in der Industrie zember 1918 (Reicht Geser Stadt Blankenhurg a. Harz Die allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Fachtarifoertränt in eslsung sind Handelt⸗ oder Industriezweig für allzemein verbindlich Beginn der allgemeinen des allgememen Tarifvertrags aus.
Kleinhandel E. V. in Osnabrück, Angestellten, dem Gewertschafts hund laufmännischer Angestellten⸗ verbände und der Arbeits gemeinschaft freier Angestellte nverbande, Ortakartell Osnabrück, am 17. Tarifvertrag zur Regelung der
wird cemäß § 2 der Verordnung vom 23 De⸗ S. 1456) für das Gebiet der
ür allgemein
1
Arbeitg verträge, für die besondere Falls künftig für einen ein besonderer Fachtarifvertran erklärt wird, scheidet er mit dem Verbindlichkeit aus hem Geltungsbereich
—
Der Relchtzarbeilsminister. J. A.: Dr. Sit ler.
Dag Tarifrealfter und die Negtstergtten können im Neichs—, arbeitszministerium, Verlin RV, C, Lujsenstraße 35 / 46, Simmer 161, während der regelmäßigen Nienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolgt der Erklärung den Mei garbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Mai 1920.
Ver Negisterführer. Bekanntmachung.
Unter dem 28. Mal 1920 ist auf Blatt 156 Ifö. Nr. 2 des Tartfregisters einget agen worden; .
Der zwischen dem arbeitgeherverband für den Groß⸗ und dem Gewerkschaftsbind der
Inger einen
Pfeiffer.
Januar 1926 abgeschlossene Gehalte⸗ und Anstellungs⸗ nännischen Angestellten im Groß⸗ und Z der Verorhnung vom WB. De⸗ 1456) für das Gebiet
bebingungen der kauf Kleinhande! wird gemäß z 2 zember 1918 (Reichs⸗Geseßzbl. S.
der Stadt Osnabrück für allgemein verbindlich erklärt. Vie allgemeine Verbinplichkeit beginnt mit dem J. Januar 1920.
Mut dem gleichen Zeispunkt zritt die allgemeine Verbindlichkeit hes Tarifvertrages vom 3. Juli 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, ür die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. F Us künftig für einen Handels- zweig ein besonherer Fochtarifvertrag far allgemein verbindlich
erklärt wird, scheidet er
mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus bem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗ vertrages aus. (
9
Der R ichagarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Vas Tarlfregister und die Nen ssteralten können im Relchs— arbeilgministerlum, Berlin RW. c, . 33 34, Zimmer 161, während der regelmäß hen Tienststunden eingesehen werden.
Arbeildeber und Ärheitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitem nisteriumtz verbindlich ist, können von den Vertraggzpartesen eiten Abdruck des Tarifvertrags gegen EGrftaͤttung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28.ů. Mai 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
G ektannt machung.
Unter dem 28. Mal 1930 iß ou Blatt 561 lf́. Nr. 2 und 1119 deg ar grepisters eingetragen worden:
Vie zwischen dem Geryerkschaflsbund kausmännischer Am gestelltenverbände, Orisausschuß Weimar, dem Gewerkschasta⸗ bund der Angestellten, dem ZJenfralverband der Angestellten, Ortsgruppe Weimar, dem rbeitgeberverband Weimar und den Arbeitgebern des Kleinhandels am 17. November 1919 abgeschlossene Verrinharung zu zem allgemein verhindlichen Tarifvertrag vom 28. Mei 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Ansiellungsbebingungen für die kaufmännischen Angestellten im Großtzandel und in der Indußrie wird gemäß 3 2 der Verorhunng vom 23 Dezemher 1918 (Reichs⸗Cesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Weimer und der Orte Oberroeimar und Eh in zsdorf für allgemein verbindlich erklärt. Die allge⸗ mein? Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. erstreckl sich vich‘ auf Arbelisverträge, für die besondere Fe tarifverträge in Geltung sind. J s tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt werden, schei die betreffenden Hande ltz- oöder Industriezweige mit dem ginn der allgemeinen Verhindlichleit des Fachtarifvertrags a bem Geltungsberelch bes allgemeinen Tarifvertrags aus.
Ver Reich arbeitzminster. A.: Dr. Gitzler.
9
W.
2 ) 1
* us
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4.
Vas Larifteglster und die Y eg isteratlen m inifserlum, Berlin NW; 6, Wutisenffraße 33134, Zimmer 161, während der regem ähigen Tiensislunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der arifvertrag infolge der Grflßrung des Meichccrteiken inifterinnng verbindlich ist, können pon den Älertregzrertesen einen Abdruck des Tarisper ragt gegen Er⸗ stattung der Kossen verlangen.
Berlin, ben 38. Mai 1920.
Ver Register führer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung, betreffend Verbot zwecihsrem der Verwendung von Bunkerkohlen.
Auf Grund der 88 1, 2 und 6 ber Verordnung des Bundeg ratz Cher Negehneg, des Ver lehrs mit Kohlen vom 2. Februar 1917 (Rü Bl. S. 167) und der S8. 1 Ind 7 der Bekanntmachung dez Siellbertreters des Reichskanzlers über die Bestellung einc Reickgfkemmi ts für die Kohlen verteilung vom 25. Februar 1917 iG. S. 18968) wird bestimmt:
§1. Die Verwendung von Brernssoffen, die Schiffsbesitzern und Schiffern ju Zwecken der Schiffahrt geliefert sind, zu anderen Zwecken als zu unmittelbaren Jrcken der Schiffahrt ist verbo ten.
§ 2.
Brennstoffe im Sinne dieser Bekanntmachung sind: Steinkohlen, Stein ko lenbriketts, Braunkohlen, Braunkohlen, briketts und Kots jeder Art, einschließlich der minderwertigt Sorten, ohne Mücksicht auf deren Bejeichnung.
§ 3. Zuwiderbandlungen 9egen diese Bekanntmachung werden nach § 7 Ter Betann machung rom 286. Ferrugr 181! (RGBl. S. 195) mit Geldftrafe biz zu 1000 g und Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit einer dieser Strafen bestrast. Neben der Sirafe kann auf Cinziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die fich die Zuwider⸗ bandlun ob sie dem Täter gehören
verbindlich erklärt. im Rei
Siegerländer Zusatzeisen, weiß
e . l
z . 52 1
Falls künftig besondere Fach
tönnen im Netchsarbert⸗
5 Eine derartige de e e wird für die Bekanntmachung tritt mi Tage ihrer Veröffer ö ö . ö 7 eiger in Kraft ö / 3 199 zfestsetzung für Eisenbahn⸗ Oberbau den 4. Juni 1920. , 56 . ahn. . 8 . . ö ö mit den am Schlusse angegebenen Reichs kommissan für die Kohlenver teilung. Frachtvorsprüngen. Siutz. Vignolsc von 15ER 8 Metergewicht aufwärt Werk ö. Jun J 1 1 un ed hi 1 . , j. *. - Leitschie unbearbei JJ . Bekanntmachung Radlenker unbearbeitet... , 300 —⸗ ö 8641 Querschwellen .. . 35370 Die Basler Bersich erung sgesellschaft gegen Wnchen' J w J P — . y 11. . ö . . 1 * . . . 1 * * 1 * 1 . nn 9* , 2 Feuerschaden zu Basel hat an Stelle ihres verstorbenen ffene Unterlagsvlatten..... w Hauptbevsllmächtigten Herrn A. M. Sin on zu Berlin Herrn Häkerplatten fir 1 . Earl Fürstenberg in Berlin Sw. 48, Friedrichstraße 31, Hakenplarten für Gisen ö 1 1 . — . . N 1 k . . — * ö 1 * zum Havpthevoll mächtigten für das Deutsche Reich hestellt Paten zapsenplatten V ö (val. die Bekanntmachwnng vom 21. Dezember 1911 im Reichtz⸗ Gruben schienen, d. h. Schienen unter 15 kg z3o Oberhaus Leiger Ar. 303 pe 27 PYerember 191 ö Metergewicht w,, , 0 , Oherhausen anzeiger Ar. 306 vam 7]. Vezember 1911). Serien ee el J Berlin, den 1 Juni 18920. n, wn, e, J . ö ! Rillenschienen 3770 Berk r 35 n 3 4 , n a r ö ö n 6 ö . ö *. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. Ben. Laschen zu. Rilienschienen. .. 99 Ja up. Fußlaschen zu Rillenschlenen .. 4250 , emen Frachtvorsprünge für Gisenbahn⸗ Oberbau ⸗Material:
Bekanntmachung. Auf Grund der Verorbnung des Reichtzwirtschaf ts ministers
vom 1. April 1920 über sind vom ECisenwirtschafisbund die folgenden worden:
J. Ppreisfestfetzung für Roheisen, und Ferrof
die Regelung der Eiserm irischast ; 1 J
ilizium.
Mee snssg Gef Beschlüsse gefaßt
Ferromangan
— * — **
Grund⸗ pere. die Tonne in Mark
Sorte Der
Grundprels gilt
2150,50 1740.50 1738,50 1633. 50 meliert 1691, — 1688,50
Hãmatitroheisen.. Gießerelroheisen !... III
1 1
.. , grau Kalterblasenes Zusatzeisen der kleinen Siegerländer Hütten,
weiß 1724,65 desgl. mellert 1732, — grau 1739,50
ö detgl. Siegerländer Bessemereisen . Puddeleisen..
n 4 ö .
. Stahleisen. 1626 — Kupferarmes Stahleisen. . 7140. — Spiegeleisen, 6 — 5 Mangan 1704. —
1 819 dso . 1106. — „ 10- 125̃9. , 1768, —
Temwperroheisen von der Duit. J Kupferhütte, grau,
großetz Format.. 2200, — Ferromangan, ho ocso ig.“ 6290, — 30 o) ig . * 2 3735, —
c Ge
10 6/0 ig . * .
Vdvbd, —
. ,, Ferrosilizium,
Frachtgrundlage Oberhausen
1 k Frachtgrundlage Slegen
Frachtgrundlage Oberhaussn
Die vorstehenden Höchstpreise gelten für die Monate Juni und
, 1
1 . n
. tegen 1 1
1 r
ab Werk
1 1
ö 1, nnr 1 n, 2 1 1, . 11, n ö 2 1,
ab Werk
Ko Gine derartige Erhöhung : lefer rechnet, die vom Lage des Inkrafttreten der Kohlenpreiserhöhung an
erfolgen.
ab Werk
Juli 1920.
— * . NMenrk
Ueberpreise die
——————
für
bel Hämatit...
Besondere Preisbhbestimm Die Vergütung für den Handel ist in den
eine Aenderung erfahren,
Roheisenpreise ein,
1 Rohr löcke dd b 2) Vorblöckee .. 3) Knüppel. . * 28 1 9 9 1 14 *. 1 I Platinen b) Formeisen ... .
von M gob0 für 1000 Eg in A 6) Stabeisen .
7 Bandeisen . *. 8) Universaleisen . w * 99 Waldraht. .. 106 Grobbleche, 5 am und darüber... 115 Mittelpleche, 3 bis unter H mn...
12) . 1èbis unter 3 am.. 15) einbleche, unter 1 mm.... ö Monate Juni und Juli 1926. Sie verstehen Werke mit den angegebenen Thomas. Jandelsguüte sür 1600 Kg.
wurde auf Me 100 sür 1000 kKg festgesetzt.
Die vorstehenden Preise sckließen Juni / Juli d. J. von M 20 ein. bei den vorstehenden Preisen in, der Weise
betieht, ohne Unterschied, oder n
jede Mart Kohlenpreizerhöhung die genannten
* ö. z 66 * ö maximal G, o9 o/o Phosphor
ho,. — . Sh .= , 64. — . O,. O6 o/o ö 65. = e bei Hämalit⸗ leßerei⸗ m 5. - 3 — 3900 Silizium
und zwar mit Wirkung von demselben Ta an dem die geänderten Kokg⸗ eder Gisensteinpre II. Preisfestsetßzung für Walzeisen.
Die vorstehenden Höckftpreise (Grundpreise,
eine in t etwa eintreiende Kohlenpreierböhung bis zur öhe Eine S 20 übersteigende Kohlenpreir erhöhung wird ö
Monate Jun und Zull 19.
1) Oberschlesien. .
. Dr, Geferungen ab oberschlesischen Werlen nach ober⸗ ch esischen Stationen erfolgt Berechnung Frachtgrundlage Oberhausen.
P) Von oberschlesischen Werken nach anderen als oberschlesischen Stationen Berechnung ab Werk mit einem Zuschlag , zh, je Tonne. Hlerbei sind die ab 1. April 1920 geltenden Frachten zugrunde gelegt.
27) Sachsen.
ei Lieferungen ab sägsischen Werken Frachtgrundlage
Dorfmmund, Juschlag waindestens jedoch 6 116. je Tonne.
Sierbel sind die ab 1. April 1920 geltenden Frachten zugrunde
telegt.
3) Bayern. .
Bet Lieferung ab Rosenberg Frachtgrundlage St. Ingbert, Zuschlag mindestens jedoch 10 je Tonne. Hierbei sind Fie ab J. April 1830 geltenden Frachten zugrunde gelegt.
) Os nahrück.
Fei Lieferung ab Osnabrück verstehen sich die Preise mit
Frachtgrundlage Qberhausen, sofern es sich um Leferungen
handell lints der Bahnlinie Osnabrück Hamburg, einschl. der
an dieser Eisenbahnlinie gelegenen Orte, jedoch muß mindestens ein Frachtvorsprung von e 20 für 1000 Kg verbleiben.
Hierbei sind die ab 1. April 52h geltenden Frachten zugrunde
gelegt.
5) Peine. ö Frachtgrundlage Oberhausen bei Lieferungen nach Mittel⸗
deutschland.
Die vorstehenden Höchstpreise Sie verstehen
(Grundpreise) gelten für die sich für Verkäufe der
Kerke mit den angegebenen Frachtgrundlagen.
Die vorstehenden Preise schließen eine in den Monaten Juni Juli
d. J. etwa eintreten de KRohlenpreiserhöhung bis zur Höhe von c 20. —
ein. , Preisen in der
750 3 —4 . 16. — 4— 41 o / a * ö . . . , 5 — 6 8 30. — 54 —6 9s0 *. 35. — 6 — 6 ö 6/0 9 40. — K bet allen Sorten * 6, — Analysenangahe bei kupferarmem Stahleisen 1,50 1— * O/s9 Silizium 236 — 0 bei Spiegeleisen. . 15, — ů nne Masseln (
ungen.
Grundprelsen bereits
Pen vorstehenden Prelsen liegen die am 28. Mai d. J. in Geltung gewesenen Presse für Kok und inländischen Gisenstei zugrunde. Sollten diese Preife während der Monate Junk
so tritt eine entsprechende Aendern
2435 ab Schnittpunkt
26h, 2725 ö 27790
0 ab Oberhausen
i 55359 ö
3536 . 3585 ab Werk 4040 ab Essen 4775 Dillingen
4340 ;
4 55 9
se) gelten für die sich fur Verkäufe der
Frachtgrundlagen und für Lieferung in
Der Aufpreis für Lieferung in Siemen Martin Handels gũte
Monaten
8
den
berücksichtigt, daß Preise sich um M 3,50
ab Siegen oder
wirtschafisßund sestgesetzten
Gtine M 20, — übersteigende Roh lenpreiserhöhung wird hei den Weise berückfichtigt, dañz für jede Mark lenpreigerböhung die genannten Preise sich um z 3,50 erhöhen. der Preise wird für die Lieferungen be⸗
IV. Die Hndlerzusch läge wurden wie folgt festgesetzt: a. Der Händlerzus lag für Werksgeschäste in Halbijeug, Formeigen, Stabeisen, Stab⸗ stahl, Handeisen, Universaleisen, Röhren, Blechen und GCifenbahnoberbaum ateria! be⸗ trägt 40i0 des Werktgrundpreises zuzügliü. Qualitäts, Festig⸗ kelz. und Abmessungsaufpreisen. Von der Frach! und einer etwaigen Frachtzisparitaͤt darf ein Zuschlag nicht erhoben werden. b. Der Händlerzuschlag für Lagergeschäfte in Formeisen, GStabeisen, Stabstahl, Band⸗ eilen, Universaleisen, Blechen und Eisen⸗ bahnoberbaumarterial beträgt: für Berlin und Norhestveutschland. . 2h o/o für daß übrige Deutschland ?. . 21 0 / auf den Werkspreiäz zuzüglich Güte⸗ und Abmessungsaufpreisen. Die Fracht vom Werk bitz zum Händlerlager darf diesen Preisen zugeschlaßen werden, Der derart ermittelte Hreis für ben Abnehmer gilt frei Berbrauchsstelle am Platze des Händle gers bejw. bei Virsand nach auswärts frei Bahnstation am Tagerorte des Händlers. Wird von einem Händlerlager nach aun närts geliefert, jo dar die tatsächlich gejahlte Fracht ober ; ach Zonen elngeteilte Durchschniltzfracht dem Lagerpreise ee werden. Es bleibt der Händlerorgagisation ͤ überlassen, die Regelung dunch gonenpreise ober urch Zuschlag der zarsächlich gezahlten Fracht vorzunehmen. Vie Nimm dermengenaufpreise betragen: „S 4 für 160 Kg für Mengen von unter 1000 kg bis bo0 kg,
6 Ta
1 m 61
*
ö 9 9. * — — ,, 100 n . * . 2 . 2 n ö. 100 ö. Des Geblet Rorossstöeuischland um faßt;
rbbinz Brandenburg auschließlich Berlin und 30 kim Umgebung, ferner die Provinzen Oslpreußen, Westpreußen und Ponmnlern srwie die mecklenburgischen Gebtete ösllich der ahnlinie Warnemünde über Rostock und Sternberg nach Grabow. c. Händler zuschläge für Lagergeschäfte in Röhren. ;
Her Händlerzuschlag hlerfür wird auf 3146 festgesetzt, der snngemäß wie zu b, jedoch mit folgender Abweichung zu berechnen ist Die Lagenpreise gelten frei Verbrauchsstelle am Lagerort des Händlers bezw. bei Ver sand nach auswärts frei Gnpfangsftation den Käufers, also auch dann, wenn das Materia nach außerhalb des Händlerlagert gelegenen Stationen geliefert wird.
p) und e); .
Bezüglich der Lagervreise ist ferner beschlossen worben, daß sie vom Tage ihrer Vetöffentlichung an für alles Material gelten, das am Tage des Inktafttreiens am Händlerlager vorrätig ist, sowelt es nicht bereit zu anderen Preisen fest verkauft war.
V. Sonderbestim mungen bezuglich der Abwicklung der von den Werken achen⸗Rothe Erde, Eschmweiler Bergwerts.Vrrein und Ge werkschaft Quint vor dem 15. Apeil 1930 gelätigten und noch unerledigten Abschlüsse: Für die vor dem 116. April 19820 getätigten Abschlüsse mit den Werken Nothe Grbe, Eschweller und Quint wird jur Ablief⸗ rung zu ben vereinbarten Preisen und Bedingungen eine Autlieferungsfrin bis jun 30. Juni 100 festgengtzt. lles in dieser Zeit abgelieferte Material darf vom Handel bis 31. uli 1920 wit den vom Eisen—⸗ Händlerzuschlägen auf den Einkauss preis weiterberkauft werden unter folgenden Bedingungen; Den nachgenannten Stellen, des Eisenwirtschaftsbundes sigd für die dabei angegebenen Gebiete die nachstehend unter a — «e bezeichneten
Anmeldungen zu erstatten.
Name der Stelle, bei der die Anmeldung zu erfolgen hat
Gebiet
Das
Süddeutsche Gebe Eisenzentrale
(Dr. Beis),
händler Vereinigung: lingen Hof 1. B.
t der Süddeutschen Träger⸗ Nordgrenze Ulf⸗
(die
Handelsbetrie bs ist aufgehoben.
sogenannte
Manrhein S8 ; . Mannheim, Schwarze Linie“), bestehend aus der
Richard⸗ Wagner ⸗Str. 6
Pahnstrecke
h Wetz lar = Gießen — Alsfeld Fulda und
Vie an
der Lustlinie Fulda Saalfeld — Hof i. B.
der Gesamtlinse gelegenen
Plätze gehören zum Bereich der Süd⸗ deutschen Trägerhändler⸗ Vereinigung und
; . Ulflingen — St. Vith — Gerolstein — Andernach — Koblenz —
. (
; fallen unter die Tätig leit der Süddeut⸗
Rheinisch⸗Westfälische
schen Eisenzentrale, Mannheim, Das Gebiet der Rheinisch⸗Westtälischen
Vert auer sstelle Trägerhändler⸗Vereinigung: die Pro⸗ für Gisen bedarf vinzen Rheinland und Westfalen bis zu (Direl lor Ye. Roemer) der obenerwähnten Nordgrenze der Süb⸗
Düsse dorf, deutschen Trägerhändler⸗ Vereinigung, lisabethstr. 27 ausschließlich der an der Linie Ulf⸗ lingen — Koblenz liegenden Plätze.
Nord West⸗ Ehemaliges Königreich Sachsen, sächsische und Mitteldeutsche und thuͤrmngisché? Staaten, die Pro⸗
Elsenhandelszentrale (direktor Adolf Schmitz), erb] Xeipzig,
Grassistr. 25
maligen
beide ehe Waldeck
Eisenwirtschaftsbund Düsseldorf, Stahlhof
GEisenwirt
mit telbar machen.
Es sind anzumelden:
bis 29. Mai 1920 getätigt word
Die Meldungen zu a statten. c. Sämtliche Lieferungen auf diese Verbraucher
1 schaft. Die Meldungen zu 16 Tagen zu erstatten.
nachstehend angege 6 Preis listen
— Ausgabe April 1920 —. 2) für Stabeisen, Kleinformeisen, ewaljtes Bandeisen: tahlbundes für Stabeisen, und warmgewalztes Bandeisen,
3) für Formeisen: Preisliste Träger, U⸗Eisen von 89 mm Zoreg.) Gisen, Ausgabe Vl
4) für Grobbleche: werke, Ausgabe 1919 und deren
Baljwerke, Ausgabe Mai 1920.
6) für Eisenbah noberbaumaterial; werks⸗Verbandes vom 16. April Die vorstehend bezeichneten Listen
Postfach 171,
Y vom Deutschen Stahlbund, Postfach 205, BPotfach I6s, H vom Schiff haustahl⸗Kontor Lindenalles 25, h) von der Vereinigung
Ruhr, Lindenallee 36, 6) vom Stat lwerkg⸗Verband, Postfach 169.
3
Düsseldorf, „Stahlhof“, Zimmer 3
Eine Zusammenstellung de schiedenen Wahserzeugnisse, der Q zuschläge und Sonderbestimmungen
Die Liste wir)h in Kürze im Bruck
Zu der 5. Ausgabe der 1928 wird binnen kurzem ein zwe der Wzeidmanaschen J, straße hM erscheinen; er ist zum
C 60
Vl, D ere, , der Ueberyreise erf enen, vom Gifenw rischafte bund genehmigten
des
Ueberpreisliste der
Erstattung der Untosten von der wirtschaftsbundes in Düsseldors, „Stahlhof“,
Düsseldorf, den 27. Mai 1920. Eisenwirtschafts bund. E. Poensgen, Vorsitzender.
Großherjogtümer Hessen und
ehemaligen
maligen Fürstentümer Lippe, und heide Reuß, die Freien
Städte Hamhurg, Lübeck, Bremen, so⸗ ö weit vorerwähntes Gebiet . unter Süddeutsche Trägerhändler⸗VBer⸗
nördlich der
Rostock Sternben g Grabow. Für Schlesien und Posen nimmt der
schaftzbund die Anmeldungen
selbst entgegen mangels einer geeigne en Organisation in diesem Gebiet. Dem Eifenwirtschaftsbund sind
— somit die vorgesehenen Angaben zu
v. Sämtliche Abschlüsse bei den genannten Werken, die vor dem 15. April 186230 zetaͤtigt worden sind, mit Preisen und Mengen. b. Sämtliche Verkäufe der Händler von derartigem Material, die
en sind.
und b sind bis 15. Juni 1820 zu er—
Abschlüsse unmittelbar an die
d. Alle Anlieferungen auf Lager aus diesen Abschlüssen. e. Alle Lieferungen in diesem Material ab Lager an die Kund⸗ innerhalb
sind jeweils
erfolgt auf Grund der
1) für Halbzeug; Halbzeugũherpreitzliste des Stahlwerks⸗Verbandeg
Nniversaleisen und warm—⸗
Einheitliche Ueberpreigliste des Veutschen Kleinformeisen,
vin zen Hessen Nassau, Sechsen, Han⸗ noper unb Schleswig ⸗Hokstein, die ehe⸗
Oldenhurg, die mecklenburgischen Ge⸗ biete an und westlich der Bahnlinie Warnemünde über Rostock und Stein. berg nach Grabow, die Ferzogtümer Braunschweig und Anhalt,
. genannten Linit Koblenz — Hof
egt.
Vertraue nestelle Berlin, die Provinzen Brandenburg, Pom. für Cisenbedarf mern, Sstpieußen und Mestnrenßen Berlin W. 36, sowie die mecklenburgischen Gebiete oöst⸗
Potsdamer Str. 40 lich der Bahnlinie Warnemünde —
Un⸗
Universaleisen
D. Ausgabe vom Ende No⸗
vember 1915 mit Nachträgen IV und J. ö Stahlwerks⸗ Verbandes für
Höhe und mehr sowie Belag April 1920).
Nachträge.
1920. können gegen Erstattung der
Unkosten von solgenden Stellen bezogen werden: . Zu 1) vom Stahlwerks⸗Verband, Attlengesellschaft in Düsseldorf,
G. m. b. H. in Düsseldorf,
3) dom Ctahlwerks⸗Verband, Aktiengesellschaft in Düsseldoꝛf,
G. m. b. H. in Essen⸗Ruhr,
deutscher Feinblechwalzwerke in E ssen⸗ Aktiengesellschaft in Düsselborf,
Außerdem liegen diese Listen beim Gisenwirtschaftsbund in
O6, zur Einsichtnahme auf. Höchstpreise für die ver⸗ ualitäts ũberpreise, Händler⸗ lient ebenfalls beim Eisen⸗
wirktschaftsbund in Düsseldorf. „Stahlhof“, Zimmer 306, auf.
erscheinen und kann gegen Geschäftsstelle des Eisen⸗ bezogen werden.
Deutschen Arzneitaxe iter . Verlage in Berlin 8M. 68, Zim mer⸗ reise oon (O80 „M6 für das
Stück hurch den Buchhandel zu beziehen.
— —
Bektanntm Dem Bäckermelster
ernhaltung unzuperlässiger leinber 1915 der Handel lichen Bedarfs, insbeso dere gestattet worden. — Die in
a ch ung.
Gustav Vogel in Nieder⸗ orbit ist auf Grund von 8 2 Abs. 2 der Bekanntmachung zur Personen bom Yandel vom 25. Sep⸗ mit Gegenständen des täg Brot und Mehl, wieder Nr. 63 dez Reichs⸗ und Staatt⸗
entschen Grobblech⸗Walz⸗
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger . vom Handel 3 23. en,. 1615 (RG BI. S. 663) abe ich 4. dem Schankwirt Hugo uhrmeister, Berlin, Friedrichstraße 73, m 3
anzeigers vom 25. März 1920 veröffentlichte ntersagung des
Dresden Altstadt, am 3. Juni 1920.
Die Amtshauptmannschaft. J. .: Dr. Thoering. h. dem Weinhaus Fuhr
meister zum „Stoljzenfels? G. m. b. H. zu Händen des 8 etanntmachung. ö Fuhrmeister, Berlin, Friedrichstraße 72, . dem Fabrit⸗ Dem Kaufmann Al1fred Schiff. ir Nürnberg! , de' Heureuse, Berl in,. Wassertorstraße 9 wurd? Lin gdf ar neuf a bm Tes hm am 28. Nove Js , purch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bebarss — e ,,, . 91 ichen We ar fs, wegen. Unju.
mesta r ke! verlaͤssigteit in bezug auf dlesen Handelsbetrieb untersagt.
Nürnberg, den 21. Mal 1820. Berlin O. 27, den 1. Juni 1920. Der Stadtrat. Dr. En ppe. Der Polizeipräsident. Abteilung W.
— —
8 F Heyl
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,
Bekanntmachung.
D frühere Mzilchkz ĩ 1 Mol . ö. 666 . 1 w rh 3 , 3 19 . 4 1 . Fernhaltung ie, . Personen vom Handel — ) eibe sitzer eh ann 6 rä ntzel Ruili 6 RGBl. S. 603 — jowie der Ausführungebekanntm achun n zu dieser 41 ö geln 0 4 ö Untersag ung e des Handels mit Verordnung vom 27. September 1915 und z August 96 , e,, aller Ar wurde aufgehoben. dem Milchbändler Au gu st Schran in Gerthe Nürnberg, den 265. Mai 1920. SGertherstraße 197, jetzt Kolenialwarenhändler in
Herten, Ewalostraße 103, die Ausübung des Handels mit egenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit ,, owie anderen k, wegen Un⸗ zuverlässigkeit antersagt. — Die Untersagung mitt mit dem 16. Juni 1920 in Kraft. ; Bochum, hen 1. Juni 1920. Der k. Landrat.
Der Stadtrat. J. V.: Wolfram.
———— —
Betanntmachung.
Dem Trödelgeschäfts inhaber Josef Jakob in Nürnberg, Trödelmarkt 7“, wurde auf Grund 1 der Bunwdes⸗ rats bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915, der Hande mit alten und n Unzuperlässigteit un tersagt.
Stühmeyer.
neuen Möbeln wege Nürnberg, den 21. Mai 1920. Bekanntmachung.
V.: Dr. Weiß. Dem Waręen händler Ludwig Nieweg in Bom mern
Sundernstr. 3, ist gemäß 3 1 der Verordnung deg Bundesrat. vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 603) über die Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel und Ziffer 1 der Ausführung be⸗ stimmungen zu dieser Verordaung vom 27. Seytemb die
Gyg9r (fHotre 8 Der Stadtrat. J.
ber 1915
Grentzen. ü,, mit Gegenständen ö . . des tägirchen Bedarfs, snebesondere Nahrung s. und Ministerium des Snnern. Genuß mitteln, sowie Futtermitteln aller Art
Cnwrnkwa]l Gwen . 19 4 *w 4 r Landrat von Kusserow in Grimmen ise
vin nnr cm n sw nen gierung? rat ernannt worden.
und rohen Naturerzeugnissen auf die Dauer von 6 Wochen untersagt. Hagen, den 31. Mai 1920.
Der Landrat. J. V.: von Salm uth, Regierungsassessor.
zum RMe⸗
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Zur Aufaahme von Anträgen in Schuldbuch⸗ ö t
angelegenheiten sind zugelassen worden: k 6. . Be ; . * tmn a chun 6. ̃ I' bie Lenheghan der Nheinprovint, in D üsseldorf, ; Auf Srund der Bundesrats herordnung vom 23. September 1915. I bie Tan des bart her Provtz Westialen in Münster bett. dl eenbaltng an nber, n Personen vom Hande (öl. 3 di, e niche ,, . 8. 66) habe ich dem H Ln dler Dermann Groß in ö ufas ; ö öS haben Schüren, Kurzerweg, durch Verfügung vom heutiger Tage den 27 . Handen reditgnen J Handel mit Gegenstgnden Tes täglichen Bezag fs ) die Langeshant der Provinz Hannover imn Hannover, wegen Unzuverlässigkeil in bezug auf diesen Handelsbetrieb mit Wiekung 6) die Landesbank der Provin; Schleswig-Holstein in Kiel, vom 8. Juni d. J. unter sagt.
ichsisch- Pravinzialbank in Merseburg
8) die Kur und Neum qrklijche Ritter schaftliche Varlehnskasse in Berlin W. 8, Wil helmplatz 6.
Hörde, den 31. Mai 1920. Der komm. Landrat Hans mann.
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Bekanntmachung.
Berlin, den 28. Mai 1920. Garn ge mn, ber e schulde ö zer Bundesrateverordnung, betreffend Fernhalt Hauptverwaltung der Staatsschulden un Gemäß 8 1er Yu . 8. berres fend Gernha mnng Daup a n, . den und unzuverlässiger Personen vom Van del vom 25. September 1915, et 1 . . g. RGGBl. S. Gos, jst: I dem Kaufmann Leo Bolder, NMuülker. Y., dem Vä ehhändler Moritz Moses, 3) dem Zigarren händler Kurt Rolseck von hier bom 10. Juni Wwinisterium für Volkawohlfahrt. . . Ausübung des Handelsgewerbes unter⸗ F ; K 2. . die . . 696 . ö , . Schneidemühl, den 1. Juni 1920. die planmäßige Stelle des Beziiswohnung auf ichtsbeamten Die Polizelverwaltung. J. A.: ö bei der Regierung in Hannover vom 1. April 1820 ab über- — 4 kJ tragen worden. ö n r, . Die bitz herigen Regierungsbaumelster Dr. phil. Prager . in Merseburg, Hertzog in Llegnitz und Fritze in Arnsberg Aichtamtsiches. sind zu Regierungs- umd Vauräten erngnn! worden unter Ver⸗ lelhung der planmäßigen Slellen für, Begirtawohnnumngs beamte Deutiches Reich. bei den Kegierungen in Merseburg, Liegnitz und Arne berg. ; . Der Ausschuß des Reich snäatz für Haushalt und ; . Rechnungzwesen, der Ausschuß für Rechtspflege sowie die ver⸗
1G 9 j f 1270 ' . . * J nmoder 5) für Feindleche: Preieliste der Vereinigung deutscher Feinblech⸗ ,, Fee.
Ueberpreislisten des Stahl⸗
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einigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Volkswirtschaft
Ministerium für V Kun st hiellen heute Sitzungen.
und Volksbildung. bisherige Geheime Regierungsrat Hartmann in ; ist zum Qherregierungsrat bei der Floster kammer in Hannover und
Der
Wie Wolff. Telegraphenbüro“ von zustãndiger Seite erfährt, find die Wahlen im ganzen Reiche ruhig ver⸗
der bishr ige außerordentliche Professor in der juristischen lau ßen. Fakultät der Unioersität in Berlin Dr. Brun s zum ordentlichen . Vrosessor in derselben Fakultät ernannt worden. Preußen *
Der deutsche Reiche⸗ und Stagtekommissar für das ost⸗ preußische Ab immungsgebiet in Allenstein teilt mlt, daß die nteralllterte Kommission folgende Verordnung erlassen zat:
Auf Grund der Artikel 4 und 95 des Vertrags von Versailles vom 28. Jun 1919 und auf Grund deg Artikels 1 des bstimmungs⸗ reglementẽ vom 14. April 1920 wird Sonntag, der 11. Juli 1920, als Tag der Ab ßtimmung im Regierungsbezirt Allenstein und im Kreis Oletz ko festgesetzt.
Bekanntmachung. .
Dem Kaufmann Norbert Sachter zu Berlin, Klopstochftt 28 Yat „Wolffsche Tele graphen vüro“ wird gebeten, darauf hin⸗ habe ich vie Wlederaufnahme des durch Verfügung vom 15. Juni zuwelsen, daß, nachdem die Rostimmungzliste abgeschlossen sols untkerfslagten Handelt mit. Gegenständen des Kriegs, ist, alle dies nigen, die die Müteilung erhalten, daß ihre Auf⸗= bedarf und. des täglichen Bezarfs auf Grund des g * bf, 2 der nahme in die Liste abgelehnt ist, dagegen sofort durch einen an , e,, , . (hichBl. S. s)] dern Vorsitzenden bes Abstimmungsaugschusses ihres G-durtsorts , . gerichteten Cinschreihebhrief Cinfpruch erheben müßsen; in dem sie
Berlin C 27, den 1. Zuni 12. he gutes Recht mit genauen Angaben besründen und Urkun en bei⸗
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. B.: Deyl. fügen oder . verspre hen. Auch die senigen Berechtigten, . die überhaupt keine Mitteilung erhalten haben, daß ihr Name
8er t c in der Lise steht, weil die Meldung verloren gegangen ist, ekanntmachung, müssen versuchen, sich ihr Recht zu verschaffen, indem 6
8 ach⸗
Evangelischer Oberkirchenrat.
Zum Pjarrer der deutschen evangelischen Gemeinde in Brusque (Santa Catharina, Brasilien) ist der Pfarrer Horn⸗
fleth in Stüden itz (Marh) berufen worden.
Das gegen den 8, ö 5 weber vem Abstimmungsausschuß ihres Geburtgorts den gin dem ann id Rabden grltassege Ver,zzotz des weis der richtigen e mn nn liefern ober, falls die Meldung
Han keßge uit Nälcungt. und Geruthaltteln vom 23 Februar durch eine vermätielnde Stelle geschehen ist, Pi ser or! Mir.
d§. Is. ist zurückgenommen. uch ist die angeordnete . ; ö ö Schi ; lacht erelberr; teilung machen. Die Ginspruchsfrist läuft für West⸗ ö e,, , n, 2 am 12. Juni, für Ostpreußen am 14. Juni ab.
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Lübbecke, den 25. Mai 1920. Der Landrat von Borries.
Der Schleswig⸗Holsteiner Bund in Hamburg hat dem „Wolffschen Teligraphenbüro- jufolge so gendes Vele⸗ gramm an das Ministerium detz Innern und das Mini serium des Aeußern gerichtet
Als 3 aller in Hamburg wohnenden, etwa 30
ö! . borenen Schleswig ⸗Polsteiner, erheben wir ger w . 9. ersten Rat am BJ.
Hpetanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un lässiger personeu⸗ vom Handel vom 25. 14 1915 g n * 63
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babe ich dem Kapellm ei ster Peter Kühl, Charletten⸗ te bedingungälose Uater . ; ⸗ 6 1 zeichnung der vom ,, . 1h gelt, de d, hoc, wah tbestzsarn n gärcdh der Lage den Handel mit egenständen es täglichen Volter Hohn srüicht. Wir ferdern viclsehn. war den renn cen 1
Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in bezug auf dis sen Hendel gbetrieb untersagt. Berlin 0. 27, den 31. Mai 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
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Pin derhetten dicselben Rechte wie den daäͤntschen gesichett werden, uind daß der Weg der direkten Verhandlung mit der dänischen Regierung freigemacht wird. Wir erwarten, daß die Regierung nur dann unter schreibt, wenn diese Forderungen erfüllt sind.
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