Dem Wirtschaftsverbande gehören Vertreter der Rohteererzeuger, der, Rohteerverarbeiter, des Handels und lebenswichtiger Verbraucher—⸗ kreise an. . .
Der Wirtschaftsverband hat folgende Organe:
Vollbersammlung, Ausschüsse, Vertrauensmann.
Die Vollbersammlung besteht aus 45 stimmberechtigten Mit⸗ iedern, und zwar az Vertretern der Rohteererzeuger, Vertretern der Nohteerbezzibeiter, Vertretern des Handels und Vertretern lebens— wichtiger Verbraucherkreise.
; Innerhalb jeder dieser Gruppen sind Arbeitnehmer und Arbeit⸗ geber in gleicher Zahl vertreten. ö. ür jedes iäitglicd kann ein Slellvertie hen bestimmt werden. ö. ö hat bei Anwesenheit des ordentlichen Mitgliedes nur beratende
1m
Die Mitglieder und Stellvertreter werden von den in 3 5 ge— nannten Organjsationen vorgeschlagen und vom Reichswirkschafts— minister ernannt.
Die Mitglieder werden wie folgt vorgeschlagen: . J. Die Verkreter der Rohteererzeuger:
1. Die Arbeitgebervertieter:
a) 3 Vertre der, rohteererzeugenden Gaswerke, und zwar einer don der Wirtschaftlichen Vereinigung deutscher Gaswerke in Yelin und 2 Bon den außerhalb stehenden Gaswenken. Die Fegtte er der letzteren bestimmt der Reichswirtschaflsminister,
b) 2 Velrcber der rohteererzeugenden Kokereien im Rheinland und, Westfalen von dem Vereine für bergbauliche Interessen in Essen, .
) 1 Verlte ler der zohteererzeugenden Rolerejen in Olgrschlesien vom Oberschlesischen Berg⸗ und hüttenmännischen Verein in
Kattowitz, c) 1. Vertreter der zohteererzeugenden Koklereien in Nieder⸗ schlesien und Sachsen gemeinsam vom Vereine für, die berg—
baulichen Interessen Niederschlesiens in Waldenburg, Schfes.,
und dem Vereine für berghauliche Interessen zu Zwickau,
Lugau und Oelsnitz in Sachsen in Zwickau;
„7 Arbeitnehmerpertreler von der Arbeilsgemeinschaft der indu⸗ strlellen und gewerblichen Arbeitgeber und Aibeitnehmer Deutschlands.
II. Die Vertreter der Rohteerverarbeiter:
1. Die Arbeitgebewertreter:
a) z Vertreter von der Verkaufsvereinigung für Teererzeugnisse in Essen,
b) 4 Vertreter des Teerindustriellen-⸗Verbandes in Beilin,
e) 1 Vert eter der Nebenprodukten⸗Vemertunge gesellschaft deut⸗ scher Gaswerke, G. m. b. H., Frankfurt a. M.;
7 Arbeitnehmervertreter von der Arbeitsgemeinschaft der indu⸗
hie , und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
eutschlands.
II. 1 Vertreter des Handels von der Arbeitsgemeinschaft des Handels, wie sie in, dem Entwurfe der Verordnung über den vorläufigen Reichswirtschaftsrgt vorgesehen ist. Solange diese nicht gebildet ist, erfolgt die Ernennung durch den Reichswirt⸗ schaf tsminister.
IV. Die Vertreter der Verbraucher:
1. 4 Vertreter der Dachpappenindustrie, und zwar:
a) 2 Arbeitgebervertreter vom Verbande deutscher Dachpappen— fabrikanten, E. V. in Berlin; darunter muß ein Verkreter der ohne Destillation arbeitenden Fabrikanten sein,
b) 2 Arbeitnehmervertreter von der Arbeitsgemeinschaft, der
.
18 83
industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Deutschlands;
4 Vertreter des Dachdeckergewenbes, und zwar:
a) 2 Arbeitgebervertreter (Dachdecke rmeister) vom Reichs verbande des deutschen Handwerks,
2
der enteigneten Rohteer zu verwahren u
schlossen werden, sind nichtig: Ver—
* *** 2839 1 Ewa 65 . ö 6 träge, die bei Inkrafttreten deser Verordnung bereits 3 abgeschlossen sind 1 mit Satz 1 dieses Haragraph ; ich stehen, sind 2 16 201 . ge 60 51 / nichtig, insfoweit Lieferung nicht bereits ist
Vie anderweitige Verwendun— n Steinkohlenteet als zur Destillalion in den im 5 16 bezeichneten Volldestillationen ist berboten.
S§z 7 Ziffer 4 bestimmte
Aueschuß und smann zulassen.
Der Ausschuß stellt hierfür Rich ies zilinien treten nach Bestimmung des Reichswirt rs an Stelle der von ihm auf Grund der Verordnun 1919 (Reichs⸗Gesetzbl.
S. 1783) aufgestelllen R ,, 9 . . . gewährten Ausnahmebewi
1 1 11211 68 — 1 8 4 w die Dauer ihrer Gültig⸗ eit in Kraft. e e
rteilt, so kann sie
(Il) Für Dachpappenfal Destillation sowie für die von ihnen betrieh Teildestillatio h
ahme von 8 13 chuß trifft über
6. 82 s⸗ .
Bedingungen und Mengen näher estimmungen. Kommt der Wirt⸗ schaftsberband dieser Verpf ing nicht nach, so hat der Reichswirt⸗
schaftsminister an seiner elle stimmungen zu tref (III) Der Reichswirtschaf näher zu bezeichnenden Fällen die Abgabe von R Absätze 1 und 2 zu verlangen. z
8 15.
zohleer im Sinne der
die, Fristsetzung enthält, ist mittels eingeschriebenen Rückschein zuzustellen und hat l efernden Rohleer die Ablieferungsfrist sowie de n, daß bei Nicht⸗ innehaltung der Frist die j t
Wird die Frist nicht innegeh—
1
n, be ,, ; . , ,,, . ‚. . gehaltenen Rohte engen von dem Rohteererzeuger gegen Erstattung . . 1 ö ⸗ 8. 9 6 * — eines Uebernahmepr ,, 3
olgt durch Gusten
. . * 2
Der Bescheid hat Hi
die Enteignung erfolgt. T gültig über die Zulässigkeit der Ci Mit, dem Zugang des Besche
ichne te
teignung. eht daz Eigentum auf die in
le über. Der Rohleererzeuger hat den
Verfügung be
d pfleglich zu behandeln sowie gen an den neuen Erwerber zu
zu versichern.
übersenden. Kommt der Rohbeereizeuger seiner Verpflichtung zur Uebersendung
nicht nach, so kann auf, Verlangen der enteignenden Stelle die zu—=
M
1 Er hat ihn auf Verlan
verständigen und auf ihren Wunsch jederzöit zu hören.
rechtigt, die Wahlen und Beschlüsse der Vollversammlung und der
Ausschüsse sowie 19 es Vertrauensmanns wegen Ver—
letzung des Gesetzes, der Satzungen oder Gefährdung des öffentlichen hles I 1 Die Ausfütß sse
3 Cee Mos rung des Bese
Sie sind be⸗
ü 8
. Won 1c men. C Mus fur Eu ue zu unterbleiben. Bestätigt der Reichswirtschaftsminister nicht binnen
(III Die Länder sind vertreten durch die Mitalieder des Neichs⸗ ratsaneschuffss für Volkswirtsckoft. Sie sind befugt, an allen Sstzungen rer Vollpersammlung und der Ausschüsse mit bevatender Stimme teil⸗ zunehmen. § 21. Die Deckung der Unkosten des Wirtschaftsverbandeg erfolgt durch
1
8
die erarbeiter nach Me eiteten Rohteers, Die M des Wirtschaftsberba erhalten Ersatz der Reisekosten
und Tagegelder nach Sätzen, die die Vollversammlunag festsetzt. 8 599
8 2 Die Vollversammlung ist nach den Bestimmungen der Geschäfts⸗· ordnung sowie auf Verlangen des Reichswirtschaf3ministers einzu⸗
berufen.
osminister ist befugt, in besonderen
seine Beauftragten sinn berechtigt.
Teerwsrlsckuft im Rahmen dieser Bestimmungen nach Maßgabe der ö ᷣ ö h z Fran ss i Pt ⸗ ö. 38 Verorbnung über die Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 Reichs-
Gesetzbl. S. 604) zu verlangen.
Der Reichswirtschaftsminister kann weitere Bestimmungen zur
Durchführung der Bestimmungen der sS§ 13 ff. erlassen. *
Briefes gegen
erfolgen wird.
ständige Pölizeibehörde die nötigen Maßnahmen treffen. Die hierdurch
27
entstehenden Kosten sind auf den Uebernahmepreis anzurechnen. Der
das Reichswirtschafts
industrsellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Deutschlands; 1 Vertreter der Reichsarbeitsgemeinschaft Chemie; 1 Vertreter der Reichsarbeitsgemeinschaft für die deutsche Landmirtschaft; J Vertreler ber Vereinigung der Elektrizitätswerke in Berlin; 1 Vertreter des deutschen Städtetages; (. des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossen— af tenz Vertreter des Reichswehrministers (Chef der Admixalität,
& Oe, e.
lebernahmepres wird, falls eine Einmgung nicht zustande kommt, durch richt unter Berüchsichtigung der gemäß § 19 bestimmt. 515.
Als Volldestillation werden diejenigen Destillationen anerkannt, welche
J. den besonders bekanntzumachenden technischen Bedingungen be⸗ züglich der Herstellu
. ich den Verkaufs
festgesetzten Höchstpreise
381 w
smöglichkeit von Teererzeugnissen genügen, ingungen eines der in 18 bestimmten
Verbände unterwerfen, soweit dies nach 8 17 erforderlich ist,
3. sich gegenüber dem Wirtschaftsberbande verpflichten, die nach besonderen Vorschriften näher bestinmmten Mengen Treiböl, ferner auf Anfordern des Verteilungsgusschusses von dem Reichswehrminister (Ghef der nralitä nötigten Mengen Heizöle und auf Anfordern des Reichswirtschaftsministers für Hrikettierungszwecke die jeweils zu besti Brikettpech zur Verfügung zu stellen.
Die Bedingungen unter Ziffer 1 und 3 werden vom Wirtschaftz⸗
verband aufgestellt. Ihre Bekanntgabe erfolgt erstmalig durch den
b) 2 Arbeitnehmervertreter von der Arbeitsgemeinschaft der Reichzwirscha tem in fte,
Die Bekanntgabe der Volldestillationen sowie weitere Zulassungen erfolgen durch den Wirtschaftsverband oder die von ihm bezeichnete
Stelle, Die Bekanntgabe der Zulassung ist im Reichsanzeiger zu
Stellvertreter: Reichsperkehrsminister, verlreten durch den
Minister der öffentlichen Arbeiten);
dustrieller Fette in Hamburg; 9b. 1 Arbeitnehmervertreter von der Arbeitsgemeinschaft der In—
veröffentlichen.
Der in F 7 Ziffer 1“ genannte Ausschuß kann, wenn die im Absatz 1 diesez Paragraphen bestimmten Voraussetzungen für die Zu⸗ laffung sortfallen oder eine Testillation trotz schriftlicher Anmahnung den an sie gemäß 8 17 gesellten Anforderungen nicht nachkommt,
die Gigenschaft als Volldestillation aberkennen. Gegen den Beschluß
des ÄUusschusses ist Beschwerde an die Vollbersammlung, gegeß den Beschluß der Vollverfammlung binnen zwei Wochen Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister zulässig. Die zweiwöchige Frist rechnet
ᷣ ; . von der Bekanntgabe an den Äntragsteller. Ja. 1 Arbeitgebervertreter des Verbandes der Fabrikanten in⸗ 3
dustriellen und gewerblichen Arbeltgeber und Arbeitnehmer
Deutschlands. 2 Reichswirtschaftsminister kann das Vorschlagsrecht ander— weitig regeln, wenn eine wesentliche Veränderung der bestehenden Ver— hältnisse eintritt.
86. Der Wirtschaftsperhand gibt sich eine Geschäftsordnung. Die
Geschäftsordnung bedarf der Genehmigung des Reichs wirtschafts⸗
ministers.
. Die Vollversammlung bildet folgende Ausschüsse: 1. 1 Ausschuß für Verteilung, 2. 1 Preisausschuß, 1 Ausschuß für Ein und Ausfuhr, 1 Ausschuß für Zuwrisung von Rohteer. Die Vollversammlung kann weitere Ausschüsse bilden.
8 3.
Die Mitglieder der Ausschüsse werden von der Vollpersammlung gewählt. Es können in sie auch Nichtmitglieder der Vollversamm⸗ kung gewählt werden, sofern sie sür die in dem Ausschuß zu behandeln— den Fragen besonders sachverständig sind.
Der Reickéwirtfchafsminister ist befugt, im Verteilungsausschuß
(6 7 Ziffer IN den gewählten Mitgliedern weitere Mitglieder heizu⸗
ordnen. Diese können mit beratender Stimme an den Sitzungen der
Vell et sammlune teilnehmen.
Bel der Jusammense zung der Ausschüsse ist darauf. Bedacht zu nehmen, daß jede der beteiligten Gruppen darin vertreten ist und keine
Gruppe die unbedingte Mehrheit hat.
8 9. Die Ausschüsse geben sich eine Geschäftsordnung, die der Gee
nehmigung der Vollversammlung unterliegt.
69 Der Vertrauensmann wind auf Vorschlag der Vollbersammlung Af . — t. SHSöchstpreise mangels einer Fest
vom Reichswirtschaftsminister ernannt.
Für den Vertrauensmann sind ein oder mehrer Stellvertreter ö bestimmen, die bei seiner Behinderung gemäß der Geschäftsordnung ätig werden.
; . Die Vollversgnunlung stelll aligem'ine Richtlinien auf, deren Ausführung den Ausschüssen ünd dem Vertrauensmann obliegt. § 12. Dem Vertrauensmanne lieg! die Ueherwachung der Ausführung der Richtlinien und der Beschlüsse der Vollversammlung sowie der Ausschüsse im einzelnen ob. 96a.
Der gesamte in Kokereien und Gasanstalten einschließlich Gene⸗ ratoren erzeugte Rohteer darf nur durch die Hersteller oder deren Vereinigung an die Juhaber der im 3 16 bezeichngten Volldestillationen, und zwar nur unmiselbar an diese abgegeben werden. Verträge, welche
— — — — —
8 17. Der Verteilungsausschuß verteilt die zur Verfügung stehenden Mengen an Treiböl. Ferner hat er für die Lieferung der vom Reichs⸗ wehrminister (Chef der Armirglität) angefowerten Mengen an Heizöl sowie auf Anfordern des Reichswirtschaftsministers für die Lieferung von Brikettpech gemäß § 16 Jiffer 3 Sorge zu tragen. Der Ver⸗ teilungsausschuß überwacht die Durchführung.
§18.
Um Doppelbelieferung zu vermeiden, bedarf die Abgabe pon Tee rõl und Brikettpech im Sinne des 8 2 Ziffer 2 und 4 der Einwilligung der Verkaufsbereinigung für Tecrerzeügnisse in Essen der des Teer⸗ industriellen⸗Verbankes in Berlin oder zer Nebenprodukten⸗Ver⸗ wertungs⸗Gesellschaft deulscher Gaswerke, G. m. b. H. in Frank⸗ furt a. M. oder eines neben diesen Verbänden oder an ihrer Stelle von der Vollbersammlung mil Genehmigung des Reichswirtschafts⸗ ministers beftimmten anderen Verbandes. Hierbei sind die Richtlinien des Berteilungsausschusses (8 17) zu, befolgen.
Bestehende Verträge über Treiböl und Heizöl und Pech jeder Art gelten als aufgehoben, insoweit Lieferung noch nicht erfolgt ist. Die Vorschriften der s§5 346 bis 348 des Bürgerlichen Gesetzbuches über Tie Wirkungen des Rücktritts von Verträgen finden entsprechende Anwendung.
Sofern die Aufhebung dieser Verträge durch Anforderung gemäß 3 17 ncht ohne weiteres gerechtfertigt ist und eine besondere Un⸗
billigte t darstellt, entscheidet auf Antrag, eines der Beteiligten ein Schiedsgerickt, das in besonderen Ausnahmefällen. auch eine Um— 5
stnisses vornehmen kann.
gestaltung des Vertral . 395 eidung des Schiedsgerichts wird der ordentliche
Durch die Ent Rechtsweg ausge
§ A. Mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und mit Geldstrafe bis zu ein- ö Mark oder mit einer dieser Strafen wird . wer unbefug 1. Rohteer der Bestimmung des § 13 Absatz 1 Satz 1 zuwider anbietet, abliefert oder erwirbt, ; 2. Rohteer zu anderen als den im 5 13 Absatz 2 bestimmten Zwecken verwendet, insbesondere der euert. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare andlung bezieht, ohne Unterschied, ob fie dem Täter gehören oder nicht. .
8 25. Mit Gelsdstrafe bis zu einhunderttausend Mark wind bestraft, L. wer der Verpflichlung zur Verwahrung, pPfleg ichen. Behand- n. . und Uebersendung gemäß 15 Abs. 2 zuwider⸗ andelt, 2. wer den gemäß 8 28 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen zuwider handelt.
8 26. Die Verordnung vom 7. Oktober 1919 (Neichs-Gesetzbl. S. 1783) wird, soweit sie sich auf 9. bezieht, aufgehoben.
Der Reichswirlschaftsministẽ beftimmt den Zeitpunkt des Arßzer⸗ krafttretens dieser Verordnung. Berlin, den 7. Juni 1920. Die Reichsregierung.
Müller. Die am 2. Januar 1921 zur Rückzahlung k Gruppen der auzslosharen 41M zinsigen chatz⸗
anweisungen detz Deutschen Reichs von 1917 (6. und 7. Keiegsanleihe) und 1918 (8. und 9. Kriege anleiht) sowie die der 5zinsigen Schatzanweisungen der Deutschen
unmnchden Mengen an Reichtz von 19165 EG Kriegzanleibe) werden am Freitag,
den 2. Juli 192 0, Vormittags 10 Uhr, in unserem Dienst⸗
gebäude, Oraniensiraße 97/94, vorn 1 Treppe, öffentlich durch das Los bestimmt werden. Berlin, den 8. Juni 1920. Reichsschuldenverwaltung.
Druckfehlerberichtigungen.
1) In der Verordnung über Aufhebung den Verordnung vom 1. Upril 1920 und über Heraufgtzung, des Grundlohn und Ausbehnung der Versichenungspflicht in der Krarken⸗ persicherung vom 30. April 1920 (Reichtz Ges̃ttzh. S. 769. Reich ganzeiger Nr. 4 muß es im 5 j Ab, J. Satz 3 siatt der Werte „für welche die Klasse errichtet ist“ heißen: „für welche die Fasse errichtet ist“.
2) In der Bekanntrnachung, betgeffend die jetzige Fossung des Gesetzes über Wochenhilfe und Wochenfürsorge, vom XD. Nai 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1669, Reichs enzeiger Rr. 114) muß etz unter 52 im 5 195 4 der Reichsver⸗ sicherun ggorbnüng Abs. 1 Zeile 2 statt „Hälfte“ heißen: „Hilfe“ und im 5 25 Satz 2 muß es statt „gegen Unfall⸗ veisicherten“ heißen: „gegen Unfall Versicherten“.
3) Im Gesetz über Abänherung der Leitungen und Rei⸗ träge in der Invalidenversicherung vom 20. Mai 1920 (Reicht⸗ GöesetzhJ. S. I091, Reicht anzeiger Nr. 116) hat im Artike IV
26 n . die Verweisung zu lauten: „nach Amtikel 1 Nr. 1 94 In der Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend
Außhehuitg von Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffent lichen Ordnung, vom 27. März 1920 (Reichs⸗Gesetz sl. S. 473,
Reichsanzeiger Nr. 76 muß es im Ahs. 2 statt „19. März
1919“ heißen: „19. März 1920“. 5) In dem Gesetze, betreffend Gewährung einer Ent—
schädigung an versetzle Beamte und von Umzugekollen beim Wohnungswiechsel am Orte, vom 21. Mai 1920 (Reschs⸗Gesetzhl.
. ähere ül zie Zusammenseßzung und das Verfahren des Schiedsgerichls bestimmt der Wirtscha band. 8 4 2 3 4 M 3 T o 7 J 9 2. 1 . 1 Die Bestimmungen sind im Deutschen Reichsanzeiger zu ver⸗
öffentlichen.
Der Preisausschuß kann. Höchstoreiss für Rohteer und fü öcle im Sinne des 8 2 3iff Brikettpech gemä D zirtschaftsministers
Ziffer 3 festsetzen. D . 1 den Preisa D
. Die Höchstpreise sind im. Deut⸗
—
bestimmen, bleibt hiernach unberührt. schen Reichsanzeiger zu veröffentlichen. Sie gellen als Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgescetzes.
Wenn bei Heizöl G 17 Satz eine Einigung zwischen dem Reichswehrminister (Chef der Admirglität)h und dem Verkäufer über den Preis nicht zustande kommt, so bestimmt der Preisausschuß den Uebernahmepcelz unter Berücksichtigung des gemäß Absatz 1 dieses Paragraphen für Treiböl festgesetzten Höchstpreises.
S§ 20.
(i) Das Reich führt die Äufsicht über die Bewirtschaftung im Rahmen diefer Verotdnung. Seine Befugmisse werden durch den Reichewirtschaftsminister ausgeübt.
II) Der Reichswirtschaftsminister ist befugt an allen Sitzungen der Vollversammlung und der Ausschüsse durch Bevollmächtigte teil⸗ zunehmen. Die KBevoll mächtigten sind von allen Sitzungen vorher zu
— — —
deß die Stadtgemeinde
— —
——
S. 1061, Reichsanzeiger Nr. 114) muß es im 8 6 erste Zeile statt „1. Juni 1926“ heißen: „1. Juli 1920“.
—
Bekanntmachung
über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Mit Ministerialenischließung von heute ist genehmigt worden, ) Fürth in Bayern mit 4 vom Hundert verzinsliche Schu dverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbet age von 123 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 10 009 S6, 5006 s6, 2000 t und 1000 , in den Verkehr beingt. — Nr. W015 e 35. München, 8. Juni 1920. Bayer. Staatsministerium des Innern. J. A.: Luxe nburger.
— —
Bekanntmachung.
Gemäß Verfügung des Krelgzamtz Gießen vom 5. Juni 1520 ist der Landwirt und Händler Wilhelm Artus, in Lam ggönz alt unzuverlässige Person vom Handel mit ländlichen Er⸗ zeugnissen ausgeschlossen worden.
Gießen, den 5. Junt 1920.
Kreisamt Gießen. J. V.: Welcker.
Brenkhzen. Finanzministerium. Preußische General-Lotterie⸗Direktion.
Der Milte ranärter Me chongt ist als Kangleiassistent bei der Preußischen General-Lofterte⸗Direktion angestellt worden.
Ministerium für rfsu schaft, Kun st und Volksbildung. Die Wehl der ordentlichen Professors, Geheimen Re⸗ gierungsrais Dr. Bschorr zum Rektor der Technischen Hoch⸗
schule Berlin für die Amtszeit vom 1. Juli 1920 bis Ende
Juni 1921 ist hbestätigt worden.
Der bisherige Privatdozent Professor Dr. Haseloff in Berlin, Sekretär beim Historischen Institut in Nom, ist zum ordentlichen Viosessor in der philosophichen Fakultät der Universi tät zu Kiel ernannt und der außerordentliche Professor Dr. Adloff in Greif swald in gleicher Eigenschast in Hie medizinische Fakultät der
Evangelischer Oberkirchenrat.
Der bisherige zweite Geißliche der deutschen evangelischen Gemeinde in Konstantinopel, Pastor Barbe in Herlin, ist vom 16. Jun 1920 ah zum theologischen Lehrer an dem landes kechlichen Diasporaseminar in Witten a. d. Ruhr ernannt worden.
ᷣ Bekanntmachung.
Der Vertreterin Fil, Margaręgthe 3ajusch« Berlin, Lines ir. 1614, und der Schankwi rlin Frau Elifab eth Kempe, geb. Grutza, Berlin, Zim merstr. 29 wohnhaft, 19be ich die Wieder⸗ aufnaßme det durch Verfügung vom 15. Mai 1920 untersagten
Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs
durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Berlin C. 27, den 3. Juni 1920. Der Polizespräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
Betanntmachung. .
Dem Gastwirt Paul Lücke, Bayreuther Straße 18 habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 29. Nobember 1981 untersagten Handels mit Gegen ständen des täg- lichen Bedarfs auf Grund detz 5 3 Absatz 2 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 915 (RGBl. S. bos) durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage gestattet. Die ausgesprochene dingliche Schlicßung des Lokals Tedzy⸗Här, Kurfürstenstr. 89, ist aufgehoben.
Berlin 0O. 27, den 4. Juni 1920.
Der Jolizeipräsident. Abteilung T. J. V.: Heyl.
e
Bekanntmachung.
Meine Verfügung vom 4. März 1920 Nr. 2453, durch die dem Meß germelster Richard Sonnenschein, Neu Asseln, auf rund der Verordnung dom 23. September 1915 (RSGBl. S. 603) der Handel mit Fleischwaren untersagt worden ist, hebe ich hiermit auf.
Dortmund, den 5. Juni 1920.
er dandrat des Landkreiseß Dortmund. J. V.: Frhr. v. Puttkam er.
. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur , n,. unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 03) habe ich dem Käufimann Erwin Stukkenbreck, Karfürsten⸗ straße 27“, und dem Kaufmann Max Köhler, Erdmannstraße 11 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel
mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen
Ünzuyerlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 3. Juni 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung T. J. V.: Heyl.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung. unzuverlä siger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB. S. 603) Laße ich dem Kaufmann Fedor Hirschmann, .
Bülowslr. 6, der Pensionsinhaberin Rosalie Hirichmann, geb.
Rostka, Berlin, Bülowstr. 5, dem Oberleutnant g, D. und Theater⸗ Pirat. AffredSeweloh, Schöneberg, Neue Bayreuther⸗ straße h wohnhaft, Nestaurant , Bunte Bühne“, durch Verfügung vom heutigen Lage den Handel mit Gegen ständen des täg⸗ UIich?n Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un tersagt.
Berlin O. 27, den 3. Juni 1820.
Der Polizespräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
Bekanntmachung. Dem Händler Wilhelm Bölks in Lankwitz, Kniser Wilhelmstr. I 22, ist. durch Urte des Wuchergerichtz hzi dem Tangogericht 11 in Berlin vom 15. Mai 1920 (II. V. J: 58d o) auf Grand der Bekanntmachung zur Feinhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 253. September 1916 RGB. S. 603) in der zäffung des Art. III der Verordnung, vom 27. November 1919 (Rö Bl. S. 19060) der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuperlässigkeit un tersagt. Berlin, den 7. Juni 1920. Der Erste Staatsanwalt bei dem Landgericht II.
J. A.: Gentz.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
e chf . Nichtamtliches. Deut i ches Reich. Tie englische Regierung hat von der heutschen Regierung Rur knst über elle deutschen Güter, Rechte und Futer— en im Hebiet des hritischen Reiches verlangt Pe es Verlangen fätzt sich auf s 10 der Ualag. zu Artztel 268
Ve des 3
redensrersrags. wohnnch Feutschland verpflichtet ist, jeg⸗ siche Auskunft über die Güter, Rechte und Inteéressen seiner An⸗ gehörigen im Gebiet der alliierten und assollierten Mächte zu er⸗ fien. Ju einer Bekanntmachung des Reichs ministers für Wieder⸗ udn dom 7. ani 1920 Reichs anteiger Nr. 120) ist auf Grund der Auskunftapflichtgesezes vom 8. Mai 1920 Reichs⸗ ht setz b S. 939) ongeordnet, daß deutsche Reichtzangehör ige einschließlich
ö .
.
Stettin,
der in Deutschland ensässigen juristischen Personen und Gesell⸗ schaften alle ihre Güter, Rechte und Jureressen im Gebiet des britischen Reichs einsch ießlich der Kolonien, Vesitzungen und Protektorals länder, an zum e lden haben, soweit sie nicht bereits auf Grund der Befanntmachung über die Anmeldung und
Beschlaguahme von Urkunden und Werspopieren vom 12. Mai 1920 Reich anzeiger Nr. 102) angemeldet oder anzumelden sind. Insbesondere sind enzumelden alle Peteiligungen an
Unterneéhmungen, jeg licher Grundbesitz, Pachtzrechte und alles sonstige Eigentum in den obenbezeichneten Gebieten.
Der Anmeld epflicht ur terliegen nicht Güter, Rechte und Inter essen, die deuische Reichs angehörige ach dem 12. Juli hl erworben haben, sowie solcht in den durch den Freie den ⸗ vertrag abgetretenen beutschen Schwegebieten, Ferner sind von der nmel depflich bis auf weiteres die Werspapiere aus eynemmen, pie sich am 0. Jenuar 1920 in den obenbezeichn gen Gehieten befonden. Nicht besogders erwähnt, aber den Wertpapieren gleichzuflellen sind Geldforderungen, ing besondere Ban kguthahen, gleichviel ob sie beim Reichs ausgleichsamt anzumelden sind oder nicht.
Die Anmelbung . bis zum 21. Juni d. J. heim Reich skommiffar' für Aus sandsschäden, Rerlin⸗
Zehlendorf (Am Urban), zu erfolgen. Vordtuche sind dort Und hei den Handele kammern erhälllich.
Am 10. d. M. begibt sich eine Komm ission der deutschen Regierung unter Führung des Ministerial⸗ direltors im Auswärtigen Amt von Slockhammern nach Prag, um dort die vor einiger Zeit in Berlin mit Re⸗ ierungsvertresern der Tschecho⸗Slowakei begonnenen Ver⸗ andlungen über eine Regelung der gegenseitigen Wirt⸗ schaftsbeziehungen tunlichst zu einem Abschluß zu bringen.
Im Anschluß an die internationale Arbeits konferenz in Washsngton im November vorigen Jahres findet co 15, Juni ine Internationale Seemannstonferenz in Gena statt. Als Vertreter der Arbeitgeber wurden durch den Reichz⸗ arbeitsm in ster im Einvernehmen mit der „Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände“ und desen Mit⸗ glied, dem „Zentralpereim Deutscher Leeder“ in Hamburg, folgende Herren bestimmt: Direktor Bögen⸗Hamburg, als
stimmführendes Mitglied; ols technische Raigeber: Dr. Eh ler g⸗ Hamburg,
Kun st mann⸗
Kraenzlin⸗Bremen,. Direktor Dr. Schmitz⸗
Tirrktor Ohlrogge⸗Hamburg,
Duishurg und Dr. Tänzler, Syndikus der Vereinigung der Deuntschen Arbeitgeberverbände, Berlin.
Pren sen.
Der Provinziallandtag het in Tiner vorgestrigen Situng laut Meldung des „Wolfsschen Tele grapher büros“ folgend En tschlie fung angenommen:
Per Entwurf des Vertrage, betreffend die Abtretung Rord⸗
schleswigs, schafft eine sowohl aus nationalen wie auch aus
wirtschaftlichen Gründen unhalthare Grenze.
— —
Größere Gebiete mit überwie, end' deutscher Bevölkerung, so vornehmlich die Städte Tondern und Hover, werden unter krasser Mänchtung des nafionolen Selbstbestimmungsrechts zu Dänemark gelegt. Unter Serreißung engster wirtschaftlicher Zusammenhänge wird der Stadt Fleneburg ihr nächftes Hinterland, insbesondere an der Flensburger Innen förde, genommen. Ver Sntwurf des Vertrags enthält außerdem eine Reihe von Bestimmungen, die Deutschland neue, in dem Versailler Friedens vertreg, nicht, vorgesehene Lasten aguf= erlegen. Ver schleswig⸗holsteinische Propinziallandtag erblickt in dem Vertrage eine durchaus einseitige Begünstigung Dänemarks und der dän schen Interessen, ine schmachvolle Ungerechtigkeit gegen Deutsch⸗ land! Die Aunähme des Vertrags würde die Kerbeifü rung besscrer nachbarlicher Be ehungen zwischen Deutschen und Dänen ernnlich und dauernd in Frage stellen und das unausge setzte Streben nach Ftepision des Vertrags zur Folge haben. Der Provinziallandtag ver⸗ langt, daß die Reichsregierung diesen Vertrag unter allen Umständen ablehnt und sich zur Erfüllung der Forderungen der all ierten und affoztierten Mäckte nur insom eit kerest erklärt, als sie den Bestim⸗ mungen des Versailler Friedens vertrags entsprichen.
Va zern. Nach dem endgültigen amtlichen Ergebnis der
Landlagswahlen in der Pfalß ind, mie „Wolffs TDele⸗
graphenbüro“ melbet, im gan en ed 373 Stimmen abgegeben worden. Die Sozlaldemolraten erhielten S 26 Stimmen (4 Sitze, 5776 Reststimmen), die bayerische Velkeparlei 92 884 Stimmen (4 Sitze, 13 697 Resstimmer), die Demorrga len MQ bös Stimmen (16 Sitz, 12 765 Refistin men), die Veutsche Volte partei 104 573 Stimmen G Sitze, Hö 66 Resistimmen), die Ungbhängigen 88 734 Stimmen (1 Eitz, 18 866 Rest⸗ slimmen), die Kom mmmisten 2712 Stimmen (keinen Sitz)].
Braunschieig.
Die gestrigen Verhandlungen der Lande sv ersammlung über die Bildung der neuen Regierung haben noch zu seinerlei Ergebnis geführt. Die Sitzung wurte zu weiteren Verhandlungen auf heute vertagt.
Ce steyr elch.
Geflern erschien eine Abordnung aus dem Burgen— land in der Staate kanzlei und wurde in Abwesenheit des Staal kanzlers vom Sell ions chef Breisky empfangen. Die Rborbnung verwies dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge darduf, daß im Burgenland ein Eentesegen ju er warten sei, mie er' dem Lanhe schon seit Jahrzehnten nicht beschie den ge⸗ wesen sei. Es bestehmr aber Gesahr, daß die gesamte Ernte von der ungorischen Regierung mit der Begründung beschlag— nahmt werde, daß man sie zur Erhaltung der Militär⸗ macht braucht. Welter drohe der Venölterung des Burgen landet durch die beagbsichtigte Einführung der neuen Währung ein schwerer Verlust. Sie habe gehofft, daß mach Fer Unterzeichnung des Friedensvertrgges durch Ungarn der Zusland der Ungewißhelt aufhören werde, sehe sich aber in die er Hoffünng' wicker geiänscht. Nie Bevölkerung wolle enblich bie voll. Gewißheit, über ihr Schicksa! er ant und bitie desholb die österreichische Regerung, elle zur Vermirk⸗ lichung desß Staatsnertrags von Et. Germain erfeorterlichen Schritte zu unternehmen. Der Settliors chef Breitky sagte zu, über das Vorgehrachle dem Staatskanzler zu herichten und versicherte, haß sich die Wünsche der Avordnung mit denen der österteichischen Regierung völlig decken.
Vertrage zu erfüllen, die Besetzung durch die llliierten auf
Orlando ist als Kammerpräsident zurückgetreten. -
Ungarn.
In der Nationalversammlung erklärte der Abge⸗ ordne Huszar nor Eintritt in die Tages orbnung, alle Parteien slimmten darin ühereln, daß im Lande Ordnung und Sicherheit herrschen und Punschversuche sowohl von links wie von rechts energisch unterdrückt werden müßten. Der Reicha⸗ verweser und die Nalionolarmee müßten Hüter der Rechis⸗ ordnung sein. Ein Offizier der Nalionglarmee, Ober eutnent Heijas, habe eine Erklärung politiicher Natur veröffentlicht in der er von einer ihm unter stellten Organisation spreche und Ve⸗ schuldigungen gegen die Nationalversammlung erhebe. Das el ein unmöglicher Zustand. Entme der sei die Regierung im⸗ slande, noch heute Gidnung zu schaffen, oder sie haze morgen ihre Existenzberechtigung verloren. Ver Honvedminister So os erklärtẽ, der schuldige Offizier werde im Sinne der Kriegs⸗ gesetze bestraft werden Er habe die weitest gehenden Ver fügu gen zur Sicherung der Ordnung getraffen Der Ministerpräsident Simonyi Sem adam versprach den Fall Heijs nötigen lls durch den parlamentarischen Ausschuß in jeder Richtung unter⸗ uchen zu lassen.
Großbritannien und Arland.
Im Oberhause antwortete der Vertreter des Kriegs⸗ amtes auf eine Frage über die Behandlung der Pa lästina⸗ Veusschen, bie Zahl der in Aegypten internierten Tentscken belrage nech 450. Es sei möglich, daß eine Anzahl dar on nach Deutschland zurückkehrt. Die militärische Okkvpasion Palästinas mwerde nicht mehr lange dauenn.
— In Unterhause fragie ein Mitglied, sb zus der Konferenz von Hythe beschlofen worden sei, daß, wenn Deutschland es unterlasse, die Bestimmungen des Versailler
weiteres deytsckes Gebiet ausgedehnt werde. Ter Mir ister⸗ präsident Llayd George erm derte, diese Frage sei in Hythe nicht erörsert werken. Die Politik der Alliierten, wie sie
—
in ber Erkärung von San emo sestgelegt worden sei, hade
sich nicht geär dert. Auf eire andere Frage sagte Lloyd George, die englische Regierung habe keine Mitteilung der polnischen Regierung über Friedensperhandlungen mit der Sowjetre gierung erhalten. Sodann er härte Lord Churchill in Ermidermng au) eine Anfrage, die Aue lie fe⸗ rung des deutschen Luftschiffes „L 71“ sei in ben nächsten Wochen zu erwarten. Tas Lufischiff werde zunächst in Fulham (Norfoll) stationiert. Man hoffe wurch seine Prohe⸗ ahrlen nervolle Erfahrungen zu machen. Ein zweites Luft⸗ senff werde in den Kesitz der Vereinigten Staaten übergehen. Uber drei weitere Luftzchffe, die sich noch im Bau befänden, siche ein Abkommen bevor, durch des sie für Handels zwecke nutzbar gemacht werden würden. Auf die weitere Frage, warum „8 71“ noch nicht ausgeliefert sei, erwiderte Churchill: Wir sind nicht unbefriebigt über die Art, in der die Deutschen ihre Verpflichtungen erfüllen.“
Italien.
Bei Eröffnung der Kammer teilte der Miniflerpräsident Nitt ! bie Neubildung des Kabinetts und die Zurückzehnng des Dekrets über die Erhöhung des Brotpreises mil. Songnn überreichte er angesichts der gegenwärtigen parlamentarischen Lage das RücktrittsLgesuch des Kabinetts. Die Mit⸗ tellung wurde von den Sozjalisten mit Beifall aufgenommen.
Schweiz. —
Der „Berner Bund“ veröffentlicht auf Ersuchen der persischen Gesandtschaft in Bern ein amtliches Tele⸗ gramm en den Chef der persischen Telegation in Paris, in hem dieser beguftragt wid, gegen die Verletzung der persischen Neutralität durch die bolschewistischen Truppen beim Völterbundsrat zu protestieren und im Namen der persischen Regierung dringend um zen Beist and des Völkerbundes zu ersuchen. Persien bittet zugleich um den Zusammenttitt hetz Völler bundsrals zu einer außerordentlichen Sitzung in der Hoffnung, doß der Völkerbund der ganzen Welt beweisen werde, aß er die Wünsche, die zu seiner Schaffung führten, zu ersüllen wisse. In dem Telegramm wird der Ches der dersischen Delegation in Parls mit der Vertretung Peisiens im Völkerbundsrat beauftragt. ;
Auf der Friedenskon ferenz zwischen Lettland und Sowjelrußlaud in Mos kau sind dem lettlichen Telegz aphen⸗ büro zufolge am vergangenen Sonnabend die ersten vier Friedens bedingungen angenommen: 1 Abschlaß des Krieges, 2) Anerlennung der Unabhängigkeit Lettlands, 3) Abkommen über die Festsetzuig der Grenze und ) militärische Sicher⸗ heiten. Banach lam die Frage der Heimsendung der lettischen Flüchtlinge zur Verhandlung.
Litauen.
Bei den Verhandlungen der in Kowno eingetroffenen Fübrer der polnischen nationalen Volkspartei und der oz isl dem ok ratischen Volkspartei mit der litauischen Regierung und der Nafioralversammlung hielten erstere der „Berling ste Tidende“ zufolge an der Forderung sest, daß die Streitfragen über Wilng durch eine all⸗ gemeine Volkgabstiimmung entschieden werden solllen. Von lüenischer Seite wurde mit der unkedngten Forderung ge⸗ anlwortet, daß die Anerkennung Wilnas a Hauptstadt Lilanens unerläßlich sei. Auch der polnische Vorschleg auf Errichtung eines förderativen Bundes, dem Wilna, Kowno und Grodbno als selbständige Kantone angehören sollen, wurde abgelehnt. Die Verhandlungen sind somit ergebrisles ge⸗ bheben. Der britische Kemmsssar für die baltiscken Augelegen⸗ heilen traf aus Riga in Kowmno ein, um mit der litanischen Regierung über die po nisch⸗litauischen Sireltfragen zu ver⸗
handeln. Tschecho⸗ E Igrakei. .
In der gestrigen Sengtssitzung wurde die Erörterun über die Regierungtzerklärung fortgesetzt
Der Senaior Dr. Heller. (eutscher Sozialdemokrat) führte u. a. aus, daß selne Partei für die Selbstbest mmung aller den Staat kewohner ken Völler und daher auch sür die des deutschen Volkes einlrete, Seine Partei müsse die volle Einlösung Ter Kriegéanleihe verlangen. Er bäprach weiter abfällig die Geschältsor nang, die mur die Tschechen zu Worte kommen lasse und jede Oppoesition munt tot mache. Zur Besprechung der, äußeren Politik übergehend. besur⸗ wortete er freun dichastliche Beziehungen zu allen Stagzen. Auch mit TVeutschland md Veutsch-⸗Desterreih müsse die Republik ein freund⸗ schaftiichez Voerdältnis bewabren. Senatgr Dr, Vetter (Deutsch⸗ christlich,sosiale Partei) gab namens des Deutschen parlamentarischen