1920 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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a nntmachung.

eberverband der Oberschlesischen Hüttenindustrie in Kattowitz O. S., it beantragt, den zwischen ihm, der Pol⸗ zvereinigung, den Freien Gewerk— Verband der deutschen Gewerkvereine Fhristlichen Gewerkschaften am 31. Ja⸗ schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der itsbedingungen in den oberschlesischen Blei- und gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise adt, Beuthen Land, Gleiwitz Stadt, Tost-Gleiwitz, Kattowitz Stadt und Land, Königshütte, Rybnik,

Tarnowitz für allgemein verbindlich zu erklären. endungen gegen diesen Antrag können bis zum 920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1800 Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisen—

3 / 34, zu richten. erlin, den 21. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Oberschlesischen Bergwerks- und Hüttenindustrie in Kattowitz O. S., Mühlstr. Q, hat beantragt, den zwischen ihm, der Polnischen Berufsvereinigung, den Freien Gewerkschaften, dem Verband der deutschen Gewerkvereine H.-D. und den Christlichen Gewerkschaften am 15. Februar 1920 ab— geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den oherschlesischen Zinkhütten gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Beuthen Stadt, Beuthen Land, Gleiwitz Stadt, Tost⸗Gleiwitz, Hindenburg, Kattowitz Stadt und Land, Königshütte, Rybnik, Pleß und Tarnowitz für allgemein verbindlich zu erklären. ö.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1799 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 84, zu richten.

Berlin, den 21. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

d hn ni m a chung.

Der Deutsche Transportarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin in Berlin 89. 16, Engelufer 14,ũ15, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband im Einzel— handel Groß Berlin am 21. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag (Lohntarif) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 123. März 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Handelshilfsarbeiter und ⸗arbeite⸗ rinnen in Betrieben des Einzelhandels, die mindestens 20 kauf— männische und gewerbliche Angestellte beschäftigen, an 6. des allgemein verbindlichen Nachtrags (Schiedsspruchs) vom 6. Oktober 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 Bie , S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 39 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33 / 3, zu richten.

Berlin, den 2X2. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für den Bezirk der Nordwestlichen Gruppe des Vereins Deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller in Düsseldorf, die Nordwestliche Gruppe des Vereins Deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller, der Deutsche Metall⸗ arbeiterverband, Bezirk VII, der Christliche Metall— arbeiterverband, Bezirk 1, 11, 111, und der Gewerk— verein deutscher Metallarbeiter, H. D. Prowvinz— zentrale, haben beantragt, den zwischen ihnen am 22. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Anhang zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in der rheinisch⸗westfälischen Eisen⸗ und Stahlindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet zwischen Düsseldorf einschließlich einer— seits und Hamm einschließlich andererseits, ferner in den be— setzten Gebieten der Bezirks von Benrath, Reisholz, Hilden, von Oberkassel, Neuß und von M.⸗Gladbach verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1749 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busfe.

h, Rheydt für allgemein

Bekanntmachung.

Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber für das Putzgewerbe in Burg b. Magdeburg und die Putz— arbeiterinnen zu Burg, vertreten durch den Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, haben beantragt, den zwischen ihnen am 4. Mai 1920 abge— schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Putzarbeiterinnen gemäß § 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Burg bei Magdeburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen egen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1684 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. . . Busse.

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Bekanntmachung.

Der Gesamtverband Deutscher Angestellten⸗Gewerkschaften

Ortsausschuß Würzburg in Würzburg, Maulhardgasse 6, hat beantragt, den von der Interessengemeinschaft der An⸗ gestelltenverbände und Vereine Würzburgs in Würzburg und dem Würzburger Arbeitgeberverband für Handel, Gewerbe und Industrie anerkannten Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses zu Würz— burg vom 16. April 1920 als Ergänzung des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 21. Juni 1919 und der Schiedssprüche des Schlichtungsausschusses zu Würzburg vom 9. Januar und 31. März 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die ,, Angestellten im Großhandel und in der In— dustrie gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Würzburg und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 599 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Der NReichsarbeitsminister. M Dr, e nr.

, m n h n n g.

Die allgemeine Verbindlichkeit, des am . November (919 abgeschlossenen Tarifvertrages für die kaufmännischen Angestellten im Transportgewerbe für den Stadtbezirk Köln ist gemäß Erlaß des Neichsarbeitsministeriums vom 25. Juni 120. VI. . 120038 W aufgehoben und der Tarifver— trag im Tarifregister gelöscht worden.

Berlin, den 25. Juni 1920. Reichsarbeitsministerium. Der Registerführer. Pfeiffer.

Be nn t machung

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1159 des Tarif— registers eingetragen worden:

Der zuischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber— verbände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände im Januar 1920 abgeschlossene Tarif— vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs— bedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Papier— industrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt— und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssätze beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs— arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1161 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber— verbände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände im Dezember 1919 abgeschlossene Tarif— vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Schuh⸗ und Schäfte⸗ industrie wird gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Stadt= und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssätze beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifverlrages vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kraft. .

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits— ministerium, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Belnhnt ng chung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1160 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber- verbände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände im Januar 1920 abgeschlossene Tarif— vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufm. und techn. Angestellten in der Holzindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit hinsichtlich der Einkommenssätze beginnt für die kaufm. Angestellten mit dem 1. Oktober 1919, für die techn. Angestellten mit dem 1. Mai 1920. Mit dem 1. Oktober 1919 tritt die allgemeine Verhindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nehst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 für die kaufm. Angestellten außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

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Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits= ministerium, Berlin NX. b, Luisenstraße 33 / 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. .

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er—⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Juni 1920 ist auf Blatt 1162 des Tarif— registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeberver— bände und der Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer An⸗ gestelltenverbände im Januar 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten in der Hutindustrie wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit für die Einkommenssätze beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 außer Kreft.

Der Reichsarbeitsminsster. Js l mul

Das Taxifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NV. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen nerden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Betkanntmachun g.

Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Hlatt 1172 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Innung der Tapezierer zu Hamburg ehemaliger Tapezierer⸗Verein von 181) —, dem Deutschen Möbelfachverband, Ortsgruppe Groß⸗amburg E. V., dem Verein deutscher Firmen für Raumgestalung und dem Verband der Tapezierer von Hamburg, Altont und Wandsbek am 23. März 1920 abgeschlossene Tarifyertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Tapezierer⸗, Polster⸗ und Dekorationsgewerbe wird für den genanzten Berufskreis gemäß s 2 der Verordnung vom 23. Dezembet 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbek nebst eingemeindeten Vorotzen einschl. Blankenese für allgemein verbindlich erklärt. Di allgemeine Verbind⸗ lichkeit . mit dem 1. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsmin ster. Fd r

Das Tarifregister und die Registerakten önnen im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße . Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen erden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für dis der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriußs verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck dek Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. Juni 1920.

Der Registerführer. Pseiffer.

Bekanntmahung.

Unter dem 9. Juni 1920 ist auf Blatt 1168 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung Breslauer Arbeitgeber⸗ verbände und der Tarifarbeitsgemenschaft der Breslauer An⸗ gestelltenverbände im Dezember 199 abhgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Ansestellten in der Bekleidungs⸗ industrie Damenkonfektion) wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (ReichsPesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemein Verbindlichkeit für die Ein⸗ kommensätze beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeige Verbindlichkeit des Tarif— vertrages vom 4. April 1919 ö. Ergänzungen vom W Juli und 7. August 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeltzminister. J. A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeilgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. Juni 1920.

Der Registerführer: Pfeiffer.

Bekanntmachung.,

Unter dem 11. Juni 1920 ist auf Blatt 10 lfd. Nr. 2 und Blatt 1183 des Tarifregisters ,,, worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für Binnenschiff⸗ fahrt und verw. Gewerbe E. V. in Stettin, dem Deutschen Transportarbeiterverband, . u,, und Flößer der Elbe, Oder und märlischen ae,, eschäfts⸗ stelle Stettin, und dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufs genossen Deutschlands, Geschäftzsstelle . am 14. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Schiffsmannschaften im Bereich des Stettiner Hafens, der unteren Oder, des Hiffs und der angrenzenden Nebengewässer nebst Peene, Greifswalder Bodden und Sftrelasund wir gemäß 52 der Verordnung tom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den ge⸗ nannten Geltungsbereich für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1820. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 26. Februar 1919 und des Nachtrages vom 19. Juli 1919 außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luis ustrahe 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. Juni 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. Juni 1920 ist auf Blatt 67 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 9. De⸗ zember 1919, für die kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ handel ausschließlich des Lebensmittelgroßhandels für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Leipzig eingetragen worden:

Die am 26. Januar, 27. Februar und 15. April 1920 vereinbarten Aenderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 9. Dezember 1919 werden für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. Januar bezw. A. . und 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs—⸗ arbeitsministerium Berlin NW. 6, Luisenstraße 33.34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und ,,. für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er— stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Juni 1929.

Der Regis terführer. Pfeiffer.

Bek anntm achung

über die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Mit Ministerialentschliehung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Heidingsfeld mit 4 vom Hundert verzinsliche Schuldverschreihungen auf den In⸗ haber im Gesamtbetrage von 15090 009 66, und zwar Stücke zu 1000 S6 und 500 6, in den Verkehr bringt.

München, 25. Juni 1920.

Bayerisches Stagtsministerium des Innern. J. A.: Graf von Spreti.

e n a ch n n g,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.

Der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, S0b, 200 und 100 (6 eingeteilte Schulbverschreibungen in den Verkehr zu bringen: ;

23 Millionen Mark 4 9 ige verlosbare, jedoch in den ersten zehn Jahren nach dem Ausstellungstage seitens der Bank nicht rückzahlbare Kommunasschuldverschreibungen.

München, den 25. Juni 1920.

Bayerisches Staatsministerium für Handel, Industrie

und Gewerbe. 3 ei nel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fern— haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. Septemher 1915 ift dem Kohlenhändler Ernst Böhme in Dresden⸗A., Haydnstr. 32, jeder unmittelbare und mittelbare Handel mit 5ffentlich bewirtschafteten Brennstoffen, ins⸗ besondere Kohle und Briketts, mit Wirkung für das Reichs— gebiet untersagtmworden.

Dresden, am 28. Juni 1920. Rat zu Dresden, Gewerbeamt B.

Reichardt.

Bekanntm achung.

Dem Taba kwarengroßhändler Bernhard Neuburger in Nürnberg, Königstraße 15, wurde die Großhandels- erlaubnis für Tabak und Tabaterzeugnisse gemäß 83 s3 der Bekanntmachung vom 28. Juni 1917 über den Handel mit Tabakwaren im Zusammenhalt mit der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlassiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 entzogen.

Nürnberg, den 25. Juni 1920.

Stadtrat. Dr. Luppe.

Preußen. Staatsm inisteri um.

Beim Reichs- und Staatsanzeiger ist der Obersekretär Rechnungsrat Ernst Meyer J. zum Rendanten ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen , und Forsten.

Die Oberförsterstelle Christignstadt im Regierungs⸗ bezirk Frankfurt 4. O. ist zum 1. September 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 20. Juli 1920 eingehen.

Die Oberförsterstelle Lagow im Regierungsbezirk k a. O. und die Oberförsterstelle Altplacht im

egierungsbezirk Potsdam sind zum 1. Oktober, 1920 zu be⸗ setzen. ewerbungen müssen bis zum 1. August 1920 eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Hartmann an der Königin Luise⸗Schule in Köln zum Direktor dieser Anstalt ist namens der Preußischen Staatsregierung bestätigt worden.

Tagesordnung für die am Mittwoch, den 14 Juli 1920, 12 Uhr, im Sitzungsfgale des Verwaltungsgebäu des statt⸗ findende außerordentliche Sitzung des Bezirks⸗ eisenbahnrats zu Altona.

J. Geschäftliche Mitteilungen. Nr. 1: Nichtabhaltuug ordentlicher Sitzungen. . Nr. 2: Aenderungen in der Zusammensetzung des Bezirkseisen⸗ bahnrats.

IH. Mit teilungen über Anträge und Besch lüsse. tr. 3, Aufhebung der auf den bee , f fen Staatsbahnen bestehenden Friedensausnghmetarife für Petroleum, Benzin und Schmieröl (Ausnahmetarife Nr. 20, 20, 20, 20 d- g, S816, 8162 und b des Staats⸗ und . ütertarifs Heft O7.

Nr. 4, Aufhebung des . 106 für Getreide aller Art, Malz, Mühlenfabrikate und der im Ausnahmetarif 19 unter Tabesse 162 aufgeführten, auch für Oelsgaten geltenden besonderen Stationsfrachten (Tarifheft O 2h des preußisch hessischen Staats⸗ und Privatbahngüterverkehrs, Seite 225/226 und Seite 10.

Nr. 5, Aufhebung des Ausnahmetarifs S 42 des Staats- und Privatbahngüterberkehrs (Tarifheft C2, Seite 96.

Nr. g, Neuregelung der Tgrifverhältnisse für den Hamburg⸗ Altonaer Stadt⸗ und Vorortverkehr.

HI. Geschäftsordnungs⸗Angelegenheiten.

Nr. 7, Wahl eines Vorsitzenden und eines Stellvertreters für die Sitzungen des Bezirkseisenbahnrats.

IVI. Sonstiges. Nr. 38, Wahl von Mitgliedern des Landeseisenbahnrats. Altona, den 23. Juni 1920.

Eisenbahndirektion. Mispel.

z Bekanntmachung.

Nach Varschrift des Gesetzes vom 16. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) ist bekannt gemacht: ;

der Erlaß der . Staatsregierung vom 2. März 1920, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an das Elektrizitäts— werk Minden-Ravensberg, G. m. b. H. in Herford, für die Anlagen zur Leitung und Verteilung des elektrischen Stroms innerhalb des Kreises Minden und des Landkreises Herford, durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Nr. 14 S. 76, ausgegeben am 3. April 1920.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. Cepl ener 1915 MGBl. S. 3663) habe ich dem Landwirt und Händler Heinrich Terbrack in Efchlohn Nr. 23 durch Verfügung, vom heutigen Tage den Handel mit Vieh un? Lebensmitteln jeglicher Art wegen Unzuperlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ fag t. Die Kosten fallen dem ꝛe. Terbrack zur Last.

; Ahaus, den 25. Juni 1920. Der Landrat. Frhr. von Schorlemer-⸗Alst.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Schankwirtin Charlotte Nassut, Berlin, Französische Straße 52, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt.

Berlin O. 27, den 25. Juni 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung WM. J. V.: Heyl.

Bekannt m ach ung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

. vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S 608) zabe ich dem Lokalinhaber Oskar Kaempf, Berlin An der Spandauer Brücke 109, durch Verfügung vom heutigen Lage den Hande! mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuvperlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 25. Juni 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich dem Geschäftsführer M an Bunge Schösneberg, Cheruskerstraße , und dem Lokalinhaber Hans Bunge, Berlin, Krausenstraße 11 Norddeutscher Hof durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ Lichen. Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. ö

Berlin O. 27, den 25. Juni 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

————

Bekanntmachung.“

Nachgenannten Personen: a) dem Fleischer Waldemar Köhn aus Berlin, Kl. Andreasstr. 3, b) dem Händler Heinrich Köhn aus Berlin, Kl. Andreasstr. 3, ist, durch Urteil des Wuchergerichts bei dem Landgericht IL in Berlin vom 10. Juni 1920, It W J 1174 20, auf Grund der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Perfonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGGBl. S. 6603) in der Wung des Art. N der Verordnung vom VN. November 1919 (RGBl. S. 18909) der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt.

Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht NH. . en z.

Bekanntmachung.

Dem ßleischermeister Emil Schledletzki in Woischnik wird auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915

(RGBl. S. 603) wegen Unzuverlässigkeit die fernere Musühbung des Fleischerei⸗ und Viehhandelsgewerbes hiermit untersagt. Lublinitz, den 21. Juni 1920. Der Vorsitzende des Kreisausschusses: von Basse.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der apostolische Nuntius bei der deutschen Regierung Monsignore Pacelli, Titularbischof von Sardes, hielt gestern beim Empfang durch den Herrn Reichspräsidenten anläßlich der

Ueberreichung seines Beglaubigungsschreibens, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in e ge, Sprache folgende Rede:

Herr Präͤsident! ö . . =

Es ist mir eine große Ehre, Ihnen, Herr Neichspräsident, das päpstliche Schreiben zu überreichen, welches mich als ersten apostolischen Nuntius bei dem Deutschen Reich beglaubigt. ie Errichtung einer Neichsbotschaft bei dem Heiligen Stuhl in Rom, dementsprechend die Gründung einer Apostolischen Nuntiatur in Berlin, stellt ein Ereignis dar von historischer Bedeutung in der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Apostolischen Stuhl und Deutschland und gleichzesitig eine feierliche Anerkennung des wohltätigen und unparteiischen Wirkens des k Vaters, der, erhaben über die menschlichen Leidenschaften, wie er während des Krieges der Verteidiger des Rechts, ein Bote der Liebe und Beförderer des gerechten Friedens war, so auch heute nicht aufhört, mit nimmer müder väterlicher Hand das durch den un— seligen Kampf angerichtete Elend zu lindern und die Versöhnung der Völker machtvoll anzustreben, gestützt auf die christlichen Grundsätze von Wahrheit und Gerechtigkeit. Um aber dem deutschen Volke, das neuerdings so . Umwandlungen erfahren hat, die ständige Ruhe wiederzugeben, die für jeglichen dauerhaften Fortschritt not⸗ wendig ist, erachtet Seine Heiligkeit als von höchster Wich i gke⸗ die Gin⸗ tracht zwischen den zwei Gewalten, der kirchlichen und der bürgerlichen. Aus diesem Grunde hat mir der Allerhöchste Oberhirte den hohen Auftrag erteilt, mit den zuständigen Autoritäten die Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Deutschland von neuem so zu regeln, wie es der neuen Lage und den heutigen Bedürfnissen entspricht. Bei dieser Mission für Wiederaufbau und Frieden, die mein erhabenster Souverän meinen schwachen Kräften anvertraut hat, habe ich die feste Zuversicht, daß mir die wirksame Mithilfe der hohen Reichs⸗ regierung nicht mangeln wird. Was mich betrifft, werde ich meine ganze Kraft daransetzen, die Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Deutschland zu pflegen und weiter zu festigen, überzeugt, daß auf diese Weise, während die religiösen ö der katholischen Be⸗ völkerung geschützt bleiben, andererseits auch das Wohl des Staats mächtig unterstützt und gefördert wird. .

Der Herr Reichspräsident nahm das Beglaubigungs⸗ schreiben entgegen und erwiderte mit folgenden Worten:

err Nuntius!

Ich danke Eurer Exzellenz von Herzen für Ihre freundlichen Worte. Es ist mir eine ganz besondere Genugtuung, als ersten bei der Reichsregierung beglaubigten Botschafter den apostolischen Nuntius begrüßen zu können, durch dessen Entsendung die längst er⸗ wünschten unmittelbaren diplomatischen Beziehungen zwischen dem Päpstlichen Stuhl und der deutschen Regierung hergestellt werden. Gleich Eurer Exzellenz erblicke auch ich in der Errichtung der Deutschen Botschaft beim Päpstlichen Stuhl und der Aposto⸗ lischen Nuntiatur in Berlin Errungenschaften von weittragender Bedeutung. Eine besondere Freude ist es mir, daß die Wahl Ihres erhabenen Souveräns gerade auf Eure Exzellenz gefallen ist, deren bisheriges erfolgreiches Wirken von so gründlicher Kenntnis und so verftändnisvoller Beurteilung der deutschen Verhältnisse zeugt. Mit Ihnen, Herr Nuntius, denke ich, die vor uns liegende Aufgabe, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland neu zu regeln. Das soll geschehen auf Grund der Verfassung der Republik, die vollste Gewissensfreiheit verbürgt. Die Reichsregierun ist sich bewußt, daß hier eine die berechtigten Interess beider Teile, dauernd hefriedigende Einigung erstrebt werden muß. Sie dürfen des größten Verständnisses und Entgegenkommens auf deutscher Seite von vornherein versichert sein. Darüber hinaus liegen vor uns allen Aufgaben von größtem Ernst. Die Beziehungen zwischen den eurgpäischen Völtern müssen im Geiste des Friedens und des Vertrauens wieder aufgerichtet werden. Deulsch⸗ land ist entschlossen, hieran mit allen Kräften mitzuarbeiten. Soll diese weltgeschichtliche Aufgabe gelöst werden, dann müssen sich alle Völker zu dem Gedanken der Nächstenliebe und Versöhnung bekennen, deren unermüdlicher Verkündiger Seine Heiligkeit der Papst stets gewesen ist. Ich gedenke dabei seiner priester⸗ lichen Mahnung zum Völkerfrieden, seiner nie rastenden Liebestätig keit für die Kriegsgefangenen und die hungernden Kinder, seiner von heiligem Ernst erfüllten Kundgebung über die Wiederherstellung des Weltfriedens. Durch dies von tätiger Menschenliebe getragene Wirken hat sich Seine Heiligkeit der f den Dank der ganzen Welt er⸗ worben. Indem ich Ihr Beglaubigungsschreiben entgegenzunehmen die Ehre habe, heiße ich Eure Exzellenz im Namen der Regierung der Deutschen Republik als ersten Apostolischen Nuntius in Berlin herzlich willkommen.

Der Reichsrat trat heute zu einer Sitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse 3. Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschast, er nnere Verwaltung, fuͤr Verkehrswesen, für Rechtspflege, für Neichswehrangelegen— heiten und für Seewesen, die vereinigten Ausschüsse für Haus⸗ halt und Rechnungswesen, für innere Verwaltung und für Steuer⸗ und Zollwesen, ferner der Ausschuß für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Verfassung und Geschäftsordnung und für Rechtspflege sowie die ver— einigten Ausschüsse für Durchführung des Friedensverrags, für Rechtspflege und für Volkswirtschaft Sitzungen.

Der neuernannte fraanzösische Botschafter Laurent ist heute früh in Berlin eingetroffen und auf dem Bahnhof von den Herren der BotschafJ empfangen worden.

Der italienische Geschäftsträger S. de Martino hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Guarneri die Geschäfte der Botschaft.

Die polnische Regierung fordert nach einer Mitteilung des Polizelpräsidiums von Abstimmungsberechtigten bei Benutzung der Abstimmungssonderzüge zur 5 durch den

olnischen Korridor nach Ost⸗ und Westpreußen neben em von der zuständigen Kommission ausgestellten Ab⸗ stimmungsausweis einen Personalausweis mit Lichtbild. Bei Benutzung von Zügen des öffentlichen Verkehrs durch den polnischen Korridor ist Paß oder Paßersatz und polnisches Visum erforderlich.

Oesterreich.

Die Besprechungen über die Boykottfrage unter dem Vorsitz des Staatskanzlers Dr. Renner wurden gestern abgeschlossen. Der ungarische Gesandte Gratz erteilte Auf⸗ klärung über jene Punkte, über die er seit der letzten Sitzung Erkundigungen bei der ungarischen Regierung eingeholt hatte. In der anschließenden Besprechung gab der Sekretär Fimm es der Hoffnung Ausdruck, daß die Grundsätze, zu welchen sich die ungarische Regierung nach den Darlegungen des ungarischen Gesandten bekannt hat, auf der ganzen Linie ihre praktische Verwirklichung finden werden. Er werde über den Verlauf der Verhandlungen dem Büro des Internationalen Gewerkschafts⸗ bundes berichten.

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