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— —
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1929 erhoben werden und sind unter Nr. U E; 1436 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richlen.
Berlin, den 6. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
—
Bekanntmachung.
Der Lokalverein Berliner Spediteure E. V. in Berlin, Neue Friedrichstraße 2, und der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 15. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 30. August 1919 nebst Nach trägen vom 22. Dezember [ 15 und 28. Februar 19290 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Speditionsgewerbe gemäß 8. 2 der Verordnung vom 3. De⸗ zember 1918 (Neichs⸗-Gese l. S. 1456) für den Berufekreis und das Tarifgebiet des Tarifvertrags vom 30. August 1919 für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI an das Reichsarbeltsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 6. Juni 1920.
Der Reichs arbeitsminister. J. M,. Dr Bu.
** *.
— —
Bekanntmachung.
1
Die Ortsgruppe Berlin des Arbeitgeberverbandes des Eisen- Gifenwaren⸗, Gußwaren⸗-, Draht- und Drahtstifte⸗, Stahl-Röhren⸗, Wer kzeug⸗ und Werk⸗ zeugmaschinenhandels in Berlin, e, ,, 24, und' der? Gewerkschafts bund kaufmännischer An⸗ gestellten verbände haben beantragt, den zwischen ihnen am 30. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst proto⸗ kollarischem Zusaß vom 39. April 1920 zur Regelung der Gehalls- und Anstellungtzbedingungen der kaufmännischen Angestellten der Firmen und Verfaufzorganisationen des Handels in Eisen, Eisenwgren, Gußwaren, Draht und Drahtstiften, Stahl, Röhren, Werkzeug und Werkzeugmaschinen an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 306, April 1919 gemäß 3 2 der Vergrdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 14656) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrgg 25. Juni 1920 erhoben werden und sind unter
können bis zum Nummer
VI. E. 76 an das Reichsarbeitzministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten. Berlin, den 6. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.:! Dr. Busse.
——
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverbanbd in Uetersen und der Be⸗ amtenverein für Uetersen und Umgegend in Uetersen haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Ortsverband Hamburg, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 10. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertzrag vom 28. April 1926 zur Regelung ber Gehalts⸗ und Anstellungsbe dingungen der Privatangestellten gemäß F? der Verordnung vom 723. De⸗ zember 1918 (Reicht -Gesetzbl. S. 1456) für den Stahtbez rk Uetersen für allgemein verbindlich zu erklären.
CGinwendungen gegen dlesen Antrag können bis zum 30. Juni 19260 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R 3861 an das ReichszarbeltKzminifterium, Berlin, Luisen⸗ straße 338, zu richten.
Berlin, den 6. Juni 1920.
Der Reichsarbeilsminister. J. A.: Dr. Bu sse.
— —
Bekanntmachung.
Der Verband der Arbeitgeber der Elektrotechnik in Sachsen, Leipzig, Tröndlinring 3, hat beantragt, die zwischen ihm, der Arbeitsgemeinschaft freier Ange⸗ stellten verbände Leipzig, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes⸗Gesch aftsstelle Leipzig, und dem Gewerkschaftsbund e n n n zscher Angestellten⸗ verbänpe, Landes ausschuß Sachsen, mit Wirkung vom J. April 1920 abgeschlossenen Aenderungen zu dem Tarif⸗ vertrag vom 12. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anftellungsbedingungen für die kaufmännischen und tech⸗
nischen Angestellten in der Elellrotechnik mit Ausnahme der
Awgestellten in Elektrizitätswerlen und in der Metallindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs. Gesetzbl. S. 1456) für dag Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag 10. Juli 1920 erhoben werden und, sind unter . J. B. R. I509 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 6. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. 3 . n sse.
—
können bis zum
Bekanntmachung.
Der Verband der Gastwirts gehilfen, Orts⸗ verwaltung Jena, in Jena, Inselplatz d, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschafts kartell Jena, dem Gastwirteverein von an und Umgegend und dem Verein ber freien Gaßtwirte mit Wirkung vom 1. Mai 1920 ab abge ,. Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeltsbedingungen der Arbeilnehmer im Gastwirts— gewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom X. Dezember 1918 Reichs Gesetzzbl. S. 1456) ir das Gebiet der Stadt Jena für allgemein verbindlich zu erklären.
Nummer
Y. RB. 1719 an das Reicharbeitsministeriu straße 33, zu richten.
Berlin, den 7. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
. ö — *. — ö — J. A.: Dr. Sitz ler.
Bekanntmach un Der Ostpreußische Arbeitg eberverb
Langgasse 15.
erg i. Pr., 2. Kneiph. berg i. Pr., 2. Kneinh .
Transportarbeiterverband, Königsberg, haben heantragt, den
allgemein verbindlich zu erklren. Einwendungen gegen diesen Antrag
richten. Berlin, den 8. Juni 1920. Der Reichaarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Bekanntmachun
Der Herr Reichswirtschaftsminister ha 28. Mal fo20 die von der Lebens⸗ unk run gs⸗Aktiengesellschaft Allianz in Versich
verficherungstarif „Ke zulässigen
1800 S6 auf 3000 1M und die dadurch verursachte Aenderung des 8 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen genehmigt.
Berlin, den 15. Juni 1920. Das Reichaufsichtsamt für Privatv Jaup.
Industrie und Gewerbe E. V, Sitz Königsberg, in Königs⸗ und der Deutsche
zwischen ihnen am 30. April 19539 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arbeiter in den Betrieben des Groß- und Kleinhandels gemäß s 2 der Perorbhnung vom 23. Dezember 1918 GReichs⸗Gesetzbl. S. 1436) für das Gebiet innerhalb der Ringchaussee Königsbergs für
25. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI ' 1 16 4 . , 6. 22 56 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu
Erhöhung der Höchstgrenze der, für ein Leben nach dem Volks
n, Berlin, Luisen⸗
g. and für Handel,
s verwaltung
J.
können bis zum VI. HR. 1743
g.
t mit Erlaß vom Rentenversiche— Wien beantragte
erungssumme von
ersicherung.
Zu der 5. Aus gabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 wird Finnen kurzem ein dritter Nachtrag im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin 8W, G68, Zimmer⸗ straße 94, erscheinen; er ist zum Preise von (80 c für das Stück durch den Buchhandel zu beziehen.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 138 des Reichs⸗Gesetz blatts enthält unter
Rr. 7631. us führungsbestimmungen zum Besoldungs— gesetze vom 30. April 1920 Besoldungtvorschriften, S. 1263.
Berlin, den 21. Juni 1920.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Wirklichen Ge⸗ eimen Obirbaurat Gerhardt in Jehlendorf zum ordentlichen Mitglied der Akademie des Bauwefsens, den Geheimen Baurat Mathies in Charlottenburg, den Schriftleiter der Deutschen Bauzeitung Dr.Ing. Albert Hofmann in Berlin und den Ministerialrat Geheimen Baurat Schaper in Charlottenburg
zu außerordentlichen Mitgliedern dieser Akademie ernannt.
—
Ministeri um . Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Privatdozent Professor Dr. Hoeniger ist zum ordenflichen Honorarprofessor in, der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin und der bisherige außerordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der iniverfität in Greifswald Dr. Be stel meyer zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden. . Pie Wahl des Pirektors der Robert Zelle⸗Reglschule Nr. 160 in Berlin Dr. Bullrich, zum Direltor des hiesigen Königstädtischen Realgymnasiums ist bestätigt worden.
eker
äber die Zahl der an den Technjschen Hoch schulen Doöokftor⸗Ingenieur⸗Promotionen.
t ihr Preußens im Studienjahre 1918/19 erfolgten
im Studienj
— ee In der Abteilung für Technische Maschineningenieur⸗ Schiff. Chemie und Hütten⸗ Ins⸗ Hochschule Bau⸗ wesen (in Berlin, e kunde sin Haun ben . . Architektur ingenieur⸗ Aachen, Danzig und Schiff. einschl. Elektrotechnik, Bergbau gesan ö. wesen Breslau einschl. maschinenbau in Agchen. einschl. Elektrotechnik) ö ö Bergbau) nee,, 2 5 9 1 ) 1 9 Hannover... 4 5 4 ö. . . Aachen . . 6 3 ! 7 ‚ ; Danig . , e we, ,. 1 4 1 1 ĩ . —⸗ Bretzlau .. ; ; ir — ; 5 . 3 Zusammen. . 7 ͤ 21 . 20 2 26 1 ö
Ergebnisse der Diplomhauptprüfungen an den Technischen Hochschulen Preußens
ghre 1918 19
Anmerkung: Bei angegeben.
* 2 — Von den zur Diplomhauptprüfung zugelassenen Kandidaten haben bestanden in der Fachrichtung an der 5 . Insgesamt Teihnfschen Hochschüle Art. . Bau. (ian, Clettro. Schiff Schiffe, Hütten. 1 ö. ö. ingenieur⸗ ö ö. 4 3 maschinen Chemie kunde Beteban tektur wesen n en echni au bau Berlin... . . 4064 404 ö 8669 172 617) Hannober. .. . , . ; ; 5 . ; , . 2 5 5 5 . 36 4 ö. 113 Bc id n Henn, . 158 6 6 66) 262 5 . ö * 19 k ͤ — ö, ; . ; 1 Zusammen. .. 1 (I I 98 (8 18) (16) I 26 ( Te TI Iz (27 IMG 1S( C2 I 3416 6M davon haben bestanden: Rö ; . ,, 393 6 5659 1 1 4 ö . 83 94 k, 3 . ö. 54 3 ö ; ö. ; . 2 m 11 16. 1 c ; 19 96.) e 17 5 J 8 1614116 1 U . . . 35 223 . , 16 13 Zusammen n , , ö ,,,, b) „mit Auszeichnung“. nn, . ; 86 — 16 161 ĩ ö . 6 13 (9 J ö . ; — . ‚. 206. 26. ö. ö R 1669 . ö ö . ; ö (9) 268 1997 Dang. ; . 1 9 . ; . 398 Breslau... . — ; , ö ; ; 163 ; 3 Zusammen ... 3 C.) 6 77.7 ; , 64
jeder Zahl ist in Klammern die Anzahl der darin enthaltenen abgekürzten Diplomhauptprüfungen (Notprüfun gen)
—
Bekanntm ach un
straße os, babe ich die Wie det aufna ligung vom 2. Mal 1919 untersagten Hand st nde
der Bundesratsberordnung vom S. 605) durch Verfügung vom heutigen Tage g — Berlin, den 17. Juni 1920.
Der Polizeipräsident.
——
Bekanntm achun
Die Firma August Marre hier
Häuten und Fellen wieder zugelassen worden. Celle, den 14. Juni 1920.
Die Poltzeidirektion. Deni
Einwendungen gegen . Antrag können bis zum 25. Juni 1920 erhoben wer
en und sind unter Pummer
Dem Direktor Leo Bartu scheck, Charlottenburg ĩ hme des durch Ver⸗
n des täglichen Bedarfs auf Grund des 8 2 23. September 1915
Abteilung W. J. V.: Heyl.
g.
Schiller⸗
els mit Gegen⸗ .
(RGBl.
e stattet.
9. ist zum Handel mit
ck e.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesrgtsversrdnung vom 235. Seytember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom andel, wird hier, mit dem Hetzger Jofef He nz in Horh auen der Harn de uit Lebensmitteln aller Ark wegen Unzuverlässigkeit n bezug auf den Metzgereibetrieb unter Auferlegung der Kosten det Verfahrens im Reichsgebiet unt ersagt. Altenkirchen, den 7. Juni 1920. Der Landrat. Dr. Boden.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur zernhaltung unzuverlässiget ersonen vom Handel vom 35. September 1915 GB. S. 565) jabe ich dem Lokalinhaber Georg Katz, Ottostr. 15 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Dandel mit Gegen; ständen des t äglichen 3 edarf 8 wegen Unzuverlässigleil in bezug auf diesen Sandelsbetrieb un tersagt.
Berlin O. 27, den 15. Juni 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGI. S. 63) habe ich der Geschäftsführerin Wilh elmine Schiffka, Berlin ⸗S chöneberg, Hobenstaufenstr. 64, und der Lofal⸗ inhaberin Emmy Birnbaum, geb. Lach, Berlin, Schwerinstr. 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzupverläfsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 16. Juni 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915. betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGB. S. 663), haben wir den Eheleuten Friedrich VörFer sowie deren Sohn Ernst Völler zu Dortmund, Hamburgerftraße 83, durch Verfügulig vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in beyng auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sag t. Die Unterfagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger! und im amtlichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 15. Juni 1920.
Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.
Bekanntmachung.
Dem Bierverlagsinhaber Fran; Bron owskig hier, Hinter Roßgarten 13, ist durch Verfügung vom e Tage auf Grund des 3 1 der Bundegratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 235. September 1915, RGBl. S. 63 der Handel mit Lebensmitteln und e nt ige. eg en ständen des täglichen Bed arfs wegen Herstellung von Schnaps aus Brennspiritus un tersagt worden.
Königsberg, den 10. Juni 1920. Poltzeipräsidtum. Wucherstelle. Nitsch.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nr. 26 der Preußischen Gesetzsammlung erhält unter
Nr. 11907 eine Verordnung über die Bildung von Betriebsvertretungen nach dem Betriebsrätegesetze vom 4. Fe⸗ bruar 19260 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 147) im Bereiche der Wasser⸗ bauverwaltung, vom 28. April 1920, und unter Nr. 11 908 eine ,, über das Schlichtungswesen im Bereiche der Wasserbauverwaltung, vom 28. April 1920.
Berlin, den 21. Juni 1920.
Gesetzfammlungs amt. Krüer.
(Gortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat den Präsidenten der Nationalversammlung Rechtsanwalt Fehrenbach zum Reichs⸗ kanzler ernannt. Der k Fehrenbach hat laut Meldimg des „Wolffschen Telegraphenbüͤros“ diese Berufung angenommen. ö.
Der Herr Reichs präsident hat dem „Wolffschen Tele⸗ raphenbüro“ zufolge an die Witwe des verstorbenen rinzen zu S hönga ich-Carolath das nachstehende Tele⸗
gramm gerichtet:
Eurer Durchlaucht spreche ich zu dem Hinscheiden Ihres ver⸗ ehrten Heren Gemahls mein aufrichtiges Beileid aus. In gemein⸗ samer parlamentarischer Täti keit habe ich den Dahingegangenen schätzen gelernt als einen von ebendigem soztalen Empfinden beseelten politischen Führer, dessen Verdienfte auf mannigfachen Gebieten der Gesetzgebung unvergessen bleiben werden.
In ausgezeichneter Hochachtung ergebenft
Ebert, Reichspräsident.
Der Herr Reichspräsident hat ferner anläßlich des vorgestern abend erfolgten Hinscheidens des Staatsministers a. D. Dr. Friedberg an die Witwe des Verstorbenen folgendes Schreiben gerichtet:
Anläßlich des Hinscheidens Ihres verehrten Herrn Gemahls beeile ich mich, Ihnen meine herfjlichste Teilnahme auszudrücken. Deutschland und Preußen haben einen ihrer erfahrensten Politiker verloren, der, als Mann der Wissenschaft und als arlamentarier hochgeachtet, in einem arbeltsreichen Leben seine Persönlichkeit und feine ftaatmännische Begabung dem Wehle des Vaterlandes gewidmet hat. In schwerer Zeit hat er als stell vertretender Ministerpräsident Einfluß auf die Geschicke Preußens . und selther als Führer der demokratischen Partei in der preußischen Landesbersammlung einen hervorragenden Ankeil am politischen Leben gehabt. Ein gen dankbares Gedenken wird ihm allzeit gesichert bleiben.
— —
Der k trat heute zu einer Sitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten e e fe für Durchführung des Friedens vertrags und für Rechtspflege, die vereinigten Aus⸗ chüsse für Verkehrswesen und für ö. und Rechnungs⸗ wesen, sowie die vereinigten Ausf hüsse . Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verlehrswesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegen⸗ heiten und für Seewesen Sitzungen.
—— —
Der Chef der Reichskanzlei, Stagtssekretär Albert, hat infolge des Kabinettswechsels dem Reichskanzler Fehrenhach sein Amt ' zur Verfügung gestellt. Der Neichskanzler, hat jedoch den ö gebeten, sein verantwortungsvolles Amnt fortzu⸗ ühren.
Die Tatsache, daß der 10prozentige Steuerabzug vom Lohn und Gehalt' vom B. Juni 1920 ab wirksam wird, hat zu ebhaften Erörterungen geführt. Man bemängelt sehr das Verfahren, bedenkt aber nicht, daß es sich hier für die deulsche Steuerpraxis um eine vollkommene Neuerung 6 Auch bie Höhe des Abzugs wird kritisiert und dabei vergessen, daß beides, der Abzug an sich wie auch das Verfahren, im Einkommensteuergesetz vorgesehen ist. Die Reichsfinanz-= verwaltung hat dieses Gesetz auszuführen. Sie muß umsomehr auf die Durchführung des Gesetzes dringen, als die Finanzlage des Reichs nach wie vor ungemein schwierig ist. Die Be
stimmungen über den Lohn- und Gehaltsabzug sind der Nieder= schlag eingehendster Beratungen mit den sämtlichen in Frage kommenden Berufsvertretungen. Daß sich bei ihrer ersten Durchführung eine Reihe von Schwierigkeiten ergeben, ist nicht weiter zu verwundern, ba es sich hier eben um ein in Deutsch⸗ land noch nicht erprobtes Verfahren handelt. Andere Länder aben ja die Erhebung der Einkommensteuer an der Quelle ür das gesamte Einkommen, was zweifellos von den Steuer⸗ pflichtigen viel größere Arbeiten verlangt als der verhältnis⸗ mäßig einfache Lohnabzug.
Dieser Lohn- und Gehaltsabzug erstreckt sich nur auf Lohn⸗ empfänger, und zwar im weitesten Sinne des Wortes. Denn er trifft genau so gut das Gehalt des Reichspräsidenten und des General⸗ direltors einer Aktiengefelsschaft wie den Arbeitslohn der Haus— angestellten.
Als Arbeitslohn gelten nicht nur Geldbeträge, sondern auch Ralturak? und fonstige Sachbezüge. Würden letztere nicht darunter fallen, so würden z. B. die land⸗ wirtschaftlichen Arbeiter, die einen mehr oder minder großen Teil ihres Lohnes in sogenannten Deputaten erhalten, und die Haus— angestellten, die außer ihrem Barlohn freie Wohnun und Ver⸗ pflegung genießen, besser gestellt sein als die gewerblichen und In⸗ dustriearbelter, die ihr ganzes Gehalt in Geld beziehen und die Kosten ihrer Wohnung und Verpflegung selbst zu tragen haben. Beim Zusammentreffen von Geldbeträgen und Raturalbezügen sollen jedoch, da der nach den Lohntarif⸗ vereinbarungen oder nach den von den Versicherungsämtern festgesetzten Sätzen zu bemessende Wert der Naturalbezlige zum Teil recht erheblich ist und daßer vom Barlohn unter Umständen ein verhältnismäßig sehr hoher Betrag abgezogen werden müßte, in den Fällen, in denen ber Wert der Naturälßezüge den Barlohn übersteigt, höchstens 20 Prozent des Barlohns abgezogen werden dürfen. Für die Stadt Berlin beispielsweise wird die Anwendung dieser Verordnung im all⸗ gemeinen nicht praktisch werden, da der Wert der Naturalbezüge gegen⸗ wärtig nur auf etwa 703 Sc, glso 59 monatlich festgesetzt ist und daher wohl regelmäßig hinter dem Barlohn zurückbleiben wird. Bel einem Haußangestẽllten, der monatlich 9 K har erhält, würden also nur 14, 90 . monatlich abzuziehen sein. In anderen Kreifen sind die Sätze aher schon erheblich höher, z. B. auf 3000 K festgefetzt. Hier worde bei 90 . Barlohn der Wert der Geld⸗ und Sachbezüge monatlich 340 M betragen. Es dürfen daher nur 18 A gekürzt werden. Aufs Jahr umgerechnet, würde der insgesamt zu kürzende Betrag alfe 216 c. betragen. Dieser Betzag bleibt noch immer um 54 „ hinter dem Gesamtbetrage der Einkommensteuer zurück, die eine ledige Person von einem Gesamteinkommen von 000 S zu zahlen hat; denn diese beträgt unter Berücksichtigung des einkommensteuerfreien Betrages von 1506 S 210 .
Die Einzahlung des Kürzungzbetrages erfolgt entweder durch Einkleben und Entwerten von Marken in der Steuerkarte des Arbeitnehmers oder durch unmittelbare Ueberweisung des Betrages seitens des Arbeitgebers an die Steuerhebestelle. Die Steuerkarten werden von den Gemein debehörden unentgeltlich ausgestellt. Wo die Stenerkarten zu beziehen sind, wird für jeden Landesfinanzamtsbezirk in den nächsten Tagen in den Tages— blättern bekanntgemacht. Die Steuermarken sind bei den Post⸗ anstalten zu beziehen; vorerst werden Marken im Betrage von 10 6, 30 5, 1 , 2 A, 5 4Azt, 10 4 und 25 M. zum Verkauf gestellt. Das Einkleben und Entwerten erfolgt grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung; quf Antrag kann jedoch gestattet werden, daß für ständig be⸗ schäftigte . die Steuermarken erst am Inde eines Monats Dder am Inde eines Kalendervierteljahres eingeklebt oder entwertet werden.
Die unmittelbare neberweisung erfolgt auf
Antrag des Arbeitgebers beim Landesfinanzamt. Grundsätzlich soll der einzubehaltende Betrag, unter Beifügung einer Nachwelsung, für die Formulare bei den Finanzämtern zu beziehen sind, in doppelter Ausfertigung an die zustandige Steuerhe bestelle bes Arbeitnehmers abgeführt werden. Beschäftigt jedoch der Arbeit⸗ eber mehr als 100 Arbeitnehmer, so kann auf seinen Antrag die Abführung an die für seine Betriebsstätte zuständige Steuerhebestelle erfolgen. In diesem Falle hat er . die Nachweisung in drei⸗ facher Ausfertigung einzureichen. Die 2 bführung soll grundsätzlich , , bis zum 10. Tage des . die Lohnzahlung folgenden Monats erfolgen; auch hier kann jedoch auf Antrag die Einzahlung erst innerhalb der ersten 16 Tage nach Ablauf des Kalendervierteljahrs geftattet werden. Die Anrechnung des einbehaltenen Kürzungsbetrags auf die für das Rechnungsjahr 1920 geschuldete Ein⸗ kom mensteuer soll grundsätzlich erst nach der endgültigen für das Kalenderjahr 1820 vorzunehmenden Veran⸗ lagung erfolgen. In der Presse ist hieraus hier und da die Schlußfolgerung gezogen, daß Arbeitnehmer in diesem Jahre eine doppelte ECinkommensteuer zu zahlen hätten, indem sie neben der Kürzung ihres Arbeitslohns., auf Steueranforderungsschreiben auch noch die Steuer von demienigen Einkommen zu zahlen hätten, das * dle landesrechtliche Vergnulagung der Einkommen steuer im Jahre 1919 festgestellt ist. Diese Auffassung ist irrig. Denn erstens ist nach Möglichkeit dafür gesorgt, daß solchen Steuer⸗ pflichtigen, bei denen sich die vgrläufig zu entrichtende Steuer nicht bee, als der zehnprozentige Abzug hon ihrem Arbeitseinkommen erechnet, ein teucranforderungsschreiben überhaupt nicht zugeht; und zweltens wird, wo diese Voraussetzungen nicht zutreffen, wenn asfo z. B. noch anderes Einkommen als Arbeitslohn vorhanden ist, die gekürzte Steuer sogleich auf die einzelnen nach dem Steuer— anforderungsschreiben zu entrichtenden Beträge angerechnet. An . n nde Voraussetzungen ist die Zulässigkeit der Anrechnung ni üpft. . 6e. h re , ng findet grundsätzlich auch er st bei der endgültigen Veranlagung für 1920 statt. Vorher, also im Laufe dieses Jahrez, wird nur dann her⸗ ausgez 9. It, wenn die vom Arbeitnehmer endgültig zu entrichten de Einkommen steuer vorausichtlich weniger als 10 vo des mutmaßlich im Ighre 19230 5n erzielenden Arbeitscinkommens des Arbeitnehmers betragt. Besteht das Einkommen z. B. nur aus 4800 . Arbeits lohn, und ist der Steuerpflichtige berhstratet und hat er J minder⸗ , , so ist bei der endgültigen Veranlagung überhaupt eine Einkommensteuer zu Mlfn in diesem Falle werden die jeweils monatlich gekürzten 45 Mark sofort zurückgezahlt. Die Behauptung, daß gerade die Leistungsunfählgsten die Steuer zunächst h en müßten und erst im nächsten he. zürückerhieslten, damit dem deiche glelchsam ein zinsloses Darlehn gewährten, ist also unrichtig.
Die Beftsmmungen über den Abzug vom Arbeitslohn tzeten
am 35. Juni in Kraft, d. h, ihnen unterliegen alle vom 25. Juni ab fälllgen Gehälter, Löhne usw. Durch vorherige Auszahlung dieser Beträge können die Bestimmungen über den Steuerabzug nicht umgangen werden. .
Bel der Wertung der grundsätzlichen Bestimmung des Lohn⸗ abzuges darf nicht bergessen werden, daß mit dieser Jahlungsweise . den Lohn- und Gehaltsempfänger eine Reihe von Vorteilen ver= unden sind. Die Za lung in vierteljährlichen Raten ist demjenigen, der von dem Ertrag selner Arbeit leben muß, oft genug sehr schwer da es sich um größere Posten handelt. Durch den direkten Abzug von 10 p der Lohn. ünd Gehalbszahlung wird di. Stenerentgrichtung wesentli erleichtert, umsomehr, als bel sehr pielen, vielleicht bei den , n. Steuerpflichtigen mit Rücksicht auf die Freigrenze, und das Famistent privileg die ber, ,. Abrechnung kaum eine höhere Steuenpflicht als 15 v5 ergeben wird. Und es sollte vor, allem doch auch niche vergeffen werden, wie die Finanzlage des Reichs beschaffen ist. Ein⸗ weitere Verschlechterung unserer Finanzlage würde zu einer Gefahr für unsere ganze Volttwirtschaft auswachsen und damit am meisten den Arbeiterstand schädigen. (W. T. B.)
Preußen.
Die preußische Justizverwaltung ist gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ aus Apenrade meldet, in der ersten Zone von der dänischen Verwaltung übernommen worden, und zwar auf Grund eines Sondervertrags zwischen Dänemark und Preußen. Die preußischen Justizbeamten werden ihr Ämt noch bis zum 1. Juli weiter versehen, um die dänischen Beamten zu unterwessen. Dänischerseits wurde der Wunsch ausgesprochen, daß namentlich im rundbuchwesen er⸗ sahrene Beamte vorläufig im Dienst verbleiben möchten.
Die Marineanlagen in Sonderburg sind . durch die Intendantur der dänischen Verwaltung übergeben worden.
Die Internationale Kom mission hat für Sonder⸗ burg ein neues komm unalss Wahlrecht angeordnet, das die Wählerzahl von 4500 auf 2200 herabdrückt.
Sach fen.
Nachdem die Volkskammer in ihrer gestrigen Sitzung eine Regierungserklärung über die innere Polltik Sachsens mit allen gegen vie Stimmen der Unabhängigen zur Kenntnis ge⸗ nommen hatte, gab der Finanzminister Dr. Reinhold in seinem Finanzerposs in großen Zügen ein Bild der gegen— wärtigen Wirtfchaftslage. Er führt laut Bericht des ern Telegraphenbüros“ u. a. folgendes aus;
„Ver Leidensweg der deutschen Wirtschaft hätte sich ohne den Geist' von Verfailles weniger dornenvoll gestaltet. Unsere Valuta wäre ohne die Vernichtungsklaaseln des Friedensvertrags nicht ganz fo hilflos allen Stößen ausgesetzt gewesen. Wir hätten uns ohne die verbängnisbolle Polltik der Besatzungstruppen am Rhein gegen den deutschen Ausverkauf und gegen die Ueherfütterung Deutschlands mit
Luxuswaren bhesser schützen können. Der rationelle lederauf hau unferer Wirtfchaft und damit die Ruhe und Sicherheit
ger Welt ist in erster Lnie davon abhängig, daß es bald delingt, den Geist von Versailles, den Geist, der Unver⸗ nunft., und des Hasseg und der mißverständlichen¶ Interesse⸗ politik zu brechen. Zur Gesundung unseres Wirtschaftslebens müssen wir arbeiten und Und, viel arbeiten, um die Arbeitsleistung jedes einzelnen über den Friedensstand hinaus zu heben. Das A und O aller Produ klwität ist die Kohlenförderung. Auch der Wiederaufbau des dentschen Transportsystems ist eine Vorbedingung. Mit der ver— mehrten Produktion müsse eine Einschränkung alles überflüssigen Ver⸗ brauchs Hand in Hand gehen. Seit dem Kriege und der Revolutton wird mit Beamten und Behörden ein außerordentlicher Luxus getrieben. Neue Stellen und neue Behörden zu schaffen, ist jedoch in einem Lande mit sobiel Schulden nicht angemessen. Eine andere Voraussetzung unferes Wiederaufbaus ist, daß die Entente uns gegenüber eine Politik der Vernunft und Klugheit treibt, Die große Sorge um die Reichs— finanzen hängt wie ein Damoklesschwert über der Finanzgebarung ber Länder auch ohne die Entschädigung an unsere Feinde.“ Der Minifter hält es jedoch für einen Frevel, mit dem Gedanken des Staatsbankerotts auch nur zu spielen, denn Staatsbankrott sei auch Volksbankrott.
Darauf verbreitete der Minister sich über die Finanzlage Sachsens, über die er ziffernmäßige Angaben machte.
Württemberg.
Der Stuttgarter Landesvorstand der sozialdemokratischen Partei hat dem „Wolffschen K zufolge vorgestern beschlossen, daß die Sozialdemokratie aus der Re— gierung Württembergs ausscheid en solle.
Oesterreich.
Auf dem Parteitag der Deutschnationalen Partei in Wien wurde von dem nn,, Ursin festgestellt, daß die Deutschnationalen Oesterreichs im Anschluß an die Ge⸗ samtheit des Deutschen Reiches die einzige Rettung sehen. Es wurde sodann eine Entschließung angenommen, in der der Großdeutschen Vereinigung Dank und Anerkennung ausgesprochen werden.
Großbritannien.
Nach dem von „Reuter“ veröffentlichten Bericht über die Konferenz in Hythe stimmte die französische Regierung der von der englischen Regierung geäußerten Ansicht zu, daß das Tempo, mit dem die 24. e Regierung die Bestimmungen des Versailler Vertrags über die ,, . durch führt, äußerst unbefriedigend sei. Die beiden Regierungen be—⸗ schlossen daher, der interallüerten Konferenz in Boulogne zu empfehlen, daß ihre militärischen Ratgeber beauftragt werden mögen, unverzüglich Vorschläge für die Beschleunigung der Ausführung der Vertragsbestimmungen, die die deutsche Heeresmacht sowohl bezüglich der k wie des Materials betreffen, aufzustellen. In der zweiten Sitzung der Konferenz am Montag nachmittag. wurde die un fh Frage in Erwägung gezogen und beschlossen, das Datum des 235. Junk, das ursprünglich für die Annahme der Friedensbedin ungen angesetzt war, fire, zu erhalten. Die Konferenz billlgte ferner die militärischen aßnahmen, die von den Marschällen Foch und Wilson getroffen worden sind, um der Lage in der Gegend von unf el und der Meer⸗ engen i , u tf Hierauf wurde der Beschluß gefaßt, die griech ischen, en en ortugiesischen, rumänischen, tschecho⸗ 6 en und ing lawischen Delegierten nach Spa zu einer
esprechung der sie direkt berührenden gien mit den Allüierten einzuberufen. Die Mars älle Foch und Wilson billigten den e. der Note der Alliierten an, die bern e Reglerung bezüglich der Entwaffnung und des Kriegsmaterials owie der bisher noch nicht voll n durchgeführten Herab⸗ n, der Armee auf die im Versailler Vertrag vorgesehene Stärke.
— Die englische Regierung hat nach einer Meldung des
*in Erw e, ke ofen, das Angebot Hir geln
riechifche Truppen zur Unterstützung der Engländer nach s mid zu senden, anzunehmen.
— Der „Daily Expreß“ meldet, daß das Kabinett kurzem beschlossen ie ie , . r der fr die . noch in Persien befinden, nicht zurlickzuzlehen. Dies geschehe, um . , . . ö kes, vl gbr i rn lemente
igenen e en, und richte sich ni ᷓ Bolschewisten, die Eussl gerdumt hatten. J
Frankreich.
Das vorläufige Programm der Konferenz von Bou— log ne, an der ge ierte der britischen, 6 italienischen, der
japanischen, der belgischen und der französischen Regierung teil⸗