— — — —
C
— — — . Schulrerban! Kreis 8 Schuteiband Tri GJ . ralsund. 1 Grlbow Greifswald 26 Loxstedt Geestemũnde 2 Grubenhagen . 27 Schiffdorf ( 3 Latzow ö 28 Wehdel ö ö. r in ö. . erden Kehdingen üssow ö ) h! 6 Pentin . 31 Bützfleth . 7 Schmatzin ö 32 Drochtersen . 8 Ungnade ö. 33 gig. ö 9 . ö 34 . burg 9 10 Zemitz ö. 35 Balije ö 36 , nnn ö Regierungsbezirk 57 Krautsand ö 1 Brun Sũderditb⸗ derg = büttelkoog maischen , . Jork Regierungsbezirk 42 Imsum dehe Stad e. . . * paden 9. . , Gerzen 375 * * 4 altenberg ? ef J 47 Freissenbüttel ö b Bierden J 43 Hambergen . 3 Daverden 2 49 Heißenbuͤttel . Em bsen ö O0 Hell ingst = S ctelsen ö 51 i ülseber ö g Fiuvenhagen 82 . and⸗ 10 Mahndor . 53 Neuen kamm * 11 Meyerdamm ö 83 gere püttel * 12 Müblenthor en nig — 135 Sttersberg 8 Seeber gen ; 14 Syten ö b6 Rotenburg Rotenburg ö. ö ö te ie am denn usen 2 18 Beckedorf Blumenthal 1ũẽManheim Bergheim öl ch, st = ö! ee Köln Land t ü al . 21 Neuenkirchen = g l * , . Res gznn grit um * 0 x. 24 Aitluneberg Geestemunde ö zd Geesten eth . 1ũã Hameln Stadt] Hameln
Verordnung
betreffend die Verleihung des Ortszulagerechts an Schul verbände. Vom 31. März 1920.
Auf Grund des 5 64 des Gesetzes über das Dienstein⸗ kommen der Lehrer und Lehrerinnea an den öffentlichen Volls⸗ schulen vom 26. Mai 1909 (Gesetzlamml. S. 93) wird nach Anhörung der zuständigen Provpinzialräte die Gewährung von
Ortszulagen in den im anliegenden Verzeichnis aufgeführten
Schulverbänden für zulässig erklärt. Berlin, den 31. März 1920. 9 Din elch r ,, hnhoff raun. i eck. aenisch. am Zehnhoff. Geser. Stegerwald. Südemann.
erte i cdnt der Schulverbände, in denen nach S 64 de über das Diensteintom men der Le Lehrerinnen an den öffentlichen Vo vom 25. Mat 1809 (Gesetzsamml. S. 93 währung von Ortszulagen für zulässig erklä worden ißt.
— — — ——— 2 * — ß — 2 Schulverband Kreis 8 Schulverband Kreis Regierungsbezirk Noch: , = Stettin. . beiirk Osnabrück. 1 ,, Greifenhagen 11 Bad Rothen 2 Sydowzaue ö. felde Ibur 3 . Randow 12 Haste Osnabrück 4 Warsow ö. Land 5 Wussow . 13 Lüstringen . 6 NMessenthin . 14 Georgb⸗ 4 ine ö. marlenhũtte⸗ 8 Pölitz i. P⸗;m ;. „ Oesede . 9 Gotzlow . 15 Georgs⸗ 10 Stoljzenhagen . marlenhiltte⸗ 11 Ahlbeck Malbergen . (Seebad) Swinemünde 16 Bad Essen Wittlage 12 West Dieve⸗ 17 Bohmte ö. now ö. 66. . ,,, 14 Kalkofen p n, , des Rai esetzten Gebiets. k Regierungsbezirk 1 Papenburg All X e rden Stadt Aschendorf f n g wn, 2 Aschendorf besetzten Gebiets. 3 Aschendorf⸗ 4 Regierungsbez. Köln. Bokel ‚ lle Schulperbände des Rotel s besetzten Gebiets. b Bentheim Bentheim Re gierungsbez. Trier. 6 Nordhorn . Alle Schulverbände des 7 Quakenbrück Bersenbrück besetzten Gebiets. 8 v rten Lingen Regierungsbezirk 9 Meppen Meppen Aachen. 10 Oclede⸗ P Alle Schulverbände det Dröper Iburg besetzien Geblets.
Ver or d nung, betreffend die Verleihung des Ortszulagerechts an Schul verbände. Vom 31. März 1920.
Auf Grund des 8 64 des Gesetzes über das Dienst⸗ einkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen vom 26. Mai 1909 , ,, S. 93) wird nach Anhörung der zuständigen Provingialräte die Gewährung von Orte zulagen in den im anllegenden Verzeichnis aufgeführten Schuloerbänden für zulässig erklärt.
Berlin, den 31. März 1920.
Die Preußische Staats regierung.
Graun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Lüdem ann. Verzeichnis der Schulverbände denen nach § 64 des
Gesetzes über das
vom 26. Mai 1909 (Gesetzsamml. S. 93) die Ge⸗— währung von Ortszulagen für jzulässig erklärt worden ist. ᷣ
n Dien steintomm en der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volt sschulen
Jinanzministerium. Ver Landrentmeister Braun in Bre lau ist zum 1. Juli
worden.
— —— —
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Ministerium für Handel und Gewerbe Gerbaulet ist mit der Wahrnehmung von Dirigentengeschäften der Abteilung für all⸗ gemeine Verwaltungsangelegenheiten im vorgenannten Mi—⸗ nisterium beauftragt worden.
Bekanntmachung.
Dem Markscheider Ferdinand Ehrhardt aus Berlin und dem Markscheider Klemens Wenig aus Nörten ist heute von untz die Befugniz zur Verrichtung von Markscheiderarbeiten für den Umfang des preußichen Staates erteilt worden. Clausthal, den 11. Juni 1920. Preußisches Oberbergamt. J. V.: K ast.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Nimkau im Regeerungabezirk Breslau ist zum 1. Oftober 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. Juli 1920 eingehen.
Die Dberförsterstelle Wengu im Negierungabezirk Aachen ist zum 1. November 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 7. Juli 1920 eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst
und Volksbildung.
Bei dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks bildung sind die Ministerial⸗Kanzleisetretäre Jorherg, Schmidt, Gustav Neumann, Hahn und Hellex zu Ministerial⸗Kanzlei⸗ obersekretären ernannt worden.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Der Pasior prim. Lang in Sprottau und der Pastor . ann in Alimalchow sind zu Superintendenten ernannt worden.
Dem Superintendenten Lang in Sprottau ist das Ephoralamt der Diözese Sprottau und dem Superintendenten Niemann in Alimalchow das Ephoralamt der Diözese Rügenwalde übertragen worden.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht: .
I) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 19. April 1920, betreffend bie Verleihung des Enteign ungsrechts an den Landkreis Köln, zur Erweiterung der , in Köln, durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 19 S. 156, ausgegeben am 8. Mai 1920;
2) der Eilaß der Preußischen Staatsregierung vom 19. April 1920, betreffend die Verleihung des Enteigun srechts an die Werschen⸗Weißenfelser Braunkohlen⸗Aktiengesellschaft in . a. S. zur Erweiterung des Tagebaues der ihr gehörigen Braunkohlengrube Emma bei Trebnitz, durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 20 S. 136, ausgegeben am 16. Mai 1920.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGB; S. 663) babe ich dem Lokalinbaber Gustav Ladewig, Berlin, Nollendorfstraße 33, und dem Kellner Karl Huber, Nollendorf⸗ straße 33, wohnhgft, durch. Verfügung vom heurigen Tage den Handei mit Gegenständen des täglichen Bedarfs . Unzuvperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb un ter-
agt.
Berlin O. 27, den 10. Juni 1920.
Der Polizeipräsident. Abieilung W. J. V.: Heyl.
Bekanntmachung. Auf Grund der Belanntmachung zur Fernhaltung un zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 663) habe ich dem Schankwirt Albert Schröder, Berlin, Kaiser Wilbelmstraße 13, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Oandel mit allen. . des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O 27, den 11. Juni 1920. Der Pol!zeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
Bekanntmachung.
Dem Milchhändler Wilhelm Schwettmann, seiner un⸗ verehelichten Tochter Anna sowie der Ehefrau Wilhelm Schwett⸗ mann, Marie geb. Müller, jämtlich in Bövinghausen, babe ich auf Grund der Bundezsratsverordnung vom 28. September 1915 (RGGBl. S. 603), den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Milch, wegen Unzuver⸗ arif bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 8. Juni 1920. Der Landrat. Dr. Klau ser, Geh. Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Erwin Herlinger, früher in Landsberg a. W., jetzt angeblich in Berlin wohnhaft, geboren am 8. Januar 1895 zu Wirkowitz (Mähren), ist auf Grund der Bundesrats. verordnung zur Fernhaltung un , . Personen vom Handel vom 23. September 1915 1 l. S. 603) der Handel mit Tabakwaren untersagt worden. Landsberg a. W., den 14. Juni 1920.
Die Polijeiverwaltung. Gerloff.
——
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un zuverlässiger
abe ich dem Metzger Salomon Schloß in Simmern,
. 1920 in gleicher Amtgeigenschaft nach Marienwerder versetzt
Der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im
—
mit Vieh und Fleischwaren jeder Art wegen Unzu verlässigkeit .
im Vandelebetrieb (Ueberschreitung des Höchstpreises) unter sagt,
Simmern, den 31. Mai 1920.
Der Landrat. Jo sten.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Aichtaulliches. Theater und Ben sit. Kleines Theater.
einer Komödie von Rudolf Lothar „Das Morgenblatt“
Stücke hegt, nämlich daß et sich um eine auf tatsächliche Vorgänge ansptelende politijche Sardre handelt, verfliegen bald, und man . daß es sich nur um ein harmloses Unterhaltungsstück handelt. Die Leiter zweier Zeitungen stehen einander gegenüber. Der eine, moran mit Namen, dem ein Ministerpoßien angeboten worder ist, bat sich früher in eine nicht ganz einwandfreie Hef fte l eingelassen; sein Gegner, der Leiter des Herold“, Donald, hat durch einen zufällig aufgefundenen Brief Gormorans davon Kenntnis erhalten und steht im Begriff, auf Grund dieses Beweismittelg Cormoran, den er für etnen Schädling hält, zu vernichten. Nur durch den im Verlauf der Handlung betannt werdenden Umstand, daß der Brief an eine andere Abresse gerichtet war, als Donald zuerst annahm, und dadurch eine harmlose Auslegung erhält, läßt sich der Preßgewaltige dazu verleiten, seine Waffe aus der und die Anklage, die Cormoran doch sehr fürchtete, fallen zu lassen. Anregender als diese nicht ganz kare Briefgeschichte sind die begleitenden Nebenumstände, so besonders ein von der Gattin Cormorans dem Haupt⸗ Cbhrist eier des „Herold“ in der Absicht, ihn zu erschießen, abgestatteter Besuch, bei dem man an den französischen Fall Caillaux denken muß. Aber die Zusammenkunft verläuft hier unblutig; es entwickelt sich vielmehr nur ein Rededuell, bei dem ver stets ritterliche, edelmütige und überlegene Donald Sieger bleiht. Allzuviel Anregung bietet dieses Lotharsche Journalistenstück sonst nicht, zumal da die Journa—⸗ listen, die außer den beiden Genannten darin vorgeführt werden, nur nach der üblichen Witzblattschablone gezeichnet sin. Kurzwelliger als die Krmödie selbst war schon die Darstellung. Besonders iat si Otto Treptow in der gewandt, humorvoll und außerordentlich natürli gespielten Rolle des Donald hervor. Neben ihm zeichnete Helmut Kräutz sich als schmärmerisch⸗stürmischer Sekretär Cormorans aus. Die weniger dankbare Aufgabe, den Cormoran darzustellen, war Willi Kaisen zugefallen, der sich ihrer mit Geschick entledigte. Auch die andern Rollen waren, wenn man sommerlichen Maßstab anlegt, alle angenmessen besetzt. Richard Eivenack hätte als Spielleiter sür ein ewas flotteres Tempo sorgen dürsen.
— —
Im Opernhause wird morgen, Freitag, als Vorabend im Ring des Nibelungen“, „Das Rheingold? mit den Damen Banzell, Birkenstiöm, von Catopol Batteux, von Scheele⸗Müller, Mancke und den Herten Kirchhoff, Heller a. G., Habich, Henke, Krasa, Stock, van de Sande, Philipp besetzt, gegeben. Mustkalischer Leiter ist der Generalmusifdirektor Le9 Blech. Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen ‚Minna von Barn helm‘ in bekannter Besetzung gegeben. Spielleiter ist Herr Patry. Anfang 7 Uhr.
Herpnuantisches Cbservatorinm.« tindenberg, Kreis Beestow. 16. Juni 1920. — Ballonaufstieg von 6 a bis 7 a.
— *
— —
Tenpenltu - . 6. f emper absolute Seehöhe Luftdruck ö 9 C r gu. tu kund. ö um eben unten 9. ichtung Sn 122 oz 164 bo NO 3 300 27389 1445 SSO 3 500 729) 12,5 5 O 6 10090 679 380 8 Oz N 3 15660 635 40 1862 63554 -: 2000 600 — 06 e. O N 5 2350 DzN 6 Heiter. Sicht 20 Em.
(Fort'etzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Theater.
GHypernhaus. (Unter den Linden) Freitag: 130. Dauer. bezugsvorstellung. Der Ring des Nibelungen. Vorabend: Das Rheingold. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Rigoletto. Anfang 7 Uhr.
Schau jpielhaus. (Am Gendarmenmarkt) Freitag: 132. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Minna non Barnhelm. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Die Räuber. Anfang 64 Uhr.
Familiennachrichten.
Verehelicht: Hr. Hauptmann a. D. Helmuth von Wißmann. mit Frl. Hilda von Doetinchem de Rande (Reubnow). ; Gestorben: Hr. Oberst a. D. Jullus von Hellermann (Büssow bei Labes). — Hr. Seminardirektor, Hauptmann d. Res. Dr.
phil. Eduard Clausnitzer (Kiel).
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.
twortlich für den Anzeigenteil; Der Vorsteher der Geschäftsstelle. ö i,, Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstatt. ö 66 Wilbelmstraße 2. .
Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)
. vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S 663)
ulerga ö durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere
und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister Beilage.
. . ö . 36 . . ö . . ö
Hand zu geben
ö
Die Sommerspielzeit im Kleinen Theater wurde gestern mit
mit gutem Erfolg eröffaet. Die Erwartungen, die man anfangs bon dem
ö
Cor ⸗
1.
Er ste Beilage
zum Dentschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
1341 . * 9
CMortsetzung aus dem Haupthlan ] Deu tsches Reich.
Setkanntm ach ung. Der Verband Oldenburgischer Torferzeuger S. V.
in Oldenburg i. O. der Deutsche Landarbeiterverband,
Gau 24, der Fabrikarbeiterverband Deutschlandg, Gau 165, und der Industrie⸗ u. Arheitgeberverband für den Freistaat Oldenburg haben beantragt, den zwischen ihnen am 28. April 1920 abgeschlossenen Car vertrag an Stelle des Tarifvertrages vom 10. März 1920, dessen Verhindlichkeitserklärung gemäß Bekanntmachung in Nr. 80 des Deutschen Reichsanzeigers vom 16. April 1920 beantragt ist, zur Regelung der Lohn- und Arhelltzbebingungen in der Torferzeugungsindustrie gemäß 5 2 der Verord⸗ nung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Oldenhurg für allgemein ver— bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag körmen bis zum 25. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nnmmer VI. R. 1559 an dog Reichzarbeitg ministerium, Berlin, Luisen⸗ sftraße 33 zu richten.
Berlin, den 6. Juni 1920.
Der Reichtzarbeitsminister. J. A.: Dr. Hu s se.
Bekanntmachung.
Der Fabrikantenverein der Wollindustrie in Sch wie bus hat beantragt, an Stelle des allgemein verhbind—
— ,
— — —— —
nebenbahnähnlichen Kleinbahnen und gleichartigen Unter⸗ nehmungen beschäftigten Arbeitnehmer wird mit Ausnahme der 55 8 und 11 des Vertrages für diesen Berufs kreis gemäß
8 2 der . vom 25. Dejember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
S. 1466) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf die Straßen⸗
bahnen. Der Neichtzarbeitszminister J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifreglster und die , nnen im Reicht.
arbeitéministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 83 / 4, Zimmer 161
während der regelmãß gen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragtparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gagen Grstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 4 Juni 1920.
Der Regtsterführer.
Pfeiffer.
JHichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Den tiches Reich.
Der Reichs rat trat heute zu einer Sitzung zusammen;
vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und
Zollwesen und für Valkawirtschaft, die vereinigten Ausschüsse
Reichs wehrangelegenheiten, für Seewesen und für Rechttpflege,
lichen Tarifvertrages vom 13. Januar 1920 din zwischen
ihm und dem Deutschen Werkmeiste rverband in Hässel— dorf abgeschlossenen, vom J. April 1920 ab gültigen Tarif⸗
vertrag zur Negelung der Gehalts, und Anstellunge bedingungen der Werkmeister in den Webstoffbetrieben gemäß 52 der Ver⸗
ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichtz⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schwiebus für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können 80. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 749 an das Reichszarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 6. Junl 19270.
Ver Reichs arbeitsminifter. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
—
bis zum
Der Verband von Arbeltgebern der Sächsischen
Textil⸗Indusrte zu Chemnitz, Waisenstraße 16, hat be⸗
antragt, im Auschluß an den allgemein verbindlichen Tarif⸗
vertrag vom 12. Oktober 1919 den zwischen ihm und
dem Deutschen Textilarbeiter-Verband am 15. April
1920 abgeschloßenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗
und Arbesté bedingungen für die gewerblichen Arbeiter in Webereien, Tuchfahrlfen, Streich aarn⸗, Vigogne⸗ und Abfall⸗ Spinnereien, Hülsenfabriken, Sortierbetriehen, Reißereten. Zwirnereien, Färbereien und gemischten Textilbelriebeg gemäß 8 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtsgerichtsbezirke Werdau (mit Aut nahme von Liehschwitz, Crimmitichau, Kuchberg, Hainichen
und . (mit Ausnahme der Orte Wolfspfütz. Schönbrunn w — ernannt worden, und zwar Finanzdirefionspräsident Di. Knorr,
Waldkirchen, Grün, Eich, Lengenfeld und ztobewisch) sowie für die Stabt Leißaig für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
Oberregierungsrat
30. Juni 18920 erhohen werden und sind unter Nummer
VI. R. 1092 an das Reschgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 6. Juni 1920. Der Reichs arbeitsminisler. J. A.: Dr. Buss e.
—
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Häcker, Konditoren und verwandten Berufsgenossen Deutschlandtz, Zihlstelle Elberfeld⸗Barmen, in Elberfeld, Hochstroße 74 J, hat bean⸗ tragt, den zwischen ihm und ber Konditoren-Innung Barmen am 9. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbinolichen G vom 1. Januar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Gehilfen im stonditorgewerbe gemäß 3 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicht⸗Gesegzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innangsbezirls Barmen für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werben und sind unter Nummer VI. R. 1435 an das Reichtzarbeitsministeriun, Berlin, Lulsen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 7. Juni 192.
Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Sitz ler.
Bekanntmachung.
Unter dem 4. Juni 1920 ist auf Blatt 1133 des Tartf⸗ regifters eingetragen worden;.
Der zwischen dem AÄArbeitgeberverband der dentschen Straßenbahnen, Kleinbahnen und Prioatenlenbahnen G. V., der Gewerkschaft Deutscher Elsenbahner und Staatz hedien ter, Fachverband der Privateisenbahner, dem Deuischen Trantzport⸗ arbeiterverband und dem Deutschen Metoallarbeiterver band am
—— —
16. Dezember 1919 abgeschlossene Reich starifvertrag B klagen erhoben worden. Bis jetzt ist in 307 Fällen entschieden.
zur Regelung der Loha⸗ und Arbeits bedingungen der im Tage⸗ bezw. Stundenlehn bei nichtstaallichen Eisenbahnen,
nördlich der Grenze gelegene Gebiet Dänemark zuweisen würden.
der Autschuß für Verkehrswesen, die vereinigten Ausschüsse
dit vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Verkehrg⸗ wesen, der Ausschuß für Volktswirtschaft sowie die ver⸗ ür Voltswirtschaft und für Rechtspflege
, einigten Aus schüsse
Sitzungen.
Der Präsident der Friedenskonferenz hat vor⸗ gestern dem Vorsitzenden der Deutschen Friebensdelegation die offizielle Notifikation der neuen Schleswiggrenze übersandt und mitgeteilt, daß die Alliierten vorgestern das
—
Zu dentschen Vertretern bei den auf Grund des e, ,,, zu bildenden internationalen Strom— ommissionen sind dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗ folge ernannt worden:
A. für den Rhein: Gesandter Dr. Seeliger, Staats⸗ sekretär Peters, ferner Oberbaurat Kup ferschmid und Ge⸗ heimer Baurct Professor Lr.⸗Ing. Koch; .
B. für die Donau: Seeliger und Peters;
C. für die Elbe: Seeliger, Peters sowie der Wirkliche Geheime Rat, außerordentliche Gesandie und bevollmächtigle Minister a. D. von Nostitz⸗Drzewiecki und der Senatz⸗ synditus Dr Krönig;
D. für die Oder Seeliger, Peters und der Geh. Ober⸗ regierungtzrat und Ministerialrat Gerbaulet.
Die Genannten werden sich zu den am 19. Juni in Paris (Donau), am 21. Juni in Straßburg (Rhein), am 25. Juni in Prag (Elbe) und am 2. Juli in Breslau (Oder) statt⸗ findenden Sitzungen begehen.
Außerdem sind noch eine größere Anzahl Stellvertreter Beters, der Geheime Regierungsrat Dr. Krohne, die Geheimen Oberbauräte Ottmann und Thoholts, der Oberbaurat Loewer, Geheimer Baurat Dressel, die Ministerialräte Dr. Lindner, Wand, Arnold und die Regierungsräte Oppermann, Dr. Hirsch und En gerer. *
——
Nach § 1 des Reichsgesetzes vom 3. April 1920 (Reichsz⸗
esezbl. S. 445) beginnen die im Artitel 300 a und des . bezeichneten Versährungs⸗, Aus schluß⸗ Vorlegungs-⸗ und Verfallfristen am 16. Augu st 1920 wieder ju laufen, während die im Artikel 301 des Feiedens⸗ vertraaß vorgesehenen Vorlegungs„, Protest⸗ und Benach⸗ richtigungsfristen mit dem Ablauf des 18. August 1920 enden. Diese Feisten gelten lediglich für das Deutsche Reich und kraft einer Vereinharung mit der sranzösischen Regierung au für Frankreich Nach den maßgebenden hritischen Besimmungen ist ür das Hritische Reich, mit Ausnahme von Kanada und Indien, der 10. Juli für den Wiederbeginn der im Artikel 300 und den Ablauf der im Artikel 301 des Friedengvertrags vor⸗ gesehr nen Fristen maßgebend. Für Kanada tritt an die Sielle des 10. Juli der 1. Juli 1920, während für Indien eine Frist⸗ setzung noch nicht erfolgt ist. Für Siam ist durch ein Gesetz zur Ausführung der wirtschaftlichen Bestimmungen des riedeng oertrags der 11. Jall 1920 als der maßgebende eitpunkt für den Wiederbeginn der Fristen des Artikel 300 und den Ablauf der im Artikel 80ol vorgeszhenen Fristen be⸗ eich net. ; . BHig zu diesem Zeitpunkt müssen also in den einzelnen Ländern, insbesondere auch die Vorlegungen, Proteste und Be⸗ nachtichligungen über die Nichtannahme oder Nichlbe ahlun von Wechseln und Schecks vorgenommen werden. Wechsel un Schecks, die innerhalb des Ausgleichsverfahrens geltend zu machen sind, müssen daher um gehend dem Reichtzausgleich⸗ amt zur Uehbermitllung übergeben werden, da andernfalls die Vornahme der genannten Rechts handlungen innerhalb der vor⸗ geschriebenen Fristen unmöglich ist.
Beim Untersuchungsausschuß für die März⸗ vorgänge im Reichs wehrminifter nm sind nach Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ gegen 691 Offiziere Am=
— —— — ————
) . ö. ö . der ? 1 rise gebracht sür Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für der tegie run gstrise gebracht.
,,,
. N Fällen ist auf Dienstentlassung und Beurlaubung er⸗
nnt, während der Rest durch n,, und Niederschlag seine Erledigung fand. Um auch dem Unterpersonal zu seinem Recht zu helfen und unrechtmäßige Entlassungen zu verhüten, ist ein weiteres Referat, für Beschwerden für Unterpersonal zuständig, mit einem Offizier, Unteroffizier und einem Zivil⸗
veferenten errichtet worden.
8
—
GSraunschweig.
In der Landes versammlung hat auch gestern dle Wahl einer neuen Landesregierung wegen Beschlußunfähigkeit des Hauses auf heute vertagt werden müssen.
Mecklenburg.
Das vorläufige Endergebnis der Mecklenburg— Schwerinschen Landtagswahlen vom 13. Juni ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes: Deutschnationale Vollspartei 71 840, Deutsche Volkzyartei
48717, Mittelstands partei 24 188, Demokraten 22202, Mehrheitssozialisten 128 473, Ungahhängige 24 567, Kom⸗ munisten 1168. Die Sitze verteilen sich wie folgt: Deutsch⸗
nationale 14 Deutsche Volkspartei 10, Mittel standgparter 5, Demokraten 4, Mehrheitssozialisten 28, Unabhängige 5, Kom munisten 0.
De sterreich.
Die Besprechungen, die der Präsident Seitz mit den Führern der Partelen hatte, haben bisher keine Lösung Den Abenoblättern zufolg⸗ ist die Möglichkeit eines unpolitischen Uebergangsministe iumz, das ein beschränktes Programm erledigen könnte und die Auf—⸗
für Vertehrewesen Uab für Haushalt und Itechnungs wesen, lösung zen Hauses sowie die Neuwahlen durchzuführen hätte,
in den Vordergrund gerückt.
Ungarn. Die ungarische Regierung hat die Einladung zu der . den 17. Juni anberaumten konstituierenden Sitzung er Donaukonferenz in . angenommen und alt amtliche Vertreter den Staatssetretär a. D. Edmund Miklos,
den Ministerialrat Elemer Jarnay und den Fregalienkapltän
Olaf Wolff entsandt.
— Die Wahlen im Gebiet jenseits der Theiß haben dem „Ungarischen Korrespondenzbüro“ zufolge folgendes Er⸗ gebnis gehabt: Gewählt wurden elf kleine Landwirte, vier Mliglleder der Christlich⸗Nationalen Vereinigung, zwei Partei⸗ lose, ein Anhänger Friedrichß. Stichwahlen sind in elf Bezirken notwendig; sie finden am 20. Juni statt.
Frautreich.
Das „Journal officiel“ veröffentlicht eine der deutschen Regierung am 12. Juni zugestellte Benachrichtigung, betr. Aufrechterhaltung gewisser Arten von im allgemeinen Interesse abgeschlossenen Verträgen gemäß Artikel 299 deg Friedengvpertrags von Versailles. In der Benachrichtigung er⸗ klärt sich die französische Reaterung für die Aufrechterhaliung von erstens Gesellschaftsverträgen, zweitens Verträgen zu müild— sätigen oder Ernährungszwecken, drittens Verträgen. die Ge⸗ schenke irgendwelcher Art begründen. Die französische Re⸗ gierung Hirb ferner der deutschen Regierung eine Tiste von Privatoerträgen zugehen lassen, die nicht unter die ohigen Ver⸗ tragtzarten fallen, deren Aufrechterhaltung jedoch im allgemeinen Interesse liegt.
— Die Kammer hat mit 300 gegen 72 Stimmen das Projelt der Erschließung neuer Einnahmequellen in seinem
gzanzen Umfang genehmigt.
— Die Kam mer kom mission für auswärtige An⸗ gelegenheiten nahm vergestern einen Bericht Lefävres über die deut sche Abrüstung entgegen. Der Minister gab der „Azence Havas“ zufolge seiner Meinung dahin Ausdruck, daß, wenn Deutschland auch gewisse Puntte des Vertrags aut . habe, es doch, im ganzen genommen, keinen auten
illen an den Tag lege, wodurch die Ausführung verschleppt werde. Er äußerte die feste Hoffauag, daß es der Entschlossen⸗ heit und der Uebereinstimmung unter den Alliierten schließlich doch gelingen werde, von Deutschland die vollständige Aus führung der Bedingungen zu erlangen, die ihm auferlegt
worden sind. Der Ausschuß beschloß die Entsendung einer Kommission nach Konstantinopel, Syrien
und Gilieien und heaustragte seinmn Vorsitzenden Barthon, von der Reglerung die Muteilung der Berichte und der zwischen der Regierung und dem General Franchet d' Ssperey ausgetauschten Telegramme zu verlangen und den Direktor der olitischen Angelegenheilen im Minssterium für angwärtige Angelegenheiten, Berthelot, zu hören.
Rußland.
Die Sowjetregierung hat nach einer Havasmeldung auf die Note der persischen Regierung geantwortet die Unternehmung, die die Sowsetregierung eingeleitet habe, richte sich nicht gegen bie Unabhängigkeit nn, jedoch sei es notwendig gewesen, die rassische Schiff ihrt im Kaspischen Meer zu schuͤtzen. Dle Sowjetregiecung verpflichte sich, Enseli an dem Tage zu verlassen, an dem die Unabhängigkeit Persiens sichergestellt sei und Persien nicht mehr unter fremder Be⸗
einflussung stehe. Italien.
Dag neue Kabinett hat fich laut Meldung der „Agenzia Stefani“ wie folgt gebildet: Giolitti, Ministerpräsioent und neres; Sforza, Aeußeres; Rossi, Kolonien; Fera, ustiz; Tedesco, Finanzen; Meda, Schatz; Bonomi, Krieg; Sechi, Marine; Croce, Unterricht; Pe ano, öffent⸗ liche Arbeiten; Kiiche li, Landwirtschaft; Alesfio, Ja u ce; qualino bassa lo, Post; Rainer, befreite Gebiete;
a briola, Arbeit. Die Minister haben dem König den Cd geleistet.