1920 / 121 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Geseßbl, S. 1456) für den Stadtbezirk Leipzig für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Daß Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits, ministerium, Berlin NW. 6, fer 331.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abbruck des Tarifvertragtz gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Betanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1108 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Band Nlederschlesischer Industrieller G. V., der Kaufmanns-Socletät zu Hirschberg, dem Verein zum Schutze von Handel und Gewerbe, dem Rabatt ⸗Spar⸗Verein, dem Waren⸗Einkaufs verein für Hirschherg und Umgegend, der kaufmännischen Vereinigung Hirschberger Textilwaren⸗ geschäfte, dem Bezirksoerband Niederschlesien des Gesamt⸗ verbandes deutscher Metallindustrieller, Ortsgruppe Hirschberg, dem Arbeitzebergerband für das Zaugewerbe, dem Verband der Holzindustriellen in den schlesischen Gebirgen, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, dem Deutschnationalen Handlungs⸗ gehilfenderband, dem Katholischen Verband der weiblichen kaufmännischen Angestellten und Beamtinnen, Berlin, dem Bund technischer Angestellten und Beamten, dem Verband der weib⸗ lichen Handlungs⸗ und Hüroangestellten, Berlin, und dem Zentral⸗ verband der Angestellten, Berlin, am 10. November 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen An⸗ estellten im Handel und in der Industrie wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Hirschberg i. Schl. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifoertkräge in Geltung sind. Falls künflig für einen Handels- oder Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich er⸗ klärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindlichteit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗ vertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. U.; Dr Sitzer.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeite⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mat 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

——

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1112 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Landwirte⸗Verband Osiprignitz, dem Verband jzur Wahrung der Interessen der Landwirte des Kreises Westprignitz und dem Deutschen Landarbeiterverband der Kreise Ost⸗ und Westprignitz unter Beitritt des Zentral⸗ verbandes der Forst⸗, Land⸗ und Weinberggtarbeiter Deutsch⸗ lands am 8. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben wird gemäß 8 2 der Ver— ordnung vom 253. Dezember 1918 (Neiche⸗Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise On⸗ und Westprignitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarheittzminister. J. A.: Dr. Sitzer.

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reicht arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/84, Zimmer l6l, waͤhrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und r n . für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertragtz gegen Erstattung der Kosien verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 996 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Die . dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, Ortsverwaltung Chemnitz, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelllenverbäude, Ortsausschuß Chemnitz, dem Arbeilgeberschutzuerband der Eisen⸗ und Metallindustriellen im Freistaa Sachsen, Bezirk Chemnitz, dem Deutschen Werk⸗ meisler⸗Verband, Orts oerwaltung Chemnitz, dem Zentralverband der Angestellten, Orts gruppe gern und dem Gewerkschaftg⸗ bund der Angestellten Berlin, Geschäftsstelle Chemnitz, am

17. Dezember 1919 abgeschloffene Vereinbarung zu dem allgemein verbindlichen . vom 7 Dezember 1919

zus Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die technischen Angestellten in der Metallindustrie wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Siadtbezirk Chemnitz und die Vororte Harthau, Schönau, Neustaͤot und Siegmar ebenfalls für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit

beginnt mit dem 15. Nobember 1919.

Der Jieichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler. .

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichg⸗ arbeltsministerium, Berlin NW; 6, Luisenstraße 353 / 34, Zimmer 161, wahrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeit eker und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklaͤrtng des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarsmertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1111 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Orts⸗ gruppe Dresden, der Mitteldeutschen Wäscherei⸗Vereinigung, Ortsgruppe Dresden, dem Verband Deutscher Färbereien und chemischer Waschanstalten und der Verelnigung der Küleider⸗ färberelen und Chemischen Waschanstalten, Ortsgruppe Dresden, am 1. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kauf⸗ männischen Angestellten in Waschereien und Färbereien wird gemäß 52 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmann⸗ schoften Dresden⸗Altstadt und Dres den⸗Neustadt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. M.:; Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerarten können im Reichtarhelts⸗ ministerlum, Berlin NwW. 6, Luisenstraße 353 / 4, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den . einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1116 bes Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband für die Stadt

Halberstadt G. V., der freien Schmiede ⸗Vereinigung für Halberstadt und Umgegend. der Vereinigung selbständiger Schlossermeister Halberstadts, der Klempner⸗Zwangsinnung Halberstadts und dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver— waltungsstelle Halberstadt, am 14. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeittz⸗ bedingungen der gewerhlichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Metallindustrie einschließlich der Handwerksbetriebe wird für diesen Berufgkreis gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halberstadt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Gellung sind. Falls künftig für einen Betriebszweig ein besonderer Fachtartsvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheides er mit dem Beginn der all— gemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsberelch des all— gemeinen Tarifvertrags aus.

Der Reich arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichgarbeitz⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 35/34, Zimmer 161, während der regel maͤßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriurs verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Mai 1920.

Der Registerführer.

Am 14. Jun! d. J. finden in Stettin und in Geeste⸗ münde Prüfungen zum Seemaschinisten 3. und 4. Klasse statt.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Außer den in der Bekanntmachung vom 12. März 1920 (Nr. 665 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers“ für 1920) namhaft gemachten öffentlichen Handelschemikern ist noch für die Zeit bis einschließ ich 31. De⸗ zember 1920 zur Ausführung von Kalisalzanalysen

emäß der Bekanntmachung vom 16. Februar 1920, betreffend

Beiträge zu den Kosten von Probeuntersuchungen (Nr. 42 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Siaatsanzeigers“ für 1920), zugelassen worden:

Handelschemiker: Paul Ehrlich in Magdeburg, Kaiserstraße 100, angestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Magdeburg.

Die Befugnis des öffentlichen Handelschemikers zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der eingangs erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichsgebiet.

Berlin, den 3. Juni 1920.

Der Vorsitzende des Reichskalirats. Rich ter.

Bekanntmachung

über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Min sieria len gie anf von heute ist genehmigt worden, daß die Marktgemeinde Selbitz mit 4 vom Hundert ver⸗ zintzliche Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Gesamt⸗ betrage von 600 000 M6, und zwar Stücke zu 2000 6, 1000 6, 500 IS und 200 M, in den Verkehr bringt. München, 31. Mai 1920. Bayer. Staatz ministerium des Janern. J. A.: Graf von Spreti.

Bekanntmachung.

Den Fleischermeistern Otto Hüttig, Altenburg, Schmöllnsche . 21, und Richard Meter, Altenburg, Schmöllnsche Straße 58, ist auf Grund des z 1 der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 25. September 1915 wegen Unzuverlaͤssigkeit der Weiterbetrieb des Fleischerei⸗ gewerbes untersagt worden.

Altenburg, S.A., am 3. Juni 1920.

Der Stadtrat. Bauer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel I. G. Bi. Seite 603), in Verbindung it §1 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1915 wird hiermit dem Ludwig

Genehmigung zum a. kommissionsweisen

Huttanus hier der Handel kommissionsweise mit Wein, Spirituosen und Kolontalwaren sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem soschen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Mannheim, den 17. Mai 1920.

Badisches Bezirksamt Abt. III.

F. Bauer.

G edan gt nale,

Auf Grund des 5 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 des 5 4 B.-R.. -O. vom 24. Juni 1916 und 8 5 B.⸗R.V.-O. vom 31. August 1917 wird hiermit der Firma Huttanus C Cie. hier die unterm 17. Oktober 1919 erteilte : Handel mit Kolonialwaren, b. Handel mit Wein und Spiri— tuosen auf eigene Rechnung sowie jegliche mittelbare oder unmittel- bare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverläfsig⸗; keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Mannheim, den 17. Mai 1920.

Badisches Bezirksamt Abt. III. F. Bauer.

Prenßen.

Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Auflösung der Landwirtschaftskammern Posen und Danzig.

Vom 26. April 1920.

Die Landwirtschaftskammern Posen und Danzig werden in Gemäßheit des 8s 22 des Gesetzes über die Landwirtschafts⸗ kammmern vom 30. Juni 1894 mit Wirkung vom 1. Mai 1920 ab aufgelöst.

Berlin, den 26. April 1920.

Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Severing. ü demann.

Erlaß der Preußischen Staatsregierung,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent—

eignungsverfahrens bei der Herstellung von Lei—⸗

tungsanlagen durch das Kommunale Kraftwerk Oppeln, Akiengesellschaft in Neisse.

Vom 24. April 1920.

Auf Grund des §1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetz⸗Samml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 25. September 1915 (Gesetz Samml. S. 141) und vom 15. August 1913 (Gesetz⸗Samml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung

I) der Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Falkenberg, Grottkau, Neisse (Stadt), Neisse (Land); Neustadt im Regierungsbezirk Oppeln und der Kreise Münsterberg und Namslau im Regierungs . bezirke Breslau sowie

2) der Zuführungsleitung von der Uebergabestelle in Heidersdorf im Kreise Nimptsch, Regierungsbezirk Breslau, bis zur Kreig⸗ grenze Nimptsch Münsterberg

Anwendung findet, nachdem dem Kommunalen Kraftwerk Oppeln, Aktiengesellschaft in Neisse, das Enteignungsrecht durch Erlaß vom 9. April 1920 verliehen worden ist.

Berlin, den 24. April 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fischbeck. aenisch. am Zehnhoff. Oeser. ine, nn,, . ̃

Erlaß der Preußischen Staatsregierung,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent— eignungsverfahrens bei der Herstellung von Elek— trizitätsleitungen durch den Landkreis Hanau, den Kreis Gelnhausen und den Zweckverband Ueber— landwerk Fulda⸗Hünfeld⸗Schlüchtern in Fulda.

Vom 17. Mai 1920.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignung verfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fasfung der Verordnungen pom 25. September 1915 (Gesetz⸗ samml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungeverfahren nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung von Elektrizitätsleitungen innerhalb

1) des Landkreises Hanau, 2) des Kreises Gelnhausen und 3) der Kreise Fulda, Hünfeld, Schlüchtern Anwendung findet, nachdem zu 1: dem Landkreise Hanau, zu 2: dem Kreise Gelnhausen und . zu 3: dem Zweckverband Ueberlandwerk Fulda⸗Hünfeld⸗

Schlüchtern in Fulda das Enteignungsrecht durch Erlaß vom 16. April 1920 verliehen

worden ist. Berlin, den 17. Mai 1920.

) fa rn , ten, oes Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. eser. . Severing. e er. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Aenderung der Prüfungsordnung für Kreistie rärzte.

Die Vorschrift in 8 23 Abs. 1 der Prüfungsordnung für Kreistierärzte vom 28. Juni 1910 wird wie folgt abgeändert: „Die Gebühren für die gesamte Prüfung betragen 200 S6, und zwar für die schriftliche Prüfung 60 M6, für die praktisch⸗mündliche Prüfung 100 6, für sächliche und Verwaltungskosten 40 6.“ Diese Vorschrift tritt vom heutigen Tage ab in Kraft. Soweit die Prüfungsgebühren von den zur Prüfung zu⸗ gelassenen Tierärzten bereits bezahlt sind, wird von der Er⸗ hebung der erhöhten Gebühren abgesehen. Berlin, den 25. Mai 1920. Der Minister für an,, . Domänen und Forsten. raun.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Versetzt sind: die Regierungsbaumeister Klemme von

Arnsberg nach Berlin an das Polizeipräsidium Milster von Hanau nach Berlin Bereich der Ministerialbaukommission —, Ma sur von Mühlhausen i. Th. nach Liegnitz an die Regierung

und Mandke von Stettin nach Swinemünde an das Hoch⸗ bauamt.

Dem Regierungsbanmeister Decker in Hanau ist die Vorstandsstelle des Hochbauamts daselbst verliehen.

Dem Regierungsbaumeister Heinrich Wolff in Berlin ist die nachgesuchte Entlassung aus dem preußischen Staatsdienste erteilt worden.

Der Regierungs⸗ und Baurat Wechm ann in Berlin ist an Stelle des Geheimen Regierungsrats Brecht in Berlin zum Mitglied des Technischen Oberprüfungsamts ernannt.

Der Regierungsbaumeister Arthur Schmidt in Hanau ist verstorhen.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz samml. S. 357) sind bekanntgemacht: .

I) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 7. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Aktiengesellschaft „Siemens“ Elektrische Betriebe in Oldenburg für die Hochspannungsleitung von der xy huserklahpe bei Marienwehr nach Norderney, durch das Amtsblatt der Regierung in Aurich Nr. 17 S. 83, ausgegeben am 24. April 1920;

2) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 16. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Landkreis Hanau, den Kreis Gelnhausen und den Zweckverband Ueber⸗ landwerk Fulda⸗Hünfeld⸗Schlüchtern in Fulda für die Herstellung von Elektrizitätsleitungen, durch das Amtsblatt der Regierung in Cassel Nr. 20 S. 141, ausgegeben am 15. Mai 1920;

3) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 17. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteigungsrechts an die Ver— einigten Aluminiumwerke, , in Berlin, für die Er⸗ richtung des Elsterwasserpumpwerks in Tätschwitz im Kreise Hoyers⸗ werda, durch das Amtsblatt der Regierung in Liegnitz Nr. 19 S. 147, ausgegeben am 8. Mai 1920.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver lässtger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 663) habe ich dem Kaufmann Fsidor Kosterlitz, Berlin, Blumenstr. 33, durch Verfügung vom heutigen Lage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 27. Mai 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung M. J. V.: Heyl.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

In der am 4. Juni 1920 unter dem Vorfitz des Reichs⸗ postministers Giesberts abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde a. der Vorlage über die Gewährung von Reichsbeihilfen zu gemeindlichen Aufwendungen für die Erwerbslosenfürsorge, b. dem Entwurf von Bestimmungen zum Schutze der in Preßluft beschäftigten Arbeiter, C. dem Entwurf einer Pachtschutzordnung nach den Beschlüssen des 6. Ausschusses der Nationalversammlung, d. dem Entwurf einer Verordnung über die Regelung der Teerwirtschaft nach den Beschlüssen des 6. Ausschusses der Nationalversammlung, e. dem Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Aenderung des M ilitärtarifs für Eisenbahnen, zugestimmt.

Zu der Meldung des „Echo de Bulgarie“ vom 29. Mai, nach welcher der bulgarische Ministerrat die Aufhebung der , ,, . über deutsches Eigentum in Bulgarien beschlossen habe, erfährt „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ nunmehr, daß inzwischen der französische Oberkomman⸗ dierende in Sofia gegen diesen Beschluß vorbehaltlich der Ent— scheidung des Ohersten Rates in Paris Protest eingelegt hat. Der erwähnte Ministerratsbeschluß, der noch nicht im „BYul⸗ garischen Staatsanzeiger“ veröffentlicht war, ist daher einst⸗ weilen ohne Wirkung geblieben.

Die italienische Regierung hat auf Grund des 8 12 der Anlage zum Abschnitt 5 Titel X (nach Art. 303) des Friedens⸗ vertrags die Auflösung der laufenden Lebensversiche⸗ rungsverträge zwischen einer deutschen Versicherungs⸗ gesellschaft und italienischen Staatsangehörigen gefordert. ö

Vom Reichswehrministerium wird mitgeteilt, daß Un ter⸗ offiziere und Mannschaften, die an ß ich der März⸗ vorgänge entlassen sind, diesbezügliche Wünsche und Beschwerden nicht an das Reichswehrministerium un⸗ mittelbar, sondern an die zuständigen Brigaden und Wehr⸗ kreise zu richten haben. Dort wird der Fall untersucht und enischieden. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten Beschwerde beim Reichswehrminister zu, der hierfür einen besonderen Untersuchungsausschuß unter dem Staatssekretär Stock eingesetzt hat. Unmittelbare Vorlage von Beschwerden oder Wünschen beim Reichswehrminister unter Umgehung der zuständigen Brigaden oder Wehrkreise führt zu einer Ver⸗ ögerung der Angelegenheit, da das Reichswehrministerinm,

e! dem Unterlagen für die einzelnen Fälle nicht vorhanden sind, die Angelegenheit doch an die zuständigen Dienststellen zunächst zurückleiten muß.

Wie das Reichsarbeitsministerium amtlich mitteilt, weist die Gesamtzahl der unterstützten Arbeits losen auch am 15. Mai d. J. noch einen bemerkenswerten Rückgang auf. Während am 15. April 244 894 männliche und 66 498 weibliche Erwerbzslose unterstützt worden sind, betrugen die ent⸗ sprechenden Ziffern am 15. Mai nur 210 670 und 59748. Vle Gesamtzahl der unterstützten Erwerbslosen betrug also am 15. Mai nur noch rund 20 000 gegen rund 310 000 am 15. April. Zu ihnen tritt an nr ,, . noch die Zahl von 256 910 gegen rund 306 9000 am 15. April. In diesen Ziffern kommt somit die ungünstige Wendung, die sich unterdessen auf dem Arbeitsmarkt vollzogen hat, noch nicht zum Ausdruck.

Protest zu erheben.

* Preußen.

Durch einen Nunderlaß vom 7. April 1920, betreffend korrektionelle Nachhaft, hat der preußische Minister des Innern den Regierungspräsidenien und dem Polizeipräsidenten in Berlin von einer Bekanntmachung des Reichsministers des Innern Kenntnis gegeben, in der mitgeteilt wird, daß alle Landes⸗ regierungen sich bereit erklärt haben, die Ziffer 4 der vom Bundesrat in der Sitzung vom 26. Juni 1889 beschlossenen Grundsätze, betreffend die Festsetzung der korreklionellen Nach⸗

haft auf Grund deäs § 362 des R.Str.⸗G⸗B., gemäß der Anregung des preußischen Ministers des Innern

dahin auszulegen, daß die Sechsmonatsfrist keine Höchst⸗ grenze sein soll. Hiernach kann künftig nicht nur bei Zu⸗ hältern, sondern auch bei Va gabunden, Bettlern, Arbeitsscheuen, Dirnen usm. in geeigneten Fällen bereits erst malig eine korrektionelle Nachhaft von längerer Dauer als 6 Monaten festgesetzt werden.

Das Amtsblatt der alliierten Kommission in Oppeln enthält eine Verordnung, wonach zum Schutze der Interessen der polnischen Bevölkerung den Landräten polnische Bei⸗ räte beigegeben werden, die das Recht haben, sämtliche Akten einzusehen und gegen die Verordnungen der Landräte Bei der Schulverwaltung der Regierung in Oppeln soll ein höherer polnischer Schulrat mit dem⸗ selben Recht wie die Beiräte bei den Landräten arbeiten. Ebenso erhalten die Kreisschulinspektoren der Lehrerseminare eigene Kontrolleure.

Wie die „Oberschlesische Grenzzeitung“ meldet, hat die polnische Regierung aus Rom die amtliche Benachrichtigung erhalten, daß der päpstliche Nuntius Erzbischof Ratti auf Grund eines besonderen päpstlichen Dekrets vom 26 April zum päpstlichen Abstimmungskammissar für Ober⸗ schlesien, Ostpreußen und Westpreußen ernaant worden ist.

w

In der gestrigen Sitzung der städtischen Kollegien in Flensburg wurde auf Antrag des Stadtvergordnetenvorstehers Justizrattz Dr. Löhmann, eine Entschließung einsimmig angenommen, in der die stähtischen Kollegien nochmals schärfsten Einspruch gegen die sogenannte Clausensche Linie als neue Grenze erheben, da sie nicht dem nationalen Besitz⸗ stande entspreche und dauernden Streit zwischen beiden Ländern veranlasse. Eline alsbaldige Revision des Friedensvertrags zur Festsetzung dieser Grenze werde unerläßlich fein; die Reichs⸗ regierung solle jede Forderung ablehnen, die über den Friedens⸗ vertrag hinausgehe.

Bayern.

Laut Meldung des „Bayerischen Knriers“ hat die dienst⸗ liche Aufklärung über das Verhalten der Reichswehr⸗ offiziere während der Märzvorgänge beim Wehrkreis⸗ kom mando VII in keinem einzigen Falle ein verfassun gs⸗ widriges Verhalten von Reichs wehroffizteren festgestellt. Im besonderen ist erwiesen, daß von den in den sogenannten Dokumenten der Konterrevolution genannten bayerischen Reichs— wehroffizieren keiner an dem Kappschen Unternehmen beteiligt gewesen ist.

Oe sterxeich.

Wie die Grazer „Tagespost“ berichtet, entsprechen die Südslawen dem Auftrag der Entente, die Stadt Radkers⸗ burg zu räumen, nur in dem Maße, als sie die Besatzung von dem Stadtteil auf dem linken Ufer der Mur in jenen auf dem rechten Ufer zurückgezogen haben, obwohl auch dieser Stadteil österreichisches Gebiet ist.

Ungarn.

Die gestrige Sitzung der Nationalversammlung wurde nach der Ansprache des Präsidenten Rakovszky über den Friedensvertrag zum Zeichen der Trauer geschlossen.

Großbritannien und Irland.

Der Generalsekretär des Völkerbundes Sir Erie Drum⸗ mond hat, vem „Daily Expreß“ zufolge, auf den vom persischen Minister des Acußern Prinzen Firuz unternommenen Schritt hin den Exekutivausschuß des Völkerbundes einhe— rufen, um ihn von dem Aufruf Persiens gegen den bolsche— wistischen Einfall in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuß wird gegen Ende der nächsten Woche zusammentreten.

Wie die „Times“ berichtet, fand vorgestern abend im Unterhause ein Kabinettsrat statt, bei dem die durch die Regierung eingeschlagene Politik der Unterhandlungen mit Krassin erörtert wurde. Die Sitzung des Obersten Wirt⸗ schaftsrats, die gestern hätte stattfinden sollen, ist auf den 7. Inni verschoben worden.

Der Betrag des englischen Kredits für den wirtschaftlichen⸗ Aufbau Mitteleuropas und der baltischen Staaten ist, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, vor— läufig auf 10 Millionen Pfund Sterling festgesetzt worden.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenhüros“ sind die Schlachtschiffe „Valiant“ und „Warspite“ vorgestern abend mit einer Abteilung kriegsmäßig aus gerüsteter Marine⸗ soldaten von Devonport nach Queenstown abge⸗ gangen. Ein Reglerungsdampfer mit Truppen hat in der Bantrybucht i000 Mann gelandet, weitere Abteilungen werden an verschiedenen Punkten aus⸗ geschifst. Die Abmiralität widerspricht der Nachricht von einem Angriff auf die Marinestation Queenstown; dagegen sind zwei Küstenwachstationen niedergebrannt und ihrer Sprengstoffe beraubt, ferner zwei Leuchttürme überfallen worden.

Im Unterhause erklärte der Premierminister Lloyd George in seiner Erwiderung auf die Anfrage über den Besuch Krassins und sein Beglaubigungsschreiben, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, noch:

Krassin ist der Führer der russischen Delegation, die die kooperativen Organifatignen vertritt, aber er ist auch Minister der Sowjertregierung und als solcher handelt er zweifellos im Namen und unter der Autorität der Sowjetregierung. Lloyd George fügte hinzu, es müßten noch gewisse Fragen aus dem Wege geräumt werden, bevor bie englische Regierung sich überhaupt, in Verhandlungen ein—« lasse. Cine davon sel die der englischen Gefangenen in Rußland.

Ferner würden Garantien gegen Angriffe auf britische Inter— essen im Osten und in der Heimat während der Fort— führung der Verhandlungen gefordert werden. Wenn Ddiese Schwierigkeiten beseitigt seien, dann würden Verhandlungen über die Handelsbeziehungen von Vertretern aller Regierungen geführt werden. Vertreter der französischen und der italienischen Regierung seien an— wesend und bereit, sich an der Fortführung der Verhandlungen zu beteiligen. Lloyd George bestritt mit Nachdruck, daß ihm irgend⸗ etwas davon bekannt set, daß in Frankreich über die Verhandlungen Beunruhigung herrsche. Zum Schluß sagte er: Die Tatsache, daß i i,. a 3 . . und alltierten Ländern zu säen, deren Freundschaft so sehr im Interesse der Welt liege (Beifall), sei kein Beweis für das vi e r. französischer Besorgnisse. Beifall.)

Bei Beratung der Ho merule⸗Bill erklärte der Erste Lord der Admiralität Long, wenn die Vorlage von Südirland dazu benutzt werden sollte, eine irische Republik zu errichten, so würde das Gesetz nicht in Kraft treten, und das Unterhaus würde , sein, die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.

Die Konferenz der Transportarbeiter in Southampton hat beschlossen, die Entschließung des inter⸗ nationalen Gewerkschaftsbundes über den Boykott gegen Ungarn an den Parlamentsausschuß und den Arbeiter⸗ dreibund zu verweisen. Die Konferenz beschloß ferner, alle er⸗ griffenen Maßnahmen zu unterstützen.

Frankreich.

Der ungarische Friedensvertrag ist laut Meldung der „Agence Havas“ gestern nachmittag im Trianonpalasthotel unterzeichnet worden Für Ungarn unterzeichneten der Minister für öffentliche Arbeiten Be nar und der Gesandte Drasche⸗Lazar. Den Vorsitz auf Seite der Alliierten führte der Ministerpräsident Millerand.

Wie der „Temps“ mitteilt, wird sich der Rat des Völkerbunds, der in der kommenden Woche in London zu⸗ sammentritt, auch mit den Schwierigkeiten beschäftigen, die zwischen Polen und der Tschecho⸗Slowakei über die Teschener Angelegenheit entstanden sind.

Rußland.

Eine radiotelegraphische Meldung aus Moskau vom 4. Juni besagt, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Südwestlich Drissa haben wir einen Angriff des Feindes ab geschlagen. Im Abschnitt von Swenecignr sind unsere Ab— teilungen nach einem erbitterten Kampfe gegen Osten zurückgegangen und kämpfen jetzt in der Umgebung von Cumilowitschi. In der Richtung ig Mologeschno dauern die Kämpfe an, wobei einzelne Stellungen ihre Besitzer wechseln. In dem Gebiet wesilich von der Beresina sind unfsere Abteilungen unter dem gegnerischen Druck 10— 15 Werst . Nordoften und Norden zurückgegangen. Im Kiewer zebiet kämpfen unsere Abteilungen mit einer feindlichen Ab⸗ teilung, die auf das Ostufer des Dnjepr befördert worden ist. Im Abschnitt von Tiarsam stehen unsere Truppen im Kampfe mit einer Uebermacht der Polen, welche bedeutende Verstärkungen dorthin geworfen haben. Die erbitterten Kämpfe werden 15—20 Werst nördlich und nordwestlich von der Stadt Taraschtscha geführt, wo es dem Gegner gelang, bis zur Eisenbahn vorzudringen. Er wurde durch wiederholte Gegenangriffe füdlich von Belojcerkva vertrieben. Unsere Kavallerie hat, durch Infanterie unter⸗ stützt, den Feind überfallen und mehr als 600 Polen vernichtet. Südlich der Stadt Skwira haben wir den angreifenden Gegner zurückgeworfen. Es wurden Gefangene gemacht und fünf Maschinen⸗ gewehre erbeutet. Im Abschnitt der Stadt Waniaka baben unsere Truppen den Widerstand der Polen gebrochen, haben sich der Station Krivoiolsk und einer Anzahl, Gemeinden beiderseits der Eisenbahnlinie bemächtigt. Wir erweitern unsern Erfolg in der

Richtung nach Norden. Volen.

Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Meldung aus Warschau besagt der Kriegsbericht:

Zwischen der Düng und der oaberen Beresina dringen die polnischen Heere an verschiedenen Stellen siegreich vor. In den weiß⸗ russischen Wäldern wurden abgesprengte bolschewistische Abteilungen gefangengenommen. An dem östlichen 6 hat der Feind seine Angriffe beim polnischen Brückenkopf Rzeczvck erneuert. Unter Teilnahme polnischer Panzerzüge und Flugzeuge wurden seine Angriffe mit großen Verlusten an Gefangenen und Maschinengewehren abgeschlagen. In der Ukraine haben die Bolschewisten einen An— griff versucht, wurden aber abgeschlagen. Bei dieser Gelegenheit er. oberten polnische Trupper, durch eine kühne Ueberrumpelung zwei Panzerzüge, die die Station Koyzopol beschossen.

Litauen.

Die litauisch⸗ National versammlung hat vorgestern eine provisorische Verfassung angenommen, die laut Meldung der „Berlingste Tidende“ unter anderem folgende Hauptpunkte enthält: Litauen ist eine demotratische Republik, die von einem von der Nationalversammlung gewählten Prä⸗ sidenten und einem Kabinett regiert wird, das der National⸗ versammlung verantwortlich ist und deren Vertrauen genießt. Alle Bärger ohne Rücksicht auf Geschlecht, Nationalität und 3 sind vor dem Gesetz gleich. Die Verfassung enthält weiter Be⸗ stimmungen über Preß⸗, Versammlungs⸗ und Religionsfreiheit sowie über die Abschaffung der Todesstrafe.

Bis zur Wahl eines Präsidenten durch die Nationalver⸗ sammlung übernimmt deren Präsident Stulging ki alle . eines Präsidenten. Der jetzt zurücktretende Präsident

metang hat keine Aussichten fuͤr eine Wiederwahl. Das neue Kabinett wird zu Beginn der nächsten Woche gebildet werden. Nach einer Mitteilung des litauischen Gesandten in London hat die englische Regierung die übrigen Ententemächte aufgefordert, zusammen mit England die Unabhängigleit Litauens anzuerkennen.

Finnland.

Einer Meldung des, Wolffschen Telegraphenbüros“ ie g: at der Reichstag die Militärdienstzeit auf ein Jahr e., der Präsident kann alle . Mannschaften vorzeitig entlassen.

Norwegen.

Der Storthing hat vorgestern zur Wie deraufnahme des Handels mit Rußland, besonders zwecks Absatzes von Fischerzeu gnissen, die Regierung aufgefordert, norwegische Delegierle nach Rußland zu entsenden, um Verhandlungen ein⸗

zuleiten. Türkei.

Nach einer „Havasmeldung“ aus Konstantinopel hat d' Regierung den Wali von Trapezunt abgesetzt. Mustg Kemal Pascha jedoch hat ihn im Amt behalten. Der von d Jieglerung in Konstantinopel ernannte Nachfolger ist von h

Nationalisten verhaftet worden.

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