1920 / 137 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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En Kchließung die Anerkennung der gegenwärtigen russischen

Regierung, bie Wiederherstellung der Handelsbeziehungen mit Rußland und das Unterlassen jeglicher Hilfe an die anti— bolschewistischen Mächte gefordert. Des weiteren wird der weiße Schrecken in Ungarn scharf verurteilt und erklärt, daß die wirtschaftliche Wiederherstellung Mitteleuropas für den Frieden und die Ruhe der Welt notwendig sei. Endlich wurde beschlossen, Lloyd George zu ersuchen, eine Abordnung der Parteileitung und des parlamentarischen Ausschusses der Gewerkschaften zu empfangen, um die eben erwähnten Punkte zu besprechen. Frankreich.

Die Botschafterkonferenz beriet vorgestern, der „Agence Havas“ zufolge, über den Vorschlag, die Volks⸗ abstimm ung im Teschener Gebiet durch ein Schieds— gericht zu ersetzen, und beschloß, daß die Deutschen die Arbeits— kräfte für die Zerstörung des Luftschiffmaterials selbst zu scellen haben, ferner, daß Deutschland für die Zerstörung der Jeppeline, die außerhalb der Kontrolle der Alltierten erfolgt, verantwortlich zu machen sei.

Die Antwort der Alliierten auf die deutsche Note, betreffend den ö der deutschen ReichsWwehr, ist nach den Beschlüssen

Nach dem „Journal des Debats“ sind der deutschen Friedens—

delegation zwei weitere Noten, betr. die allgemeine Ent- waffnung und die Ablieferung des Luftschiffmaterials,

überreicht worden. Einer Havasmeldung zufolge ist dem Großvesier eine

Note der Friedenskonferenz zugestellt worden, in der ihm eröffnet wird, daß die der Türkei zugestandene Frist zur Einreichung ihrer Bemerkungen auf den Friedensvertrag am

26. Juli ablaufe und daß keine Fristverlängerung zugestanden werde.

Nach einer Meldung des „Temps“ sind die Ver— handlungen zwischen der britischen Regierung und dem Sowjetvertreter Krassin nicht abgebrochen worden. Auf der Grundlage der Beschlüsse von Boulggne würden die Ver— handlungen wieder aufgenommen werden.

Gestern ist der Kongreß der Vertreter der inter— alliierten Handelskammern in Paris zusammengetreten.

Zum Präsidenten der Tagung wurde der ehemalige französische

Handelsminister Clämentel gewählt. Es wurden Kom⸗ missionen eingesetzt, die die Frage der Rohstofse, die Trans— portfrage, die Kreditfrage und die des unlauteren Wettbewerbs behandeln sollen.

Polen.

Nach einem Telegramm aus Warschau besagt der polnische Generalstabsbericht:

An der Nordfront haben wir nach hartnäckigen Kämpfen zwischen der Düng und der Beresing weitere Fortschritte gemacht. An der Beresinafront haben unsere Truppen durch mehrere kollkühne Ausfälle

über den Fluß nach Osten drei bolschewistische Brigaden auseinander-

gesprengt. Ein rotes Kavallerieregiment ging zu uns über. An der Pripetmündung dauern die r. mit Erfolg für die Polen fort. In der Ukraine haben unsere Truppen die vierte feindliche Reiter⸗ division umringt und geschlagen. Wir nahmen den ganzen Divisionsstab und 800 Soldaten gefangen, eroberten zahlreiche Kanonen und 600 Wagen. Nördlich vom Dnjestr vertrieben akrainische Abteilungen die Bolschewisten aus einem weiten Gebiet und erbeuteten dabei große Mengen Kriegsmaterial.

Dänemark.

Der Ministerpräsident brachte gestern im Reichstag 78 Gesetzvorlagen ein, die sämtlich auf die Ein⸗ verleibung der ersten Zone in Dänemark Bezug haben. Bei der Vorlegung des Entwurfs über die Sprachenfrage in Nordschleswig erklärte der Ministerpräsident, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, daß die Amtssprache dänisch sei. Deutsch könne jedoch in den Fällen . werden, wo die Anwendung der dänischen Sprache auf Schwierigkeiten stoße. Nach der Vorlage über die Regelung des Schulwesens kann die Einführung der deutschen Unterrichtssprache in den Ge— . gefordert werden, wo 10 vH der Bewohner dies ver— angen.

Amerika.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat der Gouverneur des Staates Kalifornien in einem Schreiben an den Staoatssekretär Colby auf die Zunahme der japanischen Einwanderung in Kalifornien hinge— wiesen. Der Gouverneur empfehle die Annahme von Maß⸗ nahmen durch die kalifornische Gesetzgebung, um den Asiaten das Recht zu entziehen, im Staate Kalifornien Besitztum zu kaufen und zu mieten. Die Durchführung dieser Maßnahme sei vom Staatssekretär Lansing während der Friedenskonferenz hinausgeschoben worden. l

Asien.

Nach einer „Eastern Service“ Meldung aus Tokio haben die russischen Gegenrevolutionäre unter Semenow die bolsche— wistischen Truppen östlich von Tschita geschlagen. Der Oberbefehlshaber Jakomow wurde getötet.

In der „China Daily News“ wird warnend auf den Fremdenhaß hingewiesen, der in Nordchina durch chinesische Beamte mutwillig angestachelt wirb. Die Lage der chinesischen Negierung sei seit den jüngsten Zusammenstößen in Hunan un— sicher geworden.

Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten.

. Die Verhandlungen, die am 21. Juni im Reichsarbeits— ministerinm zur Beilegung der Streitigkeiten der Kassenärzte mit den Krankenkassen stattgefunden haben, haben, wie W. T. B.“ mitteilt, zu einer völligen Ueberein- sti mm ung geführt. Die beiderfeitigen Organisationen werden die nötigen Weisungen ergehen lassen, wann der vertragslose Zustand aufzuheben ist. = 3

In Düsseldorf ist, wie W. T. B.“ ährt, in de Ausstand der städtischen Arbeite . ö . mittag eine Wendung zum Besseren eingetreten, da es nunmehr der Stadtverwaltung gelungen ist, für das gesamte Stadtgebiet die Ver“ sorgung mit elektrischer Kraft . Infolge⸗ dessen können heute wieder . privaten Betriebe, die wegen des Ausstands bisher ruhten, die Arbeit wieder aufnehmen. Ebenfalls sollte die Mehrzahl der städtischen Straßenbahnlinien wieder verkehren. Die Zahl der Arbeitswilligen hat auch geftern erheblich zugenommen.

l er Konferenz von Boulogne gestern dem deutschen Geschäftsträger in Paris übergeben worden.

.

Funkentelegraphisten in einen

pooler Hafen stilliegen wird.

Trotz des gegenteiligen Beschlusses der sozialdemokratischen Ver— trauensleute herrscht, wie ‚W. T. B.“ erfährt, in Mailand in der ganzen Stadt der allgemeine Ausstand. Die anarchistischen Elemente haben gestern morgen die Stadt⸗ ausgänge besetzt und die Straßenbahnen zur Umkehr in die Halle ge— zwungen. Die Fabrikarbeiter konnten infolgedessen ihre Arbeitsstätten nicht erreichen. Der Eisenbahnerausstand dauert an.

Aus Genua wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Der zur Beratung des Achtstundentags eingesetzte Ausschuß der inter⸗ nationalen Seemannskon ferenz nahm den Artikel 1 des Entwurfs über den Achtstundentag für Seeleute, vor⸗ behaltlich der nötigen Einschränkungen in den späteren Artikeln, mit 17 gegen 13 Stimmen an. Mit 17 gegen 11 Stimmen wurde der Antrag der Reedereivertreter, alle Offiziere grundsätzlich von dem Achtstundentag auszuschließen, abgelehnt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnls wurde beschlossen, nur die Kapitäne und die Aufsichtsoffiziere auszunehmen, die keinen Wachtdienst tun. Der nner, Beratung , nationalen Signalbuchs, der mehrere deutsche Vorschläge einstimmig genehmigte, sollte heute dem Gesamtausschuß berichten. Der Ausschuß zur Förderung der Stellenvermittlung für Seeleute genehmigte einen Entwurf, der in seinen Grundzügen mit den Richtlinien des deutschen Seefahrtsausschusses für pari— tätische Heuerstellen übereinstimmt.

Kunst und Wissenschaft.

In der unter dem Vorsitze des Geheimrats, Professors Hans Virchow abgehaltenen Junisstzung der Anthropologischen Gesellschaft behandelte Professor Robert Mielke die Herkunft des Runddor fes. Schon um die Mitte des 19. Jahrhunderts hat die Forschung die Entstehung des Runddorfs zu klären versucht, und 1845 hielt Victor Jacoby die bei Altenburg gefundenen Runddörfer für eine Siedlungsform der Slawen, womit die slawische Flureinteilung in ihrer Umgebung zu stimmen schien, die der germanischen Gewanneinteilung nicht entsprach. Die Rund⸗

linge sind ö von Ostholstein über Mecklenburg, Brandenburg, nach Sachsen, in Hannover, zur Niederlausitz nach Böhmen, an die Eger und die Beraun hin, dann bis Regensburg an die Donau hin; auch in Thüringen glaubte man slawische Runddörfer gefunden zu haben, die dort in der Zeit nach den Karolingern angelegt sein sollten. Diese Runddörfer sind charakteristert durch einen Platz, den ö im Innern ihrer Anlage haben. Ein solcher Platz aber kommt auch in zweifellos deutschen Siedlungen vor, wie wir es in Westfalen, im Elsaß, aber auch im Havelland, im Kreise Teltow, im Fichtelgebirge, bei Fürth (Franken) finden; ja selbst im Zentrum Berlins um die Nikolakkirche hérum ist die Anlage als Rundling noch erkennbar, wie ein Stadt— plan von 1648 zeigt, ebenso in Cassel, wie eine Karte der Stadt von 1772 uns belehrt. In der Altmark existieren viele Runddörfer, deren Namen auf leben ausgehen (d. h. Leib oder Nachlaß eines ehemaligen Besitzers). Wir wissen nun, daß die Warnen, ein germanischer Stamm, von 176 bis 531 nach Chr. zwischen Warnow und Elbe sich angesiedelt haben, und nur von 983 bis gegen 10063 ist die Altmark rein slawisch gewesen, woraus schon hervorgeht, daß die auf leben endigenden Dörfer älter sein müssen. Der Vortragende, der eingehende Siedlungsstudien betrieben hat, spricht den Rund⸗ dörsern die slawische Zugehörigkeit ab. Für die slawischen Siedlungen, die man um Meißen in Sachsen gut beohachten lann, ist typisch ihre Kleinheit; es sind, meistens 4 bis 8 Höfe die um einen Platz liegen, während die deutschen Dörfer umfangreicher angelegt sind. An einer großen Zahl von Dörfern im Lichtbilde führte der Vortragende die sogenannten Rundlinge vor, deren Typus indessen nicht scharf sich abhebt von den sagenannten Sackdörfern und Haufendörfern. Wenig günstig für die Annahme, daß die Rundlinge slawisch seien, ist die Tatsache, daß in Polen und in Rußland, in Ostpreußen, in Schlesien ihre Anlage gänzlich fehlt oder sehr selten ist. Die Saale ist im mittleren Deutschländ etwa die Grenze, bis zu der die slawischen Siedlungen vorrücken, die sich vornehmlich darin erkennen lassen, daß die Flur radial geteilt ist, wie vielfach angenommen wird. Der Vortragende legte im einzelnen dar, wie diese radiale Einteilung der Flur oft entstanden ist. Gut ist der deutsche Charakter der Dorfanlage in dem Hersfelder Zehnt— land bei Naumburg erkennbar; dort ö. jedes Dorf langgestreckte Hufen, sogenannte Königshufen, an deren Ende das Haus stand, und nur durch die Natur des dortigen Geländes gewannen diese Hufen eine radiale oder Sternform. Die Dorfteiche e meist künstlich an⸗ gelegt; selten kommt es vor, daß innerhalb einer Siedlung sich ein See befindet, die selbst in der Regel von einer Befestigung um⸗ schlossen ist, woraus in Süddeutschland der Name „Heimgarten“, d. h. Umschließung zum Schutz der Siedlung, entstanden ist. Als Ausdruck fur den Platz inmitten der deutschen Dörfer wird in den mittelalterlichen Quellen forum angewandt. Auch in Jütland und in Schonen finden wir die Anlage von Rund⸗ dörfern mit dem Platze in ihrer Mitte; die älteren dieser Dörfer endigen in ihrem Namen meist auf by, die jüngeren auf torpe Dorf, Menge; ebenso finden wir diese Anlagen auf Fehmarn. Der Vortragende deutet den Platz in der Mitte der deutschen Rund⸗ dörfer als den Aufenthaltsort für das Jungvieh während der Nacht, worauf auch die zentrale Anlage des Dorfteiches hinweise. Mithin, so schließt Professor Mielke, sind die Rund⸗ dörfer, die sich im ö befinden, die Siedlungen einer

vornehmlich Viehzucht treibenden Bevölkerung, was auch auf die Deutschen, die die erwähnten Gebiete besiedelten, bis in die Mero⸗ wingerzeit zutreffen mag; später ändert es sich. Es erhebt sich nun für uns die Frage: Wie kamen die Runddörfer nach Brandenburg? Wir wissen, daß die Sueben und die Warnen vom Norden her in die Mark gekommen sind, zwischen 175 und 531 nach Chr.; dem⸗ nach sind die Sueben die Träger der Rundlinge, vielleicht kommen auch noch die Rugier hier mit in Betracht, und Brandenburg scheint ein Zentrum zu sein, bon wo der Rundling ausgegangen ist und sich verbreitet hat. Nun wissen wir, daß die Sueben nach der Lausitz, nach Sachsen, an die Donau gezogen sind; ein Zweig dieses Stammes wandte sich nach Westen ins Lahngebiet, über die Wetterau, und bei dieser Gruppe mögen denn auch die Scharen des Ariovist gewesen sein, die nach der erlittenen Katastrophe wieder zurück—⸗ gingen. An der Mainmündung und auf der östlichen RKhein⸗ seite haben wir ebenfalls Sueben; die ihnen verwandten Markomannen gelangen bis nach Böhmen unter Marbod und sind später nach Bayern gezogen, ein Teil von ihnen ist nach Flandern und ins nörd— liche Frankreich gelangt. Eine zweite Frage erhebt sich: Wie haben die Wenden bei uns gewohnt? Darauf ist zu antworten: Soweit wir sehen, haben sie in Siedlungen gelebt, in denen ihre Höfe un— e ez weit um einen Anger gestellt waren; die Anlage dieser Wohnplätze ist nicht so straff zusammengefaßt wie die der deutschen Dörfer. Charakteristisch für die slawischen Siedlungen ist der Um— stand, daß durch sie Wege grätenartig hindurchgehen, es entstehen die sogenannten Kietze . Dies ist die Kolonialform der Sied⸗ lungen, die Runddörfer sind vorslawische Anlagen. Nach den An⸗ schauungen Professor Mielkes hat schon früh eine Blutmischung zwischen Germanen und Slawen stattgefunden, denn schon im 1. Jahrhundert unserer Zeitrechnung treffen wir auf nord⸗ germanische Reste am Schwarzen Meere, und schon früh haben sich n,, Scharen über Rußland ausgebreitet. Daß sie aus dieser Mischung von Germanen und Slawen hervorgegangen sind, möchte der Vortragende für die Venedi oder Veneti, die später in Mecklen— burg sitzen, in Anspruch nehmen. Schon Tacitus bezeichnet die Veneti halb als Sarmaten, halb als Germanen. Es ist darum wohl

möglich, diese Veneti als die Ansiedler der Runddörfer anzusetzen,

die mehr im Osten liegen. Der Rundling würde demgemäß die alte

Die Offiziere und Maschinisten der Handels-

marine in Liverpool sind, nach einer von W. T. B.“ über⸗ mittelten Reutermeldung, anläßlich des Aus standes der

Sympathiestreik ge⸗

treten. Man befürchtet, daß Ende der Woche der Verkehr im Liver⸗

Siedlung darstellen, an die später, als die Germanen das Gebiet den Slawen wieder abnahmen, der Kietz angebaut worden ist, so daß wir uns vorstellen müssen: die Deutschen bewohnen den Rundling, die Slawen, die von ihnen verdrängt worden sind, leben in dem an stoßenden „Kkietz᷑.! Dr. Kiekebusch, Dr. Bestehorn u. a. ergänzten die Darlegungen durch kritische Bemerkungen. Die Siedlungsfrage bedarf noch weiterer Klärung durch die Forschung.

Verdingungen.

Im Anzeigenteil dieses Blattes befindet sich eine Veröffent— lichung der Kriegs metall⸗Aktiengesellschaft in Liqu. (KMA) Berlin W 9, Potsdamer Straße 1011 über deren V. Su b— miss ion. Auch diesmal handelt es sich, wie bei den früheren Submissionen, hauptsächlich um ungängige bezw. Abfallmetalle; jedoch enthalten eine Anzahl Positionen auch Materialien, die be sonders für Selbstver Weiterverarbeiter) von Interess

braucher (Wei ĩ n sein dürften, beispielsweise Messingstangen, Zinkstangen, Aluminium— seile u. dergl.

Verkehrswesen.

Vom 1. Juli ab sind alle auf Grund des Portofreiheitsg seze— von 1869 bestehenden Gebührenfreiheiten und Ver günstigun gen aufgehoben. Dazu gehören auch die Ve— günstigungen für Sendungen an Angehörige des Soldatenstand und der Marine, die künftig den vollen Gebührensätzen unterliegen.

w n , , , , . Ostafrika⸗Linie „Baltik“, 3909 t groß, von Hambur mit Passagieren und Fracht nach Südwestafrika. Er läuft di Häfen Walfischbai und Lüderitzbucht an.

Mannigfaltiges. Der vereinigte

2ejJpzig R n, .

zweite und dritte Strafsenat des Reichsgerichts verurteilte heute den Redakteur der „Freiheit“ Hans Mittwoch-Königsberg, der jetzt zum Reichstagsabgeordneten gewählt ist, wegen versuchten Landesverrats nach 5 92,1 StGB. (Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen zum Nachteil des Deutschen Reichs) sowie wegen üb ler Nachrede in bezug auf den früheren Reichswehrminister Noske, den Oberst Hesse und das Aus wärtige Amt zu zwei Iahren Festungshaft unter Anrechnung von sechs Monaten der Untersuchungshaft. Die Straftat wurde begangen durch die am 22. Oktober 1919 durch den Angeklagten bewirkte Veröffentlichung des Protokolls“ über eine angeblich am 3. Juni 1919 abgehaltene Sitzung im Auswärtigen Amt. Das Protokoll erwies ih hinterher als plumpe Fälschung, wurde aber vom Angeklagten für echt gehalten und hätte dem Deutschen Reich großen Schaden zufügen können.

Stuttgart, 23. Juni. (W. T. B.) Bei den gestrigen Unruhen in Ulm an der Donau wurden, soweit bis jetzt fest⸗ steht, acht Polizeiwehrleute zum Teil erheblich verletzt. Auf Seiten der Kundgebenden sind fünf Tote zu verzeichnen. Aus Ravensburg werden insgesamt zwei Tote und 20 Ver— wundete gemeldet. Zur Wiederherstellung der gefährdeten Sicherheit und Ordnung hat das Staatsministerium im Oberamtsbezirk Ulm den Belagerungs⸗ zust and verhängt. Der Redakteur Th. Körner von der bauernbündlerischen ‚„Schwähischen Tageszeitung“ ist wegen Auf— sorderung zum Lieferstreik in Nahrungsmitteln an Stuttgart oder sonstige Industriebezirke, in «denen Unruhen irgendwelcher Art ent⸗ stehen sollten, in Schutz haft genommen worden.

Mainz, 23. Jun. W. T B) Gin großer Tell des

Artillerie munitionslagers Uhlerborn an der Strecke

Mainz-Bingen ist in vergangener Nacht in die Luft Das Uebergreifen der Explosion auf weitere Teile des

Lagers wurde von französischen Soldaten verhindert.

Hierbei fand der Adjutant des 166. französischen Infanterieregiments den Tod. Die Gefahr weiteren Umsichgreifeng der Explosion ist be⸗ seitigt. Der Zugverkehr, der auf einige Stunden über andere Strecken umgeleitet werden mußte, wurde heute früh wieder auf— genommen.

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Danzig, 23. Juni. (W. T. B.) Die Mitgsieder des Berliner Lehrergesangvereins trafen gestern nachmittag auf einem Sonderdampfer von Elbing kommend hier ein. Am Nach— mittag fand ein Konzert in der Marienkirche statt, dem am Abend im Schützenhause ein Begrüßungsabend folgte, der vom Sängerbund des Freistaates Danzig veranstaltet wurde. Hierzu waren gegen tausend Sänger, Mitglieder der verschiedenen Danziger Gefangvereine, erschienen. Außerdem waren Ver— treter der städtischen Behörden, unter ihnen der Oberbürgermeister Sahm, anwesend. Begrüßungs⸗ und Dankesansprachen und Vorträge der Danziger Vereine lösten einander ab. Heute nachmittag gibt der Berlsner Leßrergesangverein noch ein Konzert auf der Walddüne in Zoppot. Morgen früh erfolgt die Rückreise auf dem Dampfer kJ der den Verkehr zwischen Deutschland und Swinemünde vermittelt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Dritten Beilage.)

Theater.

(Unter den Linden.) bezugsvorstellung. Die Frau ohne Schatten. Anfang ) Uhr. Sonnabend Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr. Schau spielhans. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag: 139. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Die Journalisten. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Die Näuber. Anfang 6 Uhr.

Opernhaus.

Freitag: 136. Dauer⸗

Samiliennachichten.

Verlobt: Frau Maria Spaeterz geb. Momm, mit Hrn. Regierungs— assessor Otto von Keudell (Wiesbaden Koblenz)

Vershelicht: Hr. Hauptmann a. D. Kurt Senftleben mit Fil. Ula Bockris (Hamburg).

Gest ga ben; Hr. Staatsminister 4. D. Dr. Robert Friedberg (Charlottenburg), Hr. Geheimer Kommerzienrat Friedrich Bayer ((Wiesdorf⸗Leverkusen).

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilbelmstraße 32. ö Sechs Beilagen leinschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelg register⸗Beilage.

Erste Beilage

zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger

Verlin, Donnerstag, den 24. Juni

Nr. 137. t

1929

Amtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.,) Deutsches Reich.

Au s führungsbest im mungen

zum J, vom 30. April 1920

(Reichs⸗-Gesetzbl. S. S065 Besoldungs⸗ vorschriften —.

Vom 16. Juni 1920.

Auf Grund des 5 35 Satz 1 des Besoldungsgesetzes vom 30. April 1920 , S. 805) wird mit Zustimmung des Reichsrats folgende Verordnung erlassen:

Aus führungsbestimmungen zum Besoldungsgesetze vom 30. April E920 (Reichs-⸗Gesetzbl. S. SOoß).

A. Vorbemerkungen.

1. . Beamte im Sinne des Besoldungsgesetzes und dieser Ve⸗ soldungsborschriften (B. V.) sind, soweit nicht etwas anderes be⸗ stimmt ist, nur die ö

2. Wird in diesen B. V. auf einen Paragraphen oder eine An- lage, auf eine Ziffer oder eine Uebersicht ahne nähere Angabe Bezug ,. so sind die Venrcen des Besoldungsgesetzes oder die Unlagen zu diesem, die Ziffern der B. V. oder die ihnen beigefügten Uebersichten gemeint.

B. Bezüge der planmäßigen Beamten. 3. 5 1. Ab. 1 und 2.) Die planmäßigen Beamten erhalten: Grundgehalt, II. Ortszuschlag, III. Kinderzuschläge, IV. Teuerungs zuschläge: in besonderen Fällen V sonstige Bezüge und Zulagen. Grundgehalt und Ortszuschlag werden zusammen als Dienst— einkommen bezeichnet. 4. 6 1 Abs. 3) Die Soldaten der Wehrmacht werden in Elche. Weise wie die Beamten nach den Vorschriften des Besol— a, abgefunden. Auf sie sind demgemäß alle Bestimmungen des Bescildungegesetzes und der B. V. anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Soldaten sind jedoch nicht Beamte im Sinne des Reichs

beamtengesetzes. I. Grundgehalt.

; a) Allgemeines.

3 * 2, 21.) Das Grundgehalt der planmäßigen Beamten bemißt sich nach der Besoldungsordnung J (Anlage 15. Die dort festgesetzten Grundgehaltssätze gelten auch für die Besoldungsordnungen IU und II(Anlagen 2 und 5. Dis Besoldungsordnung II enthält die Beamten des Reichstags. In der Besoldungsordnung III sind die Beamten der Abwicklungsämter und Abwicklungsstellen sowie die⸗ enigen Beamten, deren Stellen , wegfallen, aufgeführt, soweit 1. in der Besoldungsordnung vorkommen. lle übrigen

unten sind in der Besoldungsordnung J enthalten. (NUebersicht 1) G , nnn nnn der Grundgehälter gibt die beigefügte Ge haltsiafel.

5. Die Art der Ueberführung der Landesbeamten, bie aus Anlaß der Uebernahme der Finanz und der Eisenbahnverwaltungen der Länder sowie der bayersschen und württembergischen Post⸗ und Tele⸗ graphenverwaltungen guf das Reich in den Reichsdienst übertreten, wird gesondert nach Maßgabe des 5 35 Satz 1 geregelt. .

7. (6 18 Abs. 1.) Beamten, die gleichzeitig mehr als eine Stelle im Reichsdienst bekleiden, werden das Diensteinkommen, die Kinder- und die Teuerungszuschläge nur der Stelle gewährt, welche auf den höchsten Satz Anspruch gibt. .

8. (5 23) Beamte, die infolge der Umbildung der Reichs- behörden aus Anlaß der Umgestaltung des Staatswesens aus dienst— lichen Rücksichten in Stellen von geringerem Diensteinkommen ver- wendet werden, erhalten während der Dauer dieser Verwendung. das Grundgehalt, das sie in ihrer früheren Stelle nach den Vorschriften des Besoldungsgesetzes bezogen hätten.

Die Umbildungen aus Anlaß der Uebernahme der Finanz⸗ und der Cisenbahnverwaltungen der Länder sowie der bayerischen und württembergischen Post⸗ und Telegraphenderraltungen auf das Reich fallen nicht unter Abs. J. .

Abs. 1 gilt nicht für die Soldaten der Wehrmacht. Diese er⸗ halten also in allen Fällen nur das Grundgehalt der Stelle, die sie planmäßig innehaben. . .

9. 83 22 Abs. 1.) Auf Beamte, die seit der Umgestaltung des Staatswesens bis zum 31. März 120 einstweilen in den Ruhestand versetzt worden sind, sind die Vorschriften des neuen Be— soldungsgesetzes und dieser B. V. mit der Maßgabe anzuwenden, daß ihr Wartegeld mit Wirkung vom 1. April 1926 neu festgesetzt wird. Die Neufestsetzung ist von der oebersten Reichtbe hörde vorzunehmen oder, wenn diefe nicht mehr besteht, von derjenigen obersten Reichs— behörde, der die für die Regelung des Wartegeldes zuständige Be— hörde untensteht. . J

10. Bei Anwendung der Ziffer 9 (6 22 Abf. ) ist in folgender Weise zu verfahren:

Zunächst ist festzustellen, welches Grundgehalt der Beamte am Tage seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bezogen haben würde, wenn an diesem Tage das neue Besoldungsgesetz in Kraft getreten wäre. Dabei ist Ziffer 71 ff., 75 ff. (6 24 Abs. 1, 5 X) sinngemäß anzuwenden.

ö so ermittelten Grundgehalt und dem nach Anlage 4 zum Besoltungsgesetze zu diesem Grundgehalte gehörigen pensions, ächigen Furckfcknittssatze des Ortszuschlags sowie aus den nach & 42 des Reicksbeamtengesetzes etwa zu berücksichtigenden weiteren Ein⸗ kommen ebestandteilen ist sodann nach 8 25 des Reichsbeamtengeseßzes in der durch 5 31 Nr. J Ziffer 3 des neuen Besoldungsgesetzes geänderten Fassung) das Wgrtegeld mit. drei Vierteilen zu berechnen.

Zum Wartegelde tritt kein Ortszuschlag (Ziffer 14). Vagegen erhält der Wartegeldempfänger im Falle der Ziffer 3 s 23 Rbf I) Kinder; uschläge (Ziffer 174 ff., insbesondere Ziffer 180 Abf. I) und Teuerungszuschläge (Ziffer 181 ff). wie die im Amte befindlichen Beamten. Wird der ß, nach Hundert · sätzen bemessen, die für die Beamten mit höheren rundgehaltssctzen niedriger find, so richtet sich die Höhe des Hunzertsatzes nach der Höhe des Grundgehalts, aus dem das Wartegeld berechnet ist. ö 11. (6 23 Abf. 2. Ziffer 9, 19 (6 22 Abs. I) gilt sinngemäß für Bememte die seit Beginn des Krieges 1914/1918 freiwillig in den Ruhestand getreten, aber ohne Unterbrechung als Beamte im Reichsdienst wei lerverwendet worden sind, sowie für Beamte des auswärtigen Dienstes, die infolge des Ausbruchs des Krieges oder des Abbruchs der ö Beziehungen einstweilen in der. Ruhestand versetzt worden sind. . ;

Die Weiterverwendung er im exrsten Halbsatz des Abs. 1 er wähnten Beamten muß bis zum 1. April 1920 gedauert haben.

18. regelt.

Die vom Erst und der

14. oder aus

15.

oder eine ühr behal tene

16.

die ihnen 5 4 Abs

stimmung

festgesetzt 18.

ienstalte

19. stets nach

. in

e) Allg

jeweiligen oder in d

3

betreffende

festgesetzt.

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48 Tage y 25

en fen nn influß.

12. (G6 2 Abf. 3). Auf Beamte, deren Pension unter Zugrunde⸗ legung des in dem Besoldungsgesetze vorgesehenen Dienstein kommens

stellung (3

zur Erreichung des Höchstgehalts. Die Dien

Beispiele: Tritt ein n r dessen Ablauf ihm eine Dienstalterszulage anzuweisen gewesen wäre, in den Ruhestand, so besteht kein An pruch auf die Dienstalters- ulage, und die Pension wird nach den bisherigen Bezügen berechnet. 3 ein Beamter mit dem Ablauf des Monats März 1990 oder

ö 1. Oktober 1916 bis 15. Juli 1919. 1. Dezember 1919 bis 4. März 19220. 6 Tage, 1. April 1920 bis 30. April 1920

Auch wenn ein Beamter aus einem anderen inde

wegen Anrechnung einer Vordienstzeit auf das B. D. A. beim Ein—

tritt in eine i , . ein höheres als das Anfangsgehalt

erhält oder das A an,

ziehen hat, z. B. im Falle der Ifffer 53 (6 8 Abs. H, ist dies durch

entsprechende Vorrücking des B. D. A

sichtigen. 26. D

bezůge in Betracht und hat auf die n amten, insbesondere auf die Berechnung der Dienstzeit bei Pen⸗

berechnet wird, jst das Gesetz, betreffend Erhöhung der Pensionen von Reichsbeamten, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben, vom 13. Seplember 1815 (Reichs Geseßbl. S. 1663) nicht anzuwenden.

b) Dien stalterszulagen. (6 4) Die Grundgehälter der planmäßigen Beamten der

Besoldungsgruppen 1 bis XIII werden nach Dienstaltersstufen ge⸗

Grundgehälter steigen von zwei k zwei Jahren bis talterszulagen werden en des Monats an gezahlt, in den der Eintritt in die neue

Dienstaltersstufe fällt. ; . k ind die Beamten des Büros des Reichspräsidenten e

ichskanzlei. Diese werden nach dem Ermessen des Reichs

präsidenten oder des Reichskanzlers in die Gehaltsstufen eingewiesen.

Tritt ein Beamter aus dem Büro des Reichspräsidenten der Reichskanzlei in eine andere Stelle über, deren Grund⸗

gehalt nach Dienstaltersstufen geregelt ist, so wird das Beso dungs⸗ dienstalter (B. D. A.) durch die oberste Reichsbehörde im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsminister der Finanzen festgesetzt.

(G6 11 Abs. 3 und 45 Auf die Gewährung der Dienstalters⸗

zulagen haben die planmäßigen Beamten einen Rechtsanspruch. Der Anspruch ruht, solange ein förmliches K oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein Hauptverfa

ren Voruntersuchung schwebt. . ö

t das Verfahren zum Verluste des Amtes, so ift das zurück Mehrgehalt nicht nachzuzahlen. Anderenfalls sind die vor⸗

enthaltenen Beträge nachzuzahlen.

Die Beamten des Büros des Reichspräsidenten und der

Reichskanzlei haben einen Rechtsanspruch auf die Dienstalterszulagen

zustehen würden, wenn die ,,, in Ziffer 13 Abs. 3 Iz) oder die entsprechenden älteren Vorschtiflen nicht auf

sie Anwendung gefunden hätten oder die ihnen auf Grund dieser Be—⸗

ausdrücklich zugebilligt worden sinz.

I7. Ist eine Dienstalterszulage aus Versehen nicht rechtzeitig angewiesen oder sind nachträglich Umstände bekannt geworden, die eine Vorrückung des B. D. A. zur Folge haben, so nd die Beträge nachtuzahlen, die der Beamte an Grundgehalt, Orts uschlag und Teuerungszuschlägen mehr erhalten hätte, wenn die Denstalterszulage rechtzeitig angewiesen oder das B. D. A. von Anfang an richtig

worden wäre. . . Die vor dem Ableben eines Beamten oder vor seinem Ein⸗

tritt in den Ruhestand nach dem B. D. A. gemäß Ziffer 13 Ab. 2 fällig gewordenen Dienstallerszulagen sind, soweit sie nicht rechtzeitig angewiesen sind, nachträglich zu zahlen. In diesen Fällen ist zur Besofdung und zu den Gnadenbezügen der Betrag nachzuzahlen, um den der Beamte oder die Hinterbliebenen an Grundgehalt, DOrts⸗ e. und Teuerungszuschlägen mehr erhalten hätten, wenn die

rszulage rechtzeitig angewiesen worden wäre. Der erhöhte

Grundgehaltssatz und der etwa höhere Drtszuschlagssatz sind auch bei der Festfetzung der Pension sowie des Witwen⸗ und Waisengeldes zugrunde zu legen.

Penston, Witwen- und Woisengeld und Gnadenbezüge sind

Maßcnbe der letzten Dienstbezüge zu berechnen. i ö mit dem Ende des Monats, nach

den Ruhestand getreten oder vor dem 1. April 1920 ge-

ftorben, so kommt bei Festsetzung der Pension, des Witwen und Wai , und der Gnadenbezüge das neue Besoldungsgesetz nicht in Anwendung.

e meines über das Besoldungsdienstalter.

20. (65 Abs. 1 Satz 1 und 2, 5 6) Das B. D. A. der plan⸗ mäßigen Beamten beginnt mit dem Tage der Anstellung in der

planmäßigen Stelle, soweit nicht im Besoldungsgesetz iefen B. V. etwas anderes bestimmt oder zugelassen ist.

Von diesem Zeitpunkt ab sind die Zeitabschnitte für das Verbleiben im Anfangsgehalt und für das Aufsteigen in die höheren Dienst— altersstufen zu rechnen. ;

6 * D. K Soldaten der Wehrmacht beginnt mit dem Tage des Dienstantritts. . ;

; 21. Wer zur Festsetzu—ng des B. D. A. zuständig ist, bestimmt die oberste Reichsbehörde im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen. . . .

22. G 11 Abs. 1) Der Beamte ist von jeder Festsetzung seines

schriftlich zu benachrichtigen. 8 11 Abs. 2) Die Entscheidungen der Verwaltungs⸗

behörden über die Festsetzung des B. D. A. sind für die Beurteilung

der vor dem Gerichte geltend gemachten vermögensrechtlichen An—

sprüche maßgebend,. . ö. 24. Zur Ermittlung des B. D. A. wird der Tag festgesetzt, mit

dem das B. D. A. beglnnt. Der Beginn des B. D. A. ist

auf den betreffenden Kalendertag, nicht etwa auf den ersten Tag des

ist genau

n oder des nächsten Monats, festzusetzen.

Ist eine Zeit auf das B. D.. A. anzurechnen, so wird deen Be⸗ ginn entsprechend vorgerückt. Ist eine nach dem Beginne des B.

zurückgelegte Zeit von der Anrechnung auf das B. D. A. aus⸗ geschlossen, so wird dessen Beginn auf den entsprechend späteren Tag

ö

it anzurechnende Dienstzeiten nicht volle Jahre umfassen,

sind sie nach Tagen zu berechnen, wobei jeder Monat mit der vollen

Zahl seiner Tage anzusetzden ist. Mehrere getrennte Dienstzeiten sind

gesondert zu behandeln. Bei der Zusammenrechnung werden 355 Tage

als ein Jahr angesetzt, und zwar 59 dann, wenn bei den einzelnen ĩi

n Schalttage angerechnet sind.

Beispiel: Wird ein Beamter am 1. Mai 1929 angestellt mit der Maßgabe, daß ihm die Zeit vom J. Oktober 1916 bis 15. Juli 1919, vom 1. Dezember 1915 bis 4. März 19220 und vom 1. April 1920 ab auf das B. D. A. anzurechnen ist, so ergibt sich folgende

ñ 2 Jahre 28 Tage, 30 Tage,

2 Jahre 413 Tage 3 Jahre 48 Tage.

zusammen

Der Beginn des B. D. A. is vom 1. Mai 1920 um 3 Jahre

orzurücken und auf den 14. März 1917 n

runde als

nfangsgehalt weniger als zwei Jahre lang zu be⸗

; Beginns des B A. zu berück⸗

(Vgl, die Beispiele in Ziffer 54)

as B. D. A. kommt nur ö die Regelung der Gehalts— onstigen Verhältnisse des Be⸗

n, auf die Reihenfolge der Beförderungen usw., keinen

27. 6 5 Abs. 1 Satz 3.) Als Zeitpunkt der planmäßigen An⸗

iffer A) gilt der Tag, von dem ab der Beamte bei Ver⸗

kihung der planmäßigen Stelle sei es umpiderruflich sei es auf Widertuf oder Kündigung die damit verbundenen Dienstbezüge erhält. Die probewelse oder widerrufliche Übertragung der Ver waltung einer planmäßigen Stelle bleibt außer Hfraft und zwar auch dann, wenn der Beamte während ,. Zeit das volle Stelleneinkommen bezogen hat. Jedoch gilt für mit Vorbehalt einer Probezeit angestellten Beamten der erste Tag des Monats seiner Bestätigung in der Stelle als Tag ,

w t die Verleihung einer planmäßigen Stelle sich infolge eines Versehens der Verwaltung 3 so kann zur Beseitigung einer hieraug hei ß , des B. D. A. sich ergebenden Härte die eberste Reichsbehörde im Einvernehmen mit dem Reichsminister der . die 2 nde Vorrückung des B. D. A. verfügen.

29. Eine durch den Reichshaushaltsplan neu geschaffene Stelle kann mit Rückwirkung bis zum Beginne des Rechnungsjahres, eine andere freie Stelle mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten verliehen werden, wenn und solange der betreffende Beamtz die Ob⸗ liegenheiten der ihm übertragenen oder einer gleichartigen Stelle tat⸗ aer, wahrgenommen hat.

Auch ohne diese Voraussetzung kann eine freie Stelle mit Wirkung vom ersten oder einem sonstigen Tage des Kalendermonats an verliehen werden, in dem die Verleihung verfügt wird.

Eine Verleihung mit rückwirkender Kraft darf hiernach grund⸗ sätzlich nur für eine Zeit erfolgen, in der das Stellenein kommen frei war.

d) Anrechnung von außerplanmäßiger Dienstzeit auf ö. Se so ldungsdienstalter.

30. GG 33 Abs. 3.) Bei der Festsetzung des B. D. A. der Be amten, die vor dem 1. April 1920 als außerplanmäßige Beamte an— 9 worden sind, ö von der Zeit, Nie im außerplanmäßigen

eichsbeamtenverhältnis dem gleichen Dienstzweig zwischen dem Beginne des Diätariendienstalters und der ersten planmäßigen An— stellung verbracht worden ist, bei Zivil- und Militäranwärkern der Teil guf das B. D. A. anzurechnen, der fin gen. übersteigt, bei den Post,, Telegraphen⸗, Fern prech⸗ und ceibgehilfinnen der Teil, der acht Jahre übersteigt.

31. Eine Anrechnung der fm ien ß Dienstzeit auf das B. D. A. ist insoweit ausgeschlossen, als 1 die planmäßige An⸗= stellung auf eigenen Wunsch des Beamten, wegen unzureichender Be⸗ fähigung oder aus einem sonstigen in der Person des Beamten liegenden Grunde ausgenommen Krankheit verzögert hat.

Hat sich die planmäßige Anstellung wegen unzureichender Be—⸗ fähigung oder mangelhafter Führung des Beamten verzögert, so kann nach einer Bewährungsfrist von mindestens zwei Jahren gerechnet vom Tage der planmäßigen . ab mit Genehmigung der obersten Reichshehörde das B. D. A. so festgesetzt werden, als ob die planmäßige Anstellung rechtzeitig erfolgt wäre. Eine Nachzahlung von Dienstbezügen findet aus biesem Anlaß nicht statt.

Abs. 2 darf beim Vorliegen besonderer Billigkeitsgründe auch angewendet werden, wenn die verzögerte planmäßige Anstellung schon vor dem Inkrafttreten der B. V. erfolgt ist.

Ist vor dem Inkrafttreten der B. V. die Zeit einer Ver⸗ zögerung der planmäßigen Anstellung wegen Krankheit nicht auf das B. D. A. angerechnet worden, so ': das B. D. A. unter Berück- sichtigung der Krankheitszeit so festzusetzen, als eb die , Anstellung rechtzeitig erfolgt wäre. Cine Nachzahlung von Diens 5 findet aus diesem Anlaß nur für die Zeit vom 1. April 1920 an

Die Bestimmungen in Abs. 1 und 2 werden durch das Inkraft⸗ treten der siffet 220 6 5 Abs. 2) nicht berührt.

32. Als eine bei dem gleichen Dienstzweig im Sinne der Ziffer 30 verbrachte Dienstzeit ist nur die bei derselhen Verwaltung ö Dienstzeit anzusehen, d. h. die Dienstzeit bei Behörden, die derselben obersten Reichs beborde unterstehen, einschließlich der obersten Reichsbehöorde selbst. .

Soweit dieselbe Verwaltung Tätigkeitsgebiete umfaßt, die so

verschiedenartig sind, daß die Beschäftigung in der einen für eine spätere Tätigkeit in der anderen keine dienstliche Förderung mit sich y . sie nicht als der gleiche Dienstzweig im Sinne der Ziffer 30. Für den , des gleichen Dienstzweigs kommt es hierbei nur darauf an, daß d el, Arbeitsgebiet (zj. B. Eisenbahnverwaltung. Finanzperwaltung), nicht aber darguf. daß dieselbe Arbeitsart (3 B.- mechanische Arbeit, ,, Arbeit, unselbständige geistige Arbeit, selbständige . Arbei) gegeben ist.

Beispiele: Es ist demnach als eine bei dem gleichen Dienstzweig verbrachte Dienstzeit die bei Behörden der Eisenbahnverwaltung in irgendeiner Dienststufe zurückgelegte Zeis anzusehen (Abs. I), nicht aber im Dienstbereiche der Rrichsschatzverwaltung die teils in der Eigenschaft eines Büroassistenten bei der Vermögensverwaltung, teils in der eines . zugebrachte . Y, ebenso richt die in der Eigenschaft eines Amtegehilfen teils bei der Eisenbahnverwal⸗ tung, teils bei n ,,, zurückgelegte Zeit (Ahs. 3).

In Zweifelsfällen entscheidek die oberste Reichsbehörde im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen.

33 66 7 Ob und wieweit zum Ausgleich von Härten die außer⸗ planmäßige Dienstzeit in einem anderen Zweige des Reichsdienstes auf, das B. D. A. angerechnet werden kann, bestimmt die oberste Reichsbehörde im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen. J Eine solche Anrechnung kann nicht erfolgen, soweit sich dadurch für den betreffenden Beamten ein günstigeres B. D. A. ergeben würde, als es im. Durchschnitt diejenigen Beamten, in deren Eigen⸗ ear er planmäßig angestellt wird, bei gleichem Alter haben, wenn ie eine regelmäßige außerplanmäßige Dienstzeit nur in dem Dienst— zweig zurückgelegt haben, in dem sie planmäßig angestellt werden. Unter einem gleichen Alter ist hierbei ein gleiches Prüfungsdienst⸗ alter, von der letzten gleichen oder vergleichbaren vorgeschriebenen Dienstprüfung an chnet, oder, wenn dieser Vergleichsmaßstab ver⸗ sagt, ein gleiches Lebensalter zu verstehen. ;

Die Anrechnung ist ferner ausgeschlossen, soweit schon durch die Anrechnung dersesben Dienstzeit auf das Diätariendienstalter iffer 239 5 eine Verbesserung des B. D. A. nach Ziffer 30 3 35 Abs. H einzutrefen hat.

34. Ziffer 33 gilt auch für die vor dem 1. April 1920 planmäßig angestellten Beamten. ö .

35. G 27 Abs. 2) Für die aus Nichtdiätaren hervorgegangenen Beamten wird das diätarische Dienstalter nach den Bestimmungen der Ss 7, 10 festgesetzt.

36. Bei der Anstellung eines planmäßigen Beamten, der nicht unmittelbar vorher außerplanmäßiger Beamter gewesen ist, ist hier⸗ nach zu, ermitteln, welche Zeitabschnitte nach Ziffer 240 Abs. 2, 243 bis 247, 48 aibf. 2, 250 bis 252, 256 auf sein Diätariendienstalter anzurechnen wären, wenn er nicht planmäßig angestellt, sondern als außerplanmäßiger Beamter derselben Besoldungsgruppe eingestellt woren wäre. Nach Maßgabe dieses Diätariendienftalters it fodgnn gemäß gif 30 G 33 Abs. 3) sein B. D. A. als planmäßiger Be⸗ amter festzusetzen.

e) Anrechnung von, Dien stzei außerhalb des Reichsbeamtenverbältnjisses auf das Besoldungs⸗ dien st alter.

37. (5 7) 2b. und wieweit zum Ausgleich von Härten eine außerhalb des Reichsbeamtenverhältnisses zurückgelegte Dienstzeit