1920 / 137 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

257.

er in

Ziffer 252 bis 254, 256 behandelken Fälle in eine andere

außerplanmäßige Stelle über, in der er Anwarischaft 9 eine plan mäßige Stelle einer höheren Besoldungsgruppe als bisher hat, so

wird das bisherige Diätariendienstalter nicht in einem weitergehenden Maße als in sinngemäßer Anwendung der Ziffer 268 bei der Fest⸗— setzung des neuen Viätariendienstalters berücksschtigt.

JVei außerplanmäßigen Landesbeamten gilt hierbei Ziffer 109 Abs. 3 und 4 und Ziffer 111 sinngemäß.

258. Für den Fall, daß ausnahmsweise die Vergütung während der Vorbereitungszeit den Anfangssatz der Diäten überstiegen hat, kann der Beginn des Diätariendienstalters mit Zustimmung der

obersten Reichs behörde soweit vorgerückt werden, daß ein Einnahme ausfall vermieden wird. Eine

Anfangesatz der Diäten übersteigt. Vienstzeit hat diese Vorrückung kelnen

Hat nach Inkrafttreten der Ziffer 229 (6 5 Abs. Y) ein Beimter die dort festgesetzte außerplanmäßige . noch nicht vollendet, wohl aber bereits ein höheres ,, erreicht. Iii ö. ihn auch weiterhin die Bestimmung in Ziffer 221 und Ziffer 30.

269. Beispiel zu Ziffer 240, Abs. 1. 241 (5 10 Abs. I): Ein am 1. April 1902 geborener Anwärter läßt sich am 15. Mat 1920 für eine Supernumerarstelle vormerken, wird während der nun fol⸗

enden Wartezeit ohne Entgelt bet verschledenen Behörden be⸗ e e t und ab 1. Oktober 1923 als Supernumerar einberufen. Diätlariendienstalter und außerplanmäßige Dienstzeit zählen vom 1. Oktober 1926 ab, wenn sich der Beamte rechtzeltig zur Prüfung meldet. Meldet er sich verspaͤtet, so beginnen das Diätariendienstalter und die außerplanmäßlge Dienstzeit um soviel später, als er die Prüfung infolge der Verzögerung der Meldung später ablegt, als dies bei rechtzeitiger Meldung der Fall gewesen wäre.

261. Beispiele zu Ziffer 240 Abs. 2, 242 bis 2651 (5 10 Abs. 2):

a) Der Postbote X (givilanwärter), geboren am September 1894, ist am Juni 1914 als Postaushelfer unter allen Voraugsetzungen in Ziffer 240 Abs. 2 angenommen worden, hat am 19. September den BVienst wegen bevorstehender Ginberufung zum Heeresdienst verlassen, hat vom; 5. September 1914 bis zum 4. Februar 1916 Kriegsdienst geleistet, hat am J. März 191d den Bienst als Postaughel fer wieder auf⸗ genommen, ist am ö 8. August 1916 ausgetreten, um ein Handwerk auszuüben, ist jedoch am 1. September 1916 in den Postdienst zurückgekehrt und mit Wirkung vom 1. Januar 1917 als Postbote eingestellt worden. Fine erheblichere Unterbrechung Ziffer 246) der nach Ziffer 40 Abf. 2 als Zeit einer diätarischen Beschäftigung geltenden Postaushelferzelt ist nicht erfolgt, da die Unter⸗ brechungen vom 260, bitz 24. September 1914 und vom 15. bis 29. Februar 1516 jzusammen weniger als einen Monat (ge⸗ rechnet gleich 30 Tage, vgl. 5 191 des Bürgerlichen Gesetzbuche), und. die Unterbrechung vom H. big 31. August 1916 eben fa weniger als einen Monat beträgt (giffer 46 Abs. 3, b und H. Di f 3 ,, und als außerplanmäßige enstzeit ist anzurechnen die Ze

van 8. bis 1 Sevtembẽt 1914 nach Ziffer 240 Abs. 2 Satz 1 und 2, ö

vom 0. bis 24. September 1914 nach Ziffer 250 Abs.

vom 25. September 1914 bis 14. Februar 1916 nach giffer 260 Abf. 1, Ziffer 46 Abs. 3, a, Ziffer 239 Aos. 1

vom I. März 1916 bis 8. August 1916 und

vom 1. September 1516 bis 31. Dezember 1916 nach

81 9 f . Iiffer a5 bf. 2 Satz 1 hiervon ist nach

mnösesamt zwei Jahre und 78 Tage; Ziffer 247 Abs. 1 ein Jahr abzuziehen. Der Beginn des . . anmäßlgen Dienstzeit ist auf den 15. Oktober e . e 4300 . b) Der Postbote J (3ivilanwärter), geboren am

8. September 1894, ist am . 1 legsaushelfer ohne Aussicht g. September 1914 als Krle j e. pl ll ehs ems

auf dauernde Verwendung Aussicht auf dauernde

0

getreten, am 1. März 191 wurde ihm eine

Verwendung eröffnet, vom 5. Oktober 1916 an war er krank, trat am 20. Februar 1917 den Dienst wieder an und wurde mit lg Pe, posthate eint felt 1. Mai 1917 als Postbote eing⸗ . Eine erheblichere , fe ö 9 erpl ßig ienstze anzur ; ö . 1 9. ö. Oktober 1916 bis m 1917 nach Ziffern 280 Abꝗ. 1, 246 Abs. 3, c un vom 20. Februar o 530. April 1917 nach Ziffer 240

Abs. 2 Satz 1 insgesamt 9 Jahr und 13 Tage; hiervon ist nach

sffer 147 Abf. I ein Jahr abzugehen.

Der Hm! der . Dienstzeit ist auf den April 1917 festzusetzen. 9 . dat biff e fr alter ist außer der oben gengnnten Zeit noch die Zeit vom 3. Januar bis 19. Februar 1I9l7, ins- gesamt also nach Abzug des Probedienstjahrs eine Zeit von 61 Tagen anzurechnen. Das Viaͤtariendlenstalter beginnt mit März 1917. . ö Hilhen up 1. April 19209: 3870 4, ab 1. März 1921: 3. ) hat nicht am 1. Mär 1916 D ĩ eispiel a) hat n am 1. M ) ö. ö . * 9. 1516 den Dienst als Postaushelfer

wieder ausgenommen. In diesem Falle kann nach Ziffer ö Abf. die Zeit vor dem 1. Juli 1916 nicht angerechnet werden, weil der unmittelbare Anschluß an die Postbotenzeit unter

brochen ist.

, bleibt eine Zeit von 30 4 122 161 Tagen, d. i. um 206 Tage weniger als ein. Jabr. Die außerplan · mäßige Dienstzeit und das Löätariendienstalter sind daher nach Iiffe 247 Abf. 2 um 204 Tage zu kürzen und beginnen mit

24. Juli 1917. dem K uligb? . April 1320. z668 „, ab 1. Juli 1920:

3870 .

263. Zeispiel zu Ziffer 258 und Ziffer 269: Ein auherplan. mäßiger Beamter der Beseldungsgruppe IV (Zivilanwärter) in einer Err, der Srisklasse, O mit Einem Dütariendienstalter vom Mär; 1920 war schon ab 1. Oktober 1920 gegen ein Tagegeld

von 22 verwendet. Die Voraussetzungen in Ziffer 240 Abs. 2

waren gégeben. . . ert eg Einkommen S030 . Künftiges. Einkommen 2 . des Beginns des Diätarlendienstalters 3h09 ten 1360 M DOrtszuschla;z 2430 0 Lr enges lis . M, bei Vorrückung des Beginns, des

290 en n dienlteitzts un ein Jahr aber 450 „6 Diäten, 1360

ohne

Hir dla, zösh M Teuerunqgszuschlag, zusammen Soto -.

Tritt ein außerplanmäßiger Reichs, oder Landesbeamter in demselben Zweige des Reichsdienftes (Ziffer 32) oder in einem

Der Beginn des Diätariendienstalters wird mit , der obersten Reichsbehörde ausnahmswelse auf den 1. März 1820 fest⸗ gesetzt; der Beginn der außerplanmäßlgen Dienstzeit ist auf den J. Oktober 1920 festzusetzen. ̃

Beim Inkrafttreten der Vorschrift in Ziffer 220 5 Abs. 2) am 1. April 1925 beträgt die ,,, Dienstzeit des Beamten noch nicht fünf Jahre; er wird erst ab 1. Oktoher 1926 planmäßig angestellt. Gl schwohl bezieht er nach Ziffer 221 weiterhin wie schon seit 1. Marz 1925 bo00 ις Dläten. Sein B. D. A. als planmäßiger Beamter beginnt am 1. März 1928s.

263. Die e ef fn der Postillione in . gllt als diätarlsche Beschäftigung; Ziffer 247, 248 gilt sinngemäß.

s. Schluß vorschriften über die Diäten.

264. Ilffer 134, 137 gilt sinngemäß für das Diätarkendienst⸗ alter der außerplanmäßigen Beamten.

2655. In allen in Ziffer 234 bis 284 nicht geregelten Fällen setzt die oberste Reichsbehörde im Cinvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen das Diätariendienstalter fest.

II. Ortszuschlag und Dienstwohnungen. a. Ortszuschlag.

266. (6 12 Abs. 2.) Die außerylanmäßtgen Beamten erhalten bel voller Beschäftigung im Neichsdienst vom Beginne des Diätarien⸗ dienstalters an 80 v. H. des Ortszuschlags, den sie in der ersten Ge⸗ halttzstufe der Besoldungsgruppe beziehen würden, in der sie beim e, ,. Verlauf ihrer Dienstlaufbahn zuerst planmäßtg angestellt werden.

Von dem in Ziffer 21 Abs. 1 33 Abs. 2) genannten Diä⸗ ö saseten sie den vollen der Höhe ihrer Diäten ent⸗ prechenden Ortszuschlag.

; . eiae Orte zuschlagz im einzelnen Falle ergibt sich aus er Uebersicht 2.

257. Der Ortszuschlag der außerplanmäßigen Beamten, die un⸗ mittelbar nach ihrer planmäßigen Anstellung eine bestimmte Zeit die Sätze einer niedrigeren Besoldungsgruppe zu beziehen haben als ihrer Einstellung in die Gruppen der Befoldungsordnung entspricht (An= merkung 3 zur Anlage 1 Gruppe X und Anmerkung 1 zur Anlage? Gruppe Xh, richtet sich nach dem Anfangsgrundgehalt der höheren Besoldungsgruppe.

263. Bel Bewilligung einer Pension an außerplanmäßige Be= amte, die das in Ziffer 21 Abs. 1 genannte Diätariendtenstalter noch nicht überschritten haben, werden ihrer en fh 80 v. H. des Durchschnitts des vollen Ortszuschlags für sämtliche Ortsklassen zu⸗ grunde gelegt, und zwar auch dann, wenn die Beamten einen Orts zuschlag nicht oder nur ö beziehen.

Für die übrigen außerplanmäßigen Beamten gilt Ziffer 145 Abs. J. Vgl. Uebersicht 3.

269. Auf die Vorrückung in höhere ,,, nach Maßgabe der Uebersicht ? haben die außerplanmäßigen Beamten keinen Rechtsanspruch (3iffer 226 Abs. 2. Hiffer 228).

270. Iiffer 141 bis 143, 148, 150, 151, ib3 bis 157, 158 Abs. 1 gilt sinngemäß für die außerplanmäßigen Beamten.

b) Dien stwohnungen.

271. (5 13 Abs. 1 Satz 2 und 3.) Bei Einräumung elner Dlenstwohnung wird diese den außerplanmäßigen Beamten, die beim regelmäßigen Verlauf ihrer Dienstlaufbahn mierst in einer der Be— soldungsgruppen 1 bis VIII planmäßtig angestellt werden, mit 30 vH, den übrigen mit 40 v des höchsten Ortszuschlags der , , . Besoldungsgruppe auf den ihnen zustehenden Ortszuschlag angerechnet.

Wird nach Ilffer 233 Abs. 1 (5 18 Abf. 2) der Ortszuschlag nur mit 80 vH geroährt, so wird der für die Dienstwohnung an— zurechnende Betrag nach dem getürzten Ortszuschlag bemessen.

Die Höhe des hiernach im einzelnen Falle für die Dienstwohnung anzurechnenden Betrags ausschließlich des Teuerungszuschlags ergibt sich aus der Uebersicht 3.

272. Die Vorschriften in Ziffer 1659, 150 Abf. 8 und 4. 161 bis 173 gelten vorbehaltlich der Bestimmung in Ziffer 273 sinngemäß auch für die außerplanmäßigen Beamten,

2753. Der nach Ziffer 166, 167 ermittelte, für eine Dienstwohnung anzurechnende Betrag wird bei außerplanm ssßigen Beamlen, die nur 30 vH des Ortszuschlags beziehen, um ein Fünftel gekürzt.

III. Kinderzuschlage. .

274. Ziffer 174 bis 193 gilt sinngemäß für die außerplan⸗ mäßigen Beamten.

IV. Tenerungszuschlag.

275. (8 17 Abs. 2.) Ziffer 194 bis 200 gilt sinngemäß für die außerplanmäßigen Beamten.

V- Sonstige Bezüge umd Zulagen.

276. Ziffer 201 bis 211 gilt sinngemäß für die außerplan—⸗ mäßlgen Beamten.

H. Zahlungsvorschriften.

277. (5 20.) Das Diensteinkommen sowie die Kinder“ und Teuerungszuschläge werden an außerplanmaͤßlge Beamte sowie an Mannschaften und Unteroffiziere monatlich im voraus, im n, bei , n, auf ein Konto vierteljährlich, andernfalls monatlich im voraus gezahlt.

Alle einzelnen Zahlungen sind auf volle fünf Pfennig nach oben abzurunden.

273. Die Dlenstbezlge werden am ersten Tage des Viertellahrs oder Monats oder, wenn dieser ein Sonntag oder ein allgemeiner Feiertag ist, am letzten Werktag vorher gezahlt. .

275. Eine vierteljährlich Jahlung an die planmäßigen Beamten sowie an die Soldaten der Wer mn chr mit Ausnahme der Mann— schaften und Unteroffiziere erfolgt nur, wenn der Beamte zuständigen Kasse schriftlich die restlose Ueberweisung des Grund= gehaltz, des Ortszuschlags, der Kinder- und Teuerungszuschläge und ber fortlaufenden sonftigen Bezüge und Zulagen auf ein Konto be—⸗ antragt.

ö. Die Ueberwelsung kann auf eln Bankkonto oder auf eln

ostscheckkonto erfolgen. ö! tie an den Reichsbank. Giroverkehr angeschlossenen Sparkassen und die als scheckfähig bezeichneten Genossenschaften, d. h. diejenigen Genossenschaften, die sich nach den für ihren Geschäfisbereich maß.

ebenden Beslimmungen mit der Annahme von Geld und der Lelstung 35 ahlungen für fremde Rechnung befassen, sind bei Zahlungen von Dienstbezügen einem Bankhause gleichzuachten.

251. Die Banken ufw. müssen die Verpflichtung übernehmen, überwiesene Beträge der Reichskasse wieder zuzuführen, wenn der Empfangsberechtigt? den Fäͤlligkeitstag nicht erlebt hat.

282. Die Üieberweisung ist so frühzeitig zu bewirken, daß der Beamte an dem in Ziffer 278 genannten Tage über seine Dienst—⸗

üge verfügen kann. . s erf ie Anweisungen der Zahlstellen zur Auszahlung der Dienftbezüge der planmäßigen Beamten sind so abzufassen, daß eine Nenanweisung in der Regel nur beim Uebertritt in eine andere Be—⸗ foldungsgruppe und beim Wechsel der Zahlsselle erforderlich wird.

254. Wer ö. in n g, , n tee der Beamten zu⸗

ändig ist, bestimmt die oberste Reichsbehörde. . ö. ö. . Reichsminister der Finanzen kann zu Ziffer 277 bis 283 nähere Bestimmungen erlassen.

E. Schlußvorschriften.

286. Ergänzende Bestimmungen über die Gewährung der Be—⸗ sohm* an 5 der Wehrmacht unter besonderen Verhältnissen, B. bei Ur aub, Krantheit, unerlaubter Entfernung, Fahnenflucht, karersachu ng, Dienstenthebung, Freiheitsstrafen, Degradation, Aus⸗ scheiden usw, sowie zu ie 22 G 19 Abs. 2 bis 6) erläßt der Reichtzwehrminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der

. (6 32 Abs. 3 und 4) Der Reichsminister der Finanzen kann bisß zu der im 8 32 Abs. z vorgesehenen Nachprüfung der Be⸗ soldungsordnun gen Reichtzbeamte, die in den Besoldungsordnungen

nicht aufgeführt sind, einer Besoldungsgruppe zuteilen.

bei der

Werden Beamte oder Versorgungsberechligte Aenderung der im ö ß äster, Diäten, Ortszuschläge und Kinderzuschläge oder. . i, . Penstonen, Wartegelder und Ver sorgungsgebühr⸗ niffe ober durch eine geseßliche Aenderung ihrer Einreihung in die Besoldungsgruppen schlechker gestellt, so sind die Unterschiedsbeträge

ĩ ĩ tatt . 36. 1) Das Besoldungesgesetz ist mit Ausnahme des §5 5 Abs. 2 6 . , Ziffer 20) mit Wirkung vom 1 il 1920 in Kraft getreten. 1, 66 ,, eitpunkt ist das Besoldungsgesetz vom 16. Fuli 1969 mit Ausnahme des 5 30 außer Kraft getreten. h 2956. Diese Besoldungsvorschriften treien mit dem 1. April 1920 Kraft. ö tt dem gleichen Tage treten die Gehaltsvorschriften vom 24. Juli 19093, die Dlät⸗nordnung für die nichtetatsmäßtigen Beamten der Reichsverwaltung (Erlaß des Reichskanzlers vom 253. Juli 1 und alle übrigen den Besoldungsvorschriften entgegenstehenden Be⸗

stimmungen außer Kraft. Berlin, den 16. Juni 1920. Der Reichsminster der Finanzen. Wirth.

2838. (5 34) durch eine gesetzliche

uebersicht 1. Gehaltstafel, Grundgehälter der planmäßigen Reichsbeamten, A. Aufsteigende Gehälter. B. Einzelgehälter.

Dienstaltersstufe J An Nach Nach Nach Nach Nach Nach Nach Nach ing ö gruppe ange. Jah. Jah. Jah. Jah Jah. Jah Jah Jah⸗ gehalt ren ren ren ren ren ren ren ren J 3 . s. A I. 4000 4300 4600 4900 b 200 5 bo0 S700 5 go 6000 II. 1 36050 4 700 5 6600 5 300 5 600 5 800 6 000 6200 6400 III. 461 5 0060 5ᷓ 400 5 700 6 000 6 360 6500 6700 6900 II. 0h05 406 5 So 6 200 6 500 6 300 7100 7300 7509 V. 5 400 5 860 6 200 6 500 7000 7300 7500 7300 5109 VI. 5 800 6 300 6 300 7300 7700] 8 100 8300 8 boo 8700 VII. 6 200 6700 7 200 7 700 8 100 8 50 8 90 910 9300 VIII. 6 30 7 400 8 00 8 600 9100 9600 9900102009 HR. 7 600 8 300 9 6000 9 600 2001080011100 11400 X. 3 400 5 200 10 000 1680011 306011 800 2300 , g XI. 9 700 10 700 11 700 1250013 300 13 7J00 14 Io o XII. 11 200 12 2600 13 200 14 200 165 100 1600016800 XIII. Ii3 zo i o is b ig 5 α σν. B 1. 22 000 2. 35 000 3. 238 000 4. 56 000 5. 38 000 6. 50 666 7. 60 000 Nebersi cht 8.

Der Ortszusthlag.

Die folgenden Sätze sind Jahres beträge, zu denen noch der Teuernnge⸗ zuschlag zu rechnen ist.

d

a Die planmäßigen Beamten und jene außerplan, mäßigen Beamlen, denen nach Ziffer gl, 250 6 33 Abf. 2) der volle Ortszuschlag zusteht, erhalten bei einem Grundgehalt . über über über über über. bis 4900 5700 7000 58190 10506 über 41900 bis bis bis bis bis 12600 Orts 46 5700 7000 8100 10500 12500 4A . , , n klasse 2. b Vie übrigen außerplanmäßigen Beamten erhalten in der Besoldungsgruvpe Lbis LV und VI bis g X und = . II V VIII X Ortszuschlagsgruppe 1 2 3 4 5 6 7 , , , ,, , , . a 2000 2500 3000 3500 4000 4500 bo00 4 IS 75600 2460 2586060 3266 a 1600 2000 2400 2800 3200 36500 4000 B 1255 1600 1820 3340 2560 a 1400 1700 2000 2300 2600 2900 3200 0 J ö 1fz35 13565 1800] 1840 z653690 1200 1450 1700 1950 2200 2450 2700 D b 5865 1is0 1365 i560 Höh a 1000 1200 1400 1600 1800 2000 2200 ! 865 560 jiz30 1285 i449 mnsions⸗ 1440 1770 2100 2430 2760 3090 3420 pink b 152 1416 1680 1944 2208 Uebersicht 3.

Der für die Dienstwohnung anzurechnende Betrag.

Die folgenden Sätze sind ,, zu denen noch der Teuerungszuschlag zu rechnen ist (ogJ. Ziffer. 9. .

Die Sätze unter beziehen sich auf die planmäßigen Benn und auf jene außerplanmäßigen Beamten, denen nach Ziffer 221. 27 8 33. Ab . 2) der volle Ortszuschlag zusteht, die Sätze unter b auf die übrigen außerplanmäßigen Beamten.

* Besoldungsgruppe . * XII. XI L bis M V und V VIbis9sl6 LK KX und XI u. . Go voñ) Go vb) Go vp) (o v6) (0 v5) gn * * * * * ö oo ] 1060 1899 1899 009 260) 8 , Soõdh 1440 1660 3 69 849 366 1g 15665 2000 36 D tz 68 1iißss 1336 2 * 566 6535 äs 1iisß6 1359 1600 o 6d R 36 6e, , ge, ihrn 2 h bis 655 555 3553 1655: 1350 o 8 , . 338 54 S6 * 5 136 6 3835 365 335 1100 l 137 315 72366 .

(Fortsetzung in der Dritten Beilage.)

Dritte Beilage chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 24. Juni

zum Deutschen Nei Mr. 137.

(Fortsetzung aus der Zweiten Beilage) Uebersicht .

1529

Dazu gehören Dazu gehören

Einreihung der Soldaten der Wehrmacht in die Besoldungs— Besoldungsordnüng 1

Besoldungsordnung 1 gruppen der Besoldungsordnung 1.

Feuermeister, Oberfeuermeister, Tor⸗ pedo⸗Feuermeister, feuermeister, U- Steuerleute, U⸗Ober⸗ Steuerleute, Minen⸗Obersteuerleute, U⸗Maschi⸗ nisten, U⸗Obermaschinisten, Minen⸗ Minen ⸗Obermaschi⸗ nisten, Torpedo⸗Ingenieur⸗Aspirant, Torpedo ⸗Oberingenieur⸗ rpedo⸗Mechaniker, Torpedo⸗Ober⸗ mechaniker, Torpeder, Obertorpeder, Vizefeuerwerker, Flugmeister, Oberflugmeister, Flug⸗ bermechaniker, Vize⸗ izeflugmeister, Hilfs⸗

Mechaniker⸗Anwärter, UL-Maschinisten⸗Anwärter, U-⸗Heizer, Minen⸗Maschi⸗ nisten⸗Anwärter, Minenheizer, Flug⸗ Flugmechanikersgast,

U⸗Matrose, Torpedo⸗Ober⸗

Dazu gehsren . ̃ steuerleute, Besoldungsordnung 1 zeugmatrofe, Flugmechaniker⸗Anwärter nomiehandwerker, t Sanitätsgast, Büchsenmachersgast. Soldaten dieser Dienstzweige im Range der Obermatrosen. und Soldaten in glei⸗

chem Dienst

und Obermatrosen !! ge⸗ nannten Dienstzweigen. Unteroffizier, Maat; Feuerwerksmaat, Signal maat, Artilleristenmaat, F. T. Maat, Segelmachersmaat, Malers⸗ maat, Bottelier, Bäckermeister als Bootsmannsmaat, Steuer⸗ mannsmaat, Maschinistenmaat,

I. Beim Reichsheer. n; QAberschütze und Soldat im gleichen Dienstgrad, Beschlagschmied, anitätssoldat in den

Maschinisten, Mannschaften

Musiker und gleichen Dienstgraden. Gefreiter; Beschlagschmied und Mustker im gleichen Dienstgrad,

Beschlagschmied und Dienstgrad,

Artilleriewarte,

mechaniker, flug mechaniker,

Obergefreiter nech deckoffiziere.

Obergefreite Obergefreiter; im gleichen Sanitãtsober Unteroffizier; Musiker und Unterwaffen⸗ meister als Unteroffizier, schmied, Sanitätsunteroffizier.

Unterfeldwebel,

Unteroffiziere Maate)

Unteroffiziere Obermusikmeister. Oberleutnant.

Obermusikmeister DOberleutnants

Unterfeldwebel Unterwachtmeister; ö Musiker und Unterwaffenmeister im en Dienstgrad, Fähnrich, Ober⸗ ahnenschmied, Feuerwerker, Sanitäts⸗ unterfeldwebel. dwebel, Wachtmeister; Musiker und Unterwaffenmeister Dienstgrad, Oberfähnrich, Beschlag= meister, Sanitätsfeldwebel. Oberfeldwebel,

Zimmermanns⸗ Artillerie⸗Mechaniker⸗Maat Materialienverwaltersmaat, Schrei⸗ ber, Offizieraspirant für Seeoffizier⸗ korps und Ingenieuroffizierkorps als Maat, Verwaltungsschreiber, Sani⸗ tätsmaat, Zahlmeister⸗Applikant.

Bei den Abwicklungs⸗

Kapitänleutnants Stabsãärzte Korvetten kapitãne Oberstabsãrzte Fregattenkapitäne Generaloberärzte Kapitäne zur Se Generaläãrzte Konteradmirale Generalstabsãrzte Vizeadmirale Generaloberstabsãrzte

Chef der Admiralität

Kapitänleutnant.

Korvettenkapitän. Oberstabsarzt. Fregattenkapitän. Generaloberarzt. Kapitän zur See. Generalarzt. Konteradmiral. Generalstabsarzt. Vizeadmiral. Generaloberstabsarzt. Admiral, Großadmiral. Chef der Admiralität.

Oberfeldwebel Oberwachtmeister; Unterwaffenmeister im gleichen Dienst⸗ grad, Musikmeister, meister, Unterzahlmeister, Zeugfeld⸗ Oberfeuerwerker, meister, Brieftaubenmeister, Sanitäts⸗ oberfeldwebel.

Unterveterinär. Oberfeldwebel, Musikmeister, Unterzahlmeister,

Vermessungsmaat, Bataillonstambour, Applikant, Exerzier⸗Unteroffizier, Un⸗ Marine⸗Infanterie,

Torpedo⸗Boots⸗ Torpedo⸗Maschinisten⸗ maat, Torpedo⸗Ingenieur⸗Applikant, Torpedo⸗Mechanikermaat, werksmeister

ö Oberbeschlag⸗ Abteilungs⸗

Torpedermaat, mannsmaat, Unterveterinãre Oberfeldwebel

mehr als 12 Jahren Gesamtdienstzeit

Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Preußische Landesversammlung. 145. Sitzung vom 25. Juni, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger )*) Das Haus ist stark besetzt.

räsident Le inert eröffnet die Sitzung nach Der Abgeordnete Dr. Rose seiner Wahl in den Reichstag den Preußische Landesversamml . Abgeordnete (Dem.) ist am 20. Juni verstorben. einen ehrenden Na und hebt besonders im parlamentarisch Preußischen Abgeordnetenhaus gestanden hat, daß er als Führer der Na des Abgeordnetenhauses im Jahre 1918 des Staatsministeriums fassunggebende

Oberwachtmeister; Oberbeschlagmeister, Zeugfeldwebel, Sanitã ts oberfeld⸗

Bekleidungsamts als Maat, Minenbootsmannsmaat, Minen⸗Maschinistenmaat, V⸗Boots⸗ U ⸗Maschinistenmaat, Flugzeugmaat, Büchsenmachers⸗

mannsmaat,

Leutnant; Leutnant beim Zeugamt. Obermustkmeister. Leutnant; Leutnant beim Zeugamt.

Mechanikermaat,

t Unterfeldwebel, Obermaat; Oberstückmeistersmaat, mannsmaat, Obersignalmaat, Ober⸗ Oberwachtmeisters⸗ maat, Oberartilleristenmaat, Ober⸗ maschinistenmaat, Oberzimmermanns⸗ lmachersmaat, Ober⸗ malersmaat, Obermaterialienverwal⸗ Oberbottelier, meister als Obermaat, F. T.⸗Ober—- maat, Q2berschreiber, Artillerie⸗Me⸗ chaniker⸗Obermgat, Of für Seeoffizierkorps und Ingenieur⸗ offizierkorps als Obermaat, meister⸗Oberapplikant, Obersanmtäts⸗ n Oberverwaltungsschreiber, Hoboist als Obermaat.

Bei den Abwicklungs⸗

Obermusikmeister Leutnants mit mehr als 4 Dienstjahren als solche.

Oberleutnants

Assistenzãrzte

Unterfeldwebel (Ober⸗ unterwachtmeister, DOberbootsmannsmaat,

Obersteuer⸗

, . Oberleutnant beim Zeug⸗

z feuerwerksmaat Assistenzarzt. ; ;

(U. Soz.) haf nach ahlauftrag für die

3 riedberg . Der Präsident widmet ihm ruf, den die Mitglieder stehend ervor, daß der Dahingeschiedene s en Leben als Mit

Oberveterinãre maat, Oberse

Hauptleute Stabsãrzte Stabsveterinãre Hauptleute] mit mehr

Stabsãrzte

Oberveterinãr. Hauptmann; Rittmeister, Hauptmann beim Zeugamt.

ung niedergele Stag ismin

Stabsveterinãr. Iff er ard Hauptmann; Rittmeister, Hauptmann .

glied des vormaligen früheren Reichstages tionalliberalen Partei zum Vizepräsidenten ernannt wurde und daß er in die Ver⸗ sammlung als Führer der getreten ist. Eine 34 jährige sche Tätigkeit sei

. es und de Stabsveterinäãr. des

Major; Major beim Zeugamt. Oberstabsarzt. Oberstabsveterinãr.

Major; Major beim Zeugamt. Oberstabsarzt.

Oberstabsveterinãr. Oberstleutnant.

Generaloherarzt. Generaloberveterinãr.

j Oberstabsãrzte ö. e ,,,, jassun Preußische Landesver Oberstabsveterinãre Deutschea Demokratischen Partei ein

Obervermessungsmaat, Vermessungs—⸗ : sungsmast. ssung hervorragende und verdienf

Obersteuermannsmaat, Exerziersergeant, pplikant, Sergeant der Torpedo⸗Ober⸗ Torpedo⸗Ober⸗ Minen⸗Oberboots⸗ Minen ⸗Obermaschi⸗ nistenmaat, ⸗Oberbootsmannsmaat, Obermaschinistenmaat, Ingenieur⸗Qberapplikant, Torpeder⸗ obermaat, Torpedo⸗QObermechaniker⸗ maat, Handwerksmeister als Ober⸗

e und tvolle parlamentari uni für ihn abgeschlossen gewesen. ch noch aussprechen zu dürfen, daß die m dieses Mitglied ganz hervorragenden Fähigkest in die reich einzugreifen, eine aufrichtige s Ein Antrag der L. Soz., die Re gegen den Abg. Kilian schweben zustellen und ihn sofort aus der Erörterung der Geschäftsordn Es folgt die zweite und dritte betr. die Au fheb un Adels und die Auf Abg. Mehrhof aus, daß das preußische sucht das Volk gusgesogen und ch habe. Diese seien aber schließzlich nicht als Sie November 1918 sei

nieur⸗Obera glaubt au Marine⸗Infanterie, bootsmannsmaat,

maschinistenmaa mannsmaat,

r Trauer des besonders auch wegen seiner Debatten wirksam und erfolg⸗

veterinäre ] als solche Oberstleutnants Generaloberärzte Generaloberveteri⸗

gierung zu ersuchen, das de Strafverfahren Haft zu entlassen, wird ohne ommission überwiesen. Beratung des Gesetzentwur der Standesvorrechte d sung des Hausvermögens. .S. führt unter großer Un m jahrhundertelang i

Generalärzte Generalveterinãre Generalmajore Generalstahsãärzte Generalstabsveteri⸗

Generalarzt. Generalveterinãr. Generalmajor. Generalstabsarzt. Generalstabsveterinãr.

F Oberbüchsenma

aspirant für Seeoffizierkorps und Ingenieuroffizierkorps als Feldwebel, , Hoboist als Feld⸗

Generalleutnant. Generaloberstabsarzt.

General der Infanterie, General der Kavallerie, General der Artillerie; Generaloberst, Generalfeldmarschall. Chef der Heeresleitung.

Generalleutnants

he des s Generaloberstabsarzte ruhe des Hauses

n seiner Herrsch⸗ Hohenzollern verteidigt ; . ö. K er Einfluß der herrschen⸗ Der Gesetzentwurf räume mit den mit den Familiengütern auf. wenn z. B. in Schlesien in den. Händen einiger Fa—⸗ italistischen Bewirtschaftung sche Bewirtschaf

hervorgegangen. den Schichten beseitigt worden. Vorrechten des fördere nicht die hundert ausende von milien seien.

Chef der Heeres⸗

unkertums und

Bei den Abwicklungs⸗ Il ng der Lebensmittel

II. Bei der Reichsmarine.

Signalgast, Hoboist als Me aschinisten⸗Anwärter, Heizer, F. L. Anwärter. F. T.⸗Gast, Zimmermanns

Fähnrich zur See. Der ef m bel ß

Mannschaften

DOhermatrosen)

4

Oberfeldwebel Stelle der privask

erf des Großgrundbesitzes müsse die e d ff setzentwurf sehe vor, daß die Rechtsverhällnisse d Kirchen und Schulangelegenhei ten, der R vermögenswerter Gerechtsame durch be aber werde nicht glei Junkertum habe, einen verhängnisvolle eg, un 3 r Tn, 3 ihre Zukunftsaufgaben richtig erkenne, Gesellschaft fördern.

Oberwachtmeister; Bootsleute, Oberbootsleute, Steuer⸗ leute, Obersteuerleute, Feuerwerker, Oberfeuerwerker, Stückmeister, Ober⸗ stückmeister, Signalmeister, Ober⸗ ler, Feuerwerker der Ma— trosen⸗Artillerie, Oberfeuerwerker der Matrosen⸗ Artillerie Obermaschinisten, Me meister, Materia lienverwalter, Ober⸗ materialienverwalter, F. r. HMeeifter, F. T. Obermeister, rant, Ingenieuroberaspirant, tillerie⸗Mechaniker, mechaniker, Zahlmeister⸗

ung treten. er Patronate, e egale und s sondere Gesetze geregelt Arbeit gemacht? Das Einfluß auf das Schu swesen g Eine Nation, die müͤsse den soglalen Äufbau der

Darauf wird der Gesetzentwurf ohne weitere in der zweiten und sofort auch in der dritten Lesun Stimmen des größten Teils der Deutschnationalen genommen.

die erste Beratung eines Gesetzentwu 10 des Gesetzes über die 6. fäh öheren. Verwaltungsdienste. esetzesbestimmung lauten: „Die Befäh Verwaltungsdienst ist die Voraussetzu den Stellen der Abteilungsdirigenten Regierung sowie der dem Oberpräsiden präsidenten zugeordneten höheren

Segel machers⸗ echaniker⸗Anwärter, tillerie⸗Mechanikers⸗Gast, Malers⸗ gast, Böttchersgast, Schuh machers⸗ Schneiderggast, Hotteliersgast, Schreibersgast, zier⸗Aspirant für Seeoffizierskorps Ingenieuroffizierkorps Matrose, Spielmann, Anwärter, Verwaltungsschreibersgast. J Materialienverwalters⸗ Applikant, Obersanitätsgas

signalmeister,

Bãäckersgast, ullehrer drangsaliert.

Maschinisten,

Aussprache g gegen die Partei a n⸗

Ingenieuraspi⸗

Obermatrose; Artillerie⸗Ober⸗

ahlmeister⸗Aspirant,

er, Sanitäts-Oberfeldwebel, Proviantmeister.

Bei den ö

rfs zur Abände⸗ ig ung zum e. Danach soll diese efähigung zum höheren ng für die Berufung zu und der Mitglieder einer ten und dem Regierungs— Verwaltungsbeamten mit

nannten Dienstzweige im Range der Obermatrosen.

Bei den .

Seekadett als Matrose, Vermessungs⸗ ast, Ingenieu atrosen⸗Artillerist, Torpedo⸗Maschinisten⸗An⸗ Torpedoheizer, Ingenieur ⸗Anwärter,

Deckoffiziere, Vermessungs⸗Steuerleute, Ober⸗Vermessungs⸗Steuerleute, Vize⸗ Torpedo⸗Steuerleute, edo⸗Obersteuerleute, Torpedo⸗ Torpedo Obermas Torpedo Vizesteuerle

r⸗Anwärter,

steuerleute,

) Mit Ausnahme der Wortlaute wiedergegeben wer

Reden der Herren Minister, die im