— — —
„ —
Finnland. Nach cinem Telegramm aus Helsingsors sind am Sonn— abend in Dorpat die finnisch⸗russischen Friedensver⸗ handlungen eingeleitet worden. ;
Düunenark.
Wie die Generaldirektion der dänischen Staat s bahnen be⸗ kannt gibt, kann die dänische Uebernahme der Gisen— bahnen in der ersten Zone Schleswigs wegen formeller Schwiertakeilen nicht am 15. Juni, wie geplant war, erfolgen. Gestern fand in Flensburg eine Kanferenz statt, durch die iese Schwierigkeiten beseitigt werden sollen. ; e
Norwegen. — 2 * 15 r . ? Das Storthing hat Bläittermelt ungen zufelge gestern das
Wegebaugesetz des Minitsteriutns Knudsen mit 74 gegen
5! Stimmen abgelehnt. Insolgedessen werde der Minister— präsident Rnudsen heute mit der ganzen Regierung zurück⸗ treten.
Griechenland.
. Noch einer Haras meldung hat die griechiscke Regierung die vorzeitige Einberufung der Jahresklasse 1921
ange oronet.
— Einer Reutermeldung aus Dedeagatsch zufolge hat
* klamiert, die Oberhoheit der Pforte als aufgehohen erklärt und
3
Jafer Tayor die Unabhängigkeit 8stthraziens pro—
ein Kabinett gehildet. Bulgarien. Die bulgarische Regierung hat beschlossen, die wirt schastlichen Beziehungen zu Rumänien wieder aufzunehmen.
Albanien.
Einer römischen Blättermeldung zufolge ist die Lage in
Albanien äußerst ern, da die albanischen Aufstandischen
durch Serben verstärkt worden sind.
Vsien.
Nach einer Harasmeldung vom 14. Juni hat sich die schon beunruhigende Lage in Mesopotamten in den letzten Tagen verschlimmert. In Mosul sesen schmere Umuhen aus— gebrochen. 60060 Araber hätien die Staalsgebäunde angegriffen. Mian meldet zahlreiche Tote. Die Verbindungen mit Bagtad seien abgelchnitten; ouch in Hambra hätten blutige Zusammen⸗ stöße stattgesunden. In KFaßdad seien die Manifestanten v das Polizeilsommissariat gezogen, um die Befreinmng d politischen Gesangenen zu verlangen. Auf dem Tigtis seien englische Schiffe geplsmdert und die Beiotzung gelötet worden.
— Autz Söul wird gemeldet, daß 2000 kareanische Banditen die japanische Garnison am Tumenfluß an der chinesischen Grenze angegriffen haben. Sie wurden zurück— geichlagen. Tie Japayer verloren 62 Mann, die Ko eocner ließen 42 Tote zurück. Bei der Verfolgung betraten di Japaner chinesisches Gebiet. Der kommandlerende Offizier er— klärte das für unvermeidlich.
— Nach einer Havasmeldung aus Bangkok ist der Erb— prinz von Siam an den Folgen einer Lungenentzündung in Singapore gestorben.
.
Parlamentari sche Nachrimhten.
Der preußischen Landesversammlung ist der
Eniwurf eines Gesetzes, betreffend bie Bereitstel lung weiterer Staatsmiteel für den durch Gesetz vom 9. Jun 1913 angeordneten Ausbau von Wasserkräften im oberen Quellgebiet der Weser, nehst Begründung zur Beschlußsassung zugegangen. Nach diesem Gesetzentmurf soll die Staatsregserung ermächtigt werden, für den Ausbau von Wasseikräften im oberen Qnellgebier der Weser über die im Gesetz vom 9. Juni 1913 bereitgeßellten 10 5090 000 (Ss hinaus zur Deckung von Mehrkosten der im Bau hefinblichen Anlagin und zur Ausführung von Ergänzungsanlogen einen weiteren Betrag von 30 500 000 S6 nach Maßgabe der vom zuständigen Minister festzustellenden Pläne zu verwenden. In der bei— gegebenen Begründung wird u. 4. ausgeführt:
Bei Ausbruch des Weltkrieges war der Stand der Bauarbeiten für die Ausnutzung der Wasserkräfte im Weserquellgebiet ein solcher
1 w—— J 1 8. h ) — z 1 . daß die Staattzhauperwaltung mit Bestimmtheit darauf rechnete, am ß
Ende des Jahres 1914 mit der Lieferung von elekttischer Arbeit ir
vollem Umfang beginnen zu können. Von den 6 Tuibegenergtoren, die bei vollständigem Ausbau des Kraftwerks an der Waldecker
Talsperre vorhanden fein werden, waren die zunächst einzu— bauenden vier einschließlich der Schaltanlage und aller Neben— einrichtungen bis duf geringe Nacharbeilen sertiggestellt. Tie Maste des staatlichen 60 000⸗Volt⸗-Leitungsnetzes w Kupferseil etwa zur Hälfte aufgelegt, der Rest lag bei den liefernden Werken auf Abruf fereit, Die Umspannwerke waren im Bau ver— schieden weit vorgeschritten, die Transformatoren fämtlich fertig und
ar 90 varen g
abgenommen. Mit dem Bau der Kraftwerke an der Viemeltalsperre und bei Hann. Münden war noch nicht begonnen. Für letzteres ist welcher
z 1 . Kenntnis ⸗
während des Krieges ein neuer Entwurf aufgessellt word ber Landes versammlung im Jahre 1919 vorgelegt und rurc nahme für erledigt erilärt wurde. Bei Llutbruch des Krieges hestand zunächst die Absicht, die Bauten fertigzustellen und die Strom—
vor
Uiefe ung aufzunehmen; es wurde daher auch bei den zuständigen
en 1 6
militärischen StRllen beantragt, von der Beschlagnahme der Kupfer—
leitungen Abstand zu nehmen. Da indessen die Stromperbraucher,
insbesondere der Zweckverband Ueberlandwerl Edertal sperte, zu welchem 0
fich die meisten Laublreise zufammengeschlossen hatten, das LeitungeNs,! maferlal verkauften, wurden die staatlichen Absichten hinfällig, denn;
mangels eines Leitungsnetzes der Abnehmer hätte die erzeugte elek—
trische Arbeit nicht verwertet werden lännen. Das Kupser der staat⸗
lichen Leitungen wurde daher auch für Heercszweck. zur Versügung gestellt. Während des Krieges wurde, elektrische Arbeit nur an die Verbraucher im ehemaligen Fürsentum Waldeck, die unmittelbar vom Kraftwerk auß versotgt we den, ingbe⸗ sondere an eine bei der Stadt. Waldeck errichtete Karbid
fabrik abgegeben nach dem Waffenftillstand mittels eiger aus Gisenseil!
hergestellten Leitung auch das Umspannwerk Felsberg heliefert, aus
dem die drei Kreise Melfunzen, Fritzlar, Vomberg Strom entnehmen, ö ö (
Das für din Anfang gemäß ker Denkshzilt zum Gesetz von
1. 9. Junk 1913 zu versorgende Gebiet war bi Kriegsausbruch durch rechts verbindliche Stromlieferun, sverttäge gesichert. Die Bestrebungen
zur welteren Verwertung der in den sigatlichen Kraftwerken zu erzeugenden elektrischen Arbeit sind während des Krieres sortgesꝑetzt worden. Neue Verträge sind abaeschlossen mit vier Kaliwerken in den Kreisen Göttingen und. Northeim, mit den Lankskreisen Northeim, Frankenberg, Rotenburg a. F., Bünen, WBrilon,
vereinbart, aber noch nicht endgültig vollzogen mit den Kreisen Kirch⸗ hain, Ziedenhain und Hersfeld, so daß der ganze zwischen fremden Ueberlandzentralen gelegene, bisher noch unversorgte Bezirk zum aatlichen Absatzgebset geworden und der Anschluß an das Versor⸗
Et, datz
gungegebiet der staatlichen Mainkraftwerke hergestellt ist. d der Rau weiterer Leitungen und Umspaunwerke :
sür welchen Mittel duich das Gesetz vom 9. Juni 1913 nech nicht
bewilligt waren.
Vle Neuveranschlagung der Herstellungskosten hat für die im
Geseß vom 9 Juni 1913 vorgesehenen Bauten nach dem Preisstande
2
ö. ö 2 . . 10. . . 26 78 vom Januar 1920 einen Geldbedarf von 321
. 9
* 3 857
8 660 S, für die auf
(6 ud rer n ijBagsM‚esseng 19 HrY 3 ι 1962166 ö 9 K, Grund ter neuabgeschlessenen Verträge guszuführenden Bauten einen
ꝛ zasrp ber . -: ae Box 435 w valick S9
Geldbedarf von 9 346 460 S ergeben, so daß abzüglich der Ke ij der Stromahrchmer im ganzen 41 Millionen Mark er
; erden, um die geplanten Anlagen vol dig zur Aussi zu bringen. Wabei wird sich der Bau der Kiaftwerke bei Mü und an der Diemeltalsperie sowie der Grweiterung des Kraft⸗ werks an der Waldecker Talsperre noch auf mindestens drei Fahre erstreckön, während die Leitungen und Umsxannwerke so schnell als möglich hergessellt werden sollen. Etwa durch weitere Preissteige⸗ 1ungen bedingte Mehrkosten der letztgenannten Bauten können daber vielleicht bei Gesundung der wirnschaftlichen Lage durch Ersparnisse
beim Bau der Kraftwerke ausgeglichen werden. Die Pieisentnicklung
kann nicht abgewartet weißen, da die Staatsbaupeiwaltung in Er— süllnng der abgeschlossenen Stromlieferungsverträge veipflichtet ust. wenigsiens die Leitungen und Umswannweike so schnell als möglich
fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen.
. Durch die gewaltige Erhöhung der Herstellungt fosten würde die Rentabilität des staatlichen Unternehmeng in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden, wenn nicht durch die Reichsverordnung vom 1. Februar 1919 über die schiedegericktliche Erhöhung von Preisen bei er Lieferung von eleknischer Arbeit, Gas und Leitungswasser die Möglichkeit gegeben wäre, die Lurch vermehrte Kapitallasten estéigerten Selbslkosten zu einem erheblichen Teile auf die Ver— braucher, das sind die Land und Stadtkreise sowie die industriellen Unterneßmungen, abzuwälzen. Es ist in Aussicht genommen, die ersten
— ——
Koöstensteigerung durch Eihöhung der Strompreise von den Ab— k
nehmern getragen werden muß. Daraus würte sich eine Verteuerung der
Stromkosten um etwa 6 KWh auf durchschnittlich 1 3 ergeben, ein Satz, der unter den heutigen Berbästmissen bei einem Kohlen preise von 186 Mt ab Grube noch nicht einmal die Hälfte der Kohlenkosten in einem Dampftraftwerke erreicht, also für die Ver⸗— braucher recht günstig ist. In Febrrar 1819 wurde bereits im Ver⸗ handlungswege eine Erhöhung der Strompreise um 1 / KWh, die der damaligen Verteuerung der Bau⸗ und Betriebskosten bei den zum
ersten Ausbau gehörigen Anlagen entsprach, sowie die Abhaͤngigkeit
der Strompreise vom Stande der Kohlenpreise für die über ein sfest⸗
gesetztes Maß hinausgehende Stromlieferung durchgesetzt. Es ist zu
hoffen, daß die oben angegebene weitere Erhöhung auf gütliche Weise
Menschen teilnahmen,
peréeinhart wird; sollte dies nicht der Fall sein, so muß das in der i. .
Reichs verordnung vorgesehene Schiedsgericht entscheiden.
Nechnungsmäßig wird sich die in der dem Gtsetze vom 9. Juni
19153 beigefügten Denkschrift ermittelte Verzinsung des vom Staate
aufzuwendenden Baukapitals für die einzelnen Stufen des Strom- absatzes nicht erreichen lessen, weil nach der Reiche verordnung nicht alle Mehrtosten der Stromerzeugung auf die Abnehmer abgewälzt
15
werden können; (6 wud aber vo aussichtlich ein Ausgleich dadurch
geichaffen werden, daß nach den inzwischen gemachten Erfahrungen
mit Sicherheit auf einen wejentlich höheren Absatz an elettrischer
Arbeit, als seinerzeit angenommen, gerechnet werden darf.
Laud⸗ und RForftwirtschaft.
Der Verband deutscher Gartenbaubetriebe hat, wie W. T. B.“ berichtet, folgendes Telegramm an den Reichs präͤsidenten und den Reichswirischaflsmmister gerichtet: „Gegen die bekanntgewordene Freigabe der Gemüse⸗ und Obsteinfuhr nach Deutsch⸗ jand erhebt der Verband deutscher Gartenbaubetriebe schwerste Bedenken. Sämtliche Gärtnereien Deut chlands haben sich in den letzten Jahren auf Gemüsebau eingestellt, und die Landwirtschaft hat den Feld—
2
Thaliatheat die Tänzerin“, erstmalia am Diensta— Blätter melden, zauspielerin, die in der
aufgetreten ist, in ar
53 NSéjiane,
161 4 1 Vorkriegszeit auch in
Gabriel! de
Ra . — * ederhoit als Gast
e englische ilitärbehörde in Aegypten un— 5 . 1
deutschen
land verschickt
hr in Palästing be⸗
holen und mitzunehmen.
Stuttgart und Mergentheir
pten ite n ch 665) Mlöglichteit gel
findliches Hab
— 2 C 8
Versa mm! drůcklich Zwangsverschickung über 50 Templer, Internierungslagern Entbehrungen und Einschränkungen sundheitsschädigenden Einwirkungen die Kundgebung schließt als unabweisbare Pflicht g daß Leuten, die im dort in Fortführung des von ihren Vor— ihr ganzes Leben hinduich zum ü Nücktehr dorthin
der Weiterführung ihres religiösen
z wie des Christentums, geboren sind und die begonnenen relig:
gegeben werde.
Hamburg, 15. Juni. (W. T. B.) Der amerikanische
Tran sportdampfer Mount Vernon“ ehemals „Kron⸗ mtehrenden aus
Sibirien
In Antwerpen hat groß angekündigte statt gefunden
verpen, 15. Junt. wie bereits
I. Tausende von dessen Spitze . Das Magistrats. Sozialisten Kundgebung
beschlossen, 1 eine Adresse
an den König der verlangt wird, daß der König nicht unerbittlich F dadurch kundgeben tschen nicht dulden werde. ei der Kundgebung vertreten. ter Zug sich aufgelöst hatte, wurden zwei Häuser, ausgeplündert Der Ruf des Tageß war am Sonntag in Ant- ; Ausgegaugen ist diese Demon—⸗ stration von dem katholischen Blatt La Möétropole“.
bleiben und seine tiefe Verbindung mit dem er die Rückkehr der
jtwerpen ließ sich k
Handelskammer in Deutschen gehören, demolier Hinaus mit den
Aersnantisches Sbservatorinm. Lindenberg, Kreis Beeskow.
gemüsebau in weitestem Umfange aufgenommen, so daß die Gemüäse⸗ versorgung des deutschen Volkes durch die heimiiche Erzeugung sicher gestellt ist. Schon jetzt ist durch Freigabe des Handels ein Ueber— angebat und siarke Preissenkung eingetreten. Gemüsebau gibt rielen Tausenden Deutscher Arbeit und Verdienst. Durch vollständige Frei⸗ gabe der Gemüseeinsfuhr würden fämtliche Gemüsezüchter ruiniert und ihre Arbeiter erwerbsloz. Um unübersehbare Schäden abzuwenden, bitten wir Kringend, den Termin für Freigabe vorläufig aufzuheben.“ Haris, 15. Juni. (W. T. B.). Nach einer Havasmeldung aus Sydney verspricht die Getreideernte in Au stralien ausgezeichnet zu werden. In einzelnen Gegenden set der Getreide—⸗ anbau auf neue bedeutende Strecken ausgedehnt worben.
Thegter und Musik.
Juni 1920. — Drachenaufstieg von 5 a bis 74 a.
—
—
84
Im Opernbause wird morgen,
den Damen Artöt de Padilla, Sydow, ilewicz, Mancke und den Herren Schützen dorf, Kapsick als Gast, Sommer, Zador als st, Bachmann und Krasa besctzt, unter der musikalischen Leitung von Dr. Fritz Stiedry auf—
gesü hrt. Anfang 7 Uhr. 8 C . h — . v4. . ö . . — — . Im Schauspielhaufe geht morgen „Maria Stuart“ in * Moien in jn (S3ene Snwiolsojter ift Myrt . bekannter Besetzung in Szene. Spielleiter ist Dr. Bruck. Anfan 6 9 J 3.
r Ir
v5 u T.
Das Spieljahr 1919/1920 der Reinhardt bühnen. —
=
—
Tkeater und die Kammerspiele haben ihre Winter⸗ W
ᷣ ĩ 31. Mat d. J. beendet. Während dieser haben in den belden Theatern 12 Erstaufführungen stattgefunden. Im Deutschen Theater kamen zu Wort: von Klassikein Shalespeare mit „Evmbelin“' (14 Ausjührungen) und Calderon mit ‚Dame Kobold“?
(ite im Rahmen des „Jungen Deutschland“), Paul Kornfeld
mit „Himmel und Hölle? (83 Auiführungen); von aus ländischen Veifassern Aeinard Shaw mit „Candida! (3 Aufführungen). — In den Kammer s(pielen wurden aufgeführt von klassischen
Zweig mit der „Sendung Semaelß' (27 Aufführungen, deren .
.
⸗
.
Werken Goethes „Stella“ (34 Aufführungen), von Dichtern der n :
;
ö
.
Gegenwart: Gerhart Hauptmanns „Gabriel Schillings Flucht“ 7 5 n s. 5. ö K* n 7. 1 3132 ö
(2l Aufführungen), Hernann Bahrs „Unmensch“ (11 Aufführungen), Anton Tschechowß Iwanow“ (13 Auffübrungen), Striodbergs
»A vent“ (35 Aufführungen). Außerdem wurden in den Kammer— len neu einstudiert Georg Kaisers „Brand im Oy ssiy Dymewz „Nin“ (7 Aufführungen). — Dar
nhaus“ und G yo 5 6
—
yi Osf 8 der Aeschvlos“ eröffnet, die 45 mal gespielt wurde. Dann folgten die Erflaussuhrungen von Shakespeares „Hamlet“ (45 Aufführungen), Romaln Kollands „Danton“ (Uraufführung, 8 mal), ‚Der weiße Heiland“ von Gethart Hauptmann (Uiauffuhrung, 45 mal), eine Aufführung von W. Hasenclevers „Antigone“ (in einer Miltagsvorstellung), Shakespeares „Julius Cäsar“ und die „Lysisttata“ des Arisiophanes. Neu einstudiert wurde Sophokles' „König Oedipus“ (4 Aufführungen). — Den ständigen Spielplan der Reinhardtbühnen in dieser Sp elzeit bildelen folgende Werke: Goethes „Faust? und ‚„Clavigo“, Shakespeares „Othello“, „Kaufmann von Venedig“, „Was ihr wollt“ und „Wie es euch gefällt“, Tolstois „Lebender Leichnam“ und „Das Licht scheinet in der Finsternis“, in den Kammerspielen: Lessines „Minna von Barnhelm“, Kotzebues „Die deutschen Kleinsädter“, Vebbels „Maria Magdalena“, Ibsens „Gespenster“, Peter Nansens „Eine glückliche Ehe“, Strindbergs „Gespenstersonafe“ und „Scheiter⸗ haufen“, Wedekinds „Frühlings Erwachen“ und „Buchse der Pandora“ und Thaddäus Rittners „Unterwegs“. Die nächste Spielzeit wird am 1. Septem ber eröffnet, und zwar im Deutschen Theater
— — ——
1 1
— — — — —
— — 2 — O —
und 450 ra überall
Sicht 30 ki. — 3110 m von — 1,80 auf — 1,50.
agen fem mz sch 5 n Inversion zwischen 2499 un
2 8 * 9934 1 1 9 zung des Nichtamtlichen in
.
e , 3 4 h 2 2 .
Donnerstag: 129. Dauer⸗ Anfang 7 Uhr.
des Nihelungen.
CGrnernhgus. (Unter den Linden.) bezugsvorstel Schahrazade.
Rheingolk. Anfang 7 Uhr. nnerst. : 131. Dauer⸗ Anfang 63 Uhr.
Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus wurde am 28. November mit der „Qiestie Gestorben.
Cx, i J. 4 33 71. usttzrat, Nechtsanwalt Väuptingun
8; —a4Rkà (Königsberg,
: Weber in Berlin. tlich für den Anzeigenteil. Yer Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat e
g der Geschäftsstelle (J. V. Meyer) in X
Verlagsanstalt
Verantwortlicher Schriftleite
Vilhelmstraße 32.
ral Handelsregister · Beilage.
M 430.
— —
NMautliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.]
Prenßen. Gesetz,
betrejjend Verbandsordnungef Siedlungsverband Ruhrkohlen
Vom 5. Mai 1920.
Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat
folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: 51
UM). Im Rheinisch⸗Westfälischen Kohlenbezirke wird zur Förderun ber Siedluüngstätigkeit ein, Verband gegründet. Der Verband ist eins öffenilich rechtliche Körperschaft zur Verwaltung aller Angelegenheiten, die der Förderung oer Siedeungstätigkeit im Verband ögebzeie dienen; seine Autegben auf kommunalem Gebiete (Selbstoerwaltungsangelegen heiten) und auf staatlichem Gebiete (Auftragsangelegenheiten werden durch dirse? Gesetz bestimmt. —
Aufgaben des Verbandes sind insbesondere:
1. die Beteiligung an der Feststellung der Fluchtlinien⸗ und Be⸗ bauungepläne für das Verbandsgebiet ( 16). Für die Straßer, für die der Verband Fluchtlinien festzusctzen . ist, ist der Verband auch zur Uebernahme der Wegebaupflicht berechtigt;
2. die Förderung des Kleinbahmwesens, insbesondeme des zwischen⸗ gemesndlichen Verkehrs, im Verbandsgebiete; .
3. die Sicherung und Schaffung größerer don der Bebauung frei= zuhaltender Flächen (Wälder, Heide⸗ Wasserflächen und ähn⸗ licher Erholungsflächen);
4. die Durchführung wirtschaf licher Maßnahmen jm Verbands⸗ 3 . Erfüllung des Siedlungszwecks im Rahmen dieses
esetzes; . Erteilung der Ansiedlungsgenehmigung im Verbandsgebiete
5. 6. die Mitwirkung an dem Erlasse von Ban- und Wohnunge⸗ ordnungen (8. 2X Ziffer H.
(3 Bei der Durchführung der Aufgaben des Verbandes sind die Interessen der Denkmalpflege, Naturdenkmalpflege und des Heimat⸗ chutzes möglichst zu berücksichtigen.
(3) Der Verband erhält die Bezeichnung „Siedlung derband Ruhr. kohlenbezirk“. Sein Sitz ist die Stadt Essen.
8 2.
() Mitglieder des Verbandes sind die Stadtkreise Bochum, Buer, Dortmund. Duisburg. Essen, Gelsenkirchen Hamborn, Hamm, Herne, Hörde. Mülheim (Ruhr), Ober hausen. Recklinghausen, Sterkrade und Witten, die Landkreise Bochum, Dinslaken, Dortmund, Essen, ö Gelsenkirchen, Hamm, Hattingen, Hörde, Mörs und Reckling⸗ hausen.
G) Innerhalb des Verbandsgebiets neugebildete Stadt⸗ oder Sand⸗
Freise werden mit der Neubildung Mitglieder des Verbandes. Die Städte Bottrop und Gladbeck stehen in dieser Hinsicht bereits jetzt neu⸗ gebildeten Stadtkreisen gleich. G) Die Aufnahme eines . des Verbandsgebiels belegenen Stadt⸗ oder Landkreises in den Verband erfolgt mit Zustimmung des Kreises und des Verbandes durch Anordnung der Staatsregierung. Den Beschluß der Verbandsdersammlung bedarf einer Mehrheit von diei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen. ;
() Die Stadtkreise Crefeld und Düsseldorf owie die Landkreise Kleve, Crefeld, Düsseldorf, Kempen, Lüdinghausen, Rees sind be⸗ rechtigt, binnen 3 Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes dem Berbande beizutreten. Die Frist kann, falls ein Kreis innerhalb dieses Zeitraums zur Entscheidung über dieses Recht nicht in der Lage war, burch Anordnung der Staatsregierung um einen Zeitraum bis zu längstens weiteren drei Jahren verlängert werden.
6) Das Verbandsgebiet umfaßt das Gebiet der Mitglieder. Eine Veränderung der Kreisgrenzen, die zugleich Grenzen des Verbandes sind, hat die Veränderung der Verbandsgrenzen zur Folge.
8 3.
Organe des Verbandes sind die Verhandsbersammlung (Vertretung des Berbandes), der Verbandsausschuß (Vorstand des Verbandes) und der Verbands direktor. 864
( Tie Verbandeversammlung besteht aus dem Verbandepräsider ken (6 2) 413 Vorsitzenden und den gewählten Abgeordneten.
(s) Die Abgeordneten werden zur Hälfte von den Vertretungen der Mitglieder = Stadtberordnetendersammlungen. Kreistagen — 6 5 und zur Hälfte von den Arbeitsgemeinschaften (ö 6) gewählt.
§ 5.
() Die Zahl der von den Mitgliederberiretungen zu wählen zen Abgeordneten wird für jedes Mitglied nach der Bedölkerungözahl be⸗ stimmt. Es entfallen auf jedes angefangene Halbhunderttausend Ein⸗ wohner je ein Abgeordneter, jedoch mit der Maßgabe, daß jedem Land⸗ kteise mindestens zwei Abgeordnete zustehen. ö.
G) Ergibt fich hiernach eine ungrade Gesamtzahl, se jst der größten Stadlkrels unter den Städten mit weniger als s 060 Einwohnern und in Ermangelung eines solchen dem größten Landkreis ein weiterer Ab— geordneter zuzuteilen. . .
(3) Mindestens ein Abgrordneter eines jeden Sendkreises, und sofern auf den Landkreis mehr als drei e, , entfallen, mindestens zwei Abgeordnete sollen dem Vorstand ober der Vertretung einer größeren Gemeinde, einer größeren Bürgermeisterei oder eines größeren Amtes innerhalb des Kreises entnommen werden, 6
() Tie Festftellung der guf die Mitglieder entfallenden Ab=
eordneten erfolgt für die erste Wahl, durch den Verhandspräsizemten, ! die späteren Wahlen durch Beschluß des Verbandsausschusses. Der Beschluß ist den Mitgliedern zuzuflellen. Gegen den Beschluß findet binnen zwei Wochen die Beschwerde bei dem Verbands— räsidenten statk. 3 ;
2. 3) Für jeden Abgeordneten, soweit er nicht Magistzatsperson oder Kreis gusschußmitglied ist, ist ein ,, zu wählen.
Ss Im Falle des Gintritts neuer Mitgieder in den Verband indet für diese sowie ( die dadurch in ihrer Einwohnerzahl er⸗ änderten Mitalleder alsbeld eine neue Feststellung und Wahl der Ab- eore neten statt. ;
ö 7 i Wahl erfolgt. sofern mehr als zwei Abnaeordrete, zu wählen sind, nach den Grundsäßzen der Verhältniswahl, im übrigen durck Wahl nac abfoluter Stimmenmehrheit. .
8) Die Abgecrk neten sind befugt, sich durch ihren SteJbvertreter vertrelen zu laff'z. Tdesgleicken die Abgeornhneten, die Magistratẽ⸗· personen oder K sind, durch andere Magistrats⸗
erfonen cder Kreisausschußmitglieder. .
ö (9) Bei dem . eines Abgeordneten tritt dessen Stell⸗ vertreter an seine Stelle. Ist ein Stellverteter nicht vorhanden, Jo ist err. Erfatzreaß! vorzüneßmen, Der zu Wählende muß wenn die Dauphraßl im Wege der Verhältniswahl stattgefunden hat, derselben Ricktung angehören ie der ausgeschiedene Abgeorbnete, und wenn diefer Naagistratsperson oder. Kreisausschußmitglied war, wiederum dem Magistrat oder Kreiszusschuß angehören. ; .
ür den bezirk.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
rlin Mittwoch, den 16. Juni vXap.
CW
heit einen der Abgeordneten als Wahlmann für die Wabl des Ver= bandsausschusses. Die Wahl durch Zuruf ist zulässig, sofern sich kein Widerspruck dagegen erhebt. Abgeordneter mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, s0 ist unter jedesmaligem Ausscheiden desienigen der die wenigstzn Stimmen erhalten hat, die Wahl so aft zu wiederholen, bis ein Ab— geordneter mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat. Stimmengleickheit entscheidet das vom Vorsitzenden der Wahlkörper⸗ Die Wahlmänner wählen aus der Zahl der Die Wahl erfolat durch ver⸗ Die Wahl durch Zuruf Der Verbands yräsi⸗
6.
() Die gleiche Zahl ö die die Mitglieder⸗ u G 5), entfällt zur Wahl auf. die Aus⸗ ände) der Arbeitsgemeinschaften, zu denen sich Arbeit geber und Arbeitnehmer zusammengeschlossen haben. bestimmt diejenigen Arbeitsgemeinschaften, deren Ausschüsse elten haben, und verteilt die Abgeordneten der Angestellten und Arbeiter der zur ein ⸗
hörenden Betriebe, deren wirtschaftliche usdehnung als Verteilungsmaßstab zu be— sch die Hälfte der if A e Hälfte auf Arbeitnehmer.
() Soweit für einzelne wichtige Erwerbszweige Arbeitsgemein schaften der im Abs. 1 gedachten Art zur Zeit der Wahl nicht bestehen, bestimmt ozer bildet die Staatsregierung die Wahlkörperschaften Handels. Handwerks, Lend wirtschafks kammern, Gewerkschaften und ähnliche Verbände), Die Grundsätze des Abs. J über die Verteilung der Abgegrdneten sind entsprechend anzuwenden.
(6) Die Staatsregierung hat die getroffenen Anordnungen inner halb eines Monats nach Erlaß der Landegversammlung vorzulegen.
Für jeden Abgeordneten ist ein Stellbertreter zu wählen. Die flen im 5 5 Abs. 9 finden ontsprechende Amrendung.
en zu wählen haben
Erhält beim ersten Wahlgang kein
Die Staats .
; körperschaften zu auf sie. Dabei ist die elnen Arbeitsgemeinschaft deutung und räumliche In jeder Wah lkörperschaft rbeilgeber, die
sckaft zu ziehende Los. Abgeordneten ack! Ausschußmitglieder. deckte Stimmzettel mit absoluter Mehrheit. ist zulässig, fals ein Widerspruch nickt erfolat. dent leites die Wahl. Ei trifft, soweit erforderlich die weiteren Vor— schriften üher die Durchführung der Wahl der Wahlmänner und der Ausschußmitalreder.
S3] Die rach 8 6 gewählten Abgeordneten wählen acht Ausschuß⸗ mitglieder aus ihrer Mitte, und zwar zur
rücksichtigen. Abgeordneten auf
; n Hälfte aus Arbeitgebern Die Wahl erfolgt entsprechend der Bestimmung Al Der Verhandspräsident kann anordnen. daß einzelne Mitalieder bestimmten Arbeitsgemeinschaften oder Berufsgruppen ent— nommen werden (. Für jedes gewählte Augschußmitglied ist nach gleichen Grund- sätzen ein Stellvertreter zu wählen. sckußmitaglieds cder Stellvertreters findet eine Ersatzwahl statt. Der Verbandsdirektor ist befugt, sich im Verhandsausschusse durch einen Beigeordneten vertreten und die Beigeordneten in seinem Auftrag an den Verhandlungen des Ausschusses teilnehmen zu lassen.
6) Der Verbandsaugschuß wählt aus seinen Mitaliedern einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
(6) Ein Ausschußmitglied scheidet aus, wenn es aufhört, ordneter der Verbandsversammlung zu sein.
(I) Der Verbandsausschuß, sein Vorsißzender und dessen vertreter sind nach jeder Neuwahl der Verbandsversammlung neu zu
(3) Der Verbandsausschnßz führt seine Geschäfte als Kollegium.
(83 Die Bestimmungen des z 8 letzter Absatz und des 5 9 Abs. 3 bis 6 finden auf den Verbandsausschuß entsprechend Anwendung.
(10) Der Verbandspräsident nimmt an den Sitzungen des Ver⸗ cht teil. Er ist über des Ergebmis der Verhandlungen und die Beschlüsse des Verbandsausschusses durch dessen Vorsitzenden fortlaufend zu unterrichten. Er ist berechtigt, in besonderen Fällen und besonders, soweit es sich um Auftragsangelegenheiten heiten, die zur Zuständigkeit der Verbands bersammlung gehören, handelt, gusnahmsweise eine Einberufung des Verbandsausschusses zu einer Sitzung unter seiner Teilnahme zu verlangen. Die Landeshauptleute der Rheinprchinz und der Provinz Westfalen sind berochtigt, je einen er in die Sitzungen des em den Verhandlungen mit beratender Stimme teilnehmen.
(I) Im übrigen regelt der Verbandsausschuß seine Geschäfts= führung durch eine besondere Geschäftsordmung.
und Arbeitnebmern
Beim Ausscheiden eines Aus—
(). Die Abgeordneten und deren Stellvertreter werden auf vier m Falle zwischenzeitlicher Wahl (8 5 Abs. 6 und 9) für die
bandsausschuss
mmlung beschließt auf Einspruch eines Ab⸗
(I) Die Verbar mts wegen:
geordneten oder von über die Gültigkeit der Abgeordnetemvahlen; über das Erlöschen eines Wahlauftrags infolge Eintritts neuer Mitglieder (6 5 Abs. 60) oder Wegfalls der Wählbarkeit
eines Ersatzm für einen ausgeschiedenen
ach ist bei dem Verbandszausschuß einzulegen. Seine nur binnen vier Wochen nach der
. rbandsausschusses zu er
) Der Einspri Erhebung ist im Falle der Ziffer 1 Wahl zulässig.
(3) Gegen den Beschl dessen Wahl für ungültig oder dessen worden ist, die Klage im Verwaltungsst reitverfahren beim (5 26) und gegen dessen Entscheidung binne Oberverwaltu Wirkung. Wird im Fa dieser Beschluß im Verwaltungsstreitwerf binnen längstens drei Monaten nach Zusf wiederholen.
6h Die neugewählten Abgeord HSandschlag auf die gew flichtet, soweit sie nicht als Beamte
uß steht jcdem Abgeordneten sowie demjen gen, Wahlauftrag für erloschen erklärt Verbands rate n zwei Wochen die Berufung ie Klage hat aufschiebende er Ungültigkeilserklärung einer ganzen Wahl ahren bestäligt, so ist die tellung des Erkenntnisses zu
neten werden vom Verband ⸗˖ issenhafte Erfüllung ihrer Ob⸗ vereidigt sind.
; — gt insbesondere ob; 1. die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Ve
Geschäftsführung des Verbandsdirektors; die Anstellung der Verbandsbeamten mit Ausnahme des Ver⸗ bandedirektors und der Beigeordneten;
die Erstattung von Gutachten, die die Aufsichtsbehörde von ihm
persammlung; die Ueberwachung der
präsidenten durch
,, (I) Der Verband hat die zur Erledigu
forderlichen Beamten, insbesondere den Verbandsdirektor und die er⸗ forderliche Anzahl Beigeordneler, anzustellen.
I Der Verhandsdi rektor und die Beigeordneten werden von Verbandsdersammlung auf zwölf Jahre gewählt. amt zu bestellen.
3) Die Bei
der Verbandsaufgaben er⸗
S 9. ö. (i) Die Verbandsversammlüng wird durch den Verbandspräsi⸗ denten einberufen, so oft dieser s für erforderlich erachtet oder sofern der Verbandsausfchuß oder 40 Abgeordnete der Verhandsversammlung, Pt der Einberufung sind die Gegenstände, über welche verhandelt werden soll, mitzuteilen (Tagesordnung) ö bandspräsident leitet die Verhandlungen ohne eigenes Stimmrecht und handhabt die Ordnung der Versammlung. (3) Die Verbandsversammlung Wahlen für mindestens fünf Sechstel der und mehr al die Hälfte sammlung gilt solange als be icht bei einer namentlichen schlußfähigkeit aus der Mitte der und daraufhin die Beschlußunfähigke ( Hat ein Gegenstand wegen delt werden können sy ist die erneu weis hierauf zur Verhandlung desselben sammlung stets beschluß 6) Beschlüsse der dieses Gesetz etwas heit gefaßt. Bei Stimmeng 6) Bei der Beratung und
sind im Hau
rdneten führen die Geschäfte, die ihnen der Verbande direktor überträgt, nach dessen Weisungen. Sis vertreten den Verbands direklor im Behinderungsfall oder bei Erledigung der Stelle in der durch die Verbandsrersammlüng zu bestimmenden Reihenfolge.
(h Die Verbandsbemnten werben vom Venbandsdirektor auf die gewistenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Durchführung der Wahl und die Rechtsperhältnisse der Verband sbeamten, einschließlich des Verfahrens bei Dienstyergehen, regeln sich im übrigen nach den Bestimmungen, welche für städtische Beamte im Geltungsbereiche der Bü 2 ) der Maßgabe, daß der Verbandsdirektor dem Bürgerwreister gleichzu⸗
es beantragen. (2) Der Ver
ist beschlußfähig, . Abgeordneten durchgeführt der Mitglieder anwes zie Ver schlußfähig, als die Beschlußunfähigkeit Abstimmung ergibt oder bis die Ber Mitte der Verbandsversammlung angezweifelt it festgestellt ist.
Beschlußunfähigkeit nicht verhan⸗ t und unter ausdrückliche Gegenstandes berufene Ver⸗
soweit nicht
stereiperfassung gelen, mit
ö) Der Verband sdirektor führt unter Aufsichl des Verbandsgus ; n Geschäfte des Verbandes. Was laufendes Geschäft veifelsfalle der Verbandausschuß. Der Verbands- direklor bereihket die Beschlüsse des Verbandsgusschusses nach, Benehmen mit den beteiligten örtlichen Verwaltungsstellen vor und trägt für ihre
den Verband nach außen in allen Angelegenheiten. des Verbandes sowie zur Aus- ellung einer Urkunde erforderlich, einem weiteren
ö schusses die laufen Verbandsbersammlung werden. ; ,; as anderes hestimmt, mit einfacher Stimmenmehr ift. et er in leichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
d Abstimmung über solche Gegenstände, welche das besondere Privalinteresfe eines einzelnen Abgeordneten, Verwandten und Verschwägerten big zum Betreffende nicht zugegen sein. Ueber entscheidet endgültig die Ver
Auftraa die Beigeord⸗ gen der Verbandsversammlung. so⸗ t beratender Stimme teil und sind
Ausführung Sorge. ). Er vertritt Zur rechtsgeschäf t sichen Verpflichtun stellung einer Vollmacht ist die Au vol dsdirektor oder seinem Ve ⸗ Yätglicde des Verbands ausschusses unterzeichnet sein muß.
seines Ehegatten oder seiner Grade berühren, darf der das Vorliegen dieser Voraussetzung bands ver sammlung, .
(7) Der Verbandsdirektor und in dessen neten nehmen an den Verhandlun fern sie nicht Abgeordnete sind, mi auf Verlangen jederzeit zu hören.
(8) Die Sitzungen der Verban
Im übrigen regelt die Verbandsversammlung ihre Geschäfts zsbefondere auch die Form und Frist der Einberufung, durch eine besondere Geschäftsordnung. —
ö 2 3639 .
ihm übertragenen isse und die seiner
5
.
Der Verband ist berechtigt, innerhalb der ngen 6. Rechtẽwerhãlin n hörigen insoweit zu ordnen, als dieses Gesetz Cimpohner der zum Ver⸗ Landkreise umd die juristischen Sitz haben
ständigkeiten durch Satzu Mitglieder und seiner Ange
zuläßt. Angehörige des Verbandes sind
e gehörenden Stadt- und Landkre die in diesen Stadt⸗ und Landkreisen ihren Satzung können Befugniss aus schuß übertragen werde nd ist berechtig; sein
— 3
2
dsversammlungen sind in der Regel
——
—
k
r
führung, in
inder rsammlung
. .
) Durch auf den Verband (3) Der Verba walten unter Beachtung der fů dinzen — bis zum Erlaß iner. r Vermögensberwal tung der Rheinprovinz — gegebenen gesetzlichen Vor-
( Der Verband ist berech stimmungen selbst wirtschaftliche
n.
Vermögen selbständig zu ber Vermögens verwaltung vbinzialordnun
1
() Die Beschlußfassung über alle Verbandsangelegenheiten, die nicht durck Gesetz oder Satzungen einem anderen sind, Üegt der Verbandsversammlung ob.
2 Sie beschsießt insbesondere üher:
J. den Erlaß von Satzungen (G 15
2. die Feststellung des Haushaltsplans:
3. die Feststellung der Jahresre
Verbandsãmtern sowie die Anstellungs. sse der Verbandsbeamten: aftlicher Maßnahmen und die Deckung
sidenten und Verbandsaus.
ö
Organ übertragen
tigt, unter Beachtung der gesetzlichen Be= Maßnahmen im R es zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.
rband ist berechtigt, zur Aufbringung der für die Er Verbandzauf gaben erforderlichen Mintel Steuern, Gebühren hmen nach Maßgabe
terrden gesetzlichen Bestimmungen.
chnung und die Erteilung
durchhuführen, sofern di
4. die Erricktung von Ver id n und Besoldungsverhältni 5. die Durchführung wirtsch
6. die Vorlagen des Verbandsprä schusses; ; 7. Gutachten, die die Aufsichtsbehörde von ihr erfordert.
811 . () Der Verbandzausschuß besteht aus siebzehn Mitgliedern. Je acht sind aus den gemäß § 5 und gemäß 8 6 gewäblten neten der Verbandspersammlung zu entnehmen. Verbands direklor stimmberechtigtes (E) Im Anschluß an die W Wahlkörperschaften
5 füllung der V au ; und Beiträne zu erheben und Anteihen aufzune der für die Provinzen — bis zum r die Rheinprovinz — ge . ü soweit es sich um Unternehmungen des Verbandeg (insbe- Verbandsstraßen) handelt. . . zeßlich geringem M
Mehr- Ger Minder es Provinzialaus-˖
Erlaß einer ei ordnung fü
sondere Kleinbahnen und oder in besonders hervorragendem 0 Kreisen zustatten kommen, eine ent belastung dieser Kreise vorzunehmen. ses tritt der. Verbandäausschuß. ; le Ausgaben und Einnahmen, die stimmen lasfen, ist alliährlick ein Hausbaltsplan zu eniwerfen und echnungsjahrs Rechnung zu legen. inderbelastung in Frage kommt,
T n die Stelle d sich im voraus be=
Außerdem ist der
ahl der Abgeordneten nach § 5 ꝛ Stadtverordneten persammlungen, Kreistage) durch verdeckte Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehr
6) Ueber alle
festzustellen, und nach Schluß des Dabei ist, soweit eine Mehr oder