1920 / 133 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Belgien.

Die Kammer hat am 16. Juni die Diskussion über die Abänderung der Verfassung damit begonnen, die Frage des Stimmrechts durchzuberaten. Hierbei kam wieder die Frage des Frauen stimmrechts zur Debatte, für das die Klerikalen besonders warm eintreten. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ berichtet, haben sich die Sozialisten enischlossen, mit den Klerikalen über ein Kompromiß in dieser Frage zu verhandeln. Die Kammer genehmigte das Budget mit 125 gegen 7 Stimmen bei 25 Enthaltungen.

Niederlande.

Der Internationale Gewerkschaftskon⸗ greß hat dem ungarischen Minister des Innern eine Mit— teilung zugehen lassen, in der es dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge heißt:

Vor dem für den 20. Juni festgesetzten Inkrafttreten des Boykotts, den der Internationale Hm s nd zur Bekämpfung des weißen Schreckens gegen Ungarn zu verkünden fich genötigt sah, richten wir einen letzten Appell an Sie, augreichende Sicherheiten für sofortige Einstellung jedes terroristischen Vorgehens und für freie Entwicklung der Arbeiterbewegung in Ungarn zu geben.

Tschecho⸗ Slowakei.

Nach einer Meldung des Tschecho⸗slowakischen Preßbüros gab der Minister des Aeußern Dr. Benes vorgestern im Außenausschusse der Abgeordnetenkammer und des Senats eine Erklärung über den Stand der Teschener Frage ab. Er teilte mit, daß er sich mit dem polnischen Minister des Aeußern Dr. Phtek dahin geeinigt habe, daß die Frage definitiv nur in Prag und in Warschau gelöst werden könne, wohin beide Minister zurück— gekehrt seien, um mit den kompetenten Kreisen die Angelegen— heit zu Ende zu beraten. In den allernächsten Tagen würben sie wieder zusammentreffen, um sich die definitive Entscheidung beider Parteien mitzuteilen. Der Minister betonte, daß die Alliierten in dieser Angelegenheit weder der Tschechoslowakei noch Polen etwas aufzwingen, noch auch gegen den einen oder

den anderen entscheiden wollten.

Litauen.

Mit der Veröffentlichung der vorläufigen Verfassung der litauischen Nepublit im Staatsanzeiger ist der erste Präsident der Republik Smetona von seinem Amte zurückgetreten.

Finnland.

Auf die schwedische No te hat die finnische Regierung laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenburos“ u. a. er— widert, daß die schwedische Regierung nicht in Unkenntnis darüber habe sein können, daß die Pläne hinsichtlich einer un⸗ erwarteten und überraschenden Trennung Aland von Finnland und der Proklamierung der Selbständigkeit desselben zur Schaffung eines fait accompli tatsächlich bestanden haben. Auf den Vorwurf, daß Finnland sich einerseits in der ost⸗ karelischen Frage auf den Grundsatz des Selbsthestimmungs—⸗ rechts der Völler berufe, diesen Grundsatz aber in der Alandfrage mißachte, missse hervorgehoben werden, daß diese beiden Fragen durchauöß nicht miteinander verknüpft werden können. In Osttarelien sei eine rein finnische Bevölkerung, die mit Rußland in keinem anderen Zusammen⸗ hange stehe, als eben der zufälligen politischen Verbindung. Diese Benölkerung habe unter der Unterdrückung der zarischen Regierung und zuletzt wiederum unter den Raubzügen der Bolschewisten Unendliches zu leiden gehaht. Sie habe sich um Hilfe an die finnische Regierung gewandt, und die finnische Regierung habe nichts weiter getan als den hungernden Brüdern 6 der russischen Grenze Lebensmittel gesandt, an die ruffische zolschewistische Regierung appelliert und fie um Schonung dieser Bevöl kerung gebeten. Die aländische Bevölkerung dagegen bilde einen geringen Bruchteil der auf dem finnischen Festlande lebenden Bevölkerung schwedischer Nationalität, bie in ihrer Gesamtheit gar nicht daran denke, sich von Finnland zu trennen. Auch habe Aland von Finnland nie etwas zu erdulden gehabt und die Befürchtungen, die man in Aland hinsichtlich der Garantien für die nationale Eigenart und Sprache gehegt habe, seien durch das Autonomiegesetz für Aland, das vor einem Monat erlassen worden ist, vollkommen beseitigt.

In der Note der schwedischen Regierung heißt es u. a., daß die Verhaftungsmaßregeln der an f Re⸗ gierung von der öffentlichen Meinung in Schweden als eine Kränkung eines unveräußerlichen Rechtes empfunden würden. Hlerauf hat die finnische Regierung erwidert, daß das finnische Gesetz den fimischen Staatsbürgern keinerlei Necht zuerkennt, mit einer fremden Macht Maßregeln

gebiet des eigenen Reiches richten. Der finnischen Regie⸗ rung ist es auch nicht betannt, daß die Rechtsauffassung in Schweden den schwedischen Staatsbürgern ein derartiges Recht einräume, geschweige denn, daß ein derartiger Grundsatz eine allgemeine Gültigkeit erlangt hätte. Es sei deshalb absolut unmöglich ,, . was für ein unveräußerliches Recht da⸗ durch verletzt worden wäre, daß finnische Behörden gegenüber finnischen Staatsbürgern Maßregeln ergriffen haben, die in finnischem Recht begründet sind.

Norwegen. Der Präsident des Storthings , . hat gestern nachmittag dem König folgende Minister liste vorgeschlagen: Storthingpräsident Halvorsen: ,, . und Chef des Jnstizdepartements; Obergerichts anwalt Michelet: Chef des Außendepartements; Obergerichtsanwalt Klingenberg: 59 des Sozialdepartements; . Hagerup⸗ Cull: Chef des Finanzdepartements; Lagfingpräsident Jahren: Chef. des Landwirtschaftsdepgrtements; Konsul Cornelius Mibdelthon; Chef des Arbeitsdepartements; Oberarzt Wefring: Chef des Verteidigungsdepartements; Fabrikbesitzer Gerdtmeyer Bruun: Chef des Handelsdepartements; Lettor Jensen: Chef des Kirchendepartements; Konsul Holmboe: Chef des Proviantdepartements.

Schweden.

Der schwedische Gesandte in Helsingfors Westman traf vorgestern in Stockholm ein und hatte unmittelbar darauf eine längere Besprechung mit dem Minister des Aeußern, an der auch die meisten Mitglieder der Regierung teilnahmen. Die Besprechungen werden fortgesetzt. Einer anderen Zeitungs⸗ meldung zufolge soll auch ein Ententevertreter an den Be— sprechungen ieilnehmen.

Die beiden Kammern haben einer Entschließung zugestimmt, nach welcher der o bligatorische Militärdienst für 1920 auf eine Frist von 155 Tagen beschränkt wird.

Amerika.

Einer Reutermeldung aus Washington zufolge hat der republilanische Präsidentschaftskandidat Harding Wilsons Herausforderung, den Friedensvertrag der Abstimmung des ameritanischen Volkes zu unterwerfen, angenommen. Er sagte, es sei sicher, daß die Haltung der Republikaner in der Frage der auswärtigen Beziehungen Amerikas von der überwiegend größten Mehrheit des Volkes unterstützt werden

wird. Afien.

Laut Meldung des „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ wird aus London berichtet, daß starke Streitkräfte aus Britisch⸗ Indien nach Perfien unterwegs seien, um die Bolschewisten zu verhindern, gegen Teheran vorzurücken.

stunst und Wifsenschaft.

Die Preußische Akademie der Wissenschaften hielt am 10. Juni unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Roethe eine Ge— samtfitzung, in der Herr G. Müller über Messungen der Helligkeit des Hlaneten Venus las. Die Sichtbarkeit der Venus für das bloße Auge bei vollem Sonnenschein, die in früheren Zeiten häufig Aufsehen erregt hat, istz kein besonders seltenes Ereignis; man kann unter günstigen Luftverhältnissen den Planeten in einem großen Teil seiner . ohne Schwierigkeit bei hellem Tage sehen. Photometrische Messungen in Potsdam haben eine Neu⸗ bestimmung der nur von der Phase abhängigen Lichtkurve der Venus für das gan Phasenintervall zwischen 2277 und 16822 geliefert. ür die Albedo der Venus ergibt sich aus den neuen phötometrlschen Messungen ein sehr genauer Wert, der nahe mit der an irdischen Wolken beobachteten Albedo ühereinstimmt. Es wird dadurch das schon aug früheren Messungen abgeleitete Resultat hbestätigt, daß der Planet Venus von einer dichten Wolkenhülle bedeckt ist, welche nur einen Teil des , , . Sonnenlichtes bis zu der eigentlichen Oberflache gelangen läßt

„Zu wissenschaftlichen Unternehmungen haben be— willigt; die phy sikalisch⸗mathematische Klasse zur Fortfuͤhrung der Veröffentlichung Das Tierreich 13 000 M, zur Fort⸗ führung der Arbeiten am Nohnenclator animalium gesnerum et subgenerum 8400 , zur Fortfü ö. des Werkes Das Pflanzen⸗ relch« 2300 c, dem Verlage des Jahrbuchs für die Fortschritte der Mathematik 5000 , der Deutschen Physitalischen Gesellschaft in Berlin für die phystkalische Berichterstattung 10060 S6, der e. Dr., Agnes Bluhm in Berlin kr experimentelle

rblichkeitsstudien 1900 , dem Professor an der Universität Breslau Dr. Ferdinand Par für. Untersuchungen an An— thozoen 1000 M; die philosophisch-historische Klasse dem

zu beraten, die sich gegen die Staatsgewalt und das Staats⸗

ägvptischer Terte für das Wörterbuch der ägyptischen Sprache 1500 A demselben zur Fortführung des ägyvtischen Wörterbuchs 5000 „6 der Teutschen K‚ommission 10 000 ι6, dabon 6000 S für die Arbeiten des ordentlichen Mitglieds der Alademie Herrn Burdach, zur Fort. führung der Arheiten der Orientalischen Kommission 29 506 „6, zur Fortführung der Herausgabe der Polttischen Korresponden; Friedrichs bes Großen 1060 66 und dem ordentlichen Mitgliede der Atzdemie Herrn

Sachau zur Bearbeitung des Skar M Dr. Hadank 7200 z. . ar Mannschen Nachlasses durch

Literatur.

Freytag Berndt s-Handkartenserie hat d ein neues, sozben erschiengnes Blatt: Polen (Verlag 5 gen . u. Berndt, Wien VII, Schottenfeldgasse 62, Preis einschl. Teuerungs. zuschlag 540) eine wertvolle Bereicherung erfahren. 55: 70 um groß, in Farben gut ausgeführt, umfaßt das Blatt das Gebiet zwischen Kolberg Riga Witebsk Czernowitz -Kiejew Wien. In der Farbengebung ist genau unterschieden zwischen den Polen sckon zugesprochenem Gebiete, der von polnischer Seite beanspruchten Ost⸗ grenze und den der Volksabstimmung vorbehaltenen Landstrichen. Auch die neue, in dem am 23. April 19230 in Warschau abgeschlosfenen Bündnisvertrag Polens und der Ukraine vereinbarte Grenze zwischen irn beiden Staaten ist bereits auf dem übersichtlichen Blatte enthalten.

Nr. 30 des Zentralblatts für das Deutsche Reich?, herausgegeben im Reichsministerkum des Innern, vom 1I. Funi 1526 hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung. 2) Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Exscheinen eines zweiten Nachtrags zur fünften Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1520. 3) Müttärwesen; Un— gültigkeitserklärung in Verlust geratener gie ger sör gung ce mt 4) Steuer und Zollwesen; Steuerliche Behandlung vor dem 1. April 1918 in Bau gewesener Brauereien; Verzeichnis der Annahme— . für Schuldverschreibungen und Schatzanweifungen des Deutschen

eichs.

Nr. 47 des, Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im

Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. Juni 1920 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Erlaß vom 3. Juni 1920, betr. Amtabezeichnungen in der Wasserbauperwaltung. Berichtigung. Dienstnachrichten. Nichtamtliches: Die Entwicklung der preußischen Höochbauverwaltung. Ueber Flußdeiche und Kanaldämme. Ver— mischtes: Technische Hochschule Berlin. Arbeltsgemeinschaft der Bau⸗ und Betriebsbeamten der preußlschen Staatsbauverwaltung. Wettbewerb des Freistaates Lübeck für Baupläne zur Siedlung Born breite. Wettbewerbe für Entwürfe zu Wohnbauten in Spandau und zu einem Wiederaufbau und Neubau in Johannieburg in Sft— fer fen. Gesetz über Baunotversicherung in Bayern. Bücher- au.

Nr. 48 vom 16. Juni 1920 hat folgenden Inhalt: Ueber die mechanischen Grundlagen des belasseten und auf vor—⸗ i, Bahn geführten Rades. (Schluß) Die Be⸗ oldungsgesetze im Reich und in Preußen. Vermischtes: Bodenschätze des Harzes in Beziehung zum Mittelland kanal. Bau ländlicher Siedlungshäuser. Natur⸗Baustoff⸗ System. Wettbewerb, betr. die Tebauung des von Sohlernschen Hofes in Eltville. Grundsätze für Ofen⸗ und Herdbau in Bayern. Neues vereinfachtes Integrationsverfahren. Fahrbarer Portalkran. Verfahren zur Anhringung von zur kraftüberkragenden Verbindung zwischen Holz, oder Metallteilen dienenden dünnwandigen Metallbeschlaͤgen. Bücherschau.

Aeronautisches Observatorinm. Lindenberg, Kreis Beeskow. 18. Juni 1920. Drachenaufstieg von 5 a bis 74 a.

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Luftdruck Temperatur O

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122 14,6 300 500 1000 1500 2000 25600 3009 528 95 ONO 9 3509 498 91 ONO 9 3710 483 95 ONO 9

zl bedeckt. Regentropfen. Inversion zwischen 2990 und 380 m von 13,“ auf 14.55. Zwischen 10600 und 1140 m überall 10,3 . Zwischen 3090 und 3210 m überall 4,40.

750,6 736 719 678 657 599 563

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ordentlichen Mitgltede der Akademie Herrn Erman zur Bearbeitung

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Dritten Beilage.)

——

Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden.)

Sonntag: Kartenreservesatz 34. Der Ring des Nibelungen. 1. Tag: Die Walküre. Anfang 5. Uhr.

Montag: 132. Dauerbezugsborstellung. Mignon. Anfang? Uhr.

chauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt.) Sonntag: Nachmittags: Karten⸗ reserpesatz 86. 48. Volksborstellung zu ermäßigten Preisen: Minna von Barn⸗ helm. Anfang 23 Uhr. Abends: 134. Dauerbezugsvorstellung. Die Jour⸗ nalisten. Anfang 7 Uhr.

Montag: 135. Dauerbezugsvorstellung. Peer Gynt. Anfang 6 ih n ;

Opernhaus. Dienstag: Der Cvangeli⸗ mann. Mittwoch: Siegfried Donnerttag: Schahrazade. Freitag: Die Frau ohne Schatten. Sonn- abend: Madame Butterfly. Sonntag: Götterdämmerung.

Schauspielhaus. Dienstag: Friedrich der oße. J. Teil: Der Kronprinz. Mittwoch: Othello. . Maria Stuart. Freitag: Die

ournalisten. Sonnahend: Die

uber. . bee, ; m enn Die Journalisten. = Abends: Fr der se. J. Teil: Der Kronnrinz.

Taifun. Sonnabend: Sampelmann.

abend: Der Leibgardist.

Sonnabend: Julius

*

Gestãandnis.

Dentsches Theater. Sonntag, Abends 7t Uhr: Taifun. Montag bis Freitag: Weib und

KK amm er syiele.

Sonntag, Abends 71 Uhr: Die Büchse der Pandora. Montag bis Sonn⸗

Großes Schauspielh aus. Amgirkus Karlstraße Schiffbauerdamm.

Sonntag (2 Uhr): Lyfistrata. Abends 77 Uhr; Lysistrata. Montag, Dienstag und Mittwoch: Julius Caesar. Donnerstag und Freitag: , . aesar.

Berliner Theater. Allabendlich 73 Uhr: Der letzte Walzer.

Theater in der flöniggrihzer Straße. Alaabendlich? Uhr: Das

Komudienhaus. Allabendlich 8 Uhr Die Reise in die Mädchenzeit.

Nentsches Aünstlertheater. Sonn · Aeutsches tag (8 Uhr): Dies irne. Abends (2x Uhr): D 7 Uhr: Die befsere Hälfte.

Montag bis Sonnabend: Die bessere Hälfte.

Prophet.

Lessingthenter. Sonntag (6 Uhr: Der rote Hahn. Abends 8 Uhr: Das Glas der Jungfrau. Montag bis Sonnabend: Das Glas der

Jungfrau. 77 Uhr: Die

Volksbühne. ( Theater am Bülow. platz.) Sonntag (3 Uhr): Götz von Berlichingen. Abends 7 Uhr: Eine Landpartie. Verwickelte Geschichte. Montag, Mittwoch und Freitag: Der Richter von Zalamea. Dienstag und Donnerstag: Eine Landpartie. Verwickelte Geschichte. Sonnabend: Das stäthchen von Heilbronn.

——

Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefüllt. Abends 77 Uhr: Alt⸗Heidelberg. Montag, Mittwoch und Sonnabend: Der Vielgeprüfte. Dienstag und Don⸗ nerstag: Z X Z S. Freitag: Die ö ;

Dunkeln.

der Frau Dulska.

Paradies.

er Abends 7 Uhr: Tosca. Montag: Der

Dochzeit. Mittwoch: Boccaccio. Donnerstag: Tosca. Freitag: La Traviata. Sonnabend: Zum ersten Male: Die Prinzessin von Trapezunt.

Komische Oper. Sonntag, Abends

Fran im Dunkeln. Allabendlich 71 Uhr:

ARleines Schauspielhaus. Sonntag, Abends 77 Uhr: Der Leibgardist. Montag: Zum ersten Male: Die Moral Dulska. Dienstag bis Sonnabend: Die Moral der Frau ;

—— ——

Theater des Westens. Sonntag, Abends 74 Uhr: Die goldene Ritter zeit. Montag bis Sonnabend: Die goldene Nitterzeit.

Theater an Nollendorfplatz. Sonntag (34 Uhr): Das Glücksmädel. Allabendlich 71 Uhr: Sine Nacht im

Lustspielhaus. Sonntag, Abends

J Uhr: Der ungetreue Eckehart.

Allabendlich 75 Uhr: Der ungetreue Eckehart.

Opernhaus. Sonntag Sigeunerbaron.

Dienstag: Figaros

z Uhr; Amor auf Neisen. Montag: Geschlossen. Dienstag: Zum ersten Male: Ihre Roheit die Tänzerin. Mittwoch bis Sonnabend: Ihre Hoheit die Tänzerin

1

883

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Isabel Ritter mit Hrn. Legationsrat Arthur von Magnus Mexiko). .

Gestorben: Hr. Geheimer Regierungk⸗ rat, Landrat Friedrich Nasse (Kieh.

Die Frau im

Verantwortlicher Schriftkeiter J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle V.: Rechnungzrat Meyer in Berlin. erlag der 2 (J. V.: Meyer) in Eerlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmftraße 3. Fünf Beilagen leinschließllich Börsenbeilage And Erste. Zweite und Dritte Zentral · Dandels register. eilage

ö.

zum Deutschen Neichsa

Rærste Beilage

. e⸗ 8 133.

Berlin, Sonnabend, den 19. Juni

nebersicht ber Prägungen von Reichsmänzen in den dentschen Münzstätten bis Ende Mai 1920.

Amlliches.

(Forlsetzung aus dem Haupkblatt.)

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J. V.: Ostritz.

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Haupthuchhalterei des Reichs finanzministerlums.

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Berlin, den 12. Juni 1920.

) Ginschließlich von Kronen, zu deren Prägung bie Reichsbank das Gold gellefert hat. *) Bergl. den Relchsanzeiger vom 18. Mal 1920 Nr. 105.

Aus führungsbestim mungen zur Fern sprechgebühren⸗Ordnung.

Auf Grund des 8 11 der Fernsprechgebühren⸗Ordnung in der durch das Gesetz, betreffend Telegraphen, und Fernsprech-⸗ gebühren, vom 6. Mai 1929 geänderten Fusung Neichs⸗ ö S. 894, werden mit Zustimmung des Reichsrats folgende Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebühren⸗ Ordnung erlassen. .

Das öffentliche Fernsprechnetz. Das öffentliche Fernsprechmetz wird von der Telegraphenver⸗- waltung hergestellt und instandgehalten. Es 9 aus den Ortsfernsprechnetzen ; den Fffenllichen Sprechftellen in Orten ohne Ortsfern- sprechnetz den Verbindungsleitungen. Die einzelnen Teile eines Ortsfernsprechnetzes find die Vermittlungsstelle, die Sprechstellen, . ; die Lestungen zur Verbindung der Sprechstellen mit der Ver- mittlungsstelle und zur Verbindung der Nebenstelle mit der Hauptstelle (Anschlußleitungen). Die Sprechstellen der Ortsfernsprechnetze werden eingeteilt in Teilnehmersprechstellen und öffentliche Sprechstellen. . Die Verbindungsleitungen sind die Leitungen, Ortsfernsprechnetze mitelnander verbinden.

§ 2.

welche die

als dem der Hauptstelle i

Die Ortsfernsprechnetze. J. Die Orksfernsprechnetze sind die Anlagen zur Herstellung von Gesprächs verbindungen zwischen den Sprechstellen, die Mi dieselbe Ver . mittlungsstelle oder an die Vermittlungsstellen desselben Ortes an geschlofsen sind. An Vermittlungsste en verschiedener Orte ange⸗ schlossene Sprechstellen bilden nur dann ein einheitliches Fernspreck⸗ netz, wenn die Telegraphenverwaltung es bestimmt. Die zum Nachhar⸗ orks. Vororts⸗ oder Bezirksverkehr vereinigten Fernsprechnetze sind derschiedene selbständige Netze. . II. An welche Vermittlungsstelle die Sprechstellen anzuschließen sind, bestimmt die Telegraphenderwaltung. In der Regel sind sie an die nächste Vermittlungsstelle anzuschliehen, die Entfernung wird auf dem kürzesten ohne besonderen Kostenaufwand für die Anschlußleitung benutzbaren Wege gemesfen; der hierdurch bestimmte Bereich ist der Anschlußbereich der Vermittlungsstelle. Die besonderen Gedi ngungen für die auf Antrag ausnahmswelse an eine andere als die nächste Ver= mittlungsstelle anzuschließenden Sprechstellen setzt die Telegraphenver⸗ waltung fest. 83

Die Dienststunden. Die Dienststunden der Vermittlungsstellen und der öffentlichen Sprechstellen werden von der Telegraphenvemwaltung festgesetzt und im Teilnehmewerzeichnis angegeben.

4. Die Hauptanschlüfse. /

J. Die Sprechstellen, die ohne Inanspruchnahme einer anderen Sprechstelle de Vermiltlungsstelle anrufen und von ihr in gleicher Weife angerufen werden, sind Hauptstellen .

II. In Ortsnetzen, bei deren Vermittlungsstellen die erbim. dungsleitungen des Fernverkehrs räumlich getrennt von den Leitungen des Ortéven fehrs bekrieben werden, sind unmittelbare Anschlüsse an die Bermittlungsstelle des Fernverkehrs zulässig, wenn nach dem Er⸗ messen der Telegraphenderwaltung keine Bedenken entgegen stehen. Für die Anschlüffe ist die Ortspauschgebühr zu entrichten. Andere

Gespräche als Ferngespräche dürfen in ihnen nicht geführt werden. e. Bei ö. Hauptstellen werden auf Antrag Fernsprech⸗

gehäuse mit Geldeinwurf (Automaten) aufgestellt, wenn der Inhaber

nach näherer Festsetzung der Telegraphenverwaltung eine jährliche

Mindefteinnahme gewährleistet.

§ 5. Die Nebenanschlüsse. w

J. Die Teilnehmer können in ihren auf dem Grundstück ihrer Haupitstelle befindlichen Wohn oder Geschäftsräumen Nebenstellen errichten und mit dem Hauptanschlusse verbinden lassen. Flächen, die durch fremden Grund und Boden, öffentliche Wege, Plätze oder oͤffentliche . ö. . n,, der Hauptstelle getrennt ind, gelten als besondere Grundstücke. . . * Die Teilnebmer, welche die Pauschgebühr zahlen, können in den Wohn⸗ oder Geschãftsrãu men anderer onen auf dem Grund; stick ihrer Hauptstelle oder in Wohn und Geschäftsräumen guf anderen Grundstücken für sich und für andere Personen, mit. Zu⸗ stimmung der Berechtigken, Nebenstellen errichten und mit ihren Hauptstellen verbinden lassen. Die Bestimmungen im § 2, L gelten auch für die Nebenstellen. An Hauptstellen, die auf Antrag an eine ardere als die nächste Vermittlungsstelle angeschlossen sind, werden Nebenstellen für andere Perfonen nur gngeschlossen, wenn das durch eine Nebenstelle anzuschließende Grundstück im Anschlußbereiche der Vermittlungsstelle liegt, an welche die Hauptstelle angeschlossen ist. Die Inhaber von Hauptanschlüssen dürfen Nebenstellen anderen Per sonen nicht gewerbsmäßig überlassen. . .

III. Als Nebenanschlüffe gelten auch die Leitungen zur unmittel- baren Verbindung von Haupt. oder von Nehenstellen (Querverbin dungen). Die Bedingungen setzt die Telegraphenperwaltung fest.

1Vv. Mehr als 5 Rebenanschlüsse dürfen mit demselben Haupt. anschlusse nicht verbunden werden. Den eg, Staatg . und Kom⸗ munalbehörden kann die Verbindung von mehr als 5 Nebenanschlüssen mit einem Hauptanschlusse gestattet werden. Bei der Berechnung. zuläffigen Anzahl Nebenanfchlüsse dürfen alle Hauptgnschlüsse eines Teilnehmers auf demsesben Grundstücke, gleichviel ob sie reinigt be frieben' werden oder nicht, zusammengefaßt werden. Die Querverhin⸗ dungen G 5, . .. . der erforderlichen An⸗

I Hauptanschlüsse au etracht. . er, n n ge . weitere Nebenstellen nur im Fall eines be,, er, , nach näherer Bestimmung der Tele raphenve ung angeschlossen. . ö 9. V. Den , ift elt fn. die Nebenanschlüsse auf dem Grundstücke der Hauptffelle durch die Telegraphenverwaltung oder murch Dritte herstellen und inftandhalten zu lassen. Auf die Umschalzer ufw. der durch die Telegrcwhenderwaltung gLingerichteten Anlagen dürfen durch Dritte hergestellte Nebenanschlüsse nicht gelegt werden. Bei solchen Nebenanschsüssen ist auch die BVeschaffung der Betrieboein · richtung für die Hauptstelle Sach, des Teilnehmers, die i e. verwaltung , , 8 ö nur die für den eigenen Sthrungt˖ ienst erforderlichen äuse. . dierst, ert erl., ee chf, rie nicht ven der Telemgphendenmsgl. zung hergestellt sind, müssen den von ihr festgesetzten kechnischen An= forderungen genügen. Sie sind vor der Herstellung dem Fernsprechamt, bm Telegrephbenamt Wer dem Postamt anzumelden, dem die Ver⸗

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

1824dz.

VII. Die Inhaber der Nebenstellen sind zum Sprechwerkehr mit der e th und mit den anderen an dieselbe Hauptstell; ange schloffenen. Nebenftellen befugt. Verbindungen mit anderen Shrech. stellen werden ihnen in demfelben Umfange gewährt wie dem Inhaber der tstelle. ö

9. Mit den t. und Nebenstellen können nach näherer Bestimmung der Telegraphenverwaltung Anschlußdosen verbunden werden, die ermöglichen, Fernsprechgehäuse * vorübergehendem Ge⸗ brauch einzuschalten. Die Zahl der zur Einschaltung in Anschlußdosen bestimmten Gehäufe, zusammen mit den etwa vorhandenen Neben · anschlüsfen, darf die zuläsfige Zahl der Nebenanschlüsse nicht über- schreiten. Den Teil zehmern ist üherlassen, die Anlagen mit An⸗ schlußdosen auf dem Grundstücke der ,. durch die Telegraphen· derwaltung oder durch Dritte herstellen und instandhalten zu lassen. Die nicht bon der Telegraphenverwaltung hergestellten Anlagen müssen den von ihr festgesetzten technischen Anforderungen genügen. Die Her⸗ stellung und Instandhaltung der Anlagen auf einem anderen Grundstück der Telegraphenverwaltung vorbehalten. Die Bedingungen für Schiffsanschlüsse mit Anschlußdosen an den Hafenanlagen seßzt die Telegraphenverwal tung fest.

IX. Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

A. Bei den von der Telegraphenverwaltung errichteten und instand⸗ zuhaltenden Nebenanschlüssen werden erhoben . 1. für jeden Nebenanschluß mit gewöhnlichem Gehäuse MJ ii ) 2. für jede vollen oder angefangenen nach der Luftlinie gemessenen 100 m Doppelleitung eines Nehenanschlusses mit gewöhnlichem

. . k ven Khrliͤcht .

bei Reihenschaltung . . =

a) für jeden Nebenanschluß mit einem Reihengehäuse, das ein⸗ gerichtet ist . . für eine Amtsleitung, jährlich 120 , für zwei Amtsleitungen, jährlich. 149 S, für drei Amtsleitungen, jährlich.... 169 4, für mehr als drei Amtsleitungen, jährlich. . 189 : b) für jede vollen oder angefangenen mach der wirklichen Tänge gemessenen 19 i der zur Verbindung der Gehäuse dienenden Leitungskabel bei Verwendung von Reihengehäusen, die ein⸗ gerichtet sind . für eine Amtsleitung, jährlich. füt zwei Amtsleitungen, jährlich J für drei Amtsleitungen, jährlich.. für mehr als drei Amtsleltungen, für jede Amts leitung mehr jahrlich... 6 4 e) für jede einem Nebenanschluß mit gewöhnlichem Gehäuse zu⸗ teilte Linienwählerleitung der Reihenschaltung ein Zu⸗ ia won .. ch für die Umwandlung von Nebenanschlüssen mit gewöhnlichen Gehäusen in Nebenanschlüsse mit Reihenschaltung und für die Verlegung und Aenderung der Nebenanschlüsse mit Reihen schaltung die Selbst kosten, jedoch mit Ausnahme der Be⸗ schaffungskosten der Gehäuse und der Baustoffe; e) für besondere n,, r. zum Schutze der Kabel (A 4b) . k die dafür aufzuwendenden Kosten; ithöreinichtungen, ö. ö . ö für jede Stelle, die eine sclche Einrichtung erhält, auf jede Leitung in der mitgehört werden kann, jährlich 12 ; 4. fihr jede Nebenstelle in den Wohn oder Geschäftsräumen einer anderen Person (5 5, I) ein Zuschlag von jährlich 40 M;

B. Bei den nicht von der Telegraphenverwaltung hergestellten Nebenanschlüssen werden erhoben =

1. für jeden Nebenanschluß in den auf dem Grundstücke der

uptstelle befindlichen Wohn⸗ oder Geschäftsräumen des In⸗ habers des Hauptanschlusses jährlich . 19 46

2. für jeden anderen Nebenanschluß jährlich. 60 46.

C. Bei den von der Telegraphenverwa lung hergestellten Anlagen mit Anschlußdosen werden erhoben

1. für jede Anschlußdose jährlich 24 4;

2. für die Leitung zut Verbindung der Anschlußdosen untereinander

und mit den Haupt. oder Nebenanschlüssen . ö fũr jede vollen oder an enen nach der Luftlinie gemessenen 160 m Doppelleitung sährlich... 2 46; 3. für jedes zur Einschaltung in die e, n,. bestimmte Ge⸗ häuse die Gebühr für einen Nebenanschluß nach den Sätzen unter A.

D. Bei Anlagen mit Anschlußdosen, die nicht von der Telegrapben⸗ verwaltung hergestellt sind, werden erhoben ; für jedes zur Ginschaltung in die Anschlußdosen bestimmte Ge⸗

häuse die Gebühr für einen Nebenanschluß nach den Sätzen unter B. 86

Die öffen lichen Fernsprechstelle n.

J. Bei Gesprächen, die von einer öffentlichen SEprechstelle aus= gehen, beträgt die Gebühr für eine nichtdringende Verbindung von nicht mehr als drei Minuten Dauer 2.

im Srts. und im Rachbarortwerkehr.. .. . 20 Pf. om Vorortwerfechtt. . Für dringende Gespräche wird die dreifache Gebühr erhoben. 7 und im S 9, nung festgesetzten Gebühren erhoben.

ö . n nverkehr werden die im er Fernsprechgebühren Hebühren. en

M. Zum g , n . gehören die öffentlichen Sprech stellen, die unmilfeskar mit der Vermittlungsstelll verbunden sind und die nicht mehr als 5 km in der Luftlinie von ihr entfernt ind oder mit ihr in demselben Gemeindebezirk liegen. Auf den Verkehr der öffentlichen Spreckstellen des Srtegebührenbereichs finden gegebenen- fells die Geblhrenfätze des Nachbarorts. und des Vororteverkehrs An, wendun ür den Verkehr der öffentlichen Sprechstellen außerhalb des ö ührenberelchs gelten die Gebührensätze des Fernverkehrs.

ii. Die Gebühren find bei, der Anmeldung der mungen zu entrichten. Für eine Bescheinigung über die gezahlten Gebühren wird ein Zuschlag von 50 Pf. erhoben. .

IV. Die , werden, soweit die Seitungen frei , ing g , . ,,, wobei die dringenden Gespräche den nichtdringenden vorgehen. , , ,,, ,

rayhenanstalten, außer rech m . 2 . den mmungen im § 18 zu Gesprächen

können

beigerufen werden, ; . ker erz gen Sprechen mi Geheinpurf, Ernten zu Gesprächen im Orts. und im. Nachbarortsverkehr benutzt werden. Inwieweit Gespräce m Vororte. und im Fernverkehr geführt werden dürfen bestimmt die Telegraphendemvwaltung. Dringende Gespräche,

espräche, hu denen eine Person herbeigerufen werden. soll C 18. La), . mit Voranmeldung (6 18 1b) und , ,, oder Be · stellungen an reg; Mer MiMfsstelleninhaber * ebermittlung 2n eine e Person z 18. Xlinj find nickt moe ossen. ö

vereinnahnr werden XI. Für Gespräche, Tie von den Teilnehmerstellen des Ortsfern sprechneßes aus nach den zffentlichen Sprechstellen des Ortsgebühren⸗= bereichs geführt werden, sind die Gebühren zu zahlen, die der Teil- nehmer für Gespräche im Ortéverkehr entrichtet. Teilnehmer welche die Gebühren des Nachbarorts oder bes Vorort cwerkehrz oder die Ge-

. . 2 * 3

ittlungsstelle uniersteht. Das Amt ist befugt, jederzeit zu prüfen, 9 die Nebenanschlüffe den bechnischen Anforderungen genügen.

bühren des Bezrrröderbehrs nach 5 16. J. 3 bis G zahlen, entrichten