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Bundes der Bäcker-Konditor-Gesellen Deutschlands, Srts gruppe Stolp i. Pom., am 260. März 1920 abge⸗ schlossenen Tarif vertrag zur Regelung, der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Bäckergesellen gemäß 8 2 der Ver—⸗ ordming vom . Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet von Stolp in Pom. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1753 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.
Berlin, den 11. Juni 1920.
Der Reichtzarbeitsminister. M ne Dr. Sitz ler.
Bekanntmachung.
Der Verband der Sattler und Portefeuiller in Berlin 86. 16, Brückenstr. 106, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband der Ledertreibriemenfabrikanten Deutschlands in Berlin am 8. April 1920 abgeschlossenen dritten Nachtrag zu dem allgemein in, Tarif⸗ vertrag vom 21. Mai 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Lebertreibriemenindustrie gemäß 32 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Neichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen . Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werden und nd unter Nummer VI. k. 371 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33 / 34, zu richten.
Berlin, den 11. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels E. V., Mannheim, E. 4 12 (Börse), die Vereinigung kauf— männischer und technischer Standes genossen (freie Angestellten-Gewerkschaft), Sitz Mannheim, und die Zentralstelle der Angestelltenverbände in Mannheim haben beantragt, die von ihnen anerkannten Schiedssprüche vom 19. Februar und 26. März 1920 zur Ergänzung des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 5. Juni 1919 und des Tarifabkommens vom 4. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten im Einzelhandel gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für dasselbe Tarifgebiet gleich⸗ falls für n n verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 467 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 83, zu richten. X.,
Berlin, den 12. Juni 192.
Der Reichtzarbeitsminister. N. ; D, ne,
Bekanntmachung.
Der Bund der Deutschen Zementwaren⸗ und Kunststein-Industrie E. V. in Berlin W. 30, Nollen⸗ dorfplatz 3, hat beantragt, den zwischen seiner Gruppe Brandenburg, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, dem Verband christlicher Transport⸗ und Fabrikarbeiter Deutschlands und dem Gewerk⸗ verein der Deutschen Fabrik- und Handarbeiter (H. D.) am 15. Mai 19290 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der in der Zementwaren, und Kunststein-Industrie beschäftigten Arbeiter gemäß 3 2 der Verordnung vom 3. Dezemher 1918 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für Berlin und das Gebiet innerhalb der Linie, die die Orte Nowawes, a, n,. mit Staaken, Hennigs⸗ dorf, Seegefeld, Birkenwerder, Buch, Hoppegarten, Wilhelms⸗ hagen, Wildau, Marienfelde verbindet und Teltow am Bahnhof schneidet, jedoch ausschließlich Nowawes, für allgemein ver— bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhohen werden und sind unter Nr. VI. R. 1769) an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 5 / 86, zu richten.
Berlin, den 12. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. Y n: Dt Gißler.
—— ——
Bekanntmachung.
Die Arbeitsgemeinschaft der Gastwirtsange⸗ stelllen verbände in Plauen i. V. hat. beantragt, den zwischen ihr, dem K Hotelbesitzer⸗Verband, Gruppe Plauen, und der Arbeitsgemeinschaft der Wirte-Vereinigung von Plauen und Um gegend mit Wirkung vom 1. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeltsbedingungen im Hotel— und Gastwirtsgewerbe gemäß 82 der Verordnung vom 253. De⸗ zember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Plauen und die Gemeinden Jocketa, Rentzschmühle und Bartmühle für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Niummer VI. R. 1770 ö. ö. Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 83, zu richten.
Berlin, den 12. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
— Bekanntmachung.
Der Zentralverband des Deutschen Großhandels, Ortsgruppe Chemnitz zu Chemnitz, der Verband der Fleinhandelsvereine für die Stadt Chemnitz und der Deutsche Transportarbeiterverband, Verwaltungs— stelle Chemnitz, haben beantragt, den zwischen ihnen im Anschluß an den allgemein verhindlichen Tarifvertrag vom 1. Dezember 1919 am 1. April 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ verlrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitshedingungen der
Markthélfer, Packer, Lagerarbelter, Portiers, Fahrstuhlführer,
Radfahrer, Arbeitsburschen und Geschirrführer im Handel emäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 GReichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) . das Gebiet der Stadt Chemnitz und der Vororte Alten . Ebersdorf, Furth, Gablenz, Glösa, Hilbersdorf, Helbersdorf, Kappel, Markersdorf bei Chemnitz, Neustadt, Schönau, Siegmar und Reichenbrand für allgemein verbindlich zu erklären.
orf, Borna bei Chemnitz, Altchemnitz,
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. h 570 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 33, zu richten.
Berlin, den 12. Juni 1920. Der Neichsarbeitsminister. ö r. I i her.
Bekanntmachung. Der Deutsche Trans portarbeiterverband, Qrts⸗
verwaltung Chemnitz in Chemnitz, Dresdner Str. 38, hat beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 30. November 1919 den zwischen ihm und dem Verein Ehemnitzer Fuhrherren j. P. am 6. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn— und Arbeitsbedingungen im ,
orbnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Ge fuͤr das Gebiet der Stadt Chemnitz und der Vororte Alten⸗ 1 Borna b. Chemnitz, Altchemnitz, Ebersdorf, Furth, Ga ;
dorf b. Chemnitz, Neustabt, Schönau, Siegmar und Reichen— brand für allgemein verbindlich zu erklären.
§z 2 der Ver⸗ etzbl. S. 1456)
lenz, Glösa, Hilbersdorf, Helbersdorf, Kappel, Markers—
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
30. Juni 19290 . werden und sind unter Nr. VI. R. 569 an das Reichsar richten.
eitsministerium, Berlin, Luisenstraße 383, zu
Berlin, den 12. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.:, Dr. Sitz ler. we Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗
vemrband Calbe (Saale), Magdeburgerstraße Nr. 790, und der Gewerkschaftsbund kaufm ännifcher Ängesteliten—⸗ verbände, Ortsausschuß Calbe / S., haben beantragt, die zwischen ihnen, dem Arbeitgeber verband Calbe / Saale und dem Kaufmännischen Verein Calbe-Saale auf Grund des Schiebsspruchs des Schlichtungsausschusses Aschers— leben vom 28. April 1520 am 25. Mai 19290 vereinbarten Aenderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 7. August 1919 zur Regelung der Gehalts— und Anstellungsbedingüngen der kaufmännischen Angestellten gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Skadtbezirks Calbe a. S. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI R. 704 an datz Reichtzarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 83, zu richten. .
Berlin, den 12. Juni 1920. Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Bekanntmachung. Die Arbeitsgemeinschaft der Angestellten—
Gewerkschaften in ch rf eben, die Arbeitsgemein⸗ schaft freier Ange
schaftsbund der Angestellten, die Gewerkschaft kauf⸗ männischer Angestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Arbeitgeberverband für Industrie und Großhandel und dem Verein ,, Kauf⸗ leute in Afchersleben am 10. März / 15. April geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der ,, Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel und in
des Bank- und Baugewerbes, der Kali⸗ und K,, betriebe sowie der Firma R. Wolf, A. G., Magdeburg, Aschersleben, gemaͤß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt— kreises Aschersleben für allgemein verbindlich zu erklären.
tellten-Verbände, der Gewerk
1920 ab⸗
er Industrie mit Ausnahme
erk
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
30. Juni 19206 erhoben werden und find unter Nummer Vi R. 5I8s an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. .
Berlin, den 12. Juni 192. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
—
Bekanntmachung. Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk
Groß Berlin, und der Arbeitgeberverband des deutschen Seifenhandels und verwandter Zweige Groß Berlin haben beantragt, den zwischen ihnen am 29. Mai 1920 abg 66 senen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tari ꝛ g zu Regelung der Gehalts, und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten des Seifenhandels z ß 8 Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Tarifgebiet des ö vom 17. Januar 1920 für allgemein verbindlich zu er lären.
vertrag vom 17. Januar 192) zur
emäß § 2 der
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
30. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI R. 1538 an das Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 6,
Luisenstraße 33 / 34, zu richten. Berlin, den 12. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
—
Bekanntmachung.
Der Deutsche Landarbeiter verband. Gau 6, Schleswig-Holstein in Kiel, Knoopermeg 159, hat bean⸗ tragt, den zwischen ihm und dem landwirtschaftlichen Arbeitgeber-Verein, Kreis Pinneberg, am 25. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Nachtrag zur
mber 1918 (Reichs— Kreises Pinneberg, zu erklären. sen Antrag können sind unter Nummer
gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Deze esetzbl. S. 1456) für das Gebiet Schl. Holst., für allgemein verbindli Einwendungen gegen die 30. Juni 1920 erhoben werden und si . das Reichsarbeitsministerium, Berlin
Die Katasterämter Neustadt O. Schl. und Wetzlar sind zu besetzen.
Ministerium des Innern.
Der Vorsitzende im Aufsichtsrat der Siemens-Schuckert⸗ we drich von Siemens und der Inhaber der Firma J. D. Möller in Wedel bei Hamburg, Hugo Möller, sind zu Mitgliedern des Kuratoriums der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt berufen worden.
VI R. 1713 an straße 33, zu richten. Berlin, den 14. Juni 1920. Der Neichsarbeitsminister. J l:; Tr. nen
werke, Karl Frledrich
Justizministerium.
. Verordnung, betreff end vorläufige Aenderungen von Gerichts— bezirken anläßlich der Ausführung des Friedens—
vertrags. Vom 21. Juni 1920.
Auf Grund des Artikels 1 5 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1919 über Ermächtigung des Justizministers und des mne i des Innern zu Maßnahmen anläßlich der Besetzun teilen und der Ausführung des Friedensvertrags (Gesetzsamml. S. 115) wird folgendes bestimmt:
Bekanntmachung.
Auf Grund der S5. 1, 4 und eignungen und Ent vertrages zwischen D Mächten vom 31. A wird folgendes angeordnet:
1. Sämtliches Luftfahrzeuggerst, und zwar dasjenige, welches sich im Besitz von Behör dasjenige, welches sich im soweit es auf Grund des geliefert werden muß, hierdur 2. Auszulieferndes Luftf h folgende Gegenstände, soweit sie a) vor, während oder nach
oder Marineverwaltung gebaut worden sind, 4
brauch gewesen sind oder für diesen ch wenn sie sich im Privatbesitz be—
estellt sind, welche vor, während oder tärische Zwecke bestimmt
ugfähige und nichtflugfähige, Höhen, Zeit- und Geschwindigkeitsmesser für Bordzw Flugzeugkompa Flugzeugzellen, pezialwagen,
Luftfahrzeugmotore, gebrauchsfähige oder nicht gebrauchs⸗ nämlich Zylinder⸗
5 des Gesetzes über Ent— schädigungen aus j eutschland und den alliierten und assoziierten ugust 1919 (RGBl. 1919, Seite 1527 ff.)
befindet, wird, Artikes 202 des Friedensvertrages aus— noch besonders beschlagnahmt. ät im Sinne der Ziffer 1 sind
Resi Besitz von P g von Landes⸗
. f . . 1. dem Kriege im Jluftrage der Heeres 3 ,. 95 Preußen verbleibende Teil des Amtsgerichts ondern wir icht in Niebi ) ö , Ge ird dem ö in Niebüll zugelegt. mt waren, . . estim Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung
c) aus Halbfabrikaten her nach dem Kriege im Auftrage der waltung gefertigt worden oder für mi gewesen sind:
Flugzeuge jeglicher Art,
Berlin, den 21. Juni 1920. Der Justizmin
— er
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
ekretäre Le der, Deike, S dreyer find
ächen und rümpfe, lugzeugtransportwagen, Flächentransport⸗ Die Geheimen Kanzlei Rademacher, Motog un lanzleiobersekretären Domänen und Forsten ernannt worden.
u Ministerial⸗
2 1 9 e jeglicher Art, andwirtschaft,
im Ministeri
Bekannt machnun . eister Car sten Rasm Bürgerstraße 9, haben wir die Wie dergufnahme des durch Verfügung vom 19. März 1920 untersagten Handels mit Gegen= ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere den Handel mit leisch und Fleischwaren, auf Grund des undesratsverordnung vom 253. September 1915, durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Altona, den 21. Juni
reichs chen Dem Schlachterm . sen, Altona,
von der B
ügungen gleich, die
ollziehung erfolgen. bre e me
Bl. S. 605,
Das Polizeiamt. Dr. Görlitz.
Bekanntmachun
Dem Schlachtermeister Friedri
Gr. Noosenstraße 113, haben wir die Verfügung vom 19.
. kö Altona, . ie der aufnahme des durch e 19. März 1920 untersagten Handels mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere den leischwaren, auf Grund des undesratsberordnung vom 23. September 1915, durch Verfügung vom heutigen Tage ge stattet. Altona, den 21. Juni 1920.
andel mit 5. Abf. GBl. S
Dr. Görlitz
eisch und
Das Polizeiamt.
ig bis zum efanntmach ung. ö ermeister Carl Niemann, straße 26, haben wir die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 19. März 1920 untersagten Handels mit Gegenständen lichen Bedarfs, insbesondere den Handel mit eischwaren, auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915, RGGBl. S. 603, durch Ver⸗ vom heutigen Tage gestattet. tona, den 21. Juni 1920.
R Dem Schlachter Alt ona, Adolf⸗ 6
A. 3Zweigstellen: Berlin W. 9, Potsdamerstr. 134 I, Breslau, Junkernstr. 38/40, Bremen, Langenstr. 23, Cassel, Bahnhofstraße 1, Dresden N. rankfurt, Main, Bür Frankfurt, Oder, Zie Halle, Saale, Neuerwall 10, annover, Goethestraße 46, Karlsruhe, Baden, Slefanienst Königsberg, Ostpr., Kaiser Wilhelmdamm, richtsgebäude,
Magdeburg, Augustastraße 22, München, Promenadenplatz 6, Ludgeriplatz 3B, ismarschestr. 91, Stettin, Falkenwalderstraße 17, Stuttgart, Königsbau, Weimar, Watz dorfstraße 60, Landgericht,
B) Nebenstellen:
Düsseldorf, Schadowstraße 23, Essen, Burgplatz 5,
Kiel, Knooper Weg 27, Wilhelmshaven, Wallstraße 21 esetzes vom 31. Au
Das Poltzeiamt. Dr. Görlitz.
erstraße 16 pt.,
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
Neues Ge⸗
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichsrat trat heute zu einer Sitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Rechtspflege und für Verfassung und Geschästsordnung, die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung, für Reichswehr⸗ 3 esen und für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungtz⸗ n, für Neichswehrangelegenheiten und für Seewesen, vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen und für Volkswirtschaft sowie die vereinigten Ausschüsse für Volks— wirtschaft und für Rechtspflege Sitzungen und na des Reichsrats die vereinigten Ausschü waltung, für Haushalt und Rechnungsw
elegenheiten, für Seew
gust 1519 wird mit Se, is zu einhunderttausend t nach den allgemeinen
5. Nach 5 10 des z fängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe bi Mark oder mit einer dieser Strafen, sofern ni gesetzen höhere Strafen verwirkt sind, b a) vorsätzlich der Beschleignahme zuwiderhandelt, oder b) die von ihm auf Grund des 54 Abs. 1 des Gesetzes geforderte
Auskunft nicht, oder nicht innerhalb der ihm bestimmten Frist, oder unvollständig gibt, d. h; die in Ziffer 3 dieser Lifte unrichtig, unvollst
nach der Sitzung e für innere esen und für Rechts⸗
d icht Dee nn In der am 23. Juni 1920 unter dem Vorsitz des Wirk⸗
lichen Geheimen Rats Dr. Rich ter abgehaltenen Vollsitzung des Reichskaliratzs wurde zu dem auf Veranlassung des Reichs wirtschaftsministeriums in Ausführung der 5§ 54 und 64 254 ö Kaliwirtschaftsgesetz ar gestellten Entwurfe von Vorschriften über das Verbot des A teüfens von Schächten, über Stillegung von Kaliwerken und Uebertragung der Beteiligungs⸗ Es wurde heschlo
zt ändig oder rist einsendet, oder
er die Einsicht in seine nstige Urkunden oder äume verweigert.
Bekanntma f : nicht innerhalb der ihm bestimmten ; c) der Vorschrift des 5. 4 Ab. 2 zuwi Geschäftsbriefe, Geschäftsbücher oder so die Besichtigung oder Untersuchung seiner? Nach 5 11 des angezogenen Gesetzes wird mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, wer den vorstehend erwähnten ungen fahrsässig zuwiderhandelt. Die bereits besonders ausgesprochenen Beschlagnahmen bleiben von dieser Bekanntmachung unberührt.
Berlin, den 24. Juni 1920. Der Reichsschatzminister. J. A.: Dr. Reimer.
der Durchführungsvorschriften
Schächten sowie hinsichtlich der ziffern Stellung genommen. wurf nach weiterer Aufklärung verschiedener zweiten Lesung in einer möglichst bald einzuberufenden weiteren Sitzung des Reichskalirats zu unterziehen.
en, den Ent⸗ —Bunkte einer
Die Entsch soweit nicht in Lohntarifen Verei Frage der ? gramm der „Kölnischen Zeitung“ dahin, daß belgischen Boischafter gema für die Ablösung der B sür den westli Monschau grun heiten wird der Grenzkommission überwiesen. nisse Belgiens bestehen in Erleichterungen für die des Kreises Monschau hinsichtlich des
eidung der Botschafterkonferenz in der chauer Bahnen geht nach einem Tele— sie die von dem ten Vorschläge über Zugeständnisse ahnlinie Raeren — Kalterherberg und der Bahnlinie gelegenen Teil des Kreises rüfung der Einzel⸗ Zugeständ⸗ Linwohner ersonen- und Waren⸗
Preußen. Finanzministerium.
Der Abteilungsdirigent, Wirkliche Geheime Oberfinanzra. Sachs ist zum Ministerialdirektor
a0 im preußischen Finanj⸗ ministerium ernannt worden.
Ihm ist die Stelle eines preußi⸗ c stellvertretenden Bevollmächtigten zum Reichsrat Hauptamt verliehen.
tzlich annimmt.
Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen der Landarbeiter
transportes nach Aachen; ihre Waren werden durch den
Eupener Bezirk ohne Zollförmlichkeiten , . Deutsch⸗ land erhält denjenigen Teil des Eupener Distrikts, in welchem die Niederschlagsgebiete des Aachener Wasserwerks liegen. Das Dorf Mützenich bleibt als deutsche Enklave bestehen, die sich jedoch nur auf die Einwohner beschränkt und nicht die Gemeindegüter einschließt, die in dem abzutretenden Teile des Kreises Monschau liegen. Die Eisenbahnen und die dazu ge⸗ hörenden Gebäude sowie das von ihnen durchfahrene Gebiet der deutschen Enklave werden belgisches Eigentum. Zu dieser Meldung bemerkt „Wolffs Telegraphenbüro“, daß die darin wiedergegebene Lösung so sehr gegen den Friedensvertrag verstößt und zudem . so n n, ist, daß man sie schwerlich als das letzte Wort in dieser Angelegenheit wird ansehen können. .
Dem deutschen ,,,, er in Warschau ist laut Meldung des „Wo lffschen , vom pol nischen Ministerium des Aeußern auf Grund von Verhandlungen mit der interalliierten Kommission in n nachstehende Erklärung übergeben worden, die auch für das Abstimmungs⸗ gebiet Marienwerder Gültigkeit haben soll;
1. Die Polnische , verpflichtet sich die Stimm ⸗ berechtigten der Abstimmungsgebiete von Marjen— werder und Allenstein in täglich? Sonderzügen von je höchstens 2 Achsen während eines Zeitraumes von 14 Tagen durch das polnische Gebiet zu befördern.
2. Um jeden Verdacht der Parteilichkeit während der Kontrolle der Sonderzüge an der polnisch-deutschen Grenzstation zu vermeiden, bittet die Polnische Regierung die Interalliierten Kommissionen, ihrerseits Kontrollorgane zu enen die gemeinsam mit den ent⸗ sprechenden polnischen Organen die Kontrolle der Personen vornehmen werden, welche die Sonderzüge benutzen. ; .
3. Jeder Stimmberechtigte, der durch das polnische Gebiet zu fahren wünscht, muß sich durch folgende Papiere ausweisen;
a) durch einen Abstimmungsausweis, ausgestellt von einer dafür
juständigen Kommission;
b) durch einen Personalausweis mit heben g n.
Die Abstimmungsausweise werden bei der Kontrolle gestempelt. Waffen dürfen nicht mitgeführt werden.
4. Die Durchfahrt der Stimmberechtigten durch das polnische Gebiet wird auf der Strecke gen n nn chau— Marienburg erfolgen. Nach Ansicht der Eisenbahnsachverständigen genügt diese Strecke vollig für den Transport.
5. Die Polnische Regierung nimmt von der Bereitwilligkeit der Deutschen Regierung Kenntnis, die Wagen und Maschinen für die Züge auf der Strecke Konitz Marienburg zu stellen. Die Züge werden von polnischen Beamten geführt und bedient werden. Ein polnischer Lokomotivführer wird die Maschine in Begleitung des deutschen Lokomotivführers und Heizers führen. Das deutsche Zug— personal muß den Zug in Konitz verlassen; die polnische Zugbegleitung wird den Zug nach der Durchfahrt durch das polnische Gebiet in Marienburg verlassen; sie hat das Recht, dort einen Leerzug in Richtung Konitz abzuwarten.
6. Während der Durchfahrt durch das polnische Gebiet werden die Züge mit den Stimmberechtigten von einer gemeinsam aufge— stellten alliierten und w,. Fskorte begleitet werden, oder nur von einer polnischen, falls die interalliierten Abstimmungskommissionen das notwendige er ch nicht stellen können. Die Züge bleiben während der Durchfahrt durch das e, . Gebiet ges log den se,, . ist verboten, während des Aufenthalts die verlassen.
Die ,, Regierung kann denjenigen Stimmberechtigten der preußischen Abstimmungsgebiete die die ee, durch ihr Gebiet nicht gestatten, die schon vorher in Schleswig von ihrem Abstimmungs⸗ recht Gebrauch gemacht haben.
8. Die deutschen ' , , ,, die im polnischen Gebiet wohnen und sich zur Abstimmung zu begeben wünschen, werden keinen besonderen Vor 4 unterworfen werden und dieselben Rechte ge⸗ nießen wie die polnischen Staatsbürger, d. h. es genügt ein Paß, der mit einem Visum für das Auslan versehen ist. Fur den Fall, daß für die Reise der polnischen Abstimmungsberechtigten von einem Visum abgesehen wird und die Wahlauspeise als J Reise⸗ papiere ae en werden sollten, wird den deutschen Staatsbürgern das gleiche Recht zugestanden werden.
J. Die Polnische Regierung hat sich an die Interalliierten Kom- missionen mit der Bitte gewandt, ihr so chnell als möglich die not⸗ wendigen Unterlagen zur Prüfung der Anzahl der . wohnenden Stimmberechtigten zu übersenden, um diesen die Reise in die Ab⸗ stimmungsgebiete zu ermöglichen und zu erleichtern.
10. Die Bestimmungen der Arttkel 2, 3, 4, 5 und 6 werden auch für den Rücktransport der Stimmberechtigten von den Ab⸗ i,, nach Deutschland nach erfolgter Abstimmung Geltung haben.
11. Am 22 d. M. 11 Uhr Vormittags wird im Cisenbahn⸗ ministerium in Warschau eine Konferenz zwischen den Eisenbahn—⸗ bevollmächtigten der A ,,, den polnischen und den deut⸗ schen Vertretern stattfinden, um den Fahrplan der Sonderzüge und alle sonstigen technischen Einzelheiten auf Grund der obigen Richt— linien festzusetzen.
üge zu
—
Der Vertreter der Reichszentrg!le für Kriegs⸗ und Zivilgefan gene, Hil ger, ist in Moskau eingetoffen und hat . n , te übernommen. In einer Unter⸗ redung mit dem Vollskommissar des Auswärtigen, Tschi tscherin, erklärte dieser., wie „Wolffs ö meldet, daß alle Gerüchte über die feindlichen Absichten Rußelaunds Deutschland gegenüber, die im Zusammenhang mit dem russisch⸗ polnischen Krleg in der deutschen Oeffentlichkeit aufgetreten seien, jeder Grundlage entbehren. Rußland betrachte seinen Krieg gegen Polen als einen ihm aufgezwungenen reinen Verteidi⸗ gungskrieg, der in leiner Weise 3 Grundsätze der russischen auswärtigen Politik beeinflußsen knne. Diese Politik sei die Politik des Friedens mit allen Völkern der Erde. Die Ab⸗ ichten Rußlands Deutschland gegenüber seien durch das Be⸗ treben diktiert, zu dem deutschen Volke baldmöglichst in nähere wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen zu treten.
Nach 5 45 des , , hat der Arbeit⸗ geber bei jeder Lohnzahlung 10 vh des Arheitslohns zu Lasten des Arbeitnehmers elnzubehalten. Als Arbeitslohn gelten nach 5 9 des Gesetzes außer dem baren Lohn auch Natural, und sonstige Sachbezüge. Der Wert dieser Bezüge ist gemäß 8 837 des a, nach den ortsüblichen Mittelpreisen anzuseßen. Um diesen Vorschriften gerecht u werden, schreiben die , , n, vor, daß, ⸗ ) arungen getroffen sind, ie von den jeweils zuständigen Versicherungsämtern auf Grund der Reichsversicherungsordnung festgesetzten Ortspreise maßgebend sein sollen. Nun hat ih aber herausgestellt, daß die Versicherungsämter den außerordentlich schwankenden e n der Lebenshaltung nicht überall und nicht gleichmäßig en gt sind, so daß die augenblicklichen sest ungen dieser Aemter große, sachlich nicht he ,. Unterschiede aufweisen. Die Gleichmäßigkeit der . erfordert es, daß zunächst noch für die Bewertung der Natural⸗ und sgnstigen Sachbezüge einheit⸗ lieren ern fe rfelte deren, Der Reichtzfinanzminister hat sich
daß bei dem Steuer⸗ anntlich am 25. Juni und sonstigen Sachbezüge nicht mit in Anrechnung kommen sollen. Die Anrechnung dieser Bezüge soll vielmehr erst am 1. Augu st, und zwar mit Wirkung von diesem Tage ab, in Kraft treten. Wo also der Gesamt—⸗ lohn eines Arbeiters gleichzeitig aus Barlohn und Natural— bezügen besteht, wird der Abzu vom Barlohn und erst von di vorgenommen.
daher zu der Anordnung entschlosse abzug vom Arbeits lo in Kraft tritt, die Natur
bis zum 1. August lediglich esem Tage ab vom Naturallohn
ten rheinischen Gebiete keuergese.ß der Inter— alliierten Rheinlandkommission zur Prüfung eingereicht und von ihr innerhalb der Prüfungsfrist nicht beanstandet worden ist. über den zehn prozentigen Lohnabzug der Rhein landkommission gleichfalls vor— un von ihr registriert worden. anstandung ist bis Jetzt nicht erfolgt. Die Prüfungsfrist läuft Eine Beschleunigung der Entscheidung ist
skommissar für die bese
teilt mit, da eichseinkommen
Die Verordnung vom 25. Juni ab gelegt und am 17.
bis zum VN. Juni. bei der Kommission beantragt worden.
Württemberg. In der gestrigen Sitzung des Landtags wurde der bis— Hieber mit 52 Stimmen
herige Kultus minister im Der frühere Landtagspräsident
zum Staatspräsidenten gewählt. Nechtsanwakt Dr. Kraut erhielt die 27 Stimmen des Bauern— bundes und der Bürgerparteien. sich der Abstimmung.
Die Unabhängigen enthielten
Thüringen.
Das amtliche Ergebnis der Thürin nächsten Mittwo Bis jetzt sind folgende Zahlen bekannt: nationale 45 12 Stimmen (drei 104 077 Stimmen 58 143 Stimmen (vier bis fünf Sitze), 132 734 Stimmen (elf Sitze), Unabhängige 182 865 Stimmen Thüringer Landbund Kommunisten S434 Stimmen (keinen Sitz! ehen noch zwölf bis fünfzehn kleinere Orte aus, die aber am Ergebnis nichts Wesentliches ändern werden.
er Landtags⸗ len kann bekanntgegeben is vier Sitze), Deutsche Demokraten
Volkspartei e), Sozialdemokraten
* . 66 . . . 2 . 5
(fünfzehn Sitze), 134 487 Stimmen
elf Sitze),
Desterreich. Im Zusammenhang mit dem
Boykott gegen Ungarn ersonenverkehr nach Ungarn auf der Südbahn— Der Güterverkehr der ellschaft ruht seit zwei Tagen völlig. Die Blätter bringen einen Aufruf des Zentralausschusses christlicher Eisenbahner Oesterreichs an seine Mitglieder gegen den Boykott und ähnlich lautende Kundgebungen der Gewerk— schaft deutscher Eisenbahner und des Wiener Bürgerrats.
ist auch der P strecke vorgestern eingestellt worden. Donau ⸗Dampfschiffahrtsges
Die ungarische Regierung hat gestern an den inter— nationalen Gewerkschaftsverband in Amsterdam ein et, worin dem „Korrespondenzbüro“ zufolge ge—⸗ aten, auf Grund welcher der Boykottbesch luß gefaßt worden sei, auf Unwahrheiten oder Mißverständnissen beruhten. Die ungarische Regierung habe alles getan, um im Lande die Ruhe vollständig wiederherzustellen und zu sichern. Die Durch⸗ führung des Boykottbeschusses habe jedoch die Regierung vor eine neue Lage gestellt, denn die deswegen eintretende Er— bitterung könnte die Erregung wieder zu stärferem Aufflackern bringen. Die vielleicht eintretenden Entbehrungen würden am stärksten die industrielle Arbeiterschaft und die B Die ungarische Regierung alles zur Sicherung der Ordnung und zum vollen persönlichen Freiheit t vollkomm
Telegramm geri sagt wird, daß die
.
2
evölkerung der
auch weiter Schutze der
müffe die Regierung die jenigen wälzen, Ungarn in neue Verzweiflung stürzen wollen. des Aeußern, Graf Teleki, erklärte Journalisten gegenüber, diese Depesche sei die Antwort auf ; Gewerkschaftsverband an den Ministerpräsidenten gerichtetes Telegramm, welches Bedingungen zur Vermeidung des Boykotts enthalten habe. Durch den Ja anzen Welt beweisen ung der Rechtsordnung Der Boykott macht sich o geringem Maße fühlbar. Gegen Oe um Mitternacht ungarischerseits
en gelingen erantwortung hierfür auf unbedachterweise das vielgeprüfte
Der Minister
ein von dem Amsterdarner
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alt der Antwort habe Ungarn önnen, daß der Boykott nach rundlos sei.
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lle zufolge nur in hat seit Sonnabend ö er schärfste Gegenboykott t. Der Güterzugs⸗ und Schiffsverkehr nach der Tschecho— ei, Rumänien und Südslawien dauert ungestört fort. Der Post⸗ und Telegraphenverkehr nach Oesterreich hat Einschränkungen erlitten, der Telegrammverkehr nach Deutschland geht vorläufig ungehindert über Prag, ebenso ist der Telegrammverkehr mit auf Umwegen gesichert. besteht auch mit Oesterreich. Nationalversammlun daß der Handelsmi und Beförderung von nach allen Ländern einstellen zu lassen, in denen die Annahme und Weiterbeförderung nach Ungarn ch denen ein französisches Konsortium die Option arischen Staatsbahnen erhalten habe, seien unbe— erhandlungen daruͤber befänden sich im allerersten Anfangsstadium.
Großbritannien und Irland. ur von Connaught ist zum General— afrika ernannt worden.
— Im Unterhause verteidigte bei Besprechung der Frage gegenüber Angriffen aus dem Hause der Generalstaats anwalt für Irland die Haltung der Regierung. Nach einer Havas⸗Reutermeldung gab er Einzelheiten über die troffenen Maßnahmen und erklärte, daß der General Mac mit ausgedehnten Vollmachten nach Irland abgereist sei. die baldige Einbringung (ines Gesetzentwurfs egierung ermögliche, bei Tötung von Polizei⸗ beamten die Entschädigung der Hinterbliebenen au der Stadt abzuwälzen, in der das Verbrechen ge
— Die Jahresversammlung der englischen Arbeiter— Entschließung riedensbedingungen ständen iderspruch. Ferner wird in der
adiogrammverkehr en Sitzung der ent Simo nyi, ei, die Annahme ahn oder Schiff
In der gestri erklärte der Ministerpräsi er ermächtigt worden Waren durch Eisen
eingestellt sei.
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Der Prinz Art gouverneur von Süd
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