1920 / 141 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ein alliierter Ausschuß erwäge augenblicklich Schritte, um sicher— zustellen, 36 das Verfahren nicht ungehzrig hinausgezögert werde. Das Nichtzustandekommen des Kaiserprozesses bedeute keine Pflicht⸗ versäumnis der englischen Regierung, da der Kaiser nicht erreichbar sei. Er pr nicht, daß der Kaiser weiteres Blutvergießen wert sei. ott omley fragte, ob Lloyd George tatsächlich glaube, daß die Aufrechterhaltung der Auslieferungsforderung zu Blutvergießen führen würde. Lloyd George erwiderte, Holland habe es abgelehnt, und es gebe nur einen Weg, um ein Land zu zwingen. Auf eine Be⸗ merkung, daß die Auslieferung des vormallgen Kaisers auf jeder Wählerversammlung in England au nl versprochen worden sei, entgegnete Lloyd George, es sei nicht versprochen worden, die Auslieferung des Kaisers zu erzwingen, wenn er sich in den Händen einer neutralen Macht befinde, die die Auslieferung ablehne.

Frankreich.

dr Auftrage des Finanzausschusses der Kammer hat Loncheur einen Bericht über die Regelung der Kriegs kosten und die Wiedergutmachungen aus⸗— earbeitet, der demnächst zur Verteilung gelangen soll. oucheur soll den Standpunkt vertreten, daß man die Schuld nicht in dem , n. festsetzen könne, in dem der Schuldner die geringste Si ungsfähigkeit habe, umso weniger, wenn diese

Schuld auf is 40 Jahre verteilt werden so

Italien.

der vorgestrigen Kam mmoersitzung legte der Schatz⸗ min ister den . für 1920 / 21 vor, der eine Ein⸗ nahme von 101 Milliarden Lire vorsieht. Die vor⸗ gesehenen Ausgaben belaufen sich auf 11 Milliarden 535 Millionen, dazu kommen noch 13 Milliarden 200 Millionen für außerordentliche Ausgaben. Um dieser Lage zu begegnen, müßten die Einkünfte erhöht und die Ausgaben ein⸗ geschränkt werden. Die Erbschaftssteuer werde gute Er⸗ gebnisse zeitigen. Was die Beteiligung Italiens an den Ent— schädigungen, die ihm geschuldet würden, anlange, so zog es der Minister vor, sie nicht zu berücksichtigen, denn die Beteiligung verdiene als Gegenrechnung betrachtet zu werden, die die aus⸗ ländische Schuld ausgleichen könnte. Die Wirkung der neuen Maßnahmen würde sich bei den Ausgaben erst im nächsten Jahr bemerkbar machen.

Der Ministerpräsident Giolitti hat seiner Erklärung in der Kammer, daß die Besetzung von Va lona durch eine andere Macht eine . für Italien bedeuten würde, hinzu⸗ gefügt, die Frage sei sehr verwickelt; immerhin dürfe Italien keine . ö entsenden.

er „Agenzia Stefani⸗ uuf ige sst der Baron Aliotti am Montag als , zevollmächtigter der italienischen Neglernng nach Albanien ,, um die italienischen Inter⸗ essen in Albanien zu regeln und le Ruhe wieder herzustellen.

Laut Meldung des „Corriere della Sera“ ist der Ausstand in Ancona ein Teil eines weiter verzweigten Komplotts gegen die staatliche Ordming und zufällig von den . in Ancona af t zum Ausbruch gebracht worden. Verschiedene Trunpenteile selen durch Gerüchte von einer bevor— stehenden Expedition nach Albanien und Lybien bearbeitet und unzufrieden gemacht worden; ferner hätten die Anarchisten voll— tändige Revolutignskaders gemeldet. Die Regierung sei aber sester denn je entschlossen, alle Anschläge gegen die Sicherheit des Staates zu unter en.

Finnland.

Wie dle , . Tidende“ meldet, haben die schwedi⸗ schen Mitglieder des finnischen Reichstags von der Regierung eine Gesetzes vorlage, betreffend Selbst verwaltung der drei schwedisch sprechenden finnischen Landschaften Nnyland, Aaland und Oesterbotten, gefordert, ferner die Ver⸗ einigung der schwedisch sprechenden andschaflen zu einem ge⸗ neinsamen Verwaltungsgebiet. Der Justizminister Söder⸗ jölm stimmte dem Schritte zu und trat darauf aus der Re— gierung aus. Zu seinem n hel wurde Granfelt ernannt, der ebenfalls der Forderung der schwedischen Mitglieder Eut⸗ gegenkommen zeigt.

Griechenland.

Die „Evening News“ meldet aus Konstantinopel, daß am Freitag griechische Truppen in Pan derma an der Süd— küste des Marmaͤrameeres gelandet worden seien, um die Dardanellengegend von den Nationalisten ,, zu helfen.

Dem „Daily Expreß“ wird aus Konstantinopel gemeldet, daß der Waffenstillstand mit Kemal Pascha auf 6 Tage verlängert worden sei.

Amerika.

Wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ aus San Francisco meldet, vollzieht sich unter den Mitgliedern des demokrgtischen Konvents eine scharfe Spaltung zwischen den Anhängern Wilsons und Bryans. Die Anhänger Wilsons bestehen darauf, daß die Politik Wilsons uneingeschränkt gut⸗ n . werde, während Bryans Anhänger auf die Herbei⸗ führung eines Vergleiches mit dem Senat bezüglich des Völker⸗ bundes hinarbeiten.

Nach einer Hapasmeldung berichtet die „Daily Mail“, daß Luis Barros Bogorna mit 10 Stimmen Mehrheit zum Präsidenten von Chile gewählt worden sei.

Verkehrswesen.

Ausbau des Reichsfunknetzes. Zur Ergänzung des vorhandenen , ., und zum Ersatz in besonderen Fällen, wie bei Massenstörungen ö durch Unwetter, durch gewaltsame Beschädigungen usw., ist das Neichspostministerium seit über einem Jahr damit beschäftigt, ein über das ganze Reich ausgedehntes Reichsfunknetz zu schaffen. Nach dem augenblicklichen Stande gehören ,, die zum Senden und Empfangen eingerichteten a e., Berlin, Breslau, Darmstadt, Dortmund, Frankfurt (Main), riedrichshsfen, Hamburg, Dann over, Königs berg' (pr.; Königi=

Leipzig, Stettin, ferner

wusterhausen, Konstanz, Danzig. ih n, ö. die . von den vorgesehenen zahlreichen 86 =. Breslau, gie . ö üsseldorf, Duisburg, Elberfeld,

empfangsstellen jetzt in Braunschwei

Darmstadt, Doeh 36 ö. er r 36) e, Ram), elbe tag Hamburg, , Königsberg Pr.). Konstanz, Leipzig, Legnitz, Magdeburg,“ Roftock. Stettin unh Stuttgart in Betrieb gesetzt. Das Reichsfunknetz ist in stetem Ausbau begriffen. Auch Bayern und Württemberg werden jetzt durch Anlagen mit Sende und Empfangsapparaten in München und Stuttgart an das Ne angeschlossen werden. Die Arbeiten zur Einrichtung der Funkstelle in . sind bereits so weit ö, n. daß schon bald mit deren Inbetriehnahme zu rechnen ist; München wird einige Wochen später folgen. Die soeben fertiggestellte Funkstelle in Däsfeldorf wird in einlgen Tagen in Betrieb genommen werden können.

ihre Zustimmung zur Errichtung derartiger Anlagen im besetzten

Gebiet versagt.

Funkverkehr mit Königsberg Gr; Um den an⸗ gesichks der politischen Verhältnisse besonders wichtigen telegraphischen Verkehr Ostpreußens mit den übrigen Reichsteilen von dem polnischen Korridor unabhängig zu machen, hat das Reichspestministerium in d, d, ö Funksendestellen und, getrennt von ihnen, zwei Funk⸗ a e, ellen eingerichtet. Das Königsberger Tele , . kann der⸗ gestalt mit den entsprechend ausgerũsteten Reichsfunkstellen ö berkehr ausüben, d. h. zur selben Zeit zwei Funktelegramme nas einer beliebigen Funkstelle des Reichs absenden und zu gleicher Zeit zwei Funktelegramme von irgend einer Funkstelle des Reichs auf— nehmen. Der Hauptverkehr wickelt sich zurzeit zwischen Königsberg und Stettin sowie zwischen Königsberg und Berlin ab.

Aufschriftdoppel in Postpaketen. Nach den Vor⸗ schriften der Postordnung ist der Absender eines Pakets verpflichtet, in das Paket obenauf ein Doppel der Aufschrift zu Fer Leider wird diese Bestimmung viel zu wenig beachtet. Die Fälle, in denen sich die Aufschriften der Pakete während der Postbeförderung loslösen, sind ' r,, zahlreich. Wenn in einem solchen Paket das vor⸗ geschriebene . der Aufschrift fehlt, bedarf es ftets umfangreicher und zeitraubender Ermittlungen, ehe die Sendung untergebracht werden kann. Die y e davon ist, daß die Sendung oft ihren Zweck ver⸗ fehlt, der Inhalt vielfach verdirbt und Weiterungen für den Absender und den Empfänger entstehen. Hierzu kommt, daß der Absender für die Zeit der Lagerung des Pakets bei der Postanmeldestelle die post⸗= ordnungsmäßige Lagergebühr von . 30 J bezahlen muß. 6 derartige Pakete in erhöhtem Maße der Gefahr der Beraubung aus—⸗ gesetzt sind, bedarf keiner weiteren Ausführung. Es liegt daher im eigenen Nutzen der Absender, das Einlegen eines Doppels der Auf⸗ rift in die Pakete niemals zu unterlassen.

Laud⸗ und Forstwirtschaft.

Die Förderung des Getreidebaues in Frankreich!

Wie die Mitteilungen der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft“ berichten, hat die erste Sitzung der neugebildeten Nationalen Getreide⸗ stelle (Gomits National du Bl) am 30. April stattgefunden. Das Komitee setzt sich nicht uur aug Parlamentariern, sondern auch aus Vertretern der einzelnen Ministerien, der großen landwirtschaftlichen Verbände, der Transportgesellschaften usw. zusammen. Nach den Aus⸗ führungen des Landwirtschaftsministers er gr die Aufgabe des Komitees in der Zusammenfassung der wirksamsten wissenschaftlichen und erf n Hilfsmittel zur Förderung des Getreidebaues. ür eine möglichst große ern, m neuzeitlicher Arbeitsmethoden soll Sorge tra gen werden. Man beabsichtigt, die bestehenden Vereine und Verbände, Unterrichtsanstalten und die bee e ziehen. Außerdem sollen Bezirkswettbewer . Das Komitee wurde in vier Abteilungen gegliedert: für Technik, Propaganda, Genossenschaftgwesen und Wettbewerbe Rach dem Bericht bes Generalfekretãrs des Komileres beträgt die diesjährige Anhaufläche des Landes etwa 4,8 Millionen Hektar. Die Bestrebungen des Komitees gehen, dahin, in Zukunft außer den 6,5 Millionen denz die vor dem Kriege in ö bestellt wurden, weitere 5,5 Millionen Hektar dem Acker⸗ au dienstbar zu machen. Besondere Aufmerksamkeit soll der Steige⸗ rung des Hektarertrags gewidmet werden. Man will. in Zukunft Leistungen bon durchschnittlich, 13516 42 auf dem Hektar erzielen. Die Verwirklichung dieser Pläne soll durch Verbesserungen in der Bodenbearbeitung, ferner eine gesteigerte Verwendung von Düngemitteln, Gebrauch von ausgewähltem Saatgut sowie durch zweckmäßige und vereinfachte Pflege der Frucht erreicht werden.

Theater und Musik.

Im Opernhause werden morgen, Mittwoch, als letz te Vorstellung vor ven Ferien, „Die Meistersinger von Nürnberg“, mit den Damen van Endert als Gast, von Scheele⸗Müller und den Herren Hutt, Bischoff als Gast, Laas als Gast, Sommer,

bich, Stock Philipp, Krasa, Bachmann und Lücke besetzt, gegeben. irigent ist Professor Dr. von Schillings. Anfang 5 Uhr.

Im Schau spielhause wird morgen, ,, als letzte Vor⸗ stellung vor den Ferien, Peer Gynt“ , . Die Titelrolle spielt Hans hn er, der sich darin vom Staatlichen Schauspielhaus ver⸗ abschiedet, die Salveig: Johanna Hofer. Spielleiter ist Dr. Bruck. Anfang 64 Uhr.

Der Wiederbeginn der V ,,,, in den findet am Sonntag, den 2X. Augu st,

Im Schillertheater . am Donnerßtag, den J. Juli,

entsprechend heranzu⸗ eingerichtet werden

der Direktor Maximilian Sladek seine Sommerspielzeit mit dem für Berlin neuen Kadelburgschen Lustspiel Der ehemalige Leut⸗ nant!. Dieses Stück wird am Freitag, Sonnabend und nächsten

Sonntag wiederholt. Mannigfaltiges.

Das Wohlfahrtsministerinm teill dem W. T. B.“ mit: In den vor dem 25. Juni 1919 abgeschlossenen Miets⸗ verträgen über Wohnungen in Zentralheizungs⸗ häu Lern findet sich vielfach die sogengnnte Kok sklausel das heißt eine Klausel, welche bestimmt, daß für den Fall der Erhöhung des Kokspreises über den zugrunde gelegten Betrag sich auch die vereinbarte oder festgesetzte Miete erhöht, und zwar für je 1b Pfennig Preissteigerung um eins 9 ihres Jahresbetrages. Es hat 61 in der Praxis herausgestellt, daß diese Klausel den Interessen der Mieter im allgemeinen , ist. Insbe⸗ sondere verschafft sie dem Vermieter bei hohen Bg hnungsmieten 3 für die Heizung oder Warmwasserversorgung, die die hierfür tatsãchlich , Kosten in ganz erheblichem Maße über⸗ steigen. Die Mieterkreise werden deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß bei Preisvereinbarungen über die Wohnungen, die nach dem 25. Juni 1919 erfolgt sind, die abgeschlossene Koksklaufel nichtig ist. In diesem Falle muß vielmehr eine Trennung der Mieten von der . . nach den von den Schiedsstellen beschlossenen Grundsätzen

attfinden.

Frankfurt g. M. 28. Juni. (W. T. B.) Der Haupt⸗ aus ch der hiesigen Stadtverordneten vers amm lung beschäftigte sich in mehreren Sitzungen mit der Magistratsvorlage wegen der Erhöhung des städtischen Beitrags zur . Universitäct. Es wurde beantragt, der Universität erst⸗ malig eine Zu wendung von 760 000 A zu machen, an welche Gewnnvorrechte geknüpft sind, und des weiteren so lange Kassen⸗ zu schüsse mi gewähren, bis der Staat die in Aussicht gestellten Subventionen bewilligt habe. Der Magistrat wurde ferner ersucht, sich für die baldige Einbringung eines Universitätsgesetzes bei der Re— gierung einzusetzen.

Mainz, 28. Juni. (W. T. B.) Schon in den frühen , hatten sich auf dem Marktplatze Tausende don Menschen versainmelt, meist Janhagel, karunter viele der . wohlbekannte Persönlichkeiten. Zu Störungen von Ruhe und

dnung ist es bisher noch nicht gekommen. Französische Gendarmeriepatrouillen durchziehen die Stadt. Außer⸗ dem sind 3 Panzerautos und 3 Tanks in der Nähe des Marktplatzes . Unter dem Drucke der Zwangsverkäufe wurden

die Hreise der meisten Verbrauchsartikel ganz wesentlich he runter⸗ essetzt. Am Sonnabendnachmittag wurden Kirschen zu 1,B50 A, sen zu nad 890 9 das Pfund verkauft. In den haupt- sächlichsten Orten, die die Obstmärkte beschicken, haben ö die Landwirte zu bewaffnetem Widerstand or⸗

Auch in dem zurzeit von der Entente besetzten Ge biet ö

ganisiert, weil sich das Gerücht verbreitet hat, die Mainzer Arbenterschaft würde auf das Land kommen, wenn die Märkte nicht

genügend beschickt würden. Wie bereits angekündigt, haben gestern vielfach Sitzungen zwischen Vertretern der Behörden sowie der Erzeuger‘ und Verbraucherkreise stattgefunden, um eine allgemeine Hera olg th der Preise herbei⸗ zuführen. Mit Vertretern landwirtschaftlicher Kreise wurde bereits eine Vereinbarung dahin erzielt, daß in, den Haupterzeu e. gebieten die Erzeugerpreise derart festzusetzen seien, daß sie . ö unter den bisherigen Preisen stehen.

Cuxhaven, 28. Juni. (W. T. B.). Hier ist eine Nenner; komm iffion eingesetzt, die in Verbindung mit dem Magistrat eine Herabsetzung der Preise vornimmt und ö Geschaäͤftsleute verpflichtet hat, eine Woche lang ihre Ware an die minderbemittelte Bevölkerung ohne jeden Nutzen zu verkaufen.

Wien, 23. Juni. (W. T. B.) Wie die . denz meldet, ist beim Staatsamt für Aeußeres eine Mitteilung des Kriegsgefangenenamts eingegangen, wonach es sich bei einem an der Rewamündung untergegangenen Dampfer um ein russisches Spitalschiff . Sechzig u s sse n. und zehn Angehörige des ehemaligen osterreichisch⸗ ,, Staates sind dabei ums Leben gekommen.

Nr. 25 der ö ö sundheitsamts“ vom 23. Juni 1920 hat folgenden Inhalt:

2, , . des Reichs⸗ ang der Volkskrank⸗

ersonalnachrichten. Gesundheitsstand und eiten. Zeitweilige Maßregeln een Pest. Gesetzgebung usw. ( Deutsches 27 Deutsche Ar , 1920. (Preußen. Reg. Bez. Schneidemühl.) ö und Fleischbeschau. W (Sachsen. Krankenpflegepers onen. (Baden.) Nahrungs- und Genußmittel. . üringische Landesanstalt für Viehversicherung, Schlachtviehversicherungsanstalt. e , . t inisterium. Vermischtes. (Anhalt.) Krankenpflegeschule in Cöthen. ,, , , in Christiania, 1918. —2 Wochentabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in deutschen Orten mit 90d und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. , in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. . Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der bffentlichen sundheitspflege (Deilmittel, Gifte).

Aeronautisches Observatorinm. Lindenberg, Kr. Beeskow. A. Juni 1920. Drachenaufstieg von 5 a bis 73 a.

Relative Wind Temperatur Oo 3 Geschwind.

Richtung Serund.⸗ mm unten Olo Meter

do, ß 140 94 38 3 34 22 90 8

6 16 b ; 16 55 12 1606 15 130 105 14 166 14 g5 1606 Bedeckt. Nebel. Sicht 8 kr.

——

Seehöhe Luftdruck

28. Juni 1920. Ballonaufstieg von z a bis 6 a. ——

Wind

Richtung 246 . Meter

Seehõhe Luftdruck

m mm

122 750,6

300 735

500 719 1000 h 76 1500 635 2000 597 2300 576

2500 Bedeckt. Nebel.

Mo m überall 12,89.

O é & en . do do

Sicht 80 bis 169 m. Zwischer 122 und Indgrsion zwischen 2030 und 2300 m von 126 auf 3, 00.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten ; und Zweiten Beilage.)

——— ——

Theater.

dpernhaus. (Unter den Linden) Mittwoch: Karten reserbesatz 34. (Letzte Vorstellung vor den Ferien.) Die Meister⸗ finger von Nürnberg. Anfang 5. Uhr.

Ech aushielhaus. (m Gendarmenmarkt. Mittwoch: 144. Dauer- bezugsvörstellung. (Letzte Vorstellung vor den Ferten) Peer Gynt. Anfang 65 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Operetten⸗Gastspiel: Die Strohwitwe. Musik von Leo Blech.

Samiliennachrichten.

Verlobte: Frl. Elisabeth von Wichelhaus mit Hrn. Hauptmann Alfred hon otow be,, S.). Frl. von Printz i . leutnant a. D. Ernst von Schweinichen (Hannovber⸗ welwitz). Verehelicht: Hr. Joseph Limburg, Bildhauer, mit Gräfin von Franken Sierstorpff s, ,. 3 August Karl von Joest mit Frl. Gabriele von Mallinckrodt (Wachendorf.

Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle J. V:; Meyer) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdrudce rei ind Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 52 A und B) und Grse, Zwei te und Dritte Zentral · Sandelsregi ster · Beilage.

zum Deut s chen Neichs

Erste Beilage

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1920

Nr. 141.

Perlin, Dienstag, den 29. Juni

Amtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Der Deutsche Holzarbeiter⸗Verband, München, Pestalozzistr. 40/42, hat beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. Juli 1919 den zwischen ihm, dem Verein bagyexrischer Holz⸗ intere ssenten, dem Zentralverband christ lich er Holz⸗ arbeiter . dem Gewerkverein der Holz— arbeiter Deutschlands, dem Deutschen Transport⸗ arbeiterverband und dem christlichen . und Transportarbeiter-Ver band Deutschlands am 18. Fe⸗ bruar 1920 abschlossenen Tarifvertrag nebst Aende⸗ rungen vom 29. April 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeits bedingungen für das bayerische Sägegewerbe und war für Sägewerke, in welchen mehr als zwei Arbeiter

eschäftigt werben und in denen die . nicht Haupt⸗ betrleb ist, und für Nebenbetriebe von Sägewerken, wie grobe k. Kisten⸗, Holzwollefabrikation, Holzlager— plãtze, . k gemäß 82 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheines für allgemein 30 zu erklären.

Der Arbeitgeberverband im Verband Pfäl e. Sägewerke in Landau (Pfalz), Königstraße 40, der 3 e Holzarbeiter⸗ verband und der Zentralverband christlicher Holzarbeiter haben ferner beantragt, die allgemeine Verbindlichkeit auch auf das Gebiet der Rheinpfalz auszudehnen. .

Einwendungen gegen diese Anträge können bis zum 10. Juli 1920 VI. R. 260 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 15. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Gau

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für den Einzelhandel Groß Dresdens E. V. in Dresden, Wallstraße 6, der Arbeitgeberverband des Dresdner Großhandels und der Deutsche Transportarbeiterverband, Ver⸗ waltungsst elle Dresden, haben beantragt, den zwischen ihnen in Fortsetzung des allgemein verbindlichen e n. vom 29. Januar 1920 am 28. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedin— gungen für die im Handelsgewerbe ä , Kraftfahrer, Kutscher, Packer, Mar he Hausdiener, Pförtner, . führer, Kassenboten, Radfahrer, Lager- und sonstige Handels, hilfsarbeiter und Arbeiterinnen gemäß 5 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1441 an das Reicharbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 33, zu richten.

Berlin, den 15. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen ö zu Chemnitz, Waisenstr. 13 1, hat be⸗ antragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 6. November 1919, den zwischen ihm, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer und dem 6 . Textilarbeiterverband am N. Mai 1929 ,. hlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeilsbedingungen für die Maschinisten und Heizer in den Textilbetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 Ce eh. S. 1456) für das Gebiet des Frei⸗ staates Sachsen östlich der Elbe mit Ausnahme der Stadt Dresden für den genannten Berufskreis für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 19 Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1779 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 15. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschafts bund kaufmännischer An⸗ estellten⸗Verbände, Ortsaus schuß Schönebeck-Elbe, edrichstr. QD, hat een nnn, die zwischen ihm, dem Ge⸗ werkschaftsbund der ngestellten, der Arbeits⸗ emeinschaft freier Angestelltenverbände und der rbeitgebervereinigung von Schönebeck und Um— gegend E. V. in Schönebeck a. Elbe am 2B. März 1920 abgeschlossene Vereinbarung zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 30. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Ain m gobedi⸗ ngen der kaufmännischen und technischen Angestellten . 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Schönebeck-⸗Elbs und die Orte . Salze, Felgeleben Hoh Grünewalde und Elbenau gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1820 erhoben werden und find unter Nummer

erhoben werden und sind unter Nummer

VI. R. 1404 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten Berlin, den 16. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. 3 Dr....

Bekanntmachung.

Die Revisionsinstanz der landwirtschagftlichen Proyinzial⸗ Arbeits gemeinschaft der Provinz Ostpreußen beim Oberprä⸗ sidium in Königsberg i. Pr. hat beantragt, den zwischen dem Arbeit geberverband für die Landwirtschaft im Kreise Elb ing und dem Deutschen Landarbeiterverband am 7. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Landkieises Elbing mit Ausnahme des Kleinen Marienburger Werders an Lell des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 19. Mai 1919 für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen . Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 575 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 16. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für die Stadt Halber⸗ stadt e. V. in Halberstadt hat beantragt, den zwischen ihm und der Freien Schmiede-Vereinigung für Halber⸗ stadt und Umgegend, der Vereinigung selbständiger Schlossermeister Halberstadts, der Klempnerzwangs⸗ innung Halberstadt und dem Deutschen Metall⸗ arbeiterverband, Verwaltungsstelle Halberstadt, am 20. März 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein k Tarifvertrage vom 14. Februar 1920 zur Negelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der n, ,. n Arbeiter und Arbeiterinnen in der Metallindustrie einschließlich der Handwerksbetriebe gemäß 5 2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet , Stadt Halberstadt gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1420 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 16. Juni 1920.

Der Neichsarheits minister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Allgemeine Arbeitgeberverband für Weimar und Umgebung in Weim ar (Hanbelskammergebäude) und der Werkmeisterbezirksverein im deutschen Werk⸗ meisterverband Düssel dorf, k Weimar, Bürgerschulstraße 8, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Juni 1920 ab a . Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Werkmeister in der Industrie nebst Vereinbarung über die Gewährung von Teuerungszuschlägen für die Monate Mai und Juni 1920 gemäß s 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet von Weimar, Oberweimar und Ehrings dorf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1783 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 17. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

rer,,

Bekanntm achung.

Der Arbeitgeber-Verband der Deutschen Buch⸗ händler, Sitz Leipzig, Landesgruppe Bayern in München, e gh. Léa, hat beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 3. August 1919 zwischen ihm, dem Mn, mfr me, Tant des Buch⸗ handels, Buch- und Zeitungsgewerbes, Gau Bayern, dem Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs gehilfen—= verband, Kreis verein Bayern, dem Zentralverband der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände und dem Gewerk⸗ schafts bund der Angestellten am 18. Mai 1929 abge⸗ y . Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten in Buch⸗, Kunst=, Musilalien⸗ Zeitschriften⸗ Verlagshandelsbetrieben und Leih⸗ bibllotheken gemäß 5 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheins für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 708 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 17. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Bekanntm achung. Der Verband

. Metallarbeiterverband, Bezirksleitung des H. Bezirks, haben beantragt, den zwischen ihnen am 14. April 1920 ab , 2. Nachtrag zu dem allgemein ö chf tivabkom men vom 11. Oktober 1919 nebst Nachtrag vom 21. Januar 1920 Regelung der Lohn- und Arbeils bedingungen der n g. Arbeiter in der Metallindustrie mit Ausnahme der handw . Betriebe gemäß 52 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs (Ghefetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein verbindlich zu erklären, . Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 19290 . werden und unter Nr. VI. R. 57] an das Reichsarbeitsministerium, richten. Berlin, den 18. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff. Bekanntmachung.

Der Verband der Sattler, Tapezierer und Porte⸗ feuiller, Filiale Wiesbaden in Wiesbaden, Goebenstr. 15, und die Tapeziererzwangsinnung zu Wies haden haben beantragt, den zwischen ihnen am 17. Mai 1929 ,, Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der Arbeitnehmer im Tapezierer-⸗, Polster⸗ und Dekorations- ewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ehe g bl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises iesbaden an Stelle des allgemein verbind— lichen Tarifvertrages vom 15. Oktober 1919 für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen en diesen

Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben. werden und gind

unter Nummer

VI. KR. 902 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 18. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Da menfriseur⸗ und Perückenmacher⸗Gehilfen⸗ Verein Celle, Mitglied des Verbandes . Damen friseur⸗ und Perückenmacher⸗Gehilfen und J. nnen, Sitz Berlin, in Celle, Altencillerto tre 6, hat beantragt, den zwischen ihm imd der Barbier⸗ Friseur⸗ und Perücken macher-Innung Celle am 15. Mai 1920 age, , Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen im Herren- und Damen frisenrgewerbe einschließlich des Haar 3 . §z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1466) für das Gebiet der Stadt Celle für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis um 10. wal 1920 erhoben werden und find unter Nr. VI. R. 1793 Ih as Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 33, zu richten.

Berlin, den 18. Juni 1920. .

Der Reichsarbeits minister. .A.: Wulff. .

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenver bände, vertrelen durch den il nationalen Handlungsgehilfenverband, we . Gera⸗Reuß, Böttcher⸗ gasse 5, hat beantragt, den zwischen ihm und der Taris enn der Arbeitgeber in Gößnitz am 19. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalte und ger m d dingen geh der , Angestellten in der Industrie und im Großhandel , ießlich Einzelhandel gemäß 3 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs esetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Gößnitz (S.A.) für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden unter Nummer

straße 33, zu richten. Berlin, den 18. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verein , n Handels- und Gewerbe⸗ treibender Beeskows und der Zentralverband der Angestellten, Orts gruppe Beeskow, haben beantragt, den zwischen ihnen am 20. Mai 1920 abgeschlossenen Taris⸗= vertrag zur Regelung der Gehalts- und bedingungen der k . gemäß Verordnung vom W. Dezem

für das Gebiet der Stadt Beeskow zu erklären. ;

allgemein verbindlich

10. Juli 1920 erhoben werden und sind R. 1771 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 32 / 84, zu richten. Berlin, den 18. Juni 1920. Der , n. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Das Angestelltenkartell Flensburg in Flensburg Bis marckstr. 69

und dem Arbeitgeber verband

K Metall⸗ industrieller E. V. in Stuttg art, Keplerstraße 5, und der

8 2 *

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erlin, Luisenstraße 33, zu

VI. R. 1791 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum unter Nummer VI.

hat beantragt, an Stelle des allgemein ver bindlichen Tari vertrages vom 9. . 1919 den zwischen ihin

V. in Flensburg an 1. Ma 1920 abgeschlossenen Tarif vertrag zur Regelung

. 8 2 2 . 2 2 2

6

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Anstellung · h 8 2 der er 1918 eich e, bl. S. 1436;