 km. Inversion zwischen 1500 und 1660 m von O, 00 auf 2,7 .

bezug vorstellung.

Uhr. Sonntag:

Palestrina.

bezugsvorstellung. Anfang 7 Uhr. Prelsen: Die Friedrich Uhr.

Woche Anfang 55 Uhr.

Schauspielhaus. Am Gendarmenmarkt.) Sonnab.: 119. Dauer⸗

Theater.

Zum

moderner .

Zum

Journalisten.

deutscher Werke.

Uhr.

J.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Hyernhanuz. (Unter den Linden.) Sonnabend: 118. Dauer⸗ ersten Male: . Schahrazade.

Anfang

Abend:

25. Male: Der Marquis von Keith.

Sonntag:; Nachmittags: 46. Volksvorstelluang zu ermäßigten Anfang 2) der Große. I. Teil: Der Kronprinz. Anfang

Ahends:

Frl.

Hrn. Dr. med. Wilhelm H walde, Spree).

Jamiliennachrichten.

Rittergutsbesitzer Max von Schmeling ( Dr. med. Inga Kranefuß mit Hrn. Kunsemüller (Gütersloh Kamen). Frl. Ilse Steinbach mit offmann (Saarow, Mark Fürsten⸗

Verehelicht; Hr. Fedor von Wuthenau mit Frl. Maria Theresia von Helldorff (Drodorf bei Kteritzsch).

Verlobt: Frl. Margarete von Alvensleben mit Hrn. Oberleutnant Helmuth Frhrn. von Tielo (Rohdehlen b. Wenden, Sstpr-— Königsberg, Pr.). Frl. Friederike von

Trotha mit Hrn.

Dr. med.

öbichau = Großmöllen).

Gerhard

Nechnungsrat

Berlin. Wilbelmstraße 32. Acht Beilagen

des öffentlichen Anzeigers.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenburg,

Verantwortlich für den ng igt. Der . 3 Geschäftsstelle, Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle ( Mengerindg) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt

leinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 45 A und B) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage. sowie die Zuhaltsaugabe Nr. 2A zu Rr. 5

k

ĩ Reichsgebiet.

, , . K ,

zum

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 4 Juni

Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

18243.

rern.

Muntliches. (Fortsetzung aus dem Haupiblatt.] Deutsches Reich.

Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920.

Vom 31. Mai 1920.

Auf Grund der Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1056) wird bestimmt:

§ 1.

Zum Abschluß von Lieferungsverträgen mit den Erzeugern G 2 der Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920 vom 21. Mai 1920) sind die in dem beigefügten Ver⸗ zeichnis (Anlage I) aufgeführten landwirtschaftlichen Hauptgenossen⸗ schaften (sprovinziellen landwirtschaftlichen. Warenanstalten) unh die Zentralgenossenschaft des Kartoffelgroßhandels in Berlin C. 2, Burg— straße 30, berechtigt. Die Berechtigung gilt für den Arteauf in dem Bezirke, auf den sich satzungsgemäß die Tätigkeit der Vereinigung er⸗ streckt, bei der Zentralgenossenschaft des Kartoffelgroßhandels für das

wa. der

Bis zum 10. Juni 1920 haben Reichsverband deutscher landwirtschaftlicher Genossen⸗ schaften e. V. Berlin, Bernburgerstraße 2, b. der Wirtschaftsverband. der Raiffeisenschen Warenanstalten, Berlin, Köthenerstraße 39, - c. ie Zentralgenossenschaft des Kartoffelgroßhandels Berlin, Burgstraße 30, den Kommunalverbänden anzuzeigen, welche Stellen (Untergenossen⸗ schaften, Vertrauensmänner) in deren Bezirk mit der Führung des Ge— schäft berkehrs mit den Kommunalverbänden beauftragt sind.

Die Kommunalverbände haben bekanntzumachen, welche Ver— einigungen hiernach zum Abschluß von Lieferungsverträgen in ihrem Bezirk berechtigt und welches die von diesen mit der Führung des Ge— schäftsberkehrs beauftragten Stellen sind.

Ueber Streitzgkeiten, die die Bestellung von Untergenossenschaften und Vertrauensmännern oder die Zulassung von Händlern als Ver— mittler betreffen, entscheidet ein am Sitze der zuständigen Landes⸗ oder J zu bildendes Schiedsgericht, das sich aus dem Leiter der Landes. oder Provinzial⸗(Bezirks⸗Rkartoffel⸗ stelle als Vorsitzendem und je einem von den Parteien zu ernennenden Schiedsrichter zusammensetzt.

Die Kommunalverbände hahen dafür Sorge zu tragen, daß für jede Gemeinde (Gutsbezirk) ein Veneichnis der Kartoffelerzeuger und er von ihmen abzugebenden, sich aus 2 Absatz 2 der Verordnung er— Ebenden Mindestmengen Alsbald öffentlich gusgelegt wird. Mit der uslegung ist die Ankündigung zu verbinden, daß die umgelegten Mengen, sofern ein Lieferungswertrag darüber nicht abgeschlossen wird, an den Kommunalberband göer gn die von ihm bestimmte Stelle ab— geliefert werden müssen. Ein Muster für dieses Verzeichnis ist als ö nlage 2 beigefügt, . .

Ueber Streitigkeiten wegen der Höhe der Umlage entscheidet end— gültig der Kommunalverband.

§ 3.

Für die mit den Erzeugern abzuschließenden Lieferungswerträge (S8 2, 3 der Verordnung) gelten die aus Anlage 3 ersichtlichen Bedingungen.

Die mit der Führung des Geschäftsverkehrs mit den Kommunal verbänden beauftragten Bieler Untergenossenschaften, Vertrauens⸗ männer) hahen dem Kommunalverband, aus dessen, Bezirk die Kar— toffeln geliefert werden sollen, wöchentlich bis spätestens Mittwoch ein Verzeichnis der von ihnen in der Vorwoche abgeschlossenen Lieferungsverträge einzureichen. 94

Für die Lieferung der Karloffeln an die Bedarfsstellen (67 Absatz 2 der Verorhnung) gelten die aus Anlage 4 ersichtlichen Bedingungen.

ö

Die Landes- oder Prebinzial-(Bezirks-zkartoffelstellen sowie die

Kommunalverhände haben bei der Durchführung dieser Verordnung nach näherer Bestimmung der Reichskartoffelstelle mitzuwirken.

8§8 6.

Die mit, der Lieferung an die Bedarfgstellen beauftragten Ver— einigungen dürfen zur Deckung ihrer Unkosten für jeden gelieferten Zenkner Kartoffeln 1,75. erheben. Sie haben hiervon an den Kommunalverband, aus dem die Lieferung erfolgt, für dessen Mit— wirkung 20 3 abzugeben.

Nähere Bestimmungen über die Verteilung des dem Kemmunal— verband zufließenden Anteils auf alle an der Sicherstellung und Lieferung der Kartoffeln mitwirkenden Behörden trifft die Reichs⸗ kar offelstelle.

7. . Bekanntmachung truü mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 31 Mai 1920. . Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.

Anlage 1. Verzeichnis von Lieferungsverträgen berech— rtschaftlichen

schaften.

1. Ländlicher Wirtschaftsverein zu Insterburg, Zentralgenossen⸗ n. Han n . K Genossenschaften e. G. b. H., Insterburg. 2. Henn ic e ch Hauptgenossenschaft zum An⸗ und Verkauf land⸗ wirtschaftlicher Bedarfsartikel e. G. m. b. H., Mehlsack, Ostpr. 3. landwirtschaftliche Genossenschaft e. G. m. b. H. tettin, Königsplatz La.

4. Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft e. G. m. b. S., Breslau 2, Neue Taschenstr. 32.

5. Landwirtschaftliche Zentral-⸗Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft des chlesischen Bauernvereins e. G. m. b. H.,. Breslau 2, auentzienstr. 75.

b. enn g, hn, , . G. m, b. H. zerlin N. 4, Chausseestr. 107. . 7. Landwirtschaftlicke Hauptgenossenschaft e. G. m. b. H., Berlin

NV. 7. Dorotheenstr. 79. ö

8. n, , , ng me „Ostmark“ G. m. b. H. andsberg a. W., Richtstr. 31. ö

9. Zentralgenossenschaft zum Ben de landw. Bedarfsartikel e. G.

m. b. H., Halle a. S., Kron izenstr. 12.

10. Hauptgenossenschaft e. G. m. b. H., Hannover,

straße 4950.

der zum Abschluß ĩ

tigten landw Hauptgenossen⸗

Krausen⸗

Ill. Zentralgenossenschaft der Osnabrücker landw. Konsumvereine e. G. m. b. H., Osnabrück.

I12. Schleswig⸗Holsteinische landw. Hauptgenossenschaft e. G. m. b. H., Kiel, Haus d. Landwirte.

13. Westfälische Zentralgenossenschaft für den Ein⸗ und Verkauf landw. Bedarfsartikel und Wirtschaftserzeugnisse e. G. m. b. H., Münster i. W.

Id. Zentralgenossenschaftskasse für den Reg.⸗Bezirk Kassel und an⸗ grenzende Gebiete e. G. m. b. H., Kassel, Obere Karlstr. 5/1. 15. Landw. Zentralgenossenschaft e. G. m. b. H., Wiesbaden, Moritz⸗

straße 29.

16. Hauptbezugs⸗ und Absatzgenossenschaft des rhein. Bauernbereins e. G. m. b. H., Köln, Altenbergerstr. 10.

II. Bezugskomm

Ritt 5.

18. Landw aftliche Bezugs⸗ und Absatz⸗Genossenschaft des . 36. . gut d 8 1 * . * Trierischsn Bauernvereins e. G. m. b. H., Trier, Glockenstr. 7.

19. Bayerische Zentral⸗Darlehnskasse e. G. m. b. H., München J, Brieffach Brieffe . . . ,, 5 ö ]

V. Landwirtschaftliche Zontralgemnbssenschaft des bayer. Bauern⸗ vereins für Cin⸗ und Verkauf e. G. m. b, H., Regensburg. 21. Pfälzische landw. Zentralgenossenschaft e. G. m. b. H., Neustadt

g. d. H.

c · · ö .

23. Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft e. G. m. b. H., Rostock.

29. Landwirtschaftliche Hauptgenossenschaft e. G. m. b. H., Neu⸗ brandenburg.

Verzeichnis der zum Abschluß von Lieferungsverträgen berech— tigten provinziellen lanpwirtschaftlichen Waren anst alten, die dem Wirt schaftsverband der Raiffeislenschen Warenanst alten angehören.

2 ( Raiffeisenschen anisation) m. b. H., B .

3. Handelsgesellschaft Raiffeisenscher Genossenschaften, Aktien gesellschaft, Berlin.

4. Thürir Hauptgenossenschaft e. G. m. b. H., Erfurt

5. Landwirtschaftliche An⸗ und Verkaufs Gesellschaft „Hessen⸗ Land“ m. b. H., Cassel.

6. Landwirtschaftliche Zentraldarlehnskasse für Deutschland, Filiale Frankfurt a. M.

An⸗ und

Verkaufs⸗Gesellschaft (Raiffeisenscher m. 6 z

J. Rheinische Or i nz

5

; JJ ; ; J 8 ö , , n Y. Landwirtschaftliche Zentralgenossenschafst e. G. m. b. H., 38. Handel sgese licheft ,, , ,,, aften m. . S., Kehl erz. Dresden⸗A., Sidonienstr. 11. 9. Landwintschaftliche Zentraldarlehnskasse ür Deutschland, Filiale 23. Verband landw. Genossenschaften in Württemberg (Kaufstelle) Vürnberg,. d e. V. Stuttgart, Johannesstr. 86. ö 10. Landwin sschaftliche Zentraldarlehnskasse für Deutschland, Filiale 24. Genossenschafts verband badischer landw. Vereinigungen, Karls⸗ 1j . . ruhe i. B., Lauterbergstr. 3. ; 1. 3 25. Zentral⸗Bezugs⸗ und Absatz- Genossenschaft des badischen 9 ö Bauernvere 8. G. m. b. H. Freiburg i. Br., Bis marckstr 21. ? Fil lale 26 Landwir liel he Zentralgenossenschaft e. G. m. b. H., Darm . J . J stad andstr. 36. 13. Eg liche Großhandels zelellschaft m. b. H. (für dal 27. Landwirtschaftliche Zentralgenossenschaft e. G. m. b. H., Olden⸗ Gebiet der Bezirkskartoffelstelle Schneidemühl), Danzig. burg, Rosenstr. 24 Aulage 2. Verzeichnis der Kagrtoffelerzeuger . . und der von ihnen gemäß §2 Abs. 7 der Verordnung . über erbstkartoffeln aus der Ernte 1920 abzu⸗ gebenden Mindestmengen. 3 J Abaab durch Lieferung verträge sind abgeschlossen bei z gabe⸗ Syat⸗ Al wd . Name ö, Spãt⸗ Abgabe⸗ dem Neichs, den Wirt- der Zentral, Zu— Lfd. des ö *erktebe“ Menge je ha kartoffel⸗ pflichtige verband der ö genossenschaft Straße: größe Spãt⸗ g Menn deutschen Raiffeisenscher des . s . 3 . 11 60 ĩ. f se j . en Nr. Kartoffel⸗ ö ö kartoffel, anbaufläche Menge land. Gh Waren. Karte fel. sammer erzeugers * 9 anbauflache 1920 insgesamt nossenschaften anstalten großhandels Ztr. ha Ztr. tr. Ztr. tr. tr. 1 2 3 (n 5 5 7 3 9 16 . ö j Anlage 3 Beanstandungen, 2 ß. Beanstanduneen die an der Bahnstation zur Einigung zwischen

Kaufbestätigung. Kommunalverband

, 8 9 9 d 9 9 0 9

des 2 Ver⸗ Kartoffelanbaufläche .. ..... ha Hängt wenne,

Vertragsgegenstand.

1. D. . . Unterzeichnete verkauft hiermit an die.. JJ . Genossenschaft durch den 1 nnn lee,, Q uuußß ordnung über die Versorgumg mit Herbstkartoffeln aus der Ente 1920 vom 21. Mai 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. .

Speisekgytoffeln der Herbstlartoffelernte 1929 imn einwandfreier, ge ; sunder Beschaffenheit und Sortierung von 1 Zoll aufwärts frei Waggon (Kahn) der Venladestgtion.

Verpackung: Lose Schüttung.

Preis und Zahl ung. 2. Preis für den Zentner: 5 „S6 Zuschlag zu dem gesetzlich fest⸗ etzten Mindestpreis (8 6) abzüglich W Pfennig für Unkosten des

Näufers. Die 25 Pfennig werden nachgezahlt, wenn der Käufer für die Weiterveräußxrung keine Umsatzsteuer zu entrichten hat. Etwaige Er⸗ höhungen des gesetzlich festgesetzten Mindestvreises kommen dem Ver käufer ungemimdert zugute. Für die Frühighrslieferungen wird durch den im ? der Verordnung über die Versorgung mit Herbstkartoffeln gus der Ernte 1920 erwähnten Ausschuß ein entsprechender Aufschlag für Ausbewahrung und Schwund festgesetzt.

Zahlung erfolgt bei Abnahme. Das bahnamtlich ermittelte und bescheinigte Gewicht der Abgangsstation ist mafgebend,

Erfolgt die Versendung der Kartoffeln des Verkäufers an die Bedarfsstelle zusammen mit Kartoffeln anderer Erzeuger, so ist bei Verschic denheit zwischen dem Gesamtgewicht der einzelnen Sendungen und dem bahnamtlich ermittelten umd bescheinigten Gewicht der Ge= wichtsunterschied anteilig auf das Gewicht der einzelnen Sendungen

anzurechnen. Erfüllunasort.

3. Für Zahlung ist der Wohnsitz des Verkäufers, für Lieserung die Eisenbahnstatzon des Verkäufers Gnfüllungs ort. Die Lieferung hat in möglichst gleichmäßig über die Lieferzeit verteilten Mengen, und zwar mit 6 .. der Gesamtmenge his zum l. Januar 1921 und mit dem Rest nach dem 1. März 1921, zu erfolgen. Soweit die Lieferung, von 50 x. bis zum 1. Januar 1921 nicht möglich ist (Ziffer s., kann. jeder Teil verlangen, daß Nachlieferung und Abnahme bis zum 15. März 1921 zu erfolgen haben; soweit die Nachlieferung trotz Verlangens bis zum 15. März nicht erfolgt, ohne daß einer der unter Ziffer 8 aufgeführten Befreiungsgründe vorliegt, fällt die Verpflichtung zur Abnahme fort. Abnahme.

5. Die Abnahme der Kgrtoffeln erfolgt auf der Eisenbahnstation des Verkäufer durch den Käufer oder dessen Beauftragten oder den Beauftragten deg von der zuständigen Behörde als empfamqgsberechtigt ausgewiesenen Kommunasperhandes. Die Kartoffeln gelten als ab- genommen, wenn sie unbeanstandet der Gisenbahn zur Beförderung übengeben sind. Der Käufer ist auf Verlangen zur Ausstellung einer Bescheinigung, daß die Lieferung tatsächlich erfolgt ist, verpflichtet.

) Für den Fall, daß der Schlußschein gleichzeitia von mehreren

Verkäufern ausgestellt wird, sind diese Angaben in besonderer Anlage, für jeden Verkäufer getrennt, zu machen.

Verkäufer und Käuf

: rt haben, gelten als endaültig erledigt. Wird die Abnol

Techtigterweise verweigert, so hat der Ver⸗ käufer nachzuliefern, it es Witterung und Jahreszeit zulassen, spätestens in 12 Tagen. Auf Verlangen muß der Käufer dem Ver— käufer die Abnahmeverweigerung unter Angabe der Gründe der Be— anstandung bescheinigen.

Frost und Verpackung.

J. Tritt Frost ein, so wird die Verladung bis nach Eintritt milderer Witterung verschoben. Verlangt der Käufer innerhalb der Frostperiode Verladung, so trägt er auch vor dem Uebergang an die Eisenbahn die Frostgefahr, sobald die Kartoffeln aus dem Lager oden den Mieten entnommen sind.

Srohverpackung und soweit möglich, Vorsatzbretter müssen vom Verkäufer zu den ortsüblichen Tagespreisen rechtzeitig geliefert werden. Vorsatzbretter, Brett oder Schale sollen etwa 25 em über Türlänge lang und 18 bis 20 em hoch sein.

Behinderung.

8. Höhere Gewal“! insbesondere Krieg, Aufruhr, Streik, Eisen— bahnbetriebsstörungen Nichtftellung von Wagen usw., ebenso un⸗ beschadet der Ziffer 7 Frost befreien für deren Dauer von der Lieferung. Dauert die Störung länger als einen Monat, so ist der Käufer für die auf die Störungszeit entfallende Menge zur Abnahme nicht verpflichtet und kann seinerseits auf die Lieferung verzichten.

Verzug.

9. Beim Verzug des ö treten die gesetzlichen Vorschriften ein, insbesondere ist der Käufer berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ich im freien Handel auf Kesten des Verkäufers einzudecken,

19. Soweit vorstehend nicht anderes bestimmt ist, gelten die auf Veranlassung des Landwirtschaftsrats zwischen Landwirtschaft und Handel vereinbarten Geschäftsbedingungen für den deutschen Kartoffel handel ven 1914. ö

11. Die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Vertrags parteien erfolgt unbeschadet der Bestimmungen des 8 28 der Ge— schäftsbedingungen für den deutschen Kartoffel handel! durch Schieds- gerichte. Die näheren Bestimmungen über die Errichtung, die Zu— ammensetzung und das Verfahren der Schiedsgerichte trifft die Reichs⸗ kartoffelstelle im Benehmen mit dem im § 7 der Verordnung über die e ne mit Herbstkartoffeln aus der Ernte 1920 genannten

usschuß.

Anlage 4. Kaufvertrag ssenschaf zwischen der Hanh t gen nn,, Zentralgenossenschaft des Kartoffelgroßhandels e. G. m. b. H. und dem Kommunalhorbandd U 2 44 2 8 * 84 Vertragsgegenstand. Die . Genossenschaft verkauft an den Kommunalverband .. ö die ihr

nach dem Verteilungsplan der z i n, Behörde zugew esenen Ztr. Speisekartoffeln unter nachfolgen⸗

den Bedingungen:

§ 2. Sicherheit des Verkäufers.

Als Sicherheit für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Ver ufer ,,,, ,,, Genossenschaft gemäß Abkommen mit dem Geschäftsführer des Dentschen Städtetg ß vom , , hinterlegte Generalsicherheit.

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