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2 d — ᷣ —
§ 5. Die Ein und Verkäufe von Saar, Lothringer und Luxem hurger Material sind in den Handelsbüchern besonders kenntlich zu machen.
§ 7. B. Abschlässe ab Werk. Die Händler haben den zuständigen Kontrollstellen Mitteilung zu machen: 4a. Uber die Abichlüsse ab Werk unmittelbar an die Abnehmer unter Angabe der Mengen, Preise, Lieferzeiten und sonstigen Kaufs und Verkausshedingungen; b. über die Abschlüsse ab Werk für ihr Lager unter Angabe der Mengen, Preise, Lieserzeilen und sonstigen Bedingungen. Dle Mitteilungen haben unverzüglich nach den Abschlüssen zu erfolgen. § 8
Wer den Vo'schriften dieser Verordnung vorsätzlich zuwider handelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 200 000 ez oder mit einer dieser Strasen bestraft.
Ist die Zuwiderhandlung fahrlässig begangen, so ist auf Geld—⸗ strafe bis zu 50 000 M zu erkennen. 5 9. Diese Verordnung trilt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Juni 1920. Der Relchtwirtschafts minister. Schmidt.
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Bekanntmachung.
Der Deutsche Portieroerband in Berlin W. 6Gè, Dayreutherstraße 31, hat beantragt, den zwischen ihm utth dem Verband der Geschäfts⸗ und Industriehaus— Besitzer am 18. Mai 1920 mit Wirkung vom 15. Februar 1920 abgeschlossenen Zusatzvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 1. August 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbehingungen der Hauswarxte, Fahrstuhifsihter, Heizer, Fabrlkportiers und Wächter in Ge— schäfts⸗ und Industriehäusern gemäß 8 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. 6. 1456) für das Gebiet der Orte Herlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Schmargen⸗ dorf, Friehenau. Sleglttz, Schöneberg, Tempelhof, Neukölln, Lichlenberg, Hohenschönhausen, Welßensee, Pankow und Rei⸗ nickendorf ebenfalls für allgemein verbinylich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. L. 452 an das Neichsarheltaminlsterium, Berlin, Luisen⸗ straße 85, zu richten.
Berlin, den 3. Juni 1920.
Der Reichs arbeilsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
——
Relanntmachung.
Der Arheitgeberverband der deutschen Blumen⸗ und Blätterfabrikanten und verw. Gewerbe in Berlin W. 8, Mohrenstr. 7/8, hal beantragt, hen zwisch en ihm und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutsch— land, Gruppe Blumen⸗, Hlätter⸗ und Fesdern⸗ arbeiter, Zahlstelle Berlin, am 11. Mai 1920 ab⸗ geschlossenen Nachtrag zu dem all gemein verbindlichen Tarifvertrag vom 29. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn- und Arheiltzbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Blumen⸗, Blätter- und Federn⸗ sowie in der Palmen⸗ und Dekorationsbranche gemäß 8 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (JFeicht⸗Gesetzhl. S. 1456) für denselben Beruftztceis im Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für allgemein verbinhlich zu erklären.
Ginwendungen gegen blesen Antra 25. Juni 1920 erhoben werden und sind VI. R. 1140 au das Relchtzarbei tsministerium, Berlin, Lussen⸗ straße 383, zu richten.
Berlin, den 3. Juni 1920.
Ver Reichtarbellgz min ster. J. A.: Dr. Bu sse.
können bis zum
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband der Metall industriellen in Bielefeld, Oherntsrn all 24, hat beantragt, den zwischen
ihm, dem Deutschen Metallarbeiter verband, Ver⸗
waltungsstelle Bielefeld, dem Deutschen, Holz—⸗ arbeiterverhand, Verwaltungs stelle Bielefeld, und dem Christlichen Metallazgbeiterverband, Verwal⸗ tungs telle Hie lefeld, am 29. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ unb Arbeit bedingungen in der Metallinbustrie gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkzeises Bielefeld, ber Orte Schloß Holte und Liemke im Kreise Wiedenbrück für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bitäz zum 25. Juni 19260 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1738 an das Reichtarbellgminislerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Verlin, den 4. Juni 1920.
Der RNeichtzarbeits minisler. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren, Zahlstelle Hildesheim, hat beantragt, die zwischen ihm und der Bäckerswgnßzinnung Hildesheim am 12. Mai 1920 abgeschlofsene Loh nvereinbarung ü dasz Bäckerei⸗ gewerbe gemäß s 2 der Verorhnung nom 285. Dezember 1918
(Reichtz⸗Gesetzbl. S. 1456) für has Gebiet des Stadtkreises
Hildeshelm für allgemein veibinblich zu erflären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Jun! 1920 erhohen werden und sind unter Nummer VI. RE. 1727, an ha Reichsarbeitsministerlum, Berlin, Lulsen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 4. Juni 1920.
Der Neichtzarbeilgminisier. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Die Bäcker-Innung in Harburg und der Zentral⸗ perbaud der Häcker und Konditoren, Zahlstelle Har— burg, haben beantragt, die Abänderung des Absatzes 38,
unter Nummer
.
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betreffend Lohnsätze, in dem Tarifvertrag vom 7. März 1920, bessen Verbindlichleitzert lärung gemäß Be fannimachung in Nr. 81 des „Deuischen Reichsanze gers“ vom 17. Anil 1920 beantragt ist, gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet des Stadt- und Landkfreises Harburg a. Elbe mit Ausschluß des Kommundlverbandes Wilhelmsburg sür allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werben und sind unter Nummer VI. k. 45 an das Reichgarbeitgministerium, Berlin, Luisen⸗ siraße 33, zu richten.
Berlin, den 4. Juni 1920.
Der Reichtzarbeits min ister. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachnng.
Das Arbeigeberkartell des Handele lammerbezir ls Lahr, Geschäftestelle Lahr in Baden, und die Arbeittz gemeinschast der kaufmännischen unb technischen Angestellienverbän de im Handels⸗ kammerbezirk Lahr haben beantragt, den zwischen der In— dustriellen-Vereinigung für Lahr und Umgebung, der Vereinigung der Indußtriellen Offenburgs und Umgebung, dem Verein zum Schutze des Detail⸗ handels Lahr, dem Verein selbständiger Kaufleute Offenburg E. V., dem Verein e ln r: Kauf⸗ leute Wolfach, dem Verband selbständiger Kauf⸗— leute von Oberkirch und dem Gewerkschaftsbund tkaufmännischer Angestellten, dem Gewerkschafts—⸗ bund ber Angestellten, dem Zentralverband der An⸗ gestellten, dim Kaufmännischen Verein Lahr, dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, dem Deutfchen Werkmeister⸗-Verband und der Jer⸗ einigung ber taufmännischen und tech nischen Standesgenossen am 4. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts und ÄAnstellungs⸗ bedingungen der kausmännischen und technischen Angestellten unh ber Werkmeister an Stelle des Tarifvertrages vom 4. Jun 1919 gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Neiche⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Handels⸗ kammerbezirks Lahr i. Baden für allgemein verbindlich zu erllären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummen VI. R. 407 an dag Reichsarbeilgmintsterlum, Berlin, Luisen⸗ straße 35, zu richten.
Berlin, den 4. Juni 1920.
Ver RNeichsarbeita minifler. J. A.: Dr. Busse.
Belanntmachung. Der Arbeitgeberverband Mettmann-Wülfrath
G. V. in Elberfelb, Berlinerstraße 44, hat beanmagt, den.
em Deutschen Metallarbeiterver band, Mettmann, dem Chrislichen Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Düssel⸗ dorf, dem Zentralverband der Nahrungs— und Genußmittelindustrie⸗Arbeiter, Verwaltungs telle FDüfseldorf, dem Zentralverband der Schuh macher Deutschlands, dem Hentralverband Deutscher Leder⸗ arbeiter und dem Christlichen Lederarbeiterverband,
wischen ihm, zerwaltungsstelle
am 31. März 1526 obgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗
lung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen der gewerblichen Ar⸗ beiter der Industrse und Gemerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzhl, S. 1456) sür die Bürgermeisterelen Mettmann und Wülfrath für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. ; .
Einwenbungen gegen diesen Antrag können bitz zum 30. Juni 1520 erhoben werden und sind unter Nummer VI. L. 1332 an das Reichtzarbeilzminlsterium, Berlin, Luisen⸗ straße 86, zu richten.
Berlin, den 4. Jun 1920.
Der Reich arbeit minisler. J. A.: Dr. Bu sse.
Bekanntmachung.
Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie zu Chemnztz, Waisenstraße 13, hat bean⸗ tragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifver⸗
irag vom 17. Dezember 1919 den zwischen ihm und dem
PBeutschen Textilarbeiter-Berband am 14. April 1929 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und , , ngen der in den Betrieben ber Posamenten⸗ industrie beschästiglen gewerblichen Arbeiter gemäß 82 der Verordnung vom 28. , . 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stabt Chemnitz und der Amts hauptmann⸗ schaflen Annaberg, Chemnitz, Flöha und Marienberg für allge⸗ mein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen bdiesen Antrag können bis zum 30. 24 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 195 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ siraße 335, zu richten.
Berlin, den 6. Juni 1920.
Der Reichs arheiltzminlsier. J. A.: Dr. Busse.
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Betanntmachung.
Unter dem 2. Juni 1920 ist auf Blant 541 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tgrisvertrag vom 21. Juni 1919 für die kaufmännischen An gestellten im Großhandel und in der Industrie für das Gebiet der Staht Würzburg und der eingemeindeten Volorte eingetragen worden:
Die von den Vertrags partelen grerkannten Schiedssprüche
des Schlichtungs ausschusses zu Würzburg vom 9. Januar und
31. März 1920 über Teuerungszulagen werden als Er⸗ gänzung des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom
21. Jun 1919 für das gleiche Tarifgebiet und deunselben
Berufs kreis mit Wirkung vom 1. Dezember 1919 sür allgemein verbindlich erklärt. Der Reichgarbeilsnminisler. J. A.: Wulff. Das Tarlfreglster und die Registerarten können im Reichsarheite.
minlsfersum, Berlin RV. 6, Lussenstraße 5/34, Zimmer 161, während
der regelmäßigen Vienststunden eingesehen werden.
Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erfsärung des Reid gorbeitsmmisterlums verbindlich ist, können von den Vertraggparteien einen Abdruck des Tarlfvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen. .
Gerlin, den 2. Juni 1920.
Der Reghferführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. Juni 1920 ist auf Blatt 788 lfd. Rr. 2 des Tarifregisers eingetragen worden.
Der zwischen dem Denischen Werkmeisterverband, Ge⸗ schästsstelle des Beznrk X in Berlin, und dem Verein der Weingroßhändler von Kerlin und der Provinz Brandenburg in Berlin am 7. April 1929 abgeschlossene Tarifvertrag wird im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 16. Oktober 1919 für die in den Weingroßhandlungen be— schäfsigten Lagermeister und Weinküfer im Gebiete des Zweck= verbandes Groß Berlin gemäß § 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗Kesetzbl. S. 1456) sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zenpunkt tritt die all⸗ gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 16. Oktober 1919 außer Kraft.
Der Reich sarbeits minlster. J. A.: Wulff.
Vas Tarifreglfler und die Regiflerakten können im Reichgarbertt« minifserium, Berlin RV. 6, Lulsenstraße 35/84, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden elngesehen werben,
Rrbeiigeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichszarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Ahdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. Juni 1920.
Der Regsterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. Juni 1920 ist auf Blatt 1129 des Tarif⸗ reglsters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für Landwirtschaft, Weinbau um d Gartenhau in der Rheinpfalz, dem Deuischen Landarbeiterverband, Gau 12, und dem Zentralverband der Forst- Land⸗ und Weinbergtzar beiter Dentschlands, Bezirk Rheinpfalz, am 4. Februar 1926 abgeschlossene Kretsmantel⸗ tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arheitsbedin⸗ gungen in der Land⸗ und Forstwirischaft, im Wein⸗ und Gartenbau wird gemäß 82 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Rhein⸗ pfalz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1920.
Der Reichs arbeitaminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Negiserakten können im Reichtzarhelts. ministerium, Beilin RW. 6, 6 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitemsnisteriums verbindlich ist, können von den ,, einen Abdruck det Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. ö 6
Berlin, den 2. Juni 1920. *
Der Neglsterführer. Pfeiffer.
8etanntma chung.
Unter dem 3. Juni 1920 ist auf Blatt 952 lfd. Nr. 2 des Tartsregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband Deutscher Steindruckerel⸗ besitzer und dem Verhand der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe am 15. Oktober 18919 abgeschlossene Nachtrag J und der am 11. Januar 1920 abgeschlossene Nachtrag II zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 31. Ma 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Gehilfen im Lithographie⸗ und Steindruck⸗ gewerbe werden . 32 der Verorbhnung vom 23. Dezember i9gI8 (Reicht⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Berufskreis und das Tarifgehiet des Tarifvertrages vom 31. Mai 1919 in gleichem Üümfange für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit des Nachtrages JL beginnt mit dem 15. De— zember 1919, die des Nachtrages l mit der ersten vollen Lohnwoche im Januar 1920.
Der Neichtzarheitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die . können im Reichg⸗ arbeltsrnnifterium, Berlin XW; 6, Luisenstraße 35/64, Zimmer 161, während der regeln sb n, Dienststunden eingesehen werden.
Arbeltgeber und Arbeltnehmer, ö. die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitminlsteriums verhindlich ist, können von den Vertragtpartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 38. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Zur Feststellung des Ergebnisses der Wahlen zum Reichstag vom 5. Juni 1920, gemäß 5 32 des Reichs⸗ wahlgesetzes und 3 69 der Reichswahlordnung und Zu⸗ teilung“ von je einem Abgeordnetensitz an zwei westpreußische Wahlvor schläge, gemäß 8. 588 Abs. 38 detz Reichtzwahlgesetzes, findet am Do anerstag, den 17. Juni 1926, Nachmittags 6 Uhr, im Büchereifaal des Statist ischen Reichszamts, Lüßowufer 8, eine Sitzung des Reichswahl⸗ aus schuffes slatt. Di Verhandlungen detz Reichs wahlaus— schusses sind öffentlich.
Berlin, den 16. Juni 1920.
Der Reichswahlleiter. Delbrück.
Bekanntm achung.
. Auf Grund der Artikel 27 und 180 der Reichs verfossung wird der neugewählte Reichstag berufen, am Donnerstag, den 24. Jun! 19260, Nachmittags 3 Uhr, zusammenzutreten.
Berlin NW. 7, den 15. Juni 1920.
Der Präsident der Nationalpersammlung. C. Fehrenbach.
rr — w
. 1
daß Tie Stabtgem einde Amberg mit 4 vom Hundert
; kehr bringt.
Bekanntmachung über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Mit Ministerialentschließung von heute ift genehmigt worden,
verzinsliche Schult verschreibungen auf den Inhaber im Gesamt⸗ betrage vor 7i6, Millionen Mark, und zwar Stücke zu 5000 6, 2000 M, 1060 , 500 M6, 200 66s und 100 6 in den Ver—
ünchen, 13. Juni 1920. Bayer. StQa ateministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.
Bekanntmachung.
Die Verfügung des Polizeiamteg in Lübeck vom 16, Marz 1918, nach welcher dem am 15. Juni 1863 zu Krummesse geborenen Händler Karl David Fxiedrich Dür(op, wohnhaft in Lübeck, Steinraderweg 12, der Handel mit Lebens- und Furter⸗ mitteln aller Art und mit Krämecrwgren, wie Seife, Petroleum und sonß igen Kausheltungs waren untersagt worden ist, wird hiermit zurückgenommen.
Lübeck, den 14. Juni 1820.
Das Landesversorgungtamt. J. A.: Fahrenberg.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung vom 25. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuvenlässiger Personen vom Handel, wird hiermit dem Kausmann Eugen Fritz Pfennig in Chemnitz, Am Könige. platz Nr. 3, jeder Handel mit Gegenständen des täg⸗— lichen Bedarfs und jede Beteiligung daran unter Auferlegung der Kosten des Veisahrens wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im Reichsgebiet untersagt.
Chemnitz, den 12. Juni 1920.
Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Bürgermeister.
Die von heute ab . Ausgabe gelangende Nummer 129 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7604 eine Verordnung über das Reichswitischafts⸗ gericht, vom 21. Mai 1920 und unter
Nr. 7605 eine Vtrordnung, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, vom 8. Juni 1920.
Berlin, den 14. Juni 1920.
Poftzeitungs amt. Krůer.
Pren fen.
Auf Grund des 8 1 der Verordnung, betreffend ein ver- einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. Seytember 1914 (Gesetzsamml. S. 1595 in der Fassung der Verordnungen vom 25. September 1915 . S. 141) und 15. August 1918 e nin S. 144), wird bestimmt, daß das ver⸗ einfachte Enteignungsverfahren nach den Vor⸗ schriften der Verordnung beim Bau einer elektrischen 5 ochspannungsleitung von der Transformatoren⸗ sfsation in Krottorf im Kreise Sschersleben nach dem Kraftwerk , im Kreise Neuhaldensleben, Regierungsbezirk Magde⸗
rg, Anwendung findet, nachem dem Elektrizitäts- wert Sachsen⸗Anhalt in Halle a. S. das Ent— eignungsrecht für den Bau der Hochspannungsleitung durch Erlaß vom 3. Mai 1920 verliehen worden ist.
Berlin, den 22. Mai 1920.
Die Preußische Staatsregierung.
Fisch he ck. Oeser. Stegerwald. Severing. Lüdemann.
Ministerium des Innern.
Die Pireußische Staatsregierung hat auf Grund des. 3 28 des Landes verrhaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 1965)
Braun.
den Verwaltungsgerichtsditektor Schmaucks in Stettin zum
Mitglied des , n. in Airntherg und zum Stell⸗ vertreter des Regierungspräfidenten im Vorsitze dieser Behörde auf Lebenszeit ernannt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Vorbehaltlich der Genehmigung des ,, sür 1920 wird die preußische Staats forstverwaltung drei Forst⸗ ein richtungsanstalten (Berlin, Magdeburg und Cassel) errichten, an denen u. a. drei Regierungs⸗ und Forsträte und sechs planmäßige Oberförster an⸗ gestelll werden. Meldungen für die Ober försterst ellen — auch jüngerer Bewerber — find bis zum 1. August d. Is. einzureichen. Auch für die Regierungs⸗- und Forstrats⸗ stellen sind Bewerbungen zulässig.
Sekanntm aäachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlãssiger Personen rom Handel Lom 23. September 1913 (5 Gl. S. 603) babe ich dem Schankwirt P.aEu! Lehmann in Berlin Tauben⸗ straße 42, wohnhaft, durch. Verfügung vom Heutigen Tage den Sen dei misl Gegenständen des ts glick en Bedarls ,. Unzuverlässigkeit in betug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ agt. Berlin O. 27, den 10. Juni 1920. Ter Polizeipräsident. Abteilung W. S. V.: Heyl.
Bekanntmachung.
Der Ehefrau Thekla Greschuschng, geb. Dy sela,
in Berlin“ Britz, Chausseestr. 109, ist durch Urteil des Wucher.
gerichts bel dem Landgericht 11 in Berlin vom 22. April 1820
II. V. J. 435. 26 auf Grund der Betanntmachung zur a )
e n. Personen vom Handel vom 23. September 191
E GBl. S. 603) in der ug des Art. III der Verordnung vom
7. Nvbember 1919 (RG B. S. 1508) der Handel mit Lebens⸗
mitteln wegen Unzuverlässigleit untersagt. Berlin, den 9. Juni 1920.
werden.
Bekanntmachung.
Tem Händler Kar! Röhrs in Schwalingen ist auf Grund der. Bnndesratsbetorknung vom 23. September 1915 (RG. Bl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel, jeglicher Handel mit Gegenständen des täg- richen Bedarfs, mebesondere mit Vieh und Lebens- mitteln, unter sagt worden.
Soltau, den 8. Juni 1920.
Der Landrat. J. V.: Harder, Kreissekretär.
Bekanntmachung. Auf Grund des 8 71 der Reichsgetresdeordnung vom 18 Juni 1919, für die Ernte iol9g, 5 141 der Kreikverordnung vom 14. Jult 1919 über die Herflellung und den Verkauf von Backwaren im Kreise Westerburg und des 8 1 der Bekanntmachung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zur Fern haltung unzuverlässiget Personen vom 86 ist der Betrieb des Bäckers Jakob Sturm in
al; heute geschlofssen worden. Die Kosten dieser Bekannt⸗
machung trägt Sturm. Westerburg, den 8. Juni 1920.
Der Landrat. Dr. Schieren.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die neuesten Bestimmungen über den zehn⸗ prozentigen Abzug vom Lohn und Gehalt ab 25. Juni d. J. lauten:
J. Jeder Arbeitgeber hat bei jeder Zahlung von Arbeitslohn, wo—⸗ runter nicht nur Barlohn, sondern auch Natural⸗ und sonstige Sach⸗ bezüge fallen, 10 vom Hunden des Arbeltslohns, und zwar des Bar- lohns einzube halten. Treffen Barlohn⸗ und Natural oder sonstige Bezüge zusammen und übersteigt der Wert dieser Bezüge den Bar—⸗ lohn, so beschraͤnkt sich der Abzug auf 20 vom Hundert des Barlohns. Werden also monatlich 80 Mark in bar gezahlt und 300 Mark nach den vom Versicherungsamt festgesetzten Orttpreisen für Wohnung und Verpflegung gerechnet, so sind doch nur 15 Mark (20 vom undert des Barlohns) abzugiehen. .
II. Die Veipflichtung des Arbeitgebers zum Abzug besteht für jede vom 25. Jun 1820 ab stattfindende Lohnzahlung. Dies gilt auch für den vor dem 25. Juni verdienten Lohn, sofern die Zahlung erst am 26. Juni oder später erfolgt. Auseinanderrechnungen des vor und nach dem 25. Juni verdienten Lohnes finden also nicht statt. Für diejenigen, deren Lohn erst am 25. Juni oder später ausgezahlt wird, enisteht dadurch gegenüber denjenigen, die den Lohn schon vor dem 25. Juni empfangen, keine Härte, well es sich nur um die vor⸗ uf ige Einkommensteuer handelt und daher das, was jetzt zu⸗ nächst weniger abgezogen wird, bei der endgültigen Veranlagung mehr bezahlt werden muß.
1II. Die Einzahlung des einbehaltenen Betrages erfolgt ent—⸗ weder durch Verwendung von Steuermarken oder dunch unmittelbare Einzahlung an die Steuerhebestelle des Arbeitnehmers.
I Verwendung von Steuermarken. a. Jeder Arbeitnehmer hat sich von der Gemeindebehörde feines
Wohn oder Beschäftigungsortes eine Steuerkarte ausstellen zu lassen. Die Ausstellung erfolgt unentgeltlich, sie kann von der Gemeinde⸗ behörde auch Arbeitgebern überlassen werden,
b. Der Arbeitgeber hat für den einbehaltenen Betrag Steuer- marken in die Steuerkarte einzukleben und zu entwerten. Steuer— marken von 10 3, 50 *, 1 Æ6, 5 6, 25 ( sind bei den Post. anstalten zu beziehen. Die Entwertung erfolgt durch Eintragung des Tages der Verwendung; allgemein übliche Abkürzungen sind zulässig (z. B. 16. Okt. 20), Grundsätzlich soll die Einklehung und Ent— wertung von Steuermarken bei jeder Lohnzahlung erfolgen, auf An⸗ trag kann jedoch gestattet werden, daß für ständig beschästigte Per— onen vie Steunermarken statt bei jeder Lohnsahlung am Ende eines jeden Monats oder Kalenderbierteljahres entwertet oder eingeklebt
C. Der Betrag der entwerteten Marken ist in die Steuerkarten einzutragen.
7 Unmittelbare Einzahlung bei der Steuerstelle des Arbettnehmers.
a. Sie erfolgt nur auf Antrag des Arbeitnehmers beim Landes-
finanzamt. Um die Genehmigung deg Antrags noch vor dem
b. Die Cinzahlung muß spätestens bis zum 19. Tage des folgen den Monats ersolgen. Auf Antrag kann gestattet werden, daß die Einzahlung erst innerhalb der ersten zehn Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres erfolgt. .
C. Glesckzeitig mit ber Einzahlung ist eine Nachweisung in doppelter Ausfertlgung einzureichen. Nachweisungen können vom Ende des Monats „ab? bei den Finanzämtern bezogen werden. Die Richtigkeit der Nachweifung ist von dem Arbheitgeher oder seinem Vertreter zu bescheinicen. Die Steuerhebestelle gibt nach Prüfung eine Ausfertigung mit Empfangsbescheinigung zurück.
V. Die einkommensteuerfreien Beträge (1500 106, z90 , 200 c,) werden beim Lohnabzug nicht berücksicktigt. Ihre Berücksichtigung erfolgt erst bei der endgültigen Verarlagung der Einkommensteuer für das Rechnungsjahr 1820.
VI. Cine Anrechnung der 1920 eingeklebten Steuermarken der vom Arbenngeber bei der Steuerhebestelle auf die für 1920 zu ent⸗ richtende Einkommensteuer findet erst nach der endgültigen Ver— anlagung für das Rechnungsjahr 1920 statt,. .
Zeviel entrichtete Beitäge werden grundsãtzlich auch nicht vor der endgültigen Veranlagung Jzür 1920 zurück⸗
ezahlt. Zur Vermeidung von Härten ist jedoch schon eine dor—
Ärbeitnehmer für das Rechnungsjahr 1826, endgültig zu entrichtende Finkommensteuer vorauzsichtlich weniger als 10 vo des mutmaßlich im Jahre 1920 zu erzielenden Arbeits eintommens dez Arbeitnehmers
betragt; entsprechender Antrag ist vom Arbeitnehmer beim Finanzamt
u stellen.
; ien Der Arbeitgeber haftet dem Reiche für die Einbehaltung und die Entrichtung von jo vom Hundert des Arbeitslohnes neben dem Arbeitnehmer als Gesamtschuldner.
Die Beflimmungen über die Erhebung der Einkommen⸗ steuer durch Abzug vom Arbeltslohn sind im „Zentralblatt ür das Deutsche ich Carl Heymann Verlag, Herlin W. 6 Mauerstraße 53/44) vom 4. Juni 19220 (Nr. A, S. 8539)
abgedruckt.
——
Preußen.
Der päpstliche Nuntius Erjbischof Ratti ist der „Bres⸗ lauer Morgenzeitung“ zufolge in selner Eigenschaft als vom Heiligen Stuhl eingesetzier kirchlicher Ober kommissar Ober⸗ schlestens von der Reglerun a⸗Plebiszitkommission am 10. Juni empfangen worden. Auf die Ansprache des Nuntius, in der
Der Erste Staatsanwalt bel dem Landgericht Il. J. A.: Gentz.
—
25. Juni zu erreichen, muß der Äntrag schleunigst elngerelicht werden.
erige Zurücksahlung für soiche Fälle vorgesehen, in denen die vom
Le Rond, daß nach
Se Rond z er ihm die Erfüllung dieser Mission Möglichkeit erleichtern werbe.
— —
Die englischen Truppen haben gestern morgen
Flensburg verlassen. Die französtschen Besatzungtz⸗ sruppen werden heute nach Metz befördert.
— —
Gatzern.
Nach endgültiger ehh nns des Landtag swahl⸗ ergebnisses in der Pfalz wurden, wie „Wolffs Telegraphern— büro“ meldet, insgesamt 358 3857 Stimmen abgegeben. Es erhielten Mehrheitssozialisten 86 308 Stimmen (4 Sitze), Bayerische Volkspartei 93 203 Stimmen (4 Sitze), Demokraten z gol. (I. Sitz.. Deuische Voltapartei I 459 (6 Sitze, U. S. P. D. 38 819 (1 Sitz ), Kommunisten 37 23 (keinen Sitz,.
Braunschmeig.
In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung beantragte der Abgeordnete Paul Junke (unabhängig), die , n dahin abzuändern, daß die Beschluß⸗ fähigkeit des Hauses künftig nicht mehr eine Zweidrittel⸗ mehr eit erfordern solle, sondern daß das Haus schon besch luße fähig sein soll wenn die Hälfte der Abgeordneten anwesend sei. Vor der Abstimmung wurde die Beschlußunsähigkeit des Hauses festgestellt.
Großbritannien und Irland.
Durch königliches Dekret ist der Insel Malta eine eigene verantwortliche Regierung gegeben worden. Laut Meldung des 3, wind das Parlament aus einem Senat und einer Gesetzgebenden Versammlung bestehen. Das Minssterium soll höchstens sieben Mitglieder um fassen. Amis⸗ sprache ist englisch, bei den Gerichten italienisch. Parlaments⸗ 66 können auf englisch, italienisch und maltesisch gehalten werden.
— Im Unierhause teilte der Premierminister Lloyd George vorgestern laut Bericht bes „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ mit, daß das Datum der Konferenz von Spaa mit Rücksicht auf die Bildung einer neuen deutschen Regierung noch nicht endgültig festgesezt worden sei, die Konferenz aber wahrscheinlich am 5. Juli beginnen werde. Vie für Hrüfftl geplanie Zusammenkunft der führenden englischen und französischen Staats männer sei nicht durch neu hervor— getretene Gesichtspunkte notwendig geworden, sondeirn es sei im Gegenteil flets geplant gewesen, daß die Alliierten vor der Zusammenkunft mit Vertretern Deutschlands untereinander eine Besprechung abhalten. Lloyd George sagte ferner, die Frage des armenischen Mandates werde mit Rücksicht auf die ablehnende Haltung Amerikas gegenwärtig von den alliierten Regierungen erwogen. Ueber die Angelegen⸗ heiten zwischen Polen, Litauen und der Tschecho⸗ Slowakei bemerkte der Premierminister, zwischen den Parteien würden gewisse Verhandlungen geführt; möglicherweise werde es notwendig sein, die Angelegenheit vor dem Völker⸗ bund jzu bhiingen. Der Erste Lord der Admiralität Long teilte dem Hause mit, daß der Befehls— haber der eng lischen Seestreitkräfte im Schwarzen Meer die Weisung erhalten habe, strenge Neutralität zu beobachten und den General Wrangel weder bei offensiven noch bei defensiven Operationen zu unterstützen. In Er⸗ widerung auf eine im Parlament gestellte Frage über die Maß⸗ nahmen, die Deuischland seit der Konferenz von San Remo zur. Erfüllung der Entwaffnung sbestimmungen des Friedens vertrags getroffen hat, erteilte Lloyd George eine schriftlich Anwort, in der es heißt:
Am 10. Mat schätzte die interalllierte Kontrollkommission die Stärke des deutschen Heeres auf 270 000 Mann, am 16. Junt wurde in einem deutschen Funkspruch amtlich betanntgegeben, daß bis zu diesem Tage das Leutsche Heer auf 200 000 ann ver— mindert worden sei. Diese Mitteilung, erklärte Lloyd George, sei bisher von der interallilerten Kontrollkommission noch nicht nach- geptüft worden. Jedenfalls aber liegen Anzeichen dafür, vor, daß das deutsche Heer im letzten Monat heträchtlich vermindert worden sei. Eine große Anzahl von Leuten sei entlassen worden. Die Einheiten des Feldheeces würden mit der Reich wehr ver— schmoljen werden. Die deutsche Regierung habe Befehl zur Auf⸗ lösung und Entwaffnung der unerlaubten Formationen und der Ein— wohnerwehren erteilt. Sie dringe aber noch immer auf Exldunnis zur Beibehaltung einer bewaffneten Gendarmerie. 23 877 Geschütze und 37 262 Maschinengewehre seien ausgeliefert worden.
— Wie „Reuter“ erfährt, ist bisher eine neue Konferenz zwischen Krassin und den englischen Ministern nicht verelnbart worden. Es wird eine solche staitfinden, sobald Krassit aus Moskau Antwort guf die bei den beiden ersten Verhandlungen aufgeworfenen Fragen erhalten hat. Ein Hinderniz ist nicht eingetreten. In der Frage der russischen Schulden, die als die wichtigste angesehen wird, hat Krassin bisher eine Antwort aus Mogtau nicht erhalten.
. NRunßland.
Laut Meldung des „Reuterschen Büros“ setzt der General Wrangel seinen Vormarsch fort. Die Reiterei hat den Dujepr erreicht. Der rechte Flügel ist in der Gegend einige Meilen nordöstlich Melitopol angekommen.
— Die „Daily Mail“ meldet, daß die Vorbereitungen zur Räumung von Batum durch die englischen Streitkraͤste sowelt gefördert sind, daß die Räumung binnen 14 Tagen beendigt sein werde.
Polen.
Die Ministerkrise ist noch nicht beendet. Wie die Times“ meldet, deute die 6 , daß die Volkspartei von Plljuhsti abgefallen ist, darauf hin, daß die Linke vollkorn men dle Oberhand Über die Rechte erlangen werde. Jedes künftige Minifterium werde deshalb unbedingt Vorschläge üer Friedens⸗ verhandlungen mit den Bolschewisten einbringen müßen. Die Lage werde durch eine gegenwärtig herrschende Streikepidemie
erschwert. ih Tschecho⸗ El owakei.
Der Budaetausschuß des Abgeordnetenhauses beriel gestern die Regierungs vorlage über die Entschädigung der Besitzer österreichischer Kriegsanleihen und über bie vierte Staatganleihe. Die deutschen Redner for erten, daß die Kriegsanleihe voll eingelöst werde, und protestien len gegen bie Vorlage. Nach einer dreistündigen Rede des deuischen Ab=
eordneten Dr. Bcran aus Brunn wurde die Sitzung auf
er auf seine Aufgabe, die gerechte und ungestörte Frelhelt bei der Abstimmung zu sichern, hinwies, erklärte der eneral
eute vertagt.