1920 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Preußen.

Der deutsche Staats und Reichskommissar im ostpreußi— . Abstimmungsgebiete Freiherr von Gayl hat folgenden Aufruf an die deutschgesinnten Ermländer und Ma uren erlassen:

Am 11. Juli wird die ansässige Bevölkerung Ermlands sowie Masurens zugleich mit den Abstimmungsberechtigten, welche aus der Ferne zu uns kommen, die Zukunft der gemeinsamen Heimat ent— cheiden. Große Scharen lieber Landsleute treffen bei uns ein. Tage ewaltiger nationaler Erregung stehen uns bevor. Ich halte es daher r meine Pflicht, noch einmal ernstlich darauf hinzuweisen, daß die Zeit vor und nach der Abstimmung unter allen Umständen in Ruhe und ohne jeden Zusammenstoß mit polnisch Gesinnten verlaufen muß. Wir Deutsche sind unserer Sache gewiß. Wir haben es nicht nötig, gegen die Minderheit, welche gegen uns stimmen will, irgendwelche Gewalt an— zuwenden. Vergessen wir keinen Augenblick, daß die Mehrzahl von ihnen Jahrhunderte lang unter uns friedlich gewohnt und mit uns gelebt hat, und daß sie jetzt nur durch fremde Agitation gegen die Mehrheit ihrer Mitbürger in Ermland und in Masuren K ist. Nach der Abstimmung werden wir wieder miteinander leben

müssen. Wir Deutsche wollen im Bewußtsein unserer Stärke und unserer Kraft nicht diese Kluft, die sich in diesen Monaten zwischen Bewohnern desselben Landes aufgetan hat, weiter vertiefen. Die Entscheidung für die Zukunft der Abstimmungs⸗ gebiete fällt nicht allein am Abstimmungstage, sondern auch in den Wochen nachher, in denen die Ergebnisse

der Abstimmung von den alliierten Mächten gewertet werden. Wir wollen daher stets daran denken, daß auch nach der Abstimmung jeder Zusammenstoß zwischen deutsch und polnisch Gesinnten unserer Sache unübersehbaren Schaden bringen kann. Haltet Ruhe aus nationalem Pflichtgefühl in den kommenden Wochen. Wenn wir unserer inneren Ueberzeugung und dieser Losung folgen, so werden am stahlharten Willen des ermländischen und mafurischen Volkes alle Bemühungen der Gegner zersplittern.

Oesterreich.

Die Regierung hat nach einer Mitteilung des „Oester—⸗ reichischen Korrespondenzbüros“ in Paris Vorstellungen gegen einige Bestimmungen der ihr seitens des Generalsekretariats der Friedenskonferenz zugegangenen Instruftionen für die im St. Germainer Staats vertrag vorgesehenen Abgrenzungs—

kommissionen zur Feststellung der neuen Staats— grenzen erhoben, da diese Bestimmungen über den Inhalt dieses Vertrags hinauszugehen scheinen und

eine Beschränkung der den Abgrenzungskommissionen ein— geräumten Befugnisse zur Folge haben könnten. Gleichzeitig lenkte die Regierung die Aufmerksamkeit des Obersten Rates neuerlich darauf, daß die in der Begleitnote zum ungarischen Friedensvertrag vorgesehene Möglichkeit eines Appells an den Rat des Völkerbundes im Wege der zustehenden Grenz— kommission zur Beseitigung von Ungerechtigkeiten in der Grenz— führung in ethnographischer und wirtschaftlicher Hinsicht billiger— weise auch den zur Festsetzung der österreichischen Grenzen berufenen Kommissionen gewährleistet ist.

Großbritannien und Irland.

Die englische Regierung hat der polnischen Regierung gegenüber, wie die „Times“ meldet, dem Wunsch Ausdruck gegeben, Polen möge die Unabhängigkeit Litauens unter Einschluß Wilnas anerkennen und mit Litauen in Ver— handlungen eintreten, um eine freundschaftliche Verständigung zwischen den beiden Ländern herbeizuführen.

Am Freitag abend hat das irische republikanische Parlament eine Sitzung abgehalten, an der etwa 60 Mitglieder teilnahmen. Dem „Algemeen Handelsblad“ zufolge, hat das Parlament ein Dekret erlassen, durch das zur Einrichtung republi⸗ kanischer Gerichtshöfe die Ermächtigung erteilt wird. Eine nationale Anleihe“ in Höhe von 250 000 Pfund ist mit 50 000 Pfund überzeichnet worden.

Frankreich.

Der Großwesir Damad Ferid Pascha verläßt heute abend Versailles, um sich in Toulouse nach Konstantinopel ein⸗ zuschiffen. Zum Vorsitzenden der türkischen Delegation ist Reschid Bei ernannt worden.

Belgien.

Die erste Besprechung der Konferenz in Spaa fand gestern vormittag im Schloß de la Freineuse unter . Vorsitz des belgischen Ministerpräsidenten Delacroix statt. An der Konferenz nahmen teil: von belgischer Seite der Minister— präsident Delacroix, der Minister des Aeußern Hymans und der Minister des Innern Jaspar, von englischer Seite der Premier⸗ minister Lloyd George, der Staatssekretär des Aeußern Lord Curzon und Sir L. Worthington Evans, von französischer Seite der Ministerpräsident Millerand, der Finanzminister Marsal und der Minister der öffentlichen Arbeiten Le Troquer, von italieni⸗ scher Seite der Minister des Aeußern Graf Sforza und Bertolini, von japanischer Seite der Botschafter in London Graf Chinda, von deutscher Seite der Reichskanzler Fehrenbach, der Minister des Aeußern Dr. Simons, der Finanzminister Dr. Wirth und der Ernährungsminister Hermes. Sofort nach Eintreffen der deutschen Delegierten wurde ohne formelle Begrüßung in die Verhandlungen eingetreten und zunächst die Tagesordnung fest⸗ gesetzt, welche die nachfolgenden Punkte umfassen soll: Durch— führung der militärischen Bedingungen des Friedensvertrags, die Frage der Wiedergutmachungen, die Kohlenfrage, die Frage der Durchführung der Bestrafung der sogenannten Kriegs— verbrecher, die Danziger Frage.

Der Reichskanzler Fehrenbach erklärte hierauf laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“, nachdem er seiner Genugtuung über das Zustandekommen kontradiktorischer Verhandlungen Ausdruck gegeben hatte, daß es der feste Wille der deutschen Delegation und des ganzen deutschen Volkes sei, die Friedensbedingungen loyal . Zur Behandlung der, militärischen Frage würde allerdings die Anwesenheit des Reichswehrministers und des Generals von Seeckt notwendig . die, als man gestern von der bevorstehenden Erörterung er militärischen Mage erfahren habe, sofort dringend herbei⸗ gebeten worden sejen, aber nicht vor heute Nachmittag ö könnten. Die Konferenz beschloß, die Ankunft der Herren abzu—⸗ warten. Auf eine Frage des Reichskanzlers, ob vielleicht zur Be— sprechung der Bestrafung die Anwesenheit des deutschen Justiz= ministers erforderlich sei, wurde mitgeteilt, daß sie dringend erwünscht sei. Es würden übrigens auch der englische Lord— kanzler und der fran he. Justizminister erscheinen. Nachdem der Reichskanzler Fehrenbach 6 aufmerksam gemacht hat, daß der deutsche Justizminister gleichzeitig Vizekanzler sei, und, da der Reichstag jetzt tage, die gleichzeitige längere Ab— wesenheit des Reichskanzlerg und des Vizekanzlers zu Unzuträg lich⸗ keiten führen würde, beschloß die Konferenz die ge der Bestrafung bereits am Donnerstag zu besprechen. Die Konferenz vertagte fi hierauf

Nach einer Havas⸗Reutermeldung haben die finanziellen Sachverständigen versucht, den in Brüssel aufgestellten Grund⸗ satz, betreffend die Verteilung der deutschen Entschädi— gung, zur Anwendung zu bringen. Sie waren sich klar da— rüber, daß das Prioritätsrecht auf 21“ Milliarden Gold— mark, das der Vertrag von Versailles Belgien gewährt, wenn es ohne Abänderung aufrecht erhalten würde, dazu führen müßte, daß die erste zur Tilgung der deutschen

Schuld bestimmte internationale Anleihe vollständig zur Sicherstellung des Belgien gewährten Privilegs dienen würde. Infolgedessen hat man Belgien vorgeschlagen, das

Vorzugsrecht beizubehalten mit dem Vorbehalt, die Summe in mehrere Teilsummen zu zerlegen, deren Bezahlung allmählich erfolgen soll. Unter dieser Voraussetzung würden die Eng—⸗ länder mit einem achtprozentigen Anteil von Belgien einver— standen bleiben, wie er in Brüssel festgesetzt worden ist. Die Frage ist noch nicht endgültig entschieden, aber in gutem Gange. Am Schluß der Zusammenkunst der finanziellen Sachverständigen wurde eine italienische Note geprüft, in der der Standpunkt Italiens zur Verteilung der Entschädigung dargelegt wird. Litauen.

Nach einer Meldung der „Litauischen Telegraphenagentur“ ist der Direktor im französischen Ministerim für Handel und Industrie Couson zum offiziellen Besuch in Kowno eingetroffen, um Handelsbeziehungen mit Litauen anzuknüpfen. Das französische Ministerium für Handel und Industrie will in Kowno ein Informationsbüro einrichten, wo Interessenten alle möglichen Auskünfte erhalten.

Lettland.

Der lettisch⸗estnische Grenzstreit ist der „Berlingske Tidende“ zufolge durch ein Schiedsgericht, an dessen Spitze der englische Kommissar für die baltischen Länder, Oberst Tallents steht, zugunsten Estlands entschieden worden. Das Schieds— gericht hat die umstrittene Stadt Walk Estland zugesprochen. Der lettische Minister des Aeußern hat diese Entscheidung mit seinem Rücktritt beantwortet, und man erwartet, daß die ganze Regierung seinem Beispiel folgen wird.

Dänemark.

Nach einer Meldung der „Berlingske Tidende“ ist der Vertrag zwischen den Alliierten und Dänemark über die Ueber— tragung der Souveränität über Nordschleswig gestern in Paris unterzeichnet worden.

Schweden.

Die Antwortnote der finnischen Regierung in der Aalands— frage ist vorgestern durch den finnischen Gesandten in Stockholm dem Minister des Auswärtigen überreicht worden. Die Presse nimmt an, daß die schwedische Regierung nunmehr zunächst die Verhandlungen des Völkerbundes abwarten werde.

Griechenland.

Nach einer Havasmeldung ist die Jahresklasse 1905 unter die Fahnen gerufen worden. Sie hatte während des Krieges nicht gedient und soll im Innern des Landes die Truppen ergänzen, die nach Kleinasien gesandt werden.

Der griechische Heeres bericht vom 3. Juli besagt:

Der Feind, der im Süden von Balikesri eine vernichtende Nieder⸗ lage erlitt, wird energisch verfolgt. Einige zerstreute Abteilungen konnten nach Brussa entkommen. Die gestern in Panderma voll⸗ zogene Truppenlandung trug zu dem schnellen Erfolg bei. Die Ab— teilungen, die unter dem Schutze der englischen Flotte landeten, drangen gegen Süden vor und stießen in Omeskioej, 26 km südlich von Balikesri, auf die Vorhut der türkischen Armee. Die ganze Aktion dauerte 375 Tage.

Asien.

Zum persischen Ministerpräsidenten ist nach Mitteilung der persischen Gesandtschaft in Paris Mochired ed Dauleh und zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten Mocharos es Sultaneh-Chadimy ernannt worden.

Nach einer Meldung aus Tokio wird dort amtlich bekanntgegeben, daß Japan beschlossen hat, seine Truppen aus dem Baikalgebiet zurückzurufen, da nicht länger die Not⸗ wendigkeit besteht, die Tschechoslowaken zu schützen. Die Lage in den östlichen Provinzen ist aber anders mit Rücksicht auf die Bedrohung der Küstenstädte durch die Bolschewisten. Darum werden japanische Garnisonen in Nikolajewsk und anderen Orten der sibirischen Meerprovinzen belassen werden, bis eine russische Re gierung für Ostsibirien aufgerichtet worden ist.

Die deutsche Botschaft in Tokio und die Konsulatsgebäude sind „Eastern Service“ zufolge von Japan wieder an Deutsch—⸗ land zurückgegeben worden. Die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern sind wiederhergestellt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Das Werkstätten⸗ und Betriebspersonal der Greßen Berliner Straßenbahn hat, wie hiesige Blätter berichten, in Betriebsversammlungen zu den im Beschluß des Auf⸗ sichtsrats enthaltenen Zugeständnissen auf ihre Forderungen (s. Nr. 144 d. Bl., zweite Beilage) Stellung genommen. Es stehen noch einige Versammlungen aus, doch dürften sie an dem Ergebnis nichts ändern. Der überwiegende Teil der Straßenbahner hat auf Grund der Be⸗ richte der Obleute der Vereinbarung mit dem Aufsichts⸗ ratz ö gestimm t. Damit ist die Einigung gegeben und ein Streik vermieden.

Die am Sonnabend in den Streik eingetretenen stãdtischen Angestellten und Arbeiter in Berlin-Wilmersdorf haben dem Magistrat am gleichen Tage folgende Forderungen unter— breitet: J. den Beschluß des Magistrats, in dem die Kündigung der von der Cinwohnerwehr übernommenen Wächter ausgesprochen wurde, sofort wieder herzustellen und die Wächter sofort vom Dienst abzulösen, 2. die einzelnen Dienststellen ohne jeden Verzug anzuweisen, den nicht⸗ ständigen Angestellten den durch Beschluß der Vollversammlung vom 1. Juli geforderten Vorschuß von 1000 bezw. 800 M bestimmt sofort ausjuzahlen und dem am 28. v. M. gestellten Ersuchen um raten— weise Abrechnung des Ende Mai erhaltenen Vorschusses sofort statt= sugeben, 3. den Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung zu er— zuchen, sofort an Stelle des Kämmerers Rohde einen Personal— dezernenten zu ernennen, der in der Lage ist, den an ihn gestellten Anforderungen voll zu genügen, 4 über das bis jetzt noch nicht end— gültig erledigte Schreiben des Betriebsrats vom 6. Mai d. J. um— gehend Beschluß zu fassen.

In Königsberg i. Ostpr. haben, nachdem der ostpreußische Arbeitgebewerband den von der Arbeiterschaft angenommenen Schieds- spruch des , n , der der Arbeiterschaft einen

Teuerungszuschla von is i für die Stunde zu den geltenden Tarifsãtzen msgech abgeleh die gestern vor⸗

nt hat, g versammelten ner aller unter den

Schiedsspruch fallenden Gewerkschaften beschlossen, von Dienstag früh ab in den Streik einzutreten. Die übrigen Verbände beschlossen den Sympathiestreik nach der Kampfeslage. Der „Deutschen Allge⸗ meinen Zeitung“ wird dazu noch berichtet; „Außer den Hafen⸗ arbeitern sind seit gestern auch die Transportarbeiter und die Arbeiter in der Metall-, Mühlen- und Brauerei⸗ in du strie ausständig. Die städtischen Gasanstaltsarbeiter und die Arbeiter des Elektrizitätswerks wollen sich heute hr ß werden, ob sie sich dem Streik anschließen werden. Die Eisenbahnarbeiter haben eine Beteiligung im Hinblick auf die Volksabstimmung einstweilen ab⸗ gelehnt. Die Streikenden betonen den wirtschaftlichen Charakter des Streiks. Man wird aber damit rechnen müssen, daß dieser infolge starker Hetze der Radikalen zu einem politischen Generalstreik wird.“

Nach einer Meldung des genannten Blattes aus Magdeburg sind wegen des 19prozentigen Steuerabzugs vom Lohne die Arbeiter des Solvay ⸗Werkes in Osternienburg in den Ausstand ge⸗ treten. Im Magdeburger Bezirk hat eine Reihe von Demon⸗ strationen sowohl von Industrie⸗ als auch von Landarbeitern gegen den Steuerabzug stattgefunden.

Auch die Belegschaften im Boörnger Braunkohlen⸗ revier sind einer Meldung von „W. T. B.“ aus Leipzig zufolge in den Ausstand getreten, um damit gegen den 10 0ugen Steuer— abzug vom Lohn zu protestieren.

Dagegen wurde der aus dem gleichen Grunde begonnene Streik auf der Zeche „Gustav“ in Dettingen, wie dem genannten Büro aus Aschaffenburg berichtet wird, auf , mn einer neuen Betriebsversammlung gestern nachmittag abgebrochen. Die Streiktage werden nicht vergütet.

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.) Kunst und Wissenschaft.

Am Sonntagmittag ist auf seinem Sommersitz in Großjeng an der Unstrut der ꝰ8nne— und Bildhauer Geheimrat Professor Max Klinger einer Herzlähmung im Alter von 63 Jahren erlegen. Wie Wolffs Telegraphenbüro mitteilt, erfolgte sein Ableben völlig unerwartet ohne vorhergegangene Krankheit.

Däe Hohen staufenbauten in Unter italien. Nahezu ein Jahrzehnt lang vor dem Kriege bereitete das Preußisch⸗historische Institut in Rom eine Untersuchung und Veröffentlichung der Bauten der Hohenstaufen in Unteritalien vor. Die Auflage lag in der Hand von Professor Arthur Haseloff, dem jetzt nach Kiel berufenen Kunst—

elehrten, und dieser kann nun den ersten Band seiues großen Werks (bei Karl W. Hiersemann) erscheinen lassen. Die Schloß⸗ und Burgbauten Friedrichs IH, die schon im 13. Jahrhundert weithin , erregt haben, nehmen noch heute unter den Denkmälern Unteritaliens, zumal Apuliens, einen hervorragenden Platz ein. *r, und französisch⸗gotische Einflüsse durch⸗ kreuzen si ier, und von deutscher, italienischer und französischer Seite i ie verschiedensten Erklärungsversuche ,, worden. Haseloffs Publikation versucht nun, in dem Widerstreit der Meinungen Klarheit zu schaffen. Zu diesem Zwecke wurden nicht nur die er— haltenen Reste der Bauten genau durchforscht, gemessen, photographiert und gezeichnet, sondern auch die g n cen, Quellen zum ersten Male einer erschöpfenden Durcharbeit unterzogen. Die Ausbeute dieser langjährigen Archivarbeit, die rofessor Dr. Sthamer übertragen wurde, ist in den Ergänzungsbänden des Hauptwerkes niedergelegt. So wurde ein völlig neues Bild der Denkmäler und ihrer entwicklungsgeschichtlichen Bedeutung gewonnen. In dem ersten Bande gibt Prosessor Haseloff zunächst ein Bild der Persönlichkeit Friedrichs IL, seiner ungeheuren Bautätigkeit und seiner weitreichenden künstlerischen Beziehungen. Weiter behandelt er die Bauten der von Friedrich I. zu seiner,. Residenz erkorenen Provinz Capitanata, führt alle erhaltenen Reste der Bauten, die auf die Zeit Friedrichs II. oder seiner Nachfolger e ned, vor Augen und gibt einen Einblick in den damaligen Baubetrieb, die Bauberwaltung, die Herkunft der Künstler und die Verhältnisse der Arbeiterschaft, die gerade damals von starken Lohnkämpfen erschüttert wurde.

Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow. 4. Juli 1920. Ballonaufstieg von 64 a bis 74 a.

Relative Wind Seehöhe Luftdruck Temperatur O Feuchtig⸗ eschwind oben unten leit Richtung e. m mm 09 Meter 122 747,2 24,4 71 Sz 5 zb65 73 208 853833 500 715 18,ů8 w SDOzS 6 1000 674 162 3 888 5 15606 63h 133 ö S885 ö 1840 605 10,) 3.5 Sz O 5 2660 36 3. S8 5 2500 S 4 1. bedeckt. Sicht 8 Em.

5. Juli 1920. Drachenaufstieg von 11 a bis 34 a.

Relative Wind Seehshe Luftdruck Temperatur 0 den gti Geschwind ei Ri g Sekund.“ . ö oben unten os Richtung Meter 12 TJ7a467 17,8 94 NO 6 300 731 18,9 95 Oz N 6 500 714 17,R8 90 Oz N 10 1000 672 15,4 88 Oz N 8 1500 6h34 135 90 O 8 2000 597 11,0 90 S 10 2500 563 7,5 90 OSO 10 3000 528 5,0 55 OSO 10 3500 497 1,5 17,8 55 OSO 12 3530 495 19,4 55 OSO 12

3a bedeckt. Dunst. Sicht 8 km. Bodeninversion bis 3190 m von 17,8 auf 19,00. Zwischen 2540 und 2800 m überall 7.00.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Familiennachrichten.

Verlobt; Frl. Luise von Kleist mit Hrn. Oberleutnant 4. D. Franz von Gaertner (Vzschernowitz, Kr. Guben Glogau).

Veranwortlicher Schriftleiter: J. V: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meysrn in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 54) und Erste und Zweite Zentral ⸗Handelsregister⸗Beilage.

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preuzischen Staatsanzeiger

Mr. 147.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 6. Juli

1920

Amtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifver— trags vom 19. August 1919 nebst Nachtrag vom 10. November 1919, eingetragen auf Blatt 528 und 1635 des Tarifregisters, veröffentlicht in Nr. 28 vom 3. Februar 1920 und Nr. 10; vom 20. Mai 1920 des Tuff en Reichs—⸗ anzeigers“, zur Regelung der Lohn- und k der gewerblichen Arbeiter in der Kartonnagenindustrie in ben Gebieten der Provinzen Ober- und Niederschlesien wird mit Wirkung vom 1. April 1920 aufgehoben.

Berlin, den 22. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Haus mann.

Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifver— trags vom 14. Oktober 1919 eingetragen auf Blatt 438 des Tarifregisters, veröffentlicht in Nummer 10 vom 13. Januar 1920 des Deutschen Reichsanzeigers zur Rege— lung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der r delter im Fuhr— und Verkehrsgewerbe für das Gebiet der Stadt Leipzig wird auf gehoben.

Berlin, den 28. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz

ö der Zentralverband der , der werk schafts und der Angestellten und der Gewerk—

schaftsbund der kaufmännischen Angestelltenverbände haben beantragt, die zwischen ihnen mit Wirkung vom 15. April 1920 abgeschlossene Zusatzvereinbarung (Teuerungszuschlag) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vo m 1. Juli 1919 zur Regelung des Arbeitsverhältnisses der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel mit Eisenwaren, Werkzeugen, Maschinen, Metallen, sanitären Artikeln, Röhren, Haus- und Küchengeräten, Glas und Porzellan gemäß 8 2 der Verordnung vom. 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbek für all— gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VL. E. 680 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung Württembergischer Arbeit— geberverbände . V. und der Bund der technischen Angestellten und Beamten, Geschäftsstelle für Süddeutschland, in Stuttgart, Werastraße 33], haben beantragt, die zwischen ihnen und dem Deutschen Werk— meisterverband, Düsseldorf, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch- und Zeitungsgewerbes, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten E. V. dem Zentralverband der Angestellten und dem Reichs verband der Angestellten ab 1. April 1920 vereinbarte Teuerungszulagge zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 20. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts— und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Industrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 935 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. 8 A.,. n,

Bekanntmachung.

Der Gesamtyerband deutscher Angestellten— gewerkschaften, Ortskartell Münter, in Muͤnster i. W. Prinzipalmarkt 306, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Ge— werkschaftsbund der Angestellten, der Arbeitsge— meinschaft freier Angestelltenverbände und dem Arbeitgeberverband der Kaufmannschaft zu Münster i. W. am 1. Februar 1920 abgeschlossenen Rahmenve rtrag nebst dem Gehaltsabkommen vom 1. ien 1920, gültig vom 1. Januar bis 31. März 1920, und dem verbind— lichen Schiedsspruch vom 7. Mai 1920, gültig vom J. April bis 30. Juni 1920, zur Regelung der Lohn- und AÄArbeits— bedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten, mit Ausnahme derjenigen, für die besondere Tarifabkommen bestehen, maß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Münster i. W. für allgeniein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag, können bis zum unter Nummer

15. Juli 1920 erhoben werden und sind

VI. R. 1794 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten. Berlin, den 2. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Haus mann.

B elan nt nm n chun

Der Christliche Metallarbeiterverband Deutsch— lands in Siegen, der Gewerkverein deutscher Metall⸗ arbeiter und der Deutsche Metallarbeiterverband haben beantragt, im Anschluß an

a) den allgemein verbindlichen Rahmentarifvertrag vom 6. Juni 1919, betr. Regelung der Lohn⸗ und AÄArbeits⸗ bedingungen in den eisen- und stahlindustriellen sowie meta ö Betrieben, b) die allgemein verbindliche hr ge Abmachung vom 18. Oktober 1919, betreffend feste Zuschläge fir die laufenden Schichten, c) die allgemein verbindliche tarifliche Abmachung vom 30. Januar 1920, betreffend Stundenlohnzuschläge, die zwischen ihnen und dem Arbeit geberverband der Siegerländer Gruben und Hütten am 7. April 1920 und 27. Mai 1920 abgeschlossenen Lohnabkommen sowie das am 9. Juni 1920 getroffene Abkommen über Gewährung eines Arbeitererholungsurlaubs für alle metallgewerb⸗ lichen Betriebe des Kreises Siegen und Altenkirchen gemäß 8 T2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1423 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J n, dr, Bußfse,

Den n n nt in a nnn

Der Reichsverband land- und forstwirtschaftlicher Fach⸗ und Körperschaftsbeamten in Berlin NW. 6, Luisenstr. 31 h, hat beantragt, den zwischen dem Wirtschaftsverband für Landwirte und Gärtner des Kreises Teltow und dem Kreisverein Berlin des Reichsverbandes land- und forstwirtschaftlicher Fach- und Körperschaftsbeamten am 23. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege—⸗ lung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestelllen in der Land⸗ und Forstwirtschaft und deren Nebenbetrieben gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs— Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Teltow i allgemein verbindlich zu erklären. =

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1804 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 / 34, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bu sse.

e

Der Reichsverband Deutscher Zigarrenhersteller E. V, Bezirksgruppe 3, Hamburg, Catharinenstraße 19 , und der Deutsche Tabakarbeiter⸗Verband, Gau l, Altona, Langenfelderstraße 43, haben beantragt, den zwischen ihnen am 10. März 1920 abgeschlossenen Bezirkstarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Zigarrenarbeiter gemäß 5 2 der Verordnung vom B. De— J 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet Ham⸗

jzurg, Altong, Wandsbek, Bergedorf, Geesthacht, Wilhelms— burg, Schiffbel, Harburg, Blankenese, Wedel, Pinneberg,

Nellingen, Kiel, Rostock, Lübeck, Neumünster, Kellinghusen, Itzehoe, Groß Boden, Boizenburg, Hitzacker, Neuhaus, Mölln, Heide, Segeberg, Bredstedt, Borgstedt, Rendsburg, Parchim, Woldegk, Grevesmühlen i. M., Hagenow, Wittenburg für all— gemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI.. R. 1319 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33 / 34, zu richten. Berlin, den 25. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekannt mn chung

Der Deutsche Transportarbeiterverband Berlin S0. 16, Michaelkirchplatz 11, hat beantragt, den zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungs- stelle Flensburg, und dem Arbeitgeberverband E. V. in Flensburg am 31. Mai 1920 abgeschlossenen Nach⸗ trag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 16. Januar 1920 zur Regelung der Lohn- und AÄArbeits— bedingungen für die im Kohlenhandel beschäftigten Kutscher und Arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Flent— burg gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1503 an, das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 25. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. Y. A.: Dr. San n ann.

Bekanntmachung.

Der Hafenbetriebs verein Hamburg S. V. in Hamburg 9, Vorsetzen 35 37, der Centralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufs genossen Deutschland s, Geschäftsstelle Hamburg, und der Deutsche Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Ham— burg, Sektion Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag SSchiedsspruch) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 2. September 1919 und den allgemein verbindlichen Nachträgen vom 15.17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 Schiedssprüche) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der n und Heizer im Dampfwindenbetrieb gemäß 52 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Hafengebiet Hamburg⸗Altona und Harburg mit Ausnahme der Staatsbetriebe gleichfalls für allgemein ver— bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1572 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen— straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J A Dr Wulff.

B ekannim a chung. Der Hafenbetriebs verein Hamburg EG. V., der

Centralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Ham— burg, und der Deutsche Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Hamburg, Germ Hafenarbeiter haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 ab⸗ geschlossenen Nachtrag (Schiedsspruch) zu dem allgemein ver— bindlichen Tarifvertrag vom 2. Septem ber 1919 nebst Nachträgen vom 15. 17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 Schiedssprüche) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits— bedingungen für die Hafen,, Kohlen- und Lagerhausarbeiter gemäß §z?2 der Verordnung vom 253. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Hafengebiet der Stadt Harburg mit Ausnahme der Staatsbetriebe für allgemein verbindlich zu erklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1535 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33 / 34, zu richten.

Berlin, den 26. Juni 1920.

Der Reichsarheitsminister. J . Bwl.

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Belanni na chung

Der Hafenhetriebsverein Hamburg GE. V. in Hamburg 9, Vorsetzen 35, der Centralverband der Maschinisten und, Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Hamburg, und derg Deutsche Transportarbeiterverband, Ortsverwaltun Hamburg, Sekt. Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag Schiedsspruch) zu dem allgemein verbindlichen Tarif ver— trag vom 2. September 1919 nebst Nachträgen vom 15.17. Oktober 1919 und 4. Februar 1920 Schieds—⸗ sprüche) zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für den Staubetrieb in Hamburg-Altona, den Ewerführereihetrieb in Hamburg⸗Altona⸗Harburg, den Motor⸗Barkassenbetrieb in Hamburg-Altona, den Bunkereihetrieb in Hamburg-Altona und Harburg, den Speichereibetrieb in Hamburg-Altona, den Korn— umstechereibetrieb in Hamburg-Altona und die Ladungskontrole Tallyleute) in Hamburg-Altona und Harburg gemäß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für die bezeichneten Hafengebiete mit Ausnahme der Staats— betriebe für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1533 an des Reichsarbeitsministerium in Berlin XW. 6, Luisenstraße 33 / 34, zu richten. Berlin, den 26. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. Y l dr nn,

Bekanntmachung.

Der Hafenbetriebs verein Hamburg E. V. in Ham— burg 9, Vorsetzen 35, der Centralverband der Maschi— nisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle Hamburg, und der Deutsche Trans— portarbeiter verband, Srtsverwaltung Hamburg, Sekt. Hafenarbeiter, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag Schiedsspruch) zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 2. Sep⸗ tember 1919 nebst Nachträgen vom 15.17. Oktober 19179 und 4 Februar 1920 Schiedssprüche) zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für den Kaibetrieb in Ham— hurg-Altona, die Hafenschleppschiffahrt in Hamburg-Altona—⸗ Harburg und für die unterelbische Fracht- und Schleppschiffahrt, die Schleppdampfschiffs⸗-Reederei und den Schiffsreinigungs⸗ und Kesselreinigungsbetrieb gemäß § 2 der Verordnung' vom 2. Dezember i915 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 1456) fuͤr das Hafen— gebiet von Hamburg⸗Altona⸗Harburg mit Ausnahme der Staatsbetriehe für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nunmer VI. R. 1534 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6 Luisenstraße 3 / 34, zu richten. .

Berlin, den 26. Juni 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Wulff.

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