Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Juni 1920 erhoßen werden und sind unter Nummer
VI. H. 375 an das Reichzarbeugmin isierium Verlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 23. Mai 1920. Ver Reichtzarbeits minister. J. A.: Dr. Bu sse.
— —
Bekanntmachung.
Der Deutsche Landarbeite⸗-Verband, Gau Ober⸗ pfalz und Nieberboyern in Regentzburg, Am Röm— ling 12, hat beantragt, die auf Grund es Beschlußses der Landes arbeit gemein schest vom 27. Ap 1920 erfolgte noch⸗ trägliche Lohn vereinbarung zum alleemein verbindlichen Tarifvertrag vom 20 Jaruar ] g. zur Rep elun der Lohn und Arbeitshedingungen für lande und sor wirischoftliche Arbeiter gemäß S2 der Ver orhnung vom 25. Tezen ber 1918 (Reich⸗ Gesetzbl S. 1456 für das Gebiet des Kreisetz Oberpfalz eben⸗ falls für allgemein verhindiich zu erklären.
Einwendungen egen diesen Antisg tönnen bis zum 20. Juni 1920 erbober werden und sind unter Nummer VI. J. 1473 an bas Jeichtarbeittzminifserium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.
Berlin, den 31 Maj
Der Nicht ae .
920
ite minister. Busse.
D
Bekanntmachung.
Der Deutsche Trans portarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, Engelufer 14, bat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband der Berliner Kohlengroß⸗ händler am 8 Moi 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Ta rifvartroge vom 25. März 1920 zur Regelung ber Löohn⸗ 1nd Arbe tebedingungen der im Koh lenhondelt gewerbe beschäftigten gewerblichen Aiheiter ae mäß Ss 2 der Vererhnung vem 2 ember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. EG. 1456) für das Gebitt bes Zweckverkandetze Groß Berlin sür allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen biesen AUnirag können bis zum 25. Juni 19290 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 567 an das Reichtzerbeitsmingisterium, Terlin, Lutsen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, ben 1. Juni 1920.
Ter Neichsarbeittz minister. J. A.: Vr. Bu sse.
Fekanntmachung.
Der Bund ber Hautfrauen in Vübingen, der Rel sverbanb der weiblichen Hautangestellten Deutschlands, Orte gruppe Tübingen und der Zentralverband der Hausgngeßellten, Orisgruppe
üb ingen, haben bunch den Reichs verband weihlice? Haug— angestellten Teutschlanng, Sitz Berlin, in Verlin SW. 48, Wilhelm sir. 140, heantragt, den jw chen ihnen mit Wirkung pom 1. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn. und Rrbeits bedingungen der angestelllen gemäß 5 2 der Verordurng vom 25. Dezember 1918 (Neickt⸗Resetzꝛö S. 1456) für das Gebiet der Stadt Tübingen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen hie sen Antrug önnen ki zum 265. Jun 1920 * erhoben, werken, und sind unter,. Num mer VI. B. 1679 an daz ReichJzarbeitamintsserkum, Verlin, Lulsen⸗ straße 33 zu richten.
Berlin, den 1. Juni 1970. U
Ver Neichs erbestgminister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Verband von Arbeltge bern ber Sächsischen Textilindußtrie zu Chemnitz Wossenstraße 13, hat be⸗ antragt, im Anschliß an den allgemein verbinblichtt. Tarif⸗ verträd vom 11. Teember 1919 und an den Tarisverirag vom 5. Januar 1920 den zischen ihm, dem Veutschen Textilarbeiterverband, und hem g entralverband christ licher Textilarbeiter em 11. Mai 1850 obgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn— unh Brbeite⸗ bedingungen für die gewerb icken Arbester in Echeuertuch⸗ und Decktnfabrisen sowie in Reiße reien gemäß ö. 2 der Ver⸗ ordnung rem 28. Teiemler 1818 (Reichs Ceset l. S. 1466) für das Gebiet des Freislaalet Sochsen für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Cinwenbungen gegen diesen Antrag kämmen bis zum 25. Juni 1920 erhoben werden und, sind untrr Nummer VI. E. 262 on daz Reichsarbeitsmin fierium, Brrlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 3 Juni 1920.
Ver Reicht arbestzm inister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Mal 19290 it au Blatt 786 lfd. Nr. 2 des Tarif cegistertz eingetragen worden:
Der zrischen der Fuhnherrn⸗-Innung der Stadt- und Land⸗ kreise Dorimund und Hörde und dem Deuschen Trangport⸗ arbeiterve bank, Orte verwaltung Dortmund, am 26. Februar 1920 abgeschlossene Ergänzung svertrgg sür Schwerfuhr⸗ werks- und Epebitlonsberrkebe zu dem olltemein verbindlichen Tarifvertrag vom 5. Noven ber 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilgbedingungen für das Tuhrgeweibe wird gemäß ö 2 der erordnung vom 23. Trzember 1918 (Reicht⸗-Geseßbl.
1456) für des Gebiel der Eiadt Torn und für allgemein verbindlich erklärt. Tie allem eine Verbindlichkeit beginntmit dem 24. Februar 1920.
Her Neichzarbe ligmir iter. J. K.: Dr. Sitz ler.
Dag Tartfreglster und die Yegssteralttn können im Nelch. arbeltöminssserium, Verlin BM. 6, Wnisenstrafe z / c, Zimmer 161, während der iegelu ät gen Nienststunden eingssehen werden.
Ärbeitgeber und Arteinehmer, sür die der Tarispertrag lnfolge der Erklaͤrung des Neicht arbelttministerinmt verbindlich ist, können
Haus⸗
von den Vertragkparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Va. Reg , ministerium, Berlin NW. 5, Lulfenstraße 33 / 84. Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Ersfastfung der Kosten verlangen. Berlin, den 28. Mai 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 50 fd. Nr. 2 des Tartsregisters eingetragen worden: Die allgemelne Verbimblichteit der Ergänzungen
vom
22. Juli und 7. August 1919 zu dem allgemein verbins lien Tarifvertrag vom 4. April 1919 zur Regelung des Arbeit⸗
ver hälsmisses der kaufmännsschen Angestellten im Handel und in der Industrie sowie der technischen Angestellten un der Metollindustrie im Gebiet der Stadt Breslau wind gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reich s⸗Gesetzbl. S. 1456) vom 1. April 18920 ab auf die Firma E. F. Ohles Erben Att.-Ges', Zinnwalzwerke in Breslau, cusgedehnt.
Ter Reichs arbeite m mister.
J U.: Vr. Gitzler.
Das Tarifregister und die Regisierskten tönnen im Reichtarbeitt; ministerium, Berlin RW. 6, Lulsenstraße 233 34, Zimmer 161, während ber regelmäßigen Dienßstunden eingesehen werden.
Pabeitgeber und Arbeitne mer . der Erflärung dez Reich sarbeiteminsferiunz verhindlich ist, können bon den Vertrgeeparleien cinen Ahdruck det Tarifvertrags gegen Grstattung der Koslen verlangen.
Berlin, den 28. Mal 1920.
Der Register führer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Mai 1920 ist auf Blatt 1105 des Tarif— registers eingetragen worden:
Ver zwichen der Arbeilsgememschast faufmännischer und technischer Rngestelltenverbände für die Amiähaupimannschaft zu Cichatz ber Arbeits gemein schast freier Angestelltenverhände, Oesgken tell sür zie Amis d auptmannschaft Oschatz, der Firma Topp und Haberland, Oschatz, und weiteren 22 Firmen am 24. Oktober 1919 ahgeschlossene Tartivert rag zur Regelung der Gehaltg⸗ und Ansftellungs bedingungen der kanfmäunnischen und lechnischen Angestellten und Werimeister wird mit Aus⸗ nahme der Angeslellten des Kleinhandels gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23 Dezember 1918 Reicht ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Ame haup img! schaft Oschatz ausschließ⸗ lich der zum Amtsgerichtäbezirk Riesa gehörigen Orte für allgemein verbindlich erilärt. Die allgemeine Verbindlich leit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht 24 Arbeitsverträge, für die beson gere Fachtarifoerträge in Geltung sind. Falls tänflig für einen Handels⸗ oder In⸗ dustriezweig ein besonderer Fachtarifvenrttag für all amein ver⸗
hindiich erklärt wird, icheldet er mit dem Beginn ver allge⸗
für die der Vgrifvertrag infolge
1919 für den Handel außer Kraft.
Das Tarffregister und die Reglsterakten können im Reichsarbeits⸗
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlfvertrag insolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerlums verhindlich ist, tönnen bon den Vertraggparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 28. Mai 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 29. Mai 1920 ist auf Blatt 77 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: .
Der zwischen der Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber für das Handelsgewerbe in Burg b. M. ber Arbeits gemeinschaft sreier Angestelltenverbände, dem Gewerischaftsbund der An⸗ gestellten, Jem Gewerkschafts hund taufmännischer Angestellten⸗ verbände und dem Kommunalangestelltenverband in Burg b. M. am 29. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbehingungen für die kcufmännischen Angestelllen wird für den Hander gemäß 52 der Vero bhnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Burg b. M. für allgemein verbindisch erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt (ritt die afgemeine Verbinblichkest des Tarifvertraget vom 7. Juni Sie erstreckt sich nicht
auf Arbeilsvernäge, für die besondere Fachtarifverträge in
Geltung sind. Falls künftig für einen Handelszweig ein be⸗ sonderer Fachtarifvertrag är allgemesn verbindlich erklärt
wird, scheidet er mit dem Beginn Ber allgemeinen Verbindlich—
—— — —
meinen Verbindlichkeit aus bem Geltungt bereich des allgemeinen
Tarifvertrages aus. Der Reichtzarheits minister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Dag Tartfregister und die Regcfteralten önnen im Neichz⸗=
arbeltfministerium, Berlin NW. , ö 33 54, Zimmer 161,
während der regelmäßigen ienststunden einge ehen werden
——
Arbeitgeber und Arbeltnehmer, . die der Tarifvertrag infolge
der Erllärnng det Reich tarbeitsmbhn serimmt verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen (Erstattung der Kösten verlangen. Herlin, den 28. Mai 1920. Ver Regi er führer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 29 Mal 1920 ist auf Blatt 1121 des Taril⸗ registertz eingetragen worßen: ö
Ter zwischen dem Arbeitgeberverband der deufschen fein⸗ keramlschen Mr bnstrie, dem Verband der Porzellan⸗ und verw. Arbeiter und Arbeiterinnen Vensschlar s, dem Peruf sverband beuncker keramischer Arbeiser im Zentralverbanz christlicher Fabril⸗ und Trans portarbeiter Den tschlands, Sitz Berlin, dem Verband der deutfchen Gemen kvereine (HM dem Dentschen Mitellorbe terverkanb, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer und dem Verband her Lihographen, Stein drucker und verw. Berufe Teutschlendt obgeschlossene, am 1. Januar G90 jn Krast Letretene Reichttarsfvertrag zur Regelung der Lohn- und Nibeits bedingungen der gewerblichen Arbeiter jn der felnteramischen Im rustrie wird für den genannten
Berufs krelz gemäß 8 2 der, Velorbnung vom 23. Dezember 1918
für das Gebiet de Vir allg
Deutschen
Reicht⸗Gesetzil. E. 1466) eine Ver⸗
Reichs ö. ahgemein verbindlich erklärt hindlich nicht auf die feinkeramischen Haudwerklsbetriebe. Ver Reichs arbeitg minifter. J. A.: Dr. Sißler. Tas Larlfregister und die Regiftergtten önnen im Reichn,
orbeltznänisferium, Verlin BW, C, Luisenstraße 33sä Zimmer 161, wöhrend der regelmeéftgen Tienststunden eingesehen werden.
eit beginnt mit dem 15. März 1920. Sie erstreckt sich
auf Arbeitsverträge,
Prbeltgeber und Brbeltnehmer, ür die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des n,, ,, ,, verbindlich ist, können
don den Vertragsparfesen einen Abdruck des Larispertrags gegen
Grstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 29. Mai 1920. Der Rigisterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 29 Mal 1920 ist auf Blait 265 lfd. Nr. 2 des Tariregtflers eingeiragen worden:
Die zwischen dem meister, dem Jununggverhand Bund Deusscher Dachdecker⸗ innun gen, dem Zern tz alverband der Dachdecker Deutschlands und dem Zentralverband der chrißlichen Bauarbeiler am 25. 24. Jannar 1920 vereinbarten Lenderungen zu dem allgemein verbindlichen Reichstarifvertrag vom 20. Juli 1919 für das Vochdecke— gewerbe werden sür das Dachbhecker⸗ gewerhe ausss ließlich der Tachdeckungs betriebe der Papp— industrit Lemäß z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichg-Resetzbl. S. 1466 für bas Gebiet des Veuischen Reicht für allgen ein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichtein beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichtzarbeinsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Zentralperband Dꝛutscher Dach decker⸗
feilt cus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifver— trages aus.
Der Reichaarbeitsminister.
J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsmintsterktum, Berlin NW. 6, . 3334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.
Arbestgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verhindlich ist, können von den Vertragparteler einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erftattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 29. Mai 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 29. Mei 1920 ist auf Blatt 175 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen, bem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Bundes geschäfte stelle Plauen i. V., und der Schutz gemeinschaft ür Handel und Gewerbe in Greiz i. V. am 25. Februar 1920 abgeschloffene Tarifvertrag zur Regelung der Gehaltg⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und gewerb—⸗ lichen Angestellten des Kleinhandels wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet ves Amtzgerichtsbezirks Greiz für allgemein verbindlich erklärt. ie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februor 1920. Mit dem gleichen Zeispuntt
tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom
16. Juli 1919 außer Kreft. Sie erstxreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere 3 in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels- oder In dustriezwei ein besonderer Fachtarisvertrag für allgemein verbindlt erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aut.
Der Relchtzarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das , , . und die Registetatten können im Reichtarheits. ministersum, Ver lin NW.; 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dlenststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnebmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichearbestemin steriumt verbindlich ist, können von den Vertragtparteien einen Abdinck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 29. Mai 1920.
Ver Negistersführer
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 29. Mai 1920 ist auf Blatt 3831 lfd. Nr. 2 des Tarifregtsters eingetragen worden: ö
Der zwischen bem Gewerkschafts hund, der Angestellten, Orts verband Rastenburg, und dem Kaufmännischen Verein G. V., Raslenburg, am 9. Februar 1920 abgeschlossene Nach⸗ trag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. Stptember 1919 zur Regelung der Gehalig⸗ und An⸗ steluun gs bedingungen für die kaufmännischen Angestellten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzoll. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Rastenburg ür allgemein verbindlich erklärt Die allgemeine n , keit be innt mit dem 1. Februar 1920. Sie erstreckt sich nicht sür die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handelt⸗ oder Industrie⸗ zweig ein hesonderer Fachtarifvertrag fur allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗
vertrags aus. Der Reichtzarheits minister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reicht arbeilsministerjum' Berlin NW. 6, Lutfenstraße 33.334, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienflslunden eingesehen werden.
Ärbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tart vertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 29. Mai 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekannimachung. Unter Bezugnahme anf die . vom XY. Mai 920, veröffentlicht iCn Nr. 122 deg Deuischen Reichs anzeiger vom 7 Juni 1930, wird hierhurch zur öffentlichen Kenntnis
gebracht, daß der Elsenwirischafts bund für die Monate Juni
und Juli
1920 noch die folgenden Höchstpreise fest⸗ gesetzt hat:
94
— — 1 . — — — . — 1 x mal gebeizte? mal gebeiz Kasten⸗ 1 mal ge⸗ mal 6 , n zte . zezte und Ste nzbleche u. Stanzbleche u. Nr Stärke glühte * e l mal gebeite ? mal gebeizte ; 14. k Doppelfal Voppẽeljalz ,k, Ta J. Voppe l salj⸗ Pphellalz⸗ Falzbleche Falzbleche kö bleche leche mm et. 60. 6 M x= — — — — — ———— —— 2 . 19 1mm u. dicker 15. 7465, — 7hI 5. — 615, — 26 0, 8S?5 73609, — 75160, — 7h60, — 7öß0, — 21 . 405, hh h. — 7605, — 7766, — 27 0, 63h 445, 75865, — 7645, — 4h, — 2 0.5663 490, — 7640, — 7690. — 7976, — 4 „a 3 t 7735 79831 ö. : 6, z ; 5. — 76 6. — . 6 6, — 25 6,438 635 7185, 836, — 78ah,— = 0, 4 , — 17885, — 7935, — S0 3h. — 26 6 09 . 79 3, 1 8 35. — 0, 32 S935, — 81865, dꝰ zh, S3 3h. — — 6, 28 S235, — 8385 —] 8455. — ö 3 5. — ö. 653 1634 zöß — S8. — SrSh.— — 0, 22 3 Soy dh. = ge dh,. — — 6, 20 g0 8h, — 28h, — g3 85, — 1 . 1 1 J Tiesstan lecke bedingen einen Auspreitz von 150 M für die Tonne auf den Preis für 2mal geheizte Stanzbleche.
2 7
Sännlicke Pretse gelten sür die Tonne ab Liefermerk für Bleche in rechtwinkligen und normelen Abmessungen bei Aufgabe von wenigstens 2060 kg je Ahmessurg und Starke.
Iwischenstärken find zu den Preisen der nächstdünneren Sorte zu berechnen.
Bleche in der Stärke von 0,32 bis 92 mm werden im allge— meinen nur in den Abmessungen von 760)0h5ö0 mm geliefert,
Nusschußbleche in den Stärken Ra,. 19 und dicker bis ein— schließlich C60 mr werden mit einem Minderpreis von 20 n die Tonne verrechnet.
II. Höchstpreise für Dynamobleche.
Qualität N 0.50 mm max. 35 Watt... . 7985 ½
,,,, 3
J
w Normalgualität. 330 Watt
36565
O40 mm mar
99 HJ ungebelzt 8285 . 12 . * 2 * ö, ö
Qualität B.
O40 mm mar. * 97 Watt ; 9 w ungebeizt 8485 . 0,30 . 1 2, 10 14
Qualität C. O 40 mm max. 2.56 Watt 0, 36) . ungebeizt 8685 4. ö
Qualität D.
O40 mm mor 220 Watt — .. . ⸗ ungebeizt 8885 . k .
chlegierte Bleche.
O, 9 wm mar. 29 Watt
,, . ungebeizt 9085 H J gebeizt 938685 .. . J
0,7 mar. 1,85 Watt ungebelzt 10085 4 0 JJ gebeizt 1638865 , 0 ) ö
0.49 , , un gebeizt 10 785 8, . gebeizt 11 085 . . .
ungebeizt 11 785
0,3 . . gebeizt 12 085 „.
, 164665 G46 min mar. 1,60 9. 1416669 gebeizt 13 085 K.
J 9.5 m näar 1.70 Watt 0, J . .
/ . Die obigen Preise verstehen sich für rechtwinklige Bleche bis zu folgenden Maximalgrè ßen: 1-05 mm Stärke bis 10600 0 200 mm, 6.45 mm bis 9 R 1800 mw, O, 40. 0,35 mm bis 80 7 1600 mm, o, 30 mm bis 750 X 1600 mm. Bleche von weniger als 0, 25 9m Flächeninhalt unterliegen Strelfenbleche von weniger als 400 mm Breite. Für Zu ischen verlusiziffern gung zugestanden werden, z. B.
1,55 Watt 11 285 M ungebetst, 11 586 M gebeizt. Alles die Tonne ab liefernder Hütte, ohne Skonto. Ru preise ür besondere Formgte usw. laut Listen 41 und 42. Nuspreis für Beiten der Bleche mit n ehr als 2.0 Wattyerlust 200 M je Tonne für 1 mal Beijen, 300 4 je Tonne für 2 mal Beizen.
III. Höchstpreise für Röhren:
ae,, ungebelit.
Die von heute ob zur Jug gahe gelangende Nummer 127
des Reichs⸗Gesetzblaitz enthält unter
Nr. 7592 das Gelgtz, ketreffend Erteilung einer Kredit⸗ ermächtigung, vom 4. Juni 1920, unter
Nr. 7593 eine Verordnung zu
rut führung des Vetriebs⸗
räte letze vom 4. Februar 1920 (Reichs- Gesetzbl. S. 147),
vom 5. Juni 1920, unter
Nr 7594 eine PVekanntmochung, betreffend Aenderung den Militärtarsfs für Eienhahnen, vom 7. Juni 1920, und unter
Nr. 7693 eine Bekannimachung Sätze detz Militärtarifs, vom 7. Juni 1920. Berlin, den 11. Juni 1920.
Postzeilungs amt. Krüer.
betreffend Erhöhung der
Attentate
Der Herr Reichspräsident hat den Reichs kanzler mit der Neubildung bes Kabinetts beauftragt.
Der Reichskanzler hat in Verfelg des ihm gewordenen Auftrags an den Abgeerdneten Crispien von der Unab⸗ hängigen Sozialdemokratie ein Schreiben gerichte, in dem er dem Wolffschen Teltgraphenbüro zufolge ausführt: .
„... Jur Lösung der mir gestellten Aufgabe wende lch mich zuerss an die Leitung der Unabbängigen sozigldemotzatischer Partei Deulschlandz. Die Wahlen brachten der Ü. S. P. D. 80 Mandate und machen sie damlt zur zweisstärksten Partei des känftigen Reichs« tagt. Tie Beteiligung der U. S. P. D. an der Regierung ist des⸗ halb das Nächstliegende. In unserer jungen deutschen Republik er— sche nt mir die Teilnahme der U. S. P. D. an der Regierung aber deshalb hesonders notwendig, weil nur durch eine nach links hin verstärfte Koalitionsregierung unsere republikanischen Ein⸗ richtungen gegen alle Angriffe von rechts verteidigt, reaktisnäre auf den Achtstundenlag und, die sozialpolitischen
EGrrungenschaften der Nachkriegszeit abgewehrt werden können und eine auswärtige Politik durchgeführt werden kann, die den reguhlita=
Brennen. Auf Antrag des Ministera für Volkswohlfahrt wird be⸗ siimmi, daß bie Bean belsung der Angelegenheiten, betreffend
Durchführung ker Pundegrate verordnung über Kriegs⸗ wohlsahrts pflege vom 15. Februar 1917, die bisher durch der Sfaatekommissar für die Regelung zer Kriegs wohlfahrt⸗ flege im Mirmsterlum des Jonern ersolgte, auf das Ministerium jür Volke wohlfahrt übergeht. Berlin, den 21. Mai 1920.
Tie Preußische Staalsregierung.
Fischbeck. ODeser. Stegerwald.
Severing. Lüdbemann.
Braun.
nischen und vaziflstischen Ideen der weit überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes entspricht.“
Anschließend bat er den Abgeordneten Crispien zu einer Besprechung, mobei er zum Schluß auf die Dringlichkeit der Regierungsbilzung wegen der in Spaa zu führenden Ver⸗ handlungen Hinwles.
Auf die es Schreiben ist folzende Antwort der Unab⸗ hängigen Sozialdemokratie, gez. Crispin, eingegangen:
„Sehr geehrter Herr Reichskanzler! Im Außttrage des Zentral= komikers der Unabhängigen Sozis!demokratischen Partei Deutschlands
übermlttle ich Ihnen folgende Antwort auf Ihre Einladung vom
11. Juni zu esrer Aussprache über den Eintrit von Mitgliedern
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen
und For sten. Die Oherförsterstelle Idstein im Regietungs bezirk Wiesbaden ist zum 1. August 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 12. Juli 1920 eingehen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Ve etzt sind: der Baurat För ster ron Köslin nach ih acker, als Vorland des Elbe⸗Wasserbauamté, der Reglerungg⸗ bcumeister Gusta Schmidt, bisher zur Reichs kolonialver wal= 1 ⸗ 8 tung beurlaubt,
ker Regierungskaumeister Hee kt, bisher zur Reichskolonial—
besonberer Freissvereinbarung; desgleichen
kann ene entsprechende Preikermäßi⸗ für 030 und O, 5h mm mit mar.
Auf Grund der für die übrigen Walzeisensorten eingetretenen
Preisermäßigungen sind dle Höchsspreise für Gas« und Siederöhren, Kategorieräöhren und Lokomolipröhren für die Monate Juni und Juli jhznsrebensalls herabgesett worden. Eine ziste der heute gültigen Preise Legt beim Cisenwäörtschaf sbund in Düsseldorf, Zimmer 366, zur Ensicht auf. Sie tann auch gegen , . des Gsenwirischafttbunds in Duüsseldorf bezogen werden.
1IV. Höchstpreise für verschiedene Erzeungnisse: a) Tragsederstabl in normaler Staate bahnqualität . EI Blaftspiralfeder stahl in normaler Staatsbahn⸗ k e) RFuischwagenfederstahl in normaler Wagenfeder⸗ w 4100 , d) Spejialflußeisen für Zieh wecke bis ßo k Festig⸗ keit — Fiachmalerial für Kalipreßmuttern fällt ä hee 40600 e) Welchstahl bis bo kg Festigkeit für Automaten z Die vorstehenden Preise gelten für 1000 æ ab Oberbausen. Bei Lieferung in S. ö chüte ist der Aufpreis hiersür in den Preisen eingeschlossen. Abmes unge über preise werden nach der „Einheitlichen Ueberpretsliste' des Teunschen Stahlbundes berechnet.
me,
Erstattung der Unkosten von
3 9800 KA
Hie vorstehenden Preise schließen eine in den Monaten Junk / Juli d. J. etwa eintretende Kohlenprelserhöhung bis zur Höbe von 20 4
vie Tonne ein. Cine 20 „ übeisteigende Kohlenpreigerhöhung wird
bei den vorftehenden Preisen in der Weise 6 daß für jede Mark Kohlenpreiserhöhung die genannten Preise sich um 3, 50 erhöhen. Eine derartige
Erhöhung der Walzeisenpreise wird für die
Lieferungen berechnet, Tie vom Tage des Inkrafttretens der Kohlen.
preizerhöhung an erfolgen. Düsseldorf, den 9. Juni 1920. Eisenwirtschaflsbund. E. Poensgen, Vorsitzender.
.
verwaltung beurlaubt, nach Köslin an die Regierung.
unserer Partei in die neu zu bildende Regierung: Die U. S. P. D. kann nicht in eine Regierung eintreten, die sich die Wiederauftlchtung der im Kriege zusammengebrochenen kapitalistischen Ausbeutungswirt⸗ schaft zum Ziel gesetzt hat und zur Niederhaltung deg Proletarigis den Milstarigmus nen belebt und slärkt, wie es die bisherige Koalitions— regierung getan hat. Der Eintrit! der ll. S. P D. in eine so lch Regierung würde cine Unterstützung der konterrevolutionären Politik bedeuten,
die sie bisher grundsätzlich bekäẽmpft hat, wäre eine Preisgabe ihres Programms und ein Verrat an den Interessen der Arbeiter, Ange⸗
stelten, Beamten, Kleingewerbetretbenden und Kleinbauern, die der U. S. P. D. bei der — eichstagswahl Stimme und Vertrau mn ge= schentt haben für die energische Fortsetzung ihrer Politik de rücksichts⸗
losen proletarischen Klaͤssenkampses mit dem Ziel der Beseitigung der
nach Swinemünde an das Hafenbauamt, und
Tie Verletzung des Regierungsbaumeisters Potyka von
Küstrin nach Freienwalde ist rückgängig gemacht worden.
Ministerium für Volks wohlUfahrt.
Nachdem die preußische Staatsregierung durch ic,
vom 21. Mal 1920 — St. R. J. 4716 — bestimmt hat, da die Wearbeitung der Angelegenheiten, betreffend Durchführung ber Bundesrafgverorbnung über Kriege wohlfahrtspflege vom 165. Februar 1917 (R. G.-⸗Bl. S. 1453), vom preußischen Mini⸗ sterißm des Innern auf das preußische Ministerium für Volks⸗ wohlfahrt ühergeht, ist
der Miniferialdirekior im Ministerktum für Volktzwohl⸗ j 36 derl ; inist 4 6 der das Proletariat verwirrenden und spaltenden Koalitlons⸗ politik, ᷣ
sahrt Bracht zum Stach skommifar für die Regelung der Kriegswohlfahrtäpflege in Preußen und
der vortragendt Rat im Mantstertum sür Volkgwohlfahrt, Gebeimer Regierungsrat Dr. Potrantz zu dessen Stell—⸗ vertreter ernannt.
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lber der revolutionären Arbelterschaft.
ate ,,, Compromißpoliti
lapitalistisch⸗militaristischen Klassenherrschaft. Zur Erkämpfung dieses seles ist die U. S. P. D. zu Beginn der Rpolution in eine gemein⸗ same Regierung mit der rechtssozialistischen Partei eingetreten. Trotz⸗ dem diese Partei versprochen hatte, das sozialdemokratische Pꝛrẽæocamm jur Grundlage der Regterungspolitik zu machen, haben ihre Vertreter unausgesetzt eine Politik der Anlehnung und des Kompromisse mit den Vertretern der alten staatlichen Bürokratie, der kapitalfstischen Parteien und des alten Militarismus betrieben, sodaß die U. S. P. D. gezwungen war, auß der Regierung augzutreten, um nicht mitschuidig zu werden an der Wiederbelebung des Kapitalismus und Milstarismus und der von ihnen ins Werk gesetzten blutigen Gewaltpolitik gegen- ö Die seitdem betriebene rechts. sontalistlsche Koalitionspolitik mi! kapitalistischen Parteien hat dazu ge führt, die wahren Machtverhältnifie zu verschleiern und die Arbeitertlasse in ihrem Vormarsch zu behindern. Das Erstacken zer Reaktion, wie es bei den Reichstagswahlen zum Ausdruck e, , . ist, ist nur die Folge der mit den geschworenen Feinden
der Arbeiterklaff ; und kann nicht bekämpft werden durch die Fort
sondern nur durch eine grundsätzlich tlare und konsequente
sozialistische Politik, die die Bestzergreifung der volittichen Macht
durch das Proletariat und dessen Alleinherrschaft bis zur Verwirk⸗ lichung des Sozialismus erstrebt. Ergibt sich aus der Entwicklung der Revolution die . einer sozialistischen Regierung, so kommt für die U. S. P. D. als Uebergang nur eine rein keen ich
Regierung in Betracht, in der sie die Mehrheit hat, den bestimmenden Einfluß ausübt und in der ihr Programm die Grundlage der Politik
Bekanntmachung. Nachdem durch den Herrn Reichs minister des Innern ein zweiter Rachtrag zur 5. Autzgabe der Deutschen
Arzneitare 1926 herausgegeben worden ist, bestimme ich,
ab für das preußische Staatsgebiet in Kraft tritt.
Vie amtlich⸗ Ausgabe detz zweiten Nächtrags erscheint im Ver⸗
lage der Weldzmann'schen Huchhandlung in Bersin SW. 68, Zimmerftraße 94; sie kann von der genannten Buch hanblung zum Preise von G80 KA für das Stück bezogen werden. Berlin, den 10. Juni 1920 Der Minister für Volks wohlfahrt. J. A.: Gottstein.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der elscß⸗tothrirgische Kreis chülin zeller Echultat Lom st euer an AÄrbelkslahn (gemäß ben, Se 45 52 des Ein=
hard ist zum Kreisschulinspeltor in Scarburg und der elsaß⸗
bildtt. Durch diese Antwort dürfte wohl auch nach Ihrer Neber⸗· zeugung die von Ihnen gewünschte Aussprache gegenffandalotz ge
worden sein. daß bieser Nachtrag mit Wirksomkeit vom 15 Juni 1920
Die Reichsschullanferenz tst geftern vormlita; im großen Sitzungssaal des Reick stagsgehäudes von Reicht⸗ minister dees Innern Koch mit einer Willkommenanspreiche ar⸗
öffnet worden. Der Minister wies darauf hin, daß die Konferenz ein Austakt zu der großen Gesetzgebung der kom⸗ nenden Jahre üher das Schul wesen sein solle. Die Bahn sei frei zu rutzigem, besonmenem und üherlegtem Fortschritt.
loihringisch Kre( sschulinspe klor Schulrat Mahrhach zum Kreis⸗ schulinspeltor in Bithurg, ferner
der Studienrat Professor Doe gen zum Dircktor der Saut⸗ ablellung bei der Preußischen Staatshihllothek zu Berlin er⸗ nannt worden.
Bekanntmachung.
Unter dem Velfall hes gamen hen ff führte er Hus, daß es kt nach dem leidenschastliches Wahlkampf Zeit set, stch auf
ie Gemeinsamkeit kultureller Arbeit zu befinnen.
Die Vorschriflen über den Abzug von Einkommen⸗
kommensteuergeseß s), die am 2B. Jun 1920 in Kraft treten. haben der Deffentlichkeit vie fach zu irrigen Annahmen geführt. Wie „Wolffs. Telegrérhenbäro“
mitteilt, besteh die Ansicht, als ob nur der vom 25. Juni 1920 ab verdiente Arbeitslohn dem 10 prozentigen Abzug unterliege. Der Arbestgeber nimmt daher an, daß, wenn er den Arbeitzlohn am Schlusse einetz bestimmten Zeit⸗
raumes zahle, er eine doppelte Reümung aufmachen müsse:
Auf Grund des 5 2 Absatz 2 der Bundesratesverorznung vom
23. September 1916, betreffend Tie Fernbaltung unzuverlässiger Per⸗ fonen vom Handel (R. G. Pl. S. 603) habe ich heute meine Ver— fügung vim 8. Mat 1919, Nr. 11 1429, betreffend Untersagung bes Handelsbetrieb deg Hänblers Johann Bruns; Scherssel, aufgehoben. Dem Brune sst die Handelserlaubnit wieder erteilt worden.
Rotenburg (Hann), den 31. Mai 1920.
Der Landrat. von Müller.
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Bekanntmachung.
Den Händlern August Drewes in Surojde und ö Jürs in Wie gend on, Nr. 140 ist auf Grund der zundesraffpérordrung vom L‚3. Septemker 1915 (RGS. S. 605), verlässtger Personen vom Handel, jeglicher Handelmit Gegerft nden des täglichen Bedarfz,
insbesondere mit Vieh und Lehtusmitteln, untersagt worden.
Soltau, den 2. Juni 1920. Der Landrat. Dr. von Rappard.
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Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reiche rat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen; vorher hlelt der Ausschuß für Volkgwirtschaft eine Sitzung.
betreffend Fernhallung ur
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Eenmal was seln Arbeimnehnier bis zum 24. Juni 1920 und dann, was sein Arbeitnehmer vom 25. Imi 1920 an ver⸗ vient habe. DHiese Auffassung ist irrig. Dem 10 prozentigen Abzug unterliegi jeder Arbei lohn, der vom 25. Juni 1920 an zur Auszahlung gelangt, und zwar auch daun, wenn r auf eine vor dem B. Juni 1920 liegende Zest ontfällt. Werden also , sür die . vom 21. — 26 Juni 1920 260 S Arbeilslohn ausgezahlt, so sind 10 91h von den ganzen 280 MS zu kürzen. Werden am 30. Juni 1920 1000 „S6 Albeittzlokn für den Juni auggezahlt, so unterliegen die gangen 1000 S den Abzug. Eine Auseingnderrechnung also zwichen ö. , dem 35. Juul 1920 verdienten Arbelts lohn findet n tatt.
Der Deutsche Schutzbund teilt mit, daß die Einsprucht⸗ frist für Abßimmungsberechtigte in Ostpreußen bis zum 20. Juni verläwngert worden ist. Stimmberechtigte, die den Wahlauswels bls zum 15. Junt noch nicht erhallen haben, tun daher gut, nder ng bei der Abstimmunge kommission ihres Geburtsortz Einspruch zu erheben.
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wecks Vermeidung von Mißversländnissen teilt die polüische Gesandtschaft mit, daß das. Bisie ren von affen, Legalssationen 2c. nur von denjenigen polnischtn onsulaten erledigt werben, in deren Bezirk der betreffende Antragsteller wohnhaft ist. n fat befinden 1g in Denisch⸗ land folgende polnische Konsulate: Köln. Domhof 28; Essen⸗ Ruhr, fen Ker So; Königsberg, Ostpr., Knelpphoefische
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