Lö ung anderer wichtiger mirtschastlicher und sozialer Aufgaben leisten kom te. Viel zu siüh in der Verstorbene seinem Lebens— werk entrissen worben, in einer Zeit, in der seine Mitarbeit be. den schwierigen Aufgaben des Wiederaufbaus Wi tschaftzl⸗ bens ganz besogbers schmerzlich
werden wird
Die preußische Finanzoerwaltung wird bem koch⸗ verdienten anne jederzeit ein treues und ehrenvolles An—⸗ denken bewahren.
Die deutsche Regierung, die, wie bekannt, bereits
wiede holt bei ber En ente wegen Belassung des für die deutsche Wirtschaft unbedingt nötigen Schiffs—
raumes vornellig geworden ist, hat, wie „Wolffs Tele— graphenbüro“ mitteilt, neuerdings der Reparafionskommission in Paris am 4 d. M. folgende Note überreichen lassen.
. densche Negierung hat in der Note vom 3. Mai um die Belasung von Schiffsraum gebeten. Die darin enthaltenen Anträge stell en das Minimum dar, welches gefordert werden muß, um das
deulssche Verlehrswesen zur See aufrecht erhalten zu können. Die ö 7 Nerung ging dahei davon aus, daß in Ausführung des Frieden vertagt von den 325 000 in j B befind ich r Sch ag po , 6, Tor 6 Im, Bau . n . icher Schiffe bei Fertigstellung durch Deutschland jedenfalls
14 009. Tonnen Deutschland zufallen würden. Dieser Erwartung haben die Verhandlungen in London nicht entsprochen. Es sind dort
Sent s ch . 6 6e 3 ; ; 86 8 ö DVeutschland nur 100 000 Tonnen, und zwar auch nur Schiffe mit den worden. Da der Maritime Service
geringem Fertigkeinszgrad, zugestar weitere deutsche Anträge abgelehnt hat, so sah sich die deutsche Re⸗ girrung genötigt, dies's Angebot anzunehmen. Infolgedessen müßte sie jetzt die in der Note vom 3. Mai gestellten Anträge erweitern. Wenn sie trotzdem hiervon absieht, so tut sie es in der sesten Er— wartung, daß die Reparationskommission nunmehr dem Antrag auf Helassung von Schiffsraum ungekürzt stattgehen und ihre Ent scheidung so schnell wie möglich treffen wird. Deutscherseits ist die Voraussetzung, von wescher die Reparationskommission die Prüfung des Antrages abhängig gemacht hat, nach besten Kräften erfüllt. Von den abjulsefernden Schiffen ist bereits eine beträchtliche Zihl nach dem Firth of Fort Cebracht worden. Die Neparartonstkom mission wird daher um tunlichst umgehende Entscheidung gebeten.
In wenigen Mochen fällt die Entscheidung über die staatliche Hugehörigkeit des Abstimmungsgebiets von Ost⸗ und Westpreußen. Der Deutsche Schutz bund, der die Sorge für die Heförde ung der Stimmberechtigten über⸗ nommen hat, ist sich bei seiner Tätigkeit vor alm der Schwierig⸗ keiten bewußt gemesen, die der Reise der Stimmberechtigten durch den polnischen Korridor erwachsen, der einen politi⸗ schen Keil zoischtn denlsche Gebiete treibt und es den Polen in die Hand legt, den Stimmbertchligten den Weg zum Ziele nach Belieben zu öffnen oder zu schließen. Allerdings bleibt für alle Fälle der Seeweg offen, aber auch hier zieht die durch den Frleßentzvertrag bedingte Abgabe deutschen Schifftzraums an die HMiierten der Beförderung verhältnismäßig enge Grenzen. Die deutsche Regierung hat bel der Regierung in Warschau, bei den Interalllierten Kommissionen und bei den alliierten
Ressierungen seit Monaten die ernstesten Vorstellungen erhoben,
um Hürgschaflen für die freie Durchfahrt der Stim mherechtigten zu erhalten. Die Polnische Regierung ist immer wieder ver Entscheidung aus dem Wege gegangen; jetzt, wo die Ab⸗ stimmung unmittelbar bevor steht, muß sich zeigen, ob Polen berest ist, das Selhstbestimmungsrecht in Ostpreußen und West⸗ preußen anzuerkennen, und, wenn das nicht der F den Alllierten mit dem Selbstbestimmungsrecht ernst ist, so daß sie ihm auch gegen Polen zum Siege verhelfen werden.
Preußen. Wir den „Neuen wesipreuß schen Mitteilungen“ von der interallie len Kommission in Marienwerder mitgeteilt worden
ist, finden die Volkgzabstimmungen im wesipreußischen Abstimmungsgebiet am 11. Juli statt.
Der gestern zusammengetretene Schleswig⸗Holsteinische Provinziallandtag hat, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zusolge, einslimmlg dem von der Entente überreichten Vertrags— entwurf wldersprochen und von der Regierung verlangt, ihn unter allen Umständen abzulehnen und sich zur Erfüllun] der Forderungen der Entente nur sowéit berelt zu erklären, als sie den Bedingungen des Versailler Friedenszoertrags entsprächen.
In einer in Flenshurg ahgehaltenen großen Versammlung des Schleswig-Holstein⸗ Bundes wurde eine Ent— schließung angendmmen, in der die Reichsregierung auf—
gefordert wird, dem von der Entente überreichten Vertrag sentwurf, bezüglich Nordschleswigs, in der vorliegenden Form unter allen Umständen ab⸗ zulehnen, weil er eine, in wirtschaftlicher und nationaler Bez ehun unmögliche Grenzfestsetzung vor⸗ sehe, den Schutz 66 Minderheiten in der ersten
Zone vermissen lasse und auch in mehreren Punkten dem Freie ens vertrag aut drücklich widerspreche. En solcher Vertrag könne niemals die deutsch⸗ãänischen Gegensätze ausgleichen und niemals zu einem daueinden Frieden zwischen beiden Nationen füh en, wie wir ihn im Interesse der Grenzb⸗völkerung und im Interesse des deutschen Vaterlandes dringend wünschen.
2
Etatistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigteiten.
Ueber den seit vier Wochen andauernden Au sstand der Berliner Frisenrgehilfen teilen hiesige Blätter mit, daß die Ausftändigen in Anbetracht der augenblicklichen Ver hältnisse im Frhieurgewerbe ihne letzten Lohuforderungen von 159 4 für Herren⸗ und 156 „ für Damensriseure auf 146 bejw. 170 M wöchentlich ermäßigt haben. Sie halten aber nach wie vor an der Forderung der 60h en Sonntaasruhe jest, aährend sie mit einer 48 stündigen y Arbeitszeit einverstanden sind. In den Geschaͤften. die diese Forderungen anerkannt haben, ist die Arbeit sofort aufgenommen worden; ks sind daraufhin 4— bis, Gehilfen in Tätigkeit getreten. 1290 Ausständige arbeiten in den von der Zentralstreikleitung ein⸗ gerichteten fliegenden Rasierstuben.
In Pirmasens sind, wie W T. B. erfährt, vier Ver⸗ treter des Reichsmiÿrästeriu mg eingetroffen, um mit den städtischen Behörden und Industr ellen über eine Einschränkung der Arbelte lofigkeit und die Wiederaufnahme der Arbeit in den Schuhfabriken zu verhandeln. In der ietzten Woche ist dort die Zahl der Arbeitslosen auf 60e gestiegen.
Aus Klingenthal (Vogtland) wird dem . W. T. B. ge— meldet, daß im benachbarten Gragslitz und vielen anderen Teilen
un ere vermißt
erscheinen nickt. Es sinden große Kundgebungen statt. — Wie das Prager Abendblatt“ dazu me det, ist auch die Arbeit mrschaft in den Bezirken Karlsbad, Elbogen, Faltenau, Neudeck in den Allgemeinaus stand eingetreten. . In Paris hat, wie dem telegraphiert wird, der Gxekutivausschuß der Gewerkschaft der Post , Telegraphen⸗ und Telephonbeamten am Montag in einer Nersamm ung beschlossen, trotz der ministeriellen Aufforderung der wirtschaftlichen Organisation der C. G. T. treu zu bleiben.
2
Theater und Maik.
Im Opernbause wird morgen, Donnerstag, als 5 Woche moderner deutscher Werke „Mona Lisa“ unter des Komz eigener Leitung, mit den Damen Kemp, von Catopol-Batteux, H als Hast, Birkenström und den Herren Mann, Bronsgeest, Henke, Philipp, Krasa und Bachmann besetzt, gegeben. Anfang 7 Uhr. Im Schauspielhause wird morgen „Judith“ unter der Spielleitung von Dr. Bruck aufgeführt. Anfang 7 Uhr.
sastlerfest des Allgemeinen Deutschen Musik— vereins im Jahre 1914 in n stattgefunden hatte, trat durch den Welt⸗ trieg eine Unterbrechung dieser Feste ein. Gestern wurde W. T. B. zu⸗ folge das diesjährige 5 69. Tonkünstlerfest in Weimar mit
einer Festvorstellung der Over „Schirin und Gertraute“ von Paul Graener (Dichtung von Ernst Hardt) im Nationaltheater eröffnet. Unter den Festteilnel mern bemerkte man eine Reihe der hervorragendsten deutschen Musiker. Das Werk selbst und seine von Dr. Ernst Latzke geleitete Aufführung errang unwidersprochenen Bei⸗ fall. Heute und morgen finden je zwei Orchesterkonzerte und zwei Kammerkonzerte, deren Programme viele Uraufführungen vorsehen, unter der leitung des ersten Kape! meisters am deutlchen Nationaltheater in Weimar Dr. Peter Raabe statt. Den Abschluß bildet am Sonnabend ein Franz Liszt⸗Gedächtnistkonzert c mit der „Faust symphonie“).
Mannigfaltiges.
Die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivil- gefangene teilt mit: Heimkehr aus Rumänien. Der Lajarettzug V, der am 15. April 1929 zur Abbolung deutscher Kriegsgefangener nach Bukarest abgesandt wurde, ist gestern mit 89 deutschen Kriegsgefangenen in Deuischland wieder eingetroffen. Die Heimkehrenden wurden dem Durchgangslager geleitet. (W. T. B.)
MEKaen? * Abend der
onisten
1 1
— — — —
. , 4 Stock,
Nachdem das letzte Tonk
—
Unruhen Getöteten beträgt 11. Die Landesregierung ordnete
den Feuerwaffen Gebrauch gemacht hat. Heute hertscht vollständige Ruhe.
Paris, 8. Juni. (W. T. B.) Nach einer Radiomeldung aus Bordeaux haben 640 entlafsene Eisenbahner beschlossen, sich nach Rußland zu begeben, um an den Wieder aufhau— arbeiten der russischen Verkehrswege mitzuarbeiten.
— —
Handel und Gewerhe. — In der ordentlichen Generalversammlung der Daimler
Tinrechnung des alten Vortrags von 162 198 A und Heranziehung früherer Rückstellungen auf 3353175 „ beläuft, 5 vH li. V. 6 vn)
Aufsichtsratssitzung der Rositzer Braun chaft, Rostitz, S.A., vom
— In der kohlenwerke Aktiengesells
auf den 2. Juli d. J. einzuberufenden außerordentlichen General- versammlung den Anttag zu unterbreiten, gegen Gewährung von nom. 2 500 000 M neue Aktien der Rositzer Braunkohlenwerte mit Diypidendenberechtigung vom 1. Inli 1920 ab folgende Ohjekte aus dem Besitz der Deutschen Erdöl⸗Attiengesellsch ft, Berlin, zu er⸗ werben: nom. 4 825 000 4 Aktien der Deutschen Mineralöl⸗Industrie Aktiengesellschaft in Wietze, die ihrerseits die gesamten Aftien der Ramsdorfer Braunkohlenwerke in Ramsdorf und 902 von 1000 Kuxen der Gewerkschaft Regiser Kohlenwerke in Regis besitzt, ferner sos9 von 1100 Kuxen der Braunkohlengewerkschast Breunsdorf in Breunsdorf, und weiterhin die von der Deutschen Erhöl⸗Aktiengesell⸗ schaft, Berlin, unter dem Namen , Minerglölwerke Rositz' in Rositz, Fichlenhainichen und Regis betriebenen Generatoranlagen und Teer
raffinerte. (W. T. B.)
Wien, 8. Juni. .
meinen Oesterreichischen Bodenkreditanstalt für 1919 weist für 1919 einen Rohgewinn von 54 186025 Kronen gegen 41 098 20? Kronen im Vorjabr und einen Reingewinn ein— schließlich des Gen innvortreges von 23 19 361 Kronen 20 774 480 Kronen) auf. Es sollen für die Aktie 60 gegen 54 Kronen zur Verteilung kommen. Das Aktienkapital wird von 57 auf 105 Millionen Kronen erhöht.
Zürich, 8. Junt. (W. T. B.) Vom 9. big, zum 11. Juni finde? hier zum ersten Male nach dem Kriege ein internatio- naler Kongreß der Baum wollindustrien statt, an dem 14 Staaten mit 130 Abgeor neten feilnebmen. Die Verhandlungen werden sich in der Hauptsache mit dem Valutaprohlem, der Baum— wollkaltur, der Unterstützung der Baumwollindustrie und der Ver—⸗ besserung der Arbeiteb- dingungen in dieser Industrie beschäftigen.
Berlin, 8. Juni. (W. T. B.) (Notierung d. Ver. J. d. dt. Elektro Notiz) 1789 4.
gagengestellung für Kohle, Kots und Briketts am 7. Juni 1920.
— — 2 — Nuhrrevier DOberschlesisches Revler Anzahl der Wagen . hestellt . 18 45 7 76 . icht gestellt . ͤ . Beladen zurück⸗ . hestellt — 7762 ö
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkte a.
Wien, 8 Juni. Da das deutsche Reichstagswahle gebnis an der Berliner Börse selbst keinerlei Versimmung hervorrief, eröff nete der heutige Börser verkehr in ruhiger und ziemlich fester Haltung. Im weiteren Verlaufe zeigte sich jedoch unter dem Eindruck der an die gestrige Demonstratlion in Wien geknüpften EGrörterungen Ver— kausgneigung, die sich vorübergehend, als auch im Schranken ver— mebrtes Angebot hervortrat veischärfte, bis schließlich allaemein eine reserpierte Stimmung Platz griff. Bemerkenswert war die Besserung von Petroleumwerten und einzelnen Bankpapieren. nur wenig verändert.
Wen, 8. Juni (W. T. B.) Türkische Lose 1510,90. Staats. bahn 3670.90 Südtahn 494 00, Desterreichtsche Kredit 1 609. Ungarische Kredit 166000, Anglobank 786,00 Unionbant 715 090 Bankverein 873,090. Länderbank 954 00. Desterr. Ungat. Van
—
zhmens wegen systematischer Authungerung des deutschen ane ö. Allgemelnausnand erklärt worden it. In
Graslitz sind alle Betriebe und Geschäfte geschlossen. Die Zeitungen
250, 006, Alpine Montan 3240,00. Prager Eisen 6390 0. Rima. Muranvyer 28650, 00, Stodawerte 2186, 00 Salgo Kohlen 5490,00,
Neiße zu⸗
Graz, 8. Juni. (W. T. B.) Die Zahl der bei den gestrigen
eine strenge Uniersuchung darüber an, werhalb die Gendarmerie von
Motoren, Gesgllschaft, Stuttgart- Untertürkheim wurde laut Meldung des ‚W. T. B. beschlossen, aus dem Gewinn, der sich mit
Außerdem werden 200 000 P für die Arbeiterunter⸗
77 stüätzungskasse, 060 M0 S für die Beamtenruhegeéhaltskasse, 300 000 r null ist, oo es ätzungskasse, 00 M0 M für die Beamtenruhegehaltskasse, 400 000 16
zur Verfügung gestellt. !
19. Mai d. J. wurde laut Meldung W. T. B.“ beschlossen, einer
Die Bilanz der Allge⸗ 4
Elektrolytkupfer. .
Verehelicht? Hr. Regierungsrat a. D. Alfred Seidler mit Frl.
Gestorben: Kr. Generalmajor Moritz von Letiow⸗Vorbeck (Casseh.
Renten waren
Brũůrer Kohlen 7000 079 Galizia 16 020,09. Waffen 300000 Llovd⸗ Attien — — Poldihütte 2305,90 Daimler 1025,00, DOester⸗
reichische Goldrente= Desterreichische Kronenrente 87,50, Februgrrente 90, 5 Maßhrente 360 59 Ungarische Goldrente 24300, Ungarische Kronenrente 113,59, Veiischer —— Merkur 1624,00.
Lendon, 7. Juni. W. T. B.) 2 oo Engliscke Kon ots 46, d olo Argentinier von 1886 589. 4 o. Brasilianer von 1835 43, 45,½ Japaner von 1899 53 5 on Mexikanische Goldanleihe von
1899 42, 3 7 Portugiesen 413. S8 o Russen von 1906 22, 45 0 Russen von 1909 179, Baltimore and Ohio 40 Canadian Pacifie 142, Venn sylpant 49 Southern Hacifie 18 Union Pacifte 144, Untted
z Steel Gorporation 118, Rio Tinto 35, De Beers 2e, ; dsields J Randmines 2 . Anmster am, 8 Juni. T. B. Wöechsel auf London 10,73, (. Wechsel auf Berlin 6623 Wöechsel auf Pari 21, „0, Wechsel auf . Schweiz 49 830. Wechsel auf Wien 2.00 Wechse auf Kopenhagen ( 46,50. Wechse! aus Stockbolm 59 75, Wechsel auf Christiania 49.00, ( Kechses auf New Jort 214 50, Wechsel auf Brüssei 22,29 Wechsei auf Madrid 4175 Wechse! auf Italien 16.00. — 5 0/9 Niederl*nd. Siaatsanleihe von 1915 864, 3 70 Niederländ. Staatsanlelhe 51,
Holland ⸗Amerika⸗Linie uf 533, Atchison. Topeka & Santa , ZDouthern Pacifte 102, Southern Rat fie 1284, Anaconda 126, United States Steel
Kopen bßagen, 8. Junt. (W. T. B.) Sichtwech el auf Stockholm 12725, do. auf Christiania 104 50, do. auf Hamhurg 14,7, do., auf London 23,00, do auf Paris 45,75 do. auf Antwerven 14800, do. auf schwetzerische Plätze 1068, 00, do. auf Amsterdam 219. 50, do. auf Helsingfors 27,50 do. auf New HYJort 593,00.
Stockholm, 8. Junt. (W. T. B. Sichtwechsel auf London 18,15, do auf Berlin 11,25, do. auf Parts 36,00, do. auf Brüssel 38,00, do. auf schweirerische Plätze 84,50, do. auf Amsterdam 169,3. do auf Kopenhagen 79,09, do. auf Christlania 83, 90, do. auf Washington 466, 00 do. auf Helsingfors 21.75.
Fiiener 7 — Rieber andisch⸗Ind
Fo S6 lex.
andelbsban!
w Union Pgei Corp. 1034 — Fest.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Lioerpool, 7. Juni,. (zB. 4. B.. Baum mooslit. Umsaß 4000 Ballen, Ginfuhr 56090 Ballen, dahon amertkantihe Bau m= . Ballen. Für Juni 265,81, für Jul 25,48, für August 25,98. — Willig. Amerifanische und Brasilianische 8 Punkte höher, uUunberändert.
— — —
Atgyptische
——— —— ——
—
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Dritten Beilage.)
J ; 7 .
Theater. Gyernhaug. (Unter den Linden Donnerstag: 123. Dauer⸗ Bezug vorstellung. Woche moderner deutscher Werke. 5. Abend: Mona Lisa. Anfang 7 Uhr. Freitag: Woche moderner deuischer Notre Dame. Anfang 64 Uhr. th auspielhauz. (Am Gendarmenmarkt.) Donnerst.: 124. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Judith. Anfang 7 Uhr. ; Freitag: Friedrich der Große. J. Teil: . Anfang 65 Uhr.
Werke. 6. Abend:
Der Rronprinz.
m - me, == · = , = ..
a-
G , . . traurige Pflicht, davon Kenntnis zu geben, daß unser Präsident J . Wirklicher Geheimer Oherfinanzrat Dr. Carl Heiligenstadt am 3. d. Mt. in Berlin im Alter von 59 Jahren un⸗ erwartet am Herzschlag verschieden ist. 4 Der Entschlafene hat dem Direktorium der Preufischen GCentral⸗Genossenschafts-Kasse seit deren Errichtung am l. Oktober 1895 angehört und wurde 1900 zum Präsidenten der Anstalt herusen. Seiner steten Pflichttreue und seinem tiefen Verständnis für die ihm gestellte Aufgabe, zusammen mit seinem reichen volkswirtschaftlichen Wissen und dem ihm als Niedersachsen eigenen zielbewußten Schaffen ist . wor allem das Gedeihen unserer für den Mitteistand in Stadt und Land so bedeutsamen Anstalt zu danken. Bei aufgeklärter sozialer Gesinnnng hat er mit warmer Liebe, mit klarem Blick und Liefer Einsicht allezeit die Aufgaben und Bestrebungen des Genossenschafiswesenz umfaßt, dem seine ganze Fürsorge galt und dem alle seine Kräfte bi—⸗ zum letzten Tage gewidmet gewesen sind. Unvergeßlich bleibt sein hervorragendes Beispiel ungewöhnlichen Fleißes, ufopfernder Pflichterfüllung und treuer Fürsorge bei den Mitgliedern des Direttorlums und den Beamten der Preußischen Central⸗Genossenschafts⸗Kasse sowie bet allen . denen, die ihm im Leben nahe standen. Die Beisetzung hat heule in Berlin, dem Wunsche des Heimgegangenen entspiechend, in aller Stille statt- gefunden. Seinem letzten Willen gemäß wurde von Blumen« und Kranzspenden abgesehen. Wie er, abhold jeder Aeußerlichkeit in seinem arbeitsreichen Leben, sein« = Person hinter die Sache zurücktreten ließ, so wollte er, daß auch sein Abschied schlicht und einfach sei. 28395
Berlin, den 8. Juni 1920. Direktorium der nossenschafts⸗Kasse. . . . ö ö ,
Preußischen Central⸗Ge Frl. Margot von Dobschütz mit Hin. Oberleutnant
. . (Döbern bei Forst N. L. — Berlin⸗
Famil iennachrichten. ö.
Wilmersdorf).
Margarete Dumrath (Buslar). — Hr. Geheimer Finanzrat und portragender Rat Dr. jur. Hermann Reschke mit Frau Julie Barckhausen, geb. Isenberg (Berlin Lichterfelde).
O Fr. verw. Steuerinspetior Hulda von Lepell, geb. von Acten (Berlin).
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.:: Weber in Berlin
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle. Mechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle Menagerind) in Berlin.
Druck der Norddeutscen Buchdruckerei und Verlaasanstalt Berlin Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
4
Erft e Beilage
HMiatliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt. Prenßen.
Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zu Dien steinkom mens verbesserungen.
Vom 7. Mai 1920.
Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Die anliegenden Vorschriften . J. eines Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der unmittel⸗ baren Staatsbeamten (Beamten⸗Diensteinkommensgesetz, Anlage A), .
eines Gesetzes, betreffend die anderweite Regelung der Ver⸗ sorgungsbezüge der zum 1. April 1920 oder zu einem früheren . in den Ruhestand versetzten unmittelbaren Staats eamten, deren Hinterbliebenen und der Hinterbliebenen der vor dem 1. April 1920 verstorbenen Beamten (Beamten⸗ Altruhegehaltsgesetz, Anlage B,
3. eines Gesetzes, befreffend das Diensteinkommen der Lehrer und J an den öffentlichen Volksschulen (Volksschul⸗ lehrer⸗Diensteinkommensgesetz,, Anlage C, ;
4 eines Gesetzes, betreffend die Regelung der Versorgungs⸗ bezüge der zum 1. April 1920 oder zu einem früharen Zeit punkt in den Ruhestand versetzten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen, der Hinterbliebenen dieser Lehrer und der Hinterbliebenen der vor dem 1. April 1920 verstorbenen Volksschullehrer (Volksschullehrer⸗Altruhege⸗ haltsgesetz), Anlage D, 4
5. eines Gefetzes, betreffend die Bereitstellung von Mitteln zur Aufbesserung des Diensteinkommens der Geistlichen der evan⸗ gelischen Landeskirchen, Anlage E,
6. eines Gesetzes, betreffend die Her itstellung von Mitteln zur Aufbesserung des Diensteinkommens der katholischen Pfarrer, Anlage FE,
7. eines Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Leiter und
Lehrer an nichtstaatlichen höheren Lehranstalten, Anlage G, treten einheitlich zugleich mit diesem Gesetze mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft. Sie sind alsbald nach dem im Juni 1920 erfolgenden Wiederzusammentritt der Landespversammlung einer Nachprüfung zu unterziehen, und zwar mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1920 ab.
de
§ 2.
Der im 5 19 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der unmittelbaren Staatsbeamten, vorgesehene Ausgleichszuschlag wird simmalig bis zur anderweiten Festsetzung durch den Staatshaus⸗ haltsplan auf einen für alle Bezüge gleichen Hundertteil, und zwar 50 vom Hundert festgesetzt.
Die weiter anliegenden Vorschriften eines Gesetzes, betreffend den preußischen Anteil an der Grund⸗ erwerbssteuer, Anlage H, ; treten mit Wirkung vom J. Oktober 1919, diejenigen eines Gesetzes, betreffend die Erhebung von Zuschlägen zur Grunderwerhszsteuer, Anlage J. mit dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
§ 4.
Zur Deckung der durch die im S1 Ziffer 1 bis? genannten Gesetze entstehenden Mehrausgaben sind die im Staatshaushaltsplane fur 163 Kap. 63 Tit. 5 des Haushalts des Finanzministeriums vorge- sehenen 726 000 000 Mark sowie im übrigen die bereitesten Staats mittel für das Rechnungsjahr 1920 zu verwenden, vorbehaltlich des Rechts, für die teilroeise Deckung der gemäß § 13 des Volksschul⸗ lehrer⸗Diensteinkommensgesetzes vom Staate übernommenen Mehraus gaben für die Volksschullehrerbesoldung die den Gemeinden (Gemeinde⸗ verbänden) zustehenden Anteile am Ertrage der Reichseinkommensteuer entsprechend zu kürzen.
Berlin, den 7. Mai 1920.
Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehn hoff. Oeser. Stegerwald. Severing. Laädem ann.
) Dieses Gesetz ist im Anschluß an das Mantelgesez in der heutigen Nummer des Reichs, und Staatsanzeigers peröffenllicht. — Die unter 2 — ] angeführten Gesetze werden in den nächsten Nummern
des Bl. veröffentlicht werden. Gesetz, betreffend das dDiensteinkom mender unmittel—⸗
baren Staatsbeamten Geamten-Dienstein⸗ kommensgesetz.
Vom 7. Mai 1920.
I. Diensteinkommen.
8 1. Grundgehalt und Grundvergütun,.
(I) Die planmäßig angestellten unmittelbaren Staatsbeamten, einschließlich derjenigen . S 1 der Verordnung üher die Ver⸗ er gung der Hofbeamten und ihrer Hinterbliebenen vom 19. März 1919, Gefetzfamml. S. 45), welche sich am 1. April 1929 in einer nach dem
aus haltsplane der bisherigen . vorgesehenen planmäßigen Stelle befinden, und der Beamten der Preußischen Zentral-Genoss schaftsfaffe erhalten ein Grundgehalt nach Maßgabe der diesem Ge—⸗ setze als Anlage 1 beigefügten Besoldungsordnung. ö
3) Die im Staatöhlenst als Stellenanwär ter, voll beschäftigten nichtylanmäßigen unmittelbaren Stgatsbeamten sowie die , . lichen Assiistenten mit planmäßiger Vergütung bei den wissenschaftlichen Hochschulen Universitäten, Technischen, Vandpwirtschaftlichen. Tier⸗ aärztlichen Hochschulen, Berg- und Forstakademien) und die ihnen in der anliegenden Nachweisung der D üge de . Beamten? — Anlage ? — gleichgestellten Hilfskräfte der wissenschaft⸗ sichen Hochschulen, Änstalten und Institute erhalten eine Grund vergütung nach Maßgabe dieser,. Nachweisung.
3) Beamten, die gleichzeitig mehrer in der Besoldungsordnung vorgesehene Stellen bekleiden, wird das Grundgehalt oder die Grund⸗ vergütung nur einmal gewährt, und . für diejenige Stelle, für Die das höhere Grundgehalt oder die höhere Grundvergütung vorge⸗
ehen ist. ö. ; ; J (4 Aenderungen der Besoldungsordnun können insoweit durch den Staatshaushalt erfolgen, als sie durch Aenderungen in der Or⸗ ganisation des Staatsdienstes, insbesondere durch Einrichtung neuer in der Besoldungsordnung nicht aufgeführter Beamtenklassen, er⸗ forderlich werden.
ienstbezüge der nichtplanmäßigen
§ 2. Dien staltersstufen.
((I Das Grundgehalt der planmäßigen Beamten, foweit ez nicht ein, Ginzelgehelt ist, steigt nach Dienstaltersstufen mit weijähriger Aufrückungsfrist bis zur Erreichung des Höchstgehalis und wird vom Erften des Kalendermonats an gezahlt, in den der Eintritt in die neue Dienstaltersstufe fällt.
GS Die Grundvergütung der nichtplanmäßigen Beamten steigt bis zur Vollendung des fünften, bei Militärgmwärtern bis zur Vollen. dung des vierten Anwärterdienstjahrs nach Dienstaltergstufen mit ein. jähriger Aufrückungsfrist und wird vom Ersten des Kalendermonats an gezahlt, in den der Eintritt in die neue Dienstaltersstufe fällt.
§ 3. Ortszuschlag. (1) Zum Grundgehalt und zur Grundvergüturg tritt als weiterer Bestandteil des Diensteinkommens ein Ortszuschlag. Y Der Ortszuschlag beträgt für planmäßige Beamte in den Orten der Ortsklasse A B 6 D E ö ni
bei einem Grundgehalt , 20090 1490
äber Ho bis 5706 d... B66 260600 1769 Uöo 12090 1770 über 766 bis 76060 S .. JIbh0 3469 zV6h 1766 1165 2106 über 7065 bis siöh „,,, 3366 28665 33695 i859 16066 3130 über sioh bis 16 506 ½ÿ .. Hoh oh 266h 2266 1800 260 über 10 30 bis 123600 . 1569 666 796060 M50 200 3556 . 3 , sbb 66ß zäöß zi6ß Tö5ß z6sß ahrlich. —
(G3) Für die cr n fr, Beamten beträgt der Ortszuschlag 80 vom Hundert des Ortszuschlags, den sie als vlanmäßige Beamte in der ersten Sehaltsstufe dersenigen Besoldungsgruppve, beziehen würden, in der ste bei regelmäßigem Verlaufe ihrer Dienstlausbahn zuerst planmäßig angestellt werden. Für. die wissenschaftlichen Ussistenten mit planmäßiger Vergütung bei den wissenschaftlichen Hochschulen und die ihnen gleichgestellten Hilfskräfte der wissenschaft ˖ ichen Hochschulen, Anstalten und Institute beträgt der Ortsgzuschlag 30 vom Hundert des Ortszuschlags, den sie als planmäßige Beamte in der ersten Gehaltsstufe der Besoldungsgruppe 10 beziehen würden, und sobald die ihnen gewährte Grundvergütung in ihrer ö den Grundgehaltssätzen dieser Besoldungsgruppe entspricht, vom Hundert des Ortszuschlags, den sie als planmäßige Beamte in der von ihnen erreichten Vergütungsstufe beyehen würden.
9 36 Verheiratete weibliche Beamte erhalten den Ortszuschlag zur
lfte.
6) Beamten, die gleichzeitig auch eine Stelle im Dienste des Reichs oder eines der Länder bekleiden, wird der nach dem höchsten Grundgehalte zu berechnende Ortszuschlag nur in Höhe eineg dem aus der . gezahlten Grundgehalt entsprechenden Teilbetrags gewährt.
Ortsklassenverzeichnis.
(i) Die Stellung der Orte in den verschiedenen Ortsflassen be stimmt sich nach dem Ortsklassemerzeichnisse, wie es nach veichsgesetz licher Regelung für die Gewährung don Ortszuschlägen an die Reichẽ⸗ beamten jeweilig maßgebend ist. .
(2) Welcher Ortsflasse ein außerhalb Deutschlands gelegener, in diesem Ortsklassenderzeichnisse nicht enthaltener Ort, an dem preußische Beamte ihren dienstlicken Wohnsißz haben, zuzuweisen ist, wird von dem zuständigen Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister bestimmt.
8 65 — Ortszuschlagsatz.
(1) Für die Höhe des Ortszuschlags ist der dienstliche Wohnsitz maßgebend.
() Bei einer Versetzung erlischt der Anspruch auf den dem bis herigen Wohnsitz entsprechenden Satz des Ortszuschlags mit dem Zeit punkt, zu dem der Bezug des Grunogehalts oder d ö. der bisherigen Dienststelle aufhört.
6G) Dle bei der Versetzung an den Ort einer niedrigeren Orts. klasse eintretende Verminderung des Ortszuschlags wird als eine Ver= Fürzung des Diensteinkommens im Sinne des g 55 des Gesetzes be treffend die Dienstnergehen der Richter und die unfreimrillige Ver- setzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 7. Mai 1851 (Gesetzsamml. S. 219) und des 3 8. des Gesetzes, be treffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten, vom 7I. Juli 1852 (Gesetzsamml. S. 465) micht angesehen.
S6.
Dien stwohnung.
(1) Wird dem Beamten eine Dienstwohnung gewahrt, 0 werden J
ihm dafür auf den ihm zuster enden Or e falls das Anfangs e, feiner Besoldungsgruppe 7000 Mack nicht übersteigt,
vom Hundert, falls es ? Mark, aber nicht 11000 Mark über- steigt, 0 vom Hundert, im übrigen 50 vom Hundert des für ihn in feiner Besoldungsgruppe erreichbaren höchsten Ortszuschlag einschließlich Ausgleichezuschlag (8 19) angerechnet. Dabei gilt bei nichtz; anmähßigen Beamten als Besoldungsgruppe, diejenige, in der der Beamte bei regelmäßigem Verlaufe seiner Dienstlaufbahn zuerst planmäßig ange⸗ stellt wird, bei den im 8 3 Abs. 3 Satz 3 genannten Beamten die Befoldungsgruppe 10. Wird der Ortszuschlag nach 8 3 Abs. 3 nur gekürzt gewährt, so wird auch der für die Dienstwohnung anzurechnende Betrag nach dem 3 zten Ortszuschlage bemessen. ö.
3) Erscheint die Regelung nach AÄbs. 1 im Einzelfall unhillig, so ist der n , , n. Betrag auf Ansuchen des Beamten durch den zuständigen Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister ander⸗ reit festzusetzen. 36 können die Befugnis zu dieser anderweiten Festsetzu g derjenigen Probinzialbehörde übertragen, der der Beamte unterstellt ist. 81
Sondervergütungen.
(1) In der Besoldungsordnung und der Nachweisung der Dienst bezüge der nichtplanmäßigen Beamten nicht vorgeschene Vergütungen, inchefondzre Vergütungen für über das festgesetzte oder übliche Arbeits maß hinausgehende Dienstleistungen, . dem Beamten aus dem Hauptamt nicht gewährt. Außerordentsche Vergütungen im Einzel- alle aus den dafür im Staatshaushalte besonders vorgesehenen Mitteln sind hierdurch nicht ausgeschlossen. . .
2) Wird ein Beamter bei einem Ministerium vorübergehend be⸗ schäftigt, so kann ihm für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage ge= währt werden, deren Höhe von dem zuständigen Minister in. Gemein- schaft mit dem Finanzminister ö wird. Das Staatsministerium bestimmt, welche anderen Behör im Sinne dieser Bestimmung einem Ministerium gleichzuachten sind.
8 8. Nebenbezüge. Mit einem Amte verbundene besondere Neberhbezüge, wie Vor⸗ lesungz · und nterrichtshonorare, Gebührenanteile, Gewimanteile und dergleichen, fließen den Beamten als Diensteinkammen nur se weit
ausgesprochen wird, bereits mit Wirkung vom Beginne des jahrs derliehen werden, sofern der zu beleihende ꝛ der neugeschaffenen oder einer anderen gleichartigen Stelle beveits don
1920.
§5 3. Sonstige Vergünstigungen.
() Staatsseitig gewährte wn, von ¶ Wixtschaftsland, euerungs⸗ und Beleuchtungsmittel, Verpflegung, Dienstkleidung,
Jaghnutzung und dergleichen werden dem Beamten mit einem ange messenen Lt mne auf das Diensteinkommen angerechnet. Die Höhe dieses Betrags wird von dem zuständigen Minifter in Gemeinschaft mit dem Finanzminister festgesetzt. J
) Die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung. Bekleidung und ärztlicher Behandlung an Angehörige der Sicherheitapmhlizei, deren Umfang und die Anrechnung ihres Wertes auf das Diensteinkommen wird durch den (GGStaatshaushaltsplan geregelt.
§5 10. Besobdungsdienstalter.
() Das Pesoldungsdienstalter der planmäßigen Beamten mit aufsteigenden Gehältern beginnt mit dem Tage den Anstellung in der jeweiligen plan mäßigen Slelle, soweit in diesem Gesetze oder in den Aus führungsbes immungen dazu nichts Abweichendes bestimmt oder zu⸗ gelassen ist. Von diesem Zeitpunkt an sind die Zeitabschnitte für das Verbleiben im Anfangsgrundgehalt und für das Aufsteigen in die höheren Gehaltsstufen zu rechnen.
() Als Tag der planmästigen Anstellung gilt der Tag, von dem
an das Diensteinkommen der Stelle bezogen wird. Durch den Staats. haushalt neugeschaffene Stellen können, auch wenn die Besetzung später
Rechnungs⸗ amte die Geschafte
diesem Zeitpunkt an versehen hat.
G) Die Anwärterdienstzeit darf fünf Jahre, bei Mislitäranwärtern vier Jahre, nicht übersteigen. Die X der einzustellenden Anwärter ist alljährlich von dem zuständigen Minister im Einvernehmen mit dem Finanzminister festzusetzen.
((h Den Militäranwärtern wird bei der ersten planmäßigen An ⸗ stellung, wenn sie im Heere oder in der Marine
a) neun Jahre oder weniger gedient haben. die tatsächlich abgeleistete Dienftzeit bis zu einem Jahre, .
b) über neun Jahre gedien? haben, außerdem die Militär oder Marinedienstzeit, soweit sie und die nachfolgende , neun Jahre übersteigt, mit der darüber hinausgehenden Zeit, böchstens aber mit weiteren vier Jahren auf das Besoldungs— dienstalter angerechnet.
Die vor dem vollendeten 17. Lebensjahre liegende Militär⸗ und Marinedienstzeit bleibt außer Betracht, soweit es sich nicht um eine tatsächlich geleistete Kriegsdienstzeit handelt,.
Bei Mililäranwärtern wird die Anwärtewienstzeit nach Abs. 3 neben der nach Abs. a und b anzurechnenden Militärdienstzeit angerechnet.
Darüber, nach welchen Grundsätzen beim Uehertritte don ehe- maligen aktiven Offizieren des Heeres und der Marine sowie der Schutztruppen und von Soldaten der Wehrmacht in planmäßige Beantenstellen das Besoldungsdienstalter festzusetzen ist, bestimmt das Staatsministerium das Nähere. ̃
G HY). Der Beamte erhält beim Aufrücken aus einer Beso dungs gruppe in eine andere in der neuen Besoldungsgruyde stets den gegen⸗ Über seinem bisherigen Grundgehaltssatze nächsthöheren Satz und behält diesen die volle zMlür das Weiteraufsteigen in die folgende Stufe vorgeschriebene Zeit. Wäre er jedoch in der früheren Besoldungsgruppe berelts vor Ablauf dieser Zeit in die nächsthöhere Stufe aufgestiegen und damit zu einem Grundgehaltssatze gelangt, der über den ihm in der neuen ö gewährten hinausgeht oder ihm gleich- kommt, so steigt er auch in der neuen Besoldungsgruppe zu derselben
eit in die folgende Stufe. Das Besoldungsdienstalter darf bei einem
lebertritt in die nächsthöhere Besoldungsgruppe nicht um mehr als vier Jahre, beim Uebertritt aus Gruppe 12 in Gruppe 13 nickt um mehr als sechs Ichre verkürzt werden. Werden bei einer Beförderung BVesoldungsgruppen übersprungen, so ist das. Besoldungdienstalter so festzusetzen, wie wenn der Beamte zunächst in die dazwischenliegenden Gruppen eingetreten wäre.
Tritt ein Beamter in eine niedrigere Besoldungsgruphe über, so wird das neue Besoldungienstalter ven dem zustäindigen Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister festgesetzt. Diese Minister
können die Festsetzung derjenigen Provinzialbehörde übertragen, der der Beamte unterstellt ist.
6) Ist ein Beamter aus einer planmäßigen Stelle des Staats. dienstes freiwillig ausgeschieden oder ist sein früheres Jeamtenve hältnis durch Dienstertlassung gelöst worden, so wird im Falle seiner Wieder- anstellung bei der Festsebung des Besoldungsdienstaltens und. des Diensteinkommens der neuen Stelle auf das frühere Besolbungsdienst . alter urd das frühere Diensteinkommen des Beamten leine Rücksicht genommen. Beamte, die ihre Stelle freiwillig dufgeben, sind hierauf gusbrücklich hinzuweisen. Soll von dieser Regeluag in Linzelnen Fällen abgewichen werden, so entscheideß darüber der zuständige Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister.
() Wieweit senst in einzelnen Fällen die Dienstzeit in einem anderen Jreige des Staatsdienstes, die Zeit im Dienste des Reichs oder eines der Länder oder die Zeit praktischer Beschäftigung gußerhalh des Staatsbeamtenperhältnisses zur Vermeidung von Härten auf das Besosdungzdienstaller angerechnet werden kann, wird von dem zu- ständigen Minister in Gemeinschaft mit dem Finanzminister bestimmt, Die hierbei anzurechnente Zeit praktischer Beschäftigung außerhalb des Staatsbeamtenderhaltnisses darf die Hälfte der Gesamtaufrückungszeit der Besoldungsgruppe nicht ühersteigen, in der der Beamte planmäßig angestellt wird. Ueber vorstehende Bestimmungen hinaus können die genannten Minister in befonders gearteten Ausnahmefällen zur Ver. . offenbarer Häuten eine Vorrückung des Besoldungsdienstalters zulassen. . .
(s) Bei der Anstellung in dem Amte eines Richters oder Staats anwalls steht die Dienstzeit, die im Richter oder Staatsanwalts ienste bei einem für preußische Gebietsteile und für Gebiete anderer Länder gebildeten gemeinschafflichen Gericht oder bei der Staatsanwalt tschaft eines soschen zurückgelegt ist, einer in der entiprechenden Stellung bei einer preußischen Justizbehörde zurückgelegten Dienstzeit gleich.
&) Der Beamte ist von. der Festsetzung seines Besoldungwdienst ; alters schriftlich zu benachrichtigen. w
(10 Die Entscheidung der Verwaltungsbehörden über die Fest- setzu Besoldungsdienstalters ist für die Beurteilung der vor den Gerichten geltend gemochten vermögensrechtlichen Di kommens ⸗ ansprüche maßgebend. su
Anspruch auf Aufrücken im Grundgehalte.
Auf das Aufrücken im Grundgehalte nach 5 2 haben die plan ⸗ mäßfgen Beamten einen Rechlsanspruch. Der Anspruch ruht, solange ein färmliches Disziplinarverfahren oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein , ren oder eine Vorunterfuchung schwebt. Führt das Verfahren zum Perluste des Amtes, so findet eine Nach⸗ zahlung des zurückbehaltenen Mehrgehalts nicht ftatt.
S 12. Bersagung des Auf rückens in der Grundvergütung. () Das Aufrücken in der Grundvergütung nach 3 2 kann versagt
werden, wenn gegen daz dienstliche oder außerdienstliche Verhalten des
als es in der Besold 1dnung und der Nachwei der Dienst · 6. der e n, ,. e, , ougsdrücl . , en ist.
Slellenanwärters eine erhebliche Ausstellung vorliegt.
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