Bekanntmachung.
Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1154 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der , , Leipzig des Arbeitgeber⸗ verbandes der deutschen , ler, Sitz 1 — Abteilungen Verlag, Sortiment und Zwischenbuchhandel, und dem Deutschen Transportarbeiter⸗Verband, Verwaltungsstelle Leipzig, Sektion der Buchhändler⸗Markthelfer, abgeschlossene Tarifvertrag rom 20. Februar 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen für die gewerblichen Angestellten im 3 e wird für den Berufskreis der im Buchhandel beschäftigten Transportarbeiter, Markthelfer, Packer, Lagerarbeiter, Lager⸗ n,, Laufburschen, Fahrstuhlführer und Portiers
eiderlei Geschlechts gemäß § der Verordnung vom 23. De—⸗
zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt en für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW, , Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 8. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1155 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das gesamte Baugewerbe Wilhelmshaven⸗Rüstringen und dem Zentral⸗ verband der Dachdecker Deutschlands, Verwaltungsstelle Wilhelms⸗ haven⸗Rüstringen, am 30. März 1920 . Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen . die gewerblichen Arbeiter im Dachdeckergewerbe wird . en genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet Wilhelmshaven, 6 Mariensiel, J Schaar, Rüstersiel und Knipphausersiel für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Dachdeckungsbetriebe der Papp— industrie.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium Berlin NW. 6, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 8. Juni 1920.
Der Registerführer: Pfeiffer.
— — —
Bekanntmachung.
Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1151 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .
Der zwischen dem Verein der Lichtspieltheaterbesitzer C. V. in Frankfurt a. M. und dem Deutschen Musiker⸗Verband, Orts— verwaltung Frankfurt⸗Offenbach a. M. am 1. Februar 1929 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen für die Musiker in Lichtspieltheatern wird mit Ausnahme des Absatzes 5 von Punkt 7 des Tarifvertrags gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt n,, N. . allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ eit beginnt mit dem 1. Mai 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, irg m 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 8. Juni 1920.
Der Registerführer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1153 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .
Der zwischen den Ortsgruppen Köln des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe, dem Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, dem deutschen (natl.) Gärtnerverband und dem Verband deutscher Prlvatgärtner abgeschlossene, vom 10. Februar 1920 ab gültige Tarifvertrag zur Regelung der Lohn, und Arbeitsbedingungen in den gärtnerischen Be⸗ trieben, einschließlich der . die keine gewerb⸗ lichen Unternehmungen sind, jedoch mit Ausnahme, der gärtnerischen Nebenbetriebe von landwirtschaftlichen Betrieben, wird für den , . Berufskreis gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom X. Dezember 1918 (Relchs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt- und Landkreis Köln, mit Ausnahme der Ge—⸗ meinde Brühl, ferner für die Gemeinden Wiesdorf und Lever⸗ . für allgemein verbindlich erklärt. Die n n, der allgemeinen Verbindlichkeit auf, den Landkreis Mühlheim bleibt vorbehalten. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 192.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzer.
Dag Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium Berlin NW. 6 , 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßi en Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitamin terium verbindlich ist, können pon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Koften verlangen.
Berlin, den 8. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1165 des Tarif— registers eingetragen worden: .
Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber— verbände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände im Dezember 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Zeitungs- und Buch⸗ druckereigewerbe wird gemäß 52 der Verordnung vom 238. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommensßsätze beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeit⸗ punkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 1. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Wulff.
Daz Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitt— minisserium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 61, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragäparteien einen Abdruck des Tarifpertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 8. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1166 des Tarif— registers eingetragen worden: .
Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeberver— bände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer An— gestelltenverbände im Dezember 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Negelung der Gehaltz⸗- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Textilindustrle wird gemäß F 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗öGesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau ö allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlich⸗ eit bezüglich der Einkommenssätze beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die , Ver⸗ bindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Er⸗ gänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft.
Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits—= ministerium, Berlin NV. 6, , 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
. er und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrages gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 8. Juni 1920.
Der Registerführer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1164 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arheitgeber— verbände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände im Januar 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts. und. Anstellungs—⸗ bedingungen der Angestellten in der Schirmindustrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 3. Dezember 1918 (Reichs⸗ GHefetzbl' S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erkläürt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssätze beginnt mit dem J. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919
außer Kraft.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, , . 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 8. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Juni 1920 . auf Blatt 797 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: ĩ
, dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil-Industrle zu Chemnitz, dem Deutschen Textil-Arbeiter⸗ verband und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäãschearbeiter Deutschlands am 7. April 1920 . Tarifvertrag zur n der Lohn- und Arbeits— bedingungen der gewerblichen Arbeiter in Kleiderfärbereien, . Waschanstalten und Weißwäschereien wird gemä §z T2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ö S. 1456) für das Gebiet des Freistaates , für allge⸗ mein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1929. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 14. Oktober 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, die unter die Wirkung des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 10. Januar 1920 für das Wäschereigewerbe ,, ,, in der Stadt und Amts- , Leipzig und dessen nachträgliche Abänderungen
allen. ö Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Daz Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits= ministerium, Beef NV. 6, Luisenstraße 33/34. Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .
. und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklarung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Juni 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 212 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters, betreffend Tarifvertrag vom 18. Juli 1919 für die Handelshilfsarbeiter des Stadtbezirks Würzburg, eingetragen worden:
Der am 6. April 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrage vom 18. Juli 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt.
Der Reichsarbeitsminister. J ne w
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits« ministerium Berlin NW. 6, ,,, 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 568 lfd. Nr. 2, betreffend den Tarifvertrag vom 9. Oltober 1919 für die , und Gehilfinnen in photographischen Ateliers und Handlungen mit ie gr, gn, Artikeln, die zugleich fach— photographische Arbeiten ausführen, für die Stadt Dresden und Vororte eingetragen worden:
Das am 7. März 1920 von den bisherigen Vertrags— parteien abgeschlossene Uebereinkom m en zu dem für allgemein verbindlich erklärten Tarif vertrage vom 9. Oktober 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 9. März 1920 für allgemein verbindlich erklärt.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium Berlin XW. 6, Luisenstraße 33 / 34. Zimmer 161, während der ese n , Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, i die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reschsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des TarifvertragsYk gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 418 lfd. Nr. 2 und Bl. 1171 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Fabrikantenverein für Hemer und Um⸗ gegend in Hemer, dem Fabrikantenverein für Iserlohn und Umgegend, Iserlohn, dem Arbeitgeberverband für das Amt Letmathe⸗Oesfrich in Letmathe, dem Bezirksverein des Deutschen Werk meisterverbandes in Hemer und n n dem Bezirks⸗ verein des Deutschen Werkmeisterverban dem Bezirksverein des Deutschen Werkmeisierverbandes in Letmathe⸗Oestrich am 14. Januar 1920 abgeschlossene Ergänzungstarifvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 21. August 1919 zur Regelung der Gehalts! und Anstellungsbedingungen der Werkmeister in Handels- und Industriebetrieben wird ne, § 2 der Ver⸗ ordnung vom B. Dezember 1918 (Rei ,. S. 1456) für den Stadt- und Landkreis Iserlohn sowie die Vororte Iserlohnerheide, in der Calle, Obergrüne, Kalthoff, das Amt Detmathe⸗Vestrich, Grüne sowie alle Gemeinden des Amts k für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver—⸗
indlichkeit beginnt mit dem J. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. e künftig . einen Betriebszweig eln besonderer . vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der gllgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif—
vertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Gitzler.
Das Tarifrengister und die Registergkten können im Reichg⸗ arbeitsministeriumn Berlin TW; , Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 1167 des Tarif⸗ registers eingetragen worden
Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber— verbände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestellienverbände im Dezember 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der , en Angestellten in der Bekleidungsindustrie (Herrenkonfektion) wird gemäß 5 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssätze beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft.
Der , , , . J. A.: Wulff.
Das ,,, und die Registerakten können im Reichsarheits⸗ ministerium, Berlin. NW. 6, Luisen ieh, 33. 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertzag infolge der , des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. Juni 1920. .
Der Registerführer. Pfeiffer.
es in n nn und
34788) Steckbriefserledigung.
besondere der in e f,
Bekanntmachung.
Unter dem 10. Juni 1920 ist auf Blatt 1174 des Tarif registers eingetragen worden;
Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband für Göttingen und Umgegend E. V., dem 2 Landarbeiter⸗ verband, Gau 9 Hannover, Sitz Hildesheim, und dem Zentral⸗ verband der Forst-, Land- und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Sekretariat Hannover, am 1. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits— bedingungen der Landarbeiter wird ng 5 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Hann⸗Münden für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Eitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsaxheits⸗ ministerium, Berlln MV. 6, Tief der , Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 10. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 192 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Großhandels E. V. in Hannover, dem Zentralverband der Angestellten, 6 Hannover, dem Gefamtverband deutscher Angestellten⸗ , haften, Ortsausschuß Hannover, und dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Ortsverband Hannover, am 12. April 1920 abge hloffen. Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Großhandel wird für den genannten Berufskreis gemäß 8 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Hannover sowie der Orkt— schaften Vinnhorst, Laatzen, Leinhausen, Misburg, Langenhagen, Brink, 3 Ahlem, Letter, Seelze und Anderten für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem J. Februar 1929. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 8. Juli 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, 7 die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind.
Der Reichsarbeitsminister. J. W.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, ,, 33/34, Zimmer 161, während der ern, . Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ft die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 11. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 532 lf. Nr. 2
und Bl. 1185 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen der Vereinigung Württembergischer Arbeit⸗ geberverbänbe E. V., dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, dem , Werkmeisterverband Düsseldorf, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem Ange⸗ ea n, des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, em Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Verband der weiblichen Handels und Büroangestellten E. V., dem Zentralverband der Angestellten u dem Reichsverband
if. 33/34, Zimmer 161, während
schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und tech⸗ nischen Angestellten in der Industrie wird gemäß 5 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 Reichsgesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg fur allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem JI. Februar 1920. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf Hohenzollern bleibt vorbehalten. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des , vertrages vom 18. Juli 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34. Zimmer 161, während der j, eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der ö verlangen.
Berlin, den 11. Juni 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutscher Reichstag. 1L. Sitzung vom 24. Juni, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Das Haus ist fast vollzählig besetzt. Auch die Tribünen sind stark gefüllt.
Am Regierungstische: Reichsminister des änern Koch.
Der Alterspräsident Abg. Rieke⸗Brann eig (Soz.) eröffnet kurz nach 317 Uhr die Sitzung mit sol!“ Worten:
Meine geehrten Damen und Herren! Ich bin am 10. Juli 1843 geboren, also 77 Jahre alt. Sollte jemand in diesem Hause älter sein, so bitte ich ihn, sich hier zu melden. Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit den ersten republikanischen Reichstag und zugleich auch die Sitzung. Ich schlage vor, die Geschäftsordnung der früheren Nationalversammlung anzuwenden. Wenn nicht widersprochen wird, dann ist mein Vorschlag ange⸗ nommen.
Der Alterspräsident beruft zu provisorischen Schrift⸗ führern die Abgg. Fischer⸗Berlin (Soz.), Frau Agnes (U. Soz.), Dr. Pfeiffer (Gentr) und Malkewitz (D. Nat.) und, da der Abg. Fischer⸗Berlin nicht anwesend ist, m desfen Stelle die Abg. Frau Bo ⸗ m Schuch ( Soz).
Der zur Feststellung der Beschlußfähigkeit auf Grund der Geschäftsordnung erfolgende Namensaufrukf ergibt die Anwesenheit von 432 Mitgliedern, der Reichstag ist also be⸗ g e hig Es fehlen 34 Mitglieder, von denen zwei ent⸗ chuldigt sind. Während des Namensaufrufes ruft Abg. Ledebour beim Namen des Abg. Mittwoch (U. Soz.): „Er kann vorläufig nicht hier sein, da er zwei Jahre Festung be⸗ kommen hat“; beim Aufruf des Namens Stinnes (D. Vp.) ruft Abg. Mdolph Hoffmann: „Wenn das Geld in dem Kasten rr . Stinnes in den Reichstag springt!“ (Große
eiterkeit.
Mit . Namensaufruf ist die Arbeit der ersten Sitzung beendet; nächste Sitzung Freitag, 3 Uhr (Wahl des Präsidiums).
Schluß kurz vor 4 Uhr.
—
Preusßzische Landesversammlung. 146. Sitzung vom 24. Juni, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Der Geschäftsordnungsausschuß hat den ihm gestern über⸗
stellung eines gegen den Abgeordnelen Kilian schwebenden Strafverfahrens und Haftentlassung heute beraten und be⸗ antragt, die Staatsregierung zu ersuchen, die Haftentlassung zu bewirken.
Abg. Brückner (Soz): Der Abg. Hennig hat wegen schwerer Erkrankung den Wahlauftrag für Halle⸗Saalkreis niedergelegt, und es ist nach der Liste der . Soz. Herr Kilian an sejne Stelle etreten. Dieser verbüßt zurzeit eine een ihn erkannte Gefängnis⸗ k— 5 von drei Jahren. Nach Artikel 37, 5 3, der Reichs berfassung kann jedes Strafverfahren gegen ein Milglied des Reichs⸗ tages oder eines Landtages und jede 97 oder sonstige Beschränkung seiner per f eln en i . auf Verlangen des Haüses aufgehoben werden. Es handelt sich im vorliegenden Falle lediglich um po, litische Delikte, die zur Verurteilung geführt haben. Das ergibt sich vö ig einwandfrei aus den sechs Bände umfassenden Akten sowie aus dem Wortlaut des Gerichtsurteils (er Berichterstatter verlieft den Wortlaut; von dem Verbrechen des. Hochberrats ist dabei keine Rede. Der Geschäftsordnungsausschuß ist der Anschauung, daß die Teilnahme an den Verhandlungen des Hauses höher stehen muß als das Interesse an der Strafverbüßung; deshalb empfiehlt er seinen
Antrag zur Annahme. g Rippel (T. Nat.) . die Erklärung ab, daß es ihm
und seiner Fraktion nicht möglich gewesen ist auch nur einen Blick in die umfangreichen Aklen zu tun, geschweige denn die Sache irgend⸗ wie zu prüfen. Er beantragt Jurückberweisung an den , 3. durch Bestellung eines Mitberichterstatters ein klares Bild der Sachlage gewonnen werden könne.
ustizminister Tr. Am Zehnhoff bestätigt, daß im vor⸗ liegenden Falle es sich lediglich um politische Delikte handelt.
Nachdem noch Abg. Oh uch (U. Soz) ausgeführt hat, zaß die Selbstachtung jedes Parlaments erfordere, solche Mlitglieber an den Beratungen teilnehmen zu lassen, wird der Antrag auf Zurückverweisung gegen die Stimmen der Deutschnationalen abgelehnt und der Antrag des Geschäftsordnungsausschusses mit großer Mehrheit angenommen.
Der Gesetzent wurf, nach welchem die vorläufige Regelung des Staatshaushalts für 1919, wie sie am 6. Mai für die Monate April, Mai, Juni in Kraft ge— treten ist, bis Ende September 1920 in Geltung bleiben soll, wird ohne Erörterung in allen drei Lesungen genehmigt.
Es folgt die Beratung des Antrages des Verfaffungs⸗ ausschusses auf Abänderung der Reichsverfassung (der Bestimmung über die preußischen Stimmen im Reichs⸗ rat). Der Ausschuß beantragt: 1. die Staatsregierung solle mit der Reichsregierung über die Abänderungen der Artikel 61, 63 und 168 der Reichsverfassung, ins⸗ besondere in der Richtung einer Verlängerung der in dem letzt⸗ genannten Artikel gegebenen Fristbestimmung in Verhandlung treten; 2. die Weiterberatung des Gesetzentwurses über die Be⸗ stellung von Mitgliedern des Reichsrats durch die Provinzial— verwaltung solle so lange vertagt werden, bis die Eantscheidung über den Antrag zu J vorliegt.
Nach kurzer Begründung des Antrages durch den Ab⸗ geordneten Beyer (Zentr.) bemerkt
Abg. Dr. Preuß (Dem): Wir werden versuchen müssen, einen Aufschub zu bekommen. Wir müssen davor warnen, jetzt schon entsprechend dem Ausschußantrag die Verfass ungsbestimmung über die Stimmenzahl Preußens im Reichsrate . Eine Zwei⸗ drittelmehrheit wird sich wohl kaum finden, auch würde durch einen solchen Antrag die Gegnerschaft gegen Preußen gestärkt werden; es würden alle partikularistischen Strömungen wieder aufleben. Des⸗ halb bitte ich, nur eine Fristverlängerung zu beantragen, im übrigen aber darauf zu verzichten, einen Antrag auf Aenderung der Artikel l. 63 und 168 der Re , ffn zu stellen, weil er nicht nur aussichtslos ist, sondern auch die Stimmung gegen Preußen nur verstärken würde.
Abg. Dr. von Kries VB. 4 bittet, den Antrag Preuß ab⸗ zulehnen und die Kommissionsbeschlüsse anzunehmen.
Staatssekretär im Ministerium des Innern Dr. Freund bittet ebenfalls um Ablehnung des Antrags Preuß und Annahme des Aus—⸗ schußantrages, desgleichen Abg. Schol.tch (Soz.).
Der Antrag Preuß wird ahgelehnt und der Antrag des Verfassungsausschusses angenommen.
Die Vorlage wegen Verlegung des Amtsgerichts in Witt— lage nach Bad Essen wird in allen drei Lesungen erledigt.
Schluß 344 Uhr. Nächste Sitzung Montag, 5. Juli, 11 Uhr. (Kleine Vorlagen.)
der Büroangestellten am 20. Dezember 1919 abge⸗
wiesenen Antrag der Unabhängigen Sozialdemokraten auf Ein⸗
d
1. Untersuchungssachen. .
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fund achen, in en Twen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen T.
4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
—
1 Untersuchungs— sachen.
34786
23. 6. 94 in Hennef
Der im Reichsanzeiger vom 21. März 6 zyis Weg kn 1916 unter Nr. 78433 gegen den Wehr- ! mann Johann Langer I., geb. am 12. 5. 76, erlassene Steckbrief ist erledigt.
Gericht der ehem. 16. Division.
34787
34425] Fahnenfluchtserklärung. In der Untersuchungssache gegen den Sergeanten Paul Meißner, geboren am
Die am 22. Oftoher 1918 vom Gericht 21 am der 1. stellv. 80. Inf.-Brig. Bonn gegen den ehem. Musk. Friedrich Reuther, geb. wert 18 800 4.
(Sieg), . Fahnenfluchtserklärung und Beschlag
Juni 1920. Aktenverwaltungsstelle.
Die Fahnenfluchtserklärung und Be⸗ kat a n m nn. des Gerichts 34. Diy. ; v. 24. 12. 1909 gegen Schack, Friedrich, Musk. 5/145, wird aufgehoben.
Naumburg g. S.. 23. 6. 20.
Gericht Reichsw.⸗Brig. 16.
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer S gespaltenen Einheitszeile 2 6. Au ser⸗ dem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. S. erhoben.
6. Erwerbs⸗ und i ,, 7. Niederlassung 2c. ven Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Belanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
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z oß, Grundsteuermutterrolle und Im Gebäudesteuerrolle Nr. hI62, Nutzungs⸗ 6 K. 47. a. Berlin, den 29. März 1920.
me⸗ Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
34427] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen
Neue werk,
legen
10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ Nr. 27 teigert werden die im Grundbuche von Berlin (Wedding Band 53 Blatt 1261
und im Grundbuche von Berlin⸗Reinicken⸗ dorf Band 4 Blatt 131
15. Mai 1872 zu Berlin, wegen nn, flucht, wird auf Grund der 5 69 ff. des
2. März 1917, den Tagen der Eintragung
M. Str. G. B. sowie der S8 356, 360 der M. Str. G.⸗ D. der Beschuldigte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt. Königsberg, den 16. 6. 1920. Gericht der Reichswehrbrigade 1 Königsberg i. Pr.
lust⸗ und
34424 Beschluß̃. Das im Inland des Wladislaus Staniszemski, Beut D. S5, Krakauerstr. 19, wird auf Grund des 3 353 der Reichsabgabeordnung vom 13. 12. 19 in Verbindung mit 4 des Heseßes ien 6 gr erf . *. 26. 7. 1918 mi eschla egt, ins⸗ 89 8 Kra⸗ 9 etragener
am 17. latz, Zimmer Nr. 30, 1
kauerstr. 19 und Parallelstr. 13 belegene 19 Grundbesitz, das gesamte Betriebsvermögen en, einschließlich aller Bankguthaben. ü ö eingetragene Beuthen, O. S., den 21. Juni 1920. 4 tr Finanzamt Beuthen O. S.-Stadt. a Kleinen.
gebäude mit
7 Aufgebote, Ver⸗ noͤsachen, , 0h, Gemarkung Bexlin⸗Rei⸗ Zustellungen u. dergl. f
efindliche Vermögen [34428] Zwangsversteigerung. bee. . Im Wege der Zwan cr Hung soll H. anuar 1981, Vormittags dorf . e 10 Uhr, an der ,, Brunnen. Berlin⸗Reinickendorf und Berlin, reppe, ver⸗ . in (Weddin an a a
4 igentümer am 31. Mai 2930/0 239, zusammen 22 38 4am dee giß, dem Tage der Gintragung des Ver, immermelster Ernst Nr. rundstück in Berlin, 6 K. 409. 16/863. aße 77. enthaltend Vorderwohn⸗ us mit Seitenflügel links, Ruckflügel linkt und 2 Höfen,
des Versteigerungsvermerks: Grundstůcks⸗
I. Grundstück n (Wedding) Band 63 Blatt 1261, Gemarkung Berlin, Gärten,
nickendorf, Kartenblatt Parzellen 2897/1239 und 2899/ 239, zusammen 35 a . am ;
Berlin ⸗Reinicken⸗ stelle
Grundstũck Gemarkung 1 Treppe,
Band 4 Blatt 131, rovinzstraße und Ackerstraße 80h, Karten⸗ Blatt 3558 latt 3 Parzelle 3910 / 11 arzellen 2928 0,239 und tragung
Grundsteuermutterrolle Art. Nr. 131 un ) 7115, Reinertrag 0, oJ Tir. — Wichertstra
ügel,
Brunnenplatz, den ic gn 4 '
Berlin N. 20, 11. Juni 1920.
Amtsgericht Berlin ⸗Wedding. Abt. 6.
Quer⸗
Kartenblatt 25, Parzelle 18585/ 184 11 a 1, ege der am 4. Oktober 1920, Vormittags EIL Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, riedrichstr. 13/15, drittes Stock⸗ immer Nr, 113/115, versteigert 34429] Zwangsversteigerung. werden das in Berlin⸗Lichtenberg, Seume⸗ Auf r straße 5 / 6, Ecke Wühlischstraße 4. be⸗ (Augustine) — 5 geb. Kornbkum, im Grundbuche von Berlin⸗Lichten⸗ in ö am 13. Dezember 1520, Vormittags berg⸗Stralau (Berlin) z (eingetragener Zimmer Nr. 36, 1 Treppe, ver⸗ 24. Dezember 1919, dem Tage der Ein⸗ hebung der Gemeinschaft am tragung des Versteigerungsvermerks: Dach⸗ tember 18929, Vormittags 19 uhr, deckermeister Gustav Kemnitz eingetragene Grundstück Eckwohnhaus mi (eingetragene rechtem und linkem Seitenflügel nebst Eigentũmerin am 6. Juni 1916 bezw. . aum, — 6 Yerht gen, Karten⸗ Blatt latt 1 Parzelle 1381 1 geh Grundsteuermutterrolle Art. 3829, n Soldtnerstraße m. b. H. in Nutzungswert 23 089 Æ, Gebäudesteuer⸗ gemeinschaft lebenden Eheleute Bäcker⸗ 5 arlottenburg) eingetragenen Grundstücke: rolle Nr. 4795. — 87. K. 134. 19. 2 Berlin, den 14. Amtsgericht Berlin⸗
344126] Zwangswersteigerung.
; Im Wege der , n,, , n. Grundsteuermutterrolle Art. 33, 2. 392 am groß, Reinertrag 2,89 Ur., Oktober 1 or⸗
Grn Heu n l itech if t. 70ohß; mittags 10 Uhr, an der Gerichts⸗
Brunnenplatz, versteigert werden das im Weg Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 147 Artikel 135. Es ergeht die Aufforderung,
und Karten⸗ am 20. Mai 1920, dem Tage des Versteigerungsvermerls:; Maurermeister i Müller) eingetragene Grundstück in Berlin, 36. enthaltend Vorderwohn⸗ boten anzumelden und, wenn der Gläubiger ebäude mit rech
Quergebäude und Hof,
Karten⸗ falls sie bei der Festfte . des gering n arzellen 2387 t, 8 a 64 am Gebots nicht berücksichtigt und bei der groß, Grundsteuerrolle und Gebäudesteuer⸗ Verteilung des öses den
olle Nr. 1380, Nutzungswert 15 600 4. Zwangsvollstreckung soll 6/7 K. 43. 206.
Berlin, den 18. Juni 1920.
Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
ntrag der Witwe Auguste ichthorst, vertreten durch die Rechts⸗ Band 1 latt anwälte Justizrat Diegner und Bandow Eigentümer am in Elbing, sollen zum Zwecke , , . wn⸗
u , an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 114, versteigert werden die im Grundbuche von
ichthorst Band 1 Blatt 433 und Band V 453 (ein m,, Eigentümer am
s=q, a 66 am 10. * 1920, 6 ge der Eintragung des Versteigerungsvermerks: die in Guter⸗
; meister Heinrich Deutschendorf und 2 uni 1929. seh Kornblum ein , e. Grund stlche: itte. Abteilung 87. J. Fichthorst Nr. emarkung 4 horst, Kartenblatt 1 Parzellen 42 und 44
N, 80 a groß, Reinertrag 218 Taler
s⸗
920, t Nr. 155: Gemarkun y . t 1ẽ Parzelle Fo, 1 26. zi0 , Gebäude.
Zimmer Nr. 30, groß, Nu w t pu gr Grundsteuermutterrollt
euerrolle
igentümer Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung er Ein⸗ des teigerungsvermerks aus dem ; r nicht ersichtlich waren Friedrich , . im Verfsteige ine voi der Aufforderung zur Abgabe von Ge
eingetragener August Kar
tem und linkem Seiten⸗ widerspricht, glaubhaft zu machen,