1920 / 149 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

nicht mehr ergeben, als die der urschriftlichen Karte.

herrühren,

Handelt es sich um andere als böhmische Auslandsbrennftoßf die Karten an die „Einfuhrabteslung, s

§S 6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind:

1. Für Steinkohle) aus Ober⸗ und Nie ,, .

Amtliche Verteilungsstelle für Berlin NW. 52, Altmoabit 1138. 2. Für Ruhrkohle! Amtliche Verteilungsstelle Bertha⸗Krupp⸗Straße 4.

3. Für Steinkohle“ gus dem Aachener Revier: Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachenj.

4. Für die Braunkohlef) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme von sächfischer Braun⸗ kohle );

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39. 5. Für die mitteldeutsche Braunkohle) (links der Elbe) mit Ausnahme der unter 6 gen annten: Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun— kohlenbergbau in Halle a. S., Magdeburger Straße 66.

der 6

Steinkohle in

schlesische

für Ruhrkohle, Essen, Frau

6. Für Braunkohle) aus den Freistagten Sachsen und Sachsen-Altenburg sowie für böh— mische, nach Deutschland (außer Bayern) ein⸗

geführte Kohle und für sächsische Steinkohle“): Kohlenausgleich Dresden, Dresden⸗-A. 24, Bismarckplatz 1. 7. Für rheinische Braunkohle H: Amtliche Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9. ): Ta. Für Braunkohlef) aus dem Billgebiet, dem Wester wald und dem Freistagt Heffen

8. Für Stein ⸗“) und Braunkohle) aus dem rechtsrheinischen Bayern und für böhmische nach Bayern eingeführte Kohle“ h:

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts— rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße 16.

9. Für Steinkohle) des Deisters und seiner Umgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, FIbben⸗

usw.): Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstraße J. 19. Für Gaskoks **) siehe 5 5, VI. 11. Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe siehe 55, VIII. § 7. Bun kerkohlen.

1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge⸗ liefert werden.

2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von Bunkerkohlen.

3. Die Meldungen sind zu erstatten:

L. an den Neichskohlenkommissar in doppelter Aussertigung,

2. an die Amtliche Verteilungsstelle, s. 5 Bb, J, Ziff. 3,

3. an die für den Betriebsort zuständige Zivilverwaltungsstelle,

f. 8 h, J, Jiff. E,

an den Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker— kohlen,

h. an die Bunkerkohlenstelle.

S 58. Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechts verbindlicher Namens⸗ unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Augustmeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Bezirkskohlen⸗ stelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kreiswirtschafts— stelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Zivilverwaltungsstelle nach 8 5, 1, 2 gegen eine Gebühr von 5,60 S für ein Heft zu 56 Karten beziehen kann. Für Bezirke gemäß Sb. II und ITV sind Hefte zu 7 Karten gegen eine Gebühr von 0,70 A porgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (stehe 5, 18 und 5, I, III und 7) sind dort für 0,15 „A das Stück erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betrlebe an verschiedenen Orten oder in y Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt— lich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines ge— werblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ift maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wefentlichste Teil seines Betriebeg gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommiffar eine Ver— hrauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

§S9. Meldung im Falle der Annahmeverweigernng der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den JRteichskommiffar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Neichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

§S 10. Weitergabe der Meldungen durch dae Lieferer.

1. Jeder Läferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene irma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne

erzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem 1Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liesernde Werk (Zeche, Koksanstast, Brikettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Dritten (Verkaufalgrtell oder Hanbelsftrma) den Vertrieb seiner Produktion Uberlaffen hat, dieser Hritte.

2. Falls ein Lieferer (Händler) Rie in einer Meldekarte auf— geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt eren In— alt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage ommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zufammen Jede neue

büren

Meldekarte hat:

a) die auf die Karte entfallende Menge,

b) die auf, die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlichen Karte init Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk Aufgeteilt! und dem Namen der auftellenden Firma zu versehen. Die urschriftliche Karte ift bis zum J. Aprik 1522 sorgfältig aufzubewahren.

3. Jeder. Lieferer (Hindler? der von esnem im, Auslande wohnenden Lieferer böhnüische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, fondern, salls es' fich um Meldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betrieben

an die Amtliche Verteilungsstelle e l hen (6 6, 8), andernfalls an den Kohlenausgleich Dregden (5 6, 6) zu senden. o sind

Berlin W. 62, Kurfürsten—

) Auch Briketts, Schlammfohle und Koks. ** Auch Gaskolsgrus, KLösche und dergleichen Abfallerzeugnisse

sowie Koksgrusbriketts.

F. Auch Briketts, Naßpreßsteine und Grudekoks. 85 fi Wegen der Meldepflicht in den besetzten Gebieten vergl.

solche ausländischen

Karten für

straße 117“ zu senden. Die Lieferungen sind mit der Aufschrift „Auslandskohle“ zu versehen.

. Bezieher pon amerikanischer Kohle haben den Bezug dieses Brennstoffs nur auf den Meldekarten zu vermerken, die dem Reichs— kommissar für die Kohlenverteilung eingereicht werden.

Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind

511.

Meldungen verboten.

§12. Ausnahmebe stimmungen (Aushilfslieferung.

J. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs— mäßigen Monatsmeldekarte (8 1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe Fz 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Ent⸗ scheidung der amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichs⸗ kommissar zulässig. Die Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim Vorliegen eines i wichtigen Grundes erteilt.

Für die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche für das Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederei⸗Ges. m. b. H. (Kohlenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der Kohlenau ich Mannheim.

Auf §§ Za, Ziff. 1, u. 10 wird hingewiesen.

2. Aushilfslieferungen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus⸗ hilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Verbraucher sind auch zuläfsig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die Genehmigung der Ziyisverwal⸗ tungsstelle nach 8 5, J, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfsliefe— rungen Eisenbahnwagen benutzt werden, so bedarf die Lieferung außer⸗ dem der Genehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6). .

3. Ein Hauptlieferer (5 10, 1) darf ausnahmspweise beim Vor⸗ liegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß 5 10, 1 zugegangenen Meldekarte ver⸗ zeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern.“ Auf letzteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen haben muß (5 1, 1 und 2), keine Anwendung. Es genügt die einschlägige Mitteilung des Hanptlieferers.

4. Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt⸗ findenden Lieferungen ist in 5 3a geregelt.

§ 13. Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.

§ 14.

Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.

Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb— lichen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des Reichs— kommifsars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke ab— zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch 8 Ja, 2.

§S 15. Nichtmeldepflichtige Betriebe.

Verbraucher, die nicht der Meldepflicht unterliegen, sind zum Einreichen von Meldekarten nicht berechtigt. Neue meldepflichtige Verbraucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlen— wirtschaftsstelle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepflichtig anerkannt worden sind.

§ 16. Strafen.

1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach §z 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft.

2. Neben der Strafe kann ün Falle des vorsätzlichen Zuwider— handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werben, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob fie dem Täter ge— hören oder nicht.

5 17. Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Mesdepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß 5 15 zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird.

§ 18. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 1920 in Kraft. Berlin, 6. Juli 1920.

Der Reichs kommissar für die Kohlenverteilung. h 9 R rh,

Eine Abänderung bestehender Lieserungsbeziehungen soll durch diese Bestimmung nicht begünstigt werden.

Die große Anzahh der seit dem Erscheinen der Fünften Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 eingetretenen Preisänderungen hat elnen weiteren Neudruck der AÄrzneitaxe notwendig gemacht. Diese Sechste Ausgabe wird binnen kurzem im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin 8W. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen. Sie kann von den Besitzern der Fünften Ausgabe zum Preise von 8, 20 6 durch die Verlagshandlung bezogen werben.

Bekanntmachung, betreffend Ausgabe von Schuldverschreibun gen auf den Inhaber. Mit Ministerialeatschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Schweinfurt mit 4 von Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 5 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 50h) 6, 2000 1M, 1000 S6, 500 S und 200 6, in den Verkehr bringt. München, den 5. Juli 1920. Bayerisches Staatsministerisum des Innern. J. A.: Graf von Spreti.

Bekanntmachung.

Von dem Staatsministerium in Oldenburg ist . Grund des s 795 BGB. der Stadtgemeinde Idar dle y, , ur Ausgahe von 41Ʒνο igen auf den Inhaber lkauken' en Schuldverschreibungen bis zum Nennwerte von L000 C00. Mart in 1000 Stücken über je 10090 Mark, 8090 Stücken über je 500 Mark und 500 Stücken über se 1000 Mark erteilt worden.

Birkenfeld, den 2. Juli 1920.

Regierung. Carstens.

machung.

Der Roßschlächter Walter Beißert in Dresden⸗-A., Frei⸗ berger Straße 126, ist zum Handel mit Pferden wieder zu⸗ gekassen worden.

Dresden, am 6. Juli 1920.

Der Rat zu Dresden, Gewerbeamt B. Kühn.

Bekanntmachung. Dem Händler Moses Beer in Nürnberg wurde ge § 1 der Bundesratsperordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗ sagt.

Nürnberg, den 18. Juni 1920.

Der Stadtrat.

em

Treu.

Preußen. Auf Grund detz 5 1 der Verordnung, betreffend ein ver—

einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnung von 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom 15. Ad gust 1918 (Gesetzlamml. S. 144) wird bestimmt, daß das ver⸗ einfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung .

1. der Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Falkenberg, Grottkau, Neisse (Stadt), Neisse (Land), Neustadt im Regierungsbezirk Oppeln und der Kreise Münsterberg und Namslau im Regierungs— bezirk Breslau sowie ö . ; der Zuführungsleitung von der Nebergabestelle in Heidersdorf im Kreise Nimptsch, Regierungsbezirk Breslau, bis zur Kreis⸗

R

grenze Nimptsch-⸗Münsterberg Anwendung findet, nachdem dem Kommunalen Kraftwerk Oppeln, Aktiengesellschaft in Neisse, das Enteignungsrecht durch Erlaß vom 9. April 1920 verliehen worden ist. Berlin, den 24. April 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Braun. Fischbeck. Haenisch. Dr. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald. Severing. Lüdemann.

2

Der Braunkohlen- und Brikett-Industrie Aktien⸗ gesellschaft in Berlin wird hiermit das Recht ver⸗— liehen, die Parzelle Gemarkung Kleinleipisch im Kreise Liebenwerda Kartenhlatt 3 Nr. 65, soweit sie zur Er⸗ schließung des Tagebaues Il des der Altiengesellschaft ge— hörigen Braunkohlenbergwerks Marie-Anne bei Kleinleipisch erforderlich ist, auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu be— lasten.

Berlin, den 23. Juni 1920. Im Namen der Preußischen Staatsregierung. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Voelkel. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A.: Kir chen. Der Minister des Innern.

J. A.: Roedenbeck.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

B

Der Bergmeister Schnell von den Oberharzer Berg⸗ und Hüttenwerken in Clausthal ist zum Oberbergrat ernannt worden. Ihm ist die Stelle eines rechtskundigen Mitglieds beim Oberbergamt in Clausthal übertragen worden.

Der Bergmeister Dr. Ebel ist vom Oberbergamt in Clausthal an die Oberharzer Berg- und Hüttenwerke daselbst versetzt worden.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat den Gerichtsassessor Schlitt in Wiesbaden zum Landrate ernannt. Ihm ist das Landratsamt im Landkreise Wiesbaden übertragen worden

Der Bezirksamtmann Dr. A. Vollbach in Berlin ist zum Preußischen Regierungsrat ernannt worden.

Ministeri um für H Domänen und Forsten.

Dem Kreistierarzt Kaßbaum in Filehne ist unter Be⸗ lassung des Amtssitzes in Filehne die Kreistierarztstelle nf den neuen Kreis Schönlanke (Netzekreis) übertragen worden.

Der Geheime Kanzleisekretär Petri von der vormaligen Generalordenskommission ist zum Ministerialkanzleisekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten er⸗ nannt worden.

* 231 U

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die Wahl des Oherlehrers Dr. Reis ke an der Friedrichs⸗ Werderschen Oberrealschule in Berlin zum Direktor der Robert

Zelle⸗Realschule (Nr. 0) hierselbst ist bestätigt worden.

Bekanntmachung.

Dem Artisten Otto Brin baum, Frau Luci Brin baum, geb. Hoffman, und Frau Elisabeth Gereke, sämtlich Berlin, Elsasferstr. 43, wohnhaft, ist im Rechtsmittelwege die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 21. Mai 1920 untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des 8 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom. 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 29. Juni 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J.

Vn Heyl.

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Ad olf Kosse, Berlin, Kaiser⸗-Wilhelm— Straße 20 habe ich die Wäiederaufnah me des durch Verfügung vom 30. Juli 1918 (Reichsanzeiger Nr. 152, Amtsblatt Stück 323

untersagten Handels mit allen Gegen ständen ves täg⸗—

.

lichen Bedarfs

verordn

auf Grund des 32 Abs. 2 J (RGBl. S. 603) durch Verfügung

6 , 91 5. September 1919

* p

Der Posizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

Bekannt m nchung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 663) habe ich der Schankwirtin Mathilde Sperling, geb. Freier, Berlin, Steinstraße 12, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande! mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen diesen Handelsbetrieb

Unzuverlässigkeit in bezug auf untersagt.

Berlin O. 27, den 1. Juli 1920. Der Palizeipräsident. Abteilung W. J. V.:

Heyl.

Bekanntmachung. Dem Fleischermeister Karl Helbig, Königstraße 16, ist auf Grund der Verordnung vom 235. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuperlässlger Personen vom Handel, die Ausübu ng des Handels mit Fleisch und Wurstwaren unter sagt worden. Halle, den 2. Juli 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Reiwand.

ge t m g chůhn· ng

Dem Wilhelm Küpper, Köln, Balthasarstraße 24 wird der Handel mit sämtlichen Gegenständen de täglichen Bedarfs auf Grund der Bundetzratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ teinber 1915 unter sagt. Die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Kosten der Veröffentlichung des Beschlusses, sind von Küpper zu tragen.

Köln, den 15. Juni 1920.

Der Oberbürgermeister. Dr. Billstein.

0 2

2

*

Bekanntm achung.

Dem Händler August Tauche und seiner Ehefrau, Wil helmine geb. Milͤkert, beide wohnhaft zu Münster t. W. Taubenstraße Ta, ist der Handel mit Nahrungsmitteln jeder Art, insbesondere mit Ciern und Geflügel, gemäß der Bundesratsvererdnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Eheleute Tauche haben die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.

Münster i. W, den 2. Juli 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Kohlschein.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nr. Y der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11915 das Gesetz über die Bildung von Bodenver⸗ besserungsgenossenschaften, vom 5. Mai 1920, unter Nr. 11916 eine Verordnung wegen Abänderung des § 11 der Verordnung vom 2 Mai 1887, betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung, in der Fassung der Ver— ordnung vom 20. Mai 1898, vom 19. Mal 1920, und unter Nr. 11 917 eine Verordnung über die Umwandlung der Bezeichnung „Landgendarmerie“ in die Bezeichnung „Land— jägerei“, vom 21. Juni 1920. Berlin, den 6. Juli 1920. Gesetzsammlungsamt.

Krüer.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Dentsches Reich. Der Reichsrat trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Zahlreiche stimmberechtigte Ost- und Westpreußen im Reiche sind trotz dringlicher Mahnungen noch immer nicht in den Besitz der Abstimmungsausweise gelangt, die in den Heimatsorten von deutsch⸗polnischen Abstimmungskommissionen und nicht, wie pielfach irrtümlich angenommen wird, vom Deutschen Schutzbund ausgestellt werden. In vielen Fällen ist fc gestess daß gerade diejenigen Kommissionen mit der Zustellung der Ausweise noch immer im Rückstand sind, deren Vorsitzender ein Pole ist. Andererseits ist einwandsfrei fest⸗ gestellt, daß aus den gleichen Orten Leute mit polnisch⸗klingen⸗ dem Namen zwei, drei, ja auch vier Ausweise erhalten haben.

Wie der Deutsche Schutzbund mitteilt, reichen der deulsche Schiffsraum und die Zahl der von den Polen für den Ver⸗ kehr durch den polnischen Korridor zugelassenen Sonderzüge nicht aus, alle Stimmberechtigten nach Ost⸗ und Westpreußen zu befördern. Die Gesamtzahl der aus anderen Teilen des Reiches in die Abstimmungsgebiete beförderten Stimm⸗ berechtigten beträgt über 150 000, wozu noch 10 900 Kinder kommen. Außer der Knappheit der verfügbaren Transport⸗ mittel tragen die polnischen Schikanen dazu bei, die Zahl der zu Befördernden zu verringern. Die Züge durch den polni⸗ schen Korridor sind nicht voll besetzt, da Tausenden von Reisenden der Durchgang ö wird, weil auf ihren Ab⸗ timmungsausweisen der Stempel der Abstimmungskommission . lt. Auch die seit vorgestern eingeführte Erteilung des inter⸗ alllierten Visums ändert hieran nichts, da neben dem inter⸗ allüerten das polnische Visfum gefordert wird, das nur ein kleiner Teil der Stimmberechtigten eingeholt hat und . Beschaffung jetzt nicht mehr möglich ist. Alle jene einmal in Bewegung gesetzten Tausende von Reisenden müssen über das vorgesehene Transportprogramm hinaus auf den . geleltet werden. Die Dampfer sind dadurch his zur höchst⸗ zulässigen Grenze belastet. Wie weit die Vorbereitungen des Deutschen Schuß bundes in Poraussicht der zu, erwarten den Schmierigkeiten gegangen sind, zeigt die Bereitstellung eines Flugzeuggeschwaders, das den Verkehr zwischen Stolp und Elbing fünf Tage lang vermittelte, seinen Dienst aber ein⸗ stellen müßte, als die Polen die Flugzeuge beschoffen.

der Bundesrats—

Württemberg.

Im Landtage gab gestern die neue württembergische Re⸗— gierung durch den Staatspräsidenten Dr. von Hieber ihr Programm bekannt. Als Richtlinien wurden aufgestellt: Erhaltung von Ruhe und Ordnung, enge Zusammengehörigkeit von Land und Reich, wirtschaftlicher und finanzieller Wieder⸗ aufbau, ehrliche Versöhnung und Versuch inneren Ausgleichs auf der Grundlage rücksichtssosen Bekenntnisses zur Verfassung und ihres unbedingten Schutzes.

Oesterreich.

Die Nationalversamm lung hat gestern die Regierung in der hereits gemeldeten Zusammensetzung gemäß dem von den Christlich⸗Soziglen, Sozialdemokraten und Großdeutschen im Verhältnis zur Abgeordnetenzahl gemachten Vorschlag gewählt, nur die Wahl des Staatssekretärs für Volksernährung ist unter— blieben, da der bisherige Staatssekretär Loewenfeld-Ruß seine Wiederwahl wegen des vorgestrigen Veschlusses der National— versammlung bezüglich des Getreidebewirtschaftungsgesetzes ab⸗ gelehnt hat. Der Vorsitzende gab eine kurze Erklärung ab, die das Kabinett als unpolitische Uebergangsregierung be— zeichnet. Das Kabinett werde sich auf die strenge Beobachtung und Durchführung der Gesetze, auf die strengste Obfektivität der Verwaltung heschränken. Es werde mit größter Unpartei⸗ lichkeit für die friedliche Durchführung der Wahlen forgen. Die Regierung erwarte die Erledigung der Vermögensabgabe und damit im Zusammenhang die baldige Durchführung einer Verfassung und einer Reihe von Gesetzen sozialer und wirt— schaftlicher Natur. Nach der Abgabe einer Erklärung, in der festgestellt wurde, daß die Parteien nur zu den von ihnen ge⸗ wählten Regierungsmitgliedern Vertrauen haben und sich gegen— über den Regierungshandlungen freie Hand vorbehalten, wurde die Sitzung geschlossen.

Ungarn.

Der seit einer Woche andauernde Transportboykott hat laut Meldung des Ungarischen Korrespondenzbüros bisher nicht die geringste Störung oder Aenderung im inneren Leben Ungarns verursacht. Die einzige sichtbaære Wirkung ist eine wesent⸗ liche Verbesserunz der Lebensmittelversorgung der Hauptstadt und

der Provinzstädte, da für Msterreich hestimmte große Mengen Obst und Gemüse auf den inländischen Markt geworfen werden ünd die Preise in kürzester Zeit guf ein Drittel des vorwöchentlichen Standes gesunken sind. Die Bevölkerung ist damit so zu— frieden, daß bereits Stimmen laut werden, man sollte dies Verhalten zu Deutsch-Oesterreich unabhängig vom Boykott an⸗ dauern lassen. Bezüglich des ausländischen Postverkehrs ver⸗ fügte der Handelsminister, daß Postsendungen und Telegramme über Oesterreich ins Ausland nicht angenommen werden, da sie nicht weiterbefördert werden können. Nach der Tschecho⸗Slowakei und Jugoslavien und über diese ins Ausland können jedoch Sendungen angenommen werden, da die genannten Länder sich dem Boykott nicht angeschlossen haben.

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus hat bei der Beratung der Finanzvorlage die Erhöhung der Bier- und Spirituosensteuer sowie die Erhöhung der Weinsteuer angenommen. Chamberlain schlug indessen mit Nücksicht auf die Vorstellungen Frankreichs vor, die besondere Wertsteuer auf Schaumwein von 50 Prozent auf 331) /3 Prozent herabzusetzen. Dieser Vorschlag wurde an— genommen.

Frankreich.

Der König und die Königin von Spanien sind mit dem Infanten Don Jaime gestern in Paris eingetroffen.

Der Botschafterrat hat vorgestern beschlossen, daß der Austausch der Ratifizierungsurkunden mit Sesterreich am 16. Juli stattfinden soll. Laut Meldung des „Wolffschen Tele— graphenbüros“ hat er ferner den Antrag, bie Volksabstimmung im Bezirk Teschen nicht vornehmen zu lassen, abgelehnt. Da das schiedsrichterliche Verfahren durch den Widerstand der einen Partei unmöglich geworden sei, müsse nach dem Wort⸗ laut des VertragOs das Volk entscheiden. In der gestrigen Sitzung unter dem Vorsitz von Jules Cambon beschäftigte sich der Botschafterrat zuerst mit der Volksabstimmung in Marienwerder und Allenstein. Die beiden Kommissionen an Ort und Stelle haben Vollmacht bekommen, alle Einzel⸗ fragen, die die Volksabstimmung betreffen, zu regeln. Der deutsch⸗polnischen Kommission, die die Aufgabe hat, die Schwierigkeit des Transitverkehrs zwischen Deutschland und Ostpreußen durch den polnischen Korridor zu regeln und das in Artikel 98 des Versailler Vertrags vorgesehene Abkommen auszuarbeiten, ist als Schiedsrichter Herr Leverve zugeteilt worden.

In der gestrigen Kammersitzung stand das Budget der befreiten Gebiete zur Beratung.

Der ehemalige Minister Loucheur erklärte, es habe sich eine Legende gebildet, daß es möglich gewesen wäre, soforl von Deutschland zehn oder fünfzehn Milliarden zu erlangen. Man hätte . nark haben können, mit denen man die Deputierten kammer zätte lapejieren können, anstatt dessen aher habe man mög— liche , , von Deutschland ins Auge gefaßt. Wenn andere Werte vorhanden gewesen wären, hitte man sie ge⸗ nommen. Der Abg. Louis Marin sagte, der Oberste Rat habe großes Unrecht begangen, den Goldvorrat der Reichsbank ab⸗ wandern zu lassen, nicht nur um Deutschland zu ernähren, sondern auch um auslänbische Kaufleute zu bereichern. Dieses Gold hätte den Geschädigten der , . gehören . in ,, stellte im weiteren Verlauf seiner Rede sest, daß die befreiten Gebiete noch nichts von Deutschland erhalten hätten, Tardieu hätte mit Recht gesagt, Deutschland könne zahlen. Loucheur griff alsdann s ö den Engländer Kevnes an, der behauptet, habe, Frankreich über⸗ treibe seinen Schaden und , die Ziffern. Er hätte Keynes in der Konferenzsitzung vom 26. März 1919 die Warte gesagt, die er verdiente. Das hae sei, daß Keynes gewisse Mitglieder der englischen Regierung überzeugt hahe. Die falschen . von Keynes hätten die Verhandlungen von San Remo und Hythe beeinflußt; man müsse sie zersthren. Man glaube immer noch, Frankreich ver— lange mehr als daß, worauf es ein Anrecht habe.

Der Finanzausschuß der Kammer hat vorgestern mit 20 gegen 17 Stimmen beschlossen, die Erörterung Über den Gesetzentwurf, betreffend die Wiederherstellung der

diplomatischen Beziehungen zwischen Frankreich und dem Vatikan, zu vertagen. Belgien. Der Oberste Rat trat gestern Vormittag einer Be⸗

ratung der von der türkischen Delegation überreichten Note zu⸗ sammen. Nachbem der Rat bie Unmöglichkeit 3 hatte, im türkischen Vertrag alle von der Regterung

die Vorschläge der deutschen Regierung beraten sollten.

verlangten Punkte abzuändern, da dieses Begehren alle wesent— lichen Punkte betreffe, beschloß er, eine Kommission politischer Sachverständiger unter Mitwirkung militärischer Sachver— ständiger mit, der. Ausarbeitung der Antwort zu beauftragen. Die Antwort soll in einigen Punkten auf die begründeten Ein— wände der Türkei Rücksicht nehmen.

Die dritte Sitzung der Konferenz, in der die Vertreter der fünf alliiexten Mächte und die 3 Delegation sowie die deutschen und alliierten militärischen Sachverständigen anwesend waren, fand gestern Nachmittag statt. .

Laut Bericht des Wolffschen Telegraphenbüros“ schilderte der deutsche Reichsminister Dr. Simons zunächst die Schwierigkeiten, die für Deutschland mit der Forderung auf sofortige Ablieferung des Heeresmaterials und gleichzeilige Herabsetzung der Truppenstärke ver— bunden seien, da wir, um das Material zu erlangen, im Nolfall Truppen einsetzen müßten und auf eine ausreichende Sicherung unserer Pro— duktion nur verzichten könnten, wenn die wirtschaftlichen Vereinbarungen in Spaa uns industriell und finanziell über die schwere Krisis dieses Sommers hinweghülfen. Trotzdem wollten wir, dem Wunsche Lloyd Georges entsprechend, bestimmte Daten und Zahlen über die Materialablieferung und Heeresverminderung geben; wir hegten aber die Erwartung, daß die Alliierten bei den weiteren Verhandlungen Verständnis für unsere wirtschaftliche Lage bewiesen, daß sie uns bei Unterdrückung des Waffenschmuggels aus dem besetzten in das unbesetzte Gebiet beiständen und daß sie insbesondere auf dem Ab— marsch der Garnisonen aus der sogenannten Neutralen Zone nicht bestünden, da andernfalls dort Revolken, zum mindesten aber schwere Beunruhigung und Flucht der leitenden Industriekreise unver— meidlich seien. Darauf legte der General von Seeckt ausführlich den Plan wegen Ablieferung des restierenden Heeresmagterials und der allmählichen Herabsetzung der Truppenstärke dar. Für die erstere gab er ein Jahr, für die letztere fünfviertel Jahr als Termin an. Er ging besynders auf die große Zahl der in Deutschland noch befindlichen Gewehre ein, Jon denen rechnungsmäßig noch beinahe drei Millionen abzuliefern seien und fast zwei Millionen keinen nach— weisbaren Verbleib hätten. Die Verminderung der Reichswehr könne daher nur sehr allmählich erfolgen. Sie solle bis zum 1. Dftober 1920 auf 190 000 Mann, bis 1. Januar 1921 auf 180 000 Mann, bis 1. April 1921 auf 160 000 Mann, bis 1. Juli 1921 auf 130 900, schließlich bis 1. Oktober 1921 auf 100 0090 Mann durch- geführt werden. Entsprechend würden die Infanteriebrigadestäbe reguliert und gewisse , heschleunigt aufgelöst werden. eine besondere Besprechung der militärischen Sachberständigen meldete er noch eine Reihe von Wünschen zur leichteren Verwaltung des Truppenrestes an, die weder zahlenmäßig noch grundsätzlich dem Friedensvertrag widersprächen. Der Premierminister Lloyd George kritisierte die deutschen Vorschläge in längerer Rede. Die eigenen Angaben des Generals zeigten, wie berechtigt die tiefe X sorgnis der Alliierten vor dem gegenwärtigen milttärischen Zu⸗ stande Deutschlands sei, da jetzt über die im Friedensvertrage zu⸗ gelassene Zahl hinaus noch drei Millionen Bewaffnete sich un Lande befänden. Das bedeute eine beständige Bedrohung nicht nur der deutschen Regierung selbst, sondern aller Nachbarstaaten mit bolschewiftischen Angriffen. Er begreife nicht, wie die deutsche Regierung daran denken könne, solche Zustände auch nur fünf Wochen, geschweige denn fünfviertel Jahr bei sich zu dulden. Sie solle jetzt eine Probe ihrer acht geben. Die geforderte Verlängerung der Fristen ginge weit über das notwendige Maß hinaus. Im übrigen schlug AÄoyd George vor, daß die militärischen Sachverständigen der beiden Parteien sich über die im einzelnen abweichenden Ziffern betreffend das Heeres— material sowie über die Durchführung der Klauseln wegen der Marine und Luftflotte sofort verständigen sollten, und daß die Leiter der alliierten Delegationen mit ihren militärischen Hauptsachverständigen Morgen um 12 Uhr würde dann die endgültige Antwort auf die Vorschläge erteilt werden. Nach einigen Schlußworten des Ministers Simons, der für die Beratung der Alliierten Dislokationskarten für die Heeresstärken von 200 000 Mann und von 100 900 Mann übergab, wurde die Sitzung um 6 Uhr 45 Minuten geschlossen und die nächste Sitzung auf Donnerstag mittag auberaumt.

Nach der Sitzung traten soͤfort die militärischen Sachverständigen zu der vorgeschlagenen und deutscher—

Für

I Be⸗

seits angenommenen Sonderbesprechung zusammen. Dabei, wurde über die Ziffern des Herresmaterials Einver ständnis erzielt. Wie das „Wolffsche Telegraphen⸗Büro“ von

zuständiger Seite erfährt, sind die Beschlüsse, die der General von Seeckt in ber Konferenz als Plan vorgeschlagen hat, von den in Spaa anwesenden Kabinettsmitgliedern nach langen, eingehenden Beratungen einstimmig gefaßt worden.

Blättermeldungen zufolge sind die Verhandlungen in der Frage der belgischen Priorität, die einen recht e e Charakter hatten, bisher zu keinem Ergebnis ge— ommen.

Polen.

In ber gestrigen Sitzung des Sejm brachte der Abge⸗ ordnete Gdyck einen Dringlichkeitsantrag ein, der verfassung— gebende Sejm möge an die Parlamente der verbündeten Mächte einen Aufruf ergehen lassen, um die Volks abstim⸗ mung hinguszuschieben. Der Antrag wurde laut Mel—⸗ dung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit sehr bedeutender Mehrheit angenommen. Ferner wurde ein Antrag des In— halts angenommen, deß die Bewohner der Volksabstimmungs— e n, die durch das Ergebnis der Volisabstimmung der

tepublik zufallen werden, ohne Rücksicht auf die Nationalität von der Militärdienstpflicht für acht Jahre frei sein sollen.

Im polnischen Generalstabsbericht vom 6. Juli heißt es obiger Quelle zufolge:

Auf dem nördlichen Frontabschnitt entwickeln sich die bolsche— n, Angriffe weiter fort. Die feindliche Kavallerie, die durch unsere Front zwischen Drywiata Ukleysee ,, . ist ,. in der Gegend von Gänr gh en, Unsere nm fanterieahtes fungen haben sich nach erbitterten Kämpfen auf der Linie n, , befehlggemäß in sitdzstlicher Nichtung zurück— gezogen. Besonders hervorzuheben ist die schwere Aufgabe unserer Soldaten und besonderg einer Posener und ,, Division, die Schritt für Schritt auf die befuhlenen Stellungen zurückgehen und in erbittertem Kampfe den angreifenden Abteilungen des Feindes außerordentlich schwere Verluste beibringen. In— folge der Standhaftigkeit unserer Gegenwehr wurde der Feind ge— jwungen, den unmitkelharen Druck auf unsere zurückgehenden 96. teilungen aufzugeben. An der Beresing . wir an einigen Stellen in günstig verlaufenden Ausfällen Material, das der Feind zum Brückenbau berestgestellt hatte, zerstört. In Poljesste erbitterte Kämpfe, die sich besonders im nördlichen Abschnitt in der Gegend der unteren Beresina zur größten Anspannung sieigern. Abteilungen der berittenen Armee Budjenny, haben im Angriffe von gestern Rowno genommen und unsere , n n; gezwungen, zu weichen. Die An⸗ ö der feindlichen berittenen Armee in Richtung Klewan und füd— ich von Latyezow haben unsere Abteilungen in hel ütigem Gegen⸗ ö die in den geftrigen Kämpfen verlorenen Ortschaften Sxlacho— wise und Caraczhnce wieder genommen.

Norwegen. Während der vorgestrigen Besprechung der Pro grgmm— erklärung der neuen Regierüng beantragten die Sozial— demgokraten ein Mißtrauensvotum. Der Antrag wurde gegen

19 Stimmen verworfen, ebenso ein chluß der Venstreparlei, n,, 1 die Po litik der